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Scholz

25.06.2026 Sitzungen 8/48

Einnahmebasis der Länder und Kommunen stärken – Vermögensteuer reaktivieren

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, die Fraktion Die Linke fordert mit ihrem Antrag die Wiedererhebung der Vermögensteuer. Die Landesregierung nimmt diesen Vorschlag ernst. Allerdings besteht innerhalb der Landesregierung keine einheitliche politische Bewertung der Vermögensteuer. Ich denke, das ist hier auch in der Debatte deutlich geworden. Während die SPD seit Langem eine Wiedererhebung der Vermögensteuer befürwortet und sich auch das Bündnis Sahra Wagenknecht in seinem Landeswahlprogramm für eine entsprechende Besteuerung großer Vermögen ausspricht, (Beifall BSW) lehnt die CDU eine Wiedererhebung ab. Vor diesem Hintergrund soll der Antrag aus fachlicher Sicht bewertet werden. Zunächst ist festzustellen, dass die Diskussion über die Besteuerung großer und größter Vermögen im Kontext der unstrittigen Zunahme der Vermögensungleichheit national und international an Fahrt aufgenommen hat. Es gibt mehr Debatte als noch vor 20 Jahren. Dem französischen Ökonomen Thomas Piketty kommt der Verdienst zu, in seinem bahnbrechenden Werk „Das Kapital im 21. Jahrhundert“ insbesondere die langfristige Entwicklung der Vermögensungleichheit wissenschaftlich aufbereitet und eine globale Debatte hierüber angestoßen zu haben. Neuere Studien des bereits zitierten Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zeigen, dass die Vermögenskonzentration in Deutschland weit größer ist als bisher angenommen. Das oberste Promille – also das oberste Tausendstel – besitzt etwa 20 Prozent des Nettovermögens. Ein erheblicher Teil geht hierbei auf oftmals steuerbefreit übertragene Erbschaften und Schenkungen zurück. Die Sozialwissenschaft spricht hierbei auch von dynastischer Vermögensübertragung. Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass die Vermögensteuer eine lange und durchaus erfolgreiche Geschichte in der Nachkriegszeit in der Bundesrepublik hatte. Die Zeit des wirtschaftlichen Aufstiegs der Bundesrepublik Deutschland war zugleich eine Zeit deutlich stärkerer Vermögens- und Einkommensbesteuerung als heute. Die soziale Marktwirtschaft der Nachkriegsjahrzehnte war geprägt durch den Lastenausgleich, also eine Vermögensabgabe, Vermögensteuer und sehr hohe Einkommensteuersätze. Gleichzeitig war die Vermögensungleichheit geringer als heute. Die Bundesrepublik Deutschland startete im Jahr 1949 mit einem Spitzensteuersatz von 95 Prozent in der Einkommensteuer. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Sozialismus!) Der damalige Bundesfinanzminister Fritz Schäffer gehörte der CSU an. Während der Kanzlerschaften von Konrad Adenauer, Ludwig Erhard, Kurt Georg Kiesinger und Willy Brandt wurde dieser Spitzensteuersatz zwar schrittweise reduziert, lag aber zu Beginn der Regierungszeit von Helmut Kohl noch bei 53 Prozent. Diese historischen Fakten zeigen, dass hohe Vermögens- und Einkommensbesteuerung keineswegs im Widerspruch zu wirtschaftlichem Erfolg stehen müssen. Die wirtschaftlich erfolgsreichen Jahrzehnte der Bundesrepublik, die Gründungsphase der sozialen Marktwirtschaft, fielen vielmehr in eine Zeit, in der Vermögen und hohe Einkommen deutlich stärker zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben herangezogen wurden. Es waren die Zeiten, als die damalige Bundesbahn nicht auf Wind und Wetter achten musste und unsere Brücken nicht wegen Einsturzgefahr gesperrt werden mussten. (Beifall BSW) Auch in Thüringen sind die investiven Bedarfe in der Daseinsvorsorge enorm, das ist hier bereits angesprochen worden. Aus fachlicher Sicht ist daher die Grundidee des Antrags auch zur Erzielung von Mehreinnahmen nachvollziehbar. Wer über außergewöhnlich große Vermögen verfügt, kann und soll in besonderem Maße zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen. Zunächst zu den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen: Das Bundesverfassungsgericht hat die Vermögenssteuer nicht verboten. Das wäre auch kaum möglich, steht sie bekanntlich im Grundgesetz. Beanstandet wurde vielmehr im Jahr 1995 die unterschiedliche Bewertung verschiedener Vermögensarten. Daraus folgt die Verpflichtung zu einer gleichmäßigen, realitätsnahen Bewertung aller steuerpflichtigen Vermögensgegenstände. Heute bestehen hierfür deutlich bessere Voraussetzungen als in den 1990er-Jahren. Für die Erbschaftssteuer existiert seit der letzten Reform ein verkehrswertnahes Bewertungsverfahren für das Betriebsvermögen. Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren und die Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse ermöglichen eine sachgerechte Bewertung von Immobilien. Hinzu kommen die im Zuge der Grundsteuerreform erhobenen Datenbestände. Diese ersetzen zwar keine präzise Vermögensbewertung, zeigen aber, dass eine deutlich bessere Datengrundlage vorhanden ist als noch vor drei Jahrzehnten. Aus einer rechtlichen Perspektive bestehen daher keine Hindernisse für eine Wiedererhebung der Vermögenssteuer, das ist in der rechtswissenschaftlichen Literatur auch weitgehend unstrittig. Allerdings dürfen die Verwaltungskosten, die bei den Finanzämtern und die Befolgungskosten, die bei den Steuerpflichtigen anfallen, nicht unterschätzt werden. Eine regelmäßige Bewertung von Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und sonstigen Vermögen verursacht einen Aufwand bei den Finanzbehörden.

Protokoll ↗