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Michael Kretschmer

29.04.2020 Sitzungen 7/9

Etwas, das wir gemeinsam vereinbart haben und was der Koalition wichtig war, ist, dass es bis zum 20. April – hierbei muss man immer sehen: die Zahl der Kinder, die seitdem in der Notbetreuung waren, war deutlich geringer – überhaupt keine Elternbeiträge, für kein Kind, gegeben hat. Die Vereinbarung mit dem Städte- und Gemeindetag sowie dem Landkreistag besagt, dass seit dem 20. April diejenigen Elternbeiträge zahlen, die ihre Kinder auch tatsächlich in der Betreuung im Kindergarten haben. Diese Regelung läuft bis zum 3. Mai. Mein Wunsch ist – das werden die Gespräche zwischen dem Finanzministerium und der kommunalen Familie morgen hoffentlich ergeben –, dass wir für die Zeit nach dem 3. Mai eine ähnliche Regelung bis zum Zeitpunkt der Regelbetreuung schaffen, die dann hoffentlich ab dem 25. Mai wieder möglich ist. Ich sage das auch vor dem Hintergrund der Zusage der Bundesregierung, die kommunale Ebene, aber auch die Länder mit den Kosten nicht alleinzulassen. Ein großer Teil der Kosten besteht auch im Bereich der Kinderbetreuung, aber es ist aus meiner Sicht auch richtig, dass jene, die nicht die Möglichkeit haben, ihre Kinder in die Betreuung zu geben und deshalb zu Hause bleiben müssen, oder in anderer Weise Kosten haben, nicht auch noch die Beiträge ganz oder teilweise bezahlen müssen. Wenn alles richtig läuft, werden wir dazu am morgigen Tag eine Vereinbarung treffen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. – Damit wäre die erste Runde beendet. Wir gehen nun in die zweite Runde. Es beginnt wiederum die CDU-Fraktion. Herr Markert, bitte schön.

Protokoll ↗