Christian Piwarz
Die hohe Qualität der frühkindlichen Bildung weiter fortzuentwickeln ist unser gemeinsames Ziel. Vor dem Hintergrund des allgemeinen Fachkräftemangels sind wirkungsvolle und innovative Wege zu beschreiten. Wie lassen sich gegenwärtig die Rahmenbedingungen beschreiben? Für die Fachkräftestrategie liefert uns die Absolventenbefragung, welche die TU Dresden durchgeführt hat, wertvolle Hinweise: Die Mehrheit der Befragten – immerhin 91,4 % – wünschen sich einen direkten Einstieg ins Berufsleben, 94 % der Befragten wollen im Freistaat Sachsen bleiben. Rund 74 % möchten in einer Kita tätig werden, und eine große Mehrheit (71,9 %) hatte zum Befragungszeitpunkt ihren Arbeitsvertrag bereits unterzeichnet oder zumindest in Aussicht. Die Analyse des Fachkräftebedarfs für die kommenden Jahre zeigt, wie wichtig es ist, die Mehrzahl der Absolventen in Sachsen zu halten. Fachkräfte werden dringend gebraucht, nicht nur aufgrund der Renteneintritte, sondern umfasst. Wir haben es nicht eingeschränkt für die Kindertagespflege, sondern sehr viel weiter gefasst. Insofern ist unser Antrag auch weiter gehend. Punkt 5 halten wir schon für etwas populistisch, und ich glaube nicht, dass man das Problem mit einer Kopfprämie lösen kann. Insofern lehnen wir den Antrag ab. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. (Dr. Rolf Weigand, AfD, steht am Mikrofon.) – Herr Dr. Weigand, das war keine Kurzintervention, auf die Sie reagieren können, sondern das war eine Wortmeldung zu Ihrem Änderungsantrag. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Eine Kurzintervention ist nicht möglich?) – Nein. Er gilt als eingebracht, und deswegen Nein. Gibt es weitere Wortmeldungen zum Änderungsantrag der AfD? – Das sehe ich nicht. Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag der AfD. Wer gibt dem Antrag die Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einigen Stimmen dafür und sehr vielen Stimmen dagegen ist der Änderungsantrag abgelehnt. Meine Damen und Herren, ich stelle nun die Drucksache 7/1822 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei sehr vielen Stimmen dafür und wenigen Stimmenthaltungen gilt die Drucksache hiermit als beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet. zu Protokoll auch aufgrund der Verbesserung des Fachkraft-KindSchlüssels. Ich möchte daran erinnern: Wir haben in der letzten Legislaturperiode den Personalschlüssel in den Kitas und Krippen verbessert sowie zwei Stunden Vor- und Nachbereitungszeit anerkannt. Mit der Entscheidung, einen Zuschuss zum Schulgeld zu zahlen, ist ein wichtiger Schritt getan, von dem rund 4 200 Fachschülerinnen und Fachschüler profitieren. Deutschlandweit ist die Fachkräftesituation angespannt. Die Kultusministerkonferenz erstellt in einem Gesamtkonzept zur Qualifizierung sozialpädagogischer Fachkräfte ein aufeinander abgestimmtes Bündel von Maßnahmen, das einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten soll. An dieser Stelle möchte ich nur einige Stichworte nennen: Einführung der praxisintegrierten Ausbildung, Erschließung neuer Zielgruppen, Anrechnung beruflicher Vorqualifikationen, Ausbau der Teilzeit-Ausbildungsangebote und Einführung eines Rahmenlehrplans sowie eines kompetenzorientierten Qualifikationsprofils. Mit Blick auf die bisher geführte Diskussion zur Einführung der „Fachassistenz für frühe Bildung und Erziehung“ als zusätzliche Erstausbildung zeigt sich in den Ländern ein differenziertes Meinungsbild. Wir werden die Erzieherausbildung reformieren, aber am derzeitigen Qualifikationsniveau DQR 6 halten wir fest. Meine Damen und Herren, was sind die nächsten nötigen Schritte? Mit dem vorliegenden Antrag wird die Staatsregierung ersucht, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten und dem Landtag zuzuleiten, der auch die Voraussetzungen für folgende Maßnahmen schafft: Ein bedeutsames, zukünftiges Instrument zur Planung und Steuerung der Qualitätsentwicklung wird das Fachkräftemonitoring für soziale Berufe sein. Zukünftig werden wir über Datengewinnung, -auswahl und -aufbereitung die Möglichkeiten „datengestützten Handelns“ noch stärker als bisher nutzen. Die vollständige Befreiung vom Schulgeld ist mit der geplanten Änderung der Erzieherausbildungszuweisungsverordnung (EAZuwVO) ab dem Schuljahr 2020/2021 geplant. Die Entwicklung von multiprofessionellen Teams in Tagesordnungspunkt Wissenschaftliche Fakten statt unverzüglich eine objektive und in Sachsen durchführen Risiko-Nutzen-Verhältnis der Drucksache 7/2171, Hier möchte ich darauf hinweisen, dass der Termin der Stellungnahme der Staatsregierung der 13. Mai 2020 ist. Wir kommen jetzt zur Aussprache zu dem Antrag der AfD. Hierzu können die Fraktionen in folgender Reihenfolge Stellung nehmen: als Erstes die AfD, dann die CDU, DIE LINKE, die BÜNDNISGRÜNEN und die SPD und selbstverständlich die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich bitte als Allererstes die AfD; Herr Dr. Weigand.
