Thomas Losse-Müller
Herr Koch, ganz herzlichen Dank. Wir haben ja in unserer Feststellung in dem Antrag ausdrücklich die Notwendigkeit der Energiesouveränität und Energietransformation angesprochen und in jeder Kommunikation rundherum gesagt, dass das Transformationsfenster, das wir normalerweise für den Klimaschutz hatten, durch den Ukrainekrieg so stark und schnell geworden ist, dass wir die Maßnahmen, die wir gerade alle genannt haben, schon allein mit dieser Begründung für notwendig halten. Dazu kommen die Maßnahmen im Bereich Deichbau, Katastrophenschutz, Anpassung, also Ertüchtigung von Städten als Schwammstädte, Siele, Deiche – all das worüber wir reden. Das sind die Maßnahmen. Können Sie mir sagen, welche Maßnahme in unserem Vorschlag Sie durch diese beiden Begründungen – Energiesouveränität und Ukrainekrieg sowie Sturm und Sturmflut –, die Sie beide anbringen, nicht für gerechtfertigt halten? – Der Punkt ist der sachliche Veranlassungszusammenhang, den das Gericht als einen von drei wesentlichen Gründen für das Urteil benannt hat. Diesen müssen Sie zu der vorhandenen Notsituation oder zu der Naturkatastrophe herstellen. Wir hatten, glaube ich, hier im Landtag durchaus eine breite Einigkeit in der Debatte bei der Sondersitzung, dass wir uns nicht nur auf die akute Schadensbeseitigung begrenzen, sondern dass es durchaus auch Maßnahmen gibt, die darüber hinausgehen. Das Beispiel, Regionaldeiche zu Landesdeichen auszubauen, ist hier weitestgehend geeint und im Konsens, glaube ich. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Das ist alles zulässig. Zu sagen: „Jetzt mache ich einen 12-Milliarden-Euro-Klimatransformationsfonds“, ist es eben nicht. Das ist der Unterschied. Da können Sie nicht diesen sachlichen Veranlassungszusammenhang mit der Sturmflut herstellen. (Vereinzelter Beifall CDU)
