Kathrin Schneider
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mehr Transparenz, eine starke und unabhängige Medienaufsicht und verlässliche Rahmenbedingungen für eine vielfältige Medienlandschaft – das sind die Ziele des Staatsvertrages über private Medien in Berlin und Brandenburg. Nach nunmehr sieben Novellierungen wird der Rechtsrahmen für die Medienanstalt Berlin-Brandenburg – die mabb – für die Veranstaltung, das Angebot und die Verbreitung von Rundfunk und Telemedien in Berlin und Brandenburg neu gefasst und gegliedert. Das ist notwendig, weil sich die Medienlandschaft und das Nutzerverhalten, auch getrieben durch die Digitalisierung, verändert haben. Neben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist der von privatrechtlich organisierten Unternehmen veranstaltete private Rundfunk die zweite Säule des Rundfunksystems. Die gemeinsame Landesmedienanstalt der Länder Berlin und Brandenburg ist eine unabhängige Anstalt des öffentlichen Rechts, die eigenständig die Vielfalt im privaten Rundfunk sichert und an der Entwicklung der audiovisuellen Medien in der Hauptstadtregion mitwirkt. Diese Aufgabe erfüllt sie durch Regulierung und Förderung. Im Bereich der Regulierung ist die mabb unter anderem dafür verantwortlich, Sendelizenzen für die Verbreitung von Rundfunkprogrammen zu erteilen und Frequenzen für die Übertragung zuzuweisen, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu kontrollieren – da geht es um Werbung, es geht um Jugendschutz, um journalistische Sorgfaltspflichten, um allgemeine Programmgrundsätze im Rundfunk und im Internet – sowie Anbieter von Benutzeroberflächen, Medienplattformen und Medienintermediäre zu beaufsichtigen. Im Bereich der Förderung sorgt die mabb für digitale Übertragungstechnik. Sie sorgt für die Unterstützung lokaler TV- und Hörfunkveranstalter, für ein ausgewogenes Nebeneinander von privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern im dualen Rundfunksystem und auch für Medienkompetenzvermittlung. (Beifall SPD und CDU) Außerdem fördert die mabb lokaljournalistische Angebote in der Hauptstadtregion. Im aktuellen Haushalt 2026 stehen dafür 500 000 Euro zur Verfügung, die der mabb für diesen Zweck übertragen werden. Der Staatsvertrag über private Medien in Berlin und Brandenburg liefert für diese Aufgaben den rechtlichen Rahmen. Er fördert die Vielfalt in der Branche und gestaltet die Arbeit der Medienanstalt effizient, wirtschaftlich und transparent aus. Die Regelungen lehnen sich an die bereits mit dem rbb-Staatsvertrag umgesetzten Reformen im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an. Die Finanzierung der mabb erfolgt über Rundfunkbeiträge. Wir wollen, dass diese Mittel noch effizienter eingesetzt werden. Die Neuregelungen des Staatsvertrages tragen in diesem Sinne zu einer größeren Wirtschaftlichkeit und zu mehr Transparenz bei. Konkretisierte und systematisierte Aufgabenkataloge für die mabb sollen zu klareren Entscheidungsprozessen und erhöhter Anwenderfreundlichkeit beitragen. Ebenfalls konkretisiert werden die Regelungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung. Transparenz und Veröffentlichungspflichten werden erweitert. Das Amt der Direktorin oder des Direktors ist grundsätzlich öffentlich auszuschreiben, das Gehalt der Direktorin oder des Direktors sowie der übrigen Leitungsebenen wird gedeckelt. Die Bezüge sind zu veröffentlichen. Ebenfalls zu veröffentlichen sind außertarifliche Vereinbarungen sowie sämtliche Beteiligungen der mabb an Unternehmen. Die Öffentlichkeit soll darüber hinaus besser über die Funktionsweise und das Handeln der mabb informiert werden. Der Medienrat als Aufsichtsorgan wird weiter in Richtung eines Sachverständigengremiums professionalisiert. Das Aufgabenprofil des Medienrats wird geschärft, indem bestimmte Mindestkenntnisse und Fähigkeiten der Mitglieder staatsvertraglich vorgegeben werden. Weitere Regelungen zu Inkompatibilitäten und Interessenkollisionen sollen eine unabhängige Arbeitsweise des Medienrats sicherstellen. Der Medienrat besteht weiter aus neun Mitgliedern, die von den Landesparlamenten Berlin und Brandenburg bestimmt werden. Der Vorsitz des Medienrats soll zukünftig wie in allen vergleichbaren Gremien aus der Mitte des Medienrats gewählt werden und nicht mehr gesondert mit Zweidrittelmehrheit durch Abgeordnetenhaus und Landtag. Das ist keine Lex AfD, Herr Hohloch – Sie hatten es ja heute schon einmal angedeutet –, sondern aus unserer Sicht gibt es überhaupt keinen Grund dafür, dass das Verfahren beim mabb-Medienrat anders sein soll als beim Rundfunkrat oder beim Verwaltungsrat des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wir haben uns hier mit der Genese des Staatsvertrags beschäftigt, wir haben alle Begründungen durchsucht: Ich habe an keiner Stelle einen Grund dafür gefunden, dass es ausgerechnet an dieser Stelle so sein soll. Wir haben mit anderen Medienanstalten gesprochen, und auch da gab es keinen Grund, warum genau diese Vorsitzwahl anders stattfinden soll als in anderen Gremien. (Beifall SPD und CDU) Die Digitalisierung und die damit verbundenen neuen Technologien stellen natürlich auch für den privaten Rundfunk neue Herausforderungen dar. Wir passen deswegen mit dem neuen Staatsvertrag die rechtlichen Rahmenbedingungen an die mit der Digitalisierung der Hörfunkbranche verbundenen technischen und wirtschaftlichen Veränderungen an. Wir wollen den sukzessiven Umstieg des analog terrestrischen Hörfunks, den UKW-Hörfunk, schrittweise auf die digitale Ausspielweise DAB+ unterstützen und erleichtern. Wichtig ist uns dabei aber auch, dass die berechtigten Interessen der Hörfunkveranstalter berücksichtigt werden. Wir haben deswegen keinen festen Termin für diese Umstellung festgelegt, sondern setzen darauf, dass gangbare Umstiegspfade zwischen mabb und Veranstaltern vereinbart werden. Gestatten Sie mir zum Schluss ein Wort zum Lokaljournalismus und zu den kleinen nichtkommerziellen Angeboten: Wir haben im Text des Staatsvertrags klargestellt, dass natürlich auch diese Angebote zur privaten Rundfunklandschaft zählen und dass die Unterstützungsangebote für die Ausspielung, für die Modernisierung der Technik, für alle Anbieter, ob groß oder klein, gelten. Was wir nicht realisieren werden und auch nicht realisieren können, ist eine institutionelle Förderung; das passt weder zum Auftrag noch zu den Haushaltsmöglichkeiten. Wir sehen aber sehr wohl, dass die lokale Medienlandschaft nicht zuletzt durch die Konkurrenz großer Plattformen vor allem auch finanziell unter Druck steht. Seit 2019 überträgt das Land zur Unterstützung Mittel an die mabb, um lokaljournalistische Projekte zu fördern. Bisher konnten dadurch aber nur Angebote gefördert werden, die unter die unionsrechtliche De-minimis-Regelung fallen. Das hat die Möglichkeiten der Förderung begrenzt. Wir wollen der mabb deswegen künftig den Rahmen geben, um private Rundfunkveranstalter und Telemedienanbieter mit der Herstellung und Verbreitung aktueller lokaljournalistischer Nachrichten und Informationsangebote genau dort zu betrauen, wo keine hinreichende lokaljournalistische Versorgung in den jeweiligen Gemeinden und Landkreisen sichergestellt ist. (Beifall SPD und CDU) Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Novellierung des Staatsvertrags 2026 45 stellen wir die Medienordnung in Berlin und Brandenburg zukunftsfest auf, wir schaffen damit gute Bedingungen für Vielfalt in den Medien, für die freie Meinungsbildung, für die notwendige Modernisierung und sorgen gleichzeitig dafür, dass wirtschaftlich und sparsam mit den Rundfunkbeiträgen umgegangen wird. Ich werbe an dieser Stelle schon einmal für die Zustimmung zum neuen Staatsvertrag. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU)
