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Plenarprotokoll 8/30

18.03.2026 · 212 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (26)BSW (23)CDU (22)SPD (20)

Ulrike Liedtke

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Sehr geehrte Abgeordnete des Landtages! Sehr geehrter Herr Präsident des Oberlandesgerichts Deller! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofs Kümmel! Sehr geehrter Herr Rabbiner Kirzon! Herzlich begrüße ich auch die amtierenden, ehemaligen sowie zukünftigen Ministerinnen und Minister sowie die ehemaligen Mitglieder dieses Hauses, darunter Frau Vizepräsidentin a. D. Richstein und Herrn Vizepräsidenten a. D. Dombrowski. Ich begrüße die Vertreter der Kirchen. Zudem begrüße ich die Vertreterinnen und Vertreter der Landkreise und Kommunen, der Polizei, der Verbände und der Parteien. Unter unseren zahlreichen Gästen auf der Besuchertribüne begrüße ich auch Besucherinnen und Besucher der Politischen Bildungsstätte Helmstedt. Seien Sie uns allesamt ganz herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Ich begrüße Sie herzlich zur 30. Sitzung des Landtages Brandenburg. Gestatten Sie mir einige Wort zum heutigen Tag. Heute, am 18. März 2026, vereidigen wir fünf Minister und eine Ministerin – ein besonderer Tag. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier verweist darauf, dass der 18. März einen besonderen Tag in der Geschichte der Demokratie markiert. Ich denke zuerst an den 18. März 1990, als wir Ostdeutschen erstmals die Volkskammer frei wählten; damit war der Weg zur deutschen Einheit frei. Am 18. März 1920 scheiterte der Kapp-Lüttwitz-Putsch durch einen Generalstreik. Die Mehrheit der Bevölkerung stand hinter der jungen, demokratischen Weimarer Republik. Der 18. März 1848 gilt als blutiger Höhepunkt der Märzrevolution in Berlin. Bei den Barrikadenkämpfen starben mehr als 300 Menschen. Es ging um Freiheit, um Grundrechte, um Mitbestimmung. Am 18. März 1793 – ganz weit zurück – wurde die Mainzer Republik ausgerufen, die erste Republik auf deutschem Boden, eine Tochter der Französischen Revolution, allerdings nur für vier Monate. Demokratie – der Bundespräsident appelliert: „Die Geschichte erinnert uns daran, wie wertvoll Freiheit und Demokratie, Menschenwürde und soziale Gerechtigkeit sind – und wie mühevoll und unter welchen Opfern sie einst errungen wurden.“ Was für eine Verpflichtung für uns heute, am 18. März. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU, vereinzelt BSW sowie von der Regierungsbank) 2026 5 Vor Eintritt in die Tagesordnung informiere ich Sie gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 2 der vorläufigen Geschäftsordnung darüber, dass die Herren Abgeordneten der CDU-Fraktion Dr. Jan Redmann, Steeven Bretz und Danny Eichelbaum am 17. März 2026 ihre Ämter als Fraktionsvorsitzender, Parlamentarischer Geschäftsführer bzw. Fraktionsjustiziar niedergelegt haben. Am gleichen Tag hat die CDU-Fraktion Herrn Abgeordneten Steeven Bretz zum Vorsitzenden sowie Herrn Abgeordneten Danny Eichelbaum zum Parlamentarischen Geschäftsführer gewählt. – Herzlichen Glückwunsch! (Beifall SPD und CDU, vereinzelt AfD und BSW, der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski sowie von der Regierungsbank) Meine Damen und Herren, gibt es von Ihrer Seite Bemerkungen zum Entwurf der Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über die Tagesordnung abstimmen. Wer ihr zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Tagesordnung ohne Enthaltungen beschlossen. Ergänzend teile ich Ihnen mit, dass die Tagesordnungspunkte 2 bis 6 in Gebärdensprache übersetzt werden. Für den heutigen Sitzungstag wurde die ganztägige oder zeitweilige Abwesenheit von Herrn Vizepräsidenten Münschke sowie der Damen und Herren Abgeordneten Drenske, Hornauf, Hünich und Skopec angezeigt. Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf. TOP 1: Vereidigung von Mitgliedern der Landesregierung Herr Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke hat mir mitgeteilt, dass nach der Kabinettsumbildung einige Mitglieder der Landesregierung einen neuen Geschäftsbereich erhalten haben und dass er diese sowie drei neue Ministerinnen und Minister gemäß Art. 84 der Verfassung des Landes Brandenburg ernannt hat. Ich verlese nun den vollständigen – und teilweise neuen – Ressortzuschnitt sowie die Namen der Damen und Herren Ministerinnen und Minister: Minister des Innern und für Kommunales – unter gleichzeitiger Bestimmung zum stellvertretenden Ministerpräsidenten –: Herr Dr. Jan Redmann; Ministerin und Chefin der Staatskanzlei: Frau Kathrin Schneider; Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur: Frau Dr. Manja Schüle; Minister für Infrastruktur und Landesplanung: Herr Robert Crumbach; Minister der Justiz und für Digitalisierung: Herr Dr. Benjamin Grimm; Minister der Finanzen: Herr Daniel Keller; Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz: Frau Hanka Mittelstädt; Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt: Herr René Wilke; Minister für Bildung, Jugend und Sport: Herr Gordon Hoffmann; Ministerin für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa: Frau Martina Klement. Gemäß Art. 88 der Verfassung des Landes Brandenburg leisten die Ministerinnen und Minister der Landesregierung vor Übernahme der Geschäfte vor dem Landtag den Eid. Der Eid ist von sechs Mitgliedern der Landesregierung zu leisten. Ich verlese einmal den Eid und bitte im Anschluss die Ministerin und die Minister in der Reihenfolge ihres Aufrufs, den Eid zu leisten, der auch mit einer religiösen Beteuerung geleistet werden kann. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, sich von den Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich.) Artikel 88 der Verfassung des Landes Brandenburg: „Die Mitglieder der Landesregierung leisten vor Übernahme der Geschäfte vor dem Landtag folgenden Eid: ‚Ich schwöre, dass ich meine ganze Kraft dem Wohle der Menschen des Landes Brandenburg widmen, ihren Nutzen mehren, Schaden von ihnen wenden, das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können unparteiisch verwalten, Verfassung und Gesetz wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jeder und jedem üben werde.‘ Der Eid kann auch mit einer religiösen Beteuerung geleistet werden.“ Ich bitte die Ministerin und die Minister, in der aufgerufenen Reihenfolge den Eid zu leisten. – Herr Dr. Jan Redmann, Minister des Innern und für Kommunales und stellvertretender Ministerpräsident. (Minister Dr. Jan Redmann: Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.) Herr Robert Crumbach, Minister für Infrastruktur und Landesplanung. (Minister Robert Crumbach: Ich schwöre.) Herr Daniel Keller, Minister der Finanzen. (Minister Daniel Keller: Ich schwöre.) Herr René Wilke, Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. (Minister René Wilke: Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe.) Herr Gordon Hoffmann, Minister für Bildung, Jugend und Sport. (Minister Gordon Hoffmann: Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe.) Frau Martina Klement, Ministerin für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa. (Ministerin Martina Klement: Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe.) Vielen Dank. Ich gratuliere Ihnen allen ganz herzlich und wünsche Ihnen eine glückliche Hand für alle Ihre Geschäfte. (Anhaltender Beifall SPD und CDU, der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski so- wie von der Regierungsbank – Die Präsidentin gratuliert der Ministerin und den Ministern und überreicht ihnen Blumen.) Meine Damen und Herren, damit ist Tagesordnungspunkt 1 für heute auch schon beendet. Wir unterbrechen die Sitzung gemäß § 23 Abs. 1 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages. Wir setzen um 13 Uhr fort. (Unterbrechung der Sitzung: 10.11 Uhr) (Fortsetzung der Sitzung: 13.00 Uhr)

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Rainer Genilke

Es ist 13 Uhr. Wir wollen die Sitzung pünktlich fortführen. Die Ministerbank ist noch nicht vollständig besetzt, aber man winkt mir bereits zu. Das ist prinzipiell, glaube ich, kein Zeichen der Verabschiedung, sondern des Kommens. Ich darf Tagesordnungspunkt 2 aufrufen. TOP 2: Aktuelle Stunde Thema: Wissen schafft Zukunft: Brandenburgs Chancen nutzen Antrag auf Aktuelle Stunde der CDU-Fraktion Drucksache 8/2523 Entschließungsantrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2567 Ich eröffne die Aussprache. Es beginnt der Abgeordnete Schierack für die CDU-Fraktion.

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Michael Schierack CDU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kollegen! Liebe Zuschauer! Was kann es Schöneres geben, als nach der Vereidigung einer neuen Regierung hier über so ein schönes Zukunftsthema wie die Wissenschaft zu sprechen? Es ist nicht nur ein Impuls, sondern es sind viele Themen, und es gab viele Anreize, dieses Thema einmal in den Fokus des Landtages zu rücken. Meine Damen und Herren, „Wissen ist Macht“, sagte Francis Bacon bereits im 17. Jahrhundert und meinte damit: Fortschritt entsteht dort, wo Zusammenhänge gedacht werden und neues Wissen praktisch umgesetzt wird. So entsteht in Brandenburg viele Jahrhunderte später ein internationaler Hotspot der Informatik, dort, wo viele internationale Menschen zusammenkommen, frei denken, forschen und gestalten. Dies wird, wenn es so entsteht, wie es geplant wird, ein einmaliger Ort in Europa werden. Das Land, die Universität Potsdam, die Hasso Plattner Foundation und die Stadt Potsdam arbeiten in der Taskforce gemeinsam daran, dass diese Vision auch Realität wird. Ohne Herrn Plattner wäre das nicht möglich. Deswegen von mir von hier aus herzlichen Dank an Herrn Plattner und seine Stiftung. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) Eine moderne Wissensgesellschaft lebt zuerst von Zusammenarbeit und Fähigkeiten – Fähigkeiten, Dinge in Bewegung zu setzen und die Wirklichkeit zu ändern. Künstliche Intelligenz beschleunigt genau dieses Handlungsvermögen. Damit sind wir beim Kern der heutigen Debatte in der Aktuellen Stunde. Brandenburg hat nämlich die Chance, an die Spitze einer Entwicklung zu gehen, die unsere Fähigkeiten in unserer Gesellschaft und in unserer Wirtschaft nachhaltig verändern wird. Diese Chance ergibt sich nicht irgendwie abstrakt, sie ergibt sich aus den konkreten Projekten, die derzeit überall im Land entstehen. Gerade das Hasso-Plattner-Institut kann dabei eine wichtige Schlüsselrolle für Innovation, für Start-ups und für die digitale Souveränität von Deutschland und Europa haben. Hinzu kommt die modernste medizinische Universität in Deutschland; sie entsteht in der Lausitz. Auch sie steht für den wissenschaftspolitischen Aufbruch in diesem Land. Gerade im Gesundheitsbereich zeigt sich, welches Potenzial eine kluge Verknüpfung von Wissenschaft, Digitalisierung und regionaler Entwicklung hat. Mit der Modellregion Gesundheit Lausitz schaffen wir einen echten Gestaltungsspielraum, Versorgungsmodelle zu erproben und dann besser zu nutzen, sie zu vernetzen und auch die Gesundheitsdaten auf digitale Weise innovativ zu nutzen. (Beifall CDU und SPD) Das digitale Krankenhaus – ein Leuchtturmprojekt, das es so in Deutschland noch nicht gibt – steht für moderne Medizin, Forschung und Versorgung. Alles wird zusammengeführt. Gleichzeitig bekennen wir als CDU und SPD uns im Koalitionsvertrag klar zur Medizinischen Hochschule Brandenburg, MHB. 2026 7 Sie leistet nämlich auch einen unverzichtbaren Beitrag zur Ausbildung von Medizinerinnen und Medizinern in unserem Land. Ihre Finanzierung soll verlässlich abgesichert werden. (Vereinzelt Beifall SPD) Meine Damen und Herren, exzellente Hochschulen brauchen exzellente Professorinnen und Professoren. Deshalb sollen unsere Hochschulen künftig ein modernes, das modernste Berufungsrecht in Deutschland erhalten. Der Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause durch dieses Parlament gehen. Außerdem haben wir im Ausschuss bereits über Vorschläge zum Abbau von Bürokratie gesprochen. Diese werden wir in den nächsten Jahren im Bereich der Forschung, aber auch der Wissenschaft abbauen und so den Hochschulen einen Schub in der Dynamik und der Verantwortung geben. Gleichzeitig wollen wir die Forschungslandschaft unseres Landes weiter verbessern. Dazu gehören nicht nur unsere Hochschulen und Universitäten, dazu gehören auch unsere zahlreichen außeruniversitären Einrichtungen, um die uns viele Bundesländer beneiden. Sie sind ebenfalls ein Bestandteil unseres Innovationssystems. Wir wollen diese exzellente Forschungslandschaft weiter stärken, Forschung gezielt in solchen Bereichen bündeln, die für unsere technologische Handlungsfähigkeit, unsere Krisenvorsorge und unsere strategische Souveränität besonders wichtig sind. Dazu gehört auch eine Forschungsstrategie, die wir anstoßen, die unseren Hochschulen hilft, ihre Exzellenz weiter auszubauen, um mehr Drittmittel einzuwerben. Wir werden den Hochschulbau beschleunigen und den Hochschulen ermöglichen, wenn sie wollen, auch ohne den BLB zu bauen. Wir werden unsere Studierenden stärker entlasten, etwa durch den Ausbau von Studierendenwohnheimen. Meine Damen und Herren, das kommt nicht von ungefähr. Aber bei aller Aufbruchstimmung möchte ich gerne auch in dieser Aktuellen Stunde sagen – das gehört zur Ehrlichkeit –, dass die angespannte Haushaltslage uns zu Prioritäten zwingt. Wir müssen sorgfältig mit den Mitteln umgehen. Auch der Wissenschaftsbereich wird sich dieser Verantwortung nicht vollständig entziehen können. Aber gerade deshalb ist es wichtig, Maß und Mitte zu halten. Das gibt mir als Wissenschaftspolitiker durchaus die Chance, Lobbyist für die Wissenschaft zu sein. Wissenschaft ist eben keine beliebige Ausgabe im Haushalt. Sie ist immerhin Investition in die Zukunft. Sie wissen das alle, meine Damen und Herren. Sparsamkeit und Zukunftsinvestitionen sind also kein Widerspruch. Im Gegenteil: Gerade in schwierigen Zeiten sollten wir einen Blick darauf richten, weiter an unserem Fortschritt zu arbeiten. Meine Damen und Herren, eine weitere Herausforderung – Sie kennen es – sind die sicherheitspolitischen Realitäten; sie sind neu. Die internationale Lage hat sich in den vergangenen Jahren, Monaten, Wochen und auch Tagen grundsätzlich geändert. In dieser Situation gewinnen auch die sicherheits- und verteidigungsbezogene Forschung und die Souveränität unseres Landes immer mehr an Bedeutung. Universitäten, Forschungseinrichtungen können wichtige Beiträge leisten, etwa zu neuen Technologien, zu Cybersicherheit und zum Schutz kritischer Infrastruktur. Wir sollten deshalb offen dafür sein, dass Forschung auch in diesen Bereichen ihren Beitrag leistet, im Rahmen unserer Rechtsordnung und unserer internationalen Verpflichtungen. Meine Damen und Herren, Brandenburg verfügt über eine starke Wissenschaftslandschaft, und wir können mit Recht richtig stolz darauf sein. Wir stehen zu unserer Wissenschaft. Wir wollen sie stärken. Wir wollen der Wissenschaft auch die Freiheit in der Lehre geben. Wir wollen die Chancen nutzen, die sich aus der Forschung und aus Kooperationen ergeben. Denn eines ist sicher: Wissen schafft Zukunft. – Brandenburg hat alle Voraussetzungen dafür, auch in Zukunft ein starker Wissenschaftsstandort zu sein. Diese Koalition wird alles dafür tun, dass dieser dynamische Prozess weitergeht. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies, André von Ossowski und Reinhard Simon – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD])

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Wir fahren auf der Rednerliste fort. Für die AfD spricht der Abgeordnete Dr. Berndt. (Beifall AfD)

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Hans-Christoph Berndt AfD

Herr Präsident! Sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden über Wissenschaft; da will ich nicht plagiieren und Ihnen also gleich sagen, womit ich anfange: mit einem Zuruf meines Parlamentarischen Geschäftsführers, der mir sagte, diese Rede, lieber Herr Schierack, sei ein würdiger Einstieg in die neue Koalition, womit er völlig recht hat. Diese fröhliche, unbedenkliche Aneinanderreihung von Plattheiten gibt einen guten Eindruck dessen, was wir von dieser Koalition zu erwarten haben: Leugnung der Wirklichkeit, Beschönigung der Wirklichkeit, kein Problembewusstsein und keine Lösung der Probleme. (Beifall AfD) Es tut mir leid, Herr Schierack, dass ich Ihre arglose Fröhlichkeit einfach nicht teilen kann. Aber wenn man sich den Zustand der Wissenschaft und der Hochschulen auch in Brandenburg anguckt, muss man ganz andere Fragen stellen. Aber der Reihe nach. Sie überschreiben diese Aktuelle Stunde mit einem Wortspiel und machen aus „Wissenschaft“ mit einem F „Wissen schafft“ mit Doppel-F, das schaffende Wissen. Schon darin zeigt sich, lieber Herr Schierack, sehr geehrte Damen und Herren, das Verfehlte Ihres Antrags. Das deutsche Wort „wissen“ – das haben mir meine Altsprachenlehrer in Schöneiche beigebracht – ist mit dem lateinischen „videre“ und mit dem griechischen „oida“ verwandt. Das heißt ursprünglich „gesehen haben“, vielleicht „eingesehen haben“. Wissen ist also erst einmal ein Zustand, der Handeln veranlassen kann, der aber auch zum Innehalten führen kann, der motivieren kann oder der lähmen kann. Um ein konkretes Beispiel zu nehmen: Das Wissen um die Lage in Deutschland und um die Zukunft Deutschlands führt zur hunderttausendfachen Abwanderung von Fachkräften, auch wissenschaftlichen Fachkräften, und zu einer noch größeren Einwanderung von Nichtfachkräften. Aber natürlich geht es Ihnen, Herr Schierack, in dieser Aktuellen Stunde nicht um Wissen, sondern um Wissenschaft. Genauer: Es geht Ihnen natürlich wie immer um den Wissenschaftsbetrieb. Im ersten Absatz Ihrer Begründung zu dieser Aktuellen Stunde schreiben Sie: „Brandenburg verfügt über eine leistungsfähige und international vernetzte Wissenschafts- und Forschungslandschaft. Ihre Stärkung ist eine zentrale Voraussetzung … (Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke telefoniert auf der Ministerbank. – Dennis Hohloch [AfD]: Pizza Napoli! – Ludwig Scheetz [SPD]: Sie telefonieren ja nie, Herr Dr. Berndt! Das ist doch wirklich lächerlich, was Sie hier machen!)

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Rainer Genilke

Herr Dr. Berndt, ich bitte Sie, fortzufahren. Das Warten geht von Ihrer Redezeit ab.

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Hans-Christoph Berndt AfD

Herr Präsident, ich würde Sie bitten, den Ministerpräsidenten darüber zu unterrichten, dass sein ständiges Telefonieren die Rede stört. Vielleicht hat er die Höflichkeit, darauf zu verzichten. (Beifall AfD – Oh! bei der SPD – Ludwig Scheetz [SPD]: Wir werden Sie daran erinnern, Herr Dr. Berndt! Das ist lächerlich!) Vielen Dank. Ich zitiere noch einmal aus Ihrem wunderbaren Antrag zu dieser Aktuellen Stunde: „Brandenburg verfügt über eine leistungsfähige und international vernetzte Wissenschafts- und Forschungslandschaft. Ihre Stärkung ist eine zentrale Voraussetzung für die wirtschaftliche, technologische und gesellschaftliche Zukunftsfähigkeit unseres Landes. (Erik Stohn [SPD]: Sehr richtig!) Wissenschaftspolitik ist deshalb weit mehr als Hochschulpolitik: Sie ist Innovationspolitik, Standortpolitik und Strukturpolitik zugleich.“ Dass Sie, Herr Stohn, sich über diese ChatGPT-Sätze freuen, wundert mich gar nicht. (Beifall AfD) Wer oder was auch immer diese Kaskade von Redensarten kreiert hat: Bitte seien Sie mir nicht böse, aber ich finde das reinweg unerträglich. Ich habe den Verdacht, dass diese Aneinanderreihung von Floskeln einfach die Armut und die Widersprüchlichkeit Ihrer Gedanken übertönen soll. Denn wenn Brandenburg bereits über eine leistungsfähige Wissenschafts- und Forschungslandschaft verfügt – nur nebenbei: wie misst man eigentlich die Leistungsfähigkeit einer Landschaft? –, wenn Brandenburg also eine leistungsfähige Forschungslandschaft hat, warum ist dann ihre Stärkung die Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit gleich des ganzen Landes? Ist denn nicht alles, sehr geehrte Damen und Herren, was lebt, fähig, weiterzuleben, es sei denn, es liegt gerade im Sterben? Oder will uns die CDU damit sagen, dass Brandenburg wirtschaftlich, technologisch und gesellschaftlich im Sterben liegt und nur durch die Stärkung der anscheinend doch nicht so leistungsfähigen Forschungslandschaft am Leben gehalten werden kann? Wir wissen es nicht. Sie von der CDU werfen uns ja gerne vor – Kollege Bretz, herzlichen Glückwunsch! –, schlechte Stimmung hier im Land zu verbreiten, aber so schlechte Stimmung, wie Sie mit Ihrem Antrag verbreiten, haben wir noch nie gemacht. (Beifall AfD) Ich will aber nicht ungerecht sein. Am Ende Ihres Antrages machen Sie uns, vielleicht auch nur sich, noch Hoffnung, indem Sie schreiben: „Die Koalition aus SPD und CDU hat sich daher vorgenommen, Wissenschaft und Forschung als einen zentralen Pfeiler der Landesentwicklung weiter zu stärken.“ Natürlich freut man sich, wenn sich diese Koalition so viel vornimmt. Nicht ganz logisch zwar und auch ein bisschen bedauerlich ist es, dass von der Landschaft, um deren Stärkung es eingangs ging, nur noch ein „zentraler Pfeiler“ bleibt – aber sei’s drum. Bei aller wissenschaftlichen Strenge wollen wir nicht beckmesserisch sein. Mit Blick auf die eben forcierte Verspargelung Brandenburgs passt dieses Bild auch besser in den Rahmen als das der Landschaft. Ich bitte um Nachsicht für den Sarkasmus meiner Rede. Aber ich muss einmal sagen: Wir haben hier in Brandenburg und in diesem Landtag allen Grund, nicht nur, Herr Schierack, wie Sie es sagen, über die Förderung von, sondern zuerst einmal über die Forderungen an Wissenschaft und Forschung zu reden. Denken wir doch nur an das komplette, beispiellose Versagen wissenschaftlicher Institutionen in der Coronazeit: (Zurufe: Oh!) Vom RKI über das Paul-Ehrlich-Institut, die Leopoldina und den Ethikrat bis hin zu den Hochschulen, (Beifall AfD) Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen – sie alle haben komplett versagt. Wie viel Fügsamkeit, wie viel Opportunismus, wie viel Wissenschaftsfeindlichkeit und wie viel Menschenfeindlichkeit haben wir da gesehen und sehen wir bis heute! Oder, sehr geehrte Damen und Herren, denken wir einmal an die Intoleranz an Hochschulen, an die Intoleranz an Hochschulen auch im Land Brandenburg gegenüber vermeintlich Rechten, Konservativen und mittlerweile auch zunehmend Juden. (Beifall des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Ich erinnere: War es nicht im Intranet der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde, wo dazu aufgerufen wurde, 2026 9 zum AfD-Parteitag zu fahren und ihn zu blockieren? Das waren die Demonstranten, die mir die Autotür an den Kopf geschmissen haben. Die waren aus Schwaben, aber die hätten genauso gut aus Eberswalde sein können. (Beifall AfD) Und wurde nicht im AStA der Uni Potsdam zu Demonstrationen aufgerufen, um die Wahl von Dominik Kaufner zum Vorsitzenden des Bildungsausschusses dieses Landtages zu verhindern, die Wahl des am besten geeigneten Kandidaten? (Vereinzelt Beifall AfD – Zuruf: Haha!) Ich sage nicht, dass ich keine Achtung vor den Hochschulen in unserem Land hätte. Im Gegenteil: Ich habe mein halbes Leben selbst an einer Hochschule verbracht. (Zuruf der Abgeordneten Melanie Balzer [SPD]) Aber auch an deutschen Hochschulen ist das zu beobachten, was der Biologe und „Cicero“-Kolumnist Axel Meyer in den USA beobachtet und 2018 in der „Neuen Zürcher Zeitung“ wie folgt beschrieben hat – ich zitiere –: „Diversität zählt mehr als Wahrheit […] Als ich vor 30 Jahren in Harvard forschte, herrschte eine Atmosphäre der Offenheit und Neugierde. Heute dominieren hingegen Polemik und Abgrenzung. […] Man kann […] den Eindruck gewinnen, dass die Suche nach der Wahrheit […] nicht mehr als die primäre Aufgabe in einigen Teilen des universitären Lebens gesehen wird. Es scheint dort mehr um Aktivismus, Diversität und ideologisch motivierte Weltverbesserung zu gehen.“ Sehr geehrte Damen und Herren, auch Hochschulen in Brandenburg sind solche Orte, an denen zudem ein Antifaschismus dominiert, der den Faschismusbegriff auf jeden Andersdenkenden ausweitet und Gewalt gegen Andersdenkende legitimiert. (Beifall AfD) Solche Hochschulen, Herr Schierack und sehr geehrte Damen und Herren, sind keine zentrale Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit von Brandenburg, sondern eine Voraussetzung für den Niedergang unseres Landes. (Zuruf: Boah!) Und schließlich: Wie steht es eigentlich mit dem Ethos in der Wissenschafts- und Forschungslandschaft, wenn selbst die frühere Vorsitzende des Ethikrates im Verdacht steht, plagiiert zu haben? Von den vielen nachgewiesenen Plagiatsfällen bei Politikern ganz zu schweigen, wobei diese Liste, Herr Schierack, mit Abstand von der CDU angeführt wird: von Karl-Theodor zu Guttenberg bis hin zu Mario Voigt. (Zuruf von der SPD: Sie weichen vom Thema ab!) Wie gesagt, darüber könnte man viel diskutieren. Mein Kollege Dominik Kaufner wird das auch tun. Und er wird mit dem PIK ein sehr lehrreiches Beispiel heranziehen. Die wichtigste Aufgabe der Wissenschaftspolitik wäre es, finde ich, Bedingungen für die Entgiftung der Hochschulen in unserem Land zu schaffen. (Zuruf: Das böse Gift der AfD-Familie!) Ihr Antrag kennt leider nicht einmal das Problem. Insofern passt er zur Wissenschafts- und Hochschullandschaft in Deutschland. – Besten Dank. (Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD])

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Rainer Genilke

Wir fahren in der Rednerliste fort. Für die SPD-Fraktion wird Frau Abgeordnete Poschmann zu uns sprechen. (Beifall SPD)

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Katja Poschmann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute über den Wissenschaftsstandort Brandenburg sprechen, dann sprechen wir über Chancen – Chancen für junge Menschen, Chancen für Innovation und Chancen für die Zukunft unseres Landes. Und damit knüpfen wir an Worte an, die den Aufbau Brandenburgs nach der deutschen Einheit geprägt haben. Manfred Stolpe hatte es zutreffend formuliert: „Wir brauchen […] keine Almosen, […] wir brauchen […] Chancen.“ Diese Worte waren weit mehr als ein politischer Satz, sie waren ein Leitmotiv für die Entwicklung unseres Landes. Die Chancen, von denen er sprach, haben wir in Brandenburg genutzt, und wir nutzen sie weiter. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Meine Damen und Herren, in den vergangenen Jahrzehnten ist hier in Brandenburg eine leistungsfähige Wissenschaftslandschaft entstanden, die heute weit über die Landesgrenzen hinaus Anerkennung findet. Jetzt mal ehrlich: Wer hätte uns das in den 1990er-Jahren wirklich zugetraut? (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Heute können wir mit Stolz sagen: Unsere Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen haben sich zu Orten der Innovation und des gesellschaftlichen Fortschritts entwickelt. Doch dieser Erfolg ist nicht vom Himmel gefallen. Er ist das Ergebnis einer klugen und langfristigen Wissenschaftspolitik. Denn für uns war immer klar: Wer Zukunft gestalten will, muss in Forschung und Innovation investieren. (Beifall SPD) So haben wir Schritt für Schritt die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Brandenburg heute das ist, was es ist: ein starker Wissenschaftsstandort! (Beifall SPD) Wir haben Hochschulen aufgebaut und gestärkt. Wir haben Forschungsinstitute angesiedelt. Wir haben Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft auf den Weg gebracht. Und genau damit hat Brandenburg entschieden dazu beigetragen, dass die Hauptstadtregion heute zu den größten Wissenschaftsräumen Europas gehört. Unsere Geschichte zeigt: Die Chancen, von denen Manfred Stolpe gesprochen hat, wurden genutzt. Sie wurden genutzt von engagierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, von Studierenden aus aller Welt, von innovativen Unternehmen und von einer Politik, die Wissenschaft als Zukunftsinvestition versteht. Meine Damen und Herren, ein besonders eindrucksvolles Beispiel für die internationale Bedeutung der brandenburgischen Wissenschaft ist das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung. (Vereinzelt Lachen bei der AfD) Dieses Institut gehört heute zu den weltweit führenden Einrichtungen in der Klimaforschung. (Zuruf von der AfD: Ja, klar!) Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Potsdam tragen entscheidend dazu bei, die Folgen des Klimawandels zu verstehen, Risiken zu analysieren und Lösungen für die Zukunft zu entwickeln, von denen wir alle, vor allem aber die zukünftigen Generationen profitieren. (Beifall SPD und CDU) Die Forschungsergebnisse des Instituts finden weltweit Beachtung – in internationalen wissenschaftlichen Debatten ebenso wie in politischen Entscheidungsprozessen. Sie fließen in globale Berichte zur Klimapolitik ein und prägen die Diskussion über Klimaschutz und Anpassungsstrategien. Dass eine solche Einrichtung hier in Brandenburg angesiedelt ist, zeigt deutlich: Unser Land spielt auch im internationalen Wissenschaftssystem eine ganz wichtige Rolle. Aber, und das will ich an dieser Stelle ganz deutlich sagen: Ein erfolgreiches Wissenschaftssystem braucht die Freiheit in der Forschung und Lehre. Und dass die AfD die Wissenschaftsfreiheit nicht akzeptiert, zeigt der von Ihnen eingebrachte Antrag. Damit ist kein Staat zu machen – und Zukunft schon gar nicht. Das ist verantwortungslos, und wir lehnen Ihren Vorschlag, die Fördermittel für das PIK auf null zu kürzen, entschieden ab. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Nach diesem kleinen Stimmungstief kommen wir besser wieder zu den herausragenden Beispielen für die wissenschaftliche Stärke Brandenburgs. (Zuruf des Abgeordneten Jean-Pascal Hohm [AfD]) Eines davon ist das Hasso-Plattner-Institut für Digital Engineering. Das HPI gehört zu den führenden Einrichtungen Europas im Bereich der Informatik und der digitalen Innovation. Hier wird an Zukunftsthemen gearbeitet, die für die Gesellschaft und die Wirtschaft in unserem Land von zentraler Bedeutung sind – von künstlicher Intelligenz über IT-Sicherheit bis hin zu neuen Formen digitaler Infrastruktur. Besonders relevant ist dabei die digitale Souveränität, also die digitale Überlegenheit. Sie ist die entscheidende Voraussetzung für wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, demokratische Stabilität und technologische Unabhängigkeit. Das gilt gerade in Zeiten globaler technologischer Konkurrenz. Dass diese Souveränität hier in Potsdam auf höchstem internationalen Niveau besteht und weiter aufgebaut wird, darf uns alle mit Stolz erfüllen. (Beifall SPD und CDU)

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Rainer Genilke

Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: KI!) – Ach, eine KI, wunderbar. (Zuruf von der Regierungsbank: Künstliche Intelligenz!)

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Katja Poschmann SPD

Ich weiß nicht, ob Sie die Frage gestellt haben, aber ich sage vorsorglich Nein.

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Rainer Genilke

Gilt das für alle zukünftigen Fragen? (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Wissenschaftsfreiheit!)

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Katja Poschmann SPD

Meine sehr geehrten Damen und Herren …

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Rainer Genilke

Das sagt sie nicht.

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Katja Poschmann SPD

… die groß angelegte Investition von Hasso Plattner am Brauhausberg ist ein weiteres Bekenntnis zur Leistungs- und 2026 11 Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Der neue Campus wird Raum für exzellente Forschung, internationale Kooperationen und die Ausbildung zukünftiger Generationen von Informatikerinnen und Informatikern schaffen. Er steht damit beispielhaft für eine Entwicklung, die wir in Brandenburg gezielt angehen: die Verbindung von wissenschaftlicher Exzellenz, unternehmerischem Engagement und gesellschaftlicher Verantwortung. Doch Brandenburg ist weit mehr als Potsdam, auch in Frankfurt (Oder) wird die digitale Souveränität Europas gestärkt und verteidigt. Das IHP, das Leibniz-Institut für innovative Mikroelektronik, erhält dafür bis zum Jahr 2029 rund 33 Millionen Euro für seine Forschungsarbeit. Das kann sich mehr als sehen lassen – genauso wie unser Leuchtturmprojekt: der Aufbau einer Medizinischen Universität in der Lausitz. Doch dazu wird meine Kollegin Jouleen Gruhn später noch näher ausführen. Meine Damen und Herren, unsere Wissenschaftsministerin Manja Schüle steht wie kaum eine andere für die Verteidigung der Wissenschaftsfreiheit. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies – Dennis Hohloch [AfD]: Ja, genau!) Das bestätigen auch der Deutsche Hochschulverband und seine Verbandsmitglieder, die sie in der kommenden Woche als Wissenschaftsministerin des Jahres 2026 auszeichnen werden. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) Auch an dieser Stelle gratuliere ich Dir, liebe Manja, herzlich zu dieser Ehrung. Der Wissenschaftsstandort Brandenburg wurde in den vergangenen Jahren mit großem Engagement weiterentwickelt. Gemeinsam mit unserem Koalitionspartner haben wir unsere Hochschulen finanziell gestärkt und durch langfristige Hochschulverträge mit Planungssicherheit ausgestattet. Das ermöglicht es den Hochschulen, strategisch zu arbeiten, neue Forschungsfelder zu erschließen und ihre internationalen Kooperationen auszubauen. Außerdem haben wir bereits in der letzten Legislaturperiode einen Fokus auf bessere Arbeitsbedingungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gelegt. Mit dem Dialogprozess „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ hat die Landesregierung wesentlich dazu beigetragen, dass junge Forschende Perspektiven und verlässliche Rahmenbedingungen erhalten. Meine Damen und Herren, bei aller positiven Entwicklung dürfen wir aber nicht übersehen: Auch Brandenburg steht in der Wissenschaftspolitik vor großen Herausforderungen. Natürlich stehen auch wir im internationalen Wettbewerb um Talente. Hoch qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können heute weltweit zwischen den Forschungsstandorten wählen. Wenn wir die besten Köpfe nach Brandenburg holen und hier halten wollen, brauchen wir Verlässlichkeit, ein modernes Berufungsrecht und attraktive Arbeitsbedingungen. Außerdem stellt uns die Finanzierung von Wissenschaft und Hochschulen weiterhin vor große Aufgaben – das will ich nicht leugnen. Gute Forschung braucht aber langfristige Investitionen – in Gebäude, Labore, digitale Infrastruktur und Personal. Für mich ist daher ganz klar: Wissenschaftspolitik muss auch in Zukunft eine klare Priorität in unserem Haushalt bleiben. (Beifall SPD und CDU) Wenn Forschungsergebnisse in schnelle Innovationen, neue Technologien und wirtschaftliche Wertschöpfung münden sollen, müssen wir den Transfer von Wissen in Wirtschaft und Gesellschaft weiter stärken. Das dürfen wir nicht aus dem Blick verlieren. Meine Damen und Herren, unsere Hochschulen sind längst mehr als Orte der Lehre, sie sind Motoren regionaler Entwicklungen. Sie ziehen junge Menschen an, schaffen Arbeitsplätze und fördern Innovationen. Hochschulstandorte beleben ganze Städte und Regionen – wirtschaftlich, kulturell und gesellschaftlich. Wenn wir Hochschulen stärken, stärken wir also gleichzeitig die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Deshalb lohnt sich am Ende auch ein Blick nach vorn. Gemeinsam mit unserem Koalitionspartner werden wir das modernste Berufungsrecht Deutschlands auf den Weg bringen, um Professoren aus aller Welt in Brandenburger Forschungseinrichtungen zu locken. Und wir werden den Hochschulbau beschleunigen so- wie eine Forschungsstrategie entwickeln, die den Hochschulen hilft, ihre Exzellenz in Forschung und Innovation kontinuierlich weiterzuentwickeln. Meine Damen und Herren, die Geschichte Brandenburgs zeigt: Chancen entstehen nicht von allein, sie müssen erkannt, gestaltet und genutzt werden. Wenn wir den bereits beschrittenen Weg konsequent weitergehen, kann sich Brandenburg von einem starken Wissenschaftsstandort zu einem der führenden Innovationsräume Europas weiterentwickeln. Unsere Chancen sollten wir also gemeinsam nutzen – für Brandenburg, aus Verantwortung. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski)

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Rainer Genilke

Eine Kurzintervention wurde angezeigt. Der Abgeordnete Dr. Kaufner hat das Wort. (Beifall AfD)

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Dominik Kaufner AfD

Frau Poschmann, Sie sagen, Kürzungen am Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung schränkten die Freiheit der Wissenschaft ein. Es gibt keine Garantie, für jeden Quatsch auch noch Fördergelder zu erhalten. Das hat nichts mit der Freiheit der Wissenschaft zu tun. (Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Erik Stohn [SPD]) Wir reden von einem Fall, den wir an dieser Stelle schon einmal thematisiert haben, den Sie versuchen, auszusitzen, bei dem inzwischen sogar noch eine Verschlimmerung eingetreten ist. Ich helfe Ihnen noch einmal auf die Sprünge: Wir reden hier von dem weltweit wahrgenommenen Wissenschaftsskandal um das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung. Damit begründen wir die Kürzungen in diesem Bereich. Der Fall hat nicht nur die märkische, sondern auch die internationale Presse in den letzten Monaten beschäftigt. Es geht darum, dass das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung vor zwei Jahren im renommierten Magazin „Nature“ einen Artikel mit der Prognose veröffentlicht hat, dass die Folgen des Klimawandels bis zum Jahr 2050 Kosten in Billionenhöhe verursachen und einen globalen Einkommensverlust von 19 % zur Folge haben würden. Es hagelte schon damals weltweit massive Kritik aus den Kreisen entsprechender Experten mit verheerenden Urteilen im Peer-Review-Verfahren. Das ging sogar so weit, dass die wissenschaftliche Seriosität der Arbeit in Gänze infrage gestellt und von regelrechtem „Alarmismus“ gesprochen wurde. Man darf nicht vergessen: Es handelt sich dabei um das angeblich – wie Sie auch sagen – beste Institut der Welt in Sachen Klimaforschung. Es ist ein Stichwortgeber für die politischen Entscheidungen von OECD, Weltbank, EZB und aller möglicher Regierungen. Laut Aussage des PIK selbst zählen die dortigen Wissenschaftler zu den weltweit am häufigsten zitierten Forschern. Was sagt uns das allgemein über den Zustand der Wissenschaften? Die Verwicklung von Klimaforschung und Politik sowie Finanzinstituten ist offenkundig. Hier sind wir wieder bei der Kernproblematik, die ich nachher in meinem Beitrag noch einmal ansprechen werde: dem Missbrauch von Wissenschaft als Vehikel für Macht, Kontrolle und Geld. Der Verkauf von CO -Zertifikaten 2 ist nämlich vor allem eines: ein großes Geschäft internationaler Konzerne wie BlackRock und Co. (Beifall AfD) Davon ist das PIK leider ein trauriger Bestandteil. Kann weg. (Beifall AfD – Zurufe des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD])

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Rainer Genilke

Frau Poschmann hat die Möglichkeit, zu erwidern. Frau Poschmann? – Sie möchten nicht. Dann fahren wir in der Rednerliste fort. Für die BSW-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Meyer. (Beifall BSW)

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Jenny Meyer BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Wissen schafft Zukunft“ – wenn man sich diesen Antrag der CDU ansieht, möchte man eher rufen: „Phrasendreschen schafft noch keine Arbeitsplätze und noch keine Exzellenz!“ (Beifall BSW und AfD) Es ist schon ein starkes Stück, was uns die neue schwarz-rote Koalition hier als Aktuelle Stunde auftischt. Sie feiern sich selbst für den Standort Potsdam und die Gründung der Medizinischen Universität in der Lausitz. Aber schauen wir doch mal genauer hinter Ihre Sonntagsreden: Ja, das Hasso-Plattner-Institut ist Weltklasse, aber Brandenburg besteht nicht nur aus der Landeshauptstadt. Während Sie über noch ungelegte Eier am Brauhausberg reden, fragen sich die Menschen in der Prignitz, in der Uckermark oder im Havelland: Wo bleibt eigentlich die wissenschaftliche Anbindung unserer Jugend? Wo ist die digitale Infrastruktur, die diesen Namen verdient, damit man überhaupt studieren, forschen und entwickeln kann? Ihre Politik ist eine Leuchtturmpolitik, die den Rest des Landes im Dunkeln lässt. (Beifall BSW und AfD) Zweitens: die Lausitz. Sie rühmen sich der Medizinischen Universität – zweifelsohne ein wichtiges Projekt, doch wie sieht die Realität aus? Sie versprechen Exzellenz, aber wir haben mit einem akuten Fachkräftemangel zu kämpfen, den Sie jahrelang mit verschlafen haben. Wer soll denn in diesen schicken neuen Gebäuden forschen und lehren, wenn Brandenburg im bundesweiten Wettbewerb um die klügsten Köpfe oft nur die Rücklichter sieht? Drittens: der Hochschulbauturbo. Dass ich nicht lache! Sie fordern „beschleunigte Strukturen“. Meine Damen und Herren von der CDU, Sie regierten hier vor dem BSW seit Jahren mit. Die Planungszeiten in diesem Land sind kein Turbo; sie sind für jede Innovation eine Vollbremsung. Wenn ein Hörsaal von der ersten Skizze bis zur Eröffnung länger braucht als ein ganzes Studium, ist das kein Erfolg, sondern ein Armutszeugnis. (Beifall BSW und AfD) Viertens: Wenn man zwischen den Zeilen liest, merkt man, dass sich hinter diesem Antrag ein bekanntes Muster verbirgt – mehr Marktorientierung und mehr Privatisierung mit öffentlich-privaten Partnerschaften und einer einseitigen Exzellenzfokussierung. Die CDU will Forschung dorthin lenken, wo die größte Rendite lockt. Das ist nicht nachhaltig, sondern kurzsichtig. Echte Innovation entsteht in der Grundlagenforschung, die nicht auf sofortige Marktfähigkeit schielt. Die Regeln für Unternehmensbeteiligung müssen so reformiert werden, dass die Unabhängigkeit der Forschung gewahrt bleibt. Wir brauchen keine Konzernlehrstühle, sondern eine freie Wissenschaft. (Beifall BSW) Die BSW-Fraktion sagt: Wissenschaft für das Gemeinwohl statt Rendite für Konzerne. – Ein Kernproblem Ihrer Strategie ist die Überbetonung öffentlich-privater Partnerschaften. Wenn der Steuerzahler die Forschung finanziert, müssen die Ergebnisse auch der Allgemeinheit gehören. Wir brauchen eine Reform des Patentschutzes bei öffentlich geförderter Forschung. Es darf nicht sein, dass Gewinne privatisiert werden, während Risiko und Kosten beim Staat liegen. Wissen darf nicht hinter Bezahlschranken von Konzernen verschwinden. (Beifall BSW) Fünftens: Zivile Forschung statt Rüstungsfokus! „Wissen schafft Zukunft“ – aber welche? Wir sagen klar: eine zivile Zukunft. – Während die CDU die Tür für militärische Forschung an unseren Hochschulen immer weiter aufstoßen will, fordern wir die konsequente Einhaltung und Stärkung von Zivilklauseln. (Beifall BSW) Öffentliche Forschungsmittel müssen in zivile Zukunftstechnologien fließen, nicht in die Entwicklung neuer Waffensysteme. 2026 13 Brandenburgs Hochschulen dürfen nicht zur verlängerten Werkbank der Rüstungsindustrie werden. (Beifall BSW) Sechstens – last, but not least: Sie reden von Chancen, schweigen aber über die Arbeitsbedingungen. Die Wahrheit ist: Der Mittelbau an den Hochschulen hangelt sich von einem befristeten Vertrag zum nächsten. Diese unsicheren Arbeitsverhältnisse vertreiben die klügsten Köpfe. Wer Zukunft schaffen will, muss erst einmal Sicherheit für die Wissenschaftler schaffen. Wir fordern Dauerstellen für Daueraufgaben. (Beifall BSW) Zusammenfassend kann man sagen: Dieser Antrag ist kein Zukunftsplan, sondern ein vorgezogener Wahlkampfflyer. Sie reden von „technologischer Souveränität“, aber solange unsere Absolventen nach Berlin oder Sachsen abwandern, weil dort die Rahmenbedingungen besser sind, bleibt Ihr Slogan reines Wunschdenken. Hören Sie mit der Selbstbeweihräucherung auf. Wir brauchen keine Aktuelle Stunde zu Ihren Wünschen. Wir brauchen eine Politik, die Forschungsgelder fair verteilt, die Verträge wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Unis entfristet und die Bürokratie beseitigt, anstatt sie nur neu zu verpacken. – Vielen Dank. (Beifall BSW sowie der Abgeordneten Dennis Hohloch und Andreas Galau [AfD])

