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9. Sitzung (WP7)

29.04.2020 · 194 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (56)CDU (23)Die Linke (22)GRÜNE (22)SPD (19)

Dr. Matthias Rößler

Meine sehr verehrten Daschen Landtags. Gleich zu Beginn möchte ich zweier ehemaliger Kollegen gedenken, die in den vergangenen Wochen von uns gegangen sind. Am 22. März ist Herr Kurt Stempell und am 29. März ist Herr Christian Hauck verstorben. Kurt Stempell gehörte von 1990 bis 2004 dem Sächsischen Landtag an. Er war einer der zentralen Gestalter des Demokratischen Aufbruchs im Freistaat Sachsen, der die Entwicklung des Parlamentarismus und unsere gelebte Verfassung maßgeblich mitgeprägt hat. Sein besonderes Augenmerk galt den Bereichen Soziales, Gesundheit und Familie, aber auch Jugend und Sport. Hier hat er sich durch seine Kompetenz und durch sein gesamtes Auftreten über drei Wahlperioden in den entsprechenden Ausschüssen fraktionsübergreifend Achtung und Anerkennung erworben. Christian Hauck gehörte ebenfalls zu jenen, die sich von Beginn an bereitfanden, politische Verantwortung für den Neuaufbau und die Ausgestaltung unseres Freistaates nach der friedlichen Revolution zu übernehmen. Er gehörte unserem Landesparlament über zwei Legislaturperioden an und hat sich durch sein engagiertes und kompetentes Wirken, speziell im Ausschuss für Wohnen, Bauen und Verkehr sowie in der 1. Legislaturperiode im Sonderausschuss zur Untersuchung von Amts- und Machtmissbrauch Tagesordnungspunkt Fachregierungserklärung „Existenzen retten, Verluste Ein solidarischer Schutzschirm Ich übergebe das Wort an unseren Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Herrn Martin Dulig. Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Corona-Krise ist eine epochale Herausforderung. Eine solche umfassende weltweite Krise hat kaum jemand von uns im Laufe seines bisherigen Lebens erlebt. Die Ausbreitung des Coronavirus und die von der Politik veranlassten Gegenmaßnahmen gegen das Virus beeinträchtigen sämtliche Lebensbereiche umfassend. Viele von uns kennen Menschen, die bereits an der Krankheit COVID-19 erkrankt sind; manche sind selbst betroffen. Einige haben die schmerzliche Erfahrung machen müssen, dass ein Familienmitglied, ein Freund oder eine Kollegin leidet oder gar verstirbt. infolge der SED-Herrschaft fraktionsübergreifend Anerkennung und Achtung erworben. Meine Damen und Herren, ich fahre nun fort und begrüße herzlich die Gebärdendolmetscher, die uns zum Tagesordnungspunkt 1 „Fachregierungserklärung“ und zum Tagesordnungspunkt 2 „Befragung der Staatsregierung“ unterstützen werden. Meine Damen und Herren! Die Fraktionen haben sich aufgrund der anhaltenden besonderen Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie vorab darauf verständigt, dass das Plenum aus Gründen des Infektionsschutzes heute in einer verkleinerten Form mit insgesamt nur 60 Abgeordneten tagen wird. Diejenigen Abgeordneten, die wegen dieser Vereinbarung an unserer heutigen Sitzung nicht teilnehmen können, sind insoweit entschuldigt. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 5 bis 9 festgelegt: CDU 75 Minuten, AfD 60 Minuten, DIE LINKE 35 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 30 Minuten, SPD 25 Minuten, Staatsregierung 50 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Meine Damen und Herren, ich sehe keine Änderungsvorschläge oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Meine Damen und Herren, ich rufe auf den zum Thema: mildern, kraftvoll aus der Krise: für Arbeit und Wohlstand“ Aber selbst wer von der Krankheit verschont geblieben ist, spürt die Auswirkungen der Krise – im Privatleben, im Arbeitsalltag, in der Freizeit, als Bürgerin und Bürger, als Arbeitnehmer, als Sportler oder als Theaterbesucher, als Eltern von Kindern, die nicht mehr in die Kita oder in die Schule gehen dürfen, oder als Kinder der eigenen betagten Eltern, die man nicht mehr besuchen gehen darf. Diese Regeln schmerzen. Selten treffen politische Entscheidungen die Menschen so unmittelbar in ihrem Leben wie jetzt in der Corona-Krise. Politische Verantwortung in dieser Zeit heißt, massiv in das Leben der Menschen eingreifen zu müssen, um es zu schützen. Dieses große Ziel verbindet alle verantwortlich Handelnden. Zu Beginn dieser Pandemie konnten wir wirklich dankbar sein über die große Welle der Solidarität und über das Verständnis für tief greifende gesundheitspolitische Maßnahmen. Fast alle Bürgerinnen und Bürger haben diese Einschränkungen der letzten Wochen toleriert und die Regeln befolgt. Für den Verlauf der Krise bis jetzt ist es entscheidend gewesen, dass diese Einigkeit bestand. Dafür möchte ich ausdrücklich danken. Doch in Zukunft werden die Ansichten wieder mehr auseinandergehen. Das sieht man schon an der zunehmenden Diskussion über Lockerungen der Einschränkungen oder die Reichweite und den Zuschnitt bestimmter Unterstützungsprogramme. Diese Auseinandersetzung ist gut, ist gut für unsere Demokratie. Der Bedarf an Begründung unseres Handelns und an Debatten zu möglichen Alternativen wächst mit der Bedeutung für die Menschen. Es gehört sich so, dass wir bei jeder einzelnen Entscheidung darum ringen, ob sie bestmöglich der Ausnahmesituation gerecht wird. Kein Ort eignet sich dafür besser als das Parlament. Die Krise mag die Stunde der Exekutive sein, die Leitlinien politischen Handelns bestimmt aber die gewählte Volksvertretung. Deshalb sind wir heute hier und beraten öffentlich über den richtigen Weg. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Corona-Pandemie ist keine Folge politischer Entscheidungen. Diese schwere Krise ist mit einem Naturereignis vergleichbar und zwar eins von globalen Dimensionen, das uns noch lange beschäftigen wird. Die politischen Entscheidungen, die wir bisher getroffen haben und für die Zukunft beraten, sind der Versuch, unser Gemeinwesen schnell, konsequent und ethisch verantwortbar auf diese Bedrohung hin umzuorganisieren. Allen demokratischen Politikerinnen und Politikern sind die schwierigen Folgen unserer Entscheidungen, die vorübergehenden Freiheitseinschränkungen, die sozialen Notlagen und die wirtschaftlichen Schwierigkeiten sehr bewusst. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Niemand kann zurzeit seriös prognostizieren, wie lange die Corona-Pandemie dauern und welche Folgen sie haben wird – für uns alle, für den Wirtschafts- und Arbeitsmarkt und darüber hinaus für das ganze Land. Aus Sicht der Wirtschaft ist diese Krise auch deshalb ohne Vergleich, weil sie sich nicht ankündigte. 2019 fiel das Wirtschaftswachstum zwar geringer aus als in den Vorjahren, aber kein Wirtschaftsweiser und kein Geschäftsklimaindex konnte vorhersehen, dass ein Virus die Weltwirtschaft synchron und überall in den Notlaufmodus versetzt. Die Krise kam nicht aus wolkenlosem Himmel, aber doch aus heiterem. Hier in Sachsen haben vor Ausbruch der Corona-Krise die positive Entwicklung der Einkommen und eine stabile Beschäftigung eine robuste Binnenkonjunktur gestützt. Davon kann jetzt keine Rede mehr sein. Dass es anderen Ländern nicht besser geht, ist kein Trost. Im Gegenteil: Wir erleben faktisch überall einen Einbruch auf der Nachfrage- und der Angebotsseite zugleich. Die Nachfrage leidet unter Einkommensverlusten und Handelsbeschränkungen, das Angebot unter gerissenen Lieferketten und viele Einschränkungen von Produktionsprozessen und Dienstleistungen. Das Ifo-Institut hat den Wohlstandsverlust eines zweimonatigen Shutdowns auf zwischen 15 und 17 % des jährlichen BIP geschätzt. Wir müssen annehmen, dass Sachsen aufgrund seiner Wirtschaftsstruktur in ähnlichem Maß betroffen sein wird. Nun ist dieser Shutdown nach vier Wochen Dauer minimal gelockert worden. Wie und ob wir diese Lockerungen halten und fortsetzen können, hängt vom Verlauf des Infektionsgeschehens ab. Noch ist es zu früh, um präzise sagen zu können, ob die Hygienemaßnahmen wirken, wie zum Beispiel die Pflicht, in bestimmten geschlossenen Räumen Mund und Nase zu bedecken. Sobald die Virusausbreitung anhaltend beherrschbar ist, müssen die Einschränkungen schrittweise zurückgenommen werden. Ich denke dabei vor allen Dingen an die Situation der Familien, auf denen ein großer Druck lastet; aber auch die existenzbedrohende Lage der Gastronomie haben wir genau im Blick. Generell gilt: Wenn es zu verantworten ist, ist jedes selbstständig wirtschaftende Unternehmen besser als staatliche Unterstützung. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Virus hinterlässt tiefe Spuren im Wirtschaftsleben. Branchenübergreifend spüren fast alle Unternehmen negative Auswirkungen auf ihre Geschäfte. Sie leiden unter Auftragsrückgängen, Stornierungen und allgemein einer gesunkenen Nachfrage. Nicht wenige mussten ihre Produktion drosseln oder gar ganz einstellen oder ihre Geschäfte komplett oder zumindest teilweise schließen. Unternehmen klagen über die Ausfälle von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wegen Krankheit oder Quarantäne, weil sie in der Betreuung ihrer Kinder gebunden oder als Grenzpendler an der Einreise gehindert werden. Noch lassen sich die Auswirkungen schwer beziffern. Die Bundesregierung geht aber in ihrer Frühjahrsprognose für 2020 von einem Wachstumsminus von 6,3 % aus. Für Sachsen zeigt der ifo-Geschäftsklimaindex einen Wert von minus 31,3 % und damit den tiefsten jemals erhobenen Wert, mit weitem Abstand. Blicken wir auf den sächsischen Arbeitsmarkt: Er hat sich bis zum Ausbruch der Corona-Krise sehr positiv entwickelt. Die Beschäftigtenzahl stieg kontinuierlich, die Arbeitslosigkeit sank. Die sich abzeichnende Rezession wird nun auch bedeutende Auswirkungen auf die Beschäftigung haben. Die Anmeldungen für Kurzarbeit nehmen in einem unvorstellbaren Maß zu. Bis zum 20. April sind insgesamt etwa 43 000 Anzeigen auf Kurzarbeit bei den sächsischen Arbeitsagenturen eingegangen. Das sind 39 % aller Betriebe in Sachsen. Nahezu alle Branchen sind betroffen. Besonders hart trifft es die Gastronomie, den Handel, die Reisebranche und die Industrie. In welchem Ausmaß das Instrument Kurzarbeit Jobverluste tatsächlich langfristig verhindern kann, ist derzeit nicht abschätzbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele Unternehmen stemmen sich mit unglaublicher Tatkraft und Kreativität gegen die Krise. In bewundernswerter Weise gehen sie mit der neuen Situation um und improvisieren. Viele Restaurants und Cafés setzen auf Lieferung oder Abholung von Speisen. Initiativen rufen dazu auf, bei regionalen Händlern zu kaufen oder die Dienste regionaler Unternehmer zu nutzen. Einige Unternehmen stellen auf die Produktion von medizinisch dringenden Gütern wie Mund-Nasen-Schutz oder Desinfektionsmittel um. Hotels bieten Zimmer für Homeoffice. Bei aller dankenswerten Anerkennung wissen wir, dass all diese Anstrengungen nur vereinzelt wirken können. Wir müssen für das gesamte Jahr mit massiven Umsatzeinbrüchen rechnen. Gerade in den besonders betroffenen Branchen des Gastgewerbes, des Handels, der Reisewirtschaft oder der Kultur- und Kreativwirtschaft ist teilweise ein Verlust von mehr als der Hälfte des Jahresumsatzes zu befürchten. Es bestehen zunehmend Liquiditätsprobleme, insbesondere bei Klein- und Kleinstunternehmen. Es drohen längerfristige Einschränkungen. Es drohen Insolvenzen. Im produzierenden Gewerbe addieren sich die Probleme aus einbrechender Nachfrage und ausfallender Belegschaft mit Unterbrechung der Lieferketten und logistischen Engpässen. Der zwischenzeitliche Produktionsstopp in der Automobilindustrie wirkt sich erheblich auf Zulieferindustrien und Industriedienstleister aus, darunter viele kleine und mittlere Unternehmen. Umso dankbarer bin ich, dass zum Beispiel Volkswagen die Produktion wieder beginnt, damit positive Zeichen setzt und der Zulieferindustrie ein wichtiges Signal gibt. Generell herrscht eine hohe Verunsicherung. Unternehmerische Investitionen und Forschungsund Entwicklungsausgaben werden zurückgestellt. In dieser Ausgangslage stehen wir seit einigen Wochen immer wieder vor der Frage, wie der Freistaat mit seinen Möglichkeiten den wirksamsten Beitrag leisten kann, und zwar den Beitrag, Unternehmen und Jobs zu erhalten – und das nicht nur heute und morgen, sondern bis ins kommende Jahr. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke sagen zu können: Wir haben rasch und zupackend auf diese Wirtschaftskrise reagiert. Das gilt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, vor allem der Sächsischen Aufbaubank, aber nicht zuletzt auch für diese Regierung. In einer einzigartigen Weltkrise ist Geschwindigkeit zwar wichtig, maßgeblich sind jedoch auf Dauer die Werte und Prinzipien, die uns leiten. Wir haben in dieser Staatsregierung einen spezifischen Weg der Krisenbewältigung entwickelt. Es sind die Prinzipien Solidarität, Existenzsicherung, Zielgenauigkeit und Nachhaltigkeit, die uns in dieser Krise leiten; Solidarität mit den Älteren und Vorerkrankten, die in besonderer Weise dem Risiko einer schweren Erkrankung an COVID19 ausgesetzt sind. Im Geiste dieser Solidarität haben wir die Maßnahmen zum Gesundheitsschutz getroffen, ja, treffen müssen, die für Wirtschaft und Beschäftigte so schwer wiegen. Solidarität aber auch in dem Sinne, dass wirtschaftlich besonders unterstützungsbedürftige Gruppen Vorrang vor denen genießen, die die Krise zunächst mit eigenen Reserven bewältigen können. Das arbeits- und wirtschaftspolitische Ziel unserer Maßnahmen ist die Existenzsicherung. Wir können und werden als Freistaat die Umsatzausfälle der Unternehmen in der Corona-Krise nicht kompensieren können. Wir wollen aber mit unseren Unterstützungsmaßnahmen alles dafür tun, den Lebensunterhalt von Familien und den Bestand von Unternehmen zu sichern. Dabei achten wir auf Zielgenauigkeit. Staatliche Mittel sollen die erreichen, die sie besonders dringend benötigen. Wir wollen Mitnahmeeffekte vermeiden. Wir gehen verantwortungsvoll mit Steuergeldern um. Nur so können wir diejenigen unterstützen, die der Unterstützung dringend bedürfen. Schließlich sind unsere Maßnahmen nachhaltig ausgerichtet; denn die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise werden uns noch lange beschäftigen. Daher muss das Instrumentarium zur Unterstützung auf einen langen Zeitraum ausgerichtet sein. Auch wenn der Begriff der Nachhaltigkeit gern einmal leicht dahergesagt wird, hier hat er handfeste Konsequenzen. Die Überlebensfähigkeit von Jobs und Unternehmen entscheidet sich oft nicht heute oder morgen, sondern in den nächsten Monaten. Deshalb haben wir uns gegen Strohfeuerprogramme entschieden und stattdessen für Maßnahmen, bei denen wir uns schon jetzt vorbereiten, worauf es in naher Zukunft ankommt. Sachsen spannt einen Schutzschirm für Beschäftigung und für die Wirtschaft – wirksam, solidarisch, zukunftsfest. Liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesem Sinne haben wir uns zügig, umfassend und kraftvoll gegen die Krise gestemmt. In enger Abstimmung mit dem Bund haben wir Maßnahmen getroffen, um denjenigen zu helfen, die unser Wirtschaftsleben tragen: den Beschäftigten, den Auszubildenden, den Selbstständigen, den Unternehmerinnen und Unternehmern; denn es geht nicht um ökonomische Kenngrößen. Es geht immer um Menschen. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den sonst von Kündigung bedrohten Beschäftigten und gleichzeitig den Unternehmen hilft vor allen Dingen die Kurzarbeit. Sie brauchen nur in die USA zu schauen, um zu erkennen, was die Alternative ist: unvermittelte Massenarbeitslosigkeit ohne Perspektive. Die Kurzarbeit hat eine enorm wichtige Brückenfunktion. Der Zugang wurde erleichtert. Auch Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter können nun Kurzarbeitergeld erhalten. Sozialversicherungsbeiträge werden zu 100 % erstattet. Zuverdienstgrenzen wurden erhöht. Das war richtig. Die intensive Nutzung der Kurzarbeit ist ein Signal der Zuversicht. Die Unternehmen wollen weitermachen. Die Krise ist endlich. Derzeit deckt das Kurzarbeitergeld 60 bzw. 67 % des Nettoverdienstausfalls ab. Bei den vergleichsweise niedrigen Löhnen in Sachsen ist dieses Niveau prekär. Es fehlen oft auch tarifvertragliche oder betriebliche Regelungen zur Aufstockung. Wie viele Menschen am Ende tatsächlich Kurzarbeitergeld beziehen werden, lässt sich derzeit nur schätzen. Auf dem Höhepunkt der Finanzkrise im April 2009 waren es über 65 000. Prognosen deuten an, dass in der jetzigen Corona-Krise bis zu dreimal so viele betroffen sein könnten. Das sind in Sachsen weit überwiegend Menschen, die ohnehin einen Lohn unter dem Durchschnitt erhalten. Viele rutschen damit in die Nähe der Grundsicherung, und das kann ich nicht akzeptieren. Die Kurzarbeit baut eine Brücke, um eine Krise zu überwinden. In dieser Situation müssen wir die Brücke aber breiter anlegen. Ich habe daher die Forderung des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil unterstützt, das Kurzarbeitergeld auf 80 bzw. 87 % aufzustocken. Die jetzt gefundene Lösung für den Langzeitbezug ist in der Sache zwar richtig, sie wird jedoch dem dringenden Bedarf nicht gerecht. Die Betroffenen brauchen die Erhöhung jetzt, nicht erst in vier oder sieben Monaten. Hier muss die Bundesregierung nachbessern. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für manche Beschäftigungsgruppen bestehen besondere Bedarfe, die wir angehen. Unser Pendlerprogramm unterstützt Arbeitgeber in den systemrelevanten Sektoren bei der Unterbringung von bislang täglich pendelnden Beschäftigten aus Polen und Tschechien. Das Programm wird mittlerweile von über 800 Beschäftigten genutzt. Und schließlich unterstützen wir seit dieser Woche Auszubildende in der Corona-Krise durch einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung, wenn ihre Ausbildungsbetriebe von Kurzarbeit betroffen sind. So schützen wir Auszubildende vor Entlassung und helfen gerade den Unternehmen, die sich aktiv um ihren Nachwuchs kümmern. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der plötzliche Umsatzeinbruch traf vor allem Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen hart. Ihnen galt es sofort zu helfen. In Sachsen haben wir mithilfe des Bundes Zuschüsse an Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten ausgereicht, um die Folgen der Corona-Krise abzufedern: 9 000 Euro bis fünf Mitarbeiter, 15 000 Euro bis zehn Mitarbeiter. Das Programm ist ein großer Erfolg. Aktuell sind 70 846 Anträge bei der SAB eingegangen, von denen schon 65 000 bewilligt wurden. Mittel in Höhe von 447 Millionen Euro wurden schon ausgezahlt. Leider fallen auch in diesem wirklich gelungenen Programm manche Selbstständige durch das Raster. Es sind diejenigen, deren Betriebsmittel der Kopf ist, die keine Miete oder Leasingausgaben haben; ich spreche von der selbstständigen Konferenzdolmetscherin, dem selbstständigen Ingenieur, dem Autor oder der freischaffenden Pianistin. Gerade unsere Kulturlandschaft wird maßgeblich von diesen Formen der Selbstständigkeit geprägt. Aus Sicht dieser freiberuflich Tätigen ist die jetzige Konzeption des Sofortzuschusses zu eng, zu restriktiv. Die Bundesregierung sollte diesen Missstand beenden. Der notwendige Nachweis eines Liquiditätsengpasses muss auch einen angemessenen Beitrag für Lebenshaltungskosten enthalten dürfen, damit Selbstständige und Freiberufler den Zuschuss besser nutzen können. In der akuten Situation zu Beginn der infektionsschutzbedingten Geschäftsschließungen brauchte es schnelle Hilfe. Wir haben noch vor dem Bund sofort ein Programm entwickelt, das zugleich auch längerfristig hilft. Das Programm „Sachsen hilft sofort“ unterstützt Unternehmen dabei, ihre Liquidität zu sichern. Es gewährt Unternehmen bis 1 Million Euro Jahresumsatz seit dem 23. März zinslose und zunächst tilgungsfreie langfristige Nachrangdarlehen bis zu 50 000 Euro. Wie Sie wissen, werden beide Programme – Zuschuss und Darlehen – über die Sächsische Aufbaubank abgewickelt. Deren Arbeit möchte ich hier noch einmal hervorheben. Ja, man darf sich sicher ärgern, dass es am Anlauftag des Zuschussprogrammes Serverprobleme gab, aber das soll die Leistung der SAB nicht schmälern. Die Auszahlung der Programme geht wie das Brezelbacken. Hier wird Tag und Nacht mit hoher Motivation und aufgestockten Kapazitäten gearbeitet. Wir zählen hier zu den Schnellsten im ganzen Bundesgebiet. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Programme, die Freistaat und Bund Ende März aufgelegt hatten, dienten vor allem der Soforthilfe für Kleinstunternehmen, die kaum oder keine Reserven haben. Parallel haben wir den Mittelstand in den Blick genommen. Auch hier ergänzen sich Bundes- und Landesprogramme zielgenau. Der Bund hat frühzeitig ein KfW-Sonderprogramm 2020 für den Mittelstand eingerichtet. Trotz dieser Ausweitung der KfWProgramme haben viele KMU Schwierigkeiten, in der Krise einen Kredit zu erhalten. Gleichzeitig fallen sie aufgrund ihrer Mitarbeiterzahl aus der Zielgruppe des damaligen Sofortprogramms. Deshalb hat der Bund Anfang April ein zusätzliches KMU-Kreditprogramm für den Mittelstand aufgelegt, den KfW-Schnellkredit 2020, maximal 800 000 Euro, zehn Jahre Laufzeit, 3 % jährliche Zinsen. Dieses KfW-Schnellkreditprogramm dient als Brücke in die weiteren KfW-Programme mit günstigen Konditionen und großen Volumina. Es dient daher als bedeutender Anker gerade für mittelgroße Unternehmen mit stabiler Hausbankverbindung, jedoch sind die Kredite nicht zinslos. Sie haben keinen Nachrangcharakter und die Hausbank muss einen Teil des Risikos übernehmen. Vor diesem Hintergrund haben wir in der Staatsregierung beschlossen, das Sachsen-Soforthilfedarlehen auf den Mittelstand auszuweiten. Wer bis zu hundert Beschäftigte hat, kann mit einem maximalen Darlehensbetrag von 100 000 Euro den dringend notwendigen Liquiditätsbedarf decken. Die Nachrangigkeit des Darlehens wirkt Eigenkapital ersetzend. Das ist ein entscheidender Vorteil. So verbessert es die Bonität des Unternehmens für die Aufnahme möglicher zusätzlicher Kredite bei den Hausbanken. Zusätzlich haben wir durch eine Härtefallregelung einen späteren Teilerlass ermöglicht. Die Nachfrage für unser Darlehensprogramm ist insgesamt beachtlich. 18 244 Anträge wurden eingereicht, 11 900 bewilligt und bereits 197 Millionen Euro sind ausgezahlt. Diese staatlichen Angebote werden ergänzt durch die Express-Liquidität der Bürgschaftsbank Sachsen. Schon seit dem 16.03.2020 kann dort eine Bürgschaft für 90 % der Kredithöhe bis 500 000 Euro eingeholt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß um die Erwartungshaltung aus Teilen der sächsischen Wirtschaft, ebenfalls für Unternehmen des Mittelstandes Zuschüsse zu gewähren. Jedoch wirken Zuschüsse nur kurzfristig und helfen nicht nachhaltig. Besinnen wir uns auf das wichtigste Ziel: Wir wollen helfen, Jobs und Unternehmen zu erhalten. Unternehmen sind aktuell doppelt bedroht: kurzfristig durch fehlende Liquidität und mittelfristig zusätzlich durch fehlende Kreditwürdigkeit. Diese Kombination unserer Maßnahmen hilft an genau diesen beiden Schlüsselstellen. Wir haben unsere Darlehensangebote so gestaltet, dass Unternehmen ihre Position gegenüber ihrer Geschäftsbank substanziell stärken. Sie erhalten nicht nur ein größeres finanzielles Volumen, als dies über Zuschüsse möglich wäre; sie bleiben darüber hinaus auch gegenüber ihrer Bank kreditfähig. Das ist der neuralgische Punkt für den Erhalt von unternehmerischen Existenzen und für jede Perspektive zum Durchstarten. Als Gegenentwurf zu unserem Weg stehen Forderungen im Raum, die allein fast 5 Milliarden Euro gekostet hätten. Damit wären die Mittel aus dem Corona-Bewältigungsfonds, den dieses Hohe Haus in großer Notlage eingerichtet hat, fast völlig aufgezehrt worden, und das, ohne dass ein Euro für die Gesundheit, die Bildung oder die Kommunen geflossen wäre. Ich will an dieser Stelle seriös bleiben. Augenmaß und Zielgenauigkeit sind in dieser Frage gute Ratgeber. (Vereinzelt Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die jetzigen Hilfen überbrücken unmittelbare wirtschaftliche Notlagen, doch es braucht auch eine Perspektive für die Zeit, in der die Beschränkungen des Wirtschaftslebens größtenteils oder vollständig aufgehoben werden. Als Freistaat müssen wir den Unternehmen dabei helfen, kraftvoll aus der Krise zu kommen. Deswegen ist es mir so wichtig, dass wir nachlegen und die Unternehmen auch in der Regenerationsphase unterstützen können. Ich habe in diesem Geiste dem Kabinett erste Überlegungen für ein Impulsprogramm für Sachsen vorgestellt, das den Titel „Sachsen startet durch“ trägt. Ich denke dabei an Instrumente wie einen Beteiligungsfonds, der in der Krise entstandene Eigenkapitalverluste ausgleicht und die Kreditwürdigkeit von Unternehmen verbessert, oder einen neuen Gründerfonds, um Neugründungen, Übernahmen und Anfangsinvestitionen zu unterstützen. Aber auch die bewährten Programme in der Technologieförderung oder in der Förderung des regionalen Wachstums sollten wir auf die Krisenbedingungen hin neu ausrichten. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin der Überzeugung, dass ein Impuls zum Durchstarten von Wirtschaft und Arbeit im Freistaat nicht nur nötig ist, er ist auch möglich. Weil wir in Sachsen umsichtig und zielgenau mit den Hilfsprogrammen vorgegangen sind, verfügen wir über die Mittel, um den Unternehmen beim Weg aus der Krise heraus Rückenwind zu geben. Vier Ziele stehen dabei für mich im Vordergrund: Erstens. Am Ende der Talsohle braucht es eine umfassende Belebung der Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen, besonders für die regionale Wirtschaft. In einigen Branchen können Investitionen oder Konsumentscheidungen nachgeholt werden, in anderen nicht. Hier müssen wir besondere Starthilfe geben. Zweitens. Wir müssen negative Folgen auf dem Arbeitsmarkt begrenzen. Ich verfolge das Ziel, mit unseren Maßnahmen Arbeitsplätze zu sichern und Beschäftigung wieder aufzubauen. Wo Arbeitsplatzabbau infolge der CoronaKrise droht, müssen wir gegensteuern. Dort, wo bereits Entlassungen erfolgt sind, helfen wir den Weg in den Arbeitsmarkt zurückzufinden. Drittens. Es muss darum gehen, die unternehmerische Investitionsbereitschaft zu unterstützen. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer werden ihre Reserven antasten und geplante Investitionen aufschieben müssen. Auch wenn die Eigenkapitalausstattung des Mittelstandes insgesamt besser war als vor der Krise 2008, werden die Liquiditätsreserven vieler kleiner und mittelständischer Unternehmen am Ende dieser Krise aufgebraucht sein. Ein Maßnahmenpaket zur wirtschaftlichen Erholung muss neue Perspektiven ermöglichen. Viertens schließlich wollen wir den Anspruch haben, nicht einfach den Vorkrisenzustand wiederherzustellen, Ziel eines nachhaltigen Maßnahmenpakets ist die Modernisierung der sächsischen Wirtschaftsstrukturen. Wo immer möglich, sollten zukunftsfeste Geschäftsmodelle von einem öffentlichen Impuls besonders profitieren. Wir brauchen eine Beschleunigung von Digitalisierungsprozessen, deren Bedeutung wir aktuell so anschaulich erleben. Auch die Automobilindustrie wollen wir in ihrer Transformation weiter unterstützen, etwa bei der Verbreitung alternativer Antriebe oder dem automatisierten Fahren. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle staatlichen Ebenen müssen zusammenwirken, damit aus der Corona-Rezession kein dauerhafter Wirtschaftseinbruch, keine ökonomische Depression wird. Dazu werden in den nächsten Monaten umfangreiche Vorarbeiten und Abstimmungen mit dem Bund nötig sein. Wie bei den Corona-Hilfsprogrammen müssen wir auch bei den Konjunkturmaßnahmen Pakete so schnüren, dass die Maßnahmen einander ergänzen. Unser Impulsprogramm „Sachsen startet durch“ wird die vier genannten Ziele mit den uns zur Verfügung gestellten Mitteln verfolgen. Welche spezifischen landespolitischen Maßnahmen dafür am besten geeignet und am wirkungsvollsten sind, werden wir in den nächsten Monaten beraten. Dann wissen wir auch, wie die Pandemie fortschreitet und welche Pläne der Bund vorlegt. Ich bin überzeugt, dass wir im Ergebnis einen entscheidenden Beitrag leisten, dass Sachsen mit Perspektive und Energie aus der Krise hervorgeht. Klar ist für mich auch: Die Stärkung der Wirtschaft darf nicht zulasten der Beschäftigungsrechte und der Mitbestimmung gehen. Gerade die Wege aus der Krise werden meiner Überzeugung nach bestätigen, dass Wirtschaft und gute Arbeit zusammengehören. Denn wir brauchen alle, um gestärkt aus der Krise hervorzugehen: eine Wirtschaft, die mit uns an einem Strang zieht; Unternehmerinnen und Unternehmer, die auch weiterhin Verantwortung für ihre Beschäftigten übernehmen; Beschäftigte, die mit und für ihren Betrieb kämpfen; und uns alle als Verbraucherinnen und Verbraucher, die täglich dazu beitragen, unsere regionale Wirtschaft zu stärken. Diese Krise ist eine Gemeinschaftsaufgabe auch aller Sächsinnen und Sachsen. Wir Sachsen haben schon oft bewiesen, dass wir in der Krise füreinander einstehen und miteinander zupacken können. Diese Erfahrung macht uns stark. Machen wir sie uns also zunutze. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Handeln richtet sich darauf, die Krisenfolgen abzufedern und beim Durchstarten nach der Krise zu unterstützen. Dies sollte uns aber über eines nicht hinwegtäuschen: Es wird nicht mehr so sein wie vorher. Alles andere wäre eine gefährliche Illusion. Langfristig wird es darum gehen, unsere Wirtschaft und unseren Sozialstaat so umzuorganisieren, dass Wohlstand und soziale Sicherheit mit einer neuen Art zu wirtschaften gewährleistet werden können. Krisen polarisieren. Sie machen aus Unbehagen offene Kritik, aus Sympathie euphorische Begeisterung, aus Zweifeln Ablehnung. Krisen beschleunigen Veränderungen. Ich will diese Veränderungen positiv gestalten. Lassen Sie mich einige Beispiele dafür geben. Da ist zum einen die Globalisierung der Produktion, die einen unerwarteten Stresstest nicht bestanden hat. Die Wohlstandsgewinne der Globalisierung sind grosso modo unbestritten. Darin sind wir uns sicher einig. Lange Liefer- und Wertschöpfungsketten über Kontinente hinweg haben sich weltweit durchgesetzt, weil sie kostengünstiger waren als kurze. Die Annahme, solche Ketten seien ebenso verlässlich, hat die Pandemie aber widerlegt. Ich denke, es wird Zeit, Aspekte der überbordenden Spezialisierung und der kleinteiligsten internationalen Arbeitsteilung zu hinterfragen. Wir sollten bestimmte essentielle Grundgüter zukünftig wieder in heimischer Produktion herstellen oder in kürzeren Lieferketten verfügbar halten, etwa bei unseren europäischen Nachbarn. (Beifall bei der SPD, der CDU, der AfD und den BÜNDNISGRÜNEN) Dem europäischen Wirtschaftsraum wird eine noch größere Bedeutung zukommen. Eine offene Wirtschaft in Europa und der Welt war und ist Garant für den Erfolg sächsischer Unternehmen. Sachsens Wirtschaft kann mit Mut, Ideenreichtum, Zutrauen, Arbeits- und Sozialstandards einen wichtigen Beitrag für mehr Wertschöpfung und Beschäftigung in Deutschland und Europa nach der Krise leisten. Gleichzeitig heißt eine Verringerung der internationalen Arbeitsteilung auch, dass der Preis mancher Waren steigen wird. Weniger abhängig zu sein wird uns als Konsumentinnen und Konsumenten etwas kosten. Mehr Waren in der EU herzustellen, anstatt sie aus Billiglohnländern aufwendig zu importieren, stiftet neben der Versorgungssicherheit zugleich auch sozialen und ökologischen Nutzen. Dies ist nicht nur eine ökonomische, sondern auch eine gesamtgesellschaftliche Chance, eine Chance, dass unsere Art des Wirtschaftens wieder stärker dem Gemeinwohl dient. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Darüber hinaus erleben wir gerade eine Zunahme der Tendenz zur Marktkonzentration. Corona hilft oft den Großen im Wettbewerb mit den Kleinen. Während kleine Einzelhändler in den Innenstädten pandemiebedingt schließen mussten, ist das Vermögen von Amazon-Chef Bezos seit Beginn der Corona-Krise um 24 Milliarden Dollar gestiegen. Während die darstellende Künstlerin ohne Auftrittshonorare nicht überleben kann, machen Sky, Disney und Netflix Quarantäneprofit. Nicht zuletzt könnte eine Insolvenzwelle im Mittelstand die Wettbewerbsvielfalt verringern. Schon jetzt ziehen Krisengewinnler durchs Land und sehen sich nach den Filetstücken von KMU um, die ins Schlingern geraten sind. Es droht neben dem Einstieg von kurzfristig denkenden Finanzinvestoren der Aufkauf bisheriger Konkurrenten. Ich werbe deshalb nicht nur aus der Standortperspektive, sondern auch aus wettbewerbspolitischen Gründen für einen Beteiligungsfonds, um den Mittelstand in Sachsen zu schützen. Diese Beispiele zeigen nicht nur ein Problem wirtschaftlicher Konzentration, sondern auch ein Gerechtigkeitsproblem. Gerade die großen Digitalkonzerne haben sich an der Finanzierung unseres Gemeinwesens, auf das Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft jetzt dringend angewiesen sind, bisher kaum beteiligt. Eine Nach-Corona-Ökonomie braucht mehr Vielfalt, nicht weniger. EU, Bund und Länder müssen dazu ihre wettbewerbs-, förder- und steuerpolitischen Spielräume nutzen, vergrößern und aktiv steuernd einsetzen. (Vereinzelt Beifall bei der SPD und der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Krise lenkt unseren Blick auf das Gesundheitssystem. Es hat sich in der Krise als leistungsfähig und robust erwiesen. Wir genießen in unserem Land eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Aktuell ertüchtigt der Staat mit enormem finanziellem Aufwand die Hardware: zusätzliche Kapazitäten, Schutzausrüstungen, Beatmungsgeräte. Aber den wichtigsten Beitrag im Kampf gegen das Virus leisten die Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegesystem. Sie werden dieser Tage als Helden beklatscht, aber sind viel zu oft überlastet und unterbezahlt. Ihre Bezahlung und ihre beruflichen Perspektiven wurden ihrer herausragenden Rolle für die Gesellschaft schon vor Corona nicht gerecht. Das muss sich ändern. Wir brauchen endlich einen leistungsgerechten Flächentarifvertrag in der Pflege, der alle Arbeitgeber der Branche bindet und für alle Beschäftigten gilt. Ich fordere die Sozialpartner auf, diesen Weg gemeinsam zu gehen. Ich mache mir aber auch Gedanken, wie eine solidarische Finanzierung unseres Gesundheitssystems in Zukunft aussehen kann. Der Geist der Gemeinschaft, den wir dieser Tage erleben, das Zurücknehmen des eigenen Vorteils zum Nutzen der Gesundheit aller, sollte auch das Leitmotiv einer Reform des Gesundheitswesens sein. Gesundheit ist ein hohes persönliches Gut und nicht in erster Linie ein profitabler Markt. Das sollte eine Lehre aus dieser Krise sein! (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Virus hat Arbeit und Wirtschaft schwer getroffen – in Sachsen, in Deutschland, auf dem gesamten Planeten. Wir steuern den Freistaat durch eine Krise, für die es keine Erfahrungen gibt, keine Lehrbücher, keine Vorbilder. Genauso wenig haben wir belastbare Prognosen, wie lange wir mit dem Virus leben müssen. In dieser Situation müssen wir auf Sicht steuern. Umso wichtiger ist eine verlässliche Magnetnadel und eine feste Orientierung. Uns leiten Besonnenheit in der Analyse, Ausdauer im Handeln und Solidarität im Herzen. Die Besonnenheit mahnt uns, die sächsischen und deutschen Erfolge beim Eindämmen der Infektion hoch zu schätzen und sorgsam zu schützen. Ausdauer brauchen wir, weil uns nur ein langer Atem erfolgreich durch die Monate der Krise und des Durchstartens tragen kann. Solidarität treibt uns, alles zu mobilisieren und auch ungewöhnliche Wege zu suchen, um den Menschen im Freistaat in dieser schweren Zeit zur Seite zu stehen. Kein Staat der Welt hat die Macht, die wirtschaftlichen und sozialen Schäden dieses Einbruchs völlig auszugleichen. Aber wenige Staaten haben so schnell so viel auf die Beine stellen können wie wir in Deutschland und in Sachsen. Lassen Sie uns diese beispiellose Solidarität bewahren! Besonnen bleiben, füreinander einstehen und gemeinsam anpacken – so meistern wir die Krise, so sorgen wir dafür, dass Arbeit und Wirtschaft in Sachsen wieder durchstarten können. Vielen Dank und bleiben Sie gesund! (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Ich danke dem Herrn Staatsminister. Wir kommen nun zur Aussprache über die Fachregierungserklärung. Folgende Redezeiten für die Fraktionen wurden festgelegt: CDU 32 Minuten, AfD 27 Minuten, DIE LINKE 16 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 14 Minuten, SPD 12 Minuten. Die Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD. Jetzt ergreift für die AfD-Fraktion Herr Kollege Urban das Wort. Bitte.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vor rund zwei Wochen sorgte ein Dresdner Stadtrat der GRÜNEN für Schlagzeilen. Der 28-jährige Robert Schlick verkündete auf Twitter – ich zitiere –: „Ich schlage vor, dass wir die Wirtschaft jetzt mal gegen die Wand fahren. Lassen wir doch TUI und Co. einfach mal absaufen, (Zuruf von der AfD: Pfui!) und dann probieren wir etwas Neues aus, etwas, das klima-, umwelt- und menschenfreundlich ist.“ Der Tweet war übrigens mit dem Hashtag „Systemwechsel“ versehen. Das Weltbild, das aus diesen Zeilen spricht, ist nach meiner Auffassung nicht menschenfreundlich: Es ist menschenverachtend. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der SPD: Damit kennen Sie sich ja aus!) Politikern wie Robert Schlick ist es egal, wenn Tausende Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz verlieren. Sie freuen sich sogar noch darüber, wenn Betriebe geschlossen werden und ganze Existenzen auf dem Spiel stehen. Selbst im Angesicht der Krise weichen GRÜNE-Politiker nicht von ihren Systemwechselfantasien ab. Dass Sie, Herr Kretschmer, mit diesen GRÜNEN eine Koalition bilden, macht Ihr Handeln in der Krise nicht gerade vertrauenswürdig. (Beifall bei der AfD) Ihre Regierung stellt sich heute als die große Heilsbringerin in der Corona-Krise dar. Aber dabei waren Sie es doch, die die sächsische Wirtschaft von heute auf morgen lahmgelegt haben. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aha!) Leere Innenstädte, leere Geschäfte, leere Restaurants, leere Biergärten, leere Hotels, leere Dienstleistungsbetriebe – all das geht auf das Konto Ihrer Regierung, Herr Kretschmer. (Zurufe von der CDU und der SPD – Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz) Erst letzte Woche ist die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten. Tausende Unternehmen hatten gehofft, dass nun endlich vernünftige, nachvollziehbare Regelungen geschaffen werden, die es der sächsischen Wirtschaft erlauben, wieder etwas Luft zu holen. Doch diese Hoffnungen wurden durch neue, absurde Limitierungen zerschlagen. Warum darf zum Beispiel ein Geschäft mit 800 Quadratmetern öffnen, während ein anderes, das auch nur einen Quadratmeter größer ist, geschlossen bleiben muss? Warum darf ich im Baumarkt Blumenerde kaufen, aber nicht im Biergarten unter freiem Himmel sitzen? Warum darf ich in einer überfüllten Straßenbahn fahren, aber kein Einzelzimmer in der Sächsischen Schweiz buchen? (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) In sehr vielen Bereichen ließen sich maßvolle Abstandsregelungen einführen, um ein mögliches Infektionsrisiko zu minimieren; doch der politische Wille dafür ist bei Ihnen offenbar nicht vorhanden. (Beifall bei der AfD) Hierbei sprechen wir noch nicht einmal von den massiven Eingriffen in die Bürgerrechte, die Ihre Verordnung mit sich bringt. Ständig heißt es: „Die Corona-Krise ist die Stunde der Regierung und nicht des Parlaments.“ Ich kann diesen Satz nicht mehr hören. Dieser Satz dient der Regierung einzig und allein als Ausrede, um kurzerhand die parlamentarische Mitbestimmung und Kontrolle außer Kraft zu setzen. Selbst Diskussionen zum Regierungshandeln sollen unterbunden werden. Bedenken und kritische Äußerungen sollen als „Öffnungs-Diskussions-Orgien“ abgewürgt werden. Dabei hat die Regierung nichts Geringeres getan, als ein Verfassungsgrundrecht außer Kraft gesetzt: die Versammlungsfreiheit. Die Maßnahmen der Sächsischen Staatsregierung bedeuten zudem massive Eingriffe in das Recht auf Einkommenserzielung, in die Berufsfreiheit, in die Freizügigkeit, in die freie Religionsausübung und damit natürlich auch in die allgemeine Handlungsfreiheit. (Beifall bei der AfD) Das alles tun Sie, ohne auch nur einmal Rücksprache mit dem Parlament gehalten zu haben. Dabei sind die Willkürentscheidungen Ihrer Regierung oft weder wissenschaftlich fundiert noch sachlich nachvollziehbar. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Parlamentarische Kontrolle ist notwendig. Besonders jetzt in der Corona-Krise fällt die Regierung Entscheidungen von einer Tragweite, die viele Menschen in ihrer Existenz betreffen und die unser Land für die nächsten Jahre prägen werden, ohne dass dabei eine zeitnahe Mitwirkung möglich ist und ohne dass die Öffentlichkeit zeitnah und detailliert die Entscheidungsgründe der Regierung erfahren kann. Die AfD-Fraktion wird deshalb die Einrichtung eines zeitlich befristeten sogenannten Corona-Ausschusses beantragen. (Beifall bei der AfD) Dieser Ausschuss soll in Zukunft wöchentlich tagen, und er soll öffentlich tagen. Wir sind eine demokratisch verfasste Gesellschaft mündiger Bürger. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wie war das mit dem Notparlament?) Eine Beteiligung der Gesellschaft an den aktuellen notwendigen Krisenmaßnahmen verhindert nicht das eventuell notwendige schnelle Reagieren, aber es verhindert vielleicht manche realitätsferne Fehlentscheidung und die damit verbundenen Schäden. (Beifall bei der AfD) Viele Menschen machen sich heute Sorgen um die Zukunft. Diese Sorgen sind berechtigt. Bereits jetzt rechnet die Bundesregierung mit mehr als doppelt so vielen Kurzarbeitern wie zuzeiten der Finanzkrise im Jahr 2009. Die Kurzarbeit zwingt Unternehmen dazu, in Vorleistung zu treten und darauf zu hoffen, dass ihnen die Bundesagentur für Arbeit das Geld zügig zurückzahlt. Aber genau das funktioniert nicht. Experten rechnen inzwischen damit, dass es in manchen Fällen acht bis zwölf Wochen dauern wird, bis das Kurzarbeitergeld fließt. Man muss sich klarmachen, was das für die Liquidität bzw. die Zahlungsfähigkeit vieler Unternehmen bedeutet. Dieses politische Versagen führt am Ende viele Unternehmen in die Insolvenz. Dennoch verkündete Bundeswirtschaftsminister Altmaier, CDU, Mitte März – ich zitiere –: „Kein Arbeitsplatz muss wegen Corona verloren gehen!“ Schon am nächsten Tag konnte man in der Zeitung folgende Überschrift lesen: „Corona-Krise kostet erste Jobs“. Auch alle seriösen Wirtschaftsforscher wussten zu diesem Zeitpunkt längst, dass eine gewaltige Welle der Arbeitslosigkeit auf Deutschland zukommt. Herr Kretschmer, laden Sie doch Ihren Parteifreund Herrn Altmaier nach Sachsen ein, um seine leeren Versprechungen denjenigen zu erklären, (Zuruf von der AfD: Richtig!) deren Sorgen er nicht für voll genommen hat: den entlassenen Kellnern, Köchen und Angestellten, den Gastronomen und Hoteliers, die ihre Betriebe schließen mussten, den Reisebüros und Einzelhändlern, den Arbeitern und Handwerkern in Kurzarbeit und all den Familien, die nicht wissen, wie es finanziell bis zum Jahresende weitergehen soll. In den vergangenen Wochen konnte man als Politiker mit vielen dieser Menschen ins Gespräch kommen. Da ist zum Beispiel die junge Frau aus dem Landkreis Bautzen, die ein Familienunternehmen führt. Wegen der Corona-Verbote der Regierung bleiben die Gäste weg und damit die Einnahmen aus. Sie sagt, dass sie nicht weiß, wie es weitergehen soll. Ihre Mitarbeiter sind bereits in Kurzarbeit und sie befürchtet, dass sie viele von ihnen entlassen muss. Oder als weiteres Beispiel eine ältere Dame, die in ihrer Dresdner Wohnung Klavierunterricht gibt, um ihre Rente aufzubessern. Seit Wochen konnte sie keine Schüler mehr empfangen. Jetzt muss sie jeden Cent zweimal umdrehen. (Zuruf des Abg. Dr. Stephan Meyer, CDU) Die Aufgabe der Regierung wäre es, solchen Menschen Mut zu machen, und zwar nicht durch leere Versprechungen, sondern durch nachvollziehbares Handeln und durch klare Zielsetzungen für die Rücknahme der Verbote. (Beifall bei der AfD) Sie jedoch jagen den Menschen auch noch Angst ein, zum Beispiel mit der Drohung, sächsische Bürger in der Psychiatrie unterzubringen, wenn sie ihre Quarantäneregeln missachten. Wenigstens dieses instinktlose Vorhaben hat Ihre Regierung inzwischen zurückgenommen; natürlich erst, nachdem die öffentliche Erregung und Empörung nicht abebben wollte. Statt solcher Androhungen sollte sich die Regierung lieber mit der Frage beschäftigen, wie man der Wirtschaft konkret wieder auf die Beine helfen kann. Ihre bisherigen Maßnahmen sind mehr als ernüchternd. Die Regierung rühmt sich besonders mit dem Programm „Sachsen hilft sofort“. Unternehmen und Selbstständige können über dieses Programm Nachrangdarlehen von bis zu 100 000 Euro zinsfrei und für drei Jahre tilgungsfrei aufnehmen. Das ist schön und gut. Und doch fragt man sich, warum Sachsen weniger tut als die meisten anderen Bundesländer. Außerhalb Sachsens gibt es fast überall neben Krediten auch nicht rückzahlbare Zuschüsse. Das ist ein klarer Wettbewerbsnachteil für sächsische Betriebe. (Beifall bei der AfD) Zu den am meisten gefährdeten Branchen gehören die Gastronomie und das Übernachtungsgewerbe. Wir werden später noch eine eigene Debatte zu diesem Thema führen. Doch gerade in dieser Branche sind weitere Kredite fehl am Platz. Schließlich kann ein Hotelbetreiber die neuen Schulden kaum dadurch zurückzahlen, indem er seine Betten doppelt belegt, und vor allem auch dann nicht, wenn er überhaupt nicht öffnen darf. (Beifall bei der AfD) Neben dem Programm „Sachsen hilft sofort“ muss man schon mit der Lupe suchen, um konkrete eigene sächsische Hilfsangebote zu finden. Vergangene Woche ist nun das neue Liquiditätsprogramm für Land- und Forstwirtschaft angelaufen. Kleine und mittlere Unternehmen, die im Bereich der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, in der Fischerei oder in der Aquakultur tätig sind, sollen zwischen 5 000 und 100 000 Euro erhalten. Als direkte Zuschüsse? – Nein. Auch hier geht es nicht um Zuschüsse, sondern lediglich um Darlehen, und am Ende stehen wir wieder vor dem gleichen Problem wie bei Ihrem Programm „Sachsen hilft sofort“. Sieht man sich die wenigen Maßnahmen für die sächsische Wirtschaft an, so ist vor allem die Realitätsferne der Staatsregierung erschreckend. Wenn man die Stellungnahmen der sächsischen Handwerkskammern oder der Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft liest, dann kann man sich kaum vorstellen, dass es eine Zeit gab, in der die CDU für ihre wirtschaftliche Kompetenz stand – eine Zeit vor Parteisoldaten wie Angela Merkel und Peter Altmaier, eine Zeit, in der ein Ökonom wie Ludwig Erhard Deutschland ins Wirtschaftswunder führte. Diese Zeiten von Weitsicht und ökonomischem Sachverstand sind vorbei. (Beifall bei der AfD) Die einstmals wirtschaftskompetente Partei CDU ist nur noch ein Schatten ihrer selbst. Wie GRÜNE und LINKE ist sie eine Partei der Wirtschaftsverhinderer geworden. (Beifall bei der AfD) In Sachsen wurde diese Phase spätestens mit der Regierung von Herrn Kretschmer eingeläutet. Sachsen hätte den Abschwung der Corona-Krise viel besser abfedern können, wenn Ihre Regierung nicht bereits seit Jahren Wirtschaftsabbau betreiben würde. (Lachen des Abg. Sören Voigt, CDU) Bei der Entwicklung der Durchschnittslöhne fällt Sachsen hinter andere Bundesländer zurück. Das sächsische Handwerk klagt seit Jahren über Lehrlingsmangel und über Ihre Bürokratie. (Zuruf von der AfD: Richtig!) Forschungsgelder kommen immer weniger dem technischen Fortschritt, sondern immer mehr ideologischen Projekten zugute, (Zuruf von der AfD: Genau! – Beifall bei der AfD) allen voran Projekten der sogenannten erneuerbaren Energien. Dadurch sind die Strompreise in Sachsen schon heute doppelt so hoch wie in Polen. Preiswerte Dieselfahrzeuge werden verboten. Immer neue fragwürdige Umweltauflagen für Handwerk und Mittelstand werden eingeführt. Der Breitbandausbau wurde über Jahre verschleppt. Die CDU-geführte Regierung hat Sachsen sehenden Auges und trotz aller Warnungen der Opposition in den wirtschaftlichen Abschwung geführt. Es war nur eine Frage der Zeit, bis das Fass überläuft. Die Corona-Krise hat diesen Prozess lediglich beschleunigt. Und jetzt wechseln Untätigkeit und blinder Aktionismus einander ab – und das nicht nur in den Bereichen der Wirtschaftspolitik, sondern auf allen Ebenen. Allein wenn man sich die widersprüchlichen Aussagen des Bundesgesundheitsministers in den letzten Monaten anschaut, wird deutlich, wie planlos die CDU in der Krise agiert. Angesichts solcher Widersprüche muss man die Frage stellen, auf welcher Datengrundlage und mit welchen Kompetenzen die Regierung, auch in Sachsen, überhaupt arbeitet. Woher nehmen wir die Gewissheit, dass die Regierung die Lage jetzt richtig einschätzt? Woher wollen wir wissen, dass die aktuellen Beschränkungen nicht nur auf Panikmache und falschem Populismus beruhen? (Beifall bei der AfD) Ende März hat die Bundeskanzlerin noch verlauten lassen, dass man den sogenannten Shutdown aufheben könnte, sobald die Verdopplungszeit der Infektionen bei etwa zehn Tagen läge. Über dieses Ziel sind wir schon längst hinaus. Die Verdopplungszeit der Infektionen lag bereits letzte Woche bei weit über 50 Tagen. Nun ist auf Bundesebene nur noch von der sogenannten Reproduktionszahl die Rede. Kaum fällt das eine Argument weg, wird ein neues aus dem Hut gezaubert. Bei einer Reproduktionszahl von unter eins – so hieß es lange – sei der gefährliche Kipppunkt überwunden, und obwohl auch dieser Wert immer wieder unterschritten wurde, hält die Regierung weiter an den Einschränkungen der Wirtschaft fest. Die sächsischen Bürger haben sich während der vergangenen Wochen vorbildlich an alle Einschränkungen gehalten. Es ist ihrem Gemeinsinn zu verdanken, dass die Infektionszahlen in Sachsen so gering sind. Und dennoch verlangt die Regierung von unseren Bürgern, dass sie sich weiterhin einschränken, ohne selbst bereit zu sein, Einschränkungen hinzunehmen. Während die sächsische Wirtschaft auf Eis liegt, den Unternehmen die Aufträge wegbrechen und die Rücklagen schmelzen, ist die Staatsregierung nicht bereit, von ihren Plänen abzurücken, noch mehr Geld in den bürokratischen Apparat zu versenken. Trotz der Corona-Krise hält Herr Kretschmer an seinen Plänen fest, die Ministerien mit Hunderten von Stellen weiter aufzublähen. Während Tausende Sachsen aufgrund der Krise um ihr Lebenswerk fürchten müssen, sollen insgesamt 270 gut bezahlte Ministerialstellen neu besetzt werden. Dabei stünde es der Regierung gerade jetzt gut zu Gesicht, selbst einmal den Gürtel enger zu schnallen. Jetzt wäre es an der Zeit, das zu tun, was die CDU seit Jahren in jedem Wahlkampf verspricht und nach der Wahl immer wieder schnell vergisst. Jetzt ist die Zeit für einen umfassenden Bürokratieabbau. (Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren! Ich fordere Sie auf: Überlassen wir die sächsische Wirtschaft nicht den GRÜNEN, die vom Systemwechsel träumen! Was wir in Sachsen nicht brauchen, ist eine Merkel 2.0, die die parlamentarische Demokratie verachtet. Was wir in Sachsen brauchen, ist weniger Aktionismus und mehr Weitsicht, weniger Panikmache und mehr Wissenschaftlichkeit. Und was Sachsen vor allem braucht, ist eine Regierung mit ökonomischem Sachverstand. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Christian, Hartmann, CDU, steht am Mikrofon.)

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Dr. Matthias Rößler

Für die AfD-Fraktion hörten wir gerade Kollegen Urban. Ich sehe jetzt eine Kurzintervention an Mikrofon 4. Bitte, Kollege Hartmann.

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Christian Hartmann CDU

Herzlichen Dank, Herr Präsident! Ich denke, diesen Politklamauk kann man nicht unwidersprochen stehen lassen. (Oh-Rufe von der AfD) – Sie werden es sich gefallen lassen müssen. – Im März haben Sie diesem Hohen Haus und der Sächsischen Staatsregierung noch Untätigkeit vorgeworfen und gesagt, wir würden diese Krise nicht ernst nehmen. Sie, Herr Urban, seien derjenige, der ja schon im Dezember gewusst habe, welche Risiken und Gefahren damit verbunden seien. Sie forderten die Ausrufung des Katastrophenfalls. Sie forderten ein Notparlament. Sie forderten die Einstellung des öffentlichen Lebens in diesem Land. (Jörg Urban, AfD: Nein!) Einen Monat später entblöden Sie sich nicht, sich hier hinzustellen und zu sagen: Alles Weltverschwörung! Was für eine unmenschliche Entscheidung?! (Oh-Rufe von der AfD) Wie konnte man das öffentliche Leben so leichtfertig zum Zusammenbruch bringen und die Existenz der Menschen infrage stellen?! Und dann erzählen Sie Geschichten von der Einstellung des öffentlichen Lebens und nehmen noch nicht einmal ansatzweise zur Kenntnis, dass diese Staatsregierung und dieses Hohe Haus seit Wochen, verantwortungsvoll im Kontext der Bundesländer, bemüht sind. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis: Die Erde ist keine Scheibe, und die Scheibe ist nicht so groß wie Ihr Mikrokosmos, (Beifall bei der CDU – Oh-Rufe von der AfD) und dass wir in diesem Land im Einklang gemeinsam eine Verantwortung tragen wollen und dass es deshalb um ein abgestimmtes Handeln geht. Die Staatsregierung hat gestern eine ganze Reihe weiterer Lockerungsmaßnahmen beschlossen. Vom Freistaat wurde sehr viel Geld aufgenommen, um in dieser Krise Wirtschaft, Sozialverbände, Vereine, Sport und Kultur zu unterstützen. Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit hat gerade angekündigt, dass wir gleichermaßen bei der Frage sind, wie wir mit der Bewältigung der Krise diese Wirtschaft unterstützen können, um wieder in die Lage zu kommen, die Wirtschaftskraft dieses Landes mit entsprechender konjunktureller Unterstützung zu stärken. Dabei ist es wenig hilfreich, eine Problembeschreibung, eine Angstmacherei in den Raum zu schießen, ohne Lösungskompetenz. Ich kann ja verstehen, dass Sie darunter leiden, dass Sie derzeit nichts zu sagen haben, und aus unserer Sicht sollten Sie hoffentlich noch lange nichts zu sagen haben. (Gelächter bei der AfD) Aber hier geht es um ein verantwortungsvolles Handeln, meine sehr geehrten Damen und Herren. Abschließend sei noch eines gesagt: Die fehlende Ernsthaftigkeit der Debatte, die Sie führen, zeigt sich am Politklamauk, sich hier hinzustellen, um groß anzukündigen: Wir machen jetzt einen Corona-Ausschuss. Wo war denn diese Diskussion in den Abstimmungen, die wir jede Woche miteinander führen? (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Wo war denn die Überlegung, zu einer solchen Lösung zu kommen? Meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion! Sie müssen sich schon gefallen lassen: Es geht Ihnen nicht ansatzweise um Lösungen. Es geht Ihnen darum, aus dieser Krise auch noch politisches Kapital zu schlagen. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Christian Hartmann CDU

Das ist moralisch daneben! Danke. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung – Jörg Urban, AfD, steht am Mikrofon.)

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Dr. Matthias Rößler

Das war eine Kurzintervention von Kollegen Hartmann. Eine Kurzintervention und die Reaktion darauf sind natürlich auch der Redezeitbeschränkung unterworfen. Jetzt reagiert Herr Kollege Urban an Mikrofon 5.

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Jörg Urban AfD

Vielen Dank, Herr Präsident! Wenn die Situation unseres Landes nicht so ernst wäre, dann würde ich einfach sagen: Getroffene Hunde bellen. (Beifall und Heiterkeit bei der AfD) Es ist Ihre Partei, die CDU, die auf Bundes- und Landesebene diese Corona-Krise schlicht und einfach verschlafen hat. Und auch die Szenarien dieser Krise sind nichts Neues gewesen. (Zurufe der Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Holger Mann, SPD) Die Szenarien dieser Krise wurden bereits im Jahr 2013 im Bundestag vorgestellt. (Dr. Stephan Meyer, CDU: Es ist nichts vorgestellt worden!) Die CDU hat sich weder auf Bundes- noch auf Landesebene auf diese Krise vorbereitet. Selbst als die Krise in Asien begonnen hatte, als die Virologen gesagt haben, es kommt auf die ganze Welt zu – 13 Länder waren bereits infiziert; die Szenarien standen –, hat die CDU immer noch parteiintern über den Vorsitz geredet, statt sich um das Land zu kümmern. Sie sind diejenigen, die uns in diese Krise geführt haben. (Einzelbeifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Noch ein Wort zum Lockdown: Der Lockdown unserer Wirtschaft ist einzig und allein der CDU und ihrer Regierung anzurechnen. Die AfD hat zu keinem Zeitpunkt einen Lockdown der Wirtschaft gefordert. Wir haben von Anfang an ein zentrales, koordiniertes Handeln gefordert. (Starke Unruhe und Zurufe) Der Lockdown ist Ihre populistische Entscheidung gewesen und sie fällt unserem Land jetzt auf die Füße – nicht nur Ihnen, sie fällt unserem Land auf die Füße. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz)

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Dr. Matthias Rößler

Das waren Kurzintervention und Reaktion darauf. Wir fahren jetzt fort in unserer Rednerreihung und das Wort ergreift für die CDU Fraktion Herr Kollege Hippold; bitte, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Jan Hippold CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Corona-Pandemie hat unser gesamtes Leben dramatisch verändert. Seit Ende Februar 2020 mussten in Sachsen, in Deutschland und in der gesamten Welt schrittweise Schutzmaßnahmen für die Gesundheit der Bevölkerung umgesetzt werden, welche nicht nur jeden Einzelnen von uns vor Herausforderungen stellen, sondern auch schwerwiegende Auswirkungen auf unsere sächsische Wirtschaft haben. Die Corona-Krise greift schon heute breiter in unser Wirtschaftsleben ein, als es die Wirtschaftskrise vor elf Jahren je tat; denn sie trifft nicht nur die Finanzbranche und die Industrie, sondern in erheblichem Maße auch viele andere Wirtschaftszweige. Besonders betroffen sind Bereiche wie Hotellerie, Gastronomie, die Tourismusbranche, das Dienstleistungshandwerk vor allem mit direktem Kundenkontakt, der Einzelhandel und die Kulturwirtschaft. Dadurch wirkt sie sich auch deutlich stärker auf die Situation am Arbeitsmarkt aus. Die Dramatik lässt sich an einigen Zahlen und Fakten festmachen. Je nach ifo-Szenario schrumpft die Wirtschaft in Deutschland zwischen 7,2 und 20,6 Prozentpunkten im Jahr 2020. Das entspräche Kosten von 255 bis 729 Milliarden Euro. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. In den vom ifo betrachteten Szenarien könnten deutschlandweit bis zu 1,8 Millionen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze abgebaut werden und mehr als sechs Millionen Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen sein. Auch die Stimmung unter den deutschen Unternehmen ist katastrophal. Der ifo-Geschäftsklimaindex ist im April auf 74,3 Punkte abgestürzt. Das ist der niedrigste jemals gemessene Wert. Die Corona-Krise ist von Beginn an auch in der mitteldeutschen Wirtschaft spürbar. Nach einer Untersuchung des Instituts für Mittelstands- und Regionalentwicklung vom 1. April gehen 26 % der Industrieunternehmen in Mitteldeutschland von Kurzarbeit in den nächsten drei Monaten aus. Eine Blitzumfrage der IHK Chemnitz unter 155 Betrieben in Sachsen stellt zudem fest, dass 95 % der Unternehmen in diesem Jahr mit zum Teil gravierenden Umsatzrückgängen rechnen; fast jedes fünfte Unternehmen sieht sich sogar akut von der Insolvenz bedroht. Diese Einschätzungen machen zwei Dinge besonders deutlich: Erstens, die Effekte der Corona-Krise stellen unsere sächsischen Unternehmen vor historische Herausforderungen, und zweitens, je länger die Krise und der gesellschaftliche Stillstand anhalten, desto schwieriger wird die Situation für unsere Wirtschaft. Hier darf ich insbesondere auf die Tourismusbranche einschließlich der Gastronomie verweisen. 20 Millionen Übernachtungen, 2 100 Betriebe, 54 000 Beschäftigte, 7,4 Milliarden Euro Umsatz zeigen die Bedeutung des Wirtschaftszweiges. Da die Krise in diesem Bereich besonders lange zu spüren sein wird, müssen wir uns – auch wenn das nicht der einzige Bereich sein wird – in den weiteren Maßnahmenpaketen auf Bundes- und auf Landesebene darauf fokussieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind nun gefragt, unserer Wirtschaft – den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern gleichermaßen – bei der Bewältigung dieser Krise, dieser beispiellosen Aufgabe zur Seite zu stehen. Unser Ziel ist es deshalb, durch langsame und schrittweise Lockerungsmaßnahmen zurück zur Normalität zu kommen, und zwar mit Augenmaß – wie bereits in den letzten Wochen. Forderungen nach zum Beispiel der Ausrufung eines Katastrophenfalls – Kollege Hartmann ist gerade auf diesen Unfug von Herrn Urban eingegangen –, wie zum Beispiel von der AfD gefordert, sind wir nicht gefolgt. Ich finde es, wenn ich ganz ehrlich bin, Herr Urban, ungeheuerlich, wenn Sie sich heute hier hinstellen und so tun, als wenn Sie schon immer auf die Überregulierung hingewiesen hätten. (Beifall bei der CDU, den GRÜNEN und der SPD) Da der Weg aus der Krise aus heutiger Sicht jedoch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen wird, müssen wir kurz-, mittel- und langfristig angelegte Maßnahmenpakete für alle betroffenen Branchen, insbesondere für unsere Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen, also für unseren Mittelstand, gestalten, um deren Handlungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Hierzu haben wir bereits zur kurzfristigen Stabilisierung durch Maßnahmen des Bundes mit den KfW-Kreditprogrammen für den Mittelstand, dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds, durch erleichterten Zugang zu Kurzarbeit, Steuerstundungen, Anpassungen des Insolvenzrechts und Maßnahmen des Freistaates Sachsen wie das Soforthilfedarlehen „Sachsen hilft sofort“ mit 1,1 Milliarden Euro, den Soforthilfezuschuss des Bundes und die Ausweitung des Bürgschaftsprogramms der Bürgschaftsbank Sachsen beigetragen. Ergänzend wird es jedoch erforderlich sein, im Rahmen des vor uns liegenden Doppelhaushalts ein Anreizprogramm mit mittelfristiger Wirkung für Sachsen zu schaffen, welches Maßnahmen zur Sicherung unternehmerischer Investitionsbereitschaft, Unterstützung von Forschung, Entwicklung und Innovation, Beschleunigung von Digitalisierungsprozessen, zu weiterer Belebung der Gründerszene, zur Stärkung der Außenwirtschaft und zur Fachkräftesicherung enthält. Langfristig heißt zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik mit Augenmaß aber eben auch, Wirtschaftsbereiche zu erhalten, die sich einem umfassenden Transformationsprozess unterziehen. Neben der Transformation der Automobilindustrie mit der Logistikbranche müssen wir durch die Corona-Krise nun weitere Wirtschaftszweige in unserem konzeptionellen Handeln berücksichtigen. Die Nachfrage in der Hotellerie zum Beispiel, in der Tourismusbranche oder im Veranstaltungsgewerbe wird sich qualitativ und quantitativ zumindest mittelfristig verändern. Hier sind wir in Sachsen gefordert, das Bewährte mit neuen Konzepten zu begleiten, damit die Wirtschaft und der besonders von Corona betroffene Bereich stabilisiert wird. In den kommenden Wochen und Monaten wird es zudem eine unserer Hauptaufgaben werden, die richtigen wirtschaftlichen Lehren aus der Krise zu ziehen. Einige zentrale Punkte zeichnen sich bereits ab. Eine der größten wirtschaftlichen Herausforderungen der nächsten Jahre wird der Aufbau kürzerer und verlässlicher Lieferketten sowie die Vermeidung von zu großer Marktmacht potenziell anfälliger Akteure in systemrelevanten Branchen und Dienstleistungen sein. Wichtig bleibt in diesem Zusammenhang der Erhalt unserer mittelständischen Wirtschaftsstruktur. Auch kleinere Unternehmen mit neuen Ideen und der Start-up-Bereich können hierzu beitragen. Daher wird dieser Sektor bei der Definition zukünftiger Maßnahmen besonders zu berücksichtigen sein. Wenn wir die Weichen in den nächsten Monaten richtig stellen, kann die Corona-Krise zu einer Chance für Sachsen und für Deutschland werden. Mit neuen Produkten und Verfahren, Änderungen in der Mobilität sowie Anpassungen in der Energieerzeugung und -verwendung ist es möglich, zusätzliche Wertschöpfungspotenziale im ganzen Land zu heben. Wenn uns das gelingt, können wir gestärkt aus dieser wohl größten Krise für Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg hervorgehen. Es bedarf agilerer Strukturen, die auch in Kooperation mit Start-ups gelöst und umgesetzt werden können. Hier müssen wir bestehende Programme in Zukunft noch besser mit neuen Ansätzen kombinieren, um Innovationen, Investitionen und Wachstum unseres Mittelstandes zu stärken. Arbeiten wir also daran, den aufgespannten Rettungsschirm für unsere Wirtschaft bedarfsgerecht nachzusteuern, um Menschen und den Unternehmen in unserem Land Planungssicherheit zu geben! Darüber hinaus müssen wir aber auch die wirtschaftlichen Lehren aus der Krise ziehen und die in diesem Zusammenhang abgeleiteten Maßnahmen in den kommenden Monaten und Jahren zielgerichtet umsetzen, um zukünftig gewappnet und langfristig international wettbewerbsfähig zu bleiben. Mit einem stufenweisen Ausstieg aus den Beschränkungen im Einklang mit dem Gesundheitsschutz wird es uns gelingen, das Vertrauen der Bevölkerung zu erhalten und unter Festhalten an den Grundprinzipien der sozialen Marktwirtschaft auch diese Krise zu meistern. Bleiben Sie bitte gesund! Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Wir hörten gerade für die CDU Fraktion Herrn Kollegen Hippold und werden jetzt gleich für die Fraktion DIE LINKE Herrn Kollegen Brünler hören. Bitte, Sie kommen jetzt zum Zug.

