Ringo Mühlmann
Thüringer Gesetz über die Errichtung einer Beteiligtentransparenzdokumentation beim Landtag (Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz – ThürBeteildokG –)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Damen und Herren Abgeordnete, das grundsätzliche Anliegen, mehr Transparenz in der Politik herzustellen, das ist richtig und wichtig und wird von meiner Fraktion mitgetragen. Das sehe ich genauso, das ist aber kein Satz, den ich mir ausgedacht habe. Das ist kein Satz, den ich als Allererstes von hier vorn sage. Den Satz hat eins zu eins mein Kollege Torben Braga in der Debatte zur zweiten Lesung des Lobbyregisters am 14. Juni 2024 hier gesagt, denn damals war das, worüber wir gerade reden, auch schon ein Thema. Damals hat die Vorgängerminderheitsregierung mit Enthaltung der damals regierungstragenden CDU in der zweiten Beratung und gegen die Stimmen von FDP und AfD ein Lobbyregister beschlossen. Heute erklären Sie das damalige – damals klingt so lange, 2024 ist also gar nicht so lange her – Gesetz von 2024 für nicht anwendbar. Die KI, die mir beim Sortieren des von Ihnen angerichteten Chaos geholfen hat, die hat an der Stelle das Wort Offenbarungseid gebracht, was, glaube ich, ganz gut beschreibt, worüber wir hier reden oder wie der Stand der Debatte in dem Fall ist. Jedenfalls haben Sie sich vor zwei Jahren hier fleißig im Landtag gebattlet und haben in den damaligen Debattenbeiträgen ganz viel gesagt, was Sie davon halten, aber die will ich jetzt an der Stelle gar nicht abstauben. Vielmehr möchte ich noch mal in den Redebeitrag meines Kollegen Torben Braga damals reinschauen, denn sein Hauptvorwurf war im Jahr 2024 das übereilte, unsaubere Verfahren, Bedenken wurden im Verfahren nicht ausgeräumt, das Ganze sollte teilweise als Tischvorlage im Plenum mal eben schnell durchgedrückt werden. Zwei Jahre später, zwei Jahre nachdem die CDU damals an der Minderheitskoalition und vor allem auch der eigenen Anwesenheit im Plenum gescheitert ist, haben Sie doch tatsächlich versucht, das damalige Verfahren, zumindest in Grundzügen, einfach zu wiederholen. Sie bringen kurz vor dem Plenum eine abgeänderte Version des Artikels 22 in einem Änderungsantrag zu Ihrem angeblichen Leuchtturmprojekt ein und verstecken die Lobbyregelungen damit am Ende des Mantelgesetzes, also hinter ganz vielen anderen Sachen, die überhaupt nichts damit zu tun haben. Trotzdem bringen Sie es im Anschluss, es waren ja nur wenige Tage dazwischen, noch mal als einzelnen Gesetzentwurf hier im Landtag ein, und den auch noch widersprüchlich befristet. Also irgendwie scheinen Sie mit diesem Gesetz oder mit diesem Vorhaben, was als erstes das Lobbyregister war, entweder kein glückliches Händchen zu haben oder Ihnen sind die Verfahren nicht so richtig bekannt – keine Ahnung. Ich finde es auch seltsam, dass Sie das in Artikel 22 des Entlastungsgesetzes versteckt haben. Vielleicht haben Sie gedacht, bis dahin liest keiner. Ich habe keine Ahnung. Das wissen Sie sicher besser als ich. Aber es ist doch seltsam. Aktuell haben wir auch die Situation, dass § 22 im Entlastungsgesetz nach wie vor enthalten ist, aber wir jetzt hier über einen einzeln stehenden Gesetzentwurf reden, der fast wortgleich zu diesem Artikel 22 ist. Also noch habe ich keinen Änderungsantrag, auch wenn der im zuständigen Ausschuss zumindest auf Nachfrage in Aussicht gestellt wurde. Aber noch habe ich keinen Änderungsantrag und wir reden heute über dieselbe Sache, wie wir morgen, wenn