Dr. Claudia Maicher
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Umstellung auf das Beitragsmodell im Jahr 2013 hat sich aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN grundsätzlich bewährt. Wir haben seitdem eine solidarische Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch alle Haushalte und Unternehmen, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung und der Anzahl der Geräte. Das Modell ermöglicht auf zeitgemäße Art und Weise, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen können, ihre Bürgerinnen und Bürger mit Informationen, Beratung, Bildung und Unterhaltung zu versorgen, und dies unabhängig von Entscheidungen der Politik über steuerfinanzierte Haushaltsmittel. Gleichwohl müssen nach einer solchen Umstellung immer wieder einzelne Regeln angepasst werden, damit dieses Modell langfristig funktioniert – selbstverständlich auch dann, wenn sich Ungleichbehandlungen herausstellen. Im vorliegenden Entwurf werden solche Anpassungen vorgenommen und wir BÜNDNISGRÜNEN halten sie für notwendig und angemessen. Die Befreiung von der Beitragspflicht für Nebenwohnungen in § 4 a setzt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2018 um. Damit wird nun kein privater Beitragszahler mehr doppelt belastet, wenn mehr als eine Wohnung selbst genutzt wird. § 10 a ermöglicht einen vollständig automatisierten Erlass von Bescheiden. Das ist durchaus sinnvoll, und es spart Kosten. Selbstverständlich müssen in Fällen, in denen ein Ermessensspielraum besteht, auch weiterhin Menschen entscheiden können. Der größte Diskussionspunkt – das war hier schon Thema – betrifft die Verstetigung des Meldedatenabgleichs in § 11 in Bezug auf den Datenschutz. Hier gilt es ganz klar, eine Abwägung zu machen. Einerseits erhöht der Datenabgleich die Beitragsgerechtigkeit und verhindert, dass der individuelle Rundfunkbeitrag zusätzlich ansteigt. Der Abgleich soll sicherstellen, dass sich auch künftig alle Bürgerinnen und Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen, auch wenn mit der Zeit eine ganze Reihe von Menschen ihren Wohnort wechselt. Ohne Datenabgleich verabschieden sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger – ob absichtlich oder auch nicht absichtlich – aus der Mitfinanzierung, und das wäre ungerecht. Es zeigt sich, dass der Abgleich bisher zu Mehreinnahmen geführt hat und damit Beitragszahlerinnen und Beitragszahler entlastet werden. Auf der anderen Seite steht aber ganz klar der Datenschutz. Es werden hier personenbezogene Daten von immerhin circa 73 Millionen Menschen übermittelt. Deshalb nehmen wir BÜNDNISGRÜNEN die Kritik der Datenschutzbeauftragten sehr ernst. Die Frage, die da aber steht, ist: Geht es auch auf einem anderen Weg? Die Antwort: Es gibt im Moment keine weniger beeinträchtigenden Mittel, die eine so weitreichende Beitragsgerechtigkeit ermöglichen. Zur Einführung des Rundfunkbeitrags hatte es 2013 und 2014 Abgleiche gegeben, deren Rechtmäßigkeit in mehreren Gerichtsentscheidungen bestätigt wurde, zum Beispiel vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Dieser hat geurteilt, dass die Beeinträchtigung so gering ist, dass der Gesetzgeber das Gemeinwohl höher gewichten darf. Mit der Verstetigung – und das ist uns besonders wichtig – des Meldedatenabgleichs werden jetzt endlich auch andere datenschutzrechtlich wesentlich bedenklichere Eingriffe überflüssig, zum Beispiel die Auskunftspflicht von Hauseigentümerinnen und -eigentümern oder Hausverwaltungen. Diese wird ebenso gestrichen wie der Datenankauf aus privaten Quellen. Das begrüßen wir BÜNDNISGRÜNEN ausdrücklich. Auch jetzt wird es kein automatisiertes Verfahren in dem Sinne geben, dass jede Änderung automatisch und sofort übertragen wird, sondern es gibt klare Regeln. Alle vier Jahre übermitteln die Einwohnermeldeämter Adresse, Familienstand, Geburtsdatum, Einzug in die Wohnung usw. Das passiert in automatisierter Form. Das heißt, zwei Datensätze werden dann miteinander verglichen, ohne dass Menschen im Einzelnen darauf schauen müssen. Die Anhörung von Sachverständigen im Medienausschuss hat gezeigt, dass der Rundfunkbeitragsservice dem Grundsatz der Datenminimierung so weit wie möglich nachkommt, vor allem mit den Datenlöschkonzepten. Nicht benötigte Daten von Personen, die schon angemeldet sind oder für deren Wohnung bereits durch eine andere Person der Beitrag gezahlt wird, werden unverzüglich gelöscht. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Auswirkungen auf diese beiden dargestellten Punkte – tatsächlich erreichte Beitragsgerechtigkeit und der notwendige Datenschutz – müssen aber, und das ist uns besonders wichtig, immer wieder auf den Prüfstand. In diesem Sinne und mit diesem Ziel werden wir dem Entwurf zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank, Frau Dr. Maicher. – Jetzt bitte ich für die SPD-Fraktion Dirk Panter ans Mikrofon.
