Georg-Ludwig von Breitenbuch
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Erst drei Wochen ist es her, dass wir am Gründonnerstag da drüben im Kongresszentrum eine außergewöhnliche Notsituation festgestellt haben. Mit dem Nachtragshaushaltsgesetz haben wir der Staatsregierung eine Kreditermächtigung in Höhe von mehr als 6 Milliarden Euro in die Hand gegeben, um uns schnell und energisch der Bewältigung der Corona-Krise stellen zu können. Auch wenn wir vieles von dem, was uns an Kosten oder Steuermindereinnahmen ereilen wird, zum heutigen Tag nicht absehen können, zeigt der Blick auf die nackten Zahlen weltweit, wie schwerwiegend und historisch diese Krise ist. Auch Deutschland ist hart getroffen. Im Inland brechen Produktionen und Binnennachfrage weg. Im Ausland sind Lieferketten zu uns unterbrochen. Unsere Exportmöglichkeiten sind eingeschränkt. Dies zeigt, wie groß die Erfordernisse sind, den sächsischen Unternehmen, der Wirtschaft unter die Arme zu greifen und natürlich über die Sofortprogramme in Krankenhäusern mit Schutzausrüstung etc. zu helfen. Dass wir bisher mit einem blauen Auge durch diese Krise gekommen sind, zumindest gesundheitlich, ist auch dem entschiedenen Handeln dieser Regierung zu verdanken. Darauf können wir durchaus stolz sein. Sehr geehrte Damen und Herren! Die am Gründonnerstag getroffene Entscheidung war sehr weitreichend, politisch, ökonomisch und verfassungsrechtlich. Deshalb war es uns wichtig, dass solch schwerwiegende Entscheidungen mit der Legitimation durch das Hohe Haus, den Landtag, getroffen werden. Vergangene Woche hatten wir die erste Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses nach dieser denkwürdigen Sitzung, um Einwilligungen in kreditfinanzierte Ausgaben der Staatsregierung zu geben. Jeder, der an der Sitzung teilgenommen hat, konnte sehen, dass wir unserer Rolle als Parlament verantwortungsvoll nachgekommen sind. Wir, also alle Fraktionen, stehen ebenso wie die Staatsregierung in der Pflicht, diese Krise zu meistern, in der Koalition wie auch in der Opposition. Wir haben mit den Beschlüssen des Haushalts- und Finanzausschusses zum heutigen Zeitpunkt bereits 1,9 Milliarden Euro gebunden bzw. vorgelegt. Uns nützt natürlich auch, dass wir in der Vergangenheit nach dem Motto gearbeitet haben: Spare in der Zeit, dann hast du in der Not. Insbesondere sehen wir uns an dieser Stelle in der Pflicht, unseren sächsischen Kommunen, auf die Sie, Herr Barth, auch eingegangen sind, Unterstützung zu leisten. Das ist überhaupt keine Frage. Von unserer Seite aus sind hier vier Dinge zu tun. Erstens. Die finanziellen Hilfen müssen eine Mischung aus Zuschüssen und Darlehen sein, um diejenigen zielgerichtet zu erreichen, die in Not sind oder drohen, in Not zu geraten. Hierzu sind wir bereit. Ich sagte schon, dass 600 Millionen Euro für die Unterstützung der sächsischen Kommunen zur Verfügung stehen. Uns ist bewusst, dass der beste Kredit der ist, den man nicht braucht. Auch vor diesem Hintergrund muss die Unterstützung des Freistaates eine gute Mischung aus verlorenen Zuschüssen und Mitteln sein, die mit den Zuweisungen der kommenden Jahre verrechnet werden können. Man bleibt miteinander im Boot und muss sehen, wie die Entwicklung im Nachgang zu bewerten ist. Zuschüsse, um schnell Maßnahmen zu ergreifen, aber auch Darlehen des Freistaates für die mittelfristige Sicherung der Handlungsfähigkeit sind zwei Bausteine dieser Hilfe für die Kommunen. Zweitens. Wir müssen feststellen, dass die aufsichtsrechtlichen Vorgaben für die Kommunen sehr streng sind, um eigene Kassenkredite aufzunehmen. Hier werden wir gemeinsam mit den Kommunen und der Staatsregierung Möglichkeiten finden, um zeitlich begrenzt die Vorsorge mit eigenen Kassenkrediten zu erleichtern. Drittens. Weil wir wissen, dass die Kommunen etwas mehr Zeit benötigen, um nach einem solchen Einbruch, wie wir ihn aktuell erleben, wieder auf die Beine zu kommen, werden wir ihnen die Verlässlichkeit geben müssen, die sie benötigen. Das heißt, die kommunale Ebene wird selbstverständlich über das FAG für die Jahre 2021 und 2022 von den 4 Milliarden Euro profitieren, die wir dafür vorgesehen haben und mit denen wir die Steuermindereinnahmen des Freistaates insgesamt ausgleichen wollen. Viertens, ein weiterer Aspekt, der mir bei aller Diskussion im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Krise zu kurz kommt: In dieser Krise steckt auch die Chance, Verwaltungsvereinfachungen auf den Weg zu bringen, Prozesse