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Nico Brünler Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Staatsminister hat in ausführlicher Breite berichtet, wie die Staatsregierung nach ihrer Meinung alles im Griff habe und Sachsen gut gerüstet sei. „Existenzen retten, Verluste mildern und kraftvoll aus der Krise“ – mithin ein pathetischer Titel und ein hoher Anspruch. Sicherlich ist es Aufgabe einer Staatsregierung, den Menschen im Land Mut zu machen. Wir haben ja dann noch die Fragestunde mit dem Herrn Ministerpräsidenten, die thematisch ähnlich pathetisch verpackt ist – stärker als das Virus. Aber gut, hoffen wir, dass es dann in der Praxis auch stimmt. Es geht ja auch nicht darum, alles schlechtzureden. Doch zurück zu Ihnen, Herr Staatsminister Dulig. Bevor ich zu Kritikpunkten komme, will ich bewusst beim Positiven anfangen. Sie haben es selbst bereits als neues Hilfsmittel beschrieben: Der Freistaat Sachsen gewährt Ausbildungsbetrieben, in denen Corona-bedingt Kurzarbeit herrscht, einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung. Das finden wir richtig, wobei Sie offenkundig das Parlament nicht wirklich ernstgenommen haben, als Sie das Programm in der vergangenen Woche der Presse mitteilten, und zwar just zu der Zeit, als der Haushalts- und Finanzausschuss noch in einer extra anberaumten Sondersitzung zusammensaß, um über Gelder für ebensolche Hilfsprogramme zu beraten. Sie haben lieber öffentlich darüber gesprochen, als die Mittel dann auch tatsächlich zu beantragen. Nun brauchen die Betroffenen sicher keine Angst davor zu haben, dass das Geld nicht kommt. Wir haben ja dazu im Haushalts- und Finanzausschuss für morgen wieder eine Sondersitzung anberaumt. Wir als LINKE werden dem Zuschuss zur Ausbildungsvergütung morgen auch zustimmen; er ist an und für sich vernünftig. Es geht um die Art und Weise. Wir haben aber nicht nur Kritik am Verfahren, sondern auch an der Halbherzigkeit. Die Regelungen zeigen, dass es grundsätzlich möglich ist, flankierende Landesmaßnahmen bei Kurzarbeiterregelungen zu treffen. Wieso treffen Sie diese nicht auch im Niedriglohnbereich? Hierbei verstecken Sie sich hinter dem Bund. Wir haben mehrfach gefordert, das Niveau des Kurzarbeitergeldes für die Zeit der Corona-Krise anzuheben. Das ist zumindest für jene, die länger als ein halbes Jahr lang betroffen sein werden, inzwischen auf ein annehmbares Niveau geschehen. Dass die Regelungen noch nicht bedarfsgerecht sind, haben Sie gerade selbst gesagt, Herr Staatsminister; darin stimmen wir mit Ihnen überein. Sie vergessen aber eine Betroffenengruppe völlig, die hier in Sachsen besonders groß ist; zu dieser verlieren Sie gar kein Wort. Ich rede von Menschen im Mindestlohnbereich. Die haben von den Verbesserungen im wörtlichen Sinn nur wenig. Herr Staatsminister, Sie haben in der Vergangenheit in Plenardebatten den Mindestlohn immer wieder als Errungenschaft gelobt, die verhindern soll, dass Menschen in Armut abrutschen. Warum gilt das auf einmal nicht mehr? Betroffenen, die über Monate hinweg von einer Vergütung leben müssen, die um 20 bis 40 % unter dem Mindestlohnniveau liegt, droht genau das. Legen Sie nicht nur ein Landesprogramm für Azubis auf, sondern auch eines, das sicherstellt, dass das Kurzarbeitergeld bis zur Höhe des Mindestlohns aufgestockt werden kann. (Beifall bei den LINKEN) Wenn Sie in Ihrer Regierungserklärung von einem solidarischen Schutzschirm sprechen, dann müssen Sie das auch bei denen einhalten, bei denen auch in Nichtkrisenzeiten am Ende des Lohnes noch sehr viel Monat übrig ist, und dürfen nicht einfach stillschweigend davon ausgehen, dass diese Menschen dann eben ergänzend in Harz IV landen. Aber womöglich ist das auch ein generelles Problem bei Sozialleistungen, die im Grundsatz immer auf vorherigen Einkommensniveaus beruhen und nicht die Frage der tatsächlichen Bedürftigkeit aufgreifen. Krisenzeiten sind dann immer auch Zeiten, in denen Menschen mit ohnehin geringem Einkommen oder mit prekärer Beschäftigung am meisten leiden, da sie auch über keinerlei Vermögen verfügen, auf das sie zurückgreifen können. Ein wirklich krisenfestes Sozialsystem geht nur mit einer sanktionsfreien und bedarfsdeckenden Grundsicherung. Sie finden das auch in unserem Entschließungsantrag. Aber kehren wir zu Ihren Worten zurück, Herr Staatsminister Dulig. Sie haben davon gesprochen, dass Sachsen zielgenau fördern würde. Sie ziehen das in der Regel als Begründung dafür heran, dass Sachsen als einziges Bundesland keine Zuschüsse für Kleinunternehmen gewährt, sondern nur Kredite ausreicht. Sie weisen dann darauf hin, dass es sich um Nachrangdarlehen handelt, die letztlich gegenüber der Bank eigenkapitalerhöhend wirken. Das Problem ist nur: Der Solo-Selbstständige oder Kleinstunternehmer mit einem Mitarbeiter oder zwei Mitarbeitern hat davon nichts. Sie brauchen sofort Liquiditätshilfen, da sie in der Vergangenheit allzu oft von der Hand in den Mund gelebt haben und nicht in der Lage dazu waren, nennenswerte Rücklagen aufzubauen. Wenn wir von prekären Beschäftigungsverhältnissen reden, dann meint das oft auch kleine Selbstständige. Sie haben, Herr Staatsminister, zu Beginn der Krise im Plenum gesagt, dass über eine Rückzahlung der Kredite zu einem späteren Zeitpunkt und in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Betroffenen entschieden werden soll. Damit könnte man durchaus noch mitgehen. Wenn man sich jedoch die aktuelle Förderrichtlinie anschaut, dann ist davon nichts mehr übrig. Kredite sollen danach jene, bei denen unklar ist, ob sie sie zurückzahlen können, von vornherein nicht mehr bekommen. Anteilige Krediterlasse sollen danach auf Antrag nur noch jenen gewährt werden, die die Kreditsumme nach zwei Jahren sofort zurückzahlen können. Mit anderen Worten: Mittel des Freistaates bekommt nicht, wer sie momentan am dringendsten braucht, sondern Mittel des Freistaates bekommt, wer am ehesten in der Lage dazu ist, sie zurückzugeben. (Staatsminister Martin Dulig: Da haben Sie die Richtlinie falsch gelesen!) Auf meine Nachfrage hat Ihr Haus in der vergangenen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses erklärt, dass man einen Rückfluss von mindestens 70 % erwartet. Das freut sicherlich den Finanzminister, aber mit zielgenauer Hilfe hat es nur noch in zweiter Linie zu tun. Stattdessen bleiben Sie bei Ihrem auch gerade eben wieder vorgetragenen Mantra, dass zurückzuzahlende Kredite den Betroffenen grundsätzlich nachhaltiger helfen als nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die Tragik des Ganzen ist aber, dass Sie es im Kern selbst wissen, dass es nicht optimal läuft und dass eine Eigenkapitalerhöhung gar nicht jedem nützt. Sie beklagen selbst an den aktuellen Hilfsprogrammen von Land und Bund, dass so mancher Selbstständiger durch das Raster fällt, und zwar all diejenigen, deren Betriebsmittel der Kopf ist, die keine Miet- oder Leasingausgaben haben, Solo-Selbstständige und einige Freiberufler, die schon dann, wenn es gut läuft, nicht in der Lage sind, Rücklagen zu bilden, und die die Landesbeihilfen nicht werden zurückzahlen können. Sie haben soeben gesagt, dass die jetzige Konzeption des Sofortzuschusses des Bundes zu eng, zu restriktiv sei. Das stimmt. Damit haben Sie recht. Diesen Menschen nützt es nichts, wenn nur Betriebsausgaben, jedoch nicht Lebenshaltungskosten abgedeckt werden dürfen. Dabei ist es auch mit Blick auf den sächsischen Haushalt billig, nur auf Nachbesserungen beim Bund zu pochen. Ich weiß nicht, ob ich Ihnen ein Geheimnis verrate, aber genau diese von Ihnen beklagte Gruppe ist mit ein Grund dafür, warum in allen anderen Bundesländern nicht nur Ihre viel gerühmten zielgenauen Nachrangdarlehen, sondern auch echte Zuschüsse gewährt werden. (Staatsminister Martin Dulig: Stimmt ja nicht! Für diese Gruppe gibt es in fast keinem Land Geld! Das ist falsch!) Sie hätten es selbst in der Hand und müssten nicht einfach nur auf den Bund zeigen. Es gibt darüber hinaus eine ganze Reihe von Branchen – ein Teil davon steht heute vor dem Landtag –, die ohne erkennbare Perspektive bei dem jetzigen Hilfsprogramm in drei Monaten schlicht nicht mehr da sein werden. Man kann Unternehmen nicht dauerhaft über Darlehen am Leben erhalten, wenn sie keine Perspektive haben. (Sabine Friedel, SPD: Auch nicht über Zuschüsse!) Lassen Sie mich, ehe in einer zweiten Runde meine Kollegin Frau Feiks noch zu den besonderen Bedürfnissen in den Bereichen Gastronomie und Tourismus spricht, zum Schluss den Blick nach vorn richten. „Sachsen startet durch“, wie Sie es genannt haben. Mich freut zunächst, dass Sie hier sowohl den von uns bereits unterbreiteten Vorschlag eines Beteiligungsfonds, der in der Krise entstandene Eigenkapitalverluste ausgleichen soll, aufgegriffen haben als auch die Förderung des regionalen Wachstums und lokaler Wirtschaftskreisläufe. Ich glaube aber, dass wir auch nicht umhinkommen, den gewaltigen Digitalisierungsschub, den unsere Gesellschaft krisenbedingt im Eiltempo erfahren hat, genauer zu betrachten. Vielen wurde schmerzlich bewusst, dass der Freistaat in Sachen Digitalisierung immer noch ein Entwicklungsland ist. Es gibt mehr als 13 000 Funklöcher, also Rasterzellen, in denen es hierzulande kein Netz gibt. Bei Breitbandkabeln sieht es nicht besser aus. Vor dem Hintergrund der Einschränkung des öffentlichen Lebens in der derzeitigen Corona-Pandemie wird deutlich, wie notwendig ein gleichwertiger und flächendeckender Zugang zum Internet ist. Digitales lernen, Onlinehandel, Homeoffice, Telemedizin, digitale Verwaltung – die Kette ließe sich fortsetzen. Das sind alles Bereiche, in denen in den vergangenen Wochen eine unglaubliche Dynamik herrschte. Einiges wird nach der Corona-Krise keinen Bestand haben, da es als das wahrgenommen wurde, was es ist: ein Notersatz für das in Teilen stillstehende analoge Leben. Ein Teil wird jedoch bleiben und unser Leben dauerhaft ändern, oft zum Besseren, manchmal aber auch mit neuen Verwerfungen. Herr Staatsminister, Sie haben recht damit, dass Sie die Monopolisierungstendenzen gerade bei großen Online-Konzernen angesprochen haben. Zusätzlich muss jedoch auch hier noch die Erkenntnis reifen, dass vieles auch bei uns vor Ort nicht so funktioniert, wie es eigentlich funktionieren sollte. Das gilt es bei der Planung des Neustarts anzugehen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Herr Kollege Brünler. Jetzt spricht für die Fraktion der BÜNDNISGRÜNEN Herr Kollege Liebscher.

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Gerhard Liebscher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben es heute schon oft gehört: Existenzen retten, Verluste mindern, kraftvoll aus der Krise. Es war aufschlussreich, in der Debatte bisher zu hören, was unter diesem Dreiklang verstanden wird. Es zeigt sich erneut, dass die Pandemie für uns alle ein Stresstest ist. Von der Politik wird zu Recht erwartet, Wege zu finden und Entscheidungen zu treffen. Wir haben die gängigen Strategien gehört: Verdrängung oder das Beschwören von Bekanntem. Beides wird nicht reichen. Wir BÜNDNISGRÜNEN wollen nicht nur an die bisherigen Instrumente und Strategien denken; denn diese Krise fordert Umdenken und Veränderung. Die Corona-Pandemie stellt den Freistaat Sachsen vor die größte Herausforderung seit seinem Bestehen. Landtag und Staatsregierung haben in den vergangenen Wochen entschlossen gehandelt, um die Auswirkungen der Pandemie in Sachsen zu bekämpfen, und dabei erhebliche Anstrengungen unternommen, um Schaden von der Gesellschaft und der Wirtschaft abzuwenden. Auch wenn die aktuelle Krisenbewältigung nach wie vor im Mittelpunkt steht, sollen jetzt die Weichen für eine nachhaltige Erholung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt gestellt werden. Angesichts des historischen Ausmaßes der Corona-Krise hilft der Blick darauf, wie große Krisen bisher erfolgreich bewältigt wurden: Verlässlich und ausgabenstabil in der Krise, mit Weitblick sowie mutigen Entscheidungen und Investitionen aus der Krise heraus. Der Freistaat muss als verlässlicher Partner für seine Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen agieren und zusätzlich neue Impulse für eine nachhaltige Entwicklung des Freistaates setzen. Das von Herrn Staatsminister Dulig gewählte Credo „Existenzen retten, Verluste mildern, kraftvoll aus der Krise“ galt im Grundsatz auch schon vor der Pandemie. Allerdings hat das Coronavirus in einem bisher nicht dagewesenen Tempo und einer einmaligen Intensität und Nähe gezeigt, wie ernst die Situation ist. Es hat uns auch gezeigt, wie viel Einfluss und Wirkung jeder und jede von uns hat und dass unser Verhalten Situationen beeinflussen und ändern kann. Langfristige Planungen und Prognosen sind derzeit schwierig. Die Entwicklung ist von vielen Komponenten abhängig, aber eines ist jetzt schon klar: Geld wird das Virus nicht wegzaubern, und all die anderen Probleme und Krisen sind auch noch da. Wir müssen lernen, mit dem Virus zu leben und wir wollen nach vorne blicken. Die Rückkehr aus dem Corona-Lockdown wird uns nicht in eine heile Welt führen – nein, aus der Corona-Krise geht es zurück in eine Situation, die bestimmt wird durch eine rasant bedrohlicher werdende Klimakrise, durch die Verstärkung von ökologischen Krisen, von zunehmender Flucht und Migration, durch soziale Verwerfungen, internationale Konflikte und Ressourcenerschöpfung. Der Transformationsdruck war vor Corona da und er wird deutlich verstärkt spürbar, wenn die Pandemie eingedämmt ist. Daher wird es nicht ausreichen, einfach nur wieder einen Zustand wie vor der Krise zu schaffen. Auf die akute Corona-Krise hat unsere Gesellschaft rasch und mit einer gigantischen Kraftanstrengung reagiert. Die finanzielle Dimension ist so groß, dass man eine solche Krise nicht mehrmals in einem Jahrzehnt durchstehen könnte. Wir haben also nur genau diesen einen Versuch, um die Krise zu überwinden und danach besser und stabiler dazustehen als zuvor. Deshalb muss diese einzigartige Kraftanstrengung so viel wie möglich zur Bewältigung aller existenzbedrohenden Krisen beitragen. Versäumen wir dies, so überstehen wir vielleicht die Corona-Krise, doch wir würden uns danach mit deutlich geschwächter Handlungsfähigkeit vor noch viel größeren und teureren Aufgaben wiederfinden. Wir haben im Koalitionsvertrag gemeinsam mit CDU und SPD einen guten Grundstein für wichtige Zukunftsentscheidungen legen können. Das klare Bekenntnis zur sächsischen Nachhaltigkeitsstrategie gibt uns eine Richtschnur an die Hand für einen Neustart nach dem Peak der Krise. Alle Entscheidungen wollen wir BÜNDNISGRÜNEN an nachhaltigen Kriterien ausrichten. Es wird nicht mehr so wie vor Corona, auch wenn sich manche das wünschen. Wir werden andere Instrumente und eine Neuausrichtung unserer Entscheidungen brauchen. Die großen Förderströme brauchen Nachhaltigkeit als Ziel, denn dass es Geld für Konjunkturmaßnahmen brauchen wird, ist allen klar. Darum ist aus bündnisgrüner Sicht ein Neustart nach Corona nur mit folgenden übergreifenden Zielen möglich: Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung, Stärkung der Gesellschaft durch gute Arbeit, Geschlechtergerechtigkeit und Bürgerbeteiligung, Festlegung der Wirtschafts- und Versorgungsstrukturen sowie Stärkung der regionalen Wertschöpfung. Auf weitere Themen komme ich noch in der zweiten Runde. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Noch kurz zu Ihnen, Herr Urban: Sie haben sehr rückwärtsgewandte Technologien empfohlen; das kann ich hier nicht so unwidersprochen stehen lassen. Das gilt auch für alle Sachsen: Sachsen haben sich in der Vergangenheit bisher immer für neue Technologien offen gezeigt. Sie von der AfD mögen daher weiterhin mit Ihrer Dampflok durch Sachsen fahren, wir GRÜNEN jedoch gestalten die Zukunft! (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD – Beifall des Staatsministers Wolfram Günther)

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Dr. Matthias Rößler

Es sprach Herr Kollege Liebscher für die BÜNDNISGRÜNEN. Nun spricht Herr Kollege Homann für die SPD-Fraktion.

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Henning Homann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Herausforderungen, vor denen Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Gesundheitssystem, Kultur, Sport und Zivilgesellschaft in der CoronaKrise stehen – vor denen die gesamte Gesellschaft steht –, wurden in dieser Debatte ausreichend beschrieben. Ich glaube, wir sind uns einig darin, dass wir den Schutz von Menschenleben und den Schutz von Arbeitsplätzen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft nicht gegeneinanderstellen dürfen. Ich glaube, es ist klug, die richtigen Fragen zu stellen: Wie können wir die Wiederaufnahme von Arbeit ermöglichen und gleichzeitig den Schutz von Beschäftigten gewährleisten? Wie können wir den Infektionsschutz garantieren und gleichzeitig das Recht auf Bildung unserer Kinder wahren? Wie können wir Infektionsketten unterbrechen und gleichzeitig den Freiheits- und Bürgerrechten Geltung geben? Wir müssen versuchen, mit klugen Lösungen diese Corona-Krise zu gestalten und nach vorne zu schauen. Was müssen wir heute tun? Was müssen wir heute an richtigen Konsequenzen aus der Krise ziehen, um die Chancen, die ohne Frage auch für uns in ihr stecken, zu nutzen? Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wird immer gesagt, wir müssten aus dieser Krise lernen. Das ist richtig. Aber lassen Sie uns bitte auch aus den zurückliegenden Krisen für diese Krise lernen. Die Reaktion auf die Wirtschafts- und Finanzkrise 2010 war eine katastrophale Kürzungspolitik: In Berlin wurden Steuergeschenke verteilt. Währenddessen wurde in Sachsen bei den Lehrern und bei der Polizei gekürzt, Jugend- und Kultureinrichtungen geschlossen, während wichtige Zukunftsinvestitionen wie der Breitbandausbau versäumt wurden. Das darf sich nicht wiederholen! (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN) Lassen Sie uns aus den Krisen der Vergangenheit lernen. Ja, wir müssen Prioritäten setzen – ganz ohne Frage. Aber es wird keine neue Kürzungspolitik geben in diesem Land. Dafür stehen auch wir als SPD. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Lassen Sie uns also bewusst einen anderen Weg gehen als vor zehn Jahren. Das bedeutet, diese Krise bewusst sozial abzufedern, nachhaltige Konsequenzen zu ziehen und den Mut zu haben, auch in der Krise in die Zukunft zu investieren und neue Impulse zu setzen. Die Wirtschaft muss nach der Corona-Krise wieder durchstarten. Der Rezession muss ein kräftiger Wirtschaftsaufschwung folgen und das erreicht man eben nicht mit Kürzungspolitik, sondern dadurch, dass wir wichtige Zukunftsinvestitionen vorziehen und dafür das notwendige Geld zur Verfügung stellen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ja – das wird Geld scheiden, niemand anders. Deshalb glaube ich, dass es wichtig ist, dass wir an dieser Stelle schon jetzt beschreiben, wie wir mit klugen Investitions-, Innovations- und auch Konjunkturprogrammen auf Bundes- und auf Landesebene organisieren können, dass wir nach der Krise neu durchstarten als Freistaat Sachsen, Beschäftigung sichern und neu aufbauen. Dabei darf aber nicht der Eindruck entstehen, dass die Milliarden nur für die Wirtschaft da sind, aber für den Schutz von Millionen Beschäftigten nicht ausreichend Geld vorhanden ist in diesem Land. Ja, ich bin froh, dass wir in einem starken Sozialstaat leben mit einem starken Kündigungsschutz. In den USA sind in einem Monat 22 Millionen Menschen arbeitslos geworden – in solch einem Staat möchte ich nicht leben. Wir erleben jetzt, dass Staaten mit starken Arbeitnehmerrechten und einem starken Sozialstaat verhindern können, dass in diesen Ländern aus der Corona-Krise eine soziale Krise wird. Deshalb müssen wir auch den Sozialstaat weiter verteidigen und weiter schärfen. Eines dieser Arbeitnehmerrechte ist das Kurzarbeitergeld. Es ist ein wichtiger Erfolg der SPD, dass dieses erhöht wurde. Ich bedanke mich an dieser Stelle für die Unterstützung von unerwarteter Seite, möchte aber auch dazusagen: Das ist nur ein Teilerfolg. Die richtige Antwort wäre gewesen: 80 % Kurzarbeitergeld vom ersten Tag an. Wir erleben auch, dass diejenigen Unternehmen, in denen Sozialpartnerschaft funktioniert, in denen es Tarifverträge gibt, von sich aus das Kurzarbeitergeld aufstocken. Das zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, dass wir die Sozialpartnerschaft, die Tarifbindung in Sachsen erhöhen. Denn nicht nur die Beschäftigten, sondern auch diese Unternehmen kommen am Ende besser durch die Krise; und das muss unser gemeinsames Ziel sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das bedeutet, jetzt Beschäftigung zu schützen, jetzt mit einem Pflegebonus Arbeit anzuerkennen und langfristig dafür zu sorgen, dass die Arbeitsbedingungen und die Tarifverträge in diesem Land nicht schlechter, sondern besser werden. Das ist nicht nur eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, sondern auch der wirtschaftlichen Vernunft. Jede dieser Maßnahmen, die Beschäftigung sichert – die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes, der Pflegebonus –, stützt in diesem Land die Binnenkonjunktur. Beschäftigte und Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen geben dieses Geld sofort wieder an der Ladentheke aus und stützen damit die Binnenkonjunktur. Dieses Geld landet eben nicht auf den Bankkonten. Deshalb ist es richtig, dass wir die Beschäftigtenperspektive in der Corona-Krise in den Mittelpunkt stellen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das, was wir in den nächsten Wochen miteinander brauchen, ist Vertrauen. Ich glaube, wir brauchen Vertrauen in eine Wissenschaft, die aus unterschiedlichen Meinungen einen wissenschaftlichen Fortschritt organisiert. Ich glaube, wir brauchen das Vertrauen in unsere Demokratie, in der nicht Einzelne zugunsten ihrer Interessen entscheiden, sondern gewählte Parlamentarierinnen und Parlamentarier für die große Mehrheit und das Gemeinwesen in diesem Land, und wir brauchen das Vertrauen in die Menschen, die in ihrer großen Mehrheit sehr wohl wissen, wie ernst die Situation ist, und die sich auch unter schrittweisen und vorsichtigen Öffnungen sicher an die logischen und vernünftigen Reglementierungen in diesem Land halten werden. Ich glaube, mit diesem Dreiklang aus Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit und Vertrauen werden wir diese Krise meistern. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Kollege Homann sprach für die SPD-Fraktion. Wir sind am Ende der ersten Rederunde angekommen. Wir können eine neue Rederunde beginnen. Zunächst hätte die AfD das Wort, wenn Redebedarf bestünde – und er besteht. Das Wort ergreift jetzt Herr Kollege Hütter für die AfD-Fraktion.

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Carsten Hütter AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Manchmal habe ich das Gefühl, ich bin hier auf einer Helene-Fischer-Veranstaltung frei nach dem Motto „Planlos durch die Nacht“. Dazu passte natürlich sehr, sehr gut auch Ihre Darbietung von vorhin, Herr Hartmann, die jegliche Sachlichkeit in der Debatte vermissen ließ und nur aus persönlichen Angriffen bestand. (Beifall bei der AfD) Die Krise zeigt, wo es hakt und klemmt. Aber richten wir unseren Fokus mal auf bemerkenswerte Umstände. Großund Einzelhandelsunternehmen mit Online-Angeboten kommen besser durch die Corona-Krise als Händler, die nur aus dem Regal verkaufen. Das ist Fakt. Schüler, Auszubildende und Studenten, die auf einen Laptop und eine schnelle Internetverbindung zurückgreifen können, haben einen besseren Zugang zu Lernmöglichkeiten. Auch das ist Fakt. Umso mehr hat es mich gefreut, als ich am letzten Donnerstag im Zuge der Corona-Krise im Teletext folgende Überschrift las: (Zurufe von den LINKEN und der SPD) – Ich lese auch einen Teletext, ist doch okay! – „112 Millionen Euro für Digitales“ – – (Weitere Zurufe von den LINKEN und der SPD) – Ich weiß nicht, was daran besonders spaßig ist. Aber Teletext gehört auch zu den Informationsquellen. „112 Millionen Euro für Digitales“ – Hochschulen bekommen für die zunehmende Digitalisierung bis zum Jahr 2024 diese Unterstützung vom Land. Herr Staatsminister, Sie wissen, die guten Nachrichten haben einen deutlichen Haken: Das Bundesland, das seine Hochschulen so vorausschauend trotz der Krisenzeit unterstützt, heißt leider nicht Sachsen. Es heißt Hessen. Wenn uns die derzeitige Krise aber eines zeigt, dann ist es die Macht der Digitalisierung. Nicht umsonst ist der Online-Händler Amazon der Gewinner der Krise mit 10 Milliarden Dollar in 10 Tagen. Diese Zahl spricht dort für sich. Die Zahl steht aber auch für das Sterben des Einzelhandels. Digitale Angebote müssten den Verkauf aus den Regalen ergänzen, sonst geht vieles und noch viel, viel mehr kaputt. Die Innenstädte verlieren ihr Gesicht, auch in Sachsen. Bereits am 27. März warnte der Handelsverband Sachsen in einem Brief an den Wirtschaftsminister vor dem vollständigen Erliegen einzelner Branchen, vor Totalausfällen und Existenzverlusten. Mit einer konkurrenzfähigen digitalen Infrastruktur wären viele Ausfälle wohl wahrscheinlich vermeidbar gewesen. Aber dann muss natürlich auch etwas getan und nicht immer nur geredet werden. In Sachsen sehe ich hier immer noch erhebliche Defizite. Schön, dass Sie mittlerweile die vollständige Förderung von finanzschwachen Kommunen nicht mehr für beihilfewidrig halten. Schön, dass Sie mittlerweile bei der Vergabe von Bundesmitteln Ihre Hausaufgaben etwas besser gemacht haben. Aber die Messlatte lag dabei ja auch nicht wirklich hoch. Den Praxistest besteht der Freistaat leider immer noch nicht. Denn rund 13 000 Funklöcher in Sachsen, die regelmäßigen Abstiegsplätze bei der Verfügbarkeit von schnellem Internet im Bundesvergleich und ein Feststecken des Breitbandausbaus in Sachsen auf Kreisebene sprechen hier eine mehr als deutliche Sprache. Das alles hört sich vielleicht etwas abstrakt an, deswegen einmal ein praktisches Beispiel. Auf dem Weg von Riesa nach Dresden habe ich allein auf dieser kurzen Strecke von Anfang an immer Netzschwankungen oder teilweise gar kein Netz. Ähnlich ist es in Nordsachsen oder in der Lausitz. Das ist einfach bezeichnend für die Gesamtsituation. Die Corona-Krise hat uns einmal mehr gezeigt, wie schlecht wir doch eigentlich technisch aufgestellt sind. Vor dieser Erkenntnis muss man sich schon fast mehr fürchten als vor dem Virus. Aber nun zurück zum Positiven. Die Automobilindustrie in Sachsen hat einen sehr guten Ruf. Der kürzlich von unserem Ministerpräsidenten Kretschmer vorgetragene Vorschlag eignet sich allerdings dazu, auch dies nachträglich zu ändern. Worum geht es konkret? Es geht um den Vorschlag einer Abwrackprämie in der Krise. Hier sage ich Ihnen, Herr Kretschmer: Ich hoffe, dass das nicht kommt. Die Idee einer Abwrackprämie stammt nämlich aus der Mottenkiste politischer Irrtümer und wirtschaftlicher Fehleinschätzungen. (Beifall bei der AfD) Damit ist der Automobilindustrie in keiner Weise geholfen, denn nach der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 – es wird auch nach der Corona-Krise nicht anders sein – ist eine solche Prämie natürlich für den Autokäufer erst einmal ein schönes steuerfinanziertes Geschenk. Nach dem vorgezogenen Kauf bricht der Absatz jedoch spätestens im Folgejahr deutlich wieder ein. Schon 2010 – Herr Ministerpräsident, vielleicht hören Sie einmal zu – stellte die „Wirtschaftswoche“ trefflich fest: „Im Jahr nach der Prämienparty folgte der Kater. Zahlreiche Kunden hatten wegen der Förderung des Autokaufs diesen vorgezogen. Diese Kunden fehlten 2010 in den Autohäusern. Der Absatz brach von 3,8 Millionen auf 2,9 Millionen ein. Weitere Folgen waren die Gewöhnung des Verbrauchers an das neue Rabattniveau und die Zerstörung der bis dahin funktionierenden Preisstruktur.“ Vielleicht unterhalten Sie sich mal mehr mit der Wirtschaft, als mit Ihrem PR-Team. (Beifall bei der AfD) 27 Millionen Steuerpflichtige haben zwei Millionen Autokäufern jeweils 2 500 Euro geschenkt. So sieht es aus, Herr Kretschmer! Beschreiten Sie bitte diesen Irrweg nicht. Wenn Sie Geld überhaben, dann schauen Sie sich den Investitionsstau bei Straßen und Brücken an, sorgen Sie mit dem Geld dafür, dass Infrastrukturprojekte realisiert werden und dass der Ausbau des ÖPNV finanziert wird. Auch das wird Ihnen der Bürger danken, und es wird auch die Automobilindustrie langfristig unterstützen. Noch einen letzten Satz zu Ihnen, liebe GRÜNE: Das Einzige, was in der Krise wirklich stabil geblieben ist, das sind die Feinstaubwerte. (Beifall bei der AfD) Hören Sie auf mit Ihrer Panikmache! Die Verbrennungsmotoren führen nicht zum Weltuntergang. Und die CDU sollte spätestens jetzt erkannt haben, wo die wirklichen Probleme in diesem Land liegen. Kehren Sie zurück zu einer Politik für unsere Bürger, für unsere Wirtschaft, für unser Land! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Herr Kollege Hütter, er sprach für die AfD-Fraktion. Jetzt könnte die CDU-Fraktion noch einmal sprechen. – Es besteht kein Redebedarf. Für die Fraktion DIE LINKE ist die Rednerin schon angekündigt. Frau Kollegin Feiks ergreift jetzt das Wort.

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Antje Feiks Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen tatsächlich heute die Fachregierungserklärung zum Thema „Existenzen retten, Verluste mildern, kraftvoll aus der Krise: Ein solidarischer Schutzschirm für Arbeit und Wohlstand“ nutzen, um über den Tourismus zu reden. Denn auch hier geht es um Existenzen und Verluste. Aber es geht auch darum, ganze Regionen in Sachsen lebens- und liebenswert zu halten. Es geht schlichtweg um ein Lebensgefühl. Wir hoffen, ganz inständig, dass Sachsen auch nach Corona weltoffen und gastfreundlich ist und dass Touristinnen und Touristen gern zu uns kommen. (Beifall bei den LINKEN) Wir wollen logischerweise über Tourismus reden, weil die Menschen in Sachsen Freizeiteinrichtungen, Gastronomie und Hotels brauchen und dort Menschen arbeiten. Knapp ein Viertel des wirtschaftlichen Umsatzes wird im Tourismus erwirtschaftet; weit mehr als im Dienstleistungsbereich und Einzelhandel. Tausende von Menschen sind in Sachsen in der Tourismusbranche beschäftigt, die derzeit nicht wissen, ob sie als Solo-Selbstständige oder als Unternehmen die Krise überhaupt überstehen werden. Ich bin mir sicher, dass nach Corona das meiste nicht mehr sein wird, wie es war. Wir gehen davon aus, dass weite Teile des gesellschaftlichen Lebens noch eine Weile eingeschränkt bleiben und wir für längere Zeit lernen müssen, mit diesem Virus zu leben. Für uns LINKE ist es selbstverständlich, dass Gesundheit und Sicherheit der Menschen Priorität haben, auch wenn wir über Exit-Szenarien reden. Ihr Gerede, Herr Urban, über Lockerungen, die Ihnen ganz offensichtlich verborgen geblieben sind, zeigt einmal mehr, dass Sie nicht über Ihren deutschen Tellerrand hinausschauen können, denn sonst wüssten Sie, was in Spanien, was in Italien und was in Frankreich gerade los ist. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Zuruf von der AfD: Und in Dänemark!) Uns allen muss klar sein, dass Tourismus- und Freizeitunternehmen völlig anders funktionieren als andere Dienstleistungsbetriebe. All die ausgefallenen Umsätze sind nicht einfach reproduzierbar. Der Gin Tonic, die Apfelschorle oder meinetwegen das Herrengedeck in der Kneipe werden nicht später zusätzlich getrunken – zumindest von den meisten nicht. Der Wochenendausflug zur Kulturinsel Einsiedel wird nicht einfach nachgeholt. Die Reisen, die man jetzt nicht machen kann, werden nach den Reisebeschränkungen nicht doppelt und dreifach unternommen. Gerade die Reisebranche leidet unter den Reiseverboten. Das Besucherbergwerk, der Radwanderweg oder die Sommerrodelbahn werden nur sehr wenig nützen, wenn es nicht möglich ist, eine Kleinigkeit in der Gegend zu essen und zu trinken. Dann bleiben die Leute weg. Wir kennen das jetzt schon, wenn wir in bestimmte Regionen Sachsens schauen. Wenn in den ländlichen Regionen auch die letzten Gasthöfe schließen, dann liegt dort wirklich der Hund begraben. Denn auch die gehören zur sozialen und zur kulturellen Infrastruktur und machen letztlich die Attraktivität von Lebensräumen aus. Deshalb werben wir dafür, dass für diese Tourismusbranche noch einmal genau hingeschaut und gründlich überlegt wird, wie diese gefördert und unterstützt werden kann. Die Kredite werden an vielen Stellen nicht reichen bzw. sind auf lange Sicht fatal. Hier muss Geld lockergemacht werden, das nicht zurückgezahlt werden muss, jetzt und perspektivisch. Wir brauchen einen enorm langen Atem. Geld für den Tourismus ist in erster Linie Geld für die Region und eine Investition in die kulturelle Vielfalt und Attraktivität Sachsens. Deshalb fordern wir mit unserem Entschließungsantrag, dass spezielle Konzepte mit den Beteiligten entwickelt werden. Fangen Sie endlich an, den Leuten zuzuhören und ihre Ideen und Konzepte ernst zu nehmen. Denn auch Touristiker wissen, wovon sie reden, und ganz sicher wollen sie in der Mehrheit keine Gesundheit gefährden. Wir erleben gerade eine Demonstration draußen vor dem Landtag, bei der uns noch einmal Forderungen übergeben werden. Lassen Sie diese Krise nicht nur die Stunde des Parlaments, sondern auch der zunehmenden Beteiligung und des gemeinsamen Lernens werden. Und Vertrauen, wie Henning Homann erwähnte, das muss man schaffen. (Beifall bei den LINKEN) Wir fordern auch, dass diejenigen Beachtung finden, die derzeit nicht wie jedes Jahr Kinder und Jugendliche bei ihren Klassenfahrten willkommen heißen, wo Freizeit und Bildung mit wunderbaren Projekten ineinander übergehen – nämlich die Jugendherbergen. Gleichzeitig sind das Unterkünfte im Sommer für viele Wanderer, für Familien, die preiswerter reisen wollen oder sogar müssen. Vielleicht können Sie, liebe Regierungskoalition, einmal über Ihren Schatten springen und unserem Entschließungsantrag zustimmen. Wenn das nicht geht, dann nehmen Sie wenigstens die Punkte mit in Ihren Maßnahmenkatalog auf. Ganz ehrlich: Die vorübergehende Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie, die Staffelung des Kurzarbeitergeldes und die Möglichkeit, dass Kurzarbeitende hinzuverdienen können, das ist alles richtig, aber das wird die Betriebe mittel- und langfristig nicht retten. Vielen Beschäftigten würde am meisten helfen, wenn ihre Unternehmen überleben und Sachsen ein attraktiver Tourismusstandort bleibt. Ehrlich gesagt möchte ich in dem Fall keine Stimmen hören, die sagen: Das ist zu teuer. Oder: Warum ausgerechnet die? Ich möchte mir kein Sachsen vorstellen, in dem es keine Stadtführungen gibt, die zu jüdischen Orten führen, die thematisch auf Verbrechen in der NS-Zeit hinweisen, und ich möchte kein Sachsen ohne Jugendherbergen, die unseren Kindern Natur und Geschichte nahebringen. Ich möchte kein Sachsen ohne sächsische Reiseveranstalter, die individuell und mit Herzblut Urlaube organisieren und auch Arbeitgeber sind. Ich möchte kein Sachsen ohne Gastgewerbe in allen Regionen oder ohne Freizeiteinrichtungen, die wir alle mit unseren Familien und Freunden am Wochenende nutzen. Gerade in diesen Zeiten möchte ich all das nicht. Wir reden über Zusammenhalt der Gesellschaft, über gute Lebensbedingungen und letztlich auch über Kultur und damit über die Kultur des Miteinanders. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Kollegin Feiks sprach für ihre Fraktion DIE LINKE. Jetzt kommt nochmals die Fraktion BÜNDNISGRÜNE zum Zug. Das Wort ergreift Herr Kollege Liebscher.

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Gerhard Liebscher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zuerst noch ein kleiner Hinweis für Herrn Hütter: (Carsten Hütter, AfD: Ja?) Die von Ihnen so hochgelobte sächsische Automobilindustrie ist ein Stück weiter, als Sie mit Ihrer Strategie zur Elektromobilität. Sie fahren mit Ihrem Dampfzug wieder hinterher. (Carsten Hütter, AfD: Herr Kollege, wann habe ich über Elektromobilität gesprochen? Lächerlich!) In den ersten Tagen nach dem Shutdown musste es schnell gehen. Die Hauptsache war, dass wir schnell und unbürokratisch helfen. Das ist in großen Teilen gelungen. Dafür wurden viele Schutzschirme vom Bund und den Ländern aufgespannt, und die Summen, die für die Hilfen freigegeben werden, lassen einen schwindelig werden. Es ist beeindruckend, welche Finanzkraft Deutschland mobilisieren kann; auch dank seiner hohen Kreditwürdigkeit. Aber wir stellen fest, dass es immer noch Bereiche gibt, die nicht erreicht und berücksichtigt werden. Es kommt hinzu, dass mit der ersten, zu Recht vorsichtigen Öffnungsregel – das liegt in der Natur der Sache – die Anzahl der realen wie gefühlten Ungerechtigkeiten zunimmt. Es ist nicht einfach, dies immer zu erklären. Wir werden nicht immer auf Einsicht stoßen. Ich persönlich bin sehr beeindruckt von der großen Unterstützung in der Bevölkerung bei all den bisher eingeführten Maßnahmen. Wir können dies als Politikerinnen und Politiker nicht hoch genug schätzen. Um diese Akzeptanz und Unterstützung nicht zu gefährden, braucht es eine transparente Entscheidungsfindung. Ich spreche mich dafür aus, dass auch Sachsen seinen Beitrag dazu leistet, die Unterschiede zwischen den Bundesländern so gering wie möglich zu halten. Wenn man wie ich an der Grenze zu zwei weiteren Bundesländern lebt, wird diese Notwendigkeit unmittelbar deutlich. Es ist kaum zu vermitteln, dass ein Baumarkt, der nur zehn Kilometer entfernt ist, im benachbarten Bundesland schon offen hat und wir in Sachsen noch nicht in Baumärkte gehen können. Beim Thema Grenzen und Grenzschließungen haben wir erlebt, wie eng und wichtig unsere Verbindungen zu unseren polnischen und tschechischen Nachbarn sind. Sie sind ein unverzichtbarer Teil der regionalen Wirtschaftskreisläufe. Diese müssen wir beim Hochfahren der Wirtschaft berücksichtigen. Das gilt nicht nur für Sachsen und dessen direkte Nachbarn, sondern auch im größeren Zusammenhang für Europa. Ohne einen Aufschwung in Europa wird ein ökonomischer Aufschwung in Sachsen und in Deutschland schwierig. Diese Krise zeigt eindrucksvoll, dass wir die Daseinsvorsorge stärker in den Blick nehmen müssen. Damit ist nicht nur das Gesundheitswesen gemeint, sondern auch die Versorgung mit Grundgütern. Es wurde vernachlässigt, die inländische Produktion dafür entsprechend zu organisieren. Es zeigt sich jetzt, was die Folgen sind: Schutzmasken, Schutzkleidung, Desinfektionsmittel sind in der Pandemie Mangelware – in Deutschland und in Europa. Wir sollten die Produktion in kritischen Bereichen und Schlüsselindustrien wieder nach Europa holen. Der Freistaat Sachsen ist stark in Bereichen des Gesundheitswesens und der Medizintechnik. Aber auch Arzneimittel, Impfstoffe, chemische Grundsubstanzen, Soft- und Hardware benötigen wir direkt hier. Wir müssen uns aus dieser starken Abhängigkeit lösen. Wir sehen jetzt, was passiert, wenn Lieferketten abbrechen. Das ist gerade angesichts der Klimakrise ein wachsendes Risiko. Es gilt als zukünftige Richtschnur, dass wir die Widerstandskraft unserer Wirtschaft höher werten als die reine Gewinnmaximierung. Neben den vielen Branchen, die bisher hart von den Einschränkungen getroffen wurden, gibt es aber auch Branchen, die – zumindest bisher – noch nicht so stark darunter leiden. Dazu zählen Teile der Bauwirtschaft und große Teile des Bauhandwerks. Ein wichtiger Auftraggeber für die Firmen und Betriebe sind die Kommunen. Wir werden beobachten, in welcher Höhe den Kommunen Einnahmen zeitverzögert wegbrechen und welche Folgen das haben wird. Wir brauchen keine weiteren Baustellen in drei Monaten. Bisher sind die Regierungen in Bund und Ländern weitgehend den Empfehlungen der wissenschaftlichen Fachexperten gefolgt, damit sich das Virus weniger schnell ausbreitet und unser Gesundheitssystem in dieser Pandemie gut funktioniert. Mit diesem Vorgehen können nachweisbare Erfolge erzielt werden. Wenn wir nun den Blick nach vorn richten, sollten wir beim Wiederhochfahren der Wirtschaft und des gesellschaftlichen Lebens auch die Empfehlungen der Wissenschaft ernst nehmen. Das heißt für uns BÜNDNISGRÜNE: klarer Fokus auf eine zukunftsfähige, am Klimaschutz und Klimawandel orientierte Wirtschaft. Die Belebung der Wirtschaft durch notwendige Konjunkturprogramme ist eine Chance, um ein zukunftsfähiges Wirtschaften zu fördern, regionale Wirtschaftskreisläufe zu festigen und das Handwerk durch Schwerpunktsetzung zu stärken. Ein „Weiter so“ mit der Energie- und Verkehrspolitik von gestern werden wir BÜNDNISGRÜNE nicht mittragen. In ihrer Rede gestern beim Petersberger Klimadialog stellte sich auch Bundeskanzlerin Merkel hinter diese Forderung, Klimaschutz bei Corona-Konjunkturprogrammen zu berücksichtigen. Des Weiteren befürwortet sie eine Anhebung der Treibhausgasminderung auf 55 %. Das wird nicht ohne einen wesentlichen Beitrag Deutschlands und auch Sachsens erreichbar sein. Die Krise ist eine enorme Belastung für alle, und wir sollten nicht davon ausgehen, dass alle Bereiche unserer Wirtschaft und des gesellschaftlichen Lebens wieder den Stand vor der Krise erreichen werden. Die Bereiche der Wirtschaft, die aus der Krise gestärkt hervorgehen werden, bitten wir um Solidarität für die Menschen, die in existenzieller Sorge um ihre Betriebe und Arbeitsplätze sind. Eine Gemeinschaft der Mitglieder, die neben dem eigenen Wohl stets auch das Wohl des Nachbarn und das Wohl des Schwächeren im Blick behält, kann aus einer solchen Krise gestärkt hervorgehen. Vielen Dank und bleiben Sie gesund! (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Das war die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Es sprach unser Kollege Liebscher. – Eine Kurzintervention an Mikrofon 7. Bitte, Herr Kollege Urban.

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Jörg Urban AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Kollege von der grünen Partei! Ich hätte erwartet, wenn Sie von Mobilität reden, dass Sie vielleicht auch mal auf den Vorschlag Ihrer Kollegin aus Zweibrücken eingehen, doch wieder Eseltaxis einzuführen. (Beifall bei der AfD – Zurufe von den BÜNDNISGRÜNEN) Das, was Sie hier anpreisen, die Elektromobilität, wurde schon lange von Fachleuten entzaubert. Sie ist eben keine Zukunftstechnologie. Sie ist in der Ökobilanz schlechter als Verbrennungsmotoren, und sie ist sogar in der CO -Bilanz schlechter als Verbrennungsmotoren. Genau deshalb schwenkt nun die Politik um und spricht nur noch von der Wasserstofftechnologie. (Beifall bei der AfD) Ich sage Ihnen noch eines: Es ist nie die Politik, und es sind nie die Parteien, die technologischen Fortschritt vorantreiben. Es sind immer Parteien, die bremsen, und wenn es die grüne Partei im 19. Jahrhundert schon gegeben hätte, hätten wir weder Dampfloks noch Autos. (Lachen und Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

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Dr. Matthias Rößler

Das war eine Kurzintervention. Sie bezog sich auf den Redebeitrag von Kollegen Liebscher. Er kann jetzt reagieren. – Bitte, Sie haben das Wort, Herr Kollege.

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Gerhard Liebscher GRÜNE

Herr Urban, da sind Sie ganz konträr zur deutschen Automobilindustrie unterwegs. Die setzt voll auf Elektromobilität und marschiert voran, oder? (Carsten Hütter, AfD: Sie haben keine Ahnung!) Wenn Sie von früher reden – – Ja, genau, über die Ahnung können wir zwei uns gern einmal unterhalten. Das wird ein spannendes Thema. (Zuruf von der AfD: Definitiv nicht!) Sie sind ein Bremser, Herr Urban, mit Ihrer gesamten Mannschaft, was Technologie und Neuerungen angeht. Denken Sie darüber nach! (Beifall des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

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Dr. Matthias Rößler

Das waren Kurzintervention und Reaktion darauf. – Jetzt kommt die SPD-Fraktion zu Wort. Das Wort ergreift Herr Kollege Mann. Das ist dann das Ende unserer zweiten Rederunde. Bitte, Herr Kollege.

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Holger Mann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich zunächst sagen, dass mich verwundert, wie sich Herr Urban hier in die Brust wirft. Er hat in 15 Minuten viel Redezeit vergeudet, ohne einen neuen Vorschlag zu machen, und bedient hier wieder seine billige Polemik. Deshalb Danke an alle, die hier im Haus vielleicht hart, aber dafür sachlich, diskutiert haben, was die richtigen Schritte zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie sind. Gut so; denn die Möglichkeiten sind zwar vielfältig, die Mittel jedoch begrenzt. Einig sind wir uns vielleicht noch darüber: Wir brauchen nicht nur Soforthilfen, sondern müssen durch die Schwere der Krise auch Liquiditätssicherung mindestens für einen mittelfristigen Zeitraum bieten, damit vormals gesunde Unternehmen diese Krise überstehen. Hierfür hat der Freistaat Sachsen aus Sicht der SPD-Fraktion, speziell das SMWA mit der SAB, schnell reagiert. Es wurde nicht nur das Verfahren für Zuschüsse schnell umgesetzt – Sie haben die Zahlen gehört, bereits 90 % der Anträge sind bearbeitet und schon weit mehr als 54 % der sächsischen Unternehmen haben diese bewilligt bekommen –, nein, zudem gibt es unter der Überschrift „Sachsen hilft sofort“ ein Nachrangdarlehen. Das wurde neu aufgelegt, und auch daraus wurden bereits 10 000 Kredite bewilligt. Diese sind – das fiel jetzt schon vielfach – bekanntlich nicht nur zinslos, sondern sie enthalten auch einen Tilgungsbonus und wirken – deshalb verstehe ich die harte Kritik an diesem Punkt nicht so – in Teilen wie Zuschüsse. Damit bietet Sachsen – übrigens im Gegenteil zu vielem, was hier in der Debatte behauptet wird – deutlich bessere Hilfen als die meisten anderen Bundesländer. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Wenn ich das in der gebotenen Kürze ganz konkret machen darf: Ein selbstständiger Unternehmer in Sachsen mit bis zu fünf Mitarbeitern kann auf 9 000 Euro Sofortzuschuss zugreifen, diesen in Anspruch nehmen. Hinzu kommt die Möglichkeit, über das Darlehen Mittel zu beantragen, die zinsfrei und drei Jahre tilgungsfrei sind sowie einen Tilgungsbonus von bis zu 20 % erhalten. Bei einem kleinen Darlehen von 50 000 Euro sind das also bis zu 10 000 Euro, die erlassen werden. Aus diesem Darlehen kann im Unterschied zu vielen anderen Bundesländern der ausgefallene Unternehmerlohn bis zur Höhe von 1 625 Euro im Monat gezahlt und bestritten werden. Auch hier gehen wir einen eigenen Weg, der aus unserer Sicht richtig ist. In der Summe kann ein kleines sächsisches Unternehmen auf direkte Unterstützung, die nicht zurückgezahlt werden muss, von bis zu 19 000 Euro, größere mit bis zu zehn Mitarbeitern von bis zu 35 000 Euro und weitere Kreditmittel durch die SAB und KfW sowie andere bauen. Gerade weil mich, wie viele andere von Ihnen sicherlich auch, täglich E-Mails mit weitergehenden Wünschen erreichen, sei hier einmal herausgestellt: Das, was der Staat, also wir alle, gerade leisten, ist viel. Wir organisieren Solidarität. So schrieb mir ein Fotograf vor zehn Tagen, er sei tatsächlich froh, dass die Bereitstellung von Darlehen und Zuschuss so gut geklappt hat. Die Liquidität ist damit erst einmal gesichert, und er lebt derzeit von diesen beiden Mitteln. Aber eben auch: Er hat einen Grundsicherungsantrag gestellt, das Amt jedoch hat ausgerechnet, dass durch das Einkommen seiner Partnerin kein Anspruch besteht. Ich solle mich deshalb noch einmal für weitere Unterstützung einsetzen, weil er die Verhältnismäßigkeit zu Angestellten in Kurzarbeit nicht sehen würde. Zu Letzterem muss ich sagen, ließe sich angesichts der sächsischen Durchschnittslöhne streiten, aber für den Moment ist mir wichtig, festzustellen: Bei allen verständlichen Wünschen ist das, was wir pro Unternehmen und SoloSelbstständigen ausreichen, nicht wenig Geld. Allein für 19 000 Euro müssen auch gut Verdienende in unserem Land einige Jahre Steuern zahlen. Deshalb sollten wir das nicht kleinreden, wie es Herr Urban vorhin getan hat. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Ich bin zudem dankbar, das will ich auch in der wirtschaftspolitischen Debatte sagen, dass Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig eben in seiner Rede auch auf die Bedarfe aus anderen Bereichen, wie Bildung, Kultur und Soziales, hingewiesen hat. Auch dafür wird es Finanzmittel brauchen, über die wir noch wenig herzlich streiten werden. Die Botschaft des 1. Mai 2020 „Solidarisch ist man nicht allein“ geht deshalb in beiderlei Richtung: Zum einen müssen wir alle zusammenhalten und denen helfen, die es am schwersten haben, zum anderen aber dürfen wir erwarten, dass jede und jeder seinen Beitrag leistet und die Erwartungen an unsere Solidargemeinschaft nicht über das leistbare Maß hinausschraubt. Denn es braucht im Feld der wirtschaftlichen Hilfen noch die richtigen Mittel, um Unternehmen auch über das II. und wenn nötig über das III. Quartal zu bringen. Ich spreche von einem wirtschaftlichen Erholungsprogramm mit Impulsen für Konjunktur und Möglichkeiten, gesunde Unternehmen über die zu erwartende Rezession zu bringen und massive Arbeitsplatzsowie Einkommensverluste zu verhindern oder zumindest abzuschwächen, aber auch – das kam zur Sprache – mit Anreizen den Digitalisierungsschub zur Modernisierung der sächsischen Wirtschaft zu nutzen, Qualifizierungen neu zu denken und regionale Wertschöpfungsketten zu stärken. Das ist damit gemeint, wenn Wirtschaftsminister Martin Dulig von der zweiten und dritten Luft spricht. Darüber lohnt es sich in den nächsten Wochen zu diskutieren, mit hoffentlich etwas mehr Zeit, als dies noch vor Kurzem möglich war. Ich möchte deshalb am Ende all denen ausdrücklich danken, die in den letzten Wochen ihre Kraft, ihre Ideen, Zeit und teilweise sogar ihre Gesundheit eingesetzt haben, um anderen Menschen in dieser Krise zu helfen. Herzlichen Dank für diese gelebte Solidarität! (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Mann von der SPD-Fraktion. Wir könnten jetzt in eine dritte Rederunde einsteigen. Die CDU-Fraktion hat noch 23 Minuten, die AfD-Fraktion 5 Minuten und die Fraktion BÜNDNISGRÜNE noch knapp 2 Minuten. Wird hier Bedarf angezeigt? – Die AfD-Fraktion hat Bedarf angezeigt. Herr Kollege Beger, bitte schön.

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Mario Beger AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stehe hier nicht nur als Abgeordneter, sondern auch als Unternehmer und mir blutet das Herz, wenn ich in ganz Sachsen noch immer geschlossene Hotels, verwaiste Gaststätten und Cafés, wenn ich die vielen menschenleeren kleinen und großen Geschäfte sehe, wenn im Einzelhandel Schilder von verkürzten Öffnungszeiten an den Türen hängen oder ich in ausgeräumte Läden blicke. Auch das Handwerk klagt über die mangelnde Unterstützung der Politik. Viele ausbildende Betriebe wissen nicht mehr, wie sie die Lehrlingsvergütung stemmen sollen, andere klagen über Auftragsstornierungen und Umsatzeinbußen. Uns droht durch die Corona-Maßnahmen die Zukunft des Handwerks wegzubrechen. Wir sprechen dabei von über 56 000 eingetragenen Handwerksbetrieben und rund 320 000 Beschäftigten in Sachsen. Zuschüsse für Ausbildungsbetriebe sind richtig, Herr Wirtschaftsminister, aber dieser finanzielle Kitt wird nicht lange halten, genauso wenig wie die anderen Sofortmaßnahmen, und dann bekommt der kredit- und steuerfinanzierte Rettungsschirm erste Risse mit gravierenden Folgen in allen Lebensbereichen. Daher meine Forderung an Sie, Herr Wirtschaftsminister: Erstens. Heben Sie die Öffnungssperren für alle Gaststätten und alle benachteiligten Branchen unter Wahrung der Hygiene- und Abstandsregelungen sofort wieder auf. Mehrkosten, Herr Minister: null Euro. Zweitens. Erleichtern Sie die Voraussetzungen für eine befristete Umwidmung von Gastronomiebetrieben, stehen Sie der Kreativität unserer Unternehmen nicht im Wege. Mehrkosten, Herr Minister: null Euro. Drittens. Sorgen Sie dafür, dass die Frist für die Umrüstungspflicht von Kassensystemen in Geschäften verlängert wird. Mehrkosten, Herr Minister: null Euro. Viertens. Setzen Sie sich für die Abschaffung der Vorfälligkeit bei den Sozialversicherungsbeiträgen auf Bundesratsebene ein. Mehrkosten, Herr Minister: null Euro. Fünftens. Setzen Sie sich endlich für eine Entbürokratisierung und die Abschaffung von sinnlosen Verordnungen ein, damit unsere Unternehmen entlastet werden. Mehrkosten, Herr Minister: null Euro. (Beifall bei der AfD) Sechstens. Setzen Sie sich für eine Abschaffung der sinnlosen EEG-Umlage ein, damit unsere Unternehmen und Bürger endlich wieder bezahlbaren Strom zur Verfügung haben. Mehrkosten für die Unternehmen und Bürger, Herr Minister: null Euro. Siebtens. Überdenken Sie noch einmal den übereilten Kohleausstieg und stoppen Sie den Wildwuchs von Windkraftanlagen in unserer schönen sächsischen Heimat. Mehrkosten für den Steuerzahler, Herr Minister: null Euro. Achtens. Überprüfen Sie gerade jetzt die Feinstaubbelastungen in den Städten und schlussfolgern Sie daraus Ihre nächsten Schritte für die Automobilindustrie. Was unsere Wirtschaft in der Krisenzeit essenziell lähmt und belastet, lässt sich nicht allein und schon gar nicht auf Dauer mit Zuschüssen, Krediten oder irgendwelchen staatlichen Vergünstigungen lösen. Für den Wirtschaftsstandort Deutschland im Allgemeinen und für den Standort Sachsen im Besonderen noch bedrohlicher ist die Plan- und Perspektivlosigkeit, mit der diese Bundes- und mit der diese Staatsregierung in der Krise agiert. So hielten manche Bundesländer ihre Baumärkte geöffnet, andere, wie Sachsen, riegelten alles hermetisch ab. Da fragt man sich zu Recht, warum das gerade in Sachsen so war und zum Teil noch ist – wahrscheinlich, damit Herr Kretschmer bei ANNE WILL den patriotischen Corona-Hardliner spielen kann. Ein tieferer Sinn erschließt sich mir nicht. (Beifall bei der AfD) Auch die umstrittene Mundschutzpflicht ist eine Maßnahme, bei der in Sachsen unabgestimmt und unkoordiniert vorgegangen worden ist. Was hören wir seit mehr als einem Monat von Frau Merkel aus Berlin? Nichts als Phrasen. Wir stünden erst am Anfang der Corona-Krise. Wir dürften uns keine Sekunde in Sicherheit wiegen. Wir seien noch weit entfernt von dem, was wir erreichen wollen. Von ihren Wissenschaftsexperten ist indes zu vernehmen, Irren sei wissenschaftlich. Auf diesen ganzen Merkel‘schen Irrsinn hin legen wir nun unsere Volkswirtschaft unbefristet lahm. Was aber sind die Kriterien, die diese Maßnahmen nachvollziehbar begründen? Was ist das Baumaterial für einen stabilen Exit-Plan? Zu den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes heißt es, man wolle mit den dort getroffenen Maßnahmen einer Destabilisierung des gesamten Gesundheitssystems vorbeugen. Im Umkehrschluss heißt das für mich, wenn das Gesundheitssystem stabil ist, dann müssen auch die staatlichen in Lichtgeschwindigkeit getroffenen Maßnahmen, die zum Stillstand des öffentlichen Lebens geführt haben, wieder zurückgefahren werden. Herr Wirtschaftsminister, kämpfen Sie endlich dafür, dass die einschränkenden Maßnahmen mit klarem Fahrplan beendet werden, bevor Sie freie selbstständige Bürger und Unternehmer in Gänze und für unbestimmte Zeit zu Transferleistungsempfängern machen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Beger von der AfD Fraktion. Die CDU-Fraktion hat bereits angezeigt, dass sie keinen Redebedarf mehr hat. Wie schaut es bei den anderen Fraktionen aus? – Ebenfalls kein Redebedarf. Mir liegt zur Fachregierungserklärung ein Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/2213 vor. Ich bitte diesbezüglich um Einbringung. Herr Brünler, bitte schön.

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Nico Brünler Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu dem ganzen Bereich Tourismus, Kultur, Sport und Freizeitunternehmen, die einen großen Teil in unserem Antrag einnehmen, hat meine Kollegin Antje Feiks vorhin schon ausführlich gesprochen. Es geht im Kern darum, dass wir uns das Schicksal jener, die von den Schutzmaßnahmen aus verständlichen Gründen zuerst betroffen waren und vermutlich auch am längsten betroffen sein werden, noch mal genauer anschauen müssen und dass hier womöglich ein separater Schutzschirm notwendig ist. Zusätzlich haben wir aber auch einige Punkte in unserem Antrag formuliert, die nach unserem Dafürhalten zu einem solidarischen Schutzschirm für Arbeit und Wohlstand dazugehören, wo wir im Moment in Sachsen noch Defizite sehen. Da sind zum einen die Appelle für einen guten Lohn für die sogenannten systemrelevanten Niedriglohnberufe. Wir wollen, dass das konkrete Folgen jenseits der Festreden hat. Dazu haben wir hier zwei konkrete Vorschläge formuliert. Zum anderen – das kommt in den aktuellen Debatten grundsätzlich viel zu kurz – wollen wir einen kommunalen Schutzschirm aufspannen, der sich sowohl auf die kommunalen Unternehmen als auch auf die Kommunen selbst erstreckt. Wir denken, während der Lockdown-Maßnahmen ist die Erkenntnis bei vielen gereift, dass manches, was das Leben in Sachsen lebenswert macht, an Kultureinrichtungen, Sportstätten, Vereinsleben und dergleichen, ganz eng mit funktionierenden Kommunen zusammenhängt. Funktionierende Kommunen sind – ich nenne nur Vergabeleistungen – auch Grundlage für eine funktionierende Wirtschaft hierzulande. Als letzten Punkt haben wir noch die Situation von Kindern und Jugendlichen aufgegriffen, hier besonders die Situation, dass wir uns, denke ich, weitestgehend einig sind, dass es sowohl für das Kindeswohl als auch für die Erwerbsperspektive von Eltern nicht hinnehmbar ist, wenn wir im Zuge der Corona-Krise bei dem Mittel verharren, dass wir gerade die Kleinsten, die Kindergartenkinder oder Unterstufenschüler, als einzige Maßnahme dauerhaft wegsperren. Ich glaube, hier muss sich tatsächlich schnell etwas ändern. Das alles begehren wir mit unserem Entschließungsantrag. Ich bitte Sie herzlich um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Herr Brünler, für die Einbringung. Gibt es seitens der Fraktionen Redebedarf? CDU? – Sehe ich nicht. AfD? – Herr Kollege Zwerg, bitte schön.

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete, insbesondere sehr geehrte Abgeordnete der LINKEN. Sie wollen privatwirtschaftliche Unternehmen verstaatlichen. Sie wollen noch einen weiteren Staatsbetrieb einrichten. Sie wollen massiv in die Tarifautonomie eingreifen. Sie wollen faktisch ein bedingungsloses Grundeinkommen einführen. Sie wollen nach dem wirtschaftlichen Abschwung der Krise erst einmal 10 Tage Urlaub einführen. Wissen Sie was: Es sind viele Dinge in Ihrem Antrag, wo ich sage, sie sind vernünftig, da könnten wir zustimmen, keine Frage. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ein Glück!) Aber das, was ich gerade aufgezählt habe, geht für uns nicht. Sie wollen in Sachsen wieder sozialistische Verhältnisse einführen. (Beifall bei der AfD) Sie schreiben es sogar auf Ihre Wahlplakate. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das stimmt!) Wir brauchen aber in Sachsen keine DDR 2.0, sondern eine funktionierende soziale Marktwirtschaft, auch nach der Corona-Krise. (Beifall bei der AfD) Jetzt machen wir es nicht so spannend. Kurzum, wir lehnen Ihren Entschließungsantrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Soeben sprach Kollege Zwerg von der AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? BÜNDNISGRÜNE? – Sehe ich nicht. SPD? – Sehe ich auch nicht. Somit können wir zur Abstimmung schreiten. Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksache 7/2213 die Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Die Stimmenthaltungen? – Somit ist der Antrag bei wenigen Stimmen dafür und in der Mehrheit bei sehr, sehr vielen Gegenstimmen und keiner Enthaltung abgelehnt worden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Aussprache zur Fachregierungserklärung ist damit beendet und der Tagesordnungspunkt abgeschlossen. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Befragung der Für die Staatsregierung berichtet zunächst Herr Ministerpräsident Michael Kretschmer zum Thema: „Stärker als das Virus – Sachsen hält zusammen im Kampf gegen Corona“. Hier stehen ihm nach Ziffer 1 der Anlage 8 zur Geschäftsordnung bis zu 5 Minuten zur Verfügung. Anschließend haben die Fraktionen über eine Dauer von insgesamt 40 Minuten die Möglichkeit, dem Ministerpräsidenten Fragen zu stellen. Die jeweilige Frage – darauf weise ich hin – darf 1 Minute und die Antwort 3 Minuten nicht überschreiten. Ich erteile nun Herrn Ministerpräsidenten Michael Kretschmer das Wort. Bitte schön.

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Michael Kretschmer

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Freistaat Sachsen hat entschlossen, aber auch mit Maß und Mitte gehandelt, um diese einmalige Corona-Pandemie zu bewältigen. Wir haben auf Grundlage von Fakten gehandelt und immer mit der Möglichkeit zur Korrektur und zur Gestaltung vor dem Hintergrund des sich verändernden Infektionsgeschehens. Dabei war der Gesundheitsschutz für die Sächsinnen und Sachsen, für die Menschen, die bei uns im Freistaat leben, das A und O. Uns leitet miteinander, dass wir bei allen Maßnahmen in der Vergangenheit, in der Gegenwart und jetzt auch in der Zukunft die gesellschaftlichen und die wirtschaftlichen Kosten so niedrig wie möglich halten wollen. Zu den Erfahrungen, die wir alle in den vergangenen Wochen und Monaten gemacht haben, gehört die Disziplin, gehört die Courage, das Verantwortungsbewusstsein der Menschen bei uns im Land, das Zusammenhalten über die verschiedenen Ebenen des Staates vom Bund über das Land bis auf die kommunale Ebene, dieses unglaubliche Engagement und die Einsatzbereitschaft von Lehrerinnen und Lehrern, von Kindergärtnerinnen und Kindergärtnern, von Pflegerinnen und Pflegern in den Krankenhäusern, von Medizinern, von ganz vielen gesellschaftlichen Gruppen. Wir haben gelernt – und die Wissenschaft hat uns dabei geholfen –, dass es vor allem die Infektion von Mensch zu Mensch über Tröpfchen, über einen engen Austausch, über einen geringen Abstand ist, die dafür sorgt, dass sich die Krankheit überträgt. Deswegen haben wir uns als Freistaat Sachsen als erstes Bundesland dafür entschieden, ab 20. April Mund- und Nasenschutz im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkaufen vorzuschreiben. Mittlerweile sind alle deutschen Bundesländer diesem Weg gefolgt. Ich finde, wir waren richtig. So geht sächsisch, möchte man sagen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU) In diesem Zusammenhang haben wir unseren sächsischen Stufenplan besprochen, haben überlegt, welche Erweiterungen wir vornehmen können. Sachsen war das Land, das Staatsregierung in den neuen Bundesländern die meisten Infektionen hatte. Wir lagen noch vor Hamburg. Die Infektionszahlen stiegen rapide. Nur durch das konsequente Anhalten ist es uns gelungen, hier im Freistaat Sachsen, in Deutschland, in Europa schweres Leid von den Menschen abzuwenden. Wir können froh und stolz sein, dass es so wenige Tote und so wenige Infektionen gegeben hat. Ich danke all denen, die dabei mitgewirkt haben. (Beifall bei der CDU und vereinzelt den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Jetzt ist es so, dass wir am 20. April mit der Öffnung der Geschäfte begonnen haben, mit Gottesdiensten, mit den Abschlussklassen in den Schulen. Am 4. Mai wird es die nächste Stufe der Lockerung geben mit wieder mehr Schülern in den Schulen, mit kulturellen Einrichtungen, mit Museen, mit Möglichkeiten des Sporttreibens, mit vielen Dienstleistungen, die dann möglich sind. Wir werden uns in den kommenden Wochen anschauen, ob es weiter zu einem Rückgang oder ob es zu einem Anstieg der Infektionen kommt. Wenn es zu einem Anstieg kommt, dann müssen wir sehen, auf welchem Niveau das geschieht. Wenn wir ihn in einem verhältnismäßigen Rahmen halten können, wird ab 25. Mai ein noch größerer Teil von Kindern und Jugendlichen in den Kindergarten oder die Schule gehen können. Wir werden dann im Bereich der Gastronomie zu einem anderen Verfahren kommen. Das ist unser Stufenplan, und ich halte ihn für sehr verantwortbar, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU) Wir haben gemeinsam mit den anderen Bundesländern sowie Städten und Gemeinden dafür gearbeitet, dass wir ein Leben mit dem Virus möglich machen. Wir sprechen nicht darüber, was alles nicht geht, sondern wir sprechen mit den Branchen, mit den Menschen darüber, wie etwas geht, im Bereich der Gastronomie, im Bereich der Kindergärten und Schulen. Das ist unser Antrieb, meine Damen und Herren. Gerade bei den Kindern war es wichtig, dass es erst vernünftige wissenschaftliche Erkenntnisse gibt, die dafür sorgen, dass wir dieses Risiko eingehen. Jetzt wissen wir mehr darüber. Deswegen können wir in diesem Bereich weiter vorangehen. Herzlichen Dank für die Gelegenheit zu dieser Einführung. Ich bin gespannt auf Ihre Fragen. (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident! Die Fraktionen haben nun die Möglichkeit, Fragen an den Ministerpräsidenten zu stellen. Die Reihenfolge ist allen bekannt: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Ich übergebe zuerst an die Fraktion der CDU. Bitte schön, Kollege Dierks.

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Alexander Dierks CDU

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Sie haben beschrieben, wie wir in den letzten Wochen gelernt haben, mit diesem Virus umzugehen. Ein ganz wesentliches Thema war die Frage der Testkapazitäten. Vielleicht können Sie kurz darauf eingehen, wie sich diese zahlenmäßig entwickelt haben und welchen Beitrag wir durch erhöhte Testkapazitäten leisten können, um zu wissenschaftlichen Erkenntnissen beizutragen und um in bestimmten Gruppen verstärkt zu testen. – Vielen Dank.

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Michael Kretschmer

Die Möglichkeit zu testen ist das A und O, um Infektionsketten zu unterbrechen. Es ist ein großer Erfolg der Gesundheitsministerin gemeinsam mit den Koordinatoren in den Krankenhäusern und auch von denjenigen, die in den Laboren tätig sind, dass wir von einer Zahl von mehreren Hundert heute auf über 10 000 Testkapazitäten pro Tag kommen. Es ist auch eine Realität, dass viele Bürgerinnen und Bürger die Gefahr derzeit nicht mehr so akut sehen und dass die wenigen Erkrankungen im Winter dazu führen, dass sich weniger Menschen testen lassen wollen. Wir nutzen deshalb die Kapazitäten derzeit für eine Vielzahl von klinischen Studien. Beispielsweise werden Lehrerinnen und Lehrer, Kindergärtnerinnen und Kindergärtner, die jetzt wieder stärker gefordert werden, wissenschaftlich begleitet. Wir wollen auf Nummer sicher gehen. Ich bin froh darüber, dass uns das so gelungen ist. Wir stellen unsere Kapazität im Übrigen auch zur Verfügung, um in der polnischen Partnerregion Tests durchführen zu können. Dort sind übrigens die Infektionszahlen derzeit höher als bei uns, zumindest die, die untersucht werden. Man sieht also: Die Gefahr des Virus ist auf keinen Fall vorüber. Immer wieder aufbrechende Infektionen zeigen, dass wir hier wachsam sein müssen. Am Anfang waren es die Skigebiete und die Apres-Ski-Partys. Heute sind es Infektionen in der Familie nah am Arbeitsleben, aber auch schon die ersten Fälle jener, die hier an der Elbe oder in einem anderen Kontext miteinander gefeiert haben. Deshalb ist das A und O: Wachsam sein, 1,50 Meter Abstand halten, Mundschutz – und wo immer man den Verdacht hat, dass man eine Erkrankung haben könnte, in die CoronaAmbulanz zu den Ärzten gehen und sich testen lassen. Ich bin dankbar für die große Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte bei der Nachverfolgung. Es ist uns gelungen, auch in den Hotspots, die wir hatten, beispielsweise in Zwickau, durch dieses konsequente Vorgehen die Infektionszahlen begrenzt zu halten. Das war nicht immer gewährleistet und garantiert. Es ist uns gelungen, weil wir hierbei zusammengehalten haben. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. Nun die AfD-Fraktion, Herr Hahn, bitte schön.

