Silke Backsen
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg_innen! Im vorliegenden Gesetzentwurf soll § 50 des Landesnaturschutzgesetzes ersatzlos gestrichen werden. (Oliver Kumbartzky [FDP]: Richtig!) Mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes im Jahre 2016 wurde das Vorkaufsrecht des Landes Schleswig-Holstein für Flächen, die zur Umsetzung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege gemäß § 1 Bundesnaturschutzgesetz von besonderer Bedeutung sind, wieder eingeführt. Das Vorkaufsrecht beschränkt sich auf Grundstücke, die zum Beispiel in Natura-2000-Gebieten, Nationalparks oder Naturschutzgebieten liegen, auf denen sich Moor- oder Anmoorböden oder auf denen sich Vorranggewässer befinden. Die Anwendung des Vorkaufsrechts soll einen Beitrag zu einem nachhaltigen Schutz sowie zur Wiederherstellung und Entwicklung von Flächen in den genannten Schutzräumen und in anderen Räumen leisten. Das Land Schleswig-Holstein darf also innerhalb enger Grenzen, mit klar formulierten Vorgaben und in einer klar definierten Kulisse dieses Recht ausüben. Es darf von Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts und anerkannten Naturschutzvereinigungen, aber auch von Wasser- und Bodenverbänden – wie meine Kollegin gerade sagte – und auch von Kommunen ausgeübt werden. Die Mehrheit der Flächen, die das Land über das Vorkaufsrecht ankauft, werden zugunsten der Stiftung Naturschutz erworben. Die Gründung der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein begann übrigens Ende der 70er-Jahre – in einer Zeit, in der das ökologische Bewusstsein die Gesellschaft langsam erreichte und packte. Der Referent des damaligen Landwirtschaftsministers Günter Flessner, CDU, hatte bei einem Besuch im Wattenmeer das Konzept und die Idee der Stiftung ins Leben gerufen. (Beifall Heiner Rickers [CDU]) Jährlich gingen nämlich Millionen in den Agrarbereich und in die Wasserwirtschaft, nur der Naturschutz ging leer aus. Der erste Ankauf ließ auch nicht lange auf sich warten: Am 1. August 1978 erwarb die Stiftung ihr erstes Stück Land, 1,4 Hektar im Delver Koog an der Eider. Die durch die Stiftung Naturschutz verwaltete Fläche umfasst mittlerweile rund 38.000 Hektar. Die durch das Vorkaufsrecht seit 2016 hinzugekommene Fläche macht weniger als ein Prozent davon aus. (Oliver Kumbartzky [FDP]: Wenn das nicht so schlimm ist, kann man das Vorkaufsrecht doch abschaffen!) Ich möchte der Stiftung an dieser Stelle noch einmal für ihre aus meiner Sicht unverzichtbare Arbeit im und für den Naturschutz und vor allem auch allen Mitarbeitenden und auch den auf den Stiftungsflächen wirtschaftenden Landwirtinnen und Landwirten danken. Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Biodiversitätskrise ist real. Der Verlust der Biodiversität bedroht unsere Lebensgrundlagen. Immer weniger Rückzugsgebiete und Schonräume gönnen wir Flora und Fauna, und immer mehr schwindet die biologische Vielfalt. Wir können dabei eine so große Aufgabe wie den Erhalt unserer Artenvielfalt aber nicht komplett in die Verantwortung eines jeden Einzelnen oder einer jeden Einzelnen legen. Wir brauchen dafür auch zusammenhängende Biotopverbünde, in denen Arten Rückzugsräume finden und in denen sie durch gezielte Maßnahmen unterstützt und auch geschützt werden können. Um solche zusammenhängenden Flächen für den Naturschutz zu schaffen, ist das gesetzlich verankerte Vorkaufsrecht ein wichtiges und schonend eingesetztes Instrument. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Schaut man sich die Zahlen einmal an, dann kann man wirklich nicht von Flächenfraß sprechen: Seit Einführung des Vorkaufsrechts in seiner jetzigen Form 2016 lag der Umfang der eingekauften Flächen jedes Jahr deutlich unter 100 Hektar – das haben wir gehört –, und oft handelte es sich dabei um Flächen, die wirtschaftlich wenig interessant sind. Der Flächenanteil für Ackerland war zuletzt mit unter drei Hektar pro Jahr verschwindend gering. Nur einmal zum Vergleich: Drei Hektar sind die Fläche, die in Schleswig-Holstein im Schnitt jeden Tag für Siedlungen, Gewerbe und Verkehr (Silke Backsen) verlorengehen. Jeden Tag! Wer also auf der Suche nach Flächenfraß ist, sollte vielleicht bei sich selbst anfangen und dort nach Lösungen suchen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Es gibt aus meiner Sicht also aktuell keine politische oder sachliche Begründung für den vorliegenden Gesetzentwurf. Den Blick auf die Flächen der Stiftung Naturschutz können und sollten wir nutzen, um Akzeptanz für ein Nebeneinander von Naturschutz und Landwirtschaft zu schaffen, anstatt diese immer und immer wieder gegeneinander auszuspielen. Aus meiner Sicht braucht die Landwirtschaft eine intakte und funktionierende Natur. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und SSW)
