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Thomas Gottweiss

CDU 25.06.2026 Sitzungen 8/48

Gesetzliche Verpflichtungen einhalten – Integrierte Energieund Klimaschutzstrategie fortschreiben

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion Die Linke greift geschickt eine Debatte auf, die die Deutsche Umwelthilfe mit ihrer Klage gegen den Freistaat Thüringen angestoßen hat. Das ist legitim. Eine Opposition muss Widersprüche aufgreifen. Sie weist zu Recht darauf hin, dass eine Pflicht aus einem Gesetz nicht umgesetzt wurde. Also Herr Thomas, den Punkt gebe ich Ihnen. Sie kriegen ein Bienchen für ordentliche Oppositionsarbeit. Aber ich muss es natürlich inhaltlich etwas einschränken, (Heiterkeit AfD) denn die Landesregierung möchte ja genau diesen Widerspruch auflösen durch eine entsprechende Änderung des Klimagesetzes im Rahmen der Beschlussfassung zum Thüringer Energiegesetz. Neben dem rein formellen Aspekt sollten wir zwei inhaltliche Fragen in das Zentrum der Debatte stellen. Erstens: Kann Thüringen den globalen Klimawandel messbar und nachvollziehbar beeinflussen, sodass eine eigene Klimaschutzstrategie Sinn ergibt, auch in Abgrenzung zu den bundesrechtlichen und europarechtlichen Festlegungen? Und zweitens: Wie schaffen wir in Thüringen ganz praktisch eine sichere und bezahlbare und nachhaltige Energieversorgung, die sich in die bundesrechtlichen und europarechtlichen Vorgaben einfügt? Auf die zweite – und aus unserer Sicht wichtigere – Frage gibt die Landesregierung mit dem Thüringer Energieplan und dem geplanten Energiegesetz die richtige Antwort. Meine Damen und Herren, Thüringen ist Teil Deutschlands. Deutschland ist Teil Europas. Ob Emissionshandel, CO -Bepreisung, Ausbauziele für erneuerbare Energien oder Vorgaben für Gebäude und Verkehr, 2 die zentralen Leitplanken werden heute auf europäischer und Bundesebene gesetzt. All diese Instrumente bestimmen die Entwicklung der Treibhausgasemissionen stärker, als es jede zusätzliche Strategie eines einzelnen Bundeslandes je könnte. Deshalb müssen wir uns ehrlich fragen: Welchen Erkenntnisgewinn bringt es, alle fünf Jahre eine neue integrierte Energie- und Klimaschutzstrategie zu schreiben? Die Linke beantwortet diese Frage nicht. Entscheidend ist aber nicht die Zahl der Strategien. Entscheidend – und das hat Kollege Kobelt angesprochen – ist die Qualität der konkreten Maßnahmen, um die Transformation vor Ort zu unterstützen. Meine Damen und Herren, da muss man bei dieser Debatte auch darauf gucken, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen verändert haben. Da muss ich den Kollegen Kobelt schon ein bisschen in Schutz nehmen, weil die Zeiten tatsächlich mittlerweile andere sind. Das Thüringer Klimagesetz wurde 2018 beschlossen. Die integrierte Energie- und Klimaschutzstrategie wurde im Jahr 2019 aufgestellt. Damals befanden wir uns in einer völlig anderen energie- und klimapolitischen Situation. Seitdem hat sich die Rechtslage grundlegend verändert. Der European Green Deal wurde 2019 auf den Weg gebracht, der durch das Normenpaket „Fit for 55“ auf europäischer Ebene umgesetzt werden soll. Das Bundesverfassungsgericht hat 2021 den Gesetzgeber verpflichtet, die Klimaschutzziele langfristig und generationengerecht auszugestalten. Der Bund hat daraufhin das Klimaschutzgesetz auf Bundesebene deutlich verschärft. Mit dem Osterpaket 2022 wurden die Ausbauziele für erneuerbare Energien massiv angehoben. Und mit § 2 des ErneuerbareEnergien-Gesetzes wurde erstmals gesetzlich festgelegt, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. All dies ist geltende Rechtslage und entwickelt auch im Freistaat Thüringen eine entsprechende Wirkung. Die zentralen Leitplanken der Energie- und Klimapolitik werden heute wesentlich verbindlicher durch Bundes- und Europarecht vorgegeben als noch im Jahr 2019. Es ergibt keinen Sinn, das zu ignorieren. Die entscheidende Frage ist daher: Braucht Thüringen tatsächlich alle fünf Jahre eine eigene Energie- und Klimaschutzstrategie (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Ja!) oder sollte sich das Land nicht lieber auf die Aufgaben konzentrieren, die in seiner Verantwortung liegen? Es liegt auf der Hand, worum wir uns bei der Gestaltung des Energiesystems als Bundesland kümmern können: eine klare Orientierung an den Thüringer Energiebedarfen von Industrie, Mittelstand und Haushalten, eine integrierte Planung von leistungsfähigen Stromnetzen, Speichern und Sektorenkopplungen mit den örtlichen Energieunternehmen und starken Stadtwerken und mehr kommunale Wertschöpfung durch mehr Möglichkeiten für Städte und Gemeinden. Wenn uns das überzeugend gelingt, tragen wir mehr zum praktischen Klimaschutz bei, als jede Klimaschutzstrategie es könnte. Genau deshalb sind der Thüringer Energieplan und das darauf aufbauende Energiegesetz die richtige Antwort. Aus diesen Gründen lehnen wir den Antrag der Fraktion Die Linke ab. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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