Niels-Olaf Lüders
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Da es Unklarheiten gibt, will ich kurz sagen, warum ich hier stehe: erstens, weil uns dieses Thema extrem wichtig ist – deshalb stehe ich hier als Fraktionsvorsitzender –, und zweitens, weil ich selbst Jäger bin. (Hey! bei der AfD – Vereinzelt Beifall BSW und AfD) Zu dem Kollegen Roick möchte ich noch eine Bemerkung machen: Sie haben unseren Änderungsantrag in erster Linie deshalb abgelehnt, weil der Biber und der Kormoran drinstünden. (Wolfgang Roick [SPD]: Das war nur ein Beispiel!) Tatsächlich sind sie in der Neufassung aber gar nicht enthalten. Also Anträge vorher vielleicht einmal durchlesen! Ich werde im Laufe meiner Rede gleichwohl auch auf den Biber und den Kormoran eingehen. Im Waldbesitzerverband, im Landesjagdverband, im Naturschutzbund, in weiteren anerkannten Naturschutzverbänden und anderen Organisationen sind Zehntausende Mitglieder organisiert, die sich mit den Themen Wald und Jagd befassen. Allein der Landesjagdverband Brandenburg hat mehr als 10 000 Mitglieder, und die Anzahl der Jagdscheininhaber wächst beständig. Das unterstreicht zum einen die Bedeutung einer fachlich fundierten Jagdgesetzgebung. Es deutet aber auch an, wie schwierig und notwendig zugleich ein gerechter Interessenausgleich, zum Beispiel zwischen Forstwirten, Landwirten und Jägern, ist. Deswegen werden wir der Änderung des Landesjagdgesetzes, an der auch unsere Fraktion aktiv mitgewirkt hat, zustimmen. (Beifall des Abgeordneten Björn Lüttmann [SPD]) Im Sinne des besagten Interessenausgleichs und vor allem zur Berücksichtigung des Tierschutzes bzw. der Jagdethik wollen wir gleichwohl mit unserem Änderungsantrag – der, wie gesagt, den Biber und den Kormoran nicht enthält – auf noch nötige Verbesserungen hinwirken. In Bezug auf das zentrale Thema, den Wolf, tragen wir den Inhalt des Gesetzentwurfs als Rahmen für weitergehende Verordnungen mit. Die Sorgen der ländlichen Bevölkerung sind natürlich ernst zu nehmen. Eines möchte ich aber in Bezug auf die weitgehenden Verordnungen unmissverständlich klarstellen: Es hat aus unserer Sicht wenig Sinn, eine Quotenjagd überhaupt nur auf die Tagesordnung zu setzen, solange keine einheitlichen und ausreichend gesicherten Auffassungen zur tatsächlichen Anzahl der Wölfe in Brandenburg bestehen. Eine unsachgemäße Quotenjagd kann außerdem Rudelstrukturen zerstören und dazu führen, dass der Wolf vorwiegend genau dort bejagt wird, wo er sich aufhalten soll, nämlich im Wald. Dem Ergebnis des Dialogforums zum Wildtiermanagement für 2026 sehen wir entgegen. Wir hoffen, dass dabei eine fachlich fundierte Wolfsverordnung herauskommt. Bei der in dieser Legislaturperiode vorgesehenen zweiten Stufe der Änderung des Landesjagdgesetzes sehen wir zum Beispiel noch Änderungsbedarf hinsichtlich des Einsatzes von Jagdgebrauchshunden sowie der Bildung und Zusammensetzung des Jagdbeirats. Außerdem werden wir uns dafür einsetzen, dass die 2026 73 Landesregierung darauf hinwirkt, nach dem Wolf auch den Kormoran und den Biber in das Jagdrecht aufzunehmen. Abschließend möchte ich unseren tatsächlichen Änderungsantrag – auf den Sie ja gar nicht eingegangen sind – kurz begründen. Zu den in § 31 geregelten Jagd- und Schonzeiten hatte unsere Fraktion nämlich bereits im Ausschuss fachlich sinnvolle Änderungsvorschläge vorgelegt, die sich aus der durchgeführten Anhörung ergeben hatten. Diese Vorschläge wurden leider ohne irgendeine fachliche Diskussion abgelehnt. Deswegen bringen wir diese sinnvollen Vorschläge heute nochmals ein. Die am 16. April beginnende Jagdzeit wird gemäß unserem Antrag jeweils am 1. Juni unterbrochen, und zwar für Schmaltiere des Rotwilds bis zum 31. Juli und für Schmaltiere des Damwilds bis zum 31. August. Es ist nämlich kontraproduktiv, die Jagdzeit für die Schmaltiere des Damwilds ab 1. August zu eröffnen. Die Damkälber werden im Juni/Juli gesetzt und hätten demzufolge sehr geringe Erlegungsgewichte von unter 10 kg. Das widerspricht dem Anspruch, aus dem Wildbret hochwertige Lebensmittel zu erzeugen. (Beifall BSW) Darüber hinaus dauert die sommerliche Feistzeit – das wurde schon angesprochen – beim männlichen Wild an. Das dient der Anlage der Feistreserve für den Winter. Eine frühe Bejagung hat mehr Verbiss im Winter zur Folge, ist also auch völlig kontraproduktiv. Durch unseren Vorschlag wird das Risiko strafbewehrter Fehlabschüsse von führenden Alttieren erheblich reduziert. (Beifall BSW) Seitens der Landesregierung ist die Jagd auf Ricken und Kitze vom 1. September bis zum 15. Januar vorgesehen, für Rehböcke und Schmalrehe soll eine Jagdzeit vom 16. April bis zum 15. Januar gelten. Nach unserem fachlich sinnvollen Vorschlag soll auch die Jagdzeit für Schmalrehe vom 1. Juni bis zum 31. August, also im Sommer, unterbrochen werden, um das Risiko von Fehlabschüssen führender Ricken unter dem Gesichtspunkt der Jagdethik und des Tierschutzes zu reduzieren. Ich bitte Sie also: Sehen Sie sich unseren Änderungsantrag noch einmal an und stimmen Sie ihm zu! Zum Entschließungsantrag von SPD und CDU: Wir werden diesen ablehnen, er beinhaltet sinnlose Bürokratie und fußt mehr auf ökonomischen als auf ökologischen Begründungen. Leider fehlt mir die Zeit, das genauer darzulegen. – Danke schön. (Beifall BSW)
