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Schenk

25.06.2026 Sitzungen 8/48

Gesundheitsversorgung in Thüringen schützen – dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Bundesrat entgegentreten

Werte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es war ganz interessant, es ging ja fast gar nicht um den Antrag, sondern eher um eine Systemdebatte zum Thema „Pflege und Gesundheitsfinanzierung“. Ich glaube, das zeigt, wie brisant das Thema ist und wie viel man darüber eigentlich sagen könnte. Ich möchte mich aber darauf beschränken, noch mal die Fakten darzustellen, die in verschiedenen Redebeiträgen jetzt auch schon angesprochen wurden, die man aber sicherlich auch im Ausschuss vertiefen kann. Trotzdem ist es so, dass das Bundesratsverfahren nun mal nach einem festen Muster abläuft. Fakt ist eben auch, dass ich, glaube ich, eine relativ beschränkte Wahrnehmung meines Aufgabenspektrums hätte, wenn ich erst heute oder mit Vorliegen dieses Antrags auf den Gedanken gekommen wäre, mich mit dieser GKV-Stabilisierung und der Frage, was das quasi auch vielleicht für weitere Problematiken in der Versorgungssituation hier in Thüringen aufwirft, zu beschäftigen. Deswegen möchte ich noch mal darauf hinweisen, dass wir natürlich selber als Land Thüringen nicht nur irgendwie Mitantragsteller sind, sondern wir haben den leitenden Änderungsantrag für den Bundesrat erarbeitet, der am Ende aus den vielen Änderungsanträgen, es waren über 60, die wesentlichen Faktoren zusammengetragen hat, die uns an diesem Stabilisierungsgesetz stören. Ich möchte die nicht noch mal alle aufzählen, es geht da um ganz verschiedene Sachen, um die Apotheken, um die Zahnärzte, um alles, was hier gesagt wurde, um die Krankenhäuser. Man muss ja jetzt nicht besonders bewandert sein, um die offensichtlichen Versorgungsschwierigkeiten, die da entstehen, gerade auch mit Blick auf die Krankenhaustransformation, um sich vor Augen zu halten, welche Probleme dieses Gesetz mit sich bringt. Gleichzeitig, und obwohl wir quasi sehr entschlossen waren und ich auch glaube sagen zu können mit Blick auf die Gesundheitsministerkonferenz, dass es gar keinen Landesgesundheitsminister gibt, der sagt „Mensch, das ist eine tolle Reform, genauso machen wir es“, muss man sich auch mal vor Augen halten, warum wir das eigentlich gerade machen. Das bedeutet eben auch, wenn einfach nur das Verfahren angehalten wird, ohne dass man andere substanzielle Änderungsvorschläge und Einsparvorschläge auf den Tisch legt, die in diesem Jahr einen Effekt haben, dass alle gesetzlich Versicherten dieses Jahr Post bekommen, und diese Post wird sich nicht mit dem Brief im Briefkasten erschöpfen, sondern mit einer deutlichen Veränderung dessen, was sie finanziell aufbringen müssen. Und diese beiden Pole muss man ja immer unabhängig von der Tatsache, wo man jetzt quasi die Quelle des Problems sieht – und da bin ich ganz bei Ihnen, versicherungsfremde Leistungen müssten eigentlich aus Bundesgeldern finanziert werden, einer der zentralen Punkte, die wir mit großer Mehrheit im Bundesrat gegenüber der Bundesregierung zum Ausdruck gebracht haben, wo wir trotzdem sagen, es nützt ja jetzt nichts, „Hätte, hätte Fahrradkette“-mäßig festzustellen, was man alles mal in der Vergangenheit hätte tun können, müssen, sollen, um jetzt nicht dieses Problem zu haben. Trotzdem muss man, wenn man dieses aktuelle Gesetz betrachtet, ja zwei Dinge voneinander unterscheiden. Einerseits ist dieses GKV-Stabilisierungsgesetz geeignet, drastische Verschlechterungen in der Versorgung zu erzeugen. Andererseits erwirtschaftet es auch eine Einsparung, die eben dafür sorgt, dass besagter Brief und besagte Beitragssteigerung nach allem, was man mit Rechnung quasi anführen kann, nicht zum Tragen kommen. Und diese beiden Pole gegeneinander abzuwägen und sich dann für Einsparungsvorschläge zu entscheiden, die dazu führen, dass beide Ziele erreicht werden, das ist der eigentliche Auftrag. Jetzt möchte ich, bevor ich zum zweiten Teil komme, nämlich dem zweiten GKV-Stabilisierungsgesetz, das uns da vielleicht mehr Luft verschafft und das vielleicht auch ein wertvollerer Diskussionsgegenstand im Ausschuss sein könnte, noch mal auf das normale Verfahren hinweisen. Im letzten Bundesrat haben wir, wie gesagt – da waren auch fast alle Landesminister anwesend –, als Bundesland Thüringen sehr viele auch mit der AG Heilberufe und mit der Landeskrankenhausgesellschaft diskutierte Änderungsanträge eingebracht und dafür auch eine länderübergreifende Mehrheit gefunden. Denn es ist nicht sinnstiftend, wenn jedes Bundesland, gerade