Danny Eichelbaum
Wir haben im Hauptausschuss – und Sie waren ja zugegen – zunächst über die Frage diskutiert, ob das Fraktionsgesetz verfassungswidrig ist oder nicht. Und erst, wenn man dann das Fraktionsgesetz ändert und daraufhin auch der Antrag auf Gruppenbildung möglich ist, kann man über eine Gruppenbildung sprechen. Genau das machen wir hier; wir werden ja morgen über den Antrag auf Gruppenbildung debattieren. Da werden wir noch einmal prüfen, ob, wenn das Fraktionsgesetz geändert worden ist, die Gruppe dann tatsächlich den Vorgaben dieses Fraktionsgesetzes entspricht. Ich komme zurück zu meinen Ausführungen. Nach der Konstituierung des Landtages tragen wir Abgeordneten auch selbst die Verantwortung dafür, wie wir unser Mandat ausüben, bis die Wählerinnen und Wähler erneut entscheiden. Auch die immer wieder aufgeworfenen Fragen zur Homogenität einer Gruppe und dazu, ob eine Neuregelung erst zur kommenden Legislaturperiode in Kraft treten sollte, wurden in der Anhörung im Hauptausschuss ausführlich beleuchtet. Schlussendlich war es die einhellige Empfehlung der Sachverständigen, den Gesetzentwurf zu beschließen. Und wenn eine Anhörung ein so klares Bild ergibt, sollte der Gesetzgeber darauf auch reagieren. Genau das tut die Koalition. Mit der Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfs kann der Landtag künftig über das entscheiden, über das er auch entscheiden soll: die Anerkennung von Fraktionen und Gruppen im Einzelfall – nicht automatisch, nicht pauschal, sondern auf Antrag und nach Prüfung der konkreten Situation. Damit stellen wir sicher, dass das Fraktionsgesetz wieder im Einklang mit der Verfassung steht. – Danke. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski)
