Christian Dirschauer
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass Lars Harms genauso wie seine Vorgängerin als Vorsitzende des SSW hier in diesem Haus ein Anhänger des pädagogischen Instrumentes der Wiederholung ist, das haben wir mehrfach in dieser Tagung erfahren dürfen. Der Kollege Kumbartzky bemüht dieses Instrument hier und heute auch. (Zuruf Oliver Kumbartzky [FDP]) Bereits im März hatte die FDP die Abschaffung – das haben wir schon gehört – des Vorkaufsrechts hier im Landtag gefordert. Wie wir wissen, wurde dies im März mehrheitlich abgelehnt. Inhaltlich hat sich auch nicht viel verändert, außer vielleicht der Parteitagsbeschluss der CDU – das muss man an der Stelle sicherlich erwähnen. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Wir haben uns seinerzeit in der Debatte als SSW für den Erhalt des Vorkaufsrechts ausgesprochen. Denn für uns – seinerzeit die Küstenkoalition – standen bei der Wiedereinführung des gesetzlichen Vorkaufsrechts in erster Linie die Stärkung der Biodiversität und Sicherung der biologischen Vielfalt im Fokus. Das zog sich auch wie ein roter Faden durch den seinerzeitigen Gesetzentwurf. Dazu gehört selbstverständlich der Schutz der natürlichen Lebensräume sowie der Biotopverbund. Aus diesem Grund war die Wiedereinführung des Vorkaufsrechts ein brauchbares Instrument, um die gesteckten Ziele dort auch zu erreichen. Ich will aber auch nicht verhehlen, dass das Vorkaufsrecht von einigen Verbänden durchaus kritisch gesehen wurde, und entsprechend wurde auch darum gerungen. Aber ich will auch ganz klar sagen, dass das Vorkaufsrecht nicht ausufernd und uneingeschränkt gilt. Die Flächen, die für das Vorkaufsrecht infrage kommen, sind genau und einschränkend definiert. Demnach gibt es das Vorkaufsrecht in und an naturschutzfachlich höherwertigen Flächen, beispielsweise Natura-2000-Gebieten, Nationalparks oder Naturschutzgebieten, sowie für Moor- und Anmoorböden oder an Vorranggewässern. Ich weise darauf hin, dass im Zeitraum 2017 bis 2022 jährlich rund 59 Hektar für den Naturschutz gewonnen wurden. Der Flächenfraß – und das hat die Kollegin Backsen auch schon benannt – findet ganz woanders statt. Die Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen – das hat sie gesagt – beträgt rund drei Hektar pro Tag, also rund 1.100 Hektar pro Jahr. Diese Flächen verlieren wir nicht nur für die Landwirtschaft, wir verlieren diese Flächen auch für den Naturschutz. Durch das Vorkaufsrecht wird nicht einmal die Hälfte von dem, was jährlich versiegelt wird, geschützt. Daher sollten wir die beiden Zahlen in Relation zueinander sehen; dann wird das eigentliche Problem an der Stelle sicherlich auch deutlich. Das Ganze wird sich vermutlich weiter verschärfen, wenn die Freiflächen-PV sich ebenfalls ungesteuert ausbreitet. Der vorliegende Gesetzentwurf wird in den Ausschuss gehen, und wir werden dort die Gelegenheit bekommen, uns mit dem Vorkaufsrecht inhaltlich weiter zu vertiefen. Das ist auch gut so, denn bereits im März haben wir als SSW in diesem Haus eine Evaluation des Vorkaufsrechts angeregt, auch dahingehend, ob es Möglichkeiten gibt, im Rahmen des Vertragsnaturschutzes Modelle zu schaffen, damit diese Flächen weiterhin auch landwirtschaftlich bewirtschaftet werden können. Wir wollen das Vorkaufsrecht gerne inhaltlich und sachlich im Ausschuss beleuchten, aber ein politisches Ausspielen von Landwirtschaft gegen Naturschutz wird es mit uns vom SSW nicht geben. – Herzlichen Dank! (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)
