landtag.sachsen.de ↗

Dirk Panter

SPD 29.04.2020 Sitzungen 7/9

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zeigt sich einmal mehr, dass über die positiven Aspekte, über positive Veränderungen leider wenig gesprochen wird. Über das Thema Befreiung von Zweitwohnsitzen von der Pflicht zur Entrichtung eines Rundfunkbeitrages, einer Haushaltsabgabe, ist heute relativ wenig gesprochen worden. Ich bin froh, dass hiermit weiterhin die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gestärkt wird. Die Zweitwohnsitzabgabe war wirklich alles andere als sinnvoll. Wir haben heute schon viel zum Thema Datenschutz gehört. Das ist auch richtig so. Wir haben schon in der Anhörung intensiv über den Datenschutz diskutiert, haben ganz klar den Prozess beschrieben bekommen und festgestellt, dass nur die Daten, die zwingend erforderlich sind, gespeichert werden. Aber natürlich ist und bleibt es ein Eingriff. Ein Datenschutzeingriff ist immer schwierig. Da muss man abwägen. Deshalb kann ich mich nur der Kollegin Maicher anschließen. Wenn wir diesen Staatsvertrag beschließen, müssen wir trotzdem weiterhin immer wieder darauf achtgeben, dass mit diesen datenschutzrechtlichen Ermächtigungen kein Schindluder getrieben wird. Ich bin froh, dass es nun diesen Meldedatenabgleich gibt. Er hat deutlich geholfen. Herr Roßkopf hat in der Anhörung deutlich gemacht, dass durch den Meldedatenabgleich der Beitrag nach seiner Rechnung um gut 22 Cent niedriger gehalten werden kann. Ich finde, das ist ein Erfolg. Deshalb sind wir der Meinung, dass man diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen kann. Bitte erlauben Sie mir kurz noch grundsätzlich die Anmerkung, dass wir als SPD-Fraktion der Meinung sind, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk für die Demokratie wichtig ist. Das zeigt sich jetzt umso mehr. Das zeigt auch die Akzeptanz, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk aktuell genießt. Wir haben zum Beispiel deutlich erhöhte Zahlen beim MDR, was den Online-Abruf angeht. Die Abrufzahlen bei MDR ONLINE sind um 124 % gestiegen. Wir haben auch bei den MDR-Nachrichten um 19:00 Uhr mittlerweile eine Quote von 25,3 % erreicht. Das ist im Vergleich zu 2019 eine deutliche Steigerung und zeigt: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist akzeptiert. Den Informationen, die er liefert, wird vertraut. Das ist richtig so. Deshalb sind wir der Meinung, dass wir ihn weiter stärken wollen, und dies werden wir mit dem vorliegenden Rundfunkänderungsstaatsvertrag tun. Deshalb werden wir zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. – Wir könnten jetzt, wenn gewünscht, in eine zweite Runde der Aussprache gehen. Möchte jemand? – Das sehe ich nicht. Dann frage ich jetzt der Form halber, ob die Berichterstatterin des Ausschusses, Frau Dr. Maicher, noch einmal das Wort wünscht. – Nein, das ist nicht der Fall. Dann bitte ich jetzt die Staatsregierung. Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir erleben gerade in dieser schwierigen Krisenzeit, wie wichtig verlässliche Informationen und eine Berichterstattung sind, die alle Aspekte des aktuellen Geschehens einordnen. Deshalb will ich an dieser Stelle einmal ganz herzlich all denjenigen danken, die im ÖffentlichRechtlichen ebenso wie im Privaten die internationale, die nationale, aber vor allem auch hier aus der Region heraus tagtäglich die Berichterstattung ermöglichen und uns mit Informationen gerade in diesen Tagen versorgen. Qualität, Vielfalt, Verlässlichkeit – das kostet Geld; Geld, das wir Bürger mit unseren Beitragszahlungen aufbringen. Beim nunmehr Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag geht es darum, dass die Kosten des öffentlichrechtlichen Rundfunks gerecht auf viele Zahler verteilt werden. Gerecht ist eine Verteilung der Lasten aber nur dann, wenn nicht manche Personen doppelt und manche Personen gar nicht ihren Beitrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk leisten. So sieht es auch das Bundesverfassungsgericht. Es ist mit den Grundrechten vereinbar, wenn für jede Wohnung von einer Person ein Rundfunkbeitrag erhoben wird. Problematisch ist es allerdings, wenn jemand mehrmals den vollen Rundfunkbeitrag bezahlen muss, nur weil er oder sie – meist aus beruflichen Gründen veranlasst – eine Zweitwohnung hat. Schließlich kann niemand zugleich in der Erstwohnung und in der Zweitwohnung Rundfunk hören und sehen. Genau diesen Fall hat der Dreiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Blick. Der