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Christopher Hahn AfD

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Bei ANNE WILL haben sie am 19. April behauptet, Sie hätten einen Plan für die stufenweise Öffnung der Bildungseinrichtungen und Kitas. Die Bundesfamilienministerin Franziska Giffey möchte jedoch morgen einen Vorschlag für die Wiederaufnahme des Kita-Betriebs einbringen, über den wahrscheinlich erst am 6. Mai abgestimmt wird. Von welchem konkreten Zeitplan sprachen Sie am 19. April, und was können Sie den Eltern am heutigen Tag sagen, damit sie endlich einen individuellen Horizont sehen bzw. ihren familiären Alltag wieder beruflich und finanziell planen können?

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Michael Kretschmer

Die regelmäßige Lektüre regionaler sächsischer Tageszeitungen oder ein gewisses Maß an Aufmerksamkeit im sächsischen Plenum hätten diese Frage erübrigt. Dann wüssten Sie, dass der Kultusminister – und damit die Sächsische Staatsregierung – gemeinsam mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag, dem Landkreistag und den Gewerkschaften seit geraumer Zeit einen Stufenplan hat, der darin besteht, dass am 20. April die Abschlussklassen in die Schulen gerufen worden sind. Es ist eine exzellente Vorbereitung. Das ist nicht in allen Bundesländern so gelungen. Uns ist es gelungen, und ich bin dankbar für das große Engagement der Lehrerinnen und Lehrer, dass jetzt am 4. Mai – auch das ist seit geraumer Zeit bekannt – die Klassen davor kommen, die im nächsten Jahr Prüfung haben werden, und die 4. Klassen – das habe ich übrigens bei ANNE WILL auch so gesagt –, und dass wir ab dem 25. Mai in einem rollierenden System, einem Schichtsystem, die Schüler wieder an die Schulen holen wollen. Es ist, das muss man immer wieder sagen, eine Gruppe von vielen Hunderttausend Kindern und Jugendlichen in Kindergärten und in Schulen, und die Infektiologen und Virologen sagen uns immer wieder: Sie können das tun. Das Ansteckungsverhalten ist bei Kindern gering, aber halten Sie die Gruppen klein. Die Gruppen dürfen sich auch nicht durchmischen, es müssen immer dieselben sein. Das ist es, was wir in der sächsischen Notbetreuung in den Kindergärten und Horten immer getan haben. Das ist es, was jetzt gerade abläuft und was wir für die Zukunft garantieren müssen. Wenn wir über die Zukunft sprechen, also über die Zeit nach dem 25. Mai – wenn die Zahlen in Ordnung bleiben und nicht groß steigen werden –, dann müssen wir das realisieren. Deshalb der Hinweis gestern in der Pressekonferenz von Kultusminister Piwarz: Wir wollen, dass jedes Kind wieder in die Schule kommt, mindestens einmal in der Woche. Aber dies muss gewährleistet sein, ohne dass die Ansteckungszahlen in Größenordnungen wieder steigen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Nun die Fraktion DIE LINKE, Kollege Gebhardt, bitte schön.

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Rico Gebhardt Die Linke

Vielen Dank, Herr Ministerpräsident, auch dafür, dass die Möglichkeit besteht, Fragen zu stellen; das ist neu in unserer Geschäftsordnung. Im Gegensatz zur AfD habe ich heute die Zeitung gelesen. Ihr Finanzminister hat angekündigt, dass einige Dinge im Koalitionsvertrag wohl infrage stehen. Teilen Sie die Auffassung, dass der Koalitionsvertrag jetzt wegen der Corona-Krise entweder neu verhandelt werden muss oder zumindest Abstriche gemacht werden? (Zuruf: Das steht doch im Koalitionsvertrag!)

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Michael Kretschmer

Wir haben einen sehr klugen Koalitionsvertrag, und wir haben darin Prioritäten gesetzt, die wichtig für dieses Land sind, die uns gemeinsam verbinden und die notwendig für ein gesundes, gutes gesellschaftliches Leben, für die Stärkung der Bildung und der Wissenschaft sowie des ländlichen Raumes und der Digitalisierung sind. An diesen Prioritäten halten wir fest. Der Finanzminister hat absolut recht, wenn er sagt, die Situation sei derzeit dramatisch. Wir haben gemeinsam vor einigen Wochen ein Kreditvolumen in Höhe von 6 Milliarden Euro ermöglicht, das wir hoffentlich nicht ausschöpfen müssen. Deshalb muss über diese Sache natürlich gesprochen werden. Aber uns verbindet, dass wir diese wichtigen Prioritäten für den Freistaat Sachsen umsetzen wollen. Das gilt selbstverständlich auch für das Sofortprogramm, das wir gemeinsam vereinbart haben; und wer einen Blick auf diese Maßnahmen wirft, wird sehen, dass sie wohlausgewogen und wichtige Inhalte sind, die wir gemeinsam realisieren wollen. Vielleicht wird das eine oder andere etwas später starten. Vielleicht fangen wir mit einer kleineren Maßnahme an, aber wir wollen die Maßnahmen realisieren. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Nun die Fraktion BÜNDNISGRÜNE; Frau Melcher, bitte schön.

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Christin Melcher GRÜNE

Vielen Dank. Herr Ministerpräsident, Sie haben jetzt schon einige Worte zur Notbetreuung und zur weiteren Öffnung verloren, die wir richtig und wichtig finden. Dazu eine spezielle Frage von mir, weil mich nahezu täglich mehrere Hilferufe, insbesondere von Alleinerziehenden, erreichen: Wird es dort eine weitere Öffnung für Alleinerziehende geben – Sachsen-Anhalt wird dies ja jetzt ab dem 4. Mai vollziehen – oder zumindest für Härtefälle, die vor allem Alleinerziehende betreffen?

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Michael Kretschmer

Wir sind nach wie vor im Modus Notbetreuung. Auch das gestrige Interview mit dem Dresdner Virologen, die Studien, die es gibt – fünf bis sieben Kinder, kein wechselndes Personal –, das ist das, was wir in der überwiegenden Zahl der Fälle in Sachsen realisieren können, und die Anzahl der Gruppen, die ihre Kinder in die Notbetreuung geben können, nimmt zu. Es sind über 100 000 Kinder aus Familien mit Alleinerziehenden, deshalb wäre dieser Schritt – absolut eins zu eins – zu viel. Aber wir werden zum 4. Mai wieder dafür sorgen, dass es ein größerer Teil von Menschen und Kindern aus dieser Gruppe ist, der diese Möglichkeit erhält. Mir war auch wichtig, dass die Gruppe der integrativ beschulten und betreuten Kinder eine stärkere Möglichkeit zum Zugang hat. Ich wünsche mir sehr, dass wir am 25. Mai weiter sind und nicht mehr über das Prinzip Notbetreuung reden müssen, sondern einen Weg finden, ab dem 25. Mai in Kindergärten und Kinderkrippen wieder in einen Regelbetrieb zu kommen. Aber das muss, ähnlich wie bei den Schulen, organisiert werden. Es müssen trotzdem kleinere Gruppen sein. Vielleicht kann man das maßvoll erweitern und über fünf bis sieben hinausgehen auf zehn. Wie kann man das organisieren? Kann man das am Tag teilen?, usw. Dafür wird die Zeit jetzt ganz intensiv genutzt. Wir können diesen Weg im Freistaat Sachsen gehen, denke ich, auch etwas frühzeitiger als andere Bundesländer, da wir derzeit eine sehr geringe Anzahl von Infektionen haben. Diese Chance wollen wir nutzen, um das Leben für die Menschen im Freistaat Sachsen auch angenehmer und einfacher zu machen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Nun die Fraktion SPD; Frau Friedel, bitte schön.

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Sabine Friedel SPD

Vielen Dank. Herr Ministerpräsident, zum Thema Kita, aber auch zum finanziellen Aspekt: Es ist erfreulicherweise sehr schnell gelungen, gemeinsam mit den Kommunen als Land eine Regelung zu finden, damit Elternbeiträge nicht gezahlt werden müssen. Aber diese Regelung harrt ihrer Fortsetzung. Wie ist dort der aktuelle Stand?

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Michael Kretschmer

Etwas, das wir gemeinsam vereinbart haben und was der Koalition wichtig war, ist, dass es bis zum 20. April – hierbei muss man immer sehen: die Zahl der Kinder, die seitdem in der Notbetreuung waren, war deutlich geringer – überhaupt keine Elternbeiträge, für kein Kind, gegeben hat. Die Vereinbarung mit dem Städte- und Gemeindetag sowie dem Landkreistag besagt, dass seit dem 20. April diejenigen Elternbeiträge zahlen, die ihre Kinder auch tatsächlich in der Betreuung im Kindergarten haben. Diese Regelung läuft bis zum 3. Mai. Mein Wunsch ist – das werden die Gespräche zwischen dem Finanzministerium und der kommunalen Familie morgen hoffentlich ergeben –, dass wir für die Zeit nach dem 3. Mai eine ähnliche Regelung bis zum Zeitpunkt der Regelbetreuung schaffen, die dann hoffentlich ab dem 25. Mai wieder möglich ist. Ich sage das auch vor dem Hintergrund der Zusage der Bundesregierung, die kommunale Ebene, aber auch die Länder mit den Kosten nicht alleinzulassen. Ein großer Teil der Kosten besteht auch im Bereich der Kinderbetreuung, aber es ist aus meiner Sicht auch richtig, dass jene, die nicht die Möglichkeit haben, ihre Kinder in die Betreuung zu geben und deshalb zu Hause bleiben müssen, oder in anderer Weise Kosten haben, nicht auch noch die Beiträge ganz oder teilweise bezahlen müssen. Wenn alles richtig läuft, werden wir dazu am morgigen Tag eine Vereinbarung treffen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. – Damit wäre die erste Runde beendet. Wir gehen nun in die zweite Runde. Es beginnt wiederum die CDU-Fraktion. Herr Markert, bitte schön.

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Jörg Markert CDU

Vielen Dank. Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Ich habe folgende Frage zum Tourismusbereich; Sie haben es vorhin schon kurz angesprochen: Welche Vorhaben und Unterstützungsmaßnahmen plant die Staatsregierung für die Zeit nach der Corona-Krise, und welche konkreten Forderungen hat der Freistaat Sachsen an den Bund mit Blick auf die Tourismusbranche? – Vielen Dank.

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Michael Kretschmer

Wir haben gemeinsam mit Wirtschaftsminister Dulig ein Paket von Punkten erarbeitet, die darauf beruhen, dass uns der sächsische Gastronomie- und Hotellerie-Verband, die Szene, viele, die wir auch persönlich kennen, beraten haben. Dazu gehört zuallererst die Senkung der Mehrwertsteuer. Wir sind froh darüber, dass wir das gemeinsam durchsetzen konnten. Ich habe die klare Erwartung, dass diese Regelung nicht nach einem Jahr endet, sondern auch darüber hinaus fortgesetzt wird, dass es einen Verlustrücktrag gibt, dass also die Gewinne des vergangenen Jahres mit den Verlusten dieses Jahres verrechnet werden können. Das ist eine wichtige Maßnahme. Aber auch die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ist nicht für den Gastronomiebereich allein, aber auch für ihn ein wichtiger Punkt, für den wir gemeinsam eintreten. Wir hoffen, dass am 25. Mai die Gastronomie unter klaren Regeln wieder arbeiten kann – die Branche hat viele Vorschläge dazu gemacht – und wir im Nachgang dazu wieder zu einem touristischen Verkehr kommen. Das Entscheidende ist, dass wir uns genau anschauen, welche Hotspots sich entwickeln werden, und – das ist ein Beispiel aus anderen europäischen Ländern, aber auch aus anderen Ländern der Welt – schauen: Wo gibt es eine Zunahme der Infektion? Dort muss man schnell eingreifen. Dort müssen Restriktionen und möglicherweise auch Reisebeschränkungen greifen. Aber wir wollen das nicht für das ganze Land, auch nicht für ein einzelnes Bundesland. Das ist unser Ziel. Wenn wir beim Thema Tourismus sind, dann sind wir auch schnell beim Thema Wirtschaft. Ich will Ihnen noch einmal deutlich sagen, dass gerade der Bereich der Automobilindustrie, der in der vergangenen Debatte eine Rolle gespielt hat, eine der zentralen Rollen in unserem Land spielt. Die Automobilindustrie reißt entweder die gesamte Wirtschaft Deutschlands nach oben, oder sie reißt sie mit nach unten; und in dieser Zeit ist die Begeisterung und die Bereitschaft, ein neues Auto zu kaufen, aus verständlichen Gründen sehr gering. Deshalb ist es Unfug zu sagen: Helfen Sie der Branche, indem Sie eine Straße sanieren. Sondern wir brauchen jetzt schnell Impulse, damit die Menschen wieder Zutrauen haben. Im Freistaat Sachsen sind es 100 000 Arbeitsplätze, die mit der Automobilindustrie zusammenhängen. Je schneller dieser Bereich wieder ins Arbeiten kommt, desto besser. Deshalb treten wir dafür ein, dass es auf Bundesebene zu solchen Regelungen kommt. Ich bin Winfried Kretschmann, Markus Söder und Stephan Weil sehr dankbar, dass sie das Heft des Handelns in die Hand genommen haben und es den Automobil-Gipfel in dieser Zeit gibt. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Nun die AfD-Fraktion; Herr Schaufel, bitte schön.

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Frank Schaufel AfD

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Die Corona-Testkapazitäten in Sachsen liegen mittlerweile bei 10 000 pro Tag. Die Zahl hat sich innerhalb von zwei Wochen verdoppelt. Hierfür muss ich meinen Dank – meine Fraktion wird mir das nachsehen – an Frau Köpping richten. Sie hat das Versprechen eingehalten. (Heiterkeit des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Aber warum werden die Möglichkeiten nur zu 30, 40 % genutzt? Wie kann es sein, dass ein Drittel der Corona-Opfer in Alten- und Pflegeheimen zu beklagen ist – dort, wo die größte Risikogruppe zu finden ist? Müsste hier nicht schnell durchgetestet werden? Wäre es – auch vor dem Hintergrund der weiteren Schulund Kita-Öffnungen – jetzt nicht notwendig, ausreichend mobile Teststationen einzusetzen? Danke.

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Michael Kretschmer

Vielen Dank für diese Frage. Sie hat uns in vielen Punkten über mehrere Wochen beschäftigt. Wir haben eigene Regelungen getroffen, die über die des Bundes und der Gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen und damit auch zu unseren Lasten gehen, weil wir auf Nummer sicher gehen wollen. Aber der Vorschlag – diesen haben Sie genannt und ich in ähnlicher Weise auch –, jetzt auf Vorsorge zu testen, bringt uns keine Sicherheit, leider, sonst würden wir es auch tun, weil es am Ende so ist, dass man heute negativ getestet werden kann, also als gesund gilt, aber morgen schon wieder als krank. Es ist also immer nur eine Momentaufnahme. Das ist der Unterschied zu einem Antikörpertest, der, wenn er am Ende vorliegt, tatsächlich sagt: Diese Person hat so viele Antikörper entwickelt, sie kann nicht mehr krank und damit auch nicht zum Überträger werden. So weit ist die Medizin, die Wissenschaft nicht, deshalb haben wir davon abgesehen, eine Reihenuntersuchung durchzuführen, die uns nur für einen Tag Sicherheit bringt. Aber durch ein kluges Studienkonzept, mit Lehrern, Polizisten sowie auch in Altenheimen Tests durchzuführen, ist richtig. Vielleicht ein Beispiel hierzu: Wir haben in Leipzig auf Initiative des dortigen Gesundheitsamtes mehrere Altenheime getestet, und es waren am Ende alle gesund. Es kann aber trotzdem Tage später wieder zu einem Ausbruch kommen. Daher bringt dieses Instrument leider nicht die Sicherheit, die man sich davon erhofft. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Nun die Fraktion DIE LINKE; Frau Feiks, bitte schön.

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Antje Feiks Die Linke

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Derzeit melden sich viele Initiativen und Unternehmen dahin gehend zu Wort, dass sie konkrete Vorschläge unterbreiten, wie anhand der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts ihre Einrichtungen Stück für Stück wieder öffnen können. Die Staatsregierung hat in dem gesamten Prozess auch stark auf die Komponente gesetzt, dass wir mit dem Engagement aller die Krise bewältigen können. Gibt es seitens der Staatsregierung Pläne, um die Exit-Strategien breiter angelegt zu diskutieren, die Vorschläge aufzunehmen – sprich: die Menschen einzubinden –, um aus diesem Krisenbewältigungsprozess einen gemeinsamen gesellschaftlichen Lernprozess zu gestalten?

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Michael Kretschmer

Es ist so, wie Sie sagen: Man braucht eine Basis. Man braucht diejenigen, die in diesen Bereichen arbeiten, und auf diese müssen wir uns stützen. Als Beispiel mögen an dieser Stelle vielleicht einmal die Friseure herhalten, die sich wirklich intensiv Gedanken gemacht und ein sehr klug ausgearbeitetes Konzept gemeinsam mit ihrer Berufsgenossenschaft auf den Weg gebracht haben, das die Grundlage für die Öffnung der Geschäfte am Montag ist. Ein ähnliches Konzept brauchen wir für die Gastronomie, für die Freizeitparks und die Schausteller. Ein ähnliches Konzept haben wir im Bereich des Einzelhandels, nach dem bereits jetzt gearbeitet wird, und so würde ich versuchen, dies auch an andere Bereiche zu adressieren, die heute noch als sehr kritisch angesehen werden, beispielsweise Freibäder, Fitnessstudios oder andere Bereiche. Es muss uns immer darum gehen, nicht Dinge komplett auszuschließen, sondern gemeinsam zu überlegen, unter welchen Voraussetzungen ein Betrieb, eine Arbeit möglich ist, und es wird sicher so sein: Solange es diesen Impfstoff noch nicht gibt, solange es diesen Virus gibt, wird das Ganze nur maßvoll sein und muss immer wieder überprüft werden. Dann sind solche klinischen Studien richtig, folgende Kriterien genau zu überprüfen, wenn wir einen Bereich geöffnet haben: Was passiert dann? Dabei sind auch die örtlichen Gesundheitsämter sehr wichtig, damit sie uns immer wieder rückkoppeln: Woher kommen die Erkrankungen? Gibt es eine Zunahme in einem gewissen Bereich? Dann muss darauf reagiert werden. Diesen Prozess haben wir genauso aufgesetzt. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Nun die Fraktion BÜNDNISGRÜNE; Frau Kuhfuß, bitte schön.

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Kathleen Kuhfuß GRÜNE

Herzlichen Dank, Herr Ministerpräsident, für die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Im Bereich des Frauen- und Gewaltschutzes ist es uns innerhalb kürzester Zeit gelungen, ein Monitoring durchzuführen, wie die Kapazitäten in den Häusern aussehen, und nachzusteuern. Meine Frage lautet: Welche vorzunehmenden Maßnahmen sieht die Staatsregierung gemeinsam mit den Kommunen im Bereich Kinderschutz vor?

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Michael Kretschmer

Einrichtungen des Kinderschutzes und der Jugendhilfe sollen ab Montag öffnen können. Das war ein großer Wunsch von Frau Staatsministerin Köpping, aber auch der Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die in besonderer Weise darauf gedrängt haben. Das wollen wir zum Montag kommender Woche ermöglichen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Für die SPD Frau Kollegin Friedel, bitte schön.

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Sabine Friedel SPD

Vielen Dank. Wir haben schon viel über ganz unterschiedliche Institutionen, Unternehmen, Vereine und Ähnliche gesprochen, die in Schwierigkeiten geraten. Ich möchte gern das Stichwort Weiterbildungseinrichtungen anbringen. Auch diese haben momentan große Schwierigkeiten, mit Ihrem Modell zurechtzukommen. Welche Überlegungen gibt es dort zur Unterstützung?

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Michael Kretschmer

Vielleicht ist das der Punkt, noch einmal darauf hinzuweisen: Es muss uns neben der Frage „Welches Schutzkonzept gibt es im Einzelnen?“ auch darum gehen, dass wir eine Möglichkeit haben, die Maßnahmen erst einmal wirken zu lassen und zu überprüfen. Seit dem 20. April sind noch nicht einmal zwei Wochen vergangen, und deshalb jetzt einen, wie ich finde, großen Umfang zum 4. Mai, der noch einmal möglich ist – – Wir haben ein Infektionsgeschehen, das etwa ein Zehntel dessen von Baden-Württemberg ausmacht, deshalb können wir etwas schneller vorangehen und auch etwas mutiger sein. Aber ich werbe dafür – so werden wir das als Staatsregierung auch vereinbaren –, dass wir uns die Zahlen des Monats Mai genau anschauen und wie sie sich entwickeln, und erst danach den nächsten Schritt machen. Dazu gehören auch die Weiterbildungseinrichtungen und die Musikschulen, die ebenfalls einen wichtigen kulturellen Beitrag leisten. Hierbei ist es uns gelungen, auch durch Ihre Unterstützung im Sächsischen Landtag, einen Schutzschirm zu schaffen und aufzuspannen. Aber je weniger wir ihn in Anspruch nehmen und je mehr wir den Menschen die Möglichkeit geben, selbst wieder aktiv zu sein, desto besser ist es natürlich. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Damit hätten wir auch die zweite Runde absolviert. Wir könnten jetzt in eine dritte Runde gehen. Für die CDU-Fraktion Kollege Dierks, bitte schön.

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Alexander Dierks CDU

Vielen Dank. Ich möchte den Fokus noch einmal auf die Krankenhausinfrastruktur lenken. Gerade zu Beginn der Pandemie war eine der größten Diskussionen: Wie rüsten wir unsere Krankenhausinfrastruktur, um mit einer zu erwartenden hohen Zahl von Erkrankten umzugehen? Vielleicht könnten Sie auf die Thematik des Ausbaus eingehen, gerade auch beim Thema Beatmungskapazitäten, aber auch die sich anschließende Fragestellung streifen, wie wir es jetzt schaffen, die aufgeschobenen Operationen nachzuholen, die wir ja bewusst haben aufschieben lassen, um Kapazitäten freizuhalten, und die Krankenhäuser entweder schwerpunktmäßig oder auch in der Fläche wieder in den Normalbetrieb zurückzuführen?

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Michael Kretschmer

Zu den großen Erfolgen, die wir auch in die Zukunft weitertragen wollen, gehört eine enge Abstimmung und Kooperation mit der sächsischen Krankenhauslandschaft, wie wir sie aus keinem anderen Bundesland kennen und erlebt haben. Wir haben es mit dem Leiter des Universitätsklinikums hier in Dresden, Herrn Prof. Albrecht, seinem Kollegen in Leipzig, Herrn Josten, sowie dem Leiter des Krankenhauses in Chemnitz, Herrn Balster, geschafft, eine enge Abstimmung in diesen drei Regionen zu haben und damit auch eine Interaktion: Welches Krankenhaus hat besonders viele Fälle? Wo muss man vielleicht unterstützen? Wo kann man gegenseitig Schutzausrüstungen liefern? Wo kann man Patienten miteinander austauschen und muss mithelfen? Das ist ein großer Erfolg. Wir haben die Anzahl der intensivmedizinischen Betten und der Beatmungstechnik um 50 % erhöht. Das ist etwas, das uns Sicherheit gibt, weswegen wir – das geschieht bereits – den Krankenhäusern raten und sie in die Lage versetzen, mehr Routineoperationen durchzuführen. Es ist die allgemeine Erwartung, dass das Virus in den Sommermonaten weniger stark ausgeprägt sein wird. Ich will aber auch sagen: Weniger heißt nicht null. Wer die Zeitungen und die Medien verfolgt, wird sehen, dass es an vielen Stellen jetzt auch größere Ausbrüche gibt: ein Schlachthof mit 300 Infizierten, eine Grillfeier mit 15 Beteiligten. Wir haben die Krankenhaussituation in Niesky erlebt. Es sind also nicht null. Es braucht diesen Abstand, es braucht den Mundschutz, und es wird vor allem so sein, dass wir, wenn der Impfstoff bis zum Ende des Sommers – im Herbst – nicht vorhanden ist, wieder eine deutliche Zunahme erleben werden. UVLicht und Hitze haben schon eine Wirkung – zumindest sagt das die Wissenschaft in der Mehrheitsmeinung – auf das Coronavirus. Deshalb gilt es, vorbereitet zu sein, die Kapazitäten oben zu halten, sie aber trotzdem auch für die Regelbehandlung stärker zu nutzen. Das ist miteinander so vereinbart und findet bereits statt. Die Finanzierung des Bundes hilft dabei, auch bei den leerstehenden Betten, und stärkt den Krankenhäusern ökonomisch den Rücken. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Nun die AfD-Fraktion; Herr Teichmann, bitte schön.

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Ivo Teichmann AfD

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Meine Frage richtet sich auf den Bereich Tourismus. Welche Überlegungen liegen zugrunde – auch unter dem Gesichtspunkt Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes –, Ferienwohnungen für touristische Gäste auch heute noch geschlossen zu halten und ihnen keine Perspektive zu geben? Im Vergleich dazu ist eine Familie, die sich zu Hause, in ihren vier Wänden, in ihrer Wohnung aufhält, aus meiner Sicht genauso wenig gefährdet, wenn sie – unter Einhaltung der Hygienestandards – in einer Ferienwohnung ist.

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Michael Kretschmer

Zunächst einmal: Perspektive möchte ich schon geben. Die Perspektive besteht im 25. Mai. Wir würden gern die Entscheidung Gastronomie – Hotellerie – Beherbergungsgewerbe nach einheitlichen deutschen Kriterien treffen: Wie viel Abstand soll es geben? Wie viele Tische, wie viele Plätze darf es pro Quadratmeter geben? Geht es um Selbstbedienung in der Gastronomie? Hilft das wirklich? Hilft es im Beherbergungsgewerbe, nur das Essen auf die Zimmer zu bringen? Muss man Büfetts verhindern? Diese Fragen werden in den kommenden zwei Wochen mit Sicherheit beantwortet. Das gibt uns die Möglichkeit, im Freistaat Sachsen möglicherweise, wie auch an anderen Stellen, etwas eher zu entscheiden und Dinge in Gang zu setzen als Bayern oder Baden-Württemberg. Das geschieht dann, wenn bei uns die Zahl der Infektionen weiterhin so niedrig ist, wie sie jetzt ist. Warum der Bereich der Gastronomie, der Hotellerie, des Tourismus so sensibel ist, erschließt sich auch anhand der Erfahrungswerte und des Rückblicks auf die regionalen Gesundheitsämter. Ganz allgemein kann man sagen: In einem Baumarkt hat sich noch niemand angesteckt, in der Gastronomie sehr, sehr viele Menschen. Deshalb brauchen wir hierfür klare Kriterien. Beim Reisen stellt sich die Frage: Kommt es damit in Sachsen zum Eintrag von Erkrankten aus Hochrisikogebieten, die es auch in Deutschland jetzt wieder in zunehmendem Maße geben wird? Das müssen wir verhindern, und deshalb ist die Perspektive der 25. Mai. Ich hoffe, dass wir im Vorfeld diese Entscheidung treffen können und sie ab dem 25. Mai auch wirkt. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Nun die Fraktion DIE LINKE; Herr Gebhardt, bitte schön.

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Rico Gebhardt Die Linke

Vielen Dank. Herr Präsident! Herr Ministerpräsident! In Sachsen-Anhalt wurden durch die Gesundheitsämter Gesundheitsdaten an die Polizei übermittelt. Können Sie für Sachsen ausschließen, dass so etwas passiert ist?

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Michael Kretschmer

Nein, das kann ich nicht. Ich kenne den Fall nicht, deshalb bitte ich Sie um Verständnis, dass ich diese Frage nicht beantworten kann. Bei der Bekämpfung der Pandemie ist entscheidend, dass man, wenn ein Erkrankungsfall auftritt, diesen schnell erkennt und schnell zurückverfolgen kann: Mit wem war diese Person in Kontakt? Das ist eine Aufgabe der öffentlichen Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Frauen und Männer, deren Zahl in den vergangenen Wochen deutlich verstärkt worden ist, leisten eine hervorragende Arbeit. Sie werden zum Teil auch von Mitarbeitern aus anderen Bereichen unterstützt. Vieles funktioniert mit Quarantäne, vieles funktioniert auch mit dem Projekt der Testung. Dies gilt für uns als wichtigstes Instrument zur Bekämpfung dieser Pandemie. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, Herr Lippmann.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Vielen Dank. Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident! In den letzten Wochen ist deutlich geworden, dass die Verfassungs- und Verwaltungsgerichte insbesondere dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, aber auch der freien Religionsausübung ein immer stärkeres Gewicht – auch mit Blick auf die unbekannte Fortdauer der Maßnahmen – geben. Daher die Frage an Sie: Welche Maßnahmen zur weitgehenden Wiederherstellung der Versammlungsfreiheit im Freistaat Sachsen und zur Ausübung der Religionsfreiheit, insbesondere bei den Gottesdiensten, plant die Staatsregierung? (Carsten Hütter und

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Michael Kretschmer

Auch diese Maßnahmen sind getroffen worden, um die gegenseitige Ansteckung zu verhindern. Das ist der einzige Grund. Deshalb können sie auch in dem Maße gelockert werden, wie sich die Gefahr reduziert. Dies ist bereits geschehen und wird ab dem 4. Mai in noch stärkerem Umfang möglich sein – bei der Anzahl der Besucher in Gottesdiensten, in Freiluftgottesdiensten noch einmal mehr. Auch Regelungen für Versammlungen und politische Veranstaltungen werden wir am 4. Mai treffen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Nun die SPD. – Kein Bedarf mehr. Dann beginnen wir wieder von vorn. Die CDU? – Auch nicht. Die AfD? – Ja. Herr Gahler, bitte schön.

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Torsten Gahler AfD

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Gibt es ein besonderes Notfallkonzept für Kinderheime? Für verschiedene Einrichtungen haben wir gesagt, es gibt Konzepte für Pflegeeinrichtungen etc. Wie sieht es bei Kinderheimen aus? Ist dort etwas geplant oder schon in der Pipeline?

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Michael Kretschmer

Für den Fall, dass dort eine Erkrankung ausbricht, haben wir klare Regeln, die sich an denen von Krankenhäusern und Pflegeheimen orientieren. Das Personal würde in heimische Quarantäne gesetzt werden. Wir würden das Heim an sich in Quarantäne setzen und Personal zuführen, das mit Mundschutz arbeitet und deshalb kein Ansteckungsrisiko hat. Gott sei Dank ist uns das bisher erspart geblieben, und wir hoffen, dass es so bleibt. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Nun die Fraktion DIE LINKE; Herr Gebhardt, bitte schön.

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Rico Gebhardt Die Linke

Ich habe noch eine Frage, die auch etwas mit Sachsen-Anhalt zu tun hat. Darüber wissen Sie aber wahrscheinlich mehr Bescheid. Mich hat Ihre Pressekonferenz gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt etwas überrascht. Ich hatte ein wenig das Gefühl: Ist das jetzt die Aufkündigung der gemeinsamen Verabredung mit der Bundeskanzlerin, dass die Länder gemeinsame Verabredungen treffen – denn dies war jetzt eine individuelle Verabredung –, auch wegen der Zoos? Ich meine, es gibt auch in Erfurt einen Zoo, und Sie hätten sich auch mit Herrn Ramelow treffen können.

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Michael Kretschmer

Das stimmt, Herr Gebhardt. Es war jetzt nicht das Ziel, Sie zu überraschen; umso mehr freue ich mich, dass es mir gelungen ist. (Heiterkeit des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Der Kollege Dr. Haseloff ist genauso wie Bodo Ramelow oder Dr. Dietmar Woidke für uns im Freistaat Sachsen Gesprächspartner, mit denen wir uns regelmäßig abstimmen. Hier war es vor allem auch der Wunsch, in Mitteldeutschland, im Verhältnis Leipzig – Halle zu ähnlichen Regelungen zu kommen, und wir haben einen Austausch, der das beiderseitige Lernen beinhaltet. Wir hatten hier – ich sage es noch einmal – ein Erkrankungsgeschehen, das um ein Vielfaches höher war als in Sachsen-Anhalt. Sachsen-Anhalt ist zum Glück eines der Länder, die am wenigsten betroffen waren, und hat nur einige wenige Hotspots. Dort war die Frage für uns interessant: Wie geht man mit diesen Hotspots um? Wie riegelt man sie ab? Wie schafft man es dort, dass es die Gesundheitsämter nachverfolgen können? Welche Rolle können technische Hilfsmittel dabei spielen? Auf der anderen Seite hat der Zoo in Halle die Möglichkeit bekommen, etwas voranzugehen. Er hat ein sehr kluges Besucherkonzept mit Online-Anmeldung, und er hat es geschafft, Warteschlangen zu vermeiden. Das war für uns wichtig. Herr Junhold aus Leipzig war ebenfalls anwesend und hat es sich angeschaut. Wir müssen aus solchen Maßnahmen lernen, um Dinge möglich zu machen und schneller voranzugehen. Es war ein gutes Gespräch, und Fortsetzung ist garantiert. Zweiter Vizepräsident André Wendt: BÜNDNISGRÜNE – noch eine Frage dazu? – Gut. Wir haben jetzt noch knapp vier Minuten. Gibt es weitere Fragen? – Herr Dierks.

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Alexander Dierks CDU

Vielen Dank. Ich würde gern das Thema Schutzausrüstung ansprechen – sicher neben der Frage der Kapazitäten im Gesundheitswesen eines der wesentlichsten. Vielleicht können Sie noch einmal ein Schlaglicht darauf werfen, wie sich dabei das Thema Beschaffung in den letzten Wochen entwickelt hat und was gerade die regionale Wirtschaft in diesem Bereich beitragen kann und bereits beiträgt?

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Michael Kretschmer

Wenn man sich überlegt, dass eine normale Community-Maske, eine einfache OP-Maske in China vielleicht 4 oder 5 Cent kostet, und das, was wir heute hier verwenden, in der Produktion gut und gerne 1 Euro oder 1,50 Euro kostet, dann sieht man auch, welchen Vorteil die Globalisierung, die Arbeitsteilung auf der einen Seite für uns bedeutet. Aber auf der anderen Seite sehen wir an dieser aktuellen Situation auch, welche Probleme auftreten können, wenn dieser internationale Markt gestört wird. Wir waren in großer Sorge und haben durch ein gutes gemeinsames Agieren von Sozial- und Innenministerium eine Struktur aufgestellt, die im Wesentlichen vom Polizeibeschaffungsamt geführt worden ist. Wir haben Großunternehmen wie Porsche gewonnen, uns ihr Know-how, ihre unmittelbare Präsenz in China nutzbar zu machen, sodass wir heute über wesentlich größere Stückzahlen von Lieferungen sprechen können als noch vor vier Wochen und wir uns sicher sind, dass das, was an Material geliefert wird, auch der Qualität entspricht, die wir brauchen; denn auch das ist heute ein großes Problem. Man muss auch den Abgeordneten im Sächsischen Landtag – und ich will das an dieser Stelle tun – herzlich danken. Ein großer Teil von Ihnen hat Vorschläge gemacht und Hinweise gegeben von Partnern, von Unternehmen, die aus Sachsen oder aus anderen Regionen kommen und über Schutzgüter oder über Verbindungen nach China verfügen. Von den Hinweisen, die gegeben worden sind, hat sich nicht einmal die Hälfte in einer Bestellung realisieren können, und das zeigt die Dramatik der Situation. Wir sind im Tagesordnungspunkt Wahl der Mitglieder und Stiftungsrat der Sächsischen gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 4 des Sächsischen Landesstiftung Drucksache 7/2096, Drucksache 7/1918, Frau Buddeberg, Sie haben das Wort, bitte schön.

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Sarah Buddeberg Die Linke

Vielen Dank. Herr Präsident, ich möchte für meine Fraktion darum bitten, dass wir über die beiden Wahlvorschläge nach Fraktionen getrennt abstimmen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Von der Fraktion DIE LINKE wird begehrt, dass wir über die Wahlvorschläge der Fraktionen getrennt abstimmen. Ich rufe die Namen einzeln auf, und wir stimmen dann über jeden einzeln ab. Das Gesetz über die Errichtung der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt schreibt in § 8 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 und 2 der Satzung der Sächsischen Wesentlichen von Fehllieferungen verschont geblieben, die nicht der Qualität entsprochen haben. Bei anderen Ländern ist das anders gewesen. Wir sind, glaube ich, an dieser Stelle über den höchsten Berg und arbeiten an einem Konzept für die Lagerhaltung, sodass wir zum Herbstbeginn über ein so gefülltes Lager verfügen, dass wir dann anders agieren können, sollten sich die Zahlen wieder erhöhen. Aber eines, meine Damen und Herren, müssen wir immer mit in Betracht ziehen: Mit dem Ende des Sommers, mit dem Beginn der kalten, dunklen Jahreszeit wird es zu einer Zunahme von Erkrankungen kommen, wenn kein Impfstoff vorhanden ist. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Zeitdauer der Befragung der Staatsregierung ist abgelaufen. Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Bevor wir in den nächsten Tagesordnungspunkt einsteigen, möchte ich mich im Namen des gesamten Landtags recht herzlich bei den Gebärdendolmetschern bedanken. Vielen, vielen Dank für Ihre hervorragende Arbeit! (Beifall bei allen Fraktionen) Ich rufe auf stellvertretenden Mitglieder im Landesstiftung Natur und Umwelt Gesetzes über die Errichtung der Natur und Umwelt Wahlvorschlag der Fraktion CDU Wahlvorschlag der Fraktion AfD Landesstiftung Natur und Umwelt vor, dass durch den Sächsischen Landtag zwei Mitglieder und zwei stellvertretende Mitglieder für den Stiftungsrat der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt gewählt werden. Nach § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist bei Wahlen, die durch den Sächsischen Landtag vorzunehmen sind, für die Feststellung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen grundsätzlich das Höchstzahlverfahren nach d‘Hondt zugrunde zu legen. Das Vorschlagsrecht haben somit für je ein Mitglied und je einen Stellvertreter die Fraktionen von CDU und AfD. Die Wahlvorschläge liegen Ihnen in der Drucksache 7/2096 für die Fraktion der CDU und in der Drucksache 7/1918 für die Fraktion der AfD vor. Als Mitglieder im Stiftungsrat der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt werden die Abgeordneten Andreas Heinz, Mitglied des Landtags, und Thomas Brandl, Mitglied des Landtags, vorgeschlagen und als stellvertretende Mitglieder die Abgeordneten Lars Rohwer, Mitglied des Landtags, und Jörg Dornau, Mitglied des Landtages. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt; allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden. Ich frage die Fraktionen: Widerspricht eine Fraktion oder ein Abgeordneter der Abstimmung per Handzeichen? – Das sehe ich nicht. Dann können wir per Handzeichen darüber abstimmen. Es ist beantragt worden, über die Wahlvorschläge einzeln abzustimmen. Ich rufe die Kandidaten einzeln auf und beginne mit dem Wahlvorschlag der Fraktion der CDU. Wer für das Mitglied Andreas Heinz stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist Andreas Heinz als Mitglied des Stiftungsrates einstimmig gewählt worden. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall bei der CDU) Wir kommen nun zum Wahlvorschlag der AfD-Fraktion. Wer dem Mitglied Thomas Prandl die Zustimmung geben möchte, denn bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist Thomas Prandl bei einigen Gegenstimmen, einigen Enthaltungen, Tagesordnungspunkt Aktuelle Aktuelle Wo geht die Reise hin? Sachsens Antrag der Die Verteilung der Gesamtredezeit hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 19 Minuten, AfD 20 Minuten, DIE LINKE 8 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 7 Minuten, SPD 6 Minuten und die Staatsregierung 10 Minuten, wenn gewünscht. Zunächst hat die Antragstellerin das Wort. Ich übergebe an die AfD-Fraktion. Herr Kumpf, bitte schön.

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Mario Kumpf AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Uns allen gemeinsam ist bewusst, dass wir in Zeiten leben, welche so manche schwere Stunde der vergangenen Jahrzehnte in unserem Land in den Schatten stellt. Die Corona-Krise wird in die Geschichte eingehen. Aber das nicht nur wegen des Virus COVID-19 selbst, sondern auch wegen der verfehlten sächsischen Kenia-Politik, die den wirtschaftlichen Totalausfall im Tourismussektor billigend in Kauf genommen hat. Ich bin gespannt, welche Überschriften in den nächsten 50 oder 100 Jahren auf Büchern zu finden sind, wenn man die aber mit Mehrheit des Landtags ebenfalls als Mitglied des Stiftungsrates gewählt worden. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall bei der AfD) Wir kommen nun zu den stellvertretenden Mitgliedern. Hierzu gibt es den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion, wie bereits angesprochen. Vorgeschlagen wird Lars Rohwer. Wer diesem Vorschlag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch nicht. Damit ist Lars Rohwer als stellvertretendes Mitglied einstimmig gewählt worden. Herzlichen Glückwunsch! Wir kommen zum letzten Wahlvorschlag, dem der Fraktion AfD. Als stellvertretendes Mitglied ist Jörg Dornau vorgeschlagen worden. Wer diesem Wahlvorschlag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Gegenstimmen und wenigen Stimmenthaltungen ist Herr Dornau mit Mehrheit gewählt worden. Herzlichen Glückwunsch zur Wahl! (Beifall bei der AfD) Ich frage, ob einer der Gewählten die Wahl nicht annehmen möchte. – Das sehe ich nicht. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen. Wir kommen zum Stunde Debatte Tourismus und die Corona-Krise Fraktion AfD Archive und Büchereien in unserem Land durchforstet. Ein Buch werden Sie bestimmt alle finden; es ist das Buch aus dem Jahr 2020 im Regal „Geschichte und Tourismus“. Auf dem Klappentext des Buches ist zu lesen: „Das Gedicht der sterbenden Tourismusbranche“, welches mir von einem Unternehmer per E-Mail zugeschickt worden ist. Mit Erlaubnis des Autors möchte ich Ihnen dieses Kurzgedicht gern vortragen, damit auch Sie sich ein Bild davon machen können, welche Situation Sie hier zu verantworten haben. (Dr. Stephan Meyer, CDU: Ich denke, wir haben zu spät gehandelt?! Entscheiden Sie sich mal! –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Na was denn nun?) – Hören Sie einfach mal zu! Es ist, glaube ich, auch für Sie interessant. (Zurufe der Abg. Dr. Stephan Meyer, CDU, Rico Gebhardt, DIE LINKE, und Sabine Friedel, SPD) Die Einsamen, die Müden, die an Leib und Seele Frierenden, die, die Sehnsucht haben nach Menschen, die, bei denen im Auge Kerzenschein anfängt zu glänzen, aber auch die, die Behaglichkeit wollen, die nach einem Tag voll Arbeit dem Alltagsstress entrinnen wollen, sind herzlich willkommen in Tausenden von Lokalen, um Sorgen zu vergessen und sich zu erlahmen; doch derzeit für alle jene, die für Behaglichkeit bekannten Orte, bei denen, wo sich treffen Familien, Freunde und Verwandte, ist verwehrt das Altbekannte. Dort, wo sonst das Leben blühte, wo Gemeinschaft noch was zählt, ist jetzt die Zeit der letzten Stunde, wenn sich nicht sofort was dreht. (Zuruf des Abg. Dr. Stephan Meyer, CDU) Ein letztes Mal schließe ich die Tür und bete noch einmal zu Gott: Herr, schenk dem Kretschmer ein Gewissen, sonst bin ich nämlich morgen bankrott. (Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und Sabine Friedel, SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich spreche heute nicht nur als Abgeordneter des 7. Sächsischen Landtags zu Ihnen, ich spreche auch vertretend für alle Gastronomieund Hotellerie-Betriebe des Freistaates Sachsen. (Zurufe von der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Als gelernter Koch und Gastronom erlebe ich jeden Tag die Sorgen und Nöte in den Gaststätten und Restaurants, speziell in unserem Land. Seit nunmehr mehreren Wochen müssen die Gastronomiebetriebe und Veranstalter im Tourismussektor um ihre Existenzgrundlage, um ihren Betrieb bangen, weil sie ihn geschlossen halten müssen; was jeden Tag bedrohlichere Ausmaße annimmt. Auch unser Familienbetrieb, der seit dem Jahr 1906 so manches Hoch und Tief erlebt hat, kommt an seine finanzielle Belastungsgrenze. Schon die für den Tourismussektor wichtigen Feiertage im Jahr – in dem Fall die Osterfeiertage – sind verloren. Der 1. Mai, Muttertag und Himmelfahrt sollen folgen. (Zurufe von der CDU) Noch nie musste unser Familienbetrieb in über hundertjähriger Betriebszeit geschlossen werden, noch nie gab es Osterfeiertage, an denen nicht Hunderte Gäste im Biergarten und im Gastraum gesessen haben. (Zurufe von der CDU und der SPD) Noch nie war die Ungewissheit im Unternehmen so groß, wie und wann es überhaupt weitergeht. Noch nie war die Tourismusbranche in ihrer Existenz so bedroht wie heute. (Beifall bei der AfD) Sehr geehrte Kollegen, die Tourismuswirtschaft in Deutschland umfasst mit circa 4 000 Reiseunternehmen, circa 10 000 Reisebüros und mehr als 220 000 Betrieben im Gastgewerbe, drei Millionen direkt und 1,2 Millionen indirekt schaffenden Menschen einen Wirtschaftskreislauf, welcher am Laufen gehalten werden muss. Das sind beeindruckende Zahlen, wenn man die wirtschaftliche Bankrotterklärung der Regierung für den Tourismus sieht, weil die Betriebe der Tourismuswirtschaft noch knapp einen Monat geschlossen bleiben müssen – Ausgang offen. Ein Sprichwort besagt: Es ist nicht genug zu wissen, man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen, man muss auch tun, meine Damen und Herren auf den Regierungsplätzen. (Sören Voigt, CDU, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Kumpf, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Mario Kumpf AfD

– Nein, jetzt nicht. Jeder dritte Betrieb im Tourismussektor, speziell im ländlichen Raum, wird schließen müssen, wenn Sie als Regierende an Ihrem Irrweg festhalten. Es braucht herzhafte Unterstützung für den Tourismussektor und keine halbherzigen Floskeln wie „Wir schaffen das“. (Zuruf des Abg. Dr. Stephan Meyer, CDU) Welcher Maßnahmen es genau bedarf, darauf komme ich heute noch einmal zurück. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Herr Kumpf. Jetzt hat die CDU das Wort. Herr Markert, bitte schön.

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Jörg Markert CDU

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kumpf, wenn Sie sagen, dass die Regierung einen Totalausfall der Branche in Kauf genommen hat, dann frage ich mich natürlich: Warum hat die AfD-Fraktion in unserer letzten Sondersitzung im ICC der Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation für den Freistaat Sachsen aufgrund der Pandemie zugestimmt? Das passt doch nicht zusammen. (Beifall bei der CDU und der SPD) Wir können uns doch nicht hinstellen und sagen, das ist alles ganz anders, die Regierung fährt das Land runter und macht mutwillig irgendwelche Betriebe zu. So ist es nicht. Ich bitte schon darum, dass wir bei den Realitäten bleiben. Gleichwohl ist es heute ein Tag, an dem wir viel über Tourismus sprechen. Wir hatten heute früh die Demonstration der Reiseveranstalter und Reisebüros vor dem Haus. Wir erleben in diesen Tagen, wie vielfältig die Tourismus- und Reisebranche ist. Ich denke, es ist auch gut, dass wir das ein Stück weit mehr wahrnehmen als sonst; denn die Vielfältigkeit ist sehr groß. Ich denke zum Beispiel bei der Beherbergung nicht nur an Hotels und Gasthöfe, sondern wir haben auch die Jugendherbergen oder die christlichen Freizeitheime, bei der Mobilität an die Dampfbahnen oder an Caravaning, Bootstourismus, Campingplätze, Freizeit- und Kulturmöglichkeiten. Es zählen auch die Heilbäder dazu. Wir haben eine sehr vielfältige Branche, und nicht jeder in dieser Branche bekommt in diesen Tagen Gehör. Deswegen will ich noch einmal sagen, dass uns die Vielfältigkeit dieser Branche bekannt ist. Ich denke auf der einen Seite an die kleine Touristinformation mit ihrem Touristenführer und auf der anderen Seite auch an große Incoming-Partner wie die Flughäfen, die den Tourismus für uns mitgestalten und organisieren. Tourismus ist eine Querschnittsaufgabe, nicht nur im Einzelhandel, im Gastgewerbe, bei Zulieferbetrieben oder im Bereich von Dienstleistern. Was die Struktur des Tourismus angeht, sollte man vielleicht auch einmal erwähnen, dass über 50 % – nämlich 51 % – des Bruttoumsatzes in Sachsen durch Tagesreisen erwirtschaftet werden und 35 % im gewerblichen Bereich. An dritter Stelle steht dann schon der Bereich der Besuche von Freunden und Verwandten in Höhe von 8 %. Das ist ein Bereich, der sehr vom Tagestourismus abhängig ist. Deswegen muss es für uns im Fokus sein, wenn wir über Lockerungen reden. Corona hat die Branche insgesamt zum Stillstand gebracht. Stornierungen und ein Einbruch sind an der Tagesordnung. Das wissen wir alle. Krise heißt aber auch – wenn man sich nach den Zahlen des Ostdeutschen Sparkassenverbandes für März und April richtet – 2,6 Milliarden Euro Einbuße an Umsätzen allein in diesen zwei Monaten. Wir alle wissen nicht, wie lange die Reise noch dauert. In den ostdeutschen Destinationen ist Corona wie in ganz Deutschland ein großes Problem. Fakt ist: Diese Verluste sind nicht aufholbar, denn ein Schnitzel, was Sie nicht gegessen haben, und eine Übernachtung, die Sie nicht gebucht haben, kann man nicht einfach nachholen. Ich denke aber auch an die vielen Familienfeiern, an Hochzeiten und an Lebensereignisse, die geplant wurden und jetzt nicht stattfinden können. Dort hängen eine Menge Emotionen dran, und ich kann den Menschen in unserem Land nur sagen: Wir wissen das. Es tut uns leid, wie sich das jetzt entwickelt hat, aber der Maßstab ist momentan das Virus und die Suche nach einem Impfstoff. Das ist der Spagat, in dem wir uns bewegen. Ziel ist der Schutz der Gesellschaft und der Gesundheit der Menschen. Wir müssen das natürlich abwägen. Auf der einen Seite haben wir den Schutz der Gesundheit und auf der anderen Seite eine gewisse Mobilität und die Freiheit der Menschen, sich in der Öffentlichkeit zu bewegen und zu entscheiden, was man in seiner Freizeit macht. Das müssen wir abwägen. Wir wollen selbstverständlich zur Stärke des Tourismus zurückkehren, aber wir sollten uns nichts vormachen: Das ist ein langer Weg. Wir brauchen dafür sehr viel Geduld. Wenn wir Lockerungen vornehmen können und wenn wir auf einem guten Weg sind, dann wollen wir wieder gute Gastgeber sein und dahin zurückkehren, dass wir wie im letzten Jahr über 20 Millionen Übernachtungen und 8,2 Millionen Gästeankünfte hatten und das Kulturreiseland Nummer eins in Deutschland waren. Und ja, wir bekennen uns zum Tourismus als Wirtschaftsfaktor. Das erleben wir in diesen Tagen mehr als sonst. Das ist ein Bereich, für den die IHKs immer wieder gefordert haben, dass es ein Bekenntnis zum Tourismus als Wirtschaftsfaktor gibt. Wie kann man das machen? Wir müssen uns überlegen, welchen Weg man jetzt gehen kann. Dafür gibt es gute Vorschläge aus allen Tourismusbereichen, zum Beispiel vom Deutschen Tourismusverband. Man fordert bundeseinheitliche Grundsätze zum Einhalten von Schutz- und Hygieneregeln sowie Mindestabständen, zum Anlegen von Mundund Nasenschutz und zur Kundenlenkung. Alles Weitere will ich in der nächsten Runde ausführen. Danke. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Herr Markert. Nun die Fraktion DIE LINKE; Frau Feiks, bitte schön. (Die Rednerin spricht vom Saalmikrofon aus.)

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Antje Feiks Die Linke

Danke, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche gleich von hier aus. Eigentlich waren sich die Fraktionen dahin gehend einig, dass wir versuchen, das Plenum stattfinden zu lassen, aber nur Notwendiges und in kompakter Form zu diskutieren und uns darauf zu konzentrieren. Heute früh gab es eine Regierungserklärung zum Thema Wirtschaft. Warum hat die AfD dort nicht ihre Punkte gebracht? Das wäre der richtige Zeitpunkt gewesen. Ich habe heute Vormittag alles gesagt, was uns dazu auf dem Herzen liegt, und deshalb verzichten wir jetzt auf Redezeit. (Beifall bei den LINKEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Frau Feiks von der Fraktion DIE LINKE. Nun die Fraktion BÜNDNISGRÜNE; Herr Liebscher, bitte schön, an Mikrofon 4.

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Gerhard Liebscher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich möchte mich dem Antrag der LINKEN anschließen. Wir werden auf unsere Redezeit verzichten. Das meiste zu diesem Thema wurde bereits gesagt. – Danke schön. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Herr Liebscher. Nun die Fraktion SPD; Frau Friedel an Mikrofon 1, bitte schön.

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Sabine Friedel SPD

Vielen Dank, Herr Präsident! Frau Feiks hat schon ausgeführt: Vier der fünf Fraktionen im Landtag haben sich darauf verständigt, keine Aktuelle Debatte zu beantragen. Eine Fraktion hat es anders gesehen, obgleich das Thema heute früh nicht nur in der Fachregierungserklärung, sondern auch bei der Befragung der Staatsregierung ausführlich erörtert worden ist. Natürlich ist das Ihr Recht, aber wir bekommen hier wieder einmal vorgeführt, wie weit die Frage von Solidarität, Zusammenhalt und pragmatischem Vorgehen in der Krise am Ende wirklich tragfähig ist. Das ist auf allen Seiten dieses Hauses der Fall, auf einer aber nicht. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Frau Friedel von der SPD-Fraktion. Wir können jetzt in eine zweite Rederunde einsteigen. Ich beginne mit der einbringenden Fraktion, der AfD. Herr Teichmann, bitte schön.

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Ivo Teichmann AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: „Herr Präsident!“ – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Die Anrede heißt „Herr Präsident“!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Machen Sie weiter.

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Ivo Teichmann AfD

Wir debattieren heute im Rahmen der Aktuellen Stunde zum Thema „Stärkung des Tourismus, der Gastronomie und des Beherbergungsgewerbes während der Corona-Krise“. Als Vorsitzender des Tourismusvereins Elbsandsteingebirge ist mir die aktuelle und zugleich dramatische Situation im touristischen Gewerbe persönlich vertraut. Die touristischen Leistungsanbieter, insbesondere die Gaststätten und Beherbergungsgewerbetreibenden, brauchen nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern vor allem ein sofortiges Ende des Shutdowns. Die Gewerbetreibenden brauchen eine konkrete zeitnahe Perspektive, einen konkreten Stufenplan, den der Ministerpräsident bisher nicht geboten hat. Der weitere Entzug der Existenzgrundlage ist nicht mehr länger, auch nicht bis zum jetzt avisierten 25. Mai zu verantworten. Die Lage ist viel zu prekär. Zuletzt waren aus den Medien lediglich vage Deutungen auf eine eventuelle Wiedereröffnung der Gastronomie zwischen Himmelfahrt, also 21. Mai, und Pfingsten, 31. Mai, zu vernehmen. Heute nannte der Ministerpräsident vage das Datum 25. Mai. Konkretes war dabei leider nicht zu vernehmen. Das alles ist existenzbedrohend und unbefriedigend, nicht nur für die Unternehmen, sondern auch für die Tourismusregionen. Jeder Tag zählt. Warum lassen Sie sich, völlig unnötig, so viel Zeit zum Nachteil der Tourismusbranche? Völlig unzureichend ist die Informationspolitik der Staatsregierung bezüglich der Lockerungen der Beschränkungen der Wirtschaft gegenüber uns Landtagsabgeordneten. Das sei an dieser Stelle hier und heute deutlich gesagt. Wir leben von Presseinformationen, statt zeitnah direkt informiert zu werden. Auf die Antwort zu dieser berechtigten Kritik dürfen wir gespannt sein. Es gibt keine Rechtfertigung dafür, eine Ferienwohnung oder einen Biergarten weiter leer stehen zu lassen. Wo ist das erhöhte Infektionsrisiko bei Einhaltung der Hygienestandards? Diese Frage hat mir der Ministerpräsident leider vorhin nicht wirklich beantwortet, wenn Sie genau hingehört haben. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie verstehen es nur nicht, das ist das Problem!) Die Wiedereröffnung der Gaststätten und des Beherbergungsbetriebes ist unter strikter Wahrung der Hygieneregeln verantwortbar. Respekt bezüglich möglicher Infektion ist wichtig, aber Angst und Panik sind völlig unangemessen und der falsche Ratgeber. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie machen Panik!) Mut und Zuversicht sind gefragt. Österreich öffnet beispielsweise die Gastronomie am 15. Mai wieder und auch die touristische Gästevermietung wird Ende Mai wieder zugelassen. Für die sächsischen Touristiker und Unternehmer ist, wie schon erwähnt, jeder einzelne Tag zum Überleben wichtig. Die Tourismusbranche trifft es dabei besonders hart, weil die Kassen in der Hauptsaison nach der auszehrenden Nebensaison bisher nicht gefüllt werden können. Jeder dritte Betrieb ist nach Aussage des Branchenverbandes DEHOGA in Sachsen inzwischen existenzbedroht. Die Branche braucht betriebswirtschaftlich rentable Einnahmemöglichkeiten. Einen funktionierenden Tourismus muss man als ein sehr komplexes Gebilde begreifen. Viele verschiedene Anbieter touristischer Leistungen – vom Vermieter über den Gastronomen bis hin zu Freizeitanbietern – machen als Ganzes eine erfolgreiche Tourismusregion aus, wie es beispielsweise die Sächsische Schweiz ist. Diese ländliche Region lebt vom Tourismus. Das Sterben weiterer Gastronomiebetriebe und sonstiger touristischer Leistungsanbieter hat fatale Auswirkungen auf den Tourismus der Region. Nicht zuletzt wissen wir alle, dass die geschlossenen Einrichtungen nur selten einen Nachfolger finden, und es ist zudem so: Stirbt der Tourismus, stirbt auch die Region. Unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei staatlichen Eingriffen in eingerichtete Gewerbebetriebe ist es geboten, die Beschränkungen aus den dargelegten Gründen sofort zu lockern, wichtige Arbeitsplätze und Existenzen dabei zu sichern. Die AfD-Fraktion steht an der Seite der Tourismusbranche und wird jede Maßnahme unterstützen, welche der Branche schnell und spürbar hilft. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Herr Teichmann von der AfD-Fraktion. Für die CDU spricht nun Herr Kollege Markert, bitte schön.

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Jörg Markert CDU

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte kurz fortfahren. Wichtig ist natürlich in diesen Tagen auch – so wie heute früh –, dass wir mit den Branchen im Gespräch sind. Ich freue mich, dass die Gespräche auf Ebene der Staatsregierung laufen und dort auch aktiv koordiniert werden. Es ist wichtig, dass wir die Ideen und die Anregungen, die aus der Branche selbst kommen, aufnehmen. Wir haben im Koalitionsvertrag schon bestimmte Dinge zum Tourismus vereinbart, zum Beispiel, dass wir die Tourismusstrategie 2025 umsetzen wollen, die in mehrere Handlungsfelder aufgegliedert ist. Das hat alles noch seine Aktualität. Dort haben wir auch die Bereiche drin, dass wir die ländlichen Destinationen stärken wollen, die jetzt auch Unterstützung brauchen, genauso wie den Landestourismusverband oder die Tourismus Marketing Gesellschaft, die alle einen sehr guten Job machen. Insofern auch herzlichen Dank an dieser Stelle an alle Kolleginnen und Kollegen, die dort in dieser Branche tätig sind und den Tourismus stärken – vielen Dank! (Beifall bei der CDU und vereinzelt den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Wenn wir nach Berlin zur Bundesregierung blicken, so ist es richtig, die Mehrwertsteuer in diesem Bereich auf 7 % zu senken. Das hilft der Branche, das wollen wir auch. Aber wir wollen natürlich, dass diese Erleichterung der Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 7 % bei den Gastronomen ankommt. Deswegen sollten wir deutlich machen, dass es nicht darum geht, dass die Speisen billiger werden, sondern dass der Effekt am Ende auch beim Gastronomen eintritt und dort auch Unterstützung leistet. (Beifall bei der CDU) Wenn ich höre, dass die Bundesregierung respektive Herr Altmaier einen Schutzschirm für den Bereich der Gastronomie plant, dann unterstützen wir das, das finden wir richtig; aber wir fordern eine Branchenlösung. Wir brauchen eine Branchenlösung für ganz Deutschland, die auch Reiseveranstalter und Reisebüros einschließt. Deswegen werden wir auch entsprechende Signale nach Berlin senden. Wichtig ist: Wir brauchen ein einheitliches Vorgehen – der Ministerpräsident hat es schon gesagt – in Abstimmung mit den anderen Ländern und mit dem Bund. Nur das macht Sinn, dass nicht jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht. Nur das schafft auch die Akzeptanz in der Branche und in der Bevölkerung – also ein Fahrplan für einen schrittweisen Einstieg in einen sicheren Tourismus. Wir müssen natürlich auch vom Kunden her denken. Der Kunde, der in Zukunft die Gastronomie oder das Beherbergungsgewerbe nutzen wird, braucht natürlich Sicherheit für sich und seine Familie. Deswegen wird der Kunde auch ein Augenmerk darauf richten. Das heißt, es geht nur mit klar vereinbarten Regeln – entsprechende Vorschläge liegen auf dem Tisch. Wie könnte so ein Einstieg aussehen? Natürlich kann man beginnen mit Einstieg in die sichere Beherbergung. Das heißt Selbstversorger, Ferienwohnung, Ferienhäuser, Caravaning, Camping etc.; dann der Einstieg in eine differenzierte Gastronomie, bei dem man überlegen muss, was im Außenbereich möglich ist und wann etwas im Innenbereich geht. Welche Art von Beherbergung geht also wann im Einhergehen mit dem Pandemiegeschehen in Sachsen? Zur touristischen Infrastruktur. Dort beginnen ja am 4. Mai die ersten Lockerungen, wo wir Museen, Zoologische Gärten und Botanische Gärten wieder öffnen können – also auch Dinge im Bereich Freizeit und Tourismus, die dann schon wieder genutzt werden können. Wir müssen uns natürlich auch auf die Zeit nach der Krise vorbereiten: Also was ist möglich, was ist notwendig, wenn die Krise abflacht? Wie können wir die Branche unterstützen? Wo brauchen wir begleitende Kampagnen? Die Tourismus Marketing Gesellschaft führt ja schon eine durch – „Träum dich nach Sachsen!“ –, eine sehr schöne Sache, bei der man entsprechend im Onlinebereich darauf aufmerksam macht, dass irgendwann wieder Reisen nach Sachsen möglich sein werden und dass man das dann auch nutzt. Hier der Appell an die Branche und auch an die Menschen in Sachsen: Wir wollen natürlich gute Gastgeber sein und wenn die Gäste wieder nach Sachsen kommen, ein freundliches Klima bilden. Wir haben ja nun auch Welterbestätten in Sachsen, das wollen wir alles nutzen. Wir wollen ein Gastgeber sein für Gäste aus der ganzen Welt und wir hoffen, dass das eines Tages wieder vernünftig möglich ist. Wenn wir die Gaststätten öffnen, natürlich auch der Appell an alle: Gehen Sie lieber einmal mehr in die Gaststätte. Man kann den Umsatzausfall nicht nachholen, aber wenn Sie eine Lieblingsgaststätte oder -kneipe haben, gehen Sie einfach mal hin und der Gastwirt wird sich freuen. Damit können Sie auch eine Unterstützung leisten. Wo geht die Reise hin? Es ist ein Wettlauf zwischen Virus und Impfstoff. Wir hoffen, dass der Impfstoff rasch gewinnt. Aber wenn wir wieder reisen können, dann bitte nach Sachsen! Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und vereinzelt den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Herr Markert von der CDU Fraktion. DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE und SPD haben auf weitere Redebeiträge verzichtet. Das heißt, wir könnten jetzt in eine dritte Runde einsteigen mit AfD und CDU. – Ich übergebe zuerst an die AfD; Herr Zickler, bitte schön.

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Hans-Jürgen Zickler AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Der Sachse liebt das Reisen sehr“ sang Jürgen Hart bereits 1979. Damit das Reisen auch reibungslos funktioniert, braucht es nicht nur Reiseveranstalter, sondern auch das kleine Reisebüro vor Ort. Während die großen Veranstalter wie die TUI bei der Bundesregierung natürlich sofort ein offenes Ohr gefunden und einen Milliardenkredit über 1,8 Milliarden Euro erhalten haben und die großen Reisebüroketten gerade ihre Lobbyarbeit in Berlin anlaufen lassen, bleibt das kleine mittelständische Büro allein – das kleine Reisebüro, wo manche Leute, die nicht so im Internet aktiv sind, noch gern ihre Reise buchen und ordentlich beraten werden möchten. Der Deutsche Reiseverband befürchtet, dass zwei von drei Unternehmen die Krise nicht überleben werden und unmittelbar vor der Insolvenz stehen. Ich war einer der Geburtshelfer dieser Branche in Dresden und ich bin ungern Sterbebegleiter. Es ist mir darum ein besonderes Anliegen, hier meinen ehemaligen Kollegen Gehör zu verschaffen, die durch diese Krise – unverschuldet, wie alle in diesem Land – in besondere Schwierigkeiten geraten sind. Auch wenn es ein Spezialfall ist, möchte ich darauf hinweisen, was das besonders Schwere an ihrer Situation ist: Die Reisebüros müssen trotz der Krise weiterarbeiten, haben aber nichts zu verkaufen. Sie können ihre Büros nicht schließen und ihre Mitarbeiter einfach in Kurzarbeit schicken, um Kosten zu minimieren. Nein, sie müssen die Reisen rückabwickeln. Sie müssen den Kunden den Reisepreis auszahlen und damit die Provision – ihren Verdienst des letzten halben Jahres – rückabwickeln. Sie arbeiten, haben nichts zu verkaufen, haben Kosten, geraten immer weiter in Schwierigkeiten. Die Bundesregierung hat auch noch dazu beigetragen, dass Verunsicherung in die Branche kommt. Sie hat ein Gutscheinmodell vorgeschlagen, das natürlich verbraucherunfreundlich war und deswegen auch in Brüssel gescheitert ist. Gut, das betrifft die Sachsen nicht. Es zeigt aber, wie man in der Krise teilweise auch planlos agieren kann. Es bleiben Reisewarnungen, Reiseverbote, Grenzschließungen auf unbestimmte Zeit, die Diskussion über eine eventuelle Kürzung der Sommerferien. Die Kunden sind verunsichert. Wer bucht dann Urlaub? Wenn die Krise zu Einkommensverlusten führt und die Menschen den Gürtel enger schnallen müssen, dann werden sie nicht unbedingt gleich an Reisen denken. Das heißt, in dieser Branche wird auch dann, wenn es zu einer Öffnung kommt, der Umsatz nur sehr, sehr langsam zunehmen. Wie sicherlich die meisten Bürger habe ich Verständnis für gewisse Einschränkungen in der Corona-Krise. Wir sollten die Dinge aber immer mit gesundem Menschenverstand betrachten. Wir brauchen gute Einfälle, unter welchen Bedingungen und welchen Vorsichtsmaßnahmen ein halbwegs normales Leben wieder möglich ist. Wie die Debatte zeigt, fehlen bei einigen hier im Haus gerade Vorschläge, die mit Arbeit zu tun haben. Dazu kommt nicht allzu viel. (Beifall bei der AfD) Finanzielle Hilfen sind wichtig, aber sie bleiben eine Notlösung; denn am Ende muss der Steuerzahler alle diese Mittel wieder aufbringen. Ich werde mich darum nicht an dem Wettbewerb beteiligen, die Landesregierung mit Forderungen nach weiteren Förderprogrammen überbieten zu wollen. (Beifall bei der AfD) Ich sage: Geben Sie den Menschen die Möglichkeit, wieder für sich selbst zu sorgen. (Mario Beger, AfD: Richtig!) Die Staatsregierung ist gefordert, die Sinnhaftigkeit der Verbote zu hinterfragen und sich bei der Bundesregierung für weitere Erleichterungen einzusetzen. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD –

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Rico Gebhardt Die Linke

Ihr müsst euch erst einmal einig werden, was ihr wollt!) Wenn Lösungen für Betriebskantinen gefunden werden – und wir zeigen hier im Landtag, dass es geht –, dann frage ich mich, warum es so lange dauert, ein Konzept für Hotels und Gaststätten zu erfinden. Das kann eigentlich nicht möglich sein. (Beifall bei der AfD –

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Dr. Rolf Weigand AfD

Genau!) Ich verstehe, Gruppenreisen sind zurzeit nicht möglich, aber, wie mein Kollege vorhin schon erwähnte, Familienreisen in Ferienhäusern mit Anreise im eigenen Pkw: Bitte, was soll daran so gefährlich sein? Nicht jeder hat ein Landhaus, das er noch schnell als Zweitwohnsitz anmeldet. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Zickler, letzter Satz.

