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Andreas Nowak

CDU 29.04.2020 Sitzungen 7/9

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist der Einstieg in vielfältige medienpolitische Debatten in dieser Legislaturperiode. Heute geht es erst einmal nur um Während Ihre Partei nicht in der Lage war, für dieses Land ausreichend medizinische Vorsorge zu treffen, haben meine Leute Masken genäht und sächsische Pflegedienste mit Masken versorgt. (Zurufe von der SPD und der CDU) Bitte, schauen Sie erst einmal in den Spiegel, bevor Sie anderen Menschen solche Vorwürfe machen. (Beifall bei der AfD) Und noch etwas: Das, was Sie hier machen, ist dasselbe wie das, was Ihre Bundeskanzlerin macht. Sie möchten keine „Öffnungs-Diskussions-Orgien“; aber andere Bundesländer und andere Staaten sind weiter als wir; sie öffnen bereits Geschäfte. Sie selbst wollen Möbelmärkte öffnen, Sie öffnen die Gartencenter. Sie wollen aber nicht die Gaststätten, nicht die Hotels öffnen. Es ist eben nicht plausibel, wo dort der große hygienische Unterschied sein soll. Genau diese Diskussion führen wir hier. Denn es sind Zehntausende sächsische Unternehmen, denen Ihre Hilfsangebote im Tourismusbereich im Moment gar nichts helfen. Also, bitte sparen Sie sich Ihre künstliche Empörung und gehen Sie in eine sachliche Debatte über das, was in anderen Ländern möglich ist. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Urban mit einer Kurzintervention. Frau Staatsministerin, möchten Sie antworten? – Das ist nicht der Fall. Damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die Aktuelle Debatte abgeschlossen. Tagesordnungspunkt 4 ist beendet, und wir kommen nun zu des Entwurfs Rundfunkänderungsstaatsvertrag der Staatsregierung des Ausschusses für Medien, Kultur und Tourismus eher technische Fragen. Es geht um mehr Beitragsgerechtigkeit und Einfachheit, aber auch um Entlastung für den Bürger. Zur Frage der Beitragsgerechtigkeit: Mit der Umstellung der GEZ-Gebühr auf einen wohnungsbezogenen Rundfunkbeitrag änderte sich auch das Erhebungsmodell. Aus der Gebühreneinzugszentrale wurde ja der Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, und mit den 2013 veränderten Rahmenbedingungen wurde zum ersten Mal auch ein Meldedatenabgleich möglich. Dieser wurde seitdem zweimal durchgeführt und entsprechend evaluiert. Es hat sich gezeigt, dass dadurch tatsächlich mehr Beitragsgerechtigkeit erreicht wird. Zwar wird aktuell nur etwa ein Prozent der Fälle zu einer zusätzlichen Beitragserhebung führen, aber dieses eine Prozent hat dann am Ende auch schon erhebliche Beträge im Säckel, nämlich im Millionenbereich. Allerdings ist das auch ein laufender Prozess, sodass man da eine genaue Zahl noch gar nicht festlegen kann. Denn es wird ja nicht immer sofort mit Vollstreckung operiert, sondern oftmals geht es eher um Austausch bzw. auch um Abgleich von Ungenauigkeiten, die zum Beispiel im Bereich von Namensänderung nach Hochzeiten oder neu verliehenen akademischen Graden entsprechend erfolgen. In vielen Fällen sind Veränderungen bei der Wohnungsabgabe aber gar nicht anders erfassbar als durch einen solchen Abgleich. Exemplarisch nenne ich die WG, wo ein WG-Mitglied den Beitrag angemeldet hat. Der zieht dann aus, zwei verbleiben in der Wohnung, haben aber natürlich nicht unbedingt im Sinn, sich um diese Frage neu zu kümmern. Vielleicht wissen sie es auch nicht, und entsprechend fällt das dann hinten runter. Das wird durch einen solchen Datenabgleich entsprechend korrigiert. Oder ein anderes Beispiel: Ein Hauptangemeldeter verstirbt. Ich habe das selbst noch zu GEZ-Zeiten bei meinem Vater erlebt. Die Einzugszentrale hat irgendwann Monate später einen schnöden vorgefertigten Brief an meine Mutter geschrieben. Sie wurde nicht nur an ihren schmerzlichen Verlust erinnert, sondern musste dann auch noch umständlich nachweisen, dass mein Vater wirklich verstorben war. All das entfällt jetzt, denn die Hinterbliebenen haben natürlich andere Sorgen, als in solchen Fällen sofort an den Rundfunkbeitrag zu denken. Zusätzlich hat aber der Beitragsservice auch keine Möglichkeit mehr, bei Hausverwaltungen und Vermietern Daten zu erheben. Das wird ihm nämlich untersagt, und auch ein Ankauf von Daten ist nicht gestattet. Mit diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag erreichen wir also mehr Rechtssicherheit. Der Abgleich erfolgt auch nur alle vier Jahre und nicht ständig, und es sind eben klare Regeln definiert, nach denen das passiert. Aber ich kann schon der fachlichen Stellungnahme des Kollegen Mann im Nachgang zur Anhörung im Ausschuss etwas abgewinnen, der dort niedergeschrieben hat, dass wir auch künftig diese Evaluation durchführen und den Datenschutzbeauftragten entsprechend eng einbinden sollten. Gleichzeitig schafft der Dreiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag aber auch Entlastung bei den Beitragszahlern. Das Bundesverfassungsgericht hatte ja 2018 die Gebührenpflicht für die Beitragszahler bei selbst genutzten Zweitwohnungen gekippt, insofern war die Anpassung gerichtlich geboten. Das jetzt Vorliegende geht aber über das, was uns das Bundesverfassungsgericht ins Stammbuch geschrieben hat, deutlich hinaus. Geklagt hatte seinerzeit ein alleinstehender Beitragszahler. Nach dem vorliegenden Vertragsentwurf sind aber künftig auch Ehe- und Lebenspartner befreit. Hier wäre für mich auch vorstellbar gewesen, dass man das auf weitere in der Hauptwohnung Lebende wie Kinder oder Eltern entsprechend ausweitet; es ist schließlich eine Wohnungsabgabe. Da hätte ich mir vielleicht auch mehr Mut gewünscht. Aber der vorliegende Staatsvertrag schafft insgesamt schon eine deutliche Verbesserung, und deswegen werden wir der Vorlage zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank, Herr Nowak. Bitte jetzt der Kollege Gahler von der AfD.

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