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Annabell Krämer

FDP 23.11.2023 Sitzungen 20/43

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Ich freue mich erst einmal ausdrücklich, dass auch die regierungstragenden Fraktionen anscheinend jetzt doch einmal das Bundesverfassungsgerichtsurteil gelesen haben und einige Komponenten akzeptieren. (Beifall SSW und Christopher Vogt [FDP] – Zurufe CDU) Ich freue mich schon auf eure Dringlichkeitsanträge, da werdet ihr hoffentlich darauf zurückkommen. Heute haben wir noch einmal die Möglichkeit, über dieses Urteil zu reden, denn die SPD-Fraktion scheint ja am vergangenen Mittwoch oder gestern außer Dienst gewesen zu sein. Eigentlich hätte ich erwartet, dass Sie diesen Gesetzentwurf heute zurückziehen, aber gut, wir reden drüber. (Beifall Oliver Kumbartzky [FDP]) Sie fordern den Landtag auf, eine außergewöhnliche Notlage aufgrund der Herausforderungen der Transformation von Energieversorgung, Mobilität, Infrastruktur und Wirtschaft sowie der Anpassung an den Klimawandel zu beschließen – erster Fehler! Um sich in einer Notlage zu befinden, bedarf es eines exogenen Schocks – Sturmflut, Finanzkrise, Corona et cetera –, in einem extremen Ausmaß plötzlich unter anderem die Wirtschaftsabläufe beeinträchtigt – massiv. Die Herausforderungen, die aufgrund der angeblichen – dazu führe ich gleich noch genauer aus – Notlage existieren, können also nicht der Grund für die eigentliche Notlage sein. Ein kleines Beispiel gefällig? – Die Transformation der Energieversorgung ist die Herausforderung, die aus dem Klimawandel resultiert, aber nicht der erforderliche exogene Schock. Ihr die Notlage begründendes externes Ereignis müsste also der Klimawandel sein, da das aber aufgrund des Fehlens eines plötzlich auftretenden Momentums nicht einmal ansatzweise reicht, hilfsweise auch die Energiekrise. Da sind wir auch schon bei Fehler Nummer zwei. Ich zitiere erneut, wie es eben auch schon gemacht wurde, aus Nummer 109 des Urteils von letzter Woche: „Die Folgen von Krisen, die lange absehbar waren oder gar von der öffentlichen Hand verursacht worden sind, dürfen nicht mit Notkrediten finanziert werden …“ Ich habe es noch einmal nachschauen müssen: Im Jahr 1990 hat das IPCC seinen ersten Bericht über die Herausforderungen aus dem Klimawandel veröffentlicht. Diese Krise trifft uns also nicht unerwartet, und die Folgen daraus sind schon seit über 30 Jahren bekannt. Der Staat hätte konsequenter handeln müssen und auch können, hat es aber lange Zeit nicht getan. Notkreditermächtigungen dürfen nicht überjährig verwendet werden. Noch einmal an die regierungstragenden Fraktionen, auch für nachher: Notkreditermächtigungen dürfen nicht überjährig verwendet werden. Der Gesetzentwurf für Ihr Sondervermögen ist also leider nicht einmal das Papier wert, auf dem er gedruckt wurde. Aber nehmen wir einmal an, das Urteil von letzter Woche hätte es einfach nicht geben, und gehen wir einmal zu den inhaltlichen Forderungen über! (Beate Raudies [SPD]: Immerhin! Danke!) Sie wollen über 11,6 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen. Das ist so utopisch, das würden noch nicht einmal die Grünen fordern. (Beifall FDP und Sybilla Nitsch [SSW] – Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Ich muss sagen, Lasse Petersdotter, es war großartig: Die Grünen haben gestern erstmalig eingeräumt, dass der Klimawandel gemäß Bundesverfassungsgerichtsurteil final nicht mit Notkrediten bekämpft werden darf. Liebe SPD Schleswig-Holstein, Sie versuchen ja schon seit langer Zeit, grüner zu sein als die Grünen. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) (Annabell Krämer) Tilgen wollen Sie die Schulden über 40 Jahre. Der letzte Kreditbetrag wird somit getilgt werden, wenn ihre Fraktion im Durchschnitt 90 Jahre alt ist. Liebe SPD, Generationengerechtigkeit sieht anders aus! (Beifall FDP) Nun zu Ihren Maßnahmen: 6,5 Milliarden Euro Transformation in Mobilität, 4,85 Milliarden Euro für die klimaneutrale Wärmewende, 2 Milliarden Euro in die industrielle Transformation, gut 2 Milliarden Euro für eine Anpassungsstrategie an den Klimawandel. Das hört sich erst einmal alles richtig gut an. Für jeden und jede ist etwas dabei. Sie unterliegen aber – wie die Sozialdemokratie so oft – dem Irrglauben, der Staat müsse nur immer mehr Aufgaben übernehmen, dann werde diese Welt schon zu einem besseren Ort werden. (Beifall FDP) Dass sich hinter solchen Projekten mit so schönem Titel aber häufig etwas ganz anderes verbirgt, zeigt zum Beispiel die geplante Mobilitätsstation am UKSH. Lieber Kollege Heiner Garg, bitte keine Zahnschmerzen bekommen: Hätten wir gedacht, dass aus den wichtigen Mitteln aus dem Zukunftspakt UKSH eine 15 Millionen Euro teure Fahrradstation finanziert werden soll, bei der man damit rechnet – Obacht! –, 60 Pkw-Fahrer zum Umstieg aufs Rad bewegen zu können? (Dr. Heiner Garg [FDP]: Immerhin!) Schwarzbuch Schleswig-Holstein, wir kommen! (Beifall FDP) Wir als FDP bleiben dabei: Den effektivsten und wirksamsten Klimaschutz bekommen wir nur mit einer weltweiten CO -Mengenregulierung durch 2 den Zertifikatehandel, denn dadurch setzt sich die CO -Vermeidungsstrategie effektiv durch, die die 2 niedrigsten Grenzkosten hat. Wir lehnen den Antrag und den Gesetzentwurf selbstverständlich schon wegen Verfassungswidrigkeit ab, aber natürlich stimmen wir der Ausschussüberweisung zu. An Ihrer Stelle wäre es mir peinlich, dass wir uns dort noch einmal dezidiert damit auseinandersetzen. Aber Sie wollen es so, und deshalb natürlich Ausschussüberweisung, da es ein Gesetzentwurf ist. – Besten Dank! (Beifall FDP und Sybilla Nitsch [SSW])

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