Steeven Bretz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Manche Redebeiträge heute hier am Pult lassen einen etwas sprachlos werden. (Zuruf von der AfD: Schön wär’s!) Zunächst einmal, Kollege Peschel, haben Sie gerade noch einmal die Staatsverträge zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk ins Feld geführt. Ich darf daran erinnern, dass die Staatsverträge zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit allen Bundesländern ausgehandelte Verträge sind. Weil Sie die Änderungsanträge so betonten, müssen Sie wissen, dass man zu Staatsverträgen nur Ja oder Nein sagen kann. (Falk Peschel [BSW]: Habe ich nicht!) Das Besondere an den Staatsverträgen, die Sie ansprachen, Herr Kollege Peschel, war, dass sie zum Eintritt Ihrer Fraktion in die Koalition bereits bekannt waren. Sie haben ein Theater abgeliefert; das möchte ich nur der Vollständigkeit halber erwähnen. Jetzt kommen wir zum vorliegenden Staatsvertrag. Das ist ein besonderer Staatsvertrag, weil er zwischen zwei Bundesländern, nämlich Berlin und Brandenburg, verhandelt worden ist. Ich möchte Ihnen, Frau Ministerin und Chefin der Staatskanzlei, im Namen der Koalition für die Vorlage dieses Vertrages danken. Ich darf auch sagen: Dieser Vertrag wird heute nicht im Parlament beschlossen, sondern dieses Gesetz wird an den Hauptausschuss überwiesen. Wir werden im Hauptausschuss dazu eine Anhörung haben. Wir werden alle Meinungen und Hinweise, die es zu diesem Staatsvertrag gibt, und auch alle Aspekte, die hier vorgetragen worden sind, im Rahmen dieser Anhörung würdigen können. Wir werden sehen, was diese Anhörung im Ergebnis bringt. Ich darf für meine Fraktion sagen, dass sich die mabb, die Medienanstalt Berlin-Brandenburg, die für die Aufsicht privatrechtlicher Medienanbieter verantwortlich ist, in Deutschland einen sehr guten Ruf erworben hat. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg macht eine hervorragende Arbeit, die auch über Brandenburgs und Berlins Grenzen hinaus geschätzt wird. (Beifall CDU und SPD) Diese Anstalt braucht natürlich einen Rechtsrahmen. Der Staatsvertrag regelt auch diesen Rechtsrahmen. Genauer gesagt: Er passt den Rechtsrahmen den aktuellen Entwicklungen an. Einige Punkte sind schon genannt worden. Es geht um Transparenzregeln, es geht um Regeln zur Haushalts- und Wirtschaftsführung. Es geht auch darum, die Medienanstalt mit Möglichkeiten auszustatten, die dem Anbieter- und Konsumverhalten entsprechen. Wir finden, das sind alles richtige, gute Schritte, die nichtsdestotrotz in der Anhörung gerne noch einmal kritisch hinterfragt werden können. Zum anderen geht es darum, auch lokale Medienanbieter zu unterstützen. Das ist gerade in einem Flächenland wie Brandenburg keine ganz unwichtige Angelegenheit. Deshalb sagen wir als CDU-Fraktion heute: Wir stimmen der Überweisung an den Hauptausschuss zu. Wir haben heute auch noch eine Sitzung des Hauptausschusses und werden das weitere Verfahren besprechen. Ich würde sagen, etwas weniger inhaltliche Aufladung als durch manchen Vorredner hier ist dem Sachverhalt mehr angemessen. – Ich danke herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD)
