Christopher Vogt
Herr Kollege, die Finanzministerin hat gestern schon eingeräumt, dass man eigentlich einen Nachtragshaushalt oder eine gesetzliche Grundlage für das Jahr 2023 bräuchte, wenn man die Notlage jetzt feststellt. Es geht hier um die Rechtmäßigkeit des Haushalts 2023, darum, ob dieser Haushalt verfassungskonform ist. Im Bund wird man auch einen Nachtragshaushalt machen und es gesetzlich absichern. Die haben ja den gleichen Kalender wie wir. Ob man einen Haushalt verfassungskonform macht oder nicht, kann nicht vom Kalender abhängen, (Beifall FDP) sondern muss von den gesetzlichen Grundlagen abhängen. Das ist an der Stelle unser Punkt. – Wir haben in diesem Fall die Situation, dass vor einer Woche das Urteil kam und dann noch quasi sechs Wochen in der Umsetzung möglich sind. In der Abwägung, dass es das eindeutige parlamentarische Interesse mit den Beschlüssen heute gibt, wie mit dem Urteil und den bereits betroffenen Entscheidungen umzugehen ist, ist hinreichend dargelegt, was der parlamentarische Wille ist. Man hat nicht noch die Notwendigkeit, zusätzlich in diesen sechs Wochen einen Nachtragshaushalt für dann noch zwei Wochen zu beschließen. Davon bin ich nicht überzeugt. (Annabell Krämer [FDP]: Letztes Jahr haben wir es im Dezember gemacht!)