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Rainer Genilke

Wir fahren fort; für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Schüle. (Beifall SPD und CDU) Dr. Manja Schüle (Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur): Sehr geehrte Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Brandenburg hat in seiner jüngeren Geschichte schon einmal gezeigt, was Menschen leisten können, wenn ein Land vor einem grundlegenden Umbruch steht. Die Abgeordnete Poschmann hat gerade sehr eindrücklich ausgeführt, was unsere Eltern und Großeltern seit 1990 für den Wissenschaftsstandort Brandenburg geleistet haben. Zugleich haben Arbeiterinnen und Arbeiter der Kombinate neue Betriebe aufgebaut und Handwerker ihre Werkstätten gegründet. Viele Einzelne sind den Schritt in die Selbstständigkeit gegangen, trotz Massenarbeitslosigkeit und maroder Infrastruktur. Aus diesem Kraftakt wurde der Mittelstand geboren, der heute unser wirtschaftliches Rückgrat bildet und die Brücke zwischen den Ideen aus unseren Laboren und ihrer Anwendung in Betrieben und Werkstätten und auf den Feldern unseres Landes schlägt. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Heute gehört Brandenburg zu den dynamischsten Regionen Deutschlands – mit international geschätzter Spitzenforschung in Potsdam wie der Klima-, Geo- oder Life-Science-Forschung, innovativer Mikroelektronik und Materialforschung in Frankfurt (Oder), zukunftsweisender Energie- und Ingenieurforschung in der Lausitz sowie starken Industriebetrieben und natürlich einem innovativen Handwerk, und zwar von Schwarzheide über Schönefeld bis nach Ludwigsfelde. Und doch stehen wir wieder an einem Wendepunkt, denn Klimawandel, demografischer Wandel, digitale Umbrüche und eine neue sicherheitspolitische Lage verändern unsere Wirtschaft und Gesellschaft, und zwar schneller, als wir das aus früheren Jahrzehnten kennen. All diesen Herausforderungen können wir nur mit Wissen, Forschung und Innovation begegnen. Die entscheidende Frage lautet daher heute nicht, ob wir es uns leisten können, noch größere Investitionen in die Wissenschaft zu tätigen, sondern ob wir es uns leisten können, darauf zu verzichten, (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Steeven Bretz und Danny Eichelbaum [CDU]) denn in einer Welt rasanter technologischer Entwicklungen entscheidet sich die Zukunft eines Landes dort, wo neues Wissen entsteht und wo Innovationen umgesetzt werden: an Hochschulen, in Forschungseinrichtungen und auch in Unternehmen. Der wichtigste Rohstoff unserer Zukunft liegt inzwischen nicht mehr unter der Erde bzw. im Tagebau. Der wichtigste Rohstoff sitzt in den Hörsälen, Laboren und Werkshallen. Er steckt in den klügsten und kreativsten Köpfen und in dem Wissen, das die Menschen in unserem Lande zutage fördern. Wenn wir über Wissenschaft und Forschung sprechen, sprechen wir eben nicht über ein Spezialthema für Universitäten oder Hochschulen. Dann sprechen wir auch nicht über das Feuilleton, sondern über ganz konkrete Fragen des Alltags in Brandenburg. Für die Großeltern in der Prignitz stellt sich nämlich die Frage: Bekomme ich morgen noch eine medizinische Versorgung? – Für den mittelständischen Betrieb im Havelland stellt sich die Frage: Finde ich Ingenieure, finde ich Informatikerinnen, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können, oder muss ich abwandern? – Und für die Landwirte in der Uckermark oder im Fläming stellt sich die Frage: Bekommen wir Lösungen für Trockenperioden? Bekommen wir auch für neuartige Pflanzenkrankheiten oder veränderte Böden Lösungen, oder müssen wir gegebenenfalls unsere Höfe aufgeben? Wissenschaftspolitik ist deshalb eben nicht nur Hochschulpolitik. Wissenschaftspolitik ist Strukturpolitik, Standortpolitik und im besten Sinne des Wortes Zukunftspolitik, meine Damen und Herren. (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Steeven Bretz und Danny Eichelbaum [CDU]) Ich wiederhole es gerne: Brandenburg hat in den vergangenen Jahrzehnten eine exzellente Wissenschaftslandschaft aufgebaut, auf die wir wirklich stolz sein können. Ja, Potsdam gehört bereits heute zu den Städten mit der höchsten Wissenschaftsdichte in ganz Deutschland und ist Teil einer forschungsstarken Region in Europa. Weil solche Orte der Exzellenz wie ein Magnet wirken – auf Menschen, Ideen und Talente –, bauen wir diesen Standort auch aus – wir haben es gehört –, mit dem neuen Campus der Universität Potsdam auf dem Brauhausberg, wo Räume für Forschung und Lehre, aber natürlich auch Studierendenwohnheimplätze entstehen sollen, und dem erwähnten Ausbau der Digital-Engineering-Fakultät der Universität Potsdam und des Hasso-Plattner-Instituts, dem Ausbau zu einem Zentrum für digitale Wissenschaften und künstliche Intelligenz in Deutschland und Europa. Natürlich ist die Landesregierung Brandenburg Hasso Plattner für die großzügige Investition in die Sicherheit und Unabhängigkeit unseres Landes und des gemeinsamen Kontinentes Europa dankbar. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Digitale Souveränität entsteht nicht in politischen Reden. Digitale Souveränität entsteht durch Forschung und Talente und vor allen Dingen durch Investitionen in Infrastrukturen. Genau deshalb, weil gute Wissenschaft gute Lern- und Arbeitsbedingungen braucht, modernisieren wir unser Berufungsrecht. Ich weiß, es klingt technisch, aber das wird am Ende des Tages über die Beantwortung einer Frage entscheiden: Gelingt es uns, die klügsten Köpfe dieser Welt nach Brandenburg zu holen, oder unterschreiben sie lieber in Bayern oder in der Schweiz einen Vertrag? Die Universitäten konkurrieren doch schon heute um herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Wenn wir in Brandenburg in diesem internationalen Wettbewerb bestehen wollen, müssen unsere Hochschulen schneller, flexibler und zielgerichteter Professorinnen und Professoren berufen können. Deshalb wollen wir einen Gesetzentwurf für das schnellste und modernste Berufungsrecht in Deutschland in diesen Landtag einbringen und hoffentlich noch vor der Sommerpause verabschieden. (Beifall SPD und CDU) Gleichzeitig identifizieren wir gemeinsam mit den Hochschulen und den Forschungseinrichtungen die größten Exzellenzpotenziale im Land, und wir formulieren eine Landesforschungsstrategie, die zu mehr Zusammenarbeit anregen soll, die mehr Sichtbarkeit im Forschungsprofil schaffen soll und die selbstverständlich auch gezielte Investitionen in unser Land holen soll. Deshalb bauen wir unsere Stärken aus, mit konkreten Projekten, an konkreten Orten, für konkrete Menschen in Brandenburg. Kaum irgendwo werden die Früchte dieser Methode aus den vergangenen Jahren heute schon so sichtbar wie in der Lausitz, was wir eben schon gehört haben. Die Universität Lausitz – Carl Thiem ist ja nicht nur eine neue Hochschule; sie beantwortet auch die Frage, wer uns morgen und übermorgen versorgen wird. Und in Cottbus und Senftenberg wächst mit der BTU und den vielen außeruniversitären Partnern ein Energieforschungscluster, das die Lausitz zur Modellregion für klimaneutrale Technologien macht. Als erstes Net Zero Valley Europas ist sie ein Vorbild für alle. Ich kann Ihnen versichern, es wird nach Brandenburg geschaut, und es wird aufmerksam beobachtet. Das Leibniz-Institut für innovative Mikroelektronik in Frankfurt (Oder) exportiert nicht nur einfach Chips in die ganze Welt. Nein, dort hat man sich vorgenommen, Europas technologische Unabhängigkeit zu stärken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es sind Geschichten, wie sie vielleicht sonst nur das Kino erzählt, wenn aus einer Kohleregion ein klimaneutrales Labor wird, wenn aus einer gescheiterten Chipfabrik ein internationales Kompetenzzentrum für Mikroelektronik wird und wenn aus dem Stolz auf die Industrie von gestern der Stolz auf die Technologie von morgen erwächst. Damit aber all dies gelingt, muss eines gelten: Die Wissenschaft muss frei sein, (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) frei in der Wahl ihrer Fragen, frei in den Methoden, frei in den Ergebnissen. Wissenschaftsfreiheit ist kein Luxus. Wissenschaftsfreiheit ist das Fundament einer Demokratie, unserer Demokratie. (Dennis Hohloch [AfD]: Ja, Impfpflicht zum Beispiel!) In einer Zeit, in der Fakten angezweifelt werden, in einer Zeit, in der Wissenschaft verachtet wird, in einer Zeit, in der Verschwörungstheorien fröhliche Urstände feiern und verbreitet werden, ist die Verteidigung der freien Wissenschaft auch Demokratieschutz. Denn eine Demokratie, die wissenschaftliche Erkenntnisse ignoriert, macht sich selbst wehrlos. Demokratische Politik braucht Sachverstand, braucht Wissen, braucht evidenzbasierte Entscheidungen. Eine Politik ohne Vertrauen in die Wissenschaft und in die Forschung ist eine Politik im Blindflug. Meine Damen und Herren, die Landesregierung sendet daher ein sehr klares Signal: Investitionen in Wissenschaft und Forschung sind keine Ausgaben, die man sich nur in guten Zeiten leisten kann. Sie sind Investitionen in Arbeitsplätze, sie sind Investitionen in die medizinische Versorgung, sie sind Investitionen in Energie, in Ernährung und in Sicherheit, nicht nur für uns heute, sondern vor allen Dingen für unsere Kinder und Kindeskinder morgen. Denn wer heute bei Wissenschaft und Forschung spart, bezahlt morgen mit schwächeren Unternehmern, mit weniger Fachkräften, mit schlechterer Lebensqualität. Bei der Gesundheit bezahlen wir im schlimmsten Falle sogar mit Menschenleben. Unser Ziel ist daher klar: Brandenburg will ein Land sein, das Talente in Wissenschaft und Forschung aus aller Welt anzieht. Verantwortung für Brandenburg heißt für diese Landesregierung: Wir treffen Entscheidungen auf der Grundlage von Wissen und Vernunft und nicht auf der Grundlage von Lautstärke und Stimmungsmache. Unsere Eltern und Großeltern haben schon einmal vor dem Hintergrund von spalterischen und Angst schürenden Stimmen bewiesen, dass Wandel keine Bedrohung, sondern eine Chance ist, wenn man sie in die Hand nimmt. Unsere Eltern und Großeltern haben aus sehr wenig sehr viel geschaffen. Dank ihnen haben wir heute alles, womit wir in Brandenburg im Wettbewerb der Regionen bestehen können. Wir haben Wissen, wir haben Talente, wir haben Ideen. Es liegt allein an uns, sie mutig, zuversichtlich und entschlossen für den heutigen Wandel zu nutzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Forscherinnen und Forscher, die Studierenden und die Beschäftigten der brandenburgischen wissenschaftlichen Einrichtungen machen eine fantastische Arbeit, jeden Tag, mit einem unendlichen persönlichen Einsatz und nicht immer unter einfachen Bedingungen. Sie hätten es verdient, wenigstens während der heutigen Aktuellen 2026 15 Stunde einmal unsere ungeteilte Aufmerksamkeit, unsere ungeteilte Anerkennung zu bekommen, indem wir alle miteinander danke sagen. Ich weiß, dass uns in diesem Haus einiges, vielleicht sogar viel trennt; aber ich hätte mir gewünscht, dass uns der Respekt vor der Wissenschaft, dass uns der Respekt vor den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eint. Nun hat die AfD zur Aktuellen Stunde einen Antrag eingebracht, in dem sie das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung ein weiteres Mal in den Schmutz zu ziehen versucht. Ich habe lange überlegt, ob ich auf diesen Antrag überhaupt reagieren soll; aber ich habe mir vor vielen Jahren vorgenommen, politische Lügen nicht zu ignorieren. Das sollten wir alle in diesem Haus nicht. (Starker Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) Deshalb sage ich in aller Deutlichkeit: Ich bin stolz auf die Arbeit des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung. Ich bin stolz auf die Transparenz, mit der man am Institut mit Fehlern umgeht. Ich bin stolz darauf, dass Potsdam ein Zentrum der internationalen Klimaforschung ist, und ich werde selbstverständlich alles dafür tun, dass das so bleibt. Fehler und Irrtümer gehören zur Wissenschaft. Wer das skandalisiert, der hat den Kern der Wissenschaft nicht verstanden. Denn wissenschaftliche Erkenntnisse sind per se immer vorläufig. Ewige, unumstößliche Wahrheiten kennen nur die ideologischen Eiferer oder aber die geifernden Feinde der Wissenschaft. Ideologie behauptet, Wissenschaft überprüft. Ideologie will recht behalten, Wissenschaft will verstehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben in dieser Aktuellen Stunde viel über einzelne Instrumente der Wissenschaftspolitik gesprochen, über den Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis, über die Arbeitsbedingungen an Hochschulen und Instituten. Dabei dürfen wir aber nie vergessen, was der Kern der Wissenschaftspolitik ist. Es geht nicht um die eine oder andere Publikation, es geht nicht um den einen oder anderen Preis, es geht auch nicht um den einen oder anderen Drittmittelantrag. Der Kern der Wissenschaftspolitik ist die Verteidigung der Wissenschaftsfreiheit. Dazu braucht es immer Neugierde. Es braucht manchmal auch Gelassenheit, und zwar dann, wenn einem eine wissenschaftliche Erkenntnis politisch nicht in den Kram passt. Manchmal braucht es schlicht und ergreifend aber auch nur Klarheit. Der vorliegende Antrag der AfD ist sehr klar. Die AfD zeigt wieder einmal, dass sie zu den Feinden der Wissenschaftsfreiheit in diesem Land gehört. Die Koalition, der ich angehören darf, wird aber die Wissenschaftsfreiheit verteidigen, immer und bei jeder Gelegenheit. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski)

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Wir kommen zur zweiten Runde. Für die SPD-Fraktion hat Frau Dr. Gruhn das Wort. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Corrado Gursch [CDU] – Zuruf von der AfD)

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Jouleen Gruhn SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Kollegen der AfD: Ja, ich bin jetzt in der SPD, und ich bin stolz darauf. (Beifall SPD sowie von der Regierungsbank) Ich bin auch stolz darauf, einer Regierungskoalition anzugehören, die sich gleich zu Beginn klarmacht, worauf es in den nächsten dreieinhalb Jahren ankommen wird, was wichtig für Brandenburg ist, und die der Frage, was Brandenburg voranbringen wird, gleich die erste Aktuelle Stunde widmet. Vielen Dank dafür. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) Wir haben es gehört: Es geht nicht allein um Hochschulen. Es geht um Innovation, es geht um regionale Entwicklung, es geht um wirtschaftliche Stärke und ganz konkret um eine positive Zukunftsperspektive für unser Land Brandenburg. Die Universitäten im Land sind eine wesentliche Investition in unsere Zukunft. Sie bilden junge Menschen für die Herausforderungen von morgen aus, sie schaffen Wissen, und sie sorgen dafür, dass dieses Wissen in Wirtschaft, Gesellschaft und im täglichen Leben unserer Bürger auch tatsächlich ankommt. (SPD und CDU) Genau dieser Wissenstransfer kann Brandenburg nachhaltig stärken und zukunftsfest machen. Brandenburg ist Wissenschaftsland. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach Herrn Berndts Bitte um Konkretisierung bietet es sich an, Ihnen dies unter meinem Blickwinkel als Ärztin anhand von medizinischen Leuchttürmen – ja, Leuchttürmen – noch einmal zu verdeutlichen. Wir haben heute schon öfter von ihr gehört; und trotzdem sollten wir, wie ich finde, der Medizinischen Universität Lausitz noch einmal unsere besondere Aufmerksamkeit widmen. Mit ihr wird klar, dass wir in Brandenburg einen neuen wissenschaftlichen Anker schaffen, der weit über eine klassische Universitätsgründung hinausgeht. Das wissenschaftliche Profil unserer landeseigenen medizinischen Universität, für die viele von Ihnen hier in diesem Saal gekämpft haben, ist bewusst auf zwei interdisziplinäre Forschungsschwerpunkte ausgerichtet: auf die Gesundheitssystemforschung und auf die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Damit werden genau jene Herausforderungen konkret adressiert, unter denen unser Gesundheitssystem bereits heute leidet: eine älter werdende Gesellschaft mit steigenden Versorgungsbedarfen und gleichzeitig ein abnehmendes Fachkräftepotenzial – was wir mit der Ausbildung von vielen neuen Ärzten und weiteren Fachkräften in der Medizin in Brandenburg in der Zukunft konkret angehen werden. Und während einige hier in diesem Haus versuchen, den nahenden Niedergang Brandenburgs und den bevorstehenden Zusammenbruch unserer Gesundheitsversorgung herbeizureden, gehen wir einen anderen Weg: Wir packen an, wir investieren und wir gestalten die Zukunft unseres Landes. (Beifall SPD und CDU) Die MUL soll Kern eines digital unterstützten Netzwerkes von Akteuren der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung in der Modellregion Lausitz werden. So entsteht in dünn besiedelten Landkreisen rings um die MUL – wir haben es von Prof. Schierack gehört – mit dem digitalen Leitkrankenhaus etwas deutschlandweit Einmaliges: eine Zukunftsregion, in der medizinische und pflegerische Innovationen nicht nur theoretisch erforscht, sondern auch praktisch erprobt werden können. Diese fundamentalen Neuerungen, die in der Lausitz entstehen, sollen anschließend gemeinsam mit allen Akteurinnen und Akteuren des Gesundheitswesens schnell auf andere ländliche und strukturschwache Regionen Brandenburgs übertragen werden können – und das klappt auch, davon bin ich fest überzeugt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein weiteres herausragendes Beispiel für die medizinischen Hochschulen im Land ist die MHB. Wir fördern sie seit über zehn Jahren. Ich durfte mich als Mitarbeiterin schon persönlich von ihrem Wissensdrang und ihrer Forschungskraft überzeugen. Das Bekenntnis zur MHB finde ich weise, und die langfristige finanzielle Förderung, die wir jetzt auf den Weg bringen, finde ich noch viel besser. Denn schon jetzt zeigt sich eindrucksvoll, wie Wissenschaftspolitik ganz konkret zur Daseinsvorsorge beitragen kann. (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Kristy Augustin [CDU]) Indem die Ausbildung der Studierenden an den einzelnen Standorten dezentral organisiert und eng mit den praktischen medizinischen Versorgungsbereichen im ganzen Land verbunden wird, lernen die Studierenden nicht nur im Hörsaal, sondern auch direkt in den Praxen und Kliniken überall in Brandenburg und häufig auch im ländlichen Raum. Der Universitätsklinikverbund umfasst vier Kliniken, 31 kooperierende Lehrkrankenhäuser und sogar 350 Lehrpraxen im ganzen Land. (Erik Stohn [SPD]: Hört, hört!) Großartig! Der Erfolg, der sich daraus ableitet, ist auch konkret messbar. Mehr als die Hälfte dieser wunderbaren jungen Menschen, die zum Teil sogar bereit sind, erhebliche Studiengebühren mit privaten Krediten zu stemmen, bleibt nach dem Studium hier in Brandenburg. Das ist großartig – dafür ganz herzlichen Dank! (Beifall SPD) Zwischen 2021 und 2025 haben bereits 122 neue Ärztinnen und Ärzte ihre Tätigkeit bei uns im Land aufgenommen – ein ganz konkreter Beitrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung. Und diese Bindung wollen wir weiter stärken, wollen wir weiter gemeinsam mit den Studierenden, mit der MHB ausbauen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe leider nur noch sehr wenig Redezeit übrig. Ich könnte jetzt noch ganz viel über Fachkräftebindung, über die Entwicklungen, die wir gemeinsam vollziehen werden, reden. Aber lassen Sie mich zum Schluss noch einmal sagen: Für mich ist Wissenschaft Motor nicht nur für Innovation, sondern auch wirklich für die ganz konkrete Versorgungssicherheit und für gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land. Wissenschaft ist dringend notwendig. Wissenschaft und Forschung wollen wir weiter und konsequent fördern. Darin liegt der Schlüssel zu unserer Zukunft, denn Brandenburg ist Wissenschaftsland, und das ist gut so. – Vielen Dank. (Beifall SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski)

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Wir kommen zum Beitrag der AfD-Fraktion. Zu uns spricht der Abgeordnete Dr. Kaufner. (Beifall AfD)

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Dominik Kaufner AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Deutschland schmiert ab – wirtschaftlich, industriell, im Bildungsvergleich und auch in der Forschung. Dieser Abwärtstrend nimmt jetzt erst richtig Fahrt auf. Davon ist logischerweise auch Brandenburg unmittelbar betroffen. Und ich weiß, als Vertreter derjenigen Parteien, die diesen nationalen Abstieg zu verantworten haben, werden Sie diese Entwicklung auch noch bis zum letzten Moment zu leugnen versuchen. Aber machen wir uns nichts vor: Die Prognosen für unser Land sind düster, und auch Ihre Phrasendrescherei, die wir uns hier seit einer Stunde anhören müssen, kann das nicht verdecken. (Beifall AfD) KI wird im Ausland entwickelt, die Autoindustrie stirbt weg, Topwissenschaftler meiden die Bundesrepublik zusehends. Stattdessen verströmen unsere Universitäten das gesellschaftszersetzende Gift des Genderirrsinns, der Diversität, der antideutschen, ja der antiweißen Agenda – kritische Weißseinsstudien und dieser ganze Antirassismus-Zirkus, der dazugehört. Der von der Politik inszenierten, sogenannten Coronapandemie setzte die Wissenschaft nicht nur nichts entgegen, sondern sie ließ sich auch noch im Sinne der Politik steuern – Herr Berndt hat gerade schon dazu gesprochen. Deutschland war einmal ein Land der Wissenschaft. Internationale Forscher veröffentlichten auf Deutsch, weil Deutsch auch Wissenschaftssprache war. Inzwischen wird in vielen Studiengängen an deutschen Universitäten auf Englisch unterrichtet. „Wissen schafft Zukunft“ – das klingt ja ganz nett, aber ganz ehrlich, wenn Sie Brandenburgs Chancen nutzen wollen, wie Sie im Titel zur Aktuellen Stunde schreiben, müssen sie zuallererst die Nähe von Wissenschaft und Forschung zur Politik beenden. Hier liegt die eigentliche Gefahr für den Wissenschaftsstandort Deutschland. (Beifall AfD) Sie könnten den Anfang machen mit dem größten und aufsehenerregendsten Fall, den Brandenburg seit Jahren erlebt hat – ich habe vorhin schon kurz dazu ausgeführt –, dem Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung und dem Skandal, der sich da 2026 17 entwickelt hat. Dieser Skandal diskreditiert die sogenannte Klimaforschung in Gänze, und damit wird auch Deutschlands Ruf beschädigt. Schließlich haben sich hierzulande Parteieliten und Uni-Leitungen dem grünen Weltuntergangsalarmismus ja voll und ganz hingegeben.

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Rainer Genilke

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Dominik Kaufner AfD

Ja, sehr gerne.

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Elske Hildebrandt SPD

Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Es wird ja hier wiederholt von einem Skandal gesprochen. Sie erwähnen immer wieder das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung. Sie beziehen sich ja wahrscheinlich auf den Vorfall, der schon über ein Jahr her ist, nämlich die Veröffentlichung in „Nature“, den Artikel zu der Studie zu den Folgen der Klimaschäden. Sie wissen, dass es da den Peer-Review gab; trotzdem wurde veröffentlicht. Hinterher wurden sozusagen methodische Fehler und Fehler bei den Wirtschaftsdaten Usbekistans identifiziert. Daraufhin hat das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung diesen Artikel, diese Studie zurückgezogen, überarbeitet und auf einer Open-Access-Plattform zur gemeinsamen Diskussion im Wissenschaftsbereich freigegeben. Meine Frage ist: Was ist das Skandalöse daran? Können Sie daran nicht eher eine gute Fehlerkultur in der Wissenschaftslandschaft und eine Transparenz im Umgang damit erkennen? – Danke. (Vereinzelt Beifall SPD)

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Dominik Kaufner AfD

Seien Sie mir nicht böse, aber drei Viertel von dem, was Sie erzählt, was Sie gerade noch einmal in den Kontext einzuordnen versucht haben, habe ich vorher in der Kurzintervention erklärt. Es ist nicht normal, dass ein international renommiertes, weltweit angesehenes Magazin einen Artikel veröffentlicht, der später wegen Unwissenschaftlichkeit erst einmal überarbeitet werden muss und dann ganz zurückgenommen wird. (Beifall AfD) Dieser Skandal ist nicht professionell, mit einer guten Fehlerkultur, aufgearbeitet worden, sondern man hat erst versucht, noch einmal nachzulegen, und erst dann hat man entschieden, das am Ende doch zurückzunehmen. Das war meines Wissens im Dezember 2025; das ist topaktuell. Es ist ein Riesenskandal, dass es keine Rolle spielt. Es ist ein Skandal, dass Brandenburg Geld für diesen Mist ausgibt! (Beifall AfD – Zuruf von der AfD: Genau!) Ich fahre mit meiner Rede fort. – Durch die Personifizierung dieses Irrsinns in Gestalt des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung wurde auch der Forschungsstandort Brandenburg beschädigt, und das muss natürlich Konsequenzen haben. Als AfD-Fraktion fordern wir, dass die logischen Schritte eingeleitet werden. Um den Wissenschaftsstandort Brandenburg vor Schaden zu bewahren, muss die Landesregierung den Landesanteil Brandenburgs für das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung mit Wirkung ab dem nächsten Haushalt vollständig streichen. Es gibt keinen anderen Weg – Punkt. Ein Institut, das diesen grünen Alarmismus anstelle ernsthafter Wissenschaft betreibt und die inhärenten strukturellen Probleme dieser politischen Ideologisierung nicht aufarbeitet, befeuert unverantwortliche Politikmuster und schadet dem internationalen Ansehen Brandenburgs. Sie haben jetzt also die Gelegenheit, Maßnahmen zu ergreifen, um diesem Niedergang gegenzusteuern. Sie können etwas gegen diese strukturellen Fehlentscheidungen in der Forschung unternehmen, hier in Brandenburg, und das noch mit internationalen Auswirkungen. Wenn Sie also ernsthaft daran interessiert sind, Brandenburg als Forschungsstandort zu fördern und es nicht bloß mit dem politischen Käse Ihrer jeweiligen Interessengruppen zu füllen, dann stimmen Sie unserem Antrag zu. Niemand hat etwas dagegen, dass seriös zu Klimaveränderungen geforscht wird, aber die Zeit für faktenfreie Panik vor dem „Klima-Armageddon“ ist vorbei. Wir können sie uns schlicht und einfach nicht mehr leisten. – Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall AfD)

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Wir kommen nun noch einmal zur Fraktion der CDU. Zu uns spricht Herr Prof. Dr. Schierack.

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Michael Schierack CDU

Herr Vizepräsident! Liebe Abgeordnete! Liebe Zuschauer! Die Diskussion zeigt, wie notwendig es ist, dass wir uns hier dem Thema Wissenschaft und Forschung widmen. Die Bürgerinnen und Bürger haben gesehen und erkannt, wer zu einer starken Wissenschaft steht und wer eben nicht. Das war eine gute Standortbestimmung, die ich gar nicht mehr groß kommentieren will. Ich möchte es teilweise so stehen lassen, denn es ist für mich tatsächlich manchmal ein Übel, hier ständig über solche Dinge und Themen zu diskutieren. (Lars Günther [AfD]: Dann lassen Sie es auch!) – Ja, ich lasse es auch. – Man konnte sehen, wer die Bedeutung der Wissenschaft für unsere Wirtschaft und Souveränität betont und wer die Wissenschaft ständig grundsätzlich infrage stellt. Lieber Herr Berndt, wir kennen uns ja von vielen Diskussionen. Ich hätte von Ihnen erwartet, dass Sie etwas zur Wissenschaft in Brandenburg sagen, einen konkreten Ansatz nennen, den ich hier mit Ihnen besprechen kann. Stattdessen habe ich wieder das bekommen, was ich vermutet habe – ideologisiert und ablehnend gegenüber Freiheit und Wissenschaft. Sie wollen vorgeben, was in Ihr Weltbild passt; das ist Ihre Art und Weise. Und dann diskreditieren Sie auch noch die Wissenschaft und die Ärzte! Sie sagen, Sie haben in der Charité gearbeitet – ich weiß nicht, was die Kolleginnen und Kollegen der Charité heute zu Ihnen sagen würden; das will ich Ihnen deutlich sagen. (Oh! bei der AfD) Jeder hat gesehen, wo Sie stehen und was es bedeuten würde, wenn Sie Verantwortung in der Wissenschaftspolitik hätten. Das können wir einfach nicht so stehen lassen, meine Damen und Herren. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Zu Herrn Kaufner: Wir werden uns im Ausschuss sicherlich noch einmal intensiv mit dem PIK beschäftigen, aber wir erkennen gerade, dass das PIK den Prozess transparent dargestellt hat. Es ist hier ja schon in mehreren Beiträgen dargestellt worden: Die Irrtümer, die es gab, sind korrigiert. Ich meine, es gehört zu einer guten Wissenschaft, dass man Fehler korrigiert, dass man Kritik annimmt und dass die Forschung weitergeht. Die Wissenschaft lebt von Irrtümern, sie lernt daraus, und sie wird dadurch besser. Frau Meyer, Sie haben vor allem den Mittelbau angesprochen. Obwohl Sie in der letzten Legislaturperiode nicht dabei waren, wird Ihnen nicht verborgen geblieben sein, dass wir das Hochschulgesetz mit unserer Novelle ja gerade dahin gehend verändert haben, dem Mittelbau mehr Chancen zu geben. Wir haben das Dialogforum „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ eingesetzt, in dem wir gerade auf die von Ihnen angesprochenen Probleme intensiv eingegangen sind. Weil Sie gerade von den Gebieten sprachen, die bisher ohne Wissenschaft auskommen müssen: Wir haben Außenstellen im Land errichtet, damit auch in der Prignitz, in Elbe-Elster Wissenschaft möglich ist. Auch Sie müssen anerkennen, dass hier in der Wissenschaft in den letzten Jahren und Jahrzehnten Hervorragendes passiert ist – gerade für ein Flächenland wie Brandenburg. Meine Damen und Herren, am Ende danke ich allen, die sich heute der konstruktiven Debatte gestellt haben. Wir benötigen viel mehr Lobbyisten für unsere Wissenschaft, für unsere Forschung. Wir brauchen keine Ideologen, Wissenschaftsskeptiker und Miesmacher. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD)

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Rainer Genilke

Danke schön. – Es wurde eine Kurzintervention von Herrn Dr. Berndt angezeigt. Sie haben das Wort. (Beifall AfD)

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Hans-Christoph Berndt AfD

Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege Schierack, besonders wissenschaftlich war es nicht, was Sie jetzt dargeboten haben, (Ludwig Scheetz [SPD]: Was Sie dargeboten haben, auch nicht!) weil Sie einmal mehr mit falschen Zitaten und falschen Unterstellungen gearbeitet haben. Ich will es noch einmal sagen. Ich habe gesagt: Ich rede als ein Freund der Wissenschaft; ich habe ja ein halbes Leben an der Charité verbracht. – Aber gerade deshalb habe ich übrigens von Brandenburg gesprochen und davor gewarnt, was wir in Eberswalde sehen, was wir in Potsdam sehen: dass dort politischer Aktivismus blüht. Dort herrscht eine Atmosphäre, die eben nicht der Suche nach der Wahrheit dient, sondern der Einschüchterung und politischer Korrektheit – und das ist etwas, das sich nicht mit Wissenschaft verträgt. In dem Zusammenhang habe ich Axel Meyer zitiert, und ich empfehle Ihnen und allen, die sich für das Thema interessieren, seinen Artikel zu lesen. Er ist am 12. September 2018 in der „Neuen Zürcher Zeitung“ erschienen; Sie können ihn ohne Bezahlschranke aufrufen. Es ist ein sehr lesenswerter Artikel eines Wissenschaftlers, der die Wissenschaft, die Akademien in den USA vor 30 Jahren und jetzt – bzw. damals, 2018 – gesehen hat und entsetzt über den Verfall der akademischen Kultur war. Genau das beobachten wir ja auch in Brandenburg und in Deutschland – und Sie tun der Wissenschaft keinen Gefallen, wenn Sie das ignorieren, sondern Sie machen sie damit kaputt. (Vereinzelt Beifall AfD) Letzter Punkt: Nicht ich habe mich mit meinen Äußerungen zu Corona blamiert – nicht heute und nicht in der Vergangenheit. Blamiert haben sich das Robert Koch-Institut, das Paul-Ehrlich-Institut, Alena Buyx und der Ethikrat. Blamiert hat sich die Helmholtz-Gemeinschaft, blamiert haben sich die Ärztevertretungen, also die Ärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung – und zwar bis auf die Knochen. Sie haben ihren Hippokratischen Eid vergessen, sie haben sinnlose Maßnahmen durchgesetzt und Schaden angerichtet – und das muss benannt werden. Solange diese Einrichtungen nicht imstande sind, sich selbst zu reinigen, (Wolfgang Roick [SPD]: Oh!) wird der politische Druck groß sein, sie abzuschaffen und gegebenenfalls neu zu gründen. (Beifall AfD)

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Rainer Genilke

Herr Prof. Schierack möchte erwidern. Bitte schön.

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Michael Schierack CDU

Sehr geehrter Herr Berndt, ich will gar nicht so viel erwidern; wir kommen einfach nicht zusammen. Ich stehe für die Wissenschaftsfreiheit, für die Forschung in diesem Land – und wenn Sie glauben, Sie kommen mit ihren Äußerungen in der Wissenschaft durch, dann machen Sie bitte so weiter. Ich kann nur sagen: Ich werde alles dafür tun, dass die Wissenschaft auch hier in Deutschland die Freiheit hat, zu forschen, dass sie zum Wohle des Volkes und auch der Wirtschaft und der Souveränität unseres Landes weiter Bestand hat – und ich will hier nicht weiterhin Ihre Miesmacherei und Ihre Skepsis verfolgen müssen. – Danke schön. (Beifall CDU, vereinzelt SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) 2026 19

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Rainer Genilke

Danke schön. – Frau Ministerin Schüle erhält noch einmal das Wort. Dr. Manja Schüle (Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Zunächst einen herzlichen Dank an die CDU-Fraktion für diese Aktuelle Stunde, die ja mehrheitlich sehr respektvoll und im Sinne von Wissenschaft und Forschung abgehalten worden ist. Aber da wir hier im Plenum nicht nur untereinander und auch nicht nur zu den Zuschauern auf der Besuchertribüne reden, sondern unsere Reden auch protokolliert und ausgestrahlt werden, (Zuruf des Abgeordneten Torsten Arndt [AfD]) möchte ich die Gelegenheit nutzen, um noch einmal darauf zu reagieren, was die AfD hier als „Wissenschaftsskandal“ inszeniert. Es handelt sich in Wahrheit nämlich um gelebte wissenschaftliche Integrität; darauf hat Herr Schierack schon hingewiesen. Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung hat eine Studie transparent zurückgezogen, hat methodische Kritik geprüft, Daten offengelegt, Analysen überarbeitet. Genau so funktioniert Wissenschaft: selbstkritisch, korrigierbar und verlässlich. (Einzelbeifall SPD) Wer daraus die Streichung eines ganzen Instituts ableitet, greift nicht etwa diese Studie an, sondern stellt die Wissenschaft als solche infrage. Die überarbeiteten Ergebnisse bestätigen zweifelsfrei: Die wirtschaftlichen Schäden des Klimawandels übersteigen die Kosten von Klimaschutzmaßnahmen – und Korrekturen sind kein Versagen, sondern sie stärken die Forschung. Populistische Angriffe allerdings, wie wir sie heute mehrfach erleben „durften“ – der AfD-Antrag und auch ihre Redebeiträge –, untergraben das Vertrauen in die Wissenschaft, und sie gefährden den Standort Brandenburg. Wir stehen klar zum PIK und zur Freiheit der Forschung. Fehler müssen offen und nachvollziehbar korrigiert werden – ohne existenzielle Bedrohung für die Forscherinnen und Forscher. Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen – weil es protokolliert wird –: 2024 veröffentlichte das PIK, das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, eine Studie zu wirtschaftlichen Folgen des Klimawandels im Journal „Nature“. Nach Veröffentlichung kam fachliche Kritik auf, unter anderem an einem Datenfehler in Bezug auf das BIP, also das Bruttoinlandsprodukt, von Usbekistan. Das Forschungsteam reagierte konstruktiv: Daten und Methodik wurden überarbeitet, die korrigierte Analyse wurde im August 2025 inklusive aller Daten und Codes als Preprint veröffentlicht. Da die Änderungen aber zu umfangreich für eine einfache Korrektur waren, zog das PIK die Studie im Dezember 2025 formal zurück – und zwar in Abstimmung mit dem Journal „Nature“. Die überarbeitete Fassung allerdings soll erneut peer reviewed eingereicht werden, und die Kernaussage bleibt bestehen. Der Prozess wurde transparent und sehr verantwortungsvoll und verantwortungsbewusst kommuniziert. – So viel dazu, um hier einmal mit diesen Halbwahrheiten und Lügen aufzuräumen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski)

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Rainer Genilke

Damit sind wir am Ende der Rednerliste angekommen und kommen nun zur Abstimmung. Zur Aktuellen Stunde wurde uns ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 8/2567, mit dem Titel „Förderung des Potsdam-Institutes für Klimafolgenforschung (PIK) durch das Land Brandenburg einstellen“ vorgelegt. Wer mit dem Antrag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist der Antrag bei einigen Enthaltungen abgelehnt. Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 2, und bevor wir zu Tagesordnungspunkt 3 kommen, darf ich Gäste auf der Tribüne begrüßen: zum einen Besucherinnen und Besucher auf Einladung der Abgeordneten Britta Kornmesser – ich hoffe, dass sie schon da sind; sie sind da: Herzlich willkommen im Landtag Brandenburg! – (Allgemeiner Beifall) und zum anderen Besucherinnen und Besucher der Polizeidirektion Ost, die auf Einladung der Abgeordneten Sina Schönbrunn hier sind. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf. TOP 3: Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg für die 8. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses Drucksache 8/2557 in Verbindung damit: Änderung des Zuschnitts und der Mitgliederzahl von Ausschüssen Antrag des Präsidiums Drucksache 8/2544 Zusätzlich liegt auf Drucksache 8/2571 ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion vor. Der Tagesordnungspunkt wurde von der SPD-Fraktion als ihre Priorität angemeldet, deshalb wird Herr Ludwig Scheetz von SPD-Fraktion die Aussprache beginnen. (Beifall SPD)

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Ludwig Scheetz SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach 17 Monaten beenden wir heute den provisorischen Zustand unserer Geschäftsordnung und überführen die vorläufige Geschäftsordnung in eine endgültige, reguläre Geschäftsordnung des Landtages für die 8. Legislaturperiode. Bevor ich mich zu den inhaltlichen Punkten äußere, möchte ich eines voranstellen, nämlich meinen ganz herzlichen Dank: an erster Stelle meinen Dank an die Landtagsverwaltung für die enge Begleitung und Beratung bei der Erarbeitung des heutigen Entwurfs. Zudem bedanke ich mich ganz herzlich beim Kollegen Falk Peschel, der den Prozess der Erarbeitung sehr lange und sehr konstruktiv begleitet hat, auch wenn er der finalen Fassung des Entwurfs nicht zustimmen konnte. Er hat sich an dem Prozess intensiv beteiligt. Und natürlich danke ich auch ganz herzlich meinem ehemaligen PGF-Kollegen Steeven Bretz – an dieser Stelle noch einmal meinen herzlichen Glückwunsch zur Wahl zum Fraktionsvorsitzenden: Lieber Steeven, ich wünsche dir ganz viel Erfolg bei dieser ehrenvollen Aufgabe. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) Ein Großteil der vorgelegten Änderungen sind technische Änderungen und Anpassungen an die bereits gelebte Parlamentspraxis. Aber natürlich: Eine wesentliche Änderung, die bereits im Vorfeld viel diskutiert wurde, ist die Einführung von Ordnungsgeldern als zusätzlicher Ordnungsmaßnahme neben dem Sachruf, dem Ordnungsruf, dem Wortentzug und dem Sitzungsausschluss. Nach der Vorlage geht es dabei um 500 Euro, im Wiederholungsfall um 1 000 Euro. Zugleich wird der Wiederholungsfall näher definiert und wird eine schriftliche Einspruchsmöglichkeit vorgesehen. Es ist unbenommen, dass sich die Debattenkultur in diesem Landtag in den vergangenen Jahren verändert hat: Die Zahl der Ordnungsrufe ist seit 2014 sprunghaft angestiegen, und wer sich die Plenarprotokolle der vergangenen Landtagssitzungen durchliest, wird feststellen, dass der Ton in diesem Haus seitdem noch einmal rauer geworden ist. Aber – denn der Vorwurf wird jetzt wahrscheinlich gleich wieder in massiver Art und Weise vorgetragen; Herr Hohloch wird wahrscheinlich gleich wie ein HB-Männchen auf- und abspringen – es ist eben keine „Lex AfD“. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ordnungsruf! – Dennis Hohloch [AfD]: Ich finde, das wäre einen Ordnungsruf wert!) Es ist keine „Lex AfD“ (Dennis Hohloch [AfD]: Schön, wenn man es extra erwähnen muss!) oder gar der Versuch, die Opposition mundtot zu machen. – Was Sie hier betreiben, ist vor allem eines: eine bequeme Täter-Opfer-Umkehr. (Beifall SPD und CDU) Niemand hier will die Opposition unterdrücken. Niemand will kritische Rede sanktionieren. Niemand will zugespitzte parlamentarische Auseinandersetzung verbieten. Was aber nicht zur Demokratie gehört, ist die bewusste Entgrenzung parlamentarischer Debatten durch kalkulierte Grenzüberschreitungen oder die Behauptung, jede Reaktion auf grobe Entgleisungen sei bereits ein Angriff auf die Meinungsfreiheit. Ein Parlament muss streitbar sein, aber es darf nicht wehrlos sein. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) Genau darum geht es hier: Wir schaffen keine Zensur, wir schaffen ein zusätzliches, klar geregeltes Ordnungsinstrument für Fälle, in denen die bestehenden Mittel nicht ausreichen bzw. in denen die Verletzung der Ordnung und Würde des Hauses eben nicht mehr nur geringfügig ist. Wer ein solches Instrument einführt, muss auch für ein klares Verfahren sorgen, deshalb wird das Präsidium eine ergänzende Richtlinie erlassen müssen, die die Anwendung im Einzelnen verlässlich und nachvollziehbar regelt. Denn unser Ziel ist nicht nur Konsequenz, sondern Konsequenz im rechtsstaatlichen Rahmen. Es ist auch kein Sonderweg, den Brandenburg beschreitet: Ein Blick in andere Parlamente zeigt, dass Ordnungsgelder dort längst parlamentarische Realität sind, begonnen beim Deutschen Bundestag. Dort liegen sie mit 2 000 bzw. 4 000 Euro im Wiederholungsfall sogar deutlich über dem, was heute für den Spanne von 500 bis 3 000 Euro, in Bayern von bis zu 2 000 bis hin zu 4 000 Euro im Wiederholungsfall. Diese Ordnungsgelder werden aber nicht für harte Opposition, sondern für wirkliche Entgleisungen verhängt: In Hessen wurde ein Ordnungsgeld verhängt, nachdem ein Abgeordneter Kolleginnen und Kollegen anderer Fraktionen vorgeworfen hatte, dass – Zitat – Blut an ihren Händen klebe. In Bayern wurde ein Ordnungsgeld verhängt, nachdem im Parlament folgende Formulierung gefallen war: „Sie wollen weiterhin den Endsieg.“ Soweit derzeit öffentlich dokumentiert, gab es seit Einführung von Ordnungsgeldern im Bundestag und in den Landesparlamenten bisher insgesamt sieben – sieben! – Fälle, in denen sie verhängt wurden. Das zeigt: Ihre Anwendung ist glücklicherweise nicht der Regelfall, sondern die Ausnahme. (Beifall SPD und CDU) Deshalb sollten wir die Debatte vom Kopf wieder auf die Füße stellen. Die Frage lautet doch nicht, ob Opposition laut sein darf – natürlich darf sie das –, die Frage lautet, ob ein Parlament auf grobe Verletzungen seiner Ordnung und Würde reagieren darf. Und ich finde: Ja, das darf es. Das muss es sogar! Gerade, weil wir das freie Mandat achten – ich komme gleich zum Schluss, Herr Präsident – und harte politische Auseinandersetzung wollen, brauchen wir Regeln für den Fall, dass die Grenze zur bewussten Entgleisung überschritten wird. Das freie Mandat ist ein hohes Gut, aber kein Freifahrtschein für Herabwürdigung, Provokation und die Verächtlichmachung 2026 21 parlamentarischer Institutionen. Deshalb bitte ich um Zustimmung zur vorgelegten Geschäftsordnung und bedanke mich. (Beifall SPD und CDU)

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Wir fahren in der Debatte fort. Zu uns spricht Herr Abgeordneter Hohloch für die AfD-Fraktion. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Kollege Scheetz, Sie haben gerade eindeutig bewiesen, worum es bei den Ordnungsgeldern geht: Es geht darum, die AfD und die Opposition hier im Land mundtot zu machen. Ich werde es Ihnen erklären: Sie sagten in Ihrer Rede – und es ist ja immer interessant, was man sagt, um Dinge auszudrücken, die man eigentlich genau gegenteilig meint –, niemand wolle die kritische Rede verbieten, sondern es gehe um entgrenzte Redebeiträge. Das ist doch das beste Beispiel! Was ist denn ein entgrenzter Redebeitrag? Ich kann Ihnen sagen, was ein entgrenzter Redebeitrag ist, zum Beispiel der Satz – so definieren Sie es ja, weil Sie sich dem angeschlossen haben –: „An Ihren Händen klebt Blut.“ Meine Damen und Herren, ich dachte immer, dass in diesem Landtag genau aus solchen Gründen Indemnität gilt: weil wir hier im Landtag über die Zukunft des Landes verhandeln, weil wir über Probleme diskutieren und weil wir – wie in der letzten Legislaturperiode – hart über Themen wie Freiheitsrechte streiten. Selbstverständlich gab es mehr Ordnungsrufe – wir hatten ja auch fast doppelt so viele Sitzungen wie in den anderen Legislaturperioden. Wir haben über Corona gestritten, und wir haben über die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen gestritten, die Sie angeordnet und die Millionen von Menschen im Land hart getroffen haben. Dass man das auch in der Sprache hart in den Landtag trägt, ist für mich eine Selbstverständlichkeit, aber für Sie offensichtlich nicht, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Aber wenn Sie schon zustimmen, dass der Satz „An Ihren Händen klebt Blut“ ein Ordnungsgeld wert ist, frage ich Sie: Wie soll man Ihre Migrationspolitik denn sonst bewerten? Aufgrund der entgrenzten Migrationspolitik, die Sie seit Jahren und Jahrzehnten betreiben, gibt es Hunderte von toten Mädchen, Hunderte von toten Jungen und Tausende von vergewaltigten Jungen und Mädchen! (Beifall AfD) Selbstverständlich klebt Blut an den Händen derer, die diese Politik immer noch weiterführen, meine Damen und Herren. Damit kommen wir mal zu den Beispielen für solche Ordnungsgelder – 1 000 Euro im Wiederholungsfall, und Sie haben ja bewusst verschwiegen, was Wiederholungsfall heißt; die CSU-Kollegin aus Bayern wird das bestätigen können –: In Bayern bedeutet Wiederholungsfall, dass Sie die Ordnung in derselben Sitzung erneut grob verletzen, und nicht innerhalb von sechs Monaten wie bei uns. Bei uns ist es eine Erziehungsmaßnahme, meine Damen und Herren, und keine Maßnahme, um Ordnung in die Sitzung zu bringen. Und genau darum geht es: Sie wollen die Opposition in Ihrem Sinne und in Ihrem Geiste erziehen – und das lehnen wir strikt ab. (Beifall AfD) Und damit kommen wir mal zu den Beispielen: Als Herr Dr. Berndt von „Säuberung“ sprach, was in dem Zusammenhang überhaupt nichts mit dem Nationalsozialismus oder Ähnlichem zu tun hatte, (Zurufe von SPD und CDU: Nein!) war das einen Ordnungsruf wert. Als Herr Dr. Berndt die Gesundheitsministerin als „Aufseherin“ bezeichnete, als es um Coronamaßnahmen ging, gab es einen Ordnungsruf. Als ich den Verfassungsschutz mit der Staatssicherheit verglichen habe – Verzeihung, das habe ich jetzt zitiert –, habe ich einen Ordnungsruf erhalten. Als aber der jetzige Innenminister unseren Fraktionsvorsitzenden mehrfach als „pseudowissenschaftlichen Scharlatan“ bezeichnet hat, gab es keinen Ordnungsruf. Als Herr Hünich jemanden als „Scharlatan“ bezeichnete, gab es einen Ordnungsruf. Man darf in diesem Parlament ja auch nicht sagen, dass jemand lügt – denn in der Politik wird ja nicht gelogen, dass wissen Sie ja alle –: Wir dürfen zwar lügen, aber wir dürfen die Lügen nicht als solche bezeichnen. (Beifall AfD) Das ist natürlich genial! Wenn ich von „Wählerbetrug“ spreche, behält sich die Vizepräsidentin die Prüfung eines Ordnungsrufs vor, obwohl Tausende von Brandenburgern es als Wählerbetrug bezeichnen, was die ehemaligen BSW-Abgeordneten mit ihrer Partei gemacht haben. (Beifall AfD) Dann kommen wir mal zu einem anderen Beispiel beim Thema entgrenzte Redebeiträge: Als man uns in der letzten Legislaturperiode als „Nazis“ beschimpft hat, gab es keinen Ordnungsruf. Als man uns als „Faschisten“ bezeichnet hat, gab es keinen Ordnungsruf. Hat man Dr. Berndt und mir nachgesagt, dass wir gerne Massenmorde begehen wollen – Zitat: „Sie wollen […] an der Rampe stehen und entscheiden, wer leben darf oder wer sterben muss“ – gab es keinen Ordnungsruf. Wir wissen also ganz genau, warum Sie das Ordnungsgeld einführen: Sie führen es ein, um die Opposition kleinzukriegen, meine Damen und Herren, (Beifall AfD) weil Sie nicht ertragen können, dass die Redebeiträge der AfD dieses Parlament beleben und Ihnen vor Augen führen, was Sie in diesem Land alles falsch machen, was Sie schlecht machen, und weil sie Ihnen vor Augen führen, dass Sie Parteien auf einem Weg der Vergangenheit sind, meine Damen und Herren. Mit all diesen Maßnahmen – das habe ich auch dem Kollegen Bretz gesagt, der gern aus inoffiziellen Sitzungen zitiert; Sie werden es heute sicherlich wieder tun, es sei denn, Sie haben etwas daraus gelernt und tun es nicht –, mit all dem, was Sie hier tun, und mit all dem, was wir nach draußen tragen, schwinden Ihre Prozentpunkte. Die CDU lag beim letzten Mal bei 12 %. Gucken wir mal, ob sie beim nächsten Mal einstellig wird. Ihr Abstand zur AfD wird immer größer, und anstatt einmal nicht mit Repressalien gegen die Opposition vorzugehen, sondern mal gute Politik für das Land zu machen – Stichwort Spritpreise, darüber werden wir ja gleich reden; Stichworte Arbeitsmarktpolitik, Energiepreise und Massenmigration –, machen Sie genauso weiter wie bisher. Frau Dr. Gruhn, ehemals BSW, findet das ganz toll. Ich kann Ihnen sagen: Die Brandenburger möchten das nicht. Die Brandenburger wollen lebendige Debatten. Sie wollen keine öden, spröden Beiträge in diesem Parlament. Sie wollen, dass die Abgeordneten das, was sie auf dem Herzen haben und worüber sie sprechen, im Landtag auch mit Herz vortragen. Und genau das wollen Sie mit diesen Ordnungsgeldern unterbinden, meine Damen und Herren. Deswegen lehnen wir das ab und werden selbstverständlich vor das Landesverfassungsgericht ziehen, falls Sie diese Änderungen beschließen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Rainer Genilke

Es gibt eine Kurzintervention der SPD. Ludwig Scheetz hat das Wort. Bitte sehr.

