Ludwig Scheetz
Herr Vizepräsident! Lieber Kollege Hohloch, also auf eines können Sie sich verlassen, nämlich darauf, dass diese Koalition dem Koalitionsvertrag, dem sie den Titel „Verantwortung für Brandenburg“ gegeben hat, gerecht werden wird – darauf, dass wir gute Politik für dieses Land machen werden und Ihre Prozente in den Umfragen auch wieder zurückgehen werden, wie wir es im Übrigen in anderen Bundesländern, beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern, ja gerade sehen. (Zuruf von der AfD) Wenn Sie sich auf die Indemnität berufen, müsste das ja auch für das Instrument des Ordnungsrufes gelten, denn auch beim Ordnungsruf wird ein Bestandteil der Rede ordnungsrechtlich begutachtet, bewertet und entsprechend gerügt. Wenn man sich auf die Indemnität beruft, müsste man also konsequenterweise alle Ordnungsmaßnahmen abschaffen. Noch einmal: Wir haben sieben Fälle – sieben Fälle – erlebt, in denen Ordnungsgelder verhängt wurden, seitdem sie im Bundestag und in diversen Landtagen eingeführt wurden. Ich finde, das ist eine überschaubare Größenordnung. Es ist auch nicht so, wie hier – auch im Ausschuss – dargestellt wurde: Der- bzw. diejenige, dem bzw. der ein Ordnungsgeld angedroht oder gegen den bzw. die es verhängt wird, hat ja auch entsprechende Widerspruchsmöglichkeiten. Zu behaupten, hier würde jemandem willkürlich ein Ordnungsgeld aufgedrückt, entbehrt also jeglicher Grundlage. Es gibt das Widerspruchsrecht, und es gibt natürlich auch die Möglichkeit, sich auf dem Rechtsweg gegen ein verhängtes Ordnungsgeld zu wehren. Das machen zwei Landtagsabgeordnete in Hessen im Übrigen ja auch. Und wie ich bereits mehrfach gesagt habe: Genau diese Verfahrensfragen, wann ein Ordnungsgeld angemessen ist und wann nicht bzw. wann eine grobe Verletzung der Würde des Hauses vorliegt, sind im Rahmen einer Richtlinie im Sinne einer Leitplanke vom Präsidium zu klären. Zum Abschluss: Ein Großteil der Ordnungsrufe an Ihre Fraktion, die Sie hier als Beispiele beigebracht haben, war völlig gerechtfertigt. (Beifall SPD und CDU)
