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Ludwig Scheetz

SPD 18.03.2026 Sitzungen 8/30

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Untersuchungsausschüsse sind unbenommen ein wichtiges Recht der Opposition. Das ist auch gut so. Demokratie braucht Kontrolle. Regierungshandeln muss überprüfbar sein. Das Parlament muss Missstände aufklären können. Aber gerade weil Untersuchungsausschüsse so ein starkes Instrument sind, gilt auch: Man darf sie nicht beliebig missbräuchlich einsetzen. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Ein Untersuchungsausschuss ist keine parteipolitische Bühne und erst recht kein vom Steuerzahler finanziertes Wahlkampftheater. (Beifall SPD und vereinzelt CDU sowie der Abgeordneten Dennis Hohloch und Lars Hünich [AfD]) Genau diesen Eindruck hinterlässt aber der vorliegende Antrag der AfD. Wir haben diesen Einsetzungsantrag juristisch intensiv geprüft. Wir sagen: Ja, wir haben dabei eine ganze Reihe von Punkten gefunden, die rechtlich problematisch sind. Aber wir haben am Ende keine so eindeutig tragfähige Grundlage gesehen, dass eine Ablehnung der Einsetzung dieses Ausschusses rechtssicher zu begründen wäre. Deshalb werden wir uns bei der Abstimmung enthalten. 2026 51 Politisch allerdings ist dieser Antrag ziemlich eindeutig. Die AfD für das er nicht da ist: für kommunalpolitische Auseinandersetzungen und für Wahlkampfmunition in Ostprignitz-Ruppin. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Ein erheblicher Teil des Antrags zielt nicht auf die Kontrolle der Landesregierung ab, sondern auf Vorgänge vor Ort: kommunale Entscheidungen, Vertragsverhältnisse, persönliche Beziehungen, lokale Abläufe. Da muss man mal sagen: Der Landtag ist kein Ersatz-Kreistag. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Hinzu kommt: Der Antrag greift sogar noch in einen Bereich ein, der besonders sensibel ist, nämlich in die Frage rund um die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Das ist durchaus problematisch. Wer das beantragt, zeigt vor allem eines: Es geht hier nicht um eine saubere Grenze zwischen parlamentarischer Kontrolle und rechtsstaatlicher Zuständigkeit. Damit sind wir bei dem eigentlichen Punkt: Sie wollen keine Aufklärung, Sie wollen eine Kampagne. (Beifall SPD und vereinzelt CDU – Dennis Hohloch [AfD]: Eine Aufklärungskampagne!) Denn schon die Konstruktion des Antrages zeigt doch, worum es geht: möglichst viele Vorwürfe, möglichst viele Unterstellungen, möglichst große öffentliche Wirkung. Das ist kein Beitrag zu sauberer parlamentarischer Kontrolle, sondern der Versuch, aus einem Minderheitenrecht maximalen politischen Ertrag zu erzielen. Es ist auch klar, worum es der AfD wirklich geht: Sie will mit diesem Ausschuss Schlagzeilen produzieren. Sie will den Eindruck eines großen Skandals immer wieder nähren, und sie will daraus politischen Profit im Landratswahlkampf ziehen. Besonders entlarvend ist dabei, dass die AfD sogar ihren eigenen Landratskandidaten in diesen Ausschuss entsenden wollte. Das ist nun wirklich der Gipfel in dieser Angelegenheit. (Beifall SPD und CDU) Deutlicher kann man den Missbrauch dieses Instruments kaum dokumentieren. Meine Damen und Herren, wir erleben zum wiederholten Male die Instrumentalisierung des Minderheitenrechts. In der Debatte um eine Einsetzung darf natürlich auch der Blick auf die Finanzen nicht fehlen. Ein Untersuchungsausschuss kostet nicht nur Zeit und bindet Kapazitäten, er kostet natürlich auch Geld, Steuergeld, viel Steuergeld in dieser Frage. Wir reden hier über eine Größenordnung von rund 600 000 Euro. Das übersteigt jegliches kommunalwahlpolitische Budget eines Landratswahlkampfs. Deshalb ist die Frage schon erlaubt, ob das Geld wirklich für seriöse parlamentarische Kontrolle oder für ein AfD-Wahlkampftheater auf Kosten des Steuerzahlers eingesetzt wird. Unser Fazit bleibt klar: Der Antrag ist politisch durchsichtig, er ist in Teilen rechtlich problematisch (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) und er trägt deutliche Züge eines Wahlkampfmanövers, aber er ist nach unserer Prüfung nicht so eindeutig unzulässig, dass wir ihn ablehnen könnten, deswegen enthalten wir uns. (Beifall SPD und CDU)

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