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Antje Feiks

Die Linke 29.04.2020 Sitzungen 7/9

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dass bereits in der Anhörung und im Ausschuss deutlich geworden ist, dass wir uns mit den Änderungen des Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrages an einigen Stellen schwertun. Die Befreiung von Nebenwohnungen von der Beitragspflicht ist längst überfällig. Der stimmen wir logischerweise zu. Es handelt sich dabei um die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Das Thema ist schon ewig in der medienpolitischen Debatte. Vor zehn Jahren bereits hatte der Verfassungsrichter Paul Kirchhof in einem Gutachten für ARD, ZDF und Deutschlandradio darauf hingewiesen. Kirchhof forderte auch die Werbe- und Sponsoringfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die Übernahme der Kosten für die Beitragsbefreiungen durch die Versicherungsträger und ein von Einschaltquoten unabhängiges Programm zu machen. Wäre es an der Stelle nicht konsequent gewesen, diese Punkte mit umzusetzen? Dann müsste nicht immer das Bundesverfassungsgericht Grundsatzentscheidungen in der Medienpolitik treffen, zumal uns demnächst die Debatte um den Rundfunkbeitrag wieder ereilen wird und wir generell über die Medienordnung reden müssen. Dem Verbot des Ankaufs von Adressdaten privater Personen durch die Rundfunkanstalten ist aus unserer Sicht unbedingt zuzustimmen. Es wäre abenteuerlich, wenn die Anstalten das dürften. Jetzt kommt unser großes Aber: Wir werden dem nun implementierten, alle vier Jahre stattfindenden bundesweiten Meldedatenabgleich nicht zustimmen. Damit sagen wir nicht, dass es solche Abgleiche nicht geben sollte. Aber diese in Gesetz zu gießen und damit den Parlamenten und den Menschen die Möglichkeit zu nehmen, darüber zu diskutieren, halten wir für falsch. In der Zielstellung zum Staatsvertrag heißt es: „Der 2018 durchgeführte Meldedatenabgleich wurde, wie im Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgesehen, evaluiert. Das Ergebnis hat gezeigt, dass die regelmäßige Übermittlung der Meldedaten, insbesondere bei Umzügen und Todesfällen, allein nicht ausreichend ist, um den Datenbestand der Rundfunkanstalten dauerhaft aktuell zu halten und somit den Zielen Beitragsgerechtigkeit und Vermeidung eines Erhebungsund Vollzugsdefizits gerecht zu werden.“ Wie hoch allerdings dieses Erhebungs- und Vollzugsdefizit ist, wird dort nicht dargestellt. Wenngleich wir in der Anhörung etwas zu den Defiziten gehört haben, wird in der Zielstellung vielleicht bewusst nicht angegeben, welche Mehreinnahmen so generiert werden. Das Gebührenaufkommen lag laut GEZ-Geschäftsbericht im Jahr 2009 bei 7,6 Milliarden Euro. Das waren circa 340 Millionen Euro mehr als im Jahr 2008. Die Einnahmen durch die Rundfunkgebühr stiegen von 5,8 Millionen Euro im Jahr 1999 auf 7,6 Milliarden Euro im Jahr 2009. Die Bevölkerungshaushaltsdichte, also der Anteil der privaten GEZ-Teilnehmer in den Haushalten, lag nach Angabe des Bundesamtes für Bauordnung und Raumwesen im Dezember 2008 bei 95,81 % für Hörfunkgeräte und für Fernsehgeräte bei 94,14 %. Dabei ist zu berücksichtigen, dass circa eine Million Haushalte keine Empfangsgeräte haben. Das ist eine Beitragstreue und eine Beitragsehrlichkeit, die unseres Erachtens enorm hoch ist. Dass diejenigen, die keinen Rundfunk nutzen, Rundfunkbeitrag bezahlen müssen, widerspricht dem Kriterium der Beitragsgerechtigkeit. Die Frage ist, ob das Mittel des bundesweiten Meldedatenabgleichs nicht nur geeignet – das ist es zweifelsohne –, sondern auch angemessen ist. Dies wurde insbesondere mit der Einführung des neuen Rundfunkbeitrages diskutiert. Es gab damals den Vorwurf, dass eine Supermeldebehörde geschaffen wird. Mit dem automatisierten Datenabgleich, der jetzt eingeführt wird, wird zeitgleich den Sendern die Aufgabe abgenommen, durch ihr Agieren, durch ihr Programm dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger den Rundfunkbeitrag akzeptieren und freiwillig bezahlen. Nach der Durchführung von zwei Meldedatenabgleichen gibt es wirklich keinen Grund, diesen auf Dauer im Staatsvertrag festzuschreiben. Eine solch massive Datenabfrage muss immer wieder neu diskutiert und politisch beschlossen werden, denn es geht schließlich um die Daten der Menschen in der gesamten Bundesrepublik. Wir schließen uns an der Stelle der Position des Sächsischen Datenschutzbeauftragten an und folgen explizit nicht den Positionen der Datenschutzbeauftragten, die in der Anhörung gesessen haben, die von den Sendeanstalten kamen. Da wir diesen Punkt des Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrages, der uns sehr einschneidend erscheint, ablehnen und diesen Eingriff in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger als nicht angemessen bewerten, werden wir uns bei der Abstimmung enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Ich bitte für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Frau Dr. Maicher ans Mikrofon.

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