Lasse Petersdotter
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Auch Anlass dieser Debatte ist das Bundesverfassungsgerichtsurteil aus der letzten Woche. Wir haben drei unterschiedliche Dringlichkeitsanträge eingereicht: einmal, um die Notlage 2023 feststellen, einmal um Northvolt noch einmal explizit zu benennen, und einmal, um die Notlage 2024 zu adressieren. Der Aspekt des Urteils, der hierbei eine besondere Relevanz hat, war das schon häufig in dieser Plenartagung benannte Prinzip der Jährigkeit, Jährlichkeit und Fälligkeit. Hier hat sich etwas an der Erkenntnislage geändert, und zwar ehrlicherweise für uns alle. Einige mögen die Vermutung schon vorher gehabt haben, aber wir – alle hier vertretenen Fraktionen – gemeinsam haben 2020 überjährige Sondervermögen für die Reaktion auf Corona gebildet. Das haben wir natürlich alle nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Dass das möglich ist, war die Annahme, nämlich, dass gerade dann, wenn wir mit Sondervermögen arbeiten, die Transparenz höher ist, dass aber auch die Sicherheit höher ist. Insofern ist das alles sehr nachvollziehbar. Nun hatten wir das Urteil, und Dinge haben sich verändert. Schleswig-Holstein ist meines Wissens das erste Bundesland, das so schnell und auch so umfangreich reaktionsfähig ist, und es ist damit meiner Auffassung nach auch beispielgebend für andere. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Die Erkenntnis ist klar: Wir dürfen nicht länger über Sondervermögen agieren, sondern wir müssen jährlich eine neue Notlage darstellen, wenn sie sich denn noch begründen lässt. Für uns steht fest – deswegen haben wir in der vergangenen Zeit auch bereits Finanzmittel daraus zur Verfügung gestellt –, dass sich das für 2023 und auch für 2024 in den Bereichen Corona, Ukraine und Sturmflut gut begründen lässt. Bei Corona war die Kontroverse nachvollziehbarerweise am größten. Das Urteil hat auch festgestellt, dass man Nachsorge- und Anpassungsmaßnahmen aus Notkrediten finanzieren darf. Es kann niemand bestreiten: Die wirtschaftlichen Folgen von Corona sind immer noch spürbar, und Ausgleichszahlungen, etwa durch das Infektionsschutzgesetz ausgelöst, werden auch fortlaufend bezahlt werden müssen, weil Menschen aufgrund von Isolationsverpflichtungen nicht arbeiten konnten. Auch das ist ein unmittelbarer finanzieller Zusammenhang zur Coronapandemie. Die Aufgaben bestehen auch weiterhin in Fragen der Digitalisierung, der Stärkung der Schulen, um gute Vorbereitungen für ähnliche Situationen in Zukunft zu treffen und hier auch die Lehren aus der Coronapandemie zu ziehen. (Lasse Petersdotter) Corona war ein massiver finanzpolitischer Schaden, den das Land genommen hat und der auch bis heute nachwirkt. Dass das so ist, und nicht erst seit Kurzem, und die Zeit nicht so verstrichen ist, wie es teilweise gestern in der Debatte dargestellt wurde, zeigt sich für mich auch in dem im November 2022 hier im Landtag beschlossenen Antrag, in dem wir gesagt haben, dass es eine veränderte Lage und dadurch auch veränderte Herausforderungen gibt, in dem wir insbesondere die psychosozialen Auswirkungen von Corona auf junge Menschen angesprochen haben. Diese Mittel, die wir im November letzten Jahres – heute vor einem Jahr – beschlossen haben, haben wir aus Kreditmitteln finanziert. Wenn es um die Ukraine geht, ist ein Aspekt besonders hervorzuheben, nämlich die Energieunabhängigkeit. Wir haben durch den Krieg in der Ukraine gemerkt, wie erpressbar Deutschland durch die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern ist. Das war für dieses Land ein Schock und neu. Wäre es nicht neu gewesen, hätte man in den Jahren davor diese Abhängigkeiten bereits reduziert. Aber das Gegenteil war der Fall. Man hat die Abhängigkeiten gerade vom Energieträger Gas sogar noch deutlich erhöht. Unter diesem Gesichtspunkt – das auch aufbauend auf die Debatte, die wir vorher geführt hatten –: Selbstverständlich muss und kann man aus dieser Argumentation heraus kreditfinanzierte Maßnahmen leisten, die die Energieunabhängigkeit und damit auch die Souveränität und das sicherheitspolitische Interesse Deutschlands stärken. Das kann die Wärmewende sein, wenn es vorher fossil war, das kann aber auch die verkehrspolitischen Aspekte treffen. All das ist damit meiner Auffassung nach legitim kreditfinanziert möglich. Dazu kommen die Inflation, Sicherheitsfragen und auch die Aufnahme von Geflüchteten. Hier gibt es wenig