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Marika Tändler-Walenta

Die Linke 29.04.2020 Sitzungen 7/9

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Für die Erzieherinnenausbildung in Sachsen gibt es im Kern zwei Modelle: einmal die Ausbildung in Vollzeit über drei Jahre und einmal die Ausbildung in Teilzeit, das heißt berufsbegleitend über vier Jahre. Die Zulassungsvoraussetzungen sind: erstens ein mittlerer Schulabschluss und eine Erstausbildung, zum Beispiel als Sozialassistentin, oder zweitens eine absolvierte zweijährige Ausbildung plus mindestens zweijährige Berufstätigkeit, zum Beispiel in der Altenpflege, oder aber drittens ein Nachweis über eine mindestens siebenjährige pflegende oder erziehende Tätigkeit in Vollzeit. So viel allein zu den Zugangsvoraussetzungen. Betrachten wir uns nun die Kosten für diese Ausbildung. Gegenwärtig haben wir in Sachsen die Situation, dass die staatlichen Erzieherinnen-Schulen kein Schulgeld erheben. Private und freie Schulträger können hingegen Schulgeld erheben. Mit dem Antrag der Koalitionsparteien wird ein erster richtiger Schritt gegangen, um die Erzieherinnen-Ausbildung attraktiver zu machen. Es soll ein Gesetzentwurf erarbeitet werden, der unter anderem die Voraussetzungen schafft, bereits in diesem Schuljahr das Schulgeld abzuschaffen. Allerdings gehen Sie mit diesem Schritt nur ein Viertel des Weges, den wir im Bereich der Erzieherinnen-Ausbildung gehen müssen. Daher haben wir als Fraktion DIE LINKE, um zumindest die Hälfte der Strecke zu erreichen, einen Änderungsantrag vorgelegt. Dieser bezieht sich darauf, dass wir neben der Schulgeldbefreiung natürlich auch eine Ausbildungsvergütung für angehende Erzieherinnen und Erzieher fordern; denn für Auszubildende in Vollzeit gibt es keine Vergütung. Jetzt könnten Sie mir natürlich den Hinweis geben und sagen: Na ja, es gibt ja die Möglichkeit, BAföG zu beantragen oder einen Kredit aufzunehmen. Dazu frage ich: Ist das attraktiv im Vergleich zu anderen Berufsausbildungsmöglichkeiten, die die Schulabgänger haben? Nach einer Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung von Helga Ostendorf sind bei einer Schulberufsausbildung in Vollzeit im Vergleich zur betrieblichen Ausbildung – wir sprechen immer noch über den Erzieherinnen-Bereich – erstens die Verdienst- und Karrieremöglichkeiten wesentlich geringer, zweitens die Abbruchquoten höher, drittens der Berufseinstieg schwierig und viertens die finanzielle Belastung größer. Mit unserer Forderung nach einer Ausbildungsvergütung stehen wir nicht allein. Schon jetzt fehlen an jeder Ecke und Kante Erzieherinnen. Perspektivisch fehlen laut einer Studie des Familienministeriums in Deutschland bis zum Jahr 2030 fast 200 000 Erzieherinnen und Erzieher. Wenn man aber einen wünschenswerten Betreuungsschlüssel erreichen will – und das steht ja im Koalitionsvertrag –, dann ist die Zahl weitaus höher. Laut Nationalem Bildungsbericht liegen wir dann schon bei einer Zahl von 300 000 Erzieherinnen und Erziehern. Einige Studien zeigen, dass durch die Einführung einer Ausbildungsvergütung 50 000 zusätzliche Schulabgänger für eine solche Erzieherinnenausbildung gewonnen werden können. Daher möchte ich an dieser Stelle noch einmal explizit werben, unserem Antrag heute zuzustimmen. Um den Weg aber vollständig gehen zu können, bedarf es weiterer Maßnahmen, die in den kommenden Jahren konsequent umgesetzt werden müssen. Das eine ist die Ausbildung, das andere ist die Vergütung. Die Erzieherinnen und Erzieher leisten einen wertvollen Beitrag zur Bildungsarbeit. Das muss sich auch in deren Vergütung widerspiegeln. (Beifall bei den LINKEN) Diesbezüglich empfehlen wir schon lange, dass die Gewerkschaften einbezogen werden, damit es höhere Löhne gibt. Um den Beruf attraktiver zu machen, braucht es aber auch Aufstiegsmöglichkeiten. Ein anderer Punkt ist der Gesundheitsschutz. Man kann gern einmal während der Kernzeit, also um die Mittagszeit, in einen Kindergarten gehen. Manchmal ist es dort lauter als an einer viel befahrenen Autobahn. Dadurch ist natürlich die Arbeitsbelastung ziemlich hoch. Um den Anforderungen für Entwicklungsdokumentationen und Elternberatung Rechnung zu tragen, müssen wir 20 % der Arbeitszeit für diese Aufgaben anrechnen. Krankheits-, Weiterbildungs- und Urlaubstage müssen in die Berechnung des Betreuungsschlüssels einbezogen werden. Ich könnte Ihnen noch weitere zehn Punkte nennen, um den Ausbildungsberuf der Erzieherin oder des Erziehers attraktiver zu machen. Aber aus unserer Sicht geht es neben der Schulgeldbefreiung, die wir selbstverständlich unterstützen, im Wesentlichen um die Einrichtung einer Ausbildungsvergütung. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Prozess der Bildung ist ein lebenslanger Prozess. Er beginnt mit dem Tag der Geburt, und somit findet er natürlich auch in den frühkindlichen Jahren statt. Dennoch liegen manchmal zwischen Neugeborenen Welten. Es ist unsere Aufgabe, allen die gleichen Lebenschancen zu ermöglichen. Dazu gehört auch, für gute Verhältnisse in sächsischen Kitas zu sorgen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. – Wir wären jetzt so weit, eine zweite Runde zu eröffnen. Wer möchte? – Sabine Friedel von der SPDFraktion, bitte.

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