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Wolfgang Roick

SPD 18.03.2026 Sitzungen 8/30

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Haus und zu Hause am Livestream! Herzlich willkommen, liebe Gäste! Wir beschließen heute ein Gesetz, auf das viele Menschen in Brandenburg lange gewartet haben. Und wir halten damit ein Versprechen ein, das wir im Herbst 2025 gegeben haben: die Aufnahme des Wolfs in das Jagdgesetz im ersten Quartal 2026. Wir haben also gehalten, was wir versprochen haben. (Vereinzelt Beifall SPD und CDU) Weidetierhalter, Jägerinnen und Jäger, Waldeigentümer, Kommunalpolitiker, Naturschützer – sie alle erwarten vom Landtag ganz klare Regeln beim Wildtiermanagement, beim Wolf und beim Waldumbau. Genau das liefern wir heute. Erstens. Wir schaffen einen klaren und rechtssicheren Rahmen. Mit diesem Gesetz nehmen wir den Wolf in das Brandenburgische Jagdrecht auf. Es erhält eine ganzjährige Schonzeit, die gezielt aufgehoben wird, wenn ein Wolf Schaden verursacht. Das bedeutet: Schadenstiftende Wölfe können künftig einfacher, schneller und wirksamer entnommen werden, ohne langwierige Einzelfallprüfung, ohne juristische Blockade. (Unruhe in der AfD-Fraktion) – Ich kann es ja auch mal so machen wie Sie heute Morgen. – Gleichzeitig bleibt der Schutzstatus des Wolfs als Art bestehen, ganz im Sinne des Artenschutzes. Damit bewegen wir uns exakt in dem Korridor, den das europäische und nationale Artenschutzrecht eröffnet. Brandenburg hatte die Herabstufung des Schutzstatus und die Meldung des günstigen Erhaltungszustands aktiv eingefordert. Der Bundestag hat erst vor zwei Wochen die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht beschlossen. Wir sind als Land Schrittmacher gewesen, und wir sind es weiterhin. Zweitens. Wir bringen Artenschutz, Weidetierhaltung, Jagd und Waldumbau in Einklang. Brandenburg hat aktuell 54 Wolfsrudel, zusammen mit Niedersachsen die höchste Zahl bundesweit, und einen geschätzten Bestand von ca. 1 000 Tieren. Für mich steht fest: Artenschutz und Weidetierhaltung müssen nebeneinander bestehen können. Die Zahlen geben uns Anlass zur Zuversicht. Die Übergriffe auf Nutztiere sind im Jahr 2024 um mehr als 20 % zurückgegangen, auf den niedrigsten Stand seit 2020, und das bei stabilem Wolfsbestand. Warum? Weil der Herdenschutz wirkt. Wolfssichere Zäune und Herdenschutzhunde, beides vom Land gefördert, zeigen nachweislich Wirkung. Der Gesetzentwurf ergänzt auch den passiven Herdenschutz um die Möglichkeit der aktiven Entnahme dort, wo Zäune und Hunde nicht ausreichen. Herdenschutz als Fundament, gezielte Entnahme als Ergänzung. Drittens. Das Wolfsmanagement bleibt Landesaufgabe. SPD und CDU haben im neuen Koalitionsvertrag vereinbart, die unterschiedlichen Ansprüche bei Wildtiermanagement und Jagd verträglich auszubalancieren. Im Ausschuss haben wir gemeinsam mit der CDU einen Änderungsantrag, der die Aufstellung des Wolfsmanagementplans und das Ergreifen von Maßnahmen bei ungünstigem Erhaltungszustand ausdrücklich als Aufgabe der obersten Jagdbehörde verankert, eingebracht und einstimmig beschlossen. Das war notwendig, weil das neue Bundesjagdgesetz diese Aufgaben sonst den Landkreisen zuweisen würde. Genau das wollten wir verhindern, und genau das haben wir verhindert. Das Land hat die Fachkompetenz, das Monitoring und die Verbindung zum Bund. Klare Zuständigkeit heißt schnelle Entscheidung. Zu den Anträgen der Opposition. Ich denke, vom Grundsatz her wollen alle Beteiligten in diesem Hause einen praxistauglichen Umgang mit dem Wolf. Wir lehnen die Änderungsanträge der AfD und des BSW dennoch ab, (Lars Hünich [AfD]: Wir haben doch gar keinen Änderungsantrag!) wie es die Mehrheit des Ausschusses ebenfalls getan hat. Das BSW will zum Beispiel Biber und Kormoran ins Jagdrecht aufnehmen. Das könnte man tun, aber eine gesellschaftliche Akzeptanz liegt noch in weiter Ferne. Die entsprechenden Verordnungen – es gibt sie ja – reichen erst einmal aus, müssen aber weiterhin kritisch begleitet werden. (Unruhe bei der AfD)

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