Kontroversen. Die geringste Kontroverse gibt es mit Sicherheit in der Frage, ob es sich bei der Sturmflut um eine Notsituation im Sinne der Landesverfassung handelt. Wir werden jetzt über die konkrete Ausgestaltung sprechen, das haben wir heute Vormittag auch schon getan, um dann entsprechend zu reagieren. Gern gehe ich noch einmal explizit auf Northvolt ein. Northvolt ist in der Frage von Energieunabhängigkeit auch im Verkehrssektor ein entscheidendes Projekt. Wir haben intensive Diskussionen über die steigenden Spritpreise nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine geführt. Wir haben über Tankrabatte und Ähnliches diskutiert, die eine Reaktion auf die Krise waren. Elektromobilität – hier spielt Northvolt eine entscheidende Rolle – kann diese Risiken und Nöte schlichtweg reduzieren: Northvolt wird eine der innovativsten und günstigsten Batterien hier in Schleswig-Holstein fertigen. Damit ist es natürlich auch darüber hinaus ein wichtiges Unternehmen. Es spricht ja gar nichts dagegen, dass hier mehrere Motive gleichzeitig wirken können. Das Zweite, was man dazu benennen muss, ist die Lieferkettenunabhängigkeit. Wir haben durch die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine gemerkt, wie stark Deutschland nicht nur von Energieträgern abhängig ist, sondern auch von Teilen der Industriekette, also den Lieferketten. Wir haben eine starke Abhängigkeit von unterschiedlichen Branchen. Wir kennen es aus anderen Bundesländern, wenn es um die Ansiedlung von Chipinfrastruktur geht, dass wir hier unabhängiger werden müssen. Das ist auch für so wichtige Technologien wie die Batteriezellenherstellung, beispielsweise für die Elektromobilität, ein ausschlaggebendes Argument, hier endlich bei den Lieferketten unabhängiger zu werden und Schleswig-Holstein stabiler aufzustellen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich komme zu den Anträgen im Expliziten, zunächst für 2023. Wir haben vor einer Woche dieses Urteil erhalten, das sagt, wir dürfen nicht länger über Sondervermögen arbeiten, sondern es braucht einen jährlichen Beschluss. Weil wir diesem Urteil so gut, wie wir können, entsprechen möchten, haben wir gesagt, dass wir jetzt die Notlage für 2023 feststellen, um anschließend die Umsetzung der Mittel, die wir bereits beschlossen haben, in den kommenden Wochen noch leisten zu können. Für 2024 hätte man den Beschluss natürlich – inhaltlich auch nachvollziehbar – auch im kommenden Jahr treffen können. Dieses Argument kann ich verstehen. Wir halten es aber für sicherer, auch das schon jetzt zu tun, damit wir entsprechend im Haushaltsentwurf die Maßnahmen veranschlagen können. (Widerspruch FDP) – Die FDP beschwert sich gerade darüber, aber ich kann mich noch gut daran erinnern, als wir die ersten Notkredite zu Corona aufgenommen haben und damals, als der erste reguläre Haushalt kam, dass wir diese – zumindest in Wahrnehmung von Teilen der Opposition – nicht in angemessener Weise im Haushaltsentwurf dargestellt hätten. Da war die Kritik dann laut und man hat gesagt, das muss alles auch komplett im Haushaltsentwurf dargestellt (Lasse Petersdotter) sein. Ich halte das für nachvollziehbar. Die Mittel werden so transparenter, erst einmal nur orientiert an den Beschlüssen, die wir im Landtag und im Finanzausschuss getroffen haben, erst einmal all das, was man auf den Weg gebracht oder zugesagt hat, durch solche Beschlüsse. (Annabell Krämer [FDP]: Das ist aber nicht mehr alles gedeckt!) Anschließend werden wir – das steht auch im Antrag – im parlamentarischen Verfahren bewerten und uns von der Regierung darlegen lassen, warum diese Maßnahmen jetzt noch begründet sind. Bei den Teilen, bei denen wir mehrheitlich davon überzeugt sind, werden wir es tun. Bei den Teilen, bei denen wir dann nicht mehr überzeugt sind – die wird es auch geben –, werden wir es nicht mehr tun und sagen: Diese Mittel stehen jetzt eben nicht mehr zur Verfügung. Deswegen brauchen wir das auch jetzt schon im parlamentarischen Verfahren und somit auch im Haushaltsentwurf, weswegen die Feststellung der Notlage unserer Auffassung nach notwendig ist. Die Opposition, insbesondere die FDP, wird jetzt noch kritisieren, warum es keinen Nachtragshaushalt gibt. Diese Kritik kann ich auch nachvollziehen. Hätten wir jetzt den Mai des Jahres, hätte ich mich dem sehr stark angeschlossen und hätte es nachvollziehbarer gefunden. Ich glaube aber nicht, dass es jetzt zwangsläufig notwendig ist.