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Ludwig Scheetz SPD

Herr Vizepräsident! Lieber Kollege Hohloch, also auf eines können Sie sich verlassen, nämlich darauf, dass diese Koalition dem Koalitionsvertrag, dem sie den Titel „Verantwortung für Brandenburg“ gegeben hat, gerecht werden wird – darauf, dass wir gute Politik für dieses Land machen werden und Ihre Prozente in den Umfragen auch wieder zurückgehen werden, wie wir es im Übrigen in anderen Bundesländern, beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern, ja gerade sehen. (Zuruf von der AfD) Wenn Sie sich auf die Indemnität berufen, müsste das ja auch für das Instrument des Ordnungsrufes gelten, denn auch beim Ordnungsruf wird ein Bestandteil der Rede ordnungsrechtlich begutachtet, bewertet und entsprechend gerügt. Wenn man sich auf die Indemnität beruft, müsste man also konsequenterweise alle Ordnungsmaßnahmen abschaffen. Noch einmal: Wir haben sieben Fälle – sieben Fälle – erlebt, in denen Ordnungsgelder verhängt wurden, seitdem sie im Bundestag und in diversen Landtagen eingeführt wurden. Ich finde, das ist eine überschaubare Größenordnung. Es ist auch nicht so, wie hier – auch im Ausschuss – dargestellt wurde: Der- bzw. diejenige, dem bzw. der ein Ordnungsgeld angedroht oder gegen den bzw. die es verhängt wird, hat ja auch entsprechende Widerspruchsmöglichkeiten. Zu behaupten, hier würde jemandem willkürlich ein Ordnungsgeld aufgedrückt, entbehrt also jeglicher Grundlage. Es gibt das Widerspruchsrecht, und es gibt natürlich auch die Möglichkeit, sich auf dem Rechtsweg gegen ein verhängtes Ordnungsgeld zu wehren. Das machen zwei Landtagsabgeordnete in Hessen im Übrigen ja auch. Und wie ich bereits mehrfach gesagt habe: Genau diese Verfahrensfragen, wann ein Ordnungsgeld angemessen ist und wann nicht bzw. wann eine grobe Verletzung der Würde des Hauses vorliegt, sind im Rahmen einer Richtlinie im Sinne einer Leitplanke vom Präsidium zu klären. Zum Abschluss: Ein Großteil der Ordnungsrufe an Ihre Fraktion, die Sie hier als Beispiele beigebracht haben, war völlig gerechtfertigt. (Beifall SPD und CDU)

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Rainer Genilke

Herr Hohloch, möchten Sie reagieren? – Sie haben das Wort. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Kollege Scheetz, genügend Beispiele für Willkür bei den Ordnungsrufen habe ich Ihnen gerade gegeben; ich muss sie nicht noch einmal aufzählen, es gibt auch noch einige andere. Ich finde es immer wieder absurd, wenn Sie von Widerspruchsmöglichkeiten reden. Das heißt: Sie verhängen ein Ordnungsgeld, das direkt von der Diät abgezogen wird, und der Abgeordnete hat die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Übrigens das Ordnungsgeld verhängt, obwohl vorher kein Ordnungsruf ergangen ist. Es gibt also gar keine Steigerung. Sie müssen sich einmal Folgendes überlegen. Erstens: Wenn es angeblich nur sieben Ordnungsgelder in der gesamten bundesdeutschen Geschichte gab, frage ich: Ist diese Maßnahme überhaupt nötig? – Offensichtlich ja nicht. Zweitens: Wenn diese Maßnahme nötig wäre, müsste sie doch im Sinne der Ordnung des Hauses so aufgebaut werden, dass es erst einen Ordnungsruf gibt, danach noch einmal angedroht wird und erst, wenn die Würde des Hauses wirklich gröblich verletzt wird, das Ordnungsgeld erteilt wird – und im Wiederholungsfall in derselben Sitzung. Es macht überhaupt keinen Sinn und ist nicht logisch, das Ganze über sechs Monate zu ziehen und der Präsidentin noch zu ermöglichen, diesen Ordnungsruf im Nachgang zu legitimieren. Wenn man dann doch im Präsidium, in dem die SPD- und die CDU-Fraktion die Mehrheit haben, Einspruch erhebt, habe ich noch nie, seitdem ich in diesem Landtag bin, erlebt, dass dieses Präsidium gegen einen Ordnungsruf dieser Präsidentin entschieden hat, meine Damen und Herren. Das belegt einmal wieder, dass man als Opposition gar keine realistischen Möglichkeiten hat, sich dagegen zu wehren, außer vor das Verfassungsgericht zu ziehen, wo man jahrelang wartet, wo man wieder Geld investieren muss. Genau darum geht’s: Sie wollen Druck aufbauen. Und Sie machen das in jeder Art und Weise, wie Sie es als SPD und CDU können. Sie errichten Meldestellen; (Ludwig Scheetz [SPD]: Das ist ein Meldeportal!) 2026 23 auf EU-Ebene ist es der Digital Services Act; gucken Sie sich die „Schwachkopf-Affäre“ an – überall in der Republik werden Andersdenkende und andere Meinungen stigmatisiert. Gucken Sie sich das bei Corona an: „Impfgegner“, „Coronaleugner“, „Putinversteher“ beim Ukrainekrieg. – Das ist Propaganda, die besonders von SPD und CDU ausgeht, also gerade von Ihren staatstragenden Parteien. Sie versuchen mit allen Möglichkeiten, diese Debatten zu unterbinden, und das tun Sie jetzt auch hier im Landtag. (Zuruf von Minister René Wilke) Das müssen Sie für sich selbst erklären, meine Damen und Herren. Wir haben gesagt, warum wir es ablehnen, und wir bleiben dabei. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Rainer Genilke

Wir fahren in der Rednerliste fort. Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Bretz. (Vereinzelt Beifall CDU und SPD)

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Steeven Bretz CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eingangs die Gelegenheit nutzen, mich vor allem bei der Landtagsverwaltung – namentlich bei Herrn Direktor Dr. Voigt, namentlich bei Herrn Lechleitner, namentlich bei Frau Dr. Platter und bei all den anderen – bedanken, die uns bei dem Auftrag an die Parlamentarischen Geschäftsführer, die vorläufige Geschäftsordnung in eine Vorlage zu überführen, über die wir heute auch abstimmen können, gut geholfen haben. Vielen Dank für die Unterstützung aus der Landtagsverwaltung! (Beifall CDU und SPD sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Ich möchte mich bei meinen Kollegen Ludwig Scheetz und auch Falk Peschel für die Zusammenarbeit bedanken – das war sehr kollegial –, und ich glaube, eines kann man sagen: All jene, die in der Geschichte des Landes an dieser Geschäftsordnung gearbeitet haben, haben einfach eine gute Arbeit geleistet, denn: Diese Geschäftsordnung hat sich über so viele Jahre bewährt, Herr Direktor. Sie ist eine gute Grundlage, nach der wir hier genau handeln. Nun hat ein Punkt für etwas Aufregung gesorgt. Ich bitte dringend darum, da etwas abzurüsten und auch abzuschichten. Worum geht es? Es geht unter anderem darum, dass wir in der vorläufigen Geschäftsordnung, die wir jetzt in eine reguläre Geschäftsordnung überführen, die Möglichkeit der Verhängung eines Ordnungsgeldes vorsehen. Wir zeichnen damit als Landtag Brandenburg eine Entwicklung aus anderen Parlamenten nach, die leider – ich will es so sagen – nottut. Wir als diejenigen, die mit Mehrheit dann auch diese Geschäftsordnung in Kraft setzen, versprechen uns davon, dass der doch rüder gewordene Umgangston im Parlament nicht mehr die Ausfälle hervorbringt, die wir zum Teil beobachten müssen. Und es wird nicht mit Willkür entschieden – genau das ist eben nicht der Fall. Ich halte es schon für eine gewisse Form von Hybris, wenn die AfD – entschuldigen Sie, Herr Kollege Hohloch – die Diskussion um die Geschäftsordnung zu einer Diskussion um ihre Fraktion macht. Sie sind Opposition in diesem Hause, das ist Ihr gutes Recht. Aber Sie sind nicht der Gradmesser für die Geschäftsordnung. So ist es dann doch nicht, denn die Geschäftsordnung richtet sich an alle Kolleginnen und Kollegen in diesem Hause. Darauf weise ich einmal trotz aller Bedeutung der einzelnen Fraktionen auch hin. (Beifall CDU und SPD sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Dann möchte ich Ihnen etwas sehr Gelassenes sagen – wissen Sie, es ist ganz einfach –: Ich wünsche der Präsidentin, dass sie möglichst nie von dieser Regelung Gebrauch machen wird; das ist das gemeinsame Ziel. Es ist ganz einfach: Man handelt einfach nach den Grundsätzen, die sich anstandsweise gehören, dann gibt es auch kein Ordnungsgeld. Im Übrigen, Herr Kollege Hohloch, was Sie hier so nonchalant beschreiben, nämlich dass es in politisch aufgeregten Situationen auch einer harten Sprache bedürfe usw. usf. – niemand hat etwas dagegen, dass man auch Emotionen zeigt, dass man mit Leidenschaft diskutiert, dass man Argumente vorbringt – darum geht es nicht, sondern darum, ob man die Regeln des Anstands und des Umgangs miteinander einhält. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies, André von Ossowski und Reinhard Simon) Ich glaube, Sie, die Sie sich ansonsten als die großen Hüter von Werten und Normen präsentieren, werden das doch wohl verstehen, weil Sie ja auch immer die deutsche Sprache so hervorheben. Ihnen traue ich zu, dass Sie wissen, was Normen und Werte sind, denn gelegentlich predigen Sie sie ja. Deshalb traue ich Ihnen zu, dass, wenn Sie sich ein bisschen anstrengen, auch Ihre Fraktion in der Lage ist, ein Verhalten an den Tag zu legen, (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) das es eben nicht erforderlich macht, dass es Ordnungsgelder gibt, und ich hoffe, dass niemand in diesem Raum es erforderlich machen wird, dass die Präsidentin eine solche Entscheidung trifft. Ich will schlussendlich sagen: Wir werden auch im Präsidium eine entsprechende Richtlinie – Kollege Scheetz hat es bereits gesagt – miteinander verabreden, sodass dann auch klar ist, nach welchen Regeln und Kriterien das erfolgt. Das wird auch transparent geschehen. Im Ganzen möchte ich sagen: Es ist eine gute Grundlage. Ich danke für die Zusammenarbeit und wünsche mir, dass wir nach so langer Zeit die Möglichkeit haben, die vorläufige Geschäftsordnung dann in eine finale Geschäftsordnung …

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Rainer Genilke

Lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Steeven Bretz CDU

… zu überführen. – Na selbstverständlich.

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Rainer Genilke

Herr von Lützow, bitte.

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Daniel Freiherr von Lützow AfD

Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich war gerade sehr erstaunt, als ich hörte, dass Sie erst im Anschluss im Ausschuss eine Richtlinie erarbeiten wollen. Macht man das nicht eigentlich vorher? Kommt nicht zuerst die Richtlinie, und dann beschließt man die Geschäftsordnung? Darüber bin ich jetzt ehrlicherweise sehr geschockt; das würde mich einmal interessieren. (Ludwig Scheetz [SPD]: Erst die Rechtsgrundlage, dann die Richtlinie!) – Sie sind gar nicht dran, der Kollege ist dran! – Danke.

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Steeven Bretz CDU

Herr Kollege, es tut mir sehr leid, dass Sie geschockt sind; dafür kann ich nichts. Ich kann aber versuchen, Ihren Schockzustand in einen Normalzustand zu überführen, indem ich Ihnen die Antwort gebe, dass wir heute mit der Geschäftsordnung die Grundlage dafür schaffen, dass dann eine Richtlinie erstellt werden kann. So ist der reguläre Weg, und den wollen wir auch gerne beibehalten. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) In dem Sinne hoffe ich, dass ich Sie aus dieser Schocksituation habe herausholen können. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD)

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Es wurde eine Kurzintervention angezeigt. Herr Abgeordneter Hohloch hat das Wort. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Kollege Bretz, Sie sagten, es gehe nicht um die AfD. Selbstverständlich; deswegen sprechen Sie den seltsamen neuen rüden Ton im Landtag an. Woher kommt denn der rüde Ton? Von der BSW-Fraktion? Sagen Sie es uns doch einmal hier vorne. Wo kommt der rüde Ton her? Dann sagen Sie denselben Satz noch einmal, es gehe nicht um die AfD. (Zuruf des Abgeordneten Udo Wernitz [SPD]) Was sagt Ihr Kollege Scheetz? Es scheint, als sprächen Sie sich nicht so richtig ab. Es geht um all die Ordnungsrufe, die hier erteilt wurden. Wer hat denn die meisten Ordnungsrufe bekommen, die zum Großteil ungerechtfertigt waren, wie ich ja zum Teil aufgelistet habe? Es war die AfD-Fraktion. Da verstehe ich nicht so recht, um wen es jetzt eigentlich geht. Vielleicht können Sie uns das hier vorne noch einmal erklären. Wenn Sie sagen, dass wir die Regeln des Anstands verletzten – Stichwort: Hybris –, geben wir das doch einmal zurück: Wer verletzt denn permanent demokratische Spielregeln? Wer verwehrt denn der größten Oppositionspartei den Vorsitz im Bildungsausschuss, das Mitglied in der PKK? Wer ändert extra noch schnell den Staatsvertrag für die Medienanstalt Berlin-Brandenburg, damit die AfD-Fraktion keinen Sitz im Medienrat bekommt? Wer hält eine „Brandmauer“ aufrecht und fordert sogar den CSU-Fraktionsvorsitzenden in der EVP-Fraktion zum Rücktritt auf, nur weil mit der AfD endlich einmal die Migrationswende auf europäischer Ebene gelingen kann? Wer hält an einer „Brandmauer“ fest, die dafür sorgt, dass sich die politischen Verhältnisse im Land zementieren, während das gesamte Land wirtschaftlich, gesellschaftlich aus den Fugen gerät? Dann sagen Sie noch einmal, wir hielten die Regeln des Anstands nicht ein, Herr Bretz. Und ich sage Ihnen Folgendes: Zur nächsten Landtagswahl kriegen Sie die Quittung, weil ich der festen Überzeugung bin, dass Sie nicht in der Lage sind, über Ihren Schatten zu springen, und Sie zusammen mit der SPD genauso weitermachen werden. Es geht Ihnen nicht um Demokratie, es geht Ihnen nicht um Anstand. Es geht Ihnen um die Unterdrückung von Meinungen. Es geht Ihnen um die Zementierung der Macht. „Das kleine bisschen erbärmliche Macht“, wie Herr Dr. Berndt es immer bezeichnet – noch darf man es ja sagen, ohne ein Ordnungsgeld zu kassieren. Es geht Ihnen darum, keinen Widerspruch hören zu müssen. Sie haben es ja eindeutig gesagt: Lautstark darf man sein, aber … – Und dann kamen die Einschränkungen. Wir wissen ganz genau, was das bedeutet. Wir wissen, dass Sie mit diesen Ordnungsgeldern die Opposition treffen wollen. Nicht ohne Grund sind nicht nur wir gegen diese Ordnungsgelder; auch das BSW ist dagegen. Solange das BSW in der Koalition mit der SPD war, hieß es ja auch …

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Rainer Genilke

Herr Abgeordneter, Sie müssten jetzt einen geeigneten Schlusssatz finden. Dennis Hohloch (AfD):* Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. – Solange BSW und SPD in einer Koalition waren, hieß es, es werde keine Ordnungsgelder geben. Sobald die Koalition Geschichte war, war auch dieses Versprechen Geschichte. Und so gehen Sie immer vor, meine Damen und Herren. Das ist Ihr „Anstand“. (Beifall AfD)

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Rainer Genilke

Herr Abgeordneter Bretz macht von seinem Erwiderungsrecht keinen Gebrauch. – Wir fahren in der Rednerliste fort. Das Wort 2026 25 für die BSW-Fraktion hat Herr Abgeordneter Peschel. (Beifall BSW)

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Falk Peschel BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Im Volksmund heißt es: „Was längt währt, wird gut.“ Der uns heute vorliegende Entwurf der Geschäftsordnung des Landtags wird leider nur dem ersten Teil dieses Ausspruchs gerecht. Aber zurück auf Anfang. In seiner Sitzung am 12. November 2024 beauftragte der Landtag die Parlamentarischen Geschäftsführer mit der Erarbeitung einer Geschäftsordnung für den Landtag der 8. Legislaturperiode. Bis dahin wurde – und wird noch – mit der vorläufigen Geschäftsordnung gearbeitet. Ich fürchte, dass dieser Landtag den traurigen Rekord hält, was die Dauer der Anwendung einer vorläufigen Geschäftsordnung – nämlich bis dato – betrifft. Dabei fing es gut an. Die vier Parlamentarischen Geschäftsführer trafen sich zu den ersten Beratungen. Wir kamen gut und konstruktiv voran. Dafür sei allen Beteiligten, der Landtagsverwaltung und natürlich dem Kollegen Bretz und dem Kollegen Scheetz, ausdrücklich Dank gesagt. Es kristallisierte sich dann jedoch sehr schnell ein grundsätzlicher Dissens heraus – wir haben es gerade schon gehört –, als die Einführung eines Ordnungsgeldes ins Spiel gebracht wurde, obwohl der Landtag bislang ohne eine solche Maßregeloption für Parlamentarier ausgekommen ist. Die BSW-Fraktion lehnte und lehnt eine solche Ordnungsmaßnahme ab. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Und so blieb – wie die berühmte unvollendete Sinfonie von Franz Schubert – auch der Entwurf der neuen Geschäftsordnung des Landtags erst einmal unvollendet liegen. Mit der neuen Koalitionsmehrheit will man sich nun aber schlussendlich mit der Idee der Einführung eines Ordnungsgeldes durchsetzen. Ein Schuft, wer glaubt, man habe die Erarbeitung der Geschäftsordnung bewusst in die Länge gezogen, bis man mit neuen Mehrheiten alte Wünsche umsetzen kann. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ach, nein!) Dabei liegt es an uns, an unserem Umgang miteinander, mitunter auch an unserer Selbstbeherrschung, auf ein so restriktives Mittel bzw. ein so restriktives Element in der Geschäftsordnung verzichten zu können. Anhand der heute schon vorgetragenen Fallzahlen zur Anwendung von Ordnungsgeldregelungen in anderen Parlamenten stellt sich die Frage: Wofür brauchen wir es überhaupt? Mein Kollege Ludwig Scheetz hat im Hauptausschuss prognostiziert, dass die Anwendung dieser Regelung eine absolute Ausnahme sein werde – möglich. Immerhin kann ein Ordnungsgeld nur „wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Parlaments“ verhängt werden. Wann aber liegt mehr als nur eine Geringfügigkeit vor? Mich stimmt bedenklich, dass in diesem Haus ein Abgeordneter bereits wegen der Verwendung des Wortes „Murks“ durch die Vizepräsidentin angehalten wurde, seine Wortwahl zu überprüfen. Diesen Maßstab zugrunde legend würde ich sagen: Warten wir mal ab! Die BSW-Fraktion hält eine Ordnungsgeldregelung in jedem Fall für überflüssig, überzogen und demokratiefeindlich. Sie schränkt die Debatte unter den Abgeordneten ein. Aber Parlamentarismus lebt eben auch von kontroverser und akzentuierter Debatte. Darüber sollte nie das Damoklesschwert eines Ordnungsgeldes schweben. (Beifall BSW und AfD) Hinzu kommt, dass ein solches Ordnungsgeld durch die Landtagspräsidentin auch noch im Nachgang einer Landtagssitzung verhängt werden kann und der betroffene Abgeordnete eine Einspruchsfrist nur bis zum Beginn der nächsten Landtagssitzung hat. Das können im Einzelfall nur wenige Stunden sein. Wir lehnen jegliche Beschränkung freier und kontroverser Debatte ab. Eine solche Beschränkung schwächt die Demokratie. So etwas ist mit dem BSW nicht zu machen. Wir wollen die Demokratie und damit die freie und kontroverse Parlamentsdebatte stärken. Die ansonsten sehr ausgewogene, pragmatische und konstruktive, nunmehr aber durch eine Ordnungsgeldregelung kontaminierte Geschäftsordnung für den Landtag lehnen wir ab. – Vielen Dank. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD)

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Rainer Genilke

Die Landesregierung hat Redeverzicht angezeigt. – Wir kommen nunmehr zu den Abstimmungen. Als Erstes stimmen wir über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion unter dem Titel „Freie Rede statt Sanktionen – Ordnungsgelder streichen“ auf Drucksache 8/2571 ab. Die AfD-Fraktion hat namentliche Abstimmung beantragt. Genauso werden wir die Abstimmung jetzt durchführen. Deshalb bitte ich Frau Abgeordnete Fährmann, mit dem Verlesen der Namen zu beginnen. (Namentliche Abstimmung) Ich fürchte, es gibt jemanden, der seine Stimme noch nicht abgegeben hat. Herr Hohm, herzlich willkommen! Wie möchten Sie abstimmen? (Jean-Pascal Hohm [AfD] gibt sein Votum ab.) Wir haben ein Ergebnis: Der Änderungsantrag „Freie Rede statt Sanktionen – Ordnungsgelder streichen“ auf Drucksache 8/2571 erhielt 35 Jastimmen. 49 Abgeordnete waren dagegen. Es gab keine Stimmenthaltung. Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. (Abstimmungslisten siehe Anlage S. 82) Wir kommen zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Hauptausschusses auf Drucksache 8/2557. Auch hierüber hat die AfD-Fraktion namentliche Abstimmung beantragt. Deshalb bitte ich den Schriftführer, mit dem Verlesen der Namen zu beginnen. (Namentliche Abstimmung) Ich frage auch hier: Gibt es einen Abgeordneten im Saal, der noch nicht abgestimmt hat? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann bitte ich um Auszählung. Wir haben ein Ergebnis: Der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Hauptausschusses auf Drucksache 8/2557 stimmten 48 Abgeordnete zu; es gab 35 Neinstimmen und keine Enthaltungen. Damit wurde der Beschlussempfehlung und dem Bericht gefolgt. (Abstimmungslisten siehe Anlage S. 81) Ich komme zur Abstimmung über den dritten Antrag, den Antrag des Präsidiums – Änderung des Zuschnitts und der Mitgliederzahl von Ausschüssen – auf Drucksache 8/2544. Hierzu wurde keine namentliche Abstimmung beantragt, daher stimmen wir offen ab. Insofern bitte ich um das Handzeichen, wer dem Antrag zustimmt. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf. TOP 4: Steigende Kraftstoffpreise eindämmen – Verbraucher und Wirtschaft entlasten Antrag der BSW-Fraktion Drucksache 8/2527 in Verbindung damit: Soforthilfepaket Sprit – Steuerentlastung an der Zapfsäule Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2531 Dieser Tagesordnungspunkt wurde von der AfD-Fraktion als Priorität angemeldet. Wir beginnen mit dem Beitrag der BSW-Fraktion. Das Wort hat Herr Abgeordneter Roth. (Beifall BSW)

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Stefan Roth BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Grüß Gott, Frau Klement, (Vereinzelt Heiterkeit AfD) herzlich willkommen hier in Brandenburg. (Zuruf von der SPD) Vielleicht gelingt es Ihnen ja, tatsächlich ein bisschen frischen Wind in den Mief der Regierungspolitik hier in Brandenburg zu bringen, den die Koalition leider jetzt schon ausstrahlt, bevor sie überhaupt angefangen hat. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg dabei. Ich habe mir gestern ein „re:publica“-Video von Ihnen angesehen. Sie sprechen sich darin für digitale Souveränität und Emanzipation von US-Konzernen wie Microsoft aus. Frau Schüle hat das hier heute in Ansätzen auch gemacht. Ich würde mir sehr wünschen, dass wir auch in außen- und wirtschaftspolitischen Fragen zu mehr Souveränität kämen. Das täte der Brandenburger Wirtschaft gut. (Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Ich hoffe, Sie haben in dieser Frage mehr Mut als Ihr Amtsvorgänger oder der Ministerpräsident. Das erwarte ich von einer Landesregierung in Brandenburg: die eigenen Interessen zu vertreten. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Ich möchte zu Beginn noch etwas zu der Situation hier im Landtag sagen. Die Reisebroschüre von SPD und CDU ist fertig. (Heiterkeit des Abgeordneten Kai Berger [AfD]) Der Koalitionsvertrag wirkt sehr uninspiriert, genauso wie das eine oder andere Kabinettsmitglied. Herr Wilke war neulich im RBB – er ist jetzt gerade nicht hier – nicht ganz sicher, ob er unter diesen Umständen nicht doch lieber Oberbürgermeister geblieben wäre, als das neue Ministeramt anzutreten. Das fand ich schon sehr bemerkenswert. Auch Herr Crumbach hat natürlich einen Versorgungsposten bekommen, um das Theaterstück zu würdigen, das er hier zum Schaden der Demokratie inszeniert hat. (Beifall BSW und AfD) Ich finde, Brandenburg verdient mehr als dieses Kabinett. Die Brandenburger haben bei der Landtagswahl die Hälfte der Sitze an Parteien vergeben, die es vor zwölf Jahren hier im Landtag noch nicht gab. (Zuruf von der BSW: Richtig!) 44 Sitze, die Hälfte des Parlaments – größer kann man das Misstrauen der Brandenburger gegen die etablierten Parteien nicht zum Ausdruck bringen. (Beifall BSW und AfD) In Zukunft wird es nicht mehr die Hälfte sein. 2026 27 Und mit welcher Dreistigkeit das Wahlergebnis einfach korrigiert wird, um eine Regierung an die Macht zu bringen, die in Brandenburg niemand gewählt hat und die auch niemand will, muss jeden Demokraten fassungslos zurücklassen. (Ludwig Scheetz [SPD]: Was hat das mit dem Antrag zu tun?) Das ist Demokratie als Selbstbedienungsladen, praktiziert von den selbst ernannten großen Demokraten. (Ludwig Scheetz [SPD]: Was hat das mit dem Antrag zu tun?) Sie werfen der AfD hier häufig Demokratieverachtung oder auch Demokratiezersetzung vor. Ich sage: Was Sie hier machen, geht noch weiter. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Denn das ist die Aushebelung der Demokratie. Deshalb müsste man sich eigentlich einmal fragen, wer oder was hier eigentlich vom Verfassungsschutz beobachtet gehört. (Zuruf: Thema verfehlt! – Abgeordneter Steeven Bretz [CDU] steht an einem Saalmikrofon.)

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Rainer Genilke

Herr Abgeordneter Roth, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Stefan Roth BSW

Nein. Herr Bretz muss sich leider wieder hinsetzen. (Zurufe: Oh!) Es tut mir leid; kein Interesse. (Ludwig Scheetz [SPD]: Kommt er auch mal zum Antrag? – Unruhe)

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Rainer Genilke

Moment! Es funktioniert nicht, wenn wir jetzt Zwiegespräche führen. – Sie fahren einfach fort, und dann ist die Welt in Ordnung. (Ludwig Scheetz [SPD]: Am besten zum Antrag!)

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Stefan Roth BSW

Genau. Danke schön. – Tut mir leid, Herr Bretz. Sie können eine Kurzintervention machen. (Vereinzelt Beifall AfD) Dieses Beispiel zeigt die gut gelebte Doppelmoral von CDU und SPD, und sie wird auch in außenpolitischen Fragen mehr als deutlich. Es ist eine Doppelmoral, die die Bürger in unserem Land durch hohe Energie- und Kraftstoffpreise bezahlen müssen. (Zuruf von der SPD: Ah!) Die sogenannten westlichen Werte lauten in Brandenburg ganz konkret: 2,15 Euro für einen Liter Diesel und 2 Euro für einen Liter Super. Herzlichen Dank. Die USA begehen Völkerrechtsbrüche in Venezuela und in Iran. (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Was im Falle anderer Länder Lichterkette um Lichterkette und aufgesetzte Betroffenheit zur Folge hätte, löst hier beim politischen Mainstream maximal Achselzucken aus. Venezuela und Iran sind neben dem US-Verbündeten Saudi-Arabien die zwei erdölreichsten Länder dieser Welt. Nur ganz zufällig liegen uns die Demokratiebewegungen in diesen beiden Ländern – von 200 Ländern weltweit – ganz besonders am Herzen. Das glaubt doch kein Mensch, und das zeigt, dass Sie das Leid der Menschen in Iran, in Venezuela, in der Ukraine und im Übrigen auch in Kuba für Ihre geostrategischen Spielchen nutzen, und das ist verlogen. Dort sterben Menschen für Ihre Rohstoffkriege. Dem stellen wir als BSW uns in aller Deutlichkeit entgegen. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD – Zuruf von der AfD: Sehr gut!) Wir stehen nun vor einer aktuellen Krise, die sich bis tief in das Portemonnaie der Brandenburger frisst. Mal wieder sind es geopolitische Abenteuer der USA, die die Preise für Verbraucher und Betriebe in die Höhe treiben. Mal wieder ignorieren wir die Interessen der Wirtschaft in unserem eigenen Land. Mal wieder stehen wir treu an der Seite der USA, und mal wieder profitieren US-Konzerne von der Krise, wie Trump freimütig zugibt. Die Europäer – nicht alle – stehen schweigend daneben und gucken zu, wie auf Kosten Europas Politik gemacht wird. Manche haben Rückgrat. Der spanische Präsident zeigt, wie man Politik im Interesse seines Landes betreibt. Sánchez hat den USA die Nutzung spanischer Stützpunkte für den Irankrieg untersagt. (Minister Daniel Keller: So weit weg von Brandenburg!) Er verdient dafür größten Respekt. Auch davor fiel Spanien bereits sehr positiv auf, weil es das vollkommen irre NATO-5-%-Ziel verweigert und das Geld lieber in seine Infrastruktur und seine Bürger investiert. Auch in der Ukrainekrise schottet sich Spanien keineswegs selbst von russischer Energie ab, wie es die deutsche Politik bis heute selbstverleugnend tut. Ganz im Gegenteil: Spanien hat den Import russischen Flüssiggases in den letzten Jahren massiv ausgebaut. Das Ergebnis: In Spanien war die Inflation fast kaum spürbar. In Spanien gibt es, anders als in weiten Teilen der EU, seit Jahren ein stabiles Wirtschaftswachstum von 3 %. Als Bürger Deutschlands muss man neidisch auf Spanien gucken, doch statt Politiker vom Kaliber Sánchez kriegen wir Politiker vom Kaliber Woidke, Crumbach, Klingbeil und Merz. Das ist traurig.

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Rainer Genilke

Herr Abgeordneter, es gibt noch einen Wunsch, eine Zwischenfrage zu stellen. Lassen Sie die zu?

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Stefan Roth BSW

Nein, danke. (Minister Daniel Keller: Können wir nicht mal über Benzin reden?) – Wir kommen dazu. Natürlich haben diese geopolitischen Konflikte massiv mit dem Aufwuchs bei den Spritpreisen zu tun. Wenn Sie diesen Zusammenhang nicht sehen, ist Ihnen nicht zu helfen. (Beifall BSW und vereinzelt AfD) Ich komme jetzt zum Spritpreis; Herr Keller hat meinen nächsten Absatz eingeleitet. Der massive Anstieg der Spritpreise hier in Deutschland ist Symptom dieser Politik, die die eigenen Interessen verleugnet und sich selbst von günstiger Energie abschneidet, die sich nicht wirklich dafür interessiert, dass viele Leute schlicht nicht mehr über die Runden kommen und bei vielen am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig ist. Im Fall der Spritpreise überlagern sich vier Probleme: erstens die sinnlose Sanktionspolitik, die uns von günstiger russischer Energie abschneidet, die jahrzehntelang Garant für unseren wirtschaftlichen Erfolg und unseren Wohlstand war. (Uwe Adler [SPD]: Du armer Teufel, der sich Russland anbiedert!) – Ja, ist ja gut. Ich weiß, Sie haben was zu quaken, aber ich würde gerne weiterreden. Wir sagen, wir müssen zurück zu russischem Öl und Gas. Wir schaffen uns als Industrienation sonst selber ab. (Uwe Adler [SPD]: Despotenhopping!) Zweitens der Irankrieg, den die Regierung Merz nicht kritisiert, was nicht nur aus ökonomischen Gründen ihre Pflicht wäre, wenn sie tatsächlich Politik zum Wohle des deutschen Volkes machen würde, sondern erst recht aus humanitären und völkerrechtlichen Gründen. Drittens die Abzocke durch den Staat. Dass die Hälfte des Spritpreises oder sogar noch mehr in Form von Steuern direkt an den Staat fließt und Politiker von CDU und SPD sogar ganz bewusst sagen: „Ja, lieber Bürger, wir wollen dir das Autofahren ganz bewusst durch CO -Steuer verteuern, dass du zu Fuß zur Arbeit 2 gehst oder auch gar nicht mehr zur Arbeit gehst, weil wir die Industriearbeitsplätze gleich mit abschaffen“ – und dass dieselben Politiker jetzt simulieren, sie wollten etwas gegen explodierende Spritpreise tun, das ist einigermaßen lächerlich. (Steeven Bretz [CDU]: Das ist wirklich der blanke Populismus!) Das BSW fordert eine Senkung der Mehrwertsteuer auf 7 %, eine spürbare Absenkung der Energiesteuer und eine Abschaffung der CO -Abgabe. 2 (Beifall BSW und vereinzelt AfD) Das würde Verbraucher und Unternehmen in der Krise spürbar entlasten; andere Länder schaffen das ja auch. Das vierte Problem ist die Abzocke durch die Mineralölkonzerne, die in Deutschland wie in keinem anderen Land fette Profite machen dürfen. Die Krokodilstränen, die Herr Woidke und andere Politiker der schwarz-roten Koalition gerade vergießen, und die aufgesetzte Entschlossenheit, diese Abzocke jetzt aber wirklich und endlich mal zu beenden, nimmt Ihnen doch kein Mensch ab. (Beifall BSW und vereinzelt AfD) Ich sagte es: Andere Länder können es auch. Frankreich und Ungarn haben Preisgrenzen für Kraftstoff festgelegt. Portugal und Luxemburg haben Energiesteuern gesenkt. Polen übt wirkungsvoll Druck auf den Marktführer aus. Diese Regierungen zeigen, dass ihnen nicht egal ist, dass ihre Bürger ihren Lohn an der Zapfsäule verlieren. Herr Woidke stellt das zwar fest, zuckt dann aber tatenlos mit den Schultern. Das ist doch keine ernstzunehmende Politik. (Beifall BSW) Ich muss sagen: Auch die AfD lässt erstaunlich große Lücken bei der Problemanalyse. In ihrem Antrag findet sich kein Wort über die Abzocke der Mineralölkonzerne. (Dennis Hohloch [AfD]: Kommt noch!) Die werden bei der AfD komplett geschont, obwohl deren Abzocke nun wirklich zum Himmel stinkt und absolut jeder das erkennt. Das beweist mal wieder, dass Sie eigentlich gar keine Politik für die kleinen Leute machen und dass Ihre Empörung hier etwas aufgesetzt, mindestens eindimensional ist. (Beifall BSW) Anders als die AfD fordern wir wirksame Preisregulierungen und Preiskontrollen, notfalls eine Abschöpfung der Übergewinne. Denn was bedeutet der Antrag der AfD sonst, wenn es nur um Steuersenkungen durch den Staat geht? Dass es Mitnahmeeffekte der Ölmultis gibt – vollkommen logisch. Nichts anderes ist ja auch passiert, als es 2022 den Tankrabatt gab. Ich rufe auch alle AfD-Anhänger auf: Fragen Sie die AfD ruhig mal, warum die AfD zulassen will, dass die Ölkonzerne die Bürger derartig abkassieren. Ich komme zum Schluss. Liebe Brandenburger, Sie erleben hier eine Landesregierung, der es ziemlich egal ist, was Sie an der Zapfsäule zahlen, trotz vieler warmer Worte. Die BSW-Fraktion möchte die Abzocke beim Tanken beenden. Ich rufe alle Kollegen auf, unserem Antrag zuzustimmen, wenn sie nicht nur Betroffenheit simulieren und die Bürger letztlich veralbern wollen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BSW) 2026 29

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Rainer Genilke

Wir fahren in der Rednerliste fort. Es ist der Abgeordnete Drenske für die AfD-Fraktion an der Reihe. (Beifall AfD)

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Peter Drenske AfD

Herr Präsident! Werte Kollegen! Herr Roth, mal sehen, ob ich Sie überraschen kann. Sehr geehrte Damen und Herren! Deutschland erlebt gerade zum zweiten Mal eine Preisspirale, die jeder Grundlage widerspricht. Der Dieselpreis ist deutlich über 2 Euro gestiegen; die Preise für Super E10, also Biosprit, sind sogar noch weit höher – höher als in allen Ländern um uns herum. Diese Spitzen sind keinesfalls durch den Irankrieg zu rechtfertigen. Nach Angaben des Analysehauses Kpler haben Schiffe in den vergangenen sechs Tagen im Schnitt 2,1 Millionen Barrel iranisches Öl pro Tag geladen. Das ist sogar weit mehr als im Februar. Damals lag der Export nur bei 2 Millionen Barrel täglich. Das Öl kommt also sehr wohl durch die Straße von Hormus, aber eben nicht zu uns, sondern nach sonst wo. – Dies nur am Rande. Viel wichtiger ist: Aus dem Nahen Osten bezog Deutschland im vergangenen Jahr lediglich 6,1 % seiner Rohöllieferungen, hauptsächlich aus dem Irak. Andere Staaten des Nahen Ostens wie Oman, Katar, Kuweit oder der Iran lieferten 2025 sogar gar kein Öl nach Deutschland. Wenn die Ölimporte also nur um winzige 6,1 % abgenommen haben, warum ist dann der Dieselpreis nach Angaben der Monopolkommission ganze 44 % und der Benzinpreis 29 % über das Niveau vor Kriegsbeginn geklettert? Ich bin kein Mathematiker, aber das möge man mir bitte mal erklären: Wie können Spritpreise mehr als fünfmal so hoch steigen wie die täglichen Lieferausfälle? Die Antwort ist so einfach wie ernüchternd, sehr geehrte Damen und Herren: Es liegt daran, dass sich die Bundesregierung und die Mineralölkonzerne wieder einmal am deutschen Steuerzahler bereichern, und das so schamlos wie selten zuvor. (Beifall AfD) Der Tankstelleninteressenverband veröffentlichte gestern eine Pressemeldung – Sie haben es sicherlich vom Vorsitzenden Rabl gehört –, wonach die Mineralölkonzerne gerade Milliardengewinne einfahren, da die derzeit gekauften Kraftstoffe alle noch zu 1,70 Euro kalkuliert wurden. Die Bundesregierung kassiert kräftig mit, da die Hälfte der Erhöhung durch Steuer und Steuer auf Steuer dem Staatshaushalt zufließt. (Beifall AfD) So kann das Haushaltsloch von 14 Milliarden Euro natürlich schnell geschlossen werden. Die Bundesregierung hat jahrelang die Treibstoffpreise rücksichtslos in die Höhe getrieben, um damit ihre Agenda der Transformation zur E-Mobilität umzusetzen. Unnötige CO -Steuern, 2 Doppelbesteuerungen und die unverhohlene Komplizenschaft mit Abzockunternehmen belasten unseren Wohlstand. Allen voran ist da das Bundeskartellamt, eine Organisation mit 60 Millionen Euro Budget und 450 Mitarbeitern, mit einer Markttransparenzstelle für Kraftstoffe, die frühzeitig über die Preisentwicklung an den 15 000 Tankstellen in Deutschland informiert ist. Was passiert? Nix! Wie schon 2022 scheint diese Institution völlig handlungsunfähig zu sein. Da hilft auch keine erneute GWB-Novelle wie 2023, wenn §§ 19 und 32 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht angewendet werden. Es ist Zeit, um eventuell über personelle Konsequenzen nachzudenken. Aber wir kennen das Versagen des Bundeskartellamts ja auch in Brandenburg schon zur Genüge. Seit Jahren haben wir im Lebensmittelhandel Millionen Euro für regionale Produktion in Brandenburg ausgegeben, und das Kartellamt schaut zu, wie Erzeuger wie Eberswalder Wurstwaren seit Jahrzehnten durch Großkonzerne der Marktbereinigung zum Opfer fallen.

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Rainer Genilke

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Peter Drenske AfD

Einen kleinen Moment. Ich will den Satz noch zu Ende bringen. Das ist eine bewusste Zerstörung unserer regionalen Selbstversorgungsstrukturen. Die Landesregierung entschuldigt es mit einem angeblichen Überhang an Produktionskapazitäten und mangelnden Rahmenbedingungen, statt diese Rahmenbedingungen zum Schutz des Binnenmarktes zu schaffen, wie es eigentlich Aufgabe der Politik wäre. Danke. – Jetzt.

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Rainer Genilke

Neuer Versuch, Herr Abgeordneter.

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Frank Bommert CDU

Vielen Dank, Herr Drenske, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben einiges in Ihrem Antrag aufgeführt und stellen unter Punkt 2 fest: „Die Äußerungen von Ministerpräsident Dietmar Woidke, wonach vor allem Mineralölkonzerne für ‚Abzocke/Preistreiberei‘ an der Zapfsäule verantwortlich seien, werden ausdrücklich zurückgewiesen.“ Aber ich höre gerade von Ihnen, dass Sie diese Konzerne ja auch angreifen. Ist jetzt die Aussage in Ihrem Antrag falsch, oder ist das, was Sie gerade sagen, falsch? Das würde mich interessieren.

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Peter Drenske AfD

Das sage ich Ihnen natürlich gerne. Herr Bommert, wenn ich ein totes Pferd reite, brauche ich nicht darüber zu labern. Handeln muss man. (Beifall AfD) Wir haben jetzt fast Ende März. Und seit wann sind die Preise so hoch? Also bitte! Es ist ja wohl lächerlich, sich dann auch noch darüber zu echauffieren, dass man hier auf das Pferd aufspringt, dass die abzocken. Alle Welt spricht davon. Jedem ist das bewusst, jedem ist das klar. Das Kartellamt weiß das schon lange und unternimmt nichts. (Beifall AfD) Zurück zu den Spritpreisen: Die öffentliche Diskussion dreht sich stetig um Blendgranaten, wie etwa, ob es sinnvoll sei, Tankstellenbetreibern vorzuschreiben, dass sie die Spritpreise doch bitte nur einmal am Tag erhöhen sollen. Mit welchem Effekt? Dann machen sie das, aber gleich einmal kräftig statt in kleinen Schritten. Die Wurzel des Problems liegt aber woanders: an der politisch gewollten Belastung des Bürgers durch künstliche Verteuerung. (Beifall AfD) Welche Probleme in Krisen- und Inflationszeiten daraus für die Wirtschaft und die Bevölkerung erwachsen, scheint egal. Logistikunternehmen stehen vor der Pleite. Schon jetzt sieht man fast nur noch ausländische Lkws auf der Autobahn. Berufspendler, besonders in Brandenburg seit dem letzten Strukturbruch in den 90ern unrühmliche Tradition, verfahren einen Großteil ihres Lohnes auf dem Weg zur Arbeit. Und Polen? Polen zeigt im Schnellverfahren, wie es geht – ohne Taskforce, ohne Laberrunden mit irrwitzigen Gedankenspielen, ohne dabei auf Zeit zu spielen, sofort und unkompliziert. Wie wäre es mit einer im gesamten Bundesgebiet geltenden gesetzlichen Regelung, zum Beispiel für einen Spritpreisdeckel, Tankrabatt oder Steuersenkungen? Deutschland verwaltet gerade eine der größten Raffinerien in Deutschland: Schwedt! Denkbar wäre, auf schnellem Wege eine Verordnung zu erlassen. Eine Ermächtigungsgrundlage wäre § 1 Abs. 1 Nr. 2 Energiesicherungsgesetz – sofort möglich. (Beifall AfD) Stattdessen verlieren wir Zeit und beraten, sitzen die ganze Sache schön aus, bis sich die Aufregung gelegt hat und sich der deutsche Michel damit abfindet. Wenn es das ist, liebe Leute von der SPD und der CDU, was Sie unter „Leitlinie“ verstehen, haben Ihre Parteien wirklich endgültig abgewirtschaftet – so weit zur Beurteilung der Lage. Dass das BSW daraus nun eine politische Wunschliste bastelt, ist nachvollziehbar. Wir unterstützen das, deswegen werden wir diesem Antrag zustimmen. (Beifall der Abgeordneten Niels-Olaf Lüders und Stefan Roth [BSW]) Wir teilen viele der Einschätzungen, wollen mit unserem Entschließungsantrag aber nicht den Boden der Realität verlassen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Genau!) Wir brauchen eine kurzfristige, praktikable Lösung für das Autoland Deutschland, (Beifall AfD sowie des Abgeordneten Stefan Roth [BSW]) um Autofahrer schnellstens zu entlasten. Deshalb wollen wir die Energiesteuer auf das EU-rechtliche Minimum absenken, die CDU-Bepreisung auf Kraftstoffe abschaffen und die diesbezügliche Mehrwertsteuer auf 7 % senken. Damit wäre für den Bürger schon viel erreicht. (Beifall AfD) Zudem würde das den Druck auf die Ölunternehmen steigern, die sich bislang damit herausreden, dass überhöhte Steuern an allem schuld seien. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Rainer Genilke

Wir fahren in der Rednerliste fort. Der Abgeordnete Vogelsänger spricht für die SPD-Fraktion. (Beifall SPD)

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Jörg Vogelsänger SPD

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich finde, das Thema ist viel zu ernst, um hier so dargestellt zu werden. (Beifall SPD und CDU) Es geht in weiten Teilen um kriegerische Auseinandersetzungen und deren Auswirkungen. Der Nahe Osten und die Golfregionen sind zum Kriegsgebiet geworden. Unermessliches Leid prägt jetzt auch diese Region, und der Krieg zeigt seine Wirkung, wie jeder Krieg Wirkung zeigt: Zerstörung und natürlich entsprechende Auswirkungen auf die Wirtschaft. Die Preise steigen – klar, weil Ressourcen zerstört werden. Die Auswirkungen dieses schrecklichen Kriegs, des Irankriegs, erreichen uns über die Spritpreise und die Situation in Brandenburg jetzt auch. Ich finde, es ist zutiefst traurig, dass wir das miterleben müssen. (Beifall SPD und CDU) Überall – ich will gar nichts schönreden – gehen die Spritpreise in die Höhe. Die Situation ist unerträglich für die Menschen, und Mineralölkonzerne nutzen diese Situation aus. Die Spritpreise steigen in Deutschland stärker als in unseren Nachbarländern – da muss man Fragen stellen können. Unser Ministerpräsident hat das mit Recht „Abzocke“ genannt. – Richtig so. (Lachen des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD] sowie Zuruf: Dann machen Sie Schluss mit der Abzocke!) Ich nenne es Profitgier, und vor allen Dingen vor dem Hintergrund, den ich anfangs genannt habe, ist das schändlich. (Beifall SPD und CDU) 2026 31 Ich muss mich schon wundern, dass man bei der AfD eine Abzocke vonseiten der Mineralölkonzerne auch noch in Schutz nimmt. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das hat er nicht gesagt!) – Lesen Sie Ihren eigenen Antrag. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Das kann man einfach nicht in Schutz nehmen. Das Einzige, was ich gelten lassen kann, ist, dass man nicht schon eher gehandelt hat – auch im Hinblick auf die Dinge, die jetzt ausdrücklich auf den Weg gebracht wurden.

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Rainer Genilke

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Jörg Vogelsänger SPD

Herr Präsident, die Taskforce kommt später, die Zwischenfrage kommt jetzt.

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Rainer Genilke

Wunderbar. – Bitte schön, Herr Dr. Berndt.

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Hans-Christoph Berndt AfD

Herzlichen Dank, Herr Kollege Vogelsänger, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Haben Sie mitbekommen, dass sich unser Kollege Peter Drenske in seinem Redebeitrag klar und eindeutig gegen die Abzocke durch Mineralölkonzerne ausgesprochen hat? Ich möchte folgende Frage anschließen: Was hat die Rede von Ministerpräsident Woidke gegen Abzocke den Brandenburger Bürgern gebracht? (Zuruf von der Regierungsbank: Das sage ich Ihnen!)

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Jörg Vogelsänger SPD

Herr Dr. Berndt, dann sollten Sie Schriftstücke nicht unterschreiben. Der Vorwurf gegen den Ministerpräsidenten bezüglich der Abzocke der Mineralölkonzerne, den er genannt hat, steht als Kritik in Ihrem Dokument. Dann unterschreiben Sie das doch nicht, wenn Sie so etwas auch anführen. (Zurufe von der AfD sowie von Minister Keller) – Ja! Das Nächste ist: Dietmar Woidke ist der Ministerpräsident, der sich zuerst bezüglich dieser Spritpreise, dieser Abzocke geäußert hat. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Auf Bundesebene wird gehandelt, und in Deutschland wird auf Dietmar Woidke gehört. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD] – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Danke, Herr Woidke!) Die SPD-Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass der Bund jetzt das österreichische Modell einführt. Ich begrüße das ausdrücklich. Es sorgt für Transparenz. Einmal am Tag darf der Spritpreis erhöht werden, danach darf er nur noch gesenkt werden. Wir initiieren einen transparenten Wettbewerb nach unten – und das ist gut so. (Einzelbeifall – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Danke, danke! – Dennis Hohloch [AfD]: Da klatscht nicht mal die eigene Fraktion!) Ich sage: Das ist nicht das Ende der Marktwirtschaft. Zudem ist die Entscheidung, die nationale Reserve freizugeben, richtig. Verstärkt wird der Effekt dadurch, dass das viele Staaten tun. Die größte Aufgabe für das Land und den Bund bleibt, die Mitnahmeeffekte im Hinblick auf die Mineralölkonzerne zu verhindern. Erst dann kann man über andere Dinge nachdenken – erst dann. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Ich komme zur Umsatzsteuer: Die Umsatzsteuer ist die wichtigste Steuer für das Land Brandenburg: 6 Milliarden von 11 Milliarden Euro, 55 % unseres Steuereinkommens! Mag sein, dass Ihnen die Länderfinanzen egal sind, aber die Kommunen sind darauf angewiesen, dass die Umsatzsteuer über den Steuerverbund entrichtet wird. Ohne die Umsatzsteuer sind die Kommunen nicht handlungsfähig – das muss man hier so deutlich sagen –, und all das stellen Sie in Abrede. (Beifall SPD und CDU – Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Ich komme zur Energiesteuer: Die Energiesteuer hat auch 2022 eine Rolle gespielt. Damals wurde sie für drei Monate abgesenkt. Die Wirkung war nicht so, wie sie sein sollte. Es gab auch damals Mitnahmeeffekte. Mir ist völlig klar, dass eine Diskussion über die Energiesteuer geführt wird – das ist schon der Fall. Doch diese Diskussion darf man nur führen, wenn klar ist, dass es keine Mitnahmeeffekte gibt – ansonsten funktioniert das alles nicht. (Beifall SPD, vereinzelt CDU sowie des Abgeordneten Stefan Roth [BSW]) Der Bund wird jetzt bezüglich der Taskforce unter Druck stehen. Wir brauchen schnelle Lösungen. In der nächsten Woche wird ein Gesetzentwurf bezüglich des österreichischen Modells vorgelegt. In der nächsten Woche wird ein Gesetzentwurf zum Kartellrecht vorgelegt. Wir als Land Brandenburg werden all das unterstützen. (Zuruf von der AfD) Wir als Land Brandenburg sind der Motor, schon deshalb, weil unser Ministerpräsident sich dabei entschieden einbringt. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski)

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Eine Kurzintervention wurde angezeigt. Der Abgeordnete Hohloch hat das Wort. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Kollege Vogelsänger, das ist doch unfassbar! Seit Wochen werden die Deutschen an den Tankstellen mit hohen Spritpreisen, beim Diesel und beim Benzin, abgezockt. Und weswegen werden sie abgezockt? Sie sagen, es gehe nur um die Mineralölkonzerne, aber 56 % des Benzinpreises sind Steuern! (Vereinzelt Beifall AfD) Das heißt, Sie zocken die Menschen ab! Der Staat zockt die Menschen ab. Sie haben ganz klar gesagt, worum es Ihnen geht. Sie haben gesagt: Wenn Sie die Steuern senken, sind Sie gegen den Landeshaushalt. – Nein, wir sind nicht gegen den Landeshaushalt, wir sind dafür, dass die Menschen in diesem Land überleben können. Sie sollten sich mal ausrechnen, dass eine normale Pendlerfamilie, die 100 km am Tag fährt, etwa 300 bis 400 Euro im Monat mehr zahlen muss – nur aufgrund des Steueranteils, den Sie nicht senken wollen. Ich muss ganz ehrlich fragen: Wie können Sie sagen, Dr. Dietmar Woidke hätte etwas dagegen getan? Sie tun immer wieder dasselbe: Sie sehen, dass der Staat die Menschen abzockt; dann tritt ein Effekt von außen ein und Sie schieben all das auf Trump und die Mineralölkonzerne. Anstatt selbst einmal zu handeln, was in Ihrem Ermessen wäre – wir haben in Brandenburg nun die gleiche Koalition wie im Bund –, schieben Sie alles auf andere. Sie tun nichts, und die Leute draußen haben nichts davon. Der Ministerpräsident kann zehnmal sagen, dass er gegen die Abzocke der Mineralölkonzerne ist, trotzdem ist den Menschen draußen nicht geholfen, meine Damen und Herren. (Beifall AfD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Das ist Ihre Politik. Sie können einfach und billigerweise sagen: Wir verzichten auf die Milliarden, die wir jetzt auf Kosten der armen Bürger und Unternehmen, die in diesem Land aufgrund Ihrer schlechten Politik ohnehin schon gebeutelt sind, mehr einnehmen. Und: Sie würden nicht einmal etwas verlieren. Sie nehmen ja als Staat mehr ein. Sie zwacken den Menschen schon eine Billion Euro ab. Sie rauben die Menschen in diesem Land faktisch aus und bereichern sich als Staat mit einem aufgeblähten Staatshaushalt, der im Hinblick auf das Sondervermögen auch noch 95 % für laufende Projekte verpulvert, obwohl man uns versprochen hat, das Geld würde in die Infrastruktur investiert werden. Das ist die Politik von SPD und CDU, meine Damen und Herren. Sie schieben die Schuld immer auf andere, anstatt selbst zu handeln, um den Leuten ein besseres Leben zu ermöglichen. (Beifall AfD)

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Rainer Genilke

Möchten Sie darauf reagieren? – Davon wird Abstand genommen. – Wir fahren nach der Rednerliste fort; für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Bommert.

