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Rico Gebhardt

Die Linke 29.04.2020 Sitzungen 7/9

Lassen Sie mich eines vorweg bemerken, was ich bereits im Geschäftsordnungs- und Immunitätsausschuss nicht ohne Grund angemerkt hatte: Die Koalitionsfraktionen hätten gut daran getan, dem Landtag nicht nur einen Antrag vorzulegen, sondern auch eine Begründung, die das Anliegen, die Dimension, die Rechtfertigung und nachvollziehbare Gründe für eine solche mit Blick auf das Immunitätsrecht weitreichende Entscheidung ausführlich darstellt. Damit wären uns so manche heute geführten Debatten und untaugliche Verschlimmbesserungsversuche von der rechten Seite des Parlaments erspart geblieben und die nötige Transparenz für die interessierte Öffentlichkeit wie auch Genehmigung hineinschreiben, es gilt unverbrüchlich das Zeugnisverweigerungsrecht des Abgeordneten, wie es in der Verfassung manifestiert ist. Es steht in der Strafprozessordnung, wie mit Zeugnisverweigerungsrecht und Berufsgeheimnisträgern im Strafverfahren umzugehen ist, übrigens auch in der RiStBV und vielen anderen wichtigen Hinweisen, weshalb in diesen Fällen immer der Landtagspräsident kontaktiert wird. So zu tun, als wäre dies der Freibrief, dass morgen der Innenminister mit einer Armada von Polizisten beginnen würde, vertrauliche Unterlagen von Abgeordneten zu konfiszieren, das ist an Absurdität nicht zu überbieten, und da malen Sie ein Schreckgespenst an die Wand, mit dem Sie dieses Parlament, dieses Hohe Haus in seiner Bedeutung als erste Gewalt dieses Staates kleiner machen, als es eines Abgeordneten würdig ist. Schon allein deshalb ist dieser sonst falsche fachliche Antrag abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der Staatsregierung)

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