Ludwig Scheetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Uns liegt heute eine Beschlussempfehlung des Hauptausschusses zur Änderung des Fraktionsgesetzes vor. Das möchte ich gleich vorwegschicken: Dabei geht es nicht darum, hier irgendjemandem einen Gefallen zu tun (Dennis Hohloch [AfD]: Und schon wieder sprechen Sie das aus, worum es eigentlich geht! – Weiterer Zuruf von der AfD: Das ist sehr verräterisch!) oder den Weg für eine angebliche Verschiebung der Mehrheitsverhältnisse zu ebnen. (Zurufe von der AfD: Nein!) Es geht ganz nüchtern um die Beseitigung eines verfassungswidrigen Zustands im Fraktionsgesetz. (Beifall SPD, vereinzelt CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Dass eine verfassungswidrige Schieflage herrscht, ist in der Anhörung im Hauptausschuss und durch die vorliegenden juristischen Stellungnahmen klar herausgearbeitet worden. Für uns folgt daraus eindeutig: Diese Gesetzesänderung ist notwendig! Denn die jetzige Rechtslage schließt die Neubildung einer Fraktion oder Gruppe aus Abgeordneten derselben Liste pauschal aus. Genau das ist das Problem: Die Landesverfassung verlangt eine Entscheidung des Landtages im Einzelfall und schützt zugleich das aus dem freien Mandat folgende Assoziationsrecht der Abgeordneten. Die derzeitige Regelung ist in diesen atypischen Fällen also verfassungswidrig, und wenn wir wissen, dass eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht aller Voraussicht nach erfolgreich wäre, müssen wir es eben nicht darauf ankommen lassen. Stattdessen ist es unsere Aufgabe, diese Regelung selbst in einen verfassungsgemäßen Zustand zu bringen. Im Hauptausschuss haben wir bereits eine sehr dünne Gegenargumentation vonseiten der AfD und des BSW vernommen. Ich gehe davon aus, dass sich das heute fortsetzen wird: Sie argumentieren gern mit dem Demokratieprinzip und sprechen von einer angeblichen Verfälschung des Wählerwillens. (Beifall des Abgeordneten Stefan Roth [BSW] – Heiterkeit AfD) Dieses Argument trägt aus meiner Sicht nicht, (Beifall SPD und CDU) denn was damit behauptet wird, läuft im Kern auf ein imperatives Mandat heraus: Gewählte Abgeordnete sollen offenbar dauerhaft an die einmal entstandene Fraktionskonstellation gekettet sein – unabhängig von politischen Entwicklungen und unabhängig vom freien Mandat. Aber genau das sieht unsere Verfassung nicht vor. Unsere Verfassung schützt das freie Mandat und damit auch die Freiheit, sich parlamentarisch neu zu organisieren. Noch etwas ist wichtig: Diese Gesetzesänderung bedeutet eben auch nicht, dass wir heute automatisch einer konkreten Gruppenbildung zustimmen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Natürlich!) Meine Damen und Herren, ich will noch einmal die Gelegenheit nutzen, um etwas intensiver auf die Scheinheiligkeit der Gegenargumente einzugehen. Es wirkt schon einigermaßen eigentümlich, wenn ausgerechnet diejenigen, die an anderer Stelle selbst von Abspaltungen und neuen parlamentarischen Konstellationen politisch profitiert haben, heute so tun, als wäre jede spätere politische Neuformierung ein Anschlag auf die Demokratie. (Beifall SPD und CDU) Wir erinnern uns an Dr. Philip Zeschmann, der in der vergangenen Wahlperiode von BVB / FREIE WÄHLER zur AfD gewechselt ist und von Dr. Berndt geradezu zum Helden erklärt wurde. Damals war natürlich nicht von einer Verfälschung des Wählerwillens die Rede. Und auch als im Deutschen Bundestag im Jahr 2003 zehn Abgeordnete, die über den Wahlvorschlag der Linken in den Bundestag gewählt worden waren, die Fraktion verließen und eine BSW-Gruppe gründeten, war das offenkundig keine Verfälschung des Wählerwillens. (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski – Zuruf des Abgeordneten Stefan Roth [BSW]) Umso abenteuerlicher war es deshalb, im Hauptausschuss die Erklärungen des Fraktionsvorsitzenden des BSW, von Herrn Lüders, zur Kenntnis zu nehmen. Er meinte sinngemäß: Die Legitimität der Gruppenbildung des BSW im Bundestag leite sich aus der Bekanntheit von Sahra Wagenknecht und ihrem Stimmenpotenzial ab. Aber auch Sahra Wagenknecht ist 2021 nicht über ein Direktmandat in den Deutschen Bundestag eingezogen, sondern über eine Landesliste – die Landesliste der Linkspartei. Und wenn schon das angebliche persönliche Stimmenpotenzial der entscheidende Maßstab sein soll, wird die Argumentation nicht schlüssiger, sondern noch widersprüchlicher, vor allem dann, wenn man sieht, dass die Linke mit Sahra Wagenknecht 2021 ein schlechteres Ergebnis bekommen hat als 2025 ohne Sahra Wagenknecht. (Beifall SPD und CDU) Sie wissen selbst, meine Herren und wenigen Damen auf der linken und rechten Seite, dass Sie hier argumentativ in der Ecke stehen und sich in dieser Debatte vielleicht mal an die eigene Nase fassen sollten, bevor Sie anderen eine Missachtung des Wählerwillens unterstellen. Wir wollen das Fraktionsgesetz in einen verfassungskonformen Zustand versetzen. Genau deshalb werden wir der Beschlussempfehlung zustimmen, auch wenn wir vernommen haben, dass eine 3. Lesung beantragt wird. Dann führen wir die Debatte im April eben ein drittes Mal. An unserer Zustimmung dazu wird sich nichts ändern. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski)