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Frank Bommert CDU

Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Zuerst danke ich dem BSW und der AfD – Sie haben an mich gedacht. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Gern geschehen! – Zurufe der Abgeordneten Dennis Hohloch und Jean-Pascal Hohm [AfD]) In Ihren Anträgen steht, dass Sie für das Handwerk und für den Mittelstand und all das stehen. Aber ich würde mich freuen, wenn Sie es auch an anderen Stellen so sähen, meine Damen und Herren – besonders Sie dort drüben –, wenn Sie, wenn es einmal um Vergaben usw. geht, da auch den Mittelstand und das Handwerk sähen. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Wenn Sie das ehrlich meinten und es Ihnen wirklich wichtig wäre – wenn es Ihnen um die Bürger, das Handwerk und um den Mittelstand ginge –, würden Sie diese Kriegs- und Klassenkampfrhetorik herauslassen. Draußen interessiert das niemanden! (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Die Leute haben ganz andere Probleme. Für jeden Antrag holen Sie Venezuela und Maduro und was auch immer heraus – auch den Iran –, aber Sie reden nicht von dem, was hier passiert. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Das sollten Sie einmal tun, Herr Roth. Ich kann nur daran erinnern, dass Sie im Wirtschaftsausschuss ein Jahr lang kein Wort gesagt haben. (Beifall CDU und SPD – Zuruf von der SPD: Jawoll!) Ja, die Preise belasten uns alle, denn Mobilität ist keine Frage der Gemütlichkeit, sondern in Brandenburg einfach Teil der Lebensrealität. Darauf muss man reagieren. Noch einmal zur AfD: Herr Berndt, Sie weisen die Aussage des Ministerpräsidenten zur „Abzocke“ zurück – das steht in Ihrem Antrag! Lesen Sie das bitte durch. (Zurufe der Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD] und Steeven Bretz [CDU]) 2026 33 Wenn Herr Drenske sich rückwärts auf ein Pferd setzt, können Sie nicht sagen, er reite jetzt vorwärts. Das funktioniert nicht! Bleiben Sie bei dem, was in Ihrem Antrag steht. Herr Vogelsänger hat recht: Wenn Sie etwas unterschreiben, sollten Sie es sich vorher angucken. (Beifall CDU und SPD) Es gibt eine Abzocke; das können wir doch ganz ehrlich sagen. Zwischen dem Einkauf des Rohöls und dem Zeitpunkt, wenn der Diesel verkauft wird, liegen sechs bis acht Wochen. Was heute verkauft wird, wurde also lange vor dem Irankrieg gekauft. Erzählen Sie also jetzt nicht solche Sachen! Es ist ja nun wirklich so, dass etwa 9 % des Öls, das aus der Ecke stammt, in Europa ankommt. Das betrifft uns also kaum. Es gibt aber einen freien Weltmarkt, und dafür haben wir in Brandenburg sicherlich keine Lösung – Sie und Sie nicht und wir alle nicht. Lassen Sie uns einfach sachlich bleiben und die Dinge angehen, anstatt gleich in Panik zu verfallen.

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Rainer Genilke

Sie lassen eine Zwischenfrage zu, Herr Abgeordneter?

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Frank Bommert CDU

Na klar, Herr Dr. Berndt.

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Rainer Genilke

Bitte, Herr Dr. Berndt.

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Hans-Christoph Berndt AfD

Vielen Dank, Herr Kollege Bommert, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Jetzt unterhalten wir uns einmal und lassen den Schabernack einfach da links liegen. Herr Hohloch und andere haben es dargelegt: Der größte Teil unserer Benzin- und Dieselpreise sind Steuern und andere Abgaben, die der Staat einnimmt. Wäre den Bürgern denn nicht geholfen, wenn man das reduzieren, stunden oder abschaffen würde? Stimmen Sie mir da zu und sind Sie bereit, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten – wir haben ja gehört, dass Brandenburgs Wort gilt und Brandenburg im Bund führt – aktiv zu werden?

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Frank Bommert CDU

Danke, Herr Dr. Berndt. Ich kann Ihnen sagen, wir sind an der Stelle schon aktiv. Wir reden mit der Wirtschaftsministerin. Das beschäftigt uns jeden Tag. (Dennis Hohloch [AfD]: Reden ist Aktivität?) Jeden Tag haben wir mit Unternehmen zu tun; wir tauschen uns mit ihnen aus! Nun muss ich aber eines sagen: Sie haben vor der Krise nicht gefordert, dass die Steuern abgeschafft werden – (Zuruf von der AfD: Doch!) das ist mir nicht bekannt. (Zurufe von der AfD) Sie sollten sagen, wie Sie die Haushaltslücken schließen würden, die dadurch entstehen, dass man das Geld nicht nimmt. Und kommen Sie mir jetzt nicht mit Migration an. Es gibt genug Fälle, in denen dieses Geld, gerade die Mehrwertsteuer in den Kommunen … – Herr Vogelsänger hat darüber gesprochen. Wir sind wirklich da dran – das können Sie mir glauben –, und die Bundesregierung bringt da einige Maßnahmen auf den Weg. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Aha!) Eine Preiserhöhung pro Tag – darüber kann man denken, was man will. Vielleicht sollte man es wie in Österreich handhaben: Dort sind die Tank-Apps so gestaltet, dass nur die sechs Günstigsten angezeigt werden. Die anderen bewegen sich ein Stück weit; wir sollten aber einfach den Markt ein bisschen arbeiten lassen. So könnten wir alle es halten – Sie auch.

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Rainer Genilke

Lassen Sie noch eine Zwischenfrage zu, Herr Abgeordneter?

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Frank Bommert CDU

Ja.

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Rainer Genilke

Bitte. Dennis Hohloch (AfD):* Vielen Dank, Herr Kollege Bommert, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie sagten gerade, die AfD habe sich vor dieser Krise noch nicht für die Senkung der Spritpreise durch Steuerkürzungen eingesetzt. Wissen Sie, dass die AfD schon 2022 auf Bundesebene eine Spritpreiskampagne durchgeführt hat? Da haben wir genau die Dinge gefordert, die wir jetzt in unseren Antrag geschrieben haben. (Steeven Bretz [CDU]: Wollten Sie die Spritpreise nach oben treiben?)

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Frank Bommert CDU

Das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen; das war wahrscheinlich in der Phase, als wir schon einmal eine Absenkung hatten. Ich habe gelesen, Ihre Kollegin, Alice Weidel, fordert, dass wir wieder russisches Öl nehmen. (Beifall AfD – Zuruf von der AfD: Ja!) Da muss ich Ihnen nun wirklich die Frage stellen: Was ändert das? Wir haben Händler – Mineralölkonzerne –, die hier etwas verkaufen. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Wenn die Ölreserve jetzt freigegeben wird – das hat der Bund vor –, wird sich das nicht stark auswirken, weil die Mineralölkonzerne dazwischensitzen. Sie verkaufen das Öl nicht, wir verkaufen es nicht. (Dennis Hohloch [AfD]: Das ist aber Klassenkampf! – Weitere Zurufe von der AfD) Was Sie da fordern, wird deshalb einfach nicht funktionieren. Fahren wir fort – nur eine Preiserhöhung pro Tag: Das Bundeskartellamt wird Preisaufschläge nun schneller prüfen und stoppen können. Das war jetzt nicht möglich. Wir wissen, wie bestimmte Dinge funktionieren. Wenn jemand am Montag irgendwo an der Preisschraube dreht, können Sie das nicht in der nächsten Woche stoppen. Diese Märkte funktionieren so einfach nicht. Das Bundeskartellamt kann in Zukunft schneller Konsequenzen ziehen, wenn es im Wettbewerb Störungen gibt. Ich sagte es schon: Die strategischen Reserven werden freigegeben, um den Markt zu entlasten. Das sind konkrete Maßnahmen – das ist keine Symbolpolitik, sondern verantwortungsvolle Politik. Wir leben in einer Marktwirtschaft und nicht im Sozialismus. Wohin der Sozialismus führt, muss ich Ihnen sagen, konnte ich erleben. Gucken wir uns Ihre Freunde in Kuba an; ich will mich gar nicht äußern, wie das Land aussieht. Der Sozialismus kann nicht die Lösung sein, die Sie wollen, damit es jetzt weitergeht. Natürlich möchten wir die Bürger und die Unternehmen entlasten, aber nicht mit Polemik und Taschenspielertricks. Wir wollen hier Sachpolitik betreiben – ehrliche Politik –, und wir suchen nach Lösungen, um das hinzubekommen. Tun Sie nicht so, als wäre der Landtag für globale Aufgaben zuständig – das ist er einfach nicht. Unsere Aufgabe ist es, verantwortungsvoll zu handeln, gezielt zu entlasten, Wettbewerbsbedingungen zu sichern und die wirtschaftliche Stabilität des Landes Brandenburg im Blick zu haben. (Zuruf von der AfD) Dafür sind wir da, und dafür setzen wir uns ein. Das wird auch mit unserer neuen Wirtschaftsministerin passieren. Diese Anträge lehnen wir ab – beide! – Vielen Dank an dieser Stelle. (Beifall CDU und SPD)

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Rainer Genilke

Wir fahren nach der Rednerliste fort. Für die Landesregierung spricht Minister Keller zu uns. (Beifall SPD)

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Daniel Keller

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, von allen wurde hier erwähnt, dass die Spritpreise weltweit steigen – wegen des Kriegs im Iran. Und ja, davon sind alle betroffen. Insbesondere sind auch die Brandenburgerinnen und Brandenburger betroffen. Wir sind ein Flächenbundesland und haben zahlreiche Pendlerinnen und Pendler. Dementsprechend ist die Diskussion natürlich gerechtfertigt. Es ist klug, dass der Ministerpräsident und auch andere Ministerpräsidenten auf den Bund zugegangen sind und auch sehr klare Forderungen formuliert haben. Die AfD – da bin ich ein bisschen verwundert – hat die konkreten Maßnahmen von Katherina Reiche – das ist der richtige Weg – wohl nicht zur Kenntnis genommen. (Beifall SPD und CDU) Kommen wir zu den konkreten Maßnahmen. Über die erste Maßnahme wird diskutiert, und da will ich auch einmal etwas zum Thema russisches Öl sagen: Wir haben auf dem Weltmarkt einen Ölpreis – nach Angebot und Nachfrage. Die kluge Diskussion wird nicht nur in Deutschland, sondern in allen EU-Ländern geführt: wie man jetzt mit den Ölreserven umgeht, ob die eigenen Ölreserven freigegeben werden, also das Angebot vergrößert wird. Das wird unmittelbar zu einer Preissenkung führen. Ein kleiner Erkenntnisgewinn zum Thema russisches Öl: Hier wird so getan, als könnte russisches Öl zu uns fließen. Das ist wegen der US-Sanktionen gar nicht möglich, aber gehen wir davon aus, es wäre möglich. Trotz des Bezugs von russischem Öl hatten wir schon Ölkrisen – der Preis ist gestiegen. Russland hat damals das Öl nicht verschenkt, sondern es zu Weltmarktpreisen verkauft. Mit russischem Öl wäre also gar nichts gewonnen; der Ölpreis wäre genauso hoch. Ich sage es noch einmal, um aufzuklären: Aus der genannten Region bezieht Deutschland knapp 7 % seines Öls. Unser Öl kommt aus anderen Regionen, wird aber auf dem Weltmarkt gehandelt, und deswegen sind die Preise derzeit so hoch. Kommen wir jetzt zu der besonderen Situation in Deutschland. Ja, es ist richtig, dass wir genau hinschauen sollten, ob die Mineralölkonzerne kartellrechtliche Anforderungen beachten und ob sie zu mehr Transparenz gezwungen werden müssen. Deswegen ist es klug und richtig, dass Katherina Reiche nach dem Dialog mit den Ministerpräsidenten angekündigt hat, sich des Themas Änderung des Kartellrechts anzunehmen und vor allem gegen ungerechtfertigte Preisanstiege und Gewinnmitnahmen vorzugehen und diese zu unterbinden. Das österreichische Modell ist dabei nur ein Baustein. Heute wurde darauf rekurriert, dass es nur darum gehe, einmal am Tag den Benzinpreis an einer Tankstelle zu ändern. Es geht hier aber um viel mehr. Es geht nämlich darum, dass zeitgleich mit dieser Preiserhöhung der Preis an eine zentrale Stelle gemeldet werden muss, damit kein Schindluder getrieben werden kann, damit sich die Autofahrerinnen und Autofahrer aktuell darüber informieren können, an welcher Tankstelle welcher Preis zu zahlen ist. Auch das ist neben der Festlegung, dass der Preis am Tag nicht nach Gutdünken mehrfach nach oben oder nach unten geändert werden kann, ein wichtiger und notwendiger Schritt. (Beifall SPD und CDU) 2026 35 Herr Berndt, ich muss es wirklich sagen: Herr Drenske hat heute eine Meinung geäußert, die anders ist als die Meinung Ihrer Fraktion insgesamt. Ihre Fraktion hat einen Antrag vorgelegt, in dem steht – ich zitiere –: „Die Äußerungen von Ministerpräsident Dietmar Woidke, wonach vor allem Mineralölkonzerne für ‚Abzocke/Preistreiberei‘ an der Zapfsäule verantwortlich seien, werden ausdrücklich zurückgewiesen.“ Das ist anscheinend nicht die Meinung von Herrn Drenske, aber Ihrer Fraktion, die Sie hier schriftlich mitteilen. Ich sage: Das ist kein Schabernack; das ist das, was Sie schreiben, was Sie hier vorlegen. Sie müssen halt überlegen, bevor Sie so etwas hier abgeben. (Beifall SPD und CDU)

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Rainer Genilke

Lassen Sie denn eine Zwischenfrage des Abgeordneten Berndt zu?

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Daniel Keller

Gern.

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Rainer Genilke

Bitte, Herr Dr. Berndt.

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Hans-Christoph Berndt AfD

Herzlichen Dank, Herr Präsident und Herr Minister Keller. Aber wenn der Anteil von Steuern und Abgaben mehr als die Hälfte des Benzin- und Dieselpreises ausmacht, ist doch der Satz der AfD völlig richtig, (Steeven Bretz [CDU]: Nein!) und dann ist doch zu kritisieren, dass der Ministerpräsident darauf überhaupt nicht eingeht. (Steeven Bretz [CDU]: Das ist eine große Finte, die Sie hier aufführen!)

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Rainer Genilke

Bitte schön.

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Daniel Keller

Die Zwischenfrage freut mich. Nun kann ich noch etwas ausführlicher auf zwei Punkte eingehen. Erstens, muss ich sagen, wäre es klug gewesen, zu sagen, ob Herr Drenske nicht recht hat oder ob Sie, mit dem, was Sie aufgeschrieben haben, nicht recht haben. Aber das ist jetzt wieder erst rechts, dann links – man kann sich nicht entscheiden. Weil es bei Ihnen heute in der Diskussion ein bisschen drunter und drüber ging, will ich noch sagen: Sie deuten in Ihrem Antrag an, die Ölpreissteigerung werde dazu führen, dass der Steueranteil prozentual höher werde. Das ist kurios. Ich will es noch einmal sagen: 19 % Mehrwertsteuer bleiben 19 % Mehrwertsteuer, auch wenn der Benzinpreis steigt. Und der Anteil dessen, was der Staat prozentual verdient, wird durch höhere Ölkosten niedriger – absolut natürlich höher, aber prozentual niedriger. Warum? Weil die Energiesteuer und auch die CO -Steuer pro Li-2 ter ein Festpreis sind. Wenn der Preis steigt, bleiben sie aber pro Liter gleich. Dementsprechend, muss ich sagen, ist das, was Sie in Ihrem Antrag geschrieben haben, nicht korrekt. (Beifall SPD und CDU) Ein weiterer Punkt. Beide, sowohl die AfD-Fraktion als auch die BSW-Fraktion, fordern beim Thema Mineralöl eine Absenkung der Mehrwertsteuer. Sie beträgt 19 %, und Sie beide fordern 7 %. Auch hier muss man klar und deutlich sagen: 7 % sind nicht möglich. Es gibt keinen EU-Mitgliedsstaat, in dem sie unter 15 % liegt. Alle EU-Staaten haben sich darauf geeinigt, dass der Mehrwertsteuersatz beim Mineralöl 15 % oder mehr beträgt. Das ist leicht zu googeln, leicht zu prüfen. Dementsprechend ist es völlig absurd, hier eine Mehrwertsteuer von 7 % zu fordern. Man kann in dem Bereich bis auf 15 % heruntergehen, aber nicht auf weniger. Auch das muss man, so finde ich, deutlich und klar sagen. (Beifall SPD und CDU) Jetzt haben wir einen kleinen Exkurs durch das Thema Benzin und Öl gemacht. Aber lassen Sie mich nun noch einen letzten Punkt nennen. Herr Roth, ich weiß nicht, wie man zehn Minuten hier am Rednerpult stehen – zehn Minuten standen Sie hier – und nur zwei Minuten davon über Brandenburg und die Brandenburgerinnen und Brandenburger sprechen kann. (Steeven Bretz [CDU]: Ja!) Den größten Teil Ihrer Redezeit haben Sie darauf verwendet, traurig darüber zu sein, dass sich Ihre eigene Fraktion zersetzt hat, dass Sie nicht mehr Teil der Koalition sind. Einen weiteren Teil haben Sie darauf verwendet, sich über völkerrechtswidrige Kriege weltweit zu entsetzen. (Stefan Roth [BSW]: Es ging um die Ursachen!) Aber einen Punkt haben Sie wie immer vergessen: Das Thema Russland und völkerrechtswidriger Krieg gegen die Ukraine fand keine Erwähnung. Vielmehr haben Sie Russland heute wieder pointiert und in einer sehr besonderen Art hochleben lassen. Deshalb sage ich: Es ist nicht traurig, dass Sie nicht mehr Teil dieser Koalition sind. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU)

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Rainer Genilke

Es gibt eine Kurzintervention. Das Wort hat der Abgeordnete Drenske.

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Peter Drenske AfD

Herr Vorsitzender! Liebe Kollegen! – „Herr Präsident“ natürlich, Entschuldigung!

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Rainer Genilke

Ich habe schon verstanden.

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Peter Drenske AfD

Ich muss etwas klarstellen. Die Ölreserven brauchen wir gar nicht anzugreifen; denn es ist noch gar nicht zu einer Verknappung gekommen. Das habe ich in meinem Bericht deutlich dargestellt. Das Kartellamt hat schon im Jahr 2022 völlig versagt. Der erste Rechenschaftsbericht des Kartellamts kam ein halbes Jahr später, und der Abschlussbericht kam im Jahr 2025. Wir haben also drei Jahre gebraucht, um überhaupt zu wissen, wie der Stand der Dinge ist. Und jetzt erzählen Sie, wir können das noch mal so machen? (Beifall AfD) Da brauche ich auch nicht auf eine Frau Reiche zu warten, die sagt: „Jetzt dürft ihr nur noch einmal am Tag erhöhen.“ Das ist doch völliger Nonsens; denn das ändert doch nichts an der Tatsache: Es muss gehandelt werden! (Vereinzelt Beifall AfD) Deswegen kann ich auch nicht nachvollziehen, warum Sie denken, dass ich eine andere Meinung vertrete als meine Koalition. Nein, im Gegenteil: (Steeven Bretz [CDU]: Welche Koalition? – Zuruf von der SPD: Aha!) Was Herr Woidke hier gesagt hat (Unruhe) – darf ich das bitte zu Ende ausführen? –, ist in unserem Antrag in der Begründung definiert und nirgendwo anders. (Vereinzelt Beifall AfD) Da brauche ich nicht das festzustellen, was sowieso alle Welt weiß. Jedem ist doch klar, dass das Abzocke ist! Wer lässt das denn zu? Das sind doch wir, das ist doch die Politik! (Zuruf von der SPD: Mein Gott!) Es ist nicht das erste Mal, dass das zugelassen wird, und es wurde schon beim letzten Mal nichts gemacht. Das Problem der Mehrwertsteuer – das ist ja nun der lächerlichste Beitrag dazu überhaupt! Ich weiß, dass es eine feste Basis für die CO -Bepreisung gibt. Wenn aber der Preis schon über-2 höht ist und ich auf die Steuer noch eine erhöhte Umsatzsteuer draufrechne, dann ist das eine Doppelbesteuerung. Und die Doppelbesteuerung bringt immer mehr Geld in die Kasse, wenn der Preis höher ist. So viel Mathematik verstehe ich auch! (Vereinzelt Beifall AfD)

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Rainer Genilke

Die Landesregierung hätte die außerordentliche Freude, reagieren zu dürfen. – Das tut sie nicht. Durch die Unachtsamkeit bzw. das gewollte Überschreiten der Redezeit der Landesregierung gibt es noch einige Möglichkeiten zu reden. Für die SPD wären es 1:22 Minuten Redezeit. – Sie verzichtet. Ich schaue zur CDU: 2:04 Minuten. – Auch sie verzichtet. Das BSW hat noch ganze 27 Sekunden zur Verfügung. (Stefan Roth [BSW]: Genug überzogen vorhin!) – Wunderbar. Die AfD hat noch 3:38 Minuten zur Verfügung. Der Kollege Hohloch hat das Wort. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Minister Keller, zwei Dinge. Wenn wir russisches Öl abnähmen, wäre mehr Öl auf dem Markt. Selbstverständlich würde das den Preis senken. Das ist, glaube ich, für jeden verständlich, außer für das SPD-Wirtschaftsministerium. (Vereinzelt Beifall AfD) Fakt ist auch, Herr Keller: Die Steuerlast auf unseren Sprit ist generell zu hoch. (Vereinzelt Beifall AfD) Das wissen die Leute im Land auch. Sie sagen immer alle, wir sind ein Autoland, ein Fahrerland, ein Pendlerland. Aber Sie nehmen die Leute aus wie eine Weihnachtsgans. Das haben Sie schon vor der Krise getan, und das machen Sie jetzt in der Krise umso deutlicher, indem klar wird, dass über die Hälfte dessen, was wir dafür bezahlen, Steuern sind. Ich will Ihnen das anhand des Beispiels eines mittelständischen Speditionsunternehmens vorrechnen. Nehmen wir an, es hat 40 Lkw. Ich habe mir das einmal anhand der Daten des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung angesehen. Nehmen wir an, jeder dieser Lkw ist im Fernverkehr eingesetzt. Das heißt, er fährt ca. 10 000 km im Monat. Bei 40 Lkw kommt man auf eine Gesamtfahrleistung von 400 000 km pro Monat. Bei einem Verbrauch von 30 Litern auf 100 km macht das 120 000 Liter Diesel im Monat, die allein dieses Unternehmen bezahlen muss. Bei dem aktuellen Preis von 2,21 Euro – laut ADAC von vor zwei Tagen – müssen jetzt 40 Cent pro Liter mehr als vor der Krise gezahlt werden. Das macht das für das Unternehmen 48 000 Euro Mehrausgaben nur in diesem Monat. Das sind also 576 000 Euro mehr im Jahr, nur durch diesen erhöhten Dieselpreis, bei dem fast die Hälfte Steuern sind. Schauen wir uns das doch einmal an: Die Energiesteuer beträgt beim Diesel 47 Cent. Darauf kommt die Mehrwertsteuer. Es gibt den CO -Aufschlag, den sogenannten Ablasshandel, mit dem wir 2 angeblich das Klima retten, von 19 Cent pro Liter. – Ich habe 2026 37 nicht gemerkt, dass das Klima dadurch gerettet wird, dass wir in Deutschland einen solchen Quatsch mitmachen. – Wir haben die Mehrwertsteuer von 19 % auf CO -Steuer und auf Energiesteuer 2 und die Mehrwertsteuer generell auf den Nettopreis des Diesels. Unser Reformvorschlag lautet, kurzgefasst, die Energiesteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum zu senken, die CO ₂ - Steuer abzuschaffen und die Mehrwertsteuer auf Kraftstoffe kurzfristig auf 7 % zu senken. Das bedeutet für das mittelständische Speditionsunternehmen – ich komme auf das Beispiel zurück – eine Ersparnis von ca. 54 Cent je Liter. Das sind 65 000 Euro weniger im Monat bzw. 738 000 Euro im Jahr, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Das könnten die Spediteure in ihre eigenen Unternehmen stecken, wenn Sie hier den Vorschlag der AfD annehmen würden. Was aber machen Sie? Sie erschöpfen sich in Sonntagsreden. Sie schieben die Schuld auf Trump. Sie schieben die Schuld auf die Mineralölkonzerne. Sie sagen, zukünftig werde durch das Bundeskartellamt besser geprüft. Und Sie wollen vorschreiben, dass der Spritpreis nur einmal am Tag erhöht wird. Herzlichen Glückwunsch, meine Damen und Herren! Das heißt, unsere Speditionsunternehmen, unsere Pendler, unsere Produzenten hier im Land werden weiter vor die Hunde gehen. Wir haben aufgrund der hohen Energiepreise, der bürokratischen Lasten und der hohen Steuern allein im letzten Jahr 120 000 Arbeitsplätze in der verarbeitenden Industrie verloren. Das ist das Resultat Ihrer Politik. Anstatt zu handeln, Herr Minister Keller – und Sie könnten handeln, zumal im Bund wie im Land nunmehr die gleichen Koalitionen regieren –, schieben Sie wie immer den Schwarzen Peter anderen zu. Sie behaupten, Sie könnten daran nichts ändern. Wenn Sie daran nichts ändern können, meine Damen und Herren, ist Ihre Regierung und sind Ihre Parteien überflüssig für dieses Land, und das werden die nächsten Wahlen auch zeigen. – Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall AfD)

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Rainer Genilke

Damit sind wir am Ende der Redeliste angelangt. Wir dürfen deshalb zu den Abstimmungen kommen. Als Erstes stimmen wir über den Antrag der BSW-Fraktion unter dem Titel „Steigende Kraftstoffpreise eindämmen – Verbraucher und Wirtschaft entlasten“ auf Drucksache 8/2527 ab. Wer mit dem Antrag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion unter dem Titel „Soforthilfepaket Sprit – Steuerentlastung an der Zapfsäule“ auf Drucksache 8/2531. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 4. Bevor wir in den neuen Tagesordnungspunkt eintreten, noch eine Information betreffend Tagesordnungspunkt 10 der heutigen Sitzung: Ihnen liegen mittlerweile ein Änderungsantrag der BSW-Fraktion als Neudruck und ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen vor. Ich bitte um freundliche Beachtung. Ich darf jetzt an meine geschätzte Kollegin Vizepräsidentin Dr. Gruhn übergeben.

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Jouleen Gruhn

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Sie herzlich willkommen heißen und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf. TOP 5: Militarisierung des Gesundheitswesens verhindern – Transparenz hinsichtlich der NATO-Übung „Medic Quadriga 2026“ sowie des kommenden „Gesundheitssicherstellungsgesetzes“ schaffen Antrag der BSW-Fraktion Drucksache 8/2524 Entschließungsantrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2566 Die BSW-Fraktion hat diesen Antrag als ihre Priorität angemeldet. Ich eröffne die Aussprache; es beginnt Herr Abgeordneter Kutsche.

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Andreas Kutsche BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! „Wir müssen kriegstüchtig werden.“ Diese Parole gab SPD-Verteidigungsminister Boris Pistorius im Oktober 2023 als Zielsetzung für Deutschland aus. Ein Jahr später präzisierte er diese Forderung: Deutschland müsse bis 2029 kriegstüchtig werden. Der Begriff „kriegstüchtig“ stammt übrigens aus einer Zeit, in der Deutschland stark vom preußischen Militarismus geprägt war. Bereits im 19. Jahrhundert tauchte er in den Lehrbüchern zur Geschichte des preußischen Staates auf, und zwar im Zusammenhang mit der Aufstellung großer Massenheere und der Einführung der Wehrpflicht. Doch der Begriff hat in Deutschland auch eine andere, dunkle historische Konnotation. In den schlimmsten Kapiteln unserer Geschichte wurde eine ganze Gesellschaft darauf ausgerichtet, möglichst kriegstüchtig zu sein. Gerade deshalb sollte ein deutscher Verteidigungsminister im 21. Jahrhundert sehr genau überlegen, welche Worte er benutzt. (Beifall BSW) Insbesondere eine Partei, die sich gern auf ihre antifaschistische Tradition beruft, sollte mit solcher Rhetorik besonders vorsichtig sein. Ich muss ehrlich sagen: Wenn ein deutscher Minister heute wieder von „Kriegstüchtigkeit“ spricht, läuft es mir kalt den Rücken herunter. Mit welcher Begründung soll Deutschland eigentlich „kriegstüchtig“ werden? Die Antwort lautet häufig: Wenn wir uns nicht vorbereiten, steht bald der Russe vor dem Brandenburger Tor. (Zuruf des Abgeordneten Lars Günther [AfD]) Dabei muss ich immer an eine Liedzeile in dem Song „Russen“ von Udo Lindenberg denken: „In 15 Minuten sind die Russen auf dem Kurfürstendamm.“ Lindenberg meinte das damals übrigens gar nicht als Drohung. Im Gegenteil, das Lied war ein Appell, sich nicht gegeneinander aufhetzen lassen, sondern miteinander zu reden. Genau das sollten wir auch heute tun: nüchtern analysieren statt ständig neue Bedrohungsszenarien heraufbeschwören. Als der ehemalige – und vielleicht auch zukünftige – Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko jedoch konkret nachfragte, ob der Bundesregierung Hinweise auf eine tatsächlich bevorstehende militärische Invasion Russlands in NATO-Staaten bis 2029 oder 2030 vorlägen, konnte die Bundesregierung was antworten? Nichts Konkretes! Trotzdem marschiert die Politik weiter in Richtung Kriegstüchtigkeit – mit immer höheren Rüstungsausgaben, mit immer neuen Sondervermögen, mit immer neuen militärischen Planungen. Im Juni 2025 beschlossen die NATO-Staaten, ihre Verteidigungsausgaben massiv zu erhöhen.

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Jouleen Gruhn

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Andreas Kutsche BSW

Nein, vielen Dank. (Zuruf: Oh!) – Herr Bretz kann damit umgehen. Für Deutschland würde das langfristig Summen bedeuten, die bis an die Hälfte unseres Bundeshaushalts heranreichen könnten. Jeder zweite Euro für Waffen, während gleichzeitig an Bildung, am Sozialstaat und am Gesundheitswesen gespart werden soll? Das BSW steht dafür nicht zur Verfügung! (Beifall BSW) Wir sagen ganz klar: Sozialkasse statt Kriegskasse! Doch damit nicht genug: Unser Gesundheitssystem soll laut Ihren Planungen künftig nicht nur zusammengespart, sondern offensichtlich auch militärisch mitgedacht werden. Im sogenannten Operationsplan Deutschland der Bundeswehr ist vorgesehen, dass zivile Bereiche der Daseinsvorsorge stärker in militärische Planungen einbezogen werden. Für das Gesundheitswesen plant die Bundesregierung dazu ein neues Gesetz, das sogenannte Gesundheitssicherstellungsgesetz. Ein furchtbares Wort! Schon der Name wirft Fragen auf: Wessen Gesundheit soll denn da sichergestellt werden? Die der Bevölkerung? (Prof. Dr. Michael Schierack [CDU]: Natürlich!) Es ist die Rede von der „Einsatzfähigkeit medizinischer Strukturen“. Einen Vorgeschmack auf diese Entwicklung lieferte die NATO-Sanitätsübung „Medic Quadriga 2026“ – der Hauptanlass unseres heutigen Antrags. Vor wenigen Wochen waren rund 1 000 Soldaten aus ganz Deutschland an diesem Manöver beteiligt. Nach Angaben der Bundeswehr war es die größte und komplexeste Übung des Sanitätsdienstes seit Beginn des Ukrainekriegs. Der Flughafen BER diente als zentrale Drehscheibe. Mehrere brandenburgische Krankenhäuser, unter anderem die MUL, das Klinikum Frankfurt (Oder) und das Klinikum Ernst von Bergmann hier in Potsdam, wurden in die Übung eingebunden. Als Begründung nennt die Bundeswehr eine „veränderte Sicherheitslage“ sowie die angebliche konkrete Bedrohung durch Russland – wie es Herr Schierack am Anfang der heutigen Aktuellen Stunde behauptete. Das eigentlich Brisante an dieser Übung ist jedoch etwas anderes. Sie diente der Vorbereitung eines sogenannten Artikel-5- Szenarios der NATO, also des Bündnisfalls, und nicht irgendwelchen Vorbereitungen zur Landesverteidigung. Geübt wurden unter anderem die schnelle Verlegung von Sanitätskräften an die NATO-Ostflanke nach Litauen sowie die Evakuierung von Verwundeten nach Deutschland. Ich möchte eines klarstellen: Selbstverständlich steht die BSW-Fraktion zur Bundeswehr und zu ihrem im Grundgesetz verankerten Auftrag, eben der Landesverteidigung. – Aber diese Übung ging weit darüber hinaus. Hier wurden zivile Krankenhäuser in militärische Planungen eingebunden. Doch die Aufgabe unseres Gesundheitssystems ist klar: Es soll Patientinnen und Patienten versorgen, nicht militärische Operationspläne erfüllen. Bezeichnend ist außerdem der Umgang mit dem Parlament: Die Landesregierung war über diese Übung informiert, das Parlament hingegen nicht. Wir Abgeordneten erfuhren davon aus der Presse, konkret aus der „Ostdeutschen Allgemeinen“. Ich sage ganz offen: Es kann nicht sein, dass ich mich als Landtagsabgeordneter auf den Internetseiten der Bundeswehr auf eine Art „Rundreise“ begeben muss, um herauszufinden, welche militärischen Übungen in Brandenburg stattfinden. (Beifall BSW – Zuruf des Abgeordneten Uwe Adler [SPD]) So funktioniert parlamentarische Kontrolle nicht. Ebenso problematisch ist, dass nach unseren Informationen in mehreren Fällen nicht einmal die Betriebs- oder Personalräte der beteiligten Kliniken informiert wurden. Gerade bei landeseigenen Einrichtungen wie der Medizinischen Universität Lausitz ist es jedoch die Aufgabe der Landesregierung, die betriebliche Mitbestimmung sicherzustellen. Genau deshalb wird in Punkt 5 unseres Antrags ausdrücklich gefordert, dass die Mitbestimmungsrechte gewahrt werden. In den Punkten 1 und 4 unseres Antrags geht es darüber hinaus vor allem um Transparenz – Transparenz bezüglich der Übung Medic Quadriga, Transparenz bezüglich möglicher weiterer militärischer Übungen in Einrichtungen unseres Gesundheitswesens und Transparenz bezüglich der Planungen rund um das 2026 39 Gesundheitssicherstellungsgesetz. Dabei geht es uns ausdrücklich nicht darum, militärische Geheimhaltungsinteressen zu ignorieren. Natürlich müssen Sicherheitsinteressen berücksichtigt werden, aber es muss doch möglich sein, das Parlament in geeigneter Form über solche Entwicklungen zu informieren. Es kann jedenfalls nicht sein, dass Abgeordnete von militärischen Übungen dieses Ausmaßes aus der Zeitung erfahren. Schließlich fordern wir die Landesregierung in Punkt 6 unseres Antrages auf, sich gegenüber dem Bund dafür einzusetzen, dass zivile und militärische Strukturen klar getrennt bleiben. (Beifall BSW)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Herr Freiherr von Lützow, Sie haben eine Kurzintervention angezeigt. Bitte schön. (Vereinzelt Beifall AfD)

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Daniel Freiherr von Lützow AfD

Frau Präsidentin! Liebes BSW, solche Übungen sind richtig und wichtig. Ich will mal kurz in das Jahr 1999 zurückgehen, als ich im Einsatz war. Damals lagen wir mit 700 Mann gleichzeitig auf den Stuben – und keiner hätte uns ausfliegen können, weil so eine Übung gar nicht möglich gewesen wäre, weil es nicht die Möglichkeiten gab. Wie soll man denn irgendwo Soldaten für die Landesverteidigung finden, wenn sie nicht mal wissen, ob sie gerettet werden können, weil nichts da ist? Das ist wie bei der Feuerwehr: Solche Übungen müssen stattfinden. Je mehr man übt, desto besser wird man. Wenn Sie etwas anderes zum Anlass genommen und zum Beispiel angeprangert hätten, was in Beelitz oder auf dem Truppenübungsplatz Lehnin passiert, wo Ukrainer von NATO-Truppen ausgebildet werden – das müssten Sie wissen, wenn Sie Bundestagkontakte haben; die haben Sie ja offenbar –, dann wäre das eine ganz andere Hausnummer; dann wäre ich voll bei Ihnen, denn das gehört sich nicht. Aber dass unsere Bundeswehr eine Evakuierungsübung für ihre eigenen Truppen macht … Es kann ja auch passieren, dass in Schwedt irgendwas in die Luft fliegt und wir die Bevölkerung evakuieren müssen; dann müsste die Bundeswehr genauso ran. Solche Übungen sind richtig und wichtig. Wir müssen verteidigungsfähig werden – nicht kriegstüchtig, sondern verteidigungsfähig. Deswegen sollten Sie überlegen, ob Sie nicht auch auf diese Schiene wechseln können, damit wir unsere Bundeswehr wieder stärken und solche Übungen fördern. Wir müssen auch nicht unbedingt vorher wissen, wo sie stattfinden, wir merken es so oder so. Ich wohne in der Einflugschneise, ich habe jedes Flugzeug gesehen – und ich fand es gut und wichtig. – Danke schön. (Vereinzelt Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Herr Kutsche möchte erwidern. Bitte schön.

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Andreas Kutsche BSW

Frau Präsidentin! Herr Freiherr von Lützow, ich habe ja später noch ein paar Minuten; ich habe mir ein bisschen was aufgehoben. Aber was Sie gesagt haben, habe ich überhaupt nicht behauptet. Ich habe doch gar nicht gesagt, dass die Bundeswehr nicht solche Einsätze üben soll. Ich habe gesagt: Die zivilen Gesundheitseinrichtungen sind dafür nicht zur Verfügung zu stellen. (Daniel Freiherr von Lützow [AfD]: Doch!) – Nein. (Steeven Bretz [CDU]: Doch!) – Nein! – Es gibt Bundeswehrkrankenhäuser, und es gibt Feldlazarette, die man aufstellen kann, und dort kann man meinetwegen auch proben und üben – aber doch nicht in zivilen Einrichtungen, die für unsere Bevölkerung schon jetzt teilweise knapp sind! (Vereinzelt Beifall BSW – Zurufe der Abgeordneten Kai Berger und Torsten Arndt [AfD])

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Wir kehren zur regulären Rednerliste zurück. Bitte schön, Frau Abgeordnete Sahi. (Vereinzelt Beifall SPD)

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Julia Sahi SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das BSW hat einen Antrag eingebracht, der die erstmals im Rahmen einer NATO-Großübung durchgeführte Medic Quadriga 2026 mit einer Militarisierung des Gesundheitswesens gleichsetzt. Da sich nach meiner letzten Rede zarte männliche Gemüter etwas gekränkt gefühlt hatten, ist es mir heute ein besonderes Bedürfnis, Ihnen die Gründe unserer Ablehnung mit einer gewissen Milde nahezubringen. (Vereinzelt Beifall SPD – Heiterkeit des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU] – Andreas Kutsche [BSW]: Das ist aber nett! Vielen Dank!) Gestatten Sie mir, Ihnen an dieser Stelle also behutsam mitzuteilen, dass der BSW-Antrag auf einer grundlegenden Fehlannahme beruht. Die Behauptung einer Militarisierung des Gesundheitswesens ist schlicht und ergreifend falsch. (Vereinzelt Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU] – Zuruf des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Ihrem Militarisierungsantrag empfehle ich daher vor allem eines: verbale Abrüstung. (Vereinzelt Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU] – Steeven Bretz [CDU]: Jawoll!) Die Medic Quadriga soll keine Strukturen verändern, sondern als medizindienstliche Übung Abläufe erproben, gemeinsam und zugleich mit klar getrennten Verantwortlichkeiten zwischen zivilen und militärischen Einheiten. Wir reden also über die medizinische Versorgung bei einem sogenannten Massenanfall von Verletzten – MANV – und nicht über militärische Einflussnahme oder gar Vereinnahmung. Wir wappnen uns für den denkbaren Ernstfall, und das ist im besten Sinne „Verantwortung für Brandenburg“. Bei der Medic Quadriga standen erstmals der Gesundheitsbereich und die Versorgung Verwundeter im Zentrum der jährlichen Übungsserie Quadriga. Ziel war es, die Rettungskette vollständig durchzuspielen – von der Erstversorgung über den Transport aus dem Osten bis hin zur Behandlung in einem Brandenburger oder Berliner Krankenhaus. Gespräche mit dem Klinikum Ernst von Bergmann und dem Helios Klinikum Bad Saarow ergaben, dass die Übung drei Teile hatte: Sie bestand erstens aus der Aufnahme Verwundeter inklusive ihrer Identifikation und der Bestimmung der Verletzungsmuster, zweitens einer Schnittstellenübung, bei der eine MANV-Version der üblichen IVENA-Software eine effizientere Vermittlung zwischen freien Betten und den zu Versorgenden ermöglichte, und drittens einer Bedarfs- und Bestandserhebung, damit Landesarzneimitteldepots angeforderte Medikamente im Ernstfall gezielt an andere Einrichtungen ausgeben können. Die Medic Quadriga und frühere Katastrophenschutzübungen werden als wertvolle Möglichkeiten gesehen, weil sie Regelungslücken aufdecken, die es zu schließen gilt, und die Kapazitätsgrenzen sichtbar machen. Die Anzahl an simulierten Verwundeten hat die Häuser nicht an ihre Grenzen gebracht. Für den letzten Krankenhausalarm am EvB war auch nicht die Medic Quadriga 2026 verantwortlich, sondern vielmehr das Glatteis nach Weihnachten. An der Übung beteiligt war also nur das ohnehin diensthabende Personal, und das unterscheidet glücklicherweise nicht zwischen Uniform und ziviler Kleidung, denn das ist ärztliche Ethik, und das ist gelebter Alltag an unseren Kliniken. (Vereinzelt Beifall SPD und CDU) Apropos: Die Einschreibung in ein Katastrophenschutzregister ist kein Teil eines Arbeitsvertrages und erfolgt immer freiwillig. Auch wurde kein Material zulasten unserer Krankenhäuser eingesetzt, denn das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe erstattet die Kosten. Das Wichtigste ist: Keine OP wurde verschoben, kein echter Erkrankter vernachlässigt. Ich möchte betonen, dass sich alle zivilen Einrichtungen eigeninitiativ für die Medic Quadriga 2026 gemeldet haben und die Ausgestaltung bei ihnen lag. Die beteiligten Mitarbeitenden waren überwiegend dankbar, die Abläufe üben zu können, und das müssen wir ins Land tragen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bundeswehr stabilisiert und transportiert aus dem Einsatzgebiet, und ab dem Flughafen BER übernimmt das zivile System. Die Leitstelle steuert, die Rettungsdienste fahren, die Kliniken behandeln. Das zivile System führt, denn die Bundeswehr ist auf die zivilen Strukturen angewiesen – und nicht umgekehrt. Noch immer ist der Klärungsbedarf bei einem denkbaren Ernstfall groß. Die Krankenhäuser wünschen sich daher, früh am Gesundheitssicherstellungsgesetz beteiligt zu werden, das der Bund vorbereitet. Ich möchte Sie nicht verletzen, doch der von Ihnen angeforderte Operationsplan Deutschland dient der nationalen Verteidigung; er ist geheim. Und da selbst hier Verbindungen zu östlichen Geheimdiensten nicht völlig ausgeschlossen werden können, bin ich froh, dass so sensible Informationen nicht öffentlich sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren, durch die Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken haben sich die uns vorliegenden Forderungskataloge erübrigt. Entgegen Ihren Behauptungen sind die Antworten allesamt öffentlich und transparent zugänglich – ach, hätten Sie sie doch gelesen! (Lars Günther [AfD]: Ach!) Wir brauchen ein widerstandsfähiges Gesundheitssystem, das auch in außergewöhnlichen Lagen funktioniert. Wer Muskeln haben will, muss trainieren; das gilt auch beim Bevölkerungsschutz. Die Anträge lehnen wir ab. – Danke. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank, Frau Sahi. – Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen hat als Nächste das Wort. Bitte schön. (Vereinzelt Beifall AfD)

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Daniela Oeynhausen AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Bevölkerungsschutz ist staatliche Aufgabe – ohne Wenn und Aber. Wenn Steuergeld ausgegeben werden soll, dann bitte für die Sicherheit unserer Bürger. Unser Land muss auf jede denkbare Katastrophe vorbereitet sein, auf Situationen, die wir uns heute gar nicht ausmalen wollen – aber das zu tun, ist Kernaufgabe des Staates. Wie sieht es denn aktuell in Brandenburg aus? Schon ein größerer Verkehrsunfall stellt viele Kliniken vor große Probleme, ebenso ein Flugzeugabsturz – na ja, und vom Verteidigungsfall will ich gar nicht sprechen. Und warum? Weil die Landesregierung seit Jahren, seit Jahrzehnten am Bevölkerungsschutz spart! Brandenburg ist unvorbereitet. Zwar wurde in letzter Zeit in den Kliniken etwas nachgebessert, aber vor allen Dingen bei der IT. Aber wie sieht es beispielsweise mit unterirdischen Schutzräumen aus? Nichts, Fehlanzeige! Schauen Sie doch mal nach Israel, schauen Sie nach Helsinki, Finnland: Dort kann der Krankenhausbetrieb innerhalb kürzester Zeit unterirdisch weiterlaufen. Und warum? Weil diese Länder den Bevölkerungsschutz verantwortungsbewusst mitdenken, und das seit Jahrzehnten. (Zuruf von der AfD: Ja!) Aber wie ist es hier in Deutschland? Da verschließen die Regierungen die Augen. Sie hauen das hart erarbeitete Geld der Steuerzahler lieber raus, um ihre Klientel zu versorgen. Das ist eine Schande! (Vereinzelt Beifall AfD) Jetzt sollen ja 1,5 Milliarden Euro in Krankenhausneu- und -umbauten fließen. Ich habe die Landesregierung gefragt: Wird dabei an die Sicherheit gedacht, an unterirdische Schutzräume und bauliche Anpassungen für größere Lagerhaltungen oder für mögliche Zugangskontrollen? – Die Antwort der Landesregierung im Ausschuss? Keine! Es konnte nicht beantwortet werden. Dabei 2026 41 ist es doch wichtig, und gerade wenn jetzt neu gebaut wird, sind das minimale Mehrkosten. Aber wenn man nachrüsten muss, sprengt es das Budget. Das können Sie alles bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft nachlesen, die dazu ein Gutachten verfasst hat. Sie sagt ganz klar: Unsere Krankenhäuser sind in der derzeitigen Struktur nur eingeschränkt krisenfähig. – Aber dafür ist der Staat da, dafür muss Geld in die Hand genommen werden! Jetzt soll ein Gesetz aus Berlin dazukommen, das sogenannte Gesundheitssicherstellungsgesetz – und da bekommen wir von der AfD direkt Bauchschmerzen. Warum? Weil sich unsere rote Landesregierung so leicht von den Genossen im Bund über den Tisch ziehen und sich so leichtfertig Landeskompetenzen aus der Hand nehmen lässt – bei der Krankenhausreform und wahrscheinlich auch bei der Notfallreform. Deswegen fordern wir hier an dieser Stelle ganz klar: Ländersache muss Ländersache bleiben! Meine Damen und Herren, Frankreich investiert schon in sein Gesundheitssystem, um im Krisenfall vorbereitet zu sein. Selbst das Land Berlin ist bereits dabei, Rahmenpläne für Zivilschutz auf den Weg zu bringen. Und Brandenburg? Schiebt alles auf den Bund und sagt: Na ja, der Bund arbeitet ja an so einem Gesetz, und bis dahin machen wir mal nichts. – Arbeitskreise kann man hier bilden und an ein paar Arbeitsgruppen teilnehmen. Weitere Eigeninitiative? Fehlanzeige! Und wenn man die Landesregierung fragt, kommen nur Allgemeinplätze, erhält man aber keine weitere Auskunft. Deswegen bin ich dem BSW dankbar für die Debatte, denn diese Intransparenz ist einer Demokratie unwürdig. (Vereinzelt Beifall AfD) Wovor fürchtet sich diese rot-schwarze Regierung denn – vor einer offenen Debatte, vor einer echten Opposition oder gar vor den Wählern, den Bürgern? Meine Damen und Herren, wir von der AfD fordern klare Antworten. Wir wollen wissen, was die Landesregierung vorhat. Wir wollen parlamentarische Beteiligung. Und liebe Kollegen vom BSW: Von einer Militarisierung des Gesundheitswesens kann man wahrlich nicht sprechen. Bitte schalten Sie doch mal einen Gang runter. Es geht hier um Bevölkerungsschutz. Es geht um die Vorbereitung auf Eventualitäten. Dem mutigen Bürger in Uniform, der unser Vaterland und unsere bürgerliche Freiheit verteidigen will …

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Jouleen Gruhn

Frau Abgeordnete, kommen Sie bitte zum Schluss.

