Falk Peschel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich und aus juristischen Erwägungen würden wir die Änderung der rigiden und potenziell verfassungswidrigen Regelung im Fraktionsgesetz, die eine Gruppenbildung nach Fraktionsspaltung faktisch verbietet, befürworten. Aber dieser Gesetzentwurf – das haben wir in der Debatte ja gerade festgestellt – lässt sich eben nicht isoliert von seinem politischen Kontext bewerten. Mit dieser Änderung soll, auch das wurde schon angesprochen, aus einer „Lex AfD“ eine „Lex ‚Wir für Brandenburg‘“ werden. Ziel: die Rechtsgrundlage für die Anerkennung einer Gruppe zu schaffen, deren Abgeordnete sich der neuen SPD-CDU-Koalition bereits im Vorfeld öffentlich mit dem Versprechen angedient haben, deren knappe Mehrheit im Zweifelsfall abzusichern, quasi als Reserverad der nicht gewählten Regierung. Bezeichnend ist vor allem der Zeitpunkt, zu dem die Erkenntnis reifte, dass das von der SPD selbst geänderte Fraktionsgesetz 2026 63 nicht verfassungskonform sein könnte. Es wurde vor zehn Jahren geändert. Dass dies jahrelang nicht bemerkt worden sein soll, ist nur wenig glaubwürdig. Jetzt, wo es SPD und Co. machtpolitisch passt, besinnt man sich auf die Verfassung. Das hat wenig mit Verfassungstreue, aber viel mit deren Instrumentalisierung zu tun. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Oder, wie Kurt Tucholsky es bereits vor fast 100 Jahren und bis heute zutreffend über die SPD formuliert hat, indem er in einer Satire einen langgedienten Sozialdemokraten sagen lässt: „Wat brauchst du Jrundsätze, wenn du’n Apparat hast!“ (Beifall BSW – Lachen des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD])