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Hans-Jürgen Zickler AfD

Oh. Dann muss ich leider auf einiges verzichten. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nicht schlimm!) Ich sage nur: Sorgen wir gemeinsam dafür, dass wir sinnlose Maßnahmen vermeiden, damit der Sachse wieder aus voller Kehle singen kann: „Bis ‘nunter nach Bulgarschen will er die Welt beschnarchen“. Danke. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Zickler von der AfD-Fraktion. Gibt es bei der CDU-Fraktion noch Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann frage ich, ob die AfD-Fraktion noch einmal sprechen möchte; es sind noch 5 Minuten auf dem Zeitkonto. – Herr Kumpf, bitte schön. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Es ist eigentlich schon alles gesagt! Aber wer will, wer will, wer hat noch nicht? –

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Mario Kumpf AfD

Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Also, ganz ehrlich, für mich ist es schon bedenklich, wenn man eine Aktuelle Debatte aufruft, dass dann diverse Parteien, Rot-Rot-Grün, nicht daran teilnehmen. Ich denke, auch Ihre Wählerschaft würde Ihre Meinung interessieren, aber Sie müssen es selbst verantworten. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Haben wir doch heute schon mitgeteilt! –

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Rico Gebhardt Die Linke

Aber Sie haben doch heute früh schon zugehört?!) Für mich ist das unverantwortlich. (Beifall bei der AfD) Ich möchte das Ganze noch abrunden. Der 17. April 2020 war der Tag, als Unternehmen in Sachsen die Luft angehalten haben. Es war der Tag, an dem die Regierung in Sachsen die neue Corona-Schutzverordnung beschlossen hat. Viele haben auf die Nachrichten im Radio und Fernsehen gewartet und mit Spannung die Informationen verfolgt, als wäre es die Ziehung der Lottozahlen am Sonntag. Erleichterung machte sich breit, als verkündet wurde, dass diverse Geschäfte wieder öffnen dürfen, nicht aber im Tourismus. Gaststätten, Cafés, Bars und alle Unternehmen, die Gastronomie betreiben, müssen geschlossen bleiben. Das ist ein Schock für alle Unternehmen und Beschäftigten im Veranstaltungs- und Tourismussektor. Sehr geehrte Damen und Herren! Mir, den Gastronomen und meiner Fraktion fehlt beim besten Willen das Verständnis für das Ausübungsverbot in dieser Form im Gaststättenund Tourismusbereich, zumal es noch bis Ende des Monats laufen soll. (Sabine Friedel, SPD: Ist Ihnen nicht aufgefallen, dass wir eine Pandemie haben?) Bis jetzt ist nicht absehbar, welchen Schaden der Tourismus in Sachsen schlussendlich davontragen wird. Eines ist aber klar: Wenn das flächendeckende Massensterben von Familienunternehmen und Kleinbetrieben einsetzen wird – was nur noch eine Frage von ein paar Wochen ist –, dann hat Sachsen ein nicht wiederzuholendes Kulturgut verloren. (Beifall bei der AfD –

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Albrecht Pallas SPD

Das ist zynisch! Schämen Sie sich!) Bei solchen Aussichten stellen sich auch berechtigte Fragen: (Albrecht Pallas, SPD: Schämen Sie sich!) Was ist denn mit uns? Unsere Bürger und Unternehmen im Tourismusbereich und im Veranstaltungsgewerbe fühlen sich vergessen, vergessen und verraten (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Genau!) von Ihnen als Verwalter des Elends, die die ganzen Jahre fleißig die Hände aufgehalten haben, aber jetzt unsere Unternehmen und ihre Angestellten bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten auf das Abstellgleis schicken und als Trostpflaster Kredite vergeben, um diese zu beruhigen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Also, was ist denn das für eine Story? Hören Sie doch einmal zu!) Weder gibt es einen Leitfaden oder eine rote Linie, die zu erkennen wäre, außer der politischen Ausrichtung, als rote Linie gedacht, bei der CDU-Fraktion, (Heiterkeit bei der AfD) geschweige denn, dass notwendige Maßnahmen zur Erhaltung des Tourismus überhaupt einmal aufgelegt worden wären. Das aufgelegte, von Sachsen verwaltete Hilfsprogramm „Sachsen hilft sofort“ hat diesen Anspruch nicht verdient. Mit „sofort“ verbinde ich „umgehend“ wie auch „zeitnah“. Dieses Programm sollte eher „Sachsen hilft soft“ heißen. Tausende Unternehmen haben nämlich noch nicht einen Pfennig gesehen, geschweige denn durchgängig die Möglichkeit gehabt, überhaupt einen Antrag zu stellen. Die Regierung hat nämlich den Ansturm auf die Internetseite der SAB unterschätzt (Dr. Stephan Meyer, CDU: Oh, ja!) oder es bewusst hingenommen, dass diese überlastet ist, weil ihnen einfach das bearbeitende Personal fehlt. (Dr. Stephan Meyer, CDU: Ein Quark!) Das wäre vielleicht auch ein Grund dafür, warum es nicht sofort einen Antrag im PDF-Format zum Download gegeben hat, was eigentlich das Einfachste gewesen wäre. (Staatsminister Martin Dulig: 24 Stunden später! Das ist absoluter Quatsch, was Sie erzählen!) Also, meine Damen und Herren, man sollte einmal früher an später denken (Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) und die Bürger nicht für dumm verkaufen. Der Verweis auf die KfW, weil die SAB-Seite überlastet ist, ist mehr als frech den Unternehmern gegenüber. Kredite, welche in kürzester Zeit zurückgezahlt werden sollen, können von kleinen und mittelständischen Unternehmen flächendeckend nicht zurückgezahlt werden. (Albrecht Pallas, SPD: Zehn Jahre! Das sind Halbwahrheiten und Lügen! – Staatsminister Martin Dulig: Unterhalten Sie sich mit Leuten, die wirklich etwas zu sagen haben! – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE –

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Beteiligen Sie sich an der Diskussion!) Die einzige Möglichkeit, die Sachsen zu bieten hat, ist die Möglichkeit auf Pump, was die Unternehmen erst beruhigt und nach Jahren in die Knie zwingen wird. Speziell in der Gastronomie im ländlichen Raum ist es sowieso schon schwer genug, die Gasthöfe am Laufen zu halten. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Der Regierung ist nicht erst seit gestern bekannt, dass es Probleme im ländlichen Raum im Gastronomiegewerbe gibt. Diverse Vereine und Organisationen haben mehrfach über diese Situation informiert. Auch Sie, Frau Klepsch, haben sich der Sache bisher nicht angenommen. So macht man hier im Hohen Hause also Politik. Genau so macht man Politik, die unsere Bürger krank macht, psychisch krank macht. So fährt man den Tourismus gegen die Wand. (Beifall bei der AfD) Aber das ist ja wie bei der Automobilindustrie aufgrund grüner Ideologie bereits bekannt. Sehr geehrte Frau Klepsch, ich muss Sie noch einmal ansprechen. Sie verweisen bei Anfragen von Abgeordneten immer auf die DEHOGA, auf den deutschen Hotellerieund Gastronomieverband. Das kann man schon machen. Vielleicht sollten Sie aber überlegen, in Zeiten von Corona in Gänze die Hoheit abzugeben und dem deutschen Hotellerie- und Gastronomieverband zu übertragen; denn sie wissen, was zu tun ist, und sie wissen auch, was sie tun. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Kumpf von der AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Ich sehe es bei der SPD-Fraktion. Frau Friedel, bitte schön. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Interesse geweckt? Herr Lippmann!)

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Sabine Friedel SPD

Herr Präsident! Inhaltlich hat Herr Kollege Markert, glaube ich, für die Koalition gesprochen, in seinen letzten zwei Redebeiträgen. Wir haben gerade eine Menge unzutreffende Angaben zu staatlichen Programmen, Zuschüssen, Darlehen und Laufzeiten gehört. Ich will sie hier nicht korrigieren, weil ich glaube, dass das verschwendete Zeit wäre. Ich möchte auf etwas anderes eingehen. Ich habe in den Redebeiträgen der AfD-Fraktion in dieser Aktuellen Debatte sehr oft gehört, dass es um Existenzbedrohung geht, (Mario Beger, AfD: Ja!) dass es darum geht, das Überleben zu sichern, dass es darum geht, ein flächendeckendes Massensterben zu vermeiden. Ich habe all diese Worte immer nur im Zusammenhang mit dem Tourismus, mit der Gastronomie, mit den Unternehmen und mit der Wirtschaft gehört. Ich habe diese Worte nicht einmal gehört im Zusammenhang mit Menschen. Das finde ich wirklich unverantwortlich. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN – Widerspruch bei der AfD) – Wollen Sie zuhören? – Herr Markert hat, glaube ich, sehr gut klargemacht, in welcher schwierigen Situation wir uns alle gerade befinden, als ganzes Land, (Zuruf von der CDU: Das haben die noch nicht gemerkt!) – das haben sie noch nicht gemerkt; den Eindruck habe ich auch –, dass wir nämlich immer zwei Seiten haben: auf der einen Seite das Überleben von Gastronomie und Unternehmen, keine Frage; auf der anderen Seite eine Situation, in der das Überleben von Menschen gefährdet ist, in der die Existenz von vielen Tausend Leuten bedroht ist. (Zurufe des Abg. Mario Beger, AfD) Deshalb sind wir dazu gezwungen abzuwägen und können nicht einseitig entscheiden. Das verkennen Sie hier völlig, das ignorieren Sie in der gesamten Debatte. Das finde ich extrem unverantwortlich! (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Frau Kollegin Friedel für die SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Dann hat jetzt die Staatsregierung das Wort. Bitte sehr, Frau Staatsministerin.

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Barbara Klepsch

Frau Friedel, vielen Dank für Ihre Worte. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist selten, dass eine Rede im Hohen Haus bei mir so viel Gänsehaut verursacht, dass mir die Nackenhaare zu Berge stehen und ich schier entsetzt bin. Ich muss es noch einmal ganz deutlich zum Ausdruck bringen: Das Thema Menschen und das Wort Massensterben, das mehrfach in Ihren Redebeiträgen gefallen ist, sowie die Bemerkungen ganz zum Schluss – tut mir leid, Ihr Name fällt mir leider gerade nicht ein – – (Mario Beger, AfD: Der wird Ihnen schon noch geläufig werden!) Wie Sie hier das Thema Massensterben besprochen haben, während ich die Bilder aus Bergamo und aus Spanien vor Augen habe, hat mich regelrecht entsetzt. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dass wir hier vor einer schwierigen Situation stehen, ist uns, so glaube ich, allen bewusst. Jeder, der heute Morgen draußen vor dem Landtag war und die 60 Busse von Reiseunternehmen sowie die leeren Koffer hat stehen sehen, der weiß, wie schwer gebeutelt diese Branche ist. Vielleicht erinnern Sie sich noch an die Pressemitteilungen vom Februar dieses Jahres – das waren Zahlen, über die wir uns alle gefreut haben. Da hieß es: „Rekordergebnis mit über 20 Millionen Übernachtungen, Branche: 190 000 Personen mittelbar im Bereich Tourismus beschäftigt, über 60 000 Personen unmittelbar.“ Ja, das ist ein Erfolg, der vielen Unternehmern zu verdanken ist, und es war jede Menge Kraft und Geld, was die Unternehmer in den letzten Jahren investiert haben. (Sebastian Wippel, AfD: Und die Angestellten!) – Ja, auch die Angestellten. Wir sind heute in einer Situation, in der wir wissen, dass der Tourismus für den Freistaat Sachsen einer der bedeutendsten Wirtschaftsbereiche ist, der jetzt in der Krise nahezu komplett zum Erliegen gekommen ist. Auch diese Zahlen möchte ich noch einmal gegenüberstellen, damit Sie merken, dass uns die Dramatik dieser Situation sehr wohl bewusst ist: Allein pro Woche fehlen im Freistaat Sachsen aus der Unternehmerbranche im Bereich Tourismus 140 Millionen Euro an Umsatz. Das sind allein für März und April zusammengerechnet 1,2 Milliarden Euro. Ja, uns ist bewusst, dass es die Tourismuswirtschaft nicht schaffen wird ohne langfristige – auch langfristige staatliche – Unterstützung. Ich bin täglich im Gespräch mit den Partnern vor Ort. Ich kann verstehen, dass man Forderungen nach Lockerungen aufmacht, dass Unterstützungen erfolgen müssen und dass auch der Punkt „schnelle Lockerungen“ immer wieder thematisiert wird. Doch bei allem, was wir tun: Wir sprechen hier von einer Pandemie. Wir sprechen nicht nur von einem vorübergehenden Virus, das kurz da ist und dann wieder verschwindet. Nein, wir sprechen von einer noch nie dagewesenen Situation – manche haben gesagt: seit 1945. (Oh-Rufe von der AfD) Dass das Coronavirus gefährlich, ja lebensgefährlich ist, zeigen die Bilder. Wenn man sich Gedichte durchliest – das kann man gern machen –, dann gebe ich Ihnen einen Rat: Hören Sie sich noch einmal das Interview der Ärztekammerpräsidentin aus Südtirol an! Spätestens dann wissen Sie, was das konkret für Menschenleben bedeutet. (Beifall bei der CDU) Genau das, was ich angeführt habe, macht deutlich, wie wichtig jetzt verantwortungsbewusstes Entscheiden und Abwägen ist. Es sind Entscheidungen zu treffen, wie man die Tourismusbranche schrittweise wiederbeleben kann. Genau in dieser Phase ist es wichtig, miteinander zu sprechen. Das machen wir allerdings nicht dadurch, dass wir allein an irgendeinem Schreibtisch sitzen. Ganz im Gegenteil: Wir sind mit den Partnern intensiv im Gespräch – jede Woche mehrmals mit der DEHOGA, mit der IHK, mit dem Landestourismusverband, mit der TMGS, mit den Partnern vor Ort, mit der Freizeitbranche, mit den Hotels und mit den Gaststätten. Wir reden also miteinander und wir besprechen uns, was die nächsten Schritte sein können. Wir haben eine Hotline: An sieben Tagen in der Woche sind meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür da, Fragen aufzugreifen. Wir stimmen uns eng – an dieser Stelle möchte ich Wirtschaftsminister Dulig meinen Dank aussprechen – mit den jeweiligen Verantwortlichen in den anderen Bundesländern sowie mit der Bundesregierung ab. Nur so können wir auch wirklich gemeinsam diese schwierige Krise bewältigen. (Mario Beger, AfD: Reden, reden, reden – aber nichts tun!) Als Erstes musste gehandelt werden: Es sind Sofortmaßnahmen auf den Weg gebracht worden. Dem einen hat es zu lange gedauert, dem anderen war es zu wenig. Das, was mir diesbezüglich bekanntgeworden ist, ist Folgendes: Auch Gaststätten, Beherbergungsbetriebe und ähnliche Dienstleister haben an den Programmen teilgenommen. 5 728 Bundesprogrammanträge wurden im Freistaat Sachsen gestellt, über 55 Millionen Euro wurden ausgezahlt. 1 712 Anträge gab es bezüglich unseres Landesprogramms, über 61 Millionen Euro wurden hierfür ausgezahlt. Es gab 36 Expressbürgschaften. Das Thema Ausbildungsvergütung für Ausbildungsbetriebe, die sich in Kurzarbeit befinden, wurde bereits angesprochen. Das war ein wichtiger Schritt. Die Senkung der Mehrwertsteuer war bei den Gesprächen mit unseren Partnern, insbesondere aus der Gastronomie, eine sehr wichtige Forderung. Diese wurde zügig auf den Weg gebracht. Ich möchte noch einmal deutlich unterstreichen, dass wir nicht allein hier stehen und irgendetwas allein für uns auf den Weg bringen, sondern wir haben uns mit unseren Partnern abgestimmt. Ich möchte an dieser Stelle den Dank wiederholen, den Jörg Markert bereits gegenüber den Partnern ausgesprochen hat. Auch ich möchte unseren Partnern an den Destinationen danken, dass sie die direkten Ansprechpartner sind. Ich möchte der DEHOGA Danke sagen, denn sie hat eine Hotline eingerichtet und ist Ansprechpartner, um alle versicherungs- und arbeitsrechtlichen Fragen zu klären. Es wurde ganz schnell eine Online-Plattform auf den Weg gebracht, wo das Thema „Lokalhelden“ publiziert wurde, wo Gastronomen kurzfristig doch etwas machen konnten. Der LTV ist ein wichtiger Partner für die Tourismusbranche, wenn Fragen bestehen. Dort sowie bei der TMGS hat man sich darüber Gedanken gemacht – ich finde das eine kluge Idee –, was man zur Überbrückung machen könnte. Daraus entstanden ist die Online-Kampagne „Träum dich nach Sachsen“, die mit immerhin 225 000 Besuchern – davon 93 000 Neubesucher – zeigt, dass hier ein Nerv wirklich gut getroffen wurde. Der nächste Schritt ist jetzt ein vorsichtiger, stufenweise abgestimmter Neustart. Der 4. Mai wurde bereits angesprochen: Dann werden Museen, Bibliotheken und Zoos öffnen – das ist die erste, leichte Stufe. Weitere Stufen werden folgen. Wir sind im Schulterschluss mit den anderen Bundesländern und dem Bund unterwegs, um zielgerichtet finanzielle Unterstützung für diese wichtige Branche auf den Weg zu bringen. All das machen wir jedoch – ich möchte es nochmals unterstreichen – mit den Partnern. Wir stimmen die notwendigen Lockerungsschritte ab und haben Hygienemaßnahmen gemeinsam im Blick. Ich weiß, dass es um viele, ja um unzählige Existenzen geht. Ich weiß auch, dass viele Fragen gestellt werden: Wie sieht es im Sommer aus? Ist Sommerurlaub möglich? Wann kann man wieder Urlaub planen?, usw. Das alles sind Fragen, die in den Familien vorhanden sind. Dennoch kann ich Ihnen versichern, dass wir mit Hochdruck an weiteren Entscheidungen arbeiten – an Öffnungen, an weiteren Lockerungen. Diese Arbeit machen wir sorgfältig mit Sachverstand und mit Fachleuten, aber nicht mit hysterischem Populismus. Das können Sie mir wirklich glauben. (Beifall bei der CDU und vereinzelt den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Frau Staatsministerin Klepsch für die Staatsregierung. (Jörg Urban, AfD, steht am Mikrofon.) Herr Urban erhält jetzt die Gelegenheit zu einer Kurzintervention.

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Jörg Urban AfD

Frau Staatsministerin, ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Ich nehme Ihre Empörung kein Stück weit ernst. Das ist ganz schlechtes Theater! (Beifall bei der AfD) Ihre Unterstellung, dass wir Menschenleben nicht achten würden, weise ich als ganz, ganz „unter der Gürtellinie“ zurück. (Beifall bei der AfD) Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zum Dreiundzwanzigsten Drucksache 7/679, Gesetzentwurf Drucksache 7/2158, Beschlussempfehlung Wissenschaft, Hochschule, Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE und SPD; danach die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe das Wort zuerst an Herrn Nowak von der CDU, bitte schön.

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Andreas Nowak CDU

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist der Einstieg in vielfältige medienpolitische Debatten in dieser Legislaturperiode. Heute geht es erst einmal nur um Während Ihre Partei nicht in der Lage war, für dieses Land ausreichend medizinische Vorsorge zu treffen, haben meine Leute Masken genäht und sächsische Pflegedienste mit Masken versorgt. (Zurufe von der SPD und der CDU) Bitte, schauen Sie erst einmal in den Spiegel, bevor Sie anderen Menschen solche Vorwürfe machen. (Beifall bei der AfD) Und noch etwas: Das, was Sie hier machen, ist dasselbe wie das, was Ihre Bundeskanzlerin macht. Sie möchten keine „Öffnungs-Diskussions-Orgien“; aber andere Bundesländer und andere Staaten sind weiter als wir; sie öffnen bereits Geschäfte. Sie selbst wollen Möbelmärkte öffnen, Sie öffnen die Gartencenter. Sie wollen aber nicht die Gaststätten, nicht die Hotels öffnen. Es ist eben nicht plausibel, wo dort der große hygienische Unterschied sein soll. Genau diese Diskussion führen wir hier. Denn es sind Zehntausende sächsische Unternehmen, denen Ihre Hilfsangebote im Tourismusbereich im Moment gar nichts helfen. Also, bitte sparen Sie sich Ihre künstliche Empörung und gehen Sie in eine sachliche Debatte über das, was in anderen Ländern möglich ist. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Urban mit einer Kurzintervention. Frau Staatsministerin, möchten Sie antworten? – Das ist nicht der Fall. Damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die Aktuelle Debatte abgeschlossen. Tagesordnungspunkt 4 ist beendet, und wir kommen nun zu des Entwurfs Rundfunkänderungsstaatsvertrag der Staatsregierung des Ausschusses für Medien, Kultur und Tourismus eher technische Fragen. Es geht um mehr Beitragsgerechtigkeit und Einfachheit, aber auch um Entlastung für den Bürger. Zur Frage der Beitragsgerechtigkeit: Mit der Umstellung der GEZ-Gebühr auf einen wohnungsbezogenen Rundfunkbeitrag änderte sich auch das Erhebungsmodell. Aus der Gebühreneinzugszentrale wurde ja der Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, und mit den 2013 veränderten Rahmenbedingungen wurde zum ersten Mal auch ein Meldedatenabgleich möglich. Dieser wurde seitdem zweimal durchgeführt und entsprechend evaluiert. Es hat sich gezeigt, dass dadurch tatsächlich mehr Beitragsgerechtigkeit erreicht wird. Zwar wird aktuell nur etwa ein Prozent der Fälle zu einer zusätzlichen Beitragserhebung führen, aber dieses eine Prozent hat dann am Ende auch schon erhebliche Beträge im Säckel, nämlich im Millionenbereich. Allerdings ist das auch ein laufender Prozess, sodass man da eine genaue Zahl noch gar nicht festlegen kann. Denn es wird ja nicht immer sofort mit Vollstreckung operiert, sondern oftmals geht es eher um Austausch bzw. auch um Abgleich von Ungenauigkeiten, die zum Beispiel im Bereich von Namensänderung nach Hochzeiten oder neu verliehenen akademischen Graden entsprechend erfolgen. In vielen Fällen sind Veränderungen bei der Wohnungsabgabe aber gar nicht anders erfassbar als durch einen solchen Abgleich. Exemplarisch nenne ich die WG, wo ein WG-Mitglied den Beitrag angemeldet hat. Der zieht dann aus, zwei verbleiben in der Wohnung, haben aber natürlich nicht unbedingt im Sinn, sich um diese Frage neu zu kümmern. Vielleicht wissen sie es auch nicht, und entsprechend fällt das dann hinten runter. Das wird durch einen solchen Datenabgleich entsprechend korrigiert. Oder ein anderes Beispiel: Ein Hauptangemeldeter verstirbt. Ich habe das selbst noch zu GEZ-Zeiten bei meinem Vater erlebt. Die Einzugszentrale hat irgendwann Monate später einen schnöden vorgefertigten Brief an meine Mutter geschrieben. Sie wurde nicht nur an ihren schmerzlichen Verlust erinnert, sondern musste dann auch noch umständlich nachweisen, dass mein Vater wirklich verstorben war. All das entfällt jetzt, denn die Hinterbliebenen haben natürlich andere Sorgen, als in solchen Fällen sofort an den Rundfunkbeitrag zu denken. Zusätzlich hat aber der Beitragsservice auch keine Möglichkeit mehr, bei Hausverwaltungen und Vermietern Daten zu erheben. Das wird ihm nämlich untersagt, und auch ein Ankauf von Daten ist nicht gestattet. Mit diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag erreichen wir also mehr Rechtssicherheit. Der Abgleich erfolgt auch nur alle vier Jahre und nicht ständig, und es sind eben klare Regeln definiert, nach denen das passiert. Aber ich kann schon der fachlichen Stellungnahme des Kollegen Mann im Nachgang zur Anhörung im Ausschuss etwas abgewinnen, der dort niedergeschrieben hat, dass wir auch künftig diese Evaluation durchführen und den Datenschutzbeauftragten entsprechend eng einbinden sollten. Gleichzeitig schafft der Dreiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag aber auch Entlastung bei den Beitragszahlern. Das Bundesverfassungsgericht hatte ja 2018 die Gebührenpflicht für die Beitragszahler bei selbst genutzten Zweitwohnungen gekippt, insofern war die Anpassung gerichtlich geboten. Das jetzt Vorliegende geht aber über das, was uns das Bundesverfassungsgericht ins Stammbuch geschrieben hat, deutlich hinaus. Geklagt hatte seinerzeit ein alleinstehender Beitragszahler. Nach dem vorliegenden Vertragsentwurf sind aber künftig auch Ehe- und Lebenspartner befreit. Hier wäre für mich auch vorstellbar gewesen, dass man das auf weitere in der Hauptwohnung Lebende wie Kinder oder Eltern entsprechend ausweitet; es ist schließlich eine Wohnungsabgabe. Da hätte ich mir vielleicht auch mehr Mut gewünscht. Aber der vorliegende Staatsvertrag schafft insgesamt schon eine deutliche Verbesserung, und deswegen werden wir der Vorlage zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank, Herr Nowak. Bitte jetzt der Kollege Gahler von der AfD.

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Torsten Gahler AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im vorliegenden Gesetzentwurf werden drei wesentliche Tatbestände neu geregelt. Das Erste ist die Befreiung von der Beitragspflicht für Zweitwohnungen. Das Zweite ist die Schaffung eines vollständigen, regelmäßigen Meldedatenabgleiches für alle volljährigen Personen und die weitgehende Abschaffung der Auskunftsrechte für Bürger gegenüber dem zentralen Beitragsservice. Kommen wir zu Punkt 1. Die Befreiung von der Beitragspflicht für Inhaber von Zweitwohnungen ist eine längst überfällige Regelung, welche aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichts vom 18.07.2018 schon längst hätte passieren müssen. Die Frage müsste lauten: Warum wurde zwei Jahre lang nicht gehandelt, um endlich das Urteil in einen Gesetzestext umzusetzen? Die Antwort ist ganz einfach: Man lässt die Bürger weiterzahlen und wartet. Dieses Unrecht soll jetzt zwar beseitigt werden, und unsere Fraktion würde diesem Punkt auch zustimmen, wenn der Entwurf der Staatsregierung nicht noch einen Pferdefuß hätte, in diesem Fall sogar zwei. Der erste Pferdefuß ist die Schaffung des vollständigen, regelmäßigen Meldedatenabgleichs. (Zuruf von der CDU: Genau in dem Umfang wie bisher!) Um die Ziele der Beitragsgerechtigkeit unter Vermeidung von Erhebungs- und Vollzugsdefiziten zu erreichen, wurde dieser Meldedatenabgleich als geeignetes Mittel gewählt. Dies geschieht entgegen der Stellungnahme der Datenschutzkonferenz vom April 2019. Unser geschätzter Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Herr Andreas Schurig, führte dazu nämlich aus: „Die nun vorgesehene regelmäßige Wiederholung des vollständigen Meldedatenabgleichs in einem vierjährigen Turnus stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung dar und steht im Konflikt mit den in der DSGVO vorgegebenen Grundsätzen der Datenminimierung und der Erforderlichkeit; denn es werden auch Daten von Personen übermittelt und verarbeitet, welche nicht beitragspflichtig sind.“ (Zuruf von der CDU: Die Meldedaten werden nicht angegriffen!) – Das hat ja nichts zu sagen. Zum Dritten werden die Auskunftsrechte der Betroffenen stark eingeschränkt, da durch die Neufassung der Regelung angeblicher Missbrauch verhindert werden soll und die Auskunftspflichten der öffentlichen Landesrundfunkanstalten das Ziel der Datenverarbeitung bzw. die Erfüllung des damit verfolgten öffentlichen Interesses gefährden würden. Wie kann man sich das vorstellen? Laut Prof. Dr. Herb vom SWR wären die Auskunftsersuchen im Jahr 2018 auf 150 Personen und Fälle angestiegen, die ihr Recht auf Auskunftsanspruch genutzt haben. Das brachte den Beitragsservice fast an die Grenzen der Belastbarkeit. Deshalb soll dieses Auskunftsrecht eingeschränkt werden. Zusammenfassend kann man sagen: Die Bürgerrechte werden in der aktuellen Krise weiter beschränkt, während die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten kein Entgegenkommen zeigen. Sogar die Rundfunkgebühren steigen. Und die Besonderheit für die Corona-Krise: Die besonders betroffenen Betriebe werden nicht entlastet. Auch nicht die, die zu Recht vor dem Landtag demonstrierten. Man hört keinerlei Aussagen, dass die Gebühren für den Zeitraum der Krise ausgesetzt werden könnten oder dass auf die Erhöhung der Gebühren verzichtet wird. Und das, obwohl laut Rechnungshof Rheinland-Pfalz die festangestellten Mitarbeiter des ZDF im Jahr 2016 ein Durchschnittsgehalt von rund 90 000 Euro erhielten. Zeitgleich wurden große Summen in Höhe von 391 Millionen Euro in Pensionsrückstellungen eingestellt – während zum Vergleich die Durchschnittsgehälter der Bevölkerung in Sachsen 2016 laut Statistischem Landesamt bei rund 36 000 Euro lagen. Aber ein größeres Problem ist, dass der eigentliche Programmauftrag aus dem Blickfeld geraten ist. Selbst das DDR-Fernsehen hatte mehr Bildungsangebote. (Beifall bei der AfD) Um diesen Mangel insbesondere in Zeiten des verstärkten Heimunterrichts auszugleichen, wird eine häufigere Ausstrahlung der Sendung mit der Maus als Corona-Sonderprogramm auf Dauer nicht genügen. Auch der geschätzte Kollege Patt sagte im gestrigen Gespräch mit MDR Kultur: „Wir sollten mit Grundrechten höchst sensibel umgehen.“ Deshalb spricht sich die AfD klar gegen eine weitere Einschränkung der Bürgerrechte und gegen zusätzliche Belastungen für unsere Bürger aus. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Für die Fraktion DIE LINKE erhält Frau Antje Feiks das Wort.

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Antje Feiks Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dass bereits in der Anhörung und im Ausschuss deutlich geworden ist, dass wir uns mit den Änderungen des Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrages an einigen Stellen schwertun. Die Befreiung von Nebenwohnungen von der Beitragspflicht ist längst überfällig. Der stimmen wir logischerweise zu. Es handelt sich dabei um die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Das Thema ist schon ewig in der medienpolitischen Debatte. Vor zehn Jahren bereits hatte der Verfassungsrichter Paul Kirchhof in einem Gutachten für ARD, ZDF und Deutschlandradio darauf hingewiesen. Kirchhof forderte auch die Werbe- und Sponsoringfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die Übernahme der Kosten für die Beitragsbefreiungen durch die Versicherungsträger und ein von Einschaltquoten unabhängiges Programm zu machen. Wäre es an der Stelle nicht konsequent gewesen, diese Punkte mit umzusetzen? Dann müsste nicht immer das Bundesverfassungsgericht Grundsatzentscheidungen in der Medienpolitik treffen, zumal uns demnächst die Debatte um den Rundfunkbeitrag wieder ereilen wird und wir generell über die Medienordnung reden müssen. Dem Verbot des Ankaufs von Adressdaten privater Personen durch die Rundfunkanstalten ist aus unserer Sicht unbedingt zuzustimmen. Es wäre abenteuerlich, wenn die Anstalten das dürften. Jetzt kommt unser großes Aber: Wir werden dem nun implementierten, alle vier Jahre stattfindenden bundesweiten Meldedatenabgleich nicht zustimmen. Damit sagen wir nicht, dass es solche Abgleiche nicht geben sollte. Aber diese in Gesetz zu gießen und damit den Parlamenten und den Menschen die Möglichkeit zu nehmen, darüber zu diskutieren, halten wir für falsch. In der Zielstellung zum Staatsvertrag heißt es: „Der 2018 durchgeführte Meldedatenabgleich wurde, wie im Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgesehen, evaluiert. Das Ergebnis hat gezeigt, dass die regelmäßige Übermittlung der Meldedaten, insbesondere bei Umzügen und Todesfällen, allein nicht ausreichend ist, um den Datenbestand der Rundfunkanstalten dauerhaft aktuell zu halten und somit den Zielen Beitragsgerechtigkeit und Vermeidung eines Erhebungsund Vollzugsdefizits gerecht zu werden.“ Wie hoch allerdings dieses Erhebungs- und Vollzugsdefizit ist, wird dort nicht dargestellt. Wenngleich wir in der Anhörung etwas zu den Defiziten gehört haben, wird in der Zielstellung vielleicht bewusst nicht angegeben, welche Mehreinnahmen so generiert werden. Das Gebührenaufkommen lag laut GEZ-Geschäftsbericht im Jahr 2009 bei 7,6 Milliarden Euro. Das waren circa 340 Millionen Euro mehr als im Jahr 2008. Die Einnahmen durch die Rundfunkgebühr stiegen von 5,8 Millionen Euro im Jahr 1999 auf 7,6 Milliarden Euro im Jahr 2009. Die Bevölkerungshaushaltsdichte, also der Anteil der privaten GEZ-Teilnehmer in den Haushalten, lag nach Angabe des Bundesamtes für Bauordnung und Raumwesen im Dezember 2008 bei 95,81 % für Hörfunkgeräte und für Fernsehgeräte bei 94,14 %. Dabei ist zu berücksichtigen, dass circa eine Million Haushalte keine Empfangsgeräte haben. Das ist eine Beitragstreue und eine Beitragsehrlichkeit, die unseres Erachtens enorm hoch ist. Dass diejenigen, die keinen Rundfunk nutzen, Rundfunkbeitrag bezahlen müssen, widerspricht dem Kriterium der Beitragsgerechtigkeit. Die Frage ist, ob das Mittel des bundesweiten Meldedatenabgleichs nicht nur geeignet – das ist es zweifelsohne –, sondern auch angemessen ist. Dies wurde insbesondere mit der Einführung des neuen Rundfunkbeitrages diskutiert. Es gab damals den Vorwurf, dass eine Supermeldebehörde geschaffen wird. Mit dem automatisierten Datenabgleich, der jetzt eingeführt wird, wird zeitgleich den Sendern die Aufgabe abgenommen, durch ihr Agieren, durch ihr Programm dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger den Rundfunkbeitrag akzeptieren und freiwillig bezahlen. Nach der Durchführung von zwei Meldedatenabgleichen gibt es wirklich keinen Grund, diesen auf Dauer im Staatsvertrag festzuschreiben. Eine solch massive Datenabfrage muss immer wieder neu diskutiert und politisch beschlossen werden, denn es geht schließlich um die Daten der Menschen in der gesamten Bundesrepublik. Wir schließen uns an der Stelle der Position des Sächsischen Datenschutzbeauftragten an und folgen explizit nicht den Positionen der Datenschutzbeauftragten, die in der Anhörung gesessen haben, die von den Sendeanstalten kamen. Da wir diesen Punkt des Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrages, der uns sehr einschneidend erscheint, ablehnen und diesen Eingriff in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger als nicht angemessen bewerten, werden wir uns bei der Abstimmung enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Ich bitte für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Frau Dr. Maicher ans Mikrofon.

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Dr. Claudia Maicher GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Umstellung auf das Beitragsmodell im Jahr 2013 hat sich aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN grundsätzlich bewährt. Wir haben seitdem eine solidarische Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch alle Haushalte und Unternehmen, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung und der Anzahl der Geräte. Das Modell ermöglicht auf zeitgemäße Art und Weise, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen können, ihre Bürgerinnen und Bürger mit Informationen, Beratung, Bildung und Unterhaltung zu versorgen, und dies unabhängig von Entscheidungen der Politik über steuerfinanzierte Haushaltsmittel. Gleichwohl müssen nach einer solchen Umstellung immer wieder einzelne Regeln angepasst werden, damit dieses Modell langfristig funktioniert – selbstverständlich auch dann, wenn sich Ungleichbehandlungen herausstellen. Im vorliegenden Entwurf werden solche Anpassungen vorgenommen und wir BÜNDNISGRÜNEN halten sie für notwendig und angemessen. Die Befreiung von der Beitragspflicht für Nebenwohnungen in § 4 a setzt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2018 um. Damit wird nun kein privater Beitragszahler mehr doppelt belastet, wenn mehr als eine Wohnung selbst genutzt wird. § 10 a ermöglicht einen vollständig automatisierten Erlass von Bescheiden. Das ist durchaus sinnvoll, und es spart Kosten. Selbstverständlich müssen in Fällen, in denen ein Ermessensspielraum besteht, auch weiterhin Menschen entscheiden können. Der größte Diskussionspunkt – das war hier schon Thema – betrifft die Verstetigung des Meldedatenabgleichs in § 11 in Bezug auf den Datenschutz. Hier gilt es ganz klar, eine Abwägung zu machen. Einerseits erhöht der Datenabgleich die Beitragsgerechtigkeit und verhindert, dass der individuelle Rundfunkbeitrag zusätzlich ansteigt. Der Abgleich soll sicherstellen, dass sich auch künftig alle Bürgerinnen und Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen, auch wenn mit der Zeit eine ganze Reihe von Menschen ihren Wohnort wechselt. Ohne Datenabgleich verabschieden sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger – ob absichtlich oder auch nicht absichtlich – aus der Mitfinanzierung, und das wäre ungerecht. Es zeigt sich, dass der Abgleich bisher zu Mehreinnahmen geführt hat und damit Beitragszahlerinnen und Beitragszahler entlastet werden. Auf der anderen Seite steht aber ganz klar der Datenschutz. Es werden hier personenbezogene Daten von immerhin circa 73 Millionen Menschen übermittelt. Deshalb nehmen wir BÜNDNISGRÜNEN die Kritik der Datenschutzbeauftragten sehr ernst. Die Frage, die da aber steht, ist: Geht es auch auf einem anderen Weg? Die Antwort: Es gibt im Moment keine weniger beeinträchtigenden Mittel, die eine so weitreichende Beitragsgerechtigkeit ermöglichen. Zur Einführung des Rundfunkbeitrags hatte es 2013 und 2014 Abgleiche gegeben, deren Rechtmäßigkeit in mehreren Gerichtsentscheidungen bestätigt wurde, zum Beispiel vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Dieser hat geurteilt, dass die Beeinträchtigung so gering ist, dass der Gesetzgeber das Gemeinwohl höher gewichten darf. Mit der Verstetigung – und das ist uns besonders wichtig – des Meldedatenabgleichs werden jetzt endlich auch andere datenschutzrechtlich wesentlich bedenklichere Eingriffe überflüssig, zum Beispiel die Auskunftspflicht von Hauseigentümerinnen und -eigentümern oder Hausverwaltungen. Diese wird ebenso gestrichen wie der Datenankauf aus privaten Quellen. Das begrüßen wir BÜNDNISGRÜNEN ausdrücklich. Auch jetzt wird es kein automatisiertes Verfahren in dem Sinne geben, dass jede Änderung automatisch und sofort übertragen wird, sondern es gibt klare Regeln. Alle vier Jahre übermitteln die Einwohnermeldeämter Adresse, Familienstand, Geburtsdatum, Einzug in die Wohnung usw. Das passiert in automatisierter Form. Das heißt, zwei Datensätze werden dann miteinander verglichen, ohne dass Menschen im Einzelnen darauf schauen müssen. Die Anhörung von Sachverständigen im Medienausschuss hat gezeigt, dass der Rundfunkbeitragsservice dem Grundsatz der Datenminimierung so weit wie möglich nachkommt, vor allem mit den Datenlöschkonzepten. Nicht benötigte Daten von Personen, die schon angemeldet sind oder für deren Wohnung bereits durch eine andere Person der Beitrag gezahlt wird, werden unverzüglich gelöscht. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Auswirkungen auf diese beiden dargestellten Punkte – tatsächlich erreichte Beitragsgerechtigkeit und der notwendige Datenschutz – müssen aber, und das ist uns besonders wichtig, immer wieder auf den Prüfstand. In diesem Sinne und mit diesem Ziel werden wir dem Entwurf zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank, Frau Dr. Maicher. – Jetzt bitte ich für die SPD-Fraktion Dirk Panter ans Mikrofon.

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Dirk Panter SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zeigt sich einmal mehr, dass über die positiven Aspekte, über positive Veränderungen leider wenig gesprochen wird. Über das Thema Befreiung von Zweitwohnsitzen von der Pflicht zur Entrichtung eines Rundfunkbeitrages, einer Haushaltsabgabe, ist heute relativ wenig gesprochen worden. Ich bin froh, dass hiermit weiterhin die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gestärkt wird. Die Zweitwohnsitzabgabe war wirklich alles andere als sinnvoll. Wir haben heute schon viel zum Thema Datenschutz gehört. Das ist auch richtig so. Wir haben schon in der Anhörung intensiv über den Datenschutz diskutiert, haben ganz klar den Prozess beschrieben bekommen und festgestellt, dass nur die Daten, die zwingend erforderlich sind, gespeichert werden. Aber natürlich ist und bleibt es ein Eingriff. Ein Datenschutzeingriff ist immer schwierig. Da muss man abwägen. Deshalb kann ich mich nur der Kollegin Maicher anschließen. Wenn wir diesen Staatsvertrag beschließen, müssen wir trotzdem weiterhin immer wieder darauf achtgeben, dass mit diesen datenschutzrechtlichen Ermächtigungen kein Schindluder getrieben wird. Ich bin froh, dass es nun diesen Meldedatenabgleich gibt. Er hat deutlich geholfen. Herr Roßkopf hat in der Anhörung deutlich gemacht, dass durch den Meldedatenabgleich der Beitrag nach seiner Rechnung um gut 22 Cent niedriger gehalten werden kann. Ich finde, das ist ein Erfolg. Deshalb sind wir der Meinung, dass man diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen kann. Bitte erlauben Sie mir kurz noch grundsätzlich die Anmerkung, dass wir als SPD-Fraktion der Meinung sind, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk für die Demokratie wichtig ist. Das zeigt sich jetzt umso mehr. Das zeigt auch die Akzeptanz, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk aktuell genießt. Wir haben zum Beispiel deutlich erhöhte Zahlen beim MDR, was den Online-Abruf angeht. Die Abrufzahlen bei MDR ONLINE sind um 124 % gestiegen. Wir haben auch bei den MDR-Nachrichten um 19:00 Uhr mittlerweile eine Quote von 25,3 % erreicht. Das ist im Vergleich zu 2019 eine deutliche Steigerung und zeigt: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist akzeptiert. Den Informationen, die er liefert, wird vertraut. Das ist richtig so. Deshalb sind wir der Meinung, dass wir ihn weiter stärken wollen, und dies werden wir mit dem vorliegenden Rundfunkänderungsstaatsvertrag tun. Deshalb werden wir zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. – Wir könnten jetzt, wenn gewünscht, in eine zweite Runde der Aussprache gehen. Möchte jemand? – Das sehe ich nicht. Dann frage ich jetzt der Form halber, ob die Berichterstatterin des Ausschusses, Frau Dr. Maicher, noch einmal das Wort wünscht. – Nein, das ist nicht der Fall. Dann bitte ich jetzt die Staatsregierung. Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir erleben gerade in dieser schwierigen Krisenzeit, wie wichtig verlässliche Informationen und eine Berichterstattung sind, die alle Aspekte des aktuellen Geschehens einordnen. Deshalb will ich an dieser Stelle einmal ganz herzlich all denjenigen danken, die im ÖffentlichRechtlichen ebenso wie im Privaten die internationale, die nationale, aber vor allem auch hier aus der Region heraus tagtäglich die Berichterstattung ermöglichen und uns mit Informationen gerade in diesen Tagen versorgen. Qualität, Vielfalt, Verlässlichkeit – das kostet Geld; Geld, das wir Bürger mit unseren Beitragszahlungen aufbringen. Beim nunmehr Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag geht es darum, dass die Kosten des öffentlichrechtlichen Rundfunks gerecht auf viele Zahler verteilt werden. Gerecht ist eine Verteilung der Lasten aber nur dann, wenn nicht manche Personen doppelt und manche Personen gar nicht ihren Beitrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk leisten. So sieht es auch das Bundesverfassungsgericht. Es ist mit den Grundrechten vereinbar, wenn für jede Wohnung von einer Person ein Rundfunkbeitrag erhoben wird. Problematisch ist es allerdings, wenn jemand mehrmals den vollen Rundfunkbeitrag bezahlen muss, nur weil er oder sie – meist aus beruflichen Gründen veranlasst – eine Zweitwohnung hat. Schließlich kann niemand zugleich in der Erstwohnung und in der Zweitwohnung Rundfunk hören und sehen. Genau diesen Fall hat der Dreiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Blick. Der Staatsvertrag setzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um, indem er eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Personen mit Zweitwohnsitz vorsieht. Der Staatsvertrag geht sogar noch über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus: Er erlaubt eine Befreiung auch dann, wenn die Hauptwohnung auf den einen und die Nebenwohnung auf den anderen Ehepartner angemeldet ist. Schließlich hängt es oft vom Zufall ab, auf welchen Partner in einer Ehe die Wohnung angemeldet ist. Problematisch ist es auch, wenn die ehrlichen Beitragszahler nur deshalb einen hohen Rundfunkbeitrag entrichten müssen, weil manche bei den Rundfunkanstalten nicht ordnungsgemäß angemeldet sind. Die Anstalten haben deshalb in der Vergangenheit schon zweimal mit Erfolg einen Meldedatenabgleich durchgeführt, um zu prüfen, ob ihr Datenbestand noch aktuell ist. Dass dieses Verfahren unserer Verfassung entspricht, hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich bestätigt. Die Mehreinnahmen aus dem Meldedatenabgleich konnten dazu genutzt werden, den Beitrag über viele Jahre stabil zu halten und die Lasten gleichmäßig auf alle Bürger zu verteilen. Der vorliegende Staatsvertrag will nun diesen Erfolg fortschreiben und in regelmäßigen Abständen einen Meldedatenabgleich ermöglichen. Selbstverständlich wurde bei der Ausgestaltung des Verfahrens zum Abgleich darauf geachtet, die datenschutzrechtlichen Belange angemessen zu berücksichtigen. Mit Blick auf die hier geäußerte Kritik will ich anfügen, dass der Meldedatenabgleich immer dann komplett entfällt, wenn die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs feststellt, dass der Datenbestand bei den Anstalten hinreichend aktuell ist. Meine Damen und Herren! Das Ihnen heute vorliegende Gesetz setzt die Regelungen dieses Staatsvertrages in Landesrecht um. Im Fall der Ratifizierung durch alle Bundesländer treten die Änderungen zum 01.06.2020 in Kraft. Es sind Änderungen, die aus Sicht der Staatsregierung gut und richtig sind. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Abg. Sabine Friedel, SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank, Herr Staatsminister Schenk. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzesentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz Tagesordnungspunkt Fachkräftesicherung in der Drucksache 7/1822, Antrag der Fraktionen Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen, und zwar in einer ersten Runde zuerst die CDU, dann die BÜNDNISGRÜNEN, SPD, AfD, DIE LINKE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile den Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD als Einreicherinnen das zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Drucksache 7/679, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus, Drucksache 7/2158. Uns liegen keine Änderungsanträge vor. Entsprechend § 46 Abs. 5 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, abzustimmen. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir so verfahren. Dann stelle ich als Erstes die Überschrift zur Abstimmung. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Somit ist der Überschrift mit wenigen Enthaltungen und ohne Gegenstimme zugestimmt worden. Wer gibt Artikel 1 des Gesetzes zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei wenigen Enthaltungen ist dem so zugestimmt. Nun kommen wir zu Artikel 2 Inkrafttreten. Wer gibt ihm die Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei vielen Stimmen dafür, einigen Stimmen dagegen und ohne Enthaltung ist dem Artikel zugestimmt worden. Nun stelle ich den Entwurf Gesetz zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der Drucksache 7/679 in der in zweiter Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer gibt die Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmen dafür, einigen Stimmen dagegen und wenigen Stimmenenthaltungen ist dem Gesetz zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt worden. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Meine Damen und Herren, mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Wir möchten dem gern entsprechen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir dem gern entsprechen. – Widerspruch sehe ich nicht. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Wir kommen nun zum frühkindlichen Bildung CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD Wort. Wer möchte für die Koalition sprechen? – Es spricht Frau Abg. Firmenich.

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Iris Firmenich CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In diesen Tagen dominiert die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Folgen überall unser Geschehen. Auch unsere Tagesordnung befasst sich fast ausschließlich mit diesem Thema und dass wir heute nur in halber Besetzung tagen, ist dem auch geschuldet. Diese Pandemie fordert uns jeden Tag aufs Neue heraus. Wir treffen viele Entscheidungen auf Sicht und bauen daneben schrittweise an einem Plan, wie wir wieder zur Normalität zurückkehren können. Das wünschen sich ganz viele, das haben wir heute schon hinreichend diskutiert. Trotzdem werden wir noch Geduld haben müssen. Trotz allem geht das Leben weiter und die Aufgaben, die wir vor dem Ausbruch der Pandemie auf unserer Tagesordnung hatten, sind nicht vom Tisch. Sie liegen nur jetzt nicht ganz obenauf. Es wäre aber fatal, wenn wir neben all den Herausforderungen, die die Pandemie mit sich bringt, diese anderen Aufgaben liegen lassen würden, denn die Zeit läuft weiter und wir sollten nicht warten, bis aus Aufgaben Probleme werden. In manchen Regionen ist es schon fast zum Problem geworden, gut ausgebildete Fachkräfte für die frühkindliche Bildung zu finden. Dafür gibt es Gründe. Das ist zum einen die lange Ausbildungsdauer, zum anderen das Schulgeld, welches an freien Fachschulen zu zahlen ist, oder auch der Umstand, dass es oft nur Teilzeit-Arbeitsverträge mit folglich relativ geringem Einkommen gibt. Aber auch die Einführung von Vor- und Nachbereitungszeiten und die Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten als Schulsozialarbeiter haben den Bedarf erhöht und so zum Mangel beigetragen. Wenn wir, so wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben, unsere Kindertagesstätten als Orte der Bildung, Betreuung und Erziehung gleichermaßen begreifen und dabei die Qualität in den Fokus stellen, dann richten wir unser Augenmerk vor allem auf das pädagogische Personal, denn so wie guter Unterricht in der Schule im Wesentlichen vom Lehrer abhängt, so ist es auch mit unseren Erzieherinnen, deren Ausbildung und ihre Haltung ganz wesentlich die Qualität der frühkindlichen Bildung ausmachen. Wir wissen um den Wert guter pädagogischer Fachkräfte und wollen deshalb mit unserem Antrag zur Fachkräftesicherung heute wichtige Weichen stellen. Es geht um drei Dinge: erstens den Fachkräftebedarf zu sichern, zweitens den Erzieherberuf attraktiver zu machen und dabei drittens das hohe Qualifikationsniveau beizubehalten. Zu erstens. Für die Ermittlung des zukünftigen Fachkräftebedarfs braucht es eine valide Datengrundlage, damit spätere Entscheidungen nicht am Ziel vorbeigehen. Dabei gibt es zwei Ebenen zu beachten: die quantitative und die qualitative. Wir wissen zwar, wie viele Kinder geboren wurden und in welchen Gemeinden sie leben. Daraus lässt sich der Betreuungsbedarf ermitteln. Wir wissen auch, wie der Personalkörper beim pädagogischen Personal derzeit in den Kitas aussieht; doch wir wollen ein kontinuierliches Fachkräftemonitoring als Entscheidungsgrundlage für die Personalentwicklung, für die Zahl der Ausbildungsplätze, für Studienplätze, für Weiterbildungsangebote und so weiter etablieren. Der Status quo reicht dafür nicht aus. Wir wollen wissen, welche speziellen Qualifikationen in den Kitas benötigt werden, zum Beispiel im Hinblick auf die Bildung multiprofessioneller Teams. Wie hoch ist der Bedarf an Fachkräften mit akademischer Ausbildung, zum Beispiel für die Leitungsebene? Welche Weiterbildungsbedarfe gibt es in den Kitas? Interessant wäre natürlich auch der Verbleib der Absolventen. Die Trägerlandschaft ist vielfältig und eine Abfrage solcher Kriterien ging bisher nur auf der Basis guten Willens. Die Staatsregierung hat eine Umfrage unter Absolventinnen und Absolventen sowie Erzieherinnen und Erziehern gemacht, deren Ergebnis uns interessiert. Eine flächendeckende Datenerhebung jedoch bedarf einer Rechtsgrundlage. Deshalb bitten wir die Staatsregierung, einen entsprechenden Gesetzentwurf für ein kontinuierliches Fachkräftemonitoring für soziale Berufe vorzulegen. Zu zweitens. Es gilt den Erzieherberuf an sich attraktiver zu machen. Dafür gibt es verschiedene Ansatzpunkte. In Zeiten, da Arbeitgeber um ihre zukünftigen Auszubildenden werben müssen, weil es mehr freie Stellen als Bewerber gibt, ist die Ausbildung zur staatlich geprüften Erzieherin beziehungsweise zum staatlich geprüften Erzieher eigentlich kaum mehr wettbewerbsfähig. Sie dauert fünf Jahre. Es gibt keine Ausbildungsvergütung. Im Gegenteil, sie kostet an den freien Ausbildungsstätten sogar noch Schulgeld. Bereits seit dem Ausbildungsjahr 2019 ersetzt der Freistaat Sachsen das Schulgeld in Höhe von bis zu 50 Euro pro Monat. Hier wüssten wir gern, wie viele Fachschülerinnen und -schüler davon profitieren konnten. Ab dem kommenden Ausbildungsjahr 2020/2021 soll auf die Erhebung von Schulgeld vollständig verzichtet werden. Auch das muss in ein Gesetz. Zum Dritten geht es bei der Steigerung der Attraktivität des Erzieherberufes um eine Reform der Erzieherausbildung. Erste Überlegungen dazu werden in der Kultusministerkonferenz diskutiert. Um in Sachsen keinen Sonderweg zu beschreiten, ist es wichtig zu wissen, in welche Richtung die KMK tendiert. Fest steht für uns, dass es keine Absenkung des Ausbildungsniveaus geben darf, erstens nicht wegen der Qualität, die eine anspruchsvolle Ausbildung voraussetzt, zweitens nicht wegen der geringeren Bezahlung der Fachkräfte, die das zur Folge hätte, und drittens nicht, weil die Qualifikation der sächsischen Fachkräfte dann in den anderen Ländern nicht anerkannt würde. Also ist das derzeitige Qualifikationsniveau auf Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens zu bewahren. Dennoch gibt es Möglichkeiten, mehr Vorqualifikationen als Zugangsberechtigung für die Erzieherausbildung anzuerkennen. Möglichkeiten eines Seiteneinstiegs mit verwandten Qualifikationen unter Anerkennung bestimmter Vorqualifikationen und einer sich anschließenden Weiterbildung oder eines Studiums, ähnlich wie bei einem Seiteneinsteigerprogramm für Lehrer, sollen eröffnet werden. Das hilft bei der Bildung multiprofessioneller Teams und im günstigsten Fall lässt sich damit die Ausbildungszeit verkürzen. Dieses Verfahren stellen wir uns auch für ausländische Fachkräfte vor, deren Vorqualifikationen ebenso anerkannt und mit anschließender Weiterbildung vervollständigt werden können. Dafür brauchen wir ebenfalls einen gesetzlichen Rahmen. Mit all diesen Maßnahmen senden wir ein positives Signal an alle jungen Menschen, die sich für eine berufliche Perspektive im Bereich der frühkindlichen Bildung interessieren. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Als Nächstes spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Christin Melcher, bitte.

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Christin Melcher GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade in diesen Tagen zeigt sich, welche gesellschaftlichen Bereiche für uns essentiell sind. In der jetzigen Ausnahmesituation der Corona-Pandemie spüren viele Eltern, wie systemrelevant die Kinderbetreuung ist. Wir als GRÜNE wollen eben nicht nur in der Krise zeigen, wie wichtig die frühkindliche Bildung ist. Daher werden wir in den kommenden Jahren eine ordentliche Schippe investieren und die Grundlagen schaffen, um die gute Qualität in unseren Einrichtungen zu verbessern. Das braucht es auch, denn die Fakten sprechen eine deutliche Sprache. Am Ende des Schuljahres 2019/2020 fehlten uns 950 Fachkräfte in den Kitas. Der Personalmangel ist offenkundig. Vor allem in den ländlichen Kommunen ist die Situation mehr als angespannt, aber auch die Großstädte trifft es hart. Schauen wir doch einmal nach Leipzig. Mit der Einführung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz und dem enormen Zuzug, den die Stadt verzeichnet, war es eine Mammutaufgabe, die Platzkapazitäten für unsere Kinder zu schaffen. Jetzt, da die Voraussetzungen vorhanden sind, fehlt es an Personal. Die mühsam geschaffenen Betreuungsplätze in den Einrichtungen können nicht ausgelastet werden. Das muss sich ändern, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wer die Probleme angehen will, muss sich in der Debatte ein Stück weit ehrlich machen. Wir haben in Sachsen im Kita-Bereich noch einige Baustellen zu bearbeiten. Unsere größte Aufgabe ist es, die zu erwartenden Altersabgänge zu kompensieren und gleichzeitig die qualitative Verbesserung in den Kitas weiter auszubauen. Dazu brauchen wir pro Jahr circa 800 neue Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas. Erste Schritte dazu sind schon gemacht worden. So haben wir zusätzlich 200 Ausbildungskapazitäten an den staatlichen Fachschulen geschaffen. Auch der Zugang zur Erzieherausbildung wurde erweitert. Mit dem nun hier vorliegenden Antrag wollen wir die Erzieherausbildung noch mehr voranbringen. Wir werden ab dem kommenden Schuljahr die Azubis in der Erzieherausbildung von der Zahlung des Schulgeldes befreien. Die Schulgeldbefreiung ist ein wichtiger Schritt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das Interesse für den Erzieherberuf ist groß. Jährlich schließen rund 2 000 Absolventinnen und Absolventen die Ausbildung erfolgreich ab. Davon kommen aber zu wenige an den sächsischen Kitas an. Um die Gründe hierfür zu erfahren, hat das Kultusministerium bereits einen ersten Aufschlag mit einer sogenannten Absolvent(inn)enbefragung gemacht. Darüber hinaus geht es bei der Befragung auch um Maßnahmen für eine Erhöhung der Attraktivität der Erzieherausbildung. Einen weiteren Schritt wollen wir als Koalition mit diesem Antrag „Fachkräftesicherung in der frühkindlichen Bildung“ gehen. Um den zukünftigen Bedarf an Fachkräften in den Kitas genau bestimmen zu können, werden wir ein kontinuierliches Fachkräftemonitoring in der frühkindlichen Bildung installieren. Nur so ist eine gezielte Steuerung der Ausbildungskapazitäten und Maßnahmen zur Gewinnung zusätzlicher Fachkräfte möglich, liebe Kolleginnen und Kollegen. Eines wissen wir aber jetzt schon: Der Teich, in dem wir angeln, ist überfischt. Wir brauchen Lösungen zur Fachkräftegewinnung, bei denen die Qualität nicht gemindert wird. Wir brauchen differenzierte Zugänge für das pädagogische Fachkräftepersonal in unseren Kitas. Dazu werden wir die Entwicklung von multiprofessionellen Teams in den Kindertageseinrichtungen unterstützen. Dabei ist mir wichtig, hier noch einmal zu betonen, dass multiprofessionelles Arbeiten kein Sparmodell und keine Notlösung bei personellen Engpässen ist. Im Gegenteil bedeuten multiprofessionelle Teams vielfältige Potenziale von Fachkräften, die in die Kita-Arbeit einfließen können. Das multiprofessionelle Arbeiten in Teams schafft eine gute Voraussetzung dafür, Aufgaben und Arbeitsschwerpunkte je nach spezifischen Fähigkeiten der Mitarbeitenden zu verteilen und somit zur Entlastung der Einzelnen beizutragen. Wir müssen unsere Kitas zukunftsfähig machen. In Anbetracht der aktuellen Situation und der mittelfristigen Perspektive muss es uns gelingen, dass wir Fachkräfte für das Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung gewinnen, halten und langfristig binden. Mit all den eben genannten Teilschritten lassen sich definitiv erkennbare Effekte für die Fachkräftesicherung erreichen. Ich bitte daher um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und vereinzelt den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Die SPD möchte erst einmal noch nicht sprechen. Daher erteile ich der AfD das Wort, Herr Dr. Weigand.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben es erkannt: Pädagogische Fachkräfte braucht das Land. Bravo! Ansonsten muss ich bei Ihrem Beitrag wenig klatschen. Kommen wir aber zum Inhalt Ihres Antrages. In Teil I möchten Sie einen Berichtsteil. Sie wollen die Schüler befragen. Das ist in Ordnung. Sie wollen, dass die Kultusministerkonferenz berichtet. Meine Damen und Herren, es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass das im Ausschuss stattfindet. Sie möchten den Fachkräftebedarf in Sachsen wissen. Meine Damen und Herren! Wer regiert eigentlich dieses Land seit 30 Jahren? Sie wissen den Fachkräftebedarf nicht? Frau Firmenich, Sie haben es gesagt: Sie fahren in der Krise auf Sicht. Das machen Sie aber schon seit 30 Jahren. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall bei der AfD) Ich kann Ihnen aber gern weiterhelfen. Schauen Sie einfach Abg. Weigand eine Frage zu pädagogischen Fachkräften gestellt. Da sehen Sie, dass wir im Jahr 2017 bei 31 200 waren. Wir liegen jetzt bei 34 000. Da bekommen Sie auch eine schöne Aufschlüsselung über die Altersstruktur der Fachkräfte: 34 % sind über 50 Jahre alt, 10 % über 60 Jahre. Wenn Sie das hochrechnen, dann werden von den 34 000 in den nächsten zehn bis 15 Jahren ungefähr 11 000 in Rente gehen. Wir brauchen also zusätzlich 11 000 neue Erzieher. Sie haben gesagt, dass das jetzt so aus dem Nichts heraus kommt. Dann schauen wir uns doch einmal die Zahlen von Kindern in Kindertagesstätten an. Im Jahr 2006 waren 214 000 Kinder in Sachsen in Kindertagesstätten, im Jahr 2019 waren es 315 000. Das sind in 14 Jahren über 50 % mehr. Was haben Sie in dieser Zeit gemacht? – Nichts! Sie haben abgewartet und sind auf Sicht gefahren. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Genau!) Ich nenne zwei Beispiele aus der Praxis, weil Geburtenraten über 14 Jahre nicht spontan in die Höhe steigen. Es ist ein Interview mit einer Erzieherin aus Leipzig, nachzulesen in der „Leipziger Volkszeitung“ im Februar 2020: Der Schlüssel von 1 : 12 ist zu 80 % nicht gegeben. In einzelnen Situationen kann ein Erzieher auch mal 25 Kinder betreuen. Das ist eigentlich tägliche Praxis, meine Damen und Herren. Ihr Schlüssel ist nur ein Papiertiger. (Zuruf von der SPD) Ein zweites Beispiel: Kita muss Öffnungszeiten reduzieren, um Schlüssel zu schaffen; „Freie Presse“ im Februar 2020: Akuter Fachkräftemangel in Plauen. Aufgrund der problematischen Kita-Situation können hier freie Plätze nicht vergeben werden. Diese zwei Beispiele könnte man endlos weiterführen, wenn man die Presse durchschaut. Sie zeigen, Sie haben es 20 Jahre verpennt. Damals hätten Sie handeln müssen, weil da die Geburtenraten schon hoch waren. (Beifall bei der AfD) Ich komme zum zweiten Teil Ihres Antrages. Sie wollen die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, eine Schulgeldbefreiung durchzuführen. Das wird auch höchste Zeit, das begrüßen wir als AfD-Fraktion. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Zu der Schulgeldbefreiung ist auch eine angemessene Ausbildungsvergütung notwendig, um die Wertschätzung im Erzieherberuf zu steigern und die Ausbildungszahlen nach oben zu bekommen. Dazu möchte ich gern auf das Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive“ zu sprechen kommen. Es wurde von Frau Giffey, SPD, im Jahr 2018 großmundig angekündigt und ausgeführt, es würden 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Realität in diesem Jahr war dann, dass es nur 160 Millionen Euro sind. Das ist wieder typisch SPD: nur heiße Luft, genau wie die 48 Stunden Bearbeitungszeit von SAB-Anträgen in der Corona-Zeit, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Alles in allem: Es fehlen uns in Ihrem Antrag einige Details, während andere Dinge überflüssig sind. Daher wollen wir mit unserem Änderungsantrag Ihren Antrag um wichtige Punkte ergänzen. Dazu später mehr. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Es spricht jetzt für die Fraktion DIE LINKE Frau Kollegin Tändler-Walenta.

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Marika Tändler-Walenta Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Für die Erzieherinnenausbildung in Sachsen gibt es im Kern zwei Modelle: einmal die Ausbildung in Vollzeit über drei Jahre und einmal die Ausbildung in Teilzeit, das heißt berufsbegleitend über vier Jahre. Die Zulassungsvoraussetzungen sind: erstens ein mittlerer Schulabschluss und eine Erstausbildung, zum Beispiel als Sozialassistentin, oder zweitens eine absolvierte zweijährige Ausbildung plus mindestens zweijährige Berufstätigkeit, zum Beispiel in der Altenpflege, oder aber drittens ein Nachweis über eine mindestens siebenjährige pflegende oder erziehende Tätigkeit in Vollzeit. So viel allein zu den Zugangsvoraussetzungen. Betrachten wir uns nun die Kosten für diese Ausbildung. Gegenwärtig haben wir in Sachsen die Situation, dass die staatlichen Erzieherinnen-Schulen kein Schulgeld erheben. Private und freie Schulträger können hingegen Schulgeld erheben. Mit dem Antrag der Koalitionsparteien wird ein erster richtiger Schritt gegangen, um die Erzieherinnen-Ausbildung attraktiver zu machen. Es soll ein Gesetzentwurf erarbeitet werden, der unter anderem die Voraussetzungen schafft, bereits in diesem Schuljahr das Schulgeld abzuschaffen. Allerdings gehen Sie mit diesem Schritt nur ein Viertel des Weges, den wir im Bereich der Erzieherinnen-Ausbildung gehen müssen. Daher haben wir als Fraktion DIE LINKE, um zumindest die Hälfte der Strecke zu erreichen, einen Änderungsantrag vorgelegt. Dieser bezieht sich darauf, dass wir neben der Schulgeldbefreiung natürlich auch eine Ausbildungsvergütung für angehende Erzieherinnen und Erzieher fordern; denn für Auszubildende in Vollzeit gibt es keine Vergütung. Jetzt könnten Sie mir natürlich den Hinweis geben und sagen: Na ja, es gibt ja die Möglichkeit, BAföG zu beantragen oder einen Kredit aufzunehmen. Dazu frage ich: Ist das attraktiv im Vergleich zu anderen Berufsausbildungsmöglichkeiten, die die Schulabgänger haben? Nach einer Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung von Helga Ostendorf sind bei einer Schulberufsausbildung in Vollzeit im Vergleich zur betrieblichen Ausbildung – wir sprechen immer noch über den Erzieherinnen-Bereich – erstens die Verdienst- und Karrieremöglichkeiten wesentlich geringer, zweitens die Abbruchquoten höher, drittens der Berufseinstieg schwierig und viertens die finanzielle Belastung größer. Mit unserer Forderung nach einer Ausbildungsvergütung stehen wir nicht allein. Schon jetzt fehlen an jeder Ecke und Kante Erzieherinnen. Perspektivisch fehlen laut einer Studie des Familienministeriums in Deutschland bis zum Jahr 2030 fast 200 000 Erzieherinnen und Erzieher. Wenn man aber einen wünschenswerten Betreuungsschlüssel erreichen will – und das steht ja im Koalitionsvertrag –, dann ist die Zahl weitaus höher. Laut Nationalem Bildungsbericht liegen wir dann schon bei einer Zahl von 300 000 Erzieherinnen und Erziehern. Einige Studien zeigen, dass durch die Einführung einer Ausbildungsvergütung 50 000 zusätzliche Schulabgänger für eine solche Erzieherinnenausbildung gewonnen werden können. Daher möchte ich an dieser Stelle noch einmal explizit werben, unserem Antrag heute zuzustimmen. Um den Weg aber vollständig gehen zu können, bedarf es weiterer Maßnahmen, die in den kommenden Jahren konsequent umgesetzt werden müssen. Das eine ist die Ausbildung, das andere ist die Vergütung. Die Erzieherinnen und Erzieher leisten einen wertvollen Beitrag zur Bildungsarbeit. Das muss sich auch in deren Vergütung widerspiegeln. (Beifall bei den LINKEN) Diesbezüglich empfehlen wir schon lange, dass die Gewerkschaften einbezogen werden, damit es höhere Löhne gibt. Um den Beruf attraktiver zu machen, braucht es aber auch Aufstiegsmöglichkeiten. Ein anderer Punkt ist der Gesundheitsschutz. Man kann gern einmal während der Kernzeit, also um die Mittagszeit, in einen Kindergarten gehen. Manchmal ist es dort lauter als an einer viel befahrenen Autobahn. Dadurch ist natürlich die Arbeitsbelastung ziemlich hoch. Um den Anforderungen für Entwicklungsdokumentationen und Elternberatung Rechnung zu tragen, müssen wir 20 % der Arbeitszeit für diese Aufgaben anrechnen. Krankheits-, Weiterbildungs- und Urlaubstage müssen in die Berechnung des Betreuungsschlüssels einbezogen werden. Ich könnte Ihnen noch weitere zehn Punkte nennen, um den Ausbildungsberuf der Erzieherin oder des Erziehers attraktiver zu machen. Aber aus unserer Sicht geht es neben der Schulgeldbefreiung, die wir selbstverständlich unterstützen, im Wesentlichen um die Einrichtung einer Ausbildungsvergütung. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Prozess der Bildung ist ein lebenslanger Prozess. Er beginnt mit dem Tag der Geburt, und somit findet er natürlich auch in den frühkindlichen Jahren statt. Dennoch liegen manchmal zwischen Neugeborenen Welten. Es ist unsere Aufgabe, allen die gleichen Lebenschancen zu ermöglichen. Dazu gehört auch, für gute Verhältnisse in sächsischen Kitas zu sorgen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. – Wir wären jetzt so weit, eine zweite Runde zu eröffnen. Wer möchte? – Sabine Friedel von der SPDFraktion, bitte.

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Sabine Friedel SPD

Vielen Dank. Da das der erste Antrag ist, über den die Koalition in dieser Runde berät und mir auffiel, dass es für den Rest der Leute ein bisschen langweilig wäre, wenn erst eine Vertreterin der CDU-Fraktion für den Antrag spricht, danach eine von den GRÜNEN und dann auch noch eine von der SPD, bevor die Opposition zu Wort kommt, dachte ich mir, dass ich auf die zweite Runde warte. So viel zur Erklärung. Es ist eine gute Erfahrung für mich, dass wir in dieser Koalition in Sachen Kita so nah beieinander sind. Wir haben gleiche Ziele und gleiche Vorstellungen, die schrittweise umgesetzt werden können, sodass ich den guten Redebeiträgen von Frau Firmenich und Frau Melcher hätte nichts mehr hinzufügen können. Das ist der zweite Grund, warum ich erst jetzt nach vorn gekommen bin. Ich möchte stattdessen auf die Punkte, die angesprochen worden sind – zum einen von der AfD, zum anderen von den LINKEN –, kurz reagieren. Herr Weigand, Sie haben sich auf der einen Seite darüber lustig gemacht, dass die Koalition mit diesem Antrag etwas über den Fachkräftebedarf erfahren wolle, und auf der anderen Seite gefragt, ob wir das nicht schon in den letzten 20 Jahren versucht hätten. Sie haben unseren Antrag missverstanden. In unserem Antrag ist von einem kontinuierlichen Fachkräftemonitoring die Rede. Das ist mehr, als einfach nur zu fragen, wie viele Erzieherinnen uns derzeit fehlen. Sie haben völlig recht, dazu haben Sie schon Anfragen gestellt. Aber ein Fachkräftemonitoring verfolgt kontinuierlich die Ausbildung, den Verbleib der Fachkräfte, den Einsatz, die Frage, in welchen Sparten und Zweigen sie tätig sind, und die Frage, die Frau Firmenich vorhin angesprochen hat, zur Schulsozialarbeit und Ähnliches. Das ist auch ein bisschen inkonsistent, weil Sie dann selbst einen Änderungsantrag einbringen, der weitere Fragen zum Fachkräftebedarf an die Staatsregierung stellt. Entweder Sie argumentieren: Es liegt schon alles vor, denn ich, Herr Weigand, habe es erfragt. Oder aber Sie haben weitere Fragen. Beides passt nicht so richtig zusammen. Zum zweiten Punkt, Ausbildungsvergütung. Frau TändlerWalenta sagte: Mit unserer Forderung nach Ausbildungsvergütung stehen wir nicht allein da. Genauso ist es. Das ist auch unsere Forderung und das ist die Forderung der GRÜNEN. Das will sogar die CDU. Wir müssen nur gemeinsam einen Weg finden, das hinzubekommen, und dieser Weg ist etwas komplizierter, als unserem Antrag einfach einen neuen vierten Punkt anzufügen. Warum ist er komplizierter? Man könnte ja eigentlich sagen, okay, denken wir in der ganz normalen dualen Ausbildung. Jeder Lehrling geht irgendwo in die Lehre und parallel dazu in den Betrieb. In der Berufsschule bekommt er das Theoretische und im Betrieb das Praktische. Dafür gibt es die Ausbildungsvergütung. Wir können uns nicht vorstellen, den Erzieherinnen- und Erzieherberuf in eine duale Ausbildung zu überführen. Was ist dafür der wesentliche Grund? Der wesentliche Grund ist: Wir würden uns dann vom hohen Qualifikationsniveau verabschieden. Mit einer dualen Ausbildung von drei bis dreieinhalb Jahre landen wir beim DQR 4, beim Deutschen Qualifikationsrahmen Stufe 4. Aber alle Erzieherinnen und Erzieher – Sie haben es selbst dargestellt; es ist eine Ausbildung mit Weiterbildung – sind DQR 6. Durch diese Art einer Veränderung der Ausbildung hinten herum die Löhne zu verringern liegt uns allen fern, und deshalb können wir diesen einfachen Weg nicht gehen. Den komplexeren Weg versuchen gerade viele Bundesländer gemeinsam und koordiniert zu gehen. Denn es ist auch wichtig, dass wir kein Berufsbild Kita-Erzieherin oder Kita-Erzieher schaffen, das nur in Sachsen Anerkennung findet – so haben sich manche Bundesländer momentan entschieden –, sondern wir möchten, dass diese Leute eine Ausbildung haben, die bundesweit anerkannt wird. Bis zu dieser Koordinierung ist unser Weg hier in Sachsen zu sagen: Nun gut, dann bauen wir vor allem die berufsbegleitende Qualifizierung aus. Das heißt, wir möchten viel stärker die Möglichkeit schaffen, dass Leute nach ihrer Sozialassistentenausbildung den Erzieherinnenberuf berufsbegleitend ergreifen; denn die Vergütung der Tätigkeit in der Kita ist ja dann de facto so etwas wie eine Ausbildungsvergütung, sogar noch etwas mehr. Deshalb ergreifen wir diese und weitere Maßnahmen, die im Koalitionsvertrag vereinbart sind, und ich hoffe, dass wir die nächsten Schritte sehr zügig tun können. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Bevor wir zu den beiden uns vorliegenden Änderungsanträgen kommen, bitte ich jetzt um das Schlusswort. (Staatsminister Christian Piwarz: Die Staatsregierung würde zuvor gern sprechen!) – Entschuldigung, es tut mir fürchterlich leid. Selbstverständlich, Herr Staatsminister Piwarz. Ich weiß gar nicht, wie ich das wiedergutmachen kann.