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Daniela Oeynhausen AfD

… gebührt Respekt, Anerkennung und Unterstützung, aber bestimmt kein Bashing von links. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Wir fahren in der Rednerliste fort. Als Nächster hat Herr Prof. Schierack das Wort. Bitte sehr.

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Michael Schierack CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Zuschauer! Sehr geehrter Herr Kutsche, Sie haben einen Antrag mit dem alarmierenden Titel – so will ich es bezeichnen – „Militarisierung des Gesundheitswesens verhindern“ gestellt. Bereits dieser Wortlaut zeigt, dass es mehr um politische Panikmache als um die Realität geht, über die wir bei diesem Thema diskutieren. Man suggeriert, Deutschland und Brandenburg bereiteten sich auf einen Angriffskrieg vor, und deshalb – so ihre Erzählung – müsse jetzt auch das Gesundheitswesen in Deutschland – wie Sie es nennen – militarisiert werden. Ich teile diese Auffassung ausdrücklich nicht! Es geht – das wissen Sie – nicht um die Militarisierung des Gesundheitswesens, sondern um eine Übung – Medic Quadriga 2026 –, um medizinische Abläufe. Sie kommen aus dem Gesundheitswesen und wissen, was das bedeutet: Es geht um die Versorgung von Verletzten, um ihren Transport und ihre Weiterbehandlung. Es geht um die Zusammenarbeit von Rettungskräften, Kliniken und den Behörden, aber auch um Katastrophenlagen – um den Massenanfall von Verletzen bei Terroranschlägen oder schweren Unglücken. Sie wissen das! Das Gesundheitswesen muss auch in außergewöhnlichen Situationen einfach funktionieren und handlungsfähig sein. Dazu gehört, Abläufe zu üben, Krankenhäuser auf den Umgang mit vielen Verletzten vorzubereiten und die Krisenorganisation zu stärken. Genau darauf bereiten sich Ärzte, Pflegekräfte, Krankenhäuser und Universitäten vor. Es gibt ganze Kongresse, die darüber diskutieren, wie man mit Schwerverletzten – auch Kriegsverletzten – umgeht. Das ist auch eine legitime Frage, und ich danke allen, die sich daran beteiligen, denn wenn es zum Ernstfall kommt, müssen wir da sein, um den Opfern zu helfen. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr, die seit Jahrzehnten ein verlässlicher Partner im Katastrophenschutz ist. Erinnern wir uns doch an die Hochwasser und Waldbrände: Haben wir von einer Militarisierung der Waldbrandbekämpfung gesprochen, als die Bundeswehr da war und beim Löschen geholfen hat? Na, so ein Quatsch! Wir waren für ihre Unterstützung sehr dankbar. Doch viele dieser Themen – wie jetzt die Übung der Bundeswehr; wir haben es gesagt – gehören in das Gesundheitssicherstellungsgesetz und liegen damit in der Zuständigkeit des Bundes, nicht in der des Landes Brandenburg. Insofern weckt Ihr Antrag völlig unrealistische Erwartungen. Noch einmal: Eine Teilnahme an Übungen bedeutet nicht Militarisierung, sondern Vorbereitung, Kooperation und Professionalität. Vor allem bedeutet sie, vorbereitet zu sein. Es wäre – das sage ich aus medizinischer Sicht – hochgradig fahrlässig, eine solche Übung einfach infrage zu stellen. Deshalb verbessert dieser Antrag weder die Gesundheitsversorgung, noch erhöht er die Transparenz. Er dient nur der politischen Zuspitzung. Das werden wir nicht zulassen. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Wir werden unsere medizinischen Einrichtungen darauf vorbereiten, auch im Katastrophenfall für unsere Bevölkerung zur Verfügung zu stehen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Es folgt – das erste Mal in neuer Funktion für das MASGZ – Herr Minister Wilke. Bitte schön. (Beifall SPD) René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beginne mal versöhnlich damit, dem BSW ein bisschen dankbar dafür zu sein, dass es heute einen Antrag einbringt, der – als hätte man es geplant und wohlwollend gemeint – eine schöne Brücke von meiner bisherigen zu meiner neuen Funktion baut. Ich vermute, das war nicht ganz so. Trotzdem nehme ich es einfach mal freundlich auf. (Beifall SPD) Das hilft mir auch, aus beiden Perspektiven auf Ihren Antrag zu antworten. Es wurde jetzt schon sehr viel Richtiges gesagt. Dennoch möchte ich zunächst damit beginnen, der Legendenbildung entgegenzuwirken. Es mag sein, dass die Bundeswehr bei Ihnen im Spam-Ordner landet, und es mag auch sein, dass Ende Januar wirre und für Ihre wie andere Fraktionen etwas schwierige Tage waren, aber wenn Sie vielleicht noch einmal in Ihr Mail-Postfach schauen: Am 21. Januar ging – wenn ich das richtig sehe – eine E-Mail mit dem Betreff „Medic Quadriga 2026“ von der Bundeswehr an die Fraktionen hier im Hause. In dieser E-Mail wurde auf die Übung hingewiesen. Sie wurden auf das ILA-Gelände eingeladen. Ihnen wurde – mit Hinweisen auf Anreisemöglichkeiten – gesagt, dass die Veranstaltung um 10.30 Uhr beginnen und auf sechs Stunden ausgelegt sein würde. Block 1: Dynamische Vorführung Patientenversorgung im Einsatzland, Block 2: Dynamische Vorführung Rücktransport ins Heimatland, zivile und militärische Zusammenarbeit. Block 3 – ich könnte so weiter machen. Schauen Sie noch einmal in das Mail-Postfach der Fraktion, vielleicht finden Sie die E-Mail, und dann wissen Sie auch, dass Sie informiert wurden und davon gar nicht aus der Zeitung hätten erfahren müssen, weil vonseiten der Bundeswehr, die dafür zuständig und verantwortlich war, alles ganz ordentlich lief. – So viel zu Punkt eins bei der Legendenbildung. Punkt zwei bei der Legendenbildung betrifft das, was Sie als Militarisierung bezeichnen: Die Aufgaben- und Rollenteilung zwischen dem Gesundheitswesen und dem Militär ist in unserem Land ziemlich klar durch die allgemeine Rollenteilung zwischen zivil- und militärischem Schutz geregelt. Zu den Aufgaben des Zivilschutzes – der zivilen Säule – zählen sowohl die Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion als auch die Sicherstellung der Versorgung der Zivilbevölkerung – Energie, Ernährung und medizinische Versorgung – sowie der Streitkräfte mit allen notwendigen Gütern und Leistungen, das heißt, die Unterstützung der Streitkräfte bei der Herstellung und Aufrechterhaltung ihrer Verteidigungsfähigkeit und Operationsfreiheit. Das ist ausdrücklich Teil der staatlichen Aufgabenteilung und keine Militarisierung. Das ist auch ganz logisch, weil es in einem Fall wie dem, über den wir hier reden, ja nicht so wäre, dass unsere Bundeswehr in den Einsatz ziehen und der Rest des Landes sagen würde: Viel Glück, wir halten uns da mal raus; das ist jetzt eure Angelegenheit. – Stattdessen würde der Rest des Landes hinter der Bundeswehr stehen, dankbar dafür sein, dass sie in den Einsatz zieht und gucken, was er tun kann, um sie zu unterstützen. Das ist auch, was unsere Gesetzgebung vorsieht: Der Rest würde auf der zivilen Seite flankieren und, ohne sich in militärische Operationen hineinzuhängen, ermöglichen, dass die Bundeswehr tätig wird. (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Kristy Augustin [CDU]) Insofern sehen wir aufgrund dieses Antrags mehrere Trennlinien – hier in diesem Hause, aber sicherlich auch in der Bevölkerung unseres Landes. Die erste Trennlinie hat mit der Frage nach der Sicherheitslage zu tun: Sie geben Prognosen ab, andere geben andere Prognosen ab. Ich vertraue bei diesen Prognosen sicherlich anderen Menschen als Sie – lassen wir das mal außen vor. Es könnte sich aber als sinnvoll erweisen, nicht einfach nur zu glauben und zu hoffen, sondern sich auf Szenarien vorzubereiten. Ich glaube, es ist auch die Erwartung der Bevölkerung in diesem Land, dass wir – wenn Ihre Prognose nicht eintritt – nicht einfach sagen: „Wir haben eigentlich gedacht, dass die alle lieb zu uns sind“ – und dann nichts passiert. Wir können nicht sagen: „Wir haben zwar gesehen, dass Russland auf Kriegswirtschaft umschaltet, haben aber gedacht, dass die NATO und wir …“ oder: „Nö, obwohl Putin das mit den baltischen Ländern in seinen Reden ja schon angedeutet hat, haben wir das eigentlich nicht für möglich gehalten. Deshalb haben wir uns auf das Szenario nicht vorbereitet.“ Sie können solche Antworten gerne geben. Wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, geben solche Antworten aber nicht, sondern bereiten uns auch auf die Fälle vor, von denen wir wünschen, dass sie nicht eintreten, weil das verantwortliches Handeln für dieses Land ist. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Unterm Strich kann ich sagen: Wir sind froh und dankbar, dass die Bundeswehr zusammen mit den zivilen Strukturen mit dieser Professionalität sowohl die Abgrenzung als auch die Schnittmengen von zivilen und militärischen Strukturen erprobt, sodass wir – was auch auf andere Katastrophenszenarien einzahlt – im Ernstfall vorbereitet sind, weil er geprobt wurde, bevor er eintrat. Ich kann auch bestätigen, dass es an keiner Stelle zu irgendwelchen Versorgungsengpässen gekommen ist. Insofern setzen wir darauf, dass der Frieden durch verschiedene Dinge gesichert wird – durch Diplomatie, durch vielfältiges Engagement, aber auch dadurch, dass wir in einer Welt, die sich drastisch verändert – wenigstens das sollten wir doch alle merken –, nicht wehr- und hilflos sind. – Danke für die Aufmerksamkeit.

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Damit sind wir bei Herrn Kutsche angelangt, der jetzt noch zweieinhalb Minuten hat, um zu erwidern. (Beifall BSW) Bitte schön. 2026 43

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Andreas Kutsche BSW

Frau Vorsitzende! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, in meinem E-Mail-Fach als Abgeordneter ist nichts angekommen. (Zurufe von Minister René Wilke) – Das mag sein, vielleicht in der Fraktion. Da werden wir noch einmal nachschauen. Das ist für mich aber nur die halbe Wahrheit, weil: Ich bin Abgeordneter, und ich bin in dem Ausschuss tätig, der das auch hätte behandeln können. Da geht es explizit darum: Wurde ich persönlich informiert? Das wurde ich nicht. Und Fälle vorbereiten, ja, Herr Minister, das habe ich doch auch gesagt. (Zuruf von Minister René Wilke) – Natürlich soll man sich auf die Fälle vorbereiten, das habe ich gar nicht zur Disposition gestellt. Aber man soll zivile Strukturen und militärische Strukturen voneinander trennen. Zur SPD-Fraktion: Frau Sahi, „Abläufe erproben“, habe ich hier gerade gesagt, ja, aber nicht so. Und MANV-Übungen, meine Kollegen, finden doch sowieso schon statt. Es geht hier doch gar nicht um MANV-Übungen, sondern um militärische Übungen. Es geht hier auch nicht darum, dass uns die Bundeswehr in Brandfällen zur Hilfe eilt. Das meine ich auch nicht, denn dafür sind wir auch sehr dankbar. Das ist die Bundeswehr. Es geht hier um eine NATO-Übung, nicht um eine Bundeswehr-Übung oder im Verteidigungsfall um die Landesverteidigung. Diesen Punkt wollte ich ansprechen. Zum Bevölkerungsschutz in Richtung AfD-Fraktion: Das geht eigentlich in eine Richtung. Ihnen allen kann ich sagen: Sie stehen für die Militarisierung (Lars Hünich [AfD]: Na, na, na!) des Gesundheitswesens. Und, Frau Oeynhausen, ich sage: Wehret den Anfängen! An der Stelle will ich noch einmal klarstellen: Wir haben nichts dagegen, dass die Bundeswehr Übungen zur Landesverteidigung durchführt, es darf aber nicht passieren, dass dafür zivile Krankenhäuser in Anspruch genommen werden, dass Ärzte und Pflegekräfte für militärische Szenarien eingeplant werden und dann für Brandenburger Patientinnen und Patienten nicht zur Verfügung stehen. (Zuruf des Abgeordneten Rainer Genilke [CDU]) Das ist auch in die Zukunft gedacht und nicht nur für die eine Übung, die jetzt durchgeführt wurde. Deshalb bitten wir Sie heute um Zustimmung zu unserem Antrag und zur Ablehnung des Antrags der AfD-Fraktion, weil er für Militarisierung steht. Wir stehen für Transparenz, für parlamentarische Kontrolle und für eine klare Trennung von zivilem Gesundheitswesen und militärischen Planungen. – Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Damit sind wir am Ende der Rednerliste angekommen und können mit der Abstimmung beginnen. Als Erstes stelle ich den Antrag der BSW-Fraktion „Militarisierung des Gesundheitswesens verhindern – Transparenz hinsichtlich der NATO-Übung ‚Medic Quadriga 2026‘ sowie des kommenden ‚Gesundheitssicherstellungsgesetzes‘ schaffen“, Drucksache 8/2524, zur Abstimmung. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Souveränität statt Antimilitarismus – Frieden braucht Diplomatie, Stärke und Selbstbestimmung, nicht Misstrauen gegen die eigenen Streitkräfte“, Drucksache 8/2566. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch der Entschließungsantrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf. TOP 6: Gesetz zum Staatsvertrag über private Medien in Berlin und Brandenburg Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/2487 (2. Neudruck) 1. Lesung Die CDU-Fraktion hat diesen Gesetzentwurf als Priorität angemeldet. Wir beginnen die Aussprache. Als erste Rednerin hat Frau Ministerin Schneider für die Landesregierung das Wort. Bitte schön. (Vereinzelt Beifall SPD)

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Kathrin Schneider

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mehr Transparenz, eine starke und unabhängige Medienaufsicht und verlässliche Rahmenbedingungen für eine vielfältige Medienlandschaft – das sind die Ziele des Staatsvertrages über private Medien in Berlin und Brandenburg. Nach nunmehr sieben Novellierungen wird der Rechtsrahmen für die Medienanstalt Berlin-Brandenburg – die mabb – für die Veranstaltung, das Angebot und die Verbreitung von Rundfunk und Telemedien in Berlin und Brandenburg neu gefasst und gegliedert. Das ist notwendig, weil sich die Medienlandschaft und das Nutzerverhalten, auch getrieben durch die Digitalisierung, verändert haben. Neben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist der von privatrechtlich organisierten Unternehmen veranstaltete private Rundfunk die zweite Säule des Rundfunksystems. Die gemeinsame Landesmedienanstalt der Länder Berlin und Brandenburg ist eine unabhängige Anstalt des öffentlichen Rechts, die eigenständig die Vielfalt im privaten Rundfunk sichert und an der Entwicklung der audiovisuellen Medien in der Hauptstadtregion mitwirkt. Diese Aufgabe erfüllt sie durch Regulierung und Förderung. Im Bereich der Regulierung ist die mabb unter anderem dafür verantwortlich, Sendelizenzen für die Verbreitung von Rundfunkprogrammen zu erteilen und Frequenzen für die Übertragung zuzuweisen, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu kontrollieren – da geht es um Werbung, es geht um Jugendschutz, um journalistische Sorgfaltspflichten, um allgemeine Programmgrundsätze im Rundfunk und im Internet – sowie Anbieter von Benutzeroberflächen, Medienplattformen und Medienintermediäre zu beaufsichtigen. Im Bereich der Förderung sorgt die mabb für digitale Übertragungstechnik. Sie sorgt für die Unterstützung lokaler TV- und Hörfunkveranstalter, für ein ausgewogenes Nebeneinander von privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern im dualen Rundfunksystem und auch für Medienkompetenzvermittlung. (Beifall SPD und CDU) Außerdem fördert die mabb lokaljournalistische Angebote in der Hauptstadtregion. Im aktuellen Haushalt 2026 stehen dafür 500 000 Euro zur Verfügung, die der mabb für diesen Zweck übertragen werden. Der Staatsvertrag über private Medien in Berlin und Brandenburg liefert für diese Aufgaben den rechtlichen Rahmen. Er fördert die Vielfalt in der Branche und gestaltet die Arbeit der Medienanstalt effizient, wirtschaftlich und transparent aus. Die Regelungen lehnen sich an die bereits mit dem rbb-Staatsvertrag umgesetzten Reformen im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an. Die Finanzierung der mabb erfolgt über Rundfunkbeiträge. Wir wollen, dass diese Mittel noch effizienter eingesetzt werden. Die Neuregelungen des Staatsvertrages tragen in diesem Sinne zu einer größeren Wirtschaftlichkeit und zu mehr Transparenz bei. Konkretisierte und systematisierte Aufgabenkataloge für die mabb sollen zu klareren Entscheidungsprozessen und erhöhter Anwenderfreundlichkeit beitragen. Ebenfalls konkretisiert werden die Regelungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung. Transparenz und Veröffentlichungspflichten werden erweitert. Das Amt der Direktorin oder des Direktors ist grundsätzlich öffentlich auszuschreiben, das Gehalt der Direktorin oder des Direktors sowie der übrigen Leitungsebenen wird gedeckelt. Die Bezüge sind zu veröffentlichen. Ebenfalls zu veröffentlichen sind außertarifliche Vereinbarungen sowie sämtliche Beteiligungen der mabb an Unternehmen. Die Öffentlichkeit soll darüber hinaus besser über die Funktionsweise und das Handeln der mabb informiert werden. Der Medienrat als Aufsichtsorgan wird weiter in Richtung eines Sachverständigengremiums professionalisiert. Das Aufgabenprofil des Medienrats wird geschärft, indem bestimmte Mindestkenntnisse und Fähigkeiten der Mitglieder staatsvertraglich vorgegeben werden. Weitere Regelungen zu Inkompatibilitäten und Interessenkollisionen sollen eine unabhängige Arbeitsweise des Medienrats sicherstellen. Der Medienrat besteht weiter aus neun Mitgliedern, die von den Landesparlamenten Berlin und Brandenburg bestimmt werden. Der Vorsitz des Medienrats soll zukünftig wie in allen vergleichbaren Gremien aus der Mitte des Medienrats gewählt werden und nicht mehr gesondert mit Zweidrittelmehrheit durch Abgeordnetenhaus und Landtag. Das ist keine Lex AfD, Herr Hohloch – Sie hatten es ja heute schon einmal angedeutet –, sondern aus unserer Sicht gibt es überhaupt keinen Grund dafür, dass das Verfahren beim mabb-Medienrat anders sein soll als beim Rundfunkrat oder beim Verwaltungsrat des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wir haben uns hier mit der Genese des Staatsvertrags beschäftigt, wir haben alle Begründungen durchsucht: Ich habe an keiner Stelle einen Grund dafür gefunden, dass es ausgerechnet an dieser Stelle so sein soll. Wir haben mit anderen Medienanstalten gesprochen, und auch da gab es keinen Grund, warum genau diese Vorsitzwahl anders stattfinden soll als in anderen Gremien. (Beifall SPD und CDU) Die Digitalisierung und die damit verbundenen neuen Technologien stellen natürlich auch für den privaten Rundfunk neue Herausforderungen dar. Wir passen deswegen mit dem neuen Staatsvertrag die rechtlichen Rahmenbedingungen an die mit der Digitalisierung der Hörfunkbranche verbundenen technischen und wirtschaftlichen Veränderungen an. Wir wollen den sukzessiven Umstieg des analog terrestrischen Hörfunks, den UKW-Hörfunk, schrittweise auf die digitale Ausspielweise DAB+ unterstützen und erleichtern. Wichtig ist uns dabei aber auch, dass die berechtigten Interessen der Hörfunkveranstalter berücksichtigt werden. Wir haben deswegen keinen festen Termin für diese Umstellung festgelegt, sondern setzen darauf, dass gangbare Umstiegspfade zwischen mabb und Veranstaltern vereinbart werden. Gestatten Sie mir zum Schluss ein Wort zum Lokaljournalismus und zu den kleinen nichtkommerziellen Angeboten: Wir haben im Text des Staatsvertrags klargestellt, dass natürlich auch diese Angebote zur privaten Rundfunklandschaft zählen und dass die Unterstützungsangebote für die Ausspielung, für die Modernisierung der Technik, für alle Anbieter, ob groß oder klein, gelten. Was wir nicht realisieren werden und auch nicht realisieren können, ist eine institutionelle Förderung; das passt weder zum Auftrag noch zu den Haushaltsmöglichkeiten. Wir sehen aber sehr wohl, dass die lokale Medienlandschaft nicht zuletzt durch die Konkurrenz großer Plattformen vor allem auch finanziell unter Druck steht. Seit 2019 überträgt das Land zur Unterstützung Mittel an die mabb, um lokaljournalistische Projekte zu fördern. Bisher konnten dadurch aber nur Angebote gefördert werden, die unter die unionsrechtliche De-minimis-Regelung fallen. Das hat die Möglichkeiten der Förderung begrenzt. Wir wollen der mabb deswegen künftig den Rahmen geben, um private Rundfunkveranstalter und Telemedienanbieter mit der Herstellung und Verbreitung aktueller lokaljournalistischer Nachrichten und Informationsangebote genau dort zu betrauen, wo keine hinreichende lokaljournalistische Versorgung in den jeweiligen Gemeinden und Landkreisen sichergestellt ist. (Beifall SPD und CDU) Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Novellierung des Staatsvertrags 2026 45 stellen wir die Medienordnung in Berlin und Brandenburg zukunftsfest auf, wir schaffen damit gute Bedingungen für Vielfalt in den Medien, für die freie Meinungsbildung, für die notwendige Modernisierung und sorgen gleichzeitig dafür, dass wirtschaftlich und sparsam mit den Rundfunkbeiträgen umgegangen wird. Ich werbe an dieser Stelle schon einmal für die Zustimmung zum neuen Staatsvertrag. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Hohloch das Wort. Bitte schön. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Kommen wir zum nächsten Anti-AfD-Gesetz, denn eines ist klar: Dieser Staatsvertrag sollte so schnell wie möglich novelliert werden, als bekannt wurde, dass die AfD offensichtlich eine Möglichkeit hat, ein Mitglied in den Medienrat der Medienanstalt Berlin-Brandenburg zu bekommen. Lassen Sie mich kurz erklären, warum: Es war oder ist bis zum jetzigen Zeitpunkt so, dass der Medienrat aus vier Mitgliedern aus Brandenburg und aus vier Mitgliedern aus Berlin gewählt wird, währenddessen der Vorsitzende mit einer Zweidrittelmehrheit in beiden Landesparlamenten bestätigt werden muss. Ungünstigerweise hat die unliebsame Opposition hier im Landtag eine Sperrminorität (Lars Hünich [AfD]: Ach!) und natürlich angekündigt, dass sie keinem Vorsitzenden zustimmen wird, solange nicht auch ein Mitglied der AfD-Fraktion paritätisch in diesen Medienrat gewählt wird. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Aha!) Und was macht man schnellstmöglich? Man ändert die Gesetzeslage, meine Damen und Herren. (Oh! bei der AfD) Man hat versucht, das BSW zu überrumpeln; das BSW hat da nicht mitgemacht, und jetzt gibt es die neue Koalition, und dann kommt der nächste Schlag gegen die Opposition wie die Geschäftsordnung auch. Zukünftig wird der Vorsitzende des Medienrats nicht mehr mit Zweidrittelmehrheit der Länderparlamente, sondern aus der Mitte des Medienrats gewählt. Das ist vor allem deswegen merkwürdig, weil der Medienrat selbst in seiner Stellungnahme dieses Vorgehen abgelehnt hat. (Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Wer sich auf interne Regierungskreise in Berlin berufen kann, weiß auch, dass der Berliner Senat keinen Anlass für eine Änderung sah, meine Damen und Herren, weswegen Sie sich diesen Kompromiss erkauft haben, indem Sie Berlin zukünftig fünf Mitglieder zusprechen, und wir lediglich vier haben, meine Damen und Herren. Sie können das auch nicht mit dem Bevölkerungsproporz erklären, denn das entsprechende Gefälle ist zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg noch wesentlich größer, und trotzdem haben beide Länder jeweils gleich viele Mitglieder im Medienrat. Kommen wir aber zu dem, um was es wirklich geht. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg ist ein Teil der Regulierung der öffentlichen und privaten Medien. Wir haben auf der einen Seite das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem, das vom Rundfunkrat und den Verwaltungsräten kontrolliert wird. Deswegen ergibt es wenig Sinn, den Rundfunkrat mit dem Medienrat zu vergleichen, Frau Staatssekretärin, weil die Möglichkeiten des Medienrates zur Einflussnahme auf die Geschäftsführung wesentlich größer sind als die des Rundfunkrates auf den RBB. Das muss man an dieser Stelle auch einmal sagen. Wir haben es hier mit einer Medienanstalt zu tun, die zum einen Rundfunklizenzen vergeben darf, zum anderen aber auch für die sogenannte Regulierung des Angebots privater Medienbetreiber zuständig ist. Zum Beispiel geht die Medienanstalt Berlin-Brandenburg unter der Geschäftsführung von Frau Eva Flecken – meines Wissens SPD-Mitglied – in einem konkreten Fall mit 5 000 Euro Strafe gegen „Nius“ vor, wegen eines Beitrags zur Zahnsanierung bei sogenannten Flüchtlingen. Gleichzeitig sagte diese Eva Flecken in einem weiteren Interview, dass man mit den Möglichkeiten des Staatsvertrages ja noch ganz andere Dinge tun könne, bis hin zum Verbot eines kompletten Programmes, und sprach damit zum allerersten Mal aus, was sich vorher niemand getraut hat: so weit in die private Medienlandschaft einzugreifen, dass man bestimmte Angebote oder Sender verbieten kann. Ich zitiere Frau Eva Flecken: „Und als absolute Ultima Ratio sieht auch das Medienrecht vor, ein ganzes Angebot zu verbieten.“ Solche Maßnahmen seien jedoch keine Zensur, denn die Medienaufsicht werde immer nur im Nachhinein tätig. – Richtig, meine Damen und Herren: Zensur ist es nämlich nur, wenn man im Vorhinein etwas verbietet und nicht den Leuten sagt: Ihr könnt es schreiben, aber danach müsst ihr mit den Konsequenzen leben. – Das ist die Argumentation dieser SPD-Geschäftsführerin, und die genießt selbstverständlich nicht unser Vertrauen. Das Gleiche gilt für die Vergabe der Rundfunklizenzen. Sie haben hier ein System, in dem Sie Personen aus Berlin und Brandenburg in diesen Medienrat entsenden, der ausschließlich mit Vertretern der Altparteien besetzt werden wird. Und die dürfen dann darüber entscheiden, welche Frequenzen vergeben werden. Dann ist uns allen sicherlich klar, dass bei der Vergabe des Rundfunklizenzen bestimmte Sparten des Politischen sicherlich nicht berücksichtigt werden. Oder denken wir daran, wie man zum Beispiel gegen ein AfD-Wahlwerbelied vorgegangen ist, was es in der Geschichte der mabb noch nie gab: Man hat noch nie ein Angebot einer Partei verboten oder eine Partei aufgefordert, einen sogenannten Jugendbeauftragten zu benennen. Ich habe mich in meiner Kleinen Anfrage danach erkundigt: Das gab es noch nie, außer bei der AfD. Auch hier wird also der Kampf gegen die Opposition über die sogenannte Regulierung der privaten Medien weitergeführt. (Beifall AfD) Das geht von Beanstandungen über Untersagungen und Sperrungen bis hin zu Rücknahme oder Widerruf und Sanktionsmöglichkeiten bis 500 000 Euro. Dann kommen wir zum Nächsten, Lokaljournalismusförderung: Da Ihnen der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht ausreicht, der mit öffentlichen Mitteln finanziert wird, wollen Sie zukünftig auch private Lokaljournalisten mit öffentlichen Mitteln fördern. Und damit Sie sich nicht dem Vorwurf aussetzen müssen, das mit Landeshaushaltsmitteln zu finanzieren – damit niemand sagen kann: „Das ist ja schon auch Staatsfunk“ –, geben Sie das Geld der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, wo Ihre Vertreter im Medienrat sitzen, und die entscheiden dann darüber, welche Medienschaffenden dieses Geld für ihren Lokaljournalismus bekommen. Das ist Demokratie im Jahre 2026 – das ist öffentliche Meinungsmanipulation, meine Damen und Herren. (Vereinzelt Beifall AfD) Zusammenfassend bleibt also zu sagen: Diese Medienanstalt war bisher politisch besetzt, sie wird politisch besetzt bleiben. Diese Änderung des Staatsvertrages war nicht notwendig. Die Berliner Senatskanzlei sah das wohl ebenso, aufgrund interner Quellen. Und der Medienrat selbst wollte diese Änderung nicht.

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Jouleen Gruhn

Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss. Dennis Hohloch (AfD):* Dementsprechend appelliere ich an Sie, meine Damen und Herren: Stimmen Sie dieser Änderung des Staatsvertrages nicht zu. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Nach Frau Ministerin und Chefin der Staatskanzlei und Herrn Hohloch folgt nun der Beitrag des Abgeordneten Stohn. (Beifall SPD – Erik Stohn [SPD] geht auf Krücken zum Redepult. – Oh! bei der AfD) Herr Kollege, lassen Sie sich alle Zeit, wir halten das aus. (Lars Günther [AfD]: Endlich ist mal jemand nett zu Ihnen!) – Ich würde die Abgeordneten der AfD-Fraktion ganz herzlich bitten, den Kollegen in seiner ... (Zuruf von der AfD) – Sie haben das nicht kommentiert, dass er mit Krücken läuft? – Dann habe ich das ganz falsch verstanden. Gut, dann können wir jetzt der Rede lauschen. – Bitte schön, Herr Stohn.

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Erik Stohn SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Der Staatsvertrag über private Medien in Berlin und Brandenburg ist eine zentrale Frage für die Demokratie in unserem Land. Denn wir stellen mit ihm sicher, dass Medienaufsicht effektiv, transparent und unabhängig funktioniert. Die Brandenburgerinnen und Brandenburger sollen nachvollziehen können, wie da Entscheidungen getroffen werden, deshalb erweitern wir die Transparenz- und Veröffentlichungspflichten für die Medienanstalt. Was ändern wir konkret? Erstens: Wir schaffen klare Regeln für die Vergütung der Leitung. Die Bezüge der Direktorin oder des Direktors der Medienanstalt werden begrenzt. Das ist ein klares Signal. Verantwortung in öffentlichen Institutionen bedeutet auch maßvolle und nachvollziehbare Vergütung. Das stärkt Vertrauen, und Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen ist doch die wichtigste Währung, gerade in Zeiten wie diesen. (Beifall SPD) Zweitens: Wir stärken den Medienrat. Der Medienrat ist das zentrale Aufsichtsgremium der Medienanstalt. Seine Rolle wird durch den Staatsvertrag professionalisiert. Der Vorsitz wird künftig ähnlich wie beim Rundfunkrat, beim Verwaltungsrat und in den Rundfunkkommissionen aus der Mitte des Gremiums gewählt – ganz demokratisch, also braucht man sich gar nicht aufzuregen. Für uns ist das ein logischer Schritt. Drittens: Wir stärken die Schlagkraft der Medienaufsicht. Die Medienaufsicht sorgt dafür, dass private Medienanbieter zugelassen und beaufsichtigt werden, dass Meinungsvielfalt im Rundfunk gesichert wird, dass der Jugendmedienschutz eingehalten wird und dass auch journalistische Standards im Netz, im digitalen Raum durchgesetzt werden. Zusammenfassend kann ich sagen: Unsere Medienaufsicht sorgt dafür, dass unsere Öffentlichkeit nicht von Desinformation und Manipulation dominiert wird, und das ist das große Verdienst einer demokratischen Medienaufsicht. (Beifall SPD und CDU) Und das ist wahrscheinlich das eigentliche Problem der AfD mit dieser Reform, denn die Medienaufsicht Berlin-Brandenburg hat in der Vergangenheit ihre Aufgaben sehr ernst genommen – selbst Herr Hohloch hat das gerade anerkannt. Sie ist nämlich regulatorisch unter anderem gegen den russischen Propagandasender „Russia Today“ Deutschland vorgegangen, und sie hat sich natürlich auch mit Plattformen wie „KenFM“ beschäftigt. Beide stehen seit Jahren wegen Desinformation und verschwörungsideologischer Inhalte in der Kritik. (Dennis Hohloch [AfD]: Wie die „Tagesschau“!) Dass sich da nun ausgerechnet die AfD Sorgen um die Medienaufsicht macht, überrascht wenig. Getroffene Hunde bellen, sage ich immer. Wenn gegen Desinformation vorgegangen wird, fühlt sich die AfD persönlich angesprochen. Aber da braucht die Rhetorik gar nicht zu verwundern. Es wird wieder die Gruselgeschichte von angeblicher Zensur erzählt, und man flüchtet sich in die Opferrolle. Gleichzeitig gibt Herr Hohloch hier offen zu, dass er auch auf das Mittel der parlamentarischen 2026 47 Erpressung zurückgreifen würde, um seine Interessen durchzusetzen. – Alles nicht verwunderlich, alles nur eine weitere Folge der AfD-Gruselstunde. Meine Damen und Herren, kommen wir zu den eigentlichen, wichtigen Inhalten dieses Staatsvertrags. Ein wichtiger Punkt im Staatsvertrag ist die Förderung des Lokaljournalismus. Gerade in ländlichen Regionen wird es zunehmend schwieriger, eine verlässliche lokale Berichterstattung sicherzustellen. Ich spüre das als Lokalpolitiker in Jüterbog und Teltow-Fläming. Deshalb schaffen wir eben neue Möglichkeiten, lokaljournalistische Angebote konkret zu fördern, insbesondere dort, wo Informationslücken entstehen würden. Mir als Lokalpolitiker liegt das am Herzen – der AfD offensichtlich nicht. Wir wollen den gleichen Informationsstand in allen Teilen unseres Landes, egal ob in der Stadt oder auf dem Land. Wir wollen ein Brandenburg, ein gut informiertes Brandenburg. (Beifall SPD und CDU) Wir schaffen auch Planungssicherheit für die Zukunft unserer Radiosender. Der Staatsvertrag erleichtert den schrittweisen Umstieg vom analogen UKW-Hörfunk auf digitale Verbreitungswege wie etwa DAB+, aber eben ohne festes Ausstiegsdatum, sondern wir ermöglichen flexible Lösungen für die Sender und damit eine große Programmvielfalt für die Brandenburger Hörerinnen und Hörer. Auf den Punkt gebracht: Heute stärken wir die Medienordnung und damit die demokratische Öffentlichkeit in unserem Land. Wir stärken auch die Zukunftsfähigkeit des Medienstandorts Berlin und Brandenburg, und wir plädieren für einen Medieneinsatz, der demokratisch, kultiviert und vielfältig ist. Dafür sorgt dieser Staatsvertrag. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und CDU)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Es wurde eine Kurzintervention angezeigt. Herr Hohloch. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Kollege Stohn, Sie sagten, die AfD fühle sich bei Fake News immer angesprochen. Ich kann Ihnen sagen: Ja, und zwar aus folgendem Grund: Wir reden gerade über die privaten Medienbetreiber und über eine Organisation, die Medienanstalt, die künstliche Intelligenz einsetzt, um das Netz nach unliebsamen Äußerungen zu durchforsten. Aber wenn wir über Fake News reden, sollten wir doch vor allem über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk reden. Sie selbst sitzen auch im Rundfunkrat; Sie finden das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem ja auch ganz toll. Schauen Sie sich die Befragungen an, die dort durchgeführt werden, nämlich permanent mit Personen, die irgendwelche Parteimitgliedschaften haben, was nie gekennzeichnet wird. Schauen Sie sich die Balken bei Umfrageergebnissen an, bei denen die AfD konsequent kleiner dargestellt wird, als sie eigentlich ist. Schauen Sie sich die Fake-Videos an, die das ZDF veröffentlicht hat. Da, meine Damen und Herren, werden Fake News verbreitet. Gibt es Konsequenzen? Nein. Es gibt dafür keine Konsequenzen, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk weitermachen kann. Kommen wir aber einmal zur Medienanstalt Berlin-Brandenburg. Diese Medienanstalt hat – schauen wir uns „KenFM“, „Russia Today“, das Wahlwerbevideo der AfD oder News an – permanent nur eine politische Richtung im Blick, und das ist das Problem. Sie zementieren mit der Änderung des Medienstaatsvertrags genau das. Sie empfinden es als so demokratisch, dass die AfD keinen Vertreter entsenden darf, dass Sie sich hier völlig überschwänglich für diesen aussprechen. Das vorherige Wahlverfahren war demokratischer, meine Damen und Herren, (Beifall AfD) weil es gewährleistet hätte, dass alle Fraktionen einen Anspruch auf die Vertretung im Medienrat gehabt hätten. Dieser Medienrat kontrolliert eben genau diese Entscheidung der Geschäftsführung. Wenn Sie aber weiterhin Leute im Medienrat haben wollen wie Frau von La Chevallerie – eine Dame, die auch über mich schon Fake News verbreitet hat –, ist klar, wohin die Reise geht. Sie versuchen hier mit der Regulierungsmaßnahme, über private Medien Druck auf alternative Medienbetreiber auszuüben. Genau darum geht es Ihnen seit Corona und seit Beginn des Ukraine- und Russlandkrieges. Sie möchten einfach, dass Sie widerspruchslos die Informationsgewinnung aus den Öffentlich-Rechtlichen bekommen, die so sehr in der Kritik stehen – schauen Sie sich die Affären beim RBB an –, dass man hier wirklich von einer Fake-News-Kultur sprechen muss. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Herr Abgeordneter Stohn, möchten Sie erwidern? – Bitte schön.

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Erik Stohn SPD

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Hohloch, heute geht es erst einmal um den Staatsvertrag. Es geht noch gar nicht um die Zusammensetzung des Medienrates. Sie reden von einer Fake-News-Kultur. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Ich weiß gar nicht, woher Sie das nehmen. Ja, natürlich passieren beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk und auch bei privaten Sendern Fehler, und dann stellt sich die Frage, wie man mit diesen umgeht. Gesteht man sie sich ein? Korrigiert man sie? Macht man sie deutlich? Macht man eine Fehlerkultur deutlich? Das zumindest erlebe ich beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Fake-News-Kultur erlebe ich tagtäglich in den sogenannten alternativen Medien, die Sie befeuern. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Herr Hohloch ist da mittlerweile ja auch sehr vorsichtig; er begrenzt sich in seinen Videos nämlich selbst, da ansonsten irgendwann journalistische Standards greifen würden und er dann auch der Medienaufsicht unterliegen würde. (Dennis Hohloch [AfD]: Nein, ich bin Politiker!) Das weiß er, und deswegen – Herr Hohloch, das haben Sie selbst einmal zugegeben – begrenzen Sie sich selbst. Sie merken nämlich: Da könnte irgendwann mal etwas sein, da könnte mir mal jemand wegen meiner Fake-News-Kultur auf die Füße treten. Das wollen Sie verhindern. Das ist Ihnen bewusst. – Es ist erstaunlich, Herr Hohloch, dass ich Sie noch nie habe rot werden sehen. (Dennis Hohloch [AfD]: Ich schäme mich für Sie!) Dafür, dass ich das heute erleben darf, herzlichen Dank. (Beifall SPD – Dennis Hohloch [AfD]: Mehr als drei Videos am Tag schaffe ich nicht; tut mir leid!)

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Jouleen Gruhn

Wir kehren zur regulären Rednerliste zurück. Wenn Herr Abgeordneter Hohloch und Herr Abgeordneter Stohn draußen weiterreden möchten, ist das kein Problem. – Aber ich bitte jetzt ganz herzlich Herrn Abgeordneten Peschel ans Mikrofon. Bitte schön. (Beifall BSW)

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Falk Peschel BSW

Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Uns liegt heute eine interessante Fassung des Staatsvertrages über private Medien in Berlin und Brandenburg vor. Was daran so interessant ist, dazu gleich mehr. Der Staatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg bildet den Rechtsrahmen für die Arbeit der Medienanstalt Berlin-Brandenburg; davon war bereits die Rede. SPD und CDU wollen das Ratizifi… – Entschuldigung, ich muss einen Schluck trinken. (Der Abgeordnete trinkt aus seinem Wasserglas.) SPD und CDU wollen das Ratifizierungsverfahren für den mabb-Staatsvertrag offensichtlich schnellstmöglich durchziehen. Dieses „schnellstmöglich“ hatte die SPD im Frühsommer 2025 auch schon im Fokus – damals noch mit der BSW-Fraktion –, immerhin war die Wahlperiode des Medienrates inzwischen abgelaufen. Die anfängliche Eile der SPD verflog jedoch nach der parlamentarischen Sommerpause, da meine Fraktion im Juli eine Reihe von Änderungsvorschlägen eingebracht hatte, die nicht allen politisch genehm waren. (Zuruf von der SPD: Mein Gott!) Ja, die Schnittmengen beim Demokratieabbau in der Medienpolitik zwischen SPD und CDU sind groß; mit dem BSW war das nicht zu machen. Das war bereits im Herbst unser Eindruck, als SPD und Staatskanzlei anberaumte Gesprächstermine platzen ließen – (Björn Lüttmann [SPD]: Märchenstunde! Das kann man nachschauen!) wahrscheinlich schon mit dem Hintergedanken, den Vertrag lieber mit einem bequemen Koalitionspartner unter Dach und Fach zu bringen. Allerdings mit einer interessanten Ausnahme: Das BSW hatte gefordert, dass die Prioritätensetzung der Aufgaben der mabb – mehr Aufsicht, weniger Förderung – aus dem Vertragstext gestrichen werden sollen. Das wurde von der Staatskanzlei zunächst abgelehnt; jetzt ist diese Priorisierung nicht mehr enthalten. Andere wichtige BSW-Forderungen sind mit diesem mabb-Vertrag jedoch nicht erfüllt. Wir hatten gefordert, dass der Vorsitz des Medienrates weiterhin mit Zweidrittelmehrheit in den Parlamenten gewählt werden muss; dem kommt dieser Vertrag nicht nach. Wir halten daran fest, dass eine trennscharfe und rechtssichere Definition unzulässiger Angebote von großer medienpolitischer Bedeutung ist. Es muss eine durch klar definierte Rechtsbegriffe vorgenommene Bestimmung unzulässiger Angebote im Sinne des Jugendschutzes gewährleistet sein; das ist wichtig. Gleichzeitig muss eine Öffnung des Spektrums unzulässiger Angebote, die mit dem Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag durch die Aufnahme schwammiger Begriffsbestimmungen vorgenommen wurde, vermieden werden. Das ist mit diesem Staatsvertrag nicht gewährleistet. Hier ist nicht ausgeschlossen, dass unter dem Deckmantel des Jugendschutzes neue Kontrollinstrumente und Befugnisse für die Medienaufsichtsbehörde entstehen, die Medien unverhältnismäßig einschränken. Es tritt das ein, wovor das BSW im November 2025 bei der Abstimmung über die Medienänderungsstaatsverträge hier in diesem Haus gewarnt hat: Es wird die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, nicht nur tatsächlich gefährliche bzw. rechtswidrige Inhalte, sondern auch Medieninhalte und Anbieter, die sich außerhalb eines als zulässig empfundenen Meinungskorridors bewegen, zu sanktionieren. Beiträge zur Kritik an der deutschen Aufrüstungspolitik beispielsweise könnten als Gefährdung nationaler Sicherheits- und Verteidigungsinteressen eingestuft und verfolgt werden. Die BSW-Fraktion hält es für erforderlich, reichweitenstarke Anbieter mit großem Einfluss auf Meinungsbildungsprozesse sowohl bei Programmbeschwerden von Mediennutzern als auch bei Stichproben prioritär zu untersuchen, da Verletzungen der Sorgfaltspflichten durch sie größere Schäden für die Meinungsbildung zur Folge hätten. (Zuruf von der BSW: Sehr richtig!) Das sucht man vergebens. Für unsere Forderung nach Beibehaltung der Länderparität im Medienrat gab es anfangs Sympathien vonseiten der SPD. Dass Berlin künftig fünf statt vier Personen in den Medienrat entsendet, war eine Forderung Berlins; leider wurde dieser nachgegeben. Regelungen zum Ausschluss publizistischer Vormachtstellungen sucht man in diesem Medienstaatsvertrag ebenfalls vergeblich. 2026 49 Der RBB-Staatsvertrag schreibt im Übrigen öffentliche Sitzungen des RBB-Rundfunkrates fest. Warum die Sitzungen des Medienrates nicht öffentlich sein sollen, entbehrt jeder Logik und Transparenz. Insgesamt schadet dieser Staatsvertrag der Transparenz, der Meinungs- und Pressefreiheit und damit der demokratischen Verfasstheit. Demokratieabbau ist mit dem BSW nicht zu machen. Deshalb lehnt die BSW-Fraktion diesen Vertrag und die Überweisung an den Hauptausschuss ab. – Danke schön. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Es folgt der Beitrag des Abgeordneten Bretz. Bitte schön. (Dennis Hohloch [AfD]: Nicht Fraktionsvorsitzender?)

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Steeven Bretz CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Manche Redebeiträge heute hier am Pult lassen einen etwas sprachlos werden. (Zuruf von der AfD: Schön wär’s!) Zunächst einmal, Kollege Peschel, haben Sie gerade noch einmal die Staatsverträge zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk ins Feld geführt. Ich darf daran erinnern, dass die Staatsverträge zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit allen Bundesländern ausgehandelte Verträge sind. Weil Sie die Änderungsanträge so betonten, müssen Sie wissen, dass man zu Staatsverträgen nur Ja oder Nein sagen kann. (Falk Peschel [BSW]: Habe ich nicht!) Das Besondere an den Staatsverträgen, die Sie ansprachen, Herr Kollege Peschel, war, dass sie zum Eintritt Ihrer Fraktion in die Koalition bereits bekannt waren. Sie haben ein Theater abgeliefert; das möchte ich nur der Vollständigkeit halber erwähnen. Jetzt kommen wir zum vorliegenden Staatsvertrag. Das ist ein besonderer Staatsvertrag, weil er zwischen zwei Bundesländern, nämlich Berlin und Brandenburg, verhandelt worden ist. Ich möchte Ihnen, Frau Ministerin und Chefin der Staatskanzlei, im Namen der Koalition für die Vorlage dieses Vertrages danken. Ich darf auch sagen: Dieser Vertrag wird heute nicht im Parlament beschlossen, sondern dieses Gesetz wird an den Hauptausschuss überwiesen. Wir werden im Hauptausschuss dazu eine Anhörung haben. Wir werden alle Meinungen und Hinweise, die es zu diesem Staatsvertrag gibt, und auch alle Aspekte, die hier vorgetragen worden sind, im Rahmen dieser Anhörung würdigen können. Wir werden sehen, was diese Anhörung im Ergebnis bringt. Ich darf für meine Fraktion sagen, dass sich die mabb, die Medienanstalt Berlin-Brandenburg, die für die Aufsicht privatrechtlicher Medienanbieter verantwortlich ist, in Deutschland einen sehr guten Ruf erworben hat. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg macht eine hervorragende Arbeit, die auch über Brandenburgs und Berlins Grenzen hinaus geschätzt wird. (Beifall CDU und SPD) Diese Anstalt braucht natürlich einen Rechtsrahmen. Der Staatsvertrag regelt auch diesen Rechtsrahmen. Genauer gesagt: Er passt den Rechtsrahmen den aktuellen Entwicklungen an. Einige Punkte sind schon genannt worden. Es geht um Transparenzregeln, es geht um Regeln zur Haushalts- und Wirtschaftsführung. Es geht auch darum, die Medienanstalt mit Möglichkeiten auszustatten, die dem Anbieter- und Konsumverhalten entsprechen. Wir finden, das sind alles richtige, gute Schritte, die nichtsdestotrotz in der Anhörung gerne noch einmal kritisch hinterfragt werden können. Zum anderen geht es darum, auch lokale Medienanbieter zu unterstützen. Das ist gerade in einem Flächenland wie Brandenburg keine ganz unwichtige Angelegenheit. Deshalb sagen wir als CDU-Fraktion heute: Wir stimmen der Überweisung an den Hauptausschuss zu. Wir haben heute auch noch eine Sitzung des Hauptausschusses und werden das weitere Verfahren besprechen. Ich würde sagen, etwas weniger inhaltliche Aufladung als durch manchen Vorredner hier ist dem Sachverhalt mehr angemessen. – Ich danke herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie hätten noch die Gelegenheit zu sprechen. – Sie verzichten. Dann sind wir am Ende der Rednerliste angelangt. Es folgt die Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt, wie bereits erwähnt, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2487 (2. Neudruck), Gesetz zum Staatsvertrag über private Medien in Berlin und Brandenburg, an den Hauptausschuss zu überweisen. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Jetzt bitte die Gegenprobe! – Der Form halber frage ich auch noch nach Enthaltungen. – Damit ist die Überweisung an den Hauptausschuss ohne Enthaltungen mehrheitlich beschlossen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf – jetzt habe ich Ihnen einiges vorzulesen; ich bitte um die entsprechende Geduld –: TOP 7: Einsetzung und Ausstattung eines Untersuchungsausschusses zur „Untersuchung des Handelns der Landesregierung Brandenburg hinsichtlich der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und der Wahrnehmung der Aufsicht über die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin (UA OPR)“ gemäß Artikel 72 Absatz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg in Verbindung mit § 2 Absatz 1 und § 3 Absatz 2 des Untersuchungsausschussgesetzes Antrag von 29 Abgeordneten Drucksache 8/2443 Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses Drucksache 8/2556 in Verbindung damit: Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Untersuchungsausschusses 8/1 zur „Untersuchung des Handelns der Landesregierung Brandenburg hinsichtlich der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und der Wahrnehmung der Aufsicht über die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin (UA OPR)“ Antrag mit Wahlvorschlag der SPD-Fraktion Drucksache 8/2569 und Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2541 (Neudruck) und Antrag mit Wahlvorschlag der CDU-Fraktion Drucksache 8/2564 und Antrag mit Wahlvorschlag der BSW-Fraktion Drucksache 8/2558 und Wahl eines Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 8/1 zur „Untersuchung des Handelns der Landesregierung Brandenburg hinsichtlich der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und der Wahrnehmung der Aufsicht über die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin (UA OPR)“ Antrag mit Wahlvorschlag der SPD-Fraktion Drucksache 8/2561 und Wahl eines stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 8/1 zur „Untersuchung des Handelns der Landesregierung Brandenburg hinsichtlich der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und der Wahrnehmung der Aufsicht über die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin (UA OPR)“ Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2570 und Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Untersuchungsausschusses 8/1 zur „Untersuchung des Handelns der Landesregierung Brandenburg hinsichtlich der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und der Wahrnehmung der Aufsicht über die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin (UA OPR)“ Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2582 Jetzt, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, eröffne ich die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Es beginnt Herr Kollege Scheetz von der SPD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall SPD)

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Ludwig Scheetz SPD

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Untersuchungsausschüsse sind unbenommen ein wichtiges Recht der Opposition. Das ist auch gut so. Demokratie braucht Kontrolle. Regierungshandeln muss überprüfbar sein. Das Parlament muss Missstände aufklären können. Aber gerade weil Untersuchungsausschüsse so ein starkes Instrument sind, gilt auch: Man darf sie nicht beliebig missbräuchlich einsetzen. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Ein Untersuchungsausschuss ist keine parteipolitische Bühne und erst recht kein vom Steuerzahler finanziertes Wahlkampftheater. (Beifall SPD und vereinzelt CDU sowie der Abgeordneten Dennis Hohloch und Lars Hünich [AfD]) Genau diesen Eindruck hinterlässt aber der vorliegende Antrag der AfD. Wir haben diesen Einsetzungsantrag juristisch intensiv geprüft. Wir sagen: Ja, wir haben dabei eine ganze Reihe von Punkten gefunden, die rechtlich problematisch sind. Aber wir haben am Ende keine so eindeutig tragfähige Grundlage gesehen, dass eine Ablehnung der Einsetzung dieses Ausschusses rechtssicher zu begründen wäre. Deshalb werden wir uns bei der Abstimmung enthalten. 2026 51 Politisch allerdings ist dieser Antrag ziemlich eindeutig. Die AfD für das er nicht da ist: für kommunalpolitische Auseinandersetzungen und für Wahlkampfmunition in Ostprignitz-Ruppin. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Ein erheblicher Teil des Antrags zielt nicht auf die Kontrolle der Landesregierung ab, sondern auf Vorgänge vor Ort: kommunale Entscheidungen, Vertragsverhältnisse, persönliche Beziehungen, lokale Abläufe. Da muss man mal sagen: Der Landtag ist kein Ersatz-Kreistag. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Hinzu kommt: Der Antrag greift sogar noch in einen Bereich ein, der besonders sensibel ist, nämlich in die Frage rund um die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Das ist durchaus problematisch. Wer das beantragt, zeigt vor allem eines: Es geht hier nicht um eine saubere Grenze zwischen parlamentarischer Kontrolle und rechtsstaatlicher Zuständigkeit. Damit sind wir bei dem eigentlichen Punkt: Sie wollen keine Aufklärung, Sie wollen eine Kampagne. (Beifall SPD und vereinzelt CDU – Dennis Hohloch [AfD]: Eine Aufklärungskampagne!) Denn schon die Konstruktion des Antrages zeigt doch, worum es geht: möglichst viele Vorwürfe, möglichst viele Unterstellungen, möglichst große öffentliche Wirkung. Das ist kein Beitrag zu sauberer parlamentarischer Kontrolle, sondern der Versuch, aus einem Minderheitenrecht maximalen politischen Ertrag zu erzielen. Es ist auch klar, worum es der AfD wirklich geht: Sie will mit diesem Ausschuss Schlagzeilen produzieren. Sie will den Eindruck eines großen Skandals immer wieder nähren, und sie will daraus politischen Profit im Landratswahlkampf ziehen. Besonders entlarvend ist dabei, dass die AfD sogar ihren eigenen Landratskandidaten in diesen Ausschuss entsenden wollte. Das ist nun wirklich der Gipfel in dieser Angelegenheit. (Beifall SPD und CDU) Deutlicher kann man den Missbrauch dieses Instruments kaum dokumentieren. Meine Damen und Herren, wir erleben zum wiederholten Male die Instrumentalisierung des Minderheitenrechts. In der Debatte um eine Einsetzung darf natürlich auch der Blick auf die Finanzen nicht fehlen. Ein Untersuchungsausschuss kostet nicht nur Zeit und bindet Kapazitäten, er kostet natürlich auch Geld, Steuergeld, viel Steuergeld in dieser Frage. Wir reden hier über eine Größenordnung von rund 600 000 Euro. Das übersteigt jegliches kommunalwahlpolitische Budget eines Landratswahlkampfs. Deshalb ist die Frage schon erlaubt, ob das Geld wirklich für seriöse parlamentarische Kontrolle oder für ein AfD-Wahlkampftheater auf Kosten des Steuerzahlers eingesetzt wird. Unser Fazit bleibt klar: Der Antrag ist politisch durchsichtig, er ist in Teilen rechtlich problematisch (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) und er trägt deutliche Züge eines Wahlkampfmanövers, aber er ist nach unserer Prüfung nicht so eindeutig unzulässig, dass wir ihn ablehnen könnten, deswegen enthalten wir uns. (Beifall SPD und CDU)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Wir fahren in der Rednerliste fort. Als Nächster hat Herr Dr. Berndt das Wort. Bitte schön. (Beifall AfD – Lars Hünich [AfD]: Hervorragend!)

