Nico Brünler
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Titel des Antrags las, dachte ich, dass Sie mit konkreten Vorschlägen aufwarten, wo denn gespart werden soll oder auf welche Reserven Sie zurückgreifen wollen; denn dann könnte man sich tatsächlich darüber unterhalten, könnte abwägen, welche Handlungsalternativen weniger Risiken bergen oder wo welche Chancen liegen. Das Problem ist nur: Sie unterbreiten weder einen konkreten Handlungs- oder Regelungsvorschlag noch fordern Sie die Staatsregierung auf, sich einem bestimmten Problem zu widmen oder eine Aktivität zu entfalten. Nichts von dem, was Sie, Herr Kollege Barth, an Projekten beschrieben haben, steht in Ihrem Antrag. Oder Sie haben schlichtweg vergessen, die dritte Seite anzuheften. Ich meine, das kann ja mal passieren. Kollege von Breitenbuch hat konsequenterweise in weiten Teilen gar nicht über Ihren Antrag gesprochen, sondern über die Vorhaben der Koalition – wahrscheinlich deshalb, weil es dazu mehr zu berichten gibt. Aber zurück zu Ihrem Antrag. Sie begehren zunächst zwei Feststellungen durch den Landtag, zu denen ich zum Schluss noch komme, und anschließend den Wunsch an den Finanzminister, er möge einmal berichten, was er im jetzigen Haushalt so tue, wo man zu viel geplant habe und welche Rücklagen vorhanden seien. Das sind sicherlich Punkte, über die man sich im Zuge des Haushaltsverfahrens unterhalten muss. Aber dazu braucht es den Antrag nicht. Kopieren Sie den letzten Teil heraus und stellen Sie eine Kleine Anfrage. Dazu könnten Sie sich sogar zusätzlich eine fünfte Frage ausdenken; vorausgesetzt, es macht Ihnen nicht zu viel Mühe. Oder Sie fragen einfach im Haushalts- und Finanzausschuss einmal nach. Aber das ist insofern ein heikles Thema für Sie, da Sie bei den letzten Beratungen zum Corona-Hilfspaket nicht wirklich durch Einsparvorschläge oder kritische Anmerkungen aufgefallen sind. (André Barth, AfD: Oh ja!) Dort, wo letzte Woche ein sparsamerer Umgang mit Hilfsmitteln beschlossen wurde, kamen diese Initiativen nicht von Ihnen. Aufgewacht sind Sie erst bei einem eher kleinen Programm zur Kulturförderung. Es ging vom Wert her um drei Promille der im Raum stehenden 6 Milliarden Euro, die Sie grundsätzlich einsparen wollten, und zwar nicht deshalb, weil Sie eine bessere Idee hatten, sondern deswegen, weil Sie mit Kultur nichts anfangen können. Das sei – so Ihr Vertreter im Ausschuss – einfach Verschwendung von Steuermitteln. Das lässt zwar erahnen, wo Sie Einsparpotenziale sehen; aber warum schreiben Sie es dann nicht so deutlich auf? Dann könnte man hierüber debattieren. Was bleibt, sind zwei Feststellungen, die Sie treffen wollen. Die erste Feststellung ist einfach absurd. Sie begehren de facto, dass der Landtag feststellen soll, dass der ebenfalls vom Landtag beschlossene aktuelle Doppelhaushalt nur noch halb gelten solle. Was noch gilt und was nicht, wollen Sie offenlassen. Wo wollen Sie denn eigentlich hin? Wenn Sie umschichten wollen, dann müssen Sie einen Nachtragshaushalt verlangen. Ich weiß nicht, ob Ihnen aufgefallen ist, dass wir das vor knapp drei Wochen im Kongresszentrum getan haben. Wenn die Form des Nachtragshaushalts Ihnen nicht gefallen hat, dann hätten Sie Änderungsanträge stellen können und müssen. Das ist nicht geschehen. Wenn Sie jedoch wollen, dass der Finanzminister eine Ausgabensperre verhängt, dann sollten Sie das doch einfach fordern. Dann könnte man auch darüber diskutieren. Aber das machen Sie ja auch nicht. Wie gesagt: Die erste Feststellung ist absurd und substanzlos. Es bleibt der zweite Punkt. Hier wollen Sie feststellen lassen, dass es dem Wohle des Freistaates dient, wenn Kredite, unabhängig von der Kredithöhe und unabhängig von der Tragfähigkeit des Landeshaushaltes, in acht Jahren zurückzuzahlen sind. Selbst der Rechnungshof, der immer zur Haushaltsdisziplin mahnt, hat festgestellt, dass diese starre Frist keineswegs dem Wohle zukünftiger Generationen dient; profitieren diese doch am ehesten von einer funktionierenden Gemeinschaft. Wohlgemerkt, es gibt niemanden, der ein zeitlich untersetztes Konzept infrage stellt. Es geht um die von Ihnen zum Fetisch erhobene starre Frist – koste es, was es wolle. Wer das allen Ernstes feststellen lassen will, der hat damit implizit auch gleich seine eigene volkswirtschaftliche Ahnungslosigkeit und Impotenz festgestellt. Richtig wäre vielmehr das Begehren einer Verfassungsänderung. Aber das wollen Sie ausdrücklich nicht. Darum steht Ihre Aussage, Herr Barth, bei zukünftigen Haushalten, Schmerzen verhindern zu wollen, im direkten Gegensatz zu dem, was Sie hier aufgeschrieben haben. Kurzum: Ihr Antrag begehrt, dass der Landtag in zwei Punkten – bei denen sie inhaltlich definitiv danebenliegen – feststellen möge, dass die AfD recht habe. Da diese Feststellung gelogen wäre und ich gerade meiner Tochter beibringe, dass man nicht lügt, müssen wir konsequenterweise ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Ich bitte jetzt für die BÜNDNISGRÜNEN Herrn Lippmann nach vorn.
