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Dirk Hoffmeister

BSW 25.06.2026 Sitzungen 8/48

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wir befassen uns heute mit der zweiten Lesung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes. Das, was uns dabei leitet, ist, Kindergärten in Thüringen zukunftsfähig zu machen. Dass Thüringen nicht umsonst als Kindergartenland bezeichnet wird, hängt nicht nur mit der Wiege des Kindergartens zusammen, sondern auch mit der hohen fachlichen Expertise aller Beteiligten, die sich an dieser Novellierung beteiligt haben. Hier gilt mein ausdrücklicher Dank allen Anzuhörenden, die sich also mit hoher fachlicher Expertise, zum Teil sehr kontrovers, aber fachlich fundiert in diese Diskussion eingebracht haben. Was ist neu? Dieser Gesetzentwurf ist nur eine Zwischenstufe, denn wir werden bereits im Herbst am Kindergartengesetz weiterarbeiten. Es wird dann hier um qualitative Aspekte gehen. Die Kolleginnen hatten das schon gesagt: Ein wesentlicher Meilenstein ist die Umsetzung des beitragsfreien Kita-Jahres. Das hatte Kollegin Große-Röthig eben gesagt, dass wir also hier ab dem Jahr 2027/2028 Eltern entlasten. Ein weiterer Meilenstein – ich bin ja von Haus aus Deutschlehrer, das wissen Sie, und insofern liegt mir die sprachliche Förderung der Kinder sehr am Herzen – ist, dass wir in § 7a des Kita-Gesetzes die sprachliche Bildung hervorgehoben haben. (Beifall BSW) Ich sage es mal mit den Worten von Wilhelm von Humboldt: „Der Mensch ist nur Mensch durch Sprache“. Und Sprache ist der Grundstein für eine solide Bildung und auch für einen Bildungserfolg. (Beifall BSW) Sprachliche Förderung – hier geht es um Sprachanregung, Sprachverständnis, Ausdrucksfähigkeit – muss weiterentwickelt werden. Wir führen ja nicht umsonst die Sprachtestung an Kitas ein, um uns zunächst erst mal einen Sachstand zu verschaffen, in welchen Bereichen es bei den Kindern klemmt und wo gezielte Förderung ansetzen muss. Ja, es gab das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“, was sich auf den ersten Blick nach Sprachförderung anhört, aber es im eigentlichen Sinne nicht ist. Man lese dazu auch mal den Abschlussbericht der Kommission durch. Es ging da viel mehr um pädagogische Vernetzung. Wenn es dann im Herbst um die qualitative Weiterentwicklung der Kindergärten und somit auch um eine qualitative Hebung der sprachlichen Förderung geht, müssen wir uns mit wahrer sprachlicher Förderung auseinandersetzen und nicht mit pädagogischer Vernetzung, wie es hier in dem Sprach-Kita-Programm – das war ja ein Bundesprogramm – gewesen ist. Ich empfehle, hier auch mal die Seite 60 in dem Abschlussbericht zu lesen. Ein weiterer Punkt: vertraglich vereinbarte Betreuungszeiten in § 29. Hier kam es den Trägern auch auf zu bewältigende Betreuungszeiten an. Betreuungszeiten, Elternbeiträge, das muss alles berechnet werden. Das ist ein bürokratischer Aufwand gewesen. Es wurde ein Kompromiss gefunden, dass also künftig Stundenkorridore bei der Berechnung von Elternbeiträgen, auch weiterhin Halb- und Ganztagsangebote mit klar definierten Betreuungszeiten möglich sind. Das ist auch ein wichtiger Schritt Richtung Entbürokratisierung. Von den Kollegen wurde ebenfalls der demografische Wandel angesprochen, der – das wissen wir alle hier in diesem Haus – uns vor enorme Herausforderungen stellt. Wir haben es mit einem Geburtenknick von 30 Prozent zu tun. Dieser Geburtenknick stellt uns vor Herausforderungen, denn wir haben im Prinzip die Kinder der 1990er-Jahre. Wir hatten schon damals einen Geburtenknick aufgrund politischer Unsicherheiten und weil viele Menschen unser Land verlassen haben. Das sind die heutigen Eltern unserer Kinder. Insofern muss natürlich auch die Weiterentwicklung der Kindergärten und perspektivisch aller weiterführenden Bildungseinrichtungen vor diesem demografischen Wandel gedacht werden, um eine hohe qualitative, Bildung unserer Kinder zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang haben wir in dem Kindergartengesetz eine zusätzliche finanzielle Unterstützung kleinerer Kindergärten mit 240 Euro pro Kind pro Jahr ermöglicht. Für die Jahre 2026 und 2027 bieten wir zumindest den kleineren Einrichtungen zunächst erst mal einen Handlungs- und Planungsspielraum für eine notwendige Umstrukturierung. Weiterhin wurden Gelder eingestellt, um Gemeinden behilflich zu sein, was die Fusionierung von Kindergärten betrifft. Nicht alle Kindergärten – das gehört auch zur Wahrheit dazu – werden wir erhalten können. Das heißt, der Fortbestand eines Kindergartens ist immer – und das habe ich schon mehrmals hier in diesem Hause gesagt – eine betriebswirtschaftliche Entscheidung des Trägers. Unsere Aufgabe besteht darin, zunächst erst mal kleineren Einrichtungen eine Planungssicherheit zu geben. Aber wir werden damit Schließungen von Kindergärten nicht verhindern können. Was aber unser Ziel sein muss: die Gewährleistung einer möglichst wohnortnahen und hochwertigen Kinderbetreuung. In der zweiten Novellierung, das hatte ich ja bereits gesagt, wird es also auch noch mal um Qualitätsfragen gehen. Auch hier wird ein längerfristiger Diskussionsprozess in Angriff genommen. Es gilt also wirklich, den Fokus auf die Qualitätsentwicklung zu legen. Die sprachliche Bildung wird zu stärken sein und auch, dass Kinder verlässlich gut für den Übergang in die Schule vorbereitet sind. Auch hier warten wir auf das Qualitätsgesetz, was vom Bund kommt, und werden uns also auch hier zielführend mit dieser Problematik weiter auseinandersetzen. Was auch noch zu erwähnen ist: Die AG Zukunft Kinderbetreuung, ein Gremium, was aus verschiedensten Akteuren besteht, um, da bin ich wieder beim Anfang meiner Rede, auf die fachliche Expertise der Menschen, der Akteure in Thüringen zurückzukommen, wurde wiederbelebt. Das ist ein guter Weg. Die heutige Novelle ist ein Grundstein für die weitere Entwicklung unserer Kindergärten. Deshalb werbe ich oder werben wir als BSW-Fraktion und auch als Regierungskoalition für die Zustimmung in diesem Haus. Danke schön. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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