Torsten Gahler
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im vorliegenden Gesetzentwurf werden drei wesentliche Tatbestände neu geregelt. Das Erste ist die Befreiung von der Beitragspflicht für Zweitwohnungen. Das Zweite ist die Schaffung eines vollständigen, regelmäßigen Meldedatenabgleiches für alle volljährigen Personen und die weitgehende Abschaffung der Auskunftsrechte für Bürger gegenüber dem zentralen Beitragsservice. Kommen wir zu Punkt 1. Die Befreiung von der Beitragspflicht für Inhaber von Zweitwohnungen ist eine längst überfällige Regelung, welche aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichts vom 18.07.2018 schon längst hätte passieren müssen. Die Frage müsste lauten: Warum wurde zwei Jahre lang nicht gehandelt, um endlich das Urteil in einen Gesetzestext umzusetzen? Die Antwort ist ganz einfach: Man lässt die Bürger weiterzahlen und wartet. Dieses Unrecht soll jetzt zwar beseitigt werden, und unsere Fraktion würde diesem Punkt auch zustimmen, wenn der Entwurf der Staatsregierung nicht noch einen Pferdefuß hätte, in diesem Fall sogar zwei. Der erste Pferdefuß ist die Schaffung des vollständigen, regelmäßigen Meldedatenabgleichs. (Zuruf von der CDU: Genau in dem Umfang wie bisher!) Um die Ziele der Beitragsgerechtigkeit unter Vermeidung von Erhebungs- und Vollzugsdefiziten zu erreichen, wurde dieser Meldedatenabgleich als geeignetes Mittel gewählt. Dies geschieht entgegen der Stellungnahme der Datenschutzkonferenz vom April 2019. Unser geschätzter Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Herr Andreas Schurig, führte dazu nämlich aus: „Die nun vorgesehene regelmäßige Wiederholung des vollständigen Meldedatenabgleichs in einem vierjährigen Turnus stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung dar und steht im Konflikt mit den in der DSGVO vorgegebenen Grundsätzen der Datenminimierung und der Erforderlichkeit; denn es werden auch Daten von Personen übermittelt und verarbeitet, welche nicht beitragspflichtig sind.“ (Zuruf von der CDU: Die Meldedaten werden nicht angegriffen!) – Das hat ja nichts zu sagen. Zum Dritten werden die Auskunftsrechte der Betroffenen stark eingeschränkt, da durch die Neufassung der Regelung angeblicher Missbrauch verhindert werden soll und die Auskunftspflichten der öffentlichen Landesrundfunkanstalten das Ziel der Datenverarbeitung bzw. die Erfüllung des damit verfolgten öffentlichen Interesses gefährden würden. Wie kann man sich das vorstellen? Laut Prof. Dr. Herb vom SWR wären die Auskunftsersuchen im Jahr 2018 auf 150 Personen und Fälle angestiegen, die ihr Recht auf Auskunftsanspruch genutzt haben. Das brachte den Beitragsservice fast an die Grenzen der Belastbarkeit. Deshalb soll dieses Auskunftsrecht eingeschränkt werden. Zusammenfassend kann man sagen: Die Bürgerrechte werden in der aktuellen Krise weiter beschränkt, während die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten kein Entgegenkommen zeigen. Sogar die Rundfunkgebühren steigen. Und die Besonderheit für die Corona-Krise: Die besonders betroffenen Betriebe werden nicht entlastet. Auch nicht die, die zu Recht vor dem Landtag demonstrierten. Man hört keinerlei Aussagen, dass die Gebühren für den Zeitraum der Krise ausgesetzt werden könnten oder dass auf die Erhöhung der Gebühren verzichtet wird. Und das, obwohl laut Rechnungshof Rheinland-Pfalz die festangestellten Mitarbeiter des ZDF im Jahr 2016 ein Durchschnittsgehalt von rund 90 000 Euro erhielten. Zeitgleich wurden große Summen in Höhe von 391 Millionen Euro in Pensionsrückstellungen eingestellt – während zum Vergleich die Durchschnittsgehälter der Bevölkerung in Sachsen 2016 laut Statistischem Landesamt bei rund 36 000 Euro lagen. Aber ein größeres Problem ist, dass der eigentliche Programmauftrag aus dem Blickfeld geraten ist. Selbst das DDR-Fernsehen hatte mehr Bildungsangebote. (Beifall bei der AfD) Um diesen Mangel insbesondere in Zeiten des verstärkten Heimunterrichts auszugleichen, wird eine häufigere Ausstrahlung der Sendung mit der Maus als Corona-Sonderprogramm auf Dauer nicht genügen. Auch der geschätzte Kollege Patt sagte im gestrigen Gespräch mit MDR Kultur: „Wir sollten mit Grundrechten höchst sensibel umgehen.“ Deshalb spricht sich die AfD klar gegen eine weitere Einschränkung der Bürgerrechte und gegen zusätzliche Belastungen für unsere Bürger aus. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Für die Fraktion DIE LINKE erhält Frau Antje Feiks das Wort.
