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Falk Peschel

BSW 18.03.2026 Sitzungen 8/30

Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Uns liegt heute eine interessante Fassung des Staatsvertrages über private Medien in Berlin und Brandenburg vor. Was daran so interessant ist, dazu gleich mehr. Der Staatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg bildet den Rechtsrahmen für die Arbeit der Medienanstalt Berlin-Brandenburg; davon war bereits die Rede. SPD und CDU wollen das Ratizifi… – Entschuldigung, ich muss einen Schluck trinken. (Der Abgeordnete trinkt aus seinem Wasserglas.) SPD und CDU wollen das Ratifizierungsverfahren für den mabb-Staatsvertrag offensichtlich schnellstmöglich durchziehen. Dieses „schnellstmöglich“ hatte die SPD im Frühsommer 2025 auch schon im Fokus – damals noch mit der BSW-Fraktion –, immerhin war die Wahlperiode des Medienrates inzwischen abgelaufen. Die anfängliche Eile der SPD verflog jedoch nach der parlamentarischen Sommerpause, da meine Fraktion im Juli eine Reihe von Änderungsvorschlägen eingebracht hatte, die nicht allen politisch genehm waren. (Zuruf von der SPD: Mein Gott!) Ja, die Schnittmengen beim Demokratieabbau in der Medienpolitik zwischen SPD und CDU sind groß; mit dem BSW war das nicht zu machen. Das war bereits im Herbst unser Eindruck, als SPD und Staatskanzlei anberaumte Gesprächstermine platzen ließen – (Björn Lüttmann [SPD]: Märchenstunde! Das kann man nachschauen!) wahrscheinlich schon mit dem Hintergedanken, den Vertrag lieber mit einem bequemen Koalitionspartner unter Dach und Fach zu bringen. Allerdings mit einer interessanten Ausnahme: Das BSW hatte gefordert, dass die Prioritätensetzung der Aufgaben der mabb – mehr Aufsicht, weniger Förderung – aus dem Vertragstext gestrichen werden sollen. Das wurde von der Staatskanzlei zunächst abgelehnt; jetzt ist diese Priorisierung nicht mehr enthalten. Andere wichtige BSW-Forderungen sind mit diesem mabb-Vertrag jedoch nicht erfüllt. Wir hatten gefordert, dass der Vorsitz des Medienrates weiterhin mit Zweidrittelmehrheit in den Parlamenten gewählt werden muss; dem kommt dieser Vertrag nicht nach. Wir halten daran fest, dass eine trennscharfe und rechtssichere Definition unzulässiger Angebote von großer medienpolitischer Bedeutung ist. Es muss eine durch klar definierte Rechtsbegriffe vorgenommene Bestimmung unzulässiger Angebote im Sinne des Jugendschutzes gewährleistet sein; das ist wichtig. Gleichzeitig muss eine Öffnung des Spektrums unzulässiger Angebote, die mit dem Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag durch die Aufnahme schwammiger Begriffsbestimmungen vorgenommen wurde, vermieden werden. Das ist mit diesem Staatsvertrag nicht gewährleistet. Hier ist nicht ausgeschlossen, dass unter dem Deckmantel des Jugendschutzes neue Kontrollinstrumente und Befugnisse für die Medienaufsichtsbehörde entstehen, die Medien unverhältnismäßig einschränken. Es tritt das ein, wovor das BSW im November 2025 bei der Abstimmung über die Medienänderungsstaatsverträge hier in diesem Haus gewarnt hat: Es wird die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, nicht nur tatsächlich gefährliche bzw. rechtswidrige Inhalte, sondern auch Medieninhalte und Anbieter, die sich außerhalb eines als zulässig empfundenen Meinungskorridors bewegen, zu sanktionieren. Beiträge zur Kritik an der deutschen Aufrüstungspolitik beispielsweise könnten als Gefährdung nationaler Sicherheits- und Verteidigungsinteressen eingestuft und verfolgt werden. Die BSW-Fraktion hält es für erforderlich, reichweitenstarke Anbieter mit großem Einfluss auf Meinungsbildungsprozesse sowohl bei Programmbeschwerden von Mediennutzern als auch bei Stichproben prioritär zu untersuchen, da Verletzungen der Sorgfaltspflichten durch sie größere Schäden für die Meinungsbildung zur Folge hätten. (Zuruf von der BSW: Sehr richtig!) Das sucht man vergebens. Für unsere Forderung nach Beibehaltung der Länderparität im Medienrat gab es anfangs Sympathien vonseiten der SPD. Dass Berlin künftig fünf statt vier Personen in den Medienrat entsendet, war eine Forderung Berlins; leider wurde dieser nachgegeben. Regelungen zum Ausschluss publizistischer Vormachtstellungen sucht man in diesem Medienstaatsvertrag ebenfalls vergeblich. 2026 49 Der RBB-Staatsvertrag schreibt im Übrigen öffentliche Sitzungen des RBB-Rundfunkrates fest. Warum die Sitzungen des Medienrates nicht öffentlich sein sollen, entbehrt jeder Logik und Transparenz. Insgesamt schadet dieser Staatsvertrag der Transparenz, der Meinungs- und Pressefreiheit und damit der demokratischen Verfasstheit. Demokratieabbau ist mit dem BSW nicht zu machen. Deshalb lehnt die BSW-Fraktion diesen Vertrag und die Überweisung an den Hauptausschuss ab. – Danke schön. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD)

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