Peter Lehnert
Für die Landesregierung erteile ich das Wort in Vertretung für Ministerin Dr. Sütterlin-Waack unserer Finanzministerin Monika Heinold. Monika Heinold, Finanzministerin: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich vorweg eines sagen. Bei uns in der Landesregierung gibt es nicht Bad Guy und Good Guy, sondern wir stehen gemeinsam in der Verantwortung. Deswegen freue ich mich, für die Ministerin Sütterlin-Waack sprechen zu dürfen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Der sichere Umgang mit Schusswaffen ist für unsere Polizistinnen und Polizisten elementar. Er dient der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und der Polizei selbst. Die Handhabung von Pistole, Maschinenpistole und Mitteldistanzwaffe kann im Polizeieinsatz über Leben und Tod entscheiden. Deshalb muss der Umgang mit den dienstlich zugewiesenen Waffen regelmäßig geübt werden. Es geht darum, unter Stress die richtige Entscheidung zum Schießen oder auch Nichtschießen zu treffen. Die Anforderungen sind zu Recht hoch und müssen jährlich nachgewiesen werden. Zum Führen einer Schusswaffe müssen die Polizistinnen und Polizisten die geforderten Schießleistungen erfüllen. Dazu wird nicht nur auf Zielscheiben geschossen, es werden auch komplette Einsatzszenarien trainiert. Auch in Straf- und Zivilgerichtsverfahren kann es von Bedeutung sein, ob eine Polizeibeamtin, ein Polizeibeamter handlungssicher eingeschritten ist oder nicht. Als Dienstherr sind wir in der Pflicht, die Rahmenbedingungen für eine adäquate Schießausbildung und Fortbildung über die polizeieigenen Raumschießanlagen zu gewährleisten. Durch die Mehrstellen bei der Polizei und die Einführung einer neuen Mitteldistanzwaffe ist die Organisation des Schießtrainings bereits eine Herausforderung. Die Ausbildungspläne sind eng getaktet, aber es besteht kein Zweifel an der Einsatzfähigkeit unserer Polizistinnen und Polizisten. Die Schießausbildung ist sichergestellt, wenn auch mit einem Mehraufwand. Derzeit gibt es im Land zehn Raumschießanlagen. Acht davon befinden sich in der Zuständigkeit der Flächendirektionen, eine im Polizeizentrum Eichhof, die sowohl den Bedarf der zugeordneten Ämter als auch der Polizeidirektion Kiel abbildet, und eine bei der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung in Eutin. Ein Großteil der Anlagen kann genutzt werden. Die Raumschießanlagen in Ratzeburg und Heide stehen eingeschränkt zur Verfügung – es ist gesagt –, die Anlage in Kiel ist geschlossen. Lübeck ist übrigens – anders als im Antrag dargestellt – wieder in Betrieb. Die Landespolizei hat im Rahmen eines Strategieprozesses ermittelt, wie viele Raumschießanlagen es künftig im Land geben muss. Im Ergebnis wird festgestellt, dass es neben der Anlage in Eutin auch in jeder Flächendirektion eine Anlage geben sollte. Meine Damen und Herren, für die Polizeidirektion Kiel ist die Sanierung beauftragt. Für Lübeck und Ratzeburg sind umfangreiche Sanierungen vorgesehen. Ziel ist es, diese Sanierungen zu beschleuni- (Ministerin Monika Heinold) gen. Dazu prüft die GMSH, ob Beschleunigungen im Vergabeprozess möglich sind. Auch für die weiteren Standorte prüfen wir selbstverständlich, nicht ob, sondern wie wir dem Anspruch funktionierender Raumschießanlagen am besten gerecht werden können. Das haben wir auch in den Antworten auf die Kleine Anfrage immer wieder deutlich gemacht. Meine Damen und Herren, wir alle wissen: Modernisieren, sanieren, all das geht nicht von heute auf morgen. Aber eines ist auch klar: Es ist unsere Verantwortung, dafür zu sorgen, dass die Polizei zukunftsfähige Raumschießanlagen hat beziehungsweise diese ihr zur Verfügung stehen, damit die Rahmenbedingungen für eine adäquate Schießausbildung sichergestellt sind. Es gibt keinen Zweifel daran, dass die Landesregierung handelt, um diesem Anspruch gerecht zu werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
