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Jouleen Gruhn

18.03.2026 Sitzungen 8/30

Vielen Dank. – Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Hohloch das Wort. Bitte schön. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Kommen wir zum nächsten Anti-AfD-Gesetz, denn eines ist klar: Dieser Staatsvertrag sollte so schnell wie möglich novelliert werden, als bekannt wurde, dass die AfD offensichtlich eine Möglichkeit hat, ein Mitglied in den Medienrat der Medienanstalt Berlin-Brandenburg zu bekommen. Lassen Sie mich kurz erklären, warum: Es war oder ist bis zum jetzigen Zeitpunkt so, dass der Medienrat aus vier Mitgliedern aus Brandenburg und aus vier Mitgliedern aus Berlin gewählt wird, währenddessen der Vorsitzende mit einer Zweidrittelmehrheit in beiden Landesparlamenten bestätigt werden muss. Ungünstigerweise hat die unliebsame Opposition hier im Landtag eine Sperrminorität (Lars Hünich [AfD]: Ach!) und natürlich angekündigt, dass sie keinem Vorsitzenden zustimmen wird, solange nicht auch ein Mitglied der AfD-Fraktion paritätisch in diesen Medienrat gewählt wird. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Aha!) Und was macht man schnellstmöglich? Man ändert die Gesetzeslage, meine Damen und Herren. (Oh! bei der AfD) Man hat versucht, das BSW zu überrumpeln; das BSW hat da nicht mitgemacht, und jetzt gibt es die neue Koalition, und dann kommt der nächste Schlag gegen die Opposition wie die Geschäftsordnung auch. Zukünftig wird der Vorsitzende des Medienrats nicht mehr mit Zweidrittelmehrheit der Länderparlamente, sondern aus der Mitte des Medienrats gewählt. Das ist vor allem deswegen merkwürdig, weil der Medienrat selbst in seiner Stellungnahme dieses Vorgehen abgelehnt hat. (Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Wer sich auf interne Regierungskreise in Berlin berufen kann, weiß auch, dass der Berliner Senat keinen Anlass für eine Änderung sah, meine Damen und Herren, weswegen Sie sich diesen Kompromiss erkauft haben, indem Sie Berlin zukünftig fünf Mitglieder zusprechen, und wir lediglich vier haben, meine Damen und Herren. Sie können das auch nicht mit dem Bevölkerungsproporz erklären, denn das entsprechende Gefälle ist zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg noch wesentlich größer, und trotzdem haben beide Länder jeweils gleich viele Mitglieder im Medienrat. Kommen wir aber zu dem, um was es wirklich geht. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg ist ein Teil der Regulierung der öffentlichen und privaten Medien. Wir haben auf der einen Seite das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem, das vom Rundfunkrat und den Verwaltungsräten kontrolliert wird. Deswegen ergibt es wenig Sinn, den Rundfunkrat mit dem Medienrat zu vergleichen, Frau Staatssekretärin, weil die Möglichkeiten des Medienrates zur Einflussnahme auf die Geschäftsführung wesentlich größer sind als die des Rundfunkrates auf den RBB. Das muss man an dieser Stelle auch einmal sagen. Wir haben es hier mit einer Medienanstalt zu tun, die zum einen Rundfunklizenzen vergeben darf, zum anderen aber auch für die sogenannte Regulierung des Angebots privater Medienbetreiber zuständig ist. Zum Beispiel geht die Medienanstalt Berlin-Brandenburg unter der Geschäftsführung von Frau Eva Flecken – meines Wissens SPD-Mitglied – in einem konkreten Fall mit 5 000 Euro Strafe gegen „Nius“ vor, wegen eines Beitrags zur Zahnsanierung bei sogenannten Flüchtlingen. Gleichzeitig sagte diese Eva Flecken in einem weiteren Interview, dass man mit den Möglichkeiten des Staatsvertrages ja noch ganz andere Dinge tun könne, bis hin zum Verbot eines kompletten Programmes, und sprach damit zum allerersten Mal aus, was sich vorher niemand getraut hat: so weit in die private Medienlandschaft einzugreifen, dass man bestimmte Angebote oder Sender verbieten kann. Ich zitiere Frau Eva Flecken: „Und als absolute Ultima Ratio sieht auch das Medienrecht vor, ein ganzes Angebot zu verbieten.“ Solche Maßnahmen seien jedoch keine Zensur, denn die Medienaufsicht werde immer nur im Nachhinein tätig. – Richtig, meine Damen und Herren: Zensur ist es nämlich nur, wenn man im Vorhinein etwas verbietet und nicht den Leuten sagt: Ihr könnt es schreiben, aber danach müsst ihr mit den Konsequenzen leben. – Das ist die Argumentation dieser SPD-Geschäftsführerin, und die genießt selbstverständlich nicht unser Vertrauen. Das Gleiche gilt für die Vergabe der Rundfunklizenzen. Sie haben hier ein System, in dem Sie Personen aus Berlin und Brandenburg in diesen Medienrat entsenden, der ausschließlich mit Vertretern der Altparteien besetzt werden wird. Und die dürfen dann darüber entscheiden, welche Frequenzen vergeben werden. Dann ist uns allen sicherlich klar, dass bei der Vergabe des Rundfunklizenzen bestimmte Sparten des Politischen sicherlich nicht berücksichtigt werden. Oder denken wir daran, wie man zum Beispiel gegen ein AfD-Wahlwerbelied vorgegangen ist, was es in der Geschichte der mabb noch nie gab: Man hat noch nie ein Angebot einer Partei verboten oder eine Partei aufgefordert, einen sogenannten Jugendbeauftragten zu benennen. Ich habe mich in meiner Kleinen Anfrage danach erkundigt: Das gab es noch nie, außer bei der AfD. Auch hier wird also der Kampf gegen die Opposition über die sogenannte Regulierung der privaten Medien weitergeführt. (Beifall AfD) Das geht von Beanstandungen über Untersagungen und Sperrungen bis hin zu Rücknahme oder Widerruf und Sanktionsmöglichkeiten bis 500 000 Euro. Dann kommen wir zum Nächsten, Lokaljournalismusförderung: Da Ihnen der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht ausreicht, der mit öffentlichen Mitteln finanziert wird, wollen Sie zukünftig auch private Lokaljournalisten mit öffentlichen Mitteln fördern. Und damit Sie sich nicht dem Vorwurf aussetzen müssen, das mit Landeshaushaltsmitteln zu finanzieren – damit niemand sagen kann: „Das ist ja schon auch Staatsfunk“ –, geben Sie das Geld der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, wo Ihre Vertreter im Medienrat sitzen, und die entscheiden dann darüber, welche Medienschaffenden dieses Geld für ihren Lokaljournalismus bekommen. Das ist Demokratie im Jahre 2026 – das ist öffentliche Meinungsmanipulation, meine Damen und Herren. (Vereinzelt Beifall AfD) Zusammenfassend bleibt also zu sagen: Diese Medienanstalt war bisher politisch besetzt, sie wird politisch besetzt bleiben. Diese Änderung des Staatsvertrages war nicht notwendig. Die Berliner Senatskanzlei sah das wohl ebenso, aufgrund interner Quellen. Und der Medienrat selbst wollte diese Änderung nicht.

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