wir über das Entlastungsgesetz sprechen, reden. Ich finde die Situation reichlich undurchsichtig und seltsam. Aber noch mal zurück zu 2024: Schon damals hatte die Verwaltung erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken zum Originalantrag, die auch mit den kurzfristig eingereichten Änderungsanträgen – Sie haben es also damals genauso gemacht – nicht ausgeräumt wurden. Das alles nahm damals schon – und das gilt heute nach wie vor ganz genauso – mein Kollege Braga zum Anlass, dafür zu plädieren – Zitat aus dem Plenarprotokoll –, „dass die Sache in der neuen Legislaturperiode neu versucht wird, neu angegangen wird, mit mehr Zeit und vor allem mit mehr Möglichkeiten der umfangreichen Prüfung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit, Verfassungsmäßigkeit der vorgeschlagenen Änderungen insbesondere des Abgeordnetengesetzes.“ Also, schon damals hat die AfD-Fraktion Sie darauf hingewiesen, dass Sie es vielleicht beim nächsten Mal in Ruhe und besser machen. Und was haben wir jetzt? Lassen Sie sich das einfach mal auf der Zunge zergehen, was der aktuelle Stand des Änderungsantrags zum Entlastungsgesetz ist: zurückgezogen, neu eingebracht. Also irgendwie haben Sie wahrscheinlich genau dasselbe vor, wie Sie das schon 2024 verbockt haben. Tut mir leid, aber das kann ich nicht anders nennen.
(Beifall AfD)
Was bei dem Ganzen mit dem heutigen Wissen aber auffällt – und das kann ich Ihnen auch nicht ersparen –, ist, dass die CDU offensichtlich die bei ihr weit verbreitete Sucht, frühere Gesetze und Entwürfe zu recyceln und möglichst zurückhaltend mit neuen, innovativen Ideen umzugehen, damals wie heute nicht wirklich abgelegt hat. Die Vermutung liegt nahe – tut mir leid, dass ich das an der Stelle in Zusammenhang bringen muss –, die Vermutung liegt einfach nahe, dass der Plagiator Voigt an der Stelle einen prägenden Einfluss auf die gesamte Brombeere hat.
(Beifall AfD)
Ja, tut mir leid. Ich persönlich halte das im Gegensatz zu Ihnen, weil Sie sich ja hinter Ihren Ministerpräsidenten stellen, für hochproblematisch. Das ist genau das, was die ganze Zeit gesagt wird. Diese Art und Weise, mit der Ministerpräsident Voigt in den letzten Wochen und Monaten auf sich aufmerksam gemacht hat, ist doch genau das, was Sie jetzt in Teilen in Ihre Politik einfließen lassen. Bei dieser Beteiligtentransparenzdokumentation ist es doch ganz offensichtlich. Vielleicht sollten Sie dann doch lieber die Konsequenzen ziehen, die ich auch im letzten Plenum hier an der Stelle schon genannt habe. Vielleicht sollte Herr Ministerpräsident Voigt dann doch Schaden vom Land abwenden und endlich seinen Hut nehmen. Das täte selbst der Brombeere offensichtlich noch gut und wäre dringend überfällig.
(Beifall AfD)
Dennoch kann und muss ich abschließend feststellen, dass ich mir nicht sicher bin, ob die Rückkehr – und das ist ja der aktuelle Stand in Teilen – zur Dokumentation von 2009 wirklich sinnvoll ist. Deswegen hoffe ich mal, sie bringen morgen noch den Änderungsantrag für den Artikel 22. Deswegen hoffe ich oder gehe davon aus, Sie werden heute einen Überweisungsantrag an einen der Ausschüsse stellen. Den werden wir dann auch mittragen, weil man im Ausschuss vielleicht in Ruhe dahin kommen kann, was mein Kollege Braga schon im Jahr 2024 angedeutet hat, nämlich sich in Ruhe und vernünftig damit auseinanderzusetzen und im Ausschuss zu klären, wie es dort weitergeht, wie ein weiterer sinnvoller Umgang mit diesem Gesetzentwurf aussieht. Danke.
(Beifall AfD)