Staatsvertrag setzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um, indem er eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Personen mit Zweitwohnsitz vorsieht. Der Staatsvertrag geht sogar noch über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus: Er erlaubt eine Befreiung auch dann, wenn die Hauptwohnung auf den einen und die Nebenwohnung auf den anderen Ehepartner angemeldet ist. Schließlich hängt es oft vom Zufall ab, auf welchen Partner in einer Ehe die Wohnung angemeldet ist. Problematisch ist es auch, wenn die ehrlichen Beitragszahler nur deshalb einen hohen Rundfunkbeitrag entrichten müssen, weil manche bei den Rundfunkanstalten nicht ordnungsgemäß angemeldet sind. Die Anstalten haben deshalb in der Vergangenheit schon zweimal mit Erfolg einen Meldedatenabgleich durchgeführt, um zu prüfen, ob ihr Datenbestand noch aktuell ist. Dass dieses Verfahren unserer Verfassung entspricht, hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich bestätigt. Die Mehreinnahmen aus dem Meldedatenabgleich konnten dazu genutzt werden, den Beitrag über viele Jahre stabil zu halten und die Lasten gleichmäßig auf alle Bürger zu verteilen. Der vorliegende Staatsvertrag will nun diesen Erfolg fortschreiben und in regelmäßigen Abständen einen Meldedatenabgleich ermöglichen. Selbstverständlich wurde bei der Ausgestaltung des Verfahrens zum Abgleich darauf geachtet, die datenschutzrechtlichen Belange angemessen zu berücksichtigen. Mit Blick auf die hier geäußerte Kritik will ich anfügen, dass der Meldedatenabgleich immer dann komplett entfällt, wenn die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs feststellt, dass der Datenbestand bei den Anstalten hinreichend aktuell ist. Meine Damen und Herren! Das Ihnen heute vorliegende Gesetz setzt die Regelungen dieses Staatsvertrages in Landesrecht um. Im Fall der Ratifizierung durch alle Bundesländer treten die Änderungen zum 01.06.2020 in Kraft. Es sind Änderungen, die aus Sicht der Staatsregierung gut und richtig sind. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Abg. Sabine Friedel, SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank, Herr Staatsminister Schenk. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzesentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz Tagesordnungspunkt Fachkräftesicherung in der Drucksache 7/1822, Antrag der Fraktionen Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen, und zwar in einer ersten Runde zuerst die CDU, dann die BÜNDNISGRÜNEN, SPD, AfD, DIE LINKE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile den Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD als Einreicherinnen das zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Drucksache 7/679, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus, Drucksache 7/2158. Uns liegen keine Änderungsanträge vor. Entsprechend § 46 Abs. 5 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, abzustimmen. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir so verfahren. Dann stelle ich als Erstes die Überschrift zur Abstimmung. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Somit ist der Überschrift mit wenigen Enthaltungen und ohne Gegenstimme zugestimmt worden. Wer gibt Artikel 1 des Gesetzes zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei wenigen Enthaltungen ist dem so zugestimmt. Nun kommen wir zu Artikel 2 Inkrafttreten. Wer gibt ihm die Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei vielen Stimmen dafür, einigen Stimmen dagegen und ohne Enthaltung ist dem Artikel zugestimmt worden. Nun stelle ich den Entwurf Gesetz zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der Drucksache 7/679 in der in zweiter Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer gibt die Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmen dafür, einigen Stimmen dagegen und wenigen Stimmenenthaltungen ist dem Gesetz zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt worden. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Meine Damen und Herren, mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Wir möchten dem gern entsprechen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir dem gern entsprechen. – Widerspruch sehe ich nicht. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Wir kommen nun zum frühkindlichen Bildung CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD Wort. Wer möchte für die Koalition sprechen? – Es spricht Frau Abg. Firmenich.

Alle Reden von Dirk Panter Protokoll ↗