zu überdenken und zu straffen, Standards auch in diesem Lande wieder mal abzusenken. Das gilt für die Staatsverwaltung ebenso wie für die kommunalen Verwaltungen. Das ist eine Aufgabe, die wir gemeinsam angehen müssen: Politik, Kommunen und Verwaltungen. Ich freue mich auf eine spannende Diskussion mit uns allen und sehe dabei die CDU besonders in der Verantwortung. Herr Barth, ich komme konkret zu Ihrem Antrag. Wir haben den Nachtragshaushalt und das Corona-Bewältigungsfondsgesetz nicht nur zur zweckgebundenen Finanzierung der Bekämpfung des Virus auf den Weg gebracht, sondern auch um drohende Steuermindereinnahmen zu kompensieren; ein Schicksal, das uns in den kommenden beiden Jahren noch ereilen kann. In einer solchen Situation, in der die Krise noch nicht überwunden ist, in der auch nicht absehbar ist, was an Kosten oder Steuermindereinnahmen noch auf uns zukommt, soll der Landtag feststellen, dass im aktuellen Haushaltsjahr Einsparungen vorgenommen werden sollen. Dass auch die CDU-geführte Staatsregierung wie jedes Unternehmen und jeder betroffene Haushalt in dieser Situation in diesem Lande – das will ich hier deutlich sagen – Einsparungen vornehmen muss, steht außer Frage und ist meines Erachtens selbstverständlich. Als regierungstragende Fraktion werden wir genau hinschauen, wie verantwortungsvoll die Staatsregierung besonders jetzt mit den Mitteln der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler umgeht. Ich komme zu einem weiteren Anliegen Ihres Antrags. Der Landtag solle feststellen, dass die Tilgungsregelung des Artikels 95 Abs. 6 Satz 3 eingehalten wird. Sehr geehrter Herr Barth, ich kann Ihnen versichern: Diese Staatsregierung – geführt von Ministerpräsident Kretschmer – ist verfassungstreu. Genau wie die Staatsregierung werden auch wir uns an die Sächsische Verfassung halten. Deshalb wurde mit den Beschlüssen zum Nachtragshaushalt von vor drei Wochen immer auf die Tilgungsfrist von acht Jahren abgestellt. Dies mit einem Feststellungsbeschluss heute zu untermauern ist entbehrlich. Aber eines ist natürlich klar – das bringt eine verantwortungsvolle Haushalts- und Finanzpolitik auch mit sich: Wir müssen uns Mitte/Ende kommenden Jahres – wir werden sehen, wie sich das Ganze entwickelt – die Dinge anschauen, in welcher Höhe wir Steuermindereinnahmen ausgleichen und welche Belastungen wir mit kreditfinanzierten Ausgaben überhaupt schultern können. Erst dann können wir frei von Unschärfen beurteilen, wie der Tilgungsplan für alle verkraftbar gestaltet werden kann. Man kann das Land nicht kaputtsparen, wenn man merkt, dass man es innerhalb kurzer Zeit nicht schafft. Es gibt viele Unternehmen, die sich mit zu kurzen Kreditfristen selbst gefesselt und teilweise an den Rand des Untergangs gebracht haben. Deswegen ist es manchmal klug, bei langfristigen Entscheidungen auch langfristig zu finanzieren: BWL, erstes Semester! (Heiterkeit der Abg. Ines Springer, CDU) Sehr geehrte Damen und Herren! In einem weiteren Schritt soll die Staatsregierung jetzt einen Bericht erarbeiten, in dem dargestellt werden soll, wo eingespart werden kann und welche Rücklagen vor Inanspruchnahme der Kreditaufnahme genutzt werden sollen. Auch wenn ich mich wiederhole: Ich halte es für unangebracht, dieses Signal heute mit einem Landtagsbeschluss zu senden. Jetzt gilt es, sich der Krise entschieden und konsequent entgegenzustellen. Wir müssen den Unternehmen, den Sportvereinen oder Musikschulen, die dringend Unterstützung benötigen, unter die Arme greifen. Gleichzeitig dürfen wir aber auch die Notwendigkeiten der medizinischen Versorgung nicht aus dem Blick verlieren. Auch wenn wir schon sehr weit gekommen sind und erste Lockerungen vornehmen können, sollten wir erst dann, wenn die Krise vollends überwunden ist, gemeinsam mit der Staatsregierung schauen, wie wir mit der drohenden Steuermindereinnahme, die zweifellos kommen wird, sowohl beim Freistaat wie auch bei den Kommunen, umgehen werden. Ich denke, niemand in diesem Saal glaubt daran, dass wir ohne Einsparungen und ohne Umdenken durch diese Krise kommen werden. Natürlich wird die Staatsregierung nicht umhinkommen, ihre eigenen Ausgabenpläne zu überdenken. Wo jedoch die richtigen Stellen sind, Mittel einzusparen, muss sehr genau geprüft werden. Dafür braucht es etwas Zeit. Vor diesem Hintergrund werden wir Ihren Antrag ablehnen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. – Als Nächster spricht Herr Brünler für die Fraktion DIE LINKE; bitte sehr.
