Prof. Dr. Roland Wöller
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wenn ich die Geschäftsordnung richtig in Erinnerung habe, dann darf die Staatsregierung jederzeit das Wort ergreifen. Das tue ich auch hier, und zwar zu dem alleinigen Zweck, dass ich die Ausführungen von Herrn Abg. Barth so nicht stehen lassen kann. Herr Barth, man kann wirklich über vieles streiten, aber die Voraussetzung dafür ist Sachkenntnis und dass Sie dem anderen zuhören. Wenn Sie meinen Ausführungen zugehört hätten, dann hätten Sie aufmerksam zur Kenntnis nehmen müssen, dass ich von möglichen Überschüssen des Kernhaushalts gesprochen habe. Nun lassen Sie das Jahr erst einmal laufen. Wir steuern ja noch in der Krise, aber es sind alle Voraussetzungen dafür geschaffen, dass wir die finanzielle Leistungsfähigkeit auf die Bewältigung der Krise konzentrieren; und das haben wir sehr, sehr schnell getan nach dem Motto „Doppelt hilft, wer schnell hilft“. Insofern steuern wir in der Krise, und darauf sollten wir uns auch konzentrieren. Ich hätte die herzliche Bitte und wäre Ihnen dankbar, wenn Sie konstruktive Vorschläge machen und nicht dauernd, wie heute Vormittag, alle paar Wochen Ihre Meinung ändern würden. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Sehr geehrte Damen und Herren, Moment, Herr Barth, wir würden hier jetzt erst einmal kurz juristisch klären, wie wir weiter verfahren – aus folgendem Grund: weil die Redezeit der AfD aufgebraucht ist. Kleinen Moment, bitte. (Kurze Unterbrechung) Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben uns jetzt hier verständigt. Nach § 86 Abs. 2, räumen wir, weil die Staatsregierung jetzt nochmal das Wort ergriffen hat und die AfD keine Redezeit mehr hat, Ihnen jetzt noch eine Redezeit von 3 Minuten ein. Herr Barth. (Dirk Panter, SPD: Nur der AfD oder allen?) – Selbstverständlich allen, die wollen. Herr Barth, kleinen Moment. Alle Fraktionen, die keine Redezeit mehr haben, könnten jetzt noch einmal drei Minuten Redezeit nutzen. Alle, die noch Redezeit haben, nutzen ihre Redezeit. Das sagt § 86 Absatz 2: mindestens drei Minuten, genau. Herr Barth, bitte.
