Prof. Dr. Roland Wöller
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor genau 20 Tagen sind wir zu einer historischen Sondersitzung des Sächsischen Landtags zusammengekommen. Damals haben wir Sie um Ihre Unterstützung dafür gebeten, die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Kreditaufnahme zu schaffen und ein Nachtragshaushaltsgesetz 2019/2020 auf den Weg zu bringen. Diese gravierenden Maßnahmen ergreifen wir, damit der Staat während der Corona-Pandemie handlungsfähig und leistungsfähig bleibt. Der Finanzminister, Kollege Vorjohann, den ich heute hier vertrete, hat Ihnen damals versichert, und ich kann dies heute bekräftigen, dass wir umsichtig, weitsichtig und gemäß unseren Grundsätzen der soliden Haushaltspolitik handeln. (Christian Hartmann, CDU: Auch klarsichtig!) Die Kredite nehmen wir selbstverständlich sehr verantwortungsvoll auf und in dem Bewusstsein, sie gemäß unserer Sächsischen Verfassung zu tilgen. Durch die Errichtung eines Sondervermögens können wir die großen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie bewältigen und gleichzeitig weiter in die Zukunft des Freistaats Sachsen investieren. Konkret bedeutet das, dass wir aus dem Sondervermögen insbesondere mithilfe der vorgesehenen Kreditermächtigung die Pandemie-bedingten Mehrausgaben abdecken und absehbare Steuerausfälle im Haushalt bis zu einer bestimmten Höhe kompensieren können. So soll auch, und das ist besonders wichtig, der normale Betrieb im Kernhaushalt – dazu gehören wirtschaftliche, soziale und kulturelle Ausgaben – möglichst wenig beeinträchtigt werden. Es soll eben nicht pauschal gegen die Krise angespart werden, wie es Kollege von Breitenbuch schon richtigerweise ausgeführt hat. Das wollen wir auf jeden Fall verhindern. Eine nachhaltige Schwächung der gesamten Infrastruktur und des Angebots an öffentlichen Leistungen gilt es tunlichst zu vermeiden, genauso wie ein Autofahrer bei stotterndem Motor nicht noch auf die Bremse tritt. (Sebastian Wippel, AfD: Aber er schaltet einen Gang runter!) Gleichwohl werden wir die Prioritäten klug und, ja, auch durchaus neu setzen müssen. Unsere solide und nachhaltige sächsische Finanzpolitik ist geprägt durch verantwortliches und vorausschauendes Handeln. Das möchte ich Ihnen gern an konkreten aktuellen Beispielen verdeutlichen. In unserem Kernhaushalt wurde bereits ein sehr wesentlicher Beitrag dafür geleistet, die erforderliche Kreditermächtigung zu beschränken. Wir nutzen nicht benötigte Rücklagen des Jahres 2019 in Höhe von 650 Millionen Euro. Die globale Minderausgabe in Höhe von 265 Millionen Euro bei den Personalausgaben nutzen wir zur Kompensation von Steuerausfällen, die wir als Ergebnis der Steuerschätzung von Oktober 2019 für dieses Jahr erwarten. Erstmals seit 15 Jahren verzichten wir in diesem Jahr auf die ursprünglich vorgesehene Nettotilgung in Höhe von 75 Millionen Euro. Darüber hinaus wird ein zum Ende des Haushaltsjahres möglicher Überschuss des Kernhaushaltes in diesem Jahr die Erstattung des Sondervermögens zum Ausgleich von Steuerausfällen verringern und damit auch die im Sondervermögen vorgesehene Kreditermächtigung. Durch diesen Automatismus sind weitergehende Berichtspflichten unnötig; denn unserer Auffassung nach beginnt Generationengerechtigkeit eben nicht erst bei der Schuldentilgung, sondern schon beim sehr verantwortungsvollen Umgang mit der Kreditermächtigung. Die Tilgungsregelung des Artikels 95 Abs. 6 der Sächsischen Landesverfassung sieht eine Tilgung der Kredite spätestens innerhalb von acht Jahren vor. Sie ist nach wie vor geltende Rechtslage. Nun zu Ihren Ausführungen und der antragstellenden Fraktion der AfD, Herr Barth. Sie haben hier vom Rednerpult aus eine Aura des Allwissens verbreitet. Der ehemalige US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld hat im Jahr 2002 gesagt: Es gibt Dinge, die wir wissen, und es gibt Dinge, die wir nicht wissen. Dann gibt es Dinge, von denen wir nicht wissen, dass wir sie nicht wissen. Genau dieses Wissen über das Nichtwissen ist es, was uns eigentlich auch demütig machen sollte, und zwar nicht nur die Regierung, sondern auch die Opposition. (Beifall bei der CDU und der Abg. Dirk Panter, SPD, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Eine Pandemie von solch globalem Ausmaß ist ein Ereignis, wie es nicht jeden Tag über uns hereinbricht. Bei der Bewältigung der Krise sind wir alle angespannt, und die Krise ist noch nicht zu Ende. Wir sind erst am Beginn der Krise, die wir jetzt steuern. Wir wissen weder, welche Ausmaße sie noch annehmen wird, noch wissen wir, wann sie enden wird. Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, ist es wichtig, Demut zu bewahren, auf Sicht zu steuern und besonnen zu sein. Herr Barth, Sie haben wieder einmal unter Beweis gestellt, dass die Anzahl derer, die in der Krise hinterher alles besser gewusst haben, natürlich auch in dieser Krise wächst. Damit müssen wir aber leben. Zurück zur Tilgungsregelung: Dass gegenwärtig in diesem Punkt über Änderungen der Sächsischen Verfassung nachgedacht wird und diese bis Ende 2021 in Aussicht genommen werden, nehmen wir als Staatsregierung sehr wohl wahr. Wir halten auch die Diskussion hierüber für erforderlich. Wir müssen dabei bedenken, dass sowohl die jetzige Generation als auch die künftige auf einen leistungsfähigen Freistaat mit einer starken wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Basis angewiesen sind. Wir brauchen verantwortungsvolle Tilgungsregelungen. Es geht darum, in einem zeitlich überschaubaren Rahmen zurückzuzahlen und durch eine Minimierung der Schuldenlast die staatliche Handlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich wiederhole es gern: Verantwortliches und vorausschauendes Handeln sind für die Staatsregierung gelebter Grundsatz und das Markenzeichen einer soliden und nachhaltigen Finanzpolitik. Das heißt immer auch, im Haushalt Prioritäten zu setzen. Das tun wir. Allerdings brauchen wir dafür keinen Antrag der AfD-Fraktion. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und der Abg. Dirk Panter, SPD, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Beifall bei der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Staatsminister Prof. Wöller. Wir kommen jetzt zügig zum Schlusswort der AfD-Fraktion. Herr Barth, bitte.
