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Ulrike Liedtke

18.03.2026 Sitzungen 8/30

Danke schön. – Nacheinander haben jetzt die drei fraktionslosen Abgeordneten das Wort. Herr Abgeordneter von Ossowski beginnt. Bitte sehr. André von Ossowski (fraktionslos):* Frau Präsidentin, danke! – Herr Hohloch, Herr Berndt, was habe ich von Ihnen heute für ein Gejammer gehört, also nicht von Ihnen persönlich, sondern darüber, wie Ihre Fraktion und Ihre Partei behandelt werden! Ich kann Ihre Erfahrungswerte nicht nachvollziehen, weil ich sie nicht teilen kann, da mir das nicht widerfahren ist. Aber ich will glauben, dass hinter Ihren Erfahrungswerten auch Realitäten stehen und Sie diese Realitäten in einer Art umsetzen, die es schwierig macht, noch mal mit anderen Fraktionen zusammenzuarbeiten oder zusammen etwas zu organisieren. Das sehe ich. Beim BSW ist völlig klar: Wir haben uns nicht verändert; das BSW hat sich verändert. Wenn Sie auf das Abstimmungsverhalten abstellen, lieber Falk Peschel, ist festzuhalten: Das war schon beim BSW sonderbar. (Zuruf des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Wir wissen, dass es verschiedene Abstimmungsmöglichkeiten auch in unserer damaligen Fraktion gab. Insofern ist ein Abstimmungsverhalten für die Bildung einer Gruppe oder für die Änderung des Fraktionsgesetzes völlig unerheblich. Wir debattieren heute über das Fraktionsgesetz. Ich muss sagen: Wenn wir feststellen, dass ein Gesetz verfassungswidrig ist, dann kann man das verfassungswidrig liegen lassen, wenn es keinen Regelungsbedarf gibt. Aber in diesem Fall gibt es einen Regelungsbedarf, da nämlich drei Abgeordnete die BSW-Fraktion aufgrund interner Streitigkeiten – das ist in der Presse vielfach nachlesbar; Sie haben gerade Presseberichte zitiert, 2026 65 obwohl Sie diesen sonst eigentlich nicht glauben; denn dieses Mal waren sie für Sie positiv – (Heiterkeit des Abgeordneten Kurt Fischer [SPD]) verlassen haben. Es gab Streitigkeiten; wir haben uns in Auflösung befunden. Und ich erinnere daran: Frau Jouleen Gruhn und ich, André von Ossowski, sind aufgefordert worden – ich kann Ihnen gern noch mal die komische Presseerklärung von acht Abgeordneten vorlegen, die von den Abgeordneten in ihrer jeweiligen Funktion unterschrieben wurde –, (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) die Fraktion zu verlassen, da man mit der „Unordnung aufräumen“ müsse und nicht mehr bereit sei, mit diesen beiden Abgeordneten zusammenzuarbeiten. Sie haben uns aufgefordert, die Fraktion zu verlassen. Nichts anderes haben wir danach getan, weil wir der Fraktion eine ordentliche Weiterarbeit ermöglichen wollten. Sie war danach stumm geworden. (Lachen beim BSW) Was haben wir? Wir haben ein Fraktionsgesetz; nennen wir es spaßeshalber „Lex AfD“. Sie haben offensichtlich mitgestimmt, das weiß ich gar nicht, aber das soll wohl so gewesen sein, also nicht Sie persönlich, sondern Ihre Fraktion soll mitgestimmt haben. (Dennis Hohloch [AfD]: Meine Fraktion nicht!) Jetzt kommen Sie auf die Idee, dass das Bestimmtheitsgebot im Fraktionsgesetz nicht erfüllt sei. Erstens ist das Fraktionsgesetz lediglich ein Ausfluss unserer Verfassung, da unsere Verfassung sagt: Näheres zu den Fraktionen regelt ein Gesetz. – Und das ist das Fraktionsgesetz. Das Bestimmtheitsgebot brauchen wir hier nicht. Das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Denn über allem steht der Rechtsmissbrauch. Das ist das Einzige, was einer Prüfung unterzogen wird: ob rechtsmissbräuchlich Anträge gestellt werden – mehr nicht. Wir werden die Debatte zur Gruppe noch führen. Wenn Sie das Gesetz verändern wollen, beispielsweise hinsichtlich einer Zweidrittelmehrheit – es hat mich gewundert, dass das jetzt gar nicht gekommen ist, dass man eine solche Hürde einbauen will –, muss ich Ihnen sagen: Das ist juristisch völliger Unsinn. Denn wenn man ein Gesetz mit einfacher Mehrheit ändern kann, dann braucht man keine Zweidrittelmehrheit in dem Gesetz, weil man es mit einfacher Mehrheit ändern kann. Es ist also absurd, eine solche Regelung zu schaffen. Eine Zweidrittelmehrheit in einem Gesetz ist im Übrigen auch nur dann zulässig, wenn es sich um Regelungsgegenstände handelt, die eines ganz besonderen Schutzes bedürfen, beispielsweise bei den Verfassungsrichtern oder der Verfassung. Ansonsten brauchen wir keine Zweidrittelmehrheit, weil es absurd wäre. Wir könnten auch eine volle Mehrheit fordern. Damit wären Sie sehr einverstanden, dass wir also eine absolute Mehrheit im Parlament brauchen. Es ist absurd, hier eine Zweidrittelmehrheit einzubauen. Dieses Gesetz muss geändert werden, und zwar nicht nur, weil wir es wollen. Demokratie muss man sich leisten können, und wir wollen sie uns leisten; wir verletzen ja auch keine Standards, nur weil sie zu teuer sind. Ich verlasse mich darauf bzw. hätte mich eigentlich auf Sie verlassen, dass Sie rechtswidrige Zustände abschaffen wollen und der Änderung des Fraktionsgesetzes zustimmen; es geht ja um die erste Änderung des Gesetzes und nicht um das Fraktionsgesetz an sich. Dieser Zustand muss abgestellt werden. Und ich verlasse mich – das ist das Gute – auf demokratische Abgeordnete, die – möglicherweise wider ihre eigenen Interessen – das Fraktionsgesetz ändern; denn die wissen ja, dass etwas auf sie zukommen könnte. Wenn wir über die Kosten reden – Herr Peschel, Sie hatten diese angeschnitten –, dann muss ich sagen: Ja, Demokratie müssen wir uns leisten können. Aber was kostet ein Untersuchungsausschuss, der hier relativ sinnlos eingerichtet worden ist? (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Über eine Million Euro. Ich muss sagen, es ist absurd, die Kosten anzuführen. Wir wiegen die Kosten nicht gegeneinander auf. Das wäre absurd. (Dennis Hohloch [AfD]: Haben Sie doch gerade gemacht! – Lars Hünich [AfD]: Haben Sie doch gemacht!) – Nein, ich wiege sie nicht auf. Sie sagen immer, ich verstrickte mich in Widersprüche. Nur weil Sie einen Widerspruch sehen, ist dieser noch lange nicht da. (Heiterkeit sowie vereinzelt Beifall SPD und CDU) – Ja, es ist so. Herr Hohloch, Sie kennen den Spruch: Ich höre, was du sagst, verstehe aber nicht, was du meinst. (Vereinzelt Heiterkeit) Das war bei Ihnen der Fall. – Danke schön. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies)

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