Falk Peschel
Jetzt geht es los: All dies gilt bis auf die kommunale Ebene heruntergebrochen auch für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin. (Beifall BSW und AfD) Dass es hier bei der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung zu Rechtsverstößen gekommen sein kann, ist nicht auszuschließen, denn immer, wenn es um viel Geld geht, werden Begehrlichkeiten geweckt. (Danny Eichelbaum [CDU]: Aber da gab es ja den Krieg noch gar nicht!) Wie in einem Rechtsstaat üblich, gilt auch hier zunächst die Unschuldsvermutung. Wo es allerdings etwas zu überprüfen gibt, muss überprüft und untersucht werden. Hierfür liegt die Zuständigkeit jedoch in erster Linie bei Staatsanwaltschaften und Gerichten. Dass die Causa Ostprignitz-Ruppin und die Verantwortung der Landesregierung, sprich des Innenministeriums, als oberste Kommunalaufsichtsbehörde eines Untersuchungsausschusses und damit einer weiteren sehr kostspieligen parlamentarischen Befassung bedarf, bezweifeln wir. Allein der Fragenkomplex III, „Wirtschaftliche Beziehungen des Landkreises Ostprignitz-Ruppin zu Dritten“, zeigt doch, was wirklich untersucht werden soll. Aus diesem Grund wird sich die BSW-Fraktion enthalten. – Vielen Dank. (Beifall BSW – Dennis Hohloch [AfD]: Was?!)
