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Ludwig Scheetz

SPD 18.03.2026 Sitzungen 8/30

Frau Präsidentin! Lieber Kollege Hohloch, ich will noch einmal zwei Sachen klarstellen, wenn Sie hier zum wiederholten Male bezüglich der Änderung des Fraktionsgesetzes von der Lex AfD sprechen: Ich glaube, die Beschlussfassung erfolgte 2016. Die AfD hat dem damals ja offensichtlich zugestimmt, zwar nicht mit eingereicht, aber zugestimmt. Exakt dieser Änderung im Fraktionsgesetz wurde auch mit den Stimmen der AfD zugestimmt. Wenn Sie der Meinung sind, dass wir diesen unhaltbaren verfassungswidrigen Zustand viel früher hätten bemerken müssen, frage ich Sie: Warum haben Sie, als Sie den verfassungswidrigen Zustand mit hergestellt haben, nicht die Initiative ergriffen und es in den Jahren selbst angepackt, es zu ändern? (Beifall SPD und CDU) Der zweite Punkt ist, dass Sie davon sprechen, es sei eine Neuerung, dass der Landtag jetzt über die Gruppenbildung abstimmt. Auch da bitte ich, noch einmal in die Genese des Gesetzes zu schauen. Sie werden feststellen, dass es bereits im Gesetz steht 2026 61 und der Landtag auch jetzt über eine Gruppenbildung abstimmen würde. (Beifall SPD und CDU)

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