landtag.brandenburg.de ↗

Ulrike Liedtke

18.03.2026 Sitzungen 8/30

Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Mittelstädt. Bitte sehr. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Verehrte Gäste – auch im digitalen Bereich! Das Beste kommt zum Schluss, ohne Frage, auch am heutigen Tag. Nun leiten wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in Brandenburg den Übergang des Wolfes vom Artenschutzrecht in das Jagdrecht ein. Damit erfüllen wir nicht nur den Auftrag aus diesem Hause, sondern erweitern durch die Gesetzesänderung auch die Möglichkeiten für ein wirksames Wolfsmanagement in Brandenburg. Das erwarten auch alle Bürgerinnen und Bürger von uns. Im Kopf-an-Kopf-Rennen mit dem Bund, der aktuell, wie Sie alle wissen, dabei ist, den Wolf in das Bundesjagdrecht aufzunehmen, haben wir versucht, hier keine Handlungslücke entstehen zu lassen – für den Fall, dass das Bundesgesetz später, gleichzeitig oder schneller in Kraft tritt. Das war zugegebenermaßen nicht ganz einfach, weil wir hier sehr viel Flexibilität und eine Neuorientierung brauchten. So sieht nun der vorliegende Gesetzentwurf auf Bundesebene zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes die Erstellung regionaler Managementpläne durch die zuständige Behörde vor, nach deren Maßgaben das Wolfsbestandsmanagement hier erfolgen soll. Im Land Brandenburg wären nun alle unteren Jagdbehörden, also die Landkreise, damit beschäftigt. Wenn diese dann tatsächlich auch noch alle Managementpläne erstellen und bei Erreichen eines ungünstigen Erhaltungszustandes Maßnahmen ergreifen sollen, ist das, glaube ich, nicht Sinn der Sache. Damit ist klar, dass wir hier landkreisübergreifend agieren sollten und das der oberen Jagdbehörde obliegt. Wir werden also den Managementplan für das Land Brandenburg in Abstimmung mit anderen wolfsreichen Ländern, hier Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen, aber auch unter breiter Beteiligung der entsprechenden Akteure, Verbände und Stakeholder im Land erarbeiten, aufstellen und nach Erzielen eines Endergebnisses erlassen. Wir haben mit dem Gesetzentwurf hier das Hauptziel, die Aufnahme des Wolfes ins Landesjagdrecht, erreicht. Wir haben auch eine Reihe kleinerer Änderungen vorgenommen, die ganz im Sinne des Ausgleichs verschiedener Interessen umgesetzt wurden. Damit haben wir das Landesjagdgesetz ein Stück zukunftsfähiger gemacht, und wir müssen die jagdrechtlichen Regelungen jetzt schnell und rechtssicher umsetzen. Kommen wir zu der Diskussion um die Quote. Ich glaube, diese Diskussion führen wir dann, wenn wir die Managementpläne erstellen, und nicht an dieser Stelle. (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Wenn wir über andere streng geschützte Arten wie den Kormoran oder den Biber reden, frage ich: Was bringt es uns, sie ins Landesjagdgesetz aufzunehmen, wenn für sie ganzjährige Schonzeiten gelten? Das bringt uns an der Stelle kein Stück weiter, stattdessen brauchen wir politischen Druck, auch auf EU-Ebene, um hier von „streng geschützt“ zu „geschützt“ zu wechseln – ähnlich wie beim Wolf. Also: Ich empfehle, der Beschlussempfehlung und dem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen zuzustimmen. – In diesem Sinne: Horrido und Weidmannsheil! Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski)

Alle Reden von Ulrike Liedtke Protokoll ↗