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Sarah Buddeberg

Die Linke 29.04.2020 Sitzungen 7/9

Vielen Dank. Herr Präsident, ich möchte für meine Fraktion darum bitten, dass wir über die beiden Wahlvorschläge nach Fraktionen getrennt abstimmen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Von der Fraktion DIE LINKE wird begehrt, dass wir über die Wahlvorschläge der Fraktionen getrennt abstimmen. Ich rufe die Namen einzeln auf, und wir stimmen dann über jeden einzeln ab. Das Gesetz über die Errichtung der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt schreibt in § 8 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 und 2 der Satzung der Sächsischen Wesentlichen von Fehllieferungen verschont geblieben, die nicht der Qualität entsprochen haben. Bei anderen Ländern ist das anders gewesen. Wir sind, glaube ich, an dieser Stelle über den höchsten Berg und arbeiten an einem Konzept für die Lagerhaltung, sodass wir zum Herbstbeginn über ein so gefülltes Lager verfügen, dass wir dann anders agieren können, sollten sich die Zahlen wieder erhöhen. Aber eines, meine Damen und Herren, müssen wir immer mit in Betracht ziehen: Mit dem Ende des Sommers, mit dem Beginn der kalten, dunklen Jahreszeit wird es zu einer Zunahme von Erkrankungen kommen, wenn kein Impfstoff vorhanden ist. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Zeitdauer der Befragung der Staatsregierung ist abgelaufen. Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Bevor wir in den nächsten Tagesordnungspunkt einsteigen, möchte ich mich im Namen des gesamten Landtags recht herzlich bei den Gebärdendolmetschern bedanken. Vielen, vielen Dank für Ihre hervorragende Arbeit! (Beifall bei allen Fraktionen) Ich rufe auf stellvertretenden Mitglieder im Landesstiftung Natur und Umwelt Gesetzes über die Errichtung der Natur und Umwelt Wahlvorschlag der Fraktion CDU Wahlvorschlag der Fraktion AfD Landesstiftung Natur und Umwelt vor, dass durch den Sächsischen Landtag zwei Mitglieder und zwei stellvertretende Mitglieder für den Stiftungsrat der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt gewählt werden. Nach § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist bei Wahlen, die durch den Sächsischen Landtag vorzunehmen sind, für die Feststellung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen grundsätzlich das Höchstzahlverfahren nach d‘Hondt zugrunde zu legen. Das Vorschlagsrecht haben somit für je ein Mitglied und je einen Stellvertreter die Fraktionen von CDU und AfD. Die Wahlvorschläge liegen Ihnen in der Drucksache 7/2096 für die Fraktion der CDU und in der Drucksache 7/1918 für die Fraktion der AfD vor. Als Mitglieder im Stiftungsrat der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt werden die Abgeordneten Andreas Heinz, Mitglied des Landtags, und Thomas Brandl, Mitglied des Landtags, vorgeschlagen und als stellvertretende Mitglieder die Abgeordneten Lars Rohwer, Mitglied des Landtags, und Jörg Dornau, Mitglied des Landtages. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt; allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden. Ich frage die Fraktionen: Widerspricht eine Fraktion oder ein Abgeordneter der Abstimmung per Handzeichen? – Das sehe ich nicht. Dann können wir per Handzeichen darüber abstimmen. Es ist beantragt worden, über die Wahlvorschläge einzeln abzustimmen. Ich rufe die Kandidaten einzeln auf und beginne mit dem Wahlvorschlag der Fraktion der CDU. Wer für das Mitglied Andreas Heinz stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist Andreas Heinz als Mitglied des Stiftungsrates einstimmig gewählt worden. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall bei der CDU) Wir kommen nun zum Wahlvorschlag der AfD-Fraktion. Wer dem Mitglied Thomas Prandl die Zustimmung geben möchte, denn bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist Thomas Prandl bei einigen Gegenstimmen, einigen Enthaltungen, Tagesordnungspunkt Aktuelle Aktuelle Wo geht die Reise hin? Sachsens Antrag der Die Verteilung der Gesamtredezeit hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 19 Minuten, AfD 20 Minuten, DIE LINKE 8 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 7 Minuten, SPD 6 Minuten und die Staatsregierung 10 Minuten, wenn gewünscht. Zunächst hat die Antragstellerin das Wort. Ich übergebe an die AfD-Fraktion. Herr Kumpf, bitte schön.

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