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Christian Piwarz

Frau Präsidentin! Ich trage Ihnen das in keiner Weise nach. Wir befinden uns alle in besonderen Zeiten, und ich will auch gar nicht lange reden. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will zunächst den Koalitionsfraktionen Danke sagen, dass Sie diesen Antrag nicht nur erstellt, sondern ihn heute auch auf die Tagesordnung des Plenums gesetzt haben, damit wir darüber diskutieren. Gerade das Thema frühkindliche Bildung und die derzeitige Situation in unseren Kitas bzw. das Fehlen der Situation in den Kitas, was wir als Regel- und als Normalbetrieb kennen, treibt uns momentan alle um. Es ist allen deutlich geworden, wie wichtig nicht nur Lehrerinnen und Lehrer sind und der direkte Kontakt der jungen Menschen mit ihnen, sondern noch viel stärker, wie wichtig Erzieherinnen und Erzieher gerade in einer solchen Situation sind. Deshalb ist es gut, dass sich das Hohe Haus in dieser Sondersituation, in der wir uns befinden, mit diesem Antrag beschäftigt, weil wir auch hier – Iris Firmenich hat es richtig gesagt – den Blick in die Zukunft richten und dafür Sorge tragen müssen, dass unser System besser, belastbarer und stabiler laufen kann. Das geht nur, indem wir mehr junge Menschen für den Erzieherberuf begeistern und dass wir die Motivation wecken, den Erzieherberuf bis zum Letzten anzugehen und in den Erzieherberuf tatsächlich einzusteigen. In der Debatte ist vieles gesagt worden. Ich bin Iris Firmenich und Christin Melcher dankbar für die wesentlichen Punkte und auch Sabine Friedel, weil sie einige Punkte, die von der Opposition gekommen sind, noch einmal geradegerückt und insbesondere das Thema Ausbildungsvergütung vertieft hat. Deshalb will ich nicht im Detail darauf eingehen. Ich will nur deutlich machen: Wir arbeiten im Kultusministerium bereits daran. Das entsprechende Gesetz, das Bildungsstärkungsgesetz, ist gerade im Mitzeichnungsverfahren. Ich hoffe, dass wir es sehr bald im Sächsischen Landtag beraten und beschließen können, damit genau das, was im Antrag drinsteht, tatsächlich umgesetzt wird. Deshalb keine lange Rede – den Rest der Rede gebe ich gern zu Protokoll aufgrund der Umstände, in denen wir uns befinden. Ich bitte aber herzlich um Zustimmung zu diesem Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank, Herr Staatsminister Piwarz. Jetzt aber bitte ich Frau Firmenich für die CDU-Fraktion um das Schlusswort. Bitte schön.

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Iris Firmenich CDU

Ich bedanke mich für die Debatte, und ich denke, wenn wir dieses Thema in dieser größtenteils sehr konstruktiven Art und Weise befördern, dann wird es uns gelingen, dass wir ausreichend gut qualifizierte junge Menschen gewinnen können, sich für einen Beruf zu entscheiden, der unsere Jüngsten im Fokus hat, der die Kitas zu dem macht, was sie sind: nämlich Bildungsstätten. Über eine Gruppe haben wir noch gar nicht gesprochen, die wir natürlich bei all dem nicht außen vor lassen dürfen: Das sind die Kommunen und das sind die Träger, denn ohne sie geht es nicht. Es gibt bei uns in Sachsen einen Kita-Beirat, an dem die Kommunen und Träger mitarbeiten. Alles das, was wir hier tun, sollten wir gemeinsam mit diesem KitaBeirat machen und ihn einbeziehen; denn es tut uns allen gut, wenn wir Politik gemeinsam mit unseren Praxispartnern machen und nicht über ihre Köpfe hinweg agieren. Das schafft Vertrauen und Verständnis. Es gäbe zusätzlich viel zu tun, um noch mehr Qualität in Kitas zu bringen. Wir wissen das. Wir haben eine ganze Reihe weiterer Vorhaben im Koalitionsvertrag verankert. Trotzdem muss man Prioritäten setzen und mit dem anfangen, was jetzt auf der Tagesordnung steht, und das ist zunächst die Sicherung des zukünftigen Fachkräftepersonals. Das ist unsere Priorität. Alles andere werden wir diskutieren, wenn es um die Reform der Erzieherausbildung und auch um den Haushalt geht. Deshalb bitte ich Sie heute um Zustimmung zu unserem Antrag. Danke. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Nun kommen wir zu den eingereichten Änderungsanträgen, als Erstes zum Änderungsantrag der LINKEN. Soll dieser noch einmal eingebracht werden? – Er gilt als eingebracht, alles klar. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer möchte dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zustimmen? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmen dafür, vielen Stimmen dagegen und einigen Stimmenthaltungen ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Ich komme jetzt zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion und bitte Herrn Weigand ans Mikrofon.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns gerade beim Antrag der LINKEN enthalten, weil er uns nicht weit genug geht. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ich möchte jetzt unseren Änderungsantrag vorstellen. Herr Lippmann, Sie können sich ja später an der Debatte noch einmal beteiligen. Wir möchten gern im Punkt 1 eine Ergänzung vornehmen und regionale Unterschiede herausbekommen, wie denn die Altersstruktur im Freistaat Sachsen verteilt ist, wenn Sie schon ein Fachkräftemonitoring durchführen. Wir ahnen hier ähnliche Probleme, wie wir sie schon mit den Lehrern hatten, dass die Erzieher auf dem Land älter als in den Städten sind. Man braucht genaue Zahlen, um entsprechende gute Maßnahmen für die Zukunft zu ergreifen. Den zweiten Punkt, den wir ergänzen möchten, ist ein Prüfauftrag: Welche Tätigkeiten kann nicht pädagogisches Personal in der Kita noch übernehmen, um die Erzieher zu entlasten? Beispiele sind Windeln wechseln, mehr Feste mit vorbereiten oder bei den Portfolios die Bilder einkleben. Ich denke, das kann man mit Abstimmung machen, um die Erzieher dort stärker zu entlasten. Zweitens möchten wir auch eine Prüfung eines Ausbildungsstipendiums mit einer Bedingung, dass man nach dem Ausbildungsstipendium mindestens fünf Jahre in Sachsen, in einer Bedarfsregion, bleibt. Wenn wir eine freie Ausbildungsvergütung nur in Sachsen einführen, was die LINKEN wollen, dann passiert Folgendes: Dann kommen alle aus anderen Bundesländern nach Sachsen, profitieren von der Ausbildungsvergütung und gehen wieder weg. Wir wollen den Fachkräftebedarf decken, den wir in Zukunft in Sachsen sehen, indem wir sächsisches Steuergeld für Erzieher einsetzen, die hier in Sachsen bleiben und in Bedarfsregionen gehen. (Beifall bei der AfD) Ein dritter Punkt ist, Tageseltern es zu erleichtern, Erzieher zu werden, das heißt ihnen die Möglichkeit zu geben, berufsbegleitend schneller Erzieher zu werden. Wir sehen es gerade in Leipzig, dass ein starker Kita-Ausbau stattfindet und dass viele Tageseltern schließen müssen, weil es Überkapazitäten gibt. Ihnen müssen wir jetzt Perspektiven bieten, dass sie, wenn sie zum Beispiel sieben Jahre mit Kindern gearbeitet haben, gerade in den kleinen Gruppen, wenn sie alle Qualifikationen erfüllt und ein gutes pädagogisches Erfahrungskonzept haben, schneller Erzieher werden können. Das wollen wir mit unserem Änderungsantrag umsetzen. Zum Schluss wollen wir eine Prämie für Erzieher in Bedarfsregionen von 2000 Euro. Das gilt den Erziehern, die bereits fertig sind mit der Ausbildung, die vielleicht aus der Stadt aufs Land kommen oder die aus anderen Bundesländern nach Sachsen zurückkehren und hier eine Heimat finden – auch dort besteht die Bedingung, fünf Jahre in diesen Regionen zu bleiben. Meine Damen und Herren, unser Änderungsantrag will die Fachkräftesicherung in der frühkindlichen Bildung richtig anpacken und nicht nur zögerlich zugreifen. Deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Möchten Sie sich zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion äußern? – Bitte, Frau Firmenich, für die CDU.

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Iris Firmenich CDU

Zu Punkt 1 hat Frau Friedel schon erklärt, dass sich das eigentlich widerspricht mit dem, was Herr Dr. Weigand vorhin in seinem Redebeitrag gesagt hat. Wir sind auch überzeugt davon, dass unser Fachkräftemonitoring sehr viel mehr an Sichtbarem bringt, also weit darüber hinausgeht, und insofern dieser Änderungsantrag viel zu kurz greift. Im Punkt 2 geht es darum, dass die AfD eigentlich sehen will, inwiefern man die Arbeiten, die in der Kita zu machen sind, durch unqualifiziertes Personal machen lassen kann. Das ist nicht unsere Zielrichtung. Ziel unseres Antrages ist, die Qualität in der frühkindlichen Bildung zu sichern und zu steigern, und dafür braucht es qualifizierte Fachkräfte. Das Problem gibt es im Übrigen auch nicht wirklich; denn wir haben bereits in der Krippe die Möglichkeit, bis zu 20 % Hilfskräfte einzusetzen, und wir werden sicher auch einen Weg finden, wie wir Assistenzkräfte in den Kindergärten und im Hort einsetzen können – allerdings mit der Auflage, dass sich diese qualifizieren. Insofern ist das auch keine Verbesserung des vorliegenden Antrages. Für das Ausbildungsstipendium in Punkt 3 gilt das Gleiche wie für die Ausbildungsvergütung. Natürlich wäre es wünschenswert, aber das diskutieren wir dann im Rahmen der Reform der Erzieherausbildung und mit dem Haushalt zusammen. Der Punkt 4, in dem es darum geht, Kindertagespflegepersonen einzubeziehen, ist in unserem Antrag von Punkt 3 Erklärung

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Christian Piwarz

Die hohe Qualität der frühkindlichen Bildung weiter fortzuentwickeln ist unser gemeinsames Ziel. Vor dem Hintergrund des allgemeinen Fachkräftemangels sind wirkungsvolle und innovative Wege zu beschreiten. Wie lassen sich gegenwärtig die Rahmenbedingungen beschreiben? Für die Fachkräftestrategie liefert uns die Absolventenbefragung, welche die TU Dresden durchgeführt hat, wertvolle Hinweise: Die Mehrheit der Befragten – immerhin 91,4 % – wünschen sich einen direkten Einstieg ins Berufsleben, 94 % der Befragten wollen im Freistaat Sachsen bleiben. Rund 74 % möchten in einer Kita tätig werden, und eine große Mehrheit (71,9 %) hatte zum Befragungszeitpunkt ihren Arbeitsvertrag bereits unterzeichnet oder zumindest in Aussicht. Die Analyse des Fachkräftebedarfs für die kommenden Jahre zeigt, wie wichtig es ist, die Mehrzahl der Absolventen in Sachsen zu halten. Fachkräfte werden dringend gebraucht, nicht nur aufgrund der Renteneintritte, sondern umfasst. Wir haben es nicht eingeschränkt für die Kindertagespflege, sondern sehr viel weiter gefasst. Insofern ist unser Antrag auch weiter gehend. Punkt 5 halten wir schon für etwas populistisch, und ich glaube nicht, dass man das Problem mit einer Kopfprämie lösen kann. Insofern lehnen wir den Antrag ab. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. (Dr. Rolf Weigand, AfD, steht am Mikrofon.) – Herr Dr. Weigand, das war keine Kurzintervention, auf die Sie reagieren können, sondern das war eine Wortmeldung zu Ihrem Änderungsantrag. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Eine Kurzintervention ist nicht möglich?) – Nein. Er gilt als eingebracht, und deswegen Nein. Gibt es weitere Wortmeldungen zum Änderungsantrag der AfD? – Das sehe ich nicht. Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag der AfD. Wer gibt dem Antrag die Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einigen Stimmen dafür und sehr vielen Stimmen dagegen ist der Änderungsantrag abgelehnt. Meine Damen und Herren, ich stelle nun die Drucksache 7/1822 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei sehr vielen Stimmen dafür und wenigen Stimmenthaltungen gilt die Drucksache hiermit als beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet. zu Protokoll auch aufgrund der Verbesserung des Fachkraft-KindSchlüssels. Ich möchte daran erinnern: Wir haben in der letzten Legislaturperiode den Personalschlüssel in den Kitas und Krippen verbessert sowie zwei Stunden Vor- und Nachbereitungszeit anerkannt. Mit der Entscheidung, einen Zuschuss zum Schulgeld zu zahlen, ist ein wichtiger Schritt getan, von dem rund 4 200 Fachschülerinnen und Fachschüler profitieren. Deutschlandweit ist die Fachkräftesituation angespannt. Die Kultusministerkonferenz erstellt in einem Gesamtkonzept zur Qualifizierung sozialpädagogischer Fachkräfte ein aufeinander abgestimmtes Bündel von Maßnahmen, das einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten soll. An dieser Stelle möchte ich nur einige Stichworte nennen: Einführung der praxisintegrierten Ausbildung, Erschließung neuer Zielgruppen, Anrechnung beruflicher Vorqualifikationen, Ausbau der Teilzeit-Ausbildungsangebote und Einführung eines Rahmenlehrplans sowie eines kompetenzorientierten Qualifikationsprofils. Mit Blick auf die bisher geführte Diskussion zur Einführung der „Fachassistenz für frühe Bildung und Erziehung“ als zusätzliche Erstausbildung zeigt sich in den Ländern ein differenziertes Meinungsbild. Wir werden die Erzieherausbildung reformieren, aber am derzeitigen Qualifikationsniveau DQR 6 halten wir fest. Meine Damen und Herren, was sind die nächsten nötigen Schritte? Mit dem vorliegenden Antrag wird die Staatsregierung ersucht, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten und dem Landtag zuzuleiten, der auch die Voraussetzungen für folgende Maßnahmen schafft: Ein bedeutsames, zukünftiges Instrument zur Planung und Steuerung der Qualitätsentwicklung wird das Fachkräftemonitoring für soziale Berufe sein. Zukünftig werden wir über Datengewinnung, -auswahl und -aufbereitung die Möglichkeiten „datengestützten Handelns“ noch stärker als bisher nutzen. Die vollständige Befreiung vom Schulgeld ist mit der geplanten Änderung der Erzieherausbildungszuweisungsverordnung (EAZuwVO) ab dem Schuljahr 2020/2021 geplant. Die Entwicklung von multiprofessionellen Teams in Tagesordnungspunkt Wissenschaftliche Fakten statt unverzüglich eine objektive und in Sachsen durchführen Risiko-Nutzen-Verhältnis der Drucksache 7/2171, Hier möchte ich darauf hinweisen, dass der Termin der Stellungnahme der Staatsregierung der 13. Mai 2020 ist. Wir kommen jetzt zur Aussprache zu dem Antrag der AfD. Hierzu können die Fraktionen in folgender Reihenfolge Stellung nehmen: als Erstes die AfD, dann die CDU, DIE LINKE, die BÜNDNISGRÜNEN und die SPD und selbstverständlich die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich bitte als Allererstes die AfD; Herr Dr. Weigand.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch die aktuelle Corona-Krise ist vieles im Unklaren und muss transparenter werden. Deswegen bringen wir unseren Antrag mit einem sehr langen Namen ein, den man auch kurz bezeichnen könnte: endlich wissenschaftliche Fakten für die Bevölkerung anstatt mit Masken-Aktionismus Grundrechte einzuschränken. (Lachen der Abg. Sabine Friedel, SPD, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Sachsen bedanken, die sich in den letzten Wochen an alle Maßnahmen gehalten und dazu beigetragen haben, dass es zu keiner Kindertageseinrichtungen soll unterstützt und differenzierte Zugänge für pädagogische Fachkräfte ermöglicht werden. Deshalb ist vorgesehen, das SächsKitaG zu ändern und den Einsatz von Assistenzkräften im Kindergarten- und Hortbereich zu ermöglichen, die sich berufsbegleitend qualifizieren und als Fachkräfte nachrücken können. Die entsprechende Vorlage meines Hauses für diese Maßnahmen, das Bildungsstärkungsgesetz, befindet sich derzeit im Mitzeichnungsverfahren. Es stellt sich abschließend die Frage: Welche verlässlichen Partner stehen uns in diesem Prozess zur Seite? Im Februar 2020 wurde der Beirat zum Qualitätspakt „Frühkindliche Bildung“ erneut von mir einberufen. Hier werden sich politische Entscheidungsträger und Akteure aus der Praxis sowie Vertreter der Wissenschaft und der kommunalen Spitzenverbände über zukünftige Strategien zur Verwendung der Mittel in der zweiten Förderperiode (2021/2022) aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ austauschen. Ziel ist es, die hohe Qualität der frühkindlichen Bildung zu sichern und fortzuentwickeln. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Meine Damen und Herren, ich rufe auf den lückenhaftes Halbwissen – transparente Analyse der „Corona-Krise“ und ein nachvollziehbares Schutzmaßnahmen ableiten! Antrag der Fraktion AfD weiteren Ausbreitung gekommen ist. Aber wir brauchen jetzt für die Zukunft mehr wissenschaftliche Fakten mittels Studien. Wir brauchen unsere Freiheit zurück, wir brauchen unsere Grundrechte zurück (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) und wir brauchen insbesondere unsere Arbeitsplätze in Sachsen zurück, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Es ist festzustellen, dass wir eine unzureichende wissenschaftliche Datenbasis haben. Am 1. April trat Kanzlerin Merkel vor die Kameras und sagte, die Verdopplungszeit bei Neuinfektionen müsste in Richtung zehn Tage gehen – 1. April, meine Damen und Herren! Am 4. April hatten wir noch 264 Neuinfektionen in Sachsen, jetzt haben wir zehn Neuinfektionen in Sachsen. Die merkelsche Marke von zehn Tagen Verdopplung haben wir in Sachsen bereits am 6. April erreicht. Seit drei Wochen sind wir genau dort, wo Frau Merkel Anfang April hinkommen wollte. Aktuell liegen wir bei 27 Tagen, meine Damen und Herren. Das ist absoluter Irrsinn, was hier gemacht wird! (Beifall bei der AfD) Weil ihre Aussage nicht mehr zu halten war, kam sie dann mit einem Reproduktionsfaktor unter eins um die Ecke. Auch das ist vertretbar, aber was kommt als Nächstes? Was kommt dann, wenn endlich ein Ende der Fahnenstange zu erkennen ist? Auf welcher wissenschaftlichen Datenbasis wird hier gearbeitet? Das soll unser Antrag endlich offenlegen. Wir haben zudem regionale Unterschiede in Deutschland und in Sachsen. Wir können Sachsen nicht mit NordrheinWestfalen vergleichen, genauso wenig, wie wir Görlitz mit Zwickau vergleichen können. Auch hier brauchen wir vernünftige Daten und da sind wir als AfD nicht allein, denn auch mehrere Wissenschaftler und auch die Leopoldina in ihrem neuesten Gutachten sagen: Die bekannten Daten sind lückenhaft und zum Teil intransparent, und deswegen brauchen wir mehr Informationen. Doch wie kann die wissenschaftliche Datenbasis verbessert werden? Zum einen durch eine umfangreiche Datensammlung. Wir brauchen Alter, Geschlecht und Vorerkrankungen beim Tod, denn nur so können wir wirklich Rückschlüsse auf die Todesursache finden. Wenn man es übertrieben sagen würde: Wir haben einen Menschen, der ist Corona positiv getestet, dann geht er nach Hause in seinen Garten, arbeitet, stürzt von der Leiter und stirbt – er wäre ein Corona-Toter, meine Damen und Herren. Das ist statistischer Irrsinn. Wir brauchen hier rechtsmedizinische Klarheit und die will unser Antrag schaffen. (Beifall bei der AfD) Wir brauchen zum Zweiten einen repräsentativen CoronaTest in Sachsen, um zu wissen, um festzustellen, wie weit hier im Land schon die Herdenimmunität ist. Wir brauchen hier Längsschnittanalysen, um festzustellen, wer sich schon infiziert hat und wer immun dagegen ist. Das ist alles wichtig, das muss an die Öffentlichkeit, damit wir wissen, mit welcher Begründung wir überhaupt noch diese Grundrechtseingriffe rechtfertigen können. Wir brauchen drittens auch endlich eine wöchentliche Veröffentlichung dieser Ergebnisse zugänglich im Fernsehen und in den Tageszeitungen, damit jeder nachvollziehen kann, auf welcher wissenschaftlichen Datenbasis hier die nächsten Maßnahmen ergriffen werden. Wir brauchen viertens endlich ein vernünftiges Schutzkonzept für die Risikogruppe älterer Menschen in Pflegeheimen und in der ambulanten Pflege. Wir haben hier nicht ausreichend Schutzmaterial. Ich habe in den letzten Wochen bei mir im Wahlkreis selbst FFP2-Masken verteilt, ich habe Desinfektionsmittel organisiert, meine Damen und Herren. Hier hinken wir hinterher. Wir müssen diese Risikogruppe schützen und wir müssen regelmäßig Tests bei den Pflegern durchführen, um zu wissen, wie sich das in den Altenheimen und in der ambulanten Pflege ausbreitet. Wir müssen fünftens jetzt schnellstens in den Krankenhäusern zu einer Wiederaufnahme kommen. Wir haben in Sachsen – Zahlen von gestern – 1 670 Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeiten. Aktuell sind nur 76 Patienten mit einem Coronavirus infiziert in Krankenhäusern – 5 % aller zur Verfügung stehenden Intensivbetten sind durch diese Patienten belegt. Krankenhäuser haben in den letzten Wochen Kurzarbeit angemeldet. Meine Damen und Herren, das ist vollkommener Irrsinn im Gesundheitswesen. Wir müssen die Krankenhäuser wieder für die Standardoperationen öffnen und endlich zum Normalzustand zurückkehren. (Beifall bei der AfD) Es sind noch weitere umfängliche Maßnahmen im Bereich der Gastronomie notwendig. Wir müssen auch zu einer Diskussion über die Grundrechtseingriffe kommen, auf welcher Datenbasis sie beruhen. Dazu werden in den nächsten beiden Rederunden meine Kollegen Kumpf und Keiler sprechen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Als Nächstes erhält der Kollege Dierks von der CDU-Fraktion das Wort.

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Alexander Dierks CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und vor allen Dingen Herren der AfD-Fraktion, weil Sie in den Debatten des heutigen Tages schon so häufig auf Objektivität, Wissenschaft und Seriosität Wert gelegt haben, möchte ich zum Besten geben, dass ich gestern aus einem Twitter-Post eines Kollegen von Ihnen aus Berlin gelernt habe, dass Corona vor allen Dingen dort wenig auftritt, wo viel AfD gewählt wird. (Heiterkeit bei der CDU) Ich sage einmal, wer das tatsächlich glaubt, der lässt sich auch vom amerikanischen Präsidenten in Gesundheitsfragen beraten. (Beifall und Heiterkeit bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Um das einmal herzuleiten: Ich habe unter anderem von Ihren Bundessprechern gelesen. Dort steht: Lockdown beenden. Sie sprechen auf der einen Seite von validen wissenschaftlichen Daten, wissen aber schon jetzt, bevor wir diese – was in einer Krise völlig nachvollziehbar ist – erst auf längere Frist tatsächlich seriös haben, dass alle ergriffenen Maßnahmen ganz offensichtlich übertrieben sind, nachdem Sie vor wenigen Wochen noch gefordert haben, dass wir den Katastrophenfall ausrufen. Das ist schlicht und ergreifend inkonsequent. Das geht meines Erachtens auch über das, was verantwortungsvolle Opposition tun sollte, hinaus, nämlich in einem Krisenfall notwendige Kritik zu äußern, aber eben nicht das Handeln und Institutionen, Menschen, die Verantwortung tragen, ganz grundsätzlich in Misskredit zu bringen. Das geht aus meiner Sicht entschieden zu weit. (Beifall bei der CDU) Wenn dann immer wieder gesagt wird, es gibt so furchtbar viele Länder auf der Welt, die das alles besser machen, (Dr. Rolf Weigand, AfD: Wann habe ich das gesagt?) dann würde ich gerne wissen, welche das sind. Es sind möglicherweise einige asiatische Staaten, die schon über mehr Erfahrungen mit solchem Pandemiegeschehen, mit solchen Viruserkrankungen, haben. Offensichtlich täuscht sich aus Ihrer Sicht aber die ganze Welt. Ich glaube aber nicht, dass sich die ganze Welt täuscht. Was Fakt ist und womit wir alle umgehen müssen, was in solch einer Krise sicherlich schwierig ist und unheimlich viel Vertrauensbildung und Kommunikation braucht, ist, dass keiner von uns den Stein der Weisen gefunden hat, sondern dass wir alle gemeinsam die Bilder aus Bergamo, Madrid und New York vor Augen haben und gesehen haben, was passiert, wenn man dieses Virus sich völlig unkontrolliert ausbreiten lässt. Auf dieser Basis sind Entscheidungen getroffen worden, Entscheidungen, die uns allen gemeinsam, den Menschen hier, im Freistaat Sachsen, in Deutschland und in Europa, sicherlich mehr abverlangen als alles, was seit dem Zweiten Weltkrieg passiert ist. So zu tun, als würde es sich um böswillige, quasi planmäßige staatliche Willkür halten, ist in höchstem Maße verantwortungslos und lässt mich wirklich daran zweifeln, dass Sie es in irgendeiner Weise in der Sache ernst mit diesem Land, mit den Menschen in diesem Land und mit Ihrer parlamentarischen Arbeit meinen. (Beifall bei der CDU) Sie müssen vielleicht auch einfach einmal zur Kenntnis nehmen, dass der Umgang mit einer Pandemie, mit einem Virus, das noch keiner erforscht hat, das keiner vorher kannte, ein fließendes Verfahren ist, ein Verfahren, in dem man forscht, in dem man Hypothesen aufstellt, in dem sich Hypothesen zu bestätigen scheinen, die dann später falsifiziert werden, in dem neue Hypothesen aufgestellt werden, in dem fortlaufend Erkenntnisse gewonnen werden. Wenn Sie glauben, dass Wissenschaft etwas ist, das so heterogen ist, wie Sie das deutsche Volk finden, oder wie Sie mit der deutschen Geschichte umgehen, dann ist es halt so nicht. Es wäre schön, wenn es so einfach wäre. So einfach können wir es uns aber nicht machen. Wir müssen Tag für Tag und in vernünftigen, messbaren Zeiträumen, ZweiWochen-Zeiträumen, Drei-Wochen-Zeiträumen schauen, wie sich das Pandemiegeschehen entwickelt und was wir dann im Rahmen des Geschehens verantwortbar gemeinsam mit den Akteuren wieder lockern können. Es gibt in dieser Frage nicht nur 0 und 1. Es gibt nicht nur die Frage, totaler Lockdown, den wir in Deutschland ehrlicherweise im Vergleich zu europäischen Nachbarstaaten nicht haben, oder gar keine Maßnahmen. Es gibt ein stufenweises Verfahren immer mit denen, die auch Verantwortung in den jeweiligen Bereichen tragen, zu überlegen, wie wir schrittweise zur Normalität zurückkommen können. Über das Thema Krankenhäuser haben wir im Rahmen der Befragung des Ministerpräsidenten schon gesprochen. Wer die Zeitung liest, der weiß, es soll schrittweise wieder zu normalen Operationen übergegangen werden, weil wir eben wahrscheinlich die Kapazitäten in der jetzt bestehenden Zahl nicht brauchen werden. Wir werden im Bereich des Einzelsports und kontaktlosen Sports Lockerungen haben. Wir werden im Bereich von Dienstleistungen in wenigen Tagen Lockerungen haben, woran man sieht, es ist ein Prozess, der uns nach und nach wieder zur Normalität führt. Zur Wahrheit gehört aber eben auch – ich habe das Gefühl, dafür fehlt Ihnen völlig das Verständnis –, dass nicht alles, was auf dieser Welt mit Blick auf COVID-19 passiert, auf Maßnahmen des deutschen Staates zurückzuführen wäre. Es wird oft darüber gesprochen, dass Schweden alles so gut macht. In Schweden haben komischerweise Scania und Volvo ihre Produktion auch eingestellt, obwohl keiner gesagt hat, dass sie es tun müssen. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Die haben auch keine Zulieferer!) Auch zu VW hat keiner gesagt, sie sollen keine Autos mehr produzieren. Wir leben in einer globalisierten Wirtschaft. Nicht alles, was in diesem Land, in Deutschland oder in Sachsen, passiert, liegt in unserem unmittelbaren Ermessen und in unserer unmittelbaren Entscheidungsgewalt. So ehrlich müssen wir auch zueinander sein. Es ist eine Pandemie, die die ganze Welt in Atem hält und die für viele Menschen, zumal vorerkrankte und alte, in einem sehr erhöhten Prozentsatz einen tödlichen Ausgang haben kann. Ehrlicherweise verfügen wir noch nicht über die notwendigen Daten – das wird sicherlich noch eine ganze Weile dauern –, um wirklich zielsicher einschätzen zu können, wie die ganze Sache abläuft. Forschungsvorhaben finden in großer Zahl statt. Forschungsvorhaben werden auch in großer Zahl zusammengefasst. Die Charité beispielsweise bringt all das, was an Forschungsgeschehen in Deutschland passiert, zusammen, damit die Mittel möglichst effizient eingesetzt werden. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass vor allen Dingen auch im europäischen Maßstab zu dieser Pandemie, zu diesem Virus geforscht wird, damit wir gemeinsam auf einer soliden Datenbasis entscheiden können, damit wir gemeinsam dazu kommen, möglichst bald einen Impfstoff zu haben, der dann auch möglichst großflächig zur Verfügung steht. Auch dazu kann der Freistaat Sachsen einen Beitrag leisten. Es finden ja Studien statt, Thema Lehrer, Thema Kita, auch das Testen in verschiedenen Altenpflegeheimen im Freistaat Sachsen. Es ist tatsächlich nicht so, dass Tatenlosigkeit herrscht, die Sie hier immer wieder monieren und die Sie hier immer wieder ansprechen. Es ist eben auch so, dass ich noch keine Situation in diesem Land erlebt habe, in der so lückenlos und auf so vielen Ebenen kommuniziert wurde. Ich habe letztens gelesen, dass Herr Brandner forderte, man möge mehr oder weniger Parteiwerbung ausstrahlen lassen, weil die Parteien doch die Möglichkeit haben müssten, sich darzustellen. Das ist nicht mein Verständnis von freien Medien. Aber dass keine Kommunikation stattfinden würde, dass man die Bevölkerung im Unklaren ließe, dass die Menschen nicht jeden Tag an dem teilhaben, was auch wir teilweise dazu lernen – das gehört zur Wahrheit auch dazu –, das stimmt schlicht und ergreifend nicht. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) Wenn Sie in Ihrem Antrag von Halbwissen sprechen, gut, dann mag man vielleicht sagen, wir sind alle keine Virologen und werden es in absehbarer Zeit, jedenfalls in der notwendigen Kürze, wahrscheinlich auch nicht mehr werden. Dann kann man es uns zu Recht unterstellen. Das, was wir wissen, und die Basis, auf der wir arbeiten, ist aber das, was Wissenschaftler jeden Tag im Rahmen ihrer Forschung als Annahme nehmen, die, wie gesagt, auch falsifiziert werden kann. Es gehört zum wissenschaftlichen Alltag dazu. Es ist in so kurzen Zeiträumen schlechterdings auch nicht zu ändern, auch wenn ich es mir ehrlicherweise völlig anders wünschen würde. Ich glaube aber nicht, dass wir es leisten können. Ich glaube auch nicht, dass Wissenschaft das leisten kann. Wir müssen an dieser Stelle, so schwer es ist, gemeinsam eine gewisse Geduld aufbringen und ein Stück weit in vernünftigen Zeiträumen miteinander darüber entscheiden, wie wir zu mehr Normalität in diesem Land kommen können. Es bringt auch nichts zu fordern, dass die Maßnahmen wöchentlich überprüft werden müssen. (Dr. Joachim Keiler, AfD: Doch!) Wir können natürlich jeden Tag darüber sprechen, weil Sie es immer wieder aus dem Zusammenhang reißen. Ich weiß auch, dass Sie Feindbilder kultivieren, dass es für Sie ganz wichtig ist, dass Sie sich dann auch sehr freuen, wenn Sie es wieder einmal gesagt haben, und dass es wahrscheinlich unwahrscheinlich viel hilft mit Blick auf Diskussionen, die wir führen. Wir müssen aber einfach sehen, dass auch die Inkubationszeit bei dieser Krankheit eben länger als eine Woche ist und dass wir nicht von Woche zu Woche seriös einschätzen können, wie sich das Infektionsgeschehen mittelfristig entwickelt. Deswegen sind diese Zeiträume von zwei oder drei Wochen durchaus vernünftig, was nicht heißt, dass wir in der Zwischenzeit nicht über das reden, was wir schrittweise in nächster Zeit, wenn bestimmte Annahmen eintreffen, was wir alle nicht wissen, dann tatsächlich miteinander tun wollen. Sie haben auch das Thema Schutzmaterial angesprochen. Es ist richtig: Da gab es Engpässe. Da gab es Schwierigkeiten. Sicherlich ist Deutschland ein Land – da nehme ich mich nicht aus; das ging sicherlich ganz vielen hier so –, bei dem man sich nicht hat vorstellen können, dass eine solche Situation in naher Zeit wirklich eintritt. Das habe ich auch nicht gedacht, das gebe ich offen zu. Ich glaube aber auch, dass selbst Herr Urban, der im letzten Plenum meinte, die Sächsische Union hätte sich 30 Jahre darauf vorbereiten können, es nicht wirklich gewusst hat. Das gehört auch zur Wahrheit. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass wir uns mit einer Situation konfrontiert sehen, mit der keiner von uns gerechnet hat und mit der innerhalb Europas und Nordamerikas überhaupt niemand gerechnet hat. (Widerspruch und Zurufe von der AfD) Es ist in kurzer Zeit gelungen, Maßnahmen zu ergreifen, die zunächst einmal dazu geführt haben, Bilder wie in Italien, Nordfrankreich und anderen Teilen der Welt zu verhindern. Das ist zunächst einmal eine große Leistung. Wir sind jetzt dabei, schrittweise in vielen Bereichen einen Plan zu machen, wie wieder mehr sportliche Aktivitäten möglich sind und wie wieder mehr Wirtschaftsleben möglich ist. Wir brauchen unheimlich viel Abstimmung, um gerade auch im europäischen Maßstab dafür zu sorgen, dass unsere Volkswirtschaft nach dieser Krise wieder ins Laufen kommt. Es ist wirklich nicht so, dass es hier irgendwie schuldhaft versäumt wurde, sich mit dieser Krise zu beschäftigen. Vielmehr ist es Ausdruck dessen, dass die Maßnahmen Wirkung gezeigt haben. Wir haben noch 14 Tage vor Italien und anderen Staaten Europas Maßnahmen ergriffen, die sehr erfolgreich dazu geführt haben, diese tödliche Pandemie in unserem Land einzudämmen. Sie gibt uns jetzt die Möglichkeit, schrittweise zu einem normalen gesellschaftlichen, aber auch wirtschaftlichen Leben zurückzukehren. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Dr. Weigand hat jetzt eine Kurzintervention angemeldet. Bitte sehr.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Herr Dierks, Sie haben uns abgesprochen, dass wir als Opposition mitwirken, und vorgeworfen, dass wir das nicht begleiten würden. Ich möchte Ihnen diesbezüglich einige Beispiele nennen: Vor fünfeinhalb Wochen habe ich dem Ministerpräsenten einen offenen Brief zu Problemen von Wirtschaftsunternehmen in meinem Wahlkreis geschrieben – bis heute ohne Antwort. Vor fünf Wochen habe ich dem Staatsministerium für Soziales eine E-Mail geschrieben, auch Herrn Staatssekretär Gaul – bis heute ebenfalls keine Antwort. Da ging es um Physiotherapeuten und ähnliche Berufsgruppen, die kein hygienisches Material haben, wie diese mit der aktuellen Lage bezüglich Kurzarbeit umgehen können. Ferner haben wir vor knapp vier Wochen im Ausschuss für Soziales gesessen und einen Fragenkatalog vorgelegt, um das als Opposition nachvollziehen zu können. Bis heute gibt es keine Antwort darauf. Wir wissen nicht, auf welcher Datenbasis Sie arbeiten. Daher fordern wir endlich Transparenz in diesem ganzen Verfahren, damit wir unserer Aufgabe als Legislative auch nachkommen können. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Kollege Dierks wird darauf antworten.

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Alexander Dierks CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege! Es entzieht sich meiner Kenntnis – das ist wahrscheinlich auch gut so –, welche Briefe Sie dem Ministerpräsidenten oder anderen Mitgliedern der Staatsregierung schicken. Insofern möchte ich mir darüber überhaupt kein Urteil erlauben. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Das war aber Thema im Ausschuss!) Fakt ist aber auch: Noch vor wenigen Wochen haben Sie den Eindruck erweckt, hier werde alles verschlafen – es gäbe keine Maßnahme, die drastisch genug sein könnte, um endlich in die Vorhand zu kommen. Nur wenige Wochen später stellen Sie sich wieder hier hin und fordern, sekundiert von Ihrer Bundespartei und Ihrer Bundestagsfraktion, die Maßnahmen müssten jetzt im Grunde alle beendet werden. Nichts anderes ist das, was Sie hier fordern. Dieser Antrag hat doch nichts damit zu tun, dass Sie sich ernsthaft wünschen, eine solide Datenbasis zu haben. Das hat man doch bei dem gehört, was Ihr Fraktionsvorsitzender heute Vormittag zum Besten gegeben hat. Es ging ausschließlich darum, die Maßnahmen der Staatsregierung, der Bundesregierung und aller Verantwortungsträger in diesem Lande in Messkredit zu bringen. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Das ist eine blanke Unterstellung – absolut unwahr!) Das geht über das, was verantwortungsvolle Opposition ausmacht, weit hinaus. Wenn Sie noch einen ganz kleinen Funken Anstand haben, dann wissen Sie das auch! (Beifall bei der CDU – Widerspruch bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. – Jetzt bitte ich für die Linksfraktion den Kollegen Rico Gebhardt ans Mikrofon.

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Rico Gebhardt Die Linke

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag ist in mehrfacher Hinsicht charakteristisch für die sächsische AfD. Zum einen schien Ihre Fraktion bereits bei der Einreichung des Antrages mehr als verwirrt gewesen zu sein, weil Sie ihn womöglich doppelt eingereicht haben. Aber das ist ja vielleicht doch nicht so ganz einfach, sich in der digitalen Welt zurechtzufinden und Sie sind ja auch erst seit gestern hier im Landtag; da ist es gar nicht so einfach, hier einen Antrag einzubringen. Zweitens zeugt Ihr Antrag von einer Ignoranz der Fakten, von absoluter Inkompetenz Ihrer Fraktion sowie von gefährlicher Menschenverachtung. Ich möchte ausführen, woran ich das festmache: Erstens. Die Herrenriege der AfD tut so, als hätte sie die Weisheit mit Löffeln gefressen. Dafür schreiben Sie ganze acht Seiten voll, verwenden hin und wieder ein paar medizinische Fachbegriffe und eine Fülle von Fußnoten: Zahlreiche Quellen werden angegeben, darunter auch einige wissenschaftliche, ansonsten aber im Wesentlichen Zeitungsartikel. Ich habe gelernt: Die AfD liest offenbar Zeitungen. Das Ganze sieht zwar auf den ersten Blick schlau und wissenschaftlich aus, aber auf den zweiten Blick ist es nur blau und an den Haaren herbeigezogen. Denn wenn man sich die Mühe macht, die wissenschaftlichen Fußnoten nachzulesen und zu prüfen, wird man schnell stutzig, was als Beweis der Experten als Quelle angeführt worden ist. So stehen beispielsweise sowohl im Thesenpapier des Zentrums für Versorgungsforschung Köln als auch von der Stellungnahme der Leopoldina – Herr Dr. Weigand sprach ja soeben davon – durchaus Feststellungen, dass die Datenlage ausgebaut werden muss. Besonders das Thesenpapier wird zitiert und darauf hingewiesen, dass die bereits getroffenen und noch zu treffenden Maßnahmen nur eingeschränkt auf wissenschaftliche Daten und Beweise gestützt sind. Na Mensch – das ist ja eine reife Leistung von euch Sherlocks bei der AfD! Ich denke, nahezu alle wissen, dass es bei einem neuen Krankheitsbild keine wissenschaftlichen Daten geben kann. Niemand leugnet das. (Beifall bei den LINKEN sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dass wir mehr Daten brauchen, wissen wir auch alle. Aber es ist ein neues Krankheitsbild und wir wollen natürlich wissen, wie man mit den Folgen zukünftig besser umgehen kann. Auch dafür werden Daten erhoben! Allerdings sagen diese Papiere auch aus, dass bei den endgültigen Entscheidungen nicht nur medizinisch-wissenschaftliche Gesichtspunkte betrachtet werden müssen, sondern auch ethische, ökonomische, sozial-, rechts- und politikwissenschaftliche sowie Fragen öffentlicher Gesundheit. (Carsten Hütter, AfD: Bravo! Genau!) – Ich komme gleich noch zu Ihnen. Im Übrigen: Diese Papiere unterstellen den Regierungen auch nicht, dass sie verantwortlich für die Wissenslücken wären. Meines Erachtens tun dies auch die meisten Menschen nicht. Einzig Ihre AfD-Fraktion tut das hier im Sächsischen Landtag. (Beifall bei den LINKEN) Allerdings sollte man nicht von sich auf andere schließen. Welche Wissenslücken bei Ihnen vorherrschen, hat man jetzt gerade wieder gemerkt. Den meisten Menschen ist nämlich bewusst, dass die Erkenntnisse fehlen, weil Virus und Krankheit neu sind und weil deshalb Möglichkeiten des vorbeugenden Schutzes und der Behandlung oder Heilung noch nicht gefunden sind. Natürlich möchten alle eine Rückkehr zum gewohnten Alltag. Klar ist aber auch, dass dies so schnell nicht gehen wird – zumindest nicht, wenn man verantwortlich mit Menschenleben umgeht. Das scheint die AfD jedoch entweder zu ignorieren oder abzulehnen. Das konnten wir heute früh bereits bei der Rede von Herrn Urban hören. Es ist mehr als überheblich, wenn Sie allen anderen lückenhaftes Halbwissen vorwerfen, aber nicht einmal das Bekannte zur Kenntnis nehmen. Es ist mehr als herablassend, wenn Sie vorgaukeln, dass wissenschaftliche Erkenntnisse schnell genug beschaffbar wären, um belastbare Fakten für Entscheidungen zu haben. Und wie es um Ihre Kompetenz – oder in diesem Fall eher Inkompetenz – bestellt ist, haben Sie auch hier im Hause bereits mehrfach nachgewiesen. Das gilt nicht zuletzt auch bei der Frage des vom Menschen verursachten Klimawandels. Mehr als 95 % aller Gelehrten sind sich in dieser Frage einig. Es gibt nur eine Fraktion, die das leugnet – und das ist die AfD, die der Meinung ist, der Mensch hätte den Klimawandel nicht verursacht. Das zeigt: Es nützen überhaupt keine wissenschaftlichen Erkenntnisse, Sie leugnen sie doch sowieso. (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN) Wenn es um das Klima geht, sind die Fakten und die wissenschaftlichen Studien Ihrer Meinung nach völliger Humbug. Ihr Motto lautet immer: Was nicht passt, wird passend gemacht. Jetzt fordern Sie plötzlich wissenschaftliche Studien? Das nenne ich schizophren! Bei Ihrem Antrag kann man nicht nur von einem Verdummungsversuch reden, denn er ist weitaus gefährlicher. Denn Sie betreiben nichts anderes als deutsche Wissenschaft. Woran das erinnert, muss ich hier wohl kaum jemandem erklären. Die Nazis verfolgten damals auch, sich von den sogenannten jüdisch-bolschewistischen Wissenschaften abzugrenzen und eine „deutsche“ Wissenschaft beziehungsweise die „deutsche“ Physik hochzuhalten. (Oh-Rufe von der AfD) All dem, was ihren eigenen Theorien widersprach, haben sie eine eigene Theorie entgegengesetzt. Sie bestimmten, was wissenschaftlich war und was nicht. Dieser vorliegende Antrag lässt auf ein ebensolches Verhalten schließen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Kollege Gebhardt, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Rico Gebhardt Die Linke

Nein, Frau Präsidentin. Zum zweiten Punkt: Die Faktenignoranz der AfD sind wir ja gewöhnt; sie ist keine Überraschung. Überraschend war für mich, wie Sie versuchen, Ihre Menschenverachtung wortreich zu verpacken. Das geht schon in der Überschrift los, wo von – Zitat – „Risiko-Nutzen-Verhältnis“ gesprochen wird. Ich frage mich wirklich: Riskant für wen und nützlich für wen? Die Antwort ist bei diesem Antrag eindeutig. Nützlich sind die Vorschläge vor allem für die Wirtschaft, riskant aber für viele Menschen, deren Leben auf dem Spiel steht. Sie wollen auf Maßnahmen, die alle betreffen, weitgehend verzichten. Dafür wollen Sie unter anderem alle Menschen auflisten, die nachweisbar an Corona verstorben sind. Was für ein Unfug! Ein Rechtsmediziner kann lediglich feststellen, ob ein Mensch an Atem- oder an Herzstillstand gestorben ist, und davon höchstens ableiten, welche Erkrankung dafür verantwortlich sein könnte. Kein Rechtsmediziner wird Ihnen mit hundertprozentiger Sicherheit sagen können, woran ein Mensch gestorben ist oder woran er nicht gestorben ist. Sie wollen auch stärker – Zitat – „risikogruppenspezifische Schutzstrategien“ anwenden. Ihr Ziel, das Sie auch in Ihrer Begründung anführen, ist die schnellere kontrollierte Herstellung einer Herdenimmunität. Sie wollen auch die Lockerungen aktueller Beschränkungen stärker auf Bevölkerungsgruppen mit geringerem Erkrankungs- und Komplikationsrisiko fokussieren. Ich nehme mal an, Ihre Sherlocks haben noch nicht mitgekriegt und herausgefunden, dass auch junge Menschen lebensgefährlich erkranken und sterben können, genauso wie sehr alte Menschen eine Erkrankung gut überleben können. Oder aber Sie wissen es doch und nehmen es billigend in Kauf. Deshalb: Ich denke, Sie wissen sehr wohl, dass bei der Herstellung von Herdenimmunität oder dem Infektionszwang eine hohe Zahl von Todesfällen akzeptiert werden müsste. Für mich und meine Fraktion ist Ihr Antrag deshalb menschenverachtend in höchstem Maße. Und deshalb: Sie bleiben sich treu und selektieren Menschen, und dafür gibt es einen Begriff: Menschenfeindlichkeit. (Beifall bei den LINKEN) Im Klartext heißt die Umsetzung der gruppenbezogenen Vorschläge nämlich, dass äußerlich markiert werden müsste, wer zu einer Risikogruppe zählt und wer nicht. Sollen also alle ein farbiges Zeichen auf der Stirn tragen, weil ja andere durch eine Gesichtsmaske, durch den NasenMundschutz, verdeckt werden, oder wollen Sie an wirklich finstere Zeiten anknüpfen und Menschen wieder mit Symbolen markieren? Das geht aus Ihrem Antrag hervor. Wir wollen keine soziale Spaltung, weder in Arm und Reich noch in Jung und Alt, noch in welche, die CoronaInfektionen wahrscheinlich besser oder schlechter überstehen. Für uns gilt der Gleichheitsgrundsatz: Niemand wird geopfert, nur weil es gerade wirtschaftlich passend ist. Wir reden eben nicht nur von einer normalen Grippe, wie einige von Ihnen uns das ja weismachen wollen. Wir reden von einer schweren Erkrankung, die jeden und jede treffen kann und völlig unvorhersehbar verläuft. Deswegen ist „Herdenimmunität“ völliger Käse, und deshalb ist auch eine schnelle Rückkehr in den alten Modus für uns keine Option. Zusammengefasst: Die AfD ignoriert Fakten, zeigt ihre absolute Inkompetenz, ist und bleibt zynisch und macht deutlich, welches gefährliche Menschenbild sie hat. Daher kann ich nur allen Fraktionen die Ablehnung des Antrages empfehlen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Ich bitte jetzt für die BÜNDNISGRÜNE Frau Kollegin Hammecke, das Wort zu ergreifen.

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Lucie Hammecke GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Antrag liest sich wie eine Pauschalkritik am Regierungshandeln, das ja Ihrer Meinung nach anscheinend wissenschaftlich völlig unbegründet gewesen sei. Die AfD-Fraktion schreibt in ihrer Begründung auch, dass es nicht auszuschließen sei, dass – Zitat – „das Risiko tödlicher Infektions- oder Krankheitsverläufe erheblich überschätzt wird“. Aber Sie fordern doch in ihrem Antrag Daten und Fakten ein. Schauen wir uns doch einmal die Zahlen, die zum Beispiel das European Mortality Monitoring Project, das Daten aus fast allen europäischen Ländern sammelt, liefert. Diese stellen nämlich fest, dass wir es momentan mit einer extrem hohen Übersterblichkeit zu tun haben, das heißt mehr als 15 mal so hoch wie die zu dieser Zeit üblichen Schwankungen. Das sind jetzt vielleicht abstrakte Zahlen, aber eben auch mehr. Das sind Menschen, die nach kurzer schwerer Krankheit aus dem Leben gerissen werden und trauernde Mütter, Väter, Töchter, Söhne, Enkelinnen und Enkel zurücklassen. Dass die Zahlen in Deutschland, dass die Zahlen auch hier in Sachsen nicht so hoch sind wie in den absoluten Hotspots, Beispiel Bergamo, wo das Militär helfen musste, die Leichen zu transportieren, dass die Todeszahlen hier nicht so groß sind, dessen können wir uns glücklich schätzen. Das hat natürlich etwas mit vorsorglichem Verhalten der sächsischen Bürgerinnen und Bürger zu tun und sicherlich auch etwas mit der Anzahl der Intensivbetten pro 100 000 Einwohnerinnen. Aber es hat vor allem auch etwas mit den von der Staatsregierung beschlossenen Maßnahmen zu tun. Und dafür, meine sehr geehrten Damen und Herren, bin ich dankbar. Denn dort wurde konsequent gehandelt, um Schlimmeres zu verhindern, während Sie mit Ihrem Antrag voll ins Präventionsparadoxon laufen im Sinne von: War doch alles nicht so schlimm, alles wissenschaftlich eigentlich nicht gerechtfertigt. Und das, weil Sie den Schaden, der durch konsequentes Vorgehen verhindert wurde, eben nicht sehen und, wenn wir ehrlich sind, wahrscheinlich auch nicht sehen wollen. Wenn das nicht schon genug wäre, um Ihren Antrag abzulehnen, möchte ich noch auf mehrere Dinge in Ihrem Antrag hinweisen. Sie sprechen unter anderem von Steigerung der Akzeptanz und des Vertrauens in Schutzmaßnahmen; und das ist ein löbliches Ziel. Es ist sogar essenziell. Nur frage ich mich dann, was die – Zitat – „bessere faktenbasierte und zielgruppenspezifische Risikokommunikation“, von der Sie hier sprechen, damit zu tun hat, dass Sie trotzdem am sprichwörtlichen Zaun standen, als die CoronaDiktatur in Chemnitz ausgerufen wurde und eine Demo dort stattfand, wo auch Vertreterinnen von Ihnen am Zaun standen und zuguckten. In Ihrem Antrag sprechen Sie außerdem unter anderem davon, die Daten wöchentlich daraufhin zu prüfen, inwieweit sich die Aufrechterhaltung der grundrechtseinschränkenden Maßnahmen rechtfertigen lässt. Da bin ich doch sehr überrascht und kann mich meinen Vorrednern nur anschließen: Die AfD-Fraktion bzw. Ihr Kollege Spangenberg hat im Bundestag auch schon versucht, so zu argumentieren, aber mittlerweile sollte uns eigentlich allen klar sein, dass wir frühestens erst nach zwei Wochen positive oder negative Auswirkungen von Maßnahmen in den Meldezahlen sehen, um hier Prof. Dr. Schaade vom RKI zu zitieren. In einem Antrag, in dem Sie Wissenschaftlichkeit einfordern, in dem Sie eine fehlende Datengrundlage beklagen, wiederholen Sie einen so massiven Fehler. Und Sie widersprechen sich direkt noch einmal. Auf Seite 1 der Begründung schreiben Sie noch – Zitat –, vor allem fehle es „an Erkenntnissen insbesondere zur Definition von Risikogruppen für schwere Verläufe und Todesfälle“, um dann eine Seite später zu schreiben: „Nach bisherigen Erkenntnissen betrifft COVID-19 vor allem bestimmte Bevölkerungsgruppen, die relativ genau definiert werden können.“ Na was denn nun? Erst sagen Sie, über Risikogruppen sei noch nicht genügend bekannt, um dann zu behaupten, dass sie relativ genau definiert werden können. Und dann schlussfolgern Sie aus diesem Widerspruch heraus auch noch, dass Schutzmaßnahmen die Gesamtbevölkerung betreffend aufgehoben werden sollen zugunsten von risikospezifischen Schutzmaßnahmen. Das heißt, kurz gesagt: Die Restlichen stecken sich bitte so schnell wie möglich an, während die noch zu definierenden Risikogruppen zu Hause bleiben. Doch genau davon raten viele Epidemiologinnen und Epidemiologen ab. Denn schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle – das hat Herr Gebhardt eben schon gesagt – sind eben nicht nur für die Risikogruppe reserviert. Natürlich passieren sie dort mit einer höheren Wahrscheinlichkeit. Aber auch eine möglichst schnelle Ansteckung der restlichen Bevölkerung wäre aller Voraussicht nach unverantwortlich und würde auch unsere Intensivbettenkapazitäten schnell übersteigen. Hinzu kommt die bereits aufgeworfene Frage danach, wer denn nun genau zu den Risikogruppen gehört. Es gibt zum Beispiel auch Evidenz dafür, dass Rauchen ein Risikofaktor ist, oder die Frage, ab welchem Alter Menschen zur Risikogruppe gehören. Aber in einem Bundesland wie Sachsen, das im Durchschnitt ziemlich alt ist, bedeuten alle über 60 Jahren 1,3 Millionen Personen. Wie soll das geregelt werden, wenn ein Mensch, der einer Risikogruppe angehört, mit in einem Mehrpersonenhaushalt lebt? Oder was ist mit Personen, die mit Risikogruppen arbeiten, wie Pflegerinnen und Pfleger, während sich im Rest der Bevölkerung möglichst schnell das Virus ausbreitet? An diesem Antrag und dem Fakt, dass nicht einmal die Stellungnahme der Staatsregierung abgewartet wurde, die von Ihnen beantragt wurde, merkt man wieder einmal, dass dahinter weder guter Wille noch gute Politik steht, sondern nur Ihr Bedürfnis nach Populismus und Spaltung. Zusammengefasst gibt es genügend gute Gründe, Ihren Antrag abzulehnen; und genau das wird meine Fraktion auch tun. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Jetzt bitte für die SPD-Fraktion Sabine Friedel. Ich möchte mich einmal bei den Fleißbienen bedanken, die immer wieder Wasser bringen, ständig desinfizieren und im ganzen Haus unterwegs sind. Danke schön. (Beifall bei allen Fraktionen)

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Sabine Friedel SPD

Frau Präsidentin, vielen Dank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Antrag der AfD-Fraktion zum ersten Mal überflogen habe, dachte ich mir: Na holla, der ist überraschend sachlich, der ist überraschend gründlich gearbeitet, mit dem musst du dich intensiver auseinandersetzen. Und das habe ich gemacht. Ich finde, Sie merken, alle meine Vorrednerinnen und Vorredner haben das ebenfalls getan. Ich bin gespannt, ob irgendwann gleich das Argument der AfD kommt, wir würden uns mit ihr inhaltlich nicht auseinandersetzen. Aber wir tun das, und ich bin gespannt darauf, wie Sie sich mit den vorgebrachten Argumenten auseinandersetzen. Aber zurück zum Antrag. Nach einem zweiten und dritten Lesen und Durchdenken ist mir aufgefallen, dass der Antrag drei Dinge enthält, über die ich stolpere. Zum einen: Ich glaube, Sie sitzen in diesem Antrag einer Illusion auf. Zum Zweiten: Ich denke, der Antrag macht den Fehler der Verabsolutierung. Und zum Dritten: Dieser Antrag trifft eine ethische, eine moralische Grundentscheidung, die nicht unsere ist. Zum Thema Illusion: Herr Gebhardt hat einiges gesagt, was den Wissensstand über Corona angeht. Natürlich ist der lückenhaft. Die Leopoldina hat nie im Sinne eines Vorwurfes gesagt, wir haben zu wenig Daten, sondern im Sinne einer Feststellung. Neuer Virus – keine Daten. Das ist etwas Nachvollziehbares. Doch Ihr Antrag sagt, die Leopoldina hätte Kritik geäußert. Das stimmt nicht. Herr Gebhardt hat das schon auseinandergesetzt. Sie sagen in Ihrem Antrag, wir haben keine Daten. Ich zitiere: „Durch diese fehlenden Möglichkeiten einer wissenschaftlich fundierten Risikoeinschätzung lassen sich drastische und teilweise grundrechtseinschränkende Schutzmaßnahmen weder angemessen faktenbasiert rechtfertigen, noch ist eine Aussage zum Kosten-Nutzen-Verhältnis möglich.“ (Zuruf von der AfD) Da ist etwas dran. Solange wir nicht alle Daten haben, solange lässt sich nichts vollständig rechtfertigen oder vollständig ausrechnen. Was schlussfolgern wir daraus? Wenn sich die Schutzmaßnahmen nicht vollständig faktenbasiert rechtfertigen lassen, ergreifen wir sie dann nicht? Das ist keine Option. Denn auch das Unterlassen von Schutzmaßnahmen lässt sich nicht vollständig faktenbasiert rechtfertigen. Wie wollen Sie aus diesem Dilemma herauskommen? Handeln oder Nichthandeln? Beides hat Konsequenzen. (Zuruf von der AfD) Konsequenzen, die wir aufgrund unvollständiger Informationen nicht bis ins Detail kennen. Das nennt sich Unsicherheit. Das ist etwas völlig Normales. Wir müssen im Leben damit immer umgehen. Wenn viel Neues kommt, ist die Unsicherheit größer, und uns ist dieses Problem des Entscheidens in unserer Unsicherheit umso präsenter. Die Lösung, die Sie dafür im Antrag vorschlagen, finde ich nicht gelungen. Sie schlagen vor, dass alle bisher gewonnenen Daten und Erkenntnisse an die Staatsregierung übermittelt werden sollen, damit diese gesammelt und analysiert werden können. Das ist aus unserer Sicht kein geeigneter Weg. Wissenschaft funktioniert anders. Wissenschaft lebt davon, dass nicht eine Stelle zentral Daten sammelt und analysiert, sondern dass es viele verschiedene Forschungsansätze gibt; Kooperationen unter den Institutionen, Austausch, Dezentralität. Mache ich bei Simulationen den agentenbasierten oder den gleichungsbasierten Ansatz? Gut ist es, wenn von verschiedenen Instituten beide Ansätze gefahren werden und man dann die Ergebnisse vergleicht. Es gibt in der Wissenschaft nicht den einen richtigen Ansatz. Es gibt nur Annährungen. Dass sie dies so nicht sehen, das ist, glaube ich, eine Illusion. Die Forschungsaktivitäten, die derzeit laufen, werden unsere Unsicherheit verringern, aber sie werden sie nicht restlos beseitigen, das muss man auch sagen. Der Nebel wird sich lichten, aber wir werden in Unsicherheit bleiben. Das muss man aushalten. Denn es ist immer so, dass wir Entscheidungen in relativer Unsicherheit treffen müssen, weil es absolute Sicherheit nicht gibt. Diese Illusion muss man Ihnen, glaube ich, nehmen. Wenn sich vor einer Entscheidung anhand von Daten nicht genau ausrechnen lässt, ob sie im Zweifelsfall richtig oder zweifelsfrei falsch sein wird, muss eine zweite Komponente beim Entscheiden hinzukommen; ein zweiter Maßstab, der ein wenig hilft. Das ist aus meiner Sicht die Moral – die moralischen, die ethischen Überzeugungen, die uns beim Entscheiden leiten. Auch das ist gang und gäbe. Wir sind immer in moralischen Dilemmasituationen. Wir sehen sie in dieser außergewöhnlichen Situation besonders gut. Jede Erweiterung für die Kinderbetreuung ist für die Eltern super – ein Segen. Für die pädagogischen Fachkräfte ist es nicht nur eine organisatorische Herausforderung, sondern es ist tatsächlich ein höheres Infektionsrisiko und damit – um einmal das unangenehme Wort auszusprechen – ein höheres Sterberisiko, dem wir Menschen aussetzen. Steigt die Zahl der Infektionen, verringert sich außerdem die Kapazität für Betreuungsinstitutionen. Da wiederum sind wir an einem Punkt, bei dem die Eltern Kinderbetreuung nicht mehr in Anspruch nehmen können. All diese Dilemmata sehen wir – Besuchsverbote in Altenheimen, wo sich alte Menschen fragen: Na ja, ich verstehe, dass mein Leben geschützt werden soll, aber das ist es vielleicht auch nicht wert. Diese Dilemmasituation ignorieren Sie in diesem Antrag einfach weg. Dabei sind die für alle Menschen relevant, die betroffen sind von dieser Pandemie. Wir erleben gerade in den letzten zwei, drei Tagen einen Schwenk in der öffentlichen Debatte, dass man die Forderung „Leben zu schützen“ nicht verabsolutieren dürfe. Darüber muss man diskutieren können. Aber macht das wirklich jemand? Verabsolutieren die Maßnahmen, die gerade ergriffen werden, wirklich den Schutz des Lebens? Dann hätten wir alle Hausarrest. Dann würde das hier nicht stattfinden. Dann würde draußen nichts stattfinden. Sie sprechen in Ihrem Antrag von totalem Stillstand der Wirtschaft. Das haben wir aber nicht. Ja, der Absatz von Automobilen ist um 30 % eingebrochen. Das heißt aber immer noch 70 % der Automobile werden verkauft. Ja, wir haben bundesweit 650 000 Unternehmen, die Kurzarbeit angezeigt haben – von 3,5 Millionen. Das heißt, vier von fünf Unternehmen arbeiten normal; in Sachsen sechs von zehn. Das ist nicht der absolute Stillstand der Wirtschaft. Ich halte es für falsch, in diese Richtung zu verabsolutieren. Das ist genauso falsch wie in die andere Richtung zu verabsolutieren. Wir dürfen nicht bagatellisieren; nicht auf beiden Seiten. Wir dürfen weder die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, in die wir gerade geraten, bagatellisieren, noch die Belastung von Eltern im Homeoffice. Wir dürfen aber auch nicht Todesfälle und Menschen, die sterben, bagatellisieren. Denn das Leben Vorerkrankter und alter Menschen ist aus unserer Sicht nicht weniger wert als das Leben von Menschen ohne Vorerkrankungen. Damit bin ich beim absolut beklemmenden Punkt im AfDAntrag, der schon angesprochen worden ist. Sie fordern einen Vergleich der Anzahl derjenigen, welche medizinisch eindeutig nachweisbar an COVID-19 verstorben sind, mit denjenigen, die zwar positiv getestet wurden, aber an den Folgen einer Vorerkrankung verstorben sind. Dass das medizinisch kaum möglich ist, ist gesagt worden. Aber selbst einmal angenommen, es gelänge, was fangen wir dann mit dem Wissen an? Was wollen Sie mit der Antwort auf diese Frage anfangen? Es ist unstrittig, dass wir alle irgendwann einmal sterben müssen. Keine Frage. Es ist unstrittig, dass es uns nicht gelingen wird, in dieser Pandemie jeden Toten zu verhindern. Aber ich glaube, man darf – davon sind wir zutiefst überzeigt – keine Politik unternehmen, die nicht erst versucht, Leben zu retten. Das wäre eine moralische, eine ethische Bankrotterklärung, von der wir wenig halten. Sie sprechen viel von zumutbaren und von unzumutbaren Maßnahmen. Was ist zumutbar für die einen? Was für die anderen? Für mich persönlich sind in den letzten Wochen Dinge zumutbar geworden, die ich vor einem Monat für mich noch für unzumutbar gehalten hätte. So geht es vielleicht vielen. Wir lernen hier. Aber Sie suggerieren, dass es nur die eine Antwort auf die Pandemie gibt, nur die eine Sichtweise, nur die Maßzahl, an der sich alles misst. Das halten wir für falsch. Ich fasse zusammen. Erstens: Es bleibt dabei, wir leben und entscheiden in Unsicherheit. Sie wollen dazu beitragen, die Unsicherheit zu reduzieren, aber die vorgeschlagenen Maßnahmen sind dafür aus unserer Sicht nicht geeignet. Zweitens: Corona zeigt uns die moralische Gratwanderung, die unsere Gesellschaft unternehmen muss, wie im Brennglas. Ihr Antrag entscheidet sich dabei für einen Kompass, der unserer sozialdemokratischen Überzeugung grundlegend zuwider liegt. Aus beiden Gründen lehnen wir den Antrag ab. Das ist noch nicht mein Schluss. Aus meiner Sicht lehrt uns die Auseinandersetzung mit dem Antrag, dass vielfältige Lösungsansätze in der Wissenschaft, wie sonst, eine Stärke sind und keine Schwäche. Dass wir Unsicherheit aushalten müssen, weil absolute Sicherheit eine Illusion ist. Dass es gilt zu differenzieren, anstatt zu verabsolutieren. Und mein Eindruck ist, eine große Anzahl von Menschen in diesem Land schafft das und weiß das. Das sind nur nicht die lauten. Deshalb gilt der Dank am Ende meiner Rede an die leisen, die sich gerade kümmern und diese Gesellschaft am Laufen halten. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Es war weiterer Gesprächsbedarf angekündigt. Herr Dr. Keiler für die AfD-Fraktion.