in einem Land, was vielleicht nur vier Stimmen hat, da alleine den schönsten Antrag zu Markte trägt, sondern es kommt am Ende darauf an, dass diese vielen Änderungsanträge auch einen substantiierten Beitrag leisten, um wirklich eine Änderung zu erzeugen. Und das tun sie dann, wenn sich eine Mehrheit hinter ihnen versammeln kann. Wir haben jetzt hier aber das Problem, dass wir ja hier in einem Gesetz sind, das nicht zustimmungspflichtig ist. Und ein Einspruchsgesetz – das hatte Abgeordneter Wogawa gerade schon mal erwähnt – hat am Ende nur zwei Ausgänge, die es formal gibt, nämlich dass es einen formalen Einspruch des Bundesrats gibt oder dass der Vermittlungsausschuss angerufen wird. Jetzt kann man zwar quasi kraft seiner Empörung – und die kann ich inhaltlich völlig teilen – sagen, ich möchte den Vermittlungsausschuss, aber mal abgesehen davon, dass dieser Vermittlungsausschuss eine Zweidrittelmehrheit braucht und Thüringen exakt vier Stimmen hat – und jetzt hat ja Herr Zippel erwähnt, wir haben trotzdem schon mal einen Vermittlungsausschuss durchgesetzt, also so ist es nicht –, will ich nur sagen, hier in diesem konkreten Fall ist der Vermittlungsausschuss kein bremsendes Gremium, sondern er sitzt zusammen, erarbeitet diese oder jene Grundlage und die muss dann trotzdem noch vom Bundestag votiert und entsprechend umgesetzt werden. Langer Rede kurzer Sinn: Die eigentliche Fragestellung ist doch: Wie komme ich jetzt dazu, das Einsparziel, 17, 18, 19 Milliarden – das kommt so ein bisschen darauf an, wen man fragt –, zu erwirtschaften, ohne die Versorgung zu canceln. Und das ist ja der eigentliche Auftrag, den ich zumindest in meinem Ressort versuche zu bewältigen, gemeinsam mit meinen Kollegen aus den anderen Ländern, Einsparvorschläge zu unterbreiten, die dazu führen, dass nicht alle Menschen mehr Beitrag zahlen müssen und trotzdem unsere Heilmittelerbringer und all die Menschen, die in der Versorgung arbeiten, und auch die Krankenhäuser, die durch den Transformationsprozess eh sehr gefordert sind, dabei zu unterstützen, diese Prozesse auch erfolgreich zu bewältigen. Deswegen ist es vielleicht aus meiner Sicht eine Überlegung wert, sich mal mehr dem zweiten Teil der Kommission zuzuwenden. Es gibt ja nicht nur dieses erste Stabilisierungsgesetz, es gibt ja auch noch weitere Vorschläge der Kommission, die sich mit der Frage beschäftigen, wie man strukturell besser werden kann, wie man mittel- und langfristig zum Beispiel etwas zum Thema „Prävention“ auf die Schiene setzt. Deswegen scheint es mir sinnstiftender – das habe ich zumindest aus den Redebeiträgen so wahrgenommen –, diese grundsätzliche Frage mal zu stellen: Wie soll das Gesundheitssystem eigentlich aufgebaut sein, welche Leistungen sind eigentlich notwendig, welche wollen wir solidarisch finanzieren usw.? Ich möchte aber abschließend noch mal unterstreichen, dass die Landesregierung im Bundesrat sehr aktiv und präsent ist und dass wir natürlich gern zur Kenntnis nehmen, dass Sie sich auch wünschen, dass wir das sind, dass es hier aber in dem Fall so ist, dass wir mit den Betroffenen – und das sind sowohl die Patientinnen und Patienten als auch die, die diese Leistung erbringen – in einem sehr intensiven Austausch sind. Und – das muss man sich vielleicht für die Zeitschiene noch mal vor Augen halten – es ist jetzt gar nicht so, dass Sie am 10. Juli fest damit rechnen können, dass das Gesetz dort beschlossen wird. Es gibt ein Ersuchen auf Fristverkürzung. Das muss erst mal votiert werden. Wenn das dann der Fall ist, dann kann man wissen, ob die zweite/dritte Lesung im Bundestag auch wirklich am 10. Juli stattfindet und damit dann auch der Bundesrat tagt. Sie sehen also, da gibt es eine ganze Menge formale Prozesse zu betrachten. Die eigentlich relevante Frage ist aber aus meiner Sicht nicht so sehr, ob die Landesregierung einen Appell braucht, im Bundesrat mal ein bisschen was Substanziales einzubringen, um das Gesetz zu qualifizieren, sondern die Frage ist doch, wie wir mittel- und langfristig vermeiden wollen, dass Beiträge explodieren und wir deswegen dann immer in solche sinnlosen Spardiskussionen kommen, statt wirklich mal grundsätzlich zu fragen, welche Leistungen wir uns eigentlich gemeinsam erwirtschaften wollen. Dass die versicherungsfremden Leistungen ein Beitrag sind, den der Bund bringen muss, darüber sind wir uns alle einig und da können Sie darauf vertrauen, dass das auch das Land Thüringen mit sehr viel Energie im Bundesrat erneut, notfalls auch ein drittes Mal, vortragen wird. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

Protokoll ↗