Kathleen Kuhfuß
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin etwas geneigt, das KJHG zu erklären. Das ist das Kinderund Jugendhilfegesetz des SGB VIII. Wir haben in Deutschland eine Reihe von Bundesgesetzgebungen, von SGB I bis SGB XII. Das SGB VIII ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz. Dort wird die Jugendhilfe beschrieben, zu denen die Kindertagesstätten gehören. Deswegen möchte ich die Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion etwas in Schutz nehmen. Sie haben sehr wohl an die Kitas gedacht, sie haben sie nur gesetzlich gut einsortiert. In der Sache sind wir der Ansicht der Linksfraktion sehr nahe, nur in der Methode nicht. Sympathisch am Antrag der LINKEN ist natürlich, dass die Aufmerksamkeit auf die Kinder- und Jugendhilfe gelenkt wird. Nach sieben Wochen Ausnahmesituation bin ich schon froh, dass wir nicht nur über Tourismus, Baumärkte und Friseure reden, sondern eben auch über die Frage, wie wir unsere Kinder und Jugendlichen gut durch die Krise, aber auch gut nach der Krise begleiten können. Meine Sorge ist nach wie vor – das habe ich schon im Ausschuss gesagt, das habe ich auch heute wieder gesagt –, ob wir im Bereich des Kinderschutzes auf örtlicher Ebene wirklich alles tun, was wir präventiv momentan wirklich tun können, ob wir alles in unserer Macht Stehende tun, um häusliche Gewalt zu verhindern. Ich hoffe sehr, dass sich nach der Zeit der Einschränkungen, wenn Kinder und Jugendliche wieder Kita und Schule besuchen können, herausstellt, dass ich mit meiner Sorge Unrecht hatte. Nun aber zum Antrag zurück: Was mich an dem Antrag der Linksfraktion irritiert, ist zweierlei: Das Erste ist der Ansatz, dass das Verteilen von Geld mit der Gießkanne vor Ort für Handlungssicherheit sorgen soll. Zweitens der unreflektierte, recht naive Blick auf die Möglichkeiten und Pflichten von Trägern der sozialen Arbeit als Arbeitgeber. Der landesweite Gießkannen-Ansatz lässt aus meiner Sicht völlig außer Acht, dass wir auf Landesebene leider nicht durchdeklinieren können, wie Kommunen mit ihren Leistungsträgern umgehen. Wir haben einige Steuerungsmöglichkeiten, um Standards zu definieren, und wir müssen ganz genau schauen, ob und welche Gebietskörperschaften das Versprechen einlösen und unter anderem die Jugendpauschale für eine stabile Jugendhilfelandschaft vor Ort einsetzen. Dass wir uns im Bereich des Landesjugendhilfeausschusses darüber schon Gedanken gemacht haben, hat mein Vorredner Herr Dierks schon untermalt. Ein „Wir fördern alles und jeden“ greift für mich viel zu kurz und benachteiligt insbesondere diejenigen, die sich gerade extrem engagieren und die vielleicht etwas mehr Geld benötigen als normal. Sie geben eine scheinbare Sicherheit, die sich in nächster Zeit wirklich auf Veränderungen einstellen müssen, zum Beispiel die Jugendübernachtungshäuser. Der zweite Aspekt, der in mehreren Punkten des Maßnahmenkatalogs aufgegriffen wird, ist die Souveränität von Trägern als Arbeitgeber. Der Antrag suggeriert: Wir können diktieren, was Träger als Arbeitgeber tun und was sie nicht tun. Freie Träger sind aber Dienstleister und keine staatseigenen Betriebe. Es ist schlicht nicht möglich, Gehaltskürzungen und Kündigungen zu verbieten, auch wenn ich das persönlich vielleicht gerne täte, oder die Gestaltung von Jahresurlaub und Arbeitszeiten zu bestimmen. Hier ist klar und deutlich an die Eigenverantwortung der Träger zu appellieren, nicht nur