Falk Peschel
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Im Volksmund heißt es: „Was längt währt, wird gut.“ Der uns heute vorliegende Entwurf der Geschäftsordnung des Landtags wird leider nur dem ersten Teil dieses Ausspruchs gerecht. Aber zurück auf Anfang. In seiner Sitzung am 12. November 2024 beauftragte der Landtag die Parlamentarischen Geschäftsführer mit der Erarbeitung einer Geschäftsordnung für den Landtag der 8. Legislaturperiode. Bis dahin wurde – und wird noch – mit der vorläufigen Geschäftsordnung gearbeitet. Ich fürchte, dass dieser Landtag den traurigen Rekord hält, was die Dauer der Anwendung einer vorläufigen Geschäftsordnung – nämlich bis dato – betrifft. Dabei fing es gut an. Die vier Parlamentarischen Geschäftsführer trafen sich zu den ersten Beratungen. Wir kamen gut und konstruktiv voran. Dafür sei allen Beteiligten, der Landtagsverwaltung und natürlich dem Kollegen Bretz und dem Kollegen Scheetz, ausdrücklich Dank gesagt. Es kristallisierte sich dann jedoch sehr schnell ein grundsätzlicher Dissens heraus – wir haben es gerade schon gehört –, als die Einführung eines Ordnungsgeldes ins Spiel gebracht wurde, obwohl der Landtag bislang ohne eine solche Maßregeloption für Parlamentarier ausgekommen ist. Die BSW-Fraktion lehnte und lehnt eine solche Ordnungsmaßnahme ab. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Und so blieb – wie die berühmte unvollendete Sinfonie von Franz Schubert – auch der Entwurf der neuen Geschäftsordnung des Landtags erst einmal unvollendet liegen. Mit der neuen Koalitionsmehrheit will man sich nun aber schlussendlich mit der Idee der Einführung eines Ordnungsgeldes durchsetzen. Ein Schuft, wer glaubt, man habe die Erarbeitung der Geschäftsordnung bewusst in die Länge gezogen, bis man mit neuen Mehrheiten alte Wünsche umsetzen kann. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ach, nein!) Dabei liegt es an uns, an unserem Umgang miteinander, mitunter auch an unserer Selbstbeherrschung, auf ein so restriktives Mittel bzw. ein so restriktives Element in der Geschäftsordnung verzichten zu können. Anhand der heute schon vorgetragenen Fallzahlen zur Anwendung von Ordnungsgeldregelungen in anderen Parlamenten stellt sich die Frage: Wofür brauchen wir es überhaupt? Mein Kollege Ludwig Scheetz hat im Hauptausschuss prognostiziert, dass die Anwendung dieser Regelung eine absolute Ausnahme sein werde – möglich. Immerhin kann ein Ordnungsgeld nur „wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Parlaments“ verhängt werden. Wann aber liegt mehr als nur eine Geringfügigkeit vor? Mich stimmt bedenklich, dass in diesem Haus ein Abgeordneter bereits wegen der Verwendung des Wortes „Murks“ durch die Vizepräsidentin angehalten wurde, seine Wortwahl zu überprüfen. Diesen Maßstab zugrunde legend würde ich sagen: Warten wir mal ab! Die BSW-Fraktion hält eine Ordnungsgeldregelung in jedem Fall für überflüssig, überzogen und demokratiefeindlich. Sie schränkt die Debatte unter den Abgeordneten ein. Aber Parlamentarismus lebt eben auch von kontroverser und akzentuierter Debatte. Darüber sollte nie das Damoklesschwert eines Ordnungsgeldes schweben. (Beifall BSW und AfD) Hinzu kommt, dass ein solches Ordnungsgeld durch die Landtagspräsidentin auch noch im Nachgang einer Landtagssitzung verhängt werden kann und der betroffene Abgeordnete eine Einspruchsfrist nur bis zum Beginn der nächsten Landtagssitzung hat. Das können im Einzelfall nur wenige Stunden sein. Wir lehnen jegliche Beschränkung freier und kontroverser Debatte ab. Eine solche Beschränkung schwächt die Demokratie. So etwas ist mit dem BSW nicht zu machen. Wir wollen die Demokratie und damit die freie und kontroverse Parlamentsdebatte stärken. Die ansonsten sehr ausgewogene, pragmatische und konstruktive, nunmehr aber durch eine Ordnungsgeldregelung kontaminierte Geschäftsordnung für den Landtag lehnen wir ab. – Vielen Dank. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD)
