Rainer Genilke
Vielen Dank. – Wir fahren in der Debatte fort. Zu uns spricht Herr Abgeordneter Hohloch für die AfD-Fraktion. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Kollege Scheetz, Sie haben gerade eindeutig bewiesen, worum es bei den Ordnungsgeldern geht: Es geht darum, die AfD und die Opposition hier im Land mundtot zu machen. Ich werde es Ihnen erklären: Sie sagten in Ihrer Rede – und es ist ja immer interessant, was man sagt, um Dinge auszudrücken, die man eigentlich genau gegenteilig meint –, niemand wolle die kritische Rede verbieten, sondern es gehe um entgrenzte Redebeiträge. Das ist doch das beste Beispiel! Was ist denn ein entgrenzter Redebeitrag? Ich kann Ihnen sagen, was ein entgrenzter Redebeitrag ist, zum Beispiel der Satz – so definieren Sie es ja, weil Sie sich dem angeschlossen haben –: „An Ihren Händen klebt Blut.“ Meine Damen und Herren, ich dachte immer, dass in diesem Landtag genau aus solchen Gründen Indemnität gilt: weil wir hier im Landtag über die Zukunft des Landes verhandeln, weil wir über Probleme diskutieren und weil wir – wie in der letzten Legislaturperiode – hart über Themen wie Freiheitsrechte streiten. Selbstverständlich gab es mehr Ordnungsrufe – wir hatten ja auch fast doppelt so viele Sitzungen wie in den anderen Legislaturperioden. Wir haben über Corona gestritten, und wir haben über die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen gestritten, die Sie angeordnet und die Millionen von Menschen im Land hart getroffen haben. Dass man das auch in der Sprache hart in den Landtag trägt, ist für mich eine Selbstverständlichkeit, aber für Sie offensichtlich nicht, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Aber wenn Sie schon zustimmen, dass der Satz „An Ihren Händen klebt Blut“ ein Ordnungsgeld wert ist, frage ich Sie: Wie soll man Ihre Migrationspolitik denn sonst bewerten? Aufgrund der entgrenzten Migrationspolitik, die Sie seit Jahren und Jahrzehnten betreiben, gibt es Hunderte von toten Mädchen, Hunderte von toten Jungen und Tausende von vergewaltigten Jungen und Mädchen! (Beifall AfD) Selbstverständlich klebt Blut an den Händen derer, die diese Politik immer noch weiterführen, meine Damen und Herren. Damit kommen wir mal zu den Beispielen für solche Ordnungsgelder – 1 000 Euro im Wiederholungsfall, und Sie haben ja bewusst verschwiegen, was Wiederholungsfall heißt; die CSU-Kollegin aus Bayern wird das bestätigen können –: In Bayern bedeutet Wiederholungsfall, dass Sie die Ordnung in derselben Sitzung erneut grob verletzen, und nicht innerhalb von sechs Monaten wie bei uns. Bei uns ist es eine Erziehungsmaßnahme, meine Damen und Herren, und keine Maßnahme, um Ordnung in die Sitzung zu bringen. Und genau darum geht es: Sie wollen die Opposition in Ihrem Sinne und in Ihrem Geiste erziehen – und das lehnen wir strikt ab. (Beifall AfD) Und damit kommen wir mal zu den Beispielen: Als Herr Dr. Berndt von „Säuberung“ sprach, was in dem Zusammenhang überhaupt nichts mit dem Nationalsozialismus oder Ähnlichem zu tun hatte, (Zurufe von SPD und CDU: Nein!) war das einen Ordnungsruf wert. Als Herr Dr. Berndt die Gesundheitsministerin als „Aufseherin“ bezeichnete, als es um Coronamaßnahmen ging, gab es einen Ordnungsruf. Als ich den Verfassungsschutz mit der Staatssicherheit verglichen habe – Verzeihung, das habe ich jetzt zitiert –, habe ich einen Ordnungsruf erhalten. Als aber der jetzige Innenminister unseren Fraktionsvorsitzenden mehrfach als „pseudowissenschaftlichen Scharlatan“ bezeichnet hat, gab es keinen Ordnungsruf. Als Herr Hünich jemanden als „Scharlatan“ bezeichnete, gab es einen Ordnungsruf. Man darf in diesem Parlament ja auch nicht sagen, dass jemand lügt – denn in der Politik wird ja nicht gelogen, dass wissen Sie ja alle –: Wir dürfen zwar lügen, aber wir dürfen die Lügen nicht als solche bezeichnen. (Beifall AfD) Das ist natürlich genial! Wenn ich von „Wählerbetrug“ spreche, behält sich die Vizepräsidentin die Prüfung eines Ordnungsrufs vor, obwohl Tausende von Brandenburgern es als Wählerbetrug bezeichnen, was die ehemaligen BSW-Abgeordneten mit ihrer Partei gemacht haben. (Beifall AfD) Dann kommen wir mal zu einem anderen Beispiel beim Thema entgrenzte Redebeiträge: Als man uns in der letzten Legislaturperiode als „Nazis“ beschimpft hat, gab es keinen Ordnungsruf. Als man uns als „Faschisten“ bezeichnet hat, gab es keinen Ordnungsruf. Hat man Dr. Berndt und mir nachgesagt, dass wir gerne Massenmorde begehen wollen – Zitat: „Sie wollen […] an der Rampe stehen und entscheiden, wer leben darf oder wer sterben muss“ – gab es keinen Ordnungsruf. Wir wissen also ganz genau, warum Sie das Ordnungsgeld einführen: Sie führen es ein, um die Opposition kleinzukriegen, meine Damen und Herren, (Beifall AfD) weil Sie nicht ertragen können, dass die Redebeiträge der AfD dieses Parlament beleben und Ihnen vor Augen führen, was Sie in diesem Land alles falsch machen, was Sie schlecht machen, und weil sie Ihnen vor Augen führen, dass Sie Parteien auf einem Weg der Vergangenheit sind, meine Damen und Herren. Mit all diesen Maßnahmen – das habe ich auch dem Kollegen Bretz gesagt, der gern aus inoffiziellen Sitzungen zitiert; Sie werden es heute sicherlich wieder tun, es sei denn, Sie haben etwas daraus gelernt und tun es nicht –, mit all dem, was Sie hier tun, und mit all dem, was wir nach draußen tragen, schwinden Ihre Prozentpunkte. Die CDU lag beim letzten Mal bei 12 %. Gucken wir mal, ob sie beim nächsten Mal einstellig wird. Ihr Abstand zur AfD wird immer größer, und anstatt einmal nicht mit Repressalien gegen die Opposition vorzugehen, sondern mal gute Politik für das Land zu machen – Stichwort Spritpreise, darüber werden wir ja gleich reden; Stichworte Arbeitsmarktpolitik, Energiepreise und Massenmigration –, machen Sie genauso weiter wie bisher. Frau Dr. Gruhn, ehemals BSW, findet das ganz toll. Ich kann Ihnen sagen: Die Brandenburger möchten das nicht. Die Brandenburger wollen lebendige Debatten. Sie wollen keine öden, spröden Beiträge in diesem Parlament. Sie wollen, dass die Abgeordneten das, was sie auf dem Herzen haben und worüber sie sprechen, im Landtag auch mit Herz vortragen. Und genau das wollen Sie mit diesen Ordnungsgeldern unterbinden, meine Damen und Herren. Deswegen lehnen wir das ab und werden selbstverständlich vor das Landesverfassungsgericht ziehen, falls Sie diese Änderungen beschließen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