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Dr. Joachim Keiler AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Gestatten Sie mir, dass ich eingangs ein, zwei Geschichten, die in der Aussprache zutage gefördert worden sind, richtigstelle. Die AfD-Bundestagsfraktion, für die ich heute hier nicht sprechen kann, hat kritisiert, dass es seit 2012, 2013 Pandemiepläne gibt, die nicht realisiert worden sind. Unser diesbezügliches Gedächtnis reicht weiter als drei Monate. Es reicht Jahre zurück. Wir hatten die Ebola-Krise. Wir hatten die Panik damals mit Hamburg. Es ist nichts, aber auch nichts umgesetzt worden. Genau das kritisiert unsere AfDBundestagsfraktion. (Beifall bei der AfD) Wenn hier und heute vonseiten der SPD die Moral angesprochen ist – Ihre Analyse hat mir in Grundzügen sehr gut gefallen, Sie werden gleich merken, warum –, dann muss ich auf der anderen Seite aber auch sagen: Dann erinnern Sie bitte Ihre Juso-Truppe, dass sie aufhört, einen Schwangerschaftsabbruch im neunten Monat zu verlangen. (Beifall bei der AfD) Ansonsten, meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen, ist mir aufgestoßen, dass fast alle die Stoßrichtung dieses Antrags nicht richtig verstanden haben. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das will ich jetzt erklären. – Herr Lippmann, passen gerade Sie auf! Sie können jetzt etwas lernen! – Unser Antrag erfordert (Zurufe der Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Rico Gebhardt, DIE LINKE – Zurufe von der AfD) eine objektive und transparente Analyse der Corona-Krisenmaßnahmen in Sachsen. Wir wollen eben genau nicht die verschiedenen virologischen und medizinischen Ansätze gegeneinander abwägen. Abwägen muss man die Rechtfertigung der zahlreichen Grundrechtseingriffe. Ich gehe davon aus, dass in diesem Hohen Haus Einigkeit darüber besteht, dass Grundrechtseingriffe nur in absoluten Ausnahmesituationen nach sachkorrekter Abwägung und nur mit zeitlicher Beschränkung überhaupt möglich sind. Die Bekämpfung der Pandemieausbreitung beschränkt mit ihren Maßnahmen alle Individualgrundrechte des Grundgesetzes. Das muss man sehen. Neben offenkundigen Beeinträchtigungen gibt es aber auch subtil gelegene Verfassungsprinzipien, die nach unserer Auffassung in der Bewältigungspolitik nicht genügend Berücksichtigung finden. Die erste: Wir bitten die Staatsregierung in unserem Antrag, die ihr zur Verfügung stehenden Daten der Öffentlichkeit transparent zu machen – der Öffentlichkeit und nicht nur dem Parlament und dies zeitnah. Ich spreche hier vom allgemeinen Öffentlichkeitsprinzip der Demokratie. Jedem einzelnen Abgeordneten erwächst aus seinem in Artikel 38 gewährleisteten Status ein Recht darauf, dass ihm grundsätzlich diejenigen Informationen nicht vorenthalten werden, die ihm eine sachverständige Beurteilung ermöglichen. Der Schutz der parlamentarischen Minderheit geht nicht dahin, die Minderheit vor Sachentscheidungen der Mehrheit zu schützen, ganz klar, wohl aber dahin, der Minderheit zu ermöglichen, in ihren Standpunkten den Willensbildungsprozess des Parlaments einzubringen und auch der Bevölkerung über die Wahlkreisbezüge zu vermitteln. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil bereits 1986 in einem Tenor geschrieben. Ich hoffe, Sie wissen alle, was das bedeutet. Auch in Krisenzeiten, gerade in solchen umso mehr, unterliegt die Exekutivbefugnis dem allgemeinen Öffentlichkeitsprinzip der Demokratie. Zur Ermöglichung einer effektiven demokratischen Kontrolle eben nicht nur durch das Parlament muss auch das Handeln der Regierung vollkommen transparent sein. Darum geht es. Öffentlichkeit und Kritik sind notwendige Instrumente, um dem Transparenzgebot des staatlichen Handelns Genüge zu tun. Gerade Transparenz, und zwar zeitnah geschaffene Transparenz, wäre in der aktuellen Situation gefragt. Wir sind sicher, dass sie dazu beitragen würde, die Akzeptanz unserer sächsischen Bürger für zwingend erforderliche Maßnahmen zu fördern. Es wäre zudem der Kontrollauftrag des Parlaments ermöglicht. Wir als größte Oppositionspartei könnten ein beachtliches Wählerpotenzial, das wir hinter uns wissen, zu Gehör bringen. Zweiter Grundsatz: Wir haben in unseren Antrag aufgenommen, dass die getroffenen Maßnahmen mindestens wöchentlich zu prüfen und die Vornahme einer Anordnung oder deren Änderung und die Zeitdauer der Durchhaltung einer Maßnahme bekanntzugeben sind. Wie lange soll die Maßnahme Gültigkeit haben? Nicht: Wir sehen dann mal in drei, vier Wochen. Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass eine vorzeitige Aufhebung jederzeit möglich sein muss. Auch diese Forderung folgt aus einem allgemeinen Verfassungsgrundsatz, dass Grundrechtseingriffe in einer Notfallsituation nur zeitlich befristet möglich sind bei der Verfügung. (Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz) Dies resultiert daraus, dass Eingriffe nicht nur erforderlich, sondern angemessen sein müssen. In Artikel 15 Abs. 3 der Menschenrechtskonvention der Europäischen Union ist das ausdrücklich festgelegt, und gerade Sie orientieren sich so gern nach Europa. Im Moment kenne ich mit Verlaub nur einen wenig transparenten Meinungsdiskurs der einzelnen Länderchefs. (Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz) Die Kanzlerin zeigt sich genervt von einer Diskussionsorgie und ruft nach bundeseinheitlichem Vorgehen, obschon die Krisenbewältigung im Wesentlichen Angelegenheit der Bundesländer ist. Das ist auch gut so, weil man gerade im föderalen Bundesstaat näher an der Situation, der Lebenswirklichkeit und den Bedürfnissen des Landes ist. Die Diskussionsabsage von Frau Merkel aus der Mottenkiste des Durchregierens leitet zu einem weiteren, nicht auf den ersten Blick ins Auge springenden Verfassungsgrundsatz über, und das ist der dritte, den ich Ihnen nenne. Selbstverständlich bedürfen auch – und insofern stimme ich in weiten Teilen mit Ihnen überein, Frau Kollegin – die verschiedenen wissenschaftlichen Ansätze – auch dahin zielt unser Antrag, wenn wir eine Evaluation der gewonnenen medizinischen und virologischen Erkenntnisse öffentlich diskutieren wollen – der Bekanntgabe und der Diskussion, nicht der Blackbox-Regelung. Verfassungsrechtlich ist die Wissenschaftskommunikation ein Referenzgrundrecht zur Meinungs- und Kunstfreiheit des Artikels 5. Das Bundesverfassungsgericht versteht unter dem Begriff Wissenschaft den nach Inhalt und Form ernsthaften und planmäßigen Versuch zur Ermittlung einer wissenschaftlichen Tatsache. Geschützt ist jede geistige Tätigkeit mit dem Ziel, in methodischer, systematisch nachprüfbarer Weise neue Erkenntnisse zu gewinnen. Das heißt in der Sichtweise des Bundesverfassungsgerichts nicht, dass eine bestimmte Auffassung von der Wissenschaft oder eine bestimmte Wissenschaftstheorie geschützt werden soll, sondern jede wissenschaftliche Tätigkeit, die die Kriterien der ernsthaften und methodischen Wahl erfüllt, Grundrechtsschutz genießt. (Sabine Friedel, SPD, steht am Mikrofon.) Die Verfassungslage geht also eindeutig davon aus, dass gerade verschiedene wissenschaftliche Ansätze zu diskutieren sind und nicht mit irgendeiner amtlich verordneten Hauptansicht eines RKI das Gebot des Abwägens des Meinungsstandes als Diskussionsorgie bezeichnet wird. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Dr. Keiler, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Dr. Joachim Keiler AfD

Ja. – Bitte. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das Wort erteile ich Frau Friedel, nicht Sie. Aber es ist schön, dass Sie ihr eine Zwischenfrage gestatten. Sabine Friedel, bitte, an Mikrofon 1.

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Sabine Friedel SPD

Vielen Dank. Aus Zeitgründen stelle ich gleich zwei in einer. Sie haben mit Ihren allgemeinen Ausführungen die Rechtslage wiedergegeben. Deshalb meine Frage: Ist Ihnen a) bekannt, ob und wann die aktuelle Rechtsverordnung endet? Ist Ihnen b) bekannt, dass auf der Website des RKI auch Links zu anderen wissenschaftlichen Institutionen vorhanden sind?

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Dr. Joachim Keiler AfD

Dazu die Zeiträume. Wir präzisieren die Zeiträume. Die sind viel zu lang gefasst. Das ist die Antwort. Es muss wöchentlich diskutiert werden. Sie müssen auch unterzeitig zurückgenommen werden. (Zurufe von der Staatsregierung) Sie müssen auch bei Verkündung genau definiert werden, wie lange sie vorzuhalten sind, und das in einer kurzen Frist und nicht auf Monate und Sicht. (Staatsministerin Petra Köpping: Wie bitte?! – Weitere Zurufe von der Staatsregierung) – Ja, ist gut. – Die Verfassungslage geht also eindeutig davon aus – – (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das sind Wochen und nicht Monate! Was erzählen Sie da von Monaten? Das ist eine Lüge!) Es sind Wochen. (Starke Unruhe) Sie schieben von drei zu vier Wochen die Verfügung, ohne das konkrete Ende bei Erlass zu nennen, sondern Sie kündigen eine Nachprüfung an. (Starke Unruhe – Glocke der Präsidentin) – Nein, jetzt mache ich zu Ende, und dann machen Sie es danach. – Die Verfassungslage geht also eindeutig davon aus, dass gerade verschiedene wissenschaftliche Ansätze zu diskutieren sind und nicht mit irgendeiner – – Das hatte ich schon. An dieser Stelle sind wir genau bei dem Punkt: Wir sind weder Virenleugner noch Klimaleugner – bereits diese Bezeichnung ist ein Unding –, sondern es wird eine offene wissenschaftliche Diskussion ideologisch verhindert. Das ist festzustellen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden in wenigen Wochen in zunehmendem Maße die wirtschaftlichen Auswirkungen des nach unserer Auffassung völlig übertriebenen Aktionismus der Staatsregierung hier in Sachsen zu spüren haben. Sachsen darf sich nicht nur auf den Bund verlassen und in der Bugwelle hinterherschwimmen. Wir haben als AfD-Fraktion den Notfallfonds mitgetragen, weil wir uns zum damaligen Zeitpunkt sicher waren, dass unser Land, das überwiegend mittelständisch geprägt ist, eine der größten Wirtschaftskrisen der Nachkriegszeit treffen wird. Das ist nicht nur AfD-Auffassung. Das hören wir vom IWF, vom ifo, das hören wir von allen namhaften Instituten. Es wird eine Wirtschaftskrise mit einem Ausmaß, dagegen ist alles, was in der Lehman-Situation war, ein Kinderspiel. Obschon wir auf dem Grundsatz für sparsames Haushalten bestehen, haben wir im Interesse unseres Landes einem 6 Milliarden Euro-Fonds zugestimmt, der wahrscheinlich nicht reichen wird. Ich ahne es schon. Wir haben es jetzt in der Hand, durch angemessene Reaktionen die Inanspruchnahme dieses Fonds so gering wie möglich zu halten. Die Maßnahmen von heute prägen die Rezession von morgen. Sie werden eine Rezession verstärken, weil durch die vorangegangene Politik der großen Transformation ohnehin die Rezession bereits dem Grunde nach angelegt war. Vergessen Sie dabei nicht, dass Sie nicht nur Coronaviren-Krisenmanager sind, sondern die meisten von Ihnen in die Regierung und die Parlamente gewählt sind. Sie sind verantwortlich. (Sabine Friedel, SPD: Ach was!) Sie werden sehen, was die Gerichte machen. Es ist die Responsivität, die Sie mit zunehmender wirtschaftlicher Destruktion treffen wird. Wenn wir nicht sofort zu einer weitestgehend wirtschaftsschonenden Krisenbewältigung zurückkehren, wird der Wähler nicht in der neuen Normalität ankommen, sondern Sie in der neuen Realität. Herzlichen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Ich sehe eine Kurzintervention; Herr Lippmann, bitte.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Dr. Keiler, Ihren grundsätzlichen Ausführungen zur Bedeutung der Wissenschaftsfreiheit und des Wissenschaftspluralismus kann man wenig hinzufügen. Das war eine weitgehend sachliche und richtige Darstellung. Doch eines verstehe ich nicht. Nachdem die AfD die ganze Zeit erzählt hat, das darf man alles nicht mehr sagen, aber das in reihenweisen Talkshows über drei Jahre vorgetragen hat, höre ich jetzt die Erzählung, es redet keiner über unterschiedliche wissenschaftliche Ansätze und es gibt eine staatlich verordnete Wissenschaftsmeinung. Ich kann das nicht erkennen. Ich erlebe gerade einen großen Pluralismus unter den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Sie brauchen sich nur mal die drei führenden Virologen in der Bundesrepublik Deutschland anhören und werden feststellen, dass die Erkenntnis „zwei Juristen, drei Meinungen“ demgegenüber, was dort offeriert wird, noch relativ harmlos ausfallen dürfte. Von daher verstehe ich nicht, woher Sie die Behauptung nehmen, es gebe hier eine staatlich verordnete Linie. Es gibt einen Pluralismus. Dass man einigen Äußerungen mehr und anderen Äußerungen weniger folgt, liegt in der Natur der Sache. Irgendwann muss man sich entscheiden und nicht der Erkenntnis folgen: Drei Leute erzählen unterschiedliche Dinge, dann machen wir lieber gar nichts. Das wäre in der momentanen Situation beim Schutz von Menschenleben das Schlimmste, was wir tun könnten. Von daher bitte ich Sie ernsthaft: Fangen Sie bitte nach den drei Jahren nicht an zu erklären, man dürfe in Deutschland nichts mehr sagen. Wortgewaltig vorgetragen jetzt zu behaupten, man dürfe in Deutschland nicht mehr wissenschaftliche Meinungen offerieren und es gebe nur eine einzige Meinung, ist schlicht falsch, unsachlich und auch Teil des Problems dieses Antrags. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Es gibt jetzt die Möglichkeit der Reaktion; Herr Dr. Keiler, bitte.

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Dr. Joachim Keiler AfD

Ich habe nicht behauptet, dass man in Deutschland nicht verschiedene wissenschaftliche Meinungen vortragen kann. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Es klingt so!) – Es klingt so. Da haben Sie nicht richtig zugehört. Ich sage nur, es muss offengelegt werden, welche wissenschaftlichen Thesen in diese RKI-Überlegungen eingehen, und das in kurzen Abständen, die zu Entscheidungen führen. Darum geht es. Und das muss transparent und öffentlich gemacht und nicht in irgendwelchen Sitzungen verhandelt werden nach dem Motto: Dann sehen wir mal weiter, was geschieht. (Sabine Friedel, SPD: Das ist transparent! Lesen Sie doch mal!) – Lesen, lesen! Wöchentlich. Das ist der Antrag. Ich plädiere dafür, dass das wöchentlich gemacht wird. Es wird nicht genau gesagt, maximal vier Wochen und dann ist es weg, sondern in vier Wochen überprüfen wir das noch einmal. Das ist ganz was anderes als eine zeitliche Befristung. (Beifall bei der AfD –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Wenn wir es nicht anders wissen, was sollen wir denn sagen?) – Eben deswegen die kürzeren Abstände – Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Stopp jetzt!

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Dr. Joachim Keiler AfD

– und öffentliche Transparenz herstellen. Mein Gott noch mal! Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Nein, nein. Sie verlassen bitte das Mikrofon nicht und beenden die Kurzintervention und gehen noch mal ran und reden erneut. Das funktioniert in dem Hause nicht. Ein Redebeitrag für die CDU-Fraktion, Herr Dierks, oder auch eine Kurzintervention? – Ein Redebeitrag. Bitte, Herr Dierks.

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Alexander Dierks CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Keiler, ich möchte auf einige Dinge eingehen, die Sie im Rahmen Ihres Redebeitrags zum Besten gegeben haben und die mir mit Blick auf den Antrag, aber auch auf das Verhalten der AfD im Grundsatz in dieser Krise nicht ganz konsistent erscheinen. Sie haben zum einen gesagt, die Maßnahmen müssen regelmäßig überprüft werden und es muss klar sein, wie lange sie gültig sind. Nun hat jede erlassene Verordnung eine Gültigkeitsdauer. Sie sprechen in Ihrem Antrag weiterhin davon, dass Sie wollen, dass wir aufgrund von validen Daten entscheiden. Wie soll ich denn vier oder zwei Wochen vorher wissen, wie die Realität zwei oder drei Wochen später aussieht? Das kann ich schlicht nicht wissen. Nicht jede Lockerung, die im Rahmen dieser Krise notwendig ist, kann ich über zwei oder drei Wochen vorhersehen, genauso wenig wie ich vorhersehen kann, wie lange eine entsprechende Maßnahme möglicherweise nach Ende einer Verordnung wieder verlängert werden muss. Es wäre schön, wenn es so wäre. Ich glaube, uns eint alle der Wunsch zu wissen, wann diese Pandemie überstanden ist, wann wir wieder mehr öffentliches Leben und Normalität im wirtschaftlichen Sinne erleben können. Aber das weiß – und so ehrlich müssen sie auch sein – schlicht und ergreifend niemand. Es weiß kein Wissenschaftler, es weiß kein Politiker, es weiß kein Sportler und es weiß auch kein Gewerbetreibender. Das wissen nicht einmal Virologen. Das ist das Bedrückende an dieser Situation. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) Mit dieser Unsicherheit und der daraus resultierenden schweren Verantwortung umzugehen ist keine einfache Sache. Aber es wird nicht besser, wenn man sich vor vier Wochen hinstellt und schreit Katastrophenfall, wenn man sich vor zwei Wochen hinstellt und sagt, alles, was die Staatsregierung macht, ist Mist, aber wir stimmen trotzdem zu, und jetzt sagt: Alle Maßnahmen aufheben, es hat sich als viel zu drastisch erwiesen. Entschuldigung, das hat mit Verantwortung, Responsivität und Kommunikation in die Wahlkreise und all diesen Dingen, die Sie hier vorgetragen haben und denen ich juristisch gar nicht widersprechen will, im politischen Sinne überhaupt nichts zu tun. Das ist in höchstem Maße inkonsistent. (Vereinzelt Beifall bei der CDU und der SPD) Es ist einfach Unfug zu behaupten, die Kanzlerin würde sagen, man dürfe darüber nicht debattieren. Es geht doch einfach nur darum festzustellen – und das habe ich in meinem ersten Redebeitrag schon gesagt –, dass es in einer solchen Pandemie nicht nur null und eins gibt. Es gibt nicht nur „alles geht weiter wie bisher“ oder „wir legen die Gesellschaft im Ganzen lahm“, sondern es gibt viele Schattierungen. Man darf nicht von einem Extrem ins andere verfallen. Wenn ich Dinge erst einmal lockere und nach einer Woche feststelle, es ist doch nicht so gut gewesen, und wieder einschränke, richtet das im Zweifel viel größeren Schaden an als in vernünftiger Art stufenweise Dinge nachvollziehbar anhand des Infektionsgeschehens zuzulassen. Das ist doch vollkommen eingängig. Immer dieses Schwarz-weiß-Bild zu zeichnen, zumal von ein- und derselben Partei im Wochenrhythmus anders, das halte ich nicht für seriöse politische bzw. seriöse parlamentarische Arbeit. So werden wir dieses Land auch nicht erfolgreich durch die Pandemie steuern. Dass diese Pandemie unsere Wirtschaft und Gesellschaft im Ganzen vor größte Herausforderungen stellt, steht außer Frage. Ich sage es noch einmal und es war schon in der ersten Rederunde mein Credo: Es ist doch nicht so, dass Deutschland und Sachsen einen Sonderweg gehen. Wir erleben wie nahezu alle Industrienationen im Angesicht dieser Pandemie und der Staaten, die zuerst und am härtesten betroffen waren, zu diesen Maßnahmen gegriffen haben. Wir befinden uns doch nicht im luftleeren Raum und entscheiden nicht aufgrund irgendwelcher politischer Allmachtsfantasien, sondern im Angesicht einer tödlichen Pandemie, die in vielen Regionen Europas – das hat Kollegin Hammecke auch gesagt – eine erhebliche Übersterblichkeit zutage gefördert hat, die man schlicht nicht von der Hand weisen kann. Wir sind jetzt nahezu täglich in der Diskussion, welche Maßnahmen noch notwendig sind und welche Maßnahmen wir zum 4. Mai 2020 und darüber hinaus lockern können, damit dieses Land zur Normalität findet. Es gibt vielfältige Gedanken, wie wir danach der deutschen Volkswirtschaft, der deutschen Industrie Möglichkeiten zum Durchstarten geben können. Das steht außer Frage. Aber dieses Schwarz-weiß-Denken und diese Haltet-den-Dieb-Rufe, erst zu wenig, dann zu viel, am besten gar nichts, das ist unseriös, ganz ehrlich. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Wir hörten gerade Kollegen Dierks, CDU Fraktion. Gibt es in dieser zweiten Runde weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht feststellen. Da käme jetzt die Staatsregierung – – Entschuldigung, noch einmal die AfD-Fraktion. Bitte, Herr Kollege Dr. Weigand, Sie haben das Wort.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dierks, seit 2012 gibt es eine Risikoanalyse im Bundestag. Die kennt auch Herr Ministerpräsident Kretschmer. Da war er noch im Bundestag, bevor er 2017 krachend rausgeflogen ist. (Widerspruch des Abg. Dr. Stephan Meyer, CDU) Hätte Ihre Fraktion in Berlin vernünftige Arbeit gemacht und hätten Sie in Sachsen etwas übernommen, müssten wir über dieses Thema in dieser Breite gar nicht reden. Sie haben gepennt wie alle anderen auch, die seit 2012 in Regierungsverantwortung stehen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Was haben Sie eigentlich gemacht?) Wie Sie mit unseren Anträgen umgehen, wissen wir doch. Sie lehnen sowieso immer alles ab, um dann ein Vierteljahr später um die Ecke zu kommen und zu sagen, das war eine eigene Idee. Das haben wir schon seit fünf Jahren hier kennengelernt. (Beifall bei der AfD – Widerspruch bei der CDU) Aber lassen Sie mich noch auf das Thema Kita-Schließungen eingehen und warum eine schnelle Öffnung und Planungssicherheit für die Eltern wichtig ist. Dazu findet man einiges von betroffenen Eltern im Internet und das bewegt mich sehr. Ich möchte zwei Passagen unter dem Hashtag Corona-Eltern zitieren. Erstes Beispiel. Alles wird auf die Familien abgewälzt. Eine wütende Mutter berichtet: „Wir Corona-Eltern übernehmen gerade große Verantwortung für die Gesellschaft, indem wir zu Hause bleiben. Unsere Kinder waren es nicht, wenn der nächste Shutdown kommt. Sie waren es übrigens auch nicht in den IschglBars, bei Prunksitzungen oder Starkbieranstichen. (Zuruf des Abg. Dr. Stephan Meyer, CDU) Dieses Beispiel zeigt, es wird hier alles, aber wirklich alles auf Familien und Eltern abgewälzt, und das muss ein Ende haben meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der CDU) Das zweite Beispiel: Die pure Überforderung der Familie. Eine völlig aufgelöste Mutter berichtet: Ich habe mich gestern heulend – – (Dr. Stephan Meyer, CDU: Oh! – Zuruf von der CDU: Das tut mir so leid!) – Das zeigt mir auch Ihr Familienbild, dass Sie hier reinrufen, muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, das zeigt mir Ihr Verständnis für Familie und deswegen wählen junge Familien auch AfD in diesem Land, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD –

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Christian Hartmann CDU

Erstens glauben Sie das selber nicht, zweitens muss ich mir von Ihnen …) – Dann schauen Sie doch in Wahlstatistiken rein, da sehen Sie, was junge Menschen wählen. Die wählen nämlich jetzt AfD. Eine völlig aufgelöste Mutter berichtet: Ich habe mich gestern heulend auf den Küchenboden gelegt. Meine Zweijährige hat mir den Rücken gestreichelt und der Sechsjährige meinen Kopf. Das hat etwas geholfen. Meine Damen und Herren, müssen wir dieser Mutter nicht die Hand reichen und aufhelfen? (Lachen bei der CDU) Ja, es ist unsere Pflicht, dieser Mutter aufzuhelfen und sie zu unterstützen. Das kann ich als dreifacher Familienvater sehr gut nachvollziehen. Ich hatte jetzt mit meiner Frau fünf Wochen Heimarbeit zu Hause zusammen mit unseren drei Kindern. Das stößt nach fünf Wochen komplett an die eigenen Grenzen. Das ist eine Belastung für die Familie. Wir hatten oft früh die Situation, dass meine Kinder dagesessen haben mit dem Kopf auf dem Tisch und gesagt haben: Papa, wann sehe ich endlich meine Freunde wieder? (Zurufe von der CDU) Das ist eine Belastung für die Familien, die wir aktuell erleben. Da geht es mir gut, weil ich einen großen Garten habe und die Kinder draußen spielen können. Aber es gibt viele Sachsen, die haben eine kleine Wohnung, die haben keinen Garten, die haben keine Abwechslung. Da sind Konfliktsituationen jetzt programmiert. Das muss sich ändern, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der CDU: Schauspieler!) Seit wenigen Tagen gehen jetzt meine Kinder in die Notbetreuung. Da habe ich den nächsten Irrsinn. Da gehen Kinder in die Notbetreuung aus demselben Ort, wo wir leben. Tagsüber dürfen die Kinder zusammen spielen. Dann sind sie nachmittags zu Hause, und dann muss ich sagen: Es tut mir leid, du kannst jetzt nicht mit Max und Hugo weiter spielen, mit deinen Freunden. Ihr habt euch zwar im Kindergarten gesehen, aber heute Nachmittag ist es verboten. Es dürfte nur einer rübergehen, aber maximal einer. Das kann ich aber nicht machen. Ich muss dich ja beaufsichtigen als Erwachsener, deshalb ist das Spielen nicht möglich. Das ist ein vollkommener Irrsinn, den wir stoppen müssen. Wir müssen den Familien helfen. Wir müssen den heulenden Müttern aufhelfen, die momentan völlig überfordert sind zu Hause, meine Damen und Herren. (Starker Beifall bei der AfD – Zurufe von der CDU) Frau Friedel, Sie haben von Moral gesprochen. Sie haben vorhin die große Moralkeule geschwungen. Wir hatten vor kurzer Zeit die Osterfeiertage. Das war ein Osterfest, völlig anders für uns alle. Wir durften unsere Familienangehörigen nicht sehen, Großeltern ihre Enkel nicht. Meine Damen und Herren, wir hatten nur eingeschränkten Kontakt. Was ist dann passiert? Herr Kretschmer, der große Moralapostel, Ministerpräsident dieses Landes, fährt 100 Kilometer entfernt in sein Landhaus nach Waltersdorf, feiert dort groß Ostern. Er sollte sich schämen. Das ist Heuchelei, meine Damen und Herren! (Beifall bei der AfD –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Das ist niederträchtig!) Das ist zwar rechtlich möglich, aber moralisch vollkommen verwerflich. Als Ministerpräsident muss ich mit gutem Beispiel vorangehen. Ich hoffe, er hört das hier in diesem Hohen Haus über die Mikrofone hier im Landtag. Weil Sie als Partei – und das haben Sie gerade gezeigt, als Sie bei den Zitaten hereingerufen haben – die Familie nicht ernst nehmen, wählen die eben AfD und nicht CDU. (Zuruf des Abg. Dr. Stephan Meyer, CDU) Wir wollen uns mit unserem Antrag für die Familien einsetzen und haben unseren Antrag bereits vor einer Woche, am 21.04.2020, eingestellt und fordern dort für die KitaÖffnung einen Zeitplan, der bis Montag vorgelegt wird und eben nicht erst in zehn Tagen. Heute zur Befragung des Ministerpräsidenten hat mein Kollege Hahn gesagt: „Herr Ministerpräsident, am 19.04.2020 haben Sie im Fernsehen behauptet, Sie hätten einen Plan. Legen Sie ihn auf den Tisch.“ Der Ministerpräsident hat herumgeeiert und auf die Schulen verwiesen. Er hatte am 19.04.2020 keinen Plan, er hat jetzt keinen Plan. Er hat die Menschen angelogen und ist durch Talkshows getingelt, meine Damen und Herren. (Starker Beifall bei der AfD) Jetzt kommt die Öffnung der Kindertagespflege. Das fordern wir in unserem Antrag seit einer Woche. Da könnte man sagen: „AfD wirkt!“ (Beifall bei der AfD – Lachen bei der CDU) Mit unseren Forderungen und Einschätzungen sind wir übrigens nicht allein. Auch die Wirtschaftsunion fordert eine rasche Schul- und Kita-Öffnung. Gestern in der „Sächsischen Zeitung“ wurde Prof. Berner, Chef der Kinderklinik am Dresdner Universitätsklinikum, zitiert. Er sagt: „Ein Erwachsener steckt immer Kinder an, Kinder aber nicht Erwachsene.“ Deswegen müssen die Kindertagesstätten für die berufstätigen Eltern, für die, bei denen keine Heimarbeit möglich ist, jetzt schnellstmöglich geöffnet werden, (Staatsminister Christian Piwarz: Sagen Sie auch, was er noch gesagt hat, zitieren Sie vollständig, Herr Weigand!) damit wir diese entlasten, damit wir auch die Alleinerziehenden entlasten, die das alles momentan schultern müssen. Deswegen bitte ich um Zustimmung für unseren Antrag. Vielen Dank. (Starker Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Kollege Dr. Weigand von der AfD-Fraktion. Es gibt weiteren Redebedarf für eine Kurzintervention. Wo fangen wir an? Zunächst eine Kurzintervention auf den gerade gehörten Redebeitrag von Frank Richter, bitte.

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Frank Richter SPD

Herr Dr. Weigand, ich habe mir wirklich sehr viel Mühe gegeben, Ihren Antrag gründlich durchzulesen. Ich habe es wohlwollend getan. Ich habe gesagt: Ja, hier sind eine ganze Reihe von wichtigen Fragen gestellt worden. Das sind Fragen, die jetzt nicht so schnell beantwortet werden können. Nach dem, was Sie jetzt hier geliefert haben, zu insinuieren, dass all diejenigen in der Staatsregierung oder diejenigen, die die Entscheidungen der Staatsregierung mittragen, ein falsches Familienbild hätten oder diese ganzen Entscheidungen träfen, um Familien zu quälen – so muss ich Sie ja wohl verstehen –, hat mir die Glaubwürdigkeit, die ich erst einmal unterstellt habe, wieder genommen. Sabine Friedel ist leider gerade nicht im Raum, sonst könnte sie sich selbst an der Stelle äußern. Ich will es für sie tun. Sie hat mitnichten die Moralkeule herausgeholt. Unterstellen Sie doch nicht so etwas. Sie hat die schwierige moralische Abwägungsentscheidung dargelegt. Diese Sensibilität in den Darlegungen hätte ich mir von Ihnen gewünscht. Sie haben das Gegenteil geliefert.

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Dr. Matthias Rößler

Das war eine Kurzintervention. Sie reagieren darauf, Herr Dr. Weigand?

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Dr. Rolf Weigand AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. Das Wahlergebnis vom September der SPD spricht da, denke ich, klare Worte. (Zuruf von der CDU: Sie machen Politik mit dem Wahlergebnis!) Ich weiß nicht, ob Sie zu diesem Thema von Familien überhaupt kontaktiert werden. Diese sind genau in diesem Spannungsfeld. Vorhin wurde gesagt, wir würden Tote in Kauf nehmen, (Zuruf von den LINKEN: Macht Ihr auch!) wir würden fördern, dass die sächsische Bevölkerung stirbt. Sie blenden aber komplett die Familien aus. Als ich diese emotionalen Zitate gebracht habe, haben Leute aus der Regierungskoalition und von der Staatsregierungsbank hereingerufen. Das zeigt mir Ihr Verständnis von Familie, (Staatsminister Christian Piwarz: Ihre Art und Weise! – Zurufe von der CDU und den LINKEN) wenn Sie nicht respektieren können, so etwas vernünftig zu zitieren. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Jetzt gibt es weiteren Redebedarf, und zwar von der CDU-Fraktion. Bitte, Herr Kollege Hartmann. (Zuruf von der AfD: Jetzt gibt es Dresche!)

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Christian Hartmann CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin Familienvater eines zwei- und vierjährigen Sohnes. Das mögen Sie, Herr Dr. Weigand, der Sie offensichtlich auch ein hochkompetenter Virologe sind, jetzt nicht glauben: Meine Kinder, meine Frau, meine Familie machen das alles auch durch. Das betrifft auch unsere Freunde. Wir haben unsere Großeltern auch nicht gesehen. Wir haben einen 90. Geburtstag in der Familie. Wie lange die Urgroßmutter noch lebt, weiß keiner. Wir sind im selben Spannungsbogen. In meinem Umfeld leben Menschen, drei Kinder, vier Kinder. Wir können aus dem Fenster schauen. Im Übrigen bin ich im Gegensatz zu Ihnen nicht glücklicher Besitzer eines großen Gartens. Wir haben einen kleinen Balkon, von dem wir herüberschauen können, wie die Freunde meiner Kinder spielen. Wir sehen die Einschränkungen. Wir haben die Diskussionen auch in der Familie über die Frage: Trifft man sich nicht, trifft man sich doch? Wir haben auch die Sorge, dass vielleicht einer von uns die Großmutter anstecken kann und man sich dann Vorwürfe macht, wenn sie gestorben ist. Bei dem, was Sie hier gerade mit großer Theatralik – und darauf gab es die Reaktion mit den Zwischenrufen, Herr Dr. Weigand – vorgetragen haben, geht es nicht um die Schicksale, sondern es geht um die Art und Weise ihrer Instrumentalisierung. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Es ist eine Art und Weise, die Sie kurz vor die Grenze der moralischen Diskreditierung bringt. So mit Schicksalen von Menschen hier die Politbühne zu bespielen sollten Sie sich ernsthaft überlegen. Jeder von uns hat Familienangehörige. Jeder von uns befindet sich in dieser schwierigen Situation und hat mit diesen Einschränkungen zu tun. Ja, wir tragen in diesem Land Verantwortung und müssen das abwägen. Das mache ich vor allem mit Blick auf meine Kinder, meine Freunde und auf meine Familie. Es mag sein, dass Sie die Hoffnung damit verbinden. Ich darf Ihnen versichern: Zumindest meine Familie wird nicht AfD wählen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) In meinem Bekanntenkreis gibt es auch Leute, die AfD wählen. Ich glaube aber, dass es nicht so sein wird, dass diejenigen, die jetzt auch mit der Situation konfrontiert sind, jubelnden Herzens zu Ihnen marschieren werden. Diese Art von Werbeveranstaltung, die Sie hier bringen, ist dem Thema nicht gewachsen. Noch einmal ganz deutlich: Wir alle sind in einer schwierigen Situation, und die, die wir hier politische Verantwortung tragen, müssen abwägen zwischen einer berechtigten Erwartung des Lebens in diesem Land, wirtschaftlicher Freiheit, auch dem Leben, wie wir es kennen, auf den Spielplätzen, in Theatern und Kultureinrichtungen – auch ich würde gern mal wieder in einem Biergarten sitzen, das ist alles selbstverständlich –, gegen die Risiken, die wir damit eingehen würden. Ich glaube schon, dass uns das, was wir in den letzten Monaten und Wochen – auch in Deutschland – an konsequenten Entscheidungen getroffen haben, jetzt in eine Situation bringt, in der wir mit Lockerungsmaßnahmen arbeiten können. Es lohnt sich durchaus, über diese Lockerung zu sprechen. Ich bin dem Staatsminister für Kultus sehr dankbar, dass er im Übrigen im Gegensatz zu Ihrer These schon einen Stufenplan zumindest für die Bildungseinrichtungen vorgelegt und auch einen Korridor für die Kitas skizziert hat. Aber es ist ein schwieriger Bereich. Gerade dort, wo viele Menschen, auch unbekannte Menschen aufeinandertreffen, sind die Risiken. Diese gilt es verantwortungsvoll abzuwägen. Wir sind auf einem Weg, diese Öffnung herbeizuführen, und zwar im Interesse dieser Menschen. Ich lasse mir von Ihnen nicht vorwerfen – das ist auch der Grund für meine Zwischenbemerkung –, dass Sie mit dem Schicksal von Menschen, die ich alle sehr ernst nehme, weil ich sie selbst kenne und weiß, wie es jemanden überfordern kann, wenn er vier, fünf Wochen mit den Kindern zusammen ist – so umgehen. Ich kann aus eigener Erfahrung sprechen, weil ich wahrscheinlich die Bude demnächst renovieren muss, weil meine zwei Jungs zu Hause auch etwas anderes machen, wenn sie ihre Kumpels nicht treffen können. Das Letzte – das möchte ich auch als Letztes sagen – ist diese Art der Diffamierung des Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen. (Zurufe von der AfD) Es mag Ihnen ein Hochgenuss sein, dass er bei der Bundestagswahl den Wahlkreis leider nicht gewonnen hat. Ich finde, für den Freistaat Sachsen war es durchaus ein Zugewinn. Aber ihm vorzuwerfen, dass er in sein Elternhaus fährt, und so zu tun, als ob er dort eine pompöse Osterfeier hat, ist unterste Schublade. Wenn dies das Niveau ist, mit dem Sie glauben, Politik zu machen, (Zurufe von der AfD) dann diskreditieren Sie sich selbst. Nutzen Sie die Möglichkeiten, meine sehr geehrten Damen und Herren. Uns geht es um die Verantwortung für die Menschen in diesem Land und insbesondere für Familien und Kinder. Herzlichen Dank.

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Dr. Matthias Rößler

Wir hörten gerade Herrn Kollegen Hartmann von der Fraktion der CDU. Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen? – Wir eröffnen eine dritte Rederunde. (Rico Gebhardt, DIE LINKE, und

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Valentin Lippmann GRÜNE

Es ist schon die vierte!) – Schon die vierte? – Also, die vierte Rederunde. Für die AfD-Fraktion Herr Kollege Kumpf.

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Mario Kumpf AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Stellen Sie sich vor, Sie sind zwanghaft auf Ihr Auto angewiesen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Doch die Stadt, in der Sie leben, hat wegen Bauarbeiten kurzerhand sämtliche Straßen gesperrt. Ihr Auto muss also stehen bleiben. Als Ihnen das Geld auszugehen droht, legt der Bürgermeister ein Förderprogramm auf, um Ihnen zu helfen. Die Stadt leiht Ihnen 50 Liter Benzin und legt sogar noch einen Satz Reifen drauf. Das ist zwar gut gemeint, aber eigentlich wollten Sie das ja gar nicht, Ihnen würde es nämlich schon reichen, wenn Sie einfach wieder losfahren dürften. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Meine Damen und Herren! Was sich bei diesem Gedankenspiel so absurd anhört, ist für den Tourismus in Sachsen aktuell leider bittere Realität. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Es gibt einen Haufen staatlicher Programme, aber die nützen alle nichts, solange Gastronomie, Herr Lippmann, und Hotels geschlossen bleiben müssen. Die Maßnahmen, die sich die Regierungen auf Landes- und Bundesebene ausgedacht haben, sind ja wohl ein Witz. Was bringen mir staatliche Kredite, wenn ich sie nicht begleichen kann, weil ich nicht öffnen darf? Was bringt mir Kurzarbeitergeld, wenn ich meine Mitarbeiter sowieso nicht beschäftigen kann, weil ich nicht öffnen darf? Was bringt mir eine zeitlich begrenzte niedrigere Mehrwertsteuer, wenn ich keine Einnahmen habe, weil ich nicht öffnen darf, meine sehr geehrten Damen und Herren? All diese Maßnahmen mögen noch so gut gemeint sein, aber solange die Betriebe nicht öffnen dürfen, werden sie über kurz oder lang pleite sein. Unser Antrag sieht daher folgende Maßnahmen für den Tourismus vor, die so schnell wie möglich – am besten noch gestern – umgesetzt werden müssen: Erstens. Sachsen muss unverzüglich, also sofort, neue Regelungen schaffen, damit Hotels und Gaststätten wieder ihren regulären Betrieb aufnehmen können. Es wäre überhaupt kein Problem, im Hotel oder in der Gastronomie mit Abstandsregeln zu arbeiten; was in der Landtagskantine funktioniert, funktioniert auch im Biergarten. (Beifall bei der AfD) Zweitens. Sachsen braucht ein eigenes Hilfsprogramm, das zielgerichtet auf den Tourismus zugeschnitten ist. Ich rede dabei nicht von Krediten, sondern von echten finanziellen Leistungen. (Zurufe der Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Sabine Friedel, SPD) Touristische Betriebe sind oft kleine mittelständische Unternehmen, die mit ihren Einnahmen den eigenen Lebensunterhalt bestreiten. Solange der Staat solche Unternehmen mutwillig davon abhält, Einnahmen zu generieren, muss der Staat auch für diese in die Bresche springen. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Wir fordern daher, dass gewerbliche und private Fixkosten für die Dauer der verordneten Schließung übernommen werden. Drittens. Auch für die Zeit nach der Krise heißt es vorzusorgen. Sachsen verfügt bereits über ein Strategieprogramm für die Entwicklung des Tourismus bis zum Jahr 2025. Aber dieses Papier stammt aus dem Jahr 2019, also aus einer Zeit, in der die Welt noch nicht auf dem Kopf gestanden hat. Ich fordere die Staatsregierung auf, die Tourismusstrategie 2025 zu überarbeiten und der neuen Situation anzupassen. Im Vordergrund muss der Gedanke stehen, wie wir den heimischen Tourismus besonders auf dem Land wieder so stark machen, dass er künftige Krisen überstehen kann. Sehr geehrte Damen und Herren! Der sächsische Tourismus hat in den vergangenen Jahren geboomt wie noch nie. Im Jahr 2018 wurde sogar erstmals die 20-MillionenMarke bei den Übernachtungen geknackt. Die Kenia-Regierung setzt diesen Erfolg aufs Spiel; mehr noch, sie steht kurz davor, die touristische Infrastruktur völlig zu zerschlagen. Damit sollte jetzt Schluss sein. Ich bitte Sie daher, unserem Antrag zuzustimmen und Tausenden Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein Licht der Hoffnung zu entzünden. Der 25. Mai ist definitiv zu spät. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war eine neu eröffnete Rederunde durch die AfD-Fraktion. Gibt es noch Redebedarf aus den anderen Fraktionen? – Das kann ich nicht feststellen. Möchte die AfD-Fraktion eine weitere Rederunde eröffnen? – Nein. Dann käme jetzt die Staatsregierung zum Zuge. Das Wort ergreift Frau Staatsministerin Köpping. Bitte sehr. Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ein bisschen verwirrt bin ich nach dem letzten Redebeitrag, weil ich einen anderen Antrag vorliegen hatte und nicht den zur Öffnung für den Tourismus. Aber sei es drum. Ich würde gern zu dem einen oder anderen im Antrag bzw. vor allen Dingen aus dem Gesprochenen etwas ausführen wollen. Zunächst möchte ich der Bevölkerung in Sachsen ausdrücklich danken. Das, was wir in den letzten Wochen und Monaten voneinander abverlangen mussten, hat wirklich große Toleranz, großes Verständnis und große Disziplin der Menschen in unserem Land gefordert. Dafür ein ganz herzliches Dankeschön. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Ich darf ausführen, dass wir in Sachsen – ich darf die Zahlen tagesaktuell vortragen – momentan 4 586 positiv getestete Menschen haben. Das sind 19 Menschen mehr als am Vortag. Für mich ist diese Zahl wichtig: 19 Menschen mehr als am Vortag, weil das einer der geringsten Anstiege ist, die wir in den letzten Monaten und Wochen hatten. Gleichzeitig haben wir im Freistaat Sachsen aber auch 151 Menschen, die ihr Leben in diesen Tagen und Wochen verloren haben. Das sind drei Menschen mehr als am letzten Tag. Wir haben damit eine Mortalitätsrate von 3,3 %. Das ist niedriger als im Bundesdurchschnitt. Das haben wir einerseits dem zu verdanken, dass wir in Sachsen schnell und zügig Maßnahmen ergriffen haben, wie wir die Pandemie in Sachsen bekämpfen können. Dieses Ergreifen der Maßnahmen ist getragen worden von unserer Bevölkerung. Deswegen noch einmal – ich kann es nicht laut genug sagen –: Herzlichen Dank! (Vereinzelt Beifall bei der CDU und der SPD) – Hierzu warte ich wirklich auf den Beifall. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Jetzt sind eine Menge Dinge angesprochen worden, die natürlich auch uns bewegen. Ich würde gern zu den Informationen etwas sagen. Herr Dr. Weigand, Sie haben gesagt, dass Sie im Sozialausschuss Fragen gestellt hätten, die Sie nicht beantwortet bekommen haben. Ich habe im Sozialausschuss zwei Stunden lang zu allen Fragen, die gestellt worden sind, Rede und Antwort gestanden – auch zu Ihren Fragen. Wenn es wirklich die eine oder andere Frage gibt, die noch nicht beantwortet worden ist, dann können wir gern noch einmal nachschauen. Genau das haben wir gemacht. Wenn dort Fragen gestellt werden und ich sie beantworte, sie aber nicht an Sie weitergetragen werden, dann ist das nicht mein Problem. Dann ist es Ihr Problem. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Insofern bitte ich, das zurückzunehmen und einfach zu überlegen, was Sie hier sagen. Gerade heute hat sich einer Ihrer Kollegen dafür bedankt, dass wir regelmäßige Schaltungen mit den Obleuten aus dem Sozialausschuss durchführen und genau darüber informieren, was wir machen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach, guck an!) Auch dort, werter Herr Kollege, stehe ich Rede und Antwort. Ich habe noch nicht einmal eine Frage nicht beantwortet – auch wenn ich manchmal sagen muss: Das wissen wir noch nicht. Das ist tatsächlich in solch einer Pandemie der Fall, dass es sich gerade in der Wissenschaft weiterentwickelt und mitentwickelt, wie sich eben auch die Pandemie entwickelt. Ehrlich gesagt, mir war Himmelangst, als ich die Bilder gesehen habe, wovon wir heute schon gesprochen haben, ob von Bergamo oder von Ländern, die am Anfang gesagt haben: Das interessiert uns nicht, das brauchen wir nicht. Denken wir an Großbritannien, die sehr spät mit Maßnahmen angefangen haben. Denken wir an New York, wo wir Massengräber gesehen haben. Das wollten wir in Sachsen nicht und das haben wir in Sachsen nicht. Deshalb denke ich, dass wir die Maßnahmen sehr bewusst und sehr verantwortungsbewusst ergriffen haben. Zur Informationspolitik. Täglich haben wir in Sachsen eine Pressekonferenz. Dieser stellen sich eine ganze Reihe von Fachministern. Ich war täglich dabei; ich glaube, einmal habe ich gefehlt. Bei dieser Pressekonferenz informieren wir über die tägliche Entwicklung, von den Zahlen angefangen bis hin zu den Maßnahmen. Dort erklären wir, warum wir welche Maßnahmen durchführen. Dort erläutern wir, warum das eine oder andere geht und die eine oder andere Maßnahme nicht geht. Genauso aufgebaut sind unsere zunächst Verfügungen und dann Verordnungen. Ich kann es zumindest so sagen und es ist das gute Recht der Bürger, dass man gegen Verordnungen oder Verfügungen klagt. Wir haben im Sozialministerium über hundert Klagen vorliegen. Wir haben bisher alle gewonnen. Das heißt, dass wir mit dem, was wir gemacht haben, auch rechtlich auf dem richtigen Weg waren. Es gibt eine Klage, die wir verloren haben. Das will ich auch sagen. Das ist eine Klage, die im Rahmen einer Verfügung eingegangen ist, wo es um das Versammlungsrecht geht. Das haben wir sofort in der nächsten Verordnung korrigiert und ordnungsgemäß eingearbeitet. Insofern glaube ich, dass wir sehr kurzfristige Verordnungen und Verfügungen erlassen haben. Sie sind nämlich alle – und ausschließlich alle – zeitlich befristet, und nicht auf Monate, sondern auf 14 Tage. Wer einen Monat teilen kann, der weiß, dass es eben nur ein halber Monat ist. (Heiterkeit und Beifall bei den LINKEN) Gleichzeitig möchte ich auf das Thema Testen eingehen. Es wird heute mehrfach angesprochen: Warum testen wir nicht mehr? Warum kann die Bevölkerung nicht durchgetestet werden? Auch diese Frage ist gestellt worden. Das will ich Ihnen gern beantworten: weil wir auch mit den Ausgaben von Mitteln sehr verantwortungsbewusst sind. Das eine ist: Wir haben Anfang März – es war der 2. oder 3. März – mit 400 bis 500 Tests am Tag in Sachsen begonnen. Wir sind mittlerweile bei zwischen 9 000 und 10 000 Tests – der Ministerpräsident hat es heute schon einmal ausgeführt –, die wir täglich durchführen können. Positiv steht den Tests entgegen, dass wir keine Grippewelle und keine Erkältungskrankheiten mehr haben. Deshalb gehen selbstverständlich weniger Menschen zu den Tests. Tests sind nur dann sinnvoll und notwendig, das sagt die Wissenschaft heute – auch das sage ich ausdrücklich: heute –: Wenn ich solch einen Test heute durchführe und keinerlei Symptome habe, dann gibt solch ein Test vielleicht für einen Tag eine Sicherheit. Aber am nächsten Tag hat er schon keine Sicherheit mehr. Deshalb müsste man die Bevölkerung alle drei bis vier Tage testen. Das ist eine Frage, die man besprechen muss in der Form: Was hat das für Auswirkungen? Ja, das hat Auswirkungen – nämlich auf uns alle, auf jeden Einzelnen. Wir haben es mal für Sachsen ausgerechnet. Wenn wir komplett durchtesten würden, dann würde das eine Anhebung der Krankenkassenbeiträge um 1 bis 1,5 Prozentpunkte bedeuten, um das mal ganz deutlich zu sagen. Nun wägt man Tests nicht mit Kosten auf. Deshalb habe ich zuvor die gesundheitliche Bedeutung dargelegt. Trotzdem sind wir in Sachsen einen anderen Weg gegangen: Wir haben in den Einrichtungen, wo es uns besonders wichtig ist und wo wir aus heutiger Sicht die Erkenntnisse haben, dass die Menschen besonders gefährdet sind – das sind unsere Alten- und Pflegeheime –, andere Testverfahren angewendet, als sie vom RKI, dem Robert Koch Institut, empfohlen worden sind. Wir haben gesagt: Wenn es auch nur einen einzigen Fall in einem Pflegeheim gibt, egal, ob es sich um eine Bewohnerin, einen Bewohner oder um das Pflegepersonal handelt – und wir hatten zeitweise 46 Pflege- und Altenheime in Sachsen, in denen es positiv getestete Menschen gegeben hat –, dann werden alle getestet. Genau das haben wir gemacht. Wir haben die Tests bezahlt bekommen nach dem RKI, nämlich mit Symptomen, und alle anderen Tests bezahlen wir in Sachsen aus eigener Tasche. Denn es war uns wichtig, dass wir diese Tests dort durchführen. Das Gleiche werden wir in den Schulen durchführen, indem wir dort Studien auferlegen. Wir sagen: Leute, wir möchten Lehrer und auch Schüler testen, um Erkenntnisse zu gewinnen. Das machen wir sachsenweit mit einer gewissen Studie. Das Gleiche machen wir in Pflegeheimen, in denen es keine Erkrankten gibt. Auch diese Studie läuft, und zwar in Dresden Leipzig und Chemnitz. Im ersten Teil dieser Studie ist herausgekommen – er ist schon fertig –: In Leipzig wurden sechs Pflegeeinrichtungen getestet. In einer Pflegeeinrichtung ist ein positiver Fall gefunden worden und in allen anderen fünf Einrichtungen gab es keinen positiven Fall. Das fassen wir zusammen und werden es durch unsere Wissenschaftler auswerten lassen. Das heißt, wir lassen unsere Arbeit sehr wohl wissenschaftlich begleiten. Das ist uns wichtig; denn ich denke, dass das eine Maßgabe ist, wodurch wir uns für die Zukunft anders vorbereiten können. Ich weiß nicht, ob wir im Herbst eine zweite Welle erleben werden. Wir hoffen es nicht, aber ich weiß es nicht. Das möchte ich auch genau so im Protokoll stehen lassen, weil es eben wichtig ist, dass wir genau an dieser Stelle auch die offenen Fragen miteinander besprechen. Wie schult bzw. wie berät sich die Staatsregierung? Wir haben etwas gemacht, was es in anderen Bundesländern so nicht gibt. Wir haben uns im Bereich der Krankenhausplanung in drei Bereiche in Sachsen aufgeteilt: in den Dresdner Raum, in den Leipziger Raum und in den Chemnitzer Raum. Diejenigen, die hier geboren sind, wissen, dass das die ehemaligen Regierungspräsidien waren. Dort haben wir eine gemeinsame Krankenhausplanung vorgenommen. Diese Krankenhausplanung hat genau festgelegt: In welchen Einrichtungen können wir Patienten behandeln, die sehr schwer erkranken und Intensivbetten brauchen? In welchen Einrichtungen können wir normal erkrankte Corona-Patienten behandeln? Wie ist der Fluss, wenn jemand zu Hause ist und in ein Krankenhaus muss? Das hat kein anderes Bundesland. Deshalb konnten wir mit unserem Verfahren nicht – wie es Herr Spahn vorgegeben hat – 50 % der Betten frei räumen, sondern wir haben nur 30 bis 35 % frei geräumt. Denn wir wussten: Wenn es zu einem großen Ausbruch kommt, dann können wir innerhalb von 24 Stunden die Bettenkapazitäten zur Verfügung stellen, die wir brauchen. Auch das ist etwas, was andere Bundesländer bei uns abgeguckt haben. Selbst unser wirklich oft gelobter Bundesstaat Bayern hat solch eine Planung wie wir nicht gemacht. Das gilt genauso für die Laborkapazitäten, von denen ich vorhin gesprochen habe: von 400 bis 500 auf 9 000 bis 10 000 aufgebaut. Wir sind in der Lage, dass, wenn es zu einer nächsten Erkältungswelle kommt – ich spreche bewusst von Erkältungswelle –, wir dann testen können, und zwar sehr schnell, und dass wir dann innerhalb von einem Tag die Ergebnisse vorliegen haben. Alles andere, was wir uns wünschen würden, sind die sogenannten Schnelltests. Mit ihnen könnte man wirklich früh feststellen, ob jemand in eine Einrichtung gehen kann oder nicht. Das haben wir einfach noch nicht. Das ist die Realität. Genauso trifft das für die Antikörpertests zu. Es wird viel darüber geredet, aber Fakt ist, dass jene, die es gibt, noch nicht die Sicherheit bieten, die wir brauchen. Deshalb haben wir keine andere Möglichkeit, als ganz normale Tests vorzubereiten. Letztendlich berät sich die Staatsregierung mit sehr vielen Wissenschaftlern. Sie berät sich mit Fachleuten. Wir sitzen täglich im Krisenstab zusammen. Im Krisenstab sind alle Ministerien vertreten. Das darf ich an dieser Stelle auch einmal sagen: Ich möchte mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen ganz herzlich bedanken, da es hier eine vorbildliche Zusammenarbeit in allen Bereichen gegeben hat. Das hat dazu geführt, dass wir gute Maßnahmenpläne für Sachsen auflegen konnten. Ein letztes Wort zur Perspektive. Wir überlegen tagtäglich, was wir tun können. Unser Ansatz in Sachsen ist nicht: Geschäfte verhindern oder touristische Einrichtungen schließen. Unser Ansatz ist, Konzepte zu prüfen. Was geht unter welchen Bedingungen, dass wir die hygienischen Bedingungen einhalten können und dass wir das einhalten können, was eine weitere Ausbreitung der Epidemie verlangsamt bzw. verhindert. Genau danach prüfen wir. Es geht nicht darum, was gerade am wichtigsten ist, sondern darum, wie wir eine Ausbreitung der Epidemie verlangsamen oder verhindern können. Das muss unser Maßstab sein. Deshalb ist mein Appell: Wir brauchen noch ein Stück Geduld. Es wird morgen früh nicht zu Ende sein. Das würde ich mir auch wünschen. Wir werden eine Zeit lang mit der Pandemie, mit dem Virus leben müssen, und das geht nur gemeinsam. Und wenn wir es gemeinsam machen, dann werden wir es schaffen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Frau Staatsministerin Köpping sprach für die Staatsregierung. Wir sind jetzt mit der Diskussion am Ende angelangt und kommen jetzt zum Schlusswort. Das Schlusswort hat die einbringende AfDFraktion. Herr Dr. Weigand, Sie werden es halten. Bitte.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch uns haben die Bilder, die vor vielen Wochen zu sehen waren, von Italien und China sehr bewegt, deshalb haben wir zu Beginn dieser Pandemie gesagt: Um eine bessere Koordination in Sachsen herzustellen, brauchen wir den Katastrophenschutz. Wir haben gespürt, dieses Virus ist neu, und die Staatsregierung ist etwas planlos unterwegs, und da sollten Sie auch von der Opposition Kritik erwarten und nicht Lobhudelei für die Regierungsarbeit. Es ist unsere Aufgabe als Opposition, auch den Finger in die Wunde zu legen. (Beifall bei der AfD) Frau Staatsministerin Köpping, da bin ich bei Kritik. Sie haben gesagt, Sie haben den Tourismus in unserem Antrag nicht gefunden. Der ist unter Punkt III.7, die Nrn. g bis i befassen sich mit Tourismus, zu dem Kollege Kumpf zum Schluss ausgeführt hat. Sie haben recht, Sie haben uns im Ausschuss Anfang April Rede und Antwort gestanden. Sie hatten allen Fraktionen die Möglichkeit eingeräumt, auch vorher Fragen einzureichen. Wir haben am 31.03. einen umfangreichen Fragenkatalog eingereicht. Sie haben in der Ausschusssitzung gesagt, das kann man so schnell nicht beantworten zu dem Tag – das haben wir verstanden und haben gesagt, das ist okay –, aber bis heute ist dieser Fragenkatalog nicht beantwortet und das ist eben unsere Kritik als Opposition, dass Sie uns hier am langen Arm verhungern lassen, und das lassen wir uns nicht gefallen. (Beifall bei der AfD) Wir wollten die Wirtschaft und die Kommunen auch nicht krachen lassen gehen in dieser aktuellen Situation, weil viele Geschäfte zugemacht haben, und deswegen haben wir natürlich auch diesen Nachtragshaushalt und den Kreditrahmen – mit Kritik übrigens damals, als wir im Congress Center gesessen haben – mitgetragen, meine Damen und Herren. Also ist unser Weg auch klar und sauber nachvollziehbar. Wir sind jetzt allerdings an einem Punkt, wo wir sagen, wir brauchen mehr Transparenz in der ganzen Sache; vieles ist für uns nicht nachvollziehbar, und deswegen haben wir diesen Antrag eingebracht. Tagesordnungspunkt Coronavirus-Schutzschirm auch Kinder- und Jugendhilfe: Drucksache 7/2144, Antrag Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: DIE LINKE, CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Die einbringende Fraktion DIE LINKE hat das Wort. Das Wort ergreift jetzt Frau Kollegin Gorskih.

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Anna Gorskih Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wir befassen uns heute mit dem Ihnen vorliegenden Antrag meiner Fraktion, in dem es um einen Coronavirus-Schutzschirm für Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe geht. Der Inhalt des Antrags und die darin enthaltenen Forderungen sind eigentlich selbstverständlich und selbsterklärend. Kurzfassung. Es geht um die Sicherung und Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe, sprich aller Leistungen für Kinder, Jugendliche und Familien, zum Beispiel Jugendarbeit oder sozialpädagogische Familienhilfen. Denn die COVID-19-Pandemie wirkt sich auf alle Lebensbereiche aus und so bekommt natürlich auch die Kinder- und Jugendhilfe die Auswirkungen der Krise mit voller Wucht zu spüren. Geschlossene Kitas und Jugendhäuser sind dabei nur die sichtbarsten dieser Auswirkungen. Doch leider stehen dieser Umstand und die Herausforderungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe nicht unbedingt im Fokus der Öffentlichkeit, und die Perspektive der Beschäftigten, aber auch von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien kommt aus unserer Sicht noch zu kurz. Dabei war doch schon vor Wochen klar, dass die CoronaPandemie die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe grundlegend verändern wird. Ich bitte um Ihre Zustimmung. Ich erwarte, es wird knapp ausgehen, aber ich kann Ihnen sagen, wir werden das weiter kritisch verfolgen. Für uns ist die Zeit der Exekutive langsam vorbei. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Nach diesem Schlusswort der einbringenden AfD-Fraktion, gehalten durch Dr. Weigand, kommen wir nun zur Abstimmung. Ich stelle die Drucksache 7/2171 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung, viele Gegenstimmen. Damit ist diese Drucksache nicht beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, wir kommen zu für Einrichtungen und Dienste der 10-Punkte-Maßnahme-Katalog umsetzen! der Fraktion DIE LINKE Aus diesem Grund haben meine Fraktionskollegin Marika Tändler-Walenta und ich bereits am 25. März einen offenen Brief an das sächsische Sozialministerium geschrieben. Ausgehend von diesem offenen Brief hat meine Fraktion jetzt einen entsprechenden Antrag vorgelegt und eingereicht und dieser liegt Ihnen jetzt vor. Warum stellen wir diesen Antrag? Weil die Corona-Krise wie ein Brennglas ist. Alle Probleme, die schon lange vor Corona bestanden, werden jetzt noch verschärft, zum Beispiel die chronische Unterfinanzierung der Jugendarbeit. Bis heute haben die Träger mit den Folgen der Kürzungswellen vorangegangener Wahlperioden zu kämpfen. Im Bereich der Jugendarbeit führte das beispielsweise zum Ausdünnen von Angeboten vor allem in den ländlichen Regionen. Auch die Anzahl der in diesem Bereich beschäftigten Fachkräfte sank kontinuierlich. Um das mal kurz zu veranschaulichen: Gab es im Jahr 2002 noch mehr als 2 000 Mitarbeitende in Jugendhäusern und mobilen Angeboten, so waren es im Jahr 2016 nur noch knapp die Hälfte. Man sieht also, es stand auch schon vor Corona nicht besonders gut um diesen Bereich. Aber die aktuelle Krise verschärft den Druck und die Sorgen noch zusätzlich. Deswegen muss diese in Sachsen eh schon im Laufe der Jahre massiv zusammengeschrumpfte soziale Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe aus unserer Sicht unbedingt erhalten und gesichert werden, um ihre für das Gemeinwohl so wichtige Arbeit machen zu können. (Beifall bei den LINKEN) Die aktuelle Krise ist ohne Zweifel eine Ausnahmesituation. Kinder, Jugendliche und ihre Familien gehören jetzt schon zu den Hauptleidtragenden, denn viele ihrer gewohnten Angebote sind einfach weggebrochen. Kitas, Freizeiteinrichtungen, Jugendhäuser, aber auch Beratungsstellen sind geschlossen. In der Isolation der Quarantäne steigt die psychische Belastung für alle, vor allem, wenn dann auch noch finanzielle Sorgen aufgrund von Kurzarbeit oder drohender Arbeitslosigkeit dazukommen. Einkommensschwache, von Armut bedrohte Familien trifft die Krise umso härter – genauso wie Alleinerziehende, für die es übrigens immer noch keine Öffnung der Notbetreuung in Kitas gibt, was echt nicht zumutbar ist. Zahlreiche Familien beklagen anhaltenden Stress und Unsicherheit. Das verdeutlicht doch eindrücklich, dass sie gerade in Zeiten von gesellschaftlichen Krisen verlässliche Beratung und Unterstützung brauchen. Währenddessen leisten die Beschäftigten in der Kinder- und Jugendhilfe Übermenschliches. Sie stellen sich den aktuellen Anforderungen, sie passen ihre Arbeitsweise an. Sie stellen aber auch persönliche und familiäre Belange zurück und setzen sich einem erhöhten Infektionsrisiko aus, um anderen zu helfen. Das, meine Damen und Herren, verdient gebührenden Respekt und Wertschätzung dieser Menschen, die in diesem Bereich arbeiten. Währenddessen meldeten sich in den vergangenen Wochen immer mehr Verbände und Träger zu Wort und stellten Forderungen an die Politik. Viele treibt die große Sorge um, dass die Kinder- und Jugendhilfe vielleicht vergessen wird, während in anderen Bereichen milliardenschwere Rettungspakete geschnürt werden. Bis heute herrscht viel Verunsicherung: Wann und wie geht es mit der Arbeit weiter? Wird es unser Projekt oder unseren Verein auch noch nach der Krise geben? Wie sollen die nun wegbrechenden Eigeneinnahmen und Drittmittel kompensiert werden? Muss ich in die Kurzarbeit gehen und bei meiner eh schon prekären Beschäftigung auch noch finanzielle Einbußen in Kauf nehmen? Werde ich überhaupt noch bezahlt, wenn ich meine Arbeit aufgrund der Krise nur eingeschränkt oder vielleicht gar nicht machen kann? Und, und, und. Es wäre daher eine große Erleichterung, wenn diejenigen, die Kindern, Jugendlichen und Familien in Not helfen, sich darauf verlassen können, dass auch ihnen geholfen wird. Und darauf zielt unser Antrag ab. Wir fordern darin eine aktive Kinder- und Jugendpolitik des Freistaates, die die Auswirkungen der Pandemie auf die vielen Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe klein hält und das Weiterbestehen dieser sozialen Struktur dauerhaft und vor allem über die Zeit der Pandemie hinaus garantiert. So fordern wir beispielsweise unter anderem die verbindliche Finanzierung aller Dienste und Einrichtungen einschließlich beispielsweise der Bereiche Hilfen zur Erziehung, Jugendarbeit oder Streetwork. Wir fordern keinerlei Gehaltskürzungen bei den Beschäftigten, die dringende Bereitstellung der erforderlichen Schutzausrüstung und – ein weiteres Beispiel für die Forderungen, die wir aufgeschrieben haben – einen Solidarfonds bei Verdienstausfällen. Für uns als LINKE gilt: Krisenzeiten sind Zeiten des Zusammenhalts, und daher tragen wir auch die grundlegenden Maßnahmen mit, die die Staatsregierung aktuell trifft. Allerdings ist es auch unsere Aufgabe, auf Lücken hinzuweisen und dort Vorschläge zu machen, wo aus unserer Sicht noch Nachbesserungsbedarf besteht, und das tun wir mit diesem Antrag. Deswegen bitte ich Sie um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Auf Frau Kollegin Gorskih – sie sprach für die Fraktion DIE LINKE – folgt jetzt Herr Kollege Dierks für die CDU-Fraktion; bitte sehr.

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Alexander Dierks CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Gorskih, herzlichen Dank für diesen Antrag. Die Sorge um die Kinder- und Jugendhilfe und vor allen Dingen um diejenigen, die sie in Anspruch nehmen, treibt uns natürlich auch um, ganz ohne Frage. Die Situation in der Corona-Pandemie zeigt natürlich, auch wenn wir es wahrscheinlich nicht mit absoluter wissenschaftlicher Sicherheit sagen können, aber jeder, der hellsichtig durch dieses Land geht, wird es sich vorstellen können, dass die Verhältnisse, in denen ich aufwachse, umso entscheidender sind in einer Situation, in der viele staatliche Unterstützungsangebote nur unzureichend zur Verfügung stehen bzw. stehen können. Deswegen haben wir die Kinder- und Jugendhilfe in Zusammenarbeit mit Petra Köpping, mit dem Landesjugendamt, mit dem Landesjugendhilfeausschuss, aber auch mit den Kolleginnen und Kollegen jugendpolitischer Sprecherinnen und Sprecher von Anfang an in den Blick genommen. Es war uns wichtig, dass dieser Bereich nicht vergessen wird und dass er nicht nur nicht vergessen wird, sondern dass er auch mit Blick auf die Diskussionen über eine weitere Öffnung oder über eine weitere Lockerung der Corona-Maßnahmen nicht unter den Tisch fällt oder ganz am Ende kommt, sondern dass er den Stellenwert bekommt, den er auch tatsächlich hat, auch eingedenk dessen, dass er vor allen Dingen oder in vielen Bereichen von Kindern und Jugendlichen in Anspruch genommen wird, die es vielleicht nicht – ich sage es einmal ein bisschen flapsig und wenig wissenschaftlich – ganz so einfach im Leben haben. Deswegen freut es mich, dass die Staatsregierung übereingekommen ist, diesen Bereich bei der nächsten Öffnung mit in den Blick zu nehmen. Es ist auch nicht so, dass in diesem Bereich seit Inkrafttreten der Corona-bedingten Maßnahmen nichts passiert wäre. Wir sind uns mit der Staatsregierung sehr einig darin, dass den Projekten und Angeboten, die vom Freistaat gefördert werden, möglichst keine Nachteile aus dieser Situation heraus entstehen sollen, dass sie auch die Möglichkeit haben sollen, ihre Arbeitsweise anzupassen, das heißt, dass man auch großzügig mit dem Förderzweck umgeht, dass man schaut, welche Möglichkeiten bei diesen Angeboten bestehen umzusteuern, welche Rolle Digitalisierung spielen kann, was auch an konzeptioneller Arbeit in diesem Bereich in dieser Zeit geleistet werden kann, um am Ende möglichst wenig Verluste zu haben. Es freut mich und ist aus meiner Sicht auch ein Ausdruck dessen, dass in diesem Bereich vor allen Dingen Menschen arbeiten, die ihre Arbeit wirklich mit Herzblut machen, dass gerade auch der Kinder- und Jugendring, dass die AGJF relativ bald gesagt haben: Wir gehen proaktiv auf die Regierung und auf die Parlamentarier zu, wir haben eigene Ideen, wie die Öffnung aussehen kann. Das ist auch das Credo der letzten Tage, nicht immer zu sagen, nein, es geht nicht, sondern mit denen, die Verantwortung tragen, zu sagen, wie es gehen kann, wie können wir es machen, wie können wir verantwortungsbewusst unter den Voraussetzungen der Bekämpfung einer in Teilen tödlichen Pandemie trotzdem Dinge wieder zulassen. Das ist aus meiner Sicht in der Jugendarbeit wirklich gut gelungen. Hier ist, denke ich, die richtige Stelle, um Danke zu sagen den vielen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, denjenigen, die in der Jugendarbeit, in der Jugendhilfe tätig sind. Sowohl im Kleinen als auch auf Verbandsebene ist in den letzten Tagen unheimlich viel geleistet worden. (Beifall bei der CDU und vereinzelt den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Es ist auch nicht nur so, dass der Freistaat Sachsen in diesem Bereich handelt. Wir haben auch eine ganze Reihe von Trägern, von Unternehmen, die unter den Schutzschirm des Bundes gekommen sind. Wir sind im Gespräch mit den Städten und Kommunen, um ein möglichst einheitliches Vorgehen im Freistaat Sachsen zu erreichen in den Bereichen, die vor allen Dingen von der kommunalen Ebene verantwortet werden. Ich glaube, auch das ist wichtig, damit nicht der Eindruck entsteht, Landkreis A geht so damit um und Landkreis B geht so damit um, sondern dass wir uns zusammensetzen und schauen, wie wir diese so wichtigen Unterstützungsangebote für Jugendliche und Familien möglichst vernünftig durch die Zeit bringen können, gerade auch deshalb, weil wir in den letzten Jahren in diesem Bereich gemeinsam viel erreicht haben. Sie haben die sogenannten Kürzungswellen angesprochen. Sie haben aber ein Stück weit ausgespart, was wir in den letzten fünf Jahren als Parlament im Schulterschluss mit der Staatsregierung erreicht haben, dass wir im Bereich der Kinder-und Jugendhilfe als Freistaat Sachsen und auch bei der Unterstützung der Kommunen, Stichwort „Schulsozialarbeit“ beispielsweise, unheimlich viel erreicht haben und die Mittel aufgewachsen sind. Ich glaube, die Infrastruktur in diesem Bereich ist in den letzten Jahren eine leistungsfähigere, eine bessere und jedenfalls auch eine andere als in der Zeit, die Sie beschreiben. Ich denke, auch das darf man nicht vergessen. Diese Bemühungen sollte man an dieser Stelle in Erinnerung rufen. Das heißt, es geht weniger darum zu sagen, wie schlecht es gegebenenfalls vorher war, sondern das Augenmerk darauf zu legen, dass wir das sichern, was wir in den letzten Jahren gemeinsam erreicht haben. Hinzu kommt, dass wir uns in den vergangenen Jahren im Landesjugendhilfeausschuss intensiv darüber Gedanken gemacht haben, wie eine vereinfachte, verbesserte und vor allen Dingen auch bürokratieärmere Förderung im Kinderund Jugendbereich aussehen kann. Henning weiß es; er hat genauso wie ich gelitten und, ich sage einmal, Schäden an Körper und Geist davongetragen in schwierigen Debatten, die wir dort geführt haben. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: An den Haaren!) – Ich wollte es nicht so drastisch ausdrücken, sondern habe versucht, es ein bisschen abstrakter zu machen. – In diesen Debatten haben wir uns auf den Weg begeben zu sagen: Wir brauchen eine größere Planungssicherheit für diejenigen, die in der Kinder- und Jugendhilfe Verantwortung tragen. Es ist ein Ziel, das wir im Rahmen des Koalitionsvertrages auch gern umsetzen wollen, dass wir zu einer mehrjährigen Förderung kommen. Ich bin auch der Auffassung, dass es nicht nur denen nützt, die diese Leistungen anbieten, sondern auch eine gewisse Planungssicherheit für uns alle bringt, die in diesem Bereich durchaus notwendig ist. Ich halte es ehrlicherweise hier und jetzt für den falschen Ort, um mit dem Antrag, der jetzt vorliegt, als Deckmantel sozusagen, in dieser Zeit all das umzusetzen, was man dem Grunde nach schon immer wollte. – Rico Gebhardt zwinkert; das heißt, ich habe recht. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein! Niemals!) Deshalb: Legen wir das Augenmerk darauf, dass durch diese Krise möglichst wenig kaputtgeht, dass wir in dieser Krise mit denen den Schulterschluss üben, die mit viel Engagement, mit viel Herzblut und teilweise auch unter Hintanstellung eigener Interessen wichtige Leistungen für Kinder und Jugendliche anbieten, die viel Innovationspotenzial auch in dieser Krise zutage gefördert haben und viel Innovationskraft an den Tag legen, dass wir mit denen gemeinsam diese Krise bewältigen und dass wir dann gemeinsam das umsetzen, was wir uns vorgenommen haben, nämlich gute und langfristige Perspektiven zu schaffen für die Kinder- und Jugendarbeit im Freistaat Sachsen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Herr Kollege Dierks für die CDU-Fraktion. Jetzt spricht für die AfDFraktion Frau Kollegin Schwietzer.