betriebswirtschaftlich, sondern auch an ihre Angestellten zu denken. Politik kann und muss Bedingungen zur Verfügung stellen, unter denen Leistungen fair erbracht werden können. Das ist in den letzten Wochen mit Hochdruck erarbeitet worden. Zur Ehrlichkeit in dieser Branche gehört aber eben auch – das vielleicht auch in Richtung der Linksfraktion –, dass es uns bisher nicht gelungen ist, eine hohe Tarifbindung der sozialen Arbeit zu erlangen, und dass es bisher auch nicht gelungen ist, diese Tarifbindung auch in Zeiten des Fachkräftemangels bei den Trägern so zu verorten, dass die tarifgebundenen Unternehmen heute, zum Beispiel auch in der Diskussion um Kurzarbeit, ähnlich gut gestellt sein können wie der öffentliche Dienst. Beispielhaft möchte ich noch drei Unterstützungsmöglichkeiten nennen, die wir bis zum heutigen Tag allein für die sächsische Trägerlandschaft zur Verfügung stellen: erstens das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz, welches darauf abzielt, die soziale Infrastruktur zu erhalten, unter der Bedingung, dass Fachkräfte auch in anderen sozialen Bereichen eingesetzt werden können. Hiermit wird den sozialen Trägern und damit natürlich auch den Mitarbeiterinnen, die akut in ihrer Existenz bedroht sind, Hilfe angeboten. Zweitens: Der Freistaat Sachsen hat letzte Woche einen Schutzschirm gespannt für Vereine und Institutionen mit einem Gesamtvolumen von 55 Millionen Euro. Damit sollen Vereinen und Privatpersonen unter die Arme gegriffen werden, die vom Bundes-, Landes- und kommunalen Hilfsprogramm bisher nicht profitieren, zum Beispiel die Kinder- und Jugendübernachtungsstätten oder die Familienbildungsstätten. Drittens: Das zuständige Ministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt setzt die Förderung über alle Förderrichtlinien unverändert fort. Damit zeigen das SMS, das Landesjugendamt, das SMF, die SAB und der KSV eine vorher nie erwartete Flexibilität und übernehmen Verantwortung für die Stabilisierung der Sozialwirtschaft. Hier wurde wirklich jeder Ermessensspielraum genutzt, und ich bin mir an dieser Stelle nicht sicher, ob ich den Kolleginnen und Kollegen der rechten Fraktion nochmals erklären muss, was die drei Buchstaben jeweils bedeuten; aber das werde ich jetzt auslassen. Im nächsten Schritt ist mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag und dem Landkreistag zu beraten, wie die Kommunen unterstützt werden können, die die Finanzierung hierfür nicht aufbringen können. Einen Blankoscheck können und wollen wir als Freistaat nicht ausstellen, wie in Punkt 8 des Antrages gefordert. Ja, wir brauchen eine starke Jugendhilfe und einen funktionierenden Kinderschutz. Die Staatsregierung hat dazu, wie eben ausgeführt, gezielte Unterstützungsangebote auf den Weg gebracht. Wenn ich aber den Antrag lese, entsteht der Eindruck, die Jugendhilfelandschaft sei völlig am Ende. Diesen Eindruck teile ich nicht. Ich erlebe starke, innovative und gut organisierte Träger, die seit dem ersten Tag ihren Beitrag zur Krisenbewältigung leisten, die sehr geduldig die Beschränkungen aushalten und die bereits Ideen und Konzepte für offene Kinder- und Jugendarbeit, Ferienlager und Ähnliches trotz Pandemie entwickeln. Unsere Fraktion lehnt den Antrag ab, bleibt aber natürlich offen für eine gemeinsame Suche nach gezielten Lösungen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Kuhfuß von der Faktion BÜNDNISGRÜNE. Nun die Fraktion SPD; Herr Homann, bitte schön.
