Lars Harms
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle wollen ein nachhaltiges, umweltfreundliches und lebenswertes Schleswig-Holstein. Dazu müssen wir unter anderem auf die Herausforderungen des Klimawandels reagieren – und nicht nur für uns jetzt und heute, sondern eben auch für unsere Nachfolgegenerationen. Da sind wir uns auch alle einig. Insofern hat die SPD-Fraktion hier wirklich umfangreiche Vorarbeit geleistet und anhand zahlreicher Maßnahmenvorschläge dargelegt, wie hoch der öffentliche Investitionsbedarf bis 2030 wäre, um die für 2040 gesetzten Klimaziele zu erreichen. (Beifall SPD) Ich werde nun nicht alle Maßnahmen einzeln kommentieren können, aber allein das Engagement und die Arbeit sind aller Ehren wert und verdienen Dank und Lob, (Vereinzelter Beifall SPD) und zwar sowohl für die SPD-Fraktion als auch für all die, die Sie kontaktiert haben, mit denen Sie zusammengearbeitet haben, all die Expertinnen und Experten, die sich Gedanken gemacht haben. Es gehört sich, dass wir dafür vielen Dank sagen. (Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wie gesagt, die Maßnahmenvorschläge treffen an und für sich größtenteils sicherlich auf breite Zustimmung. Woran es natürlich hakt – das diskutieren wir hier ja –, ist der Finanzierungsvorschlag. Ein weiteres kreditfinanziertes Sondervermögen ist nicht möglich. Das haben wir schon mehrfach gesagt, und inzwischen ist es auch offiziell verfassungswidrig. Wir müssen uns immer wieder aufs Neue anschauen, was sozialverträglich umsetzbar ist und was wir als Land überhaupt leisten können und müssen. Ein Beispiel aus dem Maßnahmenkatalog sind die Wärmenetze. Wärmenetze sind als einer der zentralen Faktoren zur Erreichung der Wärmewende von der Bundesregierung beschlossen worden, und es ist derzeit eine jährliche Förderung des Bundes in Höhe von 800 Millionen Euro vorgesehen. Die Stadtwerke und Kommunen sagen, dass das nicht ausreiche, sie bräuchten bundesweit 2 bis 3 Milliarden Euro. Nun aber die Masterfrage: Warum sollte das Land vorauseilend „hier“ rufen, wenn es um die Finanzierung geht? Zuständig ist der Bund, der die Wärmewende und derartige konkrete Maßnahmen (Lars Harms) beschlossen hat. Das Land hat definitiv andere Aufgaben. Das ist nur ein Beispiel dafür, wo wir den Bund nicht so einfach aus seiner Verantwortung entlassen sollten. Hier geht es nicht nur ums Prinzip, sondern natürlich auch um unsere Haushaltssituation. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat Fakten geschaffen. Tatsache ist: Durch ursprüngliche Notkredit-Gelder finanzierte, mehrjährige Sondervermögen, Umwidmungen, Bevorratung oder was auch immer sind nicht mehr erlaubt, wir dürfen das nicht mehr tun. Da ist das Urteil eindeutig. So ist nun einmal die Sachlage. Um Notkredite zu aktivieren, bedarf es mehrerer, eng gefasster Vorgaben. Die sind alle schon zitiert worden; die will ich nicht auch noch zitieren. Damit ist der „TraFo.SH“ in dieser Form hinfällig. Ich finde es in Ordnung, dass wir im Ausschuss darüber beraten, denn es geht auch um die Maßnahmen, die dort beschrieben sind. Man kann sich einmal Gedanken darüber machen, ob das Maßnahmen sind, die wir oder andere umsetzen und in welcher Weise wir sie umsetzen müssen. Diese Diskussion sollten wir im Ausschuss führen. Wie gesagt: Für Maßnahmen zugunsten des Klimaschutzes sind wir immer zu haben. Auch die Forderung, den Bund an seine Verantwortung für die Wärmewende und den Klimaschutz zu erinnern, werden wir immer unterstützen. Einen kreditfinanzierten Schattenhaushalt, der allein durch Tilgungs- und Zinszahlungen innerhalb der nächsten Jahre quasi sämtlichen politischen Handlungsspielraum aufzufressen droht und dadurch das soziale und gesellschaftliche Gefüge gefährdet, können wir nicht unterstützen. Das bezieht sich nicht nur darauf, sondern auch auf zukünftige Ideen, die irgendjemand jemals haben mag. Wir haben keine eigenen, steuerbaren Einnahmen. In dem Moment, wo wir viele Ausgaben haben, wird der Spielraum im allgemeinen Haushalt geringer. Die Befürchtung unserer Fraktion ist, dass man dann wie in den letzten Jahrzehnten an die Ausgaben für Sport, Kultur, Soziales und Ähnliches herangeht und dort Kürzungen vornimmt. Das würde unsere Gesellschaft komplett auseinanderschießen. Das dürfen wir nicht zulassen. Deswegen ganz klar: Vorsicht an der Bahnsteigkante! Ich finde es aber in Ordnung, dass wir den Gesetzentwurf und den Antrag an den Ausschuss überweisen. Dort sollten wir über die Inhalte diskutieren, nicht über die Finanzierung. Denn die ist – wie gesagt – verfassungswidrig. Über die Inhalte können wir gern diskutieren. – Vielen Dank. (Beifall SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)