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Doreen Schwietzer AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die aktuelle Corona-Pandemie stellt fast alle Lebensbereiche auf den Kopf. Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin brachte es in der letzten Woche auf den Punkt, indem sie sagte – ich zitiere sinngemäß –: Kinder wurden in ihren Lebenswelten massiv eingeschränkt, nicht zum eigenen, sondern zum Schutz anderer. Sie werden nicht gefragt. Die Schließung von Kindertagesstätten, Kinderspielplätzen, Schulen und Sportstätten bedeuten den Entzug wesentlicher Voraussetzungen für die gesunde körperliche, psychische und soziale Entwicklung. Gerade die Aufrechterhaltung der Betreuung und der Hilfen für Kinder in schwierigen Familienverhältnissen ist in der aktuellen Krise nicht einfach. Zu den bekannten Problemfällen kommt eine ganze Reihe neuer hinzu. Ich möchte nur vier Problemfälle nennen. Es ist fast unmöglich, die Betreuung der Kinder neben dem Homeoffice, Haushalt und Kochen zu bewerkstelligen. Es entsteht eine Vernachlässigung der Kinder. Es entsteht Frustabbau durch häusliche Gewalt und im schlimmsten Fall Suizidgefahr der überlasteten Eltern. Zurzeit kommt aber das Jugendamt durch die Reduzierung des Personals der Familienhilfen seiner Wächterfunktion nicht ausreichend nach. Wir müssen Wege finden, wie diese Hilfen wieder aufgenommen werden können. Reaktivieren Sie schnellstmöglich diese Familienhilfen und sorgen Sie für Kontinuität! (Beifall bei der AfD) Wenn jetzt die Bewilligung von Maßnahmen in der aktuellen Situation ausläuft, dann werden doch prekäre Situationen sogar noch befördert. Helfen Sie den Kindern und auch den Eltern! Bitte sorgen Sie, werte Staatsregierung, dafür, dass das Ende der Bewilligung erst mit dem Ende der Corona-Krise eintritt und Leistungsbewilligungen bis dahin verlängert werden. Ebenfalls wird es gerade für freie Träger der Kinder-und Jugendhilfe schwierig, wenn die Einnahmen wegbrechen. Ich selbst kenne entsprechende Vereine und kann die aktuelle Lage sehr gut einschätzen. Dort finden zurzeit keine Angebote statt. Also kommen dort auch keine Einnahmen herein. (Zuruf des Abg. Henning Homann, SPD) Das halten die Vereine finanziell nicht mehr lange durch. Warum dürfen diese Vereine nicht öffnen? Viele Vereine können die geforderten Abstandsregeln und auch die Hygieneregeln gewährleisten. Werte Staatsregierung! Ich dränge daher darauf, dass die wichtigen Angebote aus dem Bereich der Freizeitgestaltung und der sozialen Hilfen wieder stattfinden können. So können Eltern entlastet werden und die Kinder bekommen wieder soziale Kontakte. (Beifall bei der AfD) Für die positive Entwicklung der Kinder ist dies unerlässlich. Ihr Vorschlag, liebe Linksfraktion, die pauschale mehrjährige Förderung, ist aber ein alter Hut und war auch ohne Corona mehrfach Thema in diesem Hause. Das zeigt die Wichtigkeit dieses Bereichs – da ist Kontinuität gefordert. Freie Träger haben auch insbesondere im Kita-Bereich Schwierigkeiten. Auch hier muss dem Verschwinden der freien Träger entgegengewirkt werden. Sie, werte Linksfraktion, fokussieren in Ihrem Antrag nur die Kinder- und Jugendhilfeangebote. Was ist mit dem Kita-Bereich, der zunehmend Probleme aufzeigt? (Zurufe von den LINKEN) Mehr Hygieneauflagen und unter dem Strich weniger Betreuungszeit bei zunehmend mehr Personalaufwand machen den freien Trägern zu schaffen. Hier wurde es in der Vergangenheit versäumt, Anpassungen vorzunehmen. Wir haben immer darauf hingewiesen. Nun haben wir das Dilemma! (Zuruf von der SPD: Sie haben mehrfach nachgewiesen, dass Sie keine Ahnung haben!) Das steht zwar nicht in Ihrem Antrag, ist aber dennoch wichtig. Im Übrigen wären die Probleme gelöst, wenn auch die Kitas und die Vereine endlich schrittweise wieder öffnen würden. Dass dies machbar wäre, sagt unter anderem die aktuelle Stellungnahme der Leopoldina. Weiterhin könnte man, wenn man Ihren Antrag bösartig auslegen wöllte, eine gewisse Klientelpolitik unterstellen. So wollen Sie einen Sozialfonds einrichten, der einen Einkommensersatz für Selbstständige im Kinder- und Jugendhilfebereich gewährleisten soll, soweit diese keine anderen Hilfen bekommen. Aber weshalb wollen Sie dies nur auf diese doch recht kleine Personengruppe beziehen? Es gibt doch eine Reihe weiterer Gruppen, die es mindestens genauso nötig hätten. (Zurufe von der SPD und den LINKEN) Sollten nicht auch die Vereine, welche ihre Eigenanteile nicht mehr aufbringen können, berücksichtigt werden? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie hätten auch über den Tourismus reden können – das ist genauso inhaltsleer!) Angestellte, welche nur zu 60 % oder 70 % gefördert werden, müssen sonst entlassen werden. Wie sollen das die Vereine stemmen? Das ist für mich unverständlich. Zu guter Letzt möchte ich nochmals betonen: Wir müssen den Gürtel enger schnallen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja, was denn nun?) Wir haben zukünftig weniger Geld. Da muss geschaut werden, wo man auch eine andere Lösung findet. Der Erhalt der Vereine liegt uns aber sehr am Herzen, wo neutrale Kinder- und Jugendarbeit angeboten wird. Ob dies aber noch möglich ist, wird die Zukunft zeigen. Folglich stellen wir die langfristige Finanzierungsgarantie, wie Sie sie wollen, infrage. Wir fordern abschließend: Erstens die schrittweise Öffnung der Vereine, wo in kleinen Gruppen die Kinder- und Jugendarbeit wiederaufgenommen werden kann, damit auch wieder Einnahmen generiert werden können. Zweitens fordern wir die sofortige Wiederaufnahme der Familienbetreuung, um Familien aktiv zu unterstützen. Drittens: Keine finanziellen Einschränkungen für die Vereine und Trägerschaften durch Corona-bedingte Schließungen. (Beifall bei der AfD) Liebe Linksfraktion! Es gibt in Ihrem Antrag gute Ansätze; Sie haben sich wenigstens Gedanken gemacht. Aber letztendlich ist er leider lückenhaft. (Zurufe von den LINKEN) Daher werden wir uns als AfD-Fraktion zu Ihrem Antrag enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Frau Kollegin Schwietzer von der AfD-Fraktion. Wir setzen fort mit der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Frau Kollegin Kuhfuß, bitte.

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Kathleen Kuhfuß GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin etwas geneigt, das KJHG zu erklären. Das ist das Kinderund Jugendhilfegesetz des SGB VIII. Wir haben in Deutschland eine Reihe von Bundesgesetzgebungen, von SGB I bis SGB XII. Das SGB VIII ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz. Dort wird die Jugendhilfe beschrieben, zu denen die Kindertagesstätten gehören. Deswegen möchte ich die Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion etwas in Schutz nehmen. Sie haben sehr wohl an die Kitas gedacht, sie haben sie nur gesetzlich gut einsortiert. In der Sache sind wir der Ansicht der Linksfraktion sehr nahe, nur in der Methode nicht. Sympathisch am Antrag der LINKEN ist natürlich, dass die Aufmerksamkeit auf die Kinder- und Jugendhilfe gelenkt wird. Nach sieben Wochen Ausnahmesituation bin ich schon froh, dass wir nicht nur über Tourismus, Baumärkte und Friseure reden, sondern eben auch über die Frage, wie wir unsere Kinder und Jugendlichen gut durch die Krise, aber auch gut nach der Krise begleiten können. Meine Sorge ist nach wie vor – das habe ich schon im Ausschuss gesagt, das habe ich auch heute wieder gesagt –, ob wir im Bereich des Kinderschutzes auf örtlicher Ebene wirklich alles tun, was wir präventiv momentan wirklich tun können, ob wir alles in unserer Macht Stehende tun, um häusliche Gewalt zu verhindern. Ich hoffe sehr, dass sich nach der Zeit der Einschränkungen, wenn Kinder und Jugendliche wieder Kita und Schule besuchen können, herausstellt, dass ich mit meiner Sorge Unrecht hatte. Nun aber zum Antrag zurück: Was mich an dem Antrag der Linksfraktion irritiert, ist zweierlei: Das Erste ist der Ansatz, dass das Verteilen von Geld mit der Gießkanne vor Ort für Handlungssicherheit sorgen soll. Zweitens der unreflektierte, recht naive Blick auf die Möglichkeiten und Pflichten von Trägern der sozialen Arbeit als Arbeitgeber. Der landesweite Gießkannen-Ansatz lässt aus meiner Sicht völlig außer Acht, dass wir auf Landesebene leider nicht durchdeklinieren können, wie Kommunen mit ihren Leistungsträgern umgehen. Wir haben einige Steuerungsmöglichkeiten, um Standards zu definieren, und wir müssen ganz genau schauen, ob und welche Gebietskörperschaften das Versprechen einlösen und unter anderem die Jugendpauschale für eine stabile Jugendhilfelandschaft vor Ort einsetzen. Dass wir uns im Bereich des Landesjugendhilfeausschusses darüber schon Gedanken gemacht haben, hat mein Vorredner Herr Dierks schon untermalt. Ein „Wir fördern alles und jeden“ greift für mich viel zu kurz und benachteiligt insbesondere diejenigen, die sich gerade extrem engagieren und die vielleicht etwas mehr Geld benötigen als normal. Sie geben eine scheinbare Sicherheit, die sich in nächster Zeit wirklich auf Veränderungen einstellen müssen, zum Beispiel die Jugendübernachtungshäuser. Der zweite Aspekt, der in mehreren Punkten des Maßnahmenkatalogs aufgegriffen wird, ist die Souveränität von Trägern als Arbeitgeber. Der Antrag suggeriert: Wir können diktieren, was Träger als Arbeitgeber tun und was sie nicht tun. Freie Träger sind aber Dienstleister und keine staatseigenen Betriebe. Es ist schlicht nicht möglich, Gehaltskürzungen und Kündigungen zu verbieten, auch wenn ich das persönlich vielleicht gerne täte, oder die Gestaltung von Jahresurlaub und Arbeitszeiten zu bestimmen. Hier ist klar und deutlich an die Eigenverantwortung der Träger zu appellieren, nicht nur betriebswirtschaftlich, sondern auch an ihre Angestellten zu denken. Politik kann und muss Bedingungen zur Verfügung stellen, unter denen Leistungen fair erbracht werden können. Das ist in den letzten Wochen mit Hochdruck erarbeitet worden. Zur Ehrlichkeit in dieser Branche gehört aber eben auch – das vielleicht auch in Richtung der Linksfraktion –, dass es uns bisher nicht gelungen ist, eine hohe Tarifbindung der sozialen Arbeit zu erlangen, und dass es bisher auch nicht gelungen ist, diese Tarifbindung auch in Zeiten des Fachkräftemangels bei den Trägern so zu verorten, dass die tarifgebundenen Unternehmen heute, zum Beispiel auch in der Diskussion um Kurzarbeit, ähnlich gut gestellt sein können wie der öffentliche Dienst. Beispielhaft möchte ich noch drei Unterstützungsmöglichkeiten nennen, die wir bis zum heutigen Tag allein für die sächsische Trägerlandschaft zur Verfügung stellen: erstens das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz, welches darauf abzielt, die soziale Infrastruktur zu erhalten, unter der Bedingung, dass Fachkräfte auch in anderen sozialen Bereichen eingesetzt werden können. Hiermit wird den sozialen Trägern und damit natürlich auch den Mitarbeiterinnen, die akut in ihrer Existenz bedroht sind, Hilfe angeboten. Zweitens: Der Freistaat Sachsen hat letzte Woche einen Schutzschirm gespannt für Vereine und Institutionen mit einem Gesamtvolumen von 55 Millionen Euro. Damit sollen Vereinen und Privatpersonen unter die Arme gegriffen werden, die vom Bundes-, Landes- und kommunalen Hilfsprogramm bisher nicht profitieren, zum Beispiel die Kinder- und Jugendübernachtungsstätten oder die Familienbildungsstätten. Drittens: Das zuständige Ministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt setzt die Förderung über alle Förderrichtlinien unverändert fort. Damit zeigen das SMS, das Landesjugendamt, das SMF, die SAB und der KSV eine vorher nie erwartete Flexibilität und übernehmen Verantwortung für die Stabilisierung der Sozialwirtschaft. Hier wurde wirklich jeder Ermessensspielraum genutzt, und ich bin mir an dieser Stelle nicht sicher, ob ich den Kolleginnen und Kollegen der rechten Fraktion nochmals erklären muss, was die drei Buchstaben jeweils bedeuten; aber das werde ich jetzt auslassen. Im nächsten Schritt ist mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag und dem Landkreistag zu beraten, wie die Kommunen unterstützt werden können, die die Finanzierung hierfür nicht aufbringen können. Einen Blankoscheck können und wollen wir als Freistaat nicht ausstellen, wie in Punkt 8 des Antrages gefordert. Ja, wir brauchen eine starke Jugendhilfe und einen funktionierenden Kinderschutz. Die Staatsregierung hat dazu, wie eben ausgeführt, gezielte Unterstützungsangebote auf den Weg gebracht. Wenn ich aber den Antrag lese, entsteht der Eindruck, die Jugendhilfelandschaft sei völlig am Ende. Diesen Eindruck teile ich nicht. Ich erlebe starke, innovative und gut organisierte Träger, die seit dem ersten Tag ihren Beitrag zur Krisenbewältigung leisten, die sehr geduldig die Beschränkungen aushalten und die bereits Ideen und Konzepte für offene Kinder- und Jugendarbeit, Ferienlager und Ähnliches trotz Pandemie entwickeln. Unsere Fraktion lehnt den Antrag ab, bleibt aber natürlich offen für eine gemeinsame Suche nach gezielten Lösungen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Kuhfuß von der Faktion BÜNDNISGRÜNE. Nun die Fraktion SPD; Herr Homann, bitte schön.

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Henning Homann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte mich für den Antrag bedanken. Auch wenn ich, um es vorwegzunehmen, ihm am Ende nicht zustimmen kann, wirft er ein Licht auf die Situation von Kindern und Jugendlichen und deren Familien, die aufgrund der manchmal etwas fixierten öffentlichen Debatte zum Thema Wirtschaft leider zu wenig zur Geltung kommt. Deshalb an dieser Stelle auch vielen Dank für die Arbeit, die darin steckt. Kinder und Jugendliche und ihre Familien brauchen gerade auch in der Corona-Krise besonderen Schutz. Die Kinderund Jugendhilfe ist eine der zentralen Säulen unseres Sozialstaats. Ich finde nach wie vor, dass das Kinder- und Jugendhilfegesetz eines der progressivsten Gesetze in diesem Land ist. Wir haben es in den letzten fünf Jahren – Alexander Dierks hat es gesagt – geschafft, nicht nur die Kürzungspolitik in diesem Bereich zu beenden, sondern große Verbesserungen auf den Weg zu bringen. Ich denke an die Jugendverbände, die Kinder- und Jugendbeteiligungen, das Landesprogramm „Schulsozialarbeit“ und die Erhöhung der Jugendpauschale. Das alles haben wir hingekriegt. Ich möchte an dieser Stelle klipp und klar sagen – ich glaube, da spreche ich auch für meine Partner aus den Koalitionsfraktionen –: Wir werden es nicht zulassen, dass die Corona-Krise die Erfolge der Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe, die wir in den letzten Jahren erreicht haben, zunichtemacht. Im Gegenteil, gerade jetzt ist es wichtig, dass die Kinder- und Jugendhilfe funktioniert. Ich denke dabei an die vielen Vereine, die gemeinwesensorientiert arbeiten und die überall in den zahlreichen Helfernetzwerken in der Corona-Krise engagiert sind. Ich denke an die Schulsozialarbeiter, die dabei helfen können, den schwieriger gewordenen Schulalltag zu organisieren. Ich denke vor allem aber auch an die Kinder in Familien mit Problemen, die gerade in dieser Situation eine besondere Unterstützung brauchen, bevor es zu akuten Kindeswohlgefährdungen kommt. Ich finde es bemerkenswert und anerkennenswert, wie gerade diese engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angesichts der Krise sofort gesagt haben: Wir müssen in den Familien bleiben, wir müssen an den jungen Menschen bleiben, und die sich sofort Gedanken gemacht haben, wie das selbst in Situationen von Ausgangsbeschränkungen, in Situationen, wo Einrichtungen geschlossen sind, funktionieren kann. Dahinter steckt wirklich ganz viel Arbeit, auch Verantwortung für die schwierige Situation, die da für Kinder und Familien übernommen wird. Deshalb auch an dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank für dieses tolle Engagement. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Der Antrag der LINKEN fordert also die vollständige Absicherung. Ich glaube, dass das nicht das Ziel sein kann. Ich glaube auch nicht, dass das funktioniert, weil ich schon finde, dass wir als Freistaat Sachsen unseren Beitrag dazu leisten. Um es einmal am Beispiel zu beschreiben: Der Freistaat Sachsen kann seine finanziellen Förderprogramme unvermindert fortsetzen; und das tut er. In diesem Bereich wird nicht ein einziger Euro gekürzt. Es gibt in diesem Programm zwei Arten der Förderung. Das eine ist die Förderung von Trägern, die wir direkt als Land fördern. Das ist also der überörtliche Bereich, das sind die Jugendverbände, die Fachstellen. Auch hier läuft die Förderung unvermindert weiter. Das Sozialministerium hat begleitend am 16. April ein Informationsblatt herausgegeben, das die Projektträger im Bereich des SMS zusätzlich unterstützt und ihnen Sicherheit gibt. Man kann zum Beispiel den Bewilligungszeitraum verschieben. Man kann den Projektzeitraum innerhalb des Bewilligungszeitraums verschieben. Man kann entsprechende Projektpläne und Ausgabenpläne korrigieren. Man kann auch dort, wo es wirklich nicht geht, die Eigenanteile erlassen. Das heißt, die Eigenanteile müssen nicht erbracht werden, weil eben auch Einnahmen fehlen. Das zeigt am Ende, dass wir als Freistaat Sachsen schon mit sehr großer Entschlossenheit und sehr großer Klarheit dabei sind, die Träger in unserer Verantwortung zu unterstützen. Die zweite Art von Förderprogramm ist das, was die Kommunen machen. Dazu sind wir in sehr engem Austausch, denn das liegt nicht in unserer Verantwortung. Das, was wir als Freistaat machen können, ist, weiter die Gelder zur Verfügung zu stellen, die wir haben; und das tun wir. Auch hier kürzen wir nicht einen einzigen Cent. Das funktioniert auch in den meisten Fällen. Ab und zu hat es in den letzten Wochen Versuche einiger weniger Kommunen gegeben, auf Kosten der Kinder- und Jugendhilfe zu sparen. Da sind wir aber im Einzelfall auch im Gespräch. Ich denke da an den Landkreis Sächsische Schweiz, der auch wirklich seine Politik verändert hat, nachdem wir den Dialog gesucht haben. Eine dritte Ebene ist mir noch wichtig. Das ist der Teil der Hilfen zur Erziehung. Das Sozialministerium weiß, dass ich mich dafür besonders stark gemacht habe, dass wir den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern so gut es geht ermöglichen, in den Familien zu bleiben, weil diese unter einer besonderen Drucksituation sind. Das findet auch statt. Es geht eben nicht darum, dass erst dann, wenn eine akute Kindeswohlgefährdung vorliegt, Sozialarbeiter in die Familien kommen können, sondern man kann jetzt schon sehr viel früher mit den Familien weiterarbeiten, egal ob als Erziehungshelfer oder in der Erziehungsbegleitung. Das ist wichtig, und deren Arbeit ist – spätestens auch mit dem SodEG des Bundes, das eine große Errungenschaft ist – abgesichert. Das heißt, wir leisten unseren Beitrag, wir versuchen Sicherheit zu geben, wir kürzen kein Geld und tun alles dafür, dass die Trägerinnen und Träger, die Vereine, die vielen engagierten Mitarbeiter diese Krise überstehen. In diesem Sinne danke schön für die Debatte, aber leider eine Ablehnung für den Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Herr Homann von der SPD-Fraktion. Damit ist die erste Runde beendet. Wir können jetzt eine zweite Rederunde beginnen. Für die Fraktion DIE LINKE spricht nun Frau TändlerWalenta.

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Marika Tändler-Walenta Die Linke

Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Als Kita-politische Sprecherin meiner Fraktion möchte ich insbesondere auf diesen Bereich eingehen, den wir natürlich auch im Antrag über den Schutzschirm für die Kinder- und Jugendhilfe mit aufgegriffen haben. Für mich gibt es dabei drei Perspektiven, die wir berücksichtigen sollten. Die erste ist natürlich die Perspektive der Familien. In den vergangenen Wochen waren durch die Kita- und Schulschließungen die meisten Eltern in verschiedenen Rollen, natürlich zunächst als Mama und Papa, aber auch als Köchin oder Koch, als Lehrerin oder Lehrer, ja auch als Reinigungskraft und natürlich als Spielgefährtin. Neben allen diesen ganzen Rollen war man zusätzlich oft im Homeoffice tätig. Daher sollten wir uns zunächst bei den Familien in Sachsen bedanken, die in dieser Form die Schutzmaßnahmen mit uns umgesetzt haben. Ich glaube auch, dass wir uns darüber einig sind, dass die Familien, die finanziell gut ausgestattet sind, und die Familien mit zwei Elternteilen die Situation der Kitaschließungen besser meistern können. Aber besonders Alleinerziehende drohen die Verlierer der Corona-Krise zu werden. Nach den Daten meiner Kollegin Sabine Zimmermann aus dem Deutschen Bundestag gibt es in Sachsen rund 90 000 Erwerbstätige, die alleinerziehend sind. Wir brauchen uns nichts vormachen, für diese war es auch schon vor der Corona-Krise schwierig, Beruf und Kind unter einen Hut zu bekommen. Aber mit der Corona-Krise, so wie es meine Kollegin Anna schon gesagt hat, hat sich die Gesamtsituation noch einmal verschärft. Ein Beispiel: Ich kenne eine Fotografin, die selbstständig ist und Produktfotografie macht; sie ist allerdings alleinerziehend. Sie kommt nur unter schwierigsten Bedingungen dazu, ihrem Beruf nachzugehen. Das kann natürlich existenzgefährdend sein. Daher fordern wir als DIE LINKE, die Kita-Notbetreuung insbesondere für Alleinerziehende in Erwerbstätigkeit zu öffnen. Die zweite Perspektive, die wir berücksichtigen sollten, gilt natürlich den Erzieherinnen und Erziehern. Wie Sie dem Antrag entnehmen können, hat natürlich der Schutz der Erzieherinnen und Erzieher oberste Priorität. Daher war für mich nicht ganz nachvollziehbar, dass gleichzeitig mit der Kita-Schließung nicht auch insbesondere die Erzieherinnen und Erzieher mit Vorerkrankungen oder die der Risikogruppen angehören in bezahlten Urlaub geschickt werden. Es kann auch nicht sein, dass Erzieherinnen und Erzieher angehalten werden, Minusstunden zu schreiben oder aber ihren Jahresurlaub zu nehmen. Ein jüngstes Beispiel in Döbeln, wo der OBM die Erzieherinnen und Erzieher im Kita-Bereich in Kurzarbeit schicken wollte und nur der vehemente Einsatz von Uschi Kruse eine Lösung für alle herbeigeführt hat, zeigt, dass hier bestehende Regelungen noch einmal klar und deutlich formuliert und erweitert werden müssen. Was mir aber bei allem Abwägen der Interessen fehlt, ist die Perspektive der Kleinsten. Wir müssen die Bedürfnisse der Kinder berücksichtigen. Vernachlässigungen bei Kindern werden oft von Pädagoginnen und Pädagogen bemerkt. Dieser Schutzmechanismus ist mit einem Schlag weg. Durch die Kita-Schließung fallen wichtige Versorgungsinfrastrukturen aus. Daher setzen wir uns dafür ein, dass die Gelder, die bisher der Staat für Mittagessen in der Kita oder in der Schule übernommen hat, nun direkt zu den Familien gehen. Werte Abgeordnete, ja, wir müssen gemeinsam etwas dafür tun, dass die Familien – und egal in welchem Familienmodell sie leben – Unterstützung finden. Wir als LINKE sehen einen konkreten Handlungsbedarf und haben dementsprechend Vorschläge, sei es ein Corona-Zuschlag für Leistungsbezieher, ein Corona-Elterngeld für die Eltern, die zu Hause die ganze Zeit die Kinder betreuen, sei es die KitaÖffnung für die Alleinerziehenden in der Erwerbstätigkeit oder aber die Aussetzung der Elternbeiträge. Mich hat heute früh zum Thema Elternbeiträge verwundert, dass bis 20. April diese frei waren und jetzt zahlen genau die, die so systemrelevant sind, die Elternbeiträge weiter. Das ergibt für mich keinen Sinn. Und was ist mit dem Anteil der Kommunen? Wird der übernommen oder nicht? Hier ist großer Klärungsbedarf. Weil wir die konstruktive Oppositionspartei im Gegensatz zu anderen sind, werden meine Fraktionskollegin Susanne Schaper und ich Ihnen, Herr Piwarz, im Anschluss an die Sitzung konkrete Handlungsvorschläge in einem Schreiben zukommen lassen. Danke. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Linksfraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich jetzt das Wort an die Staatsregierung. Frau Staatsministerin Köpping, bitte.

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Petra Köpping

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! An dieser Stelle einen herzlichen Dank für diesen Antrag. Ich glaube, es ist wichtig, dass es in Zeiten von Corona, in denen es um viele gesundheitspolitische Fragen, um viele wirtschaftliche Fragen geht, auch und vordergründig um die Fragen der Kinder in unserem Land gehen muss. Mir ist klar, dass die Kinder, die Familien im Moment unter den Maßnahmen, die wir in Sachsen, in Deutschland, zum Teil weltweit, ergriffen haben, am meisten leiden. Deshalb ist es mir wichtig, dass wir alles dafür tun, um dort Abhilfe zu schaffen bzw. diese Themen nicht aus dem Blick zu verlieren. Ich sage das deshalb, weil ich jüngst mit dem Oberbürgermeister von Leipzig ein Telefonat hatte, dass die Kinderund Jugendhilfe während der Corona-Krise nicht schläft, aber den direkten Kontakt nicht so oft suchen kann, wie sie das brauchen. Er sagte mir, dass er in einer Stunde, in der er sonst vielleicht zwei Anrufe hat, jetzt 20 hat. Genau das müssen wir im Augenmerk haben. Deshalb ist es nicht einfach, wenn ich nach drei Rednerinnen und Rednern der Koalition rede, weil sie alle unsere Maßnahmen genannt haben. Ich möchte aber sagen, dass es uns wichtig ist, dass wir genau diese Maßnahmen, wie unseren Schutzschirm in Höhe von 55 Millionen Euro oder unsere Förderrichtlinien, die weiterlaufen, die Abstimmung mit dem SSG, SLKT, in unserem Krisenstab täglich machen, indem wir abfragen, wo es Probleme gibt, wo es Sorgen gibt. Wir sind gerade dabei, die nächste Verordnung zu überarbeiten. In der nächsten Verordnung werden wir nicht nur über die Öffnung von weiteren wirtschaftlichen Unternehmen reden, sondern auch von Öffnungen im Bereich der Kinderund Jugendhilfe. Genau das haben wir ausdrücklich hineingeschrieben. Noch ist sie nicht beschlossen, deshalb muss ich sagen, dass es eine Aufgabe, ein Ziel, ist. Ich glaube, es ist ein wichtiger Punkt in dieser Verordnung, dass wir dort die aktive Arbeit wiederaufnehmen können. Wir sind jetzt in der Lage. Wir haben heute viel über Schutzmaterialen und Ähnliches gesprochen, dass wir diejenigen, die nah an den Kindern arbeiten, tatsächlich schützen können. Das ist wichtig. Ich möchte einen Widerspruch einlegen. Die Kollegin von der AfD hat gesagt – und ich habe mir diesen Satz aufgeschrieben –, dass wir die Kinder zurzeit nicht zu ihrem eigenen Schutz zu Hause haben. Dem widerspreche ich vehement. Glauben Sie, dass Kinder nicht geschützt sind, wenn die Eltern der Kinder zum Beispiel zu dem Personenkreis gehören, der vielleicht risikobehaftet ist, weil sie Vorerkrankungen haben und Corona deshalb eine besondere Gefahr darstellt, oder vielleicht die Großeltern, die es betreffen könnte; Verwandte, Freunde. Das glaube ich ehrlich gesagt nicht. Deshalb verwahre ich mich gegen solche Sätze, dass wir die Kinder im Moment zu Hause haben, nicht zu ihrem eigenen Schutz. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Wo Sie das wissenschaftlich hernehmen, erschließt sich mir nicht, gerade nach der vorhergehenden Diskussion, in der Sie eingefordert haben, dass wissenschaftliche Grundlagen zu solchen Ausführungen führen sollten. (Zuruf von der AfD: Das war ein Zitat! Das habe ich nie gesagt!) Ich glaube, dass es notwendig ist, dass wir im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ein sehr offenes Auge haben. Deshalb ist es wichtig, dass wir für die kommenden Haushaltsverhandlungen, von denen wir nicht wissen, wann sie beginnen werden und wann wir sie durchführen können, dieses Thema so im Augenmerk haben, dass es zu keinen Kürzungen kommt. Wir wissen, wie viele zusätzliche Gelder wir jetzt im Rahmen von Corona ausgeben müssen. Aber wir wissen auch, welchen Nachholbedarf es in diesem Bereich geben wird. Deshalb ist es notwendig, dass wir gemeinsam mit den Landkreisen, Städten und Gemeinden daran arbeiten. Ich kann aber sagen, dass ich auch auf der kommunalen Ebene eine große Bereitschaft sehe, sich in diesem Bereich zu engagieren, auch wenn es immer den Einzelnen gibt, der versucht, in dieser Zeit Kürzungen vorzunehmen. Wir führen in unserem Haus regelmäßig Veranstaltungen mit der Kinder- und Jugendhilfe durch. Morgen wird die nächste große Runde mit den freien Trägern, mit dem Landesjugendamt sein, in der wir genau diese Themen besprechen: Was können wir kreativ in dieser Zeit machen? Welche Angebote können wir für Kinder durchführen, die unsere Hilfe und unsere Unterstützung brauchen, die genau in den Fördermittelprogrammen, die wir haben, zu einer Veränderung – Henning Homann hat das ausgeführt – führen können, die wir dann aber unterstützen wollen? Ich kann Ihnen verraten, es gibt tolle kreative Ideen. Deshalb ist mir insgesamt nicht bange, dass wir das, was wir im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in den letzten Wochen ein wenig zurückstellen mussten, in kurzer Zeit wieder nachholen dürfen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Wir wären nun beim Schlusswort. Das hält die einbringende Fraktion. Frau Gorskih, bitteschön.

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Anna Gorskih Die Linke

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Staatsministerin! Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich habe Ihnen aufmerksam zugehört. Ich werde Sie beim Wort nehmen, genauso wie meine Fraktion das mit Sicherheit tun wird. Wir werden weiterhin kritisch, aber konstruktiv Ihr Handeln und den ganzen Prozess begleiten. Wir werden Sie an Ihrem Handeln messen. Ich möchte kurz auf einige genannte Punkte eingehen. Herr Dierks, Sie haben gesagt, dass schon viel getan wurde. Sehr geehrte Frau Kollegin Kuhfuß, Sie haben gesagt, dass es gar nicht so schlecht um den Bereich in Sachsen steht. Ich möchte kurz anmerken, dass Sachsen im Ländervergleich mitunter immer noch am schlechtesten ausgestattet und aufgestellt ist. Der Blick nach Thüringen zeigt, dort ist die Jugendpauschale zum Beispiel viel höher. Gleichzeitig gibt es dort aber weniger Menschen. Am Ende ist also der Schlüssel besser. Beispielsweise gibt es da doppelt so viele Stellen im Bereich der Jugendverbände. Herr Homann, Sie haben beim ersten Tagesordnungspunkt gesagt, dass es keine Kürzungspolitik im Freistaat mehr geben wird. Ich nehme Sie beim Wort. Es wäre gut, wenn es so wäre, dass es keine Kürzungspolitik mehr geben wird. In manchen Bereichen gibt es nicht mehr so viel zu kürzen, wenn es eh schon zu wenig gibt. Es darf einfach nicht dazu kommen, dass wir spätestens bei den kommenden Haushaltsverhandlungen hier sitzen, uns anschauen und uns überlegen, wo das Geld eingespart werden soll. Es darf nicht dazu kommen, dass die Kinder- und Jugendhilfe mit neuen Sparauflagen belegt wird und noch weniger Mittel und Ressourcen zur Verfügung hat. Deshalb nehme ich Sie beim Wort mit dem Versprechen, dort nicht weiter zu kürzen. Herr Dierks, Sie haben den Koalitionsvertrag erwähnt. Das Thema greife ich gern auf. Im Koalitionsvertrag schreiben Sie, die Regierungsfraktionen: Wir bekennen uns zu einer starken Trägerlandschaft im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Dann bitte ich Sie: Sorgen Sie dafür, dass die Landschaft der Kinder- und Jugendhilfe nicht noch mehr ausdünnt. Sorgen Sie dafür, dass diese Einrichtungen nicht dauerhaft schließen müssen, dass die Vielfalt der Träger erhalten bleibt. Es ist unnötig zu erwähnen, dass weitere Kürzungen und Ausdünnungen in diesem Bereich fatale Folgen für die gesamte Gesellschaft hätten. Wie ich sagte, brauchen Kinder, Jugendliche und Familien gerade in Zeiten von gesellschaftlichen Krisen Unterstützung, und die Träger brauchen Vertrauen und müssen sich darauf verlassen können, dass ihr Arbeitsplatz auch nach der Krise noch da ist, damit sie ihren Aufgaben weiterhin professionell nachkommen können. Logischerweise muss die Kinder- und Jugendhilfe dafür entsprechend ausgestattet und dauerhaft finanziell abgesichert sein. Deshalb bitte ich noch einmal um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war das Schlusswort der einbringenden Fraktion. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich stelle nun die Drucksache 7/2144 zur Abstimmung. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Der Antrag wurde mit einigen Dafür-Stimmen, vielen Enthaltungen, aber einer Mehrheit an Gegenstimmen abgelehnt. Somit ist die Drucksache 7/2144 nicht beschlossen worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Kreditaufnahme minimieren, der COVID-19-Pandemie prüfen Drucksache 7/2164, Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und am Ende die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an die AfDFraktion. Kollege Barth, bitte schön.

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André Barth AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir müssen vermeiden, dass die Corona-Pandemie in eine Schulden-Pandemie überführt wird. Der Bund plant, Kredite in Höhe von 156 Milliarden Euro aufzunehmen. Die Bundesländer folgen, so auch Sachsen mit einer Kreditermächtigung von 6 Milliarden Euro. Dieser Kreditermächtigung haben auch wir schweren Herzens zugestimmt. (Zuruf der Abg. Ines Springer, CDU) Aber Krisenbewältigung auf Pump darf nur eine vorübergehende Lösung sein. Dies wollen wir heute mit unserem Antrag deutlich machen. Wir wollen Sie, meine Damen und Herren, ermutigen, bereits im Jahr 2020 Einsparpotenziale zu erschließen und anstatt neuer Kredite auch vorhandene Reserven einzusetzen. Schon bei der Debatte zum Nachtragshaushalt haben wir es Ihnen mehr als deutlich gesagt. Nur wenn Sie in diesem Haushaltsjahr alle Einsparpotenziale nutzen, kann es uns gelingen, die Kreditlast und die Verschuldung zu begrenzen. Somit ließen sich künftige Schmerzen bei der Haushaltsaufstellung 2023/2024 verringern. Dieses Anliegen verfolgen wir mit dem vorliegenden Antrag weiter. Die Frage ist jedoch: Ist der Wille zur maßvollen Haushaltsführung auch in den Reihen der Koalitionsfraktionen ausgeprägt genug? Wagen wir einen Blick in die jüngste Vergangenheit. Neun Jahre hintereinander steigende Steuereinnahmen gipfelten im vergangenen Jahr in einem Haushaltsüberschuss von 735 Millionen Euro. Davon beflügelt hoben die finanziellen Wunschträume Ihrer Regierung ab und stiegen ins Unermessliche. 1,1 Milliarden Euro wollten Sie in den nächsten fünf Jahren für Ihre zusätzlichen Projekte ausgeben. Immerhin hat Finanzminister Vorjohann gegenüber der „Freien Presse“ am heutigen Tag zugegeben, dass die Seifenblasen der KeniaKoalition geplatzt sind. Wo fingen Sie vor einem halben Jahr mit Ihrer Ausgabenorgie an? Eigentlich eine überflüssige Frage – natürlich bei sich selbst. Die Zahl der Minister erhöhte sich von zehn auf elf, die der Staatssekretäre sogar von neun auf 13. Zusätzlich kündigten Sie die Einstellung von 270 neuen Mitarbeitern an. Trotz Wahlklatsche sollten auch die LINKEN nicht leer ausgehen. Die brauchen Sie schließlich für eine Verfassungsänderung. Ein weiterer Vizepräsident mit Büro und Fahrer musste her. Einsparmöglichkeiten zur Bewältigung und Reserven in Anspruch nehmen Antrag der Fraktion AfD (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Auch um Ihre abgewählten Mandatsträger und deren Mitarbeiter weiter zu alimentieren, sollte die Mitarbeiterpauschale fast verdoppelt werden. Ihre Höhenflüge erreichten erst Ende Januar ihren Zenit – sehr zutreffend übrigens auf dem höchsten Punkt von Sachsen –, als Sie 220 Millionen Euro verteilten. Sie flogen wie Ikarus zu weit nach oben, und genauso stürzten Sie ab, als mit Beginn der Corona-Pandemie Ihre Wunschträume platzten. (Beifall bei der AfD) Doch wie sieht es bei den LINKEN, immerhin auch Oppositionspartei im Sächsischen Landtag, aus? Rico Gebhards Männer und Frauen nehmen gern das Geld fremder Leute. Noch lieber geben Sie es jedoch freudig für eigene Ideen oder besser für ideologische Projekte aus. (Beifall bei der AfD) Mit der Axt in der Hand will DIE LINKE Teile der Sächsischen Verfassung beseitigen und so die Rückzahlung der Schulden auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben. SPD und GRÜNE applaudieren offen, die CDU vorerst nur verstohlen hinter vorgehaltener Hand. Während die Kenia-Koalition Mikrostipendien für ihre Jubelperser aus der Kunst- und Kreativszene auflegt, kümmert sich unsere Fraktion um die Sorgen der sächsischen Kommunen. (Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD) Diese stehen nicht nur im Kampf gegen das Coronavirus an vorderster Front, sie bekommen die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie auch als Erste zu spüren. Dresden und Zwickau mussten bereits die Notbremse ziehen und Haushaltssperren verhängen. Die Stadt Leipzig rechnet mit Gewerbesteuerausfällen in Höhe eines Betrages von 140 Millionen Euro. Weitere Städte werden mit Haushaltssperren folgen, wenn ihnen nicht zeitnah geholfen wird. Doch was haben Sie bisher getan? Ich sage es Ihnen mit Worten von Stanislaw Tillich. „Ihre parlamentarische Arbeit ist ohne Konzept, und von Ihnen kommt gar nichts.“ Das ist ein Zitat aus der „Welt“, ehemals gegen die kleinere Fraktion auf dieser Seite hier gerichtet, aber es passt wunderbar zu Ihrem derzeitigen Handeln. (Beifall bei der AfD) Wir dagegen haben für Landkreise und Kommunen einen Gesetzentwurf eingereicht. Mit diesem wollen wir Landkreisen und Kommunen unbürokratisch helfen. Dafür haben wir einen Betrag von 600 Millionen Euro vorgesehen. Sie, meine Damen und Herren, haben bisher nichts Konkretes auf die Reihe gebracht. Prioritäten zu setzen ist das Gebot der Stunde, und zwar auch in finanzieller Hinsicht. Mit unserem Antrag wollen wir zu seriöser Haushaltspolitik zurückkehren. Zusätzliche Einsparungen sollen verhindern, dass der Kreditrahmen ausgeschöpft werden muss. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Daher fordern wir in Ziffer I.1, dass alle in diesem Jahr geplanten Ausgaben, die nicht zur Bewältigung der Pandemie dienen, auf den Prüfstand gestellt werden. (Beifall bei der AfD –

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Lars Rohwer CDU

Also auch alle Investitionen!) – Auf den Prüfstand! (Lars Rohwer, CDU: Ich frage nur!) Mit der Corona-Pandemie haben sich die Prioritäten im Freistaat Sachsen in wenigen Monaten grundlegend geändert. Der bevorstehende Weltuntergang durch den Klimawandel steht nicht mehr an erster Stelle. Genderthemen und linke Demokratieprojekte verlieren angesichts der vorliegenden Krise ihre Bedeutung. Statt künstlich aufgebauschter Probleme besinnen wir uns wieder auf wichtige Themen: Gesundheit und wirtschaftliches Wohlergehen der Bevölkerung. Der sächsische Bürger ist seit dem 23. März von dem verhängten Kontaktverbot stark betroffen und musste sein Verhalten grundlegend ändern. Viele Geschäftsleute in Sachsen werden von Schließungen ihrer Läden und den Beeinträchtigungen des Wirtschaftslebens hart getroffen. Auch sie mussten ihr Verhalten drastisch ändern. Aber Sie, liebe Kollegen von der Regierungskoalition, wollen keine wirklichen Einsparungen bei den bereits 2018 geplanten Ausgaben vornehmen, obwohl die Steuereinnahmen wegbrechen. Sparen ja, nur nicht bei uns und schon gar nicht jetzt. Dieses Motto der Koalition lässt sich dem am 9. April beschlossenen Nachtragshaushalt unschwer entnehmen. Daher fordern wir die Staatsregierung mit unserem Antrag in Ziffer 2 auf, bis Juli 2020 einen Bericht zu den nicht gebundenen Haushaltsmitteln und ihren Einsparabsichten vorzulegen. Darüber hinaus soll die Regierung die Rücklagen benennen, die sie zusätzlich zum Nachtragshaushalt zur Verringerung der Kreditaufnahmen heranziehen will. Bei Personalausgaben wollen Sie 265 Millionen Euro weniger ausgeben – so weit, so gut – für freie Stellen, die Sie ohnehin nicht wieder sofort besetzen können. Eine echte Einsparbemühung der Regierung – Fehlanzeige. Uns ist klar, dass Sie schwindende Steuereinnahmen nicht durch die Pandemie-gerechtfertigten Mehrausgaben komplett gegenfinanzieren können. Das erwarten wir nicht. Sie versuchen es jedoch nicht einmal im Ansatz. Wir sind der Ansicht, dass die Kreditaufnahmen durch sofortige Einsparungen und den Rückgriff auf Reserven auf ein Minimum reduziert werden müssen. Konkrete Vorschläge dazu wird Ihnen mein Kollege Kuhnert in der zweiten Rederunde machen. (Beifall bei der AfD) Sehr geehrte Damen und Herren! Die vollständige Ausschöpfung des Kreditrahmens von 6 Milliarden Euro wird die Verschuldung – das wissen Sie alle – unseres Freistaates in kurzer Zeit um 50 % auf 17 Milliarden Euro erhöhen. Eine solche finanzpolitische Hypothek wird den Freistaat Sachsen weit schwerer treffen als die Folgen der Sachsen LB. Liebe Kollegen von der Regierungskoalition! Mit Ihrem Entschließungsantrag zum Fondsgesetz stellten Sie bereits jetzt die Tilgungsfrist von 8 Jahren für diese Kredite infrage. Diese stehen aber aus einem guten Grund in unserer Verfassung. Sie soll die Verschiebung der Rückzahlung auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verhindern. Mit unserem Antragspunkt Ziffer 1.2 wollen wir, dass sich der Landtag zur achtjährigen Tilgungsfrist bekennt. Dadurch wollen wir verhindern, dass die finanziellen Lasten einseitig auf die nächsten Generationen verlagert werden. (Beifall bei der AfD) Unsere Kinder sind durch die Pandemie nicht vorrangig gefährdet. Unsere Generation und die unserer Eltern sind gefährdet. Wir werden durch die Maßnahmen geschützt. Wir müssen daher auch die finanziellen Lasten tragen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Barth für die einbringende Fraktion. Ich sehe nun Herrn Panter – vermutlich für eine Kurzintervention. Bitte schön.

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Dirk Panter SPD

So ist das. Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Barth, Ihre Rede hat mich zu einer Kurzintervention nahezu getrieben; denn es zeigt umso mehr, dass Ihr Antrag ein Scheinriese ist. Er kommt hochtrabend daher, aber je näher man herankommt, desto kleiner wird der Antrag. Sie haben einen ganz tollen Titel gewählt, da steckt ganz viel drin, sodass man auch vermuten könnte, Sie hätten ganz konkrete Ansätze. Aber wenn man sich den Antrag einmal genauer anschaut, dann stellen Sie nur fest, ganz allgemein. Dann fordern Sie noch einen Bericht ein, dass die Staatsregierung also quasi aufschreiben soll, was sie dann zu tun haben. Das ist wirklich sehr dünn, Herr Barth, liebe AfD-Fraktion, das ist wirklich sehr dünn. Insofern bin ich sicher, dass die Worte von Herrn Tillich, die Sie zitiert haben, weiterhin für Ihre Fraktion gelten. Umso mehr finde ich das bedauerlich, denn Sie hatten ja auch Zeit sich vorzubereiten. Wir haben ja schon am 9. April gesehen, als wir drüben im Kongresszentrum waren, dass Herr Urban versucht hat, mit einer finanzpolitischen Rede zu glänzen, die ihm dann von der konservativen „FAZ“ – ich zitiere – als „historisch wirre Rede“ attestiert wurde. Das passt ins Bild. Das ist wirklich außerordentlich bedauerlich, denn ich würde mir ja wünschen, dass man sich auch finanzpolitisch gut mit Ihnen auseinandersetzen kann. Da gibt es immer mal wieder Ansätze im Ausschuss, aber in diesem Plenum habe ich dazu leider bisher sehr, sehr wenig gehört. Ein bisschen substanzieller, dann wird es auch spannender. Danke schön. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war eine Kurzintervention des Kollegen Panter von der SPD-Fraktion. Herr Barth steht bereits am Mikrofon und möchte vermutlich darauf antworten.

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André Barth AfD

Lieber Herr Panter, das erinnert mich an ein Fußballspiel, bei dem ein Sportreporter bereits nach 20 Minuten in der 1. Halbzeit ein abschließendes Urteil abgibt. Herr Panter, Sie wissen selber ganz genau, was uns haushalts- und finanztechnisch hier im Freistaat bevorsteht. Das wissen Sie genauso gut wie ich. Sie kennen die Vorlagen aus dem Haushaltsausschuss und Sie wissen, in welcher Geschwindigkeit da 100 Millionen Euro für unterschiedliche Ansätze bewilligt werden müssen. Unser Ansatz ist: Jede Generation ist für ihre Umwelt und für ihre Gesellschaft, in der sie lebt, selbst verantwortlich. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Das betrifft insbesondere auch die finanzielle Hinsicht. Wir können es uns einfach langfristig nicht leisten, diesen Milliardenbetrag in eine ferne Zukunft zu verschieben, weil wir dort unseren Gestaltungsspielraum einschränken. Wir müssen heute schon anfangen, Konsolidierungen vorzunehmen, ob Ihnen das gefällt, Herr Panter, oder nicht. Ich denke, Sie verstehen das. Darüber, was Sie in der Kurzintervention erzählen, schauen wir hinweg. Das ist Schauspiel. (Beifall bei der AfD – Lachen des Abg. Dirk Panter, SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Barth mit der Antwort auf die Kurzintervention. Wir fahren fort in der Rednerreihenfolge. Jetzt kommt die CDU-Fraktion; Herr von Breitenbuch, bitte schön.

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Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Erst drei Wochen ist es her, dass wir am Gründonnerstag da drüben im Kongresszentrum eine außergewöhnliche Notsituation festgestellt haben. Mit dem Nachtragshaushaltsgesetz haben wir der Staatsregierung eine Kreditermächtigung in Höhe von mehr als 6 Milliarden Euro in die Hand gegeben, um uns schnell und energisch der Bewältigung der Corona-Krise stellen zu können. Auch wenn wir vieles von dem, was uns an Kosten oder Steuermindereinnahmen ereilen wird, zum heutigen Tag nicht absehen können, zeigt der Blick auf die nackten Zahlen weltweit, wie schwerwiegend und historisch diese Krise ist. Auch Deutschland ist hart getroffen. Im Inland brechen Produktionen und Binnennachfrage weg. Im Ausland sind Lieferketten zu uns unterbrochen. Unsere Exportmöglichkeiten sind eingeschränkt. Dies zeigt, wie groß die Erfordernisse sind, den sächsischen Unternehmen, der Wirtschaft unter die Arme zu greifen und natürlich über die Sofortprogramme in Krankenhäusern mit Schutzausrüstung etc. zu helfen. Dass wir bisher mit einem blauen Auge durch diese Krise gekommen sind, zumindest gesundheitlich, ist auch dem entschiedenen Handeln dieser Regierung zu verdanken. Darauf können wir durchaus stolz sein. Sehr geehrte Damen und Herren! Die am Gründonnerstag getroffene Entscheidung war sehr weitreichend, politisch, ökonomisch und verfassungsrechtlich. Deshalb war es uns wichtig, dass solch schwerwiegende Entscheidungen mit der Legitimation durch das Hohe Haus, den Landtag, getroffen werden. Vergangene Woche hatten wir die erste Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses nach dieser denkwürdigen Sitzung, um Einwilligungen in kreditfinanzierte Ausgaben der Staatsregierung zu geben. Jeder, der an der Sitzung teilgenommen hat, konnte sehen, dass wir unserer Rolle als Parlament verantwortungsvoll nachgekommen sind. Wir, also alle Fraktionen, stehen ebenso wie die Staatsregierung in der Pflicht, diese Krise zu meistern, in der Koalition wie auch in der Opposition. Wir haben mit den Beschlüssen des Haushalts- und Finanzausschusses zum heutigen Zeitpunkt bereits 1,9 Milliarden Euro gebunden bzw. vorgelegt. Uns nützt natürlich auch, dass wir in der Vergangenheit nach dem Motto gearbeitet haben: Spare in der Zeit, dann hast du in der Not. Insbesondere sehen wir uns an dieser Stelle in der Pflicht, unseren sächsischen Kommunen, auf die Sie, Herr Barth, auch eingegangen sind, Unterstützung zu leisten. Das ist überhaupt keine Frage. Von unserer Seite aus sind hier vier Dinge zu tun. Erstens. Die finanziellen Hilfen müssen eine Mischung aus Zuschüssen und Darlehen sein, um diejenigen zielgerichtet zu erreichen, die in Not sind oder drohen, in Not zu geraten. Hierzu sind wir bereit. Ich sagte schon, dass 600 Millionen Euro für die Unterstützung der sächsischen Kommunen zur Verfügung stehen. Uns ist bewusst, dass der beste Kredit der ist, den man nicht braucht. Auch vor diesem Hintergrund muss die Unterstützung des Freistaates eine gute Mischung aus verlorenen Zuschüssen und Mitteln sein, die mit den Zuweisungen der kommenden Jahre verrechnet werden können. Man bleibt miteinander im Boot und muss sehen, wie die Entwicklung im Nachgang zu bewerten ist. Zuschüsse, um schnell Maßnahmen zu ergreifen, aber auch Darlehen des Freistaates für die mittelfristige Sicherung der Handlungsfähigkeit sind zwei Bausteine dieser Hilfe für die Kommunen. Zweitens. Wir müssen feststellen, dass die aufsichtsrechtlichen Vorgaben für die Kommunen sehr streng sind, um eigene Kassenkredite aufzunehmen. Hier werden wir gemeinsam mit den Kommunen und der Staatsregierung Möglichkeiten finden, um zeitlich begrenzt die Vorsorge mit eigenen Kassenkrediten zu erleichtern. Drittens. Weil wir wissen, dass die Kommunen etwas mehr Zeit benötigen, um nach einem solchen Einbruch, wie wir ihn aktuell erleben, wieder auf die Beine zu kommen, werden wir ihnen die Verlässlichkeit geben müssen, die sie benötigen. Das heißt, die kommunale Ebene wird selbstverständlich über das FAG für die Jahre 2021 und 2022 von den 4 Milliarden Euro profitieren, die wir dafür vorgesehen haben und mit denen wir die Steuermindereinnahmen des Freistaates insgesamt ausgleichen wollen. Viertens, ein weiterer Aspekt, der mir bei aller Diskussion im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Krise zu kurz kommt: In dieser Krise steckt auch die Chance, Verwaltungsvereinfachungen auf den Weg zu bringen, Prozesse zu überdenken und zu straffen, Standards auch in diesem Lande wieder mal abzusenken. Das gilt für die Staatsverwaltung ebenso wie für die kommunalen Verwaltungen. Das ist eine Aufgabe, die wir gemeinsam angehen müssen: Politik, Kommunen und Verwaltungen. Ich freue mich auf eine spannende Diskussion mit uns allen und sehe dabei die CDU besonders in der Verantwortung. Herr Barth, ich komme konkret zu Ihrem Antrag. Wir haben den Nachtragshaushalt und das Corona-Bewältigungsfondsgesetz nicht nur zur zweckgebundenen Finanzierung der Bekämpfung des Virus auf den Weg gebracht, sondern auch um drohende Steuermindereinnahmen zu kompensieren; ein Schicksal, das uns in den kommenden beiden Jahren noch ereilen kann. In einer solchen Situation, in der die Krise noch nicht überwunden ist, in der auch nicht absehbar ist, was an Kosten oder Steuermindereinnahmen noch auf uns zukommt, soll der Landtag feststellen, dass im aktuellen Haushaltsjahr Einsparungen vorgenommen werden sollen. Dass auch die CDU-geführte Staatsregierung wie jedes Unternehmen und jeder betroffene Haushalt in dieser Situation in diesem Lande – das will ich hier deutlich sagen – Einsparungen vornehmen muss, steht außer Frage und ist meines Erachtens selbstverständlich. Als regierungstragende Fraktion werden wir genau hinschauen, wie verantwortungsvoll die Staatsregierung besonders jetzt mit den Mitteln der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler umgeht. Ich komme zu einem weiteren Anliegen Ihres Antrags. Der Landtag solle feststellen, dass die Tilgungsregelung des Artikels 95 Abs. 6 Satz 3 eingehalten wird. Sehr geehrter Herr Barth, ich kann Ihnen versichern: Diese Staatsregierung – geführt von Ministerpräsident Kretschmer – ist verfassungstreu. Genau wie die Staatsregierung werden auch wir uns an die Sächsische Verfassung halten. Deshalb wurde mit den Beschlüssen zum Nachtragshaushalt von vor drei Wochen immer auf die Tilgungsfrist von acht Jahren abgestellt. Dies mit einem Feststellungsbeschluss heute zu untermauern ist entbehrlich. Aber eines ist natürlich klar – das bringt eine verantwortungsvolle Haushalts- und Finanzpolitik auch mit sich: Wir müssen uns Mitte/Ende kommenden Jahres – wir werden sehen, wie sich das Ganze entwickelt – die Dinge anschauen, in welcher Höhe wir Steuermindereinnahmen ausgleichen und welche Belastungen wir mit kreditfinanzierten Ausgaben überhaupt schultern können. Erst dann können wir frei von Unschärfen beurteilen, wie der Tilgungsplan für alle verkraftbar gestaltet werden kann. Man kann das Land nicht kaputtsparen, wenn man merkt, dass man es innerhalb kurzer Zeit nicht schafft. Es gibt viele Unternehmen, die sich mit zu kurzen Kreditfristen selbst gefesselt und teilweise an den Rand des Untergangs gebracht haben. Deswegen ist es manchmal klug, bei langfristigen Entscheidungen auch langfristig zu finanzieren: BWL, erstes Semester! (Heiterkeit der Abg. Ines Springer, CDU) Sehr geehrte Damen und Herren! In einem weiteren Schritt soll die Staatsregierung jetzt einen Bericht erarbeiten, in dem dargestellt werden soll, wo eingespart werden kann und welche Rücklagen vor Inanspruchnahme der Kreditaufnahme genutzt werden sollen. Auch wenn ich mich wiederhole: Ich halte es für unangebracht, dieses Signal heute mit einem Landtagsbeschluss zu senden. Jetzt gilt es, sich der Krise entschieden und konsequent entgegenzustellen. Wir müssen den Unternehmen, den Sportvereinen oder Musikschulen, die dringend Unterstützung benötigen, unter die Arme greifen. Gleichzeitig dürfen wir aber auch die Notwendigkeiten der medizinischen Versorgung nicht aus dem Blick verlieren. Auch wenn wir schon sehr weit gekommen sind und erste Lockerungen vornehmen können, sollten wir erst dann, wenn die Krise vollends überwunden ist, gemeinsam mit der Staatsregierung schauen, wie wir mit der drohenden Steuermindereinnahme, die zweifellos kommen wird, sowohl beim Freistaat wie auch bei den Kommunen, umgehen werden. Ich denke, niemand in diesem Saal glaubt daran, dass wir ohne Einsparungen und ohne Umdenken durch diese Krise kommen werden. Natürlich wird die Staatsregierung nicht umhinkommen, ihre eigenen Ausgabenpläne zu überdenken. Wo jedoch die richtigen Stellen sind, Mittel einzusparen, muss sehr genau geprüft werden. Dafür braucht es etwas Zeit. Vor diesem Hintergrund werden wir Ihren Antrag ablehnen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. – Als Nächster spricht Herr Brünler für die Fraktion DIE LINKE; bitte sehr.

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Nico Brünler Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Titel des Antrags las, dachte ich, dass Sie mit konkreten Vorschlägen aufwarten, wo denn gespart werden soll oder auf welche Reserven Sie zurückgreifen wollen; denn dann könnte man sich tatsächlich darüber unterhalten, könnte abwägen, welche Handlungsalternativen weniger Risiken bergen oder wo welche Chancen liegen. Das Problem ist nur: Sie unterbreiten weder einen konkreten Handlungs- oder Regelungsvorschlag noch fordern Sie die Staatsregierung auf, sich einem bestimmten Problem zu widmen oder eine Aktivität zu entfalten. Nichts von dem, was Sie, Herr Kollege Barth, an Projekten beschrieben haben, steht in Ihrem Antrag. Oder Sie haben schlichtweg vergessen, die dritte Seite anzuheften. Ich meine, das kann ja mal passieren. Kollege von Breitenbuch hat konsequenterweise in weiten Teilen gar nicht über Ihren Antrag gesprochen, sondern über die Vorhaben der Koalition – wahrscheinlich deshalb, weil es dazu mehr zu berichten gibt. Aber zurück zu Ihrem Antrag. Sie begehren zunächst zwei Feststellungen durch den Landtag, zu denen ich zum Schluss noch komme, und anschließend den Wunsch an den Finanzminister, er möge einmal berichten, was er im jetzigen Haushalt so tue, wo man zu viel geplant habe und welche Rücklagen vorhanden seien. Das sind sicherlich Punkte, über die man sich im Zuge des Haushaltsverfahrens unterhalten muss. Aber dazu braucht es den Antrag nicht. Kopieren Sie den letzten Teil heraus und stellen Sie eine Kleine Anfrage. Dazu könnten Sie sich sogar zusätzlich eine fünfte Frage ausdenken; vorausgesetzt, es macht Ihnen nicht zu viel Mühe. Oder Sie fragen einfach im Haushalts- und Finanzausschuss einmal nach. Aber das ist insofern ein heikles Thema für Sie, da Sie bei den letzten Beratungen zum Corona-Hilfspaket nicht wirklich durch Einsparvorschläge oder kritische Anmerkungen aufgefallen sind. (André Barth, AfD: Oh ja!) Dort, wo letzte Woche ein sparsamerer Umgang mit Hilfsmitteln beschlossen wurde, kamen diese Initiativen nicht von Ihnen. Aufgewacht sind Sie erst bei einem eher kleinen Programm zur Kulturförderung. Es ging vom Wert her um drei Promille der im Raum stehenden 6 Milliarden Euro, die Sie grundsätzlich einsparen wollten, und zwar nicht deshalb, weil Sie eine bessere Idee hatten, sondern deswegen, weil Sie mit Kultur nichts anfangen können. Das sei – so Ihr Vertreter im Ausschuss – einfach Verschwendung von Steuermitteln. Das lässt zwar erahnen, wo Sie Einsparpotenziale sehen; aber warum schreiben Sie es dann nicht so deutlich auf? Dann könnte man hierüber debattieren. Was bleibt, sind zwei Feststellungen, die Sie treffen wollen. Die erste Feststellung ist einfach absurd. Sie begehren de facto, dass der Landtag feststellen soll, dass der ebenfalls vom Landtag beschlossene aktuelle Doppelhaushalt nur noch halb gelten solle. Was noch gilt und was nicht, wollen Sie offenlassen. Wo wollen Sie denn eigentlich hin? Wenn Sie umschichten wollen, dann müssen Sie einen Nachtragshaushalt verlangen. Ich weiß nicht, ob Ihnen aufgefallen ist, dass wir das vor knapp drei Wochen im Kongresszentrum getan haben. Wenn die Form des Nachtragshaushalts Ihnen nicht gefallen hat, dann hätten Sie Änderungsanträge stellen können und müssen. Das ist nicht geschehen. Wenn Sie jedoch wollen, dass der Finanzminister eine Ausgabensperre verhängt, dann sollten Sie das doch einfach fordern. Dann könnte man auch darüber diskutieren. Aber das machen Sie ja auch nicht. Wie gesagt: Die erste Feststellung ist absurd und substanzlos. Es bleibt der zweite Punkt. Hier wollen Sie feststellen lassen, dass es dem Wohle des Freistaates dient, wenn Kredite, unabhängig von der Kredithöhe und unabhängig von der Tragfähigkeit des Landeshaushaltes, in acht Jahren zurückzuzahlen sind. Selbst der Rechnungshof, der immer zur Haushaltsdisziplin mahnt, hat festgestellt, dass diese starre Frist keineswegs dem Wohle zukünftiger Generationen dient; profitieren diese doch am ehesten von einer funktionierenden Gemeinschaft. Wohlgemerkt, es gibt niemanden, der ein zeitlich untersetztes Konzept infrage stellt. Es geht um die von Ihnen zum Fetisch erhobene starre Frist – koste es, was es wolle. Wer das allen Ernstes feststellen lassen will, der hat damit implizit auch gleich seine eigene volkswirtschaftliche Ahnungslosigkeit und Impotenz festgestellt. Richtig wäre vielmehr das Begehren einer Verfassungsänderung. Aber das wollen Sie ausdrücklich nicht. Darum steht Ihre Aussage, Herr Barth, bei zukünftigen Haushalten, Schmerzen verhindern zu wollen, im direkten Gegensatz zu dem, was Sie hier aufgeschrieben haben. Kurzum: Ihr Antrag begehrt, dass der Landtag in zwei Punkten – bei denen sie inhaltlich definitiv danebenliegen – feststellen möge, dass die AfD recht habe. Da diese Feststellung gelogen wäre und ich gerade meiner Tochter beibringe, dass man nicht lügt, müssen wir konsequenterweise ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Ich bitte jetzt für die BÜNDNISGRÜNEN Herrn Lippmann nach vorn.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein Antrag aus der in der AfD beliebten Rubrik „Parlamentarische Arbeit schlecht vorgetäuscht“. Die Kollegen von Breitenbuch und Brünler haben dazu schon hinreichend viel gesagt und auch ich will das jetzt nicht ausdehnen. Eigentlich müsste hier vorn Kollegin Schubert stehen, die Ihnen aus finanzpolitischer Sicht sicherlich noch viele Dinge aufzählen könnte, die Sie einfach nicht bedacht haben, oder dass es einfach Quatsch ist, was Sie hier fordern. Deshalb sage ich Ihnen als Parlamentarischer Geschäftsführer, der das Los gezogen hat, den ganzen Tag Ihren Redebeiträgen zuzuhören: Wären Sie doch einmal konsequent. Ich habe den ganzen Tag eine AfD erlebt, der es bei der Unterstützung ihrer wichtigen Anliegen nicht genug sein konnte, wo es nicht genug Geld geben konnte für ihre Anliegen, wo auch immer noch eins draufgesattelt werden sollte und wo die Regierung für Untätigkeit kritisiert werden sollte. Und dann kommen Sie, Herr Barth, und sagen: Das können wir alles gar nicht finanzieren und deswegen lassen wir das jetzt. (André Barth, AfD: Das habe ich nicht gesagt, im Gegenteil!) So viel Inkonsequenz hier zu beweisen und das auch noch als finanzpolitisch relevant und als finanzpolitisch vernünftig zu bezeichnen, so viel Dreistigkeit muss man erst einmal haben! Schauen Sie morgens mal in den Spiegel, dann sehen Sie vielleicht, dass das Schwachsinn ist. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsministerin Katja Meier) Bei drei Punkten, Herr Barth, wird es dann wirklich schräg. Diesen Antrag kann man wirklich vergessen, denn es ist ein netter Berichtsantrag. Halleluja! Was Sie am Ende damit wollen, das ist relativ irrelevant. Aber das, was Sie hier gesagt haben, ist das Entscheidende. Zum einen sprechen Sie von Generationengerechtigkeit und sagen: Nun ja, die Kinder trifft es ja nicht. Deswegen schauen wir mal, was passiert. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Aber das, was Sie dadurch erzeugen, dass wir kein Geld ausgeben können für dringend notwendige Maßnahmen – auch für die notwendigen Hilfen, beispielsweise im Kulturbetrieb –, ist, dass Sie bewusst in Kauf nehmen, dass diese Kinder jetzt in Armut aufwachsen, weil ihre Eltern kein Geld bekommen. (André Barth, AfD: Das ist doch Quatsch!) Das ist doch keine Generationengerechtigkeit, sondern das ist eine Frechheit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsministerin Katja Meier) Herr Barth, hören Sie sich zu! Zweitens stellen Sie sich hin und sagen: Sie müssen das tilgen in acht Jahren. Nun ja, das hat eben auch nicht viel mit Generationengerechtigkeit zu tun, aus dem einen Grund. Zum anderen aber verstehe ich, ehrlich gesagt, nicht, wie Sie die ganze Zeit hohe finanzpolitischen Forderungen in den letzten Haushaltsjahren aufgemacht haben und jetzt behaupten – – (André Barth, AfD: Aber immer gegenfinanziert!) – Gegenfinanziert – der Witz war gut, Herr Barth. (Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD) Wie gegenfinanziert, das wäre die spannende Frage – teilweise in halben Milliardenhöhen. (Heiterkeit des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Am Ende kommen Sie jetzt und sagen: Ja, ja, das werden wir schon alles mit der Tilgung in acht Jahren hinkriegen. Das können Sie ja gern alles erzählen, aber ich weiß, was hier passiert: Sobald wir in die Tilgungsphase müssen, sind Sie von der AfD die Ersten, die sich hier hinstellen und sagen: Diese Regierung gibt kein Geld mehr für dies, das und jenes aus. Das ist schändlich. Das ist schlimm. Diese Regierung ist böse. Sie behaupten nie, dass Sie es waren, die gefordert haben, dass man noch mehr Masochismus dabei beweisen soll, bitte die schmerzlichste Tilgung zu vollziehen. Ich sage ganz deutlich: Auch das ist unredlich, und ich erwarte von Ihnen, dass Sie sich endlich mal hier vorn hinstellen und ein tragfähiges Konzept darlegen und nicht immer das Spielchen spielen, was Sie schon die ganze Zeit spielen: Erst die Lunte legen, dann anzünden und zu verschwinden, um am Ende mit dem Finger auf die Regierung zeigen zu wollen. Ein dritter Punkt, der mich dann wirklich fast schon erheitert, ist: Wenn es um die Frage geht, wo können wir denn Geld einsparen, erzählen Sie regelmäßig: Nun ja, da braucht man doch nur bei ein paar Demokratieprojekten und ein bisschen bei aus Ihrer Sicht „Gender-Gaga“ kürzen und schon hat sich das Problem gelöst. (Demonstrativer Beifall bei der AfD) – Klatschen Sie nicht zu früh. – Wenn wir dadurch die Tilgung in acht Jahren lösen könnten, dann sage ich Ihnen ganz deutlich: Die halbe Trägerlandschaft in diesem Land wäre über die Hälfte oder über ein Zehntel der Summe froh, die Sie vermeintlich in angeblichen Ideologieprojekten sehen. Nur ist es leider nicht so, und ich sage Ihnen: Jeder Euro, der dort investiert wird, ist gut investiertes Geld für die Zukunft unserer Demokratie. Den Rest meiner Rede gebe ich zu Protokoll, Frau Präsidentin. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsministerin Katja Meier – Buh-Rufe von der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Ich bitte jetzt die SPD-Fraktion; Dirk Panter, bitte.

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Dirk Panter SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man fragt sich: Was soll man der Rede von Herrn Lippmann eigentlich noch hinzufügen? Aber wir wollen schon noch konkret werden; ich habe vorhin in der Kurzintervention schon etwas gesagt. Wir wollen noch einmal konkret zu dem Scheinriesen kommen. Sie sprechen im Antrag von „Prioritäten setzen“. Dazu sagen wir: Ja, das kann man machen. Das werden wir auch tun. Sie sprechen von einer fachlichen Diskussion. Ja, Herr Lippmann hat gerade deutlich gemacht, wir würden dann irgendwann gerne in eine eintreten. Es wäre schön, wenn Sie dazu mal was vorlegen würden. Ich kann aber klar sagen: Einen Kulturkampf wird es mit uns nicht geben. Das sei ganz klar gesagt. Nun mal konkret zum Antrag. Sie sagen, Sie wollen Einschränkungen der Haushaltsführung noch in 2020. Im Prinzip sagen Sie das beim Punkt 3 noch einmal, weil Sie sagen: Alle Aufgaben ex Corona sollen auf den Prüfstand. So einfach ist die Welt aber nicht. Wir können jetzt nicht – ich zitiere Herrn Vorjohann, den Finanzminister – „in die Krise hineinsparen“. Welche massiven Auswirkungen auf Jahre hinaus das hat, haben wir durch die Kürzungen im Jahre 2010 gesehen. Parallel dazu hat der Bund ein Konjunkturprogramm aufgelegt und den Kommunen und den Ländern geholfen. Die Auswirkungen sind klar. Die haben Sie selber schon sehr oft beschrieben. Also werden Sie bitte konkret oder lassen Sie die allgemeine Polemik. Das Zweite ist die Tilgungsregelung. Sie sagen, die nächste Generation soll nicht belastet werden. Ich zitiere Herrn Barth: „Jede Generation ist für die Umwelt verantwortlich, die sie hinterlässt.“ Darauf komme ich zurück, wenn wir mal über Energiepolitik, insbesondere über Ihre Energiepolitik, sprechen. Da reden wir noch einmal darüber. Darum geht es heute gar nicht. Aber Sie reden von acht Jahren. Sie wollen möglichst noch schneller tilgen. Wir sind der Meinung: Das Ganze ist eine Generationenaufgabe. Das heißt nicht, dass wir 50 oder 100 Jahre brauchen, sondern eine Generation. Das sind 20, 25 Jahre. Und die Kinder und Familien die von Ihrer Kürzungspolitik betroffen wären, sind schon längst geboren. Sie gibt es, und sie wollen gerne eine gute Ausstattung der Schulen. Sie wollen gerne ordentliche soziale Einrichtungen, damit sie gut aufwachsen können und damit sie nicht in 20 bis 25 Jahren mit dem Finger auf Sie zeigen müssen. Die AfD war es; dank derer sind wir dort, wo wir jetzt stehen. Deshalb sei ganz klar gesagt: Dieser Antrag kann nur abgelehnt werden. Er ist inhaltlich überhaupt nicht substantiiert, und meine Redezeit ist jetzt zu Ende. Danke schön. (Beifall bei der SPD, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Besteht der Wunsch nach einer zweiten Runde? Bitte, die AfD-Fraktion.