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Hans-Christoph Berndt AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Scheetz, das war zum Schluss ein richtiger BSW-Effekt. In der Vergangenheit, in der letzten Wahlperiode hat das BSW häufig Positionen vertreten, die genau den AfD-Positionen entsprachen, aber aus Angst vor der AfD hat man am Ende gesagt: Wir enthalten uns. – Nach dem, was Sie hier gesagt haben, ist es schon bemerkenswert, dass Sie sagen, Sie enthalten sich. Doch ich freue mich und finde das gut. Mehrere Berichte, Kleine Anfragen, Große Anfragen, viele Presseartikel, Strafanzeigen, Petitionen und sehr viele Nachrichten an den Ministerpräsidenten und die Minister – die skandalösen Auffälligkeiten bei der Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin sind der Landesregierung seit Jahren, und zwar im Detail, bekannt, und doch nimmt sie ihre fachliche Sonderaufsicht nicht wahr. Sie erstattet dem Landkreis bedenkenlos die Kosten einer Flüchtlingsunterbringung, die nachgewiesenermaßen wiederholt deutlich überteuert war – und das bis heute. Und mehr noch: Die Landesregierung sieht zu, wie der Landrat des Landkreises Ostprignitz-Ruppin, Ralf Reinhardt, den Rheinsberger Bürgermeister Frank-Rudi Schwochow in einer Weise traktiert, die man nur als Mobbing oder besser gesagt als Bossing bezeichnen kann – und zwar bis heute. Während die Anzeigen gegen den Landrat wegen seiner anrüchigen Geschäftspraktiken und Geschäftspartner regelmäßig erfolglos bleiben, werden Anzeigen des Landrats gegen den kritischen Rheinsberger Bürgermeister regelmäßig von der Staatsanwaltschaft aufgegriffen und zur Anklage gebracht – auch das bis heute. Warum? Warum lässt die Landesregierung die Dinge im Landkreis Ostprignitz-Ruppin einfach laufen? Warum lässt sie zu, dass ein ihrer Aufsicht unterliegender Landrat und eine an ihre Weisung gebundene Staatsanwaltschaft nicht gegen die handelnden Personen, sondern gegen die Kritiker korrupter Geschäfte mit Asylunterkünften vorgehen? Warum verhält sich die Landesregierung nicht wie eine dem Gemeinwohl verpflichtete Aufsichtsbehörde, sondern eher wie ein Komplize des Landrates und seiner suspekten Geschäftspartner? Warum? Die Antworten, die wir in diesem Untersuchungsausschuss bekommen wollen und werden, werden viel über das Amts- und Demokratieverständnis der Regierung und eines Bundeslandes verraten, das seit 36 Jahren mit wechselnden Partnern von einer Partei regiert wird. Diese Partei argwöhnt – wir haben es eben gehört –, der Untersuchungsausschuss solle die Landratswahlen beeinflussen, die am 7. Juni im Landkreis Ostprignitz-Ruppin stattfinden. Das ist purer Unsinn. (Unmut bei der SPD) Dass die Arbeit des Untersuchungsausschusses zum Zeitpunkt der Landratswahl stattfindet, liegt an Ihnen. Das liegt an der Landesregierung und den Regierungsfraktionen. Das liegt an Ihnen, weil die Überweisung unseres Antrages an den Hauptausschuss überflüssig und rechtswidrig war, weil es nie wirklich ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Untersuchungsauftrags gab. (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD] sowie von der Regierungsbank) Und es liegt an der Landesregierung, denn es gäbe den Antrag für diesen Untersuchungsausschuss überhaupt nicht, hätte die Landesregierung auf mehrere Kleine Anfragen und zuletzt auf eine Große Anfrage, die wir gestellt haben, vernünftige Antworten gegeben. Es gibt diesen Untersuchungsausschuss nur, weil die Landesregierung bis heute nicht bereit ist, Herr Woidke, auch nur einen Grund für die förderliche Langmut gegenüber dem Landrat Ralf Reinhardt zu nennen. Ich wiederhole: Die Antworten, die wir im Untersuchungsausschuss bekommen werden, werden viel über Ihr Demokratieverständnis verraten. Die Arbeit dieses Untersuchungsausschusses wird zudem viel über das Demokratieverständnis der Parteien verraten, die sich immer so gern „demokratisch“ nennen. Zum Faktor Geld, Herr Scheetz: Dieser Untersuchungsausschuss verbraucht nicht so viel … Nee, ich sage es andersherum: Wir bräuchten sieben Jahre Untersuchungsausschuss, um auf ein Jahr „Tolerantes Brandenburg“ zu kommen. Das wird nicht passieren. (Beifall AfD – Björn Lüttmann [SPD]: Ach du meine Güte!) Auch in Untersuchungsausschüssen haben die Regierungsfraktionen eine Mehrheit, und mit dieser Mehrheit können sie Beweisanträge und Zeugenvernehmungen blockieren. (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Wir haben im Coronaausschuss gesehen, dass Sie keine Skrupel haben, diese Mehrheit einzusetzen. (Björn Lüttmann [SPD]: Das ist richtig!) Kurzfristig – will ich Ihnen sagen – mag Ihnen das helfen, mittelfristig können Ihnen solche Blockaden eher schaden als nutzen. Die fortdauernde Verweigerung einer Coronaaufklärung seitens SPD und CDU ist einer der Faktoren dafür, dass die AfD in Brandenburg so stark geworden ist wie SPD und CDU zusammen. (Beifall AfD) Es liegt also wohlverstanden auch im Interesse der Koalitionsparteien, die Arbeit des Untersuchungsausschusses zum Erfolg zu führen. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD] – Ludwig Scheetz [SPD]: Wir sind schon stärker als Sie!) Erfolgreich ist die Arbeit dieses Untersuchungsausschusses dann, wenn die behandelten Fragen klar beantwortet werden. Damit könnten der Staat und die Demokratie in Brandenburg etwas Vertrauen zurückgewinnen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Wir fahren in der Rednerliste fort. Frau Abgeordnete Augustin, bitte schön. Kristy Augustin (CDU):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne ähnlich wie mein Kollege Ludwig Scheetz: Der Untersuchungsausschuss ist für mich nicht nur ein wichtiges parlamentarisches Recht, sondern er ist vor allem auch ein hohes parlamentarisches Gut, weil der Untersuchungsausschuss mit besonderen Rechten ausgestattet ist und von Art. 72 der Landesverfassung abgedeckt wird. Es ist wichtig, gerade im Sinne einer Oppositionsarbeit, dass es das Instrument des Untersuchungsausschusses gibt. Die Aufgabe ist, Sachverhalte, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt, zu untersuchen und dem Landtag Bericht zu erstatten. Das ist auch im Untersuchungsausschussgesetz geregelt. Dieser Landtag hat schon so einige Untersuchungsausschüsse erlebt – ich blicke hier mal in die Runde. Manche hatten die Freude, einen Untersuchungsausschuss leiten zu können. Das ist schon etwas Besonderes. Das primäre Ziel ist natürlich die parlamentarische Kontrolle der Regierung. Dabei ist auch die Fragestellung im Einsetzungsbeschluss entscheidend. Ich möchte das hier nicht erneut wiederholen, Kollege Ludwig Scheetz hat das ausgeführt und wir haben bereits im Februar im Plenum dazu debattiert. Insofern war es richtig, den Antrag erst einmal an den Hauptausschuss zu überweisen, wo das auch noch einmal deutlich gemacht wurde. Die Arbeit soll mit Blick auf die Fragestellung nicht eingeschränkt sein. Es ist ja auch im Interesse derer, die einen Einsetzungsbeschluss einreichen, zu diskutieren. Das möchte ich noch einmal klar betonen. Diese Bedenken wurden formuliert, und deshalb kam es im Hauptausschuss dazu, dass sich sechs Mitglieder enthalten haben. Ich nehme schon vorweg: Auch bei der Beschlussempfehlung werden wir als CDU-Fraktion uns enthalten. Ich gehe auch nicht weiter auf den Inhalt und den Anlass dieses Antrags auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ein, denn das werden wir, so denn die Mitglieder und der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses gewählt werden, dort behandeln. Ich bin gespannt auf die Arbeit, so ich denn auch zum Mitglied des Untersuchungsausschusses gewählt werde. Dann freue ich mich auf die Arbeit im Untersuchungsausschuss. 2026 53 Wir werden uns enthalten. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Wir kommen zu Herrn Abgeordneten Peschel. Bitte schön. (Beifall BSW)

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Falk Peschel BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Flucht und Vertreibung verursachen Kosten – auch im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Im Grunde ist zu dem Antrag der AfD-Fraktion auf Einsetzung und Ausstattung eines Untersuchungsausschusses heute und schon in der Landtagssitzung vom 26. Februar alles Relevante gesagt worden. Nur eines ist als neuer Umstand hinzugekommen: Ich habe am 26.02. zu dieser Vorlage umfassend zu den Gründen für Flucht und Vertreibung ausgeführt. Nur zwei Tage später griffen die USA und Israel den Iran völkerrechtswidrig an. Das ist der zweite völkerrechtswidrige Angriff seitens der USA in diesem Jahr – und wir hatten erst Februar. (Zuruf des Abgeordneten Danny Eichelbaum [CDU]) Wir sehen damit eine weitere Destabilisierung im Nahen Osten. Wir sehen erneute Fluchtbewegungen. Wieder sind die USA weit weg, und andere tragen die finanzielle Hauptlast der Folgen von Krieg, Flucht und Vertreibung. Das BSW verurteilt jeden völkerrechtswidrigen Angriffskrieg und die damit einhergehenden Folgen. Aktuell lässt sich nicht abschätzen, welche tatsächlichen Auswirkungen der Angriffskrieg gegen den Iran haben wird. Aktuell sehen wir Hunderttausende Binnenflüchtlinge in einigen der involvierten Staaten. Zudem sehen wir die massiven wirtschaftlichen Auswirkungen dieses Krieges, in dem es natürlich mal wieder nicht um Demokratie und Menschenrechte geht, sondern um strategische Einflussnahme auf fossile Rohstoffquellen. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Dr. Dominik Kaufner [AfD]) Oder wie es Egon Bahr einst vor Schülerinnen und Schülern formulierte: „In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“ (Beifall BSW) Die Doppelmoral Deutschlands und der EU wird auch in Zukunft dazu beitragen, dass man den USA mit ihrem imperialen und völkerrechtswidrigen Agieren keinen Einhalt gebieten wird. (Zuruf des Abgeordneten Rainer Genilke [CDU]) So sehr, wie man zu Recht den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine geißelt, so wenig tut man dies bei unseren sogenannten Verbündeten. Ein Umdenken zugunsten der Durchsetzung des Völkerrechts ohne Ansehen der jeweiligen Akteure ist bei der aktuellen Bundesregierung nicht in Sicht. Deshalb sind die Aussichten für eine europäische Souveränität und das Völkerrecht nicht gut. Vertreibung und Flucht bleiben an der Tagesordnung. Die Last tragen nicht die Kriegsgewinner, nicht die Rüstungskonzerne, sondern die öffentlichen Haushalte. Kriegsgewinne werden privatisiert. Die Kosten für Krieg, Vertreibung und Flucht trägt der Steuerzahler.

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Jouleen Gruhn

Herr Peschel, ich bin ein bisschen irritiert – sehen Sie es mir nach. Kommen Sie noch zum Untersuchungsausschuss?

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Falk Peschel BSW

Ja, natürlich.

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Jouleen Gruhn

Ja? Wunderbar.

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Falk Peschel BSW

Schon im nächsten Satz. (Lachen bei der CDU)

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Jouleen Gruhn

Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage von Herrn Bretz. Möchten Sie sie zulassen?

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Falk Peschel BSW

Ja, natürlich. Bitte.

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Jouleen Gruhn

Bitte schön, Herr Bretz.

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Steeven Bretz CDU

Vielen Dank, Kollege Peschel, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich habe Ihnen wirklich sehr aufmerksam zugehört, aber ich habe noch keinen Satz zum Tagesordnungspunkt, den wir hier auf der Agenda haben, gehört. (Zuruf von der AfD: Morgen!) Daher frage ich Sie: Reden Sie auch noch über den Untersuchungsausschuss? Bisher habe ich dazu nichts vernehmen können. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ich habe es verstanden!)

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Jouleen Gruhn

Das haben wir geklärt: Herr Peschel hat zugesagt, jetzt dazu zu kommen. Wunderbar, so verfahren wir.

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Falk Peschel BSW

Jetzt geht es los: All dies gilt bis auf die kommunale Ebene heruntergebrochen auch für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin. (Beifall BSW und AfD) Dass es hier bei der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung zu Rechtsverstößen gekommen sein kann, ist nicht auszuschließen, denn immer, wenn es um viel Geld geht, werden Begehrlichkeiten geweckt. (Danny Eichelbaum [CDU]: Aber da gab es ja den Krieg noch gar nicht!) Wie in einem Rechtsstaat üblich, gilt auch hier zunächst die Unschuldsvermutung. Wo es allerdings etwas zu überprüfen gibt, muss überprüft und untersucht werden. Hierfür liegt die Zuständigkeit jedoch in erster Linie bei Staatsanwaltschaften und Gerichten. Dass die Causa Ostprignitz-Ruppin und die Verantwortung der Landesregierung, sprich des Innenministeriums, als oberste Kommunalaufsichtsbehörde eines Untersuchungsausschusses und damit einer weiteren sehr kostspieligen parlamentarischen Befassung bedarf, bezweifeln wir. Allein der Fragenkomplex III, „Wirtschaftliche Beziehungen des Landkreises Ostprignitz-Ruppin zu Dritten“, zeigt doch, was wirklich untersucht werden soll. Aus diesem Grund wird sich die BSW-Fraktion enthalten. – Vielen Dank. (Beifall BSW – Dennis Hohloch [AfD]: Was?!)

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Jouleen Gruhn

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Dr. Berndt hat eine Kurzintervention angezeigt. – Ich bitte Sie zum Mikrofon. Bitte schön. (Beifall AfD)

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Hans-Christoph Berndt AfD

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Peschel! Ich habe wahrgenommen, dass Herr Peschel eine lange Herleitung gebraucht hat, um zu seiner Schlussfolgerung zu kommen. Ich habe das aber nicht als störend empfunden, obwohl es um einen Tagesordnungspunkt ging, den wir eingebracht haben. (Beifall des Abgeordneten Niels-Olaf Lüders [BSW]) „Im engen Kreis verengert sich der Sinn“. Ich warne davor, bei diesen Landtagsdebatten einen Wettbewerb zu starten – wer hat die beste Engführung, wer kommt am direktesten auf den Punkt –, denn manche Dinge muss man im größeren Zusammenhang sehen. (Beifall AfD und BSW) Ich bin jetzt nicht der Meinung von Herrn Peschel. Ich möchte aber vor zu viel Engherzigkeit und zu viel Enge in der Debatte warnen. (Beifall AfD und BSW – Oh! bei der SPD)

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Jouleen Gruhn

Das haben wir jetzt zur Kenntnis genommen. – Möchte Herr Peschel erwidern? – Er möchte nicht erwidern. – Dann fahren wir fort. Wir sind nämlich bei den Abstimmungen angelangt. Ich darf Sie informieren und daran erinnern, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass der Landtag gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 des Untersuchungsausschussgesetzes die Pflicht hat, den Untersuchungsausschuss einzusetzen, weil dies von mehr als einem Fünftel der Mitglieder – wie es hier der Fall war – beantragt wurde. Wir kommen nun zur Abstimmung. Es sind insgesamt 20 Abstimmungen, die wir jetzt vollziehen werden. Ich bitte Sie daher um Geduld und Disziplin. Ich lasse abstimmen über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Hauptausschusses auf Drucksache 8/2556 zum Antrag von 29 Abgeordneten auf Einsetzung und Ausstattung eines Untersuchungsausschusses zur „Untersuchung des Handelns der Landesregierung Brandenburg hinsichtlich der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und der Wahrnehmung der Aufsicht über die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin (UA OPR)“. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? (Torsten Arndt [AfD]: Ah!) Damit wurde der Beschlussempfehlung bei Enthaltungen einstimmig zugestimmt, und der Untersuchungsausschuss 8/1 (UA OPR) wurde eingesetzt. Wir kommen nun zur offenen Abstimmung über die Ihnen vorliegenden Wahlvorschläge. Damit Sie Ihr Stimmverhalten personenbezogen abgeben können, rufe ich der Fraktionsstärke folgend die Anträge einzeln auf. Über alle Kandidatinnen und Kandidaten wird einzeln abgestimmt. Wir kommen zunächst zum Wahlvorschlag der SPD-Fraktion auf Drucksache 8/2569 zur Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Untersuchungsausschusses. Als Erstes liegt uns der Wahlvorschlag zur Abgeordneten Tina Fischer vor. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Vorschlag, Frau Abgeordnete Tina Fischer zum Mitglied des Untersuchungsausschusses zu wählen, ohne Enthaltungen einstimmig angenommen. 2026 55 Wir kommen zum Wahlvorschlag zur Abgeordneten Ines Seiler. Ich bitte Sie um das Handzeichen, wenn Sie zustimmen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch Frau Ines Seiler einstimmig als Mitglied des Untersuchungsausschusses gewählt. Wir kommen drittens zum Vorschlag zur Abgeordneten Katja Poschmann. Stimmen Sie dem Vorschlag zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Auch Frau Katja Poschmann wurde einstimmig als Mitglied des Untersuchungsausschusses gewählt. Wir kommen viertens zum Wahlvorschlag zur Abgeordneten Martina Maxi Schmidt. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen, wenn Sie Frau Schmidt zum Mitglied des Untersuchungsausschusses wählen wollen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch Frau Martina Maxi Schmidt einstimmig als Mitglied des Untersuchungsausschusses gewählt. Wir kommen zum Wahlvorschlag für die stellvertretenden Mitglieder – als Erste Frau Abgeordnete Elske Hildebrandt. Möchten Sie sie zum stellvertretenden Mitglied wählen? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Elske Hildebrandt als stellvertretendes Mitglied des Untersuchungsausschusses gewählt. Zur Abgeordneten Nadine Graßmel als stellvertretendem Mitglied bitte ich um Ihr Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch Frau Nadine Graßmel als stellvertretendes Mitglied gewählt. Jetzt zum Abgeordneten Johannes Funke: Ich bitte um das Handzeichen, wenn Sie zustimmen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch Herr Funke ohne Enthaltungen einstimmig als stellvertretendes Mitglied gewählt. Wir kommen zum Abgeordneten Ludwig Scheetz. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch Herr Scheetz ohne Enthaltungen als stellvertretendes Mitglied gewählt. Wir kommen zum Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/2541; auch hier liegt uns ein Wahlvorschlag vor. Als reguläres Mitglied wurde Hans-Christoph Berndt benannt. Wenn Sie dem Vorschlag zustimmen, bitte ich Sie um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit wurde Hans-Christoph Berndt bei Enthaltungen mehrheitlich in den Untersuchungsausschuss gewählt. Wir kommen zum Abgeordneten Benjamin Filter. Wenn Sie Herrn Filter in den Untersuchungsausschuss entsenden wollen, bitte ich um Ihr Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit wurde auch Herr Filter bei Enthaltungen mehrheitlich als Mitglied des Untersuchungsausschusses gewählt. Wir kommen zu Frau Abgeordneter Lena Kotré. Wenn Sie Lena Kotré entsenden wollen, bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Frau Lena Kotré ebenfalls bei Enthaltungen mehrheitlich als Mitglied des Untersuchungsausschusses gewählt. Als Nächster wurde Herr Abgeordneter Jean-René Adam als stellvertretendes Mitglied benannt. Stimmen Sie dem Vorschlag zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Herr Jean-René Adam ebenfalls bei Enthaltungen mehrheitlich als stellvertretendes Mitglied gewählt. Wir kommen zum Abgeordneten Torsten Arndt als stellvertretendes Mitglied. Stimmen Sie dem Vorschlag zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Ich stelle fest, dass Torsten Arndt nicht als stellvertretendes Mitglied gewählt wurde. Es gab Enthaltungen. Wir kommen zum nächsten Wahlvorschlag: Herr Abgeordneter Volker Nothing als stellvertretendes Mitglied. Wenn Sie dem Wahlvorschlag zustimmen, bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Herr Volker Nothing bei Enthaltungen mehrheitlich als stellvertretendes Mitglied des Untersuchungsausschusses gewählt. Wir kommen nun zum Antrag der CDU-Fraktion auf Drucksache 8/2564. Zur Wahl steht Frau Kristy Augustin als reguläres Mitglied. Wenn Sie dem Vorschlag zustimmen, bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? Damit ist Frau Kristy Augustin ohne Enthaltungen einstimmig gewählt. Wir kommen zur Wahl von Herrn Danny Eichelbaum als stellvertretendes Mitglied. Wenn Sie dem Vorschlag zustimmen, bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch Herr Eichelbaum als stellvertretendes Mitglied des Untersuchungsausschusses gewählt, und das einstimmig und ohne Enthaltungen. Wir kommen zum Wahlvorschlag der BSW-Fraktion auf Drucksache 8/2558. Als Mitglied ist der Abgeordnete Niels-Olaf Lüders vorgeschlagen. Wenn Sie dem Wahlvorschlag zustimmen, bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Ich sehe ein einstimmiges Wahlergebnis ohne Enthaltungen zugunsten von Herrn Niels-Olaf Lüders. Herr Abgeordneter Sven Hornauf ist als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen. Wenn Sie dem Wahlvorschlag zustimmen wollen, bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Herr Hornauf mit Enthaltungen zum stellvertretenden Mitglied gewählt. Wir kommen zur Wahl des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses. Uns ist der Wahlvorschlag Andreas Noack unterbreitet worden. (Dennis Hohloch [AfD]: Der kennt sich mit Korruption aus!) Wenn Sie dem Vorschlag zustimmen, bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Ich darf feststellen: Herr Noack, Sie sind bei einer Enthaltung (Heiterkeit) mehrheitlich gewählt worden. Das nehmen wir freudig zur Kenntnis. (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Nun kommen wir zur Wahl eines oder einer stellvertretenden Vorsitzenden. Hierzu liegt uns der Wahlvorschlag der AfD-Fraktion – Frau Lena Kotré – auf Drucksache 8/2570 vor. Ich bitte Sie jetzt um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem Wahlvorschlag zustimmen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Frau Lena Kotré bei Enthaltungen mehrheitlich zur stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses gewählt. Ich darf mich für Ihre Disziplin bedanken und diesen Tagesordnungspunkt … noch nicht schließen. Bitte schön, Herr Hohloch. Dennis Hohloch (AfD):* Frau Präsidentin! Wir haben einen neuen Wahlvorschlag – Herrn Heiko Gehring – eingereicht. Die Sitzung wird laut Auskunft der Landtagsverwaltung unterbrochen, bis der Wahlvorschlag ausgelegt ist.

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Jouleen Gruhn

Ich bedanke mich für die Information. Selbstverständlich werde ich die Sitzung unterbrechen. Ich möchte mich aber zuvor informieren, ob ein neuer Sachstand eingetreten ist, der eine Unterbrechung rechtfertigt. (Die Präsidentin hält Rücksprache mit der Landtagsverwaltung.) Ich darf Sie darüber in Kenntnis setzen, dass der Wahlvorschlag noch nicht eingegangen ist, das Sitzungspräsidium aber einvernehmlich einer kurzen Unterbrechung zustimmt, bis er uns unterbreitet wird. Ich sehe einen Antrag zur Geschäftsordnung. – Herr Bretz, bitte schön.

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Steeven Bretz CDU

Frau Präsidentin! Wir haben die Möglichkeit, gemäß § 100 der Geschäftsordnung des Landtages eine Übereinkunft zu erzielen. Wenn wir damit einverstanden wären, dass uns dieser Wahlvorschlag mündlich vorgetragen wird, bräuchte die Sitzung nicht unterbrochen zu werden. Unsere Fraktion würde übereinstimmend erklären, dass wir so verfahren können.

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Jouleen Gruhn

Dann bitte ich die Parlamentarischen Geschäftsführer zu mir. (Die Parlamentarischen Geschäftsführer begeben sich zur Präsidentin.) Ich freue mich, auch Herrn Danny Eichelbaum als neu gewählten Parlamentarischen Geschäftsführer bei mir zu begrüßen. – Sie möchten widersprechen. Das habe ich zur Kenntnis genommen. Vielen Dank, dass Sie nach vorn gekommen sind. Es kam tatsächlich zu einer zeitlichen Überschneidung, die uns aber hilft, die Unterbrechung zu überbrücken. Herr Brüning, Sie stehen. Möchten Sie etwas fragen? – Ich bin für alles offen. So ist es nicht. Eigentlich haben wir die Sitzung unterbrochen, aber … Dann bleibt es dabei: Wir unterbrechen die Sitzung für einen kurzen Moment. (Unterbrechung der Sitzung: 17.36 Uhr) Meine sehr geehrten Damen und Herren, aktuell liegt uns noch kein Wahlvorschlag vor. – Gerade wurde ich informiert, dass er nun eingegangen ist. Ich möchte Ihnen folgendes Verfahren vorschlagen: Sie werden fünf Minuten vor Fortsetzung der Sitzung mittels Gong informiert. Das ermöglicht es Ihnen, jetzt den Saal zu verlassen und vor der Tür oder woanders eine kurze Pause zu machen. (Fortsetzung der Sitzung: 17.55 Uhr) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die Sitzung erneut und darf Sie darüber informieren, dass uns ein weiterer Wahlvorschlag vorliegt. – Ich fange jetzt langsam an zu reden. Wenn sich die Plätze der Zuhörer und der Abgeordneten langsam wieder füllen, ist das ein gutes Zeichen. Wir beginnen mit dem nächsten Abstimmungsdurchlauf und kommen zum Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion zur Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Untersuchungsausschusses 8/1 zur Untersuchung des Handelns der Landesregierung Brandenburg hinsichtlich der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und der Wahrnehmung der Aufsicht über die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin. – Ich denke, in diesem Fall ist es ganz gut, dass der Titel ein wenig länger ist; dadurch hatten Sie Zeit, sich zu Ihren Plätzen zu begeben. Die AfD-Fraktion schlägt uns Herrn Heiko Gehring als stellvertretendes Mitglied des Untersuchungsausschusses 8/1 vor. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, sind wir wieder vollständig? Ist die Mehrheit so weit gesichert? (Dennis Hohloch [AfD]: „Ist die Mehrheit so weit gesichert?“ Dafür oder dagegen? – Lachen des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) – Das können Sie entscheiden. Sie stimmen ja über den eigenen Wahlvorschlag ab. Wenn Sie Ihrem eigenen Wahlvorschlag also zustimmen möchten – das gilt natürlich auch für alle anderen Abgeordneten, die ihm zustimmen möchten –, bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit darf ich feststellen, dass Herr Heiko Gehring bei Enthaltungen mehrheitlich gewählt wurde. Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und darf an unsere geschätzte Präsidentin übergeben.

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Ulrike Liedtke

Meine Damen und Herren, Sie wissen noch, was eine Stretta ist? (Lars Hünich [AfD]: Eine was?) – Eine Stretta: Man geht zügig dem Ende entgegen, das Tempo wird immer schneller, und es folgt ein sehr erfolgreicher Schluss – zumindest in der Musik. (Lars Hünich [AfD]: Haben Sie das Gefühl, dass es eine Stretta ist?) Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf. 2026 57 TOP 8: Erstes Gesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes Gesetzentwurf des Abgeordneten André von Ossowski (fraktionslos) Drucksache 8/2281 2. Lesung Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses Drucksache 8/2559 Das Wort geht an Herrn Abgeordneten Scheetz für die SPD-Fraktion. Bitte schön. (Vereinzelt Beifall SPD)

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Ludwig Scheetz SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Uns liegt heute eine Beschlussempfehlung des Hauptausschusses zur Änderung des Fraktionsgesetzes vor. Das möchte ich gleich vorwegschicken: Dabei geht es nicht darum, hier irgendjemandem einen Gefallen zu tun (Dennis Hohloch [AfD]: Und schon wieder sprechen Sie das aus, worum es eigentlich geht! – Weiterer Zuruf von der AfD: Das ist sehr verräterisch!) oder den Weg für eine angebliche Verschiebung der Mehrheitsverhältnisse zu ebnen. (Zurufe von der AfD: Nein!) Es geht ganz nüchtern um die Beseitigung eines verfassungswidrigen Zustands im Fraktionsgesetz. (Beifall SPD, vereinzelt CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Dass eine verfassungswidrige Schieflage herrscht, ist in der Anhörung im Hauptausschuss und durch die vorliegenden juristischen Stellungnahmen klar herausgearbeitet worden. Für uns folgt daraus eindeutig: Diese Gesetzesänderung ist notwendig! Denn die jetzige Rechtslage schließt die Neubildung einer Fraktion oder Gruppe aus Abgeordneten derselben Liste pauschal aus. Genau das ist das Problem: Die Landesverfassung verlangt eine Entscheidung des Landtages im Einzelfall und schützt zugleich das aus dem freien Mandat folgende Assoziationsrecht der Abgeordneten. Die derzeitige Regelung ist in diesen atypischen Fällen also verfassungswidrig, und wenn wir wissen, dass eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht aller Voraussicht nach erfolgreich wäre, müssen wir es eben nicht darauf ankommen lassen. Stattdessen ist es unsere Aufgabe, diese Regelung selbst in einen verfassungsgemäßen Zustand zu bringen. Im Hauptausschuss haben wir bereits eine sehr dünne Gegenargumentation vonseiten der AfD und des BSW vernommen. Ich gehe davon aus, dass sich das heute fortsetzen wird: Sie argumentieren gern mit dem Demokratieprinzip und sprechen von einer angeblichen Verfälschung des Wählerwillens. (Beifall des Abgeordneten Stefan Roth [BSW] – Heiterkeit AfD) Dieses Argument trägt aus meiner Sicht nicht, (Beifall SPD und CDU) denn was damit behauptet wird, läuft im Kern auf ein imperatives Mandat heraus: Gewählte Abgeordnete sollen offenbar dauerhaft an die einmal entstandene Fraktionskonstellation gekettet sein – unabhängig von politischen Entwicklungen und unabhängig vom freien Mandat. Aber genau das sieht unsere Verfassung nicht vor. Unsere Verfassung schützt das freie Mandat und damit auch die Freiheit, sich parlamentarisch neu zu organisieren. Noch etwas ist wichtig: Diese Gesetzesänderung bedeutet eben auch nicht, dass wir heute automatisch einer konkreten Gruppenbildung zustimmen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Natürlich!) Meine Damen und Herren, ich will noch einmal die Gelegenheit nutzen, um etwas intensiver auf die Scheinheiligkeit der Gegenargumente einzugehen. Es wirkt schon einigermaßen eigentümlich, wenn ausgerechnet diejenigen, die an anderer Stelle selbst von Abspaltungen und neuen parlamentarischen Konstellationen politisch profitiert haben, heute so tun, als wäre jede spätere politische Neuformierung ein Anschlag auf die Demokratie. (Beifall SPD und CDU) Wir erinnern uns an Dr. Philip Zeschmann, der in der vergangenen Wahlperiode von BVB / FREIE WÄHLER zur AfD gewechselt ist und von Dr. Berndt geradezu zum Helden erklärt wurde. Damals war natürlich nicht von einer Verfälschung des Wählerwillens die Rede. Und auch als im Deutschen Bundestag im Jahr 2003 zehn Abgeordnete, die über den Wahlvorschlag der Linken in den Bundestag gewählt worden waren, die Fraktion verließen und eine BSW-Gruppe gründeten, war das offenkundig keine Verfälschung des Wählerwillens. (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski – Zuruf des Abgeordneten Stefan Roth [BSW]) Umso abenteuerlicher war es deshalb, im Hauptausschuss die Erklärungen des Fraktionsvorsitzenden des BSW, von Herrn Lüders, zur Kenntnis zu nehmen. Er meinte sinngemäß: Die Legitimität der Gruppenbildung des BSW im Bundestag leite sich aus der Bekanntheit von Sahra Wagenknecht und ihrem Stimmenpotenzial ab. Aber auch Sahra Wagenknecht ist 2021 nicht über ein Direktmandat in den Deutschen Bundestag eingezogen, sondern über eine Landesliste – die Landesliste der Linkspartei. Und wenn schon das angebliche persönliche Stimmenpotenzial der entscheidende Maßstab sein soll, wird die Argumentation nicht schlüssiger, sondern noch widersprüchlicher, vor allem dann, wenn man sieht, dass die Linke mit Sahra Wagenknecht 2021 ein schlechteres Ergebnis bekommen hat als 2025 ohne Sahra Wagenknecht. (Beifall SPD und CDU) Sie wissen selbst, meine Herren und wenigen Damen auf der linken und rechten Seite, dass Sie hier argumentativ in der Ecke stehen und sich in dieser Debatte vielleicht mal an die eigene Nase fassen sollten, bevor Sie anderen eine Missachtung des Wählerwillens unterstellen. Wir wollen das Fraktionsgesetz in einen verfassungskonformen Zustand versetzen. Genau deshalb werden wir der Beschlussempfehlung zustimmen, auch wenn wir vernommen haben, dass eine 3. Lesung beantragt wird. Dann führen wir die Debatte im April eben ein drittes Mal. An unserer Zustimmung dazu wird sich nichts ändern. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Von Herrn Abgeordneten Dr. Berndt wurde eine Kurzintervention angemeldet. Bitte schön. (Beifall AfD)

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Hans-Christoph Berndt AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Scheetz, ja, es ist schön, wenn Sie Geschichten aus der Vorkriegszeit erzählen, aber wir haben hier eine konkrete Situation, einen ganz konkreten Antrag, mit dem eine ehemalige „Lex AfD“ in eine „Lex Ossowski“ umgewandelt werden soll. (Beifall AfD) Darum ist es wichtig, noch einmal die Grundlagen zu klären: Wir befinden uns in einer repräsentativen Demokratie. – Wen repräsentiert das Parlament in einer solchen repräsentativen Demokratie? Das Volk und den Volkswillen. – Wie macht sich der Volkswille kund? Er macht sich durch Abstimmung am Wahltag kund. – Wie hat er sich am 22. September 2024 hier in Brandenburg kundgemacht? Er hat sich derart bekundet, dass er nicht wollte, dass CDU und SPD eine Mehrheit haben und es eine Altparteienregierung gibt. Das war der Wählerwille, und was wir jetzt – nach dem Zerbrechen des BSW, nach dem Herausbrechen einiger BSW-Abgeordneter – erleben, ist eine Verfälschung des Wählerwillens; und diese Verfälschung des Wählerwillens wird dadurch verstärkt, dass man den abtrünnigen BSW-Abgeordneten, die ausdrücklich erklärt haben, keine Opposition sein, sondern als Nichtregierungsorganisation der Regierung im Parlament arbeiten zu wollen, mithilfe einer Änderung des Fraktionsgesetzes ermöglichen will, eine Gruppe zu bilden. Das ist eine Verfälschung des Wählerwillens! (Beifall AfD) Nun wird betont, es gebe das freie Mandat der Abgeordneten. Sie könnten und dürften das; das sei die Assoziationsfreiheit. (Minister Dr. Jan Redmann tritt an ein Saalmikrofon.) – Ich lasse während der Kurzintervention keine Zwischenfrage zu. (Zwiegespräch des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD] mit Minister Dr. Jan Redmann) Das geht leider nicht.

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter, setzen Sie bitte fort. Die Minister haben immer die Möglichkeit, das Wort zu nehmen, aber nun setzen Sie bitte fort.

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Hans-Christoph Berndt AfD

Aber ich sage Ihnen: Das freie Mandat der Abgeordneten muss sich am Wählerwillen orientieren, es kann nicht beliebig ausgeübt werden. Es ist kein imperatives Mandat, aber es muss eine Art der Rückbindung geben. Darum wäre das Mindeste, das man hätte erwarten dürfen, dass die Fraktions- oder Gruppenbildung eine höhere Hürde als die einfache parlamentarische Mehrheit – die immer die Regierungsmehrheit ist – nehmen muss, wie es jetzt vorgesehen ist. Ihre Gesetzgebung öffnet Tür und Tor dafür, dass sich die Regierung zusätzliche parlamentarische Mehrheiten verschafft. Deswegen ist sie abzulehnen. Das freie Mandat darf den Wählerwillen nicht beliebig verändern. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Noch einmal zur Reihenfolge: Zuerst kann Herr Abgeordneter Scheetz reagieren, und danach hat Herr Minister Dr. Redmann das Wort. – Er möchte nicht mehr, gut. – Bitte, Herr Scheetz.

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Ludwig Scheetz SPD

Frau Präsidentin! Lieber Kollege Berndt! Vom Herausbrechen von BSW-Abgeordneten kann ja keine Rede sein. (Zurufe von BSW und AfD: Nein!) – Nein? Haben Sie die betroffenen Kolleginnen und Kollegen Ihrer Fraktion nicht aufgefordert, die Fraktion zu verlassen, weil Sie mit ihnen nicht mehr zusammenarbeiten können? (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies, André von Ossowski und Reinhard Simon) Da kann man ja nicht von „Herausbrechen“ sprechen. 2026 59 Noch etwas zur Aufklärung der Geschichte: Wenn Sie im Zusammenhang mit der Änderung des Fraktionsgesetzes immer von einer „Lex AfD“ sprechen, (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) wundert es mich sehr, wie schwach Ihr Erinnerungsvermögen ist. Zumindest Ihr Kollege Galau müsste sich ja daran erinnern können, dass Ihre Fraktion dem Antrag zur Änderung des Fraktionsgesetzes damals zugestimmt hat. Das ist im Protokoll nachlesbar. Also informieren Sie sich erst einmal über Ihr eigenes Stimmverhalten, bevor Sie hier dicke Backen machen. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies, André von Ossowski und Reinhard Simon) Wir haben über die Freiheit des Mandats sowie über die Abwägung des freien Mandats und des Demokratieprinzips in der Anhörung ausführlich diskutiert. Das freie Mandat wird von der Verfassung in besonderem Maß geschützt. Ob das vom Wähler übertragene Mandat im Sinne der Wählerinnen und Wähler ausgeübt wurde oder nicht, entscheiden, gewichten und werten die Wählerinnen und Wählerin bei der nächsten Wahl. (Beifall SPD, vereinzelt CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Herr Abgeordneter Hohloch hat das Wort. Bitte schön. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich will einmal so anfangen: Die letzten Wochen waren sehr lehrreich, und zwar wahrscheinlich nicht nur für mich, sondern für alle hier im Landtag; vor allem die Bildung der Koalition war lehrreich. Ich will zwei Dinge festhalten: Ich will erst einmal konstatieren, dass das, was Sie hier geschafft haben, erstens eine machtpolitische Meisterleistung war und zweitens eine demokratische Bankrotterklärung ist. Lassen Sie mich kurz erklären, warum. Warum war das, was Sie hier getan haben, eine machtpolitische Meisterleistung? Nach dem Betrug am Wähler durch fünf Abgeordnete des BSW ist nämlich Folgendes passiert: Zwei Abgeordnete fing die SPD-Fraktion relativ schnell ein, und der Ex-Spitzenkandidat des BSW – der war ja eh schon 40 Jahre in der SPD und Genosse, also kann er es auch wieder werden – ist wieder eingetreten und bleibt als Belohnung in der Landesregierung. Schnell bildet man eine unbeliebte Koalition mit der noch 12 %- Partei CDU, und den restlichen drei Dissidenten bietet man nun den Gruppenstatus an, und im Gegenzug leistet der Spitzen-Dissident von Ossowski der neuen Regierung einen Treueschwur, meine Damen und Herren. (Vereinzelt Beifall AfD) Die BSW-Minister treten schnell – ich habe es gerade schon gesagt – aus der Partei aus und machen damit, meiner Meinung nach, den Betrug am Wähler komplett: Sie bleiben im Kabinett, um ein paar Wochen später abserviert zu werden – jedenfalls zwei von ihnen –, und man bekommt ein paar Monate mehr Geld, gegebenenfalls längeres Übergangsgeld inklusive. Herr Woidke macht dann weiter wie bisher, und zwar: Seine Regierung macht erstens nichts, zweitens macht sie nichts, und drittens gibt es Stillstand statt notwendiger Reformen – das ist die Devise der SPD-Regierung seit jeher, meine Damen und Herren. (Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) So hat man sich also im Handstreich eine Mehrheit gesichert, die der Wähler so nie gewollt hat. Der Wähler hat 2024 ganz anders entschieden. Herzlichen Glückwunsch – das war Ihre machtpolitische Meisterleistung! Kommen wir zu Ihrer demokratischen Bankrotterklärung, vor allem für die Dissidenten dort hinten. Man nimmt die Mandate mit, obwohl man sie über das BSW bekommen hat, beruft sich natürlich auf die Verfassung und das freie Mandat; die Diskussion hatten wir zur Genüge. Sie haben sich ja auch des Öfteren im Ausschuss widersprochen – Sie können das gern noch einmal richtigstellen, Herr von Ossowski –, aber im Endeffekt haben Sie die Mandate mitgenommen, und das BSW hat die Mandate aufgrund dessen verloren, weil Sie die Mandate nicht abgeben wollen. Zweitens, die Bankrotterklärung für die Regierung, die hier hinter mir sitzt: Über 70 % in diesem Land wollen Neuwahlen, aber das interessiert selbstverständlich die Machtpartei SPD und den Wahlverlierer CDU nicht, vor allem nicht das Geschwätz von gestern, wie Herr Redmann immer wieder sagt, der ja in der Pressekonferenz noch gesagt hat: Wir haben keinen Regierungsauftrag erhalten. Mehrheiten werden dann auch sofort genutzt: Die Geschäftsordnung des Landtages wird geändert, der Staatsvertrag zur mabb wird geändert, und natürlich wird das Fraktionsgesetz geändert, weil jetzt zum allerersten Mal herauskam, dass das Fraktionsgesetz in Teilen verfassungswidrig ist, was die ehemaligen Regierungsfraktionen und die Grünen und die Linken damals hier im Landtag zusammen als „demokratische“ Front eingebracht haben. (Ludwig Scheetz [SPD]: Die AfD auch! Sie haben auch zugestimmt!) – Eingebracht haben. Das erst einmal dazu. Das war die Lex AfD, damit zukünftig niemand – sollte sich die AfD spalten – eine eigene Gruppe bilden kann. Das ist jetzt natürlich ganz anders gelagert, weil wir auch gelernt haben: Das eine hat ja mit dem anderen überhaupt nichts zu tun, es geht ja nicht um die AfD, es geht um drei Abgeordnete, die gesagt haben: Sie stützen Ihre Regierung. Dann kommen wir zu den Neuerungen: Der Landtag muss zustimmen, wenn es eine neue Gruppe gibt. – Das ist genial, weil sich natürlich die Mehrheit im Landtag so die eigene Opposition schaffen kann. Hinzu kommt: Irgendwie muss ja noch geprüft werden – das haben ja alle Anzuhörenden gesagt –, ob diese Gruppe eine gewisse Homogenität besitzt. Das mag aufgrund einzelner Feststellungen, die in der Hauptausschusssitzung auch getroffen wurden, bezweifelt werden, nämlich hinsichtlich des Abstimmverhaltens der drei Abgeordneten. Hinzu kommt: Anhand welcher Kriterien wird eigentlich geprüft, ob das eine homogene Gruppe ist, und wer macht das? Das legt der Gesetzentwurf gar nicht fest. Auch hier bleibt also das Gesetz unkonkret und verletzt das Bestimmtheitsgebot, meine Damen und Herren. Zu Ihrem Argument, der Gesetzgeber habe das ja genauso gewollt: Ja, der Gesetzgeber hat in den 90er-Jahren die Verfassung dahingehend geändert, dass es ein Zustimmungsverfahren geben muss, wenn sich eine Gruppe aus Abgeordneten bildet, die vorher anders gewählt wurden. Aber der Gesetzgeber hat in den 90er- Jahren auch noch nie die das Wort „Brandmauer“ gehört – das kennen Sie ja alle. Damals ist man noch davon ausgegangen, dass sich alle Fraktionen – vor allem diejenigen, die sich demokratisch nennen und „unsere Demokratie“ verteidigen – an die Spielregeln halten. Aber das tun Sie alle ja nicht. Dementsprechend pervertieren Sie diesen Demokratiegedanken durch Ihre Brandmauer, meine Damen und Herren, und wir wissen ganz genau: Wenn dasselbe mit der AfD-Fraktion passieren würde – was natürlich nicht passiert –, wenn wir uns spalten würden, würde der Antrag auf Genehmigung eines Gruppenstatus von der sogenannten demokratischen Mehrheit im Landtag abgelehnt werden. (Vereinzelt Beifall AfD) Aber all das hat ja nichts mit niemandem und irgendwas zu tun, meine Damen und Herren. Es bleibt also festzuhalten: Sie haben ein verfassungswidriges Gesetz beschlossen, Sie schaffen sich Ihre eigenen Mehrheiten, und Sie haben handstreichartig für diese Mehrheiten gesorgt. Wir lehnen dieses Fraktionsgesetz ab, und wir lehnen natürlich morgen auch die Gruppenbildung ab. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter, wir haben Mehrheiten, aber wir haben keine sogenannten Mehrheiten in diesem Parlament. (Dennis Hohloch [AfD]: Das stimmt!) Herr Abgeordneter von Ossowski und Herr Abgeordneter Scheetz, Sie haben jeweils eine Kurzintervention angemeldet. Herr Hohloch, Sie antworten im Anschluss bitte auf beide. – Herr von Ossowski. André von Ossowski (fraktionslos):* Frau Präsidentin! Herr Hohloch, soweit ich mich erinnern kann, waren Sie auch einmal in einer anderen Partei und haben die Partei gewechselt. Wir haben nicht die Partei gewechselt, wir sind aus der Partei ausgetreten, sind parteilose Abgeordnete, und wem ich einen Treueschwur leiste – wie Sie es genannt haben –, ist meine individuelle Entscheidung. Sie bekommen ihn allerdings nicht, um das zu sagen. (Heiterkeit und Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Ich entscheide das ganz alleine. Jura – erstes Staatsexamen. Ich habe eine Praktikantin, die hätte im ersten Semester hier einen besseren Vortrag in dieser Angelegenheit gehalten, sage ich Ihnen. Sie verwechseln Fraktionsgesetz und Gruppenbildung; Sie werfen alles in einen Topf. Sie führten die Debatte schon zur Gruppenbildung, weil Sie große Angst davor haben – ich verstehe das auch, aber es ist nun einmal so. Heute haben wir die Änderung des Fraktionsgesetzes, und Sie wollen doch nicht allen Ernstes behaupten, dass, wenn selbst Sie feststellen, dass das Fraktionsgesetz nicht in Ordnung, also vermutlich verfassungsrechtlich nicht in Ordnung ist, wir es nicht anpassen und ändern sollten. Sie wollen also einen verfassungswidrigen Zustand beibehalten. Der hat bisher nicht gestört, weil es keine Reglungsnotwendigkeit gab, jetzt gibt es aber eine: Fünf Abgeordnete sind ausgetreten, zwei haben eine neue Heimat gefunden, wir haben im Moment auch eine neue Heimat gefunden; wir wollen nicht fraktionslos, wir wollen parteilos bleiben. Insofern ist die Mehrheit hier im Parlament gesichert – nicht durch uns, sondern durch eine eigene Mehrheit. Wenn wir dieser Mehrheit manchmal eine zusätzliche Stimme oder eine kritische Stimme geben und manchmal Anträgen vielleicht auch nicht zustimmen, ist das unsere völlig freie Entscheidung. Aber wir begleiten immer im Interesse Brandenburgs; da habe ich manchmal den Verdacht, dass Sie das nicht in den Vordergrund stellen. (Beifall SPD und CDU – Lars Hünich [AfD]: Na klar!) Sie sagen immer, Sie seien ausschließlich dem Wähler verpflichtet – und alle, die wir hier sitzen. Ich bin mehr verpflichtet, ich bin den Bürgern Brandenburgs verpflichtet. Das sind auch Nichtwähler bzw. manche, die noch nicht wählen dürfen. Das ist die entscheidende Phase. Insofern war Ihr Vortrag hier leider nicht wirklich zu gebrauchen. – Danke. (Beifall SPD und CDU – Lachen bei der AfD)

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter Scheetz, bitte schön.

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Ludwig Scheetz SPD

Frau Präsidentin! Lieber Kollege Hohloch, ich will noch einmal zwei Sachen klarstellen, wenn Sie hier zum wiederholten Male bezüglich der Änderung des Fraktionsgesetzes von der Lex AfD sprechen: Ich glaube, die Beschlussfassung erfolgte 2016. Die AfD hat dem damals ja offensichtlich zugestimmt, zwar nicht mit eingereicht, aber zugestimmt. Exakt dieser Änderung im Fraktionsgesetz wurde auch mit den Stimmen der AfD zugestimmt. Wenn Sie der Meinung sind, dass wir diesen unhaltbaren verfassungswidrigen Zustand viel früher hätten bemerken müssen, frage ich Sie: Warum haben Sie, als Sie den verfassungswidrigen Zustand mit hergestellt haben, nicht die Initiative ergriffen und es in den Jahren selbst angepackt, es zu ändern? (Beifall SPD und CDU) Der zweite Punkt ist, dass Sie davon sprechen, es sei eine Neuerung, dass der Landtag jetzt über die Gruppenbildung abstimmt. Auch da bitte ich, noch einmal in die Genese des Gesetzes zu schauen. Sie werden feststellen, dass es bereits im Gesetz steht 2026 61 und der Landtag auch jetzt über eine Gruppenbildung abstimmen würde. (Beifall SPD und CDU)

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter, Hohloch, Sie möchten gern auf die zwei Kurzinterventionen reagieren? – Bitte schön. Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Kollege von Ossowski, Sie haben ja gemerkt, Ihre Koalition klatscht frenetisch, wenn Sie hier vorne am Rednerpult stehen; das bestätigt also eigentlich alles, was ich gesagt habe. (Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Aber Sie wissen, „eigentlich“ ist ja ein Verliererwort, demensprechend nehme ich es zurück. Es bestätigt alles, was ich gesagt habe. (Vereinzelt Beifall AfD) Natürlich ist es Ihre persönliche Entscheidung, welchen Treueschwur Sie abliefern; Sie haben die persönliche Entscheidung getroffen, steht ja in der Presse: Sie haben dieser Koalition die Treue geschworen, und wenn Sie gleichzeitig sagen, Ihre Ausrichtung richte sich nach den Befindlichkeiten der Brandenburger, also das, was die Brandenburger wollen, dann hätten Sie das nicht tun sollen. (Beifall AfD und BSW) Weil: Diese Koalition hat sicherlich nicht das Beste für unser Land im Sinne; aber das sei einmal dahingestellt. Sie hätten hier sämtliche Möglichkeiten gehabt, mit dem BSW einige Dinge in diesem Land zu verändern. Ich gehe auch davon aus, dass Sie bei Ihrer Entscheidung, in die Partei einzutreten, auch vieles von dem unterstützen, was die Fraktion macht; aber offensichtlich hatte man relativ schnell eine kurze Zündschnur und ist deswegen aus dieser Partei ausgetreten. Sie können es natürlich noch einmal widerlegen, in dem Moment geht es natürlich nicht. Sie sagen, Sie sind dem Bürger verpflichtet, Herr von Ossowski. Der Bürger ist ja auch derjenige, der Sie mit gewählt hat; der hat aber nicht den Herrn von Ossowski gewählt, der hat das BSW gewählt, und dabei kann man bleiben. Wenn Sie das anders sehen, nutze ich das Wort von Herrn Bretz und sage: Das ist Hybris. – Aber auch das ist nur so in den Raum gestellt. Kommen wir zum Fraktionsgesetz, das wir so nicht wollen. Ich habe nicht gesagt, dass ein rechtswidriger Zustand wünschenswert sei. Ich habe Ihnen aber im Ausschuss deutlich zu verstehen gegeben, was wir erwarten: Wir erwarten entweder eine Vergrößerung des Quorums, dass es also keine einfache Mehrheitsentscheidung ist, dass sozusagen einzig und allein die Koalition darüber entscheidet, oder wenn das nicht der Fall ist – was ich persönlich ja viel sinnvoller fände –, dass in dem Gesetz steht, welche Kriterien erfüllt sein müssen. Alle Anzuhörenden – alle! – haben die Homogenität der Gruppe angeführt. Da interessiert mich ehrlich gesagt nicht, ob jemand bei Ihnen im 1. Semester in Jura etwas anderes sagt als ich. Ich bin Politiker und höre auf das, was mir die Anzuhörenden sagen. Wenn alle drei das Gleiche sagen – ich glaube, es waren sogar Sie, der meinte, dass eine einzige Meinung bei drei Anzuhörenden schon ein starkes Ding sei – , muss ich fragen: Wo sind die Regelungen? Warum haben Sie das Fraktionsgesetz für die 2. Lesung nicht geändert? Warum gab es keine Änderungen im Hauptausschuss dahin gehend, dass die Beschussempfehlung angepasst wird? Wir wissen, wenn wir dieses Gesetz beschließen, nicht, welche Kriterien bei der Prüfung angelegt werden, ob Sie wirklich einen Anspruch darauf haben, als Gruppe aktiv zu werden. Dementsprechend werden wir diesem Fraktionsgesetz nicht zustimmen, weil es dem Bestimmtheitsgebot widerspricht. Das ist unsere Kritik – wir wollen kein verfassungswidriges Gesetz. Herr Scheetz, da komme ich gleich mal zu Ihnen. Es ist ein Unterschied – oder ein „Unterscheetz“ –, (Ludwig Scheetz [SPD]: Witzig – ha, ha, ha!) ob man einen Antrag mit einer Mehrheit einreicht oder eine andere Fraktion einem Antrag zustimmt. Es ist ja nicht unsere Aufgabe, vor allem in der Opposition nicht, einen verfassungswidrigen Zustand zu ändern. Stellen Sie sich vor allem einmal vor, wir hätten die Änderung des Fraktionsgesetzes eingereicht. Was hätten Sie dann gemacht? (Zuruf: Abgelehnt!) Dann hätten Sie noch ein Jahr warten müssen, bis Sie es selbst wieder hätten einreichen können, da Sie es abgelehnt hätten, weil es von der AfD kommt. Das ist ja Ihre Politik: Sie beschließen hier nicht Dinge, die sinnvoll sind. Dinge, die sinnvoll sind, lehnen Sie ab, weil Sie sich hinter der Brandmauer befinden, die Sie hier permanent hochziehen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Wir setzen die Aussprache fort. Der Abgeordnete Eichelbaum hat für die CDU-Fraktion das Wort. Bitte sehr.

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Danny Eichelbaum CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach den polemischen Äußerungen von Herrn Hohloch würde ich gerne wieder zur Sache sprechen. (Beifall CDU, vereinzelt SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) Es geht heute ausschließlich um das Fraktionsgesetz, das sich als verfassungsrechtlich problematisch herausgestellt hat. Es geht heute auch noch gar nicht um die Gruppenbildung. Darüber werden wir in diesem Hause morgen noch einmal diskutieren. Der Hauptausschuss wurde angerufen und hat sich mit dem Gesetzentwurf des Abgeordneten von Ossowski beschäftigt, hat eine Anhörung mit dem Parlamentarischen Beratungsdienst so- wie zwei renommierten Staatsrechtlern durchgeführt. Diese Anhörung hat ein sehr klares Bild ergeben: Alle Sachverständigen haben deutlich gemacht, dass die derzeitige Regelung nicht mit der Verfassung vereinbar ist. Die wesentlichen Punkte waren dabei: Erstens: Die bisherige Regelung enthält einen pauschalen Ausschluss. Sie verhindert grundsätzlich, dass aus einer gemeinsamen Wahlliste mehr als eine Fraktion oder Gruppe entstehen kann. Ein solcher genereller Ausschluss aber ist verfassungsrechtlich problematisch. Zweitens wurde darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über die Anerkennung von Fraktionen und Gruppen beim Landtag selbst liegen muss. Das Parlament muss solche Fragen im konkreten Einzelfall prüfen und darüber entscheiden und darf die Entscheidung nicht durch ein starres gesetzliches Verbot vorwegnehmen. Drittens – das ist, glaube ich, die wichtigste Feststellung –: Das freie Mandat der Abgeordneten reicht sehr weit und umfasst eben auch das Recht, sich parlamentarisch zusammenzuschließen, und zwar nicht nur am Anfang einer Wahlperiode, sondern auch innerhalb einer Wahlperiode. Der Gesetzgeber kann dafür Regeln setzen, aber kein pauschales und endgültiges Verbot bestimmter Zusammenschüsse festlegen. Um es noch einmal klipp und klar zu sagen: Es gibt kein imperatives Mandat.

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Danny Eichelbaum CDU

Sehr gerne.

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Ulrike Liedtke

Bitte schön, Herr Abgeordneter Hohloch. Dennis Hohloch (AfD):* Vielen Dank, Herr Kollege Eichelbaum, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Erst einmal herzlichen Glückwunsch zur Wahl als Parlamentarischer Geschäftsführer und willkommen! – Sie haben gesagt, dass die Änderung des Fraktionsgesetzes nichts mit dem Gruppenstatus zu tun habe. Deswegen frage ich Sie: Warum wollten Ihre Fraktionen, also CDU und SPD, dann den Gesetzentwurf und den Antrag auf Gruppenbildung in einer Debatte zusammenfassen? – Das verstehe ich nicht.

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Danny Eichelbaum CDU

Wir haben im Hauptausschuss – und Sie waren ja zugegen – zunächst über die Frage diskutiert, ob das Fraktionsgesetz verfassungswidrig ist oder nicht. Und erst, wenn man dann das Fraktionsgesetz ändert und daraufhin auch der Antrag auf Gruppenbildung möglich ist, kann man über eine Gruppenbildung sprechen. Genau das machen wir hier; wir werden ja morgen über den Antrag auf Gruppenbildung debattieren. Da werden wir noch einmal prüfen, ob, wenn das Fraktionsgesetz geändert worden ist, die Gruppe dann tatsächlich den Vorgaben dieses Fraktionsgesetzes entspricht. Ich komme zurück zu meinen Ausführungen. Nach der Konstituierung des Landtages tragen wir Abgeordneten auch selbst die Verantwortung dafür, wie wir unser Mandat ausüben, bis die Wählerinnen und Wähler erneut entscheiden. Auch die immer wieder aufgeworfenen Fragen zur Homogenität einer Gruppe und dazu, ob eine Neuregelung erst zur kommenden Legislaturperiode in Kraft treten sollte, wurden in der Anhörung im Hauptausschuss ausführlich beleuchtet. Schlussendlich war es die einhellige Empfehlung der Sachverständigen, den Gesetzentwurf zu beschließen. Und wenn eine Anhörung ein so klares Bild ergibt, sollte der Gesetzgeber darauf auch reagieren. Genau das tut die Koalition. Mit der Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfs kann der Landtag künftig über das entscheiden, über das er auch entscheiden soll: die Anerkennung von Fraktionen und Gruppen im Einzelfall – nicht automatisch, nicht pauschal, sondern auf Antrag und nach Prüfung der konkreten Situation. Damit stellen wir sicher, dass das Fraktionsgesetz wieder im Einklang mit der Verfassung steht. – Danke. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski)

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter Peschel setzt die Aussprache fort. Er spricht für das BSW. Bitte. (Beifall BSW)

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Falk Peschel BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich und aus juristischen Erwägungen würden wir die Änderung der rigiden und potenziell verfassungswidrigen Regelung im Fraktionsgesetz, die eine Gruppenbildung nach Fraktionsspaltung faktisch verbietet, befürworten. Aber dieser Gesetzentwurf – das haben wir in der Debatte ja gerade festgestellt – lässt sich eben nicht isoliert von seinem politischen Kontext bewerten. Mit dieser Änderung soll, auch das wurde schon angesprochen, aus einer „Lex AfD“ eine „Lex ‚Wir für Brandenburg‘“ werden. Ziel: die Rechtsgrundlage für die Anerkennung einer Gruppe zu schaffen, deren Abgeordnete sich der neuen SPD-CDU-Koalition bereits im Vorfeld öffentlich mit dem Versprechen angedient haben, deren knappe Mehrheit im Zweifelsfall abzusichern, quasi als Reserverad der nicht gewählten Regierung. Bezeichnend ist vor allem der Zeitpunkt, zu dem die Erkenntnis reifte, dass das von der SPD selbst geänderte Fraktionsgesetz 2026 63 nicht verfassungskonform sein könnte. Es wurde vor zehn Jahren geändert. Dass dies jahrelang nicht bemerkt worden sein soll, ist nur wenig glaubwürdig. Jetzt, wo es SPD und Co. machtpolitisch passt, besinnt man sich auf die Verfassung. Das hat wenig mit Verfassungstreue, aber viel mit deren Instrumentalisierung zu tun. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Oder, wie Kurt Tucholsky es bereits vor fast 100 Jahren und bis heute zutreffend über die SPD formuliert hat, indem er in einer Satire einen langgedienten Sozialdemokraten sagen lässt: „Wat brauchst du Jrundsätze, wenn du’n Apparat hast!“ (Beifall BSW – Lachen des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD])

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Ulrike Liedtke

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter?

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Falk Peschel BSW

Ich lasse sehr gern eine Zwischenfrage zu.

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Ulrike Liedtke

Bitte, Herr Abgeordneter Bretz.

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Steeven Bretz CDU

Vielen Dank, Herr Kollege Peschel, dass Sie die Nachfrage zulassen. Sie haben gerade ausgeführt, es könne uns sozusagen urplötzlich aufgefallen sein – so hatten Sie es als These formuliert –, dass es ein Problem mit dem Fraktionsgesetz gibt. Meine Frage an Sie: Ist nicht folgende Reihenfolge richtig? Erster Schritt: Es gab ein Zerwürfnis in Ihrer Fraktion. Zweiter Schritt: Mitglieder Ihrer Fraktion wurden aufgefordert, die Fraktion zu verlassen. Dritter Schritt: Diese ehemaligen Fraktionsmitglieder haben entschieden, die Fraktion zu verlassen. Vierter Schritt: Diese Fraktionsmitglieder haben sich entschlossen, sich zu einer Gruppe zusammenzuschließen. (Lars Hünich [AfD]: Was ist denn mit einer Frage?) Fünfter Schritt: Sie haben festgestellt, dass das Fraktionsgesetz hinsichtlich der Rechtsgrundlage, die dazu erforderlich ist, offenkundig nicht verfassungsgemäß ist. Sechster Schritt: Herr von Ossowski hat nach Prüfung einen Vorschlag unterbreitet, wie man das Fraktionsgesetz formulieren sollte. Siebter Schritt: Er hat diesen Entwurf hier eingebracht. Achter Schritt: Wir diskutieren darüber. (Lars Hünich [AfD]: Was ist denn mit der Frage? Wie lange will man das noch laufen lassen?) Neunter Schritt: Es gab eine Anhörung, die ergeben hat, dass es so richtig ist. Zehnter Schritt: Wir diskutieren das hier. Elfter Schritt: Wir stimmen zu. Zwölfter Schritt: Es gibt einen Antrag auf Prüfung der Bildung einer Gruppe. Wenn diese Schrittfolge, wie ich sie hier dargestellt habe – in der Chronologie auch öffentlich nachvollziehbar –, gilt, muss ich fragen: Was in Gottes Namen führt Sie dazu, hier die These aufzustellen, uns sei das irgendwie spontan eingefallen bzw. wie Schuppen von den Augen gefallen, wenn doch die Schrittfolge so war, wie ich sie gerade skizziert habe, Herr Kollege Peschel? (Beifall und Heiterkeit SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und Reinhard Simon)

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Ulrike Liedtke

Bitte, Herr Abgeordneter.

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Falk Peschel BSW

Herr Kollege Bretz, ich bewundere ja Ihre Auflistung von, wenn ich richtig mitgezählt habe, 16 Schritten. Letztlich war es aber nur ein einziger Schritt im Jahr 2016, mit dem man eine Regelung im Fraktionsgesetz getroffen hat, die wahrscheinlich schon damals als verfassungswidrig oder nicht verfassungskonform hätte auffallen müssen. Ein einziger Schritt also, nicht 16.

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Ulrike Liedtke

Gestatten Sie nochmals eine Zwischenfrage?

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Falk Peschel BSW

Ja.

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter von Ossowski, bitte. André von Ossowski (fraktionslos):* Danke, lieber Falk Peschel, dass ich die Zwischenfrage stellen darf. Eine Kurzintervention ist nicht mehr möglich, weil ich als einzelner Abgeordneter nur eine habe. Das wurde mir jetzt noch mal offenbart; und das ist auch korrekt und gut so. Erstens: Wenn die Rede von jemandem geschrieben worden ist, wäre sie aus meiner Sicht eine Abmahnung wert. Ich wollte aber vor allem sagen: Der Gesetzentwurf ist nicht von der SPD oder von der CDU oder von Ihnen eingebracht worden, sondern von mir, weil ich ein Regelungsbedürfnis sehe und weil ich ein Interesse daran habe, das offenkundig ist und das ich in einer weiteren Debatte deutlich machen werde. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) – Ja, das denken Sie. (Heiterkeit SPD und CDU) Insofern, Herr Peschel: Es ist doch richtig, dass der Gesetzentwurf ausschließlich von mir eingebracht worden ist und mit der SPD oder der CDU rein gar nichts zu tun hat, oder?

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Falk Peschel BSW

Herr von Ossowski, da stimme ich Ihnen zu. Ich will auch gar nicht in Abrede stellen, dass Sie diesen Gesetzentwurf eingebracht haben. Dennoch ist, seitdem dieser Gesetzentwurf vorliegt, eine Debatte erfolgt, und zwar sowohl hier im Plenum in einer 1. Lesung als auch im Hauptausschuss, und da kristallisierte sich sehr deutlich eine Mehrheit für diesen Gesetzentwurf heraus. Nur darauf bin ich in meiner Rede eingegangen. Ich stelle um Gottes willen nicht in Abrede, dass dieser Gesetzentwurf aus Ihrer Feder stammt. – Danke schön. Ich war bei den Grundsätzen und dem Apparat. Vielleicht noch eine kleine Ergänzung: Die CDU gab es zu Tucholskys Zeiten noch nicht, da haben Sie Glück gehabt. In der Anhörung im Hauptausschuss verwies Prof. Thorsten Schmidt auf den Fall einer sogenannten Fraktionsmehrung in Baden-Württemberg. Dort spaltete sich die AfD-Fraktion einzig, um mehr parlamentarischen Einfluss und Finanzmittel zu erhalten. Trotz der offenkundigen Missbräuchlichkeit wurde das Inkrafttreten eines neuen Fraktionsgesetzes in Baden-Württemberg bewusst erst auf den Beginn der neuen Legislaturperiode gelegt – um jeglichen Verdacht einer reinen machttaktischen Entscheidung auszuschließen. (Beifall BSW) Dass dies im vorliegenden Fall von SPD, CDU und dem Einreicher des Gesetzentwurfs nicht einmal in Erwägung gezogen wird, spricht Bände. (Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Und dieser Gesetzentwurf schützt nicht vor einer missbräuchlichen Gruppenbildung, nämlich davor, dass sich Abgeordnete als reine Zweckgemeinschaft zusammenschließen, um sich mehr Rechte und Steuergeld zuzuschanzen. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Das Gesetz versäumt, die Mindestvoraussetzung politischer Homogenität, etwa ein Programm oder einen Grundkonsens zur politischen Ausrichtung, klar zu benennen. Dabei könnten verbindliche und auch für die Öffentlichkeit transparente Bewertungskriterien definiert werden, an denen sich eine Anerkennungsentscheidung des Landtages orientieren kann. Im Hauptausschuss wurde argumentiert, dass eine derartige Spezifizierung des Fraktionsgesetzes nicht erforderlich und die Änderung rechtskonform sei, da sich die Mindestanforderungen aus der bisherigen Rechtsprechung, unter anderem des Landesverfassungsgerichtes, ableiten. Aber nicht alles, was nicht verboten ist, ist politisch legitim. (Zuruf von der Regierungsbank) Der Verdacht liegt nahe, dass das Gesetz bewusst keine klaren Vorgaben macht. Denn dass die Gruppe um den Abgeordneten von Ossowski diese Mindestvoraussetzungen der politischen Homogenität und Zielgerichtetheit objektiv nicht erfüllt, beweist schon der Antrag auf Anerkennung der Gruppe, den wir morgen behandeln werden. Auch das wiederholt uneinheitliche Abstimmungsverhalten der drei Abgeordneten in den letzten Plenarsitzungen spricht Bände. Mit dem vage gehaltenen Fraktionsgesetz sichern sich SPD und Co. die Beinfreiheit, ohne offensichtlichen Rechtsbruch eine parlamentarische Hilfstruppe anzuerkennen, deren einzige programmatische Klammer darin besteht, der Koalition die schmale Mehrheit zu sichern. (Einzelbeifall) Dass dadurch ein Verlust von Vertrauen in Politik und Demokratie entsteht, wird achselzuckend in Kauf genommen. Das ist keine verantwortungsvolle Politik für das Land Brandenburg. (Beifall BSW) Das BSW wird sich an solchen Spielchen nicht beteiligen, zumal der Antrag zur Bildung einer Gruppe bereits vor Abschluss der Gesetzesänderung auf der Tagesordnung steht. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab, beantragen eine 3. Lesung dieses Gesetzentwurfs sowie dessen erneute Überweisung an den Hauptausschuss. – Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Nacheinander haben jetzt die drei fraktionslosen Abgeordneten das Wort. Herr Abgeordneter von Ossowski beginnt. Bitte sehr. André von Ossowski (fraktionslos):* Frau Präsidentin, danke! – Herr Hohloch, Herr Berndt, was habe ich von Ihnen heute für ein Gejammer gehört, also nicht von Ihnen persönlich, sondern darüber, wie Ihre Fraktion und Ihre Partei behandelt werden! Ich kann Ihre Erfahrungswerte nicht nachvollziehen, weil ich sie nicht teilen kann, da mir das nicht widerfahren ist. Aber ich will glauben, dass hinter Ihren Erfahrungswerten auch Realitäten stehen und Sie diese Realitäten in einer Art umsetzen, die es schwierig macht, noch mal mit anderen Fraktionen zusammenzuarbeiten oder zusammen etwas zu organisieren. Das sehe ich. Beim BSW ist völlig klar: Wir haben uns nicht verändert; das BSW hat sich verändert. Wenn Sie auf das Abstimmungsverhalten abstellen, lieber Falk Peschel, ist festzuhalten: Das war schon beim BSW sonderbar. (Zuruf des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Wir wissen, dass es verschiedene Abstimmungsmöglichkeiten auch in unserer damaligen Fraktion gab. Insofern ist ein Abstimmungsverhalten für die Bildung einer Gruppe oder für die Änderung des Fraktionsgesetzes völlig unerheblich. Wir debattieren heute über das Fraktionsgesetz. Ich muss sagen: Wenn wir feststellen, dass ein Gesetz verfassungswidrig ist, dann kann man das verfassungswidrig liegen lassen, wenn es keinen Regelungsbedarf gibt. Aber in diesem Fall gibt es einen Regelungsbedarf, da nämlich drei Abgeordnete die BSW-Fraktion aufgrund interner Streitigkeiten – das ist in der Presse vielfach nachlesbar; Sie haben gerade Presseberichte zitiert, 2026 65 obwohl Sie diesen sonst eigentlich nicht glauben; denn dieses Mal waren sie für Sie positiv – (Heiterkeit des Abgeordneten Kurt Fischer [SPD]) verlassen haben. Es gab Streitigkeiten; wir haben uns in Auflösung befunden. Und ich erinnere daran: Frau Jouleen Gruhn und ich, André von Ossowski, sind aufgefordert worden – ich kann Ihnen gern noch mal die komische Presseerklärung von acht Abgeordneten vorlegen, die von den Abgeordneten in ihrer jeweiligen Funktion unterschrieben wurde –, (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) die Fraktion zu verlassen, da man mit der „Unordnung aufräumen“ müsse und nicht mehr bereit sei, mit diesen beiden Abgeordneten zusammenzuarbeiten. Sie haben uns aufgefordert, die Fraktion zu verlassen. Nichts anderes haben wir danach getan, weil wir der Fraktion eine ordentliche Weiterarbeit ermöglichen wollten. Sie war danach stumm geworden. (Lachen beim BSW) Was haben wir? Wir haben ein Fraktionsgesetz; nennen wir es spaßeshalber „Lex AfD“. Sie haben offensichtlich mitgestimmt, das weiß ich gar nicht, aber das soll wohl so gewesen sein, also nicht Sie persönlich, sondern Ihre Fraktion soll mitgestimmt haben. (Dennis Hohloch [AfD]: Meine Fraktion nicht!) Jetzt kommen Sie auf die Idee, dass das Bestimmtheitsgebot im Fraktionsgesetz nicht erfüllt sei. Erstens ist das Fraktionsgesetz lediglich ein Ausfluss unserer Verfassung, da unsere Verfassung sagt: Näheres zu den Fraktionen regelt ein Gesetz. – Und das ist das Fraktionsgesetz. Das Bestimmtheitsgebot brauchen wir hier nicht. Das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Denn über allem steht der Rechtsmissbrauch. Das ist das Einzige, was einer Prüfung unterzogen wird: ob rechtsmissbräuchlich Anträge gestellt werden – mehr nicht. Wir werden die Debatte zur Gruppe noch führen. Wenn Sie das Gesetz verändern wollen, beispielsweise hinsichtlich einer Zweidrittelmehrheit – es hat mich gewundert, dass das jetzt gar nicht gekommen ist, dass man eine solche Hürde einbauen will –, muss ich Ihnen sagen: Das ist juristisch völliger Unsinn. Denn wenn man ein Gesetz mit einfacher Mehrheit ändern kann, dann braucht man keine Zweidrittelmehrheit in dem Gesetz, weil man es mit einfacher Mehrheit ändern kann. Es ist also absurd, eine solche Regelung zu schaffen. Eine Zweidrittelmehrheit in einem Gesetz ist im Übrigen auch nur dann zulässig, wenn es sich um Regelungsgegenstände handelt, die eines ganz besonderen Schutzes bedürfen, beispielsweise bei den Verfassungsrichtern oder der Verfassung. Ansonsten brauchen wir keine Zweidrittelmehrheit, weil es absurd wäre. Wir könnten auch eine volle Mehrheit fordern. Damit wären Sie sehr einverstanden, dass wir also eine absolute Mehrheit im Parlament brauchen. Es ist absurd, hier eine Zweidrittelmehrheit einzubauen. Dieses Gesetz muss geändert werden, und zwar nicht nur, weil wir es wollen. Demokratie muss man sich leisten können, und wir wollen sie uns leisten; wir verletzen ja auch keine Standards, nur weil sie zu teuer sind. Ich verlasse mich darauf bzw. hätte mich eigentlich auf Sie verlassen, dass Sie rechtswidrige Zustände abschaffen wollen und der Änderung des Fraktionsgesetzes zustimmen; es geht ja um die erste Änderung des Gesetzes und nicht um das Fraktionsgesetz an sich. Dieser Zustand muss abgestellt werden. Und ich verlasse mich – das ist das Gute – auf demokratische Abgeordnete, die – möglicherweise wider ihre eigenen Interessen – das Fraktionsgesetz ändern; denn die wissen ja, dass etwas auf sie zukommen könnte. Wenn wir über die Kosten reden – Herr Peschel, Sie hatten diese angeschnitten –, dann muss ich sagen: Ja, Demokratie müssen wir uns leisten können. Aber was kostet ein Untersuchungsausschuss, der hier relativ sinnlos eingerichtet worden ist? (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Über eine Million Euro. Ich muss sagen, es ist absurd, die Kosten anzuführen. Wir wiegen die Kosten nicht gegeneinander auf. Das wäre absurd. (Dennis Hohloch [AfD]: Haben Sie doch gerade gemacht! – Lars Hünich [AfD]: Haben Sie doch gemacht!) – Nein, ich wiege sie nicht auf. Sie sagen immer, ich verstrickte mich in Widersprüche. Nur weil Sie einen Widerspruch sehen, ist dieser noch lange nicht da. (Heiterkeit sowie vereinzelt Beifall SPD und CDU) – Ja, es ist so. Herr Hohloch, Sie kennen den Spruch: Ich höre, was du sagst, verstehe aber nicht, was du meinst. (Vereinzelt Heiterkeit) Das war bei Ihnen der Fall. – Danke schön. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies)

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter Hohloch hat eine Kurzintervention angemeldet. Das ist die zweite der Fraktion. Bitte schön. (Vereinzelt Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr von Ossowski, ich möchte Ihnen drei Dinge sagen: Erstens. Wenn ich mit Ihnen rede, weiß ich nie, ob ich mit einer oder mit zwei Personen spreche. Zweitens habe ich festgestellt: Seitdem Sie fünf aus dem BSW ausgetreten sind, macht das BSW endlich seinen Job und macht genau das, wofür es gewählt wurde. (Beifall AfD) Ich sehe da, ehrlich gesagt, überhaupt keinen Widerspruch. Sämtliche Dinge, die das BSW im Wahlprogramm hat, hat die Fraktion jetzt angefangen, in Anträgen umzusetzen. Das war mit Ihnen offensichtlich nicht der Fall. (Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Klären Sie mich auf, ob es an Ihnen lag oder daran, dass man in einer Koalition war; ich weiß es nicht. Aber jetzt scheint es zu funktionieren. Drittens. Ich finde es besonders witzig, wenn wir morgen über Ihre Gruppenbildung abstimmen sollen. Übrigens wollten Sie noch, Herr Scheetz, dass wir heute über beides zusammen debattieren, damit es gleich in einem Flutsch durchgeht. Beides hat ja nichts miteinander zu tun; deswegen wollte man es in einer Debatte verbinden. (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Es wird morgen beantragt, dass Ihre Gruppe sofort anerkannt wird. Das finde ich merkwürdig. (Widerspruch des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) – Doch! Lesen Sie doch Ihren Text. Also Verzeihung, ich habe ihn gerade durchgeguckt. Es sind ja nur zwei Zeilen. Sie sind Jurist, Sie verstehen das. (Ludwig Scheetz [SPD]: Es ist Überweisung beantragt worden!) – Das kann ja sein, aber der Beschlusstext sagt etwas anderes. Ob eine Überweisung beschlossen wird oder nicht, steht ja noch in den Sternen. (Steeven Bretz [CDU]: Herr Hohloch, jetzt wird es aber wirklich platt!) Das habe ich mal so gelernt, aber in diesem Landtag werden ja mittlerweile im Hauptausschuss auch schon Anhörungen zu Gesetzentwürfen beschlossen, die noch gar nicht überwiesen wurden, weil man denkt, dass die Mehrheiten für ein Gesetz schon da sind, meine Damen und Herren. Man kann sich die Geschäftsordnung auslegen, wie man möchte. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter von Ossowski, möchten Sie darauf reagieren? – Nein. Dann hat Herr Abgeordneter Simon als Fraktionsloser das Wort. Bitte schön. (Zuruf) Reinhard Simon (fraktionslos):* Das habe ich nicht nötig. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Gäste hier und an den Bildschirmen! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne mit einem flotten Spruch: Wenn man keine Ahnung hat, sollte man die – Punkt, Punkt, Punkt – halten. – Dieses Zitat wird Dieter Nuhr zugeschrieben. Aber wieso wird dann in diesem Hause so viel geredet? Diese provokante Frage hat einen ernsten Hintergrund: Keiner von uns weiß alles, auch wenn hier manch einer seine Grenzen nicht kennt. Um aber alle Landesthemen durch 88 Abgeordnete erschöpfend zu bearbeiten, benötigen wir alle gute Mitarbeiter, die uns helfen, richtige Entscheidungen sachlich zu treffen. Entgegen manch landläufiger Meinung sind die Zuweisungen an die Fraktionen und Gruppen nämlich nicht dafür da, Familienmitglieder zu versorgen, sondern die Abgeordneten auf die Themen vorzubereiten, über die sie dann abzustimmen haben. (Vereinzelt Beifall SPD) Das Bedürfnis nach Beratungshilfe ist umso größer, je kleiner eine parlamentarische Einheit ist, denn die geringe Anzahl der Abgeordneten beschränkt bereits auf erster Ebene das vorhandene Basisfachwissen. Natürlich braucht es eine kritische Masse an Abgeordneten, um das gesammelte Fachwissen auch effektiv in den Landtag zu bringen. Diese kritische Anzahl ist mit drei sinnvoll gewählt und gesetzlich festgeschrieben. Das ist heute auch nicht das Thema. Heute geht es darum, wann eine Gruppe anerkannt und ihre Arbeit finanziert wird. Anlass der Gesetzesänderung ist ein spezieller Fall einer Gruppengründung, den alle Experten im Hauptausschuss als nicht verfassungsgemäß geregelt sehen. Aber ist der Fall wirklich so speziell? Das sehe ich gar nicht so. Dass man sich entfremdet, kommt regelmäßig vor. Die Gründe können vielfältig sein. Ich neige nicht zum Nachtreten. Ich bereite ein Buch mit dem Titel vor: „Die Abtrünnigen. Wie es wirklich war“. (Heiterkeit und Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski – Zuruf von der CDU: Ein Theaterstück!) Sei es, wie es sei. Liebes BSW, Krieg und Frieden fangen vor der eigenen Haustür an. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) Es ist wie eine Ehe: Manchmal kommt es zur Scheidung. In solchen Fällen macht es wenig Sinn, einen Schuldigen zu suchen, und dem auf den ersten Blick Unterlegenen mit wirtschaftlichen oder existenziellen Konsequenzen zu drohen, ist nicht nur schlechter Stil, es verlängert auch den Streit. 2026 67 Genau deshalb sollten wir hier im Landtag auch dem Sinn der Anerkennung der Gruppe folgen und nicht so tun, als ob wir den Bildungskitt irgendwie mit Schlagworten definieren könnten. Es gilt nur eines zu verhindern: den Missbrauch. Er liegt meines Erachtens in allererster Linie dann vor, wenn die Reihe der Mitarbeiter mit Familienmitgliedern oder, was noch viel häufiger vorkommt, unterbeschäftigten Parteiwahlkämpfern besetzt wird. (Vereinzelt Beifall SPD) Ich denke, diese Sorge kann jeder bei uns ausschließen. Würde das von allen hier Vertretenen so beachtet, würde das Land entweder reichlich Geld sparen, oder die Debatten wären qualitativ hochwertiger. Nach Dieter Nuhr wären sie auch deutlich kürzer. Lassen Sie uns unsere Arbeit machen und stimmen Sie dem Antrag zu. – Ich danke Ihnen. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Frau Abgeordnete Matzies hat als fraktionslose Abgeordnete das Wort. Bitte schön. (Beifall SPD sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Melanie Matzies (fraktionslos):* Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es bemerkenswert, wie ein so kleiner Antrag so viel Aufmerksamkeit auf sich zieht. Worum es geht, wurde ja bereits erklärt, aber eines hat mich im Vorfeld wirklich irritiert, und zwar der Vorwurf, durch eine Änderung des Fraktionsgesetzes und die Zulassung der Gruppe werde der Wählerwille missachtet. Ich frage mich wirklich: Wer von uns kennt den Wählerwillen? (Zuruf vom BSW: Das Wahlergebnis!) Steht es in diesem Haus irgendjemandem zu, die 2,5 Millionen Menschen in Brandenburg auf den einen Wähler zu reduzieren und seinen Willen zu beschreiben? (Dennis Hohloch [AfD]: Das Wahlergebnis!) Ich habe lange nachgedacht, und ich bin nur auf einen Punkt gekommen, den der symbolische Wähler von uns erwartet: dass wir hart arbeiten und seine Probleme lösen. (Beifall SPD und CDU) Für alles andere gibt es keinen einheitlichen Wählerwillen. Er ist erst recht nicht statisch. Seit der letzten Landtagswahl hat sich einiges verändert. Der Landtag hat sich verändert, aber auch Mehrheiten im Volk ändern sich.

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Ulrike Liedtke

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Frau Abgeordnete? Melanie Matzies (fraktionslos):* Nein, ich glaube, heute nicht. – Das Wahlergebnis ist daher eine punktuelle Bestandsaufnahme, die sich auch einfach wieder ändern kann. Wir haben auf die Veränderungen angemessen zu reagieren, und die Schwierigkeit besteht darin, dies so zu tun, dass das Urteil des Wählers in den dreieinhalb Jahren dann ein positives ist. Darauf kommt es an. Es heißt auch nicht, dass wir dann immer gleich Neuwahlen ansetzen müssen. (Lars Hünich [AfD]: Ja, warum auch?) Erst einmal muss der Landtag eine neue, handlungsfähige Regierung stellen – und sollte das nicht gelingen, kommen dann Neuwahlen. Wer also heute behauptet, er kenne den aktuellen Wählerwillen, dem fehlt einfach die Demut vor dem Wähler. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU – Lars Hünich [AfD]: Lassen Sie uns doch neu wählen! Dann haben wir den Wählerwillen!) Wer sagt denn zum Beispiel, dass der Wähler nicht vielleicht doch lieber ein BSW gesehen hätte, welches an der Koalition festhält und die Probleme Brandenburgs löst, statt sich von der Bundespartei nach der verlorenen Bundestagswahl treiben zu lassen? (Beifall SPD und CDU)

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Ulrike Liedtke

Würden Sie eine andere Zwischenfrage zulassen? Melanie Matzies (fraktionslos):* Nein, keine Zwischenfrage. – Wer sagt denn, dass die ausgetretenen Abgeordneten und die drei Minister des BSW nicht doch den Wunsch des Wählerwillens repräsentiert haben, als sie keine Opposition in der Regierungskoalition machen wollten? (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski – Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Wir wissen es nicht, aber ich behaupte: Der Wähler weiß ziemlich genau, unter welchen Bedingungen man gut arbeiten kann, (Dennis Hohloch [AfD]: Und die Umfragen sagen das!) nämlich wenn man sich berät und sich Beratung holen kann, wenn man sie benötigt. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: 68 % wollen Neuwahlen!) Auf eines hatten wir uns ja schon geeinigt: Er will, dass wir arbeiten. (Dennis Hohloch [AfD]: Nein, er will, dass neu gewählt wird!) Also: Lassen Sie uns arbeiten. Stimmen Sie der Änderung des Fraktionsgesetzes zu. – Danke schön. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski und Reinhard Simon)

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Ulrike Liedtke

Es gibt eine Kurzintervention, die von Herrn Abgeordneten Lüders angemeldet wurde. – Bitte schön. (Beifall des Abgeordneten Falk Peschel [BSW])

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Niels-Olaf Lüders BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst gibt es Anlass zu einer Richtigstellung in Bezug auf Ihre Aufzählung, Frau Matzies. Man sollte nicht unerwähnt lassen, dass einige der Abgeordneten, von denen hier die Rede ist, zuvor aus der Partei ausgetreten sind. In diesem Zusammenhang ist auch die Aufforderung zu sehen, dass man dann doch wenigstens konsequent sein und auch die Fraktion verlassen solle. – Das bezog sich übrigens nicht auf Frau Matzies und auch nicht auf Herrn Simon, sondern auf Herrn von Ossowski und Frau Gruhn. Ich sage das, damit man das mal ordentlich auseinanderhält. Ich möchte Frau Matzies auch gern in Bezug auf den Wählerwillen weiterhelfen und an das anknüpfen, was Herr von Ossowski gesagt hat. Er hat sich darauf kapriziert, dass er hier die Nichtwähler vertreten will. Etwas anderes fällt mir auch tatsächlich nicht ein. Der Wählerwille wird an der Wahlurne bekundet. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Man kann leicht nachschauen, was der Wille des Wählers war. Er hat Parteien gewählt. Ihr seid über eine Liste hereingekommen. Das ist Fakt. Sie vertreten den Willen der BSW-Wähler nicht mehr, das ist klar. Die Wähler der AfD werden Sie kaum vertreten, die der CDU nicht, die der SPD auch nicht. Am Ende bleiben nur noch die Nichtwähler. Ich bin gespannt auf Ihr Programm zur Vertretung der Nichtwähler. – Schönen Dank. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD)

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Ulrike Liedtke

Frau Matzies, möchten Sie darauf reagieren? – Nein, das möchte sie nicht. – Die Landesregierung verzichtet auf einen Redebeitrag. Damit kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Hauptausschusses zum Gesetzentwurf des Abgeordneten von Ossowski (fraktionslos), Erstes Gesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes, auf Drucksache 8/2559. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Bitte die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen und ist das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet. Gemäß § 46 Abs. 1 der Geschäftsordnung findet auf Antrag der BSW-Fraktion eine 3. Lesung des Gesetzentwurfs statt. Zur Vorbereitung der dritten Lesung beantragt die BSW-Fraktion die erneute Überweisung des Gesetzentwurfs in der Fassung nach der 2. Lesung an den Hauptausschuss. Wer der Überweisung an den Hauptausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Überweisung ist ohne Enthaltungen einstimmig beschlossen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 und rufe Tagesordnungspunkt 9 auf. TOP 9: Gesetz zur Änderung der Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe im Land Brandenburg und zur Änderung des Altenpflegehilferechts Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/2111 2. Lesung Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Soziales Drucksache 8/2522 Mit dem von uns vorhin gefassten Beschluss heißt der genannte Ausschuss ab sofort Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung und dem Bericht auf Drucksache 8/2522 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Beschlussempfehlung wurde bei Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt. Damit ist das Gesetz in 2. Lesung einstimmig verabschiedet. Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf. TOP 10: Drittes Gesetz zur Änderung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg und anderer Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/2237 2026 69 2. Lesung Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Drucksache 8/2514 Entschließungsantrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion Drucksache 8/2581 Dazu liegt auf Drucksache 8/2573, Neudruck, ein Änderungsantrag der BSW-Fraktion vor. (Unruhe) – Ich bitte darum, sich zu sortieren. Wer weiterhin im Saal zuhören möchte, bleibt bitte. Alle anderen mögen den Saal verlassen, damit wir mit einer ordentlichen Debatte beginnen können. – Das Wort hat Herr Abgeordneter Roick für die SPD-Fraktion. Bitte sehr. (Beifall SPD)

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Wolfgang Roick SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Haus und zu Hause am Livestream! Herzlich willkommen, liebe Gäste! Wir beschließen heute ein Gesetz, auf das viele Menschen in Brandenburg lange gewartet haben. Und wir halten damit ein Versprechen ein, das wir im Herbst 2025 gegeben haben: die Aufnahme des Wolfs in das Jagdgesetz im ersten Quartal 2026. Wir haben also gehalten, was wir versprochen haben. (Vereinzelt Beifall SPD und CDU) Weidetierhalter, Jägerinnen und Jäger, Waldeigentümer, Kommunalpolitiker, Naturschützer – sie alle erwarten vom Landtag ganz klare Regeln beim Wildtiermanagement, beim Wolf und beim Waldumbau. Genau das liefern wir heute. Erstens. Wir schaffen einen klaren und rechtssicheren Rahmen. Mit diesem Gesetz nehmen wir den Wolf in das Brandenburgische Jagdrecht auf. Es erhält eine ganzjährige Schonzeit, die gezielt aufgehoben wird, wenn ein Wolf Schaden verursacht. Das bedeutet: Schadenstiftende Wölfe können künftig einfacher, schneller und wirksamer entnommen werden, ohne langwierige Einzelfallprüfung, ohne juristische Blockade. (Unruhe in der AfD-Fraktion) – Ich kann es ja auch mal so machen wie Sie heute Morgen. – Gleichzeitig bleibt der Schutzstatus des Wolfs als Art bestehen, ganz im Sinne des Artenschutzes. Damit bewegen wir uns exakt in dem Korridor, den das europäische und nationale Artenschutzrecht eröffnet. Brandenburg hatte die Herabstufung des Schutzstatus und die Meldung des günstigen Erhaltungszustands aktiv eingefordert. Der Bundestag hat erst vor zwei Wochen die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht beschlossen. Wir sind als Land Schrittmacher gewesen, und wir sind es weiterhin. Zweitens. Wir bringen Artenschutz, Weidetierhaltung, Jagd und Waldumbau in Einklang. Brandenburg hat aktuell 54 Wolfsrudel, zusammen mit Niedersachsen die höchste Zahl bundesweit, und einen geschätzten Bestand von ca. 1 000 Tieren. Für mich steht fest: Artenschutz und Weidetierhaltung müssen nebeneinander bestehen können. Die Zahlen geben uns Anlass zur Zuversicht. Die Übergriffe auf Nutztiere sind im Jahr 2024 um mehr als 20 % zurückgegangen, auf den niedrigsten Stand seit 2020, und das bei stabilem Wolfsbestand. Warum? Weil der Herdenschutz wirkt. Wolfssichere Zäune und Herdenschutzhunde, beides vom Land gefördert, zeigen nachweislich Wirkung. Der Gesetzentwurf ergänzt auch den passiven Herdenschutz um die Möglichkeit der aktiven Entnahme dort, wo Zäune und Hunde nicht ausreichen. Herdenschutz als Fundament, gezielte Entnahme als Ergänzung. Drittens. Das Wolfsmanagement bleibt Landesaufgabe. SPD und CDU haben im neuen Koalitionsvertrag vereinbart, die unterschiedlichen Ansprüche bei Wildtiermanagement und Jagd verträglich auszubalancieren. Im Ausschuss haben wir gemeinsam mit der CDU einen Änderungsantrag, der die Aufstellung des Wolfsmanagementplans und das Ergreifen von Maßnahmen bei ungünstigem Erhaltungszustand ausdrücklich als Aufgabe der obersten Jagdbehörde verankert, eingebracht und einstimmig beschlossen. Das war notwendig, weil das neue Bundesjagdgesetz diese Aufgaben sonst den Landkreisen zuweisen würde. Genau das wollten wir verhindern, und genau das haben wir verhindert. Das Land hat die Fachkompetenz, das Monitoring und die Verbindung zum Bund. Klare Zuständigkeit heißt schnelle Entscheidung. Zu den Anträgen der Opposition. Ich denke, vom Grundsatz her wollen alle Beteiligten in diesem Hause einen praxistauglichen Umgang mit dem Wolf. Wir lehnen die Änderungsanträge der AfD und des BSW dennoch ab, (Lars Hünich [AfD]: Wir haben doch gar keinen Änderungsantrag!) wie es die Mehrheit des Ausschusses ebenfalls getan hat. Das BSW will zum Beispiel Biber und Kormoran ins Jagdrecht aufnehmen. Das könnte man tun, aber eine gesellschaftliche Akzeptanz liegt noch in weiter Ferne. Die entsprechenden Verordnungen – es gibt sie ja – reichen erst einmal aus, müssen aber weiterhin kritisch begleitet werden. (Unruhe bei der AfD)

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Ulrike Liedtke

Bitte, setzen Sie fort.

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Wolfgang Roick SPD

Oh je! Wenn Sie sich mal selbst an Ihre Forderung halten würden, ruhig zu sein, wenn hier vorn jemand redet! (Beifall SPD – Zurufe von der AfD) Meine Damen und Herren, der Ausschuss hat diesen Gesetzentwurf ohne Gegenstimmen zur Annahme empfohlen. Mit besonnener Hand und der nötigen Ruhe im Verfahren haben wir ein tragfähiges Ergebnis erarbeitet. Wir haben die Bundesratsinitiative gestartet, den Kabinettsbeschluss durchgesetzt, den Ausschuss überzeugt, und heute schließen wir den Prozess ab. Nun zu unserem Entschließungsantrag, der heute vorgelegt wurde. Uns erreichten in der letzten Zeit viele Schreiben. Die einen wollten die Jagd schon am 31. Dezember eines Jahres beenden, die anderen bis zum 31. Januar weiterjagen. Darüber werden wir weiter sprechen müssen. Zusätzlich ging es um den Mindestabschuss in den Altersklassen 0 und 1. Ein Mindestabschuss ist übrigens nicht starr, wie in einer Zuschrift zu lesen war, sondern, wie der Name sagt, nach oben hin flexibel. Genau diesen Mindestabschuss wollen wir in der Altersklasse 1 haben, wenn der Wildverbiss zu groß ist. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf und zum Entschließungsantrag. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Das Wort geht für die AfD-Fraktion an Herrn Abgeordneten Jank. (Beifall AfD)

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Fabian Jank AfD

Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Brandenburger! „Es ist nicht dringlich […], den Hirsch zu schonen. Es ist dringlich […], ihn zu schießen.“ Diese Worte verkündete der Naturschützer Horst Stern am Heiligabend des Jahres 1971 aus den Fernsehern der Bundesrepublik Deutschland. Diese Sichtweise wurde in den folgenden Jahrzehnten bis hin zum vorliegenden Gesetzentwurf zur obersten Maxime beim Waldumbau erhoben. Der Waldumbau in Brandenburg schreitet nicht voran. Diese Landesregierung schafft es nicht, ihre selbst gesetzten Ziele zu erreichen. Der Waldzustandsbericht zeichnet ein fatales Bild unserer brandenburgischen Wälder. Fast 40 % weisen deutliche Schäden auf. Bei Kiefern liegt der Wert bei 29 %, bei Buchen bei 56 %, und bei Eichen sind es drei Viertel aller Bäume. Die Schuldigen für diesen Misserfolg sind schnell benannt: Rotwild, Damwild und Rehwild. Denn wir müssen wissen, dass diese Tierarten junge Bäume durch Verbissschäden in ihrer Entwicklung beeinträchtigen. Was ist die Lösung, die auch von dieser Landesregierung und von der aktuellen Koalition gefordert wird? Abschüsse, Abschüsse, Abschüsse, und das sogar für ein Dreivierteljahr bei Schmaltieren und Schmalrehen, um genau zu sein, vom 16. April bis zum 15. Januar. Mit solchen Jagdzeiten fällt man in alte Muster und in eine Zeit sogar noch vor dem grünen Minister Axel Vogel zurück. Der hatte im Jahr 2024 zumindest noch eine Pause der Sommerbejagung eingeführt. Die vorliegenden Gesetzesänderungen setzen also wieder auf längere Bejagung, weniger Ruhe für widerkäuende Schalenwildtiere, weniger Tierschutz und weniger Hege. Bereits in seinen Bemerkungen über den Rothirsch verwies der eingangs zitierte Horst Stern darauf, dass die entsprechenden Tierarten nicht das alleinige Übel beim Scheitern im Waldumbau darstellen. Horst Stern hatte als Mitglied der konservativ-ökologischen Gruppe Ökologie um Konrad Lorenz und Irenäus Eibl-Eibesfeldt ein grundlegend anderes Verständnis von unserer Natur und dem Ökosystem Wald, als es heute ein selbst ernannter ökologischer Jagdverband oder diese Landesregierung hat. Das Scheitern beim Waldumbau liegt unter anderem darin begründet, dass die SPD-geführten Landesregierungen die Stellenzahl beim Landesbetrieb Forst im Zuge neoliberaler Reformen von 2 300 im Jahr 2009 auf aktuell 1 300 reduziert hat. (Vereinzelt Beifall AfD) Wie unter solchen Umständen der Wald bei gleichbleibender Waldfläche gepflegt werden soll, bleibt das Geheimnis der SPD. (Vereinzelt Beifall AfD) Deswegen möchte ich nun darlegen, warum diese Änderung des Jagdgesetzes nicht ausreichend ist. Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdgesetz ist richtig und wichtig, aber ein Jagdgesetz und eine Jagddurchführungsverordnung verlangen im Jahr 2026 mehr, als das Wissen der 70er-Jahre des letzten Jahrhunderts in Gesetzesform zu gießen. Deswegen: Wir brauchen kürzere Jagdzeiten. (Der Abgeordnete hält ein Schriftstück hoch.) Sie sehen hier die Energiebilanz beim Rotwild. Von November bis März sind die Tiere angehalten, Körperreserven zu mobilisieren. Wenn sie dann im Frühjahr den körpereigenen Kreislauf umstellen, dann heißt es Fressen, Fressen und nochmals Fressen. Dafür ist Ruhe nötig. Diese Ruhe ist nicht gegeben, wenn bereits Ende April Jäger an der Waldwiese auf äsende Schmalrehe warten. (Vereinzelt Beifall AfD) Was passiert hierdurch? Die Waldwiese wird gemieden, und die Tiere ziehen sich ins Dickicht der Wälder zurück. Dort warten dann verlockende Triebe von jungen Bäumen, die stattdessen gefressen werden. Genau das befeuert diese Gesetzesänderung. (Vereinzelt Beifall AfD) Für den Waldumbau ist das mehr als schädlich. Wildbiologisch ist das totaler Unsinn, und beim nächsten Waldzustandsbericht wundert man sich dann, warum es mit dem Waldumbau hier in Brandenburg nicht klappt. Dabei müsste der Waldumbau das oberste Ziel eines Jagdgesetzes sein. Unsere Änderungsanträge, die unter anderem vorgesehen haben, verkürzte Jagdzeiten bei Rehwild, Rotwild und Damwild einzuführen, vom Prinzip der Abschussprämie als Mindestabschüsse abzukehren und Hegegemeinschaften dadurch zu stärken, dass man sie zu Körperschaften öffentlichen Rechts macht, wurden allesamt abgelehnt. Was war das Ziel dieser Änderungsanträge? Das Ziel war eine Beruhigung der Wildtierbestände und damit die Stärkung von Wald und Wild. (Beifall AfD) 2026 71 Wenn Sie schon unseren Forderungen keinen Glauben schenken wollen, dann empfehle ich Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU und der SPD, liebe Gruppe der Mehrheitsbeschaffer und liebe Leute vom BSW, dieses Buch von Prof. Dr. Dr. Sven Herzog, (Der Redner hält das Buch „Die Sache mit dem Wald“ in die Höhe.) der darin alles sehr gut ausgeführt hat. (Beifall AfD) Ich empfehle dieses Buch und die sonstigen Arbeiten von Prof. Dr. Dr. Sven Herzog gerade unserer Ministerin. Zu guter Letzt – ich komme zum Schluss – möchte ich auf den schon eingangs zitierten Horst Stern zurückkommen. Er sagte: „Man rettet den deutschen Wald ja nicht, indem man ‚Oh Tannenbaum‘ singt.“ (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter Brüning spricht für die CDU-Fraktion. Bitte sehr.

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Julian Brüning CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag, nicht nur, weil wir seit heute eine neue Regierung haben, sondern auch, weil wir über die Novelle des Jagdgesetzes sprechen und damit über ein Thema, das die Menschen draußen schon lange beschäftigt, den Wolf. Ich will ganz klar sagen: Es ist gut, dass wir diese Debatte heute führen. Denn bei allen Unterschieden hier im Haus sind wir uns in einem Punkt doch einig: Es gibt ein Problem mit dem Wolf in Brandenburg. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Das sagen wir nicht nur wir, sondern das sagen auch und vor allem die Menschen im ländlichen Raum – die Weidetierhalter, die immer wieder Verluste erleiden, die Familien, die sich fragen, wie sich ihre Umgebung verändert, die Bürger, die einfach erwarten, dass Politik ihre Sorgen ernst nimmt. Genau diese gemeinsame Einschätzung macht es jetzt einfacher, Lösungen zu finden. Mit der Änderung des Jagdgesetzes setzen wir genau da an. Wir packen im Land und auch im Bund das Thema Wolf an und werden damit einer breiten gesellschaftlichen Forderung gerecht. Die Leute draußen wollen nicht noch mehr Diskussionen. Sie wollen, dass gehandelt wird und nicht grüne ideologische Politik gegen ihre Interessen wirkt. (Vereinzelt Beifall CDU sowie des Abgeordneten Fabian Jank [AfD]) Meine Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle besonders betonen: Mit dem vorliegenden Jagdgesetz sind wir ein gutes Stück vorangekommen. Wir gehen einen Schritt weg von Ideologie und Grabenkämpfen hin zu Vernunft und Pragmatismus. Natürlich kann man beim Jagdgesetz immer weiter diskutieren. Man kann immer neue Ideen einbringen und immer neue Details regeln wollen. Aber wir müssen zugleich ehrlich sein: Den perfekten Ausgleich zwischen allen Interessen und Interessensgruppen werden wir nie erreichen. Es wird immer unterschiedliche Sichtweisen von Naturschutz, Landwirtschaft, Jagd und den Menschen vor Ort mit ihren Interessen geben. Politik heißt aber, diese Interessen zusammenzubringen und am Ende eine Lösung zu finden, die tragfähig ist. Genau das ist hier gelungen. Deshalb möchte ich mich ausdrücklich noch einmal bei unserer Landwirtschaftsministerin, Hanka Mittelstädt, aber auch bei den Verbänden, die durch ihre Ideen für eine gute Lösung gesorgt haben, bedanken. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Die Ministerin hat einen klaren Kurs eingeschlagen. Sie hat Ideologie und Einzelinteressen über Bord geworfen und sich an dem orientiert, was wirklich zählt: an der Realität im ländlichen Raum. Sie hat zugehört, abgewogen, gehandelt und ein Jagdgesetz auf den Weg gebracht, das wirklich gut ist, ein Gesetz, das den Menschen draußen hilft. (Beifall CDU und SPD) Das ist nicht selbstverständlich, gerade bei einem so emotionalen Thema wie dem Wolf. Umso wichtiger ist es, dass hier nicht die lautesten Stimmen der Potsdamer Naturschutzlobby den Ton angeben, sondern der gesunde Menschenverstand. Wir korrigieren mit diesem Gesetz Fehler aus der letzten Legislaturperiode, Fehler, die zu Unsicherheit geführt und viele Menschen frustriert haben. Damit räumen wir jetzt auf. Ich finde, das ist ein starkes Signal. Wir zeigen, dass wir bereit sind, Dinge besser zu machen, dass wir aus Erfahrungen lernen und dass wir gemeinsam Lösungen finden können. Und darum geht es: um Zusammenarbeit. Denn ich bin überzeugt, dass …

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Ulrike Liedtke

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter?

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Julian Brüning CDU

Nein. – Ich bin überzeugt, dass dieses Jagdgesetz ein guter Start für die gemeinsame Arbeit in dieser Legislaturperiode ist. Wir zeigen, dass wir auch bei schwierigen Themen zu vernünftigen Ergebnissen kommen können, wenn wir uns auf das Wesentliche konzentrieren. Das Wesentliche sind die Menschen in unserem Land, die zu Recht erwarten, dass wir Probleme nicht nur benennen, sondern auch lösen, dass wir nicht ideologisch diskutieren, sondern pragmatisch handeln, dass wir Entscheidungen treffen, die den Alltag der Menschen wirklich verbessern. Genau das tun wir heute. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD)

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Ulrike Liedtke

Eine Kurzintervention ist angemeldet worden. Bitte, Herr Abgeordneter Hünich. (Beifall AfD)

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Lars Hünich AfD

Lieber Herr Brüning, zwei Anmerkungen. Numero eins: Ja, wir sind froh, dass wir nun zumindest den Wolf im Jagdgesetz haben. Das ist aber die Minimalanforderung, die schon seit Jahren erhoben wird. Das ist das Minimum! Sie von der CDU haben im Ausschuss noch ganz groß getönt und gesagt: Wir brauchen die Quote! – Jetzt sind Sie in der Regierung. Wo ist die Quote? Wo ist sie denn? (Vereinzelt Beifall AfD) Sie fehlt. Das, worüber wir reden, ist das Minimum dessen, was von den Leuten draußen, vor allen Dingen von den Verbänden, gefordert wurde. Die Anträge, die wir hier eingereicht hatten, entsprachen den Forderungen der Verbände. (Vereinzelt Beifall AfD) Das heißt, Sie haben nicht das, was die Verbände wollen – die reden ja auch mit Ihnen –, umgesetzt, sondern Sie haben wesentliche Forderungen einfach abgelehnt. Noch einmal: Darüber, dass wir über den Wolf reden, sind wir extrem froh; deswegen enthalten wir uns nur der Stimme. (Dennis Hohloch [AfD]: Alle erschießen, die Wölfe! – Vereinzelt Heiterkeit AfD) Wir haben ja noch mehr – das wäre die Frage von Herrn Kubitzki gewesen –, zum Beispiel den Kormoran. Was passiert denn damit? Wir haben eine ganze Menge mehr Probleme, und das wissen Sie auch, Herr Brüning. Diese Dinge müssen dringend geklärt werden. Ihr seid jetzt in der Regierung. Losmachen! (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter Brüning, möchten Sie reagieren? – Sie möchten nicht. Dann setzen wir die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Lüders, der für das BSW spricht, fort. Bitte schön. (Beifall BSW – Lars Hünich [AfD]: Was ist mit Herrn Lehmann?)

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Niels-Olaf Lüders BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Da es Unklarheiten gibt, will ich kurz sagen, warum ich hier stehe: erstens, weil uns dieses Thema extrem wichtig ist – deshalb stehe ich hier als Fraktionsvorsitzender –, und zweitens, weil ich selbst Jäger bin. (Hey! bei der AfD – Vereinzelt Beifall BSW und AfD) Zu dem Kollegen Roick möchte ich noch eine Bemerkung machen: Sie haben unseren Änderungsantrag in erster Linie deshalb abgelehnt, weil der Biber und der Kormoran drinstünden. (Wolfgang Roick [SPD]: Das war nur ein Beispiel!) Tatsächlich sind sie in der Neufassung aber gar nicht enthalten. Also Anträge vorher vielleicht einmal durchlesen! Ich werde im Laufe meiner Rede gleichwohl auch auf den Biber und den Kormoran eingehen. Im Waldbesitzerverband, im Landesjagdverband, im Naturschutzbund, in weiteren anerkannten Naturschutzverbänden und anderen Organisationen sind Zehntausende Mitglieder organisiert, die sich mit den Themen Wald und Jagd befassen. Allein der Landesjagdverband Brandenburg hat mehr als 10 000 Mitglieder, und die Anzahl der Jagdscheininhaber wächst beständig. Das unterstreicht zum einen die Bedeutung einer fachlich fundierten Jagdgesetzgebung. Es deutet aber auch an, wie schwierig und notwendig zugleich ein gerechter Interessenausgleich, zum Beispiel zwischen Forstwirten, Landwirten und Jägern, ist. Deswegen werden wir der Änderung des Landesjagdgesetzes, an der auch unsere Fraktion aktiv mitgewirkt hat, zustimmen. (Beifall des Abgeordneten Björn Lüttmann [SPD]) Im Sinne des besagten Interessenausgleichs und vor allem zur Berücksichtigung des Tierschutzes bzw. der Jagdethik wollen wir gleichwohl mit unserem Änderungsantrag – der, wie gesagt, den Biber und den Kormoran nicht enthält – auf noch nötige Verbesserungen hinwirken. In Bezug auf das zentrale Thema, den Wolf, tragen wir den Inhalt des Gesetzentwurfs als Rahmen für weitergehende Verordnungen mit. Die Sorgen der ländlichen Bevölkerung sind natürlich ernst zu nehmen. Eines möchte ich aber in Bezug auf die weitgehenden Verordnungen unmissverständlich klarstellen: Es hat aus unserer Sicht wenig Sinn, eine Quotenjagd überhaupt nur auf die Tagesordnung zu setzen, solange keine einheitlichen und ausreichend gesicherten Auffassungen zur tatsächlichen Anzahl der Wölfe in Brandenburg bestehen. Eine unsachgemäße Quotenjagd kann außerdem Rudelstrukturen zerstören und dazu führen, dass der Wolf vorwiegend genau dort bejagt wird, wo er sich aufhalten soll, nämlich im Wald. Dem Ergebnis des Dialogforums zum Wildtiermanagement für 2026 sehen wir entgegen. Wir hoffen, dass dabei eine fachlich fundierte Wolfsverordnung herauskommt. Bei der in dieser Legislaturperiode vorgesehenen zweiten Stufe der Änderung des Landesjagdgesetzes sehen wir zum Beispiel noch Änderungsbedarf hinsichtlich des Einsatzes von Jagdgebrauchshunden sowie der Bildung und Zusammensetzung des Jagdbeirats. Außerdem werden wir uns dafür einsetzen, dass die 2026 73 Landesregierung darauf hinwirkt, nach dem Wolf auch den Kormoran und den Biber in das Jagdrecht aufzunehmen. Abschließend möchte ich unseren tatsächlichen Änderungsantrag – auf den Sie ja gar nicht eingegangen sind – kurz begründen. Zu den in § 31 geregelten Jagd- und Schonzeiten hatte unsere Fraktion nämlich bereits im Ausschuss fachlich sinnvolle Änderungsvorschläge vorgelegt, die sich aus der durchgeführten Anhörung ergeben hatten. Diese Vorschläge wurden leider ohne irgendeine fachliche Diskussion abgelehnt. Deswegen bringen wir diese sinnvollen Vorschläge heute nochmals ein. Die am 16. April beginnende Jagdzeit wird gemäß unserem Antrag jeweils am 1. Juni unterbrochen, und zwar für Schmaltiere des Rotwilds bis zum 31. Juli und für Schmaltiere des Damwilds bis zum 31. August. Es ist nämlich kontraproduktiv, die Jagdzeit für die Schmaltiere des Damwilds ab 1. August zu eröffnen. Die Damkälber werden im Juni/Juli gesetzt und hätten demzufolge sehr geringe Erlegungsgewichte von unter 10 kg. Das widerspricht dem Anspruch, aus dem Wildbret hochwertige Lebensmittel zu erzeugen. (Beifall BSW) Darüber hinaus dauert die sommerliche Feistzeit – das wurde schon angesprochen – beim männlichen Wild an. Das dient der Anlage der Feistreserve für den Winter. Eine frühe Bejagung hat mehr Verbiss im Winter zur Folge, ist also auch völlig kontraproduktiv. Durch unseren Vorschlag wird das Risiko strafbewehrter Fehlabschüsse von führenden Alttieren erheblich reduziert. (Beifall BSW) Seitens der Landesregierung ist die Jagd auf Ricken und Kitze vom 1. September bis zum 15. Januar vorgesehen, für Rehböcke und Schmalrehe soll eine Jagdzeit vom 16. April bis zum 15. Januar gelten. Nach unserem fachlich sinnvollen Vorschlag soll auch die Jagdzeit für Schmalrehe vom 1. Juni bis zum 31. August, also im Sommer, unterbrochen werden, um das Risiko von Fehlabschüssen führender Ricken unter dem Gesichtspunkt der Jagdethik und des Tierschutzes zu reduzieren. Ich bitte Sie also: Sehen Sie sich unseren Änderungsantrag noch einmal an und stimmen Sie ihm zu! Zum Entschließungsantrag von SPD und CDU: Wir werden diesen ablehnen, er beinhaltet sinnlose Bürokratie und fußt mehr auf ökonomischen als auf ökologischen Begründungen. Leider fehlt mir die Zeit, das genauer darzulegen. – Danke schön. (Beifall BSW)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Mittelstädt. Bitte sehr. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Verehrte Gäste – auch im digitalen Bereich! Das Beste kommt zum Schluss, ohne Frage, auch am heutigen Tag. Nun leiten wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in Brandenburg den Übergang des Wolfes vom Artenschutzrecht in das Jagdrecht ein. Damit erfüllen wir nicht nur den Auftrag aus diesem Hause, sondern erweitern durch die Gesetzesänderung auch die Möglichkeiten für ein wirksames Wolfsmanagement in Brandenburg. Das erwarten auch alle Bürgerinnen und Bürger von uns. Im Kopf-an-Kopf-Rennen mit dem Bund, der aktuell, wie Sie alle wissen, dabei ist, den Wolf in das Bundesjagdrecht aufzunehmen, haben wir versucht, hier keine Handlungslücke entstehen zu lassen – für den Fall, dass das Bundesgesetz später, gleichzeitig oder schneller in Kraft tritt. Das war zugegebenermaßen nicht ganz einfach, weil wir hier sehr viel Flexibilität und eine Neuorientierung brauchten. So sieht nun der vorliegende Gesetzentwurf auf Bundesebene zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes die Erstellung regionaler Managementpläne durch die zuständige Behörde vor, nach deren Maßgaben das Wolfsbestandsmanagement hier erfolgen soll. Im Land Brandenburg wären nun alle unteren Jagdbehörden, also die Landkreise, damit beschäftigt. Wenn diese dann tatsächlich auch noch alle Managementpläne erstellen und bei Erreichen eines ungünstigen Erhaltungszustandes Maßnahmen ergreifen sollen, ist das, glaube ich, nicht Sinn der Sache. Damit ist klar, dass wir hier landkreisübergreifend agieren sollten und das der oberen Jagdbehörde obliegt. Wir werden also den Managementplan für das Land Brandenburg in Abstimmung mit anderen wolfsreichen Ländern, hier Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen, aber auch unter breiter Beteiligung der entsprechenden Akteure, Verbände und Stakeholder im Land erarbeiten, aufstellen und nach Erzielen eines Endergebnisses erlassen. Wir haben mit dem Gesetzentwurf hier das Hauptziel, die Aufnahme des Wolfes ins Landesjagdrecht, erreicht. Wir haben auch eine Reihe kleinerer Änderungen vorgenommen, die ganz im Sinne des Ausgleichs verschiedener Interessen umgesetzt wurden. Damit haben wir das Landesjagdgesetz ein Stück zukunftsfähiger gemacht, und wir müssen die jagdrechtlichen Regelungen jetzt schnell und rechtssicher umsetzen. Kommen wir zu der Diskussion um die Quote. Ich glaube, diese Diskussion führen wir dann, wenn wir die Managementpläne erstellen, und nicht an dieser Stelle. (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Wenn wir über andere streng geschützte Arten wie den Kormoran oder den Biber reden, frage ich: Was bringt es uns, sie ins Landesjagdgesetz aufzunehmen, wenn für sie ganzjährige Schonzeiten gelten? Das bringt uns an der Stelle kein Stück weiter, stattdessen brauchen wir politischen Druck, auch auf EU-Ebene, um hier von „streng geschützt“ zu „geschützt“ zu wechseln – ähnlich wie beim Wolf. Also: Ich empfehle, der Beschlussempfehlung und dem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen zuzustimmen. – In diesem Sinne: Horrido und Weidmannsheil! Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski)

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Ulrike Liedtke

Eine Kurzintervention wurde angemeldet. Bitte, Herr Abgeordneter Kubitzki. (Beifall AfD – Oh! bei der SPD – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD])

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Steffen Kubitzki AfD

Frau Ministerin Mittelstädt, Sie sagten, es sei Quatsch, die Kormorane jetzt aufzunehmen, weil für sie Schonzeit gilt. Ich wünsche mir aber, dass Sie sich da in naher Zukunft wirklich dahinterklemmen. (Zuruf von der Regierungsbank) Ich komme aus einer Gegend, in der wir richtig Stress mit Kormoranen haben, in Peitz, an den Peitzer Teichen. Wir haben auch hier in Potsdam gesehen, was los ist. Da können wir nicht noch ein oder zwei Jahre warten, dann ist es zu spät. Sie haben gesagt – so habe ich das verstanden –, dass alles, was Sie jetzt beschlossen haben, schick ist. Ich kann Ihnen am 21.03. sagen, ob das stimmt – dann bin ich wieder beim Kreisjägertag in Drebkau eingeladen. Dann werde ich sehen, was mir die Fachleute – ich bin kein Jäger – vor Ort erzählen, im Hinblick darauf, ob das wirklich so ist. Dann kann ich Ihnen mitteilen, ob sie dort zufrieden sind oder ob sie sagen: Na ja, die Hälfte kann man vergessen. – Ich kann mich daran erinnern, dass Herr Wellershoff zu Ihrem Vorgänger oder Vorvorgänger Herrn Vogel in Burg einmal – in etwa – gesagt hat: Das Ding war so schlecht. Ich bin dort ein paarmal hingefahren. Ich bin froh, dass das Ding vom Tisch ist. (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Da habe ich zu ihm gesagt: Das hätten Sie einfacher haben können. Hätten Sie mir den Gesetzentwurf vorher gegeben, hätte ich ihn eingebracht, dann wäre er sofort vom Tisch gewesen, denn dem, was wir einbringen, wird nicht zugestimmt. – Da hat er gelacht und gesagt, beim nächsten Mal werde er das machen. Also, wie gesagt: Tun Sie mir den Gefallen – das Thema Kormorane hat wirklich Priorität, gerade bei uns unten an den Teichen. Wir werden sehen, ob es wirklich so ist, wie Sie hier alle sagen: dass das, was Sie hier beschließen, tutti ist. Am 21.03. werden mir die Profis beim Kreisjägertag sagen, ob das Ganze in Ordnung ist oder eine Luftnummer war. – Danke. (Beifall AfD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU] – Lars Hünich [AfD]: Sehr gut, hervorragend!)

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Ulrike Liedtke

Die Ministerin hat genickt, möchte aber nicht mehr das Wort ergreifen. – Damit kommen wir zu den Abstimmungen. Es sind drei an der Zahl und die letzten für heute. Zunächst lasse ich über den Änderungsantrag der BSW-Fraktion abstimmen, Drucksache 8/2573 Neudruck. In Artikel 2 Nummer 3 b) soll die Tabelle zu § 5 Absatz 2 in Nummer 1 und 2 geändert werden. – Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit wurde der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt, es gab keine Enthaltungen. Wir kommen, zweitens, zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Drucksache 8/2514, zum Gesetzentwurf der Landesregierung, „Drittes Gesetz zur Änderung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg und anderer Vorschriften“. – Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? (Unruhe bei der AfD – Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD] – Gegenruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Damit ist die Beschlussempfehlung bei Enthaltungen mehrheitlich angenommen und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet. Meine Damen und Herren, wir haben noch einen Beschluss zu fassen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, Drucksache 8/2581, „Verbesserung der Wirksamkeit der Abschussplanung bei erhöhtem Wildschaden durch Weiterentwicklung des Brandenburgischen Jagdgesetzes“. – Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? (Steeven Bretz [CDU]: Was?!) – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Entschließungsantrag mehrheitlich angenommen. Es gab keine Enthaltungen. Meine Damen und Herren, ich schließe Tagesordnungspunkt 10. Heute findet kein Parlamentarischer Abend statt. Ich beende die 30. Sitzung. Wir sehen uns morgen früh um 10 Uhr hier wieder. Vielen Dank. Ende der Sitzung: 19.24 Uhr 2026 75 Anlagen 1 Gefasste Beschlüsse Änderung des Zuschnitts und der Mitgliederzahl von Ausschüssen 2026 zum TOP 3 folgenden Beschluss gefasst: „Die Beschlüsse 8/203-B vom 11. Dezember 2024, 8/2258-B vom 9. Januar 2026 und 8/2304-B vom 28. Januar 2026 werden wie folgt geändert: 1. Der Zuschnitt der vom Landtag gemäß § 73 Absatz 1 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg bestellten Ausschüsse A 7 und A 8 ändert sich wie folgt: a) Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales (A 7) wird zum Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (A 7). b) Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (A 8) wird zum Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Klimaschutz (A 8). 2. Der Landtag beschließt gemäß § 74 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Klimaschutz (A 8) neun Mitglieder und neun stellvertretende Mitglieder hat und der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (A 7) dreizehn Mitglieder und dreizehn stellvertretende Mitglieder hat.“ Einsetzung und Ausstattung eines Untersuchungsausschusses zur „Untersuchung des Handelns der Landesregierung Brandenburg hinsichtlich der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und der Wahrnehmung der Aufsicht über die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz- Ruppin (UA OPR)“ gemäß Artikel 72 Absatz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg in Verbindung mit § 2 Absatz 1 und § 3 Absatz 2 des Untersuchungsausschussgesetzes 2026 zum TOP 7 folgenden Beschluss gefasst: „Gemäß Artikel 72 der Verfassung des Landes Brandenburg wird ein Untersuchungsausschuss zur ‚Untersuchung des Handelns der Landesregierung Brandenburg hinsichtlich der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und der Wahrnehmung der Aufsicht über die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin (UA OPR)‘ eingesetzt. A. Untersuchungsgegenstand 1 Die Beschlüsse werden im unveränderten Wortlaut wiedergegeben. Gegenstand der Untersuchung ist das Handeln der Landesregierung Brandenburg im Hinblick auf die Kostenerstattung durch das Land Brandenburg für die Unterbringung von Personen im Sinne des § 4 des Landesaufnahmegesetzes (nachfolgend nur ‚Flüchtlinge‘) im Landkreis Ostprignitz-Ruppin im Zeitraum ab 2014 bis zum für den Untersuchungsausschuss maßgeblichen Stichtag (Einsetzungsdatum) und die Wahrnehmung der Aufsicht der Landesregierung gegenüber dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin, soweit es die Flüchtlingsunterbringung als Erfüllung der Pflichtaufgabe nach Weisung im vorgenannten Zeitraum betrifft. Der Untersuchungsgegenstand umfasst vier Themenkomplexe: I. die rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen der Kostenerstattung durch das Land Brandenburg im Rahmen der Pflichtaufgabe nach Weisung gemäß Landesaufnahmegesetz; II. die Wahrnehmung der Aufsicht durch die Landesregierung gegenüber dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin, soweit es die Flüchtlingsunterbringung als Erfüllung der Pflichtaufgabe nach Weisung gemäß Landesaufnahmegesetz betrifft; III. die Kenntnisse der Landesregierung über wirtschaftliche Auswirkungen der Unterbringungspraxis und vertraglicher Gestaltungen zwischen dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit Dritten; IV. die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Land Brandenburg im Zusammenhang mit Geschäften zum Zweck der Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und die daraufhin ergriffenen Maßnahmen durch die Landesregierung. Der Untersuchungsausschuss soll zu den jeweiligen Themenkomplexen den nachfolgenden Fragen nachgehen. I. Kostenerstattung durch das Land Brandenburg Der Untersuchungsausschuss soll untersuchen, 1. in welchem Umfang und in welcher Höhe das Land Brandenburg im Zeitraum ab 2014 bis zum für den Untersuchungsausschuss maßgeblichen Stichtag (Einsetzungsdatum) Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin erstattet hat; 2. auf welcher rechtlichen Grundlage, nach welchen Maßstäben und mit welchen Prüfmechanismen die Kostenerstattungen durch welche Stellen des Landes Brandenburg für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin erfolgten; 3. ob – und wenn ja, in welchen Fällen – Kosten erstattet wurden, obwohl Unterkünfte zeitweise oder dauerhaft nicht belegt waren oder sich noch in der Bau-, Umbau- oder Planungsphase befanden; 4. unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Kosten durch das Land Brandenburg für Wachschutz für die Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis Ostprignitz-Ruppin erstattet wurden; 5. mit welchen Wachschutzfirmen der Landkreis Ostprignitz-Ruppin Verträge zu welchen Konditionen geschlossen hat, für die das Land Brandenburg Kostenerstattungen veranlasste; 6. ob dem Land Brandenburg durch langfristige Vertragsbindungen, das heißt mehr als drei Jahre Vertragslaufzeit, des Landkreises Ostprignitz-Ruppin zum Zweck der Flüchtlingsunterbringung, Ablösezahlungen, vorzeitige Vertragsbeendigungen oder sonstige Vertragsgestaltungen finanzielle Belastungen entstanden sind, die den Haushaltsgrundsätzen der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit zuwiderliefen; 7. welche Kenntnisse der Landesregierung wann über die finanziellen Belastungen für den Landeshaushalt durch einzelne Unterbringungsstandorte im Landkreis Ostprignitz-Ruppin aufgrund der jeweiligen Verträge, das heißt Miet- und Pachtverträge, vorlagen; 8. wie die Landesregierung im Rahmen der Kostenerstattung für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin ihre Prüf-, Weisungs- und Aufsichtsbefugnisse wahrgenommen hat; 9. ob – und wenn ja, wann und in welcher Höhe – die Landesregierung noch weiteren Landkreisen oder kreisfreien Städten Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen erstattet hat, welche durch Verträge mit denselben Unternehmen bzw. Unternehmern verursacht wurden, mit denen sich der Landkreis Ostprignitz-Ruppin zu diesem Zweck vertraglich gebunden hatte (z. B. die FR23 GmbH). II. Wahrnehmung der Aufsicht der Landesregierung über den Landkreis Ostprignitz-Ruppin Der Untersuchungsausschuss soll untersuchen, 10. welche Kenntnisse die Landesregierung wann über die Organisation und die Durchführung der Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin im relevanten Zeitraum hatte; 11. ob – und wenn ja, in welchen Fällen – ein sonderaufsichtsrechtliches Einschreiten der Landesregierung gegenüber dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin im Zeitraum von 2014 bis 2025 geprüft, aber verworfen wurde und aus welchen Gründen dies geschah; 12. in welchem Umfang und in welcher Tiefe die Informationsgewinnung der Landesregierung hinsichtlich der Geschäfte des Landkreises Ostprignitz-Ruppin zum Zweck der Unterbringung von Flüchtlingen erfolgte; 13. ob Mängel bei der Wahrnehmung der Aufsicht durch die Landesregierung im Bereich der Pflichtaufgaben nach Weisung, und zwar in Gestalt der Verletzung der Aufsichtspflicht, bestanden, soweit es die Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin anbelangte; 14. ob Mängel bei der Wahrnehmung der Aufsicht durch die Landesregierung, und zwar in Gestalt der Verletzung der Aufsichtspflicht, den Konflikt zwischen dem Landrat des Landkreises Ostprignitz-Ruppin und dem Bürgermeister der Stadt Rheinsberg, soweit es die Unterbringung von Flüchtlingen betraf, ermöglichten oder begünstigten und welche Auswirkungen dieser Konflikt hatte. 2026 77 III. Wirtschaftliche Beziehungen des Landkreises Ostprignitz-Ruppin zu Dritten Der Untersuchungsausschuss soll untersuchen, 15. welche Kenntnisse der Landesregierung über die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin und privaten Dritten im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung, das heißt zwischen dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin und den von ihm mit der Unterbringung beauftragten Unternehmen und den hinter diesen stehenden Unternehmern, wann vorlagen; 16. inwieweit der Landesregierung Hinweise auf im Vergleich zu anderen Unterbringungsstandorten im Land Brandenburg kostenintensive oder ungewöhnliche Vertragskonstruktionen, das heißt über mehr als fünf Jahre Laufzeit geschlossene Verträge, zum Zweck der Unterbringung von Flüchtlingen bekannt waren; 17. welche erwogenen Alternativen es zu den gewählten Unterbringungs- und Vertragsmodellen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin gab (z. B. Unterbringung von Flüchtlingen in landeseigenen Gebäuden oder eine unmittelbare Anmietung vom jeweiligen Eigentümer); 18. ob – und wenn ja, inwieweit – der Landkreis Ostprignitz-Ruppin vor Vergabe eines Auftrags an einen privaten Dritten zur Erfüllung der Flüchtlingsunterbringung als Pflichtaufgabe nach Weisung verpflichtet war, vor Vertragsschluss Rücksprache mit der Landesregierung zu halten oder Vergleichsangebote einzuholen, und ob der Landkreis solchen etwaigen Verpflichtungen in den konkreten Einzelfällen (z. B. hinsichtlich der Unterbringungsstandorte Klosterheide und Flecken Zechlin) nachgekommen ist; 19. ob – und wenn ja, in welchem finanziellen Umfang – im Hinblick auf die Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin Landesinteressen bei der Veräußerung oder Nutzung landeseigener Grundstücke und Immobilien berührt waren; 20. ob – und wenn ja, inwieweit – ein etwaiges persönliches Näheverhältnis zwischen dem Landrat von Ostprignitz-Ruppin, Ralf Reinhardt, und bestimmten Geschäftsleuten, mit deren Unternehmen der Landkreis Ostprignitz-Ruppin wiederholt Vertragsbeziehungen zum Zweck der Flüchtlingsunterbringung einging, die Vertragsabschlüsse zwischen dem Landkreis und den von diesen Geschäftsleuten gegründeten bzw. geführten Unternehmen begünstigt hat; 21. ob – und wenn ja, in welcher Höhe – der Landrat von Ostprignitz-Ruppin, Ralf Reinhardt, als Privatperson finanzielle Vorteile dadurch hatte, dass er für den Landkreis zum Zweck der Flüchtlingsunterbringung wiederholt Verträge mit denselben Unternehmen bzw. mit denselben hinter den jeweiligen Unternehmen stehenden Geschäftsleuten schloss, auf deren Grundlage das Land Brandenburg letztlich Kosten erstattete; 22. ob der Landesregierung bis zum für den Untersuchungsausschuss maßgeblichen Stichtag (Einsetzungsdatum) Fälle aus anderen Landkreisen oder kreisfreien Städten – und wenn ja, welche konkret – bekannt geworden sind, die sich mit der Vergabepraxis im Landkreis Ostprignitz-Ruppin gleichen, das heißt wiederholte Vertragsschlüsse mit denselben Unternehmern oder Unternehmen ohne Ausschreibung. IV. Umgang der Landesregierung mit den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen Der Untersuchungsausschuss soll untersuchen, 23. wann Strafanzeigen bei welchen Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg im untersuchungsrelevanten Zeitraum wegen vermuteter Straftaten im Zusammenhang mit Geschäften zum Zweck der Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin eingegangen sind; 24. in welchem Umfang die Staatsanwaltschaft Neuruppin und die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg im Zusammenhang mit Geschäften zum Zweck der Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ermittelt haben, insbesondere gegen wen und wegen welcher Tatvorwürfe; 25. aus welchen Gründen die zuständige Staatsanwaltschaft die gegen die Beschuldigten geführten Verfahren letztlich ohne Erhebung einer öffentlichen Klage eingestellt hat; 26. von wem die für die jeweils bei den Staatsanwaltschaften im Land Brandenburg geführten Verfahren zuständigen Staatsanwälte wann welche Weisungen erhalten haben; 27. wann, auf welche Weise und durch wen die Landesregierung Kenntnis von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit Geschäften zum Zweck der Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin erlangt hat; 28. welche Maßnahmen die Landesregierung nach Kenntniserlangung der Strafanzeigen und der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ergriffen oder geprüft hat; 29. ob durch die Landesregierung organisatorische Konsequenzen, das heißt veränderte Aufgabenzuweisungen für die für die Aufsicht über den Landkreis Ostprignitz-Ruppin zuständigen Stellen oder personelle Veränderungen, folgten oder aufsichtsrechtliche Schlussfolgerungen in Gestalt von konkreten Aufsichtsmaßnahmen gegenüber dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin – und wenn ja, welche – aufgrund der Ermittlungsverfahren gezogen wurden. B. Abschlussbericht und Empfehlungen Der Untersuchungsausschuss soll einen Abschlussbericht anfertigen und auch Schlussfolgerungen aus den Untersuchungsergebnissen ziehen, insbesondere im Hinblick auf die zukünftige Ausgestaltung der normativen Rahmenbedingungen für die Kostenerstattung durch die Landesregierung zugunsten der Landkreise und kreisfreien Städte aufgrund der Unterbringung von Flüchtlingen unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit. C. Arbeitsweise Zur Aufklärung des Untersuchungsgegenstandes sind neben den zwingend einzubeziehenden Beweismitteln u. a. auch der Landrat des Landeskreises Ostprignitz-Ruppin, die Landesregierung, Straf- und Verfassungsrechtler, weitere Experten aus den Bereichen Compliance, Vergabe- und Kommunalrecht sowie Bedienstete des Landes Brandenburg zurate zu ziehen. Alle angeforderten Akten, Gutachten und Arbeitsunterlagen sollen dem Untersuchungsausschuss unabhängig von ministeriellen Plattformen zur Verfügung gestellt und nach Möglichkeit jeweils als digitalisierter Scan in Form einer PDF-Datei zentral auf dem Netzlaufwerk im Landtagsdatennetz gespeichert werden, soweit aus Gründen der Vertraulichkeit und Geheimhaltung nichts anderes geboten ist. D. Zusammensetzung und Ausstattung des Untersuchungsausschusses I. Der Untersuchungsausschuss besteht aus neun stimmberechtigten ordentlichen und neun stellvertretenden Mitgliedern und dem Vorsitzenden. II. Unter Berücksichtigung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen verteilen sich die Sitze im Untersuchungsausschuss 8/1 wie folgt: Vorsitzender ohne Stimmrecht: SPD Stellvertretender Vorsitzender mit Stimmrecht: AfD Und des Weiteren: SPD 4 Mitglieder AfD 3 Mitglieder (inkl. stellv. Vors.) BSW ein Mitglied CDU ein Mitglied III. Jede im Landtag vertretene Fraktion kann ab dem Datum des Tages des Einsetzungsbeschlusses bis zum Ablauf des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeit des Untersuchungsausschusses 8/1 endet, für jeden Kalendermonat Mittel in Höhe von 1/12 der jeweils gültigen und vom für Finanzen zuständigen Ministerium veröffentlichten Personaldurchschnittskosten für eine Stelle der Wertigkeit E14 in Anspruch nehmen. Die in den vorangegangenen Monaten nicht in Anspruch genommenen Mittel stehen noch bis zum Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres zur Verfügung. Die Mittel sind für Zwecke bestimmt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses stehen (Personalausgaben und sächliche Verwaltungsausgaben). Ihre Verwendung ist nachzuweisen. IV. Der Ausschuss wird inhaltlich und organisatorisch von der Verwaltung des Landtages betreut. Unabweisbar erforderliche zusätzliche Personal- und Sachmittel können insbesondere • für die vorübergehende Beschäftigung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters (bis Besoldungsgruppe A15 oder R2), • für die vorübergehende Beschäftigung eines Mitarbeiters (Besoldungsgruppe A8), • für die Vergütung von Gaststenografen, • für die Beschaffung von IT-Ausstattungen (auch für die Fraktionen), • für die Erstellung von Gutachten, • für die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, die Vergütung von Dolmetschern sowie für deren Reisekosten, • für die Vorbereitung und die Durchführung der Ausschusssitzungen sowie • für die Erarbeitung und die Veröffentlichung des Abschlussberichtes in Anspruch genommen werden.“ Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Untersuchungsausschusses 8/1 zur „Untersuchung des Handelns der Landesregierung Brandenburg hinsichtlich der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und der Wahrnehmung der Aufsicht über die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin (UA OPR)“ 2026 zum TOP 7 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt für die SPD-Fraktion die Frauen Abgeordneten Tina Fischer, Ines Seiler, Katja Poschmann und Martina Maxi Schmidt als Mitglieder sowie Frau Abgeordnete Elske Hildebrandt, Frau Abgeordnete Nadine Graßmel, Herrn Abgeordneten Johannes Funke und Herrn Abgeordneten Ludwig Scheetz als stellvertretende Mitglieder des Untersuchungsausschusses 8/1 zur ‚Untersuchung des Handelns der Landesregierung Brandenburg hinsichtlich der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und der Wahrnehmung der Aufsicht über die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin (UA OPR)‘.“ Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Untersuchungsausschusses 8/1 zur „Untersuchung des Handelns der Landesregierung Brandenburg hinsichtlich der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und der Wahrnehmung der Aufsicht über die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin (UA OPR)“ 2026 zum TOP 7 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt für die AfD-Fraktion Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt, Herrn Abgeordneten Benjamin Filter und Frau Abgeordnete Lena Kotré als Mitglieder sowie Herrn Abgeordneten Jean-René Adam und Herrn Abgeordneten Volker Nothing als stellvertretende Mitglieder des Untersuchungsausschusses 8/1 zur ‚Untersuchung des Handelns der Landesregierung Brandenburg hinsichtlich der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und der Wahrnehmung der Aufsicht über die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin (UA OPR)‘.“ 2026 79 Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Untersuchungsausschusses zur „Untersuchung des Handelns der Landesregierung Brandenburg hinsichtlich der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ost-prignitz-Ruppin und der Wahrnehmung der Aufsicht über die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin (UA OPR)“ 2026 zum TOP 7 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt für die CDU-Fraktion Frau Abgeordnete Kristy Augustin als Mitglied und Herrn Abgeordneten Danny Eichelbaum als stellvertretendes Mitglied des Untersuchungsausschusses 8/1 zur ‚Untersuchung des Handelns der Landesregierung Brandenburg hinsichtlich der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und der Wahrnehmung der Aufsicht über die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin (UA OPR)‘.“ Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Untersuchungsausschusses 8/1 zur „Untersuchung des Handelns der Landesregierung Brandenburg hinsichtlich der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und der Wahrnehmung der Aufsicht über die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin (UA OPR)“ 2026 zum TOP 7 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt für die BSW-Fraktion Herrn Abgeordneten Niels-Olaf Lüders als Mitglied und Herrn Abgeordneten Sven Hornauf als stellvertretendes Mitglied des Untersuchungsausschusses 8/1 zur ‚Untersuchung des Handelns der Landesregierung Brandenburg hinsichtlich der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und der Wahrnehmung der Aufsicht über die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin (UA OPR)‘.“ Wahl eines Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 8/1 zur „Untersuchung des Handelns der Landesregierung Brandenburg hinsichtlich der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und der Wahrnehmung der Aufsicht über die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz- Ruppin (UA OPR)“ 2026 zum TOP 7 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt Herrn Abgeordneten Andreas Noack als Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 8/1 zur ‚Untersuchung des Handelns der Landesregierung Brandenburg hinsichtlich der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und der Wahrnehmung der Aufsicht über die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin (UA OPR)‘.“ Wahl eines stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 8/1 zur „Untersuchung des Handelns der Landesregierung Brandenburg hinsichtlich der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und der Wahrnehmung der Aufsicht über die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin (UA OPR)“ 2026 zum TOP 7 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt Frau Abgeordnete Lena Kotré als stellvertretende Vorsitzende des Untersuchungsausschusses 8/1 zur ‚Untersuchung des Handelns der Landesregierung Brandenburg hinsichtlich der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und der Wahrnehmung der Aufsicht über die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin (UA OPR)‘.“ Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Untersuchungsausschusses 8/1 zur „Untersuchung des Handelns der Landesregierung Brandenburg hinsichtlich der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und der Wahrnehmung der Aufsicht über die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz-Rupp in (UA OPR)“ 2026 zum TOP 7 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt für die AfD-Fraktion Herrn Abgeordneten Heiko Gehring als stellvertretendes Mitglied des Untersuchungsausschusses 8/1 zur ‚Untersuchung des Handelns der Landesregierung Brandenburg hinsichtlich der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und der Wahrnehmung der Aufsicht über die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin (UA OPR)‘.“ Drittes Gesetz zur Änderung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg und anderer Vorschriften 2026 zum TOP 10 folgenden Beschluss gefasst: „Verbesserung der Wirksamkeit der Abschussplanung bei erhöhtem Wildschaden durch Weiterentwicklung des Brandenburgischen Jagdgesetzes Der Landtag stellt fest: Mit der Novellierung des Brandenburgischen Jagdgesetzes wird ein wesentlicher Beitrag zur Anpassung des Wildmanagements an die Herausforderungen des Klimawandels, des Waldumbaus sowie des Schutzes landwirtschaftlicher Flächen geleistet. Eine praxistaugliche und wirksame Abschussregelung ist dabei entscheidend, um Wildbestände nachhaltig zu regulieren und Wildschäden wirksam zu begrenzen. Der Paragraf zur Regelung der Bejagung ist ein wesentliches Instrument zur Steuerung der Abschussplanung und damit zur Regulierung der Schalenwildbestände. Landesweit führen weiterhin Wildschadensereignisse, namentlich durch Verbiss und Schäle, zu einer Beeinträchtigung der natürlichen Waldverjüngung sowie des notwendigen, klimaangepassten Waldumbaus. Die bisherige Ausgestaltung der Abschussplanung kann in solchen Situationen teilweise an ihre Grenzen stoßen, da sie nicht in allen Fällen eine hinreichend verbindliche und zielgerichtete Bestandsregulierung gewährleistet. Eine weitergehende Ausgestaltung, insbesondere im Hinblick auf bestimmte Alters- und Geschlechterklassen, kann dazu beitragen, die Steuerungswirkung der Abschussplanung zu erhöhen. Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung aufgefordert, 1. im Rahmen der Umsetzung des Jagdgesetzes die hierzu ergehenden untergesetzlichen Regelungen dahingehend zu ändern, dass bei Vorliegen einer erhöhten Wildschadenssituation im Sinne des § 4 Absatz 1 BbgJagdDV die Bestätigung oder Festsetzung von Abschussplänen für männliches Rot- und Damwild der Altersklasse 1 als Mindestabschussplan erfolgt; 2. bei der Umsetzung eine rechtssichere, einheitliche und praxistaugliche Ausgestaltung der Regelung sicherzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Feststellung der erhöhten Wildschadenssituation, die Zuständigkeiten der Behörden sowie die Vollzugstauglichkeit für Jagdausübungsberechtigte; 3. die Regelung so auszugestalten, dass sie tierschutzrechtlichen Anforderungen genügt und wirksam zur Reduzierung von Wildschäden und zur Unterstützung des klimaangepassten Waldumbaus beiträgt. “ Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen Zu TOP 3: - Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg für die des Hauptausschusses - Drucksache 8/2557 vom 16.03.2026 Folgende Abgeordnete stimmten mit Ja: Herr Abg. Adler (SPD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (SPD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Fischer (SPD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (SPD) Herr Abg. Gursch (CDU) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Lange (SPD) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies (fraktionslos) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (fraktionslos) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (fraktionslos) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) 2026 81 Folgende Abgeordnete stimmten mit Nein: Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Arndt (AfD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Herr Abg. Deter (AfD) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Filter (AfD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Gehring (AfD) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Hanko (AfD) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Herr Abg. Lehmann (BSW) Herr Abg. Lüders (BSW) Frau Abg. Meyer (BSW) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Peschel (BSW) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) - Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg für die des Hauptausschusses - Drucksache 8/2557 vom 16.03.2026 - Änderungsantrag der AfD-Fraktion - Drucksache 8/2571 vom 17.03.2026 Folgende Abgeordnete stimmten mit Ja: Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Arndt (AfD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Herr Abg. Deter (AfD) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Filter (AfD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Gehring (AfD) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Hanko (AfD) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Herr Abg. Lehmann (BSW) Herr Abg. Lüders (BSW) Frau Abg. Meyer (BSW) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Peschel (BSW) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Folgende Abgeordnete stimmten mit Nein: Herr Abg. Adler (SPD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (SPD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Fischer (SPD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (SPD) Herr Abg. Gursch (CDU) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Lange (SPD) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies (fraktionslos) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (fraktionslos) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (fraktionslos) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Anwesenheitsliste Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Adler (SPD) Herr Abg. Arndt (AfD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (SPD) Herr Abg. Deter (AfD) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Filter (AfD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Gehring (AfD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (SPD) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Gursch (CDU) Herr Abg. Hanko (AfD) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Frau Abg. Lange (SPD) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies (fraktionslos) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) 2026 83 Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (fraktionslos) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (fraktionslos) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Herr Abg. Zimmermann (AfD)

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