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Ulrike Liedtke

18.03.2026 Sitzungen 8/30

Die Ministerin hat genickt, möchte aber nicht mehr das Wort ergreifen. – Damit kommen wir zu den Abstimmungen. Es sind drei an der Zahl und die letzten für heute. Zunächst lasse ich über den Änderungsantrag der BSW-Fraktion abstimmen, Drucksache 8/2573 Neudruck. In Artikel 2 Nummer 3 b) soll die Tabelle zu § 5 Absatz 2 in Nummer 1 und 2 geändert werden. – Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit wurde der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt, es gab keine Enthaltungen. Wir kommen, zweitens, zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Drucksache 8/2514, zum Gesetzentwurf der Landesregierung, „Drittes Gesetz zur Änderung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg und anderer Vorschriften“. – Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? (Unruhe bei der AfD – Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD] – Gegenruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Damit ist die Beschlussempfehlung bei Enthaltungen mehrheitlich angenommen und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet. Meine Damen und Herren, wir haben noch einen Beschluss zu fassen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, Drucksache 8/2581, „Verbesserung der Wirksamkeit der Abschussplanung bei erhöhtem Wildschaden durch Weiterentwicklung des Brandenburgischen Jagdgesetzes“. – Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? (Steeven Bretz [CDU]: Was?!) – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Entschließungsantrag mehrheitlich angenommen. Es gab keine Enthaltungen. Meine Damen und Herren, ich schließe Tagesordnungspunkt 10. Heute findet kein Parlamentarischer Abend statt. Ich beende die 30. Sitzung. Wir sehen uns morgen früh um 10 Uhr hier wieder. Vielen Dank. Ende der Sitzung: 19.24 Uhr 2026 75 Anlagen 1 Gefasste Beschlüsse Änderung des Zuschnitts und der Mitgliederzahl von Ausschüssen 2026 zum TOP 3 folgenden Beschluss gefasst: „Die Beschlüsse 8/203-B vom 11. Dezember 2024, 8/2258-B vom 9. Januar 2026 und 8/2304-B vom 28. Januar 2026 werden wie folgt geändert: 1. Der Zuschnitt der vom Landtag gemäß § 73 Absatz 1 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg bestellten Ausschüsse A 7 und A 8 ändert sich wie folgt: a) Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales (A 7) wird zum Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (A 7). b) Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (A 8) wird zum Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Klimaschutz (A 8). 2. Der Landtag beschließt gemäß § 74 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Klimaschutz (A 8) neun Mitglieder und neun stellvertretende Mitglieder hat und der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (A 7) dreizehn Mitglieder und dreizehn stellvertretende Mitglieder hat.“ Einsetzung und Ausstattung eines Untersuchungsausschusses zur „Untersuchung des Handelns der Landesregierung Brandenburg hinsichtlich der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und der Wahrnehmung der Aufsicht über die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz- Ruppin (UA OPR)“ gemäß Artikel 72 Absatz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg in Verbindung mit § 2 Absatz 1 und § 3 Absatz 2 des Untersuchungsausschussgesetzes 2026 zum TOP 7 folgenden Beschluss gefasst: „Gemäß Artikel 72 der Verfassung des Landes Brandenburg wird ein Untersuchungsausschuss zur ‚Untersuchung des Handelns der Landesregierung Brandenburg hinsichtlich der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und der Wahrnehmung der Aufsicht über die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin (UA OPR)‘ eingesetzt. A. Untersuchungsgegenstand 1 Die Beschlüsse werden im unveränderten Wortlaut wiedergegeben. Gegenstand der Untersuchung ist das Handeln der Landesregierung Brandenburg im Hinblick auf die Kostenerstattung durch das Land Brandenburg für die Unterbringung von Personen im Sinne des § 4 des Landesaufnahmegesetzes (nachfolgend nur ‚Flüchtlinge‘) im Landkreis Ostprignitz-Ruppin im Zeitraum ab 2014 bis zum für den Untersuchungsausschuss maßgeblichen Stichtag (Einsetzungsdatum) und die Wahrnehmung der Aufsicht der Landesregierung gegenüber dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin, soweit es die Flüchtlingsunterbringung als Erfüllung der Pflichtaufgabe nach Weisung im vorgenannten Zeitraum betrifft. Der Untersuchungsgegenstand umfasst vier Themenkomplexe: I. die rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen der Kostenerstattung durch das Land Brandenburg im Rahmen der Pflichtaufgabe nach Weisung gemäß Landesaufnahmegesetz; II. die Wahrnehmung der Aufsicht durch die Landesregierung gegenüber dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin, soweit es die Flüchtlingsunterbringung als Erfüllung der Pflichtaufgabe nach Weisung gemäß Landesaufnahmegesetz betrifft; III. die Kenntnisse der Landesregierung über wirtschaftliche Auswirkungen der Unterbringungspraxis und vertraglicher Gestaltungen zwischen dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit Dritten; IV. die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Land Brandenburg im Zusammenhang mit Geschäften zum Zweck der Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und die daraufhin ergriffenen Maßnahmen durch die Landesregierung. Der Untersuchungsausschuss soll zu den jeweiligen Themenkomplexen den nachfolgenden Fragen nachgehen. I. Kostenerstattung durch das Land Brandenburg Der Untersuchungsausschuss soll untersuchen, 1. in welchem Umfang und in welcher Höhe das Land Brandenburg im Zeitraum ab 2014 bis zum für den Untersuchungsausschuss maßgeblichen Stichtag (Einsetzungsdatum) Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin erstattet hat; 2. auf welcher rechtlichen Grundlage, nach welchen Maßstäben und mit welchen Prüfmechanismen die Kostenerstattungen durch welche Stellen des Landes Brandenburg für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin erfolgten; 3. ob – und wenn ja, in welchen Fällen – Kosten erstattet wurden, obwohl Unterkünfte zeitweise oder dauerhaft nicht belegt waren oder sich noch in der Bau-, Umbau- oder Planungsphase befanden; 4. unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Kosten durch das Land Brandenburg für Wachschutz für die Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis Ostprignitz-Ruppin erstattet wurden; 5. mit welchen Wachschutzfirmen der Landkreis Ostprignitz-Ruppin Verträge zu welchen Konditionen geschlossen hat, für die das Land Brandenburg Kostenerstattungen veranlasste; 6. ob dem Land Brandenburg durch langfristige Vertragsbindungen, das heißt mehr als drei Jahre Vertragslaufzeit, des Landkreises Ostprignitz-Ruppin zum Zweck der Flüchtlingsunterbringung, Ablösezahlungen, vorzeitige Vertragsbeendigungen oder sonstige Vertragsgestaltungen finanzielle Belastungen entstanden sind, die den Haushaltsgrundsätzen der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit zuwiderliefen; 7. welche Kenntnisse der Landesregierung wann über die finanziellen Belastungen für den Landeshaushalt durch einzelne Unterbringungsstandorte im Landkreis Ostprignitz-Ruppin aufgrund der jeweiligen Verträge, das heißt Miet- und Pachtverträge, vorlagen; 8. wie die Landesregierung im Rahmen der Kostenerstattung für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin ihre Prüf-, Weisungs- und Aufsichtsbefugnisse wahrgenommen hat; 9. ob – und wenn ja, wann und in welcher Höhe – die Landesregierung noch weiteren Landkreisen oder kreisfreien Städten Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen erstattet hat, welche durch Verträge mit denselben Unternehmen bzw. Unternehmern verursacht wurden, mit denen sich der Landkreis Ostprignitz-Ruppin zu diesem Zweck vertraglich gebunden hatte (z. B. die FR23 GmbH). II. Wahrnehmung der Aufsicht der Landesregierung über den Landkreis Ostprignitz-Ruppin Der Untersuchungsausschuss soll untersuchen, 10. welche Kenntnisse die Landesregierung wann über die Organisation und die Durchführung der Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin im relevanten Zeitraum hatte; 11. ob – und wenn ja, in welchen Fällen – ein sonderaufsichtsrechtliches Einschreiten der Landesregierung gegenüber dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin im Zeitraum von 2014 bis 2025 geprüft, aber verworfen wurde und aus welchen Gründen dies geschah; 12. in welchem Umfang und in welcher Tiefe die Informationsgewinnung der Landesregierung hinsichtlich der Geschäfte des Landkreises Ostprignitz-Ruppin zum Zweck der Unterbringung von Flüchtlingen erfolgte; 13. ob Mängel bei der Wahrnehmung der Aufsicht durch die Landesregierung im Bereich der Pflichtaufgaben nach Weisung, und zwar in Gestalt der Verletzung der Aufsichtspflicht, bestanden, soweit es die Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin anbelangte; 14. ob Mängel bei der Wahrnehmung der Aufsicht durch die Landesregierung, und zwar in Gestalt der Verletzung der Aufsichtspflicht, den Konflikt zwischen dem Landrat des Landkreises Ostprignitz-Ruppin und dem Bürgermeister der Stadt Rheinsberg, soweit es die Unterbringung von Flüchtlingen betraf, ermöglichten oder begünstigten und welche Auswirkungen dieser Konflikt hatte. 2026 77 III. Wirtschaftliche Beziehungen des Landkreises Ostprignitz-Ruppin zu Dritten Der Untersuchungsausschuss soll untersuchen, 15. welche Kenntnisse der Landesregierung über die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin und privaten Dritten im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung, das heißt zwischen dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin und den von ihm mit der Unterbringung beauftragten Unternehmen und den hinter diesen stehenden Unternehmern, wann vorlagen; 16. inwieweit der Landesregierung Hinweise auf im Vergleich zu anderen Unterbringungsstandorten im Land Brandenburg kostenintensive oder ungewöhnliche Vertragskonstruktionen, das heißt über mehr als fünf Jahre Laufzeit geschlossene Verträge, zum Zweck der Unterbringung von Flüchtlingen bekannt waren; 17. welche erwogenen Alternativen es zu den gewählten Unterbringungs- und Vertragsmodellen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin gab (z. B. Unterbringung von Flüchtlingen in landeseigenen Gebäuden oder eine unmittelbare Anmietung vom jeweiligen Eigentümer); 18. ob – und wenn ja, inwieweit – der Landkreis Ostprignitz-Ruppin vor Vergabe eines Auftrags an einen privaten Dritten zur Erfüllung der Flüchtlingsunterbringung als Pflichtaufgabe nach Weisung verpflichtet war, vor Vertragsschluss Rücksprache mit der Landesregierung zu halten oder Vergleichsangebote einzuholen, und ob der Landkreis solchen etwaigen Verpflichtungen in den konkreten Einzelfällen (z. B. hinsichtlich der Unterbringungsstandorte Klosterheide und Flecken Zechlin) nachgekommen ist; 19. ob – und wenn ja, in welchem finanziellen Umfang – im Hinblick auf die Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin Landesinteressen bei der Veräußerung oder Nutzung landeseigener Grundstücke und Immobilien berührt waren; 20. ob – und wenn ja, inwieweit – ein etwaiges persönliches Näheverhältnis zwischen dem Landrat von Ostprignitz-Ruppin, Ralf Reinhardt, und bestimmten Geschäftsleuten, mit deren Unternehmen der Landkreis Ostprignitz-Ruppin wiederholt Vertragsbeziehungen zum Zweck der Flüchtlingsunterbringung einging, die Vertragsabschlüsse zwischen dem Landkreis und den von diesen Geschäftsleuten gegründeten bzw. geführten Unternehmen begünstigt hat; 21. ob – und wenn ja, in welcher Höhe – der Landrat von Ostprignitz-Ruppin, Ralf Reinhardt, als Privatperson finanzielle Vorteile dadurch hatte, dass er für den Landkreis zum Zweck der Flüchtlingsunterbringung wiederholt Verträge mit denselben Unternehmen bzw. mit denselben hinter den jeweiligen Unternehmen stehenden Geschäftsleuten schloss, auf deren Grundlage das Land Brandenburg letztlich Kosten erstattete; 22. ob der Landesregierung bis zum für den Untersuchungsausschuss maßgeblichen Stichtag (Einsetzungsdatum) Fälle aus anderen Landkreisen oder kreisfreien Städten – und wenn ja, welche konkret – bekannt geworden sind, die sich mit der Vergabepraxis im Landkreis Ostprignitz-Ruppin gleichen, das heißt wiederholte Vertragsschlüsse mit denselben Unternehmern oder Unternehmen ohne Ausschreibung. IV. Umgang der Landesregierung mit den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen Der Untersuchungsausschuss soll untersuchen, 23. wann Strafanzeigen bei welchen Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg im untersuchungsrelevanten Zeitraum wegen vermuteter Straftaten im Zusammenhang mit Geschäften zum Zweck der Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin eingegangen sind; 24. in welchem Umfang die Staatsanwaltschaft Neuruppin und die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg im Zusammenhang mit Geschäften zum Zweck der Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ermittelt haben, insbesondere gegen wen und wegen welcher Tatvorwürfe; 25. aus welchen Gründen die zuständige Staatsanwaltschaft die gegen die Beschuldigten geführten Verfahren letztlich ohne Erhebung einer öffentlichen Klage eingestellt hat; 26. von wem die für die jeweils bei den Staatsanwaltschaften im Land Brandenburg geführten Verfahren zuständigen Staatsanwälte wann welche Weisungen erhalten haben; 27. wann, auf welche Weise und durch wen die Landesregierung Kenntnis von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit Geschäften zum Zweck der Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin erlangt hat; 28. welche Maßnahmen die Landesregierung nach Kenntniserlangung der Strafanzeigen und der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ergriffen oder geprüft hat; 29. ob durch die Landesregierung organisatorische Konsequenzen, das heißt veränderte Aufgabenzuweisungen für die für die Aufsicht über den Landkreis Ostprignitz-Ruppin zuständigen Stellen oder personelle Veränderungen, folgten oder aufsichtsrechtliche Schlussfolgerungen in Gestalt von konkreten Aufsichtsmaßnahmen gegenüber dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin – und wenn ja, welche – aufgrund der Ermittlungsverfahren gezogen wurden. B. Abschlussbericht und Empfehlungen Der Untersuchungsausschuss soll einen Abschlussbericht anfertigen und auch Schlussfolgerungen aus den Untersuchungsergebnissen ziehen, insbesondere im Hinblick auf die zukünftige Ausgestaltung der normativen Rahmenbedingungen für die Kostenerstattung durch die Landesregierung zugunsten der Landkreise und kreisfreien Städte aufgrund der Unterbringung von Flüchtlingen unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit. C. Arbeitsweise Zur Aufklärung des Untersuchungsgegenstandes sind neben den zwingend einzubeziehenden Beweismitteln u. a. auch der Landrat des Landeskreises Ostprignitz-Ruppin, die Landesregierung, Straf- und Verfassungsrechtler, weitere Experten aus den Bereichen Compliance, Vergabe- und Kommunalrecht sowie Bedienstete des Landes Brandenburg zurate zu ziehen. Alle angeforderten Akten, Gutachten und Arbeitsunterlagen sollen dem Untersuchungsausschuss unabhängig von ministeriellen Plattformen zur Verfügung gestellt und nach Möglichkeit jeweils als digitalisierter Scan in Form einer PDF-Datei zentral auf dem Netzlaufwerk im Landtagsdatennetz gespeichert werden, soweit aus Gründen der Vertraulichkeit und Geheimhaltung nichts anderes geboten ist. D. Zusammensetzung und Ausstattung des Untersuchungsausschusses I. Der Untersuchungsausschuss besteht aus neun stimmberechtigten ordentlichen und neun stellvertretenden Mitgliedern und dem Vorsitzenden. II. Unter Berücksichtigung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen verteilen sich die Sitze im Untersuchungsausschuss 8/1 wie folgt: Vorsitzender ohne Stimmrecht: SPD Stellvertretender Vorsitzender mit Stimmrecht: AfD Und des Weiteren: SPD 4 Mitglieder AfD 3 Mitglieder (inkl. stellv. Vors.) BSW ein Mitglied CDU ein Mitglied III. Jede im Landtag vertretene Fraktion kann ab dem Datum des Tages des Einsetzungsbeschlusses bis zum Ablauf des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeit des Untersuchungsausschusses 8/1 endet, für jeden Kalendermonat Mittel in Höhe von 1/12 der jeweils gültigen und vom für Finanzen zuständigen Ministerium veröffentlichten Personaldurchschnittskosten für eine Stelle der Wertigkeit E14 in Anspruch nehmen. Die in den vorangegangenen Monaten nicht in Anspruch genommenen Mittel stehen noch bis zum Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres zur Verfügung. Die Mittel sind für Zwecke bestimmt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses stehen (Personalausgaben und sächliche Verwaltungsausgaben). Ihre Verwendung ist nachzuweisen. IV. Der Ausschuss wird inhaltlich und organisatorisch von der Verwaltung des Landtages betreut. Unabweisbar erforderliche zusätzliche Personal- und Sachmittel können insbesondere • für die vorübergehende Beschäftigung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters (bis Besoldungsgruppe A15 oder R2), • für die vorübergehende Beschäftigung eines Mitarbeiters (Besoldungsgruppe A8), • für die Vergütung von Gaststenografen, • für die Beschaffung von IT-Ausstattungen (auch für die Fraktionen), • für die Erstellung von Gutachten, • für die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, die Vergütung von Dolmetschern sowie für deren Reisekosten, • für die Vorbereitung und die Durchführung der Ausschusssitzungen sowie • für die Erarbeitung und die Veröffentlichung des Abschlussberichtes in Anspruch genommen werden.“ Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Untersuchungsausschusses 8/1 zur „Untersuchung des Handelns der Landesregierung Brandenburg hinsichtlich der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und der Wahrnehmung der Aufsicht über die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin (UA OPR)“ 2026 zum TOP 7 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt für die SPD-Fraktion die Frauen Abgeordneten Tina Fischer, Ines Seiler, Katja Poschmann und Martina Maxi Schmidt als Mitglieder sowie Frau Abgeordnete Elske Hildebrandt, Frau Abgeordnete Nadine Graßmel, Herrn Abgeordneten Johannes Funke und Herrn Abgeordneten Ludwig Scheetz als stellvertretende Mitglieder des Untersuchungsausschusses 8/1 zur ‚Untersuchung des Handelns der Landesregierung Brandenburg hinsichtlich der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und der Wahrnehmung der Aufsicht über die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin (UA OPR)‘.“ Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Untersuchungsausschusses 8/1 zur „Untersuchung des Handelns der Landesregierung Brandenburg hinsichtlich der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und der Wahrnehmung der Aufsicht über die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin (UA OPR)“ 2026 zum TOP 7 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt für die AfD-Fraktion Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt, Herrn Abgeordneten Benjamin Filter und Frau Abgeordnete Lena Kotré als Mitglieder sowie Herrn Abgeordneten Jean-René Adam und Herrn Abgeordneten Volker Nothing als stellvertretende Mitglieder des Untersuchungsausschusses 8/1 zur ‚Untersuchung des Handelns der Landesregierung Brandenburg hinsichtlich der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und der Wahrnehmung der Aufsicht über die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin (UA OPR)‘.“ 2026 79 Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Untersuchungsausschusses zur „Untersuchung des Handelns der Landesregierung Brandenburg hinsichtlich der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ost-prignitz-Ruppin und der Wahrnehmung der Aufsicht über die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin (UA OPR)“ 2026 zum TOP 7 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt für die CDU-Fraktion Frau Abgeordnete Kristy Augustin als Mitglied und Herrn Abgeordneten Danny Eichelbaum als stellvertretendes Mitglied des Untersuchungsausschusses 8/1 zur ‚Untersuchung des Handelns der Landesregierung Brandenburg hinsichtlich der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und der Wahrnehmung der Aufsicht über die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin (UA OPR)‘.“ Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Untersuchungsausschusses 8/1 zur „Untersuchung des Handelns der Landesregierung Brandenburg hinsichtlich der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und der Wahrnehmung der Aufsicht über die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin (UA OPR)“ 2026 zum TOP 7 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt für die BSW-Fraktion Herrn Abgeordneten Niels-Olaf Lüders als Mitglied und Herrn Abgeordneten Sven Hornauf als stellvertretendes Mitglied des Untersuchungsausschusses 8/1 zur ‚Untersuchung des Handelns der Landesregierung Brandenburg hinsichtlich der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und der Wahrnehmung der Aufsicht über die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin (UA OPR)‘.“ Wahl eines Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 8/1 zur „Untersuchung des Handelns der Landesregierung Brandenburg hinsichtlich der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und der Wahrnehmung der Aufsicht über die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz- Ruppin (UA OPR)“ 2026 zum TOP 7 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt Herrn Abgeordneten Andreas Noack als Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 8/1 zur ‚Untersuchung des Handelns der Landesregierung Brandenburg hinsichtlich der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und der Wahrnehmung der Aufsicht über die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin (UA OPR)‘.“ Wahl eines stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 8/1 zur „Untersuchung des Handelns der Landesregierung Brandenburg hinsichtlich der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und der Wahrnehmung der Aufsicht über die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin (UA OPR)“ 2026 zum TOP 7 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt Frau Abgeordnete Lena Kotré als stellvertretende Vorsitzende des Untersuchungsausschusses 8/1 zur ‚Untersuchung des Handelns der Landesregierung Brandenburg hinsichtlich der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und der Wahrnehmung der Aufsicht über die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin (UA OPR)‘.“ Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Untersuchungsausschusses 8/1 zur „Untersuchung des Handelns der Landesregierung Brandenburg hinsichtlich der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und der Wahrnehmung der Aufsicht über die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz-Rupp in (UA OPR)“ 2026 zum TOP 7 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt für die AfD-Fraktion Herrn Abgeordneten Heiko Gehring als stellvertretendes Mitglied des Untersuchungsausschusses 8/1 zur ‚Untersuchung des Handelns der Landesregierung Brandenburg hinsichtlich der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und der Wahrnehmung der Aufsicht über die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin (UA OPR)‘.“ Drittes Gesetz zur Änderung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg und anderer Vorschriften 2026 zum TOP 10 folgenden Beschluss gefasst: „Verbesserung der Wirksamkeit der Abschussplanung bei erhöhtem Wildschaden durch Weiterentwicklung des Brandenburgischen Jagdgesetzes Der Landtag stellt fest: Mit der Novellierung des Brandenburgischen Jagdgesetzes wird ein wesentlicher Beitrag zur Anpassung des Wildmanagements an die Herausforderungen des Klimawandels, des Waldumbaus sowie des Schutzes landwirtschaftlicher Flächen geleistet. Eine praxistaugliche und wirksame Abschussregelung ist dabei entscheidend, um Wildbestände nachhaltig zu regulieren und Wildschäden wirksam zu begrenzen. Der Paragraf zur Regelung der Bejagung ist ein wesentliches Instrument zur Steuerung der Abschussplanung und damit zur Regulierung der Schalenwildbestände. Landesweit führen weiterhin Wildschadensereignisse, namentlich durch Verbiss und Schäle, zu einer Beeinträchtigung der natürlichen Waldverjüngung sowie des notwendigen, klimaangepassten Waldumbaus. Die bisherige Ausgestaltung der Abschussplanung kann in solchen Situationen teilweise an ihre Grenzen stoßen, da sie nicht in allen Fällen eine hinreichend verbindliche und zielgerichtete Bestandsregulierung gewährleistet. Eine weitergehende Ausgestaltung, insbesondere im Hinblick auf bestimmte Alters- und Geschlechterklassen, kann dazu beitragen, die Steuerungswirkung der Abschussplanung zu erhöhen. Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung aufgefordert, 1. im Rahmen der Umsetzung des Jagdgesetzes die hierzu ergehenden untergesetzlichen Regelungen dahingehend zu ändern, dass bei Vorliegen einer erhöhten Wildschadenssituation im Sinne des § 4 Absatz 1 BbgJagdDV die Bestätigung oder Festsetzung von Abschussplänen für männliches Rot- und Damwild der Altersklasse 1 als Mindestabschussplan erfolgt; 2. bei der Umsetzung eine rechtssichere, einheitliche und praxistaugliche Ausgestaltung der Regelung sicherzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Feststellung der erhöhten Wildschadenssituation, die Zuständigkeiten der Behörden sowie die Vollzugstauglichkeit für Jagdausübungsberechtigte; 3. die Regelung so auszugestalten, dass sie tierschutzrechtlichen Anforderungen genügt und wirksam zur Reduzierung von Wildschäden und zur Unterstützung des klimaangepassten Waldumbaus beiträgt. “ Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen Zu TOP 3: - Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg für die des Hauptausschusses - Drucksache 8/2557 vom 16.03.2026 Folgende Abgeordnete stimmten mit Ja: Herr Abg. Adler (SPD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (SPD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Fischer (SPD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (SPD) Herr Abg. Gursch (CDU) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Lange (SPD) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies (fraktionslos) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (fraktionslos) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (fraktionslos) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) 2026 81 Folgende Abgeordnete stimmten mit Nein: Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Arndt (AfD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Herr Abg. Deter (AfD) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Filter (AfD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Gehring (AfD) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Hanko (AfD) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Herr Abg. Lehmann (BSW) Herr Abg. Lüders (BSW) Frau Abg. Meyer (BSW) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Peschel (BSW) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) - Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg für die des Hauptausschusses - Drucksache 8/2557 vom 16.03.2026 - Änderungsantrag der AfD-Fraktion - Drucksache 8/2571 vom 17.03.2026 Folgende Abgeordnete stimmten mit Ja: Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Arndt (AfD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Herr Abg. Deter (AfD) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Filter (AfD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Gehring (AfD) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Hanko (AfD) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Herr Abg. Lehmann (BSW) Herr Abg. Lüders (BSW) Frau Abg. Meyer (BSW) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Peschel (BSW) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Folgende Abgeordnete stimmten mit Nein: Herr Abg. Adler (SPD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (SPD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Fischer (SPD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (SPD) Herr Abg. Gursch (CDU) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Lange (SPD) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies (fraktionslos) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (fraktionslos) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (fraktionslos) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Anwesenheitsliste Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Adler (SPD) Herr Abg. Arndt (AfD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (SPD) Herr Abg. Deter (AfD) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Filter (AfD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Gehring (AfD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (SPD) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Gursch (CDU) Herr Abg. Hanko (AfD) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Frau Abg. Lange (SPD) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies (fraktionslos) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) 2026 83 Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (fraktionslos) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (fraktionslos) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Herr Abg. Zimmermann (AfD)

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