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Roberto Kuhnert AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie von meinen Kollegen Andre Barth bereits angekündigt, komme ich jetzt zum zweiten Teil unseres Antrages, in dem wir die Staatsregierung auffordern, bis Ende Juli einen Bericht über Einsparmöglichkeiten im diesjährigen Haushalt vorzulegen. Wie und wo sind Einsparungen möglich? Wo beabsichtigt die Regierung, Einsparungen vorzunehmen? Viele der im Jahr 2018 geplanten Ausgaben können angesichts der aktuellen Kontaktverbote ohnehin nicht in vollem Umfang getätigt werden. Wir denken dabei an die geplanten Ausgaben für überregionale Konferenzen, Arbeitskreise sowie für Veranstaltungen. Allein für Veranstaltungen sieht der diesjährige Haushalt Ausgaben von 6,7 Millionen Euro vor. Auch die Ausgaben für die Erstattung von Reisekosten in Höhe von 15,2 Millionen Euro werden überwiegend wohl nicht benötigt. In Zeiten von Video- und Telefonkonferenzen werden die Verwaltungsbediensteten nur in seltenen Fällen quer durchs Land reisen. Bei der Kampagne „So geht sächsisch“ ließen sich bis zu 4,8 Millionen Euro sparen. Eine Standortkampagne ist schon in normalen Zeiten höchst fragwürdig. In sogenannten Corona-Zeiten, bei geschlossener Fremdenverkehrsinfrastruktur und reduzierter Wirtschaftstätigkeit ist sie schlichtweg überflüssig und abwegig. (Beifall bei der AfD – Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) So ist es nicht nachvollziehbar, eine mit Steuermitteln finanzierte Tourismuskampagne „Träum dich nach Sachsen“ ausgerechnet Anfang April zu starten, obwohl klar war, dass Hotels und Gaststätten durch Ihre Rechtsverordnung geschlossen werden. Ein Ende dieser Verordnung ist trotz nachgewiesenen Rückgangs der Infektionsgefahr nicht in Aussicht. (Sabine Friedel, SPD: Doch!) Gerade die heute schon oft genannten fleißigen selbstständigen Unternehmer in der Bewirtungs- und Beherbergungsbranche, die ohnehin zu kämpfen haben, empfinden es als Hohn, dass eine solche Kampagne zu diesem Zeitpunkt gestartet wird. Die im Wirtschaftsministerium vorgesehenen Mittel von 6,8 Millionen Euro für das Standort- und Tourismusmarketing müssen ebenfalls überdacht werden. Ohnehin wird ein Großteil der Messen, Workshops und Präsentationen im Inund Ausland nicht durchgeführt werden. Auch bei den Repräsentationskosten des Freistaates und bei Projekten mit angeblich überregionaler Bedeutung ließen sich unschwer Einsparungen erzielen, wenn man denn wollte. In der Begründung zum Nachtragshaushalt behaupten Sie, dass die Einsparung der Steuerausfälle selbst bei sofortiger Anordnung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre kaum zu erbringen sei. Also versuchen Sie es nicht einmal, werte Staatsregierung. Wir finden, dass Sie es sich in dieser Hinsicht zu einfach machen, zumal Sie noch über eine ganze Menge an Rücklagen verfügen, die Sie aber nicht antasten wollen. 1,3 Milliarden Euro verbleiben laut ihrem Nachtragshaushalt in der Haushaltsausgleichsrücklage. Diese ist zum Haushaltsausgleich bestimmt, wenn die Einnahmen zurückgehen. Warum entnehmen Sie denn dann das Geld nicht dafür? Dafür wurden doch die 1,3 Milliarden Euro zurückgelegt. Im Garantiefonds liegen noch 86 Millionen Euro, in der Personalausgabenrücklage weitere 250 Millionen Euro. Damit würde sich die Kreditaufnahme insgesamt um 1,6 Milliarden Euro auf 4,4 Milliarden Euro verringern. Somit wäre die Last der Rückzahlung ab 2023 wesentlich leichter zu bewältigen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Eine Kurzintervention von Dirk Panter von der SPD-Fraktion, bitte.

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Dirk Panter SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte darauf reagieren, denn wir haben mitgezählt. Die Vorschläge, die Sie gerade gemacht haben, beliefen sich auf sage und schreibe 31 Millionen Euro. Chapeau! Nicht schlecht! Bei den anderen Vorschlägen, die Sie gemacht haben, können Sie sich sicher sein, dass wir uns selbst darüber Gedanken machen. Auch eine Haushaltsausgleichsrücklage ist nicht unantastbar, auch die muss wieder aufgefüllt werden. So einfach ist es nicht, dass man nur etwas aus der Schatulle herausnimmt. Wie gesagt, 31 Millionen versus 6 Milliarden Euro – nicht schlecht! Da sagen wir als Sozialdemokratie, dass es vielleicht klüger wäre, man würde sich mal noch über die Finanzierung dieser Krise insgesamt beugen. Wir sind – im Gegensatz zu Ihnen – nicht der Meinung, dass ein CoronaSoli schlecht ist. Darüber sollten wir mal sprechen oder über eine Erbschaftsteuer. Dann kommt gleich wieder: Oje, oje! Ganz schlimm! Ich weiß nicht, ob Ihnen bewusst ist: Wir haben allein in Sachsen weniger Einkommensmillionäre im gesamten Freistaat als die Stadt Düsseldorf. Von den Vorschlägen, die wir machen, sind weniger als ein Prozent – vielleicht sogar weniger als 0,1 % – der Menschen in Sachsen betroffen bei den Einkommensstrukturen, die wir hier haben. Damit sollten Sie sich bitte einmal beschäftigen. Es kann aber sein, dass bei Ihnen ein paar Leute sitzen, die vielleicht betroffen wären. Dann habe ich zwar Verständnis für Ihre Position, aber teile sie sicherlich nicht. Danke schön. (Norbert Mayer, AfD: Nehmen Sie die Hände aus anderer Leute Taschen!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Gibt es den Wunsch nach einer Reaktion auf diese Kurzintervention? – Das sehe ich nicht. Dann bitte ich Herrn von Breitenbuch von der CDU-Fraktion.

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Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU

Sehr geehrter Herr Kollege Kuhnert, ich würde gern kurz auf Ihre Punkte eingehen. Wir haben jetzt nicht so schnell gerechnet wie die SPD – die 31 Millionen nehme ich jetzt zur Kenntnis. Es waren die kleinen Summen, die Sie angesprochen haben: Kontaktkosten – kann man darauf verzichten. Kampagnen – es kann ja gerade richtig sein, wenn die Krise vorbei ist, unsere Gastronomie, unseren Tourismus mit einer Sachsenkampagne zu unterstützen. Das würde ich doch an der Stelle gar nicht ausschließen wollen. (Beifall der Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Dirk Panter, SPD) Jetzt Dinge auszuschließen, die vielleicht danach sinnvoll sind, ist, glaube ich, kein kluges Handeln. Selbstverständlich müssen wir uns auch die großen Kostenblöcke anschauen. Ich sage einmal Bauten, muss das jetzt durchlaufen? Kann man sagen, man verschiebt etwas? Das sind alles Dinge, die vielleicht auch angesprochen werden müssen. Fördermittel – wir wissen nicht, was mit Europa ist; wie Europa letztendlich die Finanzen sortieren wird, sodass dann womöglich die europäischen Fördermittel anders bei uns ankommen und auch die Landesmittel anders zur Verwendung kommen könnten. Das müssen wir uns anschauen, das ist heute überhaupt noch nicht zu sagen. Der große Punkt sind natürlich die Verwaltungsprozesse, gerade das, was zwischen Landkreisen, Landesdirektion und Freistaat läuft, die Entscheidungsstrukturen. Diese Dinge zu überarbeiten kann den Schweiß der Fleißigen wert sein. Die großen Summen, die Sie angesprochen haben, haben wir selbstverständlich im Blick. Eine Haushaltsausgleichsrücklage hat ja den Sinn, das gesamte Land abzupuffern. Das ist natürlich die Frage und wir diskutieren bei uns intensiv, wie genau wir damit umgehen. Die anderen Rücklagen haben Sie auch angesprochen. Es steht bei uns alles auf dem Prüfstand. Wir müssen das gesamte Land jetzt in der Krise und danach neu ausfinanzieren und das ist eine große Aufgabe. Deswegen bin ich auch dankbar für diese Debatte. Einen Seitenhieb in Richtung Dirk Panter kann ich mir nicht verkneifen – das betrifft die Erbschafts- und Vermögenssteuer. Ich möchte noch einmal auf die Situation hinweisen, dass Unternehmer erst seit 30 Jahren hier in Sachsen die Möglichkeit hatten, einen Kapitalgrundstock überhaupt aufzubauen. Wenn wir jetzt hier mit Verve reingehen und sagen, wir fangen jetzt an, das zu besteuern, dann gehen wir genau an das, was eigentlich den Reichtum des künftigen Sachsens ausmachen soll. Das heißt, auch hier sollten wir uns noch einmal intensiv unterhalten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Gibt es jetzt weiteren Redebedarf? – Bitte. Für die AfD-Fraktion Herr Kollege Barth.

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André Barth AfD

2:07 Minuten stehen noch auf der Uhr. Lieber Herr Panter, um mal einen größeren Vorschlag zu machen, über was man diskutieren könnte: Ich will es noch mal kurz anreißen. Ich stelle die Frage: Wie viele Studienplätze haben wir in Sachsen? Mehr als 100 000. Und wie viele Abiturienten haben wir? 66 000, um es mal ganz grob zu machen. Das heißt, wir sind ein Bildungsland, und es ist jetzt die Frage: Rechnet es sich, 40 000 Studienplätze vorzuhalten und erreichen wir damit den Klebeeffekt, den Sie erwarten, dass junge Menschen, die nach Sachsen kommen, hierbleiben, Familien gründen, junge Unternehmen neben Hochschulen entstehen? Erfüllt das diesen Effekt, dass es sich lohnt, diese Studienplätze zu unterhalten? Da können Sie sagen, ja, das ist so; aber ich sage es mal so: Das ist etwas, bei dem man Millionen einsparen kann, wenn man über die Hochschullandschaft und über unsere Strukturen in Sachsen nachdenkt. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Barth, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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André Barth AfD

Ich gestatte eine Zwischenfrage. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Panter, bitte.

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Dirk Panter SPD

Danke, Herr Barth. Ich würde Sie gern fragen, ob Ihnen bewusst ist, dass in den nächsten zehn Jahren gut die Hälfte aller sächsischen Erwerbstätigen in Rente gehen wird und wir leider Gottes nur die Hälfte derer wiederum als Absolventen aus unseren Schulen entlassen, sodass wir da eine große Lücke haben, und dass wir die nur decken können, wenn wir attraktiv sind und auch genügend Menschen aus anderen Bundesländern oder anderen Ländern anlocken können, (Staatsminister Martin Dulig: 300 000 Menschen!) damit sie diese Arbeitsplätze wieder füllen? Ist Ihnen das bekannt?

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André Barth AfD

Herr Panter, das ist mir bekannt. Aber dieses Problem, das ich gerade beschrieben habe, haben auch andere Länder in Europa. (Dirk Panter, SPD: Das hilft uns doch nicht!) Ich sage es ganz deutlich: Wir werden durch Digitalisierung 4.0 extrem viele Arbeitsplätze freisetzen in der Zukunft, (Dirk Panter, SPD: Aber doch nicht 300 000!) und diese Menschen müssen wir auch in Arbeit bringen. Wenn Sie natürlich so eine Diskussion, die ich hier ganz kurz angefangen habe, einfach mit dem anderen Argument abwürgen und fragen: Herr Barth, ist Ihnen das bewusst?, dann sehe ich, dass es Ihnen auf eine ernsthafte Diskussion zu diesem Thema offenbar – – (Dirk Panter, SPD: Das stimmt nicht!) – Entschuldigung, Herr Panter, ich formuliere anders: Ich gewinne den Eindruck, dass Sie an einer solchen Diskussion kein ernsthaftes Interesse haben. (Dirk Panter, SPD: Dann ist dieser Eindruck falsch! Ihr Argument ist auch noch falsch!) Herr Panter, wir haben genug Gelegenheit, um das vielleicht einmal im Haushalts- und Finanzausschuss zu vertiefen. Ich wollte hier nur nicht den Eindruck stehen lassen – – – Ich beantworte jetzt die Frage nicht mehr in meiner Redezeit, weil Sie einfach gedrückt hatten. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ich nicht, nein.

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André Barth AfD

Okay. Dann jemand anders. Herr von Breitenbuch, ich habe Ihnen zugehört Ich kann Ihre Rede voll und ganz unterschreiben. Sie sagen selbst, Sie wollen sparen. Wir waren alle beim Nachtragshaushalt dabei. Es gibt Kräfte in Ihrer CDU, die auch schon heute sagen, die Tilgungsfrist als solches muss fallen. (Sabine Friedel, SPD: Ja!) Der Kollege Patt, den ich ausdrücklich loben muss – er ist heute leider nicht da –, war der einzige Mahner in der CDU-Fraktion, der, ich sage einmal, zu maßvoller Haushaltsführung aufgefordert hat. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ich bitte Sie, zum Schluss zu kommen, Herr Barth.

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André Barth AfD

Ich sage es Ihnen noch einmal deutlich: Wir geben Geld für Corona aus. Wir müssen es aber auch irgendwo einsparen, und lieber heute als viel schwerer in der Zukunft, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Eine Kurzintervention von Herrn von Breitenbuch an Mikrofon 5, bitte.

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Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU

Herr Barth, wenn Sie meine Rede vom Gründonnerstag nachlesen, dann werden Sie darin lesen, dass ich die Themen „Einsparungen“, „Verzicht“ und „sich zu bescheiden“ angesprochen habe. Das werden Sie darin finden. Das ist auch die Meinung der Fraktion. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Wir müssen die Dinge überprüfen. Wir müssen dieses Land in einer Verantwortung nach vorn tragen, sprich: es auf der einen Seite nicht kaputtsparen, auf der anderen Seite aber generationengerecht leben. In diesem Spannungsverhältnis befinden wir uns. Das müssen wir entscheiden, in der Koalition. Es wird dann entsprechend von der Opposition und von den Sachsen insgesamt goutiert oder nicht. Das ist die Situation, in der wir stecken. Es ist aber ganz klar und wir haben es auch in der Debatte ganz bewusst angesprochen, weil es auch zu unserer DNA gehört. Das will ich hier deutlich sagen. Danke. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Es gibt jetzt die Möglichkeit zu reagieren. – Gut. Gibt es weiteren Redebedarf von den Fraktionen? – Dann bitte ich jetzt die Staatsregierung um das Wort. Herr Prof. Wöller, bitte.

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Prof. Dr. Roland Wöller

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor genau 20 Tagen sind wir zu einer historischen Sondersitzung des Sächsischen Landtags zusammengekommen. Damals haben wir Sie um Ihre Unterstützung dafür gebeten, die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Kreditaufnahme zu schaffen und ein Nachtragshaushaltsgesetz 2019/2020 auf den Weg zu bringen. Diese gravierenden Maßnahmen ergreifen wir, damit der Staat während der Corona-Pandemie handlungsfähig und leistungsfähig bleibt. Der Finanzminister, Kollege Vorjohann, den ich heute hier vertrete, hat Ihnen damals versichert, und ich kann dies heute bekräftigen, dass wir umsichtig, weitsichtig und gemäß unseren Grundsätzen der soliden Haushaltspolitik handeln. (Christian Hartmann, CDU: Auch klarsichtig!) Die Kredite nehmen wir selbstverständlich sehr verantwortungsvoll auf und in dem Bewusstsein, sie gemäß unserer Sächsischen Verfassung zu tilgen. Durch die Errichtung eines Sondervermögens können wir die großen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie bewältigen und gleichzeitig weiter in die Zukunft des Freistaats Sachsen investieren. Konkret bedeutet das, dass wir aus dem Sondervermögen insbesondere mithilfe der vorgesehenen Kreditermächtigung die Pandemie-bedingten Mehrausgaben abdecken und absehbare Steuerausfälle im Haushalt bis zu einer bestimmten Höhe kompensieren können. So soll auch, und das ist besonders wichtig, der normale Betrieb im Kernhaushalt – dazu gehören wirtschaftliche, soziale und kulturelle Ausgaben – möglichst wenig beeinträchtigt werden. Es soll eben nicht pauschal gegen die Krise angespart werden, wie es Kollege von Breitenbuch schon richtigerweise ausgeführt hat. Das wollen wir auf jeden Fall verhindern. Eine nachhaltige Schwächung der gesamten Infrastruktur und des Angebots an öffentlichen Leistungen gilt es tunlichst zu vermeiden, genauso wie ein Autofahrer bei stotterndem Motor nicht noch auf die Bremse tritt. (Sebastian Wippel, AfD: Aber er schaltet einen Gang runter!) Gleichwohl werden wir die Prioritäten klug und, ja, auch durchaus neu setzen müssen. Unsere solide und nachhaltige sächsische Finanzpolitik ist geprägt durch verantwortliches und vorausschauendes Handeln. Das möchte ich Ihnen gern an konkreten aktuellen Beispielen verdeutlichen. In unserem Kernhaushalt wurde bereits ein sehr wesentlicher Beitrag dafür geleistet, die erforderliche Kreditermächtigung zu beschränken. Wir nutzen nicht benötigte Rücklagen des Jahres 2019 in Höhe von 650 Millionen Euro. Die globale Minderausgabe in Höhe von 265 Millionen Euro bei den Personalausgaben nutzen wir zur Kompensation von Steuerausfällen, die wir als Ergebnis der Steuerschätzung von Oktober 2019 für dieses Jahr erwarten. Erstmals seit 15 Jahren verzichten wir in diesem Jahr auf die ursprünglich vorgesehene Nettotilgung in Höhe von 75 Millionen Euro. Darüber hinaus wird ein zum Ende des Haushaltsjahres möglicher Überschuss des Kernhaushaltes in diesem Jahr die Erstattung des Sondervermögens zum Ausgleich von Steuerausfällen verringern und damit auch die im Sondervermögen vorgesehene Kreditermächtigung. Durch diesen Automatismus sind weitergehende Berichtspflichten unnötig; denn unserer Auffassung nach beginnt Generationengerechtigkeit eben nicht erst bei der Schuldentilgung, sondern schon beim sehr verantwortungsvollen Umgang mit der Kreditermächtigung. Die Tilgungsregelung des Artikels 95 Abs. 6 der Sächsischen Landesverfassung sieht eine Tilgung der Kredite spätestens innerhalb von acht Jahren vor. Sie ist nach wie vor geltende Rechtslage. Nun zu Ihren Ausführungen und der antragstellenden Fraktion der AfD, Herr Barth. Sie haben hier vom Rednerpult aus eine Aura des Allwissens verbreitet. Der ehemalige US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld hat im Jahr 2002 gesagt: Es gibt Dinge, die wir wissen, und es gibt Dinge, die wir nicht wissen. Dann gibt es Dinge, von denen wir nicht wissen, dass wir sie nicht wissen. Genau dieses Wissen über das Nichtwissen ist es, was uns eigentlich auch demütig machen sollte, und zwar nicht nur die Regierung, sondern auch die Opposition. (Beifall bei der CDU und der Abg. Dirk Panter, SPD, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Eine Pandemie von solch globalem Ausmaß ist ein Ereignis, wie es nicht jeden Tag über uns hereinbricht. Bei der Bewältigung der Krise sind wir alle angespannt, und die Krise ist noch nicht zu Ende. Wir sind erst am Beginn der Krise, die wir jetzt steuern. Wir wissen weder, welche Ausmaße sie noch annehmen wird, noch wissen wir, wann sie enden wird. Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, ist es wichtig, Demut zu bewahren, auf Sicht zu steuern und besonnen zu sein. Herr Barth, Sie haben wieder einmal unter Beweis gestellt, dass die Anzahl derer, die in der Krise hinterher alles besser gewusst haben, natürlich auch in dieser Krise wächst. Damit müssen wir aber leben. Zurück zur Tilgungsregelung: Dass gegenwärtig in diesem Punkt über Änderungen der Sächsischen Verfassung nachgedacht wird und diese bis Ende 2021 in Aussicht genommen werden, nehmen wir als Staatsregierung sehr wohl wahr. Wir halten auch die Diskussion hierüber für erforderlich. Wir müssen dabei bedenken, dass sowohl die jetzige Generation als auch die künftige auf einen leistungsfähigen Freistaat mit einer starken wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Basis angewiesen sind. Wir brauchen verantwortungsvolle Tilgungsregelungen. Es geht darum, in einem zeitlich überschaubaren Rahmen zurückzuzahlen und durch eine Minimierung der Schuldenlast die staatliche Handlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich wiederhole es gern: Verantwortliches und vorausschauendes Handeln sind für die Staatsregierung gelebter Grundsatz und das Markenzeichen einer soliden und nachhaltigen Finanzpolitik. Das heißt immer auch, im Haushalt Prioritäten zu setzen. Das tun wir. Allerdings brauchen wir dafür keinen Antrag der AfD-Fraktion. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und der Abg. Dirk Panter, SPD, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Beifall bei der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Staatsminister Prof. Wöller. Wir kommen jetzt zügig zum Schlusswort der AfD-Fraktion. Herr Barth, bitte.

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André Barth AfD

Herr Innenminister, Sie haben gerade die solide Haushaltsführung des Freistaates Sachsen gelobt und Beispiele in Aussicht gestellt. Sicherlich hat Ihnen das Finanzministerium eine fundierte und sehr gute Rede vorbereitet. Ich dachte, mal sehen, was da kommt. Sie haben wortwörtlich ausgeführt: 650 Millionen Euro aus dem Haushaltsüberschuss des Jahres 2019 werden als Eigenmittel in den Fonds eingelegt. Offenbar scheint diese Rede bereits gestern oder vorgestern fertig gewesen zu sein, weil Sie dann weiter gesagt haben, dass ein Haushaltsüberschuss aus dem Jahr 2020 selbstverständlich auch dem Fonds zufließen würde. Ich meine, Ihr eigener Kollege, der Herr Finanzminister, hat heute in einem Interview gegenüber der „Freien Presse“ gesagt, dass es einen Haushaltsüberschuss im Jahr 2020 denknotwendig nicht geben wird. Insofern ist das, was Sie hier vortragen, als solches auch mit erheblichen Zweifeln versehen. (Dirk Panter, SPD: Wir haben in Sachsen schon viel erlebt!) – Ja, ich meine, wir hatten schon einmal eine Million Überschuss. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Haushaltsüberschüsse!) – Herr Gebhardt, Sie melden sich auch zu Wort. Das alles hatten wir schon, Herr Panter. Herr Panter, zu Ihnen will ich einfach einmal sagen: Ihre Fraktion im Sächsischen Landtag ist hier so zusammengeschrumpft, dass Sie sich bei den politischen Forderungen zurückhalten sollten, mit denen zum Beispiel der Kollege Richter durchs Land rennt, mit einem Corona-Soli – das haben Sie ja heute aufgegriffen – oder einer Erbschaftssteuer. Wir haben eine Erbschaftssteuer in Deutschland. Sie können sich ja einmal mit Unternehmern darüber unterhalten, was diese von der Erbschaftssteuer halten. Wenn Sie ein bisschen mehr Wirkmächtigkeit hier im Parlament für Ihre linken Forderungen erhalten wollen, sollten Sie sich vielleicht als Arbeiterklasse wieder wie vor 1918 auch mit Herrn Gebhardt vereinigen, um eine kluge linke Politik zu machen. Sie sind mit dem, was Sie, Herr Panter, hier erzählt haben, von Forderungen der Linkspartei überhaupt nicht mehr zu unterscheiden. (Beifall bei der AfD –

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Dirk Panter SPD

Tut mir sehr leid, aber da gibt es noch Unterschiede!) Also, Herr Panter zu den Vorschlägen, die Sie heute unterbreitet haben, kann ich nur sagen, die hätten Herrn Gebhardt gut zu Gesicht gestanden. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Barth, letzter Satz bitte.

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André Barth AfD

Aber für Sie als eine Partei, die die arbeitende Generation jahrelang vertreten hat, sind das unangemessene Forderungen. (Beifall bei der AfD –

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Dirk Panter SPD

Dann lesen Sie wenigstens die Berichte!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Da uns keine Änderungsanträge zum Antrag vorliegen, würde ich vorschlagen, dass wir jetzt zur Abstimmung kommen. – Dann geht das los, Herr Professor Wöller, bitte schön.

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Prof. Dr. Roland Wöller

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wenn ich die Geschäftsordnung richtig in Erinnerung habe, dann darf die Staatsregierung jederzeit das Wort ergreifen. Das tue ich auch hier, und zwar zu dem alleinigen Zweck, dass ich die Ausführungen von Herrn Abg. Barth so nicht stehen lassen kann. Herr Barth, man kann wirklich über vieles streiten, aber die Voraussetzung dafür ist Sachkenntnis und dass Sie dem anderen zuhören. Wenn Sie meinen Ausführungen zugehört hätten, dann hätten Sie aufmerksam zur Kenntnis nehmen müssen, dass ich von möglichen Überschüssen des Kernhaushalts gesprochen habe. Nun lassen Sie das Jahr erst einmal laufen. Wir steuern ja noch in der Krise, aber es sind alle Voraussetzungen dafür geschaffen, dass wir die finanzielle Leistungsfähigkeit auf die Bewältigung der Krise konzentrieren; und das haben wir sehr, sehr schnell getan nach dem Motto „Doppelt hilft, wer schnell hilft“. Insofern steuern wir in der Krise, und darauf sollten wir uns auch konzentrieren. Ich hätte die herzliche Bitte und wäre Ihnen dankbar, wenn Sie konstruktive Vorschläge machen und nicht dauernd, wie heute Vormittag, alle paar Wochen Ihre Meinung ändern würden. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Sehr geehrte Damen und Herren, Moment, Herr Barth, wir würden hier jetzt erst einmal kurz juristisch klären, wie wir weiter verfahren – aus folgendem Grund: weil die Redezeit der AfD aufgebraucht ist. Kleinen Moment, bitte. (Kurze Unterbrechung) Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben uns jetzt hier verständigt. Nach § 86 Abs. 2, räumen wir, weil die Staatsregierung jetzt nochmal das Wort ergriffen hat und die AfD keine Redezeit mehr hat, Ihnen jetzt noch eine Redezeit von 3 Minuten ein. Herr Barth. (Dirk Panter, SPD: Nur der AfD oder allen?) – Selbstverständlich allen, die wollen. Herr Barth, kleinen Moment. Alle Fraktionen, die keine Redezeit mehr haben, könnten jetzt noch einmal drei Minuten Redezeit nutzen. Alle, die noch Redezeit haben, nutzen ihre Redezeit. Das sagt § 86 Absatz 2: mindestens drei Minuten, genau. Herr Barth, bitte.

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André Barth AfD

Also, ich wiederhole ganz sachlich: Der Finanzminister hat heute in der „Freien Presse“ gesagt: Es wird keinen Haushaltsüberschuss 2020 geben. Das habe ich hier zitiert. Aber der Herr Innenminister sagt, wenn der Kernhaushalt einen Überschuss ergibt, würde der in den Corona-Bewältigungsfonds einfließen. Das glaube ich sogar dem Herrn Innenminister. Ich sage aber, wir werden im Jahr 2020 keinen Überschuss im Haushalt erzielen, und Erklärung

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Valentin Lippmann GRÜNE

Der vorliegende Antrag widerspricht allen sonstigen AfD-Forderungen in dieser Krise. Diese reichen von einem Schutzschirm für Kommunen (600 Millionen Euro) über die Rettung des Mittelstandes in Milliardenhöhe bis hin zu allen anderen, die auch von der Krise betroffen sind: Krisenbonus für Pflegende, Pauschalen für Familien, sogar Künstler werden bedacht. Als Landtag sollen wir also Milliarden freigeben und zeitgleich der Staatsregierung eine Haushaltssperre nahelegen?! Ich denke, viele werden verstehen – sogar in der AfD-Wählerschaft –, dass wir das nicht machen werden und nicht machen können. Eine jetzige Haushaltssperre, nur damit deshalb ist das ein Schaukampf, um die politisch seriöse Haushaltspolitik der CDU hier vorzuführen. Dagegen wehre ich mich und sage: Wenn objektiv sicher ist, dass es keinen Überschuss gibt, dann brauchten wir doch keine Kredite aufzunehmen. Das sage ich mal so. (Sabine Friedel, SPD: Sondervermögen Kernhaushalt!) – Ich rede auch vom Kernhaushalt, Frau Friedel! Ich lasse mich doch von Ihnen jetzt nicht aus der Ruhe bringen. Ich sage ganz deutlich: Der Finanzminister sagt das eine in einem Interview, der Innenminister sagt hier etwas anderes. Spätestens zu Beginn des Jahres 2021 werden wir wissen, wer recht hat. Ich gebe heute schon mal einen Tipp ab, Herr Hartmann: Es wird definitiv der Finanzminister sein. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns jetzt hier noch einmal zum Verfahren verständigt. Die SPD ist derzeit die einzige Fraktion, die Redezeit aufgefüllt bekommt. Alle anderen haben nach Paragraf 86 Absatz 2 noch genügend Redezeit, die sie jetzt, wenn gewünscht, noch nutzen können. Also: Wer möchte sich jetzt noch einmal äußern? – Das sehe ich nicht, in Ordnung. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Drucksache 7/2164. Wer dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einigen Stimmen dafür und vielen Stimmen dagegen ist der Antrag der AfD-Fraktion abgelehnt. (Zuruf von der AfD: Einige wenige?) – Wollen wir es auszählen? Bei einigen Stimmen dafür und vielen Stimmen dagegen ist der Antrag der AfD-Fraktion abgelehnt. Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet. zu Protokoll Kredite des Freistaats getilgt werden können, hätte katastrophale Folgen für Sachsen. Wir müssen jetzt schauen, wie wir durch diese Krise kommen, und wir müssen auch schauen, dass Sachsen nach dieser Krise einen guten Neustart schafft. Wir BÜNDNISGRÜNE stehen für eine nachhaltige Finanzpolitik und einen verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Geldern. Aus diesem Grund haben wir uns auch in und trotz der Krise für die Gewaltenteilung stark gemacht. Die Staatsregierung kann keine Kredite aus dem Fonds zur Bewältigung der Corona-Krise aufnehmen. Sie muss jedes Mal ihr Anliegen begründen und jedes Mal die Genehmigung des Landtages – Haushalts- und Finanzausschuss – einholen. Es gibt meines Erachtens kein weiteres Bundesland, dass in dieser schwierigen Situation eine so weit führende parlamentarische Beteiligung verankert hat. Gerade weil es um viel Geld geht, wollen wir, dass die Verfahren und Entscheidungen so transparent und nachvollziehbar wie möglich sind. Was die Einsparpotenziale betrifft: Diese Krise zeigt schonungslos, welche Strukturen durch Sparmaßnahmen in den vergangenen Jahren geschwächt wurden. Das beschränkt sich nicht auf Sachsen. Das können wir uns weltweit anschauen. Ich sehe auch nicht, dass die Prüfung von Einsparpotenzialen derzeit das richtige Signal ist. Ich stelle mir diesbezüglich die Reaktionen von Schulen, von Lehrenden, der Polizei, der Feuerwehr, den Krankenhäusern, der Justiz oder auch von den Mitarbeitenden der Landesdirektion Sachsen – Bewilligungs- und Beratungsstelle für Sachsens Mittelstand – und von noch so vielen mehr vor. Diese brauchen Unterstützung und nicht Überlegungen über Stellen- und Mittelstreichungen. Daher lehnen wir auch diese AfD-Forderung ab. Tagesordnungspunkt Generelle Genehmigung des Sächsischen gemäß § 73 Abs. 3 der Geschäftsordnung Drucksache 7/2104, Antrag der Fraktionen Drucksache 7/2159, für Geschäftsordnung und Das Präsidium hat dafür eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion festgelegt, und zwar in folgender Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE und selbstverständlich die Staatsregierung, wenn gewünscht. Damit würde ich gern mit der CDUFraktion beginnen. – Kein Redebedarf, in Ordnung. Die BÜNDNISGRÜNEN? – Valentin Lippmann, bitte.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die heute zu beschließende generelle Genehmigung zur Strafverfolgung von Abgeordneten ist eher eine Formsache und eine lange Zeit tradierte und über Legislaturperioden hinweg fortgeschriebene Regelung, die eigentlich eher selten Gegenstand intensiver politischer Auseinandersetzungen in der Vergangenheit war. Deswegen haben wir uns darauf geeinigt, dass ein Redebeitrag der Koalition zu dieser Materie ausreichen dürfte. Da wir nun dennoch heute eine Debatte über die generelle Genehmigung von Strafverfolgung führen, möchte ich die Redezeit nutzen, um vielleicht dem einen oder anderen auch nach der denkwürdigen Sitzung des Geschäftsordnungs- und Immunitätsausschusses den Grundgedanken des Immunitätsrechtes von Abgeordneten nochmals zu vergegenwärtigen. Art. 55 Abs. 2 und 3 der Sächsischen Verfassung regeln die Immunität der Abgeordneten des Sächsischen Landtags. Sie dürfen nur mit Einwilligung des Nun zur Nutzung von Reserven: Für den Fonds wurden Gelder aus der Rücklage genommen und nicht verausgabte Mittel aus 2019. Außerdem haben wir dieses Jahr die Schuldentilgung in Höhe von 75 Millionen Euro ausgesetzt und ebenfalls für die Bewältigung der Pandemie vorgesehen. Die Entscheidungen wurden in diesem Landtag getroffen. Wenn Rücklagen aufgebraucht sind, sind sie weg. Wir werden überlegen müssen, wie konjunkturstärkende Maßnahmen nach der Krise aussehen und wie diese finanziert werden können. Aus eigener Kraft wird es schwierig. Wir hoffen diesbezüglich auch auf Maßnahmen des Bundes. Diese Krise ist wirklich groß und einschneidend. Das hat die AfD-Fraktion offensichtlich noch nicht verstanden. Es ist nicht die Zeit für Stimmungsmache, Blendwerk und Scheinanträge wie diesen. Wir werden den Antrag ablehnen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Wir kommen jetzt zum Landtags zur Strafverfolgung des Sächsischen Landtags CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD Beschlussempfehlung des Ausschusses Immunitätsangelegenheiten Landtags wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen, festgenommen, festgehalten oder verhaftet werden. Auch jede andere Beschränkung der persönlichen Freiheit einer bzw. eines Abgeordneten bedarf der Einwilligung, das heißt der Entscheidung des Landtags vor der beschränkenden Maßnahme. Auf Verlangen des Landtages sind zudem alle Maßnahmen gegen Abgeordnete auszusetzen – seien es Haft oder sonstige Beschränkungen der persönlichen Freiheit für die Dauer einer Legislaturperiode oder für einen bestimmten, kürzeren Zeitraum. Damit gilt die Immunität neben der Indemnität, also dem Schutz der im Parlament getätigten Äußerungen vor Strafverfolgung, und dem Zeugnisverweigerungsrecht quasi als dritte Säule des Dreigestirns des Schutzrechtes für Abgeordnete und zum Schutz der Funktionsfähigkeit des Parlaments. Alle drei dienen dem Schutz der parlamentarischen Auseinandersetzung vor der Exekutive und sollen verhindern, dass die Funktion des Parlaments, insbesondere seine Kontroll- und seine Gesetzgebungsfunktion, durch Strafverfolgung erheblich beeinträchtigt werden kann. Dabei stellt das Immunitätsrecht keinesfalls eine jüngere Entwicklung der Bundesrepublik dar, die insbesondere in Anbetracht der Zerstörung des Parlamentarismus durch den Nationalsozialismus und die Verfolgung einer Vielzahl demokratischer Abgeordneter entstanden ist, sondern die Immunität stammt in ihren Grundzügen sogar noch aus der Phase des Konstitutionalismus und ist somit in ihren Grundgedanken bereits über 170 Jahre alt. Nicht selten wird das Immunitätsrecht in Anbetracht verhältnismäßig demokratischer Zustände in der Bundesrepublik und dem Umstand, dass die Demokratie selbst in Sachsen die Monarchie überholt hat, mitunter in Frage gestellt. Immerhin sei es ein Sonderrecht der Abgeordneten, was gelegentlich auch als Privileg bezeichnet wird. In einem demokratischen Rechtsstaat sei die Immunität aufgrund einer unabhängigen Justiz überflüssig und eine nicht zu rechtfertigende Besserstellung von Abgeordneten. Vor diesem Hintergrund haben einige Bundesländer die Immunität in den letzten Jahren sogar weitgehend aufgeweicht und ermächtigen das Parlament nur noch, Maßnahmen gegen ihre Mitglieder bei Bedarf auszusetzen. Werte Kolleginnen und Kollegen, weshalb erzähle ich das? Weil wir immer wieder Debatten haben – das hat auch die Immunitätsausschusssitzung gezeigt –, die von einer Aufweichung der Immunität ausgehen und weil dies ein sehr leichtsinniges Unterfangen sein kann. Natürlich schützt die Immunität nicht den einzelnen Abgeordneten vor Strafverfolgung. Es ist insoweit auch kein Privileg, sondern ein Schutzrecht gegenüber dem Parlament als Ganzem. Zum anderen ist die Immunität aber in einer Zeit, in der wir es mit einer zunehmend medialisierten Demokratie zu tun haben, auch ein Schutzrecht, dessen wir uns vergegenwärtigen sollten. Denn es ist nicht auszuschließen, dass auch in der Verlagerung des politischen Meinungskampfes auf die Ebene des Strafrechtes es immer wieder zu Konstellationen kommt, in denen missliebige Äußerungen oder vermeintlich missliebige Aktionen von Abgeordneten im Wege der Strafverfolgung sanktioniert werden sollen oder zumindest durch das Spürbarmachen strafrechtlicher Ermittlungen verdeutlicht werden kann. Sie können sich selbst ausmalen, was das zur Folge hat, wenn man in solchen Fällen regelmäßig Post von der Staatsanwaltschaft bekommt. Von daher sollte man als überzeugter Parlamentarier nie am Grundsatz der Immunität zweifeln. Es gilt aber grundsätzlich den Blick auch dafür zu weiten, dass dieses vermeintliche Privileg auch eine Bürde sein kann. Wenn verhältnismäßig geringfügige Straftaten, die in keinem Zusammenhang mit dem Mandat stehen – beispielsweise Verkehrsstraftaten – nur allein deshalb in den Fokus der Öffentlichkeit geraten, weil bereits für eine Verfolgung oder zumindest für die Sanktionierung die Aufhebung der Immunität notwendig ist, kann dies schnell zur Vorverurteilung führen und rasch die Kehrseite der Immunität, nämlich das Ziehen des Falls in die Öffentlichkeit zur Folge haben. Ebenso stellen sich vielfach auch praktische und strafprozessuale Probleme beim vollen Durchwirken der Immunität. Betreffend strafrechtlicher Ermittlungen gegenüber einem Mitglied des Landtages ist die Genehmigung im Sinne des Immunitätsrechts bereits dann einzuholen, wenn bloß beabsichtigt ist, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, selbst wenn dies in der Folge wieder eingestellt wird. Dazu sind dem Präsidenten Anträge auf Aufhebung der Immunität über das Justizministerium zuzuleiten. Der Präsident leitet diese Anträge an einen Ausschuss weiter. Dieser gibt eine Beschlussempfehlung ab, und schlussendlich beschließt dieser oder das Hohe Haus insgesamt über die Aufhebung der Immunität. In dieser Zeit dürfen weder Staatsanwaltschaft noch Polizei Ermittlungshandlungen oder Vorermittlungen vornehmen, ohne die Genehmigung des Landtags eingeholt zu haben. Dies alles ist einem zügigen Ermittlungsverfahren nicht dienlich. Vor diesem Hintergrund der Abwägung zwischen Immunitätsrecht und den Folgen der Immunität, die es dabei abzuwägen gilt, gibt es eine Vielzahl von Mechanismen, damit umzugehen. Einer davon ist, die Schutzrechte des Parlaments auf der einen Seite mit dem Schutzwillen von Abgeordneten auf der anderen Seite gegen die angesprochene Prangerwirkung in Ausgleich zu bringen. Ein Element dafür finden Sie bereits in unserer Geschäftsordnung in der Richtlinie zu Immunitätsangelegenheiten. Diese regelt bereits einige Ausnahmen von der Immunität und insbesondere im Verfahren von Ermittlungen. Die ebenfalls in § 73 Abs. 3 der Geschäftsordnung vorgesehene generelle Genehmigung zur Strafverfolgung, wie wir sie heute vorlegen, ist ein weiterer Baustein. Mit dem vorgelegten Antrag möchte Ihnen das die Koalition in bewährter Art und Weise vorschlagen. So soll die Durchführung von Verfahren wegen Straftaten, Dienstvergehen, Verletzung von Berufs- und Standespflichten, vorläufige Einziehung der Fahrerlaubnis, der Vollzug der angeordneten Durchsuchung oder Beschlagnahme in genehmigten Verfahren, soweit der sofortige Vollzug zur Sicherung der Beweise unerlässlich ist, und der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls in bestimmten Fällen – also nicht mehr im Einzelfall – dem Landtag obliegen, sondern mit einem generellen Beschluss des Hohen Hauses allgemein für erteilt gelten. Demnach entscheidet der Landtag, wenn wir das heute so beschließen, zukünftig nur noch über die Immunitätsaufhebung bei Beleidigungsdelikten mit politischem Charakter, über die Erhebung einer öffentlichen Klage und bei freiheitseinschränkenden Maßnahmen. Damit die Strafverfolgungsbehörden das Immunitätsrecht beachten, sind diese in allen Fällen verpflichtet – das finden Sie in Nr. 3 des Antrages –, diese dem Präsidenten vor Einleitung eines Verfahrens oder Maßnahmen zu unterrichten und auch dem betroffenen Mitglied des Sächsischen Landtags Mitteilung darüber zu machen. In allen Fällen der Genehmigung ist überdies eine Information von Rundfunk, Fernsehen und Presse ausgeschlossen – also anders, als dies im zuständigen Ausschuss vonseiten der AfD behauptet wurde. Mit der generellen Genehmigung in Gänze vermeiden wir, dass Vorgänge von geringem Gewicht oder aufgrund falscher Bezichtigungen für Aufsehen sorgen und eine Vorverurteilung eintritt. Für den Fall von Durchsuchungen und Beschlagnahmungen ist in Nr. 3 des Antrags das Erfordernis einer nachvollziehbaren Begründung geregelt, damit der Präsident anschließend eine qualifizierte Entscheidung über einen gegebenenfalls dagegen einzulegenden Widerspruch treffen kann. Auch Durchsuchungen im Landtag können weiterhin nicht ohne Weiteres stattfinden. Ich darf mir mit Blick auf die Genese dieses Antrags nur noch gestatten, darauf hinzuweisen, dass die generelle Genehmigung zur Strafverfolgung seit der zweiten bisher in jeder Legislaturperiode erteilt wurde und dass der Wortlaut auch nach Intervention der damaligen PDS-Fraktion in der dritten und vierten Wahlperiode so angepasst wurde, dass sie und auch wir BÜNDNISGRÜNEN dieser generellen Genehmigung regelmäßig zustimmen konnten. Der Landtag trifft mit dieser Genehmigung eine ausgewogene, alle Interessen abwägende Entscheidung. In der letzten Legislaturperiode, in der meiner Erinnerung nach auch die AfD in diesem Hohen Hause saß – leider – – (André Barth, AfD: Gott sei Dank!) und dieser generellen Genehmigung zugestimmt hat, wurde dem gleichlautenden Antrag, übrigens seinerzeit einstimmig, entsprechend die Zustimmung erteilt. Nur noch kurz zu einem Problem, das die AfD in der Immunitätsausschusssitzung aufgemacht hat, und zwar zur Regelung zur Untersuchung und Beschlagnahmung. Das war ja ein wesentlicher Grund, dass Sie das nicht mittragen konnten. Da haben Sie das Zeugnisverweigerungsrecht von Abgeordneten nicht hinreichend umfänglich gewährt gesehen. Ich sage Ihnen ganz deutlich, nachdem wir uns das noch einmal intensiv angeschaut haben, bleibe ich bei dem, was ich bereits in der Sitzung des Geschäftsordnungs- und Immunitätsausschusses ausgeführt habe: Sie irren sich. Das Zeugnisverweigerungsrecht gilt bei Ermittlungen generell für Berufsgeheimnisträger, egal ob Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Abgeordnete. Es ist grundsätzlich zu berücksichtigen. Das Strafprozessrecht sieht hier die entscheidenden konkreten Mechanismen vor, die selbstverständlich auch für die Mitglieder des Landtages gelten und die mit der generellen Genehmigung zur Strafverfolgung eben nicht aufgehoben werden können, weil das Zeugnisverweigerungsrecht von Abgeordneten Verfassungsrang hat. Für uns Abgeordnete gibt es allerdings in diesen Fällen keine Privilegien zu anderen Gruppen von Berufsgeheimnisträgern. Selbstverständlich lassen sich Mechanismen finden, um Ihrem Anliegen zu begegnen. Das finden Sie regelmäßig in der Ausformung des § 53 Strafprozessordnung. Der vorliegende Antrag ist somit ein weiterer sinnvoller Baustein, um den Schutzgedanken des Immunitätsrechts und die individuellen Interessen der Abgeordneten zum Ausdruck zu bringen, ohne an den Grundfesten der Immunität zu rütteln. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Lippmann, bitte kommen Sie zum Schluss.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Ich bitte daher noch einmal im Sinne einer sachlichen Diskussion um Zustimmung aller Fraktionen in diesem Hohen Hause. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Gehe ich richtig in der Annahme, dass Herr Lippmann an der Stelle auch für die SPD gesprochen hat? – Gut, dann bitte ich jetzt die AfD-Fraktion um das Wort. Herr Mayer, bitte.

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Norbert Mayer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Freiheit des Mandats im Landtag ist ein Garant der Demokratie. Immunität ist untrennbar davon. Sie ist besonders zu schützen. Die AfD-Fraktion lehnt eine so weitgehende Einschränkung der Immunität ab, wie sie im Antrag von CDU, der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN gefordert wird. Mit Ihrer Forderung der generellen Freigabe von Datenträgern, Geräten und Papieren der Abgeordneten zu Durchsuchungen und Beschlagnahme wird zu viel aus der Hand des Parlaments gegeben. Unser Mandat ist nicht genug geschützt. Gerade jetzt in der Corona-Zeit werden Grundrechte massiv eingeschränkt; die Bewegungsfreiheit der Bürger, auch und gerade gesunder Menschen. Viele können ihren Berufen, ihrem Erwerb nicht nachgehen. Viele Unternehmen sind massiv in ihrer Existenz bedroht. (Zuruf von den LINKEN) Was wird gerade unseren Senioren in den Heimen angetan? Das sind alles solche Fragen. Ja, es ist eine schwierige Situation. Es ist nicht leicht, passende Lösungen zu finden. Maßhalten ist angesagt. Was aber passiert gerade? Unsere sächsischen Bürger, die wir als Abgeordnete vertreten, werden nun schon beim Spaziergang gegängelt und bedroht. (Zurufe: Zum Thema!) Wir haben – – Das ist das Thema! (Zuruf: Immunität ist kein Grundrecht!) Das ist mein Thema. Lassen Sie mich einfach reden. (Unruhe im Saal) Wir haben – – (Zuruf: Was hat das mit der Immunität zu tun?) Wir haben vor einer Woche in Pirna erlebt, wie Bürger sich überlegt haben, abends um das Rathaus spazieren zu gehen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Mayer, ich bitte Sie, zur Immunität zu reden. Da geht es um Abgeordnete.

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Norbert Mayer AfD

Ja, das ist mein Thema. (Unruhe im Saal) Vielleicht haben diese Bürger einfach ihr Grundrecht wahrnehmen wollen, dass sie spazieren gehen. Es sind einige Bürger mehr gewesen, die da spazieren gegangen sind. Die haben ihr Grundrecht wahrgenommen. Was ist dann passiert? Dann kam die Ordnungsbehörde. (Zurufe von der AfD) Lassen Sie mich bitte weiterreden. Dann kam die Ordnungsbehörde und hat den Leuten abverlangt, sie müssen eine Versammlung anmelden. Man hat ihnen Auflagen erteilt. Acht Seiten sollen es gewesen sein. Dann hat sich einer bereit erklärt, diese Auflagen dort vorzutragen. Er war noch nicht fertig, da hat die Versammlungsbehörde gesagt, jetzt ist die Versammlung schon wieder vorbei und aufgelöst. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Dann hat man über Megafon diese Bürger bedroht und denen zugerufen: Bürger, Sie tragen keinen Mundschutz, das ist eine Ordnungswidrigkeit. (Zuruf) Da frage ich mich – – Entschuldigung, Ihre Verordnung, die der Regierung. Was haben Sie verordnet? (Unruhe im Saal) In Geschäften soll man Mundschutz tragen und im öffentlichen Personennahverkehr, in Bussen und Bahnen. Niemand hat verordnet, bei einem Spaziergang einen Mundschutz zu tragen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Mayer – –

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Norbert Mayer AfD

Da werden diese Bürger übergriffig behandelt. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Mayer, ich weise jetzt das zweite Mal darauf hin, dass Sie bitte zur Drucksache reden. Ich möchte nicht noch einmal wiederholen, worum es in der Drucksache geht. Das ist jetzt das zweite Mal. Muss ich Sie noch einmal darauf hinweisen, muss ich Ihnen leider das Wort entziehen.

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Norbert Mayer AfD

Es geht um unsere Bürger und wie wir als Abgeordnete – – (Zurufe) Entschuldigung, wie wir als Abgeordnete für diese Bürger einstehen dürfen. (Unruhe im Saal) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Mayer, ich möchte mit Ihnen nicht darüber diskutieren.

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Norbert Mayer AfD

Entschuldigung, Frau Präsidentin. Ich rede – Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Zur Sache!

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Norbert Mayer AfD

– über die Immunität der Abgeordneten. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Nein, das tun Sie bis dato nicht. (Zuruf: Nicht einen einzigen Satz haben Sie dazu gesagt!)

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Norbert Mayer AfD

Wir haben die Sorge, dass diese Übergriffigkeit steigt und auf uns Abgeordnete übergeht. Das ist das – und da komme ich dahin, wo Sie hinwollen – – Wir haben die Sorge, dass diese Übergriffigkeit, die wir gesehen haben, damit zusammenhängt, ob die Regierung Maß hält oder ob sie auf Eskalation gegenüber unseren Bürgern setzt. (Zuruf von den LINKEN: Das ist eine lange Einlaufrede!) – Ja, das ist eine lange Einlaufrede. – (Zuruf von der AfD) Davor haben wir Sorge. Entschuldigen Sie bitte, aber es werden Erinnerungen wach. Ich selbst – ich bin 63 Jahre – habe sehr ungute Erinnerungen an Übergriffigkeit von Staatsorganen. Das darf nie wieder passieren. (Beifall bei der AfD) Das ist meine Erinnerung, da war ich dabei. Unsere Aufgabe als Opposition ist die Kontrolle der Regierung. Das heißt, die Grundrechte der Bürger verteidigen, die Freiheit der Bürger verteidigen. Dazu brauchen wir einen Schutz der Ausübung unseres Mandates. Die in der Sächsischen Verfassung garantierte Vertraulichkeit zwischen den Bürgern und den Abgeordneten darf genauso wenig ausgehebelt werden wie unsere Arbeitsfähigkeit. Deshalb bedarf die Durchsuchung und Beschlagnahme in diesem Bereich eines ganz besonderen Schutzes. (Zurufe) Diesen sehen wir nur durch zwingend – – Lassen Sie mich doch einfach einmal vortragen! (Zuruf: Das wird nicht besser!) Den besonderen Schutz sehen wir nur zwingend durch die vorgeschaltete Prüfung des Einzelfalls im entsprechenden Ausschuss des Parlaments erfüllt. Dafür darf es keine generelle Genehmigung geben. Maßhalten ist angesagt. Deshalb haben wir einen Änderungsantrag vorbereitet und eingereicht, damit wir das Grundanliegen, die Arbeit der Justiz zu erleichtern, mittragen können. Dazu dient unser Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. – Jetzt bitte ich für die Fraktion DIE LINKE Herrn Rico Gebhardt ans Mikrofon.

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Rico Gebhardt Die Linke

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es fällt einem schwer, wenn so eine Rede gehalten wird, zu dieser Tagesordnung zu reden, über die wir eigentlich zu reden haben. Ich glaube nicht, dass es nützt, wenn ich Ihnen erkläre, worüber wir heute eigentlich reden: nämlich über das Thema Immunität. (Zuruf von der AfD: Genau!) Das ist geregelt im Artikel 55 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung. Ich sage Ihnen noch einmal: Es ist ein Recht, ein aktives, ein subjektives Recht des Parlamentes. Es gibt kein individuelles Recht auf Immunität eines Abgeordneten – das muss einmal in Ihren Kopf hineingehen –, sondern es gibt ein Recht des Parlamentes und über das reden wir heute. Was Sie tun, ist das Einklagen eines Rechtes, das es nicht gibt. Sie sind nicht geschützt im Sinne von: Sie dürfen vor dem Gesetz Unsinn machen. Sie sind genauso wie jede Bürgerin und jeder Bürger vor dem Gesetz gleich. Es gibt eine einzige Einschränkung: Bevor Strafverfolgung stattfindet, ist der Präsident zu fragen – oder wie wir das jetzt regeln –, dass wir das automatisch machen können. Das ist die Ausnahme. Ansonsten ist das wie bei jedem Anwalt. Fragen Sie einmal Ihren Anwalt. Wenn seine Sachen beschlagnahmt werden, dann weiß jeder Staatsanwalt und jedes Gericht, was man davon verwenden darf und was nicht. Das ist relativ einfach. Das steht übrigens in der Sächsischen Verfassung. Ansonsten hätte ich mir gewünscht, dass die Koalition in den Antrag wenigstens eine Begründung hereingeschrieben hätte. Das habe ich schon im Ausschuss gesagt. Es hätte nichts genützt, dass Sie, die AfD, das verstehen. Aber es geht nicht um die AfD, sondern es geht um die Rechtsklarheit für die Öffentlichkeit. Ansonsten hat Herr Lippmann für die Koalition alles das gesagt, was ich auch auf meinem Zettel stehen habe. Deshalb gebe ich den Rest zu Protokoll, Frau Präsidentin. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Gibt es weiteren Redebedarf? – Eine Kurzintervention an Mikrofon 5, bitte.

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Dr. Joachim Keiler AfD

Herr Gebhardt, ganz so einfach ist es nicht. Ich will jetzt nicht in die Tiefe des Theorienstreits einsteigen. Was der Kollege Mayer gemeint hat, ist Artikel 42 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung. Da sind die Rechte des Abgeordneten geregelt, und es ist denkbar, dass eine Behinderung stattfindet, indem man einmal mir nichts dir nichts in einem Büro Beschlagnahmen macht. Darum ging es, also nicht bewusst um ein Missverständnis. Es ist keine formaljuristische Position, was er angesprochen hat. Sehr wohl gibt es einen verfassungsrechtlichen Schutz, wie ein Abgeordneter sein Mandat ausüben kann. – Danke. (Beifall bei der AfD –

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Rico Gebhardt Die Linke

Deshalb brauchen Sie das nicht zu beantragen!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Gebhardt, möchten Sie reagieren? – Nein. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das versteht er sowieso nicht!) Ich frage noch einmal, ob es weiteren Redebedarf von den Fraktionen gibt. – Nein. Dann würde ich jetzt gern der Staatsregierung das Wort erteilen. – Kein Redebedarf. Ich würde fragen, ob der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Wiesner, das Wort wünscht. – Das ist auch nicht der Fall. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. – Nein. Entschuldigung. Es gibt einen Änderungsantrag der AfD. Herr Mayer, möchten Sie den einbringen? – Dann bitte.

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Norbert Mayer AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben einen Änderungsantrag zum vorliegenden Antrag einzubringen. – Das Thema muss ich jetzt nicht noch mal vortragen, oder? Nur den Änderungsantrag? Der Landtag möge beschließen – das ist unser Antrag –, die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten mit folgender Änderung anzunehmen: (Zurufe von der CDU und den LINKEN) Ziffer I.1, der Bereich c) des Antrags wird wie folgt geändert: Vor dem Wort „sowie“ werden die Worte „ausgenommen sind elektronische Speichermedien, informationstechnische Geräte und Papiere, bei denen ein Zusammenhang mit der Abgeordnetentätigkeit nicht ausgeschlossen werden kann“ eingefügt. Das ist unser Änderungsantrag. (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Wir haben ihn gelesen!) Sie haben es gelesen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Auf der Rückseite steht die Begründung! – Zuruf von der CDU: Die Begründung bitte auch vorlesen!) Sie haben die Begründung schon gelesen. Die würde ich mir jetzt ersparen, weil die Zeit schon weit fortgeschritten ist. (Lachen bei der CDU) Wir bitten trotzdem um Zustimmung. Es geht um das Recht jedes Abgeordneten, seine Bürger zu vertreten, ohne Angst zu haben, dass Computer usw. beschlagnahmt werden. Danke schön. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Vielen Dank, Herr Mayer. – Jetzt nehmen die Fraktionen Stellung zu diesem Änderungsantrag. Bitte, Kollege Lippmann.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich erliege jetzt nicht der Versuchung, der Vollständigkeit halber noch die Begründung des Änderungsantrags zu Protokoll zu verlesen. (Heiterkeit) Verehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche es jetzt noch einmal ganz langsam, weil hier alles gerade durcheinandergeht. Ich habe eine Bitte an Sie. Wir werden uns im Immunitätsausschuss wiedersehen. Ich glaube, die Hoffnung, dass wir in dieser Legislaturperiode keinen Immunitätsfall bekommen, lehrt uns die Erfahrung der sechs vorausgegangenen Legislaturperioden gegenteilig. Die Frage der Aufhebung der Immunität von Abgeordneten ist eine sehr sensible, regelmäßig auch eine Abwägungsentscheidung, und nach fünf Jahren im Immunitätsausschuss muss ich sagen, eine Abwägungsentscheidung, die stets auf hohem fachlichen Niveau und unter Beachtung der zu wahrenden Rechte der Abgeordneten getroffen wurde, auch wenn es Differenzen in den Ergebnissen waren, aber immer in sachlichen Debatten. Ich kann nur an Sie appellieren: Hören Sie mit diesem Stuss auf! Hören Sie bitte mit diesem Stuss auf, alles in einen Riesentopf hineinzurühren und Ihre politische Polemik in einem der sensibelsten Rechte der Abgeordneten auszubreiten. Es wird Ihnen nicht helfen, vor allem, wenn Ihre Fraktionsmitglieder einmal davon betroffen sind, und es würde der Würde dieses Hohen Hauses nicht helfen und nicht gerecht. – Das ist mein Appell. Zu diesem Änderungsantrag nur ganz kurz: Sie verstehen nach wie vor nicht, was der Sinn der Immunität ist. Ich habe versucht, Ihnen das dort vorn zu erklären. Sie haben nicht zugehört. Jetzt kommen Sie mit der freien Mandatsausübung, was Herr Dr. Keiler gesagt hat – ein vollkommen anderer Bereich. Egal, was wir in diese generelle Erklärung

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Rico Gebhardt Die Linke

Lassen Sie mich eines vorweg bemerken, was ich bereits im Geschäftsordnungs- und Immunitätsausschuss nicht ohne Grund angemerkt hatte: Die Koalitionsfraktionen hätten gut daran getan, dem Landtag nicht nur einen Antrag vorzulegen, sondern auch eine Begründung, die das Anliegen, die Dimension, die Rechtfertigung und nachvollziehbare Gründe für eine solche mit Blick auf das Immunitätsrecht weitreichende Entscheidung ausführlich darstellt. Damit wären uns so manche heute geführten Debatten und untaugliche Verschlimmbesserungsversuche von der rechten Seite des Parlaments erspart geblieben und die nötige Transparenz für die interessierte Öffentlichkeit wie auch Genehmigung hineinschreiben, es gilt unverbrüchlich das Zeugnisverweigerungsrecht des Abgeordneten, wie es in der Verfassung manifestiert ist. Es steht in der Strafprozessordnung, wie mit Zeugnisverweigerungsrecht und Berufsgeheimnisträgern im Strafverfahren umzugehen ist, übrigens auch in der RiStBV und vielen anderen wichtigen Hinweisen, weshalb in diesen Fällen immer der Landtagspräsident kontaktiert wird. So zu tun, als wäre dies der Freibrief, dass morgen der Innenminister mit einer Armada von Polizisten beginnen würde, vertrauliche Unterlagen von Abgeordneten zu konfiszieren, das ist an Absurdität nicht zu überbieten, und da malen Sie ein Schreckgespenst an die Wand, mit dem Sie dieses Parlament, dieses Hohe Haus in seiner Bedeutung als erste Gewalt dieses Staates kleiner machen, als es eines Abgeordneten würdig ist. Schon allein deshalb ist dieser sonst falsche fachliche Antrag abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Vielen Dank, Herr Kollege Lippmann. – Gibt es aus den Fraktionen heraus weitere Stellungnahmen? – Das kann ich nicht erkennen. Dann stelle ich jetzt den in der Drucksache 7/2231 vorliegenden Änderungsantrag der AfD-Fraktion zur Abstimmung. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/2159 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist der Beschlussempfehlung in Drucksache 7/2159 zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. zu Protokoll für die mit dieser Materie nicht so tief befassten und vertrauten Kolleginnen und Kollegen, die letztendlich Betroffenen, geschaffen. Festzuhalten ist: Dieses Hohe Haus hat seit der zweiten Wahlperiode regelmäßig zum Beginn einer Wahlperiode die nahezu wortidentische Generelle Genehmigung zur Strafverfolgung auf der Grundlage der jeweiligen Geschäftsordnungsregelung in den letzten Wahlperioden auch ohne öffentliche Aussprache erteilt; zuletzt in der 4. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags am 17. Dezember 2014, an der auch die damaligen Mitglieder der AfD-Fraktion teilgenommen hatten. Zur Abstimmung wurde – im Plenarprotokoll nachlesbar – festgehalten: „Damit ist die Drucksache einstimmig beschlossen ...“ Daher verwundert es dann doch schon, mit welchem Gehabe mein Vorredner von der rechten Seite hier wieder einmal sein „Abendland“ in Gefahr sieht. Worum es hierbei geht, ist das Immunitätsrecht der Abgeordneten, das der Artikel 55 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung garantiert. Immunität ist dabei als „subjektives Recht des Parlaments zu begreifen“, was zugleich bedeutet, dass nicht der einzelne Abgeordnete über sie verfügen kann, sondern nur das Parlament als Ganzes, das sogenannte Parlamentsprivileg; nachzulesen im Kommentar der Sächsischen Verfassung von Baumann-Hasske/Kunzmann und andere auf Seite 436. So auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes: „Die Genehmigung der Durchführung von Strafverfahren gegen seine Mitglieder ist eine eigene Angelegenheit des Parlaments; der Genehmigungsvorbehalt dient vornehmlich dazu, die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Parlaments zu erhalten. Daher entscheidet das Parlament grundsätzlich in eigener Verantwortung, ob es die Genehmigung erteilt oder versagt.“ (BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2001, 2 BvE 2/00) Fest steht damit auch, dass ohne Genehmigung des Landtags kein Abgeordneter wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Verantwortung gezogen werden kann, es sei denn, er wird bei der Tatbegehung oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen. Das ist die Verfassungslage in Sachsen. Mit dem zur Beschlussfassung vorliegenden Antrag soll der Landtag – wozu der § 73 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages ihn ermächtigt hat – für die Dauer der 7. Legislaturperiode die Durchführung ausdrücklich bestimmter Verfahren grundsätzlich genehmigen. Nach vorherrschender Meinung ist eine solche Erteilung einer allgemeinen Genehmigung verfassungsrechtlich zulässig, und wie bereits eingangs dargestellt, in unserer bisherigen Parlamentsgeschichte erfolgreich praktiziert. Das hat zur Folge, dass die in der generellen Genehmigung aufgeführten Ermittlungsmaßnahmen und Handlungen der Staatsanwaltschaft auch ohne vorherige Genehmigung durch den Landtag und damit ohne das ansonsten nach der Geschäftsordnung und der Richtlinie in Immunitätsangelegenheiten (Anlage 7 der GO) vorgesehene Verfahren stattfinden muss. Damit dient eine solche Genehmigung nicht zuletzt auch dem Schutz der betroffenen Abgeordneten vor dem Öffentlichwerden der in den aufgeführten Fällen gegen sie geführten Verfahren oder Maßnahmen, zum Beispiel zum vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis. Dennoch sind diese genehmigten Maßnahmen nicht ohne Kontrolle oder Einwirkungsmöglichkeiten des Parlaments. Der Punkt 3 der Generellen Genehmigung bestimmt eine Informationspflicht der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Präsidenten des Landtags und dem betroffenen Abgeordneten vor Einleitung von genehmigten Verfahren oder Maßnahmen. Zudem dürfen diese Verfahren und Maßnahmen erst 48 Stunden nach Zugang der Mitteilung an den Präsidenten vollzogen werden, wobei dem Präsidenten ein Recht zum Widerspruch und zur Herbeiführung einer Entscheidung des Landtags zusteht. Übt der Präsident dieses Widerspruchsrecht aus, so ist die Fortführung der Maßnahme und damit die Strafverfolgung unzulässig. Der einzige wirkliche Streitpunkt in Debatten um die Generelle Genehmigung war und ist scheinbar heute wieder in einer AfD-Neuauflage: die Durchsuchung und Beschlagnahme. Hierzu ist allerdings klarzuziehen, dass es mitnichten eine generelle und grenzenlose Durchsuchungsoder Beschlagnahmegenehmigung gibt. Die Genehmigung des Vollzuges einer angeordneten Durchsuchung oder Beschlagnahme wird nur für die genehmigten Verfahren, nur unter der Voraussetzung und nur für den Fall erteilt, dass der sofortige Vollzug zur Sicherung der Beweise unerlässlich ist (Punkt 1.1 c). Hinzu kommt, dass vor einer solchen Maßnahme dem Präsidenten des Landtags – für die Prüfung und Ausübung seines Widerspruchsrechtes – die Unerlässlichkeit des Vollzuges der angeordneten Durchsuchung oder Beschlagnahme nachvollziehbar zu begründen ist. Das war letztendlich auch die Fassung, auf die sich alle Fraktionen in der vorangegangenen Legislaturperiode verständigt haben, da sie die berechtigten Schutzinteressen des Parlaments (Immunität), die Interessen der Betroffenen vor dem in aller Regel Ruf schädigenden Öffentlichwerden von derartigen Verfahrenshandlungen sowie das für alle Bürgerinnen und Bürger geltende Gleichbehandlungsprinzip in ein ausgewogenes Verhältnis bringt. Dass darüber hinaus auch für nach den Regelungen der Generellen Genehmigung zugelassenen Durchsuchungen und Beschlagnahmen zuallererst der Artikel 56 der Sächsischen Verfassung gilt, wonach Durchsuchungen und Beschlagnahmen von Schriftstücken und Informationsträgern von Abgeordneten wegen dessen umfassenden Zeugnisverweigerungsrechts unzulässig sind, ist ebenso für alle Strafverfolgungsbehörden und die Staatsanwaltschaft bindende sächsische Verfassungslage. Diese steht jedoch, wie man so schön sagt, auf einem anderen Blatt. Ebenso gilt, was der Sächsische Verfassungsgerichtshof zur Durchsuchung von Abgeordnetenbüros im Landtagsgebäude auf Grundlage des Artikels 47 Abs. 3 der Sächsischen Verfassung festgestellt hat: „Denn jedenfalls entfallen aufgrund des Landtagsbeschlusses nicht die verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten des Antragsgegners aus Artikel 47 Abs. 3 Satz 2 SächsVerf. Für Durchsuchungen und Beschlagnahmen in den Räumen des Landtages verbleibt es bei dem zusätzlichen, in Artikel 47 Abs. 3 Satz 2 SächsVerf normierten Erfordernis einer Zustimmungserteilung durch den das Hausrecht ausübenden Landtagspräsidenten.“ (Beschluss des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen vom 25. Juni 2009, Az.: Vf. 130-1-08, Seite 11). – Dem ist nichts hinzuzufügen. Daher hat meine Fraktion – eingebettet in diesem Verfassungs- und Rechtsrahmen – bereits im Geschäftsordnungsund Immunitätsausschuss dem zur Debatte stehenden Antrag zugestimmt und wird auch heute der Beschlussempfehlung ihre Zustimmung geben. Tagesordnungspunkt Nachträgliche gemäß Artikel 96 Satz 3 der zu über- und außerplanmäßigen Drucksachen 7/1710, 7/2074, 7/2075, 7/2093, Unterrichtungen durch das Drucksache 7/2160, Beschlussempfehlung Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das kann ich nicht feststellen. Das ist nicht der Fall. Wünscht der Berichterstatter des Ausschusses, Herr von Breitenbuch, das Wort? (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Nein!) Vielen Dank. – Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/2160 ab, und ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine ganze Anzahl von Stimmenthaltungen. Damit ist der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 7/2160, zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Herr Kollege Barth, was ist Ihr Begehren? (André Barth, AfD: Eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten!) Eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten. Bitte, an Mikrofon 7.

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André Barth AfD

Erklärung zum Abstimmungsverhalten: Ich habe mich deshalb enthalten, obwohl wir vielen Vorlagen des Haushalts- und Finanzausschusses einheitlich zugestimmt haben. Ich habe Herrn von Breitenbuch und

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Dr. Matthias Rößler

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Genehmigungen Verfassung des Freistaates Sachsen Ausgaben und Verpflichtungen 7/2100, 7/2113, 7/2114, 7/2122, 7/2124, Staatsministerium der Finanzen des Haushalts- und Finanzausschusses auch Sie, Herr Panter, erlebt, dass Sie Vorlagen, die die Staatsregierung eingereicht hat, zunächst erst einmal auf das Jahr 2020 beschränkt haben. Das habe ich auch als maßvoll bezeichnet. Das mache ich hier auch in der Öffentlichkeit. Ich sage aber, wenn es für Künstler Mikrostipendien gibt und die Künstler aber Unternehmer sind, die die Kunst im Hauptberuf ausüben, dann wären sie durch die allgemeinen Fördermechanismen, die wir bereits im Freistaat Sachsen dankenswerterweise durch die Regierung beschlossen haben, schon befriedigt gewesen. (Dr. Stephan Meyer, CDU: Sie sollten Ihr Abstimmungsverhalten erklären!) Deshalb habe ich mich heute hier enthalten, weil ich sage: Wir brauchen kein zusätzliches Programm, egal wie groß oder klein das ist, weil diese Bevölkerungsgruppe auch die Möglichkeit hat, Zuschüsse, die es im Freistaat Sachsen gibt, in Anspruch zu nehmen. Recht herzlichen Dank.

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Dr. Matthias Rößler

Das war eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten. Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen in dieser Richtung. Ich habe den Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und gemäß § 17 Abs. 2 und § 52 – Sammeldrucksache Drucksache Es ist auch hier keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das kann ich nicht feststellen. Das ist nicht der Fall. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Der Tagesordnungspunkt ist damit ebenfalls beendet. Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 9. Sitzung des 7. Sächsischen Landtages ist abgearbeitet. Das Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar Berichte der Ausschüsse Abs. 2 der Geschäftsordnung – 7/2161 den 10. Juni 2020, festgelegt. Einladung und Tagesordnung gehen Ihnen zu. schlossen. Ich wünsche Ihnen einen guten Nachhauseweg und bleiben Sie alle gesund! Vielen Dank. (Schluss der Sitzung: 19:12 Uhr) 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de

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