landtag.brandenburg.de ↗

Ludwig Scheetz

SPD 18.03.2026 Sitzungen 8/30

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach 17 Monaten beenden wir heute den provisorischen Zustand unserer Geschäftsordnung und überführen die vorläufige Geschäftsordnung in eine endgültige, reguläre Geschäftsordnung des Landtages für die 8. Legislaturperiode. Bevor ich mich zu den inhaltlichen Punkten äußere, möchte ich eines voranstellen, nämlich meinen ganz herzlichen Dank: an erster Stelle meinen Dank an die Landtagsverwaltung für die enge Begleitung und Beratung bei der Erarbeitung des heutigen Entwurfs. Zudem bedanke ich mich ganz herzlich beim Kollegen Falk Peschel, der den Prozess der Erarbeitung sehr lange und sehr konstruktiv begleitet hat, auch wenn er der finalen Fassung des Entwurfs nicht zustimmen konnte. Er hat sich an dem Prozess intensiv beteiligt. Und natürlich danke ich auch ganz herzlich meinem ehemaligen PGF-Kollegen Steeven Bretz – an dieser Stelle noch einmal meinen herzlichen Glückwunsch zur Wahl zum Fraktionsvorsitzenden: Lieber Steeven, ich wünsche dir ganz viel Erfolg bei dieser ehrenvollen Aufgabe. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) Ein Großteil der vorgelegten Änderungen sind technische Änderungen und Anpassungen an die bereits gelebte Parlamentspraxis. Aber natürlich: Eine wesentliche Änderung, die bereits im Vorfeld viel diskutiert wurde, ist die Einführung von Ordnungsgeldern als zusätzlicher Ordnungsmaßnahme neben dem Sachruf, dem Ordnungsruf, dem Wortentzug und dem Sitzungsausschluss. Nach der Vorlage geht es dabei um 500 Euro, im Wiederholungsfall um 1 000 Euro. Zugleich wird der Wiederholungsfall näher definiert und wird eine schriftliche Einspruchsmöglichkeit vorgesehen. Es ist unbenommen, dass sich die Debattenkultur in diesem Landtag in den vergangenen Jahren verändert hat: Die Zahl der Ordnungsrufe ist seit 2014 sprunghaft angestiegen, und wer sich die Plenarprotokolle der vergangenen Landtagssitzungen durchliest, wird feststellen, dass der Ton in diesem Haus seitdem noch einmal rauer geworden ist. Aber – denn der Vorwurf wird jetzt wahrscheinlich gleich wieder in massiver Art und Weise vorgetragen; Herr Hohloch wird wahrscheinlich gleich wie ein HB-Männchen auf- und abspringen – es ist eben keine „Lex AfD“. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ordnungsruf! – Dennis Hohloch [AfD]: Ich finde, das wäre einen Ordnungsruf wert!) Es ist keine „Lex AfD“ (Dennis Hohloch [AfD]: Schön, wenn man es extra erwähnen muss!) oder gar der Versuch, die Opposition mundtot zu machen. – Was Sie hier betreiben, ist vor allem eines: eine bequeme Täter-Opfer-Umkehr. (Beifall SPD und CDU) Niemand hier will die Opposition unterdrücken. Niemand will kritische Rede sanktionieren. Niemand will zugespitzte parlamentarische Auseinandersetzung verbieten. Was aber nicht zur Demokratie gehört, ist die bewusste Entgrenzung parlamentarischer Debatten durch kalkulierte Grenzüberschreitungen oder die Behauptung, jede Reaktion auf grobe Entgleisungen sei bereits ein Angriff auf die Meinungsfreiheit. Ein Parlament muss streitbar sein, aber es darf nicht wehrlos sein. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) Genau darum geht es hier: Wir schaffen keine Zensur, wir schaffen ein zusätzliches, klar geregeltes Ordnungsinstrument für Fälle, in denen die bestehenden Mittel nicht ausreichen bzw. in denen die Verletzung der Ordnung und Würde des Hauses eben nicht mehr nur geringfügig ist. Wer ein solches Instrument einführt, muss auch für ein klares Verfahren sorgen, deshalb wird das Präsidium eine ergänzende Richtlinie erlassen müssen, die die Anwendung im Einzelnen verlässlich und nachvollziehbar regelt. Denn unser Ziel ist nicht nur Konsequenz, sondern Konsequenz im rechtsstaatlichen Rahmen. Es ist auch kein Sonderweg, den Brandenburg beschreitet: Ein Blick in andere Parlamente zeigt, dass Ordnungsgelder dort längst parlamentarische Realität sind, begonnen beim Deutschen Bundestag. Dort liegen sie mit 2 000 bzw. 4 000 Euro im Wiederholungsfall sogar deutlich über dem, was heute für den Spanne von 500 bis 3 000 Euro, in Bayern von bis zu 2 000 bis hin zu 4 000 Euro im Wiederholungsfall. Diese Ordnungsgelder werden aber nicht für harte Opposition, sondern für wirkliche Entgleisungen verhängt: In Hessen wurde ein Ordnungsgeld verhängt, nachdem ein Abgeordneter Kolleginnen und Kollegen anderer Fraktionen vorgeworfen hatte, dass – Zitat – Blut an ihren Händen klebe. In Bayern wurde ein Ordnungsgeld verhängt, nachdem im Parlament folgende Formulierung gefallen war: „Sie wollen weiterhin den Endsieg.“ Soweit derzeit öffentlich dokumentiert, gab es seit Einführung von Ordnungsgeldern im Bundestag und in den Landesparlamenten bisher insgesamt sieben – sieben! – Fälle, in denen sie verhängt wurden. Das zeigt: Ihre Anwendung ist glücklicherweise nicht der Regelfall, sondern die Ausnahme. (Beifall SPD und CDU) Deshalb sollten wir die Debatte vom Kopf wieder auf die Füße stellen. Die Frage lautet doch nicht, ob Opposition laut sein darf – natürlich darf sie das –, die Frage lautet, ob ein Parlament auf grobe Verletzungen seiner Ordnung und Würde reagieren darf. Und ich finde: Ja, das darf es. Das muss es sogar! Gerade, weil wir das freie Mandat achten – ich komme gleich zum Schluss, Herr Präsident – und harte politische Auseinandersetzung wollen, brauchen wir Regeln für den Fall, dass die Grenze zur bewussten Entgleisung überschritten wird. Das freie Mandat ist ein hohes Gut, aber kein Freifahrtschein für Herabwürdigung, Provokation und die Verächtlichmachung 2026 21 parlamentarischer Institutionen. Deshalb bitte ich um Zustimmung zur vorgelegten Geschäftsordnung und bedanke mich. (Beifall SPD und CDU)

Alle Reden von Ludwig Scheetz Protokoll ↗