Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Medien, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne und am Livestream, sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte vor Beginn des Plenums um Ihre Aufmerksamkeit. Heute vor 100 Jahren ist Eduard Rosenthal gestorben. Wir und der Freistaat haben ihm viel zu verdanken. Er war nicht nur Abgeordneter wie wir heute, er war auch der historische Vater unserer Verfassung. Daher möchte ich heute diesen herausragenden jüdischen Rechtsgelehrten, Rektor der Friedrich-Schiller-Universität Jena und Abgeordneten sowie Alterspräsidenten des Thüringer Landtags würdigen. Eduard Rosenthal wurde als Sohn eines jüdischen Kaufmanns 1853 in Würzburg geboren. Er studierte Volkswirtschaft und Rechtswissenschaft in Berlin und Heidelberg. An der Universität Jena wurde er habilitiert und erhielt eine außerordentliche Professur für deutsche Rechtsgeschichte und öffentliches Recht. Für die Deutsche Demokratische Partei gehörte er ab 1919 dem Landtag des Freistaats Sachsen-Weimar-Eisenach an und nahm an den Konferenzen zur Bildung eines Freistaats Thüringen teil. Er wurde mit der Ausarbeitung eines Verfassungsentwurfs für Thüringen beauftragt und legte diesen mit 90 Artikeln dem Volksrat Anfang 1920 vor. Mit nur wenigen Änderungen und Kürzungen wurde dieser im Mai desselben Jahres verabschiedet. Mit diesem Lebenswerk ist er bis heute der Vater unserer Verfassung, die seine Grundzüge trägt. Eduard Rosenthal gehörte von 1921 bis 1925 dem Thüringer Landtag an. In dieser Zeit gewannen auch antisemitische und antidemokratische Kräfte im Parlament immer mehr an Einfluss. Für eine Mehrheitsbeschaffung im Parlament tat sich seine Partei mit diesen Kräften, darunter auch Abgeordnete der NSDAP zusammen. Man beugte sich der Forderung, die Regierung nur aus – ich zitiere – „deutschblütigen und nicht marxistischen Männern“ zu besetzen. Mit der Tolerierung der Minderheitsregierung durch die Völkischen verloren Eduard Rosenthal und andere demokratische Kräfte an Einfluss im Parlament. Eduard Rosenthal starb am 25. Juni 1926 als vielgeschätzter Ehrenbürger der Stadt Jena. Die Nationalsozialisten entfernten mit der Machtübernahme 1933 jegliche Erinnerung an ihn. Heute würdigt ein dezentrales Denkmal Eduard Rosenthals Wirken in Jena, Weimar und hier am Landtag. Eine Erkundungsbohrung in der Mauer am Plenarsaal erinnert an seine Bedeutung für den Freistaat. Dort steht: „Ich habe die Überzeugung, dass der Aufbau eines Staates nur auf mittlerer Linie gelingen kann, wenn Gesetzgebung und Verwaltung sich von jedem Extrem fernhalten.“ Als Mahnung an den Versuch, das Lebenswerk und die Verdienste Rosenthals aus der Geschichte zu tilgen, steht in jeder Erkundungsbohrung: „Er war Demokrat, Menschenfreund, Verfassungsvater, deutscher Jude und wurde vergessen gemacht.“ Mit der Erinnerung an einen großen Thüringer und sein Lebenswerk leite ich nun zum Plenum über. Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Herr Abgeordneter Thomas und Frau Abgeordnete Wirsing betraut. Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung haben mitgeteilt: Herr Ministerpräsident Voigt, Herr Minister Gruhner, Frau Ministerin Meißner teilweise und Frau Ministerin Wolf. Es ergehen folgende Hinweise zur Tagesordnung: Folgende Festlegungen zur Abarbeitung der Tagesordnung wurden für die heutige Sitzung getroffen: Der Tagesordnungspunkt 3 soll als erster Punkt aufgerufen werden, danach anschließen soll sich der Aufruf des Tagesordnungspunkts 7. Nach der Mittagspause soll der Tagesordnungspunkt 18 und im Anschluss daran der Tagesordnungspunkt 11 aufgerufen werden. Zu Tagesordnungspunkt 22 wurde der Antrag in der Drucksache 8/3743 in einer Neufassung bereitgestellt. Wir kommen nun zur Feststellung der Tagesordnung. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung festgestellt und ich rufe als ersten Tagesordnungspunkt für heute Tagesordnungspunkt 3 auf Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/3127 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Drucksache 8/3692 ZWEITE BERATUNG Ich rufe für die Berichterstattung aus dem Ausschuss Herrn Abgeordneten Zippel auf.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf wurde eingebracht am 18.03. dieses Jahres und es fand eine erste Lesung am 26.03. statt. Der Gesetzentwurf wurde an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen. Die erste Ausschussberatung, in der man sich mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzte, fand am 27.03. statt. Hier wurden eine mündliche und eine schriftliche Anhörung beschlossen. Die mündliche Anhörung fand am 04.05. statt. Es gab Änderungsanträge, die von der Regierung am 11.06. und von der Fraktion Die Linke am 12.06. eingebracht worden sind. Ich will kurz auf wichtige Änderungen eingehen. So ist der befristete Landeszuschuss in § 25a nicht nur für das Jahr 2026, sondern auch für das Jahr 2027 auszuzahlen. Die Umnutzungsprämie wird gestrichen. Sprachförderung wird expliziter erwähnt und gefordert. Elternbeiträge können stundenweise oder nach Stundenkorridoren vereinbart werden. Es gab dann am 12.06. eine Ausschussberatung. Hier wurde die Anhörung ausgewertet. Es wurde eine Beschlussempfehlung gefasst mit der Annahme der Änderungsanträge der Regierungskoalition sowie der Fraktion Die Linke. Am heutigen Tag wird das Gesetz im Landtag besprochen und wir freuen uns auf großartige folgende Reden. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Zippel, für die Berichterstattung. Damit eröffne ich die Aussprache. Ich rufe Frau Abgeordnete Gerbothe für die Fraktion der CDU auf.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, werte Abgeordnete, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und am Livestream! Abgeordneter Zippel hat jetzt die Messlatte relativ hoch gelegt mit den begeisternden Reden. Ich hoffe, ich kann mich daran halten. Es wurde ja gerade schon gesagt, dass am 26. März die erste Beratung hier in dem Rund zu diesem Gesetzentwurf stattfand. Was darauf folgte, war eine durchaus intensive Zeit, geprägt von einer schriftlichen und mündlichen Anhörung sowie zahlreichen Debatten rund um diesen Gesetzentwurf. Denn die Prognosen und Zahlen des Thüringer Landesamtes für Statistik haben uns einen klaren Handlungsauftrag erteilt. Unsere Aufgabe war es, eine erste notwendige und vorausschauende Antwort auf eine der größten strukturellen Herausforderungen in unserem Freistaat zu geben. Dabei wollten wir die Qualität der Betreuung stärken, Familien entlasten und die Strukturen der Kindertageseinrichtungen an die veränderten Rahmenbedingungen in unserem Land anpassen. Das heute hier vorliegende Gesetz ist eine erste Antwort auf diese genannten Herausforderungen. Meine Damen und Herren, wir haben die Beteiligung zu diesem Gesetzentwurf in den letzten drei Monaten bewusst auf sehr breite Füße gestellt und nach den Anhörungen Anpassungen vorgenommen. Die nun vorliegende Beschlussempfehlung greift die Ergebnisse der Anhörungen sachgerecht auf. Einige zentrale Punkte möchte ich hier noch mal nennen. In § 7 haben wir die Ziele und Aufgaben der Kindertagesbetreuung konkreter und vor allem verbindlicher gefasst. Durch die verpflichtende regelmäßige Beobachtung und Dokumentation der kindlichen Entwicklung insbesondere im Sprachbereich wollen wir bessere Ergebnisse erzielen. Damit setzen wir einen weiteren wichtigen Baustein auf dem Weg zu verbindlichen Sprachstandserhebungen vor der Einschulung um. Auch § 29, der die Betreuungszeiten regelt, hat insbesondere bei den Gesprächen mit den Trägern große Aufmerksamkeit erfahren. Die vorgenommenen Anpassungen stellen sicher, dass die Bildung von Stundenkorridoren bei der Berechnung von Elternbeiträgen weiterhin möglich bleibt, beispielsweise für Halb- und Ganztagsangebote mit klar definierten Betreuungszeiten. Mit § 30 beschließen wir zudem ein weiteres beitragsfreies Kindergartenjahr. Auch wenn diese Neuerung in unserer Fraktion und auch durchaus bei mir persönlich nicht unumstritten war, setzen wir damit eine zentrale Vereinbarung der Haushaltsverhandlungen um. Ab dem Kindergartenjahr 2027 werden somit die letzten 36 Monate vor der Einschulung beitragsfrei. Damit entlasten wir Familien in Thüringen spürbar und stärken zugleich die Möglichkeit für alle Kinder, von einer verlässlichen und qualitativ hochwertigen frühkindlichen Bildung in unserem Land zu profitieren. Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben in diesem Gesetz aber nicht nur familienpolitische Verbesserungen verankert, sondern auch strukturelle Herausforderungen in den Blick genommen. Genau hier setzt der neue § 25a an. Für Einrichtungen mit weniger als 51 Kindern wird ein Landeszuschuss in Höhe von 240 Euro pro Kind gewährt. Damit werden die betroffenen Kommunen für die Jahre 2026 und 2027 finanziell entlastet. Darüber hinaus schaffen wir dem § 25b ein Förderinstrument, das notwendige strukturelle Anpassungsprozesse unterstützt. Unsere Kommunen sollen dadurch in die Lage versetzt werden, ihre Kindergartenstrukturen vor Ort an die demografische Entwicklung anzupassen. Unser Ziel ist klar: Wir wollen eine zukunftsfähige Kindergartenlandschaft erhalten, die sowohl eine gute Erreichbarkeit, als auch eine hohe Qualität für Kinder und Familien gewährleistet. Meine Damen und Herren, mit den Novellen des Erwachsenenbildungsgesetzes, des Gesetzes zu Schulen in freier Trägerschaft und nun des Kindergartengesetzes haben wir innerhalb von 18 Monaten drei wesentliche Bereiche unserer Bildungslandschaft zukunftsfähig gemacht, notwendige Reformen angestoßen und wichtige Projekte für unser Land umgesetzt.
(Beifall CDU, BSW)
Wir haben damit gezeigt, dass diese Koalition handlungsfähig ist und die Herausforderungen des Landes aktiv gestaltet. Das wäre jedoch nicht ohne die Mitarbeit der vielen Akteure der Thüringer Bildungslandschaft möglich gewesen. Mein ausdrücklicher Dank gilt daher unter anderem den angehörten Verbänden, den kommunalen Vertretern, der Elternvertretung sowie den Verbänden der freien Träger. Gemeinsam haben wir die drängenden Fragen der Thüringer Kindergartenlandschaft konstruktiv, kritisch, aber vor allen Dingen lösungsorientiert diskutiert. Allen, die an diesem Prozess mitgewirkt haben, danke ich herzlich für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit – immer mit dem gemeinsamen Ziel, die Zukunft der frühkindlichen Bildung in Thüringen zu sichern. Dies gilt auch für die Fraktion der Linken, insbesondere für Frau Große-Röthig, die sich mit uns in eine konstruktive und lösungsorientierte Debatte zu Änderungen begeben hat.
(Beifall CDU)
Meine Damen und Herren, die von CDU, BSW und SPD vorgelegte Novelle des Thüringer Kindergartengesetzes zeigt, dass wir den demografischen Wandel ernst nehmen und uns nicht vor schwierigen Entscheidungen drücken. Ich bin stolz darauf, dass wir diese Gesetzesnovelle innerhalb von nur drei Monaten beraten, breit diskutiert und gemeinsam weiterentwickelt haben. Ich bitte um Ihre breite Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, damit wir diese wichtigen Verbesserungen für unser Land, für unsere Kommunen und vor allen Dingen für unsere Kinder und Familien noch vor der Sommerpause auf den Weg bringen können. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Präsident, ich möchte meine Rede damit beginnen, den Anzuhörenden zu danken, die bei der Novellierung dieses Gesetzes mitgewirkt haben. Uns haben unzählige Zuschriften auf jedem denkbaren Weg erreicht – ich denke, die anderen Kolleginnen und Kollegen auch –und ich kann zumindest für mich und mein Team aus der Fraktion sagen: Keine davon ist ungelesen geblieben. Ohne die vielen Stellungnahmen der Akteure in der Kindergartenlandschaft wären wir nicht in der Lage gewesen, einen solchen Gesetzentwurf so zu begleiten. Die vielen detaillierten Vorträge auch in der Mündlichen Anhörung haben uns geholfen. Die Expertise aller Anzuhörenden hat hier gewirkt. Vielen Dank dafür!
(Beifall Die Linke)
Ich möchte einen Beteiligten der Anhörung noch mal herausheben und mich insbesondere bei Herrn Engelhardt von der Landeselternvertretung bedanken, der eindrucksvoll geschildert hat, wie Eltern und vor allem auch Alleinerziehende mit einem Vollzeitjob heutzutage unter Druck stehen und warum der zehnstündige Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz auf keinen Fall untergraben werden darf, besser noch, auf zwölf Stunden angehoben werden sollte. Kein getrenntlebendes und alleinerziehendes Elternteil und auch keine Familie, in der beide Elternteile Vollzeit arbeiten gehen, sollten sich rechtfertigen müssen, warum sie dies tun oder warum sie dies eben nicht tun, sondern ihre Kinder in dieser Zeit wohlbehalten und wohlversorgt im Kindergarten wissen. Wir stärken Familien in jeder Form den Rücken, denn das braucht unsere Gesellschaft mehr denn je: Verlässlichkeit und Stabilität.
(Beifall Die Linke)
Sie merken schon, mit uns wird es kein Rütteln am zehnstündigen Rechtsanspruch geben. Ich bin sehr froh, dass es uns als Linke gelungen ist, in diesem Gesetz nun endlich das dritte beitragsfreie Kindergartenjahr abzubilden.
(Beifall Die Linke)
Es wird ab dem Sommer 2027 drei beitragsfreie Kindergartenjahre in Thüringen geben. Konkret werden, konkrete Politik machen, das ist das, was die Menschen verdienen. Konkret sein bedeutet in diesem Fall, fast 2.000 Euro Entlastung pro Jahr für die Familien, egal ob für den Familienurlaub, ein neues Fahrrad, einen Schulranzen oder einfach für die Möglichkeit, dem Einkaufswagen noch eine Schachtel Erdbeeren hinzuzufügen, ohne jeden Euro dreimal umdrehen zu müssen.
(Beifall Die Linke)
Wir halten, was wir versprechen. Ich bin stolz darauf, dass wir den Weg aufrechterhalten konnten, Beitragsfreiheit und Qualität gleichermaßen zu entwickeln, auch in schwierigen Zeiten. Die sprachliche Förderung ist nun gesetzlich verankert und damit nachhaltig verstetigt. Der große Sprung wartet auf uns offensichtlich im Herbst dieses Jahres, diesmal noch nicht, aber ich verspreche Ihnen, wir werden nicht lockerlassen, wenn es um frühkindliche Bildung in Thüringen geht. Antworten, wie mit den angekündigten Sprachtests im vierten Lebensjahr und dem Bedarf umgegangen werden soll, bleibt uns das CDU-geführte Bildungsministerium bis heute schuldig. Gleichzeitig möchte ich mich bedanken für den sehr konstruktiven Prozess, den wir geführt haben, um dieses Gesetz auf den Weg zu bringen, besonders an die CDU-Fraktion.
(Beifall Die Linke)
Klar ist aber auch, in Thüringen brauchen wir qualifiziertes Fachpersonal, gerade für die Sprachförderung. Für uns gilt: Fördern, bevor wir fordern, zumal bei den kleinsten Menschen dieser Welt. Ob es nun besonders klug ist, der ehemaligen Landeselternsprecherin den Vorschlag im Entwurf zu unterbreiten, Elternrechte einzuschränken, sei jetzt mal dahingestellt. Aber ich darf hier heute sagen: abgelehnt. Elternrechte bleiben stark, Beteiligung und demokratische Teilhabe sind für eine funktionierende Gesellschaft notwendig. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe CDU-Fraktion, bisher ist im Bildungsausschuss nicht ganz so viel Herz bezüglich der Kindergärten gewesen. Ich glaube, wir können daran noch arbeiten. Dieses Gesetz sollte dazu der Auftakt sein. Ich bin sehr froh, dass noch Bewegung in die Sache gekommen ist. Und vielleicht entflammen diese Bildungseinrichtungen des Landes doch noch eines Tages Ihr Herz, so wie es meines bewegt. Fakt ist auch, diese kleine Novelle ist nicht der große Entwurf. Aktuelle Entwicklungen mit der Schließungswelle von Kindergärten bedürfen der politischen Aufmerksamkeit, die nicht vor Ort den Kommunen übergeholfen werden kann. Eine grundsätzliche Steuerfunktion durch das Land, um flächendeckend Kindergärten zu erhalten, ist unabdingbar, damit Thüringen auch in Zukunft noch lebenswert bleibt für Familien.
(Beifall Die Linke)
Es braucht hier einen Blick über die Kreisgrenze hinaus und weiterhin eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit der Finanzierung von Kindergärten, ganz besonders im ländlichen Raum. Diese Diskussion wird uns die nächsten 20 Jahre in allen Bildungseinrichtungen betreffen. Dieser Umstand sollte nicht allein aus fiskalischen Gesichtspunkten bewertet oder noch schlimmer begründet werden mit der sogenannten demografischen Rendite. Der demografische Wandel bedeutet in diesem Fall die Chance, dass wir die Bildungsqualität in unserem Land noch mal steigern können. Absicherung einer Grundversorgung im Bildungsbereich ganz nach dem Motto „kurze Beine, kurze Wege“ muss die Arbeit der Landesregierung im Bereich Kindergarten leiten, aber eben auch die dieses Parlaments. Die Linke wird bei diesem Thema nicht lockerlassen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall Die Linke)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wir befassen uns heute mit der zweiten Lesung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes. Das, was uns dabei leitet, ist, Kindergärten in Thüringen zukunftsfähig zu machen. Dass Thüringen nicht umsonst als Kindergartenland bezeichnet wird, hängt nicht nur mit der Wiege des Kindergartens zusammen, sondern auch mit der hohen fachlichen Expertise aller Beteiligten, die sich an dieser Novellierung beteiligt haben. Hier gilt mein ausdrücklicher Dank allen Anzuhörenden, die sich also mit hoher fachlicher Expertise, zum Teil sehr kontrovers, aber fachlich fundiert in diese Diskussion eingebracht haben. Was ist neu? Dieser Gesetzentwurf ist nur eine Zwischenstufe, denn wir werden bereits im Herbst am Kindergartengesetz weiterarbeiten. Es wird dann hier um qualitative Aspekte gehen. Die Kolleginnen hatten das schon gesagt: Ein wesentlicher Meilenstein ist die Umsetzung des beitragsfreien Kita-Jahres. Das hatte Kollegin Große-Röthig eben gesagt, dass wir also hier ab dem Jahr 2027/2028 Eltern entlasten. Ein weiterer Meilenstein – ich bin ja von Haus aus Deutschlehrer, das wissen Sie, und insofern liegt mir die sprachliche Förderung der Kinder sehr am Herzen – ist, dass wir in § 7a des Kita-Gesetzes die sprachliche Bildung hervorgehoben haben.
(Beifall BSW)
Ich sage es mal mit den Worten von Wilhelm von Humboldt: „Der Mensch ist nur Mensch durch Sprache“. Und Sprache ist der Grundstein für eine solide Bildung und auch für einen Bildungserfolg.
(Beifall BSW)
Sprachliche Förderung – hier geht es um Sprachanregung, Sprachverständnis, Ausdrucksfähigkeit – muss weiterentwickelt werden. Wir führen ja nicht umsonst die Sprachtestung an Kitas ein, um uns zunächst erst mal einen Sachstand zu verschaffen, in welchen Bereichen es bei den Kindern klemmt und wo gezielte Förderung ansetzen muss. Ja, es gab das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“, was sich auf den ersten Blick nach Sprachförderung anhört, aber es im eigentlichen Sinne nicht ist. Man lese dazu auch mal den Abschlussbericht der Kommission durch. Es ging da viel mehr um pädagogische Vernetzung. Wenn es dann im Herbst um die qualitative Weiterentwicklung der Kindergärten und somit auch um eine qualitative Hebung der sprachlichen Förderung geht, müssen wir uns mit wahrer sprachlicher Förderung auseinandersetzen und nicht mit pädagogischer Vernetzung, wie es hier in dem Sprach-Kita-Programm – das war ja ein Bundesprogramm – gewesen ist. Ich empfehle, hier auch mal die Seite 60 in dem Abschlussbericht zu lesen. Ein weiterer Punkt: vertraglich vereinbarte Betreuungszeiten in § 29. Hier kam es den Trägern auch auf zu bewältigende Betreuungszeiten an. Betreuungszeiten, Elternbeiträge, das muss alles berechnet werden. Das ist ein bürokratischer Aufwand gewesen. Es wurde ein Kompromiss gefunden, dass also künftig Stundenkorridore bei der Berechnung von Elternbeiträgen, auch weiterhin Halb- und Ganztagsangebote mit klar definierten Betreuungszeiten möglich sind. Das ist auch ein wichtiger Schritt Richtung Entbürokratisierung. Von den Kollegen wurde ebenfalls der demografische Wandel angesprochen, der – das wissen wir alle hier in diesem Haus – uns vor enorme Herausforderungen stellt. Wir haben es mit einem Geburtenknick von 30 Prozent zu tun. Dieser Geburtenknick stellt uns vor Herausforderungen, denn wir haben im Prinzip die Kinder der 1990er-Jahre. Wir hatten schon damals einen Geburtenknick aufgrund politischer Unsicherheiten und weil viele Menschen unser Land verlassen haben. Das sind die heutigen Eltern unserer Kinder. Insofern muss natürlich auch die Weiterentwicklung der Kindergärten und perspektivisch aller weiterführenden Bildungseinrichtungen vor diesem demografischen Wandel gedacht werden, um eine hohe qualitative, Bildung unserer Kinder zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang haben wir in dem Kindergartengesetz eine zusätzliche finanzielle Unterstützung kleinerer Kindergärten mit 240 Euro pro Kind pro Jahr ermöglicht. Für die Jahre 2026 und 2027 bieten wir zumindest den kleineren Einrichtungen zunächst erst mal einen Handlungs- und Planungsspielraum für eine notwendige Umstrukturierung. Weiterhin wurden Gelder eingestellt, um Gemeinden behilflich zu sein, was die Fusionierung von Kindergärten betrifft. Nicht alle Kindergärten – das gehört auch zur Wahrheit dazu – werden wir erhalten können. Das heißt, der Fortbestand eines Kindergartens ist immer – und das habe ich schon mehrmals hier in diesem Hause gesagt – eine betriebswirtschaftliche Entscheidung des Trägers. Unsere Aufgabe besteht darin, zunächst erst mal kleineren Einrichtungen eine Planungssicherheit zu geben. Aber wir werden damit Schließungen von Kindergärten nicht verhindern können. Was aber unser Ziel sein muss: die Gewährleistung einer möglichst wohnortnahen und hochwertigen Kinderbetreuung. In der zweiten Novellierung, das hatte ich ja bereits gesagt, wird es also auch noch mal um Qualitätsfragen gehen. Auch hier wird ein längerfristiger Diskussionsprozess in Angriff genommen. Es gilt also wirklich, den Fokus auf die Qualitätsentwicklung zu legen. Die sprachliche Bildung wird zu stärken sein und auch, dass Kinder verlässlich gut für den Übergang in die Schule vorbereitet sind. Auch hier warten wir auf das Qualitätsgesetz, was vom Bund kommt, und werden uns also auch hier zielführend mit dieser Problematik weiter auseinandersetzen. Was auch noch zu erwähnen ist: Die AG Zukunft Kinderbetreuung, ein Gremium, was aus verschiedensten Akteuren besteht, um, da bin ich wieder beim Anfang meiner Rede, auf die fachliche Expertise der Menschen, der Akteure in Thüringen zurückzukommen, wurde wiederbelebt. Das ist ein guter Weg. Die heutige Novelle ist ein Grundstein für die weitere Entwicklung unserer Kindergärten. Deshalb werbe ich oder werben wir als BSW-Fraktion und auch als Regierungskoalition für die Zustimmung in diesem Haus. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream, wenn man die Debatten der vergangenen Monate Revue passieren lässt, dann stellt sich mir eine einfache Frage: Wann genau wollen die Landesregierung und die Koalition eigentlich beginnen, die Probleme der Thüringer Kindergärten endlich zu lösen und nicht von einem Flickwerk zum nächsten zu schreiten?
(Beifall AfD)
Denn die Herausforderungen sind ja nicht erst gestern entstanden. Der Rückgang der Geburtenzahlen ist seit Jahren bekannt, die sinkenden Kinderzahlen sind auch seit Jahren bekannt und insbesondere die dramatische finanzielle Situation kleiner Einrichtungen gerade im ländlichen Raum ist auch seit Jahren bekannt. Trotzdem ist lange nichts passiert. Stattdessen wurde zunächst einmal eine Kindergartenkommission eingesetzt. Die Kommission tagte, sie sammelte Daten, sie beschrieb die Probleme, Probleme, die im Wesentlichen bereits bekannt waren, dann wurde sie versenkt. Und während die Kommission tagte, lief die Realität draußen weiter. Träger mussten Entscheidungen treffen, Kommunen mussten ihre Haushalte aufstellen und manche Einrichtungen mussten bereits um ihre Zukunft bangen. Heute, viele Monate später, beraten wir nun über diesen Gesetzentwurf hier. Und obwohl die Koalition ihn als Antwort auf die Herausforderungen im Kindergartenbereich präsentiert, bleibt mein Eindruck derselbe. Das Gesetz löst die Probleme nicht, es verschiebt sie lediglich wieder weiter. Man muss zunächst einmal ehrlich sagen, der vorliegende Gesetzentwurf ist durchaus besser als bei der Einbringung von vor drei Monaten. Die ursprünglich vorgesehene Umnutzungsprämie oder – wie ich sie damals in der Debatte bezeichnet hatte – Abwrackprämie für kleine Kindergärten wurde gestrichen und das ist gut so. Denn ein Kindergarten, der geschlossen wurde oder in eine andere Einrichtung umgewandelt wurde, ist eben kein erhaltener Kindergarten mehr. Außerdem wurde auch die Unterstützung kleiner Einrichtungen auf das Jahr 2027 ausgeweitet. Auch das ist besser als der ursprüngliche Entwurf. Aber die entscheidende Frage bleibt wieder: Was passiert danach? Wir haben jetzt einen Zuschuss für 2026. Es gibt 2027 einen Zuschuss. Und 2028? Darauf gibt dieses Gesetz keine Antwort. Die demografische Entwicklung endet aber nicht 2027. Die finanziellen Probleme der Träger enden auch nicht 2027 und die Herausforderungen der Kommunen enden ebenfalls nicht 2027. Die Koalition verschafft sich mit diesem Gesetzentwurf wieder nur ein wenig Zeit, mehr aber auch nicht. Und deshalb entsteht für mich langsam so ein Muster. Erst hat man die Kindergartenkommission, nun gibt es wieder die AG Zukunft, dazwischen ein Gesetz, das Zeit bis 2027 verschafft, und Ankündigungen, dass die Regierung irgendwann mal eine große Novelle des Kindergartengesetzes hier einbringen möchte, wenn man sich denn irgendwann mal mit den Koalitionspartnern einigen könnte. Verstehen Sie mich nicht falsch: Gegen Arbeitsgruppen und Expertenrunden ist ja grundsätzlich nichts einzuwenden, aber Arbeitsgruppen dürfen politisches Handeln nicht ersetzen. Eine Arbeitsgruppe kann beraten, regieren muss die Regierung schon selbst und genau hier liegt das Problem. Man gewinnt den Eindruck, dass sich die Landesregierung hinter immer neuen Gremien versteckt und die unangenehmen Entscheidungen auf später verschiebt. Währenddessen werden hier draußen jedoch längst Fakten geschaffen. Denn wenn ein Träger heute entscheidet, dass sich der weitere Betrieb einer Einrichtung nicht mehr wirtschaftlich darstellen lässt, dann hilft ihm keine Kommission, dann hilft ihm keine AG Zukunft und dann hilft ihm kein Bericht, der irgendwann, vielleicht in einigen Monaten oder Jahren, mal kommt. Ein Kindergarten, der heute schließt, wird durch spätere Empfehlungen nicht wieder geöffnet.
(Beifall AfD)
Dieser Gesetzentwurf setzt zudem völlig falsche Prioritäten. Wenn wir auf der einen Seite um den Erhalt von kleinen Kindergärten kämpfen und alle sagen, dass wir dafür eigentlich gar kein Geld haben, und parallel dazu das dritte beitragsfreie Kindergartenjahr einführen, dann passt das hinten und vorne nicht zusammen. Machen wir uns doch ehrlich: Das dritte beitragsfreie Kindergartenjahr ist eine Forderung der Linksfraktion, die sie schon lange gestellt hat. In ihrer Regierungszeit konnte die Linke dies nicht umsetzen und nun muss es halt die Brombeerkoalition umsetzen, da sie die Linke als Steigbügelhalter braucht, um überhaupt noch irgendwie im Amt bleiben zu können.
(Beifall AfD)
Was wir also erleben, ist nichts anderes als ein politischer Kuhhandel. Dafür werden jährlich rund 30 Millionen Euro eingesetzt. Und die Frage ist: Ist das wirklich die richtige Priorität? Da sage ich ganz klar: Nein. Denn was hilft Eltern ein beitragsfreies Kindergartenjahr, wenn der Kindergarten vor Ort gar nicht mehr existiert? Was hilft die Beitragsfreiheit, wenn Familien ihre Kinder jeden Morgen kilometerweit fahren müssen, weil die wohnortnahe Einrichtung schließen musste? Und was hilft Beitragsfreiheit im ländlichen Raum, wenn das Angebot Schritt für Schritt weiter ausgedünnt wird? Aus unserer Sicht wäre dieses Geld deutlich sinnvoller investiert, nämlich dort, wo die eigentlichen Probleme liegen: beim Erhalt kleiner Einrichtungen, beim Erhalt einer wohnortnahen Betreuung, beim Erhalt eines flächendeckenden Kindergartennetzes in ganz Thüringen.
(Beifall AfD)
Genau dafür haben wir bereits im vergangenen Jahr hier einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Unser Ansatz war einfach: nicht die Konzentration von Kindern auf immer weniger Standorte, sondern der Erhalt eines engmaschigen Netzes von Kindergärten, gerade im ländlichen Raum, durch die Forderung eines Maximalabstands vom Wohnort zu einem Kindergarten von maximal 10 Kilometern. Denn für Familien zählt am Ende nicht die Frage, wie elegant irgendein Strukturkonzept auf dem Papier aussieht, für Familien zählt, ob sie einen Kindergarten in erreichbarer Nähe haben, für Familien zählt, ob Familie und Beruf dadurch vereinbar bleiben, und für Familien zählt, ob ihr Dorf und ihre Region auch weiterhin für junge Menschen attraktiv bleibt. Schließlich muss ich leider auch auf die ideologischen Komponenten dieser Gesetzesänderung eingehen: Wenn man schon eine kleine Novelle vorlegt, die angeblich kurzfristig auf die demografischen Herausforderungen reagieren soll, dann stellt sich doch die Frage, warum man gleichzeitig Änderungen an den pädagogischen Zielbestimmungen von Kindergärten vornimmt. Warum muss im Kindergartengesetz auf den Bildungsplan verwiesen werden? Ein Bildungsplan, der in Teilen sehr umstritten ist, zum Beispiel weil er das Geschlecht nur als soziales Konstrukt beschreibt, ein Bildungsplan, dessen Inhalt keineswegs von allen Eltern vorbehaltlos geteilt wird. Statt sich aber auf die Lösung der akuten Probleme der Kindergärten zu konzentrieren, werden erneut ideologische Debatten in ein Gesetz hineingetragen, das eigentlich ganz andere Herausforderungen bewältigen müsste. Meine Damen und Herren, die Anhörung hat den Gesetzentwurf verbessert, das erkennen wir an. Einige der gravierendsten Schwächen wurden korrigiert, aber die grundlegenden Probleme bleiben ungelöst. Die langfristige Finanzierung kleiner Einrichtungen bleibt ungeklärt, die Situation nach 2027 bleibt ungeklärt, der langfristige Erhalt eines flächendeckenden Kindergartennetzes bleibt ebenfalls ungeklärt. Und statt Lösung erleben wir weiterhin Kommissionen, Arbeitsgruppen und Übergangsregelungen, deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf auch nicht zustimmen.
(Beifall AfD)
Wir werden ihn aber auch nicht ablehnen, denn einige der vorgenommenen Änderungen verschaffen einigen Einrichtungen zumindest etwas Zeit; genau das ist der Kern unserer Kritik. Das Gesetz gewinnt Zeit, es löst keine Probleme und aus diesem Grund werden wir uns bei der Abstimmung enthalten. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne! Herr Jankowski, da haben Sie ja jetzt wieder ein richtig buntes Unterhaltungsrisotto angerichtet. Ich will mal sagen: Sie sagen, das wird alles nur verzögert und verschleppt, die Probleme seien ja seit Jahren bekannt. Jetzt habe ich mal in meinem Kopf ein bisschen geblättert, ich bin ja nun auch schon eine ganze Weile hier. Wenn Sie das wussten mit diesem demografischen Knick und der Tatsache, dass das in den Kindergärten und den Bildungseinrichtungen eine ganz schwierige Sache werden wird, warum haben Sie denn nicht in den letzten beiden Legislaturen da schon bestimmte Vorschläge gemacht? Ich kann mich nicht entsinnen, dass da einer auch nur brauchbar gewesen wäre.
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Sie wissen ja, wer Bildungsminister war und wie die SPD auf Vor-
schläge von der AfD reagiert!) Wissen Sie, die einen kritisieren ständig und stellen alle im Haus hier in den Senkel, die anderen haben die Probleme erkannt und handeln. Und das ist der Unterschied hier in diesem Parlament.
(Beifall BSW, SPD)
Jetzt haben ganz viele Menschen vor mir bereits schon viele Sachen gesagt. Herr Zippel, ich weiß nicht – Sie haben großartige Reden hier erwartet –, ob wir Ihren Ansprüchen Genüge getan haben, aber ich will auch nicht alles wiederholen. Wir wissen, das ist jetzt, wie gesagt, ein erster Schritt – Frau Gerbothe hat das gesagt, dafür bin ich ihr sehr dankbar –, weil weitere Novellierungen folgen müssen, und nicht etwa, weil wir uns Zeit nehmen wollen, Herr Jankowski, sondern weil der Bund im Herbst zunächst mal Spielregeln für neue Mittel vorgibt. Und die müssen die Länder dann in Gesetzesform quasi gießen und übersetzen und deswegen werden wir uns weiterhin auch mit diesem Problem und diesem Thema beschäftigen. Jetzt ist es so, dass wir über eine ganz große Sache reden müssen, mein Kollege Herr Hoffmeister vom BSW hat ja bereits darüber gesprochen. Wir werden immer weniger, nicht nur hier in Thüringen, generell, und das ist ein großes Problem. Wir merken das zuallererst natürlich in den Bildungseinrichtungen unserer Kleinsten und das sind die Kindergärten. Natürlich ist die Frage, wenn du einen Geburtenknick von 30 Prozent – in manchen Regionen sogar schon mehr – hast: Wie kann das in irgendeiner Form bei den Trägern – das sind Kommunen, aber auch freie Träger – abgefedert werden? Und ja, Herr Hoffmeister, es stimmt und Sie wiederholen es ja mantraartig: Natürlich ist es so, dass wir auch heute mit dieser Novelle nicht jeden einzelnen Kindergarten retten können. Da sagen Sie immer, das gehört zur Wahrheit dazu. Aber zur Wahrheit gehört natürlich auch, dass wir in der Politik doch, wenn solche Ereignisse, wenn solche Entwicklungen absehbar sind, in irgendeiner Art und Weise versuchen müssen, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eben ein Kindergartensterben, wenn nicht gänzlich unmöglich, so doch zumindest verhindern. Das ist doch unser Job als Politiker, ansonsten kann ich mich daheim auch auf die Couch setzen. Das versuchen wir ja mit diesem Gesetz.
(Beifall Die Linke, SPD)
Es würde doch keiner auf die Idee kommen, Herr Hoffmeister, zu sagen: Nicht jedem Patienten kann geholfen werden, wenn er zum Arzt geht. Und trotzdem versuchen wir doch, eine Arztstruktur vorzuhalten, die vorbildlich ist. Und das ist hier ähnlich. Wir wollen mit dieser Fünf-Prozent-Regelung beispielsweise – auf die, das werden Sie mir verzeihen, ich mittlerweile auch sehr stolz bin, weil wir diese Idee ja schon im letzten Herbst mit in die Koalition reingetragen haben –, dass also alle Kindergärten, die unter 51 Kinder haben, 5 Prozent mehr an Zuweisungen bekommen. Wir wollen es damit natürlich den Trägern schmackhaft machen, dass die vor Ort ihre Einrichtungen nicht schließen, weil dieses Mehr-Geld sie vielleicht von dieser sehr bitteren Entscheidung auch abhält. Jetzt müssen wir ganz ehrlich sein – es ist heute der Tag der Ehrlichkeit, ich höre das ja immer, alle sagen immer, wir müssen ganz ehrlich sein; gut, dann bin ich auch ehrlich –: Das ist keine Idee der SPD hier in Thüringen allein gewesen. Ich habe sehr lange, weil ich mir die Kindergartenstruktur in anderen Bundesländern angehört und angesehen habe, mit Kolleginnen und Kollegen auch aus den Kommunen, in Bayern beispielsweise, telefoniert. Das war immer so der Brüller, da ruft ein Sozialdemokrat bei CSUBürgermeistern an. Das war immer sehr lustig. Aber gerade in Unterfranken ist mir das aufgefallen: In jedem noch so kleinen Ort gibt es Kindergärten, die teilweise nur 15, teilweise nur 20, manchmal sogar 7 Kinder haben. Wie machen die das? Und da haben die zu mir gesagt, die Bürgermeister: Na ja, ich weiß, dass wir auch immer weniger werden – dasselbe Problem, auch in Bayern ist der demografische Wandel vollkommen unterwegs –; ich weiß, dass auch in meinem Ort mittlerweile 200/300 Leute weggezogen sind, dass die nicht mehr nachkommen, die Geburtenraten, aber ich habe hier ein Gewerbegebiet und ich habe ein Wohngebiet ausgewiesen; ich möchte, dass junge Familien hierherziehen. Und wenn eine werdende Mutter, die vorhat, die vorhat, ein Kind, zwei Kinder, möglichst auch drei oder mehr Kinder zu bekommen, wenn die sich entscheiden soll, ob sie zu mir in den Ort zieht, weil ich ja einen Nachzug brauche, oder 20 Kilometer weiter fährt, weil die dort auch ein Gewerbegebiet und ein Wohngebiet ausgewiesen haben, aber die haben noch einen Kindergarten und meinen will ich nicht schließen, dann ist dieser Kindergarten ein harter Standortfaktor. – Das haben die begriffen und deswegen zahlen die seit Jahren eben auch in Kindergärten mit sehr wenigen Kindern 5 Prozent Zuschlag. Und das haben wir hier jetzt in diese Koalition hineingetragen. Das wird heute unter anderem mit vielen anderen flankierenden Maßnahmen letzten Endes auch in diese Novellierung mit reingehen. Und das ist gut so, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall Die Linke, SPD)
Wissen Sie, manchmal ist es ja so – ich gebe das zu, da bin ich auch mal wieder ganz ehrlich –, ich gucke als Abgeordneter mittlerweile auf die Plenareinladung und denke mir, wenn ich die einzelnen Tagesordnungspunkte sehe: Muss das denn alles sein? Und in dem Falle muss ich sagen: Ja, das ist heute wirklich eine gute Sache.
(Beifall Die Linke, SPD)
Und wenn wir jetzt gleich alle, hoffe ich, die Hände heben für eine gute Novellierung, die unsere kleinen Kindergärten und Kindergärten allgemein stärken sollen, dann finde ich, haben wir doch schon wieder was geschafft. Der Minister wird vielleicht das gleich auch noch mal ausführen. Er hat es auch mehrfach schon gesagt, drei sehr wichtige Worte: Thüringen bleibt Kindergartenland. Und das, meine Damen und Herren, ist auch gut so.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hey. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Dann erteile ich Herrn Minister Tischner das Wort.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer auf der Tribüne, liebe Schülerinnen und Schüler, der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat sich in den vergangenen Wochen intensiv mit der heute zur Beschlussfassung vorliegenden Gesetzesnovelle befasst. Ich bin sehr dankbar dafür, dass das Thüringer Kindergartengesetz dort mit großer Aufmerksamkeit und großer Ernsthaftigkeit fachlich beraten wurde. Die durchgeführte Anhörung hat eine breite und vielfältige Resonanz erfahren – es ist bereits darauf eingegangen worden – und viele Akteure haben ihre Erfahrungen, ihre Hinweise, aber natürlich auch zu Recht ihre Erwartungen eingebracht. Was sind die wichtigsten Gesetzesänderungen aus Sicht der Landesregierung jetzt im Überblick? Erstens: Die zentrale Vorschrift zu Zielen und Aufgaben von Kindertageseinrichtungen in Thüringen erhält eine neue und klar strukturierte Fassung. Darüber hinaus wird mit dem neuen § 7a die Bedeutung der sprachlichen Bildung ausdrücklich hervorgehoben, und zwar sprachliche Bildung im Sinne von Sprachanregung, Sprachverständnis, Ausdrucksfähigkeit und Bildungsteilhabe. Es besteht ein breiter Konsens darüber, dass sprachliche Bildung ein entscheidender Schlüssel für den weiteren Bildungsweg eines Kindes ist. Wer Sprache stärkt, stärkt damit Bildungschancen. Vielen Dank auch an die Abgeordneten für diese Unterstützung. Zweitens: Mit dem neuen § 25a wird die Unterstützung kleiner Einrichtungen für die Jahre 2026 und 2027 abgesichert. Damit trägt die Beschlussempfehlung einem wichtigen Ergebnis der Anhörung auch Rechnung. Die ursprünglich vorgesehene Begrenzung auf das Jahr 2026 wurde von vielen Beteiligten kritisch bewertet. Dem wird nun Rechnung getragen. Drittens: Das Landesprogramm zur Strukturanpassung soll sich 2027 nach dem neuen § 25b auf die Fusion von Einrichtungen konzentrieren. Die ursprünglich vorgesehene Förderung von Umnutzungen bleibt anderen Förderprogrammen vorbehalten. Ich begrüße ausdrücklich, dass dieses Landesprogramm nun auf Grundlage einer Richtlinie umgesetzt werden soll. Viertens: Viel diskutiert wurde im Rahmen der Anhörung die Regelung zu den vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten in § 29 Thüringer Kindergartengesetz. Auch hier ist es gelungen, einen tragfähigen Kompromiss zu finden. Die Bildung von Stundenkorridoren bei der Berechnung von Elternbeiträgen bleibt weiterhin möglich, etwa für Halb- oder Ganztagsangebote mit klar definierten Betreuungszeiten. Und fünftens: Die Beitragsfreiheit für das dritte Kindergartenjahr wird ab dem Kindergartenjahr 2027/2028 umgesetzt. Damit wird auch an dieser Stelle die Einigung aus den Haushaltsberatungen verlässlich umgesetzt. Es ist gelungen, einen tragfähigen Kompromiss zu finden, der unterschiedliche Interessen zusammenführt und wichtige Anliegen aufgreift. Dafür den Abgeordneten vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit ist unsere Arbeit aber nicht getan. Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet nur einen Teil der Veränderungen, die für eine moderne und zukunftsfeste Kindergartenlandschaft notwendig sind. Thüringen steht vor einer neuen Phase der Kindergartenpolitik. In den vergangenen Jahren ging es vor allem um Ausbau, steigende Kinderzahlen. In den kommenden Jahren wird es darum gehen, die Kindergartenlandschaft unter den Bedingungen sinkender Kinderzahlen aktiv zu gestalten und die Chancen des demografischen Wandels zu nutzen. Weniger Kinder dürfen aber nicht weniger Qualität bedeuten. Im Gegenteil, wie bereits die Kommission Kindergartenfinanzierung in ihrem Abschlussbericht feststellt – ich zitiere – „ermöglicht es die Demografierendite, die finanziellen Belastungen der Kostenträger zu begrenzen. Zugleich eröffnet sie Möglichkeiten für eine nachhaltige Weiterentwicklung der Qualität im frühkindlichen Bereich und für ein attraktives Netz an Einrichtungen mit wohnortnahen, aber bedarfsgerechten Bildungs- und Betreuungsangeboten“. Zitatende. Insofern eröffnet uns der demografische Wandel die Chance, die frühkindliche Bildung im Freistaat Thüringen auf ein neues Niveau zu heben. Wenn wir die frei werdenden Spielräume klug nutzen, können wir mehr Qualität, mehr individuelle Förderung und bessere Bedingungen für Kinder und Familien schaffen. Thüringen hat in der frühkindlichen Bildung bundesweit einen hervorragenden Ruf. Diesen Vorsprung wollen wir nicht verwalten, sondern den wollen wir erhalten. Unser Ziel ist klar: Die Spielräume, die durch sinkende Kinderzahlen entstehen, sollen in der frühkindlichen Bildung bleiben, für gute Qualität, für Sprachbildung und Kindergärten, die für Familien in allen Teilen Thüringens gut erreichbar bleiben. Kurz gesagt: Thüringen soll Kindergartenland bleiben – in der Fläche und in der Qualität. Meine Damen und Herren, unser Anspruch ist es, dass Thüringen auch künftig Maßstäbe setzt. Mit den höchsten Fachkräftequoten in ganz Deutschland, einer starken Trägerlandschaft und engagierten Erzieherinnen und Erziehern haben wir dafür eben auch die besten Voraussetzungen. Frühkindliche Bildung ist keine Randaufgabe. Sie entscheidet maßgeblich über den Bildungsweg, Chancengerechtigkeit und den späteren Erfolg unserer Kinder. Deshalb gehört sie zu den zentralen Zukunftsaufgaben unseres Freistaats und zu den zentralen Zukunftsaufgaben der Landesregierung. Hohe und weiter steigende Qualität sowie gute Erreichbarkeit im Sinne von „kurze Beine und kurze Wege“ sind dabei zwei zentrale und gleichwertige Ziele der Landesregierung. Diese Ziele müssen gemeinsam gedacht werden. Sie dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Der heute vorliegende Gesetzentwurf ist deshalb nicht das Ziel, sondern der Auftrag für die nächste Entwicklungsphase der Thüringer Kindergartenpolitik. Er setzt in erster Linie die im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2026/2027 beschlossenen Änderungsanträge um. Und er ist bewusst keine umfassende Strukturreform, sondern ein erster Schritt auf dem Weg zu einem langfristigen Zukunftsplan „Kindergarten“. Wir wollen die Chance des demografischen Wandels bewusst nutzen, um Qualität weiterzuentwickeln, Sprachbildung zu stärken, Übergänge – und das ist wichtig – in die Schule zu verbessern und die Erreichbarkeit von Kindergärten im ganzen Land zu sichern. Wichtig ist jetzt, darauf aufzubauen und eine weitergehende fachliche Debatte darüber zu führen, wie wir die Kindergartenlandschaft in unserem Freistaat wohnortnah, wie wir sie zukunftsfest und qualitativ hochwertig weiterentwickeln können. Um diese Aufgabe gemeinsam mit allen Beteiligten anzugehen, hat das Bildungsministerium zu Beginn dieser Woche die Arbeitsgruppe „Zukunft Kindertagesbetreuung“ fortgeführt. Sie ist Teil dieser Gesamtstrategie und der Ort, an dem gemeinsam mit Kommunen, mit Trägern, mit Eltern, mit Gewerkschaften und Wissenschaft konkrete Empfehlungen für den Zukunftsplan „Kindergarten“ und für die zweite Kindergartengesetznovelle erarbeitet werden. Bereits in der ersten Sitzung wurde deutlich, dass alle Beteiligten an einem konstruktiven Austausch interessiert und bereit sind, auch kontroverse Fragen inhaltlich offen zu diskutieren. Bis zum Jahresende sollen Empfehlungen für einen Zukunftsplan „Kindergarten“ vorliegen. Darauf aufbauend soll sich die zweite Gesetzesnovelle insbesondere mit vier strategischen Handlungsfeldern befassen. Das erste Handlungsfeld: eine gute, erreichbare und bedarfsgerechte Einrichtungslandschaft. Das zweite Handlungsfeld wird „Qualität und Sprachbildung“ sein, das dritte Handlungsfeld, sich dem Bildungsauftrag und gelingenden Übergängen in die Grundschule widmen und – viertens – der langfristigen Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen, einschließlich Fachkräfte- und Finanzierungsfragen. Darüber hinaus werden selbstverständlich auch die Vorgaben des Bundes – es ist eben angesprochen worden – im Rahmen des Qualitätsentwicklungsgesetzes eine wichtige Rolle für eine nächste Novelle spielen. Der Beschluss ist die Voraussetzung für den Start der nächsten Novelle im Freistaat Thüringen, wahrscheinlich Ende des Jahres, eher Anfang des nächsten Jahres. Damit wird deutlich: Die heutige Novelle beendet die Debatte nicht. Sie eröffnet den nächsten Entwicklungsschritt, denn die Aufgabe des Landes endet nicht mit der Verabschiedung eines Gesetzes. Es geht vielmehr darum, die Kommunen auch weiterhin mit verlässlichen Rahmenbedingungen, gezielten Unterstützungsangeboten und einer konsequenten Qualitätsentwicklung zu begleiten, denn die Kommunen sind die Träger unserer Kindergärten. Dazu sollte sich der Landtag nicht nur – das ist wichtig – auf das Kindergartengesetz fokussieren, sondern auch mit der Finanzierung der Gemeinden in dieser Frage beschäftigen. Entscheidend wird jedoch sein, diesen Weg gemeinsam und mit langem Atem weiterzugehen. Ich bin überzeugt, Thüringen kann zeigen, wie eine moderne Kindergartenpolitik unter den Bedingungen des demografischen Wandels auch gelingen kann – nicht durch Rückzug, sondern durch Gestaltung, nicht durch Abbau, sondern durch kluge Weiterentwicklung und nicht durch das Verwalten von Problemen, sondern durch den Mut, die Zukunft auch aktiv zu gestalten. Genau daran arbeiten wir als Koalition, gemeinsam mit den Kommunen und mit den Trägern, mit den Beschäftigten, den Eltern und den Familien, denn der demografische Wandel wird uns auch in den kommenden Jahren begleiten – übrigens nicht nur in den Kindergärten und Schulen, sondern auch in vielen anderen Bereichen unseres Freistaats. Entscheidend wird sein, dass wir den Geburtenrückgang nicht verwalten, sondern gestalten, in der Kindertagesbetreuung ebenso wie in vielen anderen Bereichen unseres Gemeinwesens. Das Bildungsministerium – das kann ich ganz klar für mein Haus sagen – nimmt seine Verantwortung auf allen Ebenen sehr aktiv wahr. Lassen Sie uns im Sinne unserer Kinder, jeder aus seiner Rolle natürlich heraus gemeinsam den Weg weitergehen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Vielen Dank, Herr Minister Tischner. Es gab eine leichte Redezeitüberschreitung von 42 Sekunden, die jetzt den Fraktionen zusätzlich zur Verfügung stehen. Deswegen frage ich noch mal in das Rund, ob es weitere Wortmeldungen gibt. Das ist nicht der Fall. Dann können wir in die Abstimmungen eintreten. Wir stimmen zunächst über die Beschlussempfehlung ab. Wer für die Annahme der Beschlussempfehlung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Wer stimmt gegen die Annahme mit Änderungen? Das ist niemand. Wer enthält sich? Bei Enthaltungen aus der Fraktion der AfD mehrheitlich angenommen. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Das ist niemand. Wer enthält sich? Bei Enthaltungen aus der Fraktion der AfD mehrheitlich angenommen. Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich, sich von der Plätzen zu erheben. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Wer enthält sich? Bei Enthaltungen aus der Fraktion der AfD damit mehrheitlich beschlossen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Als Nächstes rufe ich auf Tagesordnungspunkt 7 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/3669 ERSTE BERATUNG Ich frage die Fraktion der AfD, ob Begründung gewünscht ist. Ist gewünscht. Frau Düben-Schaumann.
Achtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Außerkraftsetzung der Verpflichtung zur Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, werte Gäste, wer heute auf die kommunalen Haushalte in Thüringen blickt, der sieht einen dauerhaften Spagat zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Städte, Gemeinden und Landkreise stehen unter erheblichem Druck. Die Personal- und Sozialausgaben steigen kontinuierlich, während die Einnahmen rückläufig sind. Am Ende führt das zu einer einfachen Realität. Kommunen müssen immer häufiger zwischen Pflichtaufgaben wie Brandschutz, Infrastruktur oder Kinderbetreuung und zusätzlichen strukturellen Vorgaben abwägen. Genau in diesem Spannungsfeld bewegen wir uns heute. Ein Beispiel hierfür ist § 33 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung. Er verpflichtet Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern zur Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten und einer Stellvertreterin. Damit wird nicht nur eine Aufgabe vorgegeben, sondern eine konkrete, organisatorische Struktur zwingend festgelegt. Die Kommunen haben keinen Spielraum, diese Aufgabe anders zu organisieren, selbst dann nicht, wenn integrierte oder flexible Lösungen vor Ort sinnvoll wären. Genau hier setzt der Gesetzentwurf an. Nach Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz ist den Gemeinden das Recht garantiert, ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze eigenverantwortlich zu regeln. Dazu gehört ausdrücklich auch die Organisationsfreiheit, also die Freiheit, Verwaltungsstrukturen den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Der Landesgesetzgeber darf Aufgaben übertragen und Ziele definieren, er darf jedoch keine bestimmte organisatorische Lösung verbindlich vorschreiben, wenn mehrere gleich geeignete Wege zur Zielerreichung bestehen. Auch der Auftrag aus Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz bleibt davon unberührt. Der Staat ist verpflichtet, die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern. Dieses Ziel wird durch den Gesetzentwurf nicht eingeschränkt, aber das Grundgesetz schreibt keine bestimmte Verwaltungsstruktur auf kommunaler Ebene vor. Der bestehende Rechtszustand verbindet Ziel und Organisationsform jedoch zu einer starren Vorgabe. Genau diese Vermischung führt zu unnötigen Einschränkungen kommunaler Gestaltungsspielräume.
(Beifall AfD)
Der Gesetzentwurf löst diese Verbindung auf. Die Pflicht zur Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten wird aufgehoben. Die Aufgabe der Gleichstellung bleibt ausdrücklich bestehen. Sie bleibt kommunale Verantwortung ohne Abstriche. Die Kommunen entscheiden künftig selbst, wie sie diese Aufgabe organisatorisch umsetzen, ob in eigenständigen Strukturen oder integriert in bestehende Verwaltungsbereiche. Damit stärken wir die kommunale Selbstverwaltung und erhöhen die Flexibilität im Umgang mit knappen personellen und finanziellen Ressourcen, denn kommunale Realität ist nicht einheitlich. Eine große Stadtverwaltung funktioniert anders als eine kleine Landgemeinde. Ein einheitliches Organisationsmodell wird dieser Vielfalt nicht gerecht. Dieser Gesetzentwurf ist deshalb keine Abkehr von Gleichstellungspolitik, sondern eine Rückkehr zur verfassungsrechtlichen Systematik. Ziele werden gesetzlich vorgegeben, die Umsetzung erfolgt vor Ort. Wir ersetzen staatliche Strukturvorgaben durch kommunale Verantwortung. Ich freue mich auf die Debatte.
(Beifall AfD)
Achtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Außerkraftsetzung der Verpflichtung zur Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Düben-Schaumann, für die Begründung des Gesetzentwurfs. Ich eröffne nun die Aussprache und erteile Abgeordnetem Quasebarth für die Fraktion des BSW und auch für die gesamte Koalition das Wort.
Achtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Außerkraftsetzung der Verpflichtung zur Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen
Ein Mehr an Freiheit geht häufig einher mit einem Weniger an Sicherheit. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream und hier auf der Tribüne im Thüringer Landtag, nicht überall, wo Gleichstellung draufsteht, ist auch Gleichstellung drin. Der vorliegende Gesetzentwurf der AfD ist dafür ein gutes Beispiel. Er sieht vor, die Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen umzuwandeln, sie freiwillig zu stellen, und fortan den Kommunen zu überlassen, ob sie ihr Geld für so etwas wie Gleichstellungsbeauftragte ausgeben wollen oder ob sie das lieber bleiben lassen. Lassen wir uns, auch wenn es verfassungsrechtlich völlig absurd ist, kurz auf dieses Gedankenspiel ein. Wollten wir dieses Gesetz tatsächlich umsetzen, dann würden sich mindestens drei Baustellen auftun. Erstens, die monetär-haushaltspolitische Baustelle: Sie behaupten, der Wegfall der Gleichstellungsbeauftragten spare Geld ein. Ist das wahr?
(Zwischenruf Abg. Düben-Schaumann, AfD: Ja!)
Sie legen in Ihrem Entwurf keinerlei Zahlen vor, keine Einsparprognose, keine Abwägung, wie groß die Haushaltsentlastung überhaupt wäre. Dazu trifft Ihr Entwurf keine Aussage. Ich sage mal so: Wenn Sie schon mit der Kassenlage argumentieren, dann sollten Sie wenigstens sagen, wovon Sie reden. Zweitens, die verwaltungs- und strukturpolitische Baustelle: Mal angenommen, wir würden das Gesetz tatsächlich umsetzen, was hätte das zur Folge. In Thüringen würde ein Flickenteppich entstehen. Wenn die Pflicht entfällt, dann behalten manche Kommunen die bestehende Struktur bei, andere reduzieren sie, andere schaffen sie ganz und gar ab.
(Zwischenruf Abg. Treutler, AfD: Ist das schlimm?)
Das ergibt fast zwangsläufig einen Flickenteppich, je nach Haushaltslage. Je nach politischer Färbung und je nach Verwaltungswillen. Wollen wir das in Thüringen?
(Zwischenruf aus der Fraktion der AfD: Ja!)
Soll Gleichstellung also künftig vom Wohnort abhängen? Bin ich dann als Frau in Gotha bessergestellt als in – sagen wir mal – Großbreitenbach? Das wollen wir nicht. Drittens, die verfassungsrechtliche Baustelle: Das ist nach Meinung dieser Koalition der entscheidende Punkt. Das Land, seine Gebietskörperschaften und andere Träger öffentlicher Verwaltung sind verpflichtet – so heißt es in der Verfassung des Freistaates Thüringen –, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen des öffentlichen Lebens durch geeignete Maßnahmen zu fördern und zu sichern. Das steht „verpflichtet“ – da steht nicht, sie können freiwillig entscheiden – in der Verfassung, wortwörtlich.
(Beifall BSW)
Ich sage es jetzt mal in aller Deutlichkeit in Richtung Ihrer Fraktion: Wenn Sie die Thüringer Verfassung und alles was da drinsteht, wenn Sie das interessiert, dann können Sie das nicht einfach ignorieren. Gut, da steht jetzt nicht, dass es Gleichstellungsbeauftrage geben muss.
(Beifall AfD)(Zwischenruf aus der Fraktion der AfD: Ah!)
Aber – das haben Sie fein beobachtet – können wir Gleichstellung tatsächlich fördern und sichern, wie es in der Verfassung steht, wenn wir die institutionelle Absicherung entfernen? Können wir Kinder bilden, wenn der Bürgermeister morgens beschließt, durchs Dorf zu gehen und den Kindern bei Gelegenheit und wenn gerade Zeit ist, was vom Pferd zu erzählen? Wahrscheinlich nicht. Es ist nicht schwer zu durchschauen, was Sie hier vorhaben. Sie wollen an die Gleichstellung ein Preisschild hängen, um dann über den Preis zu verhandeln. Das ist spannend und das ist übrigens gar nicht so schwer. Ich kann Ihnen gern aufzählen, was es kostet würde, wenn wir die Gleichstellung in Thüringen zurückfahren. Zur Kasse gebeten, im Sinne von darunter leiden, würden dann nämlich zu allererst Fachkräfte, auf die wir in Thüringen so angewiesen sind. Das Potenzial von Frauen nicht zu nutzen, lässt sich ökonomisch beziffern. Wenn Sie das tun wollen, gern. Familien nicht zu unterstützen, lässt sich berechnen. Den Schutz von Fairness und Teilhabe abzubauen, wird sich in Euro ausdrücken lassen.
(Zwischenruf Abg. Wloch, AfD: Sie haben keine Ahnung!)
Aber, ich sage es Ihnen, darauf werden wir uns nicht einlassen. Für uns kommt nämlich Verlässlichkeit vor Beliebigkeit. Wir diskutieren verfassungsmäßige Pflichten nicht. Denn was wäre das Ergebnis? Stellen wir den Schulen also künftig frei, ob sie unterrichten? Kümmern wir uns um Barrierefreiheit, wenn gerade noch Geld in der Kasse ist? Schützen wir Kinder vor Gewalt, wenn es uns gerade beliebt? Gibt es ein Obdach für Menschen ohne Wohnung, also nur noch jeden zweiten Monat? Bauen wir Hochwasserschutzanlagen also nur noch, wenn sie uns harmonisch ins Landschaftsbild passen? Nein, nein, nein und nein.
(Unruhe AfD)
Genauso wenig wie Bildung und Schutz und Teilhabe ist Gleichstellung in Thüringen ein Posten, sondern eine vornehme Pflicht, dem Land und den Kommunen aufgetragen von der Thüringer Verfassung. Daher lehnen wir eine Ausschussüberweisung Ihres Gesetzentwurfs ab. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Achtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Außerkraftsetzung der Verpflichtung zur Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Quasebarth. Als Nächstes rufe ich Frau Abgeordnete Güngör für die Fraktion Die Linke auf.
Achtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Außerkraftsetzung der Verpflichtung zur Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, täglich grüßt im Thüringer Landtag der Antifeminismus bzw. das Murmeltier. Erst in den letzten zwei Plenarsitzungen hat die AfD versucht, die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und auch die Gleichstellungsbeauftragte unserer Thüringer Hochschulen anzugreifen. Heute der nächste offensichtliche Versuch, der leider auch nicht klüger formuliert ist. Sie haben schon bei Punkt A, Problem- und Regelungsbedarf, eine sehr aussagekräftige Formulierung drin, denn sie schreiben dort, dass Gleichstellung für Sie eben keine lebensrelevante Aufgabe in unseren Thüringer Kommunen sei. Ab da muss man eigentlich nicht weiterlesen. Weil, Frauen und Mädchen in Thüringen wissen ganz genau, warum Gleichstellung für sie durchaus eine lebensrelevante Aufgabe ist. Dann geht es ganz billig weiter. Sie versuchen im nächsten Teil wirklich, die Thüringer Gleichstellungsbeauftragten gegen den Brandschutz auszuspielen. Das ist zumindest ein bisschen kreativer als beim letzten Mal. Wer aber wirklich glaubt, dass nur der Brandschutz für die Kommunen lebensrelevant ist, der hat nicht verstanden, dass unsere kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, die Thüringer Feuerwehr gegen das Patriachat, gegen Ihren Versuch, die Frauenrechte zu schmälern, sind.
(Beifall BSW, Die Linke)
Denn Sie wollen die abschaffen. Wenn ich zynischer drauf wäre, würde ich sagen, na klar, die tragen ja auch keine Uniform und die laden Sie auch nicht zu Ihrem Sommerfest ein. Deswegen ist ihre Arbeit aber nicht weniger relevant, nicht weniger lebensbejahend als die des Brandschutzes. Sie haben auch gerade wieder dargestellt, dass Sie auf Freiwilligkeit setzen wollen, Kommunen würden dann selbst entscheiden können, ob sie das alles brauchen oder nicht. Ich sage Ihnen ganz deutlich, die Stadt-Land-Ungleichheit würde dann nur noch mehr verstärkt werden. Sie tun so, als würden Sie hier für den ländlichen Raum kämpfen und streiten, aber verschlechtern explizit die Chancen für Frauen und Mädchen in den ländlicheren Regionen Thüringens, wenn Sie hier auf Freiwilligkeit setzen. Wir als Linke stehen für gleichwertige Lebensverhältnisse. Gleichwertig bedeutet, dass eben nicht anhand der Postleitzahl entschieden werden darf, wo ich auf eine Gleichstellungsbeauftragte in der Kommune zurückgreifen kann und wo nicht. Sie versuchen ja immer wieder, die Kommunen mit der angespannten Haushaltslage vorzuschieben, also Gleichstellung als Kostenfaktor, den wir uns auf einmal nicht mehr leisten können. Sie wollen mit einem wirtschaftlichen Einsatz der kommunalen Gelder argumentieren. Ich verstehe, dass Sie aktuell bei dem, was die CDU auf Bundesebene an Streichorchestern gegen den Sozialstaat und auch gegen feministische Politik macht, versuchen, Anknüpfungspunkte bei der Thüringer CDU zu finden. Ich traue den konservativen Kolleginnen und Kollegen hier im Haus aber schon noch zu, nicht bei allem, wo Kosteneinsparung und Bürokratieabbau draufsteht, gleich die Hand in der Abstimmung zu heben. Ganz so simpel können wir es uns vielleicht nicht machen. Ich halte es für erwähnenswert, dass Sie immer wieder sagen, es würde nicht um ein Schlechterstellung von Frauen und Mädchen in bestimmten Landbereichen, Landkreisen gehen und gleichzeitig völlig ignorieren, dass es einen Verfassungsrang hat, dass wir Gleichstellungsbeauftragte haben bzw., dass wir die Gleichstellung auf allen politischen Ebenen vorantreiben. Und ja, wir haben auch einen Grundgesetzartikel 3 Abs. 2 oder, wie die AfD hier gerade formuliert hat, „unnötig[e] Einschränkungen kommunaler Gestaltungsspielräume“. Allein diese Aussage zeigt, dass Sie die Feinde der Verfassung sind,
(Beifall BSW, Die Linke)
dass Sie die Feinde des Grundgesetzes sind und dass Sie nicht mal mehr versuchen, es zu verdecken. Ich kann mich nur bei unseren Thüringer Gleichstellungsbeauftragten bedanken. Ich kann mich vor allem bei der BAG kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen bedanken, denn die haben ein umfassendes Gutachten dazu entwickelt. Das ist aus dem Herbst des letzten Jahres, in dem sie darlegen, warum es verfassungsrechtlich sogar geboten ist, dass es kommunale Gleichstellungsbeauftrage gibt. Wer also diese Plenardebatte vielleicht einen Hauch klüger verlassen will, als sie gestartet ist, darf sich sehr gern bei mir noch das Gutachten abholen. Denn da sieht man mal, warum es eben auf allen Ebenen eine Durchsetzung von gleichstellungspolitischen Grundsätzen braucht. Ich sage sehr deutlich in Richtung der geschätzten Kolleginnen der Brombeerkoalition: Es reicht heute eben nicht, nur diesen offensichtlichen Angriff von rechts zu parieren. Kommen Sie doch gern gemeinsam mit uns in die Offensive. Immerhin haben wir als Linksfraktion bereits einen Gesetzentwurf eingebracht, der zur Beratung im Fachausschuss liegt und der die kommunale Arbeit von Gleichstellungsbeauftragten stärken soll. Geben Sie uns dazu doch vielleicht endlich mal eine fachpolitische Rückmeldung, statt immer nur auf das eigene Ministerium zu schauen und zu warten, was denn wann von denen eventuell verarbeitet wird. Dann könnte man im Parlament vielleicht sogar vorbereitet sein auf das, was aus dem Ministerium kommt. Denn unser Gesetzentwurf sieht eben mehr Verbindlichkeit, mehr Ressourcen für die Beauftragten, mehr Entlastung und mehr Sensibilisierung für ihre relevante Arbeit vor Ort vor. Denn kommunale Gleichstellungsbeauftragte sind da, wenn Verwaltung und Menschen vor Ort Fragen zur Chancengleichheit haben, wenn es Maßnahmen bedarf, um Gleichberechtigung zu fördern und Benachteiligungen abzubauen. Wenn bei einer Anlaufstelle für Betroffene von sexueller Gewalt zum Beispiel das Thema am Arbeitsplatz eine Rolle spielt, was gern in den Debatten vergessen wird. Oder auch, wenn Amtsmitarbeiter eine Fortbildung zur Förderung von Gleichstellung brauchen. All diese vielfältigen, all diese umfassenden Aufgaben leisten schon jetzt unsere Thüringer Gleichstellungsbeauftragten. Dafür verdienen sie unseren Dank, unsere Anerkennung und auch unsere Ressourcen. Deswegen freue ich mich, wenn wir bei diesem Thema endlich in die Offensive kommen, anstatt hier immer nur den Antifeminismus der AfD von der jagdpolitischen Sprecherin hoch und runter dekliniert zu bekommen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Achtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Außerkraftsetzung der Verpflichtung zur Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Güngör. Als Nächstes rufe ich Frau Abgeordnete Düben-Schaumann für die Fraktion der AfD auf.
Achtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Außerkraftsetzung der Verpflichtung zur Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, werte Gäste! Die Debatte über kommunale Gleichstellungsbeauftragte wird häufig sehr grundsätzlich geführt. Tatsächlich geht es aber um eine vergleichsweise einfache Frage: Darf der Landesgesetzgeber den Kommunen eine bestimmte Verwaltungsstruktur verbindlich vorschreiben?
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Darf er!)
Oder sollte er ihnen die Freiheit lassen, staatliche Ziele eigenverantwortlich zu erfüllen?
(Beifall AfD)
Der geltende § 33 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung schreibt vor: „Zur Verwirklichung des Grundrechts auf Gleichberechtigung von Mann und Frau sind in den Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern eine Gleichstellungsbeauftragte und eine Stellvertreterin zu bestellen.“ Dieser Satz ist an sich schon unglaublich, denn hier heißt es, zur Verwirklichung des Grundrechts auf Gleichberechtigung von Mann und Frau werden ausschließlich Frauen beauftragt. Männer können nicht gewählt werden. Auf Bundesebene und in einigen Bundesländern steht Männern zur Sache nicht mal das aktive Wahlrecht zu. Unfassbar! Und das in Deutschland im Jahr 2026.
(Beifall AfD)
Werte Kollegen, ich spreche heute nicht nur als Abgeordnete dieses Hauses, sondern auch als langjährige Stadträtin meiner Heimatstadt. Ein kommunales Mandat kann ich dem einen oder anderen Kollegen in diesem Hohen Haus nur empfehlen. Denn dann ist man mal wieder nah am Bürger und erlebt unmittelbar, was die Menschen im echten Leben wirklich umtreibt. Man erfährt von echten Sorgen und Nöten. Und man erlebt aus nächster Nähe, unter welchem enormen Druck unsere Städte, Gemeinde und Landkreise inzwischen stehen. Die kommunalen Haushalte befinden sich vielerorts am Limit, finanziell natürlich, aber auch durch immer neue Vorgaben, Berichtspflichten, Personalvorschriften und bürokratische Anforderungen. Das verfassungsmäßig garantierte Recht von Gemeinden, Städten und Landkreisen, Angelegenheiten der öffentlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich zu regeln, wird immer mehr ausgehebelt. Dieses Grundrecht ist gemacht, um die Kommunen vor zu viel staatlicher Einmischung zu bewahren. Das Gegenteil ist der Fall. Hören Sie auf, die Kommunen zu gängeln. Leisten Sie mal einen Beitrag zum Bürokratieabbau. Das ist doch auch so ein Versprechen, auf dessen Einlösung wir bis heute warten.
(Beifall AfD)
Die Verpflichtung der Kommunen zur Bestellung sogenannter Gleichstellungsbeauftragter ist ein linkspolitisches Ideologieprojekt, das den ohnehin gigantischen Verwaltungsapparat zusätzlich aufbläht. In Artikel 3 des Grundgesetzes sind sowohl die Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz als auch die Gleichberechtigung von Mann und Frau verankert. Traut der Staat seinem eigenen Grundgesetz nicht mehr? Alle weiterführenden Regelungen und Gesetze knebeln die Kommunen zusätzlich in ihrer Entscheidungsfreiheit und finanziell, gewichten die ständigen Forderungen nach noch mehr Staat aus linksroter Ecke mehr als das gesetzlich verankerte Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Trauen Sie ihren Kollegen in den Kommunen doch mal was zu – zum Beispiel, solche Angelegenheiten verantwortungsvoll selbst zu regeln, ohne dass es ihnen übergestülpt wird. Aber hier werden Probleme aus ideologischer Verblendung heraus herbeifantasiert, um diese dann mit viel Personal – aus den eigenen Reihen, versteht sich – und viel Steuergeld zu bekämpfen.
(Beifall AfD)
Während es den Kommunen kaum möglich ist, ihre Haushalte aufzustellen und ihren Pflichtaufgaben nachzukommen, müssen sie sich die Gleichstellungsbeauftragten was kosten lassen. In Thüringen existieren 55 kommunale Gleichstellungsstellen, deren Finanzierungsmittel – jetzt komme ich dazu – zwischen 2,5 bis 4 Millionen Euro binden. So großzügig staatlich alimentiert, stören sich die Gleichstellungsbeauftragten dann von Berufs wegen. Eine nackte Frauenstatur – wie jüngst im Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, die musste weg: zu sexistisch. Sie beseitigen nach 67 Jahren die Primavera des Künstlers Fritz During aus der Flensburger Universität, da diese – ich zitiere die Gleichstellungsbeauftragte – „ein überholtes Bild der Weiblichkeit nahelegt und Weiblichkeit auf Fruchtbarkeit und Gebärfähigkeit reduziert“.
(Zwischenruf Abg. Güngör, Die Linke: Das ist doch nicht zur Sache!)
In Köln regt sich die Gleichstellungsbeauftragte über die Beschriftung von Klotüren eines Brauhauses auf, weil darauf „bla“ für Männer und „blablabla…“ für Frauen steht. Ich kann nicht verstehen, welchen Mehrwert Ihre Gleichstellungsbürokratie der Gesellschaft bisher gebracht hat.
(Beifall AfD)(Unruhe Die Linke)
Wie am Fließband werden neue Stellen geschaffen, aber mir ist kein Beispiel bekannt, zu dem ich sagen würde: Wow, da hat sich das Ganze ja mal gelohnt. Wenn Ihnen die Belange der Frauen am Herzen liegen, dann machen Sie sich ehrlich und sprechen Sie an, wo die neuen Gefahren für Mädchen und Frauen in unserem Land liegen, warum wir uns – anders als früher – nicht mehr sicher fühlen, wenn wir am Abend im Dunkeln nach Hause gehen oder alleine einen Park durchqueren. Die Bürger erwarten zu Recht, dass Politik Prioritäten setzt. Sie erwarten sichere öffentliche Räume, befahrbare Straßen, ausgestattete Feuerwehren und leistungsfähige Verwaltung. Angesichts knapper Mittel müssen Kommunen selbst entscheiden, welche Organisationsformen vor Ort sinnvoll und angemessen sind. Unser Gesetzentwurf schafft deshalb die Gleichberechtigung nicht ab. Er stellt auch den verfassungsrechtlichen Förderantrag nicht infrage. Er schafft lediglich die gesetzliche Pflicht ab, hierfür eine ganz bestimmte Verwaltungsstruktur vorzuschreiben. Wir ersetzen staatliche Detailsteuerung durch kommunale Eigenverantwortung. Wir stärken die Selbstverwaltung und geben den Gemeinden die Freiheit zurück, selbst zu entscheiden, wie sie ihre Aufgabe im Interesse der Bürger am besten erfüllen. Das ist keine Frage der Ideologie. Es ist eine Frage des Respekts vor der kommunalen Selbstverwaltung, einer verantwortungsvollen Prioritätensetzung und des Vertrauens an die Leistungsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Danke.
(Beifall AfD)
Achtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Außerkraftsetzung der Verpflichtung zur Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen
Vielen Dank, Frau Düben-Schaumann. Ich schaue in Richtung der Landesregierung, ob die Landesregierung das Wort ergreifen will. Herr Staatssekretär Bausewein.
Achtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Außerkraftsetzung der Verpflichtung zur Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Empore, liebe Zuschauer am Livestream, der von der Fraktion der AfD vorgelegte Gesetzentwurf für ein Achtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Außerkraftsetzung der Verpflichtung zur Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen beinhaltet die Aufhebung des § 33 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung. Dort ist geregelt, dass zur Verwirklichung des Grundrechts auf Gleichberechtigung von Mann und Frau in den Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern eine Gleichstellungsbeauftragte und eine Stellvertreterin zu bestellen sind. Stattdessen soll dort geregelt werden, dass die Ausgestaltung der Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern der jeweiligen Kommune obliegt. Dabei hat der Landtag eine von der AfD beabsichtigte ähnliche Änderung des § 33 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung erst am 21.05. – also vor gut vier Wochen – aus guten Gründen abgelehnt. Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt – wie schon der im Mai vom Landtag abgelehnte Gesetzentwurf – das Ziel, dass sich das Land aus seiner Verantwortung für die Erfüllung des Verfassungsauftrags, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern aktiv zu fördern und zu sichern, zurückzieht. Meine Damen und Herren, die Landesregierung lehnt das ab. Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen verpflichtet das Land, seine Gebietskörperschaften und die Träger der öffentlichen Verwaltung, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen des öffentlichen Lebens durch geeignete Maßnahmen aktiv zu fördern und zu sichern. Dieser Verfassungsauftrag wird für den öffentlichen Dienst einfachgesetzlich durch das Thüringer Gleichstellungsgesetz und neben weiteren Gesetzen durch die Regelung des § 33 Abs. 1 Satz 2 ThürKO umgesetzt. Bereits die 1994 in Kraft getretene Thüringer Kommunalordnung regelt in § 33 Abs. 1 Satz 2, dass zur Verwirklichung des Grundrechts auf Gleichberechtigung von Mann und Frau in den Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen sind. Aufgrund der demografischen Entwicklung beschloss der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Novellierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes und zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung vom 6. März 2013, dass Gleichstellungsbeauftragte in Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern zu bestellen sind. An der grundlegenden Notwendigkeit von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten hat sich seit dem Inkrafttreten der ThürKO nichts geändert. Strukturelle Benachteiligungen von Frauen erfordern auch in Zukunft die aktive Förderung und Sicherung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern durch die Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der auf die Abschaffung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten abzielende Gesetzentwurf der Fraktion der AfD beachtet den Verfassungsauftrag des Landesgesetzgebers, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern aktiv zu fördern und zu sichern, nicht. Er befasst sich nicht einmal ansatzweise damit, warum die Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten nicht mehr notwendig sein soll.
Achtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Außerkraftsetzung der Verpflichtung zur Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen
Herr Staatssekretär, lassen Sie eine Zwischenfrage vom Abgeordneten Thrum zu?
Achtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Außerkraftsetzung der Verpflichtung zur Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen
Danach, bitte, Herr Thrum. Der vorliegende Gesetzentwurf berücksichtigt auch nicht mehr, dass die beabsichtigte Änderung des § 33 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung eine Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes erfordern würde. Meine Damen und Herren, deshalb lehnt die Landesregierung den vorliegenden Gesetzentwurf ab. Dieser Gesetzentwurf macht einmal mehr deutlich, dass es der AfD nicht um verantwortungsvolle Politik für das Land und die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, sondern um eine Art Propaganda für eine schrittweise Abkehr von der Verantwortung für die Erfüllung des Verfassungsauftrags aus Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen geht. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Achtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Außerkraftsetzung der Verpflichtung zur Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen
Sie beschreiben die Bestellung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten als verfassungsmäßige Aufgabe. Auch die Förderung des Sports ist als eine Aufgabe in der Verfassung geregelt, die das Land entsprechend erledigen muss. Wie begründen Sie die Diskrepanz: einerseits jährlich 5 Millionen Euro für die Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und andererseits der Investitionsstau in unseren Sportstätten von über 1 Milliarde Euro?
Achtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Außerkraftsetzung der Verpflichtung zur Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen
Herr Kollege Thrum, das ist doch ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen.
(Beifall CDU, SPD)
Also da könnte ich jetzt 25 andere Beispiele nennen, wo wir einen Sanierungsstau haben, wo dringend mehr investiert werden muss.
(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Das ist doch Schwerpunktsetzung!)
Das setzt aber die Frage der Gleichberechtigung nicht außer Kraft. Also das ist ein etwas schräger Vergleich, da können Sie genauso auf den Brandschutz abstellen, auf andere Bereiche. Wir sind trotzdem der Meinung, dass es kommunale Gleichstellungsbeauftragte weiterhin geben muss.
(Beifall CDU, BSW)
Achtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Außerkraftsetzung der Verpflichtung zur Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen
Ich gehe davon aus, dass Ihnen die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, die draußen auf dem Land keiner braucht und keiner nutzt, wichtiger sind als die Beseitigung des Sanierungsstaus an unseren Sportstätten.
(Zwischenruf Abg. Dr. Wogawa, BSW: Das ist doch Unsinn!)
Achtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Außerkraftsetzung der Verpflichtung zur Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen
Das ist schlichtweg Ihre sehr populistische Definition.
(Beifall CDU, BSW)
Achtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Außerkraftsetzung der Verpflichtung zur Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen
Ich bitte darum, wenn eine Zwischenfrage gestellt wird, eine Frage zu stellen und kein Statement abzugeben. Sie haben noch Redezeit, Herr Abgeordneter Thrum, die Sie gern nutzen können. Aber wie gesagt, das ist eine Fragemöglichkeit. Vielen Dank, Herr Staatssekretär Bausewein. Ich frage noch mal ins Rund, ob es weitere Wortmeldungen gibt. Das ist nicht der Fall. Dann frage ich, ob Ausschussüberweisung gewünscht ist.
Achtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Außerkraftsetzung der Verpflichtung zur Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen
Ja, an den Innenausschuss und an den Gleichstellungsausschuss.
Achtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Außerkraftsetzung der Verpflichtung zur Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen
Es ist Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung sowie an den Ausschuss für Gleichstellung beantragt. Ich würde zunächst über die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung abstimmen lassen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Gleichstellung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer lehnt die Ausschussüberweisung ab? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung mehrheitlich abgelehnt worden. Ich schließe die Beratung. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 4 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/3391 ZWEITE BERATUNG Ich eröffne die Aussprache. Ich erteile Herrn Abgeordneten Liebscher von der Fraktion der SPD das Wort.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, wir beraten heute erneut den Gesetzentwurf der AfD zur Zivilklausel im Thüringer Hochschulgesetz. Nach der ersten Beratung im vergangenen Plenum ist klar geworden, worum es hier eigentlich geht. Die AfD behauptet, sie wolle Wissenschaftsfreiheit stärken. Tatsächlich will sie aber ein bewährtes Instrument der wissenschaftlichen Selbstverantwortung aus dem Gesetz streichen. Sie spricht von Ideologie, wenn Hochschulen ethische Maßstäbe formulieren. Sie spricht von Bürokratie, wenn Entscheidungen transparent begründet und veröffentlicht werden. Und sie spricht von Zwang, obwohl die geltende Regelung gerade auf die eigene Verantwortung der Hochschulen setzt. Genau an dieser Stelle liegt der entscheidende Unterschied. Für uns als SPD ist Wissenschaftsfreiheit kein Freibrief zur Verantwortungslosigkeit. Wissenschaftsfreiheit lebt davon, dass Wissenschaft ihre Freiheit selbstbewusst nutzt und zugleich die Folgen des eigenen Handelns reflektiert. Das ist keine Schwächung der Hochschulen, das ist Ausdruck einer starken, mündigen und verantwortlichen Wissenschaft. Die AfD führt immer wieder Dual-Use an, also Forschung, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden kann. Ja, diese Herausforderung gibt es. Ob wir nun an KI-Anwendungen in der Medizintechnik und Biotechnologie denken oder an Sensorik und Optik, die hier in Thüringen entwickelt werden, moderne Forschung lässt sich nicht immer eindeutig sortieren, aber die Schlussfolgerung der AfD ist falsch. Gerade weil Dual-Use schwierig ist, braucht es nicht weniger Verfahren, sondern mehr Aufmerksamkeit. Gerade weil Forschungsergebnisse missbraucht werden können, braucht es ethische Beratung und Transparenz. Lassen Sie mich eins sagen: Das ist keine politische Sondermeinung der SPD oder der Brombeerkoalition, das ist eine Meinung, die auch in der Wissenschaft vertreten wird. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG und die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina in Halle an der Saale haben sich in mehreren Papieren zu sicherheitsrelevanter Forschung geäußert. Wer diese Empfehlungen liest, merkt schnell, dass beide klare, selbst gesetzte Maßstäbe fordern und nicht Regellosigkeit. Ihr gemeinsamer Ausschuss macht deutlich, dass Wissenschaft Freiheit braucht, diese Freiheit aber gleichzeitig auch Verantwortung erfordert. Das ist für die heutige Debatte wichtig. DFG und Leopoldina fordern damit nicht eine bestimmte Thüringer Gesetzesformel, aber sie bestätigen ausdrücklich den Grundgedanken, um den es hier geht. Sicherheitsrelevante Forschung braucht Selbstregulierung und sie braucht Verfahren, die Forschenden eine Orientierung geben und so Vertrauen schaffen. Die AfD geht genau in die entgegengesetzte Richtung. Sie erkennt die Problematik mit Dual Use und will dann ausgerechnet die Verantwortung streichen. Das ist nicht konsequent, das ist gelinde gesagt unterkomplex. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der ersten Beratung wurde außerdem ganz nebenbei deutlich, wie die AfD den Begriff der Ideologie hier verwendet. Es ging plötzlich nicht mehr nur um die Zivilklausel. Es ging um Klimaforschung, Genderforschung, Corona und um angeblich politisierte Wissenschaft insgesamt. Das zeigt, dass dieser Gesetzentwurf Teil eines umfangreichen Kulturkampfs gegen Wissenschaftsbereiche ist, die der AfD politisch nicht passen. Wir aber nehmen Hochschulautonomie ernst und wehren uns dagegen, dass Wissenschaft nach politischer Sympathie sortiert wird. Hochschulautonomie heißt, dass Hochschulen ihre fachlichen und ethischen Standards selbst entwickeln. Und genau das ermöglicht die geltende Thüringer Regelung zur sogenannten Zivilklausel. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Thüringen braucht starke und innovative Hochschulen. Unsere Hochschulen brauchen Freiheit, sie brauchen Verlässlichkeit, gute Forschung, gute Lehre und Vertrauen aus der Gesellschaft. Und Vertrauen entsteht dadurch, dass man schwierige Fragen nachvollziehbar und verantwortungsbewusst beantwortet, und nicht, indem man sie ausblendet. Deshalb bleibt unsere Position hier klar und deutlich: Die Zivilklausel steht für eine verantwortungsvolle Wissenschaftsfreiheit. Sie ist kein Hemmnis für Forschung, sondern ein Rahmen für verantwortungsvolle Forschung. Sie verbietet nicht, sondern sie verlangt Reflexion. Wenn wir heute diesem Gesetzentwurf zustimmen würden, würden wir ein wichtiges Stück Verantwortung aus dem Gesetz streichen. Das kann nicht der Weg sein. Deswegen werden wir den Gesetzentwurf ablehnen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Gäste in nah und fern, in der ersten Lesung haben alle Fraktionen betont, die Zivilklausel verbietet und verhindert keine Forschung. Die Landesregierung hat bestätigt, dass sie kein Verbot darstellt. Der Bildungsminister hat ausgesagt, die Zivilklausel gehört ausdrücklich nicht zu den Herausforderungen in der Hochschulpolitik und Forschung mit Bezug zur Verteidigungsfähigkeit soll stattfinden können. Und was sagen die Wissenschaftler? Eine repräsentative Befragung von 9.083 Vollzeitwissenschaftlern an 158 deutschen Hochschulen, durchgeführt im Sommer 2024, veröffentlicht 2026 in der Fachzeitschrift „Minerva“, hat genau diese Konstellation empirisch untersucht. Das Ergebnis: Wenn der Staat Hochschulen per Gesetz auf zivile Forschung verpflichtet, befürworten 79 Prozent der konservativ ausgerichteten Wissenschaftler rechtliche Schritte gegen den Staat, aber auch noch 43 Prozent insgesamt. Es ist der höchste Wert der gesamten Studie für jede Gruppe in jedem Szenario. Es wurden noch andere Dinge abgefragt in der Studie. Die Wissenschaftler selbst betrachten staatliche Forschungsmandate als strukturellen Angriff auf die Hochschulautonomie. Wenn das so ist, warum halten Sie dann an dieser Regelung fest? Wer ohne ideologische Brille schaut, kommt zwingend zum selben Ergebnis wie unser Gesetzentwurf. Die Fakten sind relativ eindeutig. Von elf Hochschulen hatten sieben null Fälle und null Sitzungen zu diesem Thema. Die TU Ilmenau unterhält eine Ethikkommission, die monatlich tagt, bei null Fällen. An keiner einzigen Thüringer Hochschule fanden wehr- oder sicherheitstechnische Forschungen statt.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Gott sei Dank!)
Die einzige Einrichtung mit tatsächlichen Bundeswehraufträgen ist die Fraunhofer-Gesellschaft, eine außeruniversitäre Gesellschaft, die nicht unter die Zivilklausel fällt. Aber wenn dem so ist, wozu dann Prüfgremien an elf Hochschulen, die nichts zu prüfen haben? Kein einziger Redner in der ersten Lesung hat Zahlen genannt, keinen Fall, kein Projekt, keine konkreten Beispiele, stattdessen die üblichen Versatzstücke: Verantwortung, Ethik, Reflexion, Frieden – alles Haltungsbegriffe, keine Argumente. Und dann schafft es die CDU nicht einmal, in ihrer Haltung konsistent zu sein. Werfen wir doch einen Blick in die 6. Wahlperiode. Der damalige wissenschaftspolitische Sprecher der CDU hat die Zivilklausel scharf kritisiert. Er zitierte das CHE-Gutachten, warnte vor Standortnachteilen, verwies auf die Dual-Use-Problematik und nannte die Abgrenzung zwischen ziviler und militärischer Forschung schwierig. Die CDU legte sogar einen eigenen Gesetzentwurf vor – ohne Zivilklausel. Heute legt die CDU ein Entlastungsgesetz vor, welches das Hochschulgesetz mehrfach anfasst, aber die Zivilklausel stehen lässt – dieselbe Klausel, die Sie als verfassungsrechtlich bedenklich bezeichnet haben. Das wäre doch die Möglichkeit gewesen, mit diesem unnötigen Zwang aufzuräumen. Sie streichen Genehmigungsvorbehalte, schaffen Doppelungen ab, aber die Zivilklausel mit Prüfgremien, die nie tagen, Verfahren, die nie angewendet wurden, Veröffentlichungspflichten, die ins Leere laufen, bleibt unangetastet. Warum? Was hat sich seit der 6. Legislaturperiode geändert? Nicht die Faktenlage, nur die Rolle als Teil einer Regierungskoalition. Und damit sind wir bei einem Muster, das sich in dieser Wahlperiode immer deutlicher zeigt: Vier Fraktionen, die sich sonst als politische Wettbewerber inszenieren, stimmen geschlossen ab,
(Beifall AfD)
nicht, weil sie in der Sache übereinstimmen – der Bildungsminister hat das Gegenteil gesagt –, sondern weil eine linke prälegislative Koalition einen Konsens verlangt. Solche Einheitsfronten haben wir schon einmal gehabt. Zu diesem System passen solche Klauseln auch viel besser. Denn die Zivilklausel ist kein Instrument des Schutzes, sie ist ein Instrument der Gesinnung. Sie verlangt von Hochschulen nicht, verantwortungsvoll zu forschen, sie verlangt, dass Hochschulen öffentlich eine bestimmte Haltung bekennen. Nicht, weil es einen Anlass gäbe, sondern weil Sie es so wollen. Solche Mechanismen kennt man aus Zeiten, in denen die Wissenschaft nicht frei war, sondern politisch dienstbar gemacht wurde. Der Staat gibt vor, was die Hochschulen über sich selbst zu erklären haben. Wir brauchen Forschung und Lehre, die sich an Fakten orientiert, an der Anforderung eines demokratischen Rechtsstaats, an der Notwendigkeit einer liberalen und sozialen Marktwirtschaft. Was wir nicht brauchen, ist politisierte Wissenschaft, die ihre Ergebnisse nach dem Kompass der herrschenden Ideologie ausrichtet, ob bei Zuwanderung, Asyl, Klima, Gender oder Corona. Unser Gesetzentwurf ist die denklogische Konsequenz dessen, was alle Fraktionen in der ersten Lesung selbst gesagt haben. Die Klausel ist kein Verbot, es gibt keine zu beratenden Fälle, es gibt keine Herausforderungen – zwei Paragrafen, eine Seite, keine Kosten, mehr Freiheit wagen. Streichen Sie einfach diese Klausel! Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, der hier vorliegende Gesetzentwurf der AfD-Fraktion wurde zuletzt vor ziemlich genau fünf Wochen besprochen und seitdem hat sich sehr wenig an der Sachlage geändert. Die Praxis der Zivilklauseln an den Hochschulen funktioniert weiterhin gut. Ethikräte und Kommissionen prüfen weiter Forschungsvorhaben, die zur militärischen Verwendbarkeit Fragen aufwerfen und legen diese Prüfungen den jeweiligen Selbstverwaltungseinheiten, mindestens dem Senat der jeweiligen Hochschule, vor. Der Senat entscheidet dann auf Grundlage dieser Prüfung frei und selbstbestimmt über die Weiterführung der Forschung. Dieses Verfahren sorgt in der Praxis kaum für Reibung und führt auch zu wenig Aufwand und wenig Prüfung. Kollege Dr. Dietrich hat es bei der letzten Sitzung ja sogar selbst bestätigt und auch heute wieder. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch zu den sogenannten Dual-Use-Gütern hat sich die Lage nicht verändert. Die Hochschulen haben weiterhin ausreichend Spielraum, um Forschung in relevanten Bereichen wie Robotik, Medizin, Optik oder Chemie weiterlaufen zu lassen, auch wenn der ein oder andere in einem Nischenprojekt einen möglichen militärischen Nutzen sehen könnte. Weiterhin findet auch die militärisch wirklich relevante Forschung in Deutschland ohnehin nicht an den staatlichen Hochschulen, sondern an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen statt. Bei der letzten Lesung und heute auch wieder sprach die AfD zudem andauernd von Wissenschaftsfreiheit, gegen die die Zivilklausel angeblich verstoßen würde. Gleichzeitig redet sie in jeder freien Sekunde davon, welche Studiengänge sie wann verbieten will und welche Studiengänge Hochschulen unbedingt einführen müssen. Im Übrigen kann ich da sehr die Lektüre des Wahlprogramms der AfD aus Sachsen-Anhalt empfehlen. Hier wollen sie einen Studiengang – und das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen – Bevölkerungswissenschaft einführen. Die AfD-Fraktion präsentiert uns hier heute erneut mit dem Gesetzentwurf eine Lösung auf der Suche nach dem Problem. Ich habe es vor fünf Wochen bereits gesagt und sage es heute erneut: Wir brauchen keine Symbolpolitik, sondern ernsthafte Debatten in unserer Gesellschaft über die Rolle von Sicherheit und Verteidigung, den Stellenwert der Bundeswehr, die Bedrohungslage durch Russland und auch über die Rolle militärisch relevanter Forschung an deutschen Hochschulen. Diese Fragen kann und muss man kontrovers diskutieren und auch hier darf man innerhalb einer Koalition unterschiedlicher Meinung sein. Aber die Wissenschaftsfreiheit ist hier nicht gefährdet, die Wissenschaftsfreiheit, liebe Damen und Herren von der AfD, wäre durch Ihre Politik und durch Ihr Regierungshandeln gefährdet. Aus diesen Gründen lehnen wir den Gesetzentwurf ab. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream, liebe Kolleginnen! Herr Dietrich, die einzige Fraktion, die sich gerade hier bei diesem Tagesordnungspunkt selbst inszeniert, das sind Sie, und das aus zwei Gründen. Ich habe es beim letzten Plenum schon gesagt, im November 2025 hat Ihr Fraktionsvorsitzender Herr Höcke hier im Plenum folgenden Satz gesagt: Die Politik ist in der Pflicht, alle Kräfte auf die Herstellung und Bewahrung des Friedens zu fokussieren oder zu konzentrieren. Nichts von dem tun Sie aber, weil Sie nämlich jetzt hier einerseits die Axt daran anlegen, was wir im Hochschulgesetz 2018 verankert haben, nämlich die Frage von Verantwortung von staatlichen öffentlichen Hochschulen, die mit Steuergeldern finanziert werden, im Umgang mit wehrtechnischer und sicherheitsrelevanter Forschung. Als Zweites haben Sie auch schon im Herbst letzten Jahres bewiesen, dass Sie sich als Friedenspartei inszenieren, aber keine Friedenspartei sind,
(Beifall Die Linke)
als es beispielsweise darum ging, hier im Landtag ein klares Signal gegen die Ansiedlung von Rüstungsindustrie zu setzen.
(Beifall Die Linke)
Das ist das eine, wo Sie sich selber inszenieren. Das Zweite ist: Wenn Sie hier als AfD-Fraktion immer wieder von Wissenschaftsfreiheit sprechen, ist das ein absoluter Hohn. Es ist Ihre Fraktion, die darauf aus ist, in Sachsen-Anhalt nicht nur das System an sich umzukrempeln, sondern vor allem auch den Hochschulen vorzuschreiben,
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Thüringen!)
was sie zu lassen haben und was sie nicht machen sollen.
(Beifall Die Linke)
Sie reden hier in einer Abfälligkeit immer wieder regelmäßig über verschiedenste Bereiche der Sozialwissenschaft auch gern mal als Sabbelwissenschaften. Das Erste, was Sie wahrscheinlich tun würden, wenn Sie an den Schalthebeln der Macht sitzen, ist, über Geld zu steuern, was in Thüringen oder in einem anderen Bundesland künftig Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu denken, zu forschen und zu lehren haben. Ich sage es noch mal ganz deutlich: Sie sind und bleiben der größte Feind der Freiheit von Wissenschaft und Kultur in diesem Land.
(Beifall Die Linke, SPD)
Wir haben damals, um noch mal darauf zurückzukommen, worüber wir heute eigentlich reden, sehr konkret abgewogen, wie wir es schaffen, einerseits dem Anspruch gerecht zu werden, zu sagen, wir hatten das Ziel, sicherheitsrelevante und wehrtechnische Forschungen an den Hochschulen einerseits transparent zu machen, aber andererseits auch klar zu machen, dass es einen ethischen, moralischen Umgang damit braucht, was hier mit öffentlichen Geldern an den Thüringer Hochschulen stattfindet, weil es durchaus auch kritisch betrachtet werden muss, wenn wehr- und sicherheitstechnische Forschung an öffentlichen Einrichtungen standfindet. Diese Transparenz ist zwingend notwendig. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den Thüringer Universitäten haben mit der Zivilklausel, die sich die Hochschulen selbst geben, auch dann die Verantwortung zu tragen, sich genau mit ihrer Verantwortung im Sinne des Hochschulgesetzes auseinanderzusetzen. Genau das ist und bleibt das Ziel der Zivilklausel. Deswegen bin ich wirklich auch sehr froh, dass auch die Koalitionsfraktionen Ihrem Gesetzentwurf heute eine klare Absage erteilen. Dann will ich es auch noch mal sagen, einerseits mit Blick auf die aktuelle Entwicklung bei der Militarisierung und Aufrüstung in der Gesellschaft – wir alle erinnern uns daran, für die Militarisierung war bei der Schuldenbremse dann Tür und Tor offen, sie abzuschaffen –, aber dort, wo es auch notwendig war, für die Investitionen in die öffentliche Infrastruktur, in das Soziale, in Bildung, in Kindergärten, in Schulen, in Gesundheit und Verkehr ist der Deckel drauf geblieben. Genau da ist doch die Schieflage und das zeigt sich auch bei der Frage, die wir aufgrund Ihres Gesetzentwurfes hier diskutieren, nämlich die Frage, dass Sie offensichtlich Tür und Tor öffnen wollen für mehr Aufrüstung und auch Militärforschung an den Thüringer Hochschulen. Das lehnen wir ganz klar und deutlich ab. Ich sage das auch noch mal in einem anderen Kontext, weil sich dabei, glaube ich, auch ein ganz grundsätzliches Problem zeigt, was wir in den vergangenen Jahren auch schon hatten, wenn wir über Geld für Aufrüstung reden. Ich bin und bleibe der festen Überzeugung, dass wir kein Geldproblem haben, sondern eher eine Frage der Beschaffung. Es hat ja nicht zuletzt auch die Berichterstattung von gestern zur Fregatte F126 gezeigt, dass wir eigentlich auch noch mal – der Kollege hat es gerade gesagt – ganz grundsätzlich aus einer anderen Richtung darüber diskutieren wollen oder müssen. Ich sage es so: Mit der Streichung der Zivilklausel öffnen Sie da einer fatalen Logik der letzten Jahre und Monate Tür und Tor, was wir auch auf der europäischen Ebene schon sehen, wenn es um die Frage geht: Wie finanzieren wir eigentlich in der Europäischen Union Projekte ab 2028 über den Mehrjährigen Finanzrahmen und dann noch die Finanzprodukte der Europäischen Union? Weil dort dem Primat der Aufrüstung und Abschreckung als einziges Mittel der Friedenssicherung Tür und Tor geöffnet wird, was im Wissenschaftsbereich dazu führen würde, dass hier Bereiche, die jetzt schon unterrepräsentiert sind, noch mehr das Nachsehen hätten. Wir haben Krisen, für die Wissenschaft und Forschung relevante Beiträge leisten müssen, wenn wir über den demografischen Wandel, die Klimakrise, die Gestaltung einer Verkehrswende oder auch die Herausforderungen einer gelingenden Transformation für eine klimagerechte Zukunft sprechen. Da sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ganz frei auf dem Weg, dazu zu forschen und zu lehren. Aber all das kommt unter Druck, wenn am Ende Ihrer Logik Tür und Tor geöffnet wird, zu sagen, Aufrüstung an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen noch mehr Geld in den Rachen zu schieben. Dann kommen diese Teile unter Druck und damit wird am Ende ein völlig falscher Weg eingeschlagen. Den schlagen wir nicht ein. Wir machen Ihre Logik nicht mit und werden deshalb Ihren Gesetzentwurf ganz klar und deutlich ablehnen. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wir beraten heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Abschaffung der Zivilklausel an den Thüringer Hochschulen. Bereits in der ersten Lesung haben wir deutlich gemacht, warum wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. An dieser Bewertung hat sich nichts geändert. Im Gegenteil, die heutige Beratung bestätigt noch einmal, dass die AfD ein grundlegendes Missverständnis vom Verhältnis zwischen Wissenschaft, Freiheit und Verantwortung hat.
(Beifall BSW, SPD)
Die AfD behauptet, die Verpflichtung der Hochschulen, sich selbst eine Zivilklausel zu geben, verletzte die Wissenschaftsfreiheit. Genau das Gegenteil ist der Fall. Die derzeitige Regelung schreibt den Hochschulen keine bestimmte Forschungsrichtung zu, sie verbietet keine Forschungsvorhaben. Sie verpflichtet die Hochschulen lediglich dazu, sich mit der ethischen Verantwortung ihrer Forschung auseinanderzusetzen und dazu eine eigene Position zu entwickeln. Wie wir sehen – Herr Dietrich hat sogar die Beispiele angeführt –, werden unsere Hochschulen genau dieser Verantwortung gerecht und das ist gut so. Somit ist die Zivilklausel kein Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit. Das ist Ausdruck akademischer Selbstverantwortung. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, bereits in der ersten Lesung habe ich darauf hingewiesen: Freiheit und Verantwortung gehören untrennbar zusammen. Wissenschaft findet nicht im luftleeren Raum statt. Forschung hat Auswirkungen auf die Gesellschaft. Sie kann Leben retten, Wohlstand schaffen und Fortschritt ermöglichen. Sie kann aber auch dazu beitragen, Kriege effizienter zu führen und Menschen wirksamer zu töten. Gerade deshalb braucht Wissenschaft eine ethische Orientierung. Gerade deshalb braucht sie die gesellschaftliche Verantwortung und gerade deshalb brauchen wir die Zivilklausel. Die AfD argumentiert, moderne Technologien seien häufig sogenannte Dual-Use-Technologien und könnten sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden. Ja, das ist richtig, aber aus dieser Tatsache folgt doch nicht, dass man jede ethische Leitplanke beseitigen sollte. Es folgt vielmehr, dass wir umso sorgfältiger prüfen müssen, welche Folgen Forschungsergebnisse haben können. Wer die Existenz von Dual-Use-Technologien zum Argument gegen jede ethische Selbstverpflichtung macht, kapituliert letztlich vor der eigenen Verantwortung. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, als BSW vertreten wir eine klare friedenspolitische Position. Wir erleben weltweit eine zunehmende Militarisierung internationaler Konflikte. Die Rüstungsausgaben steigen, neue Waffensysteme werden entwickelt, künstliche Intelligenz findet zunehmend militärische Anwendung. Gerade in einer solchen Zeit halten wir es für falsch, die Verbindung zwischen Hochschulforschung und militärischer Verwertbarkeit weiter zu stärken. Wir wollen Hochschulen, die ihre wissenschaftliche Exzellenz in den Dienst der Menschen stellen. Wir wollen Hochschulen für medizinischen Fortschritt, für Bildung, für Energieversorgung und für nachhaltige Technologien und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir wollen keine Entwicklung, die militärische Interessen zunehmend zum Maßstab wissenschaftlicher Forschung macht. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, auch das Argument eines angeblichen Standortnachteils überzeugt nicht. Die Stärke Thüringens liegt nicht darin, sich als Forschungsstandort für militärische Anwendungen zu profilieren. Die Stärke Thüringens liegt in exzellenter ziviler Forschung in unseren Universitäten, in unseren Fachhochschulen, in unserer Medizintechnik, in unseren innovativen Unternehmen, in der engen Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Wer behauptet, Thüringer Hochschulen könnten nur ohne Zivilklausel erfolgreich sein, unterschätzt die Leistungsfähigkeit unserer Wissenschaftseinrichtungen erheblich. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die AfD möchte § 5 Abs. 3 des Thüringer Hochschulgesetzes vollständig streichen. Damit würde die Verpflichtung der Hochschulen entfallen, sich selbstbestimmt eine Zivilklausel zu geben. Doch die AfD beantwortet dabei eine entscheidende Frage nicht. Welches Problem soll eigentlich gelöst werden? Es gibt keine Belege dafür, dass die Thüringer Hochschulen durch die bestehenden Regelungen in ihrer wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit eingeschränkt wären. Es gibt keine Belege dafür, dass Thüringen deshalb Forschungsprojekte verliert, und es gibt keine Belege dafür, dass die Hochschulen selbst diese Regelungen abschaffen wollen. Das Gegenteil ist der Fall. Die AfD konstruiert ein Problem, das in der Realität nicht existiert. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Deutschland hat aus seiner Geschichte gelernt, dass wissenschaftlicher Fortschritt nicht von ethischer Verantwortung getrennt werden darf. Die Freiheit von Forschung und Lehre ist ein hohes Gut. Aber Freiheit bedeutet nicht Beliebigkeit, und Freiheit bedeutet nicht die Abwesenheit von Verantwortung. Deshalb stehen wir weiterhin zu einer Wissenschaft, die dem Frieden verpflichtet ist. Deshalb stehen wir weiterhin zu Hochschulen, die ihre gesellschaftliche Verantwortung ernstnehmen. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf der AfD auch in zweiter Lesung entschieden ab. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Sehr geehrter Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste in nah und fern, ich will mal auf ein paar Punkte hier eingehen. Wir streichen nicht die Verantwortung, sondern wir streichen eine Vorschrift. Die Verantwortung bleibt weiterhin bestehen. Herr Hoffmeister, wenn Sie glauben, dass die Zivilklausel die einzig ethische Leitplanke ist, die die Hochschulen haben, dann verkennen Sie quasi unsere grundgesetzlichen Grundlagen. Diese Klausel hat keine Auswirkung. Sie hat keine Auswirkung nach innen und nach außen. Es ist einfach nur ein ideologisches Konstrukt, damit die Hochschulen sich entsprechend ihrer Denkweise auch nach außen hin unterwerfen. Das müssen sie gar nicht. Die Hochschulen sind eigenverantwortlich und sie werden das auch verantwortlich machen können ohne diese Zivilklausel. Es wird auch ohne diese Zivilklausel Auswüchse nicht geben können. Das ist der entscheidende Punkt. Ja, natürlich sind bestimmte Dinge auch mit Geld zu steuern. Ich meine, gerade Sie, Herr Schaft, der von einer Partei kommt, die 40 Jahre lang dieses Land unterdrückt hat, weiß genau, wie das funktioniert.
(Beifall AfD)
Wir sagen, da, wo der Staat die Gelder an Vereine ausreicht, müssen sich die Vereine – gerade aus Ihrem sogenannten zivilen Komplex – der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verpflichten und das wenigstens sagen. Das lehnen Sie dann ab. Das ist nämlich das zweierlei Maß, das Sie führen. Ihr politisch hinterfütterter linker Komplex, der darf machen und tun, was er will. Da spielt unsere freiheitliche demokratische Grundordnung keine Rolle. Hier, wo wir die Hochschulen haben und sich, wovon ich ausgehe, dass die das auch so sehen, in den überwiegenden Fällen daran gehalten wird, brauchen wir diese Regelung nicht. Denn die Selbstlenkungskräfte in dem Hochschulbereich sind auf jeden Fall hoch genug. Und die Freiwilligkeit an der Hochschule bezieht sich ja darauf, dass es ein Gesetz gibt, was sie zwingt, also der freiwillige Zwang. Das ist einfach unnötig. Darum geht es uns, dass wir wirklich unnötige, nutzlose Gesetzestexte streichen, die auch gar kein Ergebnis in die eine oder andere Richtung bringen, was Sie selber gesagt haben. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Herzlichen Dank. Ich habe keine weiteren Redner auf der Rednerinnenliste. Gibt es noch weiteren Abstimmungsbedarf? Die Landesregierung möchte nicht sprechen. Okay. Dann gehen wir direkt in die Abstimmung. Wir hatten die zweite Beratung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in der Drucksache 8/3391. Wer diesem Gesetz nach der zweiten Beratung zustimmen möchte, den bitte um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktion der AfD, auch der reinkommenden AfD. Wer diesen Gesetzentwurf ablehnen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktionen der CDU, BSW, SPD und Die Linke. Herzlichen Dank. Gibt es Enthaltungen? Die sehe ich nicht. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen damit zum Tagesordnungspunkt 5 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/3459 ZWEITE BERATUNG Ich eröffne die Aussprache. Ich habe als ersten Redner Herrn Dr. Dietrich von der AfD. Bitte schön.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und entgeltgesetzes – Ein‑ führung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste in nah und fern, wir haben diesen Gesetzentwurf im Mai in erster Lesung beraten. Eine Ausschussüberweisung war nicht gewünscht, aber ich gebe Ihnen noch eine zweite Chance. Ich beantrage schon jetzt die Überweisung an den Bildungsausschuss. Ja, kein Redner der prälegislativen Einheitsfraktion hat sich mit dem Kern des Gesetzentwurfs umfänglich auseinandergesetzt oder vielleicht doch, aber nicht die nicht richtigen Rückschlüsse gezogen oder vielleicht die richtigen Rückschlüsse auf seiner ideologischen Basis gezogen. Stattdessen die üblichen Reflexe: Angst machen, Appell an Weltoffenheit, Demografie und Fachkräftemangel, eher bekannt als linkes Phrasendreschen. Es ist symptomatisch, wie Sie mit den Quellen umgegangen sind, ziemlich gleichförmig, und das, obwohl auf Ihrer Seite der Brandmauer bei einigen schon der Kittel brennt. Sie zitieren so ziemlich dieselben Dokumente, lassen aber wesentliche Punkte weg. Es wird die Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft herangezogen, Fiskalische Gewinne von 15,5 Milliarden pro Jahr; das Positionspapier der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände wird zitiert, internationale Studenten als strategisches Potenzial; Daten aus der Landeswissenschaftskonferenz sollen helfen, 2,2 Milliarden Kosten gegen 13,4 Milliarden Einnahmen. Aber Sie verschweigen die andere Hälfte. Das Institut der deutschen Wirtschaft wird von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände getragen. Und dieselbe BDA fordert in Punkt 4 ihres Positionspapiers vom November 2025 unter der Überschrift „Studienbeiträge für internationale Studierende ermöglichen“, die BDA verweist auf Dänemark, Großbritannien, die Niederlande, Österreich, Schweden, die Schweiz. Sie verweist auf die TU München, die seit dem Wintersemester 2024/2025 zwischen 2.000 und 6.000 Euro pro Semester erhebt. Die Arbeitgeber fordern genau, was wir beantragen bzw. schon in der letzten Legislaturperiode beantragt haben. Wo die AfD ist, ist vorne.
(Beifall AfD)
Nun die Landeswissenschaftskonferenz: In der Sitzung vom November 2025 haben Gremienmitglieder selbst angeregt, die Einführung von Studiengebühren zumindest zu diskutieren. Im Plenum tut jeder so, als sei das eine reine AfD-Obsession. In der Landeswissenschaftskonferenz ist es ein anerkanntes Thema, was sich lohnt zu diskutieren. Nicht so bei Ihnen. Dieselbe Konferenz hat die Sprachbarriere als größtes Integrationshemmnis angesprochen. Sie hat eine Abkehr von rein englischsprachigen Studiengängen angeregt. Hört, hört! Sie hat auch angemerkt, dass die Hochschulen die Sprachausbildung nicht leisten können, weil sie keine Mittel dafür erhalten und – ich füge hinzu – weil das eigentlich auch nicht ihre Aufgabe ist. Studiengebühren könnten ein Mittel sein, das zumindest finanziell zu unterfüttern. Auch davon erzählen Sie nichts. Zu den Studienkosten: Der Rechnungshof hat für die Hochschule für Musik Weimar Studienplatzkosten von 158.000 Euro im Fach Klavier festgestellt, mit Konzertexamen 190.000 Euro. Der Rechnungshof hat die Einführung von Gebühren ausdrücklich empfohlen. Das Ministerium hat abgelehnt. Der Rechnungshof erhält seine Empfehlung aufrecht. Die Argumente des Ministeriums – Zitat – überzeugen nicht.
(Beifall AfD)
Für die Ingenieurwissenschaften weist das Statistische Bundesamt Grundmittel von über 15.000 Euro je Student und Jahr für Thüringer Universitäten aus. Über fünf Jahre Studium sind das rund 77.000 Euro pro Student – nur bei Regelstudienzeit und ohne selbst erzeugte Problemlagen wie zum Beispiel Corona, die in die Berechnung nicht einbezogen worden sind. Jetzt zum Kontext, den Sie noch konsequenter ausblenden – oder muss ich sogar sagen: verleugnen. Deutschland schwächt seine eigene wirtschaftliche Basis: Abitur ohne Studierfähigkeit, steigende Energiekosten, Zappelstrom, CO -Abgabe, eine der höchsten Steuer- und Abgabenquoten weltweit. Unternehmen 2 wandern ab, Industriearbeitsplätze werden offensichtlich gezielt vernichtet und gleichzeitig bilden wir auf Kosten der Thüringer Steuerzahler Ingenieure und Naturwissenschaftler aus, welche im Anschluss in ihre Heimatländer zurückkehren und dort die Konkurrenz aufbauen, die unserer geschwächten Industrie dann den Rest gibt. Ein Ingenieur, der in Ilmenau mit Steuermitteln ausgebildet worden ist und anschließend in Südostasien die Produkte entwickelt, die den Thüringer Mittelstand verdrängen, das ist kein unrealistisches Szenario. Das ist wohl schon Realität. Die langfristige Verbleiberquote internationaler Absolventen liegt in Thüringen unter dem Bundesschnitt. Und nein, das liegt nicht an der AfD. Der Präsident der TU Ilmenau hat dazu im Stadtrat mal vorgetragen. Hätte er einen Angriffspunkt gegen die AfD gehabt, er hätte ihn bestimmt genutzt. Hatte er aber nicht. Das ist keine Fachkräftegewinnung. Das ist Ausbildungsexport auf Steuerzahlerkosten.
(Beifall AfD)
Da, wo Sie als vermeintlich positives Beispiel den Studiengang Renewable Energy Systems aus Nordhausen bringen, bleibt mir das Lachen im Halse stecken. Dass es keine erneuerbaren Energien gibt, geschenkt. Aber genau in dem Bereich, der uns in Deutschland gerade den Garaus macht, werden Arbeitsplätze herbeisubventioniert, welche den Ast schreddern, auf dem wir sitzen. Hier scheint also das Schulfach „Einführung in die sozialistische Produktion“ eingekreuzt worden zu sein.
(Beifall AfD)
Wo das hinführt, wissen wir ja schon. Zurück zu den Gebühren: Baden-Württemberg erhebt die Gebühren seit 2017. Bayern hat den Hochschulen die Möglichkeit eröffnet, Gebühren zu erheben. Die TU München macht davon Gebrauch. Unser Gesetzentwurf ist also keine AfD-Sonderidee. Unser Gesetzentwurf enthält die Möglichkeit einer Erstattung. Wer nach dem Studium in Thüringen bleibt und einer qualifizierten Beschäftigung nachgeht, kann die Gebühren zurückerhalten. Wer kommt, studiert, unsere christlich-abendländische Kultur zu schätzen weiß und bleibt, ist willkommen. Wer studiert und geht, beteiligt sich an den Kosten. Die Brombeere schreibt in ihrem Regierungsvertrag, sie wollen Talente aus aller Welt ausbilden. Aber sie verschweigt, wer das bezahlt. Unser Gesetzentwurf gibt die Antwort, die Ihr Koalitionsvertrag schuldig bleibt. Ich bin Naturwissenschaftler. Ich entscheide, sofern vorhanden, auf Basis von Fakten und Zahlen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Der war gut!)(Heiterkeit Die Linke)
Die Fakten sprechen für die Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und entgeltgesetzes – Ein‑ führung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, in der ersten Beratung über dieses Gesetz wurde viel über Kosten gesprochen. Heute lohnt sich deshalb ein genauer Blick darauf, wie die AfD ihren Gesetzentwurf eigentlich begründet und was dieser Entwurf tatsächlich regeln würde. Um eins vorweg gleich klarzustellen: Für uns als SPD ist völlig klar, dass wir Studiengebühren grundsätzlich ablehnen. Wir wollen keine Studiengebühren für Thüringer Studierende und auch keine Studiengebühren für internationale Studierende.
(Beifall Die Linke, SPD)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die AfD redet in ihrem Gesetzentwurf pauschal von ausländischen Studierenden. Ihr Gesetzentwurf betrifft aber eben nicht alle Studierenden mit ausländischem Pass. Er betrifft eine engere Gruppe, nämlich Studierende aus Staaten außerhalb der EU, des europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben. Dazu kommen weitere Ausnahmen. Das Thüringer Landesamt für Statistik hat zum Weltstudierendentag im vergangenen Jahr mitgeteilt, dass im Wintersemester 2024/2025 in Thüringen 26.400 ausländische Studierende in Thüringen eingeschrieben waren. Davon studierten 16.500 an der privaten IU-Hochschule. In Prozenten gesprochen sind das 62,8 Prozent aller internationalen Studierenden, die gar nicht an einer staatlichen Hochschule eingeschrieben waren. Daraus pauschal ein Kostenproblem staatlich finanzierter Hochschulen zu machen, verkürzt die Datenlage doch erheblich. Und so geht es weiter, denn insgesamt kommen sogar knapp 40 Prozent der internationalen Studierenden in Thüringen aus der Europäischen Union oder aus der Schweiz. Sie werden von diesem Gesetzentwurf ebenfalls gerade nicht erfasst. Sie rechnen also hier mit einer großen Gesamtzahl, obwohl diese Zahl für den eigenen Gesetzentwurf nur begrenzt trägt. Das ist durch und durch eine unsaubere Grundlage für ein Gesetz. Auch der Gesetzestext selbst passt nicht zu dem, was die AfD behauptet. Sie reden vom Thüringer Steuerzahler und davon, dass Thüringen Fachkräfte verlieren würde. Im eigenen Entwurf soll ein späterer Erlass der Gebühren aber schon dann möglich sein, wenn jemand dauerhaft in Deutschland bleibt und sozialversicherungspflichtig in Vollzeit arbeitet. Dort steht nicht Thüringen, dort steht Deutschland. Und damit wird deutlich, dass dieser Gesetzentwurf vieles ist, aber ganz sicher kein Mittel, um Fachkräfte in Thüringen zu halten. Der Gesetzentwurf wäre vielmehr der Einstieg in eine Gebührenlogik, die wir als SPD ganz grundsätzlich ablehnen. Heute sollen es internationale Studierende sein, morgen trifft es dann vielleicht andere Gruppen. Diesen Weg gehen wir selbstverständlich nicht mit. Meine sehr geehrten Damen und Herren, hinzu käme der enorme Verwaltungsaufwand. Die Hochschulen müssten künftig prüfen, wer gebührenpflichtig ist, wer einen gefestigten Inlandsbezug hat, wer unter Austauschvereinbarung fällt, wer befreit oder gestundet werden kann und wer später einen Erlass bekommen könnte. Das alles bräuchte neue Nachweise, neue Verfahren, neue Bescheide und nicht zuletzt zusätzliches Personal. Die AfD verspricht Einnahmen und sie liefert Bürokratie. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen uns vielmehr damit befassen, was internationale Studierende und Absolventinnen und Absolventen davon abhält, bei uns in Thüringen zu bleiben, wenn wir erreichen wollen, dass eben mehr Fachkräfte tatsächlich nach dem Studium auch bei uns bleiben. Und da gibt eine aktuelle Studie der Universität Jena einen interessanten Einblick. Dort wurden 37 qualitative Interviews mit internationalen Studierenden geführt und sie wurden befragt. Mir ist klar, das ist keine repräsentative Thüringen-Statistik, aber die Studie liefert trotzdem ernst zu nehmende Hinweise. Befragte berichten von Vorurteilen und Beleidigungen bis hin zu manifesten rassistischen Vorfällen. Es geht um Sicherheitsgefühl, es geht um Zugehörigkeit und es geht um die Frage, ob man sich in Thüringen überhaupt eine Zukunft vorstellen kann. Und genau darum geht es, wenn wir über Bleibeperspektiven bei uns in Thüringen sprechen. Junge Menschen bleiben nicht allein wegen eines Studiengangs. Sie bleiben, wenn sie berufliche Perspektiven sehen und wenn sie erleben, dass sie hier dazugehören können. Und da hilft Ihr Entwurf eben nicht weiter. Er sendet an internationale Studierende das Signal, dass sie zuerst einmal ein Kostenfall sind. Das passt zu der Sprache, die wir in der ersten Beratung auch gehört haben. Da war von Gratiskultur die Rede, von Blankoscheck und davon, dass Hochschulen keine Rekrutierungsbüros seien. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer so über internationale Studierende spricht, kann nicht glaubwürdig behaupten, er wolle sie für Thüringen gewinnen. Was wir brauchen, ist eine bessere Datengrundlage über Studienerfolg und Verbleib. Wir brauchen gute Betreuung, Sprachförderung, Karriereberatung, kombiniert mit Kontakten zu Thüringer Unternehmen. Und wir sollten in der neuen Hochschulrahmenvereinbarung genau darüber auch sprechen, wie Thüringen internationale Studierende gewinnt und hält. Mit Studiengebühren löst man dieses Problem aber gerade nicht. Und genau deswegen werden wir den Gesetzentwurf auch heute wieder ablehnen. Herzlichen Dank.
(Beifall BSW, SPD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und entgeltgesetzes – Ein‑ führung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream! Herr Dietrich, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Argumente auch irgendwie tatsächlich zu widerlegen, dann haben Sie nur noch ein Rezept, nämlich den großen Topf rausholen, alles reinschmeißen und mit dem großen Kochlöffel einmal durchrühren. Ich will es auch noch mal ganz klar an einem Beispiel machen: Es ist das eine, die Studiengangskosten für einen Studienplatz an der Hochschule für Musik in Weimar hier anzuführen, aber dabei natürlich völlig zu verschweigen, dass natürlich gerade die hohen Kosten an einer Hochschule für Musik dadurch entstehen, dass vor allem viel Einzelunterricht an Instrumenten da angeboten wird und eben nicht in der Masse die großen Vorlesungen, bei denen 100, 200 oder 300 Studierende in einem Hörsaal sitzen und dann entsprechend einer Vorlesung lauschen. Das ist ein zentraler Unterschied, aber Sie haben ja auch gesagt, Sie bewerten Dinge, sofern Ihnen Fakten vorliegen, und allzu oft scheinen Ihnen eben keine Fakten vorzuliegen. Ich will beim Kollegen Liebscher an der Stelle noch mal anknüpfen. Wir haben das Thema ja jetzt zum wiederholten Mal und nicht nur heute in der zweiten Lesung – ich kann gar nicht mehr mitzählen, wie oft wir quasi diesen Vorschlag der AfD-Fraktion als Gesetzentwurf, die Studiengebühren für ausländische Studierende aus Drittstaaten einzuführen, schon hier auf der Tagesordnung hatten. Man könnte ja auch immer sagen, das Murmeltier grüßt aus der hochschulpolitischen Mottenkiste der AfD-Fraktion, die dahinter eigentlich versteckt, dass ihr ja sowieso grundsätzlich internationale Studierende ein Dorn im Auge hier in Thüringen sind. Ich will gern noch mal auf ein paar Punkte eingehen, Herr Dietrich, weil Sie da jetzt so gesagt haben, Sie stehen damit ja nicht alleine. Und da haben Sie natürlich wieder Baden-Württemberg angeführt. Und ich werde da auch nicht müde, noch mal die Erfahrungen aus Baden-Württemberg hier ans Pult zu tragen. Denn auch das kann man nachlesen und das muss man dann eben auch genauso benennen. Ja, BadenWürttemberg hat diese Form der Studiengebühren für die internationalen Studierenden eingeführt, aber die grün-schwarze Landesregierung musste dann auch zur Kenntnis nehmen, dass statt einem Plus von 21 Millionen Euro, mit dem man mal kalkuliert hat, ein Plus von lediglich 4,2 Millionen Euro in der Landeskasse gelandet ist und ein weiterer Effekt in Baden-Württemberg dann eben war, dass im Oktober 2017 – ein Jahr nach der Einführung – die Hochschulen 19,2 Prozent weniger internationale Studierende hatten und am Ende man zu dem Schluss kam: Damit wurde der Hochschulstandort Baden-Württemberg geschwächt. Das hat auch der ehemalige Prorektor der Hochschule Ravensburg-Weingarten ausgeführt, der dann auch noch mal gesagt hat – und das kommt ja noch obendrauf mit dem Stichwort „Entbürokratisierung“: Der Verwaltungsaufwand zur Erhebung und dann auch entsprechend Aufwendung der Studiengebühren war wesentlich höher als das, was am Ende unterm Strich für die Hochschulen rausgekommen ist. Und das ist der Beweis am Beispiel Baden-Württemberg, das können Sie hier gern anführen, aber die Erfahrungen, die dort gemacht worden sind, sind das Gegenteil von dem, was Sie mit Ihrem Gesetzentwurf eigentlich erreichen wollten.
(Beifall Die Linke)
Dann will ich auch noch mal sagen: Da haben Sie die Zahlen oder zumindest ja gesagt – ich meine, Sie haben ja wenigstens zugehört offensichtlich bei der ersten Lesung –, dass ich die Zahlen aus der Landeswissenschaftskonferenz im November letzten Jahres herangezogen habe. Und ich will die noch mal um eine Sicht ergänzen, denn da war ja ein sehr interessanter Befund: 55 Prozent der internationalen Studierenden in Deutschland sagen, sie können sich vorstellen, nach ihrem Studium an einer deutschen Universität oder Hochschule auch hier zu bleiben, also in der Bundesrepublik. In Thüringen sagen das lediglich 10, also nicht 55, sondern 10 Prozent. Da bin ich ganz dankbar den Autorinnen/Autoren der Thüringer Zustände, die ja erst letzte Woche auch damit noch mal konkret unterlegt haben, woran das liegt. Ich will diese Befunde hier gern auch noch mal mit auf den Tisch legen. Untersucht wurden Erfahrungen bei internationalen Studierenden auf Arbeitssuche oder am Arbeitsplatz. Die Befunde zeigten Folgendes: eine ausgeprägte Verunsicherung. Und warum? Hintergrund ist der Aufstieg der AfD. Es sind Erfahrungen rassistischer Handlungen, insbesondere im öffentlichen Raum oder auch in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Befragten haben hervorgehoben, dass sie vor allem auch beobachteten oder selbst die Erfahrung machen mussten, dass, wenn sie rassistisch beleidigt werden oder rassistischen Taten ausgesetzt sind, von unbeteiligten Dritten keine Unterstützung erhalten. Viele Interviewte berichteten auch von internationalen Freundinnen und Freunden, die sagen, dass sie Thüringen wegen des steigenden Rassismus verlassen möchten. Und da ist ganz klar Ihre Rolle, Herr Dietrich, und die Ihrer Fraktion noch mal zu benennen. Sie sind das Problem. Sie sind der Brandbeschleuniger genau für diese Entwicklung hier in Thüringen.
(Beifall Die Linke, SPD)
Denn was die Studierenden sagen, ist eine Unsicherheit durch eine individuelle und alltagsnahe Angst um ihre ganz persönliche Sicherheit. Das sind Erfahrungen, dass eben ganz klar auch gesagt wird, ja, es gibt die Leuchttürme wie Jena, wo Vielfalt sichtbar ist und wertgeschätzt wird, aber es gibt diese Erfahrung eben nicht an allen Hochschulstandorten in Thüringen. Ich zitiere, weil ich es sehr eindrücklich fand, erneut den Studierenden, der auch bei dem Prozess vor dem Gericht in Arnstadt ausgesagt hat. Da ging es um die Täter, die vor über einem Jahr internationale Studierende mit einer CO -Luftdruckwaffe angegriffen haben. 2 Ein Studierender hat gesagt, er war zwölf Stunden in Thüringen und die erste Erfahrung, die er machen musste, war, dass er angeschossen wurde. Er ist dann nach Frankfurt gegangen und hat Thüringen verlassen. Das zeigt das Problem, wo ich noch mal dazu komme, dass Sie mit Ihrer Politik der Brandbeschleuniger für genau diese Entwicklung sind.
(Beifall Die Linke)
Aber neben der Kritik an Ihnen will ich auch noch mal eine Sache sagen. Das ist dann nämlich auch noch mal der Punkt, mit dem wir uns, glaube ich, auch im demokratischen Lager hier im Landtag auseinandersetzen müssen. Ich habe sehr genau gelesen, was der Ministerpräsident Mario Voigt beim Besuch in Indien gesagt hat – Zitat –: „Thüringen ist nicht xenophob.“ Die Erfahrungen, die im Rahmen der Thüringer Zustände an den Tag gelegt werden – da muss man eben ganz klar sagen: Es hilft nicht, wegzuschauen und ein Lebensgefühl herbeizureden. Sondern man muss die Lebensrealität der internationalen Studierenden hier zur Kenntnis nehmen, um wirklich dann mit konkretem Handeln zu schauen, wie wir sie unterstützen können, damit sie hierbleiben: einerseits beim Spracherwerb. Das ist übrigens auch keine Einbahnstraße, Herr Dietrich. Spracherwerb ist durchaus Aufgabe der Hochschulen, weil es ja auch darum geht, die Studienmobilität der deutschen Studierenden zu verbessern, damit sie eben beispielsweise auch im Rahmen ihres Studiums Englisch oder eine andere Fremdsprache auf einem fachlichen Niveau so verbessern, dass sie die Möglichkeit haben, an einer ausländischen Universität erfolgreich beispielsweise auch ein Auslandssemester zu machen. Aber das bedeutet eben ganz klar in dem Kontext ein konkretes Handeln gegen Rassismus und menschenverachtende Ideologien auf der einen Seite, und auch ein klares weiteres Willkommenssignal für die internationalen Studierenden in Thüringen. Und da komme ich zu meinem letzten Punkt. Ich bleibe, und auch meine Fraktion bleibt dabei: Studiengebühren für ausländische Studierende, egal in welcher Form, sind nicht das Willkommenssignal. Wenn es im Rahmen der aktuellen Debatten zur Hochschulfinanzierung mit der Rahmenvereinbarung VI ernsthaft auch diese Überlegungen gibt, egal welches Modell, dann wird das mit uns in diesem Landtag definitiv keine Mehrheit bekommen. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und entgeltgesetzes – Ein‑ führung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wir beraten heute in zweiter Lesung über die Frage von Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Staaten. In meiner Rede im letzten Plenum zu diesem Thema habe ich mich damals gegen die Einführung solcher Gebühren ausgesprochen. Ich habe argumentiert, dass Thüringen internationale Studierende braucht, dass wir im Wettbewerb um Fachkräfte stehen und dass Bildung nicht vom Geldbeutel abhängen darf. Und ich sage ausdrücklich: Diese Argumente waren damals richtig und sie sind auch heute noch richtig. Aber Politik darf nicht darin bestehen, einmal gefasste Positionen unabhängig von neuen Entwicklungen zu verteidigen. Politik muss bereit sein, auf veränderte Rahmenbedingungen zu reagieren und Entscheidungen neu zu bewerten. Und genau das tun wir heute. Denn inzwischen haben wir eine neue Situation: Hochschulen stehen vor einer veränderten finanziellen Situation. Es bestehen innerhalb der Landesregierung Überlegungen, Thüringer Hochschulen die Möglichkeit zu eröffnen, Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Staaten zu erheben. Entscheidend ist dabei: Es gibt keine Pflicht zur Einführung solcher Studiengebühren. Jede Hochschule entscheidet selbst, ob sie diesen Weg gehen möchte oder nicht. Das ist der grundlegende Unterschied zum Gesetzentwurf der AfD. Die AfD will eine landesgesetzliche Regelung schaffen, die zentral von oben vorgegeben wird. Die Überlegungen innerhalb der Thüringer Landesregierung setzen dagegen auf Hochschulautonomie und Eigenverantwortung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade als Bildungspolitiker habe ich immer dafür geworben, den Hochschulen mehr Freiräume einzuräumen. Wer Hochschulen zutraut, über Forschungsschwerpunkte, Studienangebote und internationale Kooperationen zu entscheiden, der sollte ihnen auch zutrauen, über die Erhebung von Studiengebühren zu entscheiden. Die Hochschulen kennen ihre Situation besser als wir hier im Landtag. Sie wissen, ob eine Gebühr ihre Wettbewerbsfähigkeit gefährdet oder ob sie zusätzliche finanzielle Spielräume eröffnet. Sie wissen, welche Ausnahmeregelungen notwendig sind und wie soziale Härten vermieden werden können. Deshalb halte ich die Überlegungen innerhalb der Landesregierung für deutlich überzeugender als den Weg eines starren Gesetzes. Liebe Kolleginnen und Kollegen, hinzu kommt ein weiterer Aspekt: Es ist angedacht, dass 50 Prozent der Einnahmen unmittelbar an den Hochschulen verbleiben. Die übrigen 50 Prozent fließen an den Freistaat Thüringen zurück. Das bedeutet, zusätzliche Mittel kommen sowohl den Hochschulen als auch dem Land zugute. Und wir alle wissen, unter welchem finanziellen Druck unser Land und somit auch unsere Hochschulen stehen. Wer zusätzliche Einnahmen generieren kann, ohne den Landeshaushalt weiter zu belasten, schafft Spielräume für bessere Studienbedingungen, moderne Infrastruktur, zusätzliche Betreuung und mehr Qualität in Lehre und Forschung. Das ist kein Angriff auf internationale Offenheit unserer Hochschulen. Es ist ein Beitrag zu ihrer finanziellen langfristigen Stabilität. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe meine Position auch deshalb weiterentwickelt, weil ich überzeugt bin, dass eine moderate Kostenbeteiligung für Studierende aus Drittstaaten grundsätzlich vertretbar sein kann. Wir sprechen nicht über Menschen, die bereits über das deutsche Steuersystem zur Finanzierung der Hochschulen beitragen. Wir sprechen über Studierende, die eine hochwertige akademische Ausbildung in Anspruch nehmen und die in vielen Fällen auch in ihren Herkunftsländern Studiengebühren entrichten würden. Wenn gleichzeitig soziale Härten ausgeschlossen, Stipendienprogramme erhalten und besondere Begabung gefördert werden, ist eine solche Beteiligung aus meiner Sicht verantwortbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotzdem werden wir den Gesetzentwurf der AfD ablehnen, nicht weil wir die Möglichkeit von Studiengebühren grundsätzlich ablehnen, sondern weil dieser Gesetzentwurf der falsche Weg ist. Er entzieht den Hochschulen die Entscheidungskompetenz, er schreibt ein starres landesweites Modell vor, er stellt eine Bevormundung der Hochschulen dar, anstatt auf deren Verantwortung zu setzen. Und er ignoriert, dass Thüringen bereits einen flexibleren und ausgewogeneren Weg eingeschlagen hat. Der AfD-Entwurf ist deshalb nicht nur überflüssig geworden, er ist auch schlechter als die aufgezeigte Lösung. Während die Überlegungen innerhalb der Landesregierung Handlungsspielräume eröffnen, schafft der AfD-Antrag neue Vorgaben. Während die Überlegungen innerhalb der Landesregierung auf Eigenverantwortung setzen und den Hochschulen die Entscheidung überlässt, will die AfD diese Entscheidung politisch vorwegnehmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer heute für eine moderne Hochschulpolitik eintritt, die vor dem demografischen Wandel nachhaltig ist, sollte den Hochschulen vertrauen. Und wer zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten schaffen will, sollte den Hochschulen die Wahlfreiheit überlassen. Denn wer die Zukunftsfähigkeit unserer Hochschulen stärken will, sollte auf differenzierte Lösungen setzen statt auf ideologisch motivierte Pauschalregelungen. Und deshalb lehnen wir den vorliegenden Gesetzentwurf der AfD ab. Danke.
(Beifall CDU, BSW)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und entgeltgesetzes – Ein‑ führung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch diesen Gesetzentwurf der AfD haben wir zuletzt im letzten Plenum vor etwa fünf Wochen beraten. Die Ergebnisse der Debatte vor fünf Wochen waren eindeutig. Der Gesetzentwurf hätte katastrophale Folgen für die Hochschullandschaft Thüringens und damit auch für die Thüringer Wirtschaft. Aber gern noch mal von vorn: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle ausländischen Studenten 5.000 Euro Studiengebühren pro Semester dafür zahlen, an Thüringer Hochschulen studieren zu dürfen. Die AfD argumentiert in ihrem Entwurf mit Kosten von bis zu 134.000 Euro, die jeder ausländische Student den deutschen Steuerzahler angeblich kosten würde. Herr Dr. Dietrich, Sie haben ja bei der letzten Debatte quasi auf meine Nachfrage schon zugegeben, dass Sie für diese Zahlen überhaupt keine Grundlage haben. Und genauso wie in der letzten Debatte fahren Sie heute auch vor. Sie rechnen hier Zahlen vor für Studenten an der Hochschule für Musik Franz Liszt, die Sie völlig ohne Kontext in den Raum stellen. Wie viele Studenten fangen denn mit Klavier an im Jahr in Weimar? Es sind ganze acht Studenten im letzten Semester gewesen. Und für diese acht Studenten, ja, das stimmt, sind die Kosten relativ teuer. Aber die Hochschule für Musik in Weimar erreicht allein mit ihrem YouTube-Kanal im Monat etwa 200.000 Menschen weltweit. Damit ist die Hochschule für Musik in Weimar ein Leuchtturm innerhalb der deutschen Hochschullandschaft, der weltweit strahlt. Und ich finde, meine Damen und Herren, das sollte es uns als Landtag auch wert sein.
(Beifall CDU, BSW)
Wie bereits gesagt, haben wir in der Realität einen völlig gegenteiligen Effekt von dem, was Sie behaupten. Die ausländischen Studenten kosten den deutschen Steuerzahler nicht irgendwelche Fantasiezahlen, die sie hier vortragen, sondern sie tragen erheblich zur deutschen Wirtschaftsleistung bei. Die beschriebene Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft hat diesen Einfluss untersucht. Laut dieser Studie rentieren sich die Investitionen in die Ausbildung internationaler Studenten schon bereits nach wenigen Jahren. Bleiben nur 40 Prozent der ausländischen Studenten nach ihrem Abschluss in Deutschland, decken ihre Steuern und Abgaben bereits nach drei Jahren die Kosten der Ausbildung. Die AfD sagt ja selber, dass 44 Prozent der ausländischen Studenten nach ihrem Abschluss hier in Deutschland bleiben. Vielleicht sollten Sie also mal Zahlen prüfen und anfangen zu rechnen, dann würden Sie nicht mit solchen Vorschlägen um die Ecke kommen. Das erklärt aber vielleicht auch, warum Sie sich die Zahlen zu angeblichen Studienkosten mehr oder weniger ausdenken müssen. Wir haben auch in der letzten Lesung schon über die Zahlen aus Thüringen gesprochen, die für die Hochschule Nordhausen ähnlich erfreuliche Ergebnisse geliefert haben. Das alles ist natürlich nachlesbar. Weiter behauptet die AfD in ihrem Entwurf, die Internationalisierung der Thüringer Hochschulen sei ein Fehler und entfaltet – Zitat – „kaum positive Wirkung für den Freistaat Thüringen“. Wir haben auch hier in der letzten Lesung schon deutlich gezeigt: Das stimmt nicht. Die Zahlen zeichnen ein anderes Bild: Die Internationalisierung der Thüringer Hochschulen ist ganz im Gegenteil ein absoluter Gewinn für Thüringen. Sie haben es ja selber gesagt, an manchen Hochschulen studieren bis zu 50 Prozent ausländische Studenten. Was denken Sie denn, was mit diesen Hochschulen passiert, wenn wir diese Studenten vergraulen? Und nichts anderes wollen Sie ja – ausländische Studenten vergraulen und abschrecken. Vielleicht kommt ja als Nächstes der Vorschlag, Studiengebühren für Westdeutsche einzuführen. Ich bin gespannt. Warum das Ganze? Ihre gelieferten Zahlen halten keiner kritischen Beurteilung stand und überleben den ersten Kontakt mit der Realität nicht lange. Die beschriebenen Beispiele von Ihnen aus Baden-Württemberg zeigen, wenn man sich das dort im Detail anschaut, genau das Gegenteil, nämlich dass man in Baden-Württemberg das Rad zurückdrehen will und dort die Studiengebühren für ausländische Studierende abschaffen möchte, was im neuen Koalitionsvertrag steht. Eine solche Regelung schreckt ab, hilft nicht weiter und schränkt vor allem die Wahlfreiheit der Hochschulen ein. Denn das ist für uns das höchste Gut. Entscheidungen hier im Hohen Haus müssen wir mit den Hochschulen gemeinsam treffen und diese in die Entscheidungen einbinden. Das tut dieser Gesetzentwurf nicht, er erzeugt Bürokratie und ist Abschreckungspolitik für Deutschland. Deswegen lehnen wir ihn ab. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und entgeltgesetzes – Ein‑ führung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, liebe Zuschauer in nah und fern, ich weiß nicht, ob Sie es mitbekommen haben, liebe Zuschauer, es wurde hier erst mal gesagt, wir lehnen in Bausch und Bogen ab, was wir vorgeschlagen haben. Das übliche Verfahren ist, es gibt einen Gesetzentwurf, es gibt eine erste Lesung, dann wird normalerweise dieser Gesetzentwurf an die Ausschüsse verwiesen. Da wird dann darüber diskutiert, es gibt vielleicht auch Änderungen und dann kommt er hier zurück. Das ist bei unserem Gesetzentwurf nicht passiert, angeblich, weil es überhaupt keinen Regelungsbedarf gibt und das wirklich nur eine Idee von uns ist, die so abwegig ist. Ich danke Herrn Hoffmeister für seinen tollen Beitrag. Dieses Thema ist doch ein Thema für Sie, es ist doch eine Möglichkeit. Sie hätten also schon bei der ersten Lesung zustimmen können, es ab in den Ausschuss bringen können, dann hätten wir es diskutiert, dann wären Änderungen eingebracht worden und dann wäre vielleicht Ihre Freiwilligkeit oder Ihre Selbstverwaltung der Universitäten da reingekommen und hier unsere Pflicht rausgenommen worden. Aber so ist das halt: Wir sprechen einen Regelungsbedarf an, es wird verneint und es wird einfach abgelehnt, dass das überhaupt sinnvoll ist und es ist abwegig, was wir verlangen; und dann wird nach einer Schamfrist mehr oder weniger das gleiche Thema wieder eingebracht. AfD wirkt, kann ich nur sagen. Wenn jetzt hier von Herrn Geibert über irgendwelche Aufwendungen und Bürokratie und Trallala geredet wird: Ja, Herr Geibert, auch wenn die Hochschulen das selber selbstbestimmt machen, ist es derselbe Aufwand, es ist dieselbe Bürokratie. Die Zahlen, Daten und Fakten habe ich in meinem Beitrag hinterlegt. Die sind vom Statistischen Bundesamt geliefert worden, können Sie noch mal in Ruhe nachlesen, wenn Sie es schaffen, wenn das Protokoll da ist, kein Problem. Sie sehen: AfD wirkt. Beim nächsten Entwurf, den wir hier einbringen, wird es wieder so ein Theater geben und nach zwei, drei Monaten wird es dann einen entsprechenden Gesetzentwurf, der unsere Idee geadelt hat, geben. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und entgeltgesetzes – Ein‑ führung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Danke schön, Herr Dr. Dietrich. Ich frage noch mal nach weiteren Wortmeldungen, nicht, dass ich noch mal jemanden übersehe. Möchte das Ministerium sprechen?
(Zuruf Tischner, Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur: Nein!)
Nein. Dann können wir an dieser Stelle die Aussprache beenden. Dr. Dietrich, habe ich das richtig vernommen, Sie wollten eine Ausschussüberweisung an den Bildungsausschuss?
(Zuruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Wir versuchen es noch mal!)
Gut, in Ordnung, wir stimmen darüber ab. Es wurde der Antrag gestellt, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu überweisen. Deshalb bitte ich alle um das Handzeichen, die diesem Antrag zustimmen. Hier sehe ich die Hände der AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Hier sehe ich die Hände aus dem übrigen Rund – der CDU, BSW, SPD und Die Linke. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Damit stimmen wir nun über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung ab. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der AfD. Wer ist dagegen? Hier sehe ich die Hände von Linke, SPD, BSW, CDU. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt. Wir schließen die Beratung und diesem Tagesordnungspunkt. Wir kommen als Nächstes zu Tagesordnungspunkt 6 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/3558 ERSTE BERATUNG Ist hier eine Begründung gewünscht? Das sehe ich nicht. Damit eröffnen wir auch hier die Aussprache. Als erste Rednerin bitte ich Frau Rottstedt von der AfD-Fraktion nach vorn.
Zweites Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer, kleine Gemeinden sind kein Auslaufmodell. Gerade die kleinteilige Gemeindestruktur in Thüringen verdient Schutz, weil sie die Politik noch nahbar hält. Dort kennen sich die Menschen noch beim Namen, dort wird Verantwortung nicht nur verwaltet, sondern getragen, dort begegnet der Bürger dem Staat nicht als Vorgangsnummer, sondern als Nachbar. Wer in Thüringen also über Gemeindeneugliederungen spricht, spricht deshalb nicht bloß über Linien auf einer Landkarte. Er spricht über Heimat, über Identität und über die ganz praktische Frage, ob Politik noch bei den Menschen stattfindet oder immer weiter in die Ferne rückt. Und gerade, weil es dabei um gewachsene Strukturen und die Zukunft ganzer Gemeinden geht, darf diese Entscheidung nicht leichtfertig getroffen werden. Vorab: Den Beschlüssen der betroffenen Gemeinden treten wir nicht grundsätzlich entgegen. Freiwillige Entscheidungen vor Ort verdienen Respekt. Aber der Begriff der Freiwilligkeit wird bisweilen sehr großzügig ausgelegt.
(Beifall AfD)
Ein Gemeinderatsbeschluss mag freiwillig sein. Die Umstände, unter denen er entsteht, sind es häufig weniger, denn wenn kleine Gemeinden kaum noch ihre Pflichtaufgaben erfüllen können, wenn sich immer weniger Bürger bereitfinden, das Amt des ehrenamtlichen Bürgermeisters zu übernehmen, wenn Bürokratie wächst, Haftungsrisiken steigen und finanzielle Spielräume sinken, dann entsteht kein freier Gestaltungsspielraum, dann entsteht Druck. Und dieser Druck ist von Ihnen hausgemacht, weil Sie die Kommunen am Gängelband verhungern lassen.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Was würden Sie denn machen?)
Der Entwurf beschreibt selbst, dass die Leistungsfähigkeit nicht nur von Einwohnerzahlen abhängt, sondern auch von Finanzmitteln, Personal, technischer Ausstattung und der Komplexität der Aufgaben. Bund und Land hingegen laden den Kommunen immer neue Aufgaben auf, finanzieren sie nicht auskömmlich und wundern sich dann anschließend, dass die Leistungsfähigkeit sinkt. Die Antwort der Landesregierung darauf ist seit Jahren erstaunlich vorhersehbar: Größere Strukturen, weniger Eigenständigkeit, längere Wege und mehr Abstand zwischen Bürger und Verwaltung. In den Ministerien nennen sie das dann Effizienzgewinn und vor Ort fragen sich die Menschen zunehmend, ob sich der Staat nicht Stück für Stück aus der Fläche zurückzieht. Denn Bürgernähe entsteht nicht durch neue Grenzverläufe und schon gar nicht durch immer größere Verwaltungseinheiten. Bürgernähe entsteht dort, wo Entscheidungen nachvollziehbar bleiben, wo Ansprechpartner erreichbar sind und wo die Verantwortung auch ein Gesicht hat. Wenn ich mir die Begründung zu den jeweiligen Änderungen ansehen, stoße ich immer wieder auf dieselben Argumentationsmuster und Textbausteine und das, obwohl die Ausgangslagen der betroffenen Kommunen durchaus unterschiedlich sind. Mal werden hohe Schulden angeführt, mal geringere Einnahmen, mal personelle Engpässe. Die Schlussfolgerung bleibt dennoch gleich: Die Neugliederung werde die finanzielle und personelle Leistungsfähigkeit stärken. Das kann gehofft werden. Allerdings bezweifeln wir stark, dass sich diese Hoffnung auch bewahrheitet, denn zwei angespannte Haushalte ergeben eben nicht automatisch einen gesunden Haushalt.
(Beifall AfD)
Ein neuer Name auf dem Briefkopf beseitigt weder Altschulden noch Investitionsstaus, Fachkräfte entstehen nicht dadurch, dass Gemeindegrenzen neu gezeichnet werden und Probleme verschwinden nicht nur, weil sie organisatorisch neu sortiert werden. Bemerkenswert ist auch, dass die neu zu schaffenden Strukturen die eigenen Zielgrößen nicht einmal erreichen werden. Stattdessen erklären Sie, dies sei ein erster Schritt hin zu einer leitliniengerechten Struktur. Da mag die Frage doch erlaubt sein: Ein erster Schritt wohin? Zur nächsten Fusion? Zur nächsten Eingliederung? Zur nächsten Reform der vorherigen Reform hin zu anonymen Großgemeinden? Wenn das erklärte Ziel bereits beim Start verfehlt wird, dann wirkt das wie eine Zwischenetappe auf einem Weg, dessen Endpunkt niemand so recht benennen mag.
(Beifall AfD)
Interessant ist auch der gewählte Zeitpunkt. Während der Antrag zur Fortschreibung der Eckpunkte des Leitbildes und der Leitlinien für die Neugliederung der Gemeinden in Thüringen noch im Ausschuss behandelt wird, soll gleichzeitig die nächste Neugliederung noch auf der alten Grundlage beschlossen werden.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Ja, na selbstverständlich!)
Das ist, als würde die Koalition ein Haus hochziehen und danach dann prüfen lassen, ob das Fundament überhaupt noch trägt. Das ist schon absurd.
(Beifall AfD)
Wir werden dennoch der Überweisung an den Ausschuss zustimmen, nicht weil uns der Gesetzentwurf überzeugen würde, sondern weil die Ausschussüberweisung zum Kern der parlamentarischen Gepflogenheiten gehört.
(Beifall AfD)
Zweites Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften
Danke, Frau Rottstedt. Als Nächstes spricht Herr Urbach.
Zweites Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Kollegin Rottstedt hat schon kurz angeführt, worum es geht. Wir haben hier eine neuerliche Gesetzvorlage für eine Gebietsveränderung, Dornburg, Camburg und Gemeinde Wichmar im Saale-Holzlandkreis, die Gemeinde Vollersroda möchte zu Weimar kommen und Mellingen und Lehnstedt werden innerhalb der VG zu einer Gemeinde fusionieren sowie die Städte Gefell und Hirschberg im Saale-Orla-Kreis werden zusammengehen. Es ist so, dass wir natürlich als CDU insbesondere natürlich den Fokus auf Freiwilligkeit legen. Es ist doch natürlich auch so – Frau Rottstedt, Sie haben Recht –, dass Freiwilligkeit bzw. der Weg zu einer Fusion immer auch wieder Gründe hat, die nicht immer ganz freiwillig sind, weil natürlich gewisse Schwierigkeiten, gewisse Umstände einen dazu bringen. Ich habe das persönlich auch mitgemacht und kann sagen, der Weg ist nicht immer einfach. Sich jetzt aber hier einfach hinzustellen, Frau Kollegin Rottstedt, und zu sagen: Schwierig, passt nicht, was soll das. Da sind wir wieder so ein bisschen beim Kernproblem der Arbeit, die Ihre Fraktion hier im Thüringer Landtag macht. Sie skizzieren Probleme, hin und wieder finden Sie Probleme, die Probleme sind, hin und wieder kreieren Sie Probleme, aber Lösungen höre ich ganz oft von Ihnen nicht. Insbesondere bei diesem Punkt stelle ich wirklich nicht fest, wo Sie den großen Wurf beim Thema „kommunale Neugliederung, kommunale Finanzierung“ machen, im Prinzip den großen Wurf bei der Änderung der Thüringer kommunalen Landschaft. Da habe ich nichts, aber auch gar nichts vernommen.
(Beifall CDU, BSW)
Diese Überlegung, dass Sie sagen, das Leitbild, das wir jetzt hier haben, sei ja noch im Werden und wie können wir jetzt mittendrin, wenn wir in der Phase sind, in der wir uns das neu überlegen, eine Fusion auf den Weg bringen – dann haben Sie die Systematik dieser ganzen Geschichte nicht wirklich verstanden, Frau Rottstedt. Es ist natürlich so, dass wir ein Gesetz haben, dass aufgrund eines Leitbildes aus dem Jahr 2017 besteht, das Thüringer Gemeindeneugliederungsfinanzhilfegesetz – toller Name – und das gilt bis zum Ende dieses Jahres. Dementsprechend können auch Kommunen sich auf den Weg machen und können einfach aufgrund dieser gesetzlichen Vorgabe Anträge stellen. Das ist passiert. Das Innenministerium hat diese Anträge bearbeitet, hat in Gesprächen mit den Kommunen diese Liste uns jetzt hier vorgeschlagen, weil man dort vor Ort einfach so weit ist, dass man diesen Weg jetzt gehen kann. Dementsprechend ist das überhaupt nicht ehrenrührig und ich möchte zurückweisen, dass wir hier einen Anschein haben, dass wir irgendwas noch schnell vor Toresschluss würden ändern wollen. Das ist nicht so. Die Diskussion zur Änderung bzw. Fortschreibung des Gemeindeneugliederungsfinanzierungsgesetzes steht an, da haben Sie recht, auch zum Leitbild. Da sind Sie herzlich eingeladen, auch mitzuwirken. Aber diese konkrete Fusionsüberlegung heute hier ist ganz gesetzlich auf den Regelungen, die wir haben, einfach ausgeführt. Natürlich ist es so, dass es auch Geld kostet. Es sind 13,1 Millionen Euro, die hier zu Buche schlagen für diese Fusionen. Aber da ist natürlich auch ein bisschen die Überlegung dahinter, dass wir den Kommunen, die sich neu auf den Weg machen möchten, insbesondere den aufnehmenden, dass wir denen auch gern etwas mitgeben möchten, damit sie diesen Neustart, wenn man so möchte, eben auch besser bewältigen können. Ja, Sie haben das erwähnt und Sie haben das gesagt, es ist so, dass Effizienzgewinne durchaus eine Überlegung sind, und vielfach sind Kommunen einfach beispielsweise mit 200 Einwohnern nicht mehr in der Lage finanziell und auch personell, all das – sagen wir mal – zu machen und zu leisten, was sie sich gern wünschen. Das ist nicht einfach. Da haben Sie tatsächlich sogar recht. Aber es hilft eben auch nicht, einfach nur zu sagen, es ist alles schlecht, was hier vorgeschlagen wird, ohne wirklich einen Weg aufzuzeigen. Ich will Ihnen gar nicht unterstellen, dass Sie das nicht wollen. Das ist nämlich gar nicht so einfach. Das sehe ich schon ein. Darüber haben sich viele Menschen Gedanken gemacht. Aber es ist einfach so, dass wir eine Möglichkeit geschaffen haben für Kommunen, die freiwillig auf den Weg gehen möchten, dass Sie sozusagen diesen Weg gehen können. Und ich werbe auch jetzt schon dafür, dass wir in Zukunft diesen Weg fortgehen und dass wir den Kommunen auch weiterhin diese Möglichkeit anbieten, dass sie hier sich neu finden können. In diesem Sinne, meine Damen und Herren – das ist ja die erste Lesung, wir werden das Thema natürlich dann auch weiterhin aufrufen – möchte ich Sie herzlich dazu einladen, in Ausschüssen das konstruktiv zu begleiten. Ich finde das schon mal interessant, dass Sie nicht per se gleich ablehnen. Bei den letzten Fusionen war das dann bei der AfD doch der Fall, dass Sie dem nicht zugestimmt haben. Ich bin auf die Anhörung gespannt und bin guter Dinge, dass das aber durch das Innenministerium insofern gut vorbereitet worden ist, dass wir hier Kommunen auf der Liste haben, die sich eben schon intensiv damit befasst haben. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Zweites Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften
Danke, Herr Urbach. Als nächste Rednerin habe ich Frau Merz von der SPD-Fraktion.
Zweites Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und vielleicht auch an den Bildschirmen, Kollege Urbach hat es gerade schon mal richtig eingeordnet und klargestellt, dass, obwohl wir natürlich gerade ein neues Leitbild beraten, im Parlament es noch ein bestehendes Gesetz gibt, auf das dieses Neugliederungsgesetz fußt und das Ende des Jahres ausläuft, und deswegen ein neues Leitbild und auch dann eine neue Gesetzgebung vonnöten sein wird, aber dieses Gesetz, was vorliegt oder was vorgelegt wird, eben sich auf das Alte beruft. Ja, diese Gemeindefusionen folgen eben dem Gedanken, der uns schon die letzten Jahre vertraut ist hier im Parlament, nämlich kleine Einheiten zu bündeln, um dann gemeinsam mehr zu schaffen. Denn mal als Beispiel oder als kleine Metapher: Was wäre denn unser Amateurfußball ohne die Spielergemeinschaften? Wenn den Zeiten des demografischen Wandels Spieler oder Trainer fehlen, dann tun sich eben die Menschen in den Vereinen zusammen, um Fußball spielen zu können, um genug Leute zu haben, um genug Mannschaften zu haben. Dass sich dieses Modell in Thüringen hoher Beliebtheit erfreut, spricht für sich. Dieser Gedanke lässt sich einfach auch auf die Kommunen übertragen. Ich denke dort an die Feuerwehrtechnik, das Angebot und Vorhalten von Schwimmbädern, an Kindergärten. Schon diese Aufgaben unterstreichen, dass Kommunen niemals alleine stehen, sondern das Netz der Daseinsvorsorge in unsere Regionen gemeinsam auf die Beine stellen. Der Wille von Gemeinden zu den Neugliederungen zeigt für mich eines: Irgendwann gibt es diesen Kipppunkt in den Gemeinden – auch das hat Jonas Urbach schon mal klargestellt: keine Gemeinde macht sich das leicht, so eine Entscheidung zu treffen –, wo die Größe der Aufgaben und der Mangel an Kapazitäten auseinanderfallen, wo die Liste nicht bei Brandschutz, Bädern und frühkindlicher Bildung haltmacht, wo es für Gemeinden schon zur Last wird, mit wenig Personal Kernaufgaben wie Haushalt und Bauhof bestmöglich zu meistern. Dieser Punkt ist oft erreicht, wenn wir über Kleinstgemeinden reden, in denen kaum mehr als 200 Einwohner eine Verwaltungsstruktur begründen. Solche Gemeinden finden Sie jetzt eben auch in diesem Gesetz. Ich will jetzt auch ein paar davon nennen: Es geht um die Gemeinde Wichmar, die zur Stadt Dornburg-Camburg gehen möchte. Es geht um Gefell und Hirschberg, die sich im Saale-Orla-Kreis zusammenschließen wollen. Es geht um die Gemeinden Lehnstedt und Mellingen und es geht um die Gemeinde Vollersroda, die zur Stadt Weimar möchte. Ich will dabei auch klar sagen – das haben uns auch die Gemeindefusionen der letzten Jahre bewiesen –: Es geht dabei nicht um das Ende lokaler Identität. Das können wir wirklich nirgends erkennen. Bei den Beispielen der letzten Jahre, die mir bekannt sind, bin ich mir sicher, dass die Dörfer ihre lokale Identität nicht hergegeben oder verloren haben. Es geht einfach um einen neuen Anfang für eine starke Gemeindeverwaltung vor Ort. Das bedeutet nicht zwangsläufig längere Wege, wie Frau Rottstedt das hier in den Raum geführt hat, sondern wir arbeiten ja auch parallel daran, durch Digitalisierung Gemeinden erreichbarer und effizienter zu machen. Es geht darum, Ressourcen zu bündeln, um für unsere Menschen im ländlichen Raum das Beste herauszuholen und dafür als Staat Prioritäten zu setzen, zum Beispiel für junge Familien auf dem Land, für die wir ein vernünftiges Angebot an Kindergärten erhalten wollen. Dafür haben wir heute schon ein wichtiges Gesetz auf den Weg gebracht. Hier gilt es als Politik, aktiv zu gestalten und zu sagen: Ja, die Geburtenraten sinken und es werden leider immer weniger Kinder da sein, dennoch wollen wir uns nicht damit abfinden. Das heißt, ländliche Räume lebenswert zu halten und einen Fortbestand von Kindergärten zum Beispiel zu fördern, Hand in Hand mit Gemeindefusionen, mit Verwaltungsstrukturen, die dann eine stärkere Leistungsfähigkeit haben werden. Dabei vergessen wir vor allem eines nicht: Die Wurzel jeder Fusion, jedes Gesetzes, das wir hier auf den Weg bringen, ist eine freie Entscheidung der Gemeinden über ihre eigene Zukunft. Lassen Sie uns diesem Willen der Gemeinden weiter folgen, dieses Neugliederungsgesetz auf den Weg bringen und zunächst im Innenausschuss beraten. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Zweites Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften
Danke schön, Frau Merz. Ich habe als nächsten Redner Herrn Bilay von den Linken.
Zweites Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will gleich am Anfang deutlich machen, dass wir uns als Linke im Landtag zu diesem Gesetzentwurf positiv verhalten werden. Wir werden auch helfen, den Weg frei zu machen, sodass sich die Gemeinden, die sich zusammenschließen wollen, dann auch zusammenschließen können. Ich will an dieser Stelle aber auch deutlich machen, dass wir aus unserer Sicht grundsätzlich darüber reden müssen, wie die kommunale Ebene insgesamt leistungsfähiger und effizienter werden kann, weil wir feststellen müssen, dass Thüringen nach wie vor Schlusslicht im bundesweiten Ranking der Kommunalstrukturen ist. Ich will darauf hinweisen: Mit Stand vom 31. Dezember 2025 – das ist die letzte Statistik – hatten wir in Thüringen 605 selbständige Gemeinden. Davon gehörten 368 Mitglieder einer Verwaltungsgemeinschaft an. Das ist ja ein besonderes Konstrukt, weil der Landtag inzwischen vor Jahrzehnten erkannt hat, dass Kleinstgemeinden mit bestimmten Voraussetzungen nicht mehr allein überlebensfähig sind. Dafür hat man die Verwaltungsgemeinschaften gebildet. Also 60 Prozent aller Gemeinden in Thüringen sind per se nicht mehr leistungsfähig und müssen sich in einer anderen Struktur zusammenfinden, in dem Fall in einer Verwaltungsgemeinschaft. 373 Gemeinden – das sind ebenfalls rund 60 Prozent – zählen weniger als 1.000 Einwohner, Tendenz sinkend, was die Bevölkerungszahl angeht, und Tendenz steigend, was den Anteil der Gemeinden unter 1.000 Einwohner anbetrifft. 466 Gemeinden zählen weniger als 3.000 Einwohner. Dreiviertel aller Gemeinden sind per Gesetz davon ausgenommen, einen hauptamtlichen Bürgermeister zu haben. Erst ab 3.000 Einwohner kann man wählen, ob man einen hauptamtlichen oder einen ehrenamtlichen Bürgermeister hat. Erst ab 10.000 Einwohnern habe ich per Gesetz einen hauptamtlichen Bürgermeister. Das sind nur 35 Städte, also 6 Prozent. Das heißt, 94 Prozent sind so klein, dass man ehrlicherweise sagen muss, über die müssen wir ernsthaft reden. Das macht aus meiner Sicht schon den Handlungsbedarf deutlich. Wir erkennen aber auch an, dass der eingeschlagene Weg – Herr Urbach, Sie haben darauf hingewiesen, Sie waren selbst Bürgermeister einer fusionierenden, fusionierten Gemeinde –, den Rot-Rot-Grün begangen, vor zwei Legislaturperioden eingeschlagen hat, ein richtiger Weg gewesen ist. Und das Land hat ja diese Fusion auch immer mit viel Geld unterstützt. Ich habe mal in die Landeshaushalte der letzten Jahre hineingeschaut. Seit 2018 haben wir als Landtag über 230 Millionen Euro für freiwillige Gemeindefusionen ausgegeben, um das finanziell zu unterstützen. Ich bin davon überzeugt, das war gut angelegtes Geld, weil wir diesen Weg gehen müssen. Aber wir müssen eben auch darüber reden, wie wir weiterkommen. Wir erkennen mit der zurückgehenden Anzahl von Gemeinden, die sich neu gliedern wollen – es werden ja immer weniger von Jahr zu Jahr –, dass dieser Prozess offensichtlich ins Stocken geraten ist. Deswegen ist es erforderlich, dass wir über weitere Anreize reden. Das Leitbild, was eben angesprochen wurde, ist ja kein Gesetz, das ist ein Orientierungsrahmen. Das muss man der AfD vielleicht noch mal erklären, was der Unterschied zwischen einem Antrag und einem Gesetz ist. Dieses Leitbild ist nur ein Orientierungsrahmen und die Gemeinden können sich jederzeit freiwillig neu gliedern. Sie können jederzeit einen Antrag stellen. Die Frage ist immer nur, mit welcher Maßgabe das Land am Ende Geld dafür bereitstellt. Wir sind überzeugt davon, dass das Leitbild überarbeitungsbedürftig ist. Aber das, was die Landesregierung vorgeschlagen hat – das haben wir schon mehrfach an dieser Stelle hier diskutiert – genügt unseren Ansprüchen als Linke nicht. Wir lehnen das Aufweichen der Einwohnergrenzen nach unten ab. Wir lehnen es ab, dass im neuen Leitbild die zentralen Orte keine Rolle mehr spielen sollen. Und wir müssen ehrlicherweise neben der gemeindlichen Struktur auch über die Ebene der Landkreise reden. Ein Landkreis mit 45.000 Einwohnern kann nicht zukunftssicher sein. Und wir müssen ehrlicherweise auch darüber reden, was wir mit den kreisfreien Städten machen. Auch die haben Probleme. Wenn selbst Jena immer mal darüber diskutiert, dass bestimmte Dinge nicht mehr gehen – sie jammern auf einem hohen Niveau –, macht das deutlich, dass selbst eine Stadt wie Jena Handlungsbedarfe hat. Darüber müssen wir doch auch in diesem Landtag reden.
(Beifall Die Linke)
Wir müssen auch darüber reden, wie wir bisherige Erfolge positiv verkaufen. Ich verweise dabei insbesondere an die Rückkreisung von Eisenach in den Wartburgkreis. Das war eine sinnvolle Maßnahme, für die das Land viel Geld bereitgestellt hat. Wir müssen mit den Kommunen darüber reden, welche Vorzüge das hat. Die Stadt Eisenach kann inzwischen wieder Haushalte aufstellen. Sie baut sich eine Handballhalle für über 60 Millionen Euro, sie ist kreditwürdig.
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Das reicht noch nicht!)
Ja, das ist der aktuelle Planungsstand. Aber das sind doch positive Beispiele, an die muss man anknüpfen. Der Innenstaatssekretär wird vielleicht nachher noch dazu sprechen. In der letzten Legislaturperiode hat Ihre Vorgängerin Katharina Schenk als Kommunalstaatssekretärin eine Tour und so einen Evaluationsprozess gemacht, hat mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, mit Gemeinderäten darüber gesprochen, welche positiven Effekte die Fusion hat. Darüber müssen wir mal reden, so etwas zu wiederholen, um diese Rückkopplung auch in den Landtag, in die Entscheidungsprozesse mit einbinden zu können. Das ist meine ausdrückliche Bitte und Empfehlung an Sie, das zu tun.
(Beifall Die Linke)
Abschließend kann ich noch mal wiederholen, dass wir den vorliegenden Gesetzentwurf unterstützen, weil es der richtige Weg ist, Kommunalstrukturen fit zu machen. Wir werden dazu über die Sommerpause die Anhörung haben. Ich will an dieser Stelle meinen Dank an diejenigen richten, die sich auf diesen Weg gemacht haben. Eben ist insbesondere die Fusion oder die beantragte Fusion von Hirschberg und Gefell angesprochen worden. Das ist eine Dauerbaustelle über Jahre, Jahrzehnte hinweg gewesen, weil festgestellt wurde, dass die Finanzen nicht ausreichen, dass die Strukturen nicht funktionieren. Das Land hat immer versucht, nachzusteuern und die richtigen Weichen zu stellen. Es gab ja schon früher Anläufe, sich zusammenzuschließen, die immer wieder gescheitert sind. Die Leute vor Ort kennen das. Aber dass sich Hirschberg und Gefell jetzt auf den Weg machen, ist ein gutes Zeichen, das wir unterstützen sollten. Wenn wir in den zukünftigen Jahren weitere Neugliederungsmaßnahmen beschließen wollen, dann müssen wir uns auf den Weg machen und ehrlich über die Frage diskutieren, wie Kommunalstrukturen aussehen sollen. Dafür bietet sich die Debatte zum Leitbild im Landtagsinnenausschuss an. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Zweites Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften
Danke schön, Herr Bilay. Gibt es aus dem parlamentarischen Rund weitere Wortmeldungen? Bitte schön, Herr Thrum.
Zweites Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften
Sehr geehrte Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, nachdem ich persönlich von diesem Gesetzentwurf betroffen bin, möchte ich aus Sicht der Bürger diesen Entwurf der Landesregierung auch einmal einordnen. Fakt ist, diese sogenannte freiwillige Neugliederung ist keine freiwillige Neugliederung. Sie ist das Ergebnis eines jahrzehntelangen Ausblutens der Kommunen, der kommunalen Selbstverwaltung. Das geht damit los, dass Kommunen unter 3.000 Einwohner grundsätzlich nur noch einen ehrenamtlichen Bürgermeister stellen dürfen. Die Kommunen unter 3.000 Einwohner – Gefell und Hirschberg sind das beste Beispiel dafür – haben 2.200/2.500 Einwohner und haben natürlich eine große Verwaltung um sich herum. Es gibt einen Bauhof, es gibt Verwaltungsmitarbeiter in den Rathäusern, aber der Dienstvorgesetzte, der Leiter dieser Verwaltung, der muss das ehrenamtlich machen für einen kleinen Ehrenamtssold. Und deshalb finden sich da auch kaum noch Menschen, die sich ganz vorn an diese Verwaltung stellen. Das ist aus unserer Sicht eine Fehlentwicklung, die geändert werden muss.
(Beifall AfD)
Bundesländer wie beispielsweise Bayern haben das schon längst in Angriff genommen, sodass eben auch Kommunen unter 3.000 Einwohnern hauptamtliche Bürgermeister unter bestimmten Voraussetzungen stellen dürfen, um die kommunale Selbstverwaltung, die Kleingliedrigkeit Thüringens dann eben auch zu erhalten. Das geht aber auch damit weiter, dass den Kommunen immer neue Aufgaben, bürokratische Lasten aufgetragen werden und das Geld immer weniger wird. Für uns steht fest, die Fusion gerade von Gefell und Hirschberg, aber auch die anderen Fusionen ersetzen keine solide Finanzpolitik. Aus zwei Problemen wird nicht automatisch eine Lösung. Wir werden dafür sorgen – Herr Urban, Sie haben nach Lösungen gefragt –,
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Urbach!)
wir werden uns dafür einsetzen, dass der Anteil der Gemeinden an der Umsatz- und an der Einkommensteuer deutlich erhöht wird, dass eben die kommunale Selbstverwaltung gestärkt wird, indem auch Kommunen unter 3.000 Einwohnern einen Dienstvorgesetzten haben, der das dann auch hauptamtlich erledigen darf.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Sie wollen doch die Gewerbesteuer abschaffen!)
Wir werden dafür sorgen, dass das immer weniger werdende Steuergeld, die Steuereinnahmen, vor Ort für die Bürger eingesetzt werden, für Projekte, die den Leuten auch was nützen, und nicht in irgendwelche kommunale Gleichstellungsbeauftragte, die dem Land und den Bürgern nichts nützen.
(Beifall AfD)
Zweites Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften
Lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Urbach zu?
Zweites Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften
Zweites Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften
Es ist schön, was Sie alles werden. Die Frage ist aber: Ist Ihnen bewusst, dass Sie verschiedene Steuertöpfe jetzt ineinander geworfen haben und dass Sie hier im Thüringer Landtag diese Dinge nicht umsetzen können, grundsätzlich nicht, weil wir nicht zuständig sind?
(Beifall CDU)
Zweites Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften
Ich gehe stark davon aus, Herr Urban, dass wir schon mit der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, darüber hinaus dann auch in Thüringen, in Sachsen im Osten Deutschlands, im Bund Ihre Altparteienkoalition, Ihre Blockparteien endlich nach Hause schicken werden, um Politik zum Wohle des Volkes zu machen.
(Beifall AfD)
Und dann werden wir die Steuerpolitik grundsätzlich zum Wohle der Bürger ausrichten.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Nur Gelaber!)(Zwischenruf Abg. Dr. Augsten, BSW: Schwätzer!)
Zweites Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften
So, ich möchte noch mal erläutern, es gibt einen Abgeordneten Urbach bei der CDU-Fraktion, eine Landtagsvizepräsidentin Urban, die hier gerade vorne sitzt. Nur, dass wir uns auch mit dem Namen richtig anreden. Es gibt weiteren Redebedarf oder zumindest hörte es sich gerade so an. Gut, dann würde ich zur Regierungsbank schauen. Staatssekretär Bausewein hat das Wort.
Zweites Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne, der Entwurf des Zweiten Gemeindeneugliederungsgesetzes 2026, der Ihnen heute vorliegt, markiert einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg der landesweiten Stärkung unserer Gemeindestrukturen, der seit 2017 beschritten wird. Erneut haben sich Städte und Gemeinden zusammengefunden, um durch Fusion ihre Kräfte zu bündeln, die Leistungsfähigkeit ihrer Verwaltungsstrukturen zu erhöhen und so den aktuellen sowie den zukünftigen Herausforderungen für die kommunale Selbstverwaltung zu begegnen. Zu diesen Herausforderungen für unsere Kommunen und auch für das Land zählt seit Langem der demografische Wandel, der sich immer stärker auch in einem ausgeprägten Fachkräftemangel manifestiert. Hinzu kommen begrenzte finanzielle Spielräume, nicht zuletzt aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung. Zugleich müssen die Gemeinden im großen Umfang notwendige Infrastrukturinvestitionen stemmen, die heutige Aufgabenkomplexität bewältigen und mit der zunehmenden Digitalisierung Schritt halten. Diese und weitere Herausforderungen treffen in Thüringen auf Gemeindestrukturen, die vielerorts noch sehr kleinteilig sind und daher nur über sehr begrenzte Ressourcen verfügen. Was liegt unter diesen Umständen näher, als sich Partner zu suchen, die vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen zu bündeln und sich im Rahmen einer stärkeren Gemeindestruktur gemeinsam diesen Herausforderungen zu stellen? Dies haben seit dem Jahr 2017 weit mehr als 300 Gemeinden unseres Landes erkannt und sich dazu entschlossen, mit ihren Nachbarn zu fusionieren, um größere, schlagkräftigere Strukturen zu bilden. In diesen neuen Strukturen wurden die Gestaltungs- und Investitionsmöglichkeiten der Gemeinden erhöht. Darüber hinaus konnten eine stärkere Professionalisierung sowie Spezialisierung der Verwaltung erreicht werden. Für viele Gemeinden wurde es zudem möglich, ihre Aufgaben wieder eigenständig, also ohne die Hilfe einer Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde, wahrzunehmen. Durch die Gemeindeneugliederungen der zurückliegenden Jahre konnten somit bereits wichtige Fortschritte erzielt werden. Trotz dieser Erfolge, die erreicht wurden, besteht in Thüringen aber noch immer ein erheblicher Bedarf für eine weitere strukturelle Stärkung der kommunalen Ebene durch Gemeindefusionen. So zeigt ein Blick auf die hiesigen Einwohnerzahlen, die bei mehr als 60 Prozent der Gemeinden unter 1.000 und bei sogar rund 40 Prozent unter 500 Einwohnern liegen, dass sich weiterhin vielfältige Möglichkeiten für eine engere Zusammenarbeit in gemeinsamen Strukturen bieten, auch ohne die örtliche Gemeinschaft und Identität zu gefährden. Dieses Potenzial sollte zwingend weiter genutzt werden, um die Zukunftsfähigkeit unserer kommunalen Strukturen zu sichern. Der heute auf der Tagesordnung stehende Gesetzentwurf, der Neugliederungen von insgesamt acht Gemeinden beinhaltet, ist hierfür ein weiterer Schritt. Doch dabei sollte es auch in den kommenden Jahren nicht bleiben. Die Gemeinden müssen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger flächendeckend in der Lage sein, auch zukünftig ihre Aufgaben sachgerecht zu erfüllen und ihre Gestaltungsmöglichkeiten für das örtliche Gemeinwesen effektiv zu nutzen. Davon hängt letztlich auch das Vertrauen der Menschen in den Staat und in seine demokratischen Institutionen ab. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Land hat die Aufgabe und die Verpflichtung, die Gemeinden bei der Gewährleistung einer wirksamen und zukunftsfähigen Selbstverwaltung zu unterstützen. Ich möchte dabei das Wort „unterstützen“ betonen, denn das Land kann und will den Gemeinden diese Aufgabe nicht abnehmen. Das Land kommt selbst an seine Leistungsgrenzen und verfügt nicht über die Finanzkraft, um alle Herausforderungen der Gemeinden in dem von ihnen gewünschten Umfang umfassend finanziell aufzufangen. Zum anderen lassen sich die bestehenden Problemstellungen auch nicht allein durch den Einsatz von Finanzmitteln bewältigen, auch wenn diese punktuell unverzichtbar sind. Zukunftsfähigkeit erfordert angesichts sich zunehmend veränderter Realitäten auch, die Strukturen an diese neuen Realitäten anzupassen, auf Gemeinsamkeiten zu fokussieren, zusammenzuarbeiten und begrenzte Ressourcen auch in personeller Hinsicht noch effizienter einzusetzen. Die Ergreifung und Ausgestaltung solcher Maßnahmen auf der kommunalen Ebene sind am besten in den Händen der Gemeinden selbst aufgehoben. Da hat sich das Land dazu entschieden, bei Gemeindefusionen auf das Prinzip der Freiwilligkeit zu setzen. Doch diese Aufgabe, die eigenen Verwaltungsstrukturen zukunftsfähig weiterzuentwickeln, ist für die Gemeinden durchaus anspruchsvoll. Sie erfordert zum einen Weitblick, gegenseitiges Vertrauen und vor allem Veränderungsbereitschaft sowohl bei den politischen Verantwortungsträgern als auch bei der Einwohnerschaft, denn durch eine Fusion endet für zahlreiche beteiligte Gemeinden ihre bisher rechtliche Selbstständigkeit und die örtlichen Aufgaben gehen auf die gemeinsame Struktur über. Diese Veränderung bildet zugleich eine Hemmschwelle, die regelmäßig nur dann überschritten wird, wenn hierfür ein besonderer Anreiz entsteht. Gemeindefusionen gelingen daher oft nur, wenn das Land geeignete Rahmenbedingungen hierfür schafft. Deshalb ist es nach meiner festen Überzeugung wichtig und dringend notwendig, die Kommunen auch zukünftig gezielt bei der Fortentwicklung ihrer Verwaltungsstrukturen zu unterstützen und insbesondere wirksame Anreize für Gemeindefusionen zu schaffen. Die Landesregierung hat sich im Jahr 2024 in ihrem Regierungsvertrag zur Fortsetzung anreizorientierter, auf dem Freiwilligkeitsprinzip basierender Gemeindeneugliederungen bekannt. Auf der Grundlage des derzeit bestehenden Fördergesetzes für Gemeindeneugliederungen konnte zum 1. Januar dieses Jahres ein erstes Neugliederungsgesetz dieser Legislaturperiode in Kraft treten und dem Landtag der heute behandelte Entwurf eines weiteren Neugliederungsgesetzes vorgelegt werden. Nunmehr bedarf es jedoch weiterer Maßnahmen, um den Prozess der Stärkung und Weiterentwicklung unserer Kommunen aufrechtzuerhalten, denn das bisherige Fördergesetz – das ist schon Thema gewesen – läuft Ende des Jahres 2026 aus. Die zurückliegenden Erfahrungen zeigen, dass geeignete finanzielle Rahmenbedingungen essenziell für die Fusionsbereitschaft der Gemeinden sind und es dem Land obliegt, strukturelle Veränderungen durch wirksame Anreize zu initiieren. Wichtig ist daher ein erneutes, aussagekräftiges Bekenntnis des Landes zur Fortführung der kommunalen Strukturmaßnahmen, der hierfür geltenden Leitvorstellung und der finanziellen Unterstützung für Gemeindeneugliederungen auf deren Grundlage. Der Landtag hat inzwischen die Initiative für eine Fortschreibung und Aktualisierung der im Jahr 2017 beschlossenen Eckpunkte des Leitbilds, der Leitlinien und der künftigen Finanzhilfen für Gemeindeneugliederungen ergriffen. Derzeit befasst sich der zuständige Ausschuss mit einem entsprechenden Antrag, zu dem bereits eine umfassende Anhörung durchgeführt wurde, die bereits im April dieses Jahres abgeschlossen wurde. Hierfür möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Mit einer Verabschiedung der fortgeschriebenen Leitvorstellungen kann für die Gemeinden das erforderliche Maß an Planungssicherheit gewährleistet und zugleich die Grundlage für die Erarbeitung eines neuen Fördergesetzes geschaffen werden. Im Rahmen dieses Gesetzes können die bisherigen Anreize und Förderinstrumente unter Einbeziehung der bisherigen Erfahrungen zielgerichtet weiterentwickelt werden. Mir ist bewusst, dass das Land angesichts seiner aktuellen und künftig absehbaren Haushaltslage zurückhaltend wirtschaften und bei seinen Aufgaben Prioritäten setzen muss. Ich bin aber überzeugt, dass die Zukunftsfähigkeit unserer Kommunen, eine wirksame Selbstverwaltung und die angemessene Erfüllung der gemeindlichen und übertragenen Aufgaben zu den Grundpfeilern unseres Gemeinwesens gehören. Daher plädiere ich dafür, auf Basis der Verantwortung des Landes für unsere Gemeinden die Weiterentwicklung unserer Gemeindestrukturen weiterhin auch finanziell zu unterstützen, sowohl im Rahmen des aktuellen Neugliederungsgesetzentwurfs als auch darüber hinaus. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf, der Ihnen heute vorliegt, kann erneut ein wichtiger Impuls für die betreffenden Gemeindestrukturen auf den Weg gebracht und den übereinstimmenden Neugliederungsbeschlüssen der beteiligten Gemeinden Rechnung getragen werden. Die darin enthaltenen Regelungen umfassen den Zusammenschluss von zwei Gemeinden zu einer neuen Gemeinde sowie die Vergrößerung von zwei Gemeinden und einer kreisfreien Stadt durch die Eingliederung von insgesamt drei Gemeinden. Ein Teil dieser Neugliederung ermöglicht den antragstellenden Gemeinden nicht nur die Stärkung ihrer Verwaltungsstruktur, sondern durch die Gewährung von Entschuldungshilfen des Landes auch den Abbau erheblicher finanzieller Belastungen und somit einen wirtschaftlichen Neustart. Mit der vorgesehenen Eingliederung der Gemeinde Vollersroda in die kreisfreie Stadt Weimar wird zudem die Stärkung eines unserer Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums ermöglicht. Mit der beantragten Eingliederung der Gemeinde Lehnstedt in die Gemeinde Mellingen wird ein struktureller Entwicklungsprozess der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Mellingen fortgesetzt, der bereits mit dem ersten Neugliederungsgesetz dieses Jahres begonnen hat und für die Zukunft weitere Fusionsperspektiven bietet. Das Land wird die geplanten Neugliederungen mit Finanzhilfen in Höhe von etwa 14 Millionen Euro unterstützen, wobei hiervon allein 9 Millionen Euro auf den Schuldenabbau entfallen. Dies ist gut investiertes Geld, denn es ermöglicht den Gemeinden und ihren Einwohnern eine bessere Zukunft und eröffnet zugleich die Perspektive, dass bisher notwendige Bedarfszuweisungen des Landes künftig entbehrlich werden.
(Beifall SPD)
Der aktuelle Gesetzentwurf wird somit die kommunalen Verwaltungsstrukturen unseres Landes weiter voranbringen. Ich bitte Sie, die beantragten Strukturänderungen zu unterstützen und das notwendige Verfahren auf den Weg zu bringen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Zweites Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften
Danke schön, Herr Staatssekretär. Es gibt eine weitere Wortmeldung. Herr Mühlmann.
Zweites Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften
Die 3 Minuten kann man doch nicht verkommen lassen. Sehr geehrte Frau Präsidentin Urban! Herr Urbach,
(Zuruf Abg. Urbach, CDU: Ja!)
Ihre Wortmeldung vorhin hat mich jetzt noch mal dazu gebracht, mich doch hier hinzustellen und nochmal das Gespräch mit Ihnen sozusagen zu suchen. Ich fand das nämlich faszinierend. Neudeutsch kleiner Funfact am Rande: Sie haben gesagt, dass, wenn ich mich recht entsinne, wir das hier gar nicht ändern können. Ich bin Beamter und als Beamter habe ich relativ zeitnah gelernt zu prüfen, wofür ich zuständig bin und wofür ich nicht zuständig bin. Meistens oder oftmals gab es dann auch die Möglichkeit zu sagen, tut mir leid, ich bin der falsche Ansprechpartner, reden Sie mit wem anders, und ich habe die Arbeit gespart. So ähnlich kommt mir das gerade bei Ihnen vor. Immer dann, wenn Sie auf kommunaler Ebene sagen, Moment mal, da können wir gar nichts machen, da sind wir nicht zuständig, werden Sie genau das dann gegen die AfD verwenden, weil die AfD ja nicht zuständig ist und Wahlkampf mit Sachen macht, die sie nicht ändern kann. Das haben wir nun in den letzten Jahren sehr oft gehört. Genau dasselbe machen sie jetzt nicht nur auf der kommunalen Ebene, genau dasselbe scheinen sie jetzt auch noch im Land zu machen, indem sie sagen: Würden wir ja gern machen, oder könnte vielleicht gemacht werden, oder Sie könnten es sich ja noch mal überlegen, aber Sie sind gar nicht zuständig. Wir können das gar nicht ändern. So kann man natürlich Politik auch machen, aber ganz ehrlich, so kommen wir nicht vorwärts. Wir müssen doch nicht gucken, was können wir nicht machen, sondern wir müssen doch gucken, wie kommen wir in diesem Land weiter,
(Beifall AfD)
wie kriegen wir den großen und vor allem aufgrund Ihrer Politik hier, CDU und auch anderer Altparteien, immer größer werdenden Berg an Aufgaben, die die Leute außerhalb dieses Hauses dringend gelöst haben wollen, wie kriegen wir das gelöst? Und mit solchen Aussagen, die Sie vorhin bei Ihrer Anfrage getroffen haben – so kriegen wir es jedenfalls nicht gelöst.
(Beifall AfD)
Zweites Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften
Zweites Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften
Ja, sehr geehrter Herr Mühlmann, es ging mir einfach darum, dass ich die von Kollegen Thrum hier im Brustton der Überzeugung vorgetragene Arie von „Wir werden, wir werden, wir werden“ mal ein bisschen relativieren wollte. Sie sagen, Sie werden dies und jenes tun. Man muss den Menschen aber auch sagen, dass hier in diesem Thüringer Landtag Dinge nicht entschieden werden können, die Herr Thrum eben gesagt hat. Wir können hier nicht einfach Steuerverhältnisse ändern, die bundespolitische Diskussionen bringen. Es geht mir darum, dass Sie – wie so oft – sagen, dass Sie Dinge tun werden – damit ist auch Ihr Landrat ins Amt gekommen, was der alles machen wollte, und vieles konnte der gar nicht tun, das ging überhaupt nicht, weil er gar nicht zuständig war. Hinterher hieß es dann: Wir haben noch Plakate verwendet, die hatten wir noch aus dem Bundestagswahlkampf. Das ist doch unehrlich und ich werfe Ihnen hier in diesem Fall Unehrlichkeit tatsächlich vor oder Unredlichkeit, nennen Sie es, wie Sie es wollen. Das ist doch nicht in Ordnung. Sie sagen: Wir werden dies und jenes machen. Und die Leute denken: Jawohl, hat er wieder was gesagt, klingt magisch, machen wir gleich, wunderbar. So machen Sie hier Politik und so kommen Sie sicherlich auch auf Ihre Umfragewerte. Wenn es aber dann am Ende darum geht, das umzusetzen, können Sie das gar nicht machen, weil Sie rechtlich nicht dazu in der Lage sind. Das ist doch unredlich, den Leuten Dinge zu versprechen, die am Ende nicht funktionieren werden,
(Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: Sie haben Wahlversprechen gebrochen!)
weil sie nicht funktionieren können. Das ist mein Punkt.
(Beifall CDU, BSW)(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Da haben Sie gemerzt!)
Zweites Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften
Gibt es noch weitere Wortmeldungen? Das sehe ich jetzt nicht. Gut. Dann schließe ich an dieser Stelle die Aussprache. Ich hatte jetzt von mehreren Rednern gehört: Antrag auf Ausschussüberweisung. Ich würde es jetzt einfach erst mal aufzählen: Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung habe ich mir notiert. Gibt es noch weitere Wünsche? Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir über diese Ausschussüberweisung ab. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände aller Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Keine Gegenstimmen. Gibt es Enthaltungen? Keine Enthaltung. Dann ist damit die Ausschussüberweisung beschlossen und wir können an dieser Stelle die Beratung, den Tagesordnungspunkt schließen. Wir kommen als Nächstes zu Tagesordnungspunkt 10 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/3727 ERSTE BERATUNG Frage: Ist eine Begründung gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann können wir direkt die Aussprache eröffnen und ich habe einen Redner gemeldet von der AfD. Herr Mühlmann, bitte.
Thüringer Gesetz über die Errichtung einer Beteiligtentransparenzdokumentation beim Landtag (Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz – ThürBeteildokG –)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Damen und Herren Abgeordnete, das grundsätzliche Anliegen, mehr Transparenz in der Politik herzustellen, das ist richtig und wichtig und wird von meiner Fraktion mitgetragen. Das sehe ich genauso, das ist aber kein Satz, den ich mir ausgedacht habe. Das ist kein Satz, den ich als Allererstes von hier vorn sage. Den Satz hat eins zu eins mein Kollege Torben Braga in der Debatte zur zweiten Lesung des Lobbyregisters am 14. Juni 2024 hier gesagt, denn damals war das, worüber wir gerade reden, auch schon ein Thema. Damals hat die Vorgängerminderheitsregierung mit Enthaltung der damals regierungstragenden CDU in der zweiten Beratung und gegen die Stimmen von FDP und AfD ein Lobbyregister beschlossen. Heute erklären Sie das damalige – damals klingt so lange, 2024 ist also gar nicht so lange her – Gesetz von 2024 für nicht anwendbar. Die KI, die mir beim Sortieren des von Ihnen angerichteten Chaos geholfen hat, die hat an der Stelle das Wort Offenbarungseid gebracht, was, glaube ich, ganz gut beschreibt, worüber wir hier reden oder wie der Stand der Debatte in dem Fall ist. Jedenfalls haben Sie sich vor zwei Jahren hier fleißig im Landtag gebattlet und haben in den damaligen Debattenbeiträgen ganz viel gesagt, was Sie davon halten, aber die will ich jetzt an der Stelle gar nicht abstauben. Vielmehr möchte ich noch mal in den Redebeitrag meines Kollegen Torben Braga damals reinschauen, denn sein Hauptvorwurf war im Jahr 2024 das übereilte, unsaubere Verfahren, Bedenken wurden im Verfahren nicht ausgeräumt, das Ganze sollte teilweise als Tischvorlage im Plenum mal eben schnell durchgedrückt werden. Zwei Jahre später, zwei Jahre nachdem die CDU damals an der Minderheitskoalition und vor allem auch der eigenen Anwesenheit im Plenum gescheitert ist, haben Sie doch tatsächlich versucht, das damalige Verfahren, zumindest in Grundzügen, einfach zu wiederholen. Sie bringen kurz vor dem Plenum eine abgeänderte Version des Artikels 22 in einem Änderungsantrag zu Ihrem angeblichen Leuchtturmprojekt ein und verstecken die Lobbyregelungen damit am Ende des Mantelgesetzes, also hinter ganz vielen anderen Sachen, die überhaupt nichts damit zu tun haben. Trotzdem bringen Sie es im Anschluss, es waren ja nur wenige Tage dazwischen, noch mal als einzelnen Gesetzentwurf hier im Landtag ein, und den auch noch widersprüchlich befristet. Also irgendwie scheinen Sie mit diesem Gesetz oder mit diesem Vorhaben, was als erstes das Lobbyregister war, entweder kein glückliches Händchen zu haben oder Ihnen sind die Verfahren nicht so richtig bekannt – keine Ahnung. Ich finde es auch seltsam, dass Sie das in Artikel 22 des Entlastungsgesetzes versteckt haben. Vielleicht haben Sie gedacht, bis dahin liest keiner. Ich habe keine Ahnung. Das wissen Sie sicher besser als ich. Aber es ist doch seltsam. Aktuell haben wir auch die Situation, dass § 22 im Entlastungsgesetz nach wie vor enthalten ist, aber wir jetzt hier über einen einzeln stehenden Gesetzentwurf reden, der fast wortgleich zu diesem Artikel 22 ist. Also noch habe ich keinen Änderungsantrag, auch wenn der im zuständigen Ausschuss zumindest auf Nachfrage in Aussicht gestellt wurde. Aber noch habe ich keinen Änderungsantrag und wir reden heute über dieselbe Sache, wie wir morgen, wenn wir über das Entlastungsgesetz sprechen, reden. Ich finde die Situation reichlich undurchsichtig und seltsam. Aber noch mal zurück zu 2024: Schon damals hatte die Verwaltung erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken zum Originalantrag, die auch mit den kurzfristig eingereichten Änderungsanträgen – Sie haben es also damals genauso gemacht – nicht ausgeräumt wurden. Das alles nahm damals schon – und das gilt heute nach wie vor ganz genauso – mein Kollege Braga zum Anlass, dafür zu plädieren – Zitat aus dem Plenarprotokoll –, „dass die Sache in der neuen Legislaturperiode neu versucht wird, neu angegangen wird, mit mehr Zeit und vor allem mit mehr Möglichkeiten der umfangreichen Prüfung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit, Verfassungsmäßigkeit der vorgeschlagenen Änderungen insbesondere des Abgeordnetengesetzes.“ Also, schon damals hat die AfD-Fraktion Sie darauf hingewiesen, dass Sie es vielleicht beim nächsten Mal in Ruhe und besser machen. Und was haben wir jetzt? Lassen Sie sich das einfach mal auf der Zunge zergehen, was der aktuelle Stand des Änderungsantrags zum Entlastungsgesetz ist: zurückgezogen, neu eingebracht. Also irgendwie haben Sie wahrscheinlich genau dasselbe vor, wie Sie das schon 2024 verbockt haben. Tut mir leid, aber das kann ich nicht anders nennen.
(Beifall AfD)
Was bei dem Ganzen mit dem heutigen Wissen aber auffällt – und das kann ich Ihnen auch nicht ersparen –, ist, dass die CDU offensichtlich die bei ihr weit verbreitete Sucht, frühere Gesetze und Entwürfe zu recyceln und möglichst zurückhaltend mit neuen, innovativen Ideen umzugehen, damals wie heute nicht wirklich abgelegt hat. Die Vermutung liegt nahe – tut mir leid, dass ich das an der Stelle in Zusammenhang bringen muss –, die Vermutung liegt einfach nahe, dass der Plagiator Voigt an der Stelle einen prägenden Einfluss auf die gesamte Brombeere hat.
(Beifall AfD)
Ja, tut mir leid. Ich persönlich halte das im Gegensatz zu Ihnen, weil Sie sich ja hinter Ihren Ministerpräsidenten stellen, für hochproblematisch. Das ist genau das, was die ganze Zeit gesagt wird. Diese Art und Weise, mit der Ministerpräsident Voigt in den letzten Wochen und Monaten auf sich aufmerksam gemacht hat, ist doch genau das, was Sie jetzt in Teilen in Ihre Politik einfließen lassen. Bei dieser Beteiligtentransparenzdokumentation ist es doch ganz offensichtlich. Vielleicht sollten Sie dann doch lieber die Konsequenzen ziehen, die ich auch im letzten Plenum hier an der Stelle schon genannt habe. Vielleicht sollte Herr Ministerpräsident Voigt dann doch Schaden vom Land abwenden und endlich seinen Hut nehmen. Das täte selbst der Brombeere offensichtlich noch gut und wäre dringend überfällig.
(Beifall AfD)
Dennoch kann und muss ich abschließend feststellen, dass ich mir nicht sicher bin, ob die Rückkehr – und das ist ja der aktuelle Stand in Teilen – zur Dokumentation von 2009 wirklich sinnvoll ist. Deswegen hoffe ich mal, sie bringen morgen noch den Änderungsantrag für den Artikel 22. Deswegen hoffe ich oder gehe davon aus, Sie werden heute einen Überweisungsantrag an einen der Ausschüsse stellen. Den werden wir dann auch mittragen, weil man im Ausschuss vielleicht in Ruhe dahin kommen kann, was mein Kollege Braga schon im Jahr 2024 angedeutet hat, nämlich sich in Ruhe und vernünftig damit auseinanderzusetzen und im Ausschuss zu klären, wie es dort weitergeht, wie ein weiterer sinnvoller Umgang mit diesem Gesetzentwurf aussieht. Danke.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz über die Errichtung einer Beteiligtentransparenzdokumentation beim Landtag (Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz – ThürBeteildokG –)
Herr Mühlmann, ich möchte gern Ihre Rede zum Anlass nehmen, darzustellen, wie die Zitierregeln in diesem Parlament sind. Es ist schon wichtig, dass Sie – Sie haben Herrn Braga zitiert – das kenntlich machen. Ansonsten wirkt nämlich Ihre Rede dann auch – Sie haben über Plagiate geredet – wie ein Plagiat. Sie müssten bitte vorher jedes Mal sagen, darf ich zitieren, Zitat usw., sonst wird das für die Protokollierung hier extrem schwierig und man denkt, es wäre Ihres und dann sagt irgendwer, dass war doch gar nicht Ihre Rede. Also so viel vielleicht noch mal zu den Gepflogenheiten. Zitate bitte immer kenntlich machen, ansonsten geht es unter. Sie haben das mehrfach nicht getan. Ich habe es mir notiert. Das können Sie dann auch noch mal nachlesen. Das ist nur ein Hinweis, damit es nicht undurchsichtig wird. Mir wurden keine weiteren Redner/ ‑ innen gemeldet.
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Keine weiteren Redner? Sie machen genauso weiter!)
Die Regierungsbank? Auch nicht.
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Auch nicht!)
Dann würde ich an dieser Stelle gern die Aussprache schließen. Ich habe auch keinen Antrag auf Ausschussüberweisung gehört. Frau Jary bitte.
Thüringer Gesetz über die Errichtung einer Beteiligtentransparenzdokumentation beim Landtag (Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz – ThürBeteildokG –)
Wir beantragen die Überweisung an den Justizausschuss.
Thüringer Gesetz über die Errichtung einer Beteiligtentransparenzdokumentation beim Landtag (Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz – ThürBeteildokG –)
Damit besteht ein Antrag auf Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Linken, der SPD, des BSW, der CDU und der AfD. Wer ist dagegen? Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? Keine Enthaltung. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen. Wir beenden die Beratung und schließen diesen TOP. Wir werden das aber sicherlich noch einmal in Zukunft zum Gegenstand haben. Wir kommen damit zum Tagesordnungspunkt 14 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/3667 Ist hier eine Begründung gewünscht? Bitte, Frau Hoffmann.
Einsatz von Wärmebilddrohnen zum Schutz von Wildtieren unterstützen – Rettung von Rehkitzen, Junghasen und anderen Wildtieren bei der Mahd in Thüringen stärken
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, wer hätte gedacht, dass der Plenarsaal der kühlste Ort in diesem Landtag ist. Aber jetzt zum Thema: „Wer einmal ein Rehkitz mit abgemähten Beinen gesehen hat, das versucht aufzustehen und seine Mutter zu suchen, wird verstehen, dass schon ein ausgemähtes Rehkitz eins zu viel ist“, sagt Dr. Andreas Kinsa, stellvertretender Leiter Natur- und Artenschutz der Deutschen Wildtier Stiftung. Um den Mahdverlust so gering wie möglich zu halten, gibt es vielerlei einfache und praktikable Techniken. Sehr bewährt hat sich der Einsatz von Drohnen. Neben diesen einfachen Maßnahmen ist die Zusammenarbeit zwischen Jägern und Landwirten von großer Bedeutung. Diese Zeilen, die ich gerade genannt habe, stehen auf der Internetseite des Landesjagdverbands. Mein Onkel, Tierarzt und Jäger, drückte es mit drastischeren Worten aus, als er mir schon vor Jahren sagte, dass man die Schreie eines bei der Mahd verletzten Kitzes und die Rufe seiner Mutter nie mehr vergessen wird. Diese Worte habe ich wiederum nicht vergessen und war spätestens von da an für die Thematik sensibilisiert. Auch deswegen hat die AfD-Fraktion im Jahr 2020 und im Jahr 2022 bereits Initiativen dazu eingereicht, die beide abgelehnt wurden. Viele Vereine engagieren sich bereits. Auch wenn der Bund eine angemessene Förderung im Zusammenhang mit der Rehkitz-Rettung durch Wärmebilddrohnen bereitstellt, gibt es Optimierungspotenzial, um im Sinne des Naturschutzes das wichtige Zusammenspiel von Landnutzern, also dem Landwirt, dem Jäger und dem Naturschutzverein zu würdigen und durch eine landespolitische Unterstützung zu stärken. Weiteres in der Debatte.
(Beifall AfD)
Einsatz von Wärmebilddrohnen zum Schutz von Wildtieren unterstützen – Rettung von Rehkitzen, Junghasen und anderen Wildtieren bei der Mahd in Thüringen stärken
Danke schön, Frau Hoffmann. Damit eröffne ich jetzt die Aussprache und bitte als ersten Redner Herrn Tiesler von der CDU nach vorn.
Einsatz von Wärmebilddrohnen zum Schutz von Wildtieren unterstützen – Rettung von Rehkitzen, Junghasen und anderen Wildtieren bei der Mahd in Thüringen stärken
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Kollegen, liebe Zuschauer oben auf der Tribüne, ein neuer Tag, ein neues Plenum, ein neuer Antrag zu einer neuen Tierart, mit welchem sich die AfD als Partei des Umweltschutzes profellieren möchte.
(Beifall CDU, BSW)(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Sie machen es ja nicht!)
Meine Damen und Herren, wir sprechen heute über das Thema „Wildtierrettung mittels Wärmebilddrohnen bei der Mahd in Thüringen“. Zunächst möchte ich unseren Dank im Namen der Koalition all den ehrenamtlichen Helfern aussprechen, welche sich für die Auffindung und Umsetzung von Wildtieren in Thüringen einsetzen. Teams, von engagierten Menschen machen sich in der Brut- und Setzzeit in Zusammenarbeit mit den Landwirten, Jägern und Grundstückseigentümern am frühen Morgen auf den Weg, um Wiesen nach Rehkitzen und Junghasen sowie anderen gefährdeten Tierarten, Lebewesen abzusuchen, diese zu bergen und in der Nähe wieder in die Natur zu entlassen. Dieses Engagement verdient Respekt und ist, denke ich, auch einen kleinen Applaus hier in diesem Rund wert.
(Beifall CDU, BSW)
Sie tun das morgens, da nur in der Zeit, bevor der Boden sich aufgeheizt hat, eine einfache Erkennung der in den Wiesen versteckten Tiere möglich ist. Sie tun das aufgrund ihrer Liebe zum Geschöpf, dem Respekt vor der Kreatur, welche sich aus Instinkt duckt, versteckt und leider nicht die Flucht ergreift, wenn der Landwirt mit seinem Rotationsmähwerk an die Arbeit geht. Sie tun das, weil sich die Setzzeit beim Rehwild von Mai bis Juni eben genau mit dem Zeitpunkt des ersten Grünschnitts überlappt und die Landwirte natürlich auch für ihre Tiere das Futter für den Winter ernten wollen. Sie, werte Kollegen der AfD, bringen einen Antrag ein, welchen wir in wesentlich besserer inhaltlicher Form schon unter der Drucksache 7/5893 – damals eingebracht von der FDP – in der letzten Legislatur diskutiert haben. Aber warum?
(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Der abgelehnt wurde!)
Man kann nur mutmaßen, dass Sie den Antrag einbringen, weil Sie im Internet wieder als die vermeintlich großen Naturschützer auftreten wollen.
(Beifall CDU)
Doch wenn wir Ihren Antrag Punkt für Punkt durchgehen, zeigt sich – wir hatten das schon im letzten Plenum beim Auerhuhn –, die Landesregierung setzt doch Ihre Forderung bereits um, ohne, dass es Ihren Antrag bedarf. Die Förderung von Wärmebilddrohnen existiert als Bundesprogramm, förderbar bis zu 3.000 Euro pro Gerät, aktuell das Standardgerät um 5.000 Euro Kosten. Da man nicht jedes Jahr eine neue Drohne anschaffen muss und da sich die Preise für solche Geräte auch in den vergangenen Jahren stetig nach unten entwickelt haben, ist aus unserer Sicht dies ein auskömmlicher Betrag. Gesetzliche Rahmenbedingungen zum Tierschutz existierten und werden kontrolliert. Wer ein Wildtier unnötig tötet oder verletzt, wird mit Geld bis zur Haftstrafe belegt. Aber abgesehen davon, gibt es auch ein unbedingtes Interesse der Landwirte, keine Tiere ins Mähwerk kommen zu lassen, denn – das klingt jetzt zwar etwas hart – es verdirbt ihr Endprodukt, nämlich das Heu. Vernetzung schaffen: Auf der Webseite – Sie haben es gerade schon gesagt – des Landesjagdverbands findet sich beispielsweise eine Übersicht über aktive Teams zur Rettung von Rehkitzen. Manchmal ist die Eigeninitiative der Beteiligten eben schneller. Eine eigene Landesförderung sehen wir hingegen vor dem Hintergrund der bestehenden Förderung des Bundes als nicht notwendig an. Zudem, werte Kollegen der AfD, wenn Sie immer von zusätzlichen Geldern sprechen, bringen Sie sich doch beim nächsten Haushalt einfach mit konkreten Vorschlägen ein, statt mit großer Pressekeule einen Alternativhaushalt fürs Land anzukündigen, welcher sich am Ende nur als eine Ansammlung dünner Änderungsanträge erwiesen hat.
(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Damit Sie wieder alle ablehnen, oder was?)
Meine Damen und Herren, wir lehnen als Koalition diesen Antrag ab – ausdrücklich nicht, weil wir die Grundintention nicht teilen. Kein Tier sollte unnötig leiden und viele Kitze sollten auch die Gelegenheit bekommen, zu küchentauglichen Rehen heranwachsen zu dürfen. Wir lehnen ab, weil Ihr Antrag die gelebte Praxis guten Regierungshandelns auf Bundes- und Landesebene, existierende Fördermöglichkeiten und bestehende Rechtslagen nicht anerkennt. Ihr Antrag ist inhaltlich daher schwach und sachlich falsch und daher unsere Ablehnung. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Einsatz von Wärmebilddrohnen zum Schutz von Wildtieren unterstützen – Rettung von Rehkitzen, Junghasen und anderen Wildtieren bei der Mahd in Thüringen stärken
Danke schön. Ich habe als nächsten Redner Herrn Thomas von den Linken.
Einsatz von Wärmebilddrohnen zum Schutz von Wildtieren unterstützen – Rettung von Rehkitzen, Junghasen und anderen Wildtieren bei der Mahd in Thüringen stärken
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Niemand in diesem Haus wird bestreiten, dass der Schutz von Rehkitzen, Junghasen, Bodenbrütern und anderen Wildtieren bei der Mahd ein wichtiges Anliegen ist. Wenn Tiere bei Mäharbeiten verletzt oder getötet werden, dann ist es ein Problem des Tierschutzes, aber auch des Artenschutzes. Deshalb gilt unser Dank all jenen, die sich vielerorts in Thüringen ehrenamtlich engagieren – den Jagdausübungsberechtigten, den Landwirtinnen und Landwirten, den Helferinnen und Helfern sowie den zahlreichen Initiativen der Rehkitzrettung. Ohne ihren Einsatz würden deutlich mehr Tiere zu Schaden kommen. Gerade weil das Thema wichtig ist, lohnt sich aber ein genauer Blick auf den vorliegenden Antrag. Wer ihn liest, stellt schnell fest: Wirklich neu ist hier wenig. Die AfD hat bereits 2020 einen nahezu identischen Antrag vorgelegt.
(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Das stimmt nicht!)
2022 folgte die nächste Version. Nun liegt die dritte Auflage vor. Das ist legitim. Man sollte dann aber auch ehrlich sagen, dass es sich nicht um einen neuen politischen Ansatz handelt, sondern um die erneute Vorlage eines seit Jahren bekannten Anliegens. Dabei hat sich die Situation inzwischen verändert. Heute gibt es ein etabliertes Bundesförderprogramm zur Rehkitzrettung. Wärmebilddrohnen werden gefördert. Es bestehen Fördermöglichkeiten über die Jagdabgabe. Es gibt Erfahrungen aus der Praxis und eine Vielzahl ehrenamtlicher Initiativen. Die Wildtierrettung beginnt also nicht bei null, wie der Antrag teilweise suggeriert. Wer sich mit der praktischen Wildtierrettung beschäftigt, stellt zudem fest: Die entscheidende Herausforderung ist oft nicht das Fehlen immer neuer Förderprogramme. Entscheidend ist die Zusammenarbeit vor Ort. Darauf weisen auch Fachverbände und Praktiker seit Jahren hin. Die Deutsche Wildtierstiftung unterstützt beispielsweise die Vernetzung von Landwirten, Jägern und ehrenamtlichen Helfern und verweist dafür auf eine bundesweite Rehkitz-Retterkarte der Deutschen Wildtierrettung. Diese setzt auf Organisation und Koordinierung von Drohnenteams, Ehrenamtlichen, Landwirtschaft und Jagd. Das zeigt: Erfolgreiche Wildtierrettung lebt vor allem vom Zusammenspiel vieler Akteure und nicht allein von der Anschaffung zusätzlicher Technik. Hinzu kommt, der Antrag konzentriert sich erneut sehr stark auf die Wärmebilddrohne. Diese ist zweifellos ein wichtiges Instrument, aber ist hier nicht die einzige Maßnahme. Wildtierrettung gelingt durch das Zusammenspiel verschiedener Methoden: durch angepasste Mahd-Techniken, durch Vergrämungsmaßnahmen, durch Absuchen von Flächen, durch Jagdhunde, durch gute Abstimmung zwischen Landwirtschaft und Jägerschaft und eben auch durch Einsatz moderner Technik.
(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Das steht im Antrag!)
Wer den Eindruck erweckt, die Lösung liege vor allem in zusätzlichen Drohnen, greift zu kurz. Aus unserer Sicht ist außerdem fraglich, welchen konkreten Mehrwert viele Forderungen des Antrags tatsächlich bringen würden. Zahlreiche Punkte erschöpfen sich in Prüfaufträgen oder Appellen an den Bund. Andere betreffen Förderinstrumente, die bereits existieren oder deren Notwendigkeit zumindest nicht belegt wird. Der einzig tatsächlich neue Aspekt des Antrags ist die behauptete Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit § 292 Strafgesetzbuch. Auch hier bleibt die AfD den Nachweis schuldig, dass es in Thüringen ein relevantes, praktisches Problem gibt, das eine politische Initiative erforderlich machen würde. Meine Damen und Herren, die Linke unterstützt den Schutz von Wildtieren bei der Mahd. Wir unterstützen die Menschen, die sich dafür engagieren. Wir unterstützen auch den sinnvollen Einsatz moderner Technik, wo sie hilft, Tierleid zu vermeiden, aber wir sehen keinen Bedarf für den vorliegenden Antrag. Er enthält überwiegend
(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Weil er von der AfD ist!)
bereits bekannte Forderungen, greift zu kurz bei den notwendigen Schutzmaßnahmen insgesamt und liefert keine überzeugende Begründung dafür, warum bestehende Förder- und Unterstützungsstrukturen nicht ausreichen sollten. Deshalb werden wir den Antrag ablehnen. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Welche Überraschung!)
Einsatz von Wärmebilddrohnen zum Schutz von Wildtieren unterstützen – Rettung von Rehkitzen, Junghasen und anderen Wildtieren bei der Mahd in Thüringen stärken
Danke schön. Frau Hoffmann, Sie haben als Nächste das Wort.
Einsatz von Wärmebilddrohnen zum Schutz von Wildtieren unterstützen – Rettung von Rehkitzen, Junghasen und anderen Wildtieren bei der Mahd in Thüringen stärken
Frau Präsidentin, ich nehme die doch in Teilen niveaulose Rede von Herrn Tiesler mal zum Anlass darauf hinzuweisen,
(Beifall AfD)
dass die CDU tatsächlich schon mal mutiger war. Als wir nämlich diesen Antrag 2022 eingereicht haben und es einen Alternativantrag der FDP gegeben hat, hat die CDU doch tatsächlich unserem Antrag, zumindest der Ausschussüberweisung, zugestimmt. So schlecht kann der Antrag also nicht gewesen sein.
(Beifall AfD)
Ich möchte Herrn Tiesler aber dafür danken, dass er darauf hingewiesen hat, dass die Plenarsitzungen von Naturschutzinitiativen geprägt sind, die ausschließlich von der AfD kommen. Dann haben es die Zuschauer auch schon mal gehört. Konservativ geschätzt gibt es laut Deutscher Wildtierstiftung vier Rehkitze auf 100 Hektar Grünland. Jedes Jahr sterben Tausende Rehkitze bei der Mahd dieses Grünlands. Der Landesjagdverband geht von 50.000 bis 100.000 Rehkitzen aus, die jährlich diesen Mähtod erleben oder erleiden müssen. Hinzukommen verletzte Tiere, um die sich dann Wildtierauffangstationen, Jäger und Naturschützer kümmern. Betroffen sind nicht nur Rehkitze, sondern auch Damkälber, Feldhasen, Igel und bodenbrütende Vögel, wie die Feldlerche oder das Rebhuhn, deren Nester, Gelege und Jungtiere zerstört werden. Das Rehwild ist dabei besonders gefährdet, denn das Absetzen der Kitze fällt mit den ersten Grünlandschnitten zusammen. Den jungen Rehkitzen wird dabei das natürliche Schutzverhalten zum Verhängnis. Sie drücken sich an den Boden, sie flüchten nicht. Sogenannte Flitze-Kitze, die bei Gefahr oder Vergrämung flüchten, das sind ältere Kitze, lassen sich zwar vertreiben, aber die kleinen, sehr jungen Tiere, bleiben liegen und ducken sich, ohne dass das menschliche Auge sie erkennen kann. Der Deutsche Tierschutzbund schreibt dazu, ich zitiere: Sobald auf Wiesen und Feldern die Ernte beginnt, können die großen Erntemaschinen Wildtieren gefährlich werden, die in Pflanzen Unterschlupf gesucht haben. Vor allem junge Hasen und Rehe ducken sich bei Gefahr und kauern regungslos am Boden, was ihnen beim Mähen zum Verhängnis wird. Die Maschinen zerstören Nester und Gelege von Vögeln, die auf Wiesen brüten. Jedes getötete Tier und jedes zerstörte Gelege ist eins zu viel und gefährdet auf Dauer das Überleben der Art. So ist die Besatzdichte des Feldhasen in Thüringen zwar gestiegen. Sie liegt aber immer noch deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Beim Rebhuhn sieht es gar nicht rosig aus, wie unter anderem aus dem Wildtierinformationssystem hervorgeht. Der Kiebitz, ein Bodenbrüter, ist nach jüngsten Pressemeldungen vom Aussterben bedroht und das Rehwild ist kein Forstschädling, sondern ebenfalls zu schützen.
(Beifall AfD)
Die Vermeidung von Schmerz bei Tieren, das Verbot der Schädigung und der Schutz wildlebender Arten sind im Bundesnaturschutzgesetz, im Tierschutzgesetz und im Jagdrecht festgeschrieben. Keiner kann jedenfalls wollen, dass Tiere auf diese Weise verletzt oder getötet werden. Den Bauern ist auch deshalb an der Wildtierrettung gelegen, weil das durch die verletzten oder toten Tiere eingetragene Gift, ein Toxin, eine Gefahr ist. Wird die vergiftete Ernte an Nutztiere verfüttert, verenden diese qualvoll. Die Hegepflicht obliegt den Jagdausübungsberechtigten. In Verantwortung steht aber auch der Landwirt. Darum sollten die Wiesen durch Jäger, Landwirte und Freiwillige vor der Mahd beobachtet und abgegangen werden und auch Vergrämungsmaßnahmen – Herr Thomas, Sie haben unseren Antrag leider nicht gelesen, steht mehrfach drin – mit Hunden stattfinden.
(Beifall AfD)
Manche Tiere, manche Tiere lassen sich dauerhaft verscheuchen, andere nicht. Manche kommen an ihre Ablege-Plätze zurück, andere nicht. Zudem sind viele Tiere und ihre Nester so gut an die Umgebung angepasst, dass sie durch die Helfer nicht gesehen werden. Die in den ersten Lebenswochen ohne eigenen Körpergeruch ausgestatteten Rehkitze werden durch Hunde kaum gewittert. Die traditionellen Vergrämungsmaßnahmen, zum Beispiel mit Flatterband und das Absuchen, sind zeitaufwendig. Die Landwirte können die Tiere und Gelege von den Fahrzeugen aus nicht sehen. Die Maschinen fahren mit breiten Mähwerkzeugen, die Tiere haben einfach keine Chance. Als effiziente Methode, und deswegen wird das im Antrag auch öfter genannt, gegen den Mähtod, hat sich die Wildtierrettung durch Drohnen mit Wärmebildkamera erwiesen. Die Drohne lokalisiert Wärmequellen, sogenannte Thermoflecken. Mehrere Hektar können auf diese Weise pro Tag abgeflogen werden. Die Drohne sucht die Mahdfläche nach diesen Wärmeunterschieden ab und meldet sie. Der Helfer geht dann hin und trägt das Jungtier mit Grasbüschel und Handschuhen an den Rand. Dort wird es von dem Muttertier gefunden. Zum effizienten Schutz der Wildtiere braucht es also diese technische Methode der Drohne mit Wärmebildkamera. Sie ist zeitsparend und ein effektives Mittel gegen den Sterbefaktor Mähen. Auf diese Weise ist dem Tierschutz, dem Landwirt und natürlich auch der Hegepflicht des Jägers gedient. Es ist ein Zusammenspiel verschiedener Landnutzer für eine wirklich gute Sache. Immer mehr Freiwillige setzen sich auf diese Weise für den Tierschutz ein, kooperieren mit Jagdberechtigten und Landwirten. Sie stehen in den frühen Morgenstunden auf, noch vor dem Amselruf, am Wochenende und auch wochentags. Sie schenken ihre Zeit und Energie dem Tierschutz und erleben dabei Naturglück. Wissenschaftlich unterstützt werden sie durch Studien, die den Einsatz der Wärmebildtechnik zum Auffinden von Jungtieren untersucht haben. Bisher haben neben den Jägern und Bauern vor allem Ehrenamtliche und Vereine wie der Jagdverband diesen Dienst geleistet, auch in Thüringen, unter anderem in Gera, im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und in Hildburghausen. So haben die Kitzrettungsteams des Landesjagdverbandes im Jahr 2025 über 6.000 Rehkitze gerettet. Die Mitglieder spenden aber nicht nur ihre Freizeit, sondern auch ihr Geld. Der Erwerb einer solchen Drohne liegt, geht man von der Technik erfahrener Rettungsteams aus, inklusive Kamera und Funk und Verbrauchskosten bei mehreren Tausend Euro, zuzüglich der Aufwendung für den Drohnenführerschein. Der Bund fördert in diesem Jahr diesen Drohnenerwerb mit einer Festsumme wie auch im Vorjahr. Im Vorjahr war die Nachfrage so groß, dass das Programm aufgestockt wurde. Auch Thüringer Vereine haben auf dieses Bundesprogramm Zugriff genommen. Ich zitiere aus der Antwort auf meine Kleine Anfrage 8/982: „Im Kalenderjahr 2024 wurden bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung neun Anträge auf Auszahlung aus dem Programm zur Förderung von Drohnen zur Rehkitzrettung aus Thüringen gestellt.“ Und weiter: „Im Kalenderjahr 2025 wurden bei der BLE elf Anträge aus Thüringen gestellt, wovon sich zehn Anträge als potenziell zuwendungsfähig erwiesen.“ Die Tierretter erhoffen sich dabei eine Verstetigung mit ausreichender Förderung. Explizit sagt das auch der Landesjagdverband, was Herrn Tiesler offensichtlich nicht interessiert. Deshalb fordern wir in unserem Antrag unter anderem, dass sich die Landesregierung für eine solche Verstetigung auf Bundesebene einsetzen möge, um eine verlässliche Förderkulisse zu schaffen. Die Unterstützung der Anschaffung soll aber auch dadurch stattfinden, dass eine Erweiterung der bisherigen Förderung forciert und dass für eventuelle Förderlücken ein Landesprogramm geprüft wird. Dabei können – in Klammern – ehemalige Programme anderer Bundesländer ein Vorbild sein. Eine Unterstützung kann auch dergestalt sein, dass die Förderung von Vergrämungsmaßnahmen zusätzlich ermöglicht wird. Es muss eine rechtssichere Gestaltung der Tierrettung geben, damit diese im Einzelfall oder im Zweifelsfall nicht als Wilderei gewertet wird. Es gibt dazu entsprechende Urteile. Man muss sie halt auch lesen, Herr Thomas; sich mit der Materie zu beschäftigen, kann nicht schaden.
(Beifall AfD)
Grundsätzlich muss es auch eine ideelle Anerkennung der Rehkitzrettung durch das Land geben. Die gibt es aber nicht durch warme Worte hier im Plenum und wenn dann Initiativen kommen, werden die abgelehnt, Herr Tiesler, diese warmen Worte können sich die Retter schenken. Sie brauchen tatsächlich Maßnahmen.
(Beifall AfD)
Das i-Tüpfelchen der Rehkitzrettung wäre für mich persönlich, wenn der zuständige Fachausschuss regelmäßig zum Thema informiert werden würde. Die Unterstützung durch das Land Thüringen ist also geboten, damit Jäger, Tierschützer und Landwirte, auf diese Weise ihren Beitrag leisten können. Gerade Thüringen als Land mit ausgeprägter artenreicher Natur hat da eine besondere Verantwortung. Daher unser Antrag, in dem wir die nötigen Feststellungen treffen, konkrete Maßnahmen beschreiben und die politische Anerkennung fordern. Tierschutz ist als Staatsziel verankert, Vermeidung von Tierleid ist darüber hinaus ein moralisches Gebot, welches Rückenwind durch das Parlament bekommen sollte, ehrlich und wenn es ehrlich ist, dann über Fraktionsgrenzen hinweg. Wir beantragen die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten und den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum. Wenn ich so höre, was meine Vorredner gesagt haben zu dem Thema, dass sie es wieder ablehnen werden: Ich finde das einfach nur noch armselig, was Sie hier durchführen im Plenum. Sie werfen uns immer vor, wir würden keine Vorschläge bringen. Wir machen etliche Vorschläge. Wir haben im Landeshaushalt hunderte Änderungsanträge gemacht, auch zum Naturschutz. Es wird von Ihnen allen abgelehnt. Sich dann herzustellen und zu sagen, die AfD macht nichts oder was sie macht, taugt nichts – ich meine, Sie können es ja besser vormachen, wenn Sie meinen, unsere Initiativen taugen nichts. Aber das ist nur noch armselig. Aber die Leute da draußen im Land hören das immer mehr und sehen es immer mehr. Da brauchen Sie sich auch nicht zu wundern, dass Sie dann keine Wahlzustimmung mehr erhalten.
(Beifall AfD)
Einsatz von Wärmebilddrohnen zum Schutz von Wildtieren unterstützen – Rettung von Rehkitzen, Junghasen und anderen Wildtieren bei der Mahd in Thüringen stärken
Ich habe jetzt keine weiteren Rednerinnen aus dem parlamentarischen Rund. Möchte der Minister reden? Bitte schön, Herr Kummer.
Einsatz von Wärmebilddrohnen zum Schutz von Wildtieren unterstützen – Rettung von Rehkitzen, Junghasen und anderen Wildtieren bei der Mahd in Thüringen stärken
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Fraktion der AfD spricht das Thema „Wildtierrettung bei der Mahd“ an, ein wichtiges Thema, das auf der einen Seite im Wesentlichen damit zusammenhängt, welche Produktivitätszuwächse wir in der Landwirtschaft in der Grünlandbewirtschaftung in den letzten Jahrzehnten erreicht haben und auf der anderen Seite auch damit zusammenhängt, welche andere Rolle Tierschutz heute spielt. Tierschutz ist in der Verfassung verankert und vor dem Hintergrund wesentlich gestärkt worden. Ich habe selbst in meinem Leben noch mit der Sense Wiesen gemäht und weiß deshalb, wie der Unterschied ist zwischen früheren Grünlandbewirtschaftungsmethoden beim frühzeitigen Erkennen von Tieren. Es sind nicht nur Säugetiere und Vögel, wir haben auch viele wechselwarme Tiere, die ich mit Wärmebilddrohnen nicht finde, die natürlich vom Mähen auch betroffen sind. Auch da könnte ich eine ganze Reihe von bedrohten Tierarten aufzählen, Frau Hoffmann: die Blindschleiche, die sehr regelmäßig getrocknet im Heu landet, Frösche, Kröten, vieles mehr, was eben auch betroffen ist. Während man früher mit 1 bis 2 Stundenkilometern über die Wiese beim Mähen ist, fährt man heute mit mehr als 5 Stundenkilometern über die Wiese und hat Arbeitsbreiten, die bis an die 7 Meter gehen. Das macht natürlich einen ziemlich großen Unterschied. Aber man muss natürlich auch sehen, dass Landwirtschaft das Problem hat, dass sie auf einem Markt agiert und dementsprechend die Schwierigkeit hat, dass sie für ihre Produkte auch das Geld bekommen muss, was sie in den Aufwendungen hat. Die Landwirte sind verpflichtet, so gut wie es geht den Tierschutz beim Mahdprozess zu berücksichtigen. Es ist ihre Pflicht. All den ehrenamtlichen Helfern, die eben in der Debatte schon angesprochen worden sind, die helfen, wenigstens einen Teil der Tiere zu retten, die von der Mahd betroffen werden, möchte ich an dieser Stelle ganz herzlich danken für ihr Engagement, denn das ist wirklich nicht selbstverständlich.
(Beifall CDU, BSW)
Wir haben aber trotzdem die Verpflichtung des Landwirts, der mäht. Dieser Verpflichtung kann er auf unterschiedliche Weise nachkommen. Die Wärmebilddrohnen sind nur ein Beispiel. Wir haben verschiedene andere Möglichkeiten. Die vorherige Beunruhigung auf der Fläche – es gibt Landtechnik, wo Geräte zur Detektion von Tieren an den Maschinen angebracht sind, dadurch also auch frühzeitig eine Erkennung erfolgt. Flächen werden auch mit Hunden abgesucht. Es gibt also sehr unterschiedliche Methoden, die Wärmebilddrohnen sind eine mögliche Variante. Auf die Bundesförderung ist eingegangen worden. Sie beträgt 3.000 Euro pro Wärmebilddrohne. Sollte der Anschaffungspreis geringer sein, werden sogar 100 Prozent der Anschaffungskosten gefördert. Das ist eine sehr hohe Förderung und vor dem Hintergrund aus unserer Sicht auskömmlich. Die Adressaten, an die sich die Förderung im Bereich der Verbände richtet, sind aus unserer Sicht ebenfalls sachgerecht, weil natürlich bei Privatpersonen durchaus auch ein wirtschaftliches Eigeninteresse vermutet werden muss, wenn sie sich Wärmebilddrohnen zulegen wollen. Der Einsatz beim Rehkitzsuchen wird dann sicherlich nur einen geringen Teil der Nutzung der Wärmebilddrohne erwarten lassen. Die Frage, die sich natürlich auch stellt, ist die einer Finanzierung der Wünsche, die hier vorgehalten sind. Frau Hoffmann, Sie sind auf Ihre Änderungsanträge zum Landeshaushalt eingegangen. Ja, Sie haben eine ganze Reihe von Wünschen formuliert. Ich kann Ihnen auch sagen, gerade in Anbetracht des sehr heißen Tages heute, woher diese Wünsche finanziert werden sollten: durch das Streichen der gesamten Klimamittel. Unter anderem sollte der Klimapakt aufgekündigt werden, der Kommunen hilft, Vorkehrungen zu treffen, um eben Menschen vor diesen extremen Ereignissen, wie wir sie gerade haben, mit Temperaturen bis fast 40 Grad, zu schützen. Das fand die Mehrheit hier im Haus nicht sachgerecht und ich gebe zu, dass ich es auch nicht sachgerecht finde. Vor dem Hintergrund muss man eben auch immer sehen, wo die Finanzierung für die vorgeschlagenen Maßnahmen herkommen soll. Meine sehr verehrten Damen und Herren, in diesem Frühjahr hat die Kitzrettung hervorragend funktioniert. Manche Teams haben über 100 Kitze aus den Flächen getragen. Wir sind hier also auf einem sehr guten Weg. Wir haben engagierte Menschen, die das machen. Sie werden durch die Bundesförderung aus unserer Sicht hinreichend unterstützt. Natürlich werden wir uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass es auch bei der Unterstützung bleibt. Allerdings sind die Möglichkeiten eines Landes in der Hinsicht relativ begrenzt. Vor dem Hintergrund sehe ich keinen Bedarf, den Antrag der AfD heute zu beschließen. Danke schön.
(Beifall BSW, SPD)
Einsatz von Wärmebilddrohnen zum Schutz von Wildtieren unterstützen – Rettung von Rehkitzen, Junghasen und anderen Wildtieren bei der Mahd in Thüringen stärken
Danke schön. Gibt es weitere Redebeiträge? Das sehe ich an dieser Stelle nicht. Frau Hoffmann hatte angeregt, diese Drucksache weiter im Umwelt- und auch im Wirtschaftsausschuss zu beraten. Gibt es weitere Ausschussberatungswünsche? Das sehe ich nicht. Dann würde ich gern zunächst über die beantragte Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten abstimmen lassen wollen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Hier sehe ich die Hände der Linken, der SPD, des BSW und der CDU. Wer enthält sich? Keine Enthaltungen und damit abgelehnt. Ich stimme den nächsten Ausschuss ab. Hier geht es um den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Hier sehe ich die Hände der Linken, der SPD, des BSW und der CDU. Wer enthält sich? Keine Enthaltungen, damit abgelehnt. Habe ich gerade eine Wortmeldung gesehen? Ja, Herr Cotta, bitte.
Einsatz von Wärmebilddrohnen zum Schutz von Wildtieren unterstützen – Rettung von Rehkitzen, Junghasen und anderen Wildtieren bei der Mahd in Thüringen stärken
Für die Abstimmung des Antrags beantragen wir die namentliche Abstimmung.
Einsatz von Wärmebilddrohnen zum Schutz von Wildtieren unterstützen – Rettung von Rehkitzen, Junghasen und anderen Wildtieren bei der Mahd in Thüringen stärken
Gut, dann verfahren wir so. Wir brauchen einen kleinen Moment. Vielleicht kann ich noch mal als Hinweis geben: Bei der namentlichen Abstimmung bitte dabei nicht irgendwelche anderen Erklärungen abgeben, sondern es geht nur um „Ja“, „Nein“. Das wäre ganz hilfreich. Dann starten wir mit der namentlichen Abstimmung.
Einsatz von Wärmebilddrohnen zum Schutz von Wildtieren unterstützen – Rettung von Rehkitzen, Junghasen und anderen Wildtieren bei der Mahd in Thüringen stärken
Einsatz von Wärmebilddrohnen zum Schutz von Wildtieren unterstützen – Rettung von Rehkitzen, Junghasen und anderen Wildtieren bei der Mahd in Thüringen stärken
Herr Bühl, Sie waren im Raum? Ihre Stimme hat man hier vorn nicht gehört.
(Zuruf Abg. Bühl, CDU: Nein!)
Nein, okay. Dann muss ich noch mal nach hinten fragen, weil ich noch bei zwei weiteren mir nicht ganz sicher war, ob man das hier gehört hat. Vielleicht für die Zukunft: Herr Kästner, Sie sind manchmal sehr schwer hier vorn zu hören, aber die Damen hinter mir haben alles notiert. Ich schaue mal kurz, ob wir Sie schon hatten, kleinen Moment. Ach so, Sie wissen es, okay, alles klar. Herr Erfurth, was würden Sie abstimmen?
(Zuruf Abg. Erfurth, AfD: Ja!)
Ja. Wir sind also jetzt vollzählig, Herr Haseloff.
(Zuruf Abg. Haseloff, AfD: Ja!)
Ich schließe jetzt an dieser Stelle die Abstimmung durch mündliche Erklärung nach Namensaufruf und wir zählen aus. Wir haben ausgezählt. Es waren insgesamt 31 Jastimmen, 50 Neinstimmen, keine Enthaltung. Damit wurde dieser Antrag abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. In Anbetracht der Zeit würden wir nunmehr in die Mittagspause eintreten. Kleinen Moment noch, ich bitte Sie noch einmal um Aufmerksamkeit. Der Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz trifft sich jetzt gleich in 5 Minuten, also 13.15 Uhr, in der F 101. In 10 Minuten trifft sich der Petitionsausschuss in der F 104. 13.55 Uhr machen wir weiter mit Tagesordnungspunkt 18.
Einsatz von Wärmebilddrohnen zum Schutz von Wildtieren unterstützen – Rettung von Rehkitzen, Junghasen und anderen Wildtieren bei der Mahd in Thüringen stärken
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hatten uns verabredet, dass wir uns hier 13.55 Uhr nach der Mittagspause wieder treffen. Ich habe jetzt noch 2 Minuten draufgegeben und ein bisschen mehr und setze hiermit die Sitzung fort. Wir setzen fort mit dem Tagesordnungspunkt 18 Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/3730 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/3793 Kürzlich wurde zu dem Antrag ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD in Drucksache 8/3793 bereitgestellt und im Plenarsaal verteilt. Gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung sind Änderungsanträge zu selbstständigen Vorlagen, die keinen Gesetzentwurf enthalten, nur mit Zustimmung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zulässig. Ich frage deshalb die Fraktion Die Linke: Erteilen Sie die Zustimmung zur Einbringung des Änderungsantrags in der Drucksache 8/3793 zu Ihrem Antrag?
Einnahmebasis der Länder und Kommunen stärken – Vermögensteuer reaktivieren
Ich danke Ihnen. Damit ist die Zustimmung erteilt. Ich frage Sie: Ist die Begründung zu dem Antrag gewünscht? Das ist der Fall. Ich bitte Abgeordneten Schaft dazu ans Rednerpult.
Einnahmebasis der Länder und Kommunen stärken – Vermögensteuer reaktivieren
Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, „Leistung muss sich wieder lohnen“, das ist ja ein Spruch, mit dem insbesondere die CDU und andere gern begründen, warum man nach unten treten muss, sei es bei der Reform des Bürgergelds oder anstehenden Reformen bei der Gesundheitsversicherung auf dem Rücken von Versicherten, Patientinnen oder Pflegekräften oder Überlegungen zur Rente und Arbeitszeit. Das betrifft aber dann alles Kürzungen, die am Ende diejenigen zu spüren bekommen, die bereits jetzt am meisten arbeiten und trotzdem am meisten abgeben müssen. Was hier aktuell als Reform verkauft wird, ist in Wahrheit ein massives Kürzungspaket, was den Sozialstaat in einem nie dagewesenen Ausmaß aushöhlen und damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt auf lange Sicht beschädigen wird.
(Beifall Die Linke)
Das ist aus unserer Sicht aus zwei Gründen falsch: Erstens ist es der falsche Weg, weil uns auch das letztens im Plenum der Thüringen-Monitor gezeigt hat. Der Befund war klar. Die Frage nach dem Vertrauen in die Politik hängt von der Wahrnehmung des Ausmaßes der sozialen Ungerechtigkeit ab. Und zweitens, es ist genug Geld da, aber es ist eben ungerecht verteilt. „Leistung muss sich wieder lohnen“, gilt schon lange nicht mehr für die arbeitende Bevölkerung. Das liegt aber nicht daran, dass alleinerziehende Bürgergeldempfängerinnen oder Beschäftigte, die aufstocken müssen, weil der Lohn nicht zum Leben reicht, Sozialleistungen bekommen; das liegt eher daran, dass in kaum einem anderen Land wie in der Bundesrepublik Arbeit um ein Vielfaches mehr besteuert wird als Vermögen, Vermögen, die zu großen Teilen leistungslos durch einige wenige in diesem Land erworben wurden. Und während sich die Beschäftigten wie bei Zalando den Rücken krummmachen für ihre Arbeit und vom Konzern wie Müll entsorgt werden, machen es sich einige wenige in diesem Land in der Hängematte gemütlich auf Kosten der Allgemeinheit. Und nein, anders als die Union meine ich damit nicht Menschen ohne Erwerbsarbeit, ich meine diejenigen, die Millionen oder Milliarden auf ihren Konten haben.
(Beifall Die Linke)
Und das ist übrigens menschengemacht und man muss es ja mal sagen: Während eine deutsche Durchschnittsfamilie 43 Prozent ihres Einkommens als Steuern und Abgaben abdrücken muss, werden Multimillionärinnen/-millionäre gerade mal mit 29 Prozent zur Kasse gebeten. Da frage ich Sie, werte Kolleginnen und Kollegen: Ist das gerecht? Hat das noch was mit Leistungsgerechtigkeit zu tun? Nein, hat es nicht. Und deswegen ist es endlich an der Zeit, Gerechtigkeit walten zu lassen. Das können wir schaffen, nämlich ganz einfach mit der Wiedereinführung der Vermögensteuer. Da streitet man sich ja schon seit Jahren, seit den Neunzigern, um die Wiedereinführung. Und während man sich streitet, geht die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander, und das, während der Bedarf zusätzlich an Geld für Investitionen in Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schienen, Straßen und viele Bereiche mehr wächst. Ich will die ganze Absurdität mal in eine Zahl gießen. Inzwischen, das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, besitzen die zwei reichsten Familien hierzulande mehr als 42 Millionen Bürgerinnen und Bürger, und das hat mit Gerechtigkeit wirklich gar nichts mehr zu tun.
(Beifall Die Linke)
Um also Gerechtigkeit wiederherzustellen und damit auch das Vertrauen in Politik zu stärken, brauchen wir keine Reform, in der eigentlich nur Sozialkürzungen versteckt werden. Wir brauchen eine Reform des Steuerrechts mit einem ganz klaren Prinzip: Starke Schultern müssen auch mehr schultern.
(Beifall Die Linke)
Deswegen schlagen wir als Linke eine Vermögensteuer vor, mit der Vermögen über 1 Million Euro entsprechend linear besteuert wird. Was kommt dabei rum? Das haben wir auch mal ausrechnen lassen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat das ausgerechnet: 100 Milliarden Euro würden schlagartig zur Verfügung stehen. Und jetzt setze ich mal in Bezug – der geschätzte jährliche Investitionsbedarf für die öffentliche Infrastruktur liegt bei 60 Milliarden Euro zusätzlich. Es wäre also ein erheblicher Befreiungsschlag für uns alle. Und übrigens auch für Thüringen mit 2,3 Milliarden Euro mehr. Es werde damit also nicht nur das von der Landesregierung immer beschworene Haushaltsloch von 1 Milliarde Euro gestopft, sondern es wäre sogar noch Geld obendrauf zur Verfügung. Geld, das eingesetzt werden könnte für einen komplett beitragsfreien Kindergarten, gute Arbeitsbedingungen, den Bau von bezahlbarem und barrierefreiem Wohnen. Und ich glaube, uns allen fallen noch viele andere Vorschläge hier im Raum ein.
(Beifall Die Linke)
Meine Fraktion hat auf jeden Fall sicherlich die ein oder andere Idee. Werte Kolleginnen und Kollegen, Kürzung und der Abriss des Sozialstaats sind nicht alternativlos. Und es hilft auch nicht, als Bundesland wie Thüringen bei der Debatte über eine Steuerreform und den Bundeshaushalt am Ende am Spielfeldrand zu stehen und einfach nur mit dem Zeigefinger auf die anderen zu zeigen. Was wir von der Landesregierung erwarten, ist der Einsatz im Bund für ein gerechtes Steuersystem. Wer auf seine Plakate im Wahlkampf 2024 den Satz druckte „Fleiß muss sich wieder lohnen“, und das ernst meint und seine Wahlversprechen hält, der sollte sich also auch wirklich ernsthaft einmischen. Da Herr Voigt jetzt nicht da ist, gebe ich es ihm auf diesem Wege mit. Er kann es ja dann im Protokoll nachlesen. Und er kann vielleicht mal seinen Amtskollegen in Sachsen fragen. Denn selbst Herr Kretschmer hat mittlerweile verstanden, dass hohe Vermögen und hohe Erbschaften besteuert werden müssten. Also vielleicht mal gemeinsam mit den Ländern dafür einsetzen und nicht nach unten treten. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Tax the rich!)
Einnahmebasis der Länder und Kommunen stärken – Vermögensteuer reaktivieren
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, taxt the rich, besteuert die Reichen, der Lieblingsslogan Ihrer Partei und das Lieblings-T-Shirt Ihres nunmehr abgewählten Jan van Aken, liebe Kollegen von der SED-Nachfolgepartei.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Der hat nicht mehr kandidiert!)
Drei Worte auf der Brust und Sie kommen sich vor wie Robin Hood, dabei sind Sie der Sheriff von Nottingham. Sie treiben nämlich ein, bis den Bürgern nichts mehr bleibt. Sie wollen nicht nur die Reichen treffen, Sie wollen Eigentum bestrafen.
(Beifall AfD)
Ihr Antrag zeigt, Eigentum ertragen Sie offenbar nur, wenn der Staat jederzeit Zugriff darauf hat. Und wen trifft dieser Schlachtruf in Wahrheit? Nicht die paar Milliardäre, von denen Sie reden, sondern einen Betrieb wie bei mir im Kyffhäuserkreis, einen Maschinenbauer, einen Landwirt, einen Familienbetrieb mit 30 bis 40 Leuten, Leute, die morgens den Laden aufschließen und abends als Letztes das Licht ausmachen. So einer ist Geschäftspartner des Staates, ob er will oder nicht. Auf jeden Lohn Lohnsteuer, auf den Gewinn Einkommen- und Körperschaftsteuer, dazu der Soli – den es angeblich nicht mehr gibt, den aber Unternehmen immer noch weiterzahlen –, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Grundsteuer, Stromsteuer, Energiesteuer, CO -Abgabe und auf jeden Arbeitsplatz noch über 20 Prozent 2 Sozialabgaben obendrauf. Bevor der Chef einen Cent für sich sieht, hat der Staat längst zugegriffen.
(Beifall AfD)
Und in dieser Lage kommt die Linke mit ihrer Drucksache 8/3730 und sagt, das reicht uns nicht. Eine Vermögensteuer 1 Prozent, 5 Prozent, bei großen Vermögen 12 Prozent jedes Jahr und das nicht auf den Gewinn, den es in schlechten Jahren gar nicht gibt, sondern auf die Substanz. Und jetzt finde ich besonders bemerkenswert, dass die CDU so feige ist und diese Vermögensteuer nicht ablehnt, sondern sogar mit einer Änderung des Preisschilds, nämlich des Zinssatzes, quasi relativieren möchte. Sie streichen die 12 Prozent, streichen aber nicht den Zugriff auf Vermögen. Feiglinge!
(Beifall AfD)
Damit klar ist, worum es eigentlich geht, zitiere ich die Linke selbst: Niemand sollte mehr als 999 Millionen Euro besitzen. Und: Milliardäre gehören abgeschafft.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Ja, toll!
Aber was merken wir daran? Es ist gar keine Steuer. Das ist eine Eigentumsobergrenze. Ihre eigene RosaLuxemburg-Stiftung gibt sogar zu, dass die 12 Prozent über der Rendite liegen und die Substanz langfristig deutlich reduzieren sollen. Das ist Enteignung auf Raten, mit Steuerformular statt Enteignungsbescheid.
(Beifall AfD)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, und jetzt reden wir einmal über Wirtschaft. Ich weiß, es ist nicht die Kernkompetenz der Roten, versuchen wir es trotzdem mal.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Aber Ihre, ja?)
Sie wollen bei großen Vermögen 12 Prozent im Jahr. Schauen Sie sich an, was reale Unternehmen überhaupt abwerfen. Volkswagen kam 2025 auf eine operative Umsatzrendite von – na? – 2,8 Prozent. Zalando hatte wie viel? 4,8. Man kann über Kennzahlen im Detail streiten, aber in einem Punkt kommen wir nicht daran vorbei. Wenn der Staat 12 Prozent vom Wert nimmt, während das Vermögen nur 3, 4 oder 5 Prozent abwirft, dann nimmt er nicht den Gewinn, dann nimmt er die Substanz, und zwar jedes Jahr,
(Beifall AfD)
auch dann, wenn der Betrieb gerade rote Zahlen schreibt. Genau hier merkt man: Zwischen linker Steuerfantasie und betrieblicher Realität liegen Welten. Die Linke stellt sich Vermögen vor wie ein dickes Sparbuch, von dem man jedes Jahr ein paar Prozent abbucht. Aber das Vermögen eines Betriebs, das liegt eben nicht im Tresor. Das sind Maschinen, Hallen, Lkws und die Klimaanlage der Angestellten. Die Steuer will trotzdem Liquidität und das jedes Jahr. Hat der Betrieb keine, wird verkauft. Erst die Maschine, dann die Halle, dann der Arbeitsplatz. Die Linke glaubt, sie schröpft die Reichen. In Wahrheit schlachten Sie die Kuh, die jeden Morgen die Milch gibt.
(Beifall AfD)
Und sagen Sie jetzt nicht, dass treffe nur die Großen. 5 Millionen Euro Unternehmensfreibetrag klingt viel. Ein Maschinenbauer mit moderner Fertigung ist da schnell drüber und ein Landwirt mit Maschinen und Boden erst recht. Der zahlt dann jedes Jahr und wenn die Freibeträge politisch nicht regelmäßig angepasst werden, holt die Inflation über die Jahre immer mehr Betriebe in die Vermögensteuer herein. Der wirklich Reiche hat das Problem nie, der hat Holding, Stiftung, Wohnsitz in Zürich und morgen eine neue Adresse. Hängen bleibt, wer nicht weg kann. Der Betrieb hier und der Hof hier. Tax the rich ist ein Boomerang – geworfen auf Milliardäre trifft er den Mittelstand mitten ins Gesicht und am Ende die Arbeitsplätze hier in Thüringen.
(Beifall AfD)
Und ganz praktisch gefragt an die Linke, die übrigens nicht mal in der Lage war, eine Grundsteuerreform umzusetzen:
(Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: Ja, genau!)(Beifall AfD)
Jedes Jahr kommt für jede Maschine, jede Habe, jedes Grundstück, jede Beteiligung ein Beamter vorbei und schätzt, ob über dem Sofa ein echter Picasso oder nur ein Bild aus dem Möbelhaus hängt? Wenn der Picasso im nächsten Jahr weniger Wert ist, bekommt der Bürger dann sein Geld zurück? Genau an dieser Bewertungsfrage ist die Vermögenssteuer in Deutschland schon einmal maßgeblich gescheitert. Deshalb liegt sie seit 1997 auf Eis und das ist auch gut so. Das ist kein Steuerkonzept, das ist ein Vollbeschäftigungsprogramm für Gutachter, Steueranwälte und Finanzbeamte.
(Beifall AfD)
Das ist auch kein Experiment mehr, das ist anderswo nämlich schon längst gelaufen. Frankreich hat die Vermögenssteuer 2018 abgeschafft und auf Immobilienvermögen zusammengestrichen, Schweden schon 2007. In Norwegen rennen die Vermögenden, wie die Berichte zeigen, gerade samt Kapital und Steuereinnahmen davon. Kapital bleibt nämlich nicht da, nur weil es Linke gern hätten.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Ja, ja, Geschichtenerzähler!)
Es geht schneller, als manchen hier lieb ist.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Wie ist es in der Schweiz?)
Und dann der Etikettenschwindel mit den Kommunen, wir haben es ja gerade gehört: 2,3 Milliarden Euro für Thüringen, rund 1.100 Euro pro Kopf abgesaugt aus der Wirtschaft. Was kriegen die Gemeinden? In Ihrem Antrag steht dazu genau ein Wort: angemessen. Kein Schlüssel, kein Prozentsatz, keine Garantie, denn die Vermögenssteuer ist Ländersteuer. Bei den Kommunen käme direkt kein Cent an – nur das, was Erfurt durchreicht. Sie versprechen den Gemeinden wieder etwas, was hinterher allein das Land festlegt. Das ist so, als ob ich Ihnen ein Auto schenke, aber den Schlüssel behalte.
(Beifall AfD)
Die Linke schreibt sogar selbst, das reichste Prozent hält 88 Prozent des Betriebsvermögens – eben, des Betriebsvermögens: Maschinen, Halle, Produktionsmittel, Arbeitsplätze. Da greift diese Steuer hin, nicht auf die Jacht, auf die Werkbank. Am häufigsten höre ich von Ihnen das Wort „Gerechtigkeit“. Das haben wir vorhin auch wieder gehört. Gerecht ist nicht, wenn der Staat jedes Jahr nachschneidet an dem, was andere geschaffen haben. Gerecht ist, wenn Arbeit sich lohnt und eine Familie etwas weitergeben kann.
(Beifall AfD)
Was Sie Gerechtigkeit nennen, ist der Wunsch, anderen wegzunehmen, was sie sich aufgebaut haben, sauber abgeheftet im Gesetzblatt. Und Neid hat noch nie eine Schule saniert, noch nie einen Lehrling ausgebildet. Neid zerstört. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab, nicht weil uns die Kommunen gleichgültig wären. Im Gegenteil, starke Kommunen leben von starken Betrieben, nicht von einer Steuer, die genau die vertreibt, die die Werte schaffen. Sie rufen „Tax the rich“, die Menschen draußen wissen längst, wie das endet: heute Milliardäre, morgen Millionäre, übermorgen der Familienbetrieb und irgendwann das Eigenheim.
(Unruhe Die Linke)
Am Ende zahlt der, der nicht schnell genug weg kann. Das machen wir nicht mit. Wer den Mittelstand belastet, schwächt Thüringen. Und wer Eigentum bestraft, der bestraft am Ende Lebensleistung, nicht Luxus. Finger weg von dem, was sich unsere Leute hart und ehrlich erarbeitet haben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)(Unruhe Die Linke)
Einnahmebasis der Länder und Kommunen stärken – Vermögensteuer reaktivieren
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächsten rufe ich Abgeordneten Kästner für die Fraktion des BSW ans Rednerpult. Bitte. Ich bitte um etwas Ruhe im Plenarsaal. Wir wollen uns auf die Reden konzentrieren. Danke.
Einnahmebasis der Länder und Kommunen stärken – Vermögensteuer reaktivieren
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, der Antrag der Linken greift ein Thema auf, das seit vielen Jahren intensiv diskutiert wird, nämlich die Vermögensverteilung in Deutschland. Insoweit steht sicher außer Frage, dass das Vermögen in Deutschland relativ ungleich verteilt ist. Ebenso ist es legitim, die Frage zu stellen, wie große Vermögen angemessen zum Gemeinwesen beitragen können. Darüber muss Politik tatsächlich sprechen. Genauso gehört aber zur Ehrlichkeit dazu, dass zwischen dieser grundsätzlichen Debatte und der konkreten Ausgestaltung einer Vermögenssteuer ein erheblicher Unterschied besteht. Genau deshalb liegt heute ein gemeinsamer Änderungsantrag der Brombeerkoalition vor. Mit diesem Änderungsantrag wird beantragt, die konkreten steuerlichen Vorgaben Ihres Antrags, also die Punkte II.1 b und c, insbesondere die vorgeschlagenen Steuersätze und Schwellensätze, zu streichen. Hintergrund ist, dass die im Antrag angeführte wissenschaftliche Grundlage des DIW diese konkreten Feststellungen eben gerade nicht trägt. Vielmehr weist sie ausdrücklich darauf hin, dass sich die tatsächlichen Aufkommenswirkungen einer Vermögensteuer wegen möglicher Anpassungsreaktionen nur mit großer Unsicherheit abschätzen lassen. Das ist auch relativ deutlich und klar und übersichtlich und umfangreich dargelegt. Damit wird dieser Antrag der Linken darauf zurückgeführt, was wissenschaftlich tatsächlich belastbar ist, nämlich die Feststellung, dass Vermögensungleichheit existiert und eine politische Diskussion darüber notwendig ist. Diesen Ansatz können wir mittragen. Denn eine verantwortungsvolle Steuerpolitik sollte sich an belastbaren Erkenntnissen orientieren und nicht an Annahmen, deren Auswirkungen sich nicht seriös beziffern lassen. Wer über eine Vermögensteuer diskutiert, muss immer auch berücksichtigen, welche Folgen sie für Investitionen, Unternehmensstandorte und Beschäftigung haben kann. Es ist schon umfangreich dargelegt, ausgeführt worden. Ich will das nicht unnötig wiederholen. Ebenso muss sie verfassungsfest ausgestaltet sein und praktikabel umgesetzt werden können. Deshalb halten wir es für richtig, auf konkrete Feststellungen heute hier zu verzichten, solange hierfür keine tragfähige Grundlage besteht. Gleichzeitig bleibt aber die politische Aufgabe bestehen, für mehr Steuergerechtigkeit und dafür zu sorgen, dass starke Schultern einen angemessenen Beitrag zum Gemeinwesen leisten. Ebenso wichtig ist es aber, auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu erhalten und Investitionen nicht unnötig zu erschweren. Unser vorliegender Änderungsantrag trägt diesem Spannungsverhältnis Rechnung. Er ermöglicht auf der einen Seite eine sachliche Debatte über die Vermögensungleichheit, ohne Festlegungen zu treffen, die wissenschaftlich nicht hinreichend abgesichert sind. Wir denken, dass aus diesem Grund der Antrag in dieser geänderten Fassung zustimmungsfähig ist. Vielen Dank.
(Beifall BSW)
Einnahmebasis der Länder und Kommunen stärken – Vermögensteuer reaktivieren
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne und zu Hause am Livestream, zunächst will ich festhalten, dass Länder und Kommunen verlässlich handlungsfähig sein müssen. Das ist richtig. Und es ist auch richtig, dass viele Städte und Gemeinden und Landkreise unter Druck stehen. Wer von ihnen vor Ort Verantwortung trägt, der wird das wissen. Gerade deshalb brauchen wir bei den Einnahmen des Staates Ehrlichkeit. Wir dürfen den Kommunen keine Beträge versprechen, die am Ende auf unsicheren Annahmen beruhen. Und wir dürfen aus einem richtigen Befund nicht automatisch den falschen Schluss ziehen. Der Antrag der Linken benennt einen Befund, den niemand bestreiten wird. Vermögen ist in Deutschland ungleich verteilt. Der Vermögensaufbau in Ostdeutschland liegt weiterhin deutlich hinter Westdeutschland zurück. Das hat mit Eigentum, Erbschaften, Unternehmensnachfolgen und auch mit der besonderen Geschichte Ostdeutschlands zu tun. Das ist ein reales Thema. Aber die entscheidende Frage lautet doch: Ist die von der Linken geforderte Vermögensteuer der richtige Weg für Thüringen? Unsere Antwort ist klar: Nein. Dabei müssen wir auch sauber unterscheiden, worüber der Thüringer Landtag heute überhaupt entscheidet. Die Vermögensteuer ist im Grundsatz als Ländersteuer genannt. Ihr Aufkommen steht also den Ländern zu. Das heißt aber nicht, dass Thüringen diese Steuer durch einfachen Landtagsbeschluss auch erheben kann. Die maßgeblich gesetzliche Regelung liegt im Bundesrecht. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1995 bräuchte es eine verfassungsgemäße Neuregelung. Praktisch geht es heute also nicht um eine neue Steuer, die morgen in Thüringen erhoben wird, sondern um einen politischen Auftrag an die Landesregierung, das Modell der Linken auf Bundes- und europäischer Ebene zu unterstützen. Diesen Auftrag lehnen wir klar ab. Eine Vermögensteuer lehnen wir klar ab. Der Koalitionsvertrag des Bundes enthält keine Grundlage für eine neue Vermögensteuer. Er setzt im Steuerkapital auf Entlastung kleinerer und mittlerer Einkommen, auf Investitionsanreize und auf einen stärkeren Steuervollzug. Der Thüringer Regierungsvertrag hält fest, dass keine neuen Belastungen für breite Schichten der Bevölkerung und den Mittelstand geschaffen werden sollen. Daran orientieren wir uns.
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Na, da sind wir uns doch einig!)
Wer Vermögen besteuern will, muss Vermögen bewerten. Ein Bankguthaben lässt sich leicht feststellen. Bei einem nicht börsennotierten Familienunternehmen, einer Beteiligung, einem Grundstück, einem Maschinenpark oder einem Patent ist das anders. Diese Werte stehen nicht täglich sichtbar auf einem Kontoauszug. Sie verändern sich und sie müssen regelmäßig überprüft werden. Und das ist keine technische Nebensache; es entscheidet darüber, ob eine solche Steuer rechtssicher, gerecht und überhaupt mit vertretbarem Aufwand vollzogen werden kann. Der Antrag nennt Steuersätze und erwartete Einnahmen. Er beantwortet aber nicht, wie die Bewertung in der Breite auch administrativ umzusetzen ist. Er beantwortet auch nicht, wie zusätzliche Verfahren und zusätzliche Arbeit in der Finanzverwaltung vermieden werden sollen. Hinzu kommt die Liquidität. Vermögen ist nicht immer Geld auf dem Konto. Gerade in Thüringen steckt Vermögen oft in Betrieben wie in Maschinen, Gebäuden, Fahrzeugen, Warenbeständen, Aufträgen, Know-how, Beteiligung. Das alles ist gebundenes Betriebsvermögen. Eine Vermögenssteuer knüpft aber am Vermögen an und nicht am Gewinn. Sie kann also in einem schwachen Jahr fällig werden, sie kann fällig werden, wenn die Auftragslage nachlässt, wenn Investitionen gerade finanziert werden müssen oder wenn ein Betrieb ohnehin unter Kosten- und Wettbewerbsdruck steht. Wer dann zusätzlich auf die Substanz zugreift, stärkt die Investitionskraft nicht, er schwächt sie. Der im Antrag vorgesehene Freibetrag für Unternehmensvermögen ändert daran nur begrenzt etwas. Er behandelt nicht das Bewertungsproblem und er ändert nichts daran, dass gebundenes Betriebsvermögen nicht mit frei verfügbarer Liquidität gleichgesetzt werden kann. Meine Damen und Herren, besonders vorsichtig müssen wir bei den aufgeführten Zahlen sein. Der Antrag stellt für Thüringen ein jährliches Aufkommen von rund 2,3 Milliarden Euro in Aussicht. Das entspricht ungefähr 1.100 Euro pro Kopf. Diese Zahl ist tatsächlich politisch wirksam, aber sie steht nicht im Landeshaushalt. Sie ist das Ergebnis einer Modellrechnung. Die bundesweite Modellrechnung zum Konzept der Linken kommt ohne Anpassungsreaktion auf 147,4 Milliarden Euro. Unter Einbeziehung von Verhaltensänderungen wird deutlich weniger angesetzt. Schon diese Spanne zeigt, dass wir nicht über eine sichere Einnahme sprechen, sondern über eine Annahme. Steuerpflichtige können Gestaltung ändern, Vermögen übertragen, Investitionen verschieben, ihren Wohnsitz verlagern oder Unternehmensstrukturen anpassen. Die Studie, auf die sich die Linke hier stützt, weißt solche Risiken sogar selbst aus. Man kann zwar mit einer Modellzahl argumentieren, aber man darf sie nicht so behandeln, als wäre das Geld bereits auf dem Thüringer Konto. Seriöse Finanzpolitik unterscheidet zwischen Hoffnung und belastbarer Einnahme. Aber auch die kommunale Seite bleibt im Antrag unklar. Das Aufkommen einer Vermögensteuer steht nach dem Grundgesetz den Ländern zu. Die Linke schreibt, die Thüringer Kommunen sollten angemessen beteiligt werden. Was heißt denn eigentlich „angemessen“? Nach welchem Schlüssel würde verteilt werden? Wäre die Beteiligung dauerhaft? Wäre sie investiv gebunden? All das bleibt offen in Ihrem Antrag.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Das ist ein Einstieg!)
Wir wollen die Kommunen stärken und setzen uns für Investitionen in Schulen, in Infrastruktur, Gesundheit und Sicherheit ein. Dies wollen wir auf einer tragfähigen Grundlage finanzieren und nicht auf einer Steuer, deren Aufkommen von schwierigen Bewertungen und von Ausweichreaktionen abhängt. Ja, Thüringen braucht mehr Einnahmen, aber Thüringen braucht vor allem mehr wirtschaftliche Kraft. Wir brauchen mehr Gründungen, mehr Unternehmensnachfolge, mehr private Investitionen, mehr Eigentumsbildung und gute Arbeit mit guten Löhnen. Daraus entstehen dauerhaft Steuermehreinnahmen. Das bedeutet nicht, dass wir beim Thema Steuergerechtigkeit wegsehen. Steuerhinterziehung muss konsequent bekämpft werden. Der Steuervollzug muss personell und digital besser werden, das ist richtig und das ist auch im Koalitionsvertrag des Bundes sowie im Thüringer Regierungsvertrag angelegt. Aber eine jährliche Substanzsteuer nach dem Modell der Linken ist dafür nicht das richtige Instrument. Der Antrag beginnt mit einem echten Problem: Vermögensungleichheit und zu wenig Vermögensaufbau. Aber er endet mit einer Maßnahme, die für Thüringen mehr Risiken als Sicherheiten bringt. Diese schafft hohen Bewertungsaufwand und trifft potenziell gebundenes Betriebsvermögen. Die Maßnahme stützt sich auf unsichere Modellrechnungen und gibt den Kommunen keine belastbare Antwort. Wer Vermögensaufbau im Osten stärken will, muss Eigentum ermöglichen, er muss Wohneigentum erleichtern, Mitarbeiterbeteiligung stärken, Gründungen einfacher machen, Unternehmensnachfolgen sichern und Investitionen in unser Land holen. Er muss Bürokratie abbauen und die Finanzverwaltung dort stärken, wo sie auch gebraucht wird, beim Vollzug geltenden Rechts und bei der Bekämpfung von Steuerbetrug. Thüringen braucht hingegen keine Steuerpolitik auf Hoffnung. Thüringen braucht verlässliche Finanzen, eine starke Wirtschaft und Kommunen, die planen können. Deshalb haben wir einen Änderungsantrag zu Ihrem Antrag eingereicht und beantragen, beides an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Einnahmebasis der Länder und Kommunen stärken – Vermögensteuer reaktivieren
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein Kollege Christian Schaft hat ja schon sehr gut und umfänglich in unseren Antrag und in die Problematik der Vermögensteuer auch auf Bundesebene, aber auch die gesellschaftliche Bedeutung eingeführt. Ich möchte versuchen, das an der Stelle ein Stück weit auf Thüringen herunterzubrechen und muss – es wundert mich eigentlich nicht – feststellen, wie sehr hier die Anti-Reaktionen auf unseren Vorschlag im Plenarsaal durchs Rund hallen, insbesondere schon ein bisschen entlarvend, Herr Cotta, wie heftig Ihre Reaktion für Ihre Fraktion war. Das zeigt mir einmal mehr – was ich auch, nebenbei gesagt, an jedem Infostand erzähle –, dass die AfD eben nicht die Politik für die kleinen Leute macht, sondern eher für die Großverdiener.
(Beifall Die Linke)
Das vielleicht nur am Rande, aber ich möchte versuchen, das ein bisschen auf Thüringen herunterzubrechen.
(Unruhe AfD)
Lauschen Sie doch zu Ende, vielleicht haben Sie noch eine Minute Redezeit.
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Getroffene Hunde bellen!)
Wir haben in unserem Landeshaushalt folgende Zahlen stehen, ich möchte sie nur mal kurz vortragen: konjunkturbedingte Schuldenaufnahme – 284 Millionen Euro, Schuldenaufnahme aus finanziellen Transaktionen – 213 Millionen Euro, strukturelle Schuldenaufnahme – 370 Millionen Euro. Zusammen sind das 867 Millionen Euro neue Schulden allein im Jahr 2026. Dazu kommen globale Minderausgaben, rund 210 Millionen Euro. Das macht zusammen über 1 Milliarde Euro kreative Haushaltsgestaltung. Und jetzt stellen Sie sich einmal Folgendes vor. Wir hätten Steuereinnahmen, nicht in Höhe von 10,5 Milliarden Euro, sondern 12,8 Milliarden Euro. Also die genannten 2,3 Milliarden Euro mehr finanzielle Möglichkeiten. Frau Kollegin Jary, Sie hatten – und Herr Kästner, glaube ich, auch – von Anpassungsreaktionen gesprochen, die auch in der Studie genannt wurden. Sie hatten es richtig gesagt: In der Studie wird schon angenommen, dass das eigentliche Potenzial bei 147 Milliarden Euro Steueraufkommen liegt und dann aber nach Anpassungsreaktion auf 100 Milliarden Euro heruntergeregelt wurde bzw. angenommen wurde. Das hieße de facto, Anpassungsreaktion wäre in dem Fall ein Drittel der gesamten Substanz. Das halte ich doch für sehr utopisch und demzufolge auch nicht realistisch. Ich denke, wir können mit den Zahlen in der DIW-Studie sehr gut umgehen.
(Beifall Die Linke)
Und stellen Sie sich – um in dem Bild weiter zu bleiben – vor, wir bräuchten die Rücklagen nicht plündern, wir müssten keine GMA ausbringen, wir müssten keine neuen Schulden aufnehmen. Wir könnten – im Gegenteil – alte Schulden tilgen und somit sogar noch Zinsen sparen. Das Allerbeste: Die Kommunen – sie fordern jedes Jahr mindestens 200 Millionen Euro mehr –, die könnten sie dann durchaus und ohne Probleme erhalten. All das wäre mit einer Vermögensteuer nach unserem Vorschlag und nach der DIW-Studie durchaus möglich. Die Kritiker, ich hatte es eingangs gesagt, ich habe sie alle gehört und vernommen. Auffällig ist dabei aber eben auch, dass auch immer wieder gesagt wird an der Stelle: Ja, wir haben ja kein Einnahmenproblem in Deutschland bzw. Thüringen, sondern ein Ausgabenproblem. Auffällig, wie gesagt, dabei ist es, dass das immer die Leute bzw. die Parteien dieser Klientel vertreten, die das eben betrifft. Das ist in vielen Fällen zu beobachten. Das Schema ist gleich, auch anderswo im Bereich von krisenbedingten Mehrgewinnen. Wir wollten oder haben auch schon da eine Übergewinnsteuer andiskutiert. Auch da ist die Kritik immer sehr hoch, dass es kein Einnahmenproblem gäbe, sondern ein Ausgabenproblem. Wir brauchen gar nicht so weit schauen. In Thüringen ist häufig auch der Satz zu hören: Grunderwerbssteuer, die haben Sie gesenkt – mit den Worten: wir haben kein Einnahmenproblem, wir haben ein Ausgabenproblem. Das ist schon alles ein sehr auffälliges und immer gleiches Verhaltensmuster, auf das ich an der Stelle jetzt auch nicht unbedingt etwas geben möchte. Und Herr Cotta, wenn Sie hier den Frontalangriff auf unseren Antrag fahren, schauen Sie einfach mal in Artikel 14 Grundgesetz: Eigentum verpflichtet, da es soll dem Wohl der Allgemeinheit dienen.
(Beifall Die Linke)
Das genau macht unser Antrag, in genau diese politische Richtung geht unser Antrag. Wenn Sie jetzt auch vielleicht sagen: Okay, das ist jetzt wieder so eine totale linke Spinnerei, eine linksradikale Vorstellung, tiefer als rot. Schauen Sie in die Schweiz, die erheben eine Vermögensteuer. Schauen Sie nach Spanien, die erheben eine Vermögensteuer. Schauen Sie nach Norwegen, Sie haben es selbst angesprochen. Ich glaube, die sind jetzt auch nicht unbedingt linksradikal.
(Heiterkeit AfD)
Auch dort gibt es eine Vermögensteuer ab umgerechnet 150.000 Euro. Auch in Frankreich, auch da haben Sie es angesprochen – in dem Fall nur auf Immobilienbesitz, aber immerhin ein Immobilienbesitz, der weltweit angesehen bzw. berechnet wird auf über 1,3 Millionen Euro. Also all diese Staaten sind, glaube ich, jetzt nicht unbedingt verdächtig, besonders linksradikal zu sein und entsprechend einem solchen Gedankengut irgendwie anzuhängen. In Deutschland – es wurde schon gesagt – gibt es genügend Geld. Das Geld ist nicht alle, es ist halt nur woanders. Diesen Spruch kennen Sie alle. Und ich kann Ihnen auch sagen, wo es ist. Denn schauen Sie mal
(Unruhe AfD)
– hören Sie mal zu – auf die Privatvermögen in Deutschland. Wissen Sie, wie hoch das Privatvermögen in Deutschland ist? 16 Billionen Euro. Das ist eine Zahl mit zwölf Nullen dran. 16 Billionen Euro Privatvermögen!
(Unruhe AfD)
Die Staatsschulden: 2,75 Billionen Euro. Beide Zahlen zusammen wachsen im Übrigen jedes Jahr. Die Privatvermögen bundesweit wachsen jährlich im Schnitt um 300 Milliarden Euro an. Um 300 Milliarden Euro wächst das Privatvermögen!
(Zwischenruf Abg. Prophet, AfD: Gott sei Dank!)
Die Vermögensteuer nach unserem Beispiel, in dem Rechenbeispiel, würde davon 100 Milliarden entsprechend nehmen. Das Privatvermögen würde sozusagen nur noch um 200 Milliarden Euro jedes Jahr anwachsen. Ich glaube, niemand muss Angst haben, wegen der Vermögensteuer, wie wir sie hier vorschlagen, zu verarmen – ganz im Gegenteil. Sie trägt zu einer deutlich höheren Gerechtigkeit bei. Und selbst wenn die Zahlen – muss man ehrlicherweise sagen – vielleicht nicht hundertprozentig in der Berechnung stimmen würden – wobei ich mich, glaube ich, nicht in die Lage versetzt sehe, die Kompetenz des DIW irgendwie anzuzweifeln –, aber selbst wenn dies nicht so wäre, so stelle ich noch einmal mehr mit dem Änderungsantrag der Regierungskoalition fest, dass eine Vermögensteuer als solche laut Ihrem Antrag gar nicht infrage steht. Zumindest haben Sie die entsprechenden Punkte nicht gestrichen, lediglich die konkreten Zahlen und Grenzen haben oder wollten Sie entsprechend korrigieren. Das ist ein Punkt, da können wir ansetzen, da können wir gern weiter darüber diskutieren. Und, Herr Kästner, Sie haben auch gesagt – das vielleicht noch zum Schluss –, wer mehr Steuergerechtigkeit will – so wie Sie es gesagt haben, Sie haben sich ja für Steuergerechtigkeit ausgesprochen –, der muss dann halt an irgendeiner Stelle nicht nur A sagen, sondern auch B, muss sich für eine Vermögensteuer aussprechen, wie wir sie vorschlagen. Ich halte das, wir halten das für eine sehr soziale Lösung. Und in diesem Sinne bin auch ich für eine Weiterbehandlung im Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Einnahmebasis der Länder und Kommunen stärken – Vermögensteuer reaktivieren
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hande. Gibt es weitere Wortmeldungen, Redewünsche aus dem Kreis des Landtags? Das ist der Fall. Abgeordneter Cotta hat sich gemeldet. Dann bitte ich Sie noch mal ans Pult: 2 Minuten und 19 Sekunden stehen da noch.
Einnahmebasis der Länder und Kommunen stärken – Vermögensteuer reaktivieren
Ja, Herr Hande, ich schätze Sie als sachlichen Kollegen. Das kann man ruhig mal sagen. Schmeißt ihn nicht aus der Partei, der kann wenigstens ein bisschen was. Sie sagten ja, Eigentum verpflichtet. Ja, das stimmt. Aber das meint den Eigentümer, nicht den Staat. Denn Sie vergessen, weiter zu zitieren, dass das Grundgesetz nämlich Eigentum garantiert, bevor es verpflichtet. Und halbe Sätze sind halt keine Verfassungstreue.
(Beifall AfD)
Wenn Sie immer sagen, Sie stehen an den Infoständen und erzählen den Leuten, dass Sie die Partei für die kleinen Leute sind: Wo verdienen denn die Leute das Geld?
(Unruhe Die Linke)
Bei den Unternehmen, die Sie permanent kastrieren wollen mit Abgaben, weil Sie ein Problem mit Eigentum haben. Das ist das Problem an Ihrer Politik. Und Ihre Kalkulation stimmt halt nicht.
(Beifall AfD)(Unruhe Die Linke)
Sie haben am Anfang vielleicht eine Erhebung, wo Sie Vermögensteuer einnehmen, aber das zehrt an der Substanz. Das wird nach hinten raus immer weniger. Und im Übrigen werden das auch immer weniger Arbeitsplätze. Und die Frage wurde hier auch nicht beantwortet: Wie wollen Sie denn die Vermögensteuer erheben?
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Wie in der Schweiz!)
Wie? Große Frage, ja, Herr Schubert, wissen Sie auch nicht. Am besten enteignen, das können Sie am besten. Die DDR wurde abgewählt und das ist gut so.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Schweiz! Fahren Sie mal vorbei!)
Einnahmebasis der Länder und Kommunen stärken – Vermögensteuer reaktivieren
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Gibt es weitere Redewünsche aus dem Kreis des Landtags?
(Zwischenruf Abg. Schlösser, AfD: Hier!)
Ja, es gibt noch eine Wortmeldung. Herr Abgeordneter Schlösser, 1 gute Minute haben Sie noch, 1 Minute und 8 Sekunden, um korrekt zu sein.
Einnahmebasis der Länder und Kommunen stärken – Vermögensteuer reaktivieren
Also liebe Linke, entlarvt haben Sie sich heute. 100 Milliarden hat niemand auf dem Konto. Was passiert, wenn die 100 Milliarden – und das werden die Unternehmer machen müssen – mit einem Schlag auf den Markt kommen, die Sie sich versprechen als ersten Schluck? Sie entwerten die Vermögen schon, bevor Sie Ihre Steuer erheben, denn der Markt geht auf null. Erwerben werden diese Vermögen ausländische Fonds.
(Beifall AfD)
Und da ist mir egal, ob die von der Ostküste sind – ich meine das nicht als Chiffre – oder ob das arabische Fonds sind, unser Vermögen wird ins Ausland gehen und sie erreichen gar nichts. Am meisten enttäuscht bin ich von der CDU. Ich bin mal in die CDU eingetreten nach der Wende.
(Unruhe Die Linke)
Da hat die CDU geworben: Nie wieder Sozialismus! Und das ist heute unser Motto.
(Beifall AfD)
Einnahmebasis der Länder und Kommunen stärken – Vermögensteuer reaktivieren
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schlösser. Gibt es weitere Redewünsche? Das kann ich nicht erkennen. Dann bitte ich für die Landesregierung Staatssekretär Scholz bitte ans Mikrofon.
Einnahmebasis der Länder und Kommunen stärken – Vermögensteuer reaktivieren
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, die Fraktion Die Linke fordert mit ihrem Antrag die Wiedererhebung der Vermögensteuer. Die Landesregierung nimmt diesen Vorschlag ernst. Allerdings besteht innerhalb der Landesregierung keine einheitliche politische Bewertung der Vermögensteuer. Ich denke, das ist hier auch in der Debatte deutlich geworden. Während die SPD seit Langem eine Wiedererhebung der Vermögensteuer befürwortet und sich auch das Bündnis Sahra Wagenknecht in seinem Landeswahlprogramm für eine entsprechende Besteuerung großer Vermögen ausspricht,
(Beifall BSW)
lehnt die CDU eine Wiedererhebung ab. Vor diesem Hintergrund soll der Antrag aus fachlicher Sicht bewertet werden. Zunächst ist festzustellen, dass die Diskussion über die Besteuerung großer und größter Vermögen im Kontext der unstrittigen Zunahme der Vermögensungleichheit national und international an Fahrt aufgenommen hat. Es gibt mehr Debatte als noch vor 20 Jahren. Dem französischen Ökonomen Thomas Piketty kommt der Verdienst zu, in seinem bahnbrechenden Werk „Das Kapital im 21. Jahrhundert“ insbesondere die langfristige Entwicklung der Vermögensungleichheit wissenschaftlich aufbereitet und eine globale Debatte hierüber angestoßen zu haben. Neuere Studien des bereits zitierten Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zeigen, dass die Vermögenskonzentration in Deutschland weit größer ist als bisher angenommen. Das oberste Promille – also das oberste Tausendstel – besitzt etwa 20 Prozent des Nettovermögens. Ein erheblicher Teil geht hierbei auf oftmals steuerbefreit übertragene Erbschaften und Schenkungen zurück. Die Sozialwissenschaft spricht hierbei auch von dynastischer Vermögensübertragung. Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass die Vermögensteuer eine lange und durchaus erfolgreiche Geschichte in der Nachkriegszeit in der Bundesrepublik hatte. Die Zeit des wirtschaftlichen Aufstiegs der Bundesrepublik Deutschland war zugleich eine Zeit deutlich stärkerer Vermögens- und Einkommensbesteuerung als heute. Die soziale Marktwirtschaft der Nachkriegsjahrzehnte war geprägt durch den Lastenausgleich, also eine Vermögensabgabe, Vermögensteuer und sehr hohe Einkommensteuersätze. Gleichzeitig war die Vermögensungleichheit geringer als heute. Die Bundesrepublik Deutschland startete im Jahr 1949 mit einem Spitzensteuersatz von 95 Prozent in der Einkommensteuer.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Sozialismus!)
Der damalige Bundesfinanzminister Fritz Schäffer gehörte der CSU an. Während der Kanzlerschaften von Konrad Adenauer, Ludwig Erhard, Kurt Georg Kiesinger und Willy Brandt wurde dieser Spitzensteuersatz zwar schrittweise reduziert, lag aber zu Beginn der Regierungszeit von Helmut Kohl noch bei 53 Prozent. Diese historischen Fakten zeigen, dass hohe Vermögens- und Einkommensbesteuerung keineswegs im Widerspruch zu wirtschaftlichem Erfolg stehen müssen. Die wirtschaftlich erfolgsreichen Jahrzehnte der Bundesrepublik, die Gründungsphase der sozialen Marktwirtschaft, fielen vielmehr in eine Zeit, in der Vermögen und hohe Einkommen deutlich stärker zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben herangezogen wurden. Es waren die Zeiten, als die damalige Bundesbahn nicht auf Wind und Wetter achten musste und unsere Brücken nicht wegen Einsturzgefahr gesperrt werden mussten.
(Beifall BSW)
Auch in Thüringen sind die investiven Bedarfe in der Daseinsvorsorge enorm, das ist hier bereits angesprochen worden. Aus fachlicher Sicht ist daher die Grundidee des Antrags auch zur Erzielung von Mehreinnahmen nachvollziehbar. Wer über außergewöhnlich große Vermögen verfügt, kann und soll in besonderem Maße zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen. Zunächst zu den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen: Das Bundesverfassungsgericht hat die Vermögenssteuer nicht verboten. Das wäre auch kaum möglich, steht sie bekanntlich im Grundgesetz. Beanstandet wurde vielmehr im Jahr 1995 die unterschiedliche Bewertung verschiedener Vermögensarten. Daraus folgt die Verpflichtung zu einer gleichmäßigen, realitätsnahen Bewertung aller steuerpflichtigen Vermögensgegenstände. Heute bestehen hierfür deutlich bessere Voraussetzungen als in den 1990er-Jahren. Für die Erbschaftssteuer existiert seit der letzten Reform ein verkehrswertnahes Bewertungsverfahren für das Betriebsvermögen. Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren und die Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse ermöglichen eine sachgerechte Bewertung von Immobilien. Hinzu kommen die im Zuge der Grundsteuerreform erhobenen Datenbestände. Diese ersetzen zwar keine präzise Vermögensbewertung, zeigen aber, dass eine deutlich bessere Datengrundlage vorhanden ist als noch vor drei Jahrzehnten. Aus einer rechtlichen Perspektive bestehen daher keine Hindernisse für eine Wiedererhebung der Vermögenssteuer, das ist in der rechtswissenschaftlichen Literatur auch weitgehend unstrittig. Allerdings dürfen die Verwaltungskosten, die bei den Finanzämtern und die Befolgungskosten, die bei den Steuerpflichtigen anfallen, nicht unterschätzt werden. Eine regelmäßige Bewertung von Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und sonstigen Vermögen verursacht einen Aufwand bei den Finanzbehörden.
Einnahmebasis der Länder und Kommunen stärken – Vermögensteuer reaktivieren
Die Steuerberater freuen sich über den einen oder anderen zusätzlichen Auftrag. Dieser Umstand spricht jedoch nicht gegen eine Vermögenssteuer als solche, sondern für eine kluge Ausgestaltung.
Einnahmebasis der Länder und Kommunen stärken – Vermögensteuer reaktivieren
Vielen Dank. Sie haben eben das Spannungsfeld deutlich gemacht, haben sich unterm Strich aber dafür ausgesprochen – zumindest habe ich das jetzt so entnommen –, dass Sie große Sympathien zumindest hätten, sich dieser Frage zu nähern. Sie haben aber auch darauf hingewiesen, dass innerhalb der Landesregierung mit den Spannungsgegensätzen noch keine Debatte dazu stattgefunden hat. Können Sie dem Landtag sagen, ob sich zumindest das Finanzministerium, für das Sie auch jetzt sprechen, dafür stark machen wird, innerhalb der Landesregierung eine Diskussion darüber zu führen, ob und inwieweit Thüringen die Wiedereinführung der Vermögenssteuer auf Bundesebene unterstützen wird?
Einnahmebasis der Länder und Kommunen stärken – Vermögensteuer reaktivieren
Wir im Finanzministerium setzen den Regierungsvertrag um und darin, wie Sie wissen, ist die Wiedererhebung der Vermögenssteuer nicht vorgesehen. Deshalb beschäftige ich mich konkret nicht damit
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Das schließt es ja nicht aus!)
und auch nicht meine Fachbeamtinnen und Fachbeamten. Gleichwohl nehme ich hier eine fachliche Bewertung vor, weil das Plenum dazu offenkundig Gesprächsbedarf sieht.
(Beifall BSW)
Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, des DIW, liegen die Erhebungskosten bei einem persönlichen Freibetrag von 2 Millionen Euro und einem Unternehmensfreibetrag von 5 Millionen Euro bei 1,1 Prozent des Aufkommens. Die Verwaltungskosten liegen bei 0,5 Prozent des Aufkommens. Beide Größen veranlassen mich nicht zur Sorge. Bekanntlich verursacht aber jede Steuer Ausweich- und Anpassungsreaktionen – darauf ist ja hier im Plenum bereits umfassend und ausführlich hingewiesen worden. Diese sind selbstverständlich mit in die Bewertung einzubeziehen. Um dies näher zu erläutern, kann ich Ihnen ein klein wenig Ökonomie nicht ersparen. Eine Vermögenssteuer reduziert die laufenden Vermögenserträge. Dadurch beeinflusst sie wirtschaftliche Entscheidungen. Steuerpflichtige können Investitionen sowie ihre Finanzierung anpassen, insbesondere eine Verlagerung ins Ausland vornehmen. Dies beeinflusst das Aufkommen der Vermögenssteuer direkt, aber auch das Aufkommen anderer Ertragssteuern. Kommt es zu signifikanten Verlagerungen von Investitionen oder zur Unterlassung auch von Direktinvestitionen aus dem Ausland, hat dies Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung. Daher sollten Auslandsinvestitionen vollständig in die Steuerpflicht einbezogen werden. Dazu müssten nach Empfehlung des DIW bestehende Doppelsteuerungsabkommen angepasst werden. Ebenso setzt eine Vermögensbesteuerung Anreize für stärkere Fremdkapitalfinanzierung und fällt auch in Verlustphasen an. Dies spricht dafür, die Vermögenssteuer bei Personengesellschaften, die nicht in den Freibetrag fallen, gegebenenfalls zu stunden oder zu mindern. Gleichwohl ist festzustellen, dass die Gefahr von Steuervermeidungsstrategien und Wegzügen oftmals überschätzt wird. Die bestehende Wegzugsteuer und die fortentwickelten Regelungen des Außensteuerrechts begrenzen entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten erheblich, auch das ist ein Unterschied zu den 1990erJahren. Richtig ist aber auch, dass mit zunehmender Belastung sowohl die Anreize als auch die wirtschaftlichen Aufwendungen zur Steuervermeidung steigen. Hohe Vermögen verfügen regelmäßig über erhebliche Möglichkeiten zur internationalen Steuerplanung. Aus fachlicher Sicht erscheint es da sinnvoll, Steuersätze so zu wählen, dass ein angemessenes Verhältnis zwischen Steueraufkommen, Verwaltungsaufwand und Ausweichkosten gewahrt bleibt. Allerdings wirft die konkrete Ausgestaltung des vorliegenden Modells erhebliche Fragen insbesondere hinsichtlich des geforderten Spitzensteuersatzes von 12 Prozent auf. Eine derartig hohe laufende Vermögensbesteuerung würde mittel- und langfristig zu einer Vermögensobergrenze von 1 Milliarde Euro führen, dies ist ja auch bereits angeführt worden, und einen deutschen Sonderweg eröffnen, der weit über bestehende Vermögensbesteuerungen anderer Länder hinausgeht und auch in der fachpolitischen Debatte des progressiven Lagers, dem sich die Fraktion Die Linke meines Wissens weiterhin zuordnet, nicht ansatzweise vertreten wird. Ein solcher Steuersatz hätte erhebliche Ausweichreaktionen zufolge. Im Begleitgutachten des DIW – es sind ja schon Zahlen genannt worden – werden die Kosten der Ausweichreaktionen auf Basis von Simulationsberechnungen auf 36 bis 80 Prozent – Herr Hande, auf 36 bis 80 Prozent – des Aufkommens geschätzt. Das berechnete Bruttoaufkommen von 147 Milliarden Euro schrumpft nach dem eigenen Gutachten von Stefan Bach auf 67 bis 112 Milliarden Euro.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Wir nehmen auch 67!)
Demnach sind die angenommenen 100 Milliarden Euro nach Verrechnung der Ausweichreaktionen ein sehr optimistischer Wert. Die im Antrag unterstellten Nettoeinnahmen für Thüringen nach Finanzausgleich von 2,3 Milliarden Euro resultieren damit auf sehr fragwürdigen Annahmen. Ich teile den Optimismus des Antrags nicht. Die Anpassungsreaktion einer proportionalen Besteuerung von 2 Prozent bei ansonsten gleichen Bedingungen führte nach Schätzung des DIW hingegen nur zu Anpassungsreaktionen zwischen 12 und 31 Prozent. Eine praktikable Vermögensteuer sollte daher auf maßvolle Steuersätze setzen, die ein relevantes Steueraufkommen ermöglichen, ohne einen unverhältnismäßigen Vermögensverzehr oder erhebliche Anpassungsreaktionen zu schaffen. Entscheidend ist nicht die maximale Belastung einzelner Topvermögen, möglicherweise ideologiegetrieben, sondern die Schaffung eines dauerhaft wirtschaftlich tragfähigen, verfassungsfesten und administrativ handhabbaren Systems. Wie es besser und vor allem mit Mitte und Maß geht, zeigt der Deutsche Gewerkschaftsbund in seinem Steuerkonzept.
(Heiterkeit AfD)
Auch er präferiert einen progressiven Tarif, beginnend mit einer Steuerbelastung von 1 Prozent ab einem Freibetrag von 1 Million. Der Steuersatz steigt dann linear progressiv bis zu einem Nettogesamtvermögen von 20 Millionen auf 1,5 Prozent, ab einem Vermögen von 100 Millionen 1,75 Prozent und ab 1 Milliarde 2 Prozent, aber eben nicht 12 Prozent. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die steuerliche Gleichbehandlung unterschiedlicher Vermögensstrukturen. Der Antrag konzentriert sich weitgehend auf natürliche Personen. Damit besteht die Gefahr, dass große Vermögen, die über juristische Personen gehalten werden oder bei denen ausländische Anteilseigner beteiligt sind, nicht in gleichem Maße erfasst werden. Dies kann zu erheblichen Ungleichbehandlungen führen und Anreize für steuerliche Gestaltung schaffen. So liegt der Anteil ausländischer Steuerpflichtiger beim DAX bei weit über 50 Prozent, die nach Antrag der Linken kaum in die Vermögensteuerpflicht einzubeziehen sind. Aus fachlicher Sicht sollte deshalb geprüft werden, ob neben natürlichen Personen auch juristische Personen eigenständig in die Vermögensteuer einzubeziehen sind. Das sogenannte Halbvermögensverfahren könnte diesem Problem begegnen. Danach würden sowohl die steuerpflichtigen Vermögen juristischer Personen als auch die Beteiligung natürlicher Personen an Kapitalgesellschaften jeweils zur Hälfte steuerpflichtig berücksichtigt werden. Bei einem Steuersatz, wie vom DGB vorgeschlagen, von 2 Prozent würde jede Seite 1 Prozent tragen. Auf diese Weise ließen sich Doppelbelastungen vermeiden und gleichzeitig die Gleichmäßigkeit der Besteuerung verbessern. Die Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen haben sich 2012 in ihrer damaligen Bundesratsinitiative für die Wiedererhebung der Vermögenssteuer genau für ein solches Halbvermögensverfahren ausgesprochen. Im Vermögenskonzept des DGB werden juristische Personen, zu denen auch große Familienstiftungen gehören, einbezogen. Zur Vermeidung einer Besteuerung von Kapitalgesellschaften und ihrer Gesellschafter wird auf beiden Seiten jeweils der halbe Vermögenswert besteuert. Bei Muttergesellschaften bleibt der Wert der Beteiligung an Tochtergesellschaft außer Ansatz, da jede Gesellschaft für sich vermögensteuerpflichtig ist. Dieses Herangehen des DGB erscheint sachgerechter. Von besonderer Bedeutung ist schließlich die im Antrag aufgeworfene Frage der kommunalen Beteiligung. Verfassungsrechtlich ist eine unmittelbare Beteiligung der Kommunen an einer Bundessteuer wie der Vermögensteuer nicht ohne Weiteres möglich. Die Finanzverfassung des Grundgesetzes setzt hier enge Grenzen. Gleichwohl würden die Kommunen mittelbar profitieren. Für Thüringen bietet sich insbesondere eine Beteiligung über den bestehenden Mechanismus des kommunalen Finanzausgleichs und den bestehenden Mechanismus des Partnerschaftsgrundsatzes an. Zusätzliche Einnahmen des Landes würden so zumindest teilweise an die kommunale Ebene automatisch weitergereicht. Nach jetzigem Partnerschaftsgrundsatz, Herr Cotta, würden die Kommunen zu mehr als einem Drittel von Landeseinnahmen der Vermögensteuer direkt profitieren, wenn die volle Jahreswirkung entfaltet ist. Auch wenn Thüringen selbst vergleichsweise wenig sehr große Vermögen ausweist, wird das Land von einer bundesweiten Vermögensteuer profitieren. Die Einnahmen würden über den bundesstaatlichen Finanzausgleich ermöglicht. Zusätzlich würden sich die allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen erhöhen. Das liegt daran, dass das Aufkommen in Thüringen deutlich niedriger liegt als in anderen Bundesländern. Finanzschwächere Länder würden daher erheblich profitieren. Das ist von unserer Finanzverfassung auch so gewollt. Daher lässt sich festhalten: Die Grundidee des Antrags verdient Anerkennung, auch wenn die konkrete Ausgestaltung in vorliegender Form abzulehnen ist. Die Vermögensverteilung in Deutschland wirft Fragen der Steuergerechtigkeit, der Chancengleichheit und des gesellschaftlichen Zusammenhalts auf. Eine verfassungsfeste Vermögensteuer kann grundsätzlich ein geeignetes Instrument sein, um sehr große Vermögen stärker an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben zu beteiligen. Gleichzeitig bestehen erhebliche Zweifel an einzelnen Elementen der vorgeschlagenen Ausgestaltung, insbesondere an den sehr hohen Steuersätzen. Eine Vermögensteuerreform sollte hohe Freibeträge vorsehen, die Gleichmäßigkeit und ausgewogene Besteuerung gewährleisten, juristische Personen angemessen einbeziehen und die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschlands hinreichend berücksichtigen. Der vorliegende Antrag erfüllt leider diese Anforderungen nicht. Gleichwohl freue ich mich auf die Debatten im Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall BSW)
Einnahmebasis der Länder und Kommunen stärken – Vermögensteuer reaktivieren
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Dadurch, dass die Landesregierung die Redezeit geringfügig überschritten hat, besteht nun die Möglichkeit, noch einmal das Wort zu ergreifen. Ist das aus der Mitte des Landtags gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Ich konnte einen Wunsch auf Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss erkennen. Darüber möchte ich gern als Erstes abstimmen lassen. Wenn Sie also diesem Überweisungswunsch an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmen, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Ich sehe die Stimmen der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Bitte?
(Zuruf Abg. Güngör, Die Linke: Und Frau Schweinsburg!)
Bei 1 Enthaltung.
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Nein, das war bei den Gegenstimmen!)
Bei 1 Gegenstimme aus den Reihen der Fraktion der CDU. Vielen Dank. Ich frage noch mal die Enthaltungen der Form halber ab. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Vielen Dank. Damit ist der Antrag zusammen mit dem Änderungsantrag an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Wir können diesen Tagesordnungspunkt schließen und gehen zum Tagesordnungspunkt 11 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/3713 ERSTE BERATUNG Ist die Begründung dazu gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Dann eröffne ich die Aussprache. Erster Redner ist Abgeordneter Lauerwald für die Fraktion der AfD. Bitte.
Thüringer Gesetz zur Neuregelung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
Herr Präsident, werte Kollegen Abgeordnete, Zuschauer auf der Tribüne und Zuhörer am Livestream, nach jahrzehntelanger Diskussion soll Thüringen nun als letztes Bundesland sein eigenes Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, ÖGD, bekommen. Der Gesetzgebungsprozess zieht sich seit Jahren hin. Zuletzt scheiterte die Vorgängerregierung an diesem Vorhaben. Nun legt die Brombeerkoalition nach fast zwei Jahren Regierungszeit einen Gesetzentwurf vor. Am Donnerstag, dem 18. Juni, also genau vor einer Woche, wurde der Entwurf im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie unter „Sonstiges“ eingebracht. Zu diesem Zeitpunkt lag er den Ausschussmitgliedern jedoch noch nicht einmal vollständig vor. Die umfangreichen 114 Seiten sollten erst im Nachgang als Vorabdruck zur Verfügung gestellt werden. Auch eine vollständige rechtliche Prüfung des Entwurfs lag nach Auskunft der Landtagsverwaltung zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor und soll erst im weiteren Verfahren erfolgen. Mit knapper Mehrheit wurde dennoch ein Vorratsbeschluss für eine Sondersitzung des Ausschusses zur Benennung von Sachverständigen gefasst. Dabei ist erst heute im Anschluss an die Debatte eine Ausschussüberweisung möglich. Was für ein chaotischer Gesetzgebungsprozess und was für ein Aktionismus!
(Beifall AfD)
Nun aber zu den Inhalten des Gesetzesvorhabens: Der Öffentliche Gesundheitsdienst in Thüringen soll auf den modernsten Stand gehoben werden. Die bisher dezentrale Struktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten solle nicht bestehen bleiben, sondern durch eine stärkere, landesweite Steuerung und Koordinierung ersetzt werden. Kern des Entwurfs ist ein deutlicher Zentralismus. Der ÖGD soll von einer Landesoberbehörde zentral geführt und gesteuert werden. Über eine digitale Plattform soll eine umfassende Vernetzung und ein zentraler Datenaustausch zwischen den bisherigen kommunalen Gesundheitsstrukturen erfolgen. Auch der Zugriff weiterer Akteure im Gesundheitswesen auf diese Plattform soll ermöglicht werden. Es wird zwar stets betont, der Datenschutz sei gewährleistet. Dennoch bleibt die Frage, wie dauerhaft verhindert werden soll, dass hochsensible Gesundheitsdaten einmal digital zusammengeführt nicht doch zum Ziel unbefugter Zugriffe werden. Ein solcher Zugriff wäre ein datenschutzrechtlicher Supergau, den niemand verantworten möchte. Zentralisierung bedeutet hier nicht Effizienz, sondern auch Konzentration von Daten und Risiken. Hinzu kommt die inhaltliche Erweiterung des Aufgabenprofils. Der ÖGD soll sich im Sinne eines Health-in-/for-all-policies-Ansatzes noch umfassender bevölkerungsmedizinisch ausrichten. Neben klassischen Aufgaben der Gesundheitsvorsorge sollen auch sozialkompensatorische und zunehmend auch subsidiär individualmedizinische Aufgaben wahrgenommen werden. Ziel sei die Verbesserung gesundheitlicher Chancengleichheit. In der Konsequenz stellt sich jedoch die Frage, ob hier nicht eine schleichende Ausweitung staatlicher Gesundheitssteuerung erfolgt, die über den klassischen Aufgabenbereich des ÖGD hinausgeht. Besonders kritisch sind die §§ 14 und 15 zu bewerten. Der ÖGD soll künftig in Kindertageseinrichtungen und Schulen regelmäßig ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen durchführen sowie eigenständig Impfungen vornehmen dürfen. Damit entsteht eine Parallelstruktur zur bestehenden vertragsärztlichen Versorgung. Das wirft grundlegende Fragen auf. Das Impfen ist, wenn medizinisch erforderlich, originäre Aufgabe der niedergelassenen Ärzte.
(Beifall AfD)
Nur dort besteht das kontinuierliche Arzt-Patienten-Verhältnis, das auf individuelle Anamnese und Vertrauen beruht. Mit der Verlagerung in staatlich organisierte Strukturen droht eine Schwächung dieses bewährten Systems. Die Bedeutung der ambulanten Medizin wird mit diesen Maßnahmen erneut verringert. Zugleich stellt sich die Frage, woher das Personal für diese zusätzlichen Aufgaben überhaupt kommen soll. Denn faktisch werden hier Doppelstrukturen aufgebaut, während gleichzeitig ein erheblicher Fachkräftemangel besteht. Auch die Regelungen in den §§ 22 und 23 zu gesundheitlichen Notlagen und erweiterten Befugnissen werfen Fragen auf. Die Landesregierung soll das Vorliegen einer erheblichen gesundheitlichen Gefahr für Leib und Leben der Bevölkerung feststellen können, insbesondere bei übertragbaren Krankheiten oder bei Freisetzung gefährlicher Stoffe. Die Erfahrungen aus der Coronapandemie haben gezeigt, wie schnell in solchen Situationen die Landesregierung willkürliche Maßnahmen durchsetzt und Grundrechte eingeschränkt hat.
(Beifall AfD)
Es ist entscheidend, auf welcher Basis und von welchen Akteuren Entscheidungen zu Notlagen getroffen werden. Umso wichtiger ist es, klare gesetzliche Grenzen und wirksame parlamentarische Kontrolle sicherzustellen und Missbrauchspotenziale auszuschließen. Insgesamt bleibt der Eindruck eines tiefgreifenden Umbauprozesses des Öffentlichen Gesundheitsdiensts, der unter dem Etikett der Modernisierung und Digitalisierung vor allem eine weitreichende Zentralisierung und Ausweitung staatlicher Steuerung im Gesundheitswesen vorantreibt. Auf die entscheidende Frage, warum dieser Eingriff in bestehende ärztliche Versorgungsstrukturen überhaupt erforderlich ist, bleibt die Landesregierung bislang eine überzeugende Antwort schuldig.
(Beifall AfD)
Gesetzgebung ohne erkennbare Notwendigkeit ist keine Modernisierung, sondern bloße Ausweitung staatlicher Zuständigkeit. Wir sehen diesen Gesetzentwurf äußerst kritisch und lehnen ihn ab.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Neuregelung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen, ich habe leider nicht so viel Zeit wie Dr. Lauerwald von der AfD und trotzdem weiche ich erst mal von meinem Redeskript ab und möchte einfach darauf eingehen, was mein Vorredner gerade sagte. Zum einen ist es natürlich Irrglaube zu sagen, der ÖGD hätte die Macht oder hätte es getan, Grundrechte der Menschen einzuschränken. Es ist auch Irrglaube, dass – ich sage es mal so, ohne starke Wörter kommen Sie hier nicht aus – hier der das der Supergau an Datenschutz ist oder andere Regeln gebrochen werden, dass hier alles ganz schlimm ist. Das ist, finde ich, eine absolute Polemik. Mich wundert es da manchmal gerade bei Ihnen, der Sie ja auch Arzt sind, dass Sie einen Öffentlichen Gesundheitsdienst dermaßen – ja, ich weiß nicht – in den Senkel stellen oder offensichtlich für überflüssig halten oder einfach auch nicht weiterentwickeln wollen. Und „nicht weiterentwickeln wollen“ ist vielleicht auch noch das Stichwort, denn ich möchte es hier schon klarstellen: Es ging in dem Ausschuss unter „Sonstiges“ lediglich darum, dass sich der Ausschuss verständigt, wie er schnellstmöglich diesen Gesetzentwurf allen Akteuren zur Kenntnis geben kann, sodass über die Sommerpause nicht Zeit verstreicht, sondern die Sommerpause sinnvoll genutzt wird, um einfach alle, die damit beteiligt sind, eine Chance zu geben, sich mit dem mehrere Seiten starken Werk vertraut zu machen. Das ist sicherlich ungewöhnlich, das ist richtig. Es ist vielleicht jetzt nicht so, wie das manchmal so im Beamtenwesen ist, erst machen wir das eine, dann manchen wir das Nächste und dann das Übernächste und das braucht alles sehr, sehr lange Zeit. Aber genau das kritisieren Sie ja auch oft genug, dass Verwaltung so viel Zeit braucht. Und was tun Sie, wenn wir als Parlamentarier sagen, lassen Sie uns doch überlegen, wie wir Zeit sparen können? Alle gehen in die Sommerpause, alle machen hier Urlaub, aber es gibt ja vielleicht noch ein paar Menschen, die irgendwie interessiert sind, arbeiten, die können das tun und die sollen das auch tun. Deswegen wäre es doch hilfreich, morgen einen kurzen Sonderausschuss zu machen, um einfach den Menschen dieses Papier zur Verfügung zu stellen. Nichts weiter war es. Sie wollten das nicht. Sie haben gesagt, wieso arbeiten, wieso überhaupt so ein Papier lesen, ist doch genug Zeit, soll alles lege artis gehen und dann eben erst im Herbst oder irgendwann oder vielleicht erst in ein paar Jahrzehnten. Denn, das muss man auch dazu sagen, dieser Gesetzentwurf, ich weiß gar nicht, wie viele Versuche es schon für so einen Gesetzentwurf gab. Wir hatten in der letzten Legislatur zwei Gesetzentwürfe zu diesem Thema und sie haben es beide nicht geschafft, in der Legislatur verabschiedet zu werden. Das heißt, es gibt schon Gründe, warum man sagt, wir sollten uns hier auch mal ein bisschen ranhalten, weil einfach viele Menschen darauf Einfluss nehmen wollen, viele Interessengruppen da sind, die angehört werden müssen, und einfach auch viele Interessen unter einen Hut zu bringen sind. Das braucht Zeit, damit es nicht nur husch, husch gemacht wird, sondern gründlich und richtig gemacht wird. Wir haben den Anspruch, das möchte ich hier für die Brombeer-Koalition sagen, dass es eben dieses Mal, in dieser Legislatur, ein ÖGD-Gesetz geben wird. Das braucht es. Wir reden hier von einer im Prinzip Richtlinie aus der DDR-Zeit. Diese Richtlinie aus der DDR-Zeit, die ist in vielen Dingen nicht schlecht, also absolut nicht.
Thüringer Gesetz zur Neuregelung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
Ich würde gern erst mal reden, weil ich noch nicht mal zu meiner eigentlichen Rede gekommen bin. Vielleicht im Anschluss, Dr. Lauerwald. Die Richtlinie ist wirklich in Teilen gut gewesen. Aber sie ist aus den 80er-, frühen 90er-Jahren. In dieser Zeit waren viele Dinge einfach wirklich auch anders – ich glaube, das Neueste war damals das Fax, heutzutage ist gefühlt E-Mail nicht mehr das Neueste –, insofern war es an der Zeit, da auch wirklich digital zu denken, auch in Sachen Datenschutz, und hier, glaube ich, brauchte es diesen Aufschlag. Dr. Lauerwald.
Thüringer Gesetz zur Neuregelung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
Vielen Dank für die Zwischenfrage Frau Kollegin Dr. Urban. Ist Ihnen erinnerlich, dass wir bereits in der letzten Legislaturperiode als AfD-Fraktion, ich glaube, es war sogar 2019 oder spätestens 2020, einen Gesetzentwurf eingebracht hatten zu dem ÖGD-Gesetz. Also wir hatten auch den ÖGD stärken wollen. Wissen Sie das oder ist es Ihnen noch erinnerlich?
Thüringer Gesetz zur Neuregelung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
Also, dann würde ich mal sagen, dann ist meine Zahl wahrscheinlich nicht richtig gewesen, dann gab es also drei Aufschläge. Entschuldigen Sie bitte, ich hatte jetzt nur den von der FDP präsent. Vielleicht hat die CDU auch noch einen gehabt. Also es gab auf jeden Fall einen von Rot-Rot-Grün und es gab offensichtlich auch einen Aufschlag von Ihnen, es gab einen von der FDP. Also danke noch mal für den Hinweis. Es waren also schon mehr Versuche, als ich alleine schon aufgezählt habe. Das ist ja genau der Grund, weswegen wir hier auch endlich als Parlament ins Handeln kommen sollten. Deswegen bin ich dem Ministerium sehr dankbar, dass die genau das gemacht haben, was nämlich die Brombeere in ihrem Koalitionsvertrag geschrieben hat. Die hat nämlich aufgeschrieben: Das muss passieren. Der Entwurf liegt jetzt vor und darüber sollten wir auf jeden Fall reden, das auch intensiv, das auch im Ausschuss. Noch mal: Warum braucht es das eigentlich? Ich glaube, es geht am Ende nicht nur um einfach Wörter, sondern es geht eben auch um Strukturen und damit meine ich jetzt nicht nur allein das Fax-Gerät im Sinne der Digitalisierung, sondern es geht zum Beispiel auch darum, dass wir wirklich strukturell Ressourcen bündeln. Sie haben zu Recht gesagt, überall fehlen Fachkräfte, gerade im Gesundheitswesen, und wir können es uns gar nicht leisten, immer parallel irgendwelche Strukturen vorzuhalten. Deswegen finde ich es sehr gut, dass es eine oberste Gesundheitsbehörde in Zukunft geben soll, das Thüringer Amt für Verbraucherschutz, wo eben auch Fäden zusammenlaufen, also Fäden im Bereich der Prävention, des Krisenschutzes, Gesundheit etc. Sie hatten es ja auch schon angerissen. Insofern, der ÖGD ist ein Thema, was sehr sperrig ist, wozu man schwer erklären kann, worum geht es denn. Es geht im Grunde um unser aller Gesundheitsschutz. Es geht auch um den Schutz unserer Kinder. Und wenn wir wissen, dass Gesundheit im frühen Kindesalter anfängt, dass Kinder wissen, was gute Ernährung ist, dass Sport hilft etc. und dass auch die Zähne zweimal am Tag geputzt gehören und wie man das macht, genau das sind Dinge, wo der ÖGD sich kümmern kann und wo er eben effizient Ressourcen auch bündeln kann und uns allen helfen kann. Deswegen hoffe ich, dass wir da eine gute Diskussion im Ausschuss dazu haben werden, und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Thüringer Gesetz zur Neuregelung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream, Gesundheit ist für die meisten Menschen natürlich auch ein politisches Thema. Sie erwarten zu Recht, dass die Politik Vorsorge trifft, beispielsweise dann, wenn Kinder eine Schuleingangsuntersuchung oder eine Reihenuntersuchung benötigen, dann, wenn eine Familie mit chronisch körperlich oder psychisch erkrankten Mitgliedern gesundheitliche Beratung sucht, dann, wenn Infektionskrankheiten präventiv oder eingreifend überwacht werden müssen, und auch dann, wenn das Trinkwasser, die Badegewässer oder die Krankenhaushygiene analysiert und geprüft werden müssen. In diesen und vielen anderen Fällen, meine Damen und Herren, zeigt sich, wie wichtig ein leistungsfähiger Öffentlicher Gesundheitsdienst, abgekürzt ÖGD, ist. Heute beraten wir in erster Lesung ein Gesetz, das darüber entscheidet, wie gut der Freistaat Thüringen diese Aufgaben künftig erfüllen kann. Für uns als BSW-Fraktion ist der ÖGD unverzichtbarer Teil einer zu stärkenden öffentlichen Daseinsvorsorge. Im Regierungsvertrag der Brombeer-Koalition ist angekündigt, dass für den öffentlichen Gesundheitsdienst die rechtlichen Grundlagen neu geschaffen werden. Dies geschieht, indem ein modernes Landesgesetz vorgelegt wird, so heißt es im Koalitionsvertrag. Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung ist aus meiner Sicht genau das realisiert. Ich hatte eingangs bereits darauf hingewiesen: Ohne den Öffentlichen Gesundheitsdienst, die dritte Säule der gesundheitlichen Versorgung neben ambulanter und stationärer Versorgung, funktioniert der Gesundheitsschutz unserer Gesellschaft nicht. Die Beschäftigten in den Gesundheitsämtern leisten Enormes. Und sie werden das künftig auf Basis eines modernen Landesgesetzes tun. Es greift Grundsätze auf, die für uns als BSW-Fraktion besonders wichtig sind. Gesundheit, meine Damen und Herren, darf nicht vom Wohnort, vom Einkommen oder von den sozialen Verhältnissen abhängen. Gerade deshalb brauchen wir in Thüringen einen starken ÖGD, der für alle Menschen erreichbar ist und erreichbar bleibt. Die BSW-Fraktion begrüßt deshalb das vorgelegte Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Es hat eine Vorgeschichte. Die Vorredner sind bereits darauf eingegangen. Es gab in der 7. Legislatur den Versuch, ein solches Gesetz zu schaffen, sie sind nicht zum Ziel gekommen. Nach der Landtagswahl 2024 wurde durch das Fachministerium endlich ein entsprechender Entwurf erarbeitet, „endlich“ deshalb, weil Thüringen seit Jahren das einzige Bundesland ohne ein eigenes Fachgesetz war. Es gibt bislang nur eine Verordnung. Und hier irren Sie, lieber Herr Kollege Dr. Lauerwald. Das ist doch genau der Grund, nach dem Sie vorhin gefragt haben in Ihrer Rede. Wir haben keins als einziges Bundesland und deshalb bekommen wir jetzt eins. Das ist doch Grund genug. Als BSW-Fraktion, meine Damen und Herren, sind wir uns mit unseren Koalitionspartnern einig, das Landesamt für Verbraucherschutz zu einem modernen Landesamt für Soziales und Gesundheit fortzuentwickeln. Das ist keine kurzfristige Aufgabe, aber das sehen wir. Der vorliegende Gesetzentwurf ist hierbei ein sehr geeigneter erster Schritt. Denn die Strukturen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes werden nicht nur angepasst. Sie werden vielmehr aus dem Thüringer Landesverwaltungsamt herausgelöst und künftig direkt im Geschäftsbereich des Gesundheitsministeriums und dort in der nachgeordneten Behörde, Landesamt für Verbraucherschutz, angesiedelt. Das unterstützen wir ausdrücklich. Wir sehen hier nicht nur einen Gewinn in der Gesundheitsversorgung. Es geht auch um Entbürokratisierung in Form der Konzentration. Das ist für unsere Fraktion ein nicht zu unterschätzender Aspekt. Die Konzentration oder Bündelung von Aufgaben gehört in unserer Interpretation zu den zentralen Maßnahmen der Entbürokratisierung, des Bürokratieabbaus. Und hier vertreten wir eine dezidiert andere Ansicht, als Kollege Dr. Lauerwald das eingeschätzt hat. Warum ist das so? Bündelung, Konzentration hilft dabei, Verwaltungsprozesse zu verschlanken, Reibungsverluste zu minimieren und die behördliche Effizienz zu steigern. Genau das ist hier das Ziel. Und wir gehen davon aus, dass das mit dem Gesetzentwurf erreicht wird. Das ist entscheidend, um Verwaltung zu modernisieren und Zukunftsfähigkeit auch des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zu sichern. Die Nutzung der Digitalisierung ist ein weiterer Pluspunkt des Gesetzes, den wir ausdrücklich hervorheben wollen. Natürlich soll die Bestimmung des Entwurfs im parlamentarischen Verfahren weiterführend beraten werden. Darauf freuen wir uns. Vielen Dank.
Thüringer Gesetz zur Neuregelung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Thüringen braucht ein modernes Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Daran gibt es aus unserer Sicht keinen Zweifel. Der ÖGD ist, wie gerade auch beschrieben, neben dem ambulanten und dem stationären Bereich die dritte tragende Säule unseres Gesundheitssystems. Er ist die Struktur, die die Rahmenbedingungen für Bevölkerungsgesundheit im Blick hat. Das heißt, der ÖGD schaut nicht nur auf einzelne Erkrankungen, sondern auf die Bedingungen, unter denen Menschen gesund leben können – oder etwas realistischer formuliert, unter denen Menschen auch krank gemacht werden. Ich dachte natürlich, es gibt eine gewisse Einigkeit, dass die alte Verordnung nicht mehr ausreicht, da sie schlicht aus einem anderen Zeitalter stammt, aus einer Zeit vor digitalen Plattformen, vor einer modernen Datenschutzarchitektur, vor einer systematischen Klimagesundheit, vor den Erfahrungen der Corona-Pandemie. Aber die AfD hat ihre Rückwärtsgewandtheit hier auch erneut unter Beweis gestellt. Für uns hingegen ist es wichtig, dass die soziale Lage, dass der Wohnort eben auch in Debatten über Gesundheit einfließt, weil es realistisch ist dafür, wer aktuell in Thüringen wie gesund ist. Das Gesetz ist damit überfällig. Auch in der letzten Legislatur ist diese Erkenntnis offensichtlich schon gereift, wovon mindestens die Drucksache 7/8922 der damaligen regierungstragenden Fraktionen zeugt. In der letzten Legislatur ist das ja in den Gesprächen mit der CDU leider nicht gelungen, hier weiterzugehen. Ich freue mich, dass es da mittlerweile auch eine Bewegung gegeben hat. Der vorliegende Antrag spricht von einer gesundheitlichen Chancengleichheit, von Prävention, von Gesundheitsförderung, von aufsuchenden Hilfen und auch von Umwelt- und Klimagesundheit. Damit geht er unserem Dafürhalten nach in die richtige Richtung, bleibt aber an entscheidenden Stellen zu unverbindlich und auch finanzpolitisch zu ungesichert. Der Entwurf sagt zu Recht, der ÖGD solle nicht erst dann tätig werden, wenn Krankheit schon eingetreten ist, sondern vorbeugen, Lebenswelten in den Blick nehmen und Risiken früh erkennen. Damit entsteht Gesundheit dann nicht erst in der Arztpraxis oder im Krankenhaus, sondern in Wohnungen, in Schulen, in Kitas, in Betrieben. Da es zum Thema „Kitas und Impfen“ ja gerade mal wieder ein bisschen plakativ wurde, ich finde es schon ganz schön bemerkenswert, dass die AfD sich nicht zu schade ist, über – Zitat – bewährte Impfstrukturen in Thüringen zu sprechen, nachdem Sie es in der Legislatur waren, die in der Bevölkerung immer wieder Panikmache vor der Impfung befeuert haben.
(Beifall Die Linke)
Es ist Ihnen nicht zu peinlich, dass Sie jetzt glauben, hier über das Impfen irgendetwas Positives beitragen zu können. Ich freue mich, gerade mit Blick auf die verschiedenen Impfstatistiken, die zeigen, dass wir in Thüringen durchaus Luft nach oben haben, allein schon bei so etwas wie einer Grippeschutzimpfung, wenn natürlich auch ein ÖGD dazu beitragen kann, Menschen die nötigen Informationen und auch die nötige Erreichbarkeit zu liefern. Ich finde es bemerkenswert, dass wir immer wieder über solche Basics hier diskutieren müssen. Aber wenn es ernst gemeint ist, dann braucht es eben auch verlässliche kommunale Strukturen. Und dann darf es nicht davon abhängen, ob eine Kommune gerade Personal, Geld oder Zeit hat. Denn dann würde die Gesundheitsgerechtigkeit ja doch vom Wohnort abhängen. Genau das darf ein modernes ÖGD-Gesetz nicht zulassen. Hier sehen wir Nachschärfungsbedarf. Ich habe aber in der Rede des Kollegen Wogawa gehört, dass es auch ein relevanter Aspekt seitens der BSW-Fraktion ist und dann wird hier sicherlich auch noch eine Anpassung geplant sein. Die alte Verordnung erhielt ausdrücklich auch eine Beratung für Schwangere und Mütter sowie Beratung in Ernährungsfragen. Auch der frühere, rot-rot-grüne Entwurf hatte diese Aufgaben noch ausdrücklich im Blick. Im aktuellen Entwurf sind sie nicht mehr als eigene Gesundheitshilfen enthalten und im Vorblatt zum Referentenentwurf wurde dieser Wegfall sogar als mögliche Entlastung beschrieben. Wir sagen: Eine Beratungsaufgabe wird ja nicht dadurch obsolet, dass man sie aus dem Gesetz streicht. Hier entsteht also eine Lücke, von der ich glaube, dass der Staat nicht so tun darf, als sei die Aufgabe erledigt, nur weil sie nicht mehr im Aufgabenkatalog steht. Aber darüber können wir sicherlich auch noch im Fachausschuss diskutieren. Der Entwurf spricht des Weiteren viel über Personalkonzepte. Aber ein Personalkonzept ist dann eben noch kein Personal. Und deswegen ist es für uns wichtig, uns hier weiter zu dem etwas stärkeren Referentenentwurf auszutauschen, denn der enthielt ja auch Voraussetzungen für eine verbindliche Regelung zu Stellenprofilen, zur Personalausstattung und auch zur Personalstärke. Er enthielt außerdem auch stärkere Ansätze für Standardprozesse und Mindeststandard. Der jetzige Entwurf geht ja doch an ein paar Stellen davon aus, dass die bestehende Praxis nur gesetzlich normiert werden müsse und deswegen keine wesentlichen Mehrkosten entstehen. Das, sage ich jetzt höflich, ist für mich eine mutige Hypothese und da müssen wir noch weiter über die Belege sprechen. Der Referentenentwurf war an einer weiteren Stelle ein Stück weit ehrlicher, denn er hat ausdrücklich berücksichtigt, dass Kosten aus der Pandemieversorgung und auch der Wegfall von Bundesmitteln aus dem ÖGD-Pakt nicht einfach ignoriert werden können. Da gab es ja noch die Sicherungslogik über den Kommunalen Finanzausgleich. Eine solche Absicherung ist im aktuellen Entwurf für mich nicht gleichwertig sichtbar. Für uns als Linke ist klar: Wenn wir unseren ÖGD wirklich stärken wollen, dann brauchen dauerhafte Aufgaben auch eine dauerhafte Finanzierung, denn ansonsten ist es wieder nur ein Überdecken von kommunalen Unterschieden. Und wir wollen doch dem Anspruch gerecht werden, dass die Gesundheitsversorgung wirklich überall im Land gleichwertig möglich ist. Außerdem gab es bei unserem damaligen rot-rot-grünen Entwurf eine starke Rückbindung der Jahresberichterstattung an den Landtag. Es ist ja auch irgendwie klar, dass das Parlament hier eingebunden sein sollte. Das Ministerium hat jetzt dagegen verfassungsrechtliche und fachaufsichtliche Einwände formuliert. Vielleicht liegt ja auch nur ein Missverständnis vor. Der Landtag muss natürlich nicht jede Einzelakte zu sehen bekommen, von personenbezogenen Daten ganz zu schweigen. Aber der Landtag soll schon wissen, ob die öffentliche Gesundheitsinfrastruktur so funktioniert, wie sie angedacht ist. Und wir sollten es auch politisch auswerten können. Aus unserer Perspektive ist auch ein jährlicher ÖGD-Lagebericht an den zuständigen Ausschuss vorstellbar, wo wir Daten zu Personal, zur Aufgabenlast, zu regionalen Unterschieden, zur Prävention und auch zur Digitalisierung besprechen können. Letzter Satz: Die Evaluation nach fünf Jahren braucht natürlich klare Indikationen. Sonst evaluieren wir am Ende nicht die Wirksamkeit des Gesetzes, sondern die Fähigkeit, im Nachtrag gute Sätze zur Umsetzung aufzuschreiben – eine Fähigkeit, die ich uns natürlich allen gegenseitig immer zutrauen würde. Ich freue mich auf die weitere Beratung. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Thüringer Gesetz zur Neuregelung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, das große Vergnügen desjenigen, der hier voraussichtlich als letzter Abgeordneter spricht, ist immer das, dass er die Hälfte seiner Rede zerreißen kann und auf die Art und Weise ein bisschen Luft gewinnt, um auf die aktuellen Beiträge einzugehen. Deswegen nehme ich mir die Freiheit und reagiere ganz kurz mal auf ein, zwei Dinge, die mich bei den Vorrednern beschäftigt haben. Zunächst einmal herzlichen Dank an die Vertreter der Koalition. Das waren alles wesentliche Punkte. Es wurde auch wichtigerweise aufgezählt, auch die Genese der ganzen Geschichte und vor allem auch die Bedeutung des Öffentlichen Gesundheitsdiensts. Ich denke, da sind wir uns alle einig. Was mich tatsächlich noch mal etwas umtreibt, ist ein Aspekt, auf den die Kollegin Urban auch schon bei dem Redebeitrag vom Kollegen Dr. Lauerwald eingegangen ist. Ich will wirklich noch mal auf eine Sache eingehen, nicht nur deswegen, weil ich der Ausschussvorsitzende bin, sondern weil mir es auch ganz wichtig ist, dass wir nach außen nicht den Eindruck erwecken, dass hier bei diesem wichtigen Thema irgendwie eine Hast oder Eile entsteht, sondern hier geht es darum, Zeit effizient zu nutzen und zu einem Gesetzentwurf über den Sommer anzuhören und die Zeit sinnvoll zu nutzen. Da ist keine Eile, da geht es auch nicht darum, dass irgendwelche Entscheidungen erzwungen werden müssen oder irgendjemand nicht genug Zeit hat, sich mit irgendwas auseinanderzusetzen. Es geht darum, dass, wenn wir nach der Sommerpause wieder hier im Ausschuss zusammenkommen, nicht nur alle Abgeordneten in Ruhe den Gesetzentwurf gelesen haben, sondern auch schon alle Zuarbeiten der Anzuhörenden vorliegen und wir uns dann ganz in Ruhe diesem wichtigen Thema widmen können. Deswegen will ich das wirklich ganz bewusst von uns weisen, dass in irgendeiner Art und Weise irgendwas übers Knie gebrochen wird. Dieser Eindruck soll von Ihrer Seite aus entstehen, aber er ist wirklich falsch.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Der zweite Punkt, der mich auch ein klein wenig geärgert hat, ist die Diskussion darüber, was an der Geschichte wahr und was falsch ist. Kollegin Güngör hat ein bisschen versucht, das in der letzten Legislaturperiode der CDU in die Schuhe zu schieben, dass es da nicht zu einem ÖGD-Gesetzentwurf gekommen ist. Wir haben gehört, welche verschiedenen Entwürfe es gab. Ich habe das große Vergnügen gehabt, damals aus der Opposition heraus in diesen Prozess eingebunden gewesen zu sein und darf berichten, dass das wirklich nicht nur deswegen ein schwieriger Prozess war, weil es verschiedene konkurrierende Entwürfe gab, sondern weil tatsächlich irgendwann – das war das ursprüngliche Problem –im damaligen Sozial- und Gesundheitsministerium von der damaligen Ministerin keine Kraft mehr vorhanden war. Es war schlichtweg nicht mehr die Kraft da, dieses wichtige Projekt durchzusetzen und die Dinge, die auf dem Tisch lagen, zu einen. Wir hatten komplexe Anhörungen, die waren wirklich sehr ergiebig, das war ein guter Prozess, aber wenn vonseiten der Regierung an diesem Prozess eben die Unterstützung nicht da ist, dann ist das Ganze zum Scheitern verurteilt. Das war am Ende des Tages die ganze Krux an der Sache. Das macht mir den Weg zur jetzigen Situation natürlich um ein Vielfaches leichter. Denn genau das ist jetzt der Unterschied. Wir haben jetzt eine Landesregierung und insbesondere ein Ministerium, das es verstanden hat – und auch beauftragt natürlich durch den Koalitionsvertrag und durch die Abgeordneten –, das Thema ÖGD anzufassen und dies auch mit großer Energie und großer Konzentration durchgeführt hat. So haben wir hier einen Gesetzesentwurf vorliegen, der – und wie gesagt, ich will nicht auf die ganzen Aspekte extra noch mal eingehen, die gesagt worden sind – viele Dinge klärt, die einfach auch zu klären sind. Wir haben bisher mit einer Verordnung aus dem Jahr 1990 gearbeitet, zuletzt geändert 1998. Wir wissen alle, wie da die technischen Voraussetzungen waren. Wir wissen, wie da die Gesamtlage war. Seitdem war nicht nur Corona, seitdem sind andere Dinge passiert. Von daher ist es genau richtig, dass hier alles angefasst wird, was eben auch auf den modernen Stand gebracht werden muss. Und ich will noch mal betonen: Uns ist es tatsächlich auch wichtig, dass – was im vorigen Entwurf der vorhergehenden Landesregierung das Problem war, nämlich dass wir einen Mammutentwurf hatten, ein Mammutwerk mit vielen gut klingenden Begriffen, der aber nicht handhabbar war, auch finanziell nicht gedeckt und ohne klare Verantwortungsstrukturen – genau die Schwächen jetzt beseitigt worden sind und genau hier eben nachgesteuert wurde. Deswegen freue ich mich tatsächlich sehr auf die Diskussion und auch auf die Zuschriften, die wir im Rahmen der Anhörung bekommen werden, weil Gesetze eben kein Selbstzweck sind. Und so ist es auch bei diesem sehr wichtigen Gesetz für den Freistaat. Sie sind Mittel zum Zweck und der Zweck ist in diesem Fall besonders klar, dass eine Mutter in Erfurt weiß, dass die Untersuchung ihres Kindes vor der Einschulung professionell und nach modernem Standard durchgeführt wird, aber dass auch ein Amtsarzt in Altenburg zum Beispiel die Rechtssicherheit hat, die er braucht, um seine Arbeit zu tun, ohne sich auf eine 35 Jahre alte Verordnung berufen zu müssen, dass wir einfach überall im Freistaat für alle Planbarkeit, Verlässlichkeit haben, für die Akteure im Gesundheitsdienst, aber eben auch für die Bürgerinnen und Bürger, die eben doch sehr oft mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst in Kontakt sind, öfter als das manch anderer glaubt, der sich vielleicht mit dem Thema nicht auseinandergesetzt hat und trotzdem hier an das Rednerpult tritt. Ich hatte eingangs gesagt bzw. es wurde auch gesagt, dass wir das letzte Bundesland ohne ÖGD-Gesetz sind. Das ist richtig und es ist auch gut und auch wirklich notwendig, dass wir diesen Zustand beenden. Dieser Zustand war nicht nur eine Schande, nicht nur für die Menschen, die trotz allem hervorragende Arbeit geleistet haben im gesamten Politikbetrieb, sondern ehrlicherweise auch ein Stückchen weit für uns hier in der Politik. Und es ist auch nachvollziehbar, dass sich viele, die im ÖGD tätig sind, ein Stück weit auch im Stich gelassen gefühlt haben. Ich will auch die Chance nutzen, von hier aus all diesen auch Danke zu sagen für ihre tägliche Arbeit, die sie leisten, für alle Aufgaben, die sie übernehmen, auch eben dann, wenn es schwierig wird, wenn eine Pandemie vor der Haustür steht oder andere Sachen, dann wirklich auch Arbeit verlangen, die über das normale Maß hinausgeht. Da können wir froh sein, dass wir im Öffentlichen Gesundheitsdienst Menschen haben, die da tätig sind, die auch ohne modernes rechtliches Werkzeug in der Lage waren, dort gute Arbeit zu leisten. Ich denke, es ist Zeit, dass wir ihnen jetzt auch das notwendige Werkzeug an die Hand geben.
(Beifall CDU, BSW)
Was frühe Regierungen leider nicht geschafft haben, entweder weil, wie gesagt, die Ziele zu hoch gesteckt waren und durch ideologische Gedanken verloren gegangen sind oder weil ihnen der Wille fehlte, aus dem Scheitern zu lernen, das schaffen wir heute mit einem klaren, handwerklich sauberen, pragmatischen Gesetz, kein überkomplexes Bürokratiemonster, kein Wunschzettel ohne Finanzierungsgrundlage, sondern ein Gesetz, das den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen fit macht für die nächsten Jahrzehnte. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Thüringer Gesetz zur Neuregelung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Zippel. Ich schaue noch mal kurz ins Rund des Landtags. Gibt es weitere Redewünsche? Das ist gerade nicht der Fall. Dann bitte ich Ministerin Schenk ans Rednerpult. Bitte.
Thüringer Gesetz zur Neuregelung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich bin ja eigentlich auch ein Fan davon, dass Sachen fix gehen. Deswegen habe ich extra auf eine Einbringungsrede verzichtet. Aber, Herr Dr. Lauerwald, ich habe das dann irgendwie ein bisschen bedauert, weil ich mir am Anfang wirklich nicht sicher war, ob Sie eigentlich über dasselbe Gesetz reden, welches wir hier nach dem ersten und zweiten Kabinettsdurchgang in die Hände des Gesetzgebers gelegt haben. Denn Sie haben so viele Falschinformationen über den Öffentlichen Gesundheitsdienst verbreitet, dass ich eigentlich das Bedürfnis habe, mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des ÖGD zu entschuldigen, denn Sie haben ja unterstellt, jetzt würden plötzlich von einer zentralistischen Organisation Menschen in Kindergärten kommen. Ich habe Nachrichten für Sie: Es kommen jetzt schon Menschen in Kindergärten, die Zähneputzen beibringen. Es ist jetzt schon so, dass Vorsorgeuntersuchungen vom ÖGD gemacht werden. Vielleicht nutzen Sie mal den Tag des Öffentlichen Gesundheitsdienstes jedes Jahr, um mal einen ÖGD-Mitarbeiter zu besuchen. Da sind übrigens auch Ärzte, das wissen Sie glaube ich auch, weil Sie ja selbst Arzt sind. Es ist schon wirklich ein bisschen befremdlich, dass Sie – für welchen Zweck auch immer, darüber kann ich nur mutmaßen – hier den Eindruck erwecken, dass irgendeine zentralistische, raffgierige Landesregierung irgendeine absurde Multibehörde aufbaut, die dann ganz nebenbei auch übrigens gar nicht mehr Geld kostet, um in Kindergärten irgendwelche Kinder gesund zu machen. Ich weiß nicht, welches Drohgespenst Sie haben. Es ist eigentlich eine ganz schlichte Angelegenheit, die wir hier machen, eigentlich eine vertrauensbildende Maßnahme. Es passiert nämlich das, was Sie eigentlich immer wollen: Es gibt einen Regierungsvertrag, da steht was drin und das wird dann auch gemacht. So schlicht ist die ganze Angelegenheit hier.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Wenn Sie in den Regierungsvertrag gucken – da helfe ich Ihnen sogar beim Blättern –, können Sie auf Seite 126 vorblättern und da lesen Sie unter anderem – das hat Abgeordneter Wogawa schon zitiert –, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident: Für den Öffentlichen Gesundheitsdienst werden die rechtlichen Grundlagen neu geschaffen. Und so geht das dann noch viele Seiten weiter und endet ganz am Ende mit: Der Freistaat fördert auch die Gesundheitsämter, regt die Bildung von Kooperationen an usw. usf. Und genau das, was da steht, mündete dann in einen Workshopprozess. Was haben wir da gemacht, in Anerkenntnis der Tatsache, dass sich jetzt auch hier viele in Schuldzuweisungen ergangen sind, wer ist nun eigentlich schuld, dass es keinen Gesetzgeber gibt? Ich würde ja in den Raum stellen: Der Gesetzgeber ist schuld, wenn es kein Gesetz gibt. Aber nun sind wir hier an dem Punkt, Sie haben vom Kabinett ein Gesetz bekommen, mit dem Sie hier arbeiten können. Nachdem Sie angefangen haben in Ihrer Rede und sich beschwert haben, es gibt kein ordentliches ÖGD-Gesetz, haben Sie sich hinterher beschwert, dass der Ausschuss nun über die Sommerpause regelrechtes Arbeiten ermöglichen will. Ich frage mich – wasch‘ mir den Pelz, mach‘ mich nicht nass –: Was wollen Sie denn nun eigentlich? Dass es kein Gesetz gibt, dass es langsam geht, dass es schnell geht, dass die Regierungsfraktionen das machen, was im Regierungsvertrag steht? Ich weiß nicht, woran es liegt, aber ich glaube, Sie wissen es selbst nicht. Sie sind einfach aus Prinzip dagegen und es ist schön, dass Sie das hier mal ohne TikTok- und Telegram-Nachrichten so richtig transparent gemacht haben für die Zuschauerinnen und Zuschauer. Es ist im Prinzip schnurzegal, wer hier welchen Vertrag vorlegt; Sie sind dagegen und tun ein riesiges Irrgespenst an die Wand malen von irgendwelchen übergriffigen Gesundheitsdiensten. Am Ende muss man doch mal sagen: Sie haben doch gerade bei der Auswertung der Coronapandemie ständig rumgezetert, dass das irgendwie alles nicht funktioniert hätte. Na dann: Raffen Sie sich auf, geben Sie den ÖGD-Mitarbeitern, die die Last der Pandemie mehr getragen haben als irgendjemand anderes, ein ordentliches Gesetz an die Hand! Nicht mehr soll hier auch passieren. Eine Anhörung findet ganz regulär statt. Sie können heute ganz entspannt diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss überweisen und gemeinsam mit Ihren Kolleginnen und Kollegen über die fachlichen Grundlagen sprechen.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Und über die will ich nun auch mal sprechen, es hat ja lang genug gedauert mit der Vorrede. Es gibt nämlich, wie ich schon zitiert habe, völlig überraschend die Dinge, die ab Seite 126 ff. im Regierungsvertrag stehen. Erstens versuchen wir aus einer Verordnung eine Rechtsgrundlage zu machen. Für alle Juristen, auch für die, die es nicht sind, ist klar, es ist eine gute Sache, wenn man auf Basis einer Rechtsgrundlage arbeitet und nicht auf einer hornbeinalten Verordnung – Abgeordnete Urban hat das jetzt gerade sehr deutlich dargestellt –, 1990 Verordnungsstatus war die Grundlage für unsere ÖGD-Mitarbeiter. Da muss man kein Genie sein – gerade, wenn man auf die kommunalen Gebietskörperschaften blickt, auf die Frage, wie sich eigentlich die Aufgaben im Gesundheitswesen, der Blick auf das, was Prävention ist und Gesundheitsvorsorge geändert haben –, dass so eine alte Verordnung nicht gerade der richtige Rahmen ist. Woher wissen wir das? Weil wir, bevor wir diesen Gesetzentwurf hier aus dem Hut gezaubert haben, in der von mir angesprochenen Workshopphase mit den Akteuren des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, mit denen, die dann davon betroffen sind, mit unterschiedlichen Menschen darüber gesprochen haben, welche Punkte hier Eingang finden sollen. Was ist der Witz an Regierungsverantwortung? Der Witz ist, dass man am Ende nicht alle Wünsche erfüllt. Deswegen herzlichen Dank an alle Akteurinnen und Akteure, die Wünsche formuliert haben. Wenn man Prioritäten setzt, bedeutet das auch, dass man andere Sachen nicht priorisieren kann. Und es bedeutet vor allem, dass man ehrlich die Frage beantworten muss, was man eigentlich bezahlen kann. Deswegen bin ich der Abgeordneten Güngör sehr dankbar. Sie hat nämlich den Wert des prälegislativen Konsultationsverfahrens hier sehr schön herausgearbeitet. Wir wissen nämlich alle nur, was im ersten Referentenentwurf steht – gegenüber dem jetzt hier zu besprechenden –, weil der transparent und zugänglich ist. Und vielleicht denken Sie mal darüber nach, Herr Lauerwald, warum Sie dazu nichts sagen konnten. Sie kennen den nämlich nicht, weil Sie sich diesem transparenten Verfahren der Regierung verweigern.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Im Übrigen gibt es neben der Tatsache, dass wir von Verordnungsstatus auf Rechtsgrundlage wechseln, jetzt eben auch noch eine ganz entscheidende Ausprägung in diesem Gesetzentwurf, nämlich, dass wir über Gesundheitsförderung und Prävention sprechen. Da haben die meisten hier sprechenden Abgeordneten völlig richtig erkannt, dass das die zentrale Aufgabe ist, wenn man in der Gesundheitspolitik was drehen will. Da kann man nämlich nicht immer lamentieren – das machen wir ja später auch noch –, dass immer alles teurer wird, sondern wir müssen uns vor allem fragen: Wie kommen die Menschen zu mehr gesunden Jahren? Und wie geht das? Indem man Gesundheitskompetenz hat, indem man weiß, wie ich mich zum Beispiel vor Hitze schützen kann, indem man weiß, was es eigentlich für Folgen hat, wenn ich in einer dicht bebauten Region wohne, was es eigentlich für Impfungen gibt, die auch neu an den Markt kommen – man denkt zum Beispiel an HPV. Es gibt da unendlich viele Maßnahmen und es wurde zu Recht angesprochen – ich meine auch von Frau Güngör –, die Gesundheitsberichterstattung ist am Ende – ich kann den Wunsch verstehen, darauf Zugriff haben zu wollen – Grundlage für weitere politische Handlungsfelder, wie man sich zum Beispiel in Bezug auf Hitzeschutzaktionspläne und Ähnlichem vor Augen halten kann. Deswegen ist es auch überhaupt nichts Neues, dass wir in Kindergärten und Schulen gehen – im Gegenteil. Das ist konsistent, denn wir wünschen uns, dass von klein auf die Grundlagen für ein gesundes Leben gelegt werden. Das klingt vielleicht banal, aber natürlich ist eine eingeübte Praxis am besten zu lernen, wenn das Hänschen noch ein Hänschen ist und kein Hans. Deswegen ist zweimal Zähneputzen in der Kita genau die richtige Sache. Ich bin der Landeszahnärztekammer dankbar, dass sie gemeinsam mit meinem Haus die Initiative gestartet hat, dieses Zähneputzen in Kitas wieder ganz nach vorn zu heben. Das erfordert Engagement von den Erzieherinnen und Erziehern, es erfordert aber auch Politik, die anerkennt, dass Prävention manchmal so ein bisschen lächerlich daherkommt, weil alle denken, ach na ja, one apple a day usw. Aber eigentlich ist das nun mal der Kern. Wenn ich mir gesunde Gewohnheiten anschaffe im frühen Lebensalter, werde ich auch lange was von meinem Leben haben. Zumindest ist das wissenschaftlich erwiesen, aber damit fremdeln ja einige hier im Raum. Man kommt am Ende dann noch zum dritten Punkt, nämlich zu der Frage – das betrifft diese ganze Diskussion –, ob da eine große zentralistische Behörde erschaffen wird, wer für den ganzen Spaß eigentlich zuständig ist. Der ÖGD muss neben seinen hoheitlichen Aufgaben – ganz logisch – vor allem in der Daseinsvorsorge aktiv sein. Deswegen: Für alle Freunde der Thüringer Kommunalordnung ist schon klar, dass hier die kommunale Selbstverwaltung berührt ist. Deswegen ist es beim ÖGD logisch, dass es einerseits Aufgaben gibt, die beim Land liegen, und andererseits Aufgaben, die von den Kommunen zu erfüllen sind. Für die meisten ist das gar keine überraschende Nachricht, sondern einfach nur das Ergebnis von § 2 der Thüringer Kommunalordnung. Für die, die es noch nicht gelesen haben, empfehle ich da noch mal reinzuschauen. Dann weiß man auch, dass es die Leistung des Gesetzentwurfs ist, diese Aufgabengebiete klar voneinander abzugrenzen. Das klingt vielleicht irgendwie nach einer nicht so großen Aufgabe, die ist aber sehr relevant. Das hat auch Abgeordnete Güngör angesprochen. Die ist deswegen relevant, weil man sich fragen muss, wer zahlt eigentlich für was. Deswegen ist die Diskussion ganz zentral – da freue ich mich auf die Debatte im Ausschuss auf Basis der Anhörung –, wer für was zuständig ist und wo man vielleicht Kooperationen schließen kann, gerade um das schwierig vorhandene Personal im ländlichen Raum zu halten. Denn am Ende geht es darum – und das eint uns hier hoffentlich alle –, wohnortnah und verlässlich die dritte Säule des Gesundheitssystems, den Öffentlichen Gesundheitsdienst, zur Verfügung zu stellen. Deswegen ist die krisenresiliente Behördenstruktur ganz relevant. Wir haben uns eben nicht vor der Frage gedrückt, wie man dazu kommt, aus der Pandemie wirklich etwas zu lernen, und nicht nur einfach Leute beschimpft, die in der Pandemie Entscheidungen getroffen haben. Was wir daraus gelernt haben, ist, dass ein direkter Durchgriff vom Fachreferat auf den nachgeordneten Bereich sinnvoll ist. Deswegen bin ich dem Innenministerium sehr dankbar, das aus seiner großen Mittelbehörde TLVwA das relevante Referat in meinen nachgeordneten Bereich, das TLV, übergibt. Denn das ist nun mal eine sinnvolle Bündelung von Kompetenzen, die uns krisenresilient macht. Denn gerade in der Krise: kurze Wege, klare Dienstwege, kurzer Durchgriff – sehr gute Idee. Außerdem – das wurde hier auch vielfach angesprochen – nützt das schönste Gesetz nichts, wenn wir keine Leute haben, die es dann machen. Deswegen ist der ÖGD am Ende natürlich auch Arbeitgeber. Es muss auch darum gehen, wie man zu dem Personal kommt. Deswegen freut es mich, zu meinem Lieblingsteil der Rede zu kommen, nämlich zum Bundesrat. Denn man kann sich ja immer mal fragen, was die da eigentlich machen. Das tun wir auch in zwei Tagesordnungspunkten, wenn es um die GKV geht. Ich kann Ihnen die frohe Kunde überbringen, dass wir hier schon zur Kenntnis genommen haben, dass der ÖGD-Pakt dazu geführt hat, dass es 30 Prozent mehr Personal in den Gesundheitsämtern der Städte und Gemeinden gegeben hat. Aber natürlich läuft jeder Pakt – das ist das Wesen eines Pakts – aus. Wir haben uns als Land Thüringen nicht damit zufriedengegeben, Ihnen hier nur ein ordentliches Gesetz vorzulegen, sondern wir haben auch erkannt, dass es uns nicht reicht, einfach nur zu sagen, ein Pakt läuft aus. Wir haben deswegen eine Bundesratsinitiative eingebracht, die nicht nur ganz platt fordert, ÖGD-Pakt soll weitergehen, sondern in Anerkenntnis der verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten machen wir uns Gedanken darüber, wie man den ÖGD in die Frage „Bevölkerungsschutz“ einbetten kann. Denn dafür gibt es jetzt 10 Milliarden im Bundeshaushalt. Ich glaube, es ist gut und richtig, dass Thüringen da als Vorreiter kommt. Wir waren, bevor ich hier angefangen habe, am ÖGD-Gesetz zu arbeiten, die Bummelletzten. Wir hatten eine hornbeinalte Verordnung und waren angewiesen auf den Pakt des Bundes. Und jetzt haben wir ein schönes, modernes Gesetz mit Digitalisierung, aus dem Sie als Gesetzgeber das Beste machen können. Als einziges Bundesland eine Bundesratsinitiative, die sagt, schaut, wenn A nicht klappt und B nicht klappt, kommt Thüringen und schlägt Lösung C vor. Das ist eine gute Lage, um festzustellen: Seite 126 des Regierungsvertrags könnte grün und abgehakt werden, so Sie wollen. In einem waren Sie sich ja alle einig – auch, wenn manche mehr inhaltliche Grundlage hatten als andere –, nämlich dass es ganz schön lange gedauert hat. Deswegen liegt es ja nun an uns, aus dem Gesetz auch ein richtiges, beschlossenes Gesetz zu machen. Deswegen freue ich mich auf die Sommerpause, auf die Arbeit, die da stattfindet, und auf die zweite Lesung hier im Landtag, wo dann alle auf demselben Arbeitsstand sind. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Thüringer Gesetz zur Neuregelung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es darüber hinaus noch den Wunsch auf Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen.
(Zuruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Doch, hier!)
Der Form halber informiere ich Sie, dass die Redezeit um 1 Minute 31 Sekunden überschritten wurde. Es gibt also durchaus noch Redezeit zu verteilen. Ist gewünscht, diese zu nutzen? Das ist der Fall. Dann bitte ich Dr. Lauerwald noch mal ans Mikrofon. Bitte.
Thüringer Gesetz zur Neuregelung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
Herr Präsident, werte Kollegen Abgeordnete! Frau Schenk, Sie haben sehr viel und sehr schnell erzählt. Aber was mich gewundert hat und was mich ein bisschen nachdenklich stimmt, ist: Sie haben mit keinem einzigen Wort die Rolle der Familie, der Eltern erwähnt bei der Gesundheitserziehung der Kinder. Ich habe vier Kinder und ich habe alles so hingekriegt, dass ich keine staatliche Organisation dazu brauchte.
(Beifall AfD)
Ich denke, ein allmächtiger Staat und ein ÖGD, der überall in der Bedeutung so hochgehoben wird, nimmt die Bedeutung der Eltern überhaupt nicht wahr und wertschätzt sie auch nicht. Mir geht es nicht darum, etwas gegen den ÖGD zu sagen. Ich hatte ja vorhin schon gesagt, wir haben uns auch positiv für den ÖGD engagiert, schon 2020, und wollten auch den ÖGD stärken. Aber als dann Corona kam, hatten wir eine ganz andere Sichtweise auf den ÖGD, weil der im Rahmen der Coronamaßnahmenpolitik auch eine gewisse Rolle gespielt hat. Warten wir doch erst mal die Aufarbeitung der ganzen Coronageschichte ab und dann haben wir auch einen anderen Blickpunkt zu den Impfungen. Danke.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Neuregelung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Gibt es darüber hinaus noch weitere Redewünsche?
(Zuruf Schenk, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie: Ja!)
Frau Ministerin, bitte schön.
Thüringer Gesetz zur Neuregelung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
Dr. Lauerwald, ich muss diese eine Sache jetzt wirklich mal nachfragen, weil ich dieses Geraune nicht leiden kann. Was meinen Sie denn mit „gewisse Rolle des ÖGD“? Ich möchte gern von Ihnen mal hören, wenn Sie den Mut haben, dass Sie mir mal erklären, was Sie konkret den ÖGD-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorwerfen, welche gewisse Rolle die haben beim Bewältigen der Coronapandemie. Das würde ich wirklich gern mal hören. Und während Sie überlegen, wie diese Antwort wohl ausfallen könnte, ohne dass Sie da was Unwahres sagen, gebe ich Ihnen noch eine ganz andere Frage mit auf den Weg. Ich habe auch zwei Kinder. Und wissen Sie, welchen Kontakt die mit dem ÖGD haben? Wenn die in die Schule gehen, bekommen die eine Schuleingangsuntersuchung. Ich hoffe ja, dass Ihre vier Kinder die auch hatten.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Thüringer Gesetz zur Neuregelung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich frage den Abgeordneten, ob Sie ihre Redezeit, die Sie ja noch haben, nutzen möchten, um zu antworten. Weil vom Platz aus zu antworten, würde ich nicht gern sehen. Wenn, dann vom Rednerpult aus. Es steht Ihnen noch Zeit zur Verfügung, darauf zu antworten, wenn Sie das möchten. Sie müssen nicht.
(Zuruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Jetzt möchte ich darauf nicht antworten!)
Sie müssen nicht. Dann denke ich, es wird sich die Gelegenheit dazu ergeben, das eine oder andere Mal.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Jetzt kann er gerade nichts dazu sagen!)
Dann komme ich jetzt zur Abstimmung. Es gab den Wunsch der Überweisung an den Ausschuss, ich vermute an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie. Dann würde ich das gern abstimmen. Wenn Sie also der Ausschussüberweisung zustimmen, bitte ich jetzt um Ihre Handzeichen. Dazu sehe ich die Signale aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Gibt es Enthaltungen? Dazu sehe ich die Handzeichen aus der Fraktion der AfD. Damit wird dieser Gesetzentwurf an den Ausschuss überwiesen. Wir können damit den Tagesordnungspunkt 11 schließen. Und wir machen nun weiter mit Tagesordnungspunkt 17 Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/3706 Ist die Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Und ich bitte Abgeordneten Thomas nach vorn.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, mit unserem Antrag verlangen wir eigentlich nichts Spektakuläres. Wir verlangen lediglich, dass die Landesregierung geltendes Recht einhält. Das Thüringer Klimagesetz schreibt in § 13 eindeutig vor, dass die integrierte Energie- und Klimaschutzstrategie mindestens alle fünf Jahre fortgeschrieben werden muss. Die letzte Strategie stammt aus dem Jahr 2019. Die Fortschreibung wäre somit spätestens im Oktober 2024 fällig gewesen, heute haben wir Mitte 2026 und eine neue Strategie liegt immer noch nicht vor. Dabei geht es nicht um eine Formalie. Die integrierte Energie- und Klimaschutzstrategie ist das zentrale Instrument, bei dem die Landesregierung beschreibt, wie sie die energie- und klimapolitischen Ziele des Landes erreichen will. Sie schafft Transparenz, definiert Prioritäten und ermöglicht eine nachvollziehbare Erfolgskontrolle. Oder anders gesagt: Das Klimagesetz formuliert die Ziele, die Strategie beschreibt den Weg dorthin. Genau dieser Weg fehlt derzeit, und das zu einem Zeitpunkt, an dem Thüringen vor großen Herausforderungen steht. Wir müssen die Wärmewende organisieren, wir müssen den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen, wir müssen Netze und Speicher ausbauen, wir müssen die Attraktivität von Bus und Bahn erhöhen, wir müssen die Ladeinfrastruktur für Elektromobilität ausbauen und wir müssen das gesetzliche Ziel erreichen, die unmittelbare Landesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu organisieren.
(Beifall Die Linke)
All diese Punkte finden sich deshalb ausdrücklich in unserem Antrag wieder. Gerade bei diesen Fragen brauchen Kommunen, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger Verlässlichkeit und Orientierung. Doch stattdessen erleben wir derzeit strategischen Stillstand. Inzwischen wird die fehlende Fortschreibung nicht nur politisch kritisiert, sondern auch juristisch thematisiert. Die Deutsche Umwelthilfe hat Klage gegen den Freistaat Thüringen eingereicht und wirft der Landesregierung vor, gegen die eigenen gesetzlichen Verpflichtungen zu verstoßen. Die Reaktion der Landesregierung auf diese Kritik lautet bislang, wir arbeiten ja an einem Energiegesetz. Aber genau das überzeugt uns nicht. Ein Energiegesetz kann sinnvoll sein, jedoch wissen wir noch nicht, was drinstehen soll. Vor allem aber ersetzt ein Gesetz keine Strategie. Ein Gesetz beantwortet nicht die Frage, welche konkreten Maßnahmen wann umgesetzt werden sollen, welche Prioritäten gesetzt werden und wie die Zielerreichung überprüft wird. Die Vorgängerregierung hat in der bisherigen Strategie aus dem Jahr 2019 formuliert, dass die Strategie die Herausforderungen beschreibt, Maßnahmen festlegt und regelmäßig auf Grundlage eines Monitorings fortgeschrieben wird. Genau dafür würde dieses Instrument geschaffen. Hinzu kommt, Thüringen hat sich selbst richtige, wenn auch anspruchsvolle Ziele gesetzt. Das Thüringer Klimagesetz sieht vor, dass der Energiebedarf des Landes bis 2040 bilanziell durch erneuerbare Energien aus eigenen Quellen gedeckt werden soll und – wie bereits gesagt – die Landesverwaltung bis 2030 klimaneutral sein soll. Ob die Landesregierung diese Ziele noch verfolgt, wie sie diese erreichen will und welche Zwischenschritte vorgesehen sind, all das bleibt derzeit offen. Meine Damen und Herren, eine Strategie ersetzt keine Politik, aber ohne Strategie fehlt die Grundlage für eine nachvollziehbare Politik. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, die gesetzlich vorgeschriebene Fortschreibung unverzüglich zu erarbeiten, den Landtag noch in diesem Jahr einen Entwurf vorzulegen und dabei die zentralen Herausforderungen der Energie- und Klimapolitik transparent zu adressieren. Wer Klimaschutz ernst nimmt, wer Versorgungssicherheit gewährleisten will, wer bezahlbare Energiepreise sichern möchte und wer regionale Wertschöpfung stärken will, braucht einen klaren Plan. Genau einen solchen Plan fordern wir mit unserem Antrag ein. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, liebe Kolleginnen und Kollegen! Energie- und Klimastrategie, die Linke kritisiert, dass diese Strategie nicht fortgeschrieben wurde, hat aber selber in ihrem Antrag benannt, woran es gelegen hat indirekt – und zwar 2024 hätte nach aktueller Rechtsprechung die Klimaschutzstrategie und Energiestrategie fortgeführt werden sollen. Es ist nichts passiert und wir fragen uns natürlich: Warum ist das nicht passiert? Warum hat die Vorgängerregierung dies nicht gemacht unter der Verantwortung einer Koalition, wo auch die Linke ein Teil war? Die Frage ist, glaube ich, relativ einfach zu beantworten, weil es erstens eine sehr teure Strategie ist mit vielen Ungewissheiten; zweitens ein sehr großer Aufwand ist für die Verwaltung, was auch zu hohen Kosten führt; und drittens die Umsetzung nicht so einfach finanziell untermauerbar ist. Das haben Sie in Ihren Haushaltsbetrachtungen in den letzten fünf Jahren ganz genau gemerkt und haben sich dazu entschlossen, diese Strategie nicht fortzuführen. Dies ist nicht das Handeln der neuen Koalition, sondern dies hat dazu geführt, dass es zu einer Klage gekommen ist. Und die Klage hat damit zu tun, dass es nicht zum richtigen Zeitpunkt beendet wurde, und wir befinden uns jetzt in einem Klageverfahren. Das ist die Sachlage, die uns zum Beginn der Legislatur, wo wir Verantwortung übernommen haben, entgegengekommen ist.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Das ist zwei Jahre her!)
Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Wenn man beklagt wird, was macht man dann? Jeder, der sich mit juristischen Verfahren etwas auskennt, versucht natürlich erstmal, diese Klage und die Punkte abzuschließen oder muss diese abschließen, bevor an der Thematik weitergearbeitet wird.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das ist nicht dein Ernst!)
Sonst macht man sich angreifbar, dass man dem Klagenden wieder neue Argumente gibt. Deswegen ist es, glaube ich, nicht nur ein Wunsch gewesen, sondern absolut notwendig, dass dies jetzt erstmal nicht fortgeschrieben wird, bis diese Klage geklärt ist. Das ist der erste Punkt.
(Beifall BSW)(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das ist unfassbar!)
Der zweite Punkt ist natürlich: Worin investieren wir unsere Kräfte, unsere finanziellen Mittel und unsere Ressourcen? Ich finde, es ist wichtig, in den geringen Zeiträumen – die Legislatur ist schon wieder fast zur Hälfte vorbei – alle Kräfte, alle finanziellen Mittel, die da sind, zur Umsetzung von sinnvollen Maßnahmen einzusetzen. Ich glaube, da gibt es auch eine große Deckungsmenge unter den Parlamentariern, was sinnvoll ist. Unsere Priorität als BSW ist, alles, was die Preise der Energie für die Bürgerinnen und Bürger senkt, ist zu unterstützen. Zweitens, alles was unabhängig macht von Kostensteigerung, ist zu unterstützen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch der Linken, da haben wir viel zu tun, denn wir befinden uns in einer Thematik, wo die Energiepreise ständig steigen. Gerade im Bereich der erneuerbaren Energien sollten meiner Meinung nach Schwerpunkte gesetzt werden. Dazu gehört, dass es zu unterstützen ist, wenn sich Bürgerinnen und Bürger auf ihrem Haus eine Solaranlage vielleicht mit einem Speicher bauen und damit ihre Energiekosten halbieren können. Da gibt es schon gute Ansätze, die auch in Ihrer Legislatur umgesetzt wurden, jeder Bürger kann mittlerweile auf einem sogenannten Solarrechner schauen, ob das lukrativ für ihn ist. Da müssen wir auch zusammenstehen, wenn es um eine Diskussion mit der Bundesregierung geht, das sage ich auch ganz klar. Denn es ist absolut nicht einsehbar, dass da, wo Flächen geschont werden, wo die Bürgerinnen und Bürger direkt entlastet werden, dass dies von der Bundesregierung – zumindest von der Wirtschaftsministerin der Bundesregierung – gekürzt werden soll, wo die Vorausschau ist, dass damit die Investitionen der Bürgerinnen und Bürger an ihrem eigenen Haus wahrscheinlich um die Hälfte zurückgehen. Die Solarenergie auf dem eigenen Haus ist eine unabhängige, preiswerte Energieform. Da sagen wir als BSW: Das senkt Kosten, das müssen wir unterstützen. Ich glaube, das wird auch in allen Fraktionen so gesehen. Meines Wissens nach ist in allen Fraktionen auch jemand dabei, der das auch schon bei sich selbst zu Hause gemacht und gute Erfahrungen damit getroffen hat. Das zweite große Problem sind unsere Landwirte.
Herr Kobelt, Entschuldigung, ich unterbreche Sie einmal. Entschuldigung. Es gibt gerade wirklich sehr viele bilaterale Gespräche auf verschiedenen Bänken hier im Raum. Ich würde bitten, den nötigen Respekt gegenüber dem Redner zu zeigen. Bitte schön.
Es gibt viele Bioenergieanlagen in Thüringen, die gebaut worden sind mit Planungssicherheit, wo die Landwirte und die Investoren darauf vertraut haben, dass diese auch langfristig funktionieren. Die Förderungen und die Bedingungen haben sich so geändert, dass dies nicht mehr wirtschaftlich möglich ist. Da sagen wir als BSW: Den Menschen muss geholfen werden. Es gibt ja schon Beratungsangebote, damit diese flexibler gestaltet werden. Dort hinein sollten wir doch unsere Energie, unsere Ressourcen im Ministerium stecken – das ist der zweite Punkt. Der dritte Punkt im Energiebereich ist die Energieeinsparung, Energieberatung. Viele Bürgerinnen und Bürger wissen gar nicht, wie viel Energie sie vielleicht im Verbrauch durch andere Verhaltensweisen einsparen können. Da ist es wichtig, die Verbraucherzentralen zum Beispiel zu stärken, gerade für Haushalte mit geringem Einkommen, das einfach durch Übertragung von Wissen schon mal 10/20 Prozent Energie einsparen kann.
(Beifall BSW)
Ich habe Ihnen jetzt drei Beispiele genannt – die Redezeit ist jetzt nicht mehr so lang –, mir würden auch noch mehr einfallen. Was ich damit sagen möchte, ist: Diese Landesregierung mit unserem Umwelt- und Energieminister konzentriert sich auf die Umsetzung von konkreter Unterstützung und das ist ein guter Weg, das ist ein besserer Weg, als sich in Strategien für die nächsten zehn, fünfzehn Jahre zu verlieren und dort vielleicht theoretische Abhandlungen zu erarbeiten, die dann nicht umgesetzt werden. Wir wollen die Energiepreise senken. Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft unabhängig machen. Das ist ein guter Weg so. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab.
(Beifall BSW)
Jetzt gab es noch eine Rückfrage? Nicht mehr? Okay, vielen Dank.
Es stand niemand am Mikro, deswegen habe ich auch niemanden dort aufgerufen. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Gerhardt für die AfD-Fraktion das Wort. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen, liebe Zuhörer und Zuschauer in Nah und Fern, wenn man zunächst diese Titel des Antrags liest, könnte man ja glauben, es gehe der Linken bloß um die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen. Gesetzliche Verpflichtungen einhalten usw., heißt es. Aber bei den Linken lohnt es sich ja bekanntlich immer, auch mal genauer hinzusehen. Historisch betrachtet hatte Ihre Fraktion ja schon immer eine gewisse Vorliebe für Pläne, Kammern und Berichte.
(Beifall AfD)
Genau das finden wir auch hier wieder. Sie behaupten, Sie wollen lediglich die Fortschreibung einer Strategie. Wer jedoch diesen Antrag liest, sollte sich auch mal die Frage stellen, welche Strategie hier eigentlich fortgeschrieben werden soll. Die letzte Strategie, die letzte Energie- und Klimaschutzstrategie stammt bekanntlich aus dem Jahr 2019. Es ist eine Strategie, die noch unverkennbar die Handschrift von Rot-Rot-Grün trägt. Wenn man sich konkret mal den letzten Bericht anschaut, sieht man sehr deutlich, wo die Reise hingehen soll. Denn es geht dort längst nicht nur um die Frage, wie Energie erzeugt oder gespeichert wird, die Strategie spricht ausdrücklich davon, dass eben nicht nur die Energieversorgung, sondern auch das Verkehrsverhalten und die Lebensweise der Bürger verändert werden müssen. Sie enthält Maßnahmen zur Förderung einer klimafreundlichen Ernährung, sie fordert den Ausbau von Klimabildungsprojekten, sie beschäftigt sich mit der Frage, wie Bürger ihre Wohnflächen künftig bedarfsgerechter nutzen sollen. Es geht also nicht nur um Stromleitungen, Kraftwerke oder Netze. Es geht um eine politische Vorstellung davon, wie Menschen leben, wohnen, essen und sich fortbewegen sollen. Genau deshalb ist dieser Antrag auch so problematisch. Die Linke verkauft ihn, wie gesagt, als bloße Fortschreibung einer gesetzlichen Pflicht. Tatsächlich soll hier aber eine Strategie fortgeschrieben werden, die den Anspruch erhebt, immer weitere Bereiche des Lebens unter klimapolitische Vorgaben zu stellen. Wir sagen aber, das ist der falsche Weg.
(Beifall AfD)
Tatsächlich nutzen Sie jetzt diesen Antrag, um Ihr komplettes energie- und klimapolitisches Wunschprogramm durch die Hintertür zu präsentieren. Also schauen wir doch mal genauer hin. Sie fordern mehr Windkraft, mehr Photovoltaik. Sie fordern die Wärmewende. Sie fordern die Elektrifizierung des Fuhrparks der Landesverwaltung. Sie fordern den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Sie fordern eine klimaneutrale Landesverwaltung und zu guter Letzt fordern Sie zusätzlich einen Bericht an den Landtag – und jetzt kommt es – quartalsweise. Mit anderen Worten: mehr Staat, mehr Vorgaben, mehr Bürokratie und mehr Steuerung.
(Beifall AfD)
Die Bemerkung sei noch erlaubt: Wenn ich das so sehe, muss ich ehrlich sagen, tut mir die Brombeerkoalition fast ein bisschen leid.
(Zwischenruf Abg. Hutschenreuther, BSW: Das muss sie nicht!)
Denn bei diesem Berichtsfetischismus der Linken möchte ich eigentlich gar nicht wissen, was es Sie gekostet hat, Ihrem Koalitionspartner in spe morgen höchstwahrscheinlich die Enthaltung bei Ihrem Entlastungsgesetz zu entlocken. Ja, meine Damen und Herren, besorgniserregend finde ich auch vor allem die ideologische Schlagseite des Antrags, insbesondere beim Thema Windkraft. Die Linke fordert hier ausdrücklich den beschleunigten Ausbau von Windenergie und auch von Photovoltaik, um dem Energiebedarf bis 2040 aus Erneuerbaren zu decken. Die Frage ist aber eigentlich: Wer soll das Ganze bezahlen? Wer trägt die Kosten für Netzausbau, Speicher und Infrastruktur? Dazu findet man im Antrag kein einziges Wort. Auch bei der Wärmewende bleibt die Linke bemerkenswert unklar. Sie fordern den Ausbau erneuerbarer Wärmeversorgung und kommunaler Wärmenetze. Das mag ja auf dem Papier ganz wunderbar klingen. Aber viele Bürger fragen sich da immer völlig zu Recht: Wer finanziert das, wer bezahlt den Umbau bestehender Heizsysteme, wer bezahlt die neuen Netze, wer bezahlt steigende Bau- und Sanierungskosten? Besonders interessant finde ich auch einen Punkt, den Sie Akzeptanzsteigerung nennen. Die Linke schreibt tatsächlich: Die Akzeptanz der Energiewende solle durch finanzielle Beteiligung erhöht werden. Also immerhin merken Sie zumindest, dass die Akzeptanz nicht sonderlich hoch ist in der Bevölkerung. Das ist aber grundsätzlich auch ein bemerkenswertes Politikverständnis. Sie erkennen also offenbar selber, dass die Akzeptanz vieler Projekte vor Ort eben schlichtweg fehlt.
(Beifall AfD)
Denn – und das ist, denke ich, ein Fakt – die Menschen wollen vielfach einfach keine riesigen Windenergieanlagen oder Monsterstromtrassen vor ihrer Haustür. Sie wollen sie schlichtweg nicht. Aber anstatt mal die Ursachen zu hinterfragen, soll die Zustimmung durch finanzielle Anreize erkauft werden. Das ist schlichtweg keine Bürgerbeteiligung, das ist eine politische Beruhigungspille.
(Beifall AfD)
Und auch der Verkehrsbereich folgt demselben Muster: mehr ÖPNV, mehr Schienenverkehr, mehr Elektromobilität, mehr Ladeinfrastruktur. Alles schön und gut, aber die Menschen im ländlichen Raum Thüringens wissen, dass viele dieser Konzepte eben schlicht und einfach an der Realität vorbeigehen. Denn wer morgens zur Arbeit fährt, wer selber Handwerker ist, wer auf dem Land lebt, wer Angehörige versorgen muss, der weiß, er kann nicht auf ideologische Wunschvorstellung umsteigen. Mobilität muss schlicht und einfach funktionieren. Und das muss man für Thüringen auch so klar sagen: Wir sind ein kleinteiliger Flächenstaat und Thüringen ist ein Land der Autofahrer. Aber ein Konzept, wie man Mobilität für Thüringer auch bezahlbar machen kann, das vermisse ich hier komplett. Ihr Antrag zeigt damit letztlich eines: Sie wollen mehr Klimapolitik, mehr Eingriffe, mehr Steuern und mehr Vorgaben. Wir dagegen als AfD, wir stehen für Freiheit statt Bevormundung. Als AfD vertrauen wir vor allen Dingen auf die Innovationskraft unserer Unternehmen,
(Beifall AfD)
auf die technische Entwicklung und auch – und das ist ganz wichtig – auf die Vernunft der Bürger. Die Linke dagegen vertraut auf Vorgaben, Verbote und staatliche Steuerung und das, das kann man mal so festhalten, ist eben der grundlegende Unterschied zwischen uns.
(Beifall AfD)
Wir setzen auf die freie Entscheidung der Menschen, die Linke setzt auf die Steuerung der Menschen. Wir setzen auf Eigenverantwortung, die Linke setzt auf Bevormundung. Und wir setzen auf die soziale Marktwirtschaft, während die Linke auf immer mehr staatlichen Eingriff und damit auf die altbekannten Irrtümer des Sozialismus setzt, hier im Gewand versteckt beim Klimaschutz. Wir lehnen diesen Antrag nicht nur deshalb ab, sondern auch, weil die ideologische Grundausrichtung dieser Strategie komplett falsch ist. Und um es zum Schluss mit Ludwig Erhard zu sagen: Sozialismus ist nie ein bisschen richtig, sondern immer ganz falsch.
(Beifall AfD)
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Herr Gerhardt, Sie haben vielleicht bei Herrn Kobelt nicht richtig zugehört. Er hat gesagt, die Koalitionsfraktionen lehnen den Antrag ab. Also von einem Kuhhandel hier mit Blick auf das Entlastungsgesetz zu sprechen, das weise ich mal ganz klar am Anfang von mir.
(Beifall Die Linke)
Aber, Herr Kobelt, der Vorwurf, den Sie hier gebracht haben gegen die Linke, der war ja zu erwarten. Die rot-rot-grüne Landesregierung hat die Strategie doch bis Oktober 2024 doch auch nicht fortgeschrieben. Ja, da haben sie recht, stimmt. Ja, die Fortschreibung hätte im Oktober 2024 vorliegen müssen. Das haben wir auch in den Antrag reingeschrieben. Und ja, die damalige Landesregierung hat es nicht mehr geschafft. Aber daraus ergibt sich doch kein Freibrief für die heutige Landesregierung, weitere eineinhalb Jahre nichts zu tun.
(Beifall Die Linke)
Wer einen überfälligen Termin vom Vorgänger übernimmt, der kann sich doch nicht dauerhaft darauf berufen, dass der Vorgänger zu spät war. Irgendwann stellt sich die Frage: Was haben eigentlich Sie seitdem getan? Genau die Frage richtet sich heute an die Landesregierung, denn wir reden ja nicht über irgendein Papier, das irgendwo in einer Schublade liegt. Wir reden über das zentrale strategische Instrument der Energie- und Klimapolitik des Freistaats Thüringen. Die letzte Strategie stammt aus dem Jahr 2019. Seitdem hat sich die Welt verändert. Wir haben mehrere Energiekrisen erlebt. Wir stecken gerade in einer und erleben massiv steigende Energiepreise. Wir haben neue bundes- und europarechtliche Vorgaben. Wir diskutieren über Wärmewende, Speicher, Wasserstoff, Netzausbau, Ladeinfrastruktur und die Zukunft unserer Energieversorgung. Trotzdem liegt im Jahr 2026 noch immer keine neue Strategie auf dem Tisch. Stattdessen verweist die Landesregierung seit Monaten auf ein angekündigtes Energiegesetz. Nun stellt sich mittlerweile die Frage: Wo ist dieses Energiegesetz eigentlich? Zunächst hieß es, das Gesetz komme Ende vergangenen Jahres, dann hieß es Anfang dieses Jahres. Inzwischen hören wir, es soll Ende dieses Jahres in den Landtag eingebracht werden. Gleichzeitig erfahren wir von der Landesregierung, dass zunächst ein Energieplan für Thüringen erarbeitet werden soll, auf dessen Grundlage das Gesetz überhaupt erst entstehen soll. Das wirft doch eine ganz einfache Frage auf: Wie weit ist man denn mit diesem Energieplan? Mir ist jedenfalls bislang kein Energieplan bekannt. Es gibt keine öffentliche Vorlage, es gibt keine öffentliche Diskussion, es gibt keinen Zeitplan, es gibt keine Zwischenergebnisse. Wenn aber noch nicht einmal der Energieplan vorliegt, auf dem das Gesetz aufbauen soll, wie soll denn ein komplexes Energiegesetz bis Ende des Jahres erarbeitet, abgestimmt, ins Kabinett eingebracht und abschließend im Parlament beraten werden? Das passt doch alles hinten und vorne nicht zusammen. Deswegen drängt sich zunehmend der Eindruck auf, dass die Landesregierung zwar sehr viel über ein Energiegesetz spricht, aber immer weniger darüber sagen kann, wann und in welcher Form dieses Gesetz tatsächlich kommen wird. Damit komme ich zum eigentlichen politischen Kern des Problems. Inzwischen geht es längst nicht mehr nur um eine verspätete Strategie, inzwischen steht die Frage im Raum, was überhaupt aus dem Thüringer Klimagesetz werden soll, das Sie, Kollege Kobelt, wahrscheinlich 2018 als Teil der Grünen-Fraktion mitbeschlossen haben. Auf der Energiekonferenz am 2. Juni hat Umweltminister Kummer erklärt, man wolle sich von den Thüringer Klimazielen verabschieden. Das ist eine bemerkenswerte Aussage. Bislang liegt hierzu kein Gesetzentwurf vor. Es gibt keine parlamentarische Debatte. Es gibt keine Diskussion möglicher neuer Ziele, aber es gibt die Ankündigung, die bestehenden Klimaziele infrage zu stellen. Gleichzeitig hören wir nur noch von einem Energiegesetz, nicht von einem Klima- und Energiegesetz, nicht von einer Weiterentwicklung des Klimagesetzes, sondern von einem Energiegesetz. Da darf man doch die Frage stellen: Wie viel vom Thüringer Klimagesetz soll am Ende eigentlich noch übrig bleiben? Soll das Klimagesetz im neuen Energiegesetz aufgehen? Sollen die Klimaziele gestrichen werden? Sollen die Verpflichtungen des Landes abgeschwächt werden? Niemand weiß es. Die Landesregierung schafft hier mehr Fragen als Antworten. Und selbst wenn es solche Pläne geben sollte, stellt sich die nächste Frage: Mit welchen Mehrheiten soll das eigentlich beschlossen werden? Also ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass es von unserer Seite Zustimmung zu einer Abschaffung oder Aushöhlung des Thüringer Klimagesetzes geben wird.
(Beifall Die Linke)
Im Gegenteil, das sage ich sehr deutlich: Eine Abschaffung des Thüringer Klimagesetzes wird es in der Linken nicht geben. Klimaschutz ist keine ideologische Spielerei, Klimaschutz bedeutet, die Lebensgrundlagen auf diesem Planeten zu erhalten. Da können Sie seitens der AfD gern lachen. Er bedeutet Daseinsversorgung und Versorgungssicherheit.
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Abgekoppelt von der Wirklichkeit!)
Klimaschutz bedeutet geringere Abhängigkeit von Energieimporten. Klimaschutz bedeutet regionale Wertschöpfung und Investitionssicherheit für Unternehmen und Kommunen. Klimaschutz bedeutet aber vor allem auch, Verantwortung gegenüber kommenden Generationen zu übernehmen. Meine Damen und Herren, ob das angekündigte Energiegesetz jemals kommt, wann es kommt und in welcher Form es kommt, steht derzeit für uns völlig in den Sternen. Ob dieses Parlament einem solchen Gesetz überhaupt zustimmen würde, weiß ebenfalls niemand. Eines aber wissen wir ganz sicher: Das Thüringer Klimagesetz gilt heute. Solange dieses Gesetz gilt, hat die Landesregierung die Pflicht, sich daran zu halten. Dazu gehört auch die gesetzlich fortgeschriebene Fortschreibung der Integrierten Energie- und Klimaschutzstrategie. Deshalb sagen wir: Hören Sie auf, auf ein irgendwann vielleicht kommendes Gesetz zu verweisen. Halten Sie sich an die Gesetzeslage, kommen Sie endlich Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach und erarbeiten Sie eine neue Integrierte Energie- und Klimaschutzstrategie. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion Die Linke greift geschickt eine Debatte auf, die die Deutsche Umwelthilfe mit ihrer Klage gegen den Freistaat Thüringen angestoßen hat. Das ist legitim. Eine Opposition muss Widersprüche aufgreifen. Sie weist zu Recht darauf hin, dass eine Pflicht aus einem Gesetz nicht umgesetzt wurde. Also Herr Thomas, den Punkt gebe ich Ihnen. Sie kriegen ein Bienchen für ordentliche Oppositionsarbeit. Aber ich muss es natürlich inhaltlich etwas einschränken,
(Heiterkeit AfD)
denn die Landesregierung möchte ja genau diesen Widerspruch auflösen durch eine entsprechende Änderung des Klimagesetzes im Rahmen der Beschlussfassung zum Thüringer Energiegesetz. Neben dem rein formellen Aspekt sollten wir zwei inhaltliche Fragen in das Zentrum der Debatte stellen. Erstens: Kann Thüringen den globalen Klimawandel messbar und nachvollziehbar beeinflussen, sodass eine eigene Klimaschutzstrategie Sinn ergibt, auch in Abgrenzung zu den bundesrechtlichen und europarechtlichen Festlegungen? Und zweitens: Wie schaffen wir in Thüringen ganz praktisch eine sichere und bezahlbare und nachhaltige Energieversorgung, die sich in die bundesrechtlichen und europarechtlichen Vorgaben einfügt? Auf die zweite – und aus unserer Sicht wichtigere – Frage gibt die Landesregierung mit dem Thüringer Energieplan und dem geplanten Energiegesetz die richtige Antwort. Meine Damen und Herren, Thüringen ist Teil Deutschlands. Deutschland ist Teil Europas. Ob Emissionshandel, CO -Bepreisung, Ausbauziele für erneuerbare Energien oder Vorgaben für Gebäude und Verkehr, 2 die zentralen Leitplanken werden heute auf europäischer und Bundesebene gesetzt. All diese Instrumente bestimmen die Entwicklung der Treibhausgasemissionen stärker, als es jede zusätzliche Strategie eines einzelnen Bundeslandes je könnte. Deshalb müssen wir uns ehrlich fragen: Welchen Erkenntnisgewinn bringt es, alle fünf Jahre eine neue integrierte Energie- und Klimaschutzstrategie zu schreiben? Die Linke beantwortet diese Frage nicht. Entscheidend ist aber nicht die Zahl der Strategien. Entscheidend – und das hat Kollege Kobelt angesprochen – ist die Qualität der konkreten Maßnahmen, um die Transformation vor Ort zu unterstützen. Meine Damen und Herren, da muss man bei dieser Debatte auch darauf gucken, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen verändert haben. Da muss ich den Kollegen Kobelt schon ein bisschen in Schutz nehmen, weil die Zeiten tatsächlich mittlerweile andere sind. Das Thüringer Klimagesetz wurde 2018 beschlossen. Die integrierte Energie- und Klimaschutzstrategie wurde im Jahr 2019 aufgestellt. Damals befanden wir uns in einer völlig anderen energie- und klimapolitischen Situation. Seitdem hat sich die Rechtslage grundlegend verändert. Der European Green Deal wurde 2019 auf den Weg gebracht, der durch das Normenpaket „Fit for 55“ auf europäischer Ebene umgesetzt werden soll. Das Bundesverfassungsgericht hat 2021 den Gesetzgeber verpflichtet, die Klimaschutzziele langfristig und generationengerecht auszugestalten. Der Bund hat daraufhin das Klimaschutzgesetz auf Bundesebene deutlich verschärft. Mit dem Osterpaket 2022 wurden die Ausbauziele für erneuerbare Energien massiv angehoben. Und mit § 2 des ErneuerbareEnergien-Gesetzes wurde erstmals gesetzlich festgelegt, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. All dies ist geltende Rechtslage und entwickelt auch im Freistaat Thüringen eine entsprechende Wirkung. Die zentralen Leitplanken der Energie- und Klimapolitik werden heute wesentlich verbindlicher durch Bundes- und Europarecht vorgegeben als noch im Jahr 2019. Es ergibt keinen Sinn, das zu ignorieren. Die entscheidende Frage ist daher: Braucht Thüringen tatsächlich alle fünf Jahre eine eigene Energie- und Klimaschutzstrategie
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Ja!)
oder sollte sich das Land nicht lieber auf die Aufgaben konzentrieren, die in seiner Verantwortung liegen? Es liegt auf der Hand, worum wir uns bei der Gestaltung des Energiesystems als Bundesland kümmern können: eine klare Orientierung an den Thüringer Energiebedarfen von Industrie, Mittelstand und Haushalten, eine integrierte Planung von leistungsfähigen Stromnetzen, Speichern und Sektorenkopplungen mit den örtlichen Energieunternehmen und starken Stadtwerken und mehr kommunale Wertschöpfung durch mehr Möglichkeiten für Städte und Gemeinden. Wenn uns das überzeugend gelingt, tragen wir mehr zum praktischen Klimaschutz bei, als jede Klimaschutzstrategie es könnte. Genau deshalb sind der Thüringer Energieplan und das darauf aufbauende Energiegesetz die richtige Antwort. Aus diesen Gründen lehnen wir den Antrag der Fraktion Die Linke ab. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Vielen Dank. Frau Abgeordnete Hoffmann, bevor ich Ihnen das Wort gebe: Herr Abgeordneter Dr. Dietrich, Ihre Beleidigungen waren nicht auf jemanden hier im Raum bezogen. Ich würde Sie dennoch bitten, den Stil ein Stück weit anzupassen. Bitte.
Frau Präsidentin, den Hinweis, dass Ihr Klimaschutz das Gegenteil von Umweltschutz ist, spare ich mir jetzt noch detailliert auszuführen, weil Sie das eh nicht verstehen werden. Aber ich finde schon den Spagat bemerkenswert, den Herr Kobelt und Herr Kummer jetzt gleich auch noch hinlegen werden. Sie waren ja damals nicht nur an der Gesetzesinitiative beteiligt und haben es mitbeschlossen, sondern auch mit Inbrunst in der Rede verteidigt, wenn man sich das mal durchliest, und jetzt reden sie dagegen. Also so groß war die Überzeugung dann wohl doch nicht.
(Beifall AfD)
Aber auch die CDU ist bemerkenswert, denn sie hat damals weise hat sie dann auch mit Nein gestimmt, als wir das ein typisches Mäandern, Herr Gottweiss, bei Ihnen, aber Weshalb ich nach vorn gekommen bin, ist das Wort „Strategie“. wie sich denn das Klimagesetz messen lässt. Da ist dieses Klimagesetzes der Landesregierung – ich zitiere vorliegen, sondern das Klimagesetz mehr eine Symbolkraft weiter nach vorn zu kommen, typischerweise von den ist eine Einbahnstraße, Sie geben noch Gas, nach dem
(Beifall AfD)
Sehr verehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Kobelt, die Solarkosten rechnen sich nur deshalb, weil worden sind. Herr Thomas, Sie glauben ja an die schlimmste mal was studiert, wo auch Geschichte eine Rolle spielt, sondern die etwas länger zurückliegende Geschichte. 5.000/6.000 Jahre an. Dann werden Sie sehen, dass bestimmt nichts Schlimmeres. Da gibt es Zeiten, da war
(Zwischenruf Abg. Thomas, Die Linke: 50 Jahre!)
Herr Gottweiss, ja, Sie verweisen sehr gern auf die Bundesda, wer hat das denn alles maßgeblich mitgemacht – diese dann nur an die CDU.
(Heiterkeit und Beifall AfD)
Also, was Sie hier machen, ist wirklich ganz schwach. Und dann, Herr Kummer, wichtig wäre für mich vielleicht Energieminister, haben auf Norderney wenigstens das wollte an dieser Irrsinnigkeit, abgelehnt und gesagt: also weiter Dinge machen, die den Strom nicht zur richtigen schon genug haben, was die Kosten explodieren lässt. Lieber Herr Hande, wenn sich denn mal einer an Ihren Kapitalisten dann den Garaus machen wollen, sondern warum Strom teurer wird, warum sie sich kein Auto mehr einer völlig überfüllten Bahn- und Busstruktur benutzen sie drangsaliert werden von den Gästen, die Sie hier reichlich
(Beifall AfD)
beim Klimagesetz mit Nein gestimmt. LustigerKlimagesetz aufheben wollten. Und jetzt ist wieder so das ist ja nun auch bekannt. Unsere Fraktion hat eine Anfrage gemacht, doch zu erwähnen, dass nach mehr als zehn Jahren – keine belastbaren Daten über die Auswirkungen hat. Und mit dieser Symbolkraft meinen Sie jetzt, Linken. Und, Herr Thomas, wenn Sie sagen, Ihr Weg Motto: „Vorwärts immer, rückwärts nimmer.“ mal Herr Dr. Dietrich, bitte. Zuschauer in nah und fern, vielen Dank. Ja, Herr die anderen Kosten exorbitant nach oben gezogen Klimakatastrophe aller Zeiten. Sie hatten ja vielleicht nicht nur die neuere Geschichte betrachten, Gucken Sie sich da mal die Wetterdaten der letzten das, was wir jetzt haben, Kindergeburtstag ist und es viel übler. und EU-Gesetzgebung. Ja, wer regiert denn irre Geschichte? Ihre CDU. „Rot Front!“ sage ich mal ein Energiekonzept. Aber Sie, die Umwelt- und bisschen, was die Frau Bundesministerin wegkratzen Jawohl, wir wollen weiter Solar und Wind ausbauen, Zeit liefern können, die zu viel liefern, wenn wir Infostand verirrt, erklären Sie ihm nicht, wie Sie den erklären Sie denen mal, warum Wohnen teurer wird, leisten können und sie dafür vielleicht den ÖPNV in müssen und vielleicht auch noch, wie das ist, wenn eingeladen haben in unser Land. Danke sehr.
Weitere Wortmeldungen seitens der Abgeordneten kann ich aktuell nicht erkennen. Ich gehe davon aus, dass für die Landesregierung Herr Minister Kummer sprechen will. Bitte.
Vielen Dank. Meine sehr verehrten Damen und Herren, gestatten Sie, dass ich zuerst kurz auf ein paar Debattenbeiträge eingehe, bevor ich zum Antrag komme. Ich fange vielleicht mal mit der Entstehung des aktuell gültigen Thüringer Klimagesetzes an. Frau Hoffmann, es würde mich freuen, wenn Sie Zitate aus der Debatte von mir vortragen würden.
(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Ich habe Herrn Kobelt gemeint!)
Ich habe extra noch mal geguckt, ich habe nur den Abgeordneten Harzer gefunden, der damals für die Fraktion Die Linke gesprochen hat, weil der für Klimaschutz damals zuständig war. Sie haben aber gesagt, dass von mir auch Zitate vorliegen würden.
(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Das habe ich nicht gesagt!)
Gucken Sie mal bitte eine Wahlperiode vorher. Da hatte die Fraktion der Grünen schon mal versucht, ein Klimagesetz in den Thüringer Landtag einzubringen. Da habe ich damals für die Fraktion der Linken reagiert und habe das abgelehnt mit der Maßgabe, dass davon, dass man Einsparzahlen auf ein Blatt Papier schreibt, sich in der Realität nichts ändert. Es gab dann eine Koalition mit den Grünen – das ist richtig –, da war ein zentraler Bestandteil der Anforderungen der Grünen, dass es ein Klimagesetz geben muss. Thüringen war dann das erste ostdeutsche Bundesland, das im Dezember 2018 ein Thüringer Klimagesetz beschlossen hat. Ich habe auch damals als Umweltausschussvorsitzender immer wieder deutlich gemacht, dass man die Ansprüche, die man stellt an die Emissionsminderung, zumindest auch mit dem Fahrplan, wie man da hinkommen will, unterlegen müsste. Und das ist im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens leider nicht gelungen. Weshalb ich – ja – zugestimmt habe: weil wir in einer Koalition waren und es war ein wichtiger Wunsch unseres Koalitionspartners. Aber ich habe zumindest Kritik entsprechend geübt. Und wenn man sich ansieht, was im Klimagesetz an Vorgaben alles festgeschrieben wurde, zum Beispiel ein 25-prozentiger Einsatz erneuerbarer Energien in privaten Gebäuden, wenn denn nach 2030 saniert wird, das ist inhaltlich zum Teil schon wesentlich überholt gewesen durch das Heizungsgesetz, wird jetzt ein Stück weit wieder rückabgewickelt. Also es wird von vielen bundesrechtlichen Vorgaben massiv überschrieben. Und es hat eben inzwischen auch im Bundesrecht klare Vorgaben gegeben, was die entsprechenden Klimaschutzziele angeht. Ja, Thüringen ist einen eigenen Weg gegangen, hat strengere Klimaschutzziele damals formuliert, aber eben leider nicht gesagt, wie man hinkommen möchte. Wenn ich jetzt mal Revue passieren lasse, was in den letzten Jahren passiert ist, also ich sage mal, Rot-Rot-Grün hatte ja von 2018 bis 2024 sechs Jahre Zeit. Das ist die Hälfte der Zeit, diese sechs Jahre, die das Gesetz gegeben hat, um die klimaneutrale Landesverwaltung zu erreichen. Es waren insgesamt nur zwölf Jahre bis 2030 Zeit. Und wenn man dann mal Revue passieren lässt, wie viele Dächer von Gebäuden der Landesregierung mit Photovoltaikanlagen belegt worden sind in der Zeit, wie viele Speicher da sind, wie hoch der prozentuale Anteil von Elektrofahrzeugen am Fuhrpark der Landesregierung war, als 2024 der Regierungswechsel kam, Ende 2024: Ich habe neulich festgestellt, mein Haus ist das Einzige, was EMAS-zertifiziert ist. Ich habe den Eindruck, so ein richtiges gemeinsames Arbeiten an den Themen gab es bei der letzten Landesregierung nicht.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Und heute?)
Und ja, es gab dann die Frist zur Vorlage der Klimaschutzstrategie. Da gab es auch eine Kabinettsbefassung und ein Ergebnis, dass man das Projekt nicht weiterverfolgt. So, jetzt haben wir eine neue Regierung in diesem Land. Die neue Regierung hat sich die Sachlage angesehen und hat für sich festgestellt, dass in Anbetracht dieser Situation – und da habe ich jetzt noch nicht davon gesprochen, dass die Zahl der Windkraftanlagen während der zehn Jahre Rot-Rot-Grün kaum über die Zahl der vorher von CDU-Regierungen hervorgebrachten Windkraftanlagen gestiegen ist. Da ist sehr wenig passiert.
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Also es war nicht alles schlecht unter Rot-Rot-Grün!)
Herr Dr. Dietrich, bei der Bewertung widerspreche ich Ihnen. Das will ich hier explizit sagen, wenn Sie sich angucken, wie andere Regionen Deutschlands vom Ausbau der erneuerbaren Energien profitieren, kann ich nur sagen, hat man in Thüringen zum Teil die Zeit verschlafen – leider.
(Beifall BSW)(Unruhe AfD)
Deshalb sind wir auch sehr weit davon entfernt, die Zielstellung des Klimagesetzes 2040 zu erreichen. Das ist einfach nicht mehr realistisch. Wir sind im Moment dabei, Teilpläne Wind in den regionalen Planungsgemeinschaften auf den Weg zu bringen, die schon lange hätten fertig sein sollen. Die werden irgendwann mal 2027 in Kraft treten. Auf dieser Basis einen neuen Windpark zu errichten, dauert mindestens fünf Jahre. Wenn man sich das anguckt, wie die Geschwindigkeiten hier angelegt sind, ist eben sehr viel passiert, wo man sagen muss, die Vorgaben, die das Thüringer Klimagesetz macht, sind realistisch gesehen und mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht umsetzbar. Deshalb haben wir uns entschieden, beim Ansatz für das Energiegesetz ganz klar zu sagen, wir gehen keine Verpflichtungen mehr ein, die über das vom Bund und von der EU vorgesehene Maß hinausgehen, ohne dass wir klar sagen können, wie wir sie denn erreichen wollen. Aber wir fühlen uns natürlich an Bundes- und EU-Recht gebunden. Das ist so. Wir sagen lieber: Wer sollen denn die Akteure sein, die die Transformation der Energieversorgung auf den Weg bringen? Ich glaube, Kommunen das Agieren zu ermöglichen, dass eine Kommune selber Anlagen bauen kann, auch wenn sie kein Stadtwerk hat, und mit dem Verkauf von Energie, zum Beispiel an ihre Bürger, Geld verdienen kann, das ist eine Geschichte, das hätte Rot-Rot-Grün schon lange gemacht haben können. Es ist nicht passiert. Das werden wir mit dem Energiegesetz klären.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das könnt ihr doch heute auch machen!)
Ich glaube, dass dann auch die Akzeptanz in der Bevölkerung eine ganz andere wird, weil es eben nicht egal ist, ob die Einnahmen aus erneuerbaren Energien der Rendite von Anlegern fern von Thüringen dienen oder aber der Finanzierung des Einkommens der Kindergärtnerin vor Ort. Vor dem Hintergrund hoffe ich, dass wir eine Zustimmung zu unserem Energiegesetz bekommen, in das das Klimagesetz eingehen wird und in dem sich die Verpflichtungen wiederfinden werden, die wir von Bund und EU erhalten. Aus Bund und EU leitet sich keine Verpflichtung zu einer Klimaschutzstrategie ab; aktuell aus dem Klimagesetz leitet sie sich ab. Es gehört zum Wesen der Deutschen Umwelthilfe, mit solchen Klagen den Lebensunterhalt zu verdienen. Nehmen Sie es mir nicht übel, dass ich mich aus Vorsorgegründen zu diesem Thema nicht weiter äußern werde, weil es nicht üblich ist, dass man während laufender Gerichtsverfahren öffentlich über den Sachverhalt redet. Die Deutsche Umwelthilfe hat ja den Freistaat Thüringen verklagt und ich glaube, dazu sollte sich auch der Landtag zählen. Deshalb, kann ich nur sagen, wäre es auch gut, wenn wir die Debatte heute beenden würden. Was ich Ihnen zusage – wir haben ja das prälegislative Konsultationsverfahren, meine Zielstellung ist, dass Sie in diesem Sommer noch den Gesetzentwurf des Energiegesetzes bekommen. Die erste Ressortbeteiligung ist durch. Es werden noch ein paar kleine Korrekturen vorgenommen. Ich hoffe, die zweite Ressortbeteiligung, die dann am Ende zu dem Referentenentwurf, der Ihnen vorgelegt wird, führt, wird schnell gehen, sodass wir, hoffe ich, im August dann mit der ersten Kabinettssitzung nach der Sommerpause entsprechend die Dinge auf den Weg bringen können. Dann haben wir eine Basis, über die wir reden können, wo Sie wissen, was unsere politische Zielstellung ist. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Vielen Dank. Dann kommen wir nun zu den Abstimmungen. Einen Antrag auf Ausschussüberweisung habe ich nicht vernommen. Ich schaue noch mal in die Runde. Das scheint so korrekt zu sein. Dann stimmen wir direkt über den Antrag selbst ab. Wer diesem seine oder ihre Zustimmung geben möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion Die Linke. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen von SPD, BSW, CDU sowie der AfD. Ich frage der Form halber nach Enthaltungen. Die liegen nicht vor. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 19 Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/3731 Ist die Begründung erwünscht? Das kann ich nicht erkennen.
Gesundheitsversorgung in Thüringen schützen – dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Bundesrat entgegentreten
Danke, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht um das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Denn wir alle fragen uns doch: Was bedeutet das Gesetz für jemanden, der jeden Monat rechnen muss – für die Rentnerin, für chronisch kranke Menschen, die mehrere Medikamente pro Monat benötigen, für die Patientin im ländlichen Raum, die schon heute auf einen Facharzttermin warten muss, für die Pflegekraft, deren Klinik sagt: Wir würden dich ja gern besser bezahlen, aber das Geld wird uns nicht vollständig refinanziert. Anhand dieser Fragen entscheidet sich, ob das Gesetz nur auf dem Papier die Beiträge stabilisiert oder ob es die Versorgung im wirklichen Leben tatsächlich sicherer macht. Die Frage der Stabilisierung muss immer mit der Frage der Gerechtigkeit und der solidarischen Beitragsbemessung einhergehen. Gibt man die Kosten an diejenigen weiter, die ohnehin keine Ausweichmöglichkeiten haben oder schauen wir uns insgesamt an, wie wir die Kosten in unserem Gesundheitssystem sinnvoll verteilen? Der Gesetzentwurf der Bundesregierung macht klar: Ersteres. Er nennt es „Stabilisierung“ und zeigt uns eigentlich, wie ein fiskalischer Verschiebebahnhof funktioniert. Oder aber Merz und Warken hätten einen Tacken ehrlicher in der Benennung des Gesetzes sein müssen und hätten es „Werbegesetz für die private Krankenversicherung“ genannt, denn nichts anderes liegt hier vor. Wir wollen nicht, dass die gesetzliche Krankenversicherung für viele Menschen immer unattraktiver ist. Wir als Linke wollen, dass wir endlich zu einer gemeinsamen Krankenversicherung für alle kommen, aus der alle auch die Leistungen ziehen können, die sie benötigen.
(Beifall Die Linke)
Die Bundesregierung beschreibt für nächstes Jahr eine Deckungslücke von 15,3 Milliarden Euro. Sie will die GKV um 16,3 Milliarden Euro entlasten. 11,2 Milliarden Euro sollen dafür aus dem Bereich der Leistungserbringer, der Hersteller und der Krankenkassen kommen, 2,5 Milliarden Euro sollen Patientinnen und Patienten tragen. Und gleichzeitig will der Bund seinen Zuschuss zu den Gesundheitsfondskosten ab 2027 um 2 Milliarden Euro senken. Keine Pointe. Das heißt, der Bund zieht sich zurück. Die Versicherten zahlen mehr. Die Krankenhäuser geraten stärker unter Druck und dann wird gesagt: So stabilisieren wir eure Beiträge. Dafür, dass die CDU hier heute sehr klar gegen Umverteilung aufgetreten ist, macht sie es auf Bundesebene aber ganz schön ordentlich mit der Umverteilung. Wir finden das höhnisch. Für die Bürgerinnen und Bürger heißt das übersetzt, dass die Zuzahlungen steigen. Das sieht man am Beispiel der Arznei- und Hilfsmittel ziemlich deutlich. Hier landet man künftig bei 7,50 Euro bzw. 15 Euro. Die eine Person wird sich einfach nur in der Apotheke ein Stück weit mehr ärgern, wenn sie die Rechnung erhält. Die andere Person wird sich zweimal überlegen, ob sie ein benötigtes Medikament wirklich kauft oder ob, wenn sie dieses Medikament kauft, dann das Essen für diesen Monat noch härter rationiert werden muss. Wir können doch schon voraussehen, wie die gesellschaftliche Spaltung steigt, wenn manche Menschen überlegen müssen: Braucht sie das Rezept, braucht sie die Brille, braucht sie den Zahnarztbesuch wirklich? Wer sich gefragt hat, wie Zugangshürden in unserem Gesundheitssystem entstehen, der findet hier die Antwort. Denn es werden zusätzliche Kosten geschaffen, die Menschen davon abhalten, Versorgung rechtzeitig zu nutzen. Und das rechtzeitige Nutzen muss uns doch wichtig sein, wenn wir an anderen Stellen fraktionsübergreifend immer wieder betonen, wie wichtig Prävention ist. Dann muss das auch für chronisch kranke Menschen gelten. Dann muss das auch für diejenigen gelten, die einen höheren Behandlungsbedarf haben. Denn wer selten krank wird, der merkt solche Regelungen vielleicht wirklich kaum. Darauf wird vielleicht auch ein Stück weit spekuliert, weil es natürlich so ist, dass die Inanspruchnahme von Leistungen sehr unterschiedlich sein kann, je nachdem, mit welchen Diagnosen ein Mensch konfrontiert ist oder nicht. Aber auch bei der Versorgung selbst drohen neue Hürden. Nehmen wir nur mal das verpflichtende Zweitmeinungsverfahren. Wenn wir doch ansonsten immer wieder sagen: Es braucht mehr Patientensteuerung, es sollen nur die nötigen Arztbesuche, Ärztinnenbesuche wirklich gemacht werden, dann ist es doch ein Problem, wenn wir das ab jetzt immer voraussetzen. Bitte missverstehen Sie mich nicht. In manchen Situationen ist eine Zweitmeinung sinnvoll, aber in anderen Situationen schafft sie nur einen zusätzlichen Arztkontakt, vor allem dann, wenn Facharzttermine eh schon knapp sind. Wenn wir noch einen Blick auf die Krankenhäuser werfen, sehen wir, dass die Länder vor knapp zwei Wochen im Bundesrat davor gewarnt haben, dass die realen Kosten der Krankenhäuser stärker steigen als die Einnahmen der Krankenkassen. Der länderübergreifende Antrag unter Beteiligung Thüringens spricht von einer hohen Insolvenzgefahr im Krankenhaussektor. Richtig so, Thüringen ist ein Flächenland. Versorgung hängt hier an erreichbaren Krankenhausstandorten, an funktionierenden Notaufnahmen, Geburtshilfen, einer guten Nachsorge. Wenn ein Krankenhaus finanziell weiter ausgedünnt wird, trifft das hier auch direkt die Menschen. Bremen hat im Bundesrat zu Recht darauf hingewiesen, dass tarifgebundene Einrichtungen dadurch strukturell schlechter gestellt werden könnten. Wer also ordentlich bezahlt, wer Tarifbindung ernst nimmt, wer Personal halten will, bekommt dann im Fall der Fälle ein Finanzierungsproblem. Das kann doch nicht der Ernst der Lage sein. Wenn wir wollen, dass faire Löhne, das Pflegekräfte gehalten werden, dann können wir doch nicht genau an den Stellen jetzt mit dem Rotstift agieren. Unser Gesundheitssystem ist nur dann stabil, wenn die Zahl im Beitragssatz mittelfristig besser aussieht, nicht nur kurzfristig. Sie ist dann stabil, wenn Menschen die Versorgung erreichen, die sie brauchen. Man muss an dieser Stelle festhalten: Thüringen ist im Bundesrat richtigerweise bereits aktiv geworden. Das wird aber nicht reichen, wenn der Bundestag diese Kritik ignoriert, wenn die zentralen Probleme im weiteren Verfahren nicht korrigiert werden, muss Thüringen den nächsten Schritt mitgehen und dann muss die Landesregierung im Bundesrat auf substanzielle Änderungen dringen. Dann muss Sie auch nach dem Bundestagsbeschluss die Anrufung des Vermittlungsausschusses unterstützen, denn wenn hier keine ausreichende Korrektur kommt, dann kann und muss Thüringen auch den Einspruch aufrechterhalten. Es geht nicht nur darum, dass wir nebenher eine Krankenhausplanung haben, die hier durchschlägt, je nachdem, was ansteht, sondern es geht ganz konkret darum, ob wir das, was hier immer wieder als verlässliche Gesundheitsversorgung bezeichnet wird, auch in der Praxis schaffen können. Ich freue mich über eine weitere Debatte zu diesem Aspekt im federführenden Fachausschuss. Ich beantrage die entsprechende Überweisung. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Gesundheitsversorgung in Thüringen schützen – dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Bundesrat entgegentreten
Frau Präsidentin, es ist ein bisschen schwierig, auf Sie zu reagieren, wenn Sie hinter mir am Präsidiumsplatz sitzen, dass will ich ehrlicherweise zugeben. Vielleicht müssen wir mal drüber nachdenken, ob die Konstellation vielleicht zurück zu wechseln, ganz gut ist, aber ich versuche das jetzt einigermaßen zu managen. Ich will ehrlicherweise zugeben, dass der Antrag der Linken zwar einige Punkte aufzählt, die tatsächlich auch bei uns in den E-Mail-Fächern als Abgeordnete in den letzten Wochen natürlich aufschlagen. Ich muss aber auch ganz ehrlich sagen, dass wäre so ein typisches Beispiel, sich einen schlanken Fuß zu machen und einfach auf alles draufzuhauen und zu sagen, die Einsparungen, die im System ganz offensichtlich notwendig sind, sind alle schlecht und eigentlich haben wir eine ganz andere, ganz tolle Idee, wie das Ganze funktionieren kann. Nur nachgerechnet hat es noch keiner. Wenn ich in Ihrem Antrag sehe, Sie wollen nicht, dass finanzielle Lasten nicht auf die Versicherten, nicht auf die Patientinnen und die Patienten, nicht auf die Krankenhäuser, nicht auf die Heilberufe, nicht auf die Beschäftigten verteilt werden. Es soll gar keiner irgendwie irgendwas als Belastung tragen. Das ist zwar alles gut und schön, aber es ist leider realitätsfremd. Stattdessen, und das ist auch Teil Ihres Antrags, steht da, wollen Sie eine solidarische Reform der Finanzierungsbasis. Ich habe eine ungefähre Vorstellung, was das bedeuten soll. Dass das bei Weitem nicht ausreicht, geschenkt. Wir reden allein für nächstes Jahr von einem Defizit in der GKV von 17 Milliarden. Wie Sie das in irgendeiner Art und Weise mit Ihren Vorschlägen ausgleichen wollen, würde mich schon einmal interessieren. Dann auch noch das Heranziehen weiterer Einkommensarten bzw. natürlich die gute alte linke Erzählung der hohen Einkommensarten. Da kommt dann wieder so richtig die alte Geschichte durch: Irgendjemand irgendwo in diesem Land ist bestimmt so reich, dass er uns das alles bezahlen kann. Genau so funktioniert diese Geschichte aber nicht, sondern, wir stehen vor einer insgesamt schwierigen Situation. Ich habe es schon gesagt: Allein im nächsten Jahr haben wir ein Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung von 17 Milliarden. Ich will auch ganz ehrlich sagen, ich glaube keiner von uns – und auch die Verantwortlichen des Bundesgesundheitsministeriums, denn die würden dieses Einspargesetz nicht auf den Tisch gelegt haben, wenn sie es hätten irgendwie verhindern können. Wir sind gerade in einem starken Wandlungsprozess, insbesondere beim Thema der Krankenhauslandschaft. Ich bin – das können Sie mir glauben – in den letzten Tagen und Wochen viel in Krankenhäusern unterwegs gewesen, habe dort viele Gespräche geführt und überall höre ich den gleichen Punkt: Ja, die Einsparungen schmerzen, aber das eigentliche Problem ist das Übereinanderfallen dieser Einsparmaßnahmen in Kombination mit der Krankenhausreform. Aber glauben Sie mir eins und das ist auch ganz klar, wenn ich mit den Kollegen aus dem Bundestag rede bzw. aus dem Ministerium: Wenn dort die Wahl gewesen wäre, dass um ein, zwei Jahre nach hinten zu schieben und zu sagen, lasst uns in Ruhe die Krankenhausreform machen und dann machen wir zwei Jahre später meinetwegen eine Einsparmaßnahme für die GKV, dann wäre das der bevorzugte Weg gewesen. Allein so hat es aber nicht funktioniert. Man muss manchmal in der Politik auch mal harte Entscheidungen treffen, da muss man manchmal auf aktuelle Entwicklungen reagieren und das ist in diesem Fall eben passiert. Deswegen ist es etwas wohlfeil sich hierherzustellen und zu sagen, wir wollen zwar die Gesundheitsversorgung schützen, wir wollen, dass alles gut bleibt und alles besser bleibt, aber im Endeffekt ist es eigentlich nichts anderes als eine Blockadehaltung, eine Blockadehaltung, die jeder gesundheitspolitischen Realität widerspricht, und man keinerlei Vorschläge wirklich vorlegt, wie wir hier zu wirklichen Einsparungen kommen, und zwar zu Einsparungen, die schlichtweg auch notwendig sind. Ich will noch mal eins klar und deutlich sagen: Deutschland gibt mehr für sein Gesundheitssystem aus als jedes andere Land in der EU. Nach einigen Berechnungen haben wir sogar das zweitteuerste Gesundheitssystem der Welt. Aber ich muss mal ganz ehrlich fragen: Haben wir auch das zweitbeste Gesundheitssystem der Welt? Das glaube ich ehrlicherweise nicht. Ich glaube, wir haben ein sehr, sehr gutes Gesundheitssystem, wir haben ein starkes Gesundheitssystem, aber wir haben ein Gesundheitssystem, das eben eine ganze Reihe von Ineffizienzen in sich trägt. Und wenn Politik den Mut hat, manchmal auch getrieben durch aktuelle Situationen und finanzielle Schieflagen, dort heranzugehen und zu sagen, lasst uns mal genau schauen, wo haben Maßnahmen vielleicht in den letzten Jahren ihren Effekt nicht erzielt, wo gab es vielleicht auch Mitnahmeeffekte auf allen Seiten – so ehrlich muss man auch sein und hinter verschlossenen Türen, wenn man mit Akteuren spricht, geben die das ja sogar zu. Natürlich gewöhnt man sich an bestimmte Ausgabesituationen. Dann werden einfach bestimmte Verhandlungen anders geführt, wenn man weiß zum Beispiel, dass halt über das Pflegebudget alles refinanziert wird. Aber das sind natürlich Entwicklungen, die können wir so auf die Schultern der kleinen und großen GKV-Zahler nicht immer einfach stumpf abladen. Da muss natürlich gegengesteuert werden. Nach meinem Dafürhalten, das will ich ganz ehrlich sagen, muss man nicht mit jeder der Ideen, die im GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz genannt werden, immer einverstanden sein. Aber zumindest die Idee, das Verständnis davon, dass wir ein Gesundheitssystem haben, das in irgendeiner Art und Weise sich auch wirtschaftlich tragen muss, und dass das Geld nicht vom Himmel fällt, diesen einen Grundgedanken, den muss man doch in irgendeiner Art und Weise teilen und den muss man doch zumindest in irgendeiner Art und Weise verstehen, dass das sonst nicht anders funktioniert. Was wir in dieses System hineingeben an Geld, das muss auch irgendwo anders hergekommen sein. Ich will mich jetzt gar nicht groß auslassen über die ganzen Punkte, die wir in diesem Gesetz eben vorfinden, und alle einzelnen Punkte entsprechend dort verteidigen. Ich will nur sagen, dass, wenn man sich mit dieser Situation auseinandersetzt, ich dafür werbe, dass man das auch ehrlich tut und dass man dann nicht einfach nur auf die Verantwortlichen auf der Bundesebene schießt und sagt: „Ja, macht das mal anders oder macht jenes anders“, oder die Landesregierung in die Spur schicken möchte, im Bundesrat entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Und wir können da auf die Landesregierung auch vertrauen. Wir haben das auch gerade mitbekommen, es ist in Beiträgen jetzt auch schon genannt worden, dass die Landesregierung ja auch an bestimmten Stellen das Veto eingereicht hat. Ich will nur sagen Stichwort „Krankenhausreform“, da ist ja vonseiten von Thüringen auch in den Vermittlungsausschuss geschickt worden. Natürlich wird hier die Landesregierung für Thüringen auch immer die entsprechenden Maßnahmen ergreifen. Aber am Ende des Tages müssen wir uns alle ehrlich machen. Und zu diesem Ehrlichmachen gehört auch eins, und das will ich der Vollständigkeit halber auch sagen: Ich könnte mir auch vorstellen, dass wir eine ganze Reihe dieser Maßnahme, die in dem Gesetz drinstehen, gar nicht ergreifen müssten, wenn wir versicherungsfremde Leistungen konsequent aus der GKV herausnehmen würden.
(Beifall CDU, BSW)
Das ist ein Punkt, der wohlfeil ist, der offenkundig ist. Wir haben ja einen großen Teil der 17 Milliarden, die wir allein im nächsten Jahr als Defizit haben, die wir eben für die Empfänger der Grundhilfe dort bereitstellen und wo ich klar sage, ich könnte mir vorstellen, dass es sinnhafterweise von allen Steuerzahlern zu tragen ist, weil es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und nicht nur von den GKV-Beitragszahlern. Das tut mir jetzt leid für alle, die hier im Haus privatversichert sind. Diejenigen sind natürlich aus der Finanzierung ausgenommen. Ob das fair ist, sei mal dahingestellt. Deswegen würde ich mir eher vorstellen, dass wir
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Sie können ja mal bei der Bundesregierung anrufen!)
hier noch mal mutiger sind, hier an die Thematik reingehen, mehr Steuermittel auch dafür zu verwenden. Klar, diese Mittel müssen auch woanders herkommen, aber es würde zumindest sich klar und ehrlich machen im Rahmen des Bundeshaushalts, dass diese Mittel im gesamten Gesundheitssystem auch nicht zur Verfügung stehen müssen, weil sie eben, das sagt der Name, versicherungsfremd sind. Aber so ist es eben nicht. Diese Mittel stehen leider in diesem Umfang nicht zur Verfügung. Ich bin gespannt, wie die Kolleginnen und Kollegen im Bundestag hier zu einem Kompromiss kommen. Man hört ja doch, dass so manche Dinge sich noch im Hintergrund bewegen. Ich bin gespannt, wie am Ende des Tages Kompromisse aussehen. Für unsere Fraktion kann ich sagen, es ist aber wichtig, dass wir sagen, am Ende des Tages darf dieses Gesetz nicht in seinem Grundwesen so verändert werden, dass es nicht zumindest zu grundsätzlichen Einsparungen kommt und die gesetzlichen Krankenversicherungen stabilisiert werden. Das ist der Schlüssel der ganzen Geschichte. Wir haben nichts davon, wenn uns das System kollabiert und die Krankenversicherungen am Ende des Tages nicht mehr zahlungsfähig sind. Deswegen müssen wir als Politik entsprechende Maßnahmen ergreifen, aber das natürlich mit Augenmaß und ich bin dankbar, dass wir innerhalb der Koalition dazu in guten Gesprächen sind. Ich bin der Landesregierung dankbar, dass sie dazu die Position Thüringens gut vertritt und erhoffe mir auch von der Opposition mehr als nur solche pauschalen Anträge, die einfach alles erst mal schlechtmachen, keine durchdachten Gegenfinanzierungen anbieten. Nichtsdestotrotz werden wir – und ich darf das persönlich sagen, ich hätte das Ding auch gleich so ablehnen können – aber trotzdem die Überweisung an den Sozialausschuss mittragen. Am Ende des Tages ist es trotzdem überflüssig wie ein Kropf, denn wenn der Zeitablauf so läuft wie er ist, dann wird, wenn wir es das nächste Mal im Ausschuss beraten, im Bundestag der Beschluss schon gefasst worden sein. Damit ist dann dieser ganze Antrag überflüssig. Von daher werden wir es meinetwegen im Ausschuss beraten, aber ob Sie sich damit einen Gefallen getan haben, inhaltlich oder organisatorisch, wage ich mal stark zu bezweifeln.
(Beifall CDU, BSW)
Gesundheitsversorgung in Thüringen schützen – dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Bundesrat entgegentreten
Herr Zippel, ich werbe um Ihre Nachsicht, dass wir bei der Planung der Sitzungsleitung nicht immer vorhersehen können, wann welcher TOP drankommt. Wenn Sie mich als vorherige Rednerin ansprechen, dürfen Sie sich aber sicher sein, darf ich und kann ich das von meiner Rolle als Sitzungsleitung differenzieren. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rottstedt für die AfD-Fraktion.
Gesundheitsversorgung in Thüringen schützen – dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Bundesrat entgegentreten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete und liebe Zuschauer! Wer die Gesundheitsversorgung retten will, der darf den Beitragszahler nicht zum Melkesel der Nation machen.
(Beifall AfD)
Doch darum geht es bei dem im Antrag benannten Gesetz der Bundesregierung. Es trägt einen schönen Namen, klingt beruhigend, klingt nach Ordnung. In Wahrheit aber steht dahinter ein politischer Taschenspielertrick. Die Bundesregierung verspricht stabile Beiträge und verschiebt die Rechnung dorthin, wo sie am Ende immer landet: bei den Versicherten, bei den Patienten, den Familien, den Krankenhäusern, den Pflegekräften und den Praxen auf dem Land. Das Bundesgesetz beinhaltet höhere Zuzahlungen und Druck auf Kliniken, Deckelung bei der Versorgung und wieder einmal einen Bund, der sich bei seinen eigenen Pflichten elegant zur Seite dreht. Ja, damit ist der Antrag der Linken an einer Stelle richtig: Dieses Gesetz gefährdet die Gesundheitsversorgung. Es trifft Thüringen besonders stark, weil unser Land älter und ländlicher ist und weil der Weg zum Arzt oder zum nächsten Krankenhaus schon für viele heute kein Spaziergang mehr ist. Wer in Erfurt wohnt, mag bei Facharztterminen noch schimpfen. Wer in der Rhön, im Thüringer Wald oder im Altenburger Land wohnt, der weiß, dass aus dem Schimpfen schnell Sorge wird. Auch bei Krankenhäusern, Pflegebudget, Teil-Refinanzierung und ländlicher Versorgung enthält der Antrag Punkte, über die ernsthaft zu sprechen ist. Fest steht, Thüringen darf im weiteren Bundesratsverfahren nicht schweigen, wenn Versorgung schlechter, Wege länger und Belastungen höher werden. Aber aus richtiger Kritik folgt noch lange keine richtige Antwort. Die Linke beschreibt den Schmerz, aber sie verschreibt die falsche Medizin. Ihre Antwort lautet am Ende immer wieder: eine breitere Einnahmebasis, eine stärkere Heranziehung höherer Einkommen und perspektivisch die Einführung der Bürgerversicherung. Übersetzt heißt das, Sie suchen – wie so oft – neue Taschen, in die Staat greifen kann. Genau hier trennen sich unsere Wege. Die Bürgerversicherung ist kein Rettungsring für die gesetzliche Krankenversicherung. Sie ist nichts anders als der linke Zentralisierungstraum im weißen Kittel.
(Beifall AfD)
Erst wird die private Krankenversicherung also zum Feindbild erklärt. Dann wird das duale System moralisch angeklagt und am Ende soll ein großes staatlich gesteuertes Einheitssystem geschaffen werden. Das schafft keine neuen Ärzte. Das öffnet keine geschlossenen Stationen. Das verkürzt auch keine Wege zur nächsten Notaufnahme und das sorgt auch nicht dafür, dass die Landarztpraxis in der Fläche wieder besetzt wird. Die gesetzliche Krankenversicherung hat dabei kein Einnahmeproblem allein, sie hat vielmehr ein massives Kostenwahrheitsproblem. Oder mit anderen Worten: Wir haben kein Einnahmeproblem, wir haben ein Ausgabenproblem.
(Beifall AfD)
So lädt der Bund versicherungsfremde Leistungen bei den Beitragszahlern ab. Die Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern werden nicht sauber aus Steuermitteln finanziert. Ärzte, Pflegekräfte und Heilmittelerbringer verbringen viel zu viel Zeit mit Formularen und viel zu wenig Zeit mit Menschen. Hier muss angesetzt werden. Jeder Euro, der in falschen Zuständigkeiten, Doppelstrukturen, Papierbergen verschwindet, fehlt am Ende am Krankenbett, in der Arztpraxis oder beim Hausbesuch. Was wir brauchen, ist daher eine klare Finanzierung gesamtstaatlicher Aufgaben aus dem Bundeshaushalt, weniger Bürokratie im Gesundheitswesen, eine ehrliche Prüfung von Fehlanreizen, eine Versorgungspolitik, die Praxen, Kliniken, Pflege und Rettungsdienste in der Fläche stärkt. Und wir brauchen endlich den Mut, die Frage zu stellen, wofür im System Geld ausgegeben wird und wem es tatsächlich nützt. Die AfD auf Bundesebene lehnt dieses Spargesetz der Bundesregierung ab, nicht weil wir gegen Beitragsstabilität sind – ganz im Gegenteil, wir wollen Beitragsstabilität, aber eben nicht erkauft durch höhere Belastungen für Bürger und schlechtere Versorgung für die Patienten. Wir fordern die Landesregierung daher auf: Kämpfen Sie im Bundesrat gegen dieses Spargesetz, kämpfen Sie für Thüringer Patienten, kämpfen Sie für unsere Krankenhäuser, unsere Praxen, unsere Pflegekräfte und die ländliche Gesundheitsversorgung. Unterm Strich ist zu sagen: Die Linke möchte diesen Antrag als Schutzschild für die Gesundheitsversorgung verkaufen. Aber in Wahrheit nutzt sie die berechtigte Kritik am Gesetz, um erneut ihre bekannten Umverteilungskonzepte und die Bürgerversicherung voranzutreiben. Wir lehnen aus diesem Grund den Antrag ab. Denn wir machen aus einem schlechten Gesetz der Bundesregierung keinen Brief für linke Systemträume.
(Beifall AfD)
Gesundheitsversorgung in Thüringen schützen – dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Bundesrat entgegentreten
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuhörer am Livestream, mit ihrem Antrag fordert die Fraktion Die Linke die Landesregierung auf, sich im Bundesrat gegen das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu stellen, umfangreiche Änderungen einzufordern und gegebenenfalls sogar den Vermittlungsausschuss oder einen Einspruch des Bundesrats anzustreben. Doch genau hier liegt schon das primäre Problem dieses Antrags: Der Bundesrat hat sich mit dem GKV-Gesetzentwurf bereits befasst. Die Stellungnahme des Bundesrats liegt seit dem 12. Juni vor. Der Verfahrensschritt, auf den sich der Antrag bezieht, ist letztlich abgeschlossen. Damit läuft der Antrag im Wesentlichen ins Leere. Dazu kommt, dass Thüringen einen Antrag im Bundesrat eingebracht hatte. Tenor war, es sei nicht vermittelbar, Versicherten, Leistungserbringern, Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen Belastungen aufzuerlegen, während maßgebliche Kostenfaktoren wie versicherungsfremde Leistungen und gesamtgesellschaftliche Aufgaben weitgehend unangetastet bleiben. Meine Damen und Herren, damit ist die Landesregierung ihrer Verantwortung gerecht geworden. Der Antrag fordert etwas von ihr, was sie letztlich bereits getan hat.
(Beifall CDU, BSW)
Die nächsten Schritte, auf die der Antrag abhebt, die werden so gar nicht mehr möglich sein. Politik sollte sich aber mit den Herausforderungen von heute beschäftigen und nicht mit Verfahren, die bereits abgeschlossen sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich ist unbestritten, dass die gesetzliche Krankenversicherung unter erheblichem finanziellen Druck steht. Die Finanzierungsprobleme sind real. Die Ausgaben steigen seit Jahren deutlich stärker als die Einnahmen. Gleichzeitig erwarten die Menschen zurecht eine hochwertige medizinische Versorgung und stabile Beiträge. Vor dieser durchaus schwierigen Aufgabe stehen die Bundesregierung und der Bundestag. Das gilt es durchaus auch mit Fairness an dieser Stelle zur Kenntnis zu nehmen. Für uns als BSW-Fraktion müssen bei einer Reform, die ihrem Namen gerecht wird, vier Schwerpunkte im Mittelpunkt stehen. Erstens: Die Last darf nicht einseitig auf Versicherte und Leistungserbringer verlagert werden. Wer die Versorgung sichern will, darf Leistungserbringer nicht durch pauschale Sparmaßnahmen schwächen. Zweitens: Die GKV braucht eine nachhaltige Finanzierung statt Leistungskürzungen und Budgetdeckungen. Benötigen wir über 100 Gesetzliche Krankenversicherung? Nein, die benötigen wir nicht. Drittens: Versicherungsfremde Leistungen gehören in den Bundeshaushalt. Ich freue mich, dass das fraktionsübergreifend Konsens zu sein scheint. Viertens: Die langfristige Weiterentwicklung der GKV zu einer solidarischen Bürgerversicherung ist notwendig. Da besteht der Konsens noch nicht fraktionsübergreifend. Wir werden daran arbeiten. Der Antrag der Linken vermittelt allerdings den Eindruck, als könne nahezu jede Reformmaßnahme abgelehnt werden. Doch so einfach ist die Realität nicht, meine Damen und Herren. Wer so agiert, verhindert die notwendige Modernisierung unseres Gesundheitswesens. Und auch der Bundeshaushalt – das gehört zur Wahrheit und Klarheit – verfügt nicht über unbegrenzte Mittel. Die Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung braucht eben auch strukturelle Reformen, wirtschaftliches Handeln und einen verantwortungsvollen Umgang mit Beitragsmitteln. Der Antrag der Linksfraktion blendet dagegen die Finanzierungsseite weitgehend aus. Das, möchte ich ausdrücklich betonen, ist nicht unser Ansatz als BSW-Fraktion. Gesundheitspolitik verlangt Augenmaß. Sie verlangt auch Reformbereitschaft. Sie verlangt Ehrlichkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, gegenüber den Beitragszahlern. Wer dauerhafte Stabilität erreichen will, muss Versorgung sichern, Beiträge im Blick behalten und gleichzeitig verantwortungsvoll mit öffentlichen Mitteln umgehen. Deshalb verschließen wir uns einer Weiterberatung des Antrags trotz der genannten Defizite nicht. Im zuständigen Ausschuss besteht die Möglichkeit, die Auswirkungen des Gesetzentwurfes auf Thüringen, die Bundesratsstellungnahme sowie den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens umfassend zu bewerten. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Gesundheitsversorgung in Thüringen schützen – dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Bundesrat entgegentreten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, Sie kennen den Spruch: Wer hat es erfunden? Bei der solidarischen Bürgerversicherung ist leider für die SPD auch ein bisschen das Thema „und täglich grüßt das Murmeltier“, weil das haben wir erfunden. Ich freue mich sehr, dass ich die Linke jetzt im Club willkommen heißen kann. Also schön, dass Sie das auch so sehen und dafür Werbung gemacht haben. Insofern ist das sicherlich ein Punkt, über den man, gerade wenn man über Strukturreformen diskutiert, reden muss. Deshalb kann ich erst mal sagen – und da bin ich auch wieder bei „und täglich grüßt das Murmeltier“ –, ich habe bereits im Rahmen einer sozialdemokratischen Sprecherkonferenz vor drei Jahren den damaligen SPD-Bundesgesundheitsminister aufgefordert, genau diese Reformen anzugehen, diese Strukturreformen. Diese Reformen sind dringend nötig. Ich glaube, das haben jetzt alle meine Vorredner gesagt und wir wissen, dass es eben nicht nur im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung extrem angespannt ist, sondern auch im Pflegebereich, und dass wir gerade aufgrund der Demografie und des Fachkräftemangels hier unter extremem Druck stehen. Nichtsdestotrotz muss man sich natürlich auch ehrlich machen und sagen, was wollen wir eigentlich bezahlen, was kostet gute Pflege, was kostet gute Gesundheitsversorgung. Und ja, wir sind im Ausgabenfeld wirklich Spitzenreiter. Also man kann nicht sagen, dass wir wenig Geld in die Hand nehmen. Wir nehmen extrem viel Geld in die Hand. Aber viel hilft eben nicht immer viel, weil wenn man jetzt sagt, wir sind eigentlich Spitzenreiter in Sachen „Geld ausgeben“, so sind wir an dem Punkt, um den es geht, nämlich Gesundheit sichern, Pflege sichern, eben nicht Spitzenreiter. Deswegen kann ich mich da meinen Vorrednern insofern nur anschließen, dass es am Ende um mehr geht, als darum, mehr Geld einzunehmen oder wie man mehr Geld einnimmt. Es geht am Ende um Strukturreformen. Das bedeutet – da sind wir vielleicht auch beim Thema ÖGD, was wir vorher hatten –, in diesem Jahrtausend anzukommen, also konsequente Digitalisierung, Abbau von unnötiger Bürokratie und eben auch Präventionsarbeit. Denn es hilft auf jeden Fall auch gesundheitspolitisch gesehen, wenn manche Krankheiten erst gar nicht entstehen. Das kann ich jetzt einfach mal aus meiner ärztlichen Erfahrung sagen, wenn sich zum Beispiel die Zuckererkrankung, weil die Kinder eben schon ganz früh immer Fanta und sonstige Getränke mit ganz viel Zucker trinken und nicht verkraften und dadurch Zucker, also Diabetes, und dadurch auch Folgeerkrankungen bekommen, verhindern ließe. Insofern sollte auch Prävention Teil von solchen Strukturreformen sein. Oder auch Sport könnte ein Teil sein, das darf ich jetzt noch mal als sportpolitische Sprecherin einwenden. In jedem Fall erwarten die Menschen von uns Reformen und sie erwarten eben auch ein bisschen mehr, als dass man immer nur über das Geld redet. Wenn ich das richtig verstanden habe, fokussiert sich aber genau der Antrag, über den wir jetzt gerade diskutieren, hauptsächlich auf das Geld. Ich darf mich insofern meinen Vorrednern anschließen, dass wir den Antrag deshalb kritisch sehen und ihm so auch nicht zustimmen können, denn die ganzen Fragen, die wir gerade erörtert haben, bewegen sich auf Bundesebene. Die entsprechenden Weichenstellungen werden im Bund getroffen. Die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung oder die Art, wie überhaupt die gesetzliche Krankenversicherung in Zukunft reformiert wird, wird nicht hier im Thüringer Landtag entschieden, sondern die Entscheidungen fallen im Bundestag. Deshalb kann ich nur an jede Fraktion hier im Rund appellieren: Wenn Sie sich effektiv einbringen wollen, dann appellieren Sie an Ihre Fraktionen im Bundestag, appellieren Sie daran, dort politische Mehrheiten zu finden und zu organisieren, sodass die Regelungen so effizient und so klug beschlossen werden, wie wir es hier gerade auch andiskutieren. Zweitens, aus unserer SPD-Sicht ist dieser Antrag letztendlich entbehrlich, weil – und da kann ich uns jetzt wirklich mal auf die Schultern klopfen – wir eine sehr gute SPD-Gesundheitsministerin in diesem Land haben, die das nämlich auch schon erkannt hat
(Beifall BSW, SPD)
und deshalb eine Bundesratsinitiative gestartet hat und dagegen auch sozusagen Position bezogen und gesagt hat, dass es so, wie es jetzt ist, nicht optimal ist. Deswegen freue ich mich, dass wir im Ausschuss weiter über dieses Thema diskutieren werden. Ich freue mich insofern, weil ich selber auch noch mal mein Herz in die Hand genommen und mir gesagt habe, ich habe mal einen offenen Brief geschrieben, ich schreibe auch noch ein zweites Mal einen. Also genau das, was ich Ihnen gerade gesagt habe, nämlich dass wir über Strukturreformen reden müssen, dass wir nicht nur über Geld reden müssen und manchmal vielleicht nicht den zweiten Schritt vor dem ersten tun sollten, genau das habe ich auch unserer aktuellen Bundesgesundheitsministerin noch mal mit auf den Weg gegeben. Aber ich freue mich, vielleicht können wir ja aus dem Gesundheitsausschuss des Thüringer Landtags noch mal ein bisschen Rückenwind für Frau Schenk organisieren, sodass Thüringen im Bundesrat den Rücken durchdrücken und den Politikern helfen kann, den richtigen Weg in Sachen Gesundheitsreform zu finden. Herzlichen Dank.
(Beifall BSW, SPD)
Gesundheitsversorgung in Thüringen schützen – dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Bundesrat entgegentreten
Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten kann ich keine weiteren Wortmeldungen erkennen. Das scheint so richtig zu sein. Dann hat Frau Ministerin Schenk nun das Wort. Bitte schön.
Gesundheitsversorgung in Thüringen schützen – dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Bundesrat entgegentreten
Werte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es war ganz interessant, es ging ja fast gar nicht um den Antrag, sondern eher um eine Systemdebatte zum Thema „Pflege und Gesundheitsfinanzierung“. Ich glaube, das zeigt, wie brisant das Thema ist und wie viel man darüber eigentlich sagen könnte. Ich möchte mich aber darauf beschränken, noch mal die Fakten darzustellen, die in verschiedenen Redebeiträgen jetzt auch schon angesprochen wurden, die man aber sicherlich auch im Ausschuss vertiefen kann. Trotzdem ist es so, dass das Bundesratsverfahren nun mal nach einem festen Muster abläuft. Fakt ist eben auch, dass ich, glaube ich, eine relativ beschränkte Wahrnehmung meines Aufgabenspektrums hätte, wenn ich erst heute oder mit Vorliegen dieses Antrags auf den Gedanken gekommen wäre, mich mit dieser GKV-Stabilisierung und der Frage, was das quasi auch vielleicht für weitere Problematiken in der Versorgungssituation hier in Thüringen aufwirft, zu beschäftigen. Deswegen möchte ich noch mal darauf hinweisen, dass wir natürlich selber als Land Thüringen nicht nur irgendwie Mitantragsteller sind, sondern wir haben den leitenden Änderungsantrag für den Bundesrat erarbeitet, der am Ende aus den vielen Änderungsanträgen, es waren über 60, die wesentlichen Faktoren zusammengetragen hat, die uns an diesem Stabilisierungsgesetz stören. Ich möchte die nicht noch mal alle aufzählen, es geht da um ganz verschiedene Sachen, um die Apotheken, um die Zahnärzte, um alles, was hier gesagt wurde, um die Krankenhäuser. Man muss ja jetzt nicht besonders bewandert sein, um die offensichtlichen Versorgungsschwierigkeiten, die da entstehen, gerade auch mit Blick auf die Krankenhaustransformation, um sich vor Augen zu halten, welche Probleme dieses Gesetz mit sich bringt. Gleichzeitig, und obwohl wir quasi sehr entschlossen waren und ich auch glaube sagen zu können mit Blick auf die Gesundheitsministerkonferenz, dass es gar keinen Landesgesundheitsminister gibt, der sagt „Mensch, das ist eine tolle Reform, genauso machen wir es“, muss man sich auch mal vor Augen halten, warum wir das eigentlich gerade machen. Das bedeutet eben auch, wenn einfach nur das Verfahren angehalten wird, ohne dass man andere substanzielle Änderungsvorschläge und Einsparvorschläge auf den Tisch legt, die in diesem Jahr einen Effekt haben, dass alle gesetzlich Versicherten dieses Jahr Post bekommen, und diese Post wird sich nicht mit dem Brief im Briefkasten erschöpfen, sondern mit einer deutlichen Veränderung dessen, was sie finanziell aufbringen müssen. Und diese beiden Pole muss man ja immer unabhängig von der Tatsache, wo man jetzt quasi die Quelle des Problems sieht – und da bin ich ganz bei Ihnen, versicherungsfremde Leistungen müssten eigentlich aus Bundesgeldern finanziert werden, einer der zentralen Punkte, die wir mit großer Mehrheit im Bundesrat gegenüber der Bundesregierung zum Ausdruck gebracht haben, wo wir trotzdem sagen, es nützt ja jetzt nichts, „Hätte, hätte Fahrradkette“-mäßig festzustellen, was man alles mal in der Vergangenheit hätte tun können, müssen, sollen, um jetzt nicht dieses Problem zu haben. Trotzdem muss man, wenn man dieses aktuelle Gesetz betrachtet, ja zwei Dinge voneinander unterscheiden. Einerseits ist dieses GKV-Stabilisierungsgesetz geeignet, drastische Verschlechterungen in der Versorgung zu erzeugen. Andererseits erwirtschaftet es auch eine Einsparung, die eben dafür sorgt, dass besagter Brief und besagte Beitragssteigerung nach allem, was man mit Rechnung quasi anführen kann, nicht zum Tragen kommen. Und diese beiden Pole gegeneinander abzuwägen und sich dann für Einsparungsvorschläge zu entscheiden, die dazu führen, dass beide Ziele erreicht werden, das ist der eigentliche Auftrag. Jetzt möchte ich, bevor ich zum zweiten Teil komme, nämlich dem zweiten GKV-Stabilisierungsgesetz, das uns da vielleicht mehr Luft verschafft und das vielleicht auch ein wertvollerer Diskussionsgegenstand im Ausschuss sein könnte, noch mal auf das normale Verfahren hinweisen. Im letzten Bundesrat haben wir, wie gesagt – da waren auch fast alle Landesminister anwesend –, als Bundesland Thüringen sehr viele auch mit der AG Heilberufe und mit der Landeskrankenhausgesellschaft diskutierte Änderungsanträge eingebracht und dafür auch eine länderübergreifende Mehrheit gefunden. Denn es ist nicht sinnstiftend, wenn jedes Bundesland, gerade in einem Land, was vielleicht nur vier Stimmen hat, da alleine den schönsten Antrag zu Markte trägt, sondern es kommt am Ende darauf an, dass diese vielen Änderungsanträge auch einen substantiierten Beitrag leisten, um wirklich eine Änderung zu erzeugen. Und das tun sie dann, wenn sich eine Mehrheit hinter ihnen versammeln kann. Wir haben jetzt hier aber das Problem, dass wir ja hier in einem Gesetz sind, das nicht zustimmungspflichtig ist. Und ein Einspruchsgesetz – das hatte Abgeordneter Wogawa gerade schon mal erwähnt – hat am Ende nur zwei Ausgänge, die es formal gibt, nämlich dass es einen formalen Einspruch des Bundesrats gibt oder dass der Vermittlungsausschuss angerufen wird. Jetzt kann man zwar quasi kraft seiner Empörung – und die kann ich inhaltlich völlig teilen – sagen, ich möchte den Vermittlungsausschuss, aber mal abgesehen davon, dass dieser Vermittlungsausschuss eine Zweidrittelmehrheit braucht und Thüringen exakt vier Stimmen hat – und jetzt hat ja Herr Zippel erwähnt, wir haben trotzdem schon mal einen Vermittlungsausschuss durchgesetzt, also so ist es nicht –, will ich nur sagen, hier in diesem konkreten Fall ist der Vermittlungsausschuss kein bremsendes Gremium, sondern er sitzt zusammen, erarbeitet diese oder jene Grundlage und die muss dann trotzdem noch vom Bundestag votiert und entsprechend umgesetzt werden. Langer Rede kurzer Sinn: Die eigentliche Fragestellung ist doch: Wie komme ich jetzt dazu, das Einsparziel, 17, 18, 19 Milliarden – das kommt so ein bisschen darauf an, wen man fragt –, zu erwirtschaften, ohne die Versorgung zu canceln. Und das ist ja der eigentliche Auftrag, den ich zumindest in meinem Ressort versuche zu bewältigen, gemeinsam mit meinen Kollegen aus den anderen Ländern, Einsparvorschläge zu unterbreiten, die dazu führen, dass nicht alle Menschen mehr Beitrag zahlen müssen und trotzdem unsere Heilmittelerbringer und all die Menschen, die in der Versorgung arbeiten, und auch die Krankenhäuser, die durch den Transformationsprozess eh sehr gefordert sind, dabei zu unterstützen, diese Prozesse auch erfolgreich zu bewältigen. Deswegen ist es vielleicht aus meiner Sicht eine Überlegung wert, sich mal mehr dem zweiten Teil der Kommission zuzuwenden. Es gibt ja nicht nur dieses erste Stabilisierungsgesetz, es gibt ja auch noch weitere Vorschläge der Kommission, die sich mit der Frage beschäftigen, wie man strukturell besser werden kann, wie man mittel- und langfristig zum Beispiel etwas zum Thema „Prävention“ auf die Schiene setzt. Deswegen scheint es mir sinnstiftender – das habe ich zumindest aus den Redebeiträgen so wahrgenommen –, diese grundsätzliche Frage mal zu stellen: Wie soll das Gesundheitssystem eigentlich aufgebaut sein, welche Leistungen sind eigentlich notwendig, welche wollen wir solidarisch finanzieren usw.? Ich möchte aber abschließend noch mal unterstreichen, dass die Landesregierung im Bundesrat sehr aktiv und präsent ist und dass wir natürlich gern zur Kenntnis nehmen, dass Sie sich auch wünschen, dass wir das sind, dass es hier aber in dem Fall so ist, dass wir mit den Betroffenen – und das sind sowohl die Patientinnen und Patienten als auch die, die diese Leistung erbringen – in einem sehr intensiven Austausch sind. Und – das muss man sich vielleicht für die Zeitschiene noch mal vor Augen halten – es ist jetzt gar nicht so, dass Sie am 10. Juli fest damit rechnen können, dass das Gesetz dort beschlossen wird. Es gibt ein Ersuchen auf Fristverkürzung. Das muss erst mal votiert werden. Wenn das dann der Fall ist, dann kann man wissen, ob die zweite/dritte Lesung im Bundestag auch wirklich am 10. Juli stattfindet und damit dann auch der Bundesrat tagt. Sie sehen also, da gibt es eine ganze Menge formale Prozesse zu betrachten. Die eigentlich relevante Frage ist aber aus meiner Sicht nicht so sehr, ob die Landesregierung einen Appell braucht, im Bundesrat mal ein bisschen was Substanziales einzubringen, um das Gesetz zu qualifizieren, sondern die Frage ist doch, wie wir mittel- und langfristig vermeiden wollen, dass Beiträge explodieren und wir deswegen dann immer in solche sinnlosen Spardiskussionen kommen, statt wirklich mal grundsätzlich zu fragen, welche Leistungen wir uns eigentlich gemeinsam erwirtschaften wollen. Dass die versicherungsfremden Leistungen ein Beitrag sind, den der Bund bringen muss, darüber sind wir uns alle einig und da können Sie darauf vertrauen, dass das auch das Land Thüringen mit sehr viel Energie im Bundesrat erneut, notfalls auch ein drittes Mal, vortragen wird. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Gesundheitsversorgung in Thüringen schützen – dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Bundesrat entgegentreten
Vielen Dank. Es wurde der Antrag auf Ausschussüberweisung an den zuständigen Fachausschuss gestellt. Weitere Ausschussüberweisungen habe ich jetzt innerhalb der Debatte nicht vernommen. Das ist so korrekt. Dann stimmen wir nun ab. Wer der Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie seine oder ihre Zustimmung geben möchte, den oder die bitte ich nun um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Der Form halber: Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann ist die Ausschussüberweisung angenommen worden und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 20 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/3721 Ist die Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Frau Abgeordnete Rottstedt, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuschauer an den Bildschirmen, wer schon einmal nach einem Schlaganfall wieder laufen lernen musste, wer nach einer Operation wochenlang auf Physiotherapie gewartet hat und wer für sein Kind nach einem dringenden Termin beim Logopäden gesucht hat, der weiß, wie unverzichtbar Heilmittelerbringer für unsere funktionierende Gesundheitsversorgung sind. Es geht weder um Wellness noch um irgendeinen Randbereich. Es geht um Menschen, die anderen helfen, nach Krankheit, Unfall oder chronischen Beschwerden wieder in ihren Alltag zurückzufinden.
(Beifall AfD)
Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen halten die Versorgung vor Ort am Laufen. Sie helfen, Beweglichkeit zurückzugewinnen, sie unterstützen Kinder beim Sprechen, sie erhalten Selbstständigkeit. Sie entlasten die Ärzte, die Pflege und Angehörige. Gerade im ländlichen Raum entscheidet daher jede Praxis darüber, ob die Versorgung tatsächlich erreichbar bleibt. Wenn vor Ort eine Praxis schließt, dann bedeutet das für viele Patienten längere Wege, längere Wartezeiten und manchmal sogar den Verzicht auf eine ganz wichtige Behandlung. Unser Antrag setzt deshalb an einem sehr konkreten Punkt an. Viele Heilmittelabbringer brauchen Fortbildungen und Zusatzqualifikationen, um bestimmte Leistungen überhaupt anbieten und abrechnen zu können. Die Weiterbildung ist in diesen Berufen also häufig keine nette Zugabe für die Karriere, sondern vielmehr Voraussetzung dafür, dass die Versorgung überhaupt stattfinden kann. Diese Weiterbildung kostet viel Geld. Dabei geht es konkret um Lehrgangsgebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten und bei jungen Familien auch um die Betreuungskosten. Für Angestellte ist das eine erhebliche Belastung und für kleine Praxen eine Investitionsentscheidung. Für etwaige Praxisnachfolger kann es mit darüber entscheiden, ob ein Standort übernommen werden kann oder nicht. Hier ist Thüringen ziemlich schwach aufgestellt. Ein Beispiel ist der Thüringer Weiterbildungscheck. Er zeigt, dass Thüringen zwar Förderinstrumente hat, diese aber für die Realität der Heilmittelerbringer nicht ausreichend sind. Die Förderung ist eng gehalten und Nebenkosten werden nicht so abgebildet, wie es ein Flächenland wie Thüringen benötigt. Derzeit ist die Richtlinie ohnehin ausgesetzt. Unser Antrag fordert kein neues Fördermonster, er fordert keine neue Behörde, er fordert keine zusätzlichen Parallelstrukturen. Er fordert stattdessen, eine bestehende Förderkulisse sinnvoll auszubauen und weiterzuentwickeln. Heilmittelerbringer sollen künftig ausdrücklich als Zielgruppe mitberücksichtigt werden, Förderquoten sollen verbessert und Nebenkosten realistisch miteinbezogen werden. Die Landesregierung soll darüber hinaus dem Landtag über die finanziellen und administrativen Auswirkungen berichten. Wer eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung aufrechterhalten will, muss alle Bereiche der Versorgung im Blick haben. Die Brombeerregierung redet ständig von Fachkräftesicherung. Hier liegt eine Möglichkeit auf dem Tisch, die sofort geprüft und umgesetzt werden kann. Denn die Menschen, die die Patienten wieder auf die Beine bringen, dürfen nicht weiter politisch in der zweiten Reihe stehen. Da die ESF Plus-Förderperiode 2027 ausläuft, muss Thüringen jetzt also entscheiden, welche Prioritäten künftig gelten sollen. Ich bitte daher um Ausschussüberweisung.
(Beifall AfD)
Ich unterstelle Ausschussüberweisung an den Gesundheitsausschuss. Das ist so richtig. Okay. Dann eröffne ich nun die Aussprache und als erste Abgeordnete erhält Frau Dr. Urban für die SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, ich möchte gleich bei der letzten Nachfrage der Präsidentin ansetzen, der Ausschussüberweisung Ihres Antrags. In Ihrem Antrag geht es um die Heilmittelerbringer, also hauptsächlich Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Podologen, Ernährungstherapeuten. Falls es Ihnen entgangen sein sollte, manchmal ist das ja bei einer so großen Fraktion vielleicht auch ein bisschen schwierig mit der Kommunikation – wir haben es da ein bisschen leichter –, es gibt bereits einen Antrag zu dieser Fachgruppe – so möchte ich es mal nennen – oder zu den Heilmittelerbringern in besagtem Ausschuss. Wir haben genau darüber letzten Donnerstag in dem Ausschuss auch gesprochen.
(Beifall CDU)
Ich kann mich an keine einzige Wortmeldung von Ihrer Seite erinnern. Insofern verstehe ich nicht, wie intensiv Sie über ein Thema reden möchten, wenn Sie sich noch nicht einmal mit einer Wortmeldung zu einem Thema melden, was Ihnen wichtig ist, wie Sie sagen, wozu Sie einen neuen Antrag formuliert haben, den Sie auch, glaube ich, relativ spät eingereicht haben, nachdem bereits auch im Ausschuss dieses Thema gesetzt war. An dieser Stelle, wenn ich das so erlebe, habe ich das Gefühl – und ich hoffe, ich trete Ihnen da jetzt nicht zu nahe –, das ist reine Schaufensterpolitik, das ist reine Polemik und das ist am Ende auch ein Spielen mit den Nöten und den Sorgen der Therapeuten und vor allen Dingen auch der Patienten. Denn sie haben recht, wir haben ein Problem. Wir haben das Problem, dass es viel zu wenig Therapeuten gibt und dass genau diese Felder der Therapie, nämlich Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie, ein ganz wichtiger Bestandteil der medizinischen Behandlung sind. Diese Therapien – es geht nicht immer nur um Medikamente oder um Operationen, sondern es geht eben auch darum, Menschen in ihrer Alltagskompetenz wieder zu stärken. Zu stärken, wenn man einen Unfall hatte und nicht mehr laufen kann und die Muskulatur schwächer ist. Oder Sie sagten Schlaganfall, wenn also jemand einen Schlaganfall hatte und mit einmal nicht mehr so deutlich sprechen kann oder die Wörter nicht findet oder vielleicht die Feinmotorik bei einem Kind nicht stimmt, was aufwächst und eigentlich schon mit Schere arbeiten und schreiben sollen könnte und trotzdem das feinmotorisch nicht hinbekommt. Am Ende geht es um das Leben der Menschen, darum, das Leben besser zu machen und Teilhabe zu ermöglichen, Lebensqualität zu verbessern und auch Gesundheitskompetenzen zu vermitteln. Alles wichtige Themen und das ist etwas, was wir in jedem Fall nicht nur abdecken müssen, sondern es ist eine Säule in unserem Gesundheitssystem, die wir stärken müssen. Nur liegt das Problem eben nicht allein in der Frage von Weiterbildung, sondern das Problem liegt darin, dass wir eben auch aufgrund des demografischen Wandels oder auch aufgrund der vielleicht über Jahre nicht genug beworbenen Attraktivität dieser wirklich auch schönen Berufe deutlich zu wenig Menschen haben, die in diesen Berufen arbeiten wollen, deutlich zu wenig Auszubildende haben. Deswegen haben wir das auch als Thema in unseren Koalitionsvertrag geschrieben. Wir haben uns fest vorgenommen, dass wir hier nachbessern, dass wir hier als Land aktiv werden. Unser Antrag, den wir im Ausschuss zurzeit beraten, der zunächst erst mal viele Fragen an die Landesregierung enthält, soll am Ende auch die Basis dafür bilden. Denn es hilft immer, erst mal klar zu sehen, ehe man einfach aktionistisch Überschriften formuliert. Deshalb, lassen Sie es mich vielleicht noch mal so positiv formulieren: Die Tür steht offen, in dem zuständigen Ausschuss wird bereits über dieses Thema diskutiert. Ich lade Sie herzlich ein, sich daran zu beteiligen. Dann können wir vielleicht noch mal – es ist ja so, es hilft manchmal, auch durch die Brille des anderen zu schauen. Aus meiner Sicht sollte man eben am Anfang anfangen und nicht am Ende. Vielleicht können wir uns ja am Ende auch in der Mitte einigen. In jedem Fall hoffe ich, dass wir dann gemeinsam hier fachorientiert den Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten und allen anderen Heilmittelerbringern helfen können, dass sie in ihrer Arbeit unterstützt werden und dass am Ende die Patienten auch davon profitieren werden, dass wir hier eine gute Arbeit machen. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauende am Livestream! Wer öffentliche Mittel umschichten, Förderquoten erhöhen oder neue Kostenarten förderfähig machen will, muss hier im Rund schon ein bisschen mehr liefern als „Diese Berufsgruppen sind uns wichtig.“. Denn das ist eine Binse, die stimmt eigentlich fast immer. Nun steht, wie bereits in der letzten Plenarsitzung zum anverwandten Antrag festgestellt, außer Zweifel, dass Heilmittelerbringer unverzichtbare Arbeit leisten. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie sind relevanter Bestandteil der ambulanten Versorgung, wenn auch – so ehrlich muss man sein – mit unterschiedlichen Hürden und Herausforderungen, mit denen sie aktuell konfrontiert sind. Natürlich können Fortbildungen teuer sein und gerade für kleine Praxen eine spürbare Belastung darstellen. Ich denke, das erkennen hier im Rund aber auch eigentlich alle an. Wenn man aber weg von einer Belastung hin zu einer bedarfsgerechten Förderpolitik kommen will, ist das eben ein nicht ganz so leichter Weg. Die AfD versucht in unserer Wahrnahme, diesen Weg nicht nur abzukürzen, sondern in Gänze zu überspringen. Denn die gegenwärtige Richtlinie kennt ja bereits mehrere Förderzugänge. Wir haben Projekte zur Anpassungsqualifizierung von Beschäftigten und auch von Selbstständigen. Es gibt die individuelle Weiterbildung für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sowie auch Vorhaben zur Fachkräftesicherung. Heilmittelerbringer sind damit, soweit ich weiß, nicht als eigene Berufsgruppe aufgeführt, sie sind aber auch nicht ausgeschlossen von all diesen Zugängen, die existieren. Das Problem ist also nicht ein vermeintlicher Mangel an Fördermöglichkeiten, sondern es muss eher die Frage gestellt werden: Welche Teile dieser – wie bereits gesagt – eher divers aufgestellten Berufsgruppen fallen denn an welcher Stelle überhaupt durchs Raster? Hier wird im Gegenteil aber vieles, um nicht zu sagen alles, in einen Topf geworfen. Ich glaube, das wird am deutlichsten bei den Fortbildungen selbst. Die AfD behauptet, Heilmittelerbringer seien auf regelmäßige und häufig kostenintensive Qualifizierung angewiesen, um Leistungen zu erbringen und gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Das kann für bestimmte Leistungen und auch für bestimmte Berufsgruppen zutreffen, aber daraus folgt eben nicht automatisch, dass jede solche Weiterbildung über ein Landesprogramm förderfähig sein könnte. Beim Thüringer Weiterbildungscheck sind gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen gerade nicht förderfähig und auch das von der AfD so gern angeführte Sachsen-Anhalt schließt wiederkehrende, rechtlich vorgeschriebene Qualifizierungen grundsätzlich aus. Da werden sich die Kolleginnen und Kollegen in Sachsen-Anhalt sicherlich auch Gedanken darüber gemacht haben, warum das so ist. Wenn Sie dagegen freiwillige Zusatzqualifikationen fördern wollen, dann müssen Sie auch sagen, in welcher Qualifikation, in welchen Regionen Sie darüber die Versorgungslücken schließen. Das tun Sie aber nicht. Sie stellen den Vergleich ungefähr so dar: In Sachsen-Anhalt gibt es eine höhere Fördersumme. Es werden auch Übernachtungs- und Kinderbetreuungskosten berücksichtigt. Dann müsste man das in Thüringen jetzt im Grunde nur nachbauen. So einfach ist es dann aber leider nicht. Denn wenn man sich das Programm in Sachsen-Anhalt anschaut, dann sieht man nicht nur, dass es großzügiger ist, sondern es fördert bis zu 90 Prozent der anerkannten Kosten und kann auch Nebenkosten berücksichtigen. Es richtet sich aber nur an Privatpersonen. Es enthält Einkommensgrenzen. Es hat Zugangsvoraussetzungen und es schließt bestimmte Qualifizierungen von Grund auf aus. Es verlangt ein eigenes Antrags- und ein eigenes Nachweisverfahren. Ich habe grundsätzlich nichts dagegen, sich an anderen Bundesländern zu orientieren und zu prüfen, was davon übertragbar ist, aber wer Sachsen-Anhalt hier jetzt als Muster aufruft, darf nicht nur die Förderhöhe aufschreiben und den kompletten Rest der Förderpolitik dann unter den Tisch fallen lassen. Sie benennen ja nicht mal klar, welches der Programme Sie übernehmen wollen. Keine Berechnung, kein Haushaltstitel, aus dem alles bezahlt werden soll. Sie nennen auch keine Zielgruppe. Und Sie sagen auch nicht, welche Regeln Thüringen übernehmen soll und welche nicht. Das ist also entweder insgesamt sehr schlampig erarbeitet oder aber Sie haben es gar nicht verstanden. Ich weiß es bei Ihnen nicht. Es ist nur beides für uns im Plenum schlecht.
(Beifall Die Linke)
Es ist egal, was davon schlecht ist, beides hilft uns hier fachpolitisch nicht weiter. Mir hat dann auch der ESF Plus-Bezug gut gefallen, denn das klingt so, als wären ESF-Mittel irgendwie so loses Kleingeld in der Schublade. Wenn dem so ist, dann freue ich mich heute, in diese Richtung belehrt zu werden, denn dann hätte ich auch noch ein paar Ideen, was wir alles mit ESF Plus-Mitteln Kluges anstellen können. Mein Stand der Dinge ist aber, dass die an Förderziele, Auswahlkriterien, Kofinanzierung, Verwendungsnachweise und Prüfungen gebunden sind. Wie gesagt, falls ich hier nicht mehr aktuell bin, freue ich mich über Schützenhilfe. Wir stimmen gegen diesen Antrag, der öffentliche Förderpolitik auf eine wohlklingende Überschrift reduziert. Denn Heilmittelerbringer in Thüringen verdienen für ihre wichtige Arbeit ehrliche Unterstützung, indem die tatsächlichen Arbeits- und Versorgungsbedingungen ernst genommen werden – keine symbolischen Sonderrollen in der nächsten Richtlinie. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Werte Kollegen Abgeordnete, Zuhörer am Livestream! Frau Kollegin Dr. Urban, es ist schon interessant, wie das Thema „Schaufensterantrag“ immer wieder mal bei Ihnen erscheint. Ich erinnere mich auch, dass uns das in der Vergangenheit vorgeworfen worden ist. Wir arbeiten schon seit Wochen an diesem Thema. Wir haben mehrere Kleine Anfragen zu den Heilmittelerbringern gestellt, wir haben im Mai-Plenum das Thema „Heilmittelerbringer“ auf der Tagesordnung gehabt, da ging es um die IT-Anbindung. Jetzt haben wir dieses Thema vorbereitet und an dem Tag, als der Ausschuss war, ist das ins AIS gekommen, weil das dann auch erst eine Drucksachennummer bekommen hatte. Ihr Ausschussthema war ein Selbstbefassungsantrag, den Sie selber wieder von der Tagesordnung genommen haben. Den haben wir also überhaupt nicht diskutiert und das ist eine Falschbehauptung. Nur noch so viel dazu.
(Beifall AfD)
Frau Güngör – dieses Wort „schlampig“ haben wir noch nicht zu hören gekriegt. Meistens sind es andere Adjektive, die unsere Anträge diskreditieren, aber ich meine, es ist schon mal interessant, was Sie sich alles so einfallen lassen. Ich hoffe nur, dass die Heilmittelerbringer in Thüringen Ihre Rede hören oder gehört haben oder hören werden. Ich denke, das ist die beste Politik, die Sie für uns gemacht haben.
(Beifall AfD)
Nun komme ich aber zum eigentlichen Redebeitrag. Die Heilmittelerbringer tragen eine zentrale Verantwortung für die ambulante Gesundheitsversorgung in Thüringen. Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen sorgen dafür, dass Gesundheit erhalten und wiederhergestellt wird. Sie ermöglichen vielen Menschen die Rückkehr in den Berufsalltag, fördern gesellschaftliche Teilhabe und tragen dazu bei, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder hinauszuzögern. Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und eines steigenden Bedarfs an rehabilitativen und präventiven Leistungen werden diese Berufe weiter an Bedeutung gewinnen. Ohne eine leistungsfähige Versorgung durch Heilmittelerbringer ist eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung bereits heute vielerorts nicht mehr gewährleistet. Genau an dieser Stelle setzt unser Antrag an, denn Heilmittelerbringer stehen vor einer besonderen Situation, die in vielen anderen Berufsgruppen nicht existiert. Weiterbildung ist in diesen Berufen keine freiwillige Karriereentscheidung, sie ist häufig Voraussetzung dafür, bestimmte Leistungen überhaupt erbringen und gegenüber den Krankenkassen abrechnen zu können. Wer eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherstellen will, ist auf zusätzliche Qualifikationen angewiesen. Diese Fort- und Weiterbildungen sind umfangreich und zeit- und kostenintensiv. Nach dem Berufsabschluss reichen die erworbenen Grundkenntnisse oftmals nicht aus, um zahlreiche Leistungen erbringen und abrechnen zu können. Deshalb folgen regelmäßig weitere Qualifikationen. Ich nenne zwei typische Beispiele. Die Fortbildung „Manuelle Lymphdrainage“ umfasst rund 180 Unterrichtseinheiten und kostet etwa 1.600 Euro. Die Fortbildung „Manuelle Therapie“ umfasst rund 320 Unterrichtseinheiten und kostet etwa 4.500 Euro. Hinzukommen Fahrtkosten zum Fortbildungsort, Kosten für Übernachtung, Verpflegung und Fachliteratur. Damit stellen sich zwei zentrale Fragen. Erstens: Welcher Berufsanfänger kann diese Investitionen dauerhaft selbst tragen? Zweitens: Welche kleine Praxis kann diese Kosten unter den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vollständig für Beschäftigte übernehmen? Diese Fragen betreffen nicht nur die Physiotherapie. Vergleichbare Herausforderungen bestehen auch in der Ergotherapie, Logopädie und Podologie. Ich war vor Ort in Gera in einer Physiotherapiepraxis und habe mich zu diesem Thema kundig gemacht. Der Physiotherapeut, der die Praxis in eigener Selbstständigkeit leitet, sagte mir, er hat insgesamt 13.000 Euro für seine Fort- und Weiterbildung bezahlt – aus eigener Tasche, ohne Förderung und gar nichts. Gleichzeitig verschärft sich der Fachkräftemangel. Bereits heute können freiwerdende Praxen vielerorts nur schwer nachbesetzt werden. Insbesondere im ländlichen Raum entstehen dadurch spürbare Versorgungsrisiken. Hinzukommen weitere Belastungen durch Bürokratie und Digitalisierung, die wir bereits in einem früheren Antrag in der Drucksache 8/3460 thematisiert haben. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, dass Heilmittelerbringer in der Weiterbildungsförderung bislang nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Thüringen verfügt jedoch bereits über ein geeignetes Instrument, es wurde schon erwähnt. Mit der EFS Plus Fachkräfte und Weiterbildungsrichtlinie besteht eine Förderstruktur, die gezielt weiterentwickelt werden kann, ohne neue Programme oder zusätzliche Bürokratie. Wir fordern deshalb, erstens, Heilmittelerbringer ausdrücklich als Zielgruppe dieser Richtlinie zu berücksichtigen. Zweitens, höhere Förderquoten sowie die Berücksichtigung notwendiger Nebenkosten wie Fahrt-, Übernachtungs- und Kinderbetreuungskosten vorzusehen. Drittens, Heilmittelerbringer als systemrelevante Berufsgruppe stärker in die Fachkräftesicherung des Landes einzubeziehen. Und viertens, die Weiterentwicklung der Richtlinie an erfolgreichen Beispielen anderer Bundesländer auszurichten. Andere Bundesländer zeigen bereits, dass eine stärkere Förderung von Heilmittelerbringern möglich und wirksam ist. SachsenAnhalt setzt auf eine deutlich umfassendere Förderung der beruflichen Weiterbildung und stärkt damit gezielt Fachkräftegewinnung und ‑ bindung. Was dort funktioniert sollte auch in Thüringen möglich sein. Hinzukommt ein weiterer Aspekt. Die aktuelle ESF Plus Förderperiode läuft im Jahr 2027 aus. Damit besteht jetzt der richtige Zeitpunkt, die zukünftigen Förderprioritäten neu auszurichten und bestehende Lücken zu schließen. Eine Anpassung bestehender Förderstrukturen ist sachgerechter und wirtschaftlicher als der Ausbau neuer Programme. Wenn das alles so schön klappen würde mit den Förderungen, Frau Güngör, dann hätten wir ja das Problem mit den Heilmittelerbringern in Thüringen gar nicht. Meine Damen und Herren, die Schlussfolgerung liegt auf der Hand. Unser Antrag verlangt keine neuen Behörden, keine neuen Förderprogramme und keine zusätzliche Parallelstrukturen. Er nutzt ein bestehendes Instrument, um eine erkennbare Schieflage in der Förderpolitik zu korrigieren. Wer die ambulante Gesundheitsversorgung sichern will, darf Heilmittelerbringer bei der Fachkräfte- und Förderpolitik nicht länger außen vor lassen.
(Beifall AfD)
Wahrscheinlich kürzer als 1 Minute. Ich wollte nur sagen, also ich lasse mich immer ungern beschimpfen, dass ich hier irgendwie die Unwahrheit sage, deswegen. Ich möchte jetzt keine Interna aus dem Ausschuss hier noch weiter vertiefen, aber ich bitte Sie, im Protokoll noch mal nachzulesen, dass dieser Tagesordnungspunkt in der Tat aufgerufen wurde, auch diskutiert wurde mit gewissen Hinweisen des Ministeriums und nicht abgeschlossen wurde. Deswegen werden wir auch beim nächsten Mal die Möglichkeit haben, dort über dieses Thema weiter zu diskutieren. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, ich werde jetzt mit einem Satz starten, der manchmal in den politischen Debatten so klingt, als würde man den pro forma sagen. Ich möchte aber trotzdem sehr bewusst sagen, dass wir uns natürlich alle einig sind, dass die Heilmittelerbringer/ ‑ innen in Thüringen, nämlich die ungefähr 1.362 Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten und Krankengymnasten, die 478 Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten sowie die 320 Logopädinnen und Logopäden natürlich unverzichtbar für unser Gesundheitswesen in Thüringen sind.
(Beifall BSW, SPD)
Danke für das Bestätigen. Damit machen Sie genau das, dass man das auch in politischen Debatten dann natürlich immer noch mal bekräftigen möchte. Ich sage aber trotzdem sehr deutlich: Ich hätte diesen Satz gar nicht sagen müssen, denn um die grundsätzliche Frage, ob die Heilmittelerbringer für unser Gesundheitswesen wichtig sind, dreht sich dieser Antrag gar nicht, sondern der dreht sich um ein sehr dezidiertes scheinbares Einzelproblem, nämlich ob die Heilmittelerbringer in der Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie berücksichtigt sind. Dann, sehr geehrter Herr Abgeordneter Lauerwald, kann ich Ihnen nur entgegnen, dass, wenn Sie hier einzelnen Abgeordneten vorwerfen, sie hätten sich mit der Materie nicht befasst, ich das schon bemerkenswert finde, weil hier einige der vorangestellten Reden aus den anderen Fraktionen sehr viel deutlicher gemacht haben und einen sehr viel tiefgründigeren Beschäftigungshorizont mit der gesamten Thematik und der Frage, wie die Heilmittelerbringenden in dieser Richtlinie bereits berücksichtigt sind, zum Ausdruck gebracht haben als Ihr Antrag. Wenn der erste substanzielle Forderungspunkt dort lautet, dass die Heilmittelerbringenden in der Richtlinie zu berücksichtigen sind, dann kann ich bekräftigen, dass das bereits der Fall ist. Die Tatsache, dass das so ist und dass die Betroffenen das auch wissen, lässt sich ganz einfach daran ablesen, dass seit Beginn der Förderperiode bis einschließlich Mai dieses Jahres 62 Bewilligungen für Heilmittelerbringende ausgesprochen worden sind und sie bereits von dem Programm profitieren. Das heißt, bei dem ersten Punkt kann man schon mal sagen: ist abgehakt. Bei der zweiten Forderung, die Fördertatbestände auszuweiten, da möchte ich gern darauf verweisen – Frau Abgeordnete Güngör, Sie haben da die Vorlage geliefert. Ich kann Ihnen leider nicht die Hoffnung machen, dass Sie jetzt das Kleingeld oder die Wünsche für das Kleingeld rausholen können, denn ich muss noch mal sehr deutlich machen, dass während einer laufenden Förderperiode Änderungen an solchen Richtlinien nur sehr schwer möglich sind, weil es schon um eine gewisse Planbarkeit und eine recht komplizierte Abrechnungssystematik dahinter geht, sodass die tatsächlich möglichen substanziellen Änderungen, die man an dieser Richtlinie machen kann, dann zum Auslaufen der Periode im Vorgriff auf die nächste relevant werden. Dann ist es natürlich auch möglich, sich Gedanken zu machen, ob man über die Ausweitung von etwaigen Fördertatbeständen sprechen möchte, zum Beispiel ob Fahrt-, Übernachtungs- oder Kinderbetreuungskosten dort auch realisiert werden können. Da sind wir prinzipiell sehr offen. Ich sage aber auch sehr deutlich: Hier muss man sich dann auch die Kehrseite der Medaille angucken, dass, wenn man so etwas tut, die Gesamtfördersummen nicht zwangsläufig steigen und das dann zum Beispiel bedeuten kann, dass die Einzelfördersummen sinken. Ich glaube, viel mehr muss ich zu der Debatte gar nicht sagen. Sie haben sich hier einen sehr kleinen Teil rausgesucht und im Antrag den Eindruck erweckt, als würde hier ein Problem bestehen, weil die Heilmittelerbringer von der Richtlinie nicht erfasst sind. Da kann ich Ihnen erstens sehr deutlich sagen: Das ist der Fall. Heilmittelerbringende haben Zugang. Der wird auch nachgefragt, der wird gut genutzt. Das heißt, wir haben in der direkten Ansprache mit der bisherigen Richtlinie kein Problem. Dann kann man zweitens natürlich darüber sprechen, ob man bei einer Überarbeitung der Richtlinie Förderbestände ausweitet, aber drittens müssen Sie sich nach wie vor die Frage stellen, ob Sie uns entweder vorwerfen wollen, so wie Sie es heute tun, dass wir bestimmte Einzelfälle nicht gut genug geregelt haben oder – das ist das, was Sie sonst immer machen – Sie uns vorwerfen, dass wir Dinge zu kleinteilig und zu bürokratisch regeln. Für eins davon müssen Sie sich auch dauerhaft entscheiden. Ich bin sehr zuversichtlich, dass Ihnen immer einer dieser Wege einfallen wird. Ich hoffe, heute dargestellt zu haben, dass eine Richtlinie insgesamt dazu dient, möglichst viele Berufsgruppen anzusprechen und einen guten Mittelweg zu finden für das, was praktikabel und wirklich hilfreich für die Betreffenden ist, aber eben auch nicht zu kleinteilig werden darf, damit kein zu hoher bürokratischer Aufwand besteht. Vielen Dank.
(Beifall BSW, SPD)
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Dann komme ich nun zur Abstimmung. Es wurde der Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie gestellt. Weitere Anträge auf Ausschussüberweisung habe ich nicht vernommen. Das scheint so richtig zu sein. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie seine oder ihre Zustimmung geben möchte, den oder die bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Abgeordneten der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann ist dieser Antrag auf Ausschussüberweisung abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag selbst. Wer diesem seine oder ihre Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Die Gegenstimmen, bitte. Das sind die Stimmen von den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann ist dieser Antrag abgelehnt und ich schließe den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 21 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/3722 Ist die Begründung gewünscht? Ja. Bitte schön.
Lebensraum für das Rotwild verbessern, Bestände verbinden und Wanderkorridore schaffen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, werte Zuschauer am Livestream, ich kann jetzt schon hören, wie sich ein Kollege mit Sicherheit beschweren wird, dass wir schon wieder einen Antrag über ein Tier einbringen,
(Beifall BSW)
aber wir sprechen nicht von irgendeinem Tier, sondern von dem Tier dieses Jahres, in dem Fall dem Rothirsch. Der ist das Wildtier des Jahres 2026. Ich finde schon, dass das Anlass genug sein sollte, heute über seinen Lebensraum zu sprechen.
(Beifall AfD)
Das Rotwild lebt großräumig, es zieht über weite Strecken und ist auf den Austausch zwischen den Beständen angewiesen, besonders auf den genetischen Austausch, von dem langfristig das Bestehen der gesamten Art abhängt. Dafür braucht es zusammenhängende Lebensräume und sichere freie Wanderwege. Diese Räume werden aber immer kleiner, denn zum Beispiel zerschneiden Straßen, Energieanlagen und Siedlungen diese Landschaft und machen diese zu schwer überwindbaren Hindernissen. Die Bestände werden getrennt und natürliche Wanderungen erschwert bzw. unmöglich gemacht. Erschwerend kommt noch dazu, was auch hier in diesem Hause geregelt wurde: In Thüringen wird Rotwild über festgelegte Einstandsgebiete bewirtschaftet. Diese orientieren sich an administrativen Grenzen, aber nicht an der natürlichen Lebensweise des Tiers. Außerhalb dieser Grenzen gilt ein strenges Abschussgebot. Das Rotwild kennt diese Grenzen aber nicht und folgt seiner Natur entsprechend dem Äsungs- bzw. Nahrungsangebot, der Deckung und dem Gelände, das es dort vorfindet. Es überschreitet diese Grenzen und setzt dadurch sein Leben aufs Spiel. Natur und Vorschriften driften hier weit auseinander und das hat Folgen: Die eingeschlossenen Bestände vereinzeln und es kommt zu Inzucht. Das führt zu zunehmenden Missbildungen, höhere Anfälligkeit für Krankheiten und sinkende Vitalität. Bleibt es so, wie es ist, ist die Entwicklung absehbar. Rotwild gehört seit Jahrhunderten zu Thüringen. Die Bedingungen, unter denen es lebt, haben sich verändert und wir haben damit nicht Schritt gehalten. Darum bringen wir diesen Antrag ein. Der heutige Umgang mit dem Rotwild passt nicht zu seiner tatsächlichen Lebensweise. Daraus folgt Handlungsbedarf. Die Lebensräume müssen wieder verbunden werden, Wanderbewegung ermöglicht und die Bewirtschaftung an der wirklichen Raumnutzung des Tiers ausgerichtet werden. Es geht im Kern um zwei Fragen: Welchen Raum gestehen wir einer heimischen Wildart zu und wie gehen wir mit einer zunehmenden zerschnittenen Landschaft um? Jetzt freue ich mich auf eine sachliche Debatte. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Lebensraum für das Rotwild verbessern, Bestände verbinden und Wanderkorridore schaffen
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion, mit welchem wir uns in diesem Tagesordnungspunkt befassen, trägt den Titel „Lebensraum für das Rotwild verbessern, Bestände verbinden und Wanderkorridore schaffen“. Wer nur die Überschrift liest, könnte meinen, hier werde ein neues, dringend notwendiges Naturschutzprogramm vorgeschlagen. Schaut man jedoch genauer hin, zeigt sich, ein erheblicher Teil der Forderungen ist entweder bereits Gegenstand der Thüringer Landespolitik oder wird durch bestehende Programme und Rechtsumlagen umgesetzt. Aber gehen wir den Antrag Schritt für Schritt durch. Zunächst zum Kernpunkt des Antrags, der Verbesserung der Lebensraumvernetzung und der Schaffung von Wanderkorridoren für Wildtiere: Genau daran arbeitet Thüringen bereits seit Jahren. Im Rahmen des Bundesprogramms Wiedervernetzung werden bundesweit prioritäre Querungshilfen und Wildkorridore geplant und umgesetzt. Thüringen beteiligt sich an diesen Planungen gemeinsam mit dem Bund und Nachbarländern. Die Forderung der AfD, sich entsprechend am Bundesprogramm Wiedervernetzung zu beteiligen, beschreibt also keine neu zu ergreifende Initiative, sondern einen Prozess, der in Thüringen gerade schon läuft.
(Beifall CDU, BSW)
Darüber hinaus berücksichtigt die Landesplanung Thüringens bereits Belange des Biotopverbunds und der Durchgängigkeit von Lebensräumen. Der Landesentwicklungsplan Thüringen 2025 enthält Vorgaben zur Sicherung und Entwicklung eines landesweiten Freiraumverbundsystems. Dies ist zwar nicht identisch mit dem Biotopverbundsystem nach § 21 Bundesnaturschutzgesetz, es integriert aber zahlreiche Aspekte wie ökologische Wechselbeziehungen und Vernetzungsfunktionen. Dieses Freiraumverbundsystem, insbesondere die darin enthaltenen Wald- und Auenlebensräume, sollen das Rückgrat für eine konkrete Biotopvernetzung im Sinne eines fachplanerischen Biotopverbunds bilden, beispielsweise für zukünftige Landschaftsplanungen. Ebenso müssen auch Infrastrukturplanungen naturschutzfachliche Belange berücksichtigen. Die AfD fordert hier also etwas, das schon in der geltenden Planungsgrundlage steht. Zur Forderung der wildökologischen Raumplanung: Ihre Forderung, die wildökologische Raumplanung zu stärken, erweckt den Eindruck, als gäbe es diese bislang nicht. Tatsächlich ist die wildökologische Betrachtung bereits Bestandteil der Fachplanungen im Naturschutz und in der Forstverwaltung. Thüringen verfügt über Fachkonzepte zum Biotopverbund und zur Lebensraumvernetzung, die bei Planungen herangezogen werden. Die Landesregierung arbeitet außerdem schon mit wissenschaftlichen Einrichtungen und Fachbehörden zusammen, um Wanderbewegungen und Lebensraumansprüche verschiedener Wildarten und nicht nur des Rotwilds zu berücksichtigen. Der Antrag suggeriert hier also einen politischen Stillstand, den es in dieser Form gar nicht gibt.
(Beifall CDU, BSW)
Besonders kritisch ist die Forderung, die Einstandsgebietsverordnung grundsätzlich aufzuheben bzw. das Rotwild nicht mehr an Einstandsgebiete zu binden. Meine Damen und Herren, diese Regelung dient nicht der Schikane des Rotwilds, sondern dem Ausgleich zwischen dem Wildtiermanagement auf der einen Seite und dem Waldschutz sowie den Interessen der Land- und Forstwirtschaft auf der anderen Seite.
(Beifall CDU, BSW)
Thüringen hat in den vergangenen Jahren enorme Anstrengungen beim Waldumbau unternommen. Nach Dürre, Borkenkäferkalamitäten und großflächigen Waldschäden müssen junge Mischwälder geschützt werden. Ein völlig entgrenztes Rotwildmanagement würde dieses Ziel gefährden. Selbst die Landesforstanstalt weist darauf hin, dass eine Balance zwischen dem genetischen Austausch einerseits und der Begrenzung von Wildschäden andererseits notwendig ist. Aber genau diese Balance versucht das bestehende System schon herzustellen. Zum Thema „Jagdzeiten und Qualitätsabschuss“: Die AfD fordert außerdem eine generelle Begrenzung der Jagdzeit zum 31. Dezember und eine stärkere Ausrichtung auf den sogenannten Qualitätsabschuss. Auch hier gilt, die Jagdzeiten werden bereits unter Berücksichtigung tierschutzrechtlicher und wildbiologischer Erkenntnisse festgelegt. Pauschale gesetzliche Vorgaben und Verschärfungen helfen hier wenig, wenn regionale Unterschiede bei Bestandsdichte, Waldzustand und Wildschäden bestehen. Ein modernes Wildtiermanagement braucht flexible und fachlich begründete Entscheidungen. Der Antrag schafft vor allem Symbolpolitik. Wenn wir die Forderungen des Antrags nüchtern betrachten, bleiben drei Gruppen von Punkten. Erstens: Forderungen, die bereits umgesetzt werden, etwa die Lebensraumvernetzung, die Beteiligung am Bundesprogramm Wiedervernetzung und die Berücksichtigung von Biotopverbünden in der Landesplanung. Zweitens: Forderungen, die bereits rechtlich oder fachlich berücksichtigt werden, etwa die wildökologische Planung und die Einbeziehung verschiedener Akteure. Und drittens: Forderungen, die fachlich umstritten sind und den Waldumbau sowie den Schutz junger Wälder erschweren könnten. Damit wird deutlich: Der Antrag liefert keinen echten Mehrwert für den Naturschutz in Thüringen. Er erzeugt vor allem den Eindruck, als würde die Landesregierung untätig sein, obwohl zahlreiche der genannten Maßnahmen längst laufen. Meine Damen und Herren, wir brauchen keinen Antrag, der bereits bestehende Politik noch einmal aufschreibt. Wir brauchen eine konsequente Fortsetzung der laufenden Programme, eine enge Zusammenarbeit mit Bund und Nachbarländern und ein wissenschaftlich fundiertes Wildtiermanagement, das sowohl den Erhalt des Rotwilds, aber auch den Schutz unserer Wälder im Blick behält. Aus diesen Gründen lehnen wir diesen Antrag ab.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Lebensraum für das Rotwild verbessern, Bestände verbinden und Wanderkorridore schaffen
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, wenn man den Titel des AfD-Antrags liest, könnte man zunächst denken: Lebensräume verbessern, Wanderkorridore schaffen, Bestände vernetzen – wer könnte etwas dagegen haben? Denn natürlich ist es richtig, dass Lebensräume von Wildtieren durch Straßen, Siedlungen und andere Eingriffe zerschnitten werden. Natürlich sind Wildtierkorridore, Grünbrücken und die Wiedervernetzung von Lebensräumen wichtige Instrumente des Natur- und Artenschutzes. Davon profitieren nicht nur das Rotwild, sondern auch viele andere Arten, von der Wildkatze über den Fischotter bis zum Luchs. Aber genau deshalb überzeugt uns dieser Antrag nicht. Die AfD begründet ihren Antrag vor allem mit der Behauptung, die Thüringer Rotwild-Einstandsgebiete würden zu einer genetischen Verinselung des Rotwilds führen. Genau diese Behauptung hat die Landesregierung allerdings bereits in der vergangenen Legislaturperiode auf entsprechende Kleine Anfragen der AfD hin überprüft. Die Antwort war eindeutig. Der Landesregierung liegen keine Hinweise auf eine genetische Verarmung oder Verinselung des Rotwilds in Thüringen vor. Ebenso liegen keine Hinweise darauf vor, dass die bestehenden Einstandsgebiete den genetischen Austausch des Rotwilds verhindern. Auch die Bestandsentwicklung gibt keinen Anlass für die dramatische Darstellung im Antrag. Die Landesregierung bewertet die Rotwildbestände in Thüringen ausdrücklich als stabil. Die Jagdstrecken bewegen sich seit Jahren auf einem weitgehend konstanten Niveau. Von einer akuten Bestandskrise kann also keine Rede sein. Damit stellt sich die Frage: Welches Problem sollte dieser Antrag eigentlich lösen? Die AfD leitet aus einer nicht belegten Problembeschreibung weitreichende Forderungen zur Änderung der Einstandsgebietsverordnung und des Rotwildmanagements ab. Fachlich bleibt das dünn. Hinzu kommt, der Antrag verengt die Debatte auf eine einzige Wildart. Natürlich gehört das Rotwild zu unserer heimischen Fauna. Natürlich verdient auch diese Art Aufmerksamkeit. Aber Naturschutzpolitik darf nicht allein aus der Perspektive einer einzelnen jagdbaren Art gedacht werden. Die entscheidende Frage lautet doch: Wie schaffen wir funktionierende Ökosysteme insgesamt? Wie stärken wir die Biodiversität? Wie sichern wir Lebensräume für möglichst viele Tier- und Pflanzenarten? Dazu gehören Lebensraumverbünde, dazu gehören Wildtierkorridore, dazu gehören auch Querungshilfen an Straßen. Aber all das sind keine neuen Forderungen. An vielen Stellen wird daran bereits gearbeitet. Noch ein weiterer Punkt fällt auf: Der nahezu identische Antrag der AfD im Deutschen Bundestag hat deutlich gemacht, worum es der AfD tatsächlich geht. Dort wurden ausdrücklich Solarparks, Herdenschutzmaßnahmen und andere Naturschutzmaßnahmen als Ursache der Lebensraumzerschneidung angeführt. Genau hier liegt das Problem: Naturschutz wird von der AfD immer wieder selektiv eingesetzt. Mal wird das Auerwild gegen die Windenergie ins Feld geführt, mal das Rotwild gegen Solarparks oder Herdenschutz. Wer es mit Natur- und Artenschutz ernst meint, darf Klima-, Arten- und Naturschutz nicht gegeneinander ausspielen. Für die Linke gehören diese Ziele zusammen.
(Beifall BSW)
Wir unterstützen die Wiedervernetzung von Lebensräumen. Wir unterstützen Maßnahmen zur Verbesserung von Wildtierkorridoren. Wir unterstützen einen funktionierenden Biotopverbund. Aber wir lehnen einen Antrag ab, der aus einer fachlich nicht belegten Problembeschreibung weitreichende Schlussfolgerungen zieht, Naturschutz auf die Interessen einer einzelnen Wildart verengt und letztlich erneut versucht, Maßnahmen des Klima-, Natur- und Artenschutzes gegeneinander auszuspielen. Danke schön.
(Beifall Die Linke, SPD)
Lebensraum für das Rotwild verbessern, Bestände verbinden und Wanderkorridore schaffen
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer! Herr Thomas, in unserem Antrag und auch in der Begründung kommt kein einziges Mal das Wort „Solarpark“ vor, also null. Und Null ist auch die Zahl, die die Ahnung beschreibt, die Sie von der Materie haben.
(Beifall AfD)
Mein Kollege und unser jagdpolitischer Sprecher, Herr Hoffmann, hat vorhin begründet, welchen Lebensraum unsere größte heimische Wildart braucht, nämlich weitläufige Regionen, die verbunden sind. Thomas Hoffmann hat auch gesagt, wie der Lebensraum durch politische Entscheidungen in Thüringen, aber auch in anderen Bundesländern aussieht: eingeengt in sogenannten Einstandsgebieten, die nicht miteinander verbunden sind. Jetzt könnte der eine oder andere sagen, so schlimm ist es nicht. In Bayern ist es zum Beispiel noch schlimmer. Nun ja, Thüringen ist auf dem Weg dahin, nicht nur durch die bestehenden Einstandsgebiete, vier an der Zahl, vier Gebiete, die man diesem Wild zusteht, vier Gebiete, die dazu führen oder schon geführt haben, dass durch die Verinselung des Rotwilds Missbildungen entstehen, ob die Landesregierung nun davon Ahnung hat oder nicht,
(Beifall AfD)
Missbildungen, die die Art in ihrem weiteren Bestehen gefährden. Auch die geplante Änderung im Entlastungspaket ist keine Verbesserung – ich zitiere –: „Für Jagdbezirke außerhalb der jeweiligen Einstandsgebiete für Rot-, Damm- oder Muffelwild erfolgt der Abschuss ohne Zahl; der Abschuss von männlichem zu weiblichem Wild, Kälbern und Lämmern hat im Verhältnis 1 : 4 zu erfolgen.“ Dies führt automatisch zu dem Zustand der Nichtbewirtschaftung, der aktuell noch in § 21 der Verordnung zur Ausführung des Thüringer Jagdgesetzes geschrieben steht. Denn für die Fortpflanzung braucht man Männchen und Weibchen. Dass die Linken das nicht verstehen, ist klar, aber bei der CDU hätte ich doch schon erwartet, dass sie das wissen.
(Beifall AfD)
Um das bildlich darzustellen: Während für die Wildkatze aus meiner Sicht völlig zu Recht quer durch Deutschland Korridore und Wegepläne geschaffen werden, wird das Rotwild per Verordnung in die genetische Vereinsamung getrieben, die zu fehlenden Kiefern, missgebildeten …
(Heiterkeit CDU)
Ja, ist total lustig, Missbildungen und Inzuchtmerkmale sind total lustig, Herr Zippel. Wird das Rotwild per Verordnung in die genetische Vereinsamung getrieben, die zu fehlenden Kiefern, missgebildeten Gliedmaßen und weiteren Inzuchtfolgen sowie zur Lebensunfähigkeit des Jungwilds führen. Das Rotwild ist aber kein Wild zweiter Klasse.
(Beifall AfD)
Es braucht gesunde Bestände mit geeigneten Lebensräumen und entsprechender Habitatqualität, einem ausreichenden Nahrungsangebot, einer angemessenen Deckung mit geringem Störungsdruck und einer passenden Sozialstruktur. Kalamitäten, Landschaftszerschneidungen und Bewirtschaftungsvorschriften beeinträchtigen diesen Lebensraum. Was es braucht, ist eine wildökologische Raumplanung, von der das Rotwild profitiert, idealerweise mit Synergieeffekten mit anderen Wildarten. Die bestehenden Regelungen zum Wildschadensersatz, die Pflichten zur Wildschadensvermeidung und die berechtigten Interessen der Landwirtschaft bleiben durch unseren Antrag übrigens unberührt. Aber die Argumentation, dass durch das bisherige Bewirtschaften des Rotwilds der Wald geschützt wird, entspricht nicht der Wahrheit. Denn erst der Jagddruck hat das Wild, das eigentlich eine Offenlandart ist, überhaupt erst in die Forstflächen getrieben und zur Bildung größerer Gruppen gezwungen. Wer den Verbiss verringern will, muss den Jagddruck senken.
(Beifall AfD)
Das, Herr Tiesler, sollten Sie als Jäger wissen. So sieht es übrigens auch das Verwaltungsgericht Bayreuth in seinem Urteil vom 2. Juni 2026, welches jedoch noch nicht rechtskräftig ist. Ich zitiere aus der Publikation von „Wildes Bayern“, welches die Klage eingereicht hat: „Die Juristen, die sich offenbar sehr sorgfältig in die Materie eingearbeitet hatten,“ – anders als so mancher Parlamentarier hier – „stellten dem Jagdkonzept für die Reviere die Beurteilung ‚nicht nachvollziehbar‘ aus. Unter anderem war für sie nicht erkennbar, wie die Schonzeitverkürzung helfen sollte, übermäßige Verbiss- oder Schälschäden durch Rotwild zu verhindern – zumal die Verbissbelastung laut Vegetationsgutachten in den betroffenen Revieren tragbar war und es keine Anzeigen für einen überhöhten Rotwildbestand gab.“ Es sind Naturschützer wie „Wildes Bayern“, die der Natur zu ihrem Recht verhelfen. Im Parlament des Freistaats Thüringen ist es die AfD-Fraktion, die diese Aufgabe übernimmt.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Ach, du …!)
Ja, Frau Müller, wie viele Initiativen haben Sie zum Naturschutz gemacht?
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Ach! Aber Atomkraftwerke, russisches Öl!)
Nichts gemacht, aber reinplappern können Sie. Auch wenn alle unsere Bemühungen bisher an der Brandmauer gescheitert sind, ernst gemeinter Umweltschutz erfordert Hartnäckigkeit. Deswegen machen wir in diesem Sinne weiter.
(Beifall AfD)
Wir fordern, dass Lebensraumverbünde, Wanderkorridore und saisonale Wechselräume des Rotwilds berücksichtigt werden und Rotwildbestände durch gesicherte Wanderkorridore und Wildbrücken unter Nutzung von Synergieeffekten mit anderen Tierarten verbunden werden müssen, dass die Thüringer Einstandsgebietsverordnung so zu ändern ist, dass das Rotwild nicht weiter auf isolierte Einstandsgebiete beschränkt wird, dass den Hegegemeinschaften in diesem Sinne mehr Rechte übertragen werden und dass die Abschussplanung für das Rotwild sich am Grundsatz des Qualitätsabschusses orientiert. Und wir fordern, die Jagdzeiten für Rotwild jeweils bis zum 31. Dezember eines Jahres zu begrenzen sowie die wildökologische Raumplanung als Bestandteil der Landesplanung zu stärken und die Durchgängigkeit von Lebensraum zu berücksichtigen. Wir bitten weiterhin die Landesregierung, dass sie sich auf Bundesebene dafür einsetzt, ein bundesweit abgestimmtes Rotwildmanagement auf Grundlage einer wildökologischen Raumplanung mit stärkerer Berücksichtigung der Wildbiologie zu etablieren und rotwildfreie Lebensräume in Deutschland zu verringern sowie die Vernetzung von Lebensräumen bei Infrastrukturprojekten zu betrachten. Damit wäre ich am Ende meiner Rede. Ich will aber noch mal auf eine Sache eingehen. Herr Tiesler, Sie kennen ja die Jenaer Erklärung und Sie waren auch oft beim Landesjagdverband, der seit Jahren sagt, dass der Artenschutz nicht berücksichtigt wird, so wie es bisher praktiziert wird durch die Landesregierung. Und sich jetzt hierhinzustellen und genau das Gegenteil zu sagen, das ist wirklich arm.
(Beifall AfD)
Lebensraum für das Rotwild verbessern, Bestände verbinden und Wanderkorridore schaffen
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich schaue mal ins Rund. Gibt es weitere Redewünsche? Das kann ich nicht erkennen. Dann schaue ich mal in Richtung Regierungsbank und bitte Minister Kummer ans Rednerpult. Bitte schön.
Lebensraum für das Rotwild verbessern, Bestände verbinden und Wanderkorridore schaffen
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die AfD-Fraktion hat sich dem Schutz des Rotwilds ja auch schon im Deutschen Bundestag gewidmet und offensichtlich bundesweite Probleme auf Thüringen übertragen. Mit dem uns hier vorliegenden Antrag wird ein Bild gezeichnet, nach dem es dem Rotwild in Thüringen nicht gut gehen soll. Grund dafür soll unter anderem die Verinselung der Bestände sein, die zu genetischer Isolation führt. Die im Antrag formulierten Tatsachenbehauptungen, meine Damen und Herren, entsprechen in Thüringen nicht der Realität.
(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Doch!)
Wir haben folgende Einstandsgebiete für das Rotwild in Thüringen ausgewiesen: den Thüringer Wald, Schiefergebirge und Vorderröhn als ein Einstandsgebiet, Ostthüringen mit den Landkreisen Greiz und Saale-Orla und den Südharz. Sie merken allerdings bei diesen Einstandsgebieten eines: Das Rotwild ist ursprünglich eine Art von offenen Lebensräumen und halboffenen Lebensräumen; diese Einstandsgebiete sind das nicht.
(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Habe ich doch gesagt!)
Und es gibt Gründe dafür, warum man keine großen Rotwildbestände im Offenland haben möchte. Und diese Gründe liegen im Regelfall in der Frage des Schutzes von landwirtschaftlichen Kulturen. Daraus ergeben sich die jagdrechtlichen Regelungen, die es in Deutschland gibt. Das muss zumindest auch erst mal zur Kenntnis genommen werden. Eine genetische Verinselung der benannten Einstandsgebiete liegt in Thüringen nicht vor. Die Einstandsgebiete selbst sind erst mal mit hinreichend großen Populationen auch versehen, dass dort eine vernünftige Populationsgröße da ist, dass es also nicht zu diesen Inseleffekten führt, wie wir sie in anderen Bundesländern haben. Außerdem grenzen die Gebiete Ostthüringen und Südharz, die kleiner sind als das große Gebiet Thüringer Wald, Schiefergebirge und Vorderröhn, an Rotwildpopulationen in Sachsen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt an. Also dadurch gibt es dort auch ein größeres Gebiet, in dem es eine Auffrischung gibt. Wir haben ansonsten in Thüringen auch eine völlig andere Regelung als in Bayern. Sie sind ja vorhin auf Bayern eingegangen. In Bayern gibt es eine Abschusspflicht von Rotwild außerhalb von Einstandsgebieten. Und das ist tatsächlich problematisch, weil nämlich damit das Wandern der Hirsche verhindert wird. Frau Hoffmann, Sie haben zwar gesagt, zur Vermehrung gehört das männliche und das weibliche Tier, das ist schon richtig, aber der Genaustausch läuft beim Rotwild eben vor allem über die wandernden Hirsche und damit erfolgt er auch. Und deshalb haben wir auch diese Abschussregelung außerhalb von Einstandsgebieten, dass vier weibliche Tiere erst erlegt werden müssen, bevor ein männliches Tier erlegt wird. Es geht nicht um Trophäenzüchtung, sondern es geht einfach darum, den Hirschen das Wandern zu ermöglichen,
(Beifall CDU)
und das wird damit realisiert. Ich kann Ihnen sagen, ich war vor einiger Zeit auch auf Bitten des bayerischen Ministers Aiwanger in Hildburghausen zu einer gemeinsamen Veranstaltung von bayerischen und Thüringer Jägern, auf der es gerade um die Frage Rotwild ging und wo im gesamten Raum, also von den Bayern und von den Thüringern, gesagt wurde, die Thüringer Regelung wünschte man sich in Bayern, weil sie sich am Ende bewährt hat und sie für das Rotwild entsprechend zweckdienlich ist. Und das bitte ich einfach auch mal zur Kenntnis zu nehmen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, in Thüringen ist es eine Duldungsentscheidung der Grundeigentümer, das heißt der Jagdgenossenschaft oder des Eigenjagdbezirksinhabers, ob das Rotwild außerhalb von Einstandsgebieten geduldet wird oder nicht. Deshalb haben wir auch Gebiete außerhalb dieser Einstandsgebiete, in denen das Rotwild dauerhaft vorkommt, nämlich zum Beispiel den Westerwald oder die Hohe Schrecke.
(Zwischenruf Abg. Gerbothe, CDU: Westerwald in Thüringen?)
Ja, es gibt tatsächlich den Westerwald im Eichsfeld.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Ja, ja, da wohne ich!)
Ja, genau, Frau Tasch. Wir widmen uns trotzdem – da ja vorhin so die These in den Raum gestellt wurde, was denn die Landesregierung überhaupt über den genetischen Zustand des Rotwildes weiß – dieser Frage. Die Universität Gießen untersucht gerade die Variabilität des Thüringer Rotwilds. Die Ergebnisse werden 2027 vorliegen und ich gehe davon aus, dass wir dann auch beruhigende Ergebnisse bekommen werden. Das sieht in der Bayerischen Rhön, in den Haßbergen möglicherweise anders aus. Wir haben hier die Bereitschaft signalisiert, Frau Hoffmann, dass wir Wanderkorridore mit den Thüringer Populationen eröffnen. Bisher fehlen aber die Vorschläge seitens der örtlichen Verantwortlichen. Da es sich hier um Korridore außerhalb der Einstandsgebiete handelt, brauchen wir eben das Einverständnis der Grundeigentümer. Ich bin ja vorhin schon darauf eingegangen, Jagdrecht ist Grundeigentümerrecht, und hier sind also die Jagdgenossenschaften und die Eigenjagdbezirksinhaber diejenigen, die die Entscheidung treffen müssen. Ansonsten gilt aber, dass der Hirsch aufgrund des Abschussverhältnisses 4 zu 1 mit Sicherheit den Weg auch nach Bayern findet und damit zur Vernetzung helfen kann, wenn er denn an der bayerischen Grenze nicht abgeschossen wird. Zum Thema „Vernetzung“: Ja, „Biotopverbund“ ist ein sehr, sehr wichtiges Thema. 2012 hat das Bundeskabinett ein Programm zur Wiedervernetzung beschlossen. Dessen Ziel ist es also, die Wildtierlebensräume, die durch Infrastrukturnetze zerschnitten worden sind, wieder miteinander zu verbinden. Thüringen ist mit drei prioritären Wiedervernetzungsabschnitten betroffen: nordöstlich von Gerstungen, also im westlichen Thüringer Wald, östlich von Jena die Kernberge und die Saale-Elster- Sandsteinplatte und südlich von Schleiz das Schiefergebirge. Der Ansatz ist sinnvoll, war allerdings bisher wegen fehlender Finanzmittel leider nicht realisierbar. Ich will noch zu dem Punkt kommen, dass die AfD den Hegegemeinschaften die Bewirtschaftung des Rotwilds übertragen möchte. Diese Forderung kommt einer Enteignung der Grundeigentümer gleich. Der Ansatz trägt auch rein praktisch nicht. Hegegemeinschaften in Rotwildgebieten bestehen Kraft Gesetz. Dennoch müssen wir feststellen, dass die Bereitschaft der Revierinhaber zur aktiven Mitarbeit vielfach nicht existiert. Man bleibt Versammlungen fern. Aufgaben, zum Beispiel in den Fällen Öffentlichkeitsarbeit, Mitgliederschulung oder Biotopgestaltung, werden überwiegend nicht wahrgenommen. Abhilfe soll die Aufsicht und Steuerung durch die unteren Jagdbehörden bringen, die jedoch mit ihren laufenden Aufgaben bereits voll ausgelastet sind und manchmal eben auch nicht die fachliche Qualität haben. Deshalb kommen wir mit der von Ihnen geforderten Stärkung der Hegegemeinschaften und der Bewirtschaftung des Rotwilds durch die Hegegemeinschaften aus Sicht der Landesregierung nicht weiter. Ihr Antrag fordert auch den Qualitätsabschuss, also sprich den Abschuss an der körperlichen Verfassung, der Sozialstruktur und dem Geschlechterverhältnis zu orientieren. Ich möchte diesbezüglich feststellen, dass wir der Auffassung sind, dass die Jagdbezirksinhaber bei uns in Thüringen die nötige Kompetenz haben, um diesen Qualitätsabschluss durchzuführen.
(Beifall CDU, BSW)
Sie stellen den Revierinhabern die Kompetenz nicht aus. Ich verstehe es ehrlich gesagt nicht. Wir gehen davon aus, dass die Jagdbezirksinhaber in der Lage sind, die Zahl und Struktur des Rotwilds in ihrem Jagdbezirk sachgerecht einzuschätzen und darauf aufbauend auch eine sachgerechte Abschussplanung zu erstellen. Die Jägerinnen und Jäger in Thüringen wissen, was zu tun ist. Wir sehen hier keinen Handlungsbedarf.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Abschließend zur Jagdzeit: Nach Bundesrecht ist Rotwild bis zum 31. Januar bejagbar, Kälber und Schmalspießer sogar bis zum 28. Februar. In Thüringen endet die Jagdzeit auf Rotwild einheitlich zum 15. Januar. Wir haben damit aus Sicht der Landesregierung einen guten Kompromiss zwischen der Physiologie der Tiere einerseits und den forstbetrieblichen und jagdpraktischen Notwendigkeiten andererseits gefunden. Jagdzeit, meine Damen und Herren, heißt nicht Jagdpflicht. Wenn der Abschussplan Ende Dezember erfüllt ist, kann im Januar Jagdruhe herrschen. Und wenn wir schwierige Witterungssituationen haben, Notzeiten, dann fällt die Jagd sowieso aus. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, bin ich ein großer Freund der Eigenverantwortung der Jägerinnen und Jäger. Die wird von den Verbänden immer wieder eingefordert. Ihr Antrag geht einen anderen Weg. Deshalb rate ich, nicht zuzustimmen. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Lebensraum für das Rotwild verbessern, Bestände verbinden und Wanderkorridore schaffen
Es gibt einen Wunsch auf Überweisung an den zuständigen Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten. Dann lassen Sie uns diesen Überweisungswunsch abstimmen. Wenn Sie dieser Überweisung zustimmen wollen, dann bitte ich jetzt um Ihre Handzeichen. Dazu nehme ich die Handzeichen aus der Fraktion der AfD wahr. Gibt es Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Handzeichen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann lassen Sie uns über den Antrag in Drucksache 8/3722 abstimmen. Wenn Sie dem zustimmen wollen, bitte ich jetzt um Ihre Handzeichen. Dazu sehe ich die Handzeichen aus der Fraktion der AfD. Gibt es dazu Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Handzeichen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist der Antrag abgelehnt und wir schließen Tagesordnungspunkt 21. Wir springen weiter auf Tagesordnungspunkt 24 Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/3729 Ist die Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Noch ein Hinweis: Die Landesregierung hat angekündigt von der Möglichkeit eines Sofortberichts keinen Gebrauch zu machen. Dabei bleibt es auch. Dann eröffne ich die Aussprache und rufe als Erste Frau Abgeordnete Wirsing für die Fraktion des BSW auf. Bitte.
Situation der Pflegefamilien und Pflegekinderhilfe in Thüringen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste am Livestream, es geht um Pflegefamilien, um Pflegeeltern. Das sind die, die zumindest in meinem Bewusstsein die Einzigen sind, die 24/7 arbeiten, die keine Freizeit haben, keine geregelten Pausen – nichts. Wir sprechen hier in Thüringen von Pflegefamilien, die momentan rund 2.000 Kinder in ihrer Betreuung haben, oft mit schweren Vernachlässigungen, erfahrener körperlicher oder auch psychischer Gewalt, Verlust, traumatischen Erfahrungen und vielem mehr. Diese Kinder brauchen weit mehr als nur ein Dach über den Kopf oder Essen auf dem Teller. Sie brauchen verlässliche Bezugspersonen, Anteilnahme, Geborgenheit, Vertrauen, Verständnis und Liebe, also ein echtes Zuhause. Pflegeeltern können das leisten. Als Gesetzgeber müssen wir jedoch feststellen, die Rahmenbedingungen für diese wertvolle Arbeit stehen vor massiven Herausforderungen. Jugendämter und Experten berichten unisono von zunehmenden Schwierigkeiten bei der Gewinnung neuer Pflegefamilien und das bei gleichzeitig steigenden Bedarfen. Schauen wir uns die Realität an. Schon heute sind in Thüringen fast doppelt so viele Kinder in stationären Einrichtungen untergebracht wie in Pflegefamilien. Es besteht aus unserer Sicht hier aktuell absolut Handlungsbedarf. Wir wollen, dass Kinder in familiären Strukturen aufwachsen können. Deshalb müssen wir die Herausforderungen von Pflegefamilien jetzt offensiv adressieren und ihre Bedürfnisse ins Zentrum der politischen Debatte richten. Genau darum geht es in dem Antrag der Koalition. Schließlich haben die Kinder in Familien in aller Regel bessere Entwicklungs- und Teilhabechancen. Das sagt uns nicht nur der gesunde Menschenverstand, das belegen auch zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen. Die Forschungsergebnisse sind eindeutig. Ehemalige Pflegekinder entwickeln sich in Heimen nicht ganz so, was soziale Bindungen anbelangt, wie in einer Pflegefamilie. Sichere Bindungen sind aber die fundamentale Grundlage für schulischen und beruflichen Erfolg, für psychische Stabilität und eine echte gesellschaftliche Teilhabe. Hierzu kommt laut Daten des Bundesamts für Statistik, Kinder verbleiben deutlich länger in Pflegefamilien als in stationären Einrichtungen. Sie wachsen also in stabilen, kontinuierlichen Verhältnissen auf. Auch das hilft ihnen maßgeblich, mit ihren traumatischen Vorerfahrungen umgehen zu können und wieder Vertrauen vor allen Dingen in Erwachsene entwickeln zu können. Dabei geht es mir ausdrücklich nicht darum, Heime oder Wohngruppen schlechtzureden. Auch sie leisten in Thüringen eine hervorragende, wertvolle und absolut unverzichtbare Arbeit. Viele Erzieherinnen und Erzieher, viele Sozialpädagogen engagieren sich dort Tag für Tag für die Kinder, um ihnen zu helfen. Aber seien wir ehrlich, eine professionelle, im Schichtdienst organisierte Einrichtung kann eine intakte Familie nicht ersetzen. Wir brauchen also mehr Pflegefamilien, auch um die soziale Gerechtigkeit in unserem Land zu stärken und insbesondere Kinder aus schwierigen Verhältnissen faire Startchancen ins Leben zu geben. Doch die Realität zeigt, wer Bedingungen verbessern will, muss erst einmal wissen, wo der Schuh überhaupt drückt. Wer mehr Familien gewinnen will, muss diejenigen stärken, die bereit sind, diese enorme Verantwortung zu übernehmen. Sie brauchen kompetente Ansprechpartner, ausreichende Beratungsangebote, kontinuierliche Fortbildung und verlässliche, gerechte finanzielle Rahmenbedingungen. Genau hier setzt der Antrag auch an. Der Landtag stellt heute fest, dass wir eine tiefgehende Bestandsaufnahme brauchen. Wir bitten die Landesregierung um einen umfassenden Bericht zur Situation der Pflegekinderhilfe in Thüringen, und zwar in drei Kernbereichen: Erstens: die Beratungs- und Unterstützungsstruktur. Wir müssen wissen, wie es um die personelle Ausstattung der Pflegekinderdienste in Thüringer Jugendämtern bestellt ist. Gibt es landesweite Mindeststandards für die Beratung und die Begleitung? Wir hören von erheblichen Unterschieden zwischen den Landkreisen und den kreisfreien Städten, was die Intensität der Betreuung angeht. Das darf nicht vom Ort abhängen. Jede Familie in Thüringen hat das Recht auf die gleiche Qualität und die hochwertige entsprechende Unterstützung. Zweitens geht es um die finanziellen Leistungen. Es gibt eklatante Unterschiede bei der Höhe und der Ausstattung des Pflegegelds und der Sätze für die Bereitschaftspflege zwischen den einzelnen Kommunen. Wir müssen prüfen, welche landeseinheitlichen Vorgaben oder Empfehlungen es gibt, wo dringender Anpassungsbedarf besteht. Gerade bei der Bereitschaftspflege, wo Familien rund um die Uhr von jetzt auf gleich Kinder in Not aufnehmen, brauchen wir adäquate finanzielle Leistungen, die diese ständige Einsatzbereitschaft auch absichert und wertschätzt. Drittens: die Gewinnung und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Wie sieht die aktuelle Versorgungslage konkret aus, welche Maßnahmen greifen vor Ort, um neue Familien zu gewinnen? Hier ist der Bund ja schon ein bisschen vorangeschritten mit seiner Kampagne „Zeit, die prägt“ und auch die Bundesratsinitiativen der Jahre 2024 und 2025, insbesondere zur Einführung eines Pflegegelds für Pflegefamilien, sind Meilensteine, die wir hier in Thüringen bewerten und auch unterstützen müssen. Sehr geehrte Damen und Herren, mit der geforderten Berichterstattung lösen wir natürlich nicht alle Probleme von heute auf morgen. Aber wir schaffen die notwendige Transparenz, um eine fundierte, datenbasierte Grundlage für die richtigen politischen Entscheidungen für die Zukunft treffen zu können. Und wir senden auch heute hier – wenn auch leider ein bisschen spät und ohne Publikum – ein ganz klares Signal an alle Pflegefamilien aus: Ihre Arbeit wird gesehen, Ihre Leistung wird von diesem Hohen Haus zutiefst anerkannt
Situation der Pflegefamilien und Pflegekinderhilfe in Thüringen
und Ihr Anliegen verdient unsere volle politische Aufmerksamkeit. Ich bitte Sie: Unterstützen Sie diesen Antrag und lassen Sie uns den Antrag gemeinsam im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie weiter beraten. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Situation der Pflegefamilien und Pflegekinderhilfe in Thüringen
Sehr geehrte Damen und Herren, zu später Stunde noch mal ein interessanter Antrag – zumindest ist das Thema interessant, Ihr Antrag als parlamentarischer Antrag als solcher aber nicht geeignet. Ich will Ihnen gern sagen warum. Nicht weil es nicht wichtig ist, dass wir Pflegefamilien natürlich wertschätzen. Das sollten wir unbedingt tun, da kann ich mich Ihrem Redebeitrag nur anschließen. Aber was ist unsere Aufgabe hier im Parlament? Unsere Aufgabe ist, dass wir im Plenum keine Selbstbefassungsanträge einbringen – also das, was wir klassisch in den Ausschüssen machen. Da stellen wir der Landesregierung Fragen und sagen, dass wir uns gern mal mit Thema XY auseinandersetzen wollen, damit wir dann einen Antrag stricken können, in dem drinsteht, was wir politisch tun wollen, um die Situation der Menschen zu verbessern. Das ist ein Selbstbefassungsantrag. Oder es hätte eine Kleine Anfrage sein können, in der Sie zum Beispiel diese Daten eingefordert hätten, die im Übrigen – wenn Sie sich mal mit den Familienverbänden auseinandersetzen – auch schon da sind. Wir wissen schon, wie die Situation ist. Sie müssen nicht erst nachfragen: Ist die Situation in den unterschiedlichen Kommunen in Thüringen unterschiedlich? Ja, das ist sie. Das ist auch einer der großen Kritikpunkte der Pflegefamilien und das ist übrigens ein Problem, das wir auch bundesweit haben. Jetzt haben Sie hier ein Papier geschrieben und auch in Ihrer Rede wiederholt, dass Sie in einer Sache sehr gut sind, und zwar eine Zustandsbeschreibung zu machen. Aber ganz ehrlich: Diese Zustandsbeschreibung ist etwas, mit dem Pflegefamilien jeden einzelnen Tag leben. Und es hilft ihnen nicht – auch wenn es schön ist –, wenn Sie Ihren Antrag damit beenden, dass Sie den Leuten nur erzählen, dass sie eine fantastische Arbeit machen. Das wissen sie. In sechs Punkten stellen sie einzig und alleine fest, dass Pflegefamilien wichtig sind, dass sie unsere Unterstützung brauchen und dass es total schwer ist, neue Pflegefamilien zu finden. Das wissen die Leute. Damit ist keiner einzigen Pflegefamilie in Thüringen in irgendeiner Art und Weise geholfen worden.
(Beifall Die Linke)
Das ist fantastische Prosa, aber nicht unsere Aufgabe hier im Landtag, genau das zu tun. Und ich sehe, dass Sie sich ärgern. Das machen aber die Leute da draußen auch, weil die nicht verstehen, was wir hier eigentlich im Parlament machen, wenn ein Antrag ohne einen einzigen Lösungsvorschlag auskommt und Sie vor allen Dingen hier vor allen Leuten erzählen, dass Sie doch jetzt bitte erst mal in die Datenerhebung gehen müssten. Es gibt noch und nöcher Papiere. Da müssten Sie 3 Sekunden lang googeln, um herauszufinden, was Pflegefamilien sehr konkret einfordern, auch von unserem Hohen Haus. Das ist auch der einzige Grund, warum meine Fraktion diesen Antrag heute an den Ausschuss überweisen wird, weil das sehr wohl wichtig ist, darüber zu sprechen, was denn die geeignetste Lösung ist. Ich glaube, dass wir sehr vortrefflich darüber streiten werden, was denn die geeigneten Mittel sind, weil wir das auch auf anderen politischen Ebenen tun, zum Beispiel über die realen Kürzungen, mit denen Familien gerade konfrontiert werden.
(Beifall Die Linke)
Das trifft am Ende natürlich auch Pflegefamilien, Pflegeleistungen, die eingeschnitten werden, Gelder in der Kinder- und Jugendhilfe, die natürlich auch ganz konkret Pflegefamilien helfen. Ein letzter Satz zur Bundespolitik, dann gehe ich wieder rein in die Landespolitik. Wenn wir nicht nur Gelder streichen, sondern am Ende auf Bundesebene auch dafür sorgen wollen, dass die Hilfe in ihrem Standard abgesenkt wird, wir zum Beispiel von der individuellen Unterstützung von Kindern und Familien weggehen und zu Pool-Lösungen hingehen und zu „Wir schauen mal, was für die große Masse geeignet ist“ hingehen, dann trifft das Familien ganz besonders hart, die schon vor sehr großen Herausforderungen stehen, zum Beispiel Pflegefamilien, die Kinder aufnehmen, die aus Familien kommen, die dysfunktional sind. Ich glaube, es wäre wichtig gewesen, dass wir heute im Landtag dieses Signal gesendet hätten, dass wir als Landespolitiker/-innen sehr deutlich nach oben zeigen: Wir stehen als Land – Sie vertreten ja auch einen Teil der Regierung – gegen diese Kürzungen und gegen diese schlechter werdende Politik, weil wir hier im Land und in der Kommune und am Ende in der Pflegefamilie sehr deutlich spüren werden, was die Konsequenzen sind, nämlich die Pflegefamilien haben noch schlechtere Voraussetzungen.
(Beifall Die Linke)
In den letzten 3 Minuten sage ich Ihnen gern, was in diesem Antrag hätte stehen müssen oder was Sie in Ihrer Rede hätten sagen müssen. Statt zu sagen, wir müssen darüber reden und Daten sammeln und wir müssen doch die Herausforderungen in das Zentrum der Debatte stellen.
(Zwischenruf Abg. Wirsing, BSW: Wir reden aber wenigstens darüber!)
Genau und dann sagen Sie – schreien Sie mich gern an, ich rede gern mit Ihnen darüber, was die geeignetste Lösung wäre. Ich bin ja emotional, denn ich rede mit den Familienverbänden sehr konkret. Punkt 1 – bundesweit einheitliche Standards: Auch dafür kann dieses Land etwas tun, in dem wir mit gutem Vorbild vorangehen, denn die Landesjugendämter sagen zwar sehr deutlich, was getan werden soll, für die Kommunen hat das aber keinen verpflichtenden Charakter. Das bedeutet, wenn Sie heute in Jena wohnen und morgen in Erfurt, dann sind Sie teilweise vor unterschiedliche Voraussetzungen gestellt. Das bedeutet für Pflegefamilien natürlich eine katastrophale Voraussetzung. Denn was sollten die Familien nicht tun? Sich mit mehr bürokratischen Hindernissen auseinandersetzen müssen.
(Beifall Die Linke)
Jetzt stellen Sie sich vor, es ist ein Kind mit einer Behinderung; wir wollen eine inklusive Gesellschaft haben. Dann stellen Sie fest, dass es dafür teilweise keine gesetzlichen Regelungen gibt. Das heißt, die Familien sind darauf angewiesen, dass sie in den Ämtern gutes Personal haben, das ausreichend geschult ist und das darauf vorbereitet ist. Das heißt, es ist ein Zufallsprojekt und das darf am Ende des Tages nicht sein. Da könnten wir doch konkret ansetzen. Das diskutieren wir dann im Ausschuss miteinander. Ich hoffe, dass es am Ende des Tages – und ich werde, das verspreche ich Ihnen, alles dafür tun – ein guter, geeigneter Antrag ist. Denn Ihr Ansinnen ist ja richtig, die Pflegefamilien müssen unterstützt werden. Ich habe ein Paket mitgebracht, wie wir das tun könnten:
Situation der Pflegefamilien und Pflegekinderhilfe in Thüringen
Nein, ich habe ja leider nur noch 1 Minute Zeit. Danach vielleicht gern. Beratung, Begleitung und Fortbildung. Falls Sie fragen wollen, warum wir das vorher in der Koalition noch nicht gemacht haben, das machen Sie ja immer, das ist Ihre einzige politische Verteidigung, dann kann ich Ihnen sagen, politische Prozesse sind fortlaufend und man kann in fünf Jahren nicht die Welt verändern. Deswegen haben wir das auch nicht geschafft und Sie werden das auch nicht schaffen. Heute können wir gemeinsam einen positiven Anreiz setzen, es besser zu machen. Sie müssen das auch gar nicht als Angriff verstehen, wenn ich Ihnen sage, dass Ihr Antrag Lücken hat. Sie könnten das ja als konstruktive Unterstützung sehen, diesen Antrag zu qualifizieren und am Ende tatsächlich etwas für die Familien zu tun. Supervision, Entlastungsangebote, Beratung, Begleitung und Fortbildung verpflichtend, kostenfrei, jederzeit, immer wenn Bedarf ist, das ist es, was die Familien fordern. Dafür hätte man zum Beispiel Geld vorschlagen oder das System stärken können. Ein letzter Satz in 30 Sekunden: Sie haben vorhin gesagt: Nichts ersetzt die richtige Familie. Pflegefamilien sind richtige Familien.
(Beifall Die Linke)
Pflegefamilien setzen sich unter anderem dafür ein, dass – und das ist eines Ihrer großen Probleme – die Kinder und Jugendlichen nach dem 18. Lebensjahr noch bei ihnen bleiben können. Auch dort haben wir eine gesetzliche Unsicherheit, die für genau diese Kinder und dann eben für ihre richtigen Familien ein enormes Problem ist. Ich wünsche mir, dass wir diesen Antrag massiv qualifizieren. Am Ende des Tages ist es mir relativ egal, ob immer noch BSW, CDU und SPD darüberstehen. Wir als Linke machen diesen Antrag besser und ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss.
(Beifall Die Linke)
Situation der Pflegefamilien und Pflegekinderhilfe in Thüringen
Würden Sie jetzt noch eine Nachfrage zulassen, Frau Abgeordnete? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich als Nächste Frau Abgeordnete Urban für die Fraktion der SPD auf. Bitte.
Situation der Pflegefamilien und Pflegekinderhilfe in Thüringen
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kollegen, wenn wir heute über Pflegefamilien sprechen, dann sprechen wir über Menschen, die Verantwortung übernehmen, wo andere Lebenswege aus dem Gleichgewicht geraten sind, und wir sprechen über Kinder, über Jugendliche, die aus unterschiedlichsten Gründen nicht in ihren Herkunftsfamilien leben können. Und wir sprechen über Pflegeeltern, die diesen jungen Menschen ein Zuhause, Stabilität, Geborgenheit und auch neue Perspektiven geben. Dafür gebührt ihnen unser ausdrücklicher Dank und Anerkennung. Pflegeeltern leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft. Sie übernehmen eine Aufgabe, die oft mit großen Herausforderungen verbunden ist. Sie haben es auch in den Vorreden schon gehört. Viele Pflegekinder haben belastende Erfahrungen gemacht. Manche haben Vernachlässigung, Gewalt oder andere traumatische Ereignisse erlebt. Pflegeeltern begleiten diese Kinder auf dem Weg zurück in ein sicheres und verlässliches Umfeld. Das verlangt Geduld, Empathie, Belastbarkeit und ein hohes Maß an persönlichem Engagement. Gerade deshalb wollen wir diese Familien in ihrer Verantwortung nicht alleinlassen. Für uns als SPD-Fraktion steht fest, gute Pflegekinderhilfe braucht starke Pflegefamilien. Starke Pflegefamilien brauchen aber auch verlässliche Unterstützung. Der vorliegende Antrag schafft hierbei die Grundlage für eine umfassende Bestandsaufnahme. Denn obwohl Pflegefamilien in Thüringen einen unverzichtbaren Beitrag leisten, wissen wir bislang zu wenig Konkretes, zum Beispiel wie unterschiedlich die Rahmenbedingungen in den einzelnen Landkreisen oder in den kreisfreien Städten tatsächlich sind. Wie ist die personelle Ausstattung der Pflegekinderdienste? Wie intensiv werden die Pflegefamilien vor Ort begleitet? Auch die Supervision – meine Vorrednerin sprach es gerade an –: Wie kann man diese am besten effektiv, zielbringend organisieren und unterstützen? Diese Fragen verdienen belastbare Antworten. Sie dienen natürlich auch als Basis für die dazugehörigen Lösungen. Sehr geehrte Damen und Herren, Pflegefamilien sind ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Kinder- und Jugendhilfe und sie ermöglichen vielen Kindern und Jugendlichen zum Glück ein Aufwachsen in einem familiären Umfeld. Familie bedeutet Sicherheit, Orientierung und Zugehörigkeit. Wer Verantwortung für die Schwächsten in unserer Gesellschafft übernimmt, verdient unserer Auffassung nach Respekt, Anerkennung und die bestmögliche Unterstützung von uns allen und natürlich auch von der Verwaltung. Mit dem vorliegenden Antrag schaffen wir hiermit diese Grundlage. Wir möchten hier Handlungsbedarfe identifizieren und Lösungen konzipieren. Deshalb bin ich sehr froh, dass wir darüber gemeinsam auch weiter diskutieren können. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall BSW, SPD)
Situation der Pflegefamilien und Pflegekinderhilfe in Thüringen
Ich frage bzw. möchte eine Bitte aus gegebenem Anlass äußern. Ich bin selber Vater einer zwölfjährigen Pflegetochter. Ich möchte auf einen Missstand in den Jugendämtern in Thüringen hinweisen. Ich habe selber mit einem Jugendamt ganz große Probleme gehabt. Es brauchte Dienstaufsichtsbeschwerden bis zum Landesverwaltungsamt und bis zum Bürgerbeauftragten, um endlich eine Situation herzustellen, die für unsere Pflegetochter dienlich ist.
Situation der Pflegefamilien und Pflegekinderhilfe in Thüringen
Und jetzt komme ich zu der Frage: Ist es denn angedacht, auch mal über eine Fachaufsicht für Jugendämter nachzudenken? Denn es gibt bis jetzt keine Fachaufsicht für Jugendämter.
Situation der Pflegefamilien und Pflegekinderhilfe in Thüringen
Wie ich bereits gesagt habe, wir wollen im Rahmen dieses Antrags auch genau über diese akuten Themen reden, wo sich die Probleme auftun. Und ja, das ist angedacht, also zumindest wird es diskutiert.
Situation der Pflegefamilien und Pflegekinderhilfe in Thüringen
Vielen Dank, Frau Abgeordnete.
(Beifall SPD)
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass das Mittel der Frage tatsächlich auch für eine Frage genutzt wird. Vielen Dank. Als Nächstes rufe ich Abgeordneten Steinbrück für die Fraktion der AfD auf. Bitte.
Situation der Pflegefamilien und Pflegekinderhilfe in Thüringen
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste, prinzipiell werde ich nichts gegen einen gut gemeinten Antrag sagen. Ja, Pflegefamilien, das haben wir jetzt wirklich schon oft gehört, leisten einen unglaublichen Beitrag. Genau deshalb verdienen sie ja auch eine ernsthafte und lösungsorientierte Debatte. In allen Bereichen gibt es Baustellen nach zehn Jahren von der CDU geduldetem Rot-Rot-Grün in Thüringen.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Das ist nicht ganz korrekt!)
Das hier ist eine. Aber so schnell die CDU ihre Wahlversprechen über Bord wirft, Beispiel Windkraft im Wald, und so schnell …
Situation der Pflegefamilien und Pflegekinderhilfe in Thüringen
Ja, das kommt jetzt. So schnell stellen Sie Schaufensteranträge wie diesen hier ins Plenum. Sie sind doch in der Regierung, zwar ohne eigene Mehrheit, aber Sie können all diese Dinge doch einfach umsetzen. Auf Seite 22 im Koalitionsvertrag steht zu diesem Thema – ich zitiere –: Zur besseren Unterstützung von Pflegeeltern passen wir das Pflegegeld an die Empfehlungen des Deutschen Vereins an und verbessern gemeinsam mit den Kommunen die Beratungs- und Unterstützungsleistungen. Das ist ein Satz. Und damit sind wir beim Kern der Kritik. Dieser Antrag kehrt, so wie er gestellt worden ist, die parlamentarischen Abläufe um. Normalerweise ermittelt das Parlament die Fakten, identifiziert Handlungsbedarf und entwickelt politische Lösungen. Hier wird stattdessen die Landesregierung aufgefordert, zunächst die Fakten zu ermitteln, anschließend den Handlungsbedarf festzustellen und schließlich Lösungen zu entwickeln. Mit anderen Worten: Die Brombeerkoalition beantragt, dass die Landesregierung die Arbeit erledigt, die eigentlich vor Einbringung eines solchen Antrags von ihr selbst hätte geleistet werden müssen.
(Beifall AfD)
Die Landesregierung hatte deutlich mehr Handlungsmöglichkeiten als nur die allgemeine Formulierung im Koalitionsvertrag. Besonders realistisch und kurzfristig umsetzbar gewesen wären landeseinheitliche Standards, bessere Bereitschaftspflegevergütung, zusätzliche Landesmittel, Ausbau der Pflegekinderdienste, verbindliche Qualitätsstandards, stärkere Unterstützung von Pflegeeltern. Viele Probleme der Pflegekinderhilfe sind weniger ein Erkenntnisproblem als ein Umsetzungs- und Prioritätsproblem. Die Pflegekinderhilfe wird in ihren wesentlichen Teilen durch Bundesrecht geregelt, die zentralen Vorschriften zu Hilfen, zur Erziehung, Vollzeitpflege und Leistungen für Pflegefamilien finden sich im SGB VIII. Und seit Jahren sind die Probleme bei der Umsetzung bekannt. Unterschiedliche Pflegegelder, ungleiche Unterstützung durch Jugendämter, fehlende Standards und eine massive Benachteiligung je nach Wohnort. Ob ein Pflegekind gute Unterstützung erhält, hängt oft von der Postleitzahl ab, nämlich der Finanzkraft der Kommune. Und die müssen Gleichstellungsbeauftragte einstellen. Wer Pflegefamilien stärken will, braucht mehr als wohlklingende Ankündigungen und warme Worte. Thüringen braucht landeseinheitliche Standards, faire und verlässliche Finanzierung, bessere Unterstützungssysteme, starke Pflegekinderdienste und endlich echte politische Priorität für die Pflegekinderhilfe. Denn am Ende geht es nicht nur um Verwaltung oder Zuständigkeiten, es geht um Kinder, die auf Stabilität und Verlässlichkeit angewiesen sind.
(Beifall AfD)
Und in deren Interesse hoffe ich auf eine intensive Auseinandersetzung mit diesem Thema. Wir sind dazu bereit. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Situation der Pflegefamilien und Pflegekinderhilfe in Thüringen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Regierungsvertreter, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal freue ich mich, dass wir uns alle bei dem Thema zumindest im Ziel einig sind, nämlich die Bedingungen für die Pflegekinder, für die Pflegeeltern hier in Thüringen zu verbessern. Ja, ich gebe es zu, ich habe auch sehr intensiv zugehört. Frau Maurer, lassen Sie mich kurz sagen, weil Sie gesagt haben, Sie sind mit den Familien in Kontakt. Das finde ich gut, das ist wichtig. Aber lassen Sie mich auch sagen: Wir hatten eine Zuschrift an die Ausschussmitglieder, ich habe den Selbsthilfeverband angerufen. Zuerst habe ich mich entschuldigt, weil es so lange gedauert hat und dann sagte mir die Dame: Frau Heber, Sie sind die Erste, die anruft. – Also in diesem Sinne sollten wir uns da alle ein Stückchen zurücknehmen, was diese Dinge angeht, wer da mit wem in Kontakt steht. Ich gebe zu, der Antrag ist nicht unmaßgeblich aus meiner Feder. Vielleicht auch, weil Sie gesagt haben, Frau Maurer, hier ist was verkehrt, das muss ein Selbstbefassungsantrag sein. Ja, man hätte das auch als Selbstbefassungsantrag machen können. Aber – und jetzt komme ich zum Schaufenster und in diesem Sinne auch zum Schaufenster im besten Sinne – ich finde, dass dieses Thema hier in das Haus gehört. Ich finde, dass wir darüber diskutieren müssen. Ich finde auch, das sage ich Ihnen auch ganz deutlich, das werden Sie im Antrag finden, das ist eine kleine Fußnote, aber die ist sehr wichtig. Denn aktuell wird ja auch im Bund über das Elterngeld gesprochen. Es gibt zwei Bundesratsinitiativen aus den Jahren 2024 und 2025, denen sich Thüringen angeschlossen hat. In diesen Bundesratsinitiativen wurde gefordert, dass Pflegeeltern auch die Möglichkeit haben, Elterngeld zu bekommen. Das ist eine Leistung des Bundes. Deshalb finde ich, ist es richtig, dass wir dieses Thema auch hier diskutieren und ich hoffe und ich wünsche mir sehr, dass wir dazu auch Ausführungen hören und vor allem auch hören, wie eventuell der Stand ist und was Pflegeeltern hier vielleicht erwarten können. Denn es ist nicht einfach, das kann Herr Steinbrück bei seinem Kollegen Mühlmann nachfragen, der uns ja heute Vormittag mit seiner Kenntnis zu den ganzen Zuständigkeiten erfreut hat. Denn das Problem der Zuständigkeiten ist tatsächlich ein Problem. Und genau dieses Problem der Zuständigkeiten hat der Kollege Hoffmeister auch erlebt. Ich habe es mir mal kurz rausgeholt. Ich habe hier ein Papier von den Pflegefamilienverbänden und da steht tatsächlich unter ganz vielen Punkten: „Verbindliche Weisungsbefugnis der Landesjugendämter gegenüber örtlichen Jugendämtern bei gravierenden Missständen“. Schauen Sie, da habe ich mir ein Kreuzchen hingemacht. Also wir werden dieses Thema diskutieren und wir werden uns dieser Sache auch annehmen. Ich möchte auch gleich noch vorwegsagen, weil mir das auch sehr wichtig ist: Mehr als 98 Prozent aller Kinder in Thüringen leben bei ihren leiblichen Eltern. Nur jedes 60. Kind lebt in einer stationären Einrichtung oder bei Pflegeeltern. Das sind in Thüringen kaum 2 Prozent. Wir haben die Zahlen vorhin schon gehört. Wir reden also bei Pflegekindern von weniger als 1 Prozent der Kinder und wir reden über ein Thema, das leider viel zu oft unter dem Radar läuft. Das ist meine Wahrnehmung und deshalb, finde ich, gehört es hier in das Parlament.
(Beifall CDU, BSW)
Ich gebe Ihnen noch ein paar Zahlen mit auf den Weg: Eine Heimunterbringung kostet uns pro Kind pro Monat ungefähr – das geht ab 5.000 Euro los, das kann auch deutlich mehr werden. Das heißt, wenn man das mal grob durchrechnet, sind das 200 Millionen Euro pro Jahr. Das heißt, eine Unterbringung in einer Pflegefamilie kostet nicht annähernd so viel, vielleicht ein Viertel, wenn überhaupt. Jedes Kind, das aus dem Heim in eine Pflegefamilie wechselt, spart uns also auch massiv Geld. Aber ich bin ja hier nicht als Finanzpolitikerin, sondern ich bin als Sozialpolitikerin hier. Ehrlicherweise werden wir nicht jedes Kind, das in einer stationären Einrichtung ist, in eine Pflegefamilie geben können. Aber viele Kinder, die in Heimen leben, würden sich über eine passende Pflegefamilie freuen. Ich habe mir, lassen Sie mich das ausdrücklich sagen, beides angeschaut. Ich war da, ich war vor Ort. Und ich kann Ihnen sagen, dass sich an beiden Orten liebevoll um die Kinder gekümmert wird, die aus unterschiedlichen Gründen nicht bei ihren Eltern sein können. Lassen Sie mich auch sagen, diese Kinder haben alle, wirklich alle einen Rucksack, mal klein, mal riesig groß, Bindungsstörungen inklusive. Wir reden über FASD, die fetale Alkoholspektrumstörung. Wir reden über psychische Auffälligkeiten, wir reden über Verhaltensprobleme, aber wir reden unter anderem auch über Gewalterfahrung, Traumata und über sexuellen Missbrauch. Wir haben das schon gehört, in der Einrichtung ist professionelles Personal mit pädagogischer Ausbildung im Schichtdienst für die Kinder da – emotional anspruchsvoll und mit den üblichen Schwierigkeiten, Personal zu finden. Ein Paar hingegen, das sich entscheidet, ein Pflegekind aufzunehmen, weiß in der Regel nicht, wie groß der Rucksack ist und was darin steckt. Pflegeeltern müssen Biografiearbeit leisten, aber auch Hilfeplangespräche führen. Pflegeeltern müssen oft den Umgang mit den leiblichen Eltern organisieren und absichern. Pflegeeltern leben immer in der Ungewissheit, dass das Kind jederzeit wieder aus der Familie herausgenommen werden kann. Und Pflegeeltern spiegeln mir gelegentlich das Gefühl, dem einen oder anderen Sachbearbeiter vom Jugendamt nicht gut genug zu sein. Wie oft habe ich gehört: Die machen das doch nur des Geldes wegen. Nein, das tun sie nicht. Man muss verdammt viel intrinsische Motivation haben, um ein fremdes Kind aufzunehmen und ihm ein liebevolles und stabiles Heim zu geben.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
In keinem Gespräch wurde mehr Geld gefordert. Wenn ich danach gefragt habe, ging es um die Bürokratie bei der Beantragung. Es ging um die Frage, warum der eine Landkreis so viel bezahlt, der andere weniger und warum es hier anders läuft. Es geht einfach um Gerechtigkeit. Und das schauen wir uns einfach mal genauer an. Wir haben tatsächlich auch das Problem, diese Zahlen herauszubekommen. Deshalb machen wir das auf diesem Weg. Es ging auch um die Frage der Elternzeit, ich habe das gerade schon erwähnt. Aber es ging immer in erster Linie um die Kinder, wie lange es gedauert hat, bis sie endlich vermittelt wurden, die Abstimmung mit den Behörden, unterschiedliche Sichtweisen des Jugendamts, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die schleppende Bearbeitung durch die Vormundschaftsstellen, den Umgang mit den leiblichen Eltern und auch Probleme, Behandlungen und Therapien zu bekommen – Frau Maurer hat es erwähnt –, oder eben auch die langen Wartezeiten bei der Diagnostik. Pflegefamilien sind fiskalisch ein Gewinn – und mehr noch: ein Segen für die Kinder. Aber ganz ehrlich: Wer tut sich das an? Kann ich nach meiner Erfahrung, nach meinen Gesprächen allen Ernstes empfehlen, sich als Pflegefamilie anzubieten, vielleicht auch noch als Bereitschaftspflegefamilie? Bereitschaftspflege heißt nämlich, innerhalb weniger Stunden loszufahren und die Kinder aus unterschiedlichsten Krisensituationen aufzunehmen. Die Kinder bleiben dann dort, bis eine passende, dauerhafte Pflegestelle gefunden wird, denn der Platz muss schnell wieder frei werden. Stellen Sie sich vor, mehr als 70 Kinder würden zu Ihnen Mama und Papa sagen. So eine Familie habe ich kennengelernt. Manches Kind war nur wenige Tage dort, andere viele Monate. Sie wissen nie, wann der Anruf kommt. Sie haben über Beschwernisse berichtet, die mir so gar nicht bewusst waren. Und ganz lieben Dank euch beiden für eure Offenheit, ein herzliches Dankeschön. Ich habe das Leuchten in euren Augen gesehen, wenn ihr über die Kinder erzählt habt. Ich habe die Freude gespürt, wenn eines eurer Kinder eine liebevolle Pflegefamilie gefunden hatte und eine so seltene Adoption geglückt ist. Ich weiß nicht, wie man es emotional schafft, aber ich weiß, dass jeder Tag bei euch für die Kinder ein Segen ist, ein Gewinn für einen besseren Start ins Leben und für die Chance auf eine gute Zukunft.
(Beifall CDU)
Ihr tut mehr jeden Tag, als wir hier mit unseren schlauen Reden tun können. Meine Redezeit ist vorbei, weil ich noch auf die anderen eingegangen bin. Aber ich hoffe, das Thema ist angekommen. Ich freue mich jetzt auf die Ausführungen der Landesregierung und auf gute Beratungen im Ausschuss. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Situation der Pflegefamilien und Pflegekinderhilfe in Thüringen
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich schaue noch mal ins Rund, ob es Redewünsche aus dem Kreis der Abgeordneten gibt. Das kann ich nicht erkennen. Dann schaue ich mal in Richtung Regierung. Frau Staatssekretärin, bitte schön.
Situation der Pflegefamilien und Pflegekinderhilfe in Thüringen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, ich habe schon wahrgenommen, dass das Bedürfnis nach der Tiefe, in der ich jetzt dem Berichtsersuchen des Antrags nachkomme, durchaus in diesem Parlament ein bisschen auseinandergeht. Ich werde versuchen, eine gute Abwägung zu finden. Ich möchte trotzdem die Gelegenheit nutzen – und ich danke den regierungstragenden Fraktionen für diesen Antrag, hier die Gelegenheit zu haben –, um über die Pflegekinderhilfe in Thüringen zu berichten und auch ein bisschen zu berichten, vor welcher Situation die Familien stehen, die betroffen sind, aber auch, wie die Beratungsstrukturen aussehen, und hoffentlich trotzdem auch mit dazu beizutragen, dass all diejenigen, bei denen das nicht in der genuinen Arbeit des eigenen Fachausschusses liegt, heute auch ein wenig was aus der Debatte mitnehmen können. Sie hatten sich gewünscht, dass wir zu drei Säulen vertiefter berichten. Deswegen würde ich gern zuerst zur Beratungs- und Unterstützungsstruktur kommen. Da kann man schon mal feststellen, dass in Thüringen die Pflegekinderdienste von 80 Fachkräften getragen werden. Wie Sie schon vermutet haben, Frau Abgeordnete Wirsing, schwankt die Zahl der Fachkräfte zwischen den Gebietskörperschaften teilweise recht erheblich. Es gibt die Kreise, in denen es eine halbe oder eine Teilzeitstelle für das Pflegekinderwesen gibt. Es gibt aber auch die Gebietskörperschaften wie die Landeshauptstadt Erfurt, in der elf Personen auch nicht immer mit Vollzeitstellen, aber doch deutlich mehr Personen in diesem Bereich arbeiten. Zum Fachkräftegebot möchte ich auch ein Stück weit ausführen, dass in den Pflegekinderdiensten ausschließlich Fachkräfte mit Hochschulabschluss im sozialpädagogischen Bereich arbeiten und in den allermeisten Fällen auch mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung. Das ist auch nötig für die Beratung, Prüfung, Begleitung und Fortbildung der Pflegeeltern. Hier bestehen fachliche Mindeststandards, die nicht nur in Thüringen, sondern auch bundesweit Anwendung finden. Dazu gehören insbesondere die umfängliche Prüfung, Auswahl und Vorbereitung potenzieller Pflegeeltern, die nach ausführlichen mehrfachen Beratungen und Hausbesuchen standardmäßig eine Pflegeelternschulung durchlaufen müssen. Für all diejenigen, die jetzt hier auch nicht ganz so tief im Thema stecken: Diese Veranstaltungen der Pflegeelternschulungen gliedern sich in zwölf Veranstaltungen und es müssen viele Module in diesem Rahmen absolviert werden. An dieser Stelle würde ich nicht ganz so tief darauf eingehen wollen, aber ich möchte, dass Sie hier auf jeden Fall mitnehmen, dass sehr viel getan wird, um potenzielle Pflegeeltern vorzubereiten und die auch sehr viel selbst investieren, indem sie sich diesen Fortbildungen stellen und dafür Vorbereitung und Zeit investieren, um eine fachgerechte Unterstützung für die Kinder zu leisten. Damit das noch ein Stück weit besser klappt, wird das auch durch uns als Sozialministerium unterstützt. Das Ministerium hat neben regelmäßig stattfindenden Einzelveranstaltungen und Arbeitsberatungen der Pflegekinderdienste bereits zum zweiten Mal eine Modulfortbildung für zertifizierte Fachkräfte in der Pflegekinderhilfe organisiert. Die Finanzierung erfolgt hier über den Freistaat Thüringen. Das Ganze wird sehr gut nachgefragt. Wir können sagen, dass die Ergebnisse dieser Fortbildung auch von den Jugendämtern als ausgesprochen gewinnbringend für die fachliche Arbeit der Pflegekinderdienste bewertet werden. Eine Neuauflage und Organisation dieser Veranstaltung wäre also unter anderem zu befürworten. Zur Sicherung des Schutzes von Pflegekindern hat die letzte Novelle im SGB VIII das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz festgelegt, dass für jedes Pflegekind ein individuelles Schutzkonzept zu entwickeln ist. Um die Pflegekinderdienste bei der Erfüllung dieser Anforderungen zu unterstützen, hat die AG Vollzeitpflege des Landesjugendhilfeausschusses fachliche Empfehlungen zu Schutzkonzepten in der Pflegekinderhilfe erarbeitet. Die sollen auch thüringenweit Anwendung finden. Zu den finanziellen Leistungen und den landeseinheitlichen Vorgaben: Hier haben Sie auch schon richtig vermutet, dass es in Thüringen teilweise Unterschiede gibt. Ich komme erst mal zu dem, was thüringenweit gleich ist. In Thüringen werden auf Grundlage eines Beschlusses des Landesjugendhilfeausschusses aus dem Jahr 2020 die laufenden Leistungen zum Unterhalt für Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege jährlich angepasst und neu vom zuständigen Fachreferat festgesetzt. Sie richten sich dabei nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. und umfassen sowohl Pauschalbeträge als auch Beträge für Sachaufwendungen und die Kosten für die Pflege und Erziehung. Die Pauschalen liegen dabei je nach Alter des Kindes zwischen 1.203 und 1.511 Euro pro Pflegekind. Zur Unfallversicherung und Altersvorsorge erhalten die Pflegeeltern ebenfalls einen pauschalen Zuschuss. Landesweite Unterschiede, so wie Sie sie vermutet haben, gibt es jedoch auch bei der Pflegekinderhilfe in mehreren Punkten. Vor allem die Bereitschaftspflegestellen werden in den Gebietskörperschaften sehr unterschiedlich finanziert. Den Punkt würde ich Ihnen gern schon mal für zukünftige Beratungen mitgeben, denn gerade diese Bereitschaftspflegestellen haben eine sehr große Bedeutung, wenn eine Bereitschaftspflegestelle schnell gebraucht wird, um ein Kind unterzubringen. Das hatten Sie in Ihren Reden bereits festgestellt. Hier unterscheidet sich die Finanzierung. Teilweise wird dort eine sehr große Bandbreite praktiziert von der Gleichstellung mit anderen Pflegeeltern, was aber bedeutet, dass die Pauschalen, die ich gerade genannt habe, dann gezahlt werden, wenn auch der Platz für ein Pflegekind belegt wird. Es gibt einige Gebietskörperschaften, die hier Vorhaltepauschalen zur Anwendung bringen und einige, die zudem erhöhte Erziehungsaufwendungspauschalen finanzieren. Hier in Thüringen sind also mehrere Finanzierungsmodelle üblich, aber auch eine Situation, die nicht immer vergleichbar ist. Warum ist das so? Weil das die Jugendämter im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung regeln. Tatsächlich kann man, so wie Sie vermutet haben, schon ableiten, dass die Akquirierung von Bereitschaftspflegestellen dort leichter funktioniert, wo diese Rahmenbedingungen etwas günstiger ausgestaltet sind. Ähnliches gilt auch, wenn man sich Zuschüsse für besondere Kosten anschaut, also zum Beispiel, wenn es um Erstausstattung, Geburtstagsgeld, Bekleidungskosten und ähnliche Dinge mehr geht. Auch hier weichen die Leistungen zum Teil voneinander ab. Die größten Unterschiede bei den freiwilligen Leistungen der Jugendämter sind allerdings in dem Bereich zu verzeichnen, bei dem es um Zahlungen geht, die elterngeldähnlichen Charakter haben. Nach Kenntnisstand unseres Hauses gewähren die bisher acht Thüringer Jugendämter im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung in unterschiedlicher Höhe und Länge zudem und auch mit verschiedenen Anspruchsvoraussetzungen. Dies gibt Pflegeeltern, wenn eine solche Zahlung geleistet wird, die Möglichkeit, sich in den ersten Monaten unabhängig vom Einkommensdruck der Betreuung ihres Pflegekindes zu widmen, und ist natürlich für die, bei denen diese Voraussetzung geschaffen wird, ein sehr elementarer Bestandteil, das Ankommen in der gegenseitigen Beziehung von Pflegeeltern und Pflegekindern gut zu unterstützen. Thüringen hat sich auf Bundesebene – auch da kann ich die Historie so nennen – bereits auch mehrfach eingebracht, dass eine elterngeldähnliche Leistung nicht nur davon abhängen sollte, wo zufälligerweise die Pflegeeltern und das Pflegekind wohnen, sondern dass man sich auch hier natürlich einheitliche Standards und eine Bundesregelung wünscht. Thüringen war hier auch schon sehr beharrlich und hat sich in den vergangenen Jahren, zuletzt auch auf der diesjährigen Jugend- und Familienministerkonferenz noch mal bekräftigend, dafür ausgesprochen, dass eine solche elterngeldähnliche Leistung zur Verfügung stehen sollte und den Pflegeeltern gezahlt wird. Noch kurz zum dritten Themenabschnitt, zur aktuellen Situation und Gewinnung von Pflegefamilien in Thüringen: Hier berichten sowohl die Jugendämter als auch die Landkreise als auch die kreisfreien Städte von einer sehr schwierigen Situation. Die Zahl, die ich Ihnen hier vielleicht mitgeben möchte, damit Sie das auch einordnen können, ist, dass sich in den letzten zehn Jahren die Anzahl der Pflegefamilien bzw. der Kinder, die in solchen leben, sich in Thüringen von 1.551 Kindern im Jahr 2015 auf 1.933 Kinder im Jahr 2024, also allein in einer Zeitspanne von zehn Jahren um 25 Prozent erhöht hat. Und jetzt ist es unschwer zu erraten, wenn ich Ihnen sage, dass die Kommunen dann entsprechend auch zurückmelden, dass sie Schwierigkeiten haben, teilweise genügend Pflegefamilien zu akquirieren und dass hier insofern auch – Frau Abgeordnete Maurer, glaube ich, so wie Sie das auch skizziert haben. von Beratung, Begleitung und Fortbildung; das waren die Schlagworte, die Sie genannt haben – jegliche Unterstützung dankbar mitgenommen werden würde und ich dies auch für eine zukünftige Ausschussberatung Ihnen gern heute schon aus Sicht der Landesregierung mitgeben kann. Mit Blick auf die Uhr würde ich jetzt bei den Gewinnungsmaßnahmen vielleicht ein bisschen kursorischer drüber gehen, vertiefe das gern aber auch im Ausschuss, kann Ihnen aber auch sagen, dass bei der Gewinnung von Pflegefamilien auch viele Register bereits gezogen werden, von lokalen Werbekampagnen bis zur Bundesregierung, die auch eine eigene Werbekampagne schon initiiert hat. „Zeit, die prägt“ war damals der Titel, die teilweise auch etwas unterschiedlich bewertet wird, aber grundsätzlich die Bemühung natürlich positiv zu sehen ist und sicherlich das auch weiterhin Unterstützung findet, auszusprechen, dass hier alles, was man tun kann, um potenziellen Pflegeeltern diese Entscheidung einfach zu machen und leicht zu machen, unterstützt wird. Deswegen möchte ich mich an dieser Stelle auch noch mal herzlich bedanken, dass Sie die Möglichkeit hier eröffnet haben, dass der Landtag sich dem Thema widmet, dass es mir die Gelegenheit gegeben hat, Ihnen ein bisschen was zur Situation von Pflegefamilien und von Pflegekindern hier darzustellen. Und ich gehe auch davon aus, dass in den weiteren Ausschussberatungen diverse Maßnahmen, die angeklungen sind, weiterberaten werden. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Situation der Pflegefamilien und Pflegekinderhilfe in Thüringen
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin Rudolph. Wenn es keine weiteren Redewünsche gibt, ich habe einen Wunsch auf Ausschussüberweisung wahrgenommen, und zwar an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie – davon gehe ich aus. Wenn Sie dieser Ausschussüberweisung zustimmen wollen, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Handzeichen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU und der AfD. Damit ist dieser überwiesen. Wir können den Tagesordnungspunkt schließen und genau 19.00 Uhr. Ich danke Ihnen ganz herzlich und wünsche uns morgen um 9.00 Uhr wieder